Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND

26. Mai 2017 | NR. 21

Amtlicher Anzeiger für die Gemeinden: Belp

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Gelterfingen

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Gerzensee

Guggisberg | Jaberg | Kaufdorf | Kirchdorf Kirchenthurnen | Lohnstorf | Mühledorf Mühlethurnen | Niedermuhlern | Noflen Riggisberg | Rüeggisberg | Rümligen Rüschegg | Schwarzenburg | Toffen | Wald

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Telefonieren Sie Ihrem Hausarzt und hören Sie das allfällige Tonband bis zum Schluss ab. Falls Ihr Hausarzt oder der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, können Sie sich an den Notfallarzt Ihrer Region wenden. Belp und Umgebung: !!! Achtung Aerztenotruf Neue Nummer!!! Ab 1. 1. 2015 lautet die Aerztenotfallnummer der Region Belp und Umgebung 0900 57 67 47 (medphone 1.98 Fr./Min.) Schwarzenburgerland: Falls der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, steht Ihnen der Notfallarzt über Telefon 0900 57 67 47 zur Verfügung (kostet Fr. 1.98 pro Min. ab Festnetz). Riggisberg und Umgebung: Burgistein, Kaufdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühlethurnen, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen. Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 1.98 pro Min. ab Festnetz). Oberes Gürbetal, Thuner Westamt: Einzugsgebiet der Praxen in Blumenstein, Kirchdorf, Mühledorf, Seftigen, Thierachern, Wattenwil, Uetendorf, Uttigen: Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 1.98 pro Min. ab Festnetz). Aaretal von Rubigen bis Kiesen: Einzugsgebiet der Praxen in Rubigen, Münsingen, Wichtrach, Kiesen, Gerzensee: Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 1.98 pro Min. ab Festnetz). Sanitäts-Notruf Telefon 144 Der Sanitäts-Notruf steht für die folgenden Hilfeleistungen Tag und Nacht zur Verfügung: Einsatz von Krankenund Rettungswagen zur Hilfeleistung in Notfällen, Spitaltransporte von Notfallpatienten. Diese Hilfeleistung kann von jedermann angefordert werden.

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Diese ist nur in wirklichen Notfällen zu beanspruchen. Falls der eigene Zahnarzt (auch unter seiner Privatnummer) nicht erreicht werden konnte, erfahren Sie die Nummer des Notfallzahnarztes über folgende Telefonnummer: 033 226 26 26 (Spital Thun). Notfallzahnarzt, welcher über das Spital Thun erreichbar ist, nur für die Gemeinden Kirchdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Noflen und Riggisberg zuständig ist. Notfälle aus den übrigen Gemeinden sollen sich beim Notfalldiensrt der Stadt Bern, 0900 57 67 47 (kostenpflichtige Nummer) melden.

Augenärztlicher Notfalldienst Für dringliche augenärztliche Konsultationen. 7–18 Uhr, nach telefonischer Anmeldung, 031 819 58 33. Augenarztpraxis Bahnhof Belp, Bahnhofplatz. Augenzentrum Belp – Spital Belp Telefon 031 511 37 37 Während der Woche werden in unserer Agenda Termine für Notfälle frei gehalten. Wir bitten um kurze telefonische Anmeldung während der Sprechstundenzeiten von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Pfingsten Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass die Büros der Gemeindeverwaltung Sozialamt über Pfingsten wie folgt geschlossen bleides Kanton Bern-Mittelland ben: Pfingstmontag, 5. Juni 2017, ganzer Tag Organisation und Zuständigkeit in Gerne bedienen wir Sie ab Dienstag, der Sozialhilfe 6. Juni 2017, wieder zu den üblichen Der Bevölkerung des Kantons Bern steht Zeiten. ein vielfältiges Angebot an öffentlichen Wir wünschen allen Belperinnen und Belund privaten sozialen Einrichtungen zur pern erholsame Feiertage. Verfügung. Belp, Mai 2017 Information Gemeindeschreiberei Belp Die Gemeinden orientieren ihre Einwohnerinnen und Einwohner in geeigneter Belpfest, Verkehrssperrung Form und mit Adressenangaben über vom Freitag, 26. bis Samstag, 27. Mai die bestehenden sozialen Angebote wie 2017, findet das Dorffest «Bäup läbt – Bäup z. B. Sozialdienste, familienergänzende fägt» statt. Kinderbetreuung sowie weitere Angebote. Die folgenden Strassen werden, gestützt auf Art. 44 der Strassenverordnung (SV) Professionelle Sozialdienste bieten vom 29. Oktober 2008, wie folgt für jegliSozialhilfe an Jede Gemeinde verfügt über einen ei- chen Verkehr gesperrt: genen Sozialdienst oder ist einem regio- • Dorfstrasse, Abschnitt Bahnhof- bis Käsereistrasse nalen Sozialdienst angeschlossen. Jede Person hat Anspruch auf Zugang zum • Mittelstrasse, Abschnitt Kefigässli bis Dorfstrasse Sozialdienst. Die Beratung obliegt ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und So- Dauer: zialarbeitern. Weitere Auskünfte erhalten • Freitag, 26. Mai 2017, 16 Uhr bis Samstag, 27. Mai, 6 Uhr Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder dem • Samstag, 27. Mai 2017, 14 Uhr bis zuständigen regionalen Sozialdienst. Sonntag, 28. Mai 2017, 8 Uhr Regierungsstatthalter Gegen Verfügungen der Sozialdienste Im Bereich der gesperrten Strassen stehen kann bei der Regierungsstatthalterin oder keine Parkplätze zur Verfügung. beim Regierungsstatthalter Beschwerde Privat- und Firmenparkplätze der umliegenden Liegenschaften dürfen von Besuerhoben werden. chern des Belpfestes nicht belegt werden. Kantonales Sozialamt Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis Kantonale Sozialamt (SOA) der Gesund- für die unumgängliche Verkehrssperrung. Besten Dank. Abteilung Bau Belp heits- und Fürsorgedirektion, Rathausgasse 1, 3011 Bern, Telefon 031 633 78 Verkehrssperrung infolge Bauarbeiten 76, Telefax 031 633 78 92, E-Mail: info. Sanierung Neumattstrasse [email protected] Sperrung Sägemattstrasse (Seite NeuSOZIALAMT mattstrasse zwischen Bäckerei Steinbach Regula Unteregger und Parkplatz Migros) Vorsteherin Die folgende Strasse wird, gestützt auf Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, wie folgt für den Verkehr gesperrt. • Sperrung: Sägemattstrasse (Ein- und Seite Neumattstrasse in beiden BELP Ausfahrt Richtungen gesperrt) Lehrstelle als Kauffrau/Kaufmann EFZ • Dauer: Montag, 29. Mai 2017 bis Freitag 28. Juli 2017 Auf August 2018 ist in unserer Verwaltung • Grund: Bauarbeiten (Werkleitungen) eine kaufmännische Lehrstelle zu beset• Zufahrt Sägemattstrasse, Sonneggstraszen. Es erwartet dich eine vielseitige Ausse, Schönmattweg und Sägeweg: Nur bildung in den verschiedenen Abteilungen über Steinbachstrasse via Muristrasse der Gemeindeverwaltung. Du bist eine aufund Neumattstrasse (nur in Fahrtrichtung gestellte, lernwillige Persönlichkeit, hast der Einbahn). Keine Einfahrt von Seiten Freude am Publikumskontakt und verfügst Sägemattstrasse möglich. über einen guten Sekundarschulabschluss oder hast das 10. Schuljahr besucht? Wir • Durchgang für Fussgänger und Fahrräder jederzeit gewährleistet. freuen uns auf deine Bewerbung bis am Eine Umleitung über Steinbachstras15. Juni an Gemeindeverwaltung Belp, Lehrstelle, se–Muristrasse–Neumattstrasse wird ab Kreisel Migros signalisiert. Postfach 64, 3123 Belp. Für weitere Auskünfte steht Annemarie Der Parkplatz der Migros ist über eine Schild, stv. Leiterin Abteilung Präsidiales, provisorische Einfahrt ab Neumattstrasse Telefon 031 818 22 22, gerne zur Verfügung. jederzeit erreichbar. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, die SiÖffnungszeiten der ganlisation, die Weisungen des BaustelGemeindeverwaltung über Auffahrt lenpersonals und des Verkehrsdienstes Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, zu beachten. dass die Büros der Gemeindeverwaltung Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis über Auffahrt wie folgt geschlossen bleiben: für die unumgängliche Massnahme. Mittwoch, 24. Mai 2017, ab 16 Uhr Einwohnergemeinde Belp, Auffahrt, 25. Mai 2017, ganzer Tag Abteilung Bau (031 818 22 40) Freitag, 26. Mai 2017, ganzer Tag Gerne bedienen wir Sie ab Montag, Monatsmarkt vom 27. Mai 2017 29. Mai 2017, wieder zu den üblichen Der Monatsmarkt vom Samstag, 27. Mai Zeiten. 2017, findet ausnahmsweise auf der Belp, Mai 2017 Dorfstrasse statt. Gemeindeschreiberei Belp Marktkommission Belp

