Inklusion an der GS Querum

Inklusion an der GS Querum Inklusion bedeutet eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist die ...
Author: Irmgard Lehmann
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Inklusion an der GS Querum Inklusion bedeutet eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft, indem ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein. Der Begriff der Inklusion löst den Begriff der Integration ab. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass im Vordergrund die Anpassung der Schule an das Kind steht nicht umgekehrt. Niedersachsen hat – wie alle Bundesländer – die Verpflichtung, den Artikel 24 („Bildung“) der Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen umzusetzen. Verpflichtend beginnt die Einführung der inklusiven Schule zum Beginn des Schuljahres 2013/14 in den Schuljahrgängen 1 und 5 und wächst dann Jahr für Jahr in die höheren Jahrgänge. Neu ist das Wahlrecht der Eltern: Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche Schulform ihr Kind besuchen soll. Dabei können sie auch festlegen, dass ihr Kind nicht die allgemeinbildende Schule vor Ort, sondern eine auf den Unterstützungsbedarf ihres Kindes spezialisierte Förderschule besuchen soll. Die Förderschulen werden - bis auf die Schuljahrgänge 1- 4 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen – nicht abgeschafft. Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülern und Schülerinnen erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise ihrem individuellen Förderbedarf üler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Das „Inklusions-Konzept“ der GS Querum Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können z.Z. an der Grundschule Querum in folgenden Förderbereichen gefördert werden:

  

Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung

Die sonderpädagogische Grundversorgung der GS Querum wird durch die AstridLindgren-Schule sichergestellt . Sie umfasst folgende Aufgaben:

  

Lernstands- und Förderdiagnostik Präventive Förderung / Basale Förderung Beratung von Lehrkräften, Eltern und Schülern in Bezug auf °den Lernstoff °das individuelle Lerntempo

°differenzierte Lernziele °Fördermaterial

      

Förderung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf .Schwerpunkte in Mathematik und Deutsch Beteiligung an der Förderplanung in Zusammenarbeit mit der Grundschullehrkraft Ergänzung von Förderplänen und Berichten der Grundschule um sonderpädagogische Aspekte Festlegung der Fördergruppengröße Mitgestaltung der Förderarbeit (integrative Beschulung oder Einzelbzw.Gruppenförderung) Vernetzung mit außerschulischen Institutionen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen

Braunschweig, Oktober 2012 B. Achilles (Förderlehrerin) B.Rahman (Grundschullehrein)

Konzept zur Förderung im Rahmen der Inklusion an der GS Querum

Inklusion an der GS Querum Inklusion bedeutet eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft, indem ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein. Der Begriff der Inklusion löst den Begriff der Integration ab. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass im Vordergrund die Anpassung der Schule an das Kind steht nicht umgekehrt. Niedersachsen hat – wie alle Bundesländer – die Verpflichtung, den Artikel 24 („Bildung“) der Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen umzusetzen. Verpflichtend beginnt die Einführung der inklusiven Schule zum Beginn des Schuljahres 2013/14 in den Schuljahrgängen 1 und 5 und wächst dann Jahr für Jahr in die höheren Jahrgänge. Neu ist das Wahlrecht der Eltern: Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche Schulform ihr Kind besuchen soll. Dabei können sie auch festlegen, dass ihr Kind nicht die allgemeinbildende Schule vor Ort, sondern eine auf den Unterstützungsbedarf ihres Kindes spezialisierte Förderschule besuchen soll. Die Förderschulen werden - bis auf die Schuljahrgänge 1- 4 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen – nicht abgeschafft. Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülern und Schülerinnen erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise ihrem individuellen Förderbedarf üler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Das „Inklusions-Konzept“ der GS Querum Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können z.Z. an der Grundschule Querum in folgenden Förderbereichen gefördert werden:

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Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung

Die sonderpädagogische Grundversorgung der GS Querum wird durch die AstridLindgren-Schule sichergestellt . Sie umfasst folgende Aufgaben:

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Lernstands- und Förderdiagnostik Präventive Förderung / Basale Förderung Beratung von Lehrkräften, Eltern und Schülern in Bezug auf °den Lernstoff °das individuelle Lerntempo °differenzierte Lernziele °Fördermaterial Förderung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.Schwerpunkte in Mathematik und Deutsch Beteiligung an der Förderplanung in Zusammenarbeit mit der Grundschullehrkraft Ergänzung von Förderplänen und Berichten der Grundschule um sonderpädagogische Aspekte Festlegung der Fördergruppengröße Mitgestaltung der Förderarbeit (integrative Beschulung oder Einzelbzw.Gruppenförderung) Vernetzung mit außerschulischen Institutionen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen

Aufgabenbereiche Prävention Präventive Förderung wird auf der Grundlage diagnostischer Tests von Förder- und Grundschullehrkräften geleistet. Auf dieser Basis werden individuelle Förderpläne erstellt und Schüler/innen zu Lerngruppen zusammengefasst. Der Informationsaustausch zwischen den Lehrkräften über Unterrichtsplanungen einerseits und Entwicklungen der Schüler/innen andererseits muss gewährleistet sein.

Die Erziehungsberechtigten werden über die präventive Arbeit der Schule informier. 1.Jahrgang In den ersten Schulwochen erfolgt intensive Beobachtung und Diagnostik in den Wahrnehmungsbereichen: -Grobmotorik, Körperkoordination -Feinmotorik, Auge-Hand-Koordination -Auditive Wahrnehmung/Phonologische Bewusstheit -Auditive und visuellle Merkfähigkeit Sprachkompetenz -Pränumerik/Mengenerfassung Die Ergebnisse werden im Beobachtungsbogen festgehalten. Werden bei Kindern Probleme festgestellt, sucht man nach Lösungen (z.B. Logopädie, Ergotherapie, mögliche Förderung durch Eltern und Schule). Nach der Eingangsphase werden die Stunden zur individuellen Förderung von Schülern mit Lernschwierigkeiten eingesetzt. Die Förderung kann in verschiedenen Organisationsformen erfolgen: -Kooperation in der Klasse -Parallelunterricht -Kleingruppen: klassenübergreifend oder klassenweise -Einzelförderung. 2./3./4.Jahrgang Präventive klassenbegleitende Förderung findet statt in den Fächern Mathematik und Deutsch oder in anderen Wahrnehmungsbereichen. Die Förderung kann in verschiedenen Organisationsformen erfolgen: -Kooperation in der Klasse -Parallelunterricht -Kleingruppen :klassenübergreifend oder klassenweise -Einzelförderung

Integrative Beschulung/ Förderung sonderpädagogischem Förderbedarf

von

Kindern

mit

Bei Schüler/innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens wurde die Erfahrung gemacht, dass sie trotz vielfältiger Anstrengungen den Erwartungen und Ansprüchen ihrer Lehrer und Eltern nicht genügen können. Das lässt sie an ihrem Selbstwert zweifeln und erzeugt Misserfolgsängste. Das hat zur Folge, dass diese Kinder bei einem Verbleib in der Grundschule zieldifferent unterrichtet werden müssen, In Förderstunden werden individuell Lerninhalte in Deutsch und Mathematik eingeführt, vertieft und geübt. Beschreibung der Förderschwerpunkte in Mathematik: -Förderung der Mengenvorstellung -Förderung des operativen Denkens (zerlegen, ergänzen, addieren, subtrahieren)

-Förderung der Automatisierung -Förderung der kognitiven Fähigkeiten (Gedächtnis, Konzentration) -Förderung der Versprachlichung der mathematischen Operationen, z.B. beschreiben, vergleichen, begründen, erklären. -Förderung bei vorliegenden Basisproblemen (Erarbeitung und Sicherung von Rechenstrategien beim Zehnerübergang, Üben und Automatisieren der Reihen des kleinen Einmaleins, Anleitung zum strukturierten Gebrauch von Rechenhilfsmitteln, kleinschrittiges Vorgehen, Förderung mathematischer Denkprozesse in Alltagssituationen und bei Sachaufgaben) Beschreibung der Förderschwerpunkte in Deutsch: Neben dem Förderbedarf im Bereich Sprache werden in den Deutsch-Förderstunden die Inhalte des Deutsch-Unterrichts nach dem Kerncurriculum der Grundschule stärker berücksichtigt. Dabei sind nach den bisherigen Erfahrungen folgende Schwerpunkte erkennbar: -Förderung im Lesen -Förderung der Rechtschreibung -Förderung der Grammatik, einschließlich DAZ (Deutsch als Zweitsprache) -Förderung der Sprachgestaltung (Briefe schreiben, Texte erstellen, z.B. Unfallbericht) Für Kinder mit einem festgestellten Förderbedarf im Bereich Sprache bedeutet die integrative Beschulung vor allem: -Vorbild-Funktion von Kindern ohne Sprach- und Sprechauffälligkeiten -Wechsel zwischen integrierter und individueller Förderung Sprachförderung im Rahmen des regionalen Integrationskonzepts (RIK/Inklusion) ist ausgerichtet auf Grundschüler mit mangelnden Deutschkenntnissen und/oder geringer Sprachkompetenz, bei denen die im Unterricht der Grundschule geleistete Förderung nicht ausreicht, um die drohenden oder schon vorhandenen Defizite zu kompensieren. Diese Defizitbewältigung bedarf vielmehr gezielter sonderpädagogischer Förderung, die - möglichst frühzeitig einsetzen sollte, um noch präventiv wirken und auf diese Weise die betroffenen Schüler leichter an den Leistungsstand der übrigen Klasse heranführen zu können, - so integrativ wie möglich erfolgen sollte (paralleler Einsatz innerhalb der Klasse), nicht zuletzt auch um den betroffenen Schülern wie der Klasse ein Umfeld der Förderungsnormalität zu vermitteln, die das Maß an äußerer Differenzierung (temporäre Kleingruppen, Einzelförderung) auf das Nötigste beschränkt, - dabei immer das Ziel verfolgt, die individuelle Sprachentwicklung des zu fördernden Schülers durch Förderangebote zu unterstützen, Das soll ihm ermöglichen, in ein sonst überwiegend anzutreffendes Lernen in komplizierten und differenzierten Kommunikationssituationen und -strukturen hinein zu wachsen. Ausgangspunkt für die Diagnose von Sprachauffälligkeiten ist häufig die Beobachtung der Grundschule, dass die Sprache eines Schülers fehlerhaft ist oder ungewöhnlich klingt. Dies gibt Anlass, die Sprachauffälligkeit näher abzuklären und zu systematisieren, um darüber den Einstieg in gezielte Fördermaßnahmen zu

finden. Folgende Sprachauffälligkeiten sind in der Grundschule am häufigsten anzutreffenden: - Aussprachestörungen wie - Stammeln, also das Auslassen einzelner Laute sowie deren falsche Bildung oder Ersetzung durch andere Laute (z.B. Sigmatismen, ch-, sch-, KG-, Dr- und Tr-, Br-, Pr- und Bl-Stammeln), - verwaschene Aussprache, - Näseln, also Klangstörungen der Sprache. - Satzbaustörungen (Dysgrammatismus), also Störungen im syntaktischen und morphologischen Aufbau der Sprache (z.B. Ein- und Zweiwortsätze und Infinitivsätze, Umstellungen der Wortreihe, falsche Einzahlund Mehrzahlbildungen und fehlerhafte Artikel- und Präpositionsbildungen), - Sprachentwicklungsverzögerungen, - Redeflussstörungen (insbesondere Stottern und Poltern, sprachregelwidriges Wiederholen oder Auslassen einzelner Laute, Silben, Wörter oder Satzteile, Sprechhemmungen), - sonstige Schwierigkeiten im Sprachgebrauch. Auf der Grundlage der gewonnenen Diagnostik sind die in Betracht kommenden sonderpädagogischen Fördermaßnahmen zu erarbeiten, wobei immer in den Blick zu nehmen ist, ob namentlich die Störungen bei der Sprachproduktion nicht bereits auf Störungen der Sprachrezeption (z.B. Sprachverständnis, auditive Merkfähigkeit) beruhen. Die danach in Betracht kommenden Förderelemente sind breit gefächert. Sie sind namentlich gerichtet auf eine Förderung - der rhythmischen, phonematischen, optischen, kinästhetischen, motorischen und melodischen Differenzierungsfähigkeit, - der Fähigkeiten in den Bereichen Artikulation, Wortschatz, Semantik, Morphologie und Syntax, Mimik und Gestik, Sprachverständnis und Sprachproduktion. In Klasse 1 sollte integrativ im Klassenverband gefördert werden, während ab Klasse 2 auch eine äußere Differenzierung, Einzelförderung oder Förderung in kleinen Gruppen, angezeigt ist. Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des emotional-sozialen Verhaltens haben in der Regel Schwierigkeiten in der Selbststeuerung und im angemessenen Umgang mit Regeln. Für diese Kinder steht der Erziehungsauftrag der Schule im Vordergrund. In der Regel ist es auch notwendig, die Lernbereitschaft wieder anzuregen und durch ein hohes Maß an Verständnis und persönlicher Zuwendung zu versuchen, diese Kinder für schulisches Lernen wieder zu gewinnen und Leistungsfähigkeit zu entwickeln. Die Förderschwerpunkte im Bereich “Verhalten“ sind im Unterrichtsalltag einer GS sowohl inhaltlich, wie auch methodisch, zeitlich, räumlich und organisatorisch schwieriger einzugrenzen, da die Belastungen ihrer Natur nach das gesamte soziale System einer Klasse, mehrerer Klassen und z.T. einer ganzen Schule betreffen können. Folgende Förderschwerpunkte können benannt werden: -Absprache von Regeln zur Organisation der Arbeitsmittel und des Unterrichtsverhaltens -Absprache von Konsequenzen bei Regelverstößen -Rhythmisierung des Unterrichtsvormittags in kleinen Einheiten

-Regelmäßige Rückmeldung und Protokollierung in kurzen Zeitabständen -Vereinbarung von stützenden Maßnahmen, z.B. Schulbegleitung durch Förderlehre rin, Sozialarbeiter, Eltern etc. kurzzeitige Auszeiten; Gesprächs- und Entspannungsstunden; Übertragung von sozialrelevanten Aufgaben

Förderprinzipien / Beratung

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Die Förderung soll so früh als möglich beginnen. Die Förderung soll so integrativ wie möglich durchgeführt werden. Die Förderung im Klassenzimmer (innere Differenzierung) wird anderen Maßnahmen grundsätzlich vorgezogen Bei Unterrichtstechniken wiePartnerarbeit, Wochenplan, Gruppenarbeit, Projektarbeit etc angewandt werden, ist dies gut zu verwirklichen. Die Förderung benötigt regelmäßigen Austausch zwischen den beteiligten Lehrkräften einerseits und den Eltern andererseits. Durch den Einsatz von Förderkonferenzen kann der Förderbedarf in allen Bereichen für bestimmte Kinder mit den Beteiligten abgesprochen, festgelegt oder verändert werden. Dies wird in einer Dokumentation festgehalten. Für die Förderung kann die Einbeziehung außerschulischer Einrichtungen nötig sein. Ein enger pädagogischer Austausch ist in diesen Fällen zwingend. Bei umfassenden Lern- und Entwicklungsstörungen kann eine Delegation der Fördermaßnahmen nötig sein, um die innerschulischen Bedingungen nicht zu überfordern, z.B. Hausaufgabenbetreuung, Stotter-Therapie, Psychomotorik, eine zusätzliche integrative Lerntherapie, Verhaltenstherapie, Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs an einem anderen Förderort u.s.w.

Bei Kindern mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt eine zieldifferente Förderung in den Bereichen, wo es erforderlich ist. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Diagnostik, Beratung und Unterstützung. In den Bereich Beratung gehören Elterngespräche und Gespräche mit weiteren an der Förderung beteiligten Personen (z.B. Lehrerinnen, Logopäden, Ergotherapeuten, Psychologen, Ärzten). In Absprache mit den Kollegen erfolgt die Beratung und individuelle Unterstützung für die zieldifferent zu fördernden Kinder lernstoffbegleitend.

Braunschweig, Oktober 2012 Beate Achilles Förderlehrerin

Barbara Rahman Grundschullehrerin