hingewiesen, dass vor allem im Naturschutzgebiet Meerbruchswiesen

hingewiesen, dass vor allem im Naturschutzgebiet Meerbruchswiesen direkt vom Rundwanderweg aus im Bereich des Vogelbiotopes zahlreiche Moorfrösche zu ...
Author: Silke Bieber
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hingewiesen, dass vor allem im Naturschutzgebiet Meerbruchswiesen direkt vom Rundwanderweg aus im Bereich des Vogelbiotopes zahlreiche Moorfrösche zu sehen sind. Es ist mittlerweile fast jede zweite Blänke im Projektgebiet besiedelt. Als Fazit ist festzuhalten, dass die Amphibien auf jeden Fall von der Anhebung des Grundwasserstandes in den Winter- und Frühjahrszeiten, der Anlage der zahlreichen Blänken und Tümpel sowie der Entwicklung ungenutzter Randstreifen mit Ruderalvegetation profitieren. Zauneidechsenfunde liegen aus dem Bereich der Geestkante im nördlichen Teil des Projektgebietes zwischen Mardorf und Rehburg-Loccum vor. Die südexponierte sandige Geestkante stellt zusammen mit dem angrenzenden stellenweise gehölzbestandenen Weg einen guten Lebensraum dar.

Die Ringelnatter wurde hauptsächlich im NSG „Meerbruch“ nachgewiesen. In der Nähe dieses Bereich (Pastorsort/ Dreckmoor) wurden auch Ringelnatter-Eiablageplätze aus Röhricht angelegt. Weitere Eiablageplätze entstanden im NSG „Hagenburger Moor“ nach Projektende aus Häckselgut von aus dem Projektgebiet entfernten Weidenbüschen. 5.5.6 Ergebnisse Heuschrecken 5.5.6.1 Heuschrecken gemäß Pflege- und Entwicklungsplan Die Tabelle 32 enthält die zu Projektbeginn nachgewiesenen gefährdeten Heuschreckenarten. Insgesamt wurden 15 Heuschreckenarten im Projektgebiet nachgewiesen, von denen 8 in Niedersachsen gefährdet wurden. Die Sumpfschrecke ist auch bundesweit gefährdet.

Tabelle 32: Gefährdete Heuschreckenarten zu Projektbeginn

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5.5.6.2 Heuschrecken im Projektverlauf Die im Folgenden aufgeführte Ergebnisse zur Heuschreckenbesiedlung zum Projektende sind der Diplomarbeit von BRANDT (1999) entnommen. Die Tabelle 33 enthält die im Projektgebiet nachgewiesenen gefährdeten Heuschreckenarten sowie die Gefährdungsgrade.

Die Verteilung der einzelnen Arten auf das Projektgebiet ist den folgenden aus der oben genannten Diplomarbeit unverändert übernommenen Abbildungen zu entnehmen. Das Untersuchungsgebiet für diese Arbeit erstreckte sich über das gesamte Feuchtgebiet internationaler Bedeutung. Deshalb sind auch die Fundorte außerhalb des Projektgebietes verzeichnet.

Tabelle 33: Heuschreckenarten nebst Gefährdungsgrad zu Projektende

Die Roten Listen Heuschrecken Niedersachsen und Deutschland sind zwischenzeitlich überarbeitet. Es werden die aktuellen Gefährdungsgrade zugrundegelegt. Von den gefundenen 18 Arten sind bundesweit 4 gefährdet, wobei der Sumpfgrashüpfer, die Große Strauchschrecke und der Warzenbeißer der Kategorie 3 und die Sumpfschrecke der Kategorie 2 zugeordnet sind. Gemäß der Nieders. Roten Liste befinden sich im Gebiet mit 5 gefährdeten Arten eine Art der Kategorie 2 (Warzenbeißer), drei Arten der Kategorie 3 (Säbeldornschrecke, Sumpfschrecke, Sumpfgrashüpfer) und eine Art der Kategorie 5 (Feldgrashüpfer). Die Arten Conocephalus dorsalis, Metrioptera roeseli und Omocestus viridulus sind nach Überarbeitung der Roten Listen in Niedersachsen im Gegensatz zum Projektbeginn nicht mehr gefährdet.