KANTON BERN

GEMEINDEN

WICHTIGE MITTEILUNGEN In der Pfingstwoche (Nr. 23) erscheint der Anzeiger erst am Freitag, 9. Juni 2017 Annahmeschluss Amtlich/Kirche: Dienstag 6. Juni 2017 12 Uhr Annahmeschluss Inserate: Mittwoch 7. Juni 2017, 8 Uhr

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Der Anzeiger

Seite 2 | 26. Mai 2017 | Nr. 21 Der Grünabfuhr kann mitgegeben werden: Kompostierbare Abfälle aus Haushalt und Garten, Rüstabfälle, Rasen- und Baumschnitt, Gartenabfälle wie Laub und Unkraut. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Flugblatt «Grünabfuhr 2017» oder dem Abfallmerkblatt 2017. Die Gemeindeverwaltung Seegasse – Strassensperrung Am Samstag, 3. Juni 2017 findet ein Pfingstanlass der Kirchgemeinde Kirchdorf statt. Die Gemeinderäte Gerzensee und Kirchdorf haben für den 3. Juni 2017 deshalb folgende Verkehrsregelung beschlossen: Samstag, 3. Juni 2017, von 20.30 Uhr bis 22 Uhr: Sperrung der Seegasse für den öffentlichen Verkehr aus Sicherheitsgründen aufgrund der Wanderung der Gottesdienstbesucher von Kirchdorf nach Gerzensee. Wir bitten Sie, die Signalisationen zu beachten. Der Zugang für die Anwohner bleibt gewährleistet. Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis. Gemeinderäte Gerzensee und Kirchdorf Gemeindeversammlung Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde: Montag, 29. Mai 2017, 20 Uhr, im Gemeindesaal Gerzensee 1. Jahresrechnung 2016 1.1 Orientierung 1.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2016 1.3 Bericht zum Datenschutz 2. Wahlen Bau- und Planungskommission: Ersatzwahl für die Vollendung der Amtsdauer vom 1. Juni 2017 – 31. Dezember 2018 3. Orientierungen 4. Verschiedenes Aktenauflage Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gerzensee öffentlich auf. Rechtspflege Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung zu beanstanden. Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger (ab 18 Jahren), die seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in Gerzensee begründen, freundlich eingeladen. Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, können sich gestützt auf Art. 29 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Gerzensee an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen. 3115 Gerzensee, 24. April 2017 Der Gemeinderat Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung des Zonenplans nach Art. 122 Abs. 7 BauV, Umzonung einer Teilfläche von der Grünzone in die Wohn-/ Arbeitszone W/A 2 (Parzelle Nr. 207). Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV zu beschliessen. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 26. Mai bis und mit am 26. Juni 2017, in der Gemeindeverwaltung Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee, während der Schalteröffnungszeiten, öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der GemeindeGERZENSEE schreiberei zu Handen des Gemeinderates schriftlich und begründet Einsprache und Grünabfuhr Die nächste Grünabfuhr findet am Diens- Rechtsverwahrung eingereicht werden. Gerzensee, 22. Mai 2017 tag, 30. Mai 2017 statt. Das Grüngut kann Der Gemeinderat nur in den dafür vorgesehenen Containern oder als geschnürte Bündel morgens bis Abgeordnetenversammlung des 7 Uhr an der Fahrroute des Abfuhrwagens Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach bereitgestellt werden. Verkehrsbeschränkungs-Verfügung Der Gemeinderat von Belp verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieur Kreis II), die folgende Verkehrsbeschränkung: Verbot für Lastwagen Landwirtschaftlicher Verkehr, Bus und Kehrichtabfuhr gestattet Neumattstrasse Verbot für Lastwagen Landwirtschaftlicher Verkehr, Bus und Kehrichtabfuhr gestattet Hühnerhubelstrasse, ab Hühnerhubelstrasse Nr. 12 bis Verzweigung Hühnerhubel- /Stockmattstrasse Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder Landwirtschaftlicher Verkehr und Kehrichtabfuhr gestattet Muristrasse, ab Muristrasse Nr. 78 bis Verzweigung Muri- /Stockmattstrasse Diese Verkehrsbeschränkungen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern und im amtlichen Anzeiger sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft. Der Plan zu den oben aufgeführten Verkehrsbeschränkungen kann ab 1. Mai 2017 innerhalb der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Bau, Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Gestützt auf Art. 63 Abs. 1 und 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) kann gegen jede einzelne dieser Verfügungen und den aufgelegten Plan innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, unter allfälliger Kostenfolge (Art. 108 VRPG) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 VRPG). Gemeinderat Belp, 10. Mai 2017 Bau- und Gewässerschutzpublikation Gesuchsteller: Salvisberg Christof und Sandra, Hofstetten 44a, 3124 Belpberg Projektverfasser: Krieger AG, Planung und Stalleinrichtung, Rütimattstrasse 6, 6017 Ruswil Bauvorhaben: Neubau einer zweigeschossigen Lagerhalle für Stroh, Heu, Schnitzel und Maschinen nördlich vom Bauernhaus. Erstellen einer neuen Zufahrt mit Vorplätzen nördlich und westlich vom geplanten Neubau. Erstellen einer Stützmauer. Bauart: Bauweise in Beton- und Holzkonstruktion, Fassaden teilweise in Beton, teilweise in brauner Holzverschalung, Pultdach mit Blecheindeckung mit Solaranlage, Neigung 15 Grad. Standort: Hofstetten Nr. 44G, auf Gbbl. Nr. 277, Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich A, ES lll, Koordinaten 2.606.350/1.189.400. Ausnahmen: Abweichen von der reglementarischen Dachform. Überschreiten der Stützmauerhöhe bei der Zufahrt. Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Kein Schmutzwasseranfall, Meteorwasser in Versickerung. Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp Auflage- und Einsprachefrist: 19. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG (Ansprüche, die nicht innerhalb der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken). Belp, 15. Mai 2017 Abteilung Bau, Jürg Aebersold

IMPRESSUM Der Anzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzenburgerland. 104. Jahrgang. Der Anzeiger wird als amtliches obligatorisches Publikationsorgan in den auf der ersten Seite aufgeführten Gemeinden jeden Donnerstag in alle Haushaltungen, Firmen und Verwaltungen verteilt. Der Anzeiger geht zusätzlich an die Gemeinde Oberbalm. Verlag: Jordi AG, 3123 Belp und sohnverlag GmbH, 3150 Schwarzenburg. Auflage: 18 849 Exemplare Amtlich beglaubigt, 1. Oktober 2016. Abonnementspreis: 1 Jahr Fr. 99.–, 6 Monate Fr. 75.–, 3 Monate Fr. 64.–, 1 Monat Fr. 51.–.

Inserat-Annahme: 2EGIO N3C HW ARZENB U RGsohnverlag GmbH, Sonnenrain 17, 3150 Schwarzenburg, Telefon 031 731 35 90, Fax 031 731 35 92, E-Mail: [email protected] 2EGIO N'à RB ETAL , ËNGENB ERGJordi AG, Aemmenmattstrasse 22, 3123 Belp, Telefon 031 818 01 11, Fax 031 819 38 54. E-Mail: [email protected]. &à RDASà B RIGE'EB IETPublicitas AG, Seilerstrasse 8, 3001 Bern, Telefon 058 680 93 00, Fax 058 680 93 01. Ende der Inseratannahme: $IENSTAG 5HR Fà RAM TLIC HE- ITTEILU NGEN - O NTAG   5HR Abbestellungen nur bis Dienstag, 12 Uhr. Zu spät eingehende Inserate erscheinen in der nächsten Ausgabe. Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spalten pro Seite): Fr. 0.70 schwarz / weiss,

Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach Traktanden 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November 2016 2. Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr. 6585.80 für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr. 60 000.– für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr. 45 000.– für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan 2017 – 2021, Kenntnisnahme 11. Verschiedenes Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, 17.5.2017 Die Sekundarschulkommission

JABERG Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach Traktanden 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November 2016 2. Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr. 6585.80 für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr. 60 000.– für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr. 45 000.– für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan 2017 – 2021, Kenntnisnahme 11. Verschiedenes Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, 17.5.2017 Die Sekundarschulkommission Fr. 0.87 farbig bis 2150 mm, Fr. 0.82 farbig ab 2151 mm, Fr. 1.40 Titelseite. ChiffreGebühr pro Inserat Fr. 50.–. Jeweils zuzügl. 8 % MWST. Mindestgrösse pro Inserat 50 mm. Inserat-Kombinationen in der Region: $U O " ERN3à DDer Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Auflage 47 221 Ex. +O M B I" ERN7 EST Der Anzeiger GLS, Laupen Anzeiger, Auflage 31 242 Ex. 2EGIO N" ERNPLU S Der Anzeiger GLS, Anzeiger Region Bern, Konolfingen, Laupen, Aarberg, Fraubrunnen, Auflage 245 973 Ex. " ERNER!ARE+O M B I Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Thuner Anzeiger, Auflage 105 229 Ex. Anzeiger-Dokumentation: Verlangen Sie beim Verlag ein Exemplar mit allen Detail-Informationen.

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KIRCHDORF Seegasse – Strassensperrung Am Samstag, 3. Juni 2017 findet ein Pfingstanlass der Kirchgemeinde Kirchdorf statt. Die Gemeinderäte Gerzensee und Kirchdorf haben für den 3. Juni 2017 deshalb folgende Verkehrsregelung beschlossen: Samstag, 3. Juni 2017, von 20.30 Uhr bis 22 Uhr: Sperrung der Seegasse für den öffentlichen Verkehr aus Sicherheitsgründen aufgrund der Wanderung der Gottesdienstbesucher von Kirchdorf nach Gerzensee. Wir bitten Sie, die Signalisationen zu beachten. Der Zugang für die Anwohner bleibt gewährleistet. Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis. Gemeinderäte Gerzensee und Kirchdorf Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Kirchdorf Montag, 26. Juni 2017, 20 Uhr im Dorfträff Traktanden: 1. Protokoll 2. Rechnung 2016 3. Budget 2017 4. Verschiedenes Der Burgerrat Einwohnergemeinde Kirchdorf – Ordentliche Versammlung Donnerstag, 8. Juni 2017, 19.30 Uhr, Dorfträff Kirchdorf Traktanden: 1.Jahresrechnung 2016 -Genehmigung der Rechnung 2016 mit einem Defizit von CHF 1901.– -Kenntnisnahme des Datenschutzberichts 2.Projekt 4er-Fusion Umsetzungskredit – Erteilung Rahmenkredit 3.Teilrevision baurechtliche Grundordnung, Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV – Genehmigung 4.Verschiedenes/Orientierungen – Grüngutablieferung AVAG Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung öffentlich auf. Zur Versammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Der Gemeinderat Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach Traktanden 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November 2016 2. Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr. 6585.80 für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr. 60 000.– für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr. 45 000.– für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan 2017 – 2021, Kenntnisnahme 11. Verschiedenes Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, 17.5.2017 Die Sekundarschulkommission

Baupublikation Gesuchsteller: 1. Urs Haslebacher, Landwirt, Breiten, 3127 Lohnstorf 2. Samuel Zimmermann, Landwirt, Gassmatt 56, 3128 Kirchenthurnen 3. Erwin Munter, Landwirt, Hauptstrasse 7, 3127 Lohnstorf 4. Walter Trachsel, Landwirt, Dorfstrasse 11, 3127 Mühlethurnen Projektverfasser: Betriebsgemeinschaft Hasle-Moos, Moos 126b, 3116 Kirchdorf Bauvorhaben: 1. Aufschüttungen für Bodenverbesserungsmassnahmen um ca. 30 cm (Erosionsschutz für Landwirtschaftliche Flächen) mit Durchmischen des Bodens mit Spezialpflug, Austrag mit Spezialanhänger bodenschonend; 2. Zwischendeponieplatz des Auffüllmaterials auf Hausparzelle im Moos, Kirchdorf, Zufahrt über Flurweg. Standort Zwischendeponie: Kirchdorf, Moos, Parz. 110.02 (Hausparzelle Haslebacher). Standort Bodenverbesserungen: Mühlethurnen, Chüebrünne, Parz. 229 (Haslebacher), 172, 173 (Zimmermann), 71.01, 71.02 (Munter) 150, 184 (Trachsel), Landwirtschaftszone. Gesamtfläche Bodenverbesserung: Total 65.21 Aren (zusammenhängend). Aufschüttungsmaterial: Aushubmaterial, insbesondere skelettreicher, sandiger Lehm Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Mühlethurnen und Kirchdorf Auflage- und Einsprachefrist: 17. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist der Baupolizeibehörde Mühlethurnen einzureichen. Mühlethurnen, 18. Mai 2017 Gemeinde-Baupolizeibehörde Mühlethurnen Gemeinde-Baupolizeibehörde Kirchdorf

LOHNSTORF Einladung zur ordentlichen Schulgemeindeversammlung Montag, 29. Mai 2017, 19.30 Uhr, Schulhaus (Pavillon) Traktanden 1. Protokoll a.o. Schulgemeindeversammlung 30. Januar 2017 – Genehmigung 2. Jahresrechnung 2016 – Genehmigung 3. Verpflichtungskredit Sanierung ehemaliges KbF-Gebäude – Genehmigung 4. Schulkommission – Wahl Mitglied 5. Schulkommission – Wahl Präsident/ Präsidentin 6. Liegenschaftsausschuss – Orientierung und Rückblick 7. Schulleitung – Orientierung und Ausblick 8. Mittagstisch – Bericht und Ausblick 9. Elternrat – Bericht und Ausblick 10. Schulkommission – diverse Informationen 11. Verschiedenes Die Unterlage zu Traktandum 1 liegt 30 Tage vor der Schulgemeindeversammlung öffentlich zur Einsicht bei den Gemeindeverwaltungen Mühlethurnen und Lohnstorf auf. Eine Broschüre zur Jahresrechnung 2016 kann bei beiden Gemeindeverwaltungen bezogen werden und wird an der Schulgemeindeversammlung abgegeben. Ebenfalls ist diese auf den Websites der Schule und der Einwohnergemeinde Mühlethurnen aufgeschaltet. Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in einer der Verbandsgemeinden das Stimmrecht besitzen, sind stimmberechtigt. Gäste und Interessierte sind ebenfalls freundlich eingeladen. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Schulkommission

MÜHLEDORF Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach Traktanden 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November 2016 2. Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr. 6585.80 für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden

Der Anzeiger

Seite 3 | 26. Mai 2017 | Nr. 21

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Der Anzeiger

Seite 4 | 26. Mai 2017 | Nr. 21 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr. 60 000.– für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr. 45 000.– für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan 2017 – 2021, Kenntnisnahme 11. Verschiedenes Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, 17.5.2017 Die Sekundarschulkommission

MÜHLETHURNEN Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Die Sprechstunde findet statt: Dienstag, 30. Mai 2017 im Gemeindehaus 7.30 – 8.30 Uhr mit Anmeldung auf Tel. 031 809 07 31 8.30 – 9.30 Uhr ohne Anmeldung. Die nächste Sprechstunde wird wiederum im Anzeiger und auf der Gemeinde-Homepage publiziert werden. Der Gemeinderat Einladung zur ordentlichen Schulgemeindeversammlung Montag, 29. Mai 2017, 19.30 Uhr, Schulhaus (Pavillon) Traktanden 1. Protokoll a.o. Schulgemeindeversammlung 30. Januar 2017 – Genehmigung 2. Jahresrechnung 2016 – Genehmigung 3. Verpflichtungskredit Sanierung ehemaliges KbF-Gebäude – Genehmigung 4. Schulkommission – Wahl Mitglied 5. Schulkommission – Wahl Präsident/ Präsidentin 6. Liegenschaftsausschuss – Orientierung und Rückblick 7. Schulleitung – Orientierung und Ausblick 8. Mittagstisch – Bericht und Ausblick 9. Elternrat – Bericht und Ausblick 10. Schulkommission – diverse Informationen 11. Verschiedenes Die Unterlage zu Traktandum 1 liegt 30 Tage vor der Schulgemeindeversammlung öffentlich zur Einsicht bei den Gemeindeverwaltungen Mühlethurnen und Lohnstorf auf. Eine Broschüre zur Jahresrechnung 2016 kann bei beiden Gemeindeverwaltungen bezogen werden und wird an der Schulgemeindeversammlung abgegeben. Ebenfalls ist diese auf den Websites der Schule und der Einwohnergemeinde Mühlethurnen aufgeschaltet. Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in einer der Verbandsgemeinden das Stimmrecht besitzen, sind stimmberechtigt. Gäste und Interessierte sind ebenfalls freundlich eingeladen. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Schulkommission Baupublikation Gesuchsteller: 1. Urs Haslebacher, Landwirt, Breiten, 3127 Lohnstorf 2. Samuel Zimmermann, Landwirt, Gassmatt 56, 3128 Kirchenthurnen 3. Erwin Munter, Landwirt, Hauptstrasse 7, 3127 Lohnstorf 4. Walter Trachsel, Landwirt, Dorfstrasse 11, 3127 Mühlethurnen Projektverfasser: Betriebsgemeinschaft Hasle-Moos, Moos 126b, 3116 Kirchdorf Bauvorhaben: 1. Aufschüttungen für Bodenverbesserungsmassnahmen um ca. 30 cm (Erosionsschutz für Landwirtschaftliche Flächen) mit Durchmischen des Bodens mit Spezialpflug, Austrag mit Spezialanhänger bodenschonend; 2. Zwischendeponieplatz des Auffüllmaterials auf Hausparzelle im Moos, Kirchdorf, Zufahrt über Flurweg. Standort Zwischendeponie: Kirchdorf,

Moos, Parz. 110.02 (Hausparzelle Haslebacher). Standort Bodenverbesserungen: Mühlethurnen, Chüebrünne, Parz. 229 (Haslebacher), 172, 173 (Zimmermann), 71.01, 71.02 (Munter) 150, 184 (Trachsel), Landwirtschftszone. Gesamtfläche Bodenverbesserung: Total 65.21 Aren (zusammenhängend). Aufschüttungsmaterial: Aushubmaterial, insbesondere skelettreicher, sandiger Lehm Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Mühlethurnen und Kirchdorf Auflage- und Einsprachefrist: 17. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist der Baupolizeibehörde Mühlethurnen einzureichen. Mühlethurnen, 18. Mai 2017 Gemeinde-Baupolizeibehörde Mühlethurnen Gemeinde-Baupolizeibehörde Kirchdorf

NIEDERMUHLERN Ordentliche Versammlung Freitag, 23. Juni 2017, 20 Uhr in der Turnhalle Niedermuhlern Traktanden: 1. Protokoll der ordentl. Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2016; Genehmigungsinformation 2. Jahresrechnung 2016; Beratung, Bewilligung der erforderlichen Nachkredite, Genehmigung 3. Verschiedenes Die Genehmigung des Protokolles vom 10. Dezember 2016 erfolgte in Anwendung von Art. 66 ff des OgR der Gemeinde. Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung öffentlich in der Gemeindeverwaltung auf. Beschwerden gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen, solche gegen Wahlen innert 10 Tagen nach Ablauf der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststr. 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu rügen. Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Der Gemeinderat Burgerversammmlung Freitag, 30. Juni 2017, 20 Uhr, im Restaurant Bütschelegg, 3088 Oberbütschel. Traktanden: 1. Protokoll 2. Jahresrechnung 3. Budget 4. Beiträge aus dem Burgergut 5. Wahlen 6. Verschiedenes Alle Burgerinnen und Burger sind herzlich eingeladen. Der Burgerrat

NOFLEN Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach Traktanden 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November 2016 2. Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr. 6585.80 für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr. 60 000.– für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr. 45 000.– für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan 2017 – 2021, Kenntnisnahme 11. Verschiedenes Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, 17.5.2017 Die Sekundarschulkommission

RIGGISBERG Schliessung der Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung Riggisberg bleibt am Freitag, 26. Mai 2017 infolge Büroreinigung den ganzen Tag geschlossen. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Gemeindeverwaltung Riggisberg Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 19. Juni 2017, 20.15 Uhr, Aula Sekundarschulhaus, Riggisberg Traktandenliste 1. Protokoll der Versammlung vom 5. Dezember 2016 2. Überbauungsordnung Erschliessung Lisibühl mit Anschluss an Kantonsstrasse mit flankierenden Massnahmen auf der Gsteigstrasse sowie Aufhebung bestehender Überbauungsordnung (Vordere Gasse, Gsteigstrasse, Mühleweg), Genehmigung 3. Sanierung Gsteigstrasse, Kreditantrag für Sanierung Strasse inkl. Werkleitungen 4. Revitalisierung/Hochwasserschutz Biberze Bereich Loueli, Kreditantrag 5. Wärmeversorgungsanschluss Gemeindeliegenschaften, Kreditabrechnung 6. Kauf Parzelle Nr. 79 für Altersheim-Neubau, Kreditabrechnung 7. Kauf Postgebäude, Vordere Gasse 2, Kreditabrechnung 8. Jahresrechnung 2016, Genehmigung 9. Verschiedenes und Umfrage Die Traktanden werden im Mitteilungsblatt 2/2017, welches demnächst jedem Haushalt zugestellt wird, erläutert. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung, insbesondere die Überbauungsordnung Erschliessung Lisibühl sowie das Revitalisierungsprojekt Biberze und die Rechnung 2016 liegen auf der Gemeindeverwaltung Riggisberg vom 18. Mai bis 19. Juni 2017 öffentlich auf. Wer die Unterlagen zu Hause studieren möchte, kann sie über unsere Homepage www.riggisberg.ch downloaden oder bei der Gemeindeverwaltung Riggisberg anfordern (E-Mail gemeinde@ riggisberg.ch oder Tel. 031 808 01 33). Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen Beschwerde geführt werden (Art. 97 GG und Art. 43 GV). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Teilnehmenden der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 98 Abs. 1 GG). Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Der Gemeinderat Wasserbaubewilligungsverfahren gemäss Art. 30 ff. Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG) und Art. 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG). Gesuchsteller: Gemeinderat Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Name des Gewässers: Otzenbach und Moosbach Koordinaten: Von 602.367/184.333 bis 602.585/184.343 Beanspruchte Ausnahmen: Eingriffe in die Ufervegetation gemäss Art. 18 Abs. 1bis und 1ter sowie Art. 21 und 22 Abs. 2 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451) Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG Bauvorhaben: Renaturierung Otzenbach / Moosbach. Farbcodes Verpflockung im Feld: grün = Aufhebung Moosbach, gelb = Neubau Fussweg, orange = Neubau renaturiertes Gerinne, pink = Grenze Gewässerraum, braun = Fussgängerbrücke Auflage- und Einsprachefrist: 18. Mai bis 19. Juni 2017 Auflage- und Einsprachestelle: Gemeinderat Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 24 Abs. 2 WBG. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Riggisberg, 12. Mai 2017 Der Gemeinderat

GÜRBETAL | LÄNGENBERG | SCHWARZENBURGERLAND

3. Bau- und Planungskommission/Ersatzwahl 4. Informationen der Gemeindepräsidentin 5. Verschiedenes Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen ab sofort auf der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse oder wegen Missachtung von Verfahrensvorschriften kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Bei Wahlgeschäften beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage. Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt jeweils ab dem 20. Tag nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Alle stimmberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Wir verweisen zudem auf die Botschaften in den GemeindeNachrichten 2/2017. Rüeggisberg, 15. Mai 2017 Der Gemeinderat Geringfügige Änderung von Art. 48 Gemeindebaureglement im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV / Öffentliche Auflage In Art. 48 Gemeindebaureglement sind die baupolizeilichen Masse geregelt, u.a. auch die Gebäudelängen in den verschiedenen Bauzonen. Im Zusammenhang mit dem Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und dem Ersatzneubau mit einem Mehrfamilienhaus in Tromwil sollen spezifisch für die Parzellen Rüeggisberg-Gbbl. Nrn. 1597 und 2361 eine Gebäudelänge von neu 60 m gelten. Der Gemeinderat Rüeggisberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Die Akten zur Baureglementsänderung liegen vom 29. Mai bis 27. Juni 2017 auf der Gemeindeschreiberei Rüeggisberg öffentlich auf. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderungen im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 Kant. Bauverordnung in eigener Kompetenz zu beschliessen, mit Genehmigung durch das Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung und das geringfügige Verfahren bei der Gemeindeverwatlung Rüeggisberg, Dorfstrasse 28, 3088 Rüeggisberg, schriftlich und begründet Einrsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Rüeggisberg, 19. Mai 2017 Der Gemeinderat Wasserbaubewilligungsverfahren gemäss Art. 30 ff. Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG) und Art. 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG). Gesuchsteller: Gemeinderat Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Name des Gewässers: Biberze Koordinaten: Von 599.890/181.252 bis 599.665/181.232 Beanspruchte Ausnahmen: Eingriffe in die Ufervegetation und Beseitigung von Ufervegetation gemäss Art. 18 sowie Art. 21 und 22 Abs. 2 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451) Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG Bauvorhaben: Revitalisierung und Hochwasserschutz Biberze im Bereich Laueli. Auflage- und Einsprachefrist: 18. Mai bis 19. Juni 2017 Auflage- und Einsprachestelle: Gemeinderat Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 24 Abs. 2 WBG. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

RÜMLIGEN RÜEGGISBERG Sammlung von Grünmaterial Die nächste Sammlung von Grüngut findet statt am Samstag, 27. Mai 2017, 9 bis 11.30 Uhr, in Mulde auf dem Viehschauplatz Rüeggisberg, gebührenfrei! Angenommen werden Rasenschnitt, Gras, Unkraut, etc. Es werden keine Küchenabfälle angenommen. Die übernächste Grüngutsammlung findet am 17. Juni 2017 statt. Die Gemeindeschreiberei Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Donnerstag, 1. Juni 2017, 20 Uhr in der Turnhalle Rüeggisberg 1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 300 000.– für die Strassensanierung/Belagserneuerung Rosshalten bis Hinteres Ried, Oberbütschel 2. Genehmigung der Gemeinderechnung 2016 mit Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie Bilanz

Öffentliche Bekanntmachung Überbauungsordnung öffentliches Abwasserentsorgungsnetz der Gemeinde Rümligen; Genehmigung und Inkraftsetzung Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat Rümligen am 16. Januar 2017 beschlossene Überbauungsordnung öffentliches Abwasserentsorgungsnetz der Gemeinde Rümligen in Anwendung von Art. 28 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 11. November 1996 (GSchG) in Verbindung mit Art. 21 und 22 des kantonalen Wasserversorgungsgesetzes vom 11. November 1996 (WVG) mit Datum vom 30. März 2017 genehmigt. Gegen den Entscheid des Amts für Wasser und Abfall ist keine Beschwerde erhoben worden, womit die Überbauungsordnung in Kraft getreten ist. Auf die Anmerkung der Linienführung im Grundbuch wird verzichtet. Der Gemeinderat

Stille Wahl eines neuen Gemeinderatsmitglieds für die laufende Legislaturperiode bis 31. Dezember 2020 Am 6. und 13. April 2017 erfolgte die Ausschreibung mit dem Wahlverfahren für ein Gemeinderatsmitglied ab 1. August 2017 bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode am 31. Dezember 2020. Gestützt auf Art. 50a Abs. 4 Organisationsreglement (OgR) veröffentlicht der Gemeinderat Rümligen bis spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung die Namen der gewählten Personen, bzw. er teilt mit, welche Wahlen im Sinne von Art. 51ff OgR an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 noch durchzuführen sind. 1 Mitglied des Gemeinderats Für den frei werdenden Gemeinderatssitz ist form- und fristgerecht ein Wahlvorschlag eingereicht worden für Nora Meier-Schifferli Da gleich viel Wahlvorschläge vorliegen, wie Sitze zu besetzen sind, hat der Gemeinderat Nora Meier-Schifferli gestützt auf Art. 50a Abs. 3 OgR als neues Gemeinderatsmitglied ab 1. August 2017 bis 31. Dezember 2020 als gewählt erklärt. An der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 findet somit keine Wahl statt. Allfällige Beschwerden gegen diesen Entscheid sind innert 10 Tagen seit der ersten Veröffentlichung an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Der Gemeinderat

RÜSCHEGG Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt 2017: - Mittwoch, 24. Mai 2017 bis 16.00 Uhr - Auffahrt, Donnerstag, 25. Mai 2017 ganzer Tag geschlossen - Freitag, 26. Mai 2017 ganzer Tag geschlossen Ab Montag, 29. Mai 2017 gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten. Gemeindeverwaltung Rüschegg Schwellenkorporation Rüschegg Ordentliche Hauptversammlung Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.15 Uhr im Tea-Room Caroline, Graben, 3154 Rüschegg Heubach Traktanden 1. Begrüssung 2. Protokoll der Hauptversammlung vom 12. Juni 2016 3. Jahresrechnung 2016 4. Budget 2017 5. Tellenansatz 2018 6. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden 2, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Hauptversammlung öffentlich in der Gemeindeschreiberei Rüschegg auf. Rechtspflege: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Schwellenkommission Rüschegg Rüschegg , 10. Mai 2017 Schwellenkorporation Rüschegg Inkrafttreten des Parkplatzbewirtschaftungsreglements Gantrisch In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Rüschegg am 02. Dezember 2016 beschlossene neue Parkplatzbewirtschaftungsreglement Gantrischgebiet nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist per 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Rüschegg, 22.05.2017 Namens des Gemeinderates von Rüschegg Der Präsident: Markus Hirschi Der Gemeindeschreiber: Markus Oberer Bau- & Gewässerschutzpublikation Gesuchstellerin Nydegger Heidi, Burgmatt 4, 6340 Baar Projektverfasser: U. Zbinden Holzbau, Bundsacker 902, 3154 Rüschegg Heubach Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Gebäude Nr. 250, Erweiterung Wohnung im OG, Einbau Wärmepumpe und Erstellung einer Abwasserleitung Standort: Schälisacker, 3153 Rüschegg Gambach Parzelle Nr. 703 Gebäude Nr. 250 Zone LWZ Nachgesuchte Ausnahmebewilligungen: RPG Art. 24 + BauG 81ff; Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes SG Art. 80; Unterschreiten des zulässigen Strassenabstandes zu Staatsstrassen Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an öffentliche ARA-Kanalisationsleitung Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Rüschegg, Hirschhorn, 3153 Rüschegg Gambach Auflage- & Einsprachefrist bis & mit: 20. Juni 2017

Der Anzeiger

Seite 5 | 26. Mai 2017 | Nr. 21

GÜRBETAL | LÄNGENBERG | SCHWARZENBURGERLAND

TRAUERANZEIGEN Danke, für jedi Schtung, wo mir hei dörfe ha. Danke, für jede Momänt, wo mir hei dörfe mit dir ga. Danke für aus, wo du üs i dim Läbe hesch gä. Läb wohl Muetti, jetz isches Zyt, jetz müesse mer Abschied nä.

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In stiller Trauer, in grosser Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem lieben Muetti, Schwiegermuetti, Grosi, unserer Schwägerin, Cousine und Gotte

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Der Anzeiger

Seite 6 | 26. Mai 2017 | Nr. 21 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Bewilligungsbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Rüschegg Gambach, 15. Mai 2017 Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde: Bauverwaltung Rüschegg Baupublikation bbew 212/2017 Bauherrschaft: Michel und Erika Corpataux, Schwendi 10, 3156 Riffenmatt Projektverfasser: Gantrisch Planung GmbH, Marchli 62, 3156 Riffenmatt Bauvorhaben: Teilweise Abbruch und Wiederaufbau des Bauernhauses nach Brandfall Standort: Gemeinde Rüschegg, Holzacker 556, 3153 Rüschegg Gambach, Parzelle Nr. 320, Zone: Landwirtschaftszone Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 ff. RPG Hinweis: Antrag auf Erleichterung von der vorgeschriebenen Kaminhöhe Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Rüschegg, Hirschhorn 298a, 3153 Rüschegg-Gambach Einsprachefrist: bis und mit 19. Juni 2017 Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

SCHWARZENBURG

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen: • Mittwoch vor Auffahrt, 24. Mai 2017: ab 16.00 Uhr geschlossen • Auffahrt, 25. Mai 2017 und Freitag nach Auffahrt, 26. Mai 2017: geschlossen Ab Montag, 29. Mai 2017, sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat Schwarzenburg Änderung Art. 7, Abs. 2 des Personalreglementes der Einwohnergemeinde Schwarzenburg Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekannt gemacht: Mit Beschluss vom 8. Mai 2017 hat der Gemeinderat die Änderung von Art. 7, Abs. 2 des Personalreglementes beschlossen. Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden oder dem Referendum, tritt es per 1. Juli 2017 in Kraft. Das Reglement liegt bei der Gemeindeschreiberei Schwarzenburg zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen den Beschluss sind gemäss Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu richten. Gemäss Art. 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Schwarzenburg können 5% der Stimmberechtigten gegen den Erlass das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit Publikation. Ein allfälliges Referendum ist mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Gemeindeschreiberei Schwarzenburg einzureichen. Gemeinderat Schwarzenburg Bau- + Gewässerschutzpublikation Gemeinde Schwarzenburg Bauherrschaft: Guillebeau Franz, Obereichistrasse 48, 3148 Lanzenhäusern Projektverfasser: Liniger Architektur, Hangweg 6, 3148 Lanzenhäusern Bauvorhaben: Abbruch- und Wiederanbau Schopf Standort: Parz.-Nr. 702, Obereichistrasse 48, 3148 Lanzenhäusern Zone: LW Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: - Schmutzwasser: Landwirtschaftliche Verwertung - Meteorwasser: Versickerung oberflächlich Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwal-tung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg, einzureichen. Schwarzenburg, 12. Mai 2017 Bauverwaltung Schwarzenburg

Gemeindeversammlung vom Montag, 12. Juni 2017, 20.00 Uhr im Pöschensaal, Schwarzenburg 1. Genehmigung Jahresrechnung 2016 2. Gebührentarif für die Feuerungskontrolle / Aufhebung 3. Schulhaus Thunstrasse / Sanierung der Nord- und Ostfassade / Wärmedämmung und Erneuerung der Fenster / Kreditabrechnung 4. Informationen 5. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Versammlungsgeschäften können während 30 Tagen vor der Ver-sammlung bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 i.V.m. Art. 65 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG). Alle stimmberechtigten GemeindebürTOFFEN gerinnen und -bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Öffnungszeiten Auffahrt Gemeinderat Schwarzenburg Am Mittwoch, 24. Mai 2017, gelten folALTPAPIERSAMMLUNG gende Öffnungszeiten: gesamte Gemeinde Schwarzenburg 8 bis 11 Uhr sowie 13.30 bis 16 Uhr Donnerstag, 1. Juni 2017 Am Donnerstag (Auffahrt), 25. Mai, so(Nächste Papiersammlung: Donnerstag, wie am Freitag, 26. Mai 2017, bleiben die 31. August 2017) Schalter ganztags geschlossen. Die Bevölkerung wird auf folgende Punkte Ab Montag, 29. Mai 2017, sind wir gerne wieder für Sie da! aufmerksam gemacht: Die Gemeindeschreiberin - Im Sinne eines fachgerechten Recyclings, bzw. laut Weisung des Altpapier- Protokoll der kommunalen Volksabwerkes Utzenstorf, wird nur gut gebün- stimmung vom 21. Mai 2017 deltes Altpapier mitgenommen. Schlecht Verpflichtungskredit für die Verkehrsberugebündeltes Altpapier, Papier in Trag-ta- higung auf der Bahnhofstrasse mit Strasschen und in Säcken sowie Materialien senumgestaltung für die Aufwertung des (z.B. Futtersäcke), die nicht in die Alt- Dorfzentrums sowie Tempo-30-Zone im papiersammlung gehören, werden nicht unteren Dorfteil mitgenommen. Zahl der im Stimmregister eingetragenen Dorf Schwarzenburg Stimmberechtigten (Total): 1907 Das Altpapier wird im Dorf Schwarzenburg Zahl der eingelangten Ausweiskarten: durch die Schülerinnen und Schüler einge- 1188 sammelt. Das Altpapier ist bis 7 Uhr bei Bei der kommunalen Volksabstimmung den Sammelplätzen bereit zu stellen. betrug die Stimmbeteiligung 62,3 Prozent Sollte das Altpapier am späteren Vormit- Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel: tag noch nicht abgeholt worden sein, mel- 1175, Leer: 3, Ungültig: 40 = 43 den Sie dies zwischen 09.30 – 10.30 Uhr Gültige Stimmen: 1132 unter Tel.-Nr. 077 437 36 91. Zahl der Ja: 487 Aussenbezirke Zahl der Nein: 645 In den Aussenbezirken wird das Altpapier Beschwerden gegen den Urnenbeschluss mit dem Kehrichtwagen direkt an den sind innert 30 Tagen schriftlich und beKehrichtsammelstellen abgeholt. Das gründet beim Regierungsstatthalteramt Altpapier ist bis 7 Uhr bereit zu stellen. Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Sollte das Altpapier bis 16 Uhr noch nicht Ostermundigen, einzureichen. abgeholt worden sein, bitten wir Sie dies 21. Mai 2017 unter Tel.-Nr. 031 734 00 50 zu melden. Die Gemeindeschreiberin Hinweis Der Erlös, welcher durch die Sammlung Bau- und Gewässerschutzpublikation im Dorf Schwarzenburg erwirtschaftet Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft wird, kommt den Schulen zugute. Papier, Blatter, vd. Immo-Erben GmbH, Bahnwelches in den Aussenbezirken vom Keh- hofstrasse 14, 3125 Toffen richfahrzeug eingesammelt oder in der Projektverfasserin: Immo-Erben GmbH, Sammelstelle Pöschen abgeben wird, Bahnhofstrasse 14, 3125 Toffen erhalten die Schulen nicht vergütet. Um Bauvorhaben: Sanierung Fassade, Anden Erlös für die Schulen zu steigern, be- bringen diverser Werbeelemente (unbesteht die Möglichkeit, dass das Altpapier leuchtet) am Sammeltag direkt beim Container auf Standort: Bahnhofstrasse 14, Parz. Nr. 66, dem Marktplatz Schwarzenburg abgege- Mischzone MB3 Auflageort und Einsprachestelle: Bauverben werden kann. Primarschule und Bauverwaltung waltung Toffen, Bahnhofstrasse 1, 3125 Schwarzenburg Toffen

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Auflage- und Einsprachefrist: 26. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Toffen, 16. Mai 2017 Namens der Gemeindebaupolizeibehörde: Bauverwaltung Toffen, B. Beck, Bauverwalter

Traktanden 1. Protokoll der Versammlung vom 29. November 2016 2. Rechnung 2016 2.1 Genehmigung der Rechnung 2016 2.2 Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen 3. Wahl eines neuen Mitgliedes des Kirchgemeinderates 4. Berichte aus dem Kirchgemeinderat und den Pfarrämtern 5. Verschiedenes und Mitteilungen WALD Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung und die Rechnung liegen Per 1. November 2017 suchen wir eine/n ab Montag, dem 1. Mai 2017, im Vorraum Verantwortliche/n Winterdienst mit der Kirche zur Einsichtnahme auf. Stellvertretung des Wegmeisters Kirchgemeinderat (als Auftragnehmer) Riggisberg Tätigkeit Mitarbeit bei den Winterdienstarbeiten soRüschegg wie die selbständige Schneeräumung nach Einsatzbefehl der Gemeinde. Mithilfe bei umfangreicheren Arbeiten sowie Übernah- Ausserordentliche Kirchgemeindeverme der Stellvertretung des Wegmeisters sammlung, Mittwoch, 28. Juni 2017, 20.00 Uhr in der Kirchgemeindestube. bei Bedarf. Traktanden Ihr Profil 1) Genehmigung Kaufvertrag Pfarrhaus Sie verfügen über • einen verkehrstauglichen und gelände- Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen gängigen Traktor, der für den Winter- und Schweizer, sowie Ausländerinnen und Ausländer, die das 18. Altersjahr erfüllt dienst geeignet ist. • genügend Platz für die ganzjährige Re- haben, der Evangelisch-reformierten Kirche angehören und seit mindestens drei misierung des Schneepfluges. • eine selbständige und verantwortungs- Monaten in der Kirchgemeinde Rüschegg bewusste Arbeitsweise sowie eine spon- wohnhaft sind. Der Kirchgemeinderat tane Einsatzbereitschaft. Sie sind bereit • von November bis April Pikettdienst zu leisten. • in dieser Zeit nach Absprache 1 WochenEvangelisch-reformierte Landeskirche ende pro Monat die Stellvertretung des Wegemisters zu übernehmen. Dein Wort ist meinem Fuss eine Leuchte, • bei Ferienabwesenheiten des Wegmei- ein Licht für meine Pfade. sters definierte Arbeiten zu erledigen. Psalm 119,105 Wir bieten B e l p - B e l p b e r g - To f f e n • selbständige Tätigkeit • Entschädigung nach den gültigen ART-Tarifen und dem Personalreglement Konfirmationsgottesdienst: Sonntag, der Gemeinde Wald 28. Mai, um 10 Uhr, Konfirmation der Fühlen Sie sich angesprochen? Dann Klasse 9S2 durch Katechetin Maja Grosbewerben Sie sich bis zum 6. Juni 2017 senbacher in der reformierten Kirche Belp. bei der Gemeindeverwaltung Wald, Kirch- Waldgottesdienst in Toffen: Sonntag strasse 5, 3086 Zimmerwald oder gemein- 28. Mai, um 10 Uhr, Gottesdienst mit [email protected]. rer Frank Luhm in der Muheimern in Toffen. Fahrdienst um 9.30 Uhr ab Dorfplatz Belp. Fakultatives Finanzreferendum Gegen den nachfolgenden Ausgabenbe- Anschliessend Wurst vom Grill. Sonntag schluss des Gemeinderates vom 17. Mai Konfirmationsgottesdienst: 2017 kann gestützt auf Art. 25 des Orga- 28. Mai, um 13.30 Uhr, Konfirmation der nisationsreglementes das Referendum Klasse 9S1 durch Katechetin Margreth ergriffen werden. Das Referendum muss Leliuc in der reformierten Kirche Belp. mindestens von 5% der Stimmberech- Gottesdienst im Altersheim: Freitag, tigten (46 in Gemeindeangelegenheiten 2. Juni, um 15.15 Uhr, Gottesdienst im Alstimmberechtigte Personen) unterzeich- tersheim mit Pfarrer René Schaufelberger. Jubilate – Taizé-Gottesdienst: Samstag, net sein. Kredit von Fr. 52 000.– für die Instandstel- 3. Juni, ab 16.50 Uhr in der reformierten lung der Strassenentwässerung Salzgässli Kirche Belp. Ein meditativer Gottesdienst in Anlehnung an das Taizé-Gebet. Jubi– Bernstrasse. Beginn der Referendumsfrist: 26. Mai 2017 late – der etwas andere Gottesdienst mit Ende der Referendumsfrist: 26. Juni 2017 Abendmahl. Gemeinderat Wald Sekretariat: Prisca Bobrik-Christen, Dorfstrasse 34, 3123 Belp, Telefon 031 819 Ordentliche Versammlung 43 31. der Einwohnergemeinde www.refbelp.ch Donnerstag, 29. Juni 2017, 20 Uhr im KirchGerzensee gemeindehaus Zimmerwald Traktanden: Krabbel-Gruppe: Donnerstag, 1. Juni, 9 1. Jahresrechnung 2016 bis 11 Uhr, im Kornhaus Gerzensee (Leia) Genehmigung der Jahresrechnung tung: Yvonne Dietrich, 031 961 04 84; 079 b) Kenntnisnahme der Nachkredite c) Bericht der Datenschutzaufsichts- 561 74 51). Angaben zu kirchlichen Anlässen erhalstelle 2. Reglement über die Mehrwertabgaben; ten Sie in der Kirchenzeitung reformiert Genehmigung und auf www.kirchegerzensee.ch. 3. Gebührentarif für die FeuerungskontrolGuggisberg le; Genehmigung Revision 4. Orientierungen/Verschiedenes Die Unterlagen zu Traktandum 2 und 3 Sonntag, 28. Mai / kein Gottesdienst / bitte liegen 30 Tage, die übrigen Unterlagen Kirchenzettel der benachbarten Kirchge10 Tage vor der Gemeindeversammlung meinden beachten. in der Gemeindeverwaltung Wald, 3086 Weitere Infos: Gemeindeseite «reformiert.» www.be.ref.ch/guggisberg Zimmerwald, öffentlich auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse kann inKirchdorf nert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen schriftlich und begründet Konfirmation der Klasse Kirchdorf in Beschwerde geführt werden. Verletzungen der Kirche Kirchdorf: Sonntag, 28. Mai, von Zuständigkeits- und Verfahrensvor- 10 Uhr, mit Pfarrer Samuel Glauser. schriften sind an der Versammlung sofort Schweigen Hören Schweigen: Mittwoch, 31. Mai im KGH Uttigen. zu rügen. Zimmerwald, 19. Mai 2017 Weitere Anlässe www.kirchdorf.ch Gemeinderat Wald

KIRCHLICHE ANLÄSSE

Riggisberg

KIRCHGEMEINDEN

Freitag, 26. Mai, 10.15 Uhr, Wohnheim Riggisberg: Gottesdienst mit Pfrn. Susann Kirchdorf Müller. Freitag, 26. Mai, 14.30 Uhr, Altersheim Einladung zur ordentlichen KirchgemeinRiggishof: Gottesdienst mit Pfrn. Susann deversammlung, Donnerstag, 1. Juni 2017, Müller. 20 Uhr, im Kirchgemeindehaus Uttigen Samstag, 27. Mai, 9.30 bis 12 Uhr in der Traktanden 1. Protokoll der KGV vom 23. November Kirche Riggisberg: Konf.-Vorbereitung GRUPPE B. 2016 Samstag, 27. Mai, 17 Uhr, Kirche Riggis2. Genehmigung Jahresrechnung 2016 berg: Regionaler Taizé-Gottesdienst in 3. Wahl eines neuen Ratsmitgliedes der Kirche Riggisberg. Es wird eine Kin4. Wahl einer neuen Präsidentin derhüte angeboten. 5. Verabschiedung Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr, Kirche Rig6. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen liegen 30 gisberg: Konfirmation Gruppe B mit Pfr. Tage vor der Versammlung bei allen Ge- Daniel Winkler und Katechet Stefan Burri. meindeverwaltungen der Kirchgemein- Thema der Konfirmation: «Unsichtbare de Kirchdorf, in der Kirche Kirchdorf, im Welt». Dieser Gottesdienst ist öffentlich. Kirchgemeindehaus Uttigen und im Inter- Alle Interessierten sind herzlich eingelanet unter www.kirchdorf.ch zur Einsicht auf. den! Der Kirchgemeinderat Dienstag, 30. Mai, 20 Uhr im Kirchgemeindehaus: 5. Schuljahr Elternabend Riggisberg (im Hinblick auf das Minilager). Mittwoch, 31. Mai, 20 Uhr im Kirchgemeindehaus: Kirchgemeindeversammlung. Ordentliche Versammlung der Kirchgemeinde, Mittwoch 31. Mai 2017, um Homepage Kirchgemeinde: www.kirche-riggisberg.ch. 20 Uhr im Kirchgemeindesaal

Rüschegg Sonntag, 28.5.: Kein Gottesdienst in der Kirche Rüschegg. Wir verweisen gerne auf die Gottesdienste in unseren Nachbarkirchgemeinden. Weitere Angaben unter: www.kirche-rueschegg.ch

Schwarzenburg Jeden Donnerstag, 19:00 Uhr, Chäppeli: I d Mitti cho. Eine besinnliche halbe Stunde für alle. Sonntag, 28. Mai, 10:00 Uhr, Kirche Wahlern: Konfirmationsgottesdienst mit Willie von Gunten, Katechetin. Mitwirkung: Andreas Josi und Barbara Küenzi (Orgel). Predigtauto: Anmeldung am Sonntag, 08:00 – 09:00 Uhr, bei Andreas Josi, Tel. 031 731 23 46. Mittwoch, 31. Mai, 09:30 Uhr, Chäppeli: Fyre mit de Chlyne, besinnliche Feier für Zwei- bis Fünfjährige in Begleitung, mit anschl. Znüni. www.kirche-schwarzenburg.ch

Thurnen und Burgistein Unter 031 809 01 44 erreichen Sie die diensthabende Pfarrperson für Bestattungen. Männerstamm: Samstag, 27. Mai, 9.15 Uhr im TREFFPUNKT Mühlethurnen, Männer im spirituell offenen Gespräch, Kontakt: Stefan Müller, 031 809 40 20. Kirchenführung: Samsatg, 27. Mai, 14 Uhr, Kirche in Kirchenthurnen, Auskünfte und Anmeldung: Franziska Hunziker Debrunner, 031 809 19 75. Sonntagsschule: Sonntag, 28. Mai, 10 Uhr im Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen, Kontakt Trudi Wenger, 031 809 04 14 oder Silvia Marti, 031 809 40 19. Gottesdienst mit Taufe: Sonntag, 28. Mai um 10 Uhr in der Kirche Kirchenthurnen mit Pfr. Lukas Ruef und Organist Miroslav Boyadzhiev. Basar-Gruppe: für Strick- und Bastelfreudige. Jeden Montag um 20 Uhr im TREFFPUNKT Mühlethurnen. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Kontakt: Maria Zaugg, 031 809 15 20. Besuchen Sie unsere Website: www.kirche-thurnen.ch

Zimmerwald Samstag, 27. Mai: Wanderung ins Dreiseenland und auf den Mont Vully. Treffpunkt: 8.15 Uhr bei der Kirche Zimmerwald. Auskunft erteilt Fritz Brönnimann, Tel. 031 819 44 79. Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufen, aus der Reihe «Wer ist wer in der Bibel»: Ruth, die Treue, mit Pfrn. Susanne Berger. Musik: Esther Stöckli. Fahrdienst: Am Samstag, zwischen 17 und 19 Uhr anmelden bei Kathrin Schmutz, Tel. 031 819 02 94 www.ref.ch / zimmerwald

Römisch-kath. Landeskirche Belp Maiandacht: Freitag, 26. Mai, 9.15 Uhr Gottesdienst mit Eucharistiefeier: Sonntag, 28. Mai, 10 Uhr. Anschliessend Pfarreikaffee Eucharistiefeier: Donnerstag, 1. Juni, 9.15 Uhr. Schwarzenburg Wochenende 27./28. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 1.Juni 19.00 Uhr „I d’Mitti cho“ im Chäppeli Weitere Infos: www.sanktjosefkoeniz.ch Thun Sonntag, 28. Mai, 10.15 Uhr: Marien-Prozession, 11 Uhr: Gottesdienst in vielen Sprachen. Montag, 29. Mai, 19.15 Uhr: Maiandacht. Dienstag, 30. Mai, 8.30 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier. Donnerstag, 1. Juni, 8.30 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier. www.kath-thun.ch

Christliches Zentrum Thalgut Sägebachweg 5, Wichtrach www.czt.ch Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Aarena-GD 21. bis 28. Mai, Aarena, www.aarena.be

E v. G e m e i n s c h a f t s w e r k Belp Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Erich Reber Weitere Infos auf: www.egw-belp.ch Schwarzenburg, Wartgässli 6 Sonntag, 28. Mai 17 09:30: Gebetszeit 10:00: Gottesdienst mit Johannes Josi. Fahrdienst: Andreas Marti 031 731 21 51 Mehr auf: www.egw-schwarzenburg.ch Uetendorf Samstag, 27. Mai, 13.30 Uhr: Jungschar Samstag, 27. Mai, 19 Uhr: Bless2n Arena Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst www.egw-uetendorf.ch

E v. m e t h o d i s t i s c h e K i r c h e Belp Sonntag, 28. Mai, 10 Uhr: Gottesdienst; Kiamba; Kinderhort Flüehli 10, Schwarzenburg So. 28. Mai 10:00Uhr, Flüehli 10, Gottesdienst, Botschaft: M. Fankhauser Di. 30. Mai 06:00Uhr, Flüehli 10,

Seite 7 | 26. Mai 2017 | Nr. 21

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Der Anzeiger

Seite 9 | 26. Mai 2017 | Nr. 21

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