Die bei der Diplomarbeit untersuchten Probeflächen wurden den Hauptbiotopen Hochmoor, Feuchtgrünland und Geest zugeordnet. Weitere Probeflächen lagen in Saumbiotopen unterschiedlicher Art, meist an Wegrändern, auf Wegen oder Grabenrändern. Die Säume beherbergten meist die Arten des angrenzenden Hauptbiotoptyps plus weiterer Arten. Es konnten Habitatpräferenzen festgestellt werden. Im Feuchtgrünland dominierten Chorthippus albomarginatus oder Sumpfgrashüpfer die landwirtschaftlich genutzten Bereiche. In Flächen mit höherer Vegetationsstruktur war Kurzflügelige Schwertschrecke die häufigsten Arten. Im trockeneren Geestbereich waren die dominanten Arten der Braune Grashüpfer und der Nachtigall-Grashüpfer.

Zwitscherheupferd, Warzenbeißer und Feldgrashüpfer sind zu Projektbeginn nicht nachgewiesen worden.

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Das Feuchtgrünland des Untersuchungsgebietes wurde nicht nur mit hoher Individuendichte besiedelt, sondern wies auch eine relative hohe Artenzahl auf. Zurückzuführen ist dies auf eine hohe Strukturvielfalt, unterschiedliche Feuchtigkeitsverhältnisse und ein starkes Bodenrelief. Als Zeigerart dafür, dass im Feuchtgrünland auch relativ trockene Standorte zu finden sind, ist das Vorkommen der trockenliebenden Art Nachtigall-Grashüpfer zu werten. Die spezialisierte und stark hygrophile Sumpfschrecke, Stethophyma grossum, ist eine Zeigerart für feuchte bzw. nasse Bereiche. Sie sollte als Leitart der Naturschutzbemühungen dienen, eine extensiv genutzte Kulturlandschaft mit nassen und feuchten Wiesen und Weiden wieder herzustellen. Das Projektgebiet weist im Randbereich im Übergang zur Geest Lebensräume für stark spezialisierte Arten trockener Lebensräume auf. Der in Niedersachsen gefährdete Warzenbeißer war als generell seltene Art in diesem Bereich vorhanden. Genutzt werden vorwiegend mehrjährige Brachen. Ebenfalls häufig in feuchteren Bereichen war der Sumpfgrashüpfer vertreten.

modernde Stümpfe von Schwarzerlen und Weiden sind in diesen Biotoptypen vorhanden. In der Literatur sind Hinweise vorhanden, dass die Art als einzige Heuschrecke brachgefallene Großseggenriede nutzt (FAHRTMANN 1997). Außerdem werden seggen- und binsenreiche Kohldistelwiesen, Mähdesüßflure, Pfeifengraswiesen und feuchte, ungenutzte Glatthaferwiesen besiedelt. Das Untersuchungsgebiet am Steinhuder Meer gehört sicherlich nicht zu den klassischen Lebensräumen der Art. Möglicherweise sind die Individuen, die 1997 in der Nähe der Ortschaft Hagenburg an baumbestandenen Wegrändern festgestellt wurden, keine autochthone Population, sondern eingeschleppte Individuen.

Als positiv für einige Heuschreckenarten wie Große Goldschrecke und Kurzflügelige Schwertschrecke wirken sich die Extensivierung der Gewässerunterhaltung und die Anlage von Blänken aus. Das Potential der Eiablagepflanzen bei beiden Arten ist dadurch stark gestiegen. Die Wiedervernässung im Projektgebiet wird erwartungsgemäß positive Effekte auf die Population der Sumpfschrecke haben, während Ubiquisten wie Nachtigall-Grashüpfer sicher zurückgedrängt werden. 5.5.6.3 Besiedlung bestimmter Biotoptypen Im Folgenden werden zu den vorgefundenen Heuschreckenarten kurze Angaben bezüglich der Besiedlung bestimmter Biotope gemacht. Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis) Die Kurzflügelige Schwertschrecke ist im Feuchtgrünland und in den feuchteren Saumbiotopen weit verbreitet und besiedelt vor allem mit Binsen, Seggen und höheren Gräsern bewachsene Biotoptypen. In mageren Nassweiden ist sie auch dominante Art. Aufgrund des leisen und hochfrequenten Gesanges ist diese Art schlecht nachzuweisen. Deshalb ist es möglich, dass sie noch häufiger vorkommt als im Rahmen der Kartierungen nachgewiesen. Die Schwertschrecke ist eine wenig wanderfreudige Art. Dass sie sehr schnell die neu aufwachsenden Binsen der frischen Blänken besiedelt, lässt darauf schließen, dass sie innerhalb des Projektgebietes weit verbreitet ist und alle geeigneten Strukturen im Grünland wie Grabenränder und Kleingewässerufer nutzt. Die von SÖRENS (1996) als Eiablageplätze nachgewiesenen Binsen- und Schilfstengel, der Große Schwaden, Sumpfcalla, Fruchtstände und

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Abb. 20: Verbreitung Kurzflügelige Schwertschrecke Warzenbeißer (Decticus verrucivorus) Im Projektgebiet besiedelt der Warzenbeißer nur die Geestkante. Hier ist er in halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockenerer Standorte und Ackerbrachestadien zu finden. Die Fundorte weisen einen stellenweise offenen Charakter auf, waren immer unbeschattet und stellenweise mit dichtem, krautigen Bodenbewuchs bedeckt.

Abb. 21: Verbreitung Warzenbeißer

Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeseli) Roesels Beißschrecke ist die häufigste, wenn auch nicht verbreitetste Laubheuschrecke des Untersuchungsgebietes. Außer dem Hochmoor werden alle Hauptbiotoptypen und Saumbiotope besiedelt. Auf einer Intensivgrünlandfläche auf Niedermoorboden trat diese Art im Feuchtgrünland sogar als dominant auf. Altgras scheint für die Art ein bedeutender Faktor zu sein, denn auf beinahe allen Probeflächen waren derartige Strukturen vorhanden. Altgras steht auch häufig in Saumbiotopen. Die Ergebnisse am Steinhuder Meer entsprechen der Aussage von KLEINERT (in FAHRTMANN 1997), der die Art hinsichtlich der Millieufeuchte als euriök angibt.

Säbeldornschrecke (Tetrix subulata) Die bundesweit verbreitete Art wurde im Projektgebiet nur am vegetationslosen Sandufer eines neu angelegten Tümpels im südlichen Bereich nachgewiesen. Die nicht singende Art ist im Projektgebiet sicherlich selten, wird aber vermutlich oft auch übersehen. Die in der Literatur genannten Habitate der Art als vegetationsfreie oder niedrigwüchsige Flächen(THOMAS et al 1993, HÜTJE 1994, zitiert in FAHRTMANN 1997) sowie von Wildschweinen aufgebrochene Flächen in Feuchtbrachen (FAHRTMANN 1997) sind im Projektgebiet als potentiale Habitate jedoch vorhanden.

Abb. 24: Verbreitung Säbeldornschrecke Abb. 22: Verbreitung Roesels Beißschrecke Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera griseoaptera) In geringer Dichte besiedelt die Strauchschrecke alle Hauptbiotoptypen und die Säume und ist in allen artenreichen Flächen des Untersuchungsgebietes vorhanden. Fast überall wurde in den Nachweisflächen auch ein Gehölzanteil nachgewiesen. Mit hoher Stetigkeit, aber in geringer Dichte besiedelt die Strauchschrecke die Saumbiotope, und zwar bevorzugt die gebüsch- und staudenbestandenen Wegraine. Diese Art profitiert also auch von der Erhöhung des Saumstrukturanteils im Projektgebiet.

Gemeine Dornschrecke (Tetrix undulata) Innerhalb des Projektgebietes wurden sowohl Feuchtgrünland als auch Saumbiotope besiedelt. Die Art gilt als Pionierart (OSCHMANN 1973) und wird als euriök bezeichnet.

Abb. 25: Verbreitung Gemeine Dornschrecke

Abb. 23: Verbreitung Gewöhnliche Strauchschrecke

Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) Im Projektgebiet ist die Sumpfschrecke innerhalb des Feuchtgrünlandes weit verbreitet. Sie besiedelt hier sowohl Intensivgrünland auf Niedermoorböden als auch extensiv oder nicht genutzte Wiesen mit hoher Vegetation und mit hohem Anteil von Seggen und Binsen. Auch ent-

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lang seggen- und binsenbestandener Grabenränder wurde die Art häufig nachgewiesen, sofern diese im Feuchtgrünland lagen. Nach MARCELLI (1997) benötigen die Eier für den erfolgreichen Abschluss der Entwicklung Kontaktwasser, die Bodenfeuchte von Herbst bis Frühling ist hier als Schlüsselfaktor für das Vorkommen der Sumpfschrecke genannt. In dieser geringen Trockenresistenz der Eier ist die Bevorzugung des landwirtschaftlich genutzten Feuchtgrünlandes zu sehen. Eine hohe Bodenfeuchte wirkt sich nach dem Larvenschlupf jedoch für die Populationsentwicklung negativ aus. Zeitweise überschwemmte Flächen wie im Projektgebiet bieten hier dauerhaftere Überlebenschancen als dauerhaft überflutete Standorte. Häufigste Begleiter der Sumpfschrecke auf den Feuchtwiesen waren Sumpfgrashüpfer und Weißrandiger Grashüpfer.

schrecke zur Eiablage Pflanzenstängel oder morsches Holz notwendig sind, ist eine entsprechende Abhängigkeit von strukturreichen und ungenutzten Standorten zu erwarten. Eine Grünlandnutzung ist für diese Art nicht verträglich (DETZEL 1991). Eine Präferenz für strukturreiche Lebensräume in dichtwüchsigen, krautigen Beständen mit einer durchschnittlichen Wuchshöhe zwischen 70 und 120 cm scheint vorhanden (FAHRTMANN 1997). Bunter Grashüpfer (Omocestus viridulus) Der Bunte Grashüpfer ist trotz der bundesweiten Verbreitung im Projektgebiet eine seltene Heuschrecke und konnte nur an wenigen Stellen im Feuchtgrünland bzw. in Saumbiotopen angetroffen werden. Genutzt wurde dabei eine relativ intensiv genutzte Wiese auf Niedermoorgrünland (Biotoptyp GIN) und ein mäßig feuchter Damm in den Meerbruchswiesen, der der Struktur Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM) entspricht.

Abb. 26: Verbreitung Sumpfschrecke

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Abb. 28: Verbreitung Bunter Grashüpfer

Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) Die Große Goldschrecke ist im Untersuchungsgebiet weit verbreitet und besiedelt Hochmoor, Feuchtgrünland, Geest und Saumbiotope. Die Art ist ein steter Besiedler der Wegraine und Grabenränder, sofern sie im Feuchtgrünland oder Hochmoor liegen. Dominant war die Art jedoch nur auf Probeflächen in Moorbereichen. Da für die Große Gold-

Feldgrashüpfer (Chorthippus apricarius) Der Feldgrashüpfer ist nur an wenigen Stellen in wenigen Biotoptypen zu finden, diese sind dann aber meist recht individuenreich. Im Feuchtgrünland der Meerbruchswiesen wurde die Pioniervegetation eines nährstoffreichen Stand-

Abb. 27: Verbreitung Goldschrecke

Abb. 29: Verbreitung Feldgrashüpfer

ortes (NPA) als dominierende Art besiedelt. Es handelte sich um abtrocknenden, spärlich bewachsenen Blänkenaushub. Typischer für diese Heuschrecke ist das Vorkommen in trockenen Saumbiotopen. In hoher Dichte wurden z. B. Wege und Wegraine in den Meerbruchswiesen besiedelt. Ein starker Bewuchs dieser Säume mit Ruderalelementen wie Stauden oder Brombeeren ist neben einigen offenen Stellen typisch. Das Mosaik aus vegetationsfreien Stellen zur Eiablage und dichter Vegetation als Lebensraum ist offenbar in den Saumstrukturen am ehesten vorhanden. Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus biguttulus) Der Nachtigall-Grashüpfer wurde im Untersuchungsgebiet vor allem in trockeneren Bereichen nachgewiesen. Er besiedelte daneben aber auch geeignete Standorte in den Feuchtwiesen. Dominierend war die Art in halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockenerer Standorte (UHT) sowie auf einigen Probeflächen der Wegränder. Die meisten Fundorte wiesen eine vergleichsweise niedrige Vegetation auf, waren aber stets lückig. Meistens war der Nachtigall-Grashüpfer mit dem Braunen Grashüpfer vergesellschaftet. Insgesamt kann der Nachtigall-Grashüpfer als häufigste Heuschreckenart des Gebietes betrachtet werden. Die breite ökologische Potenz wird auf die fakultative mehrjährige Entwicklung zurückgeführt, die ein Überdauern ungünstiger Jahre ermöglicht.

Abb. 31: Verbreitung Brauner Grashüpfer Verkannter Grashüpfer (Chorthippus mollis) Auch dieser Art konnte im Projektgebiet ausschließlich am Geestrand auf trockenen Wegrainen nachgewiesen werden. Bevorzugte Habitate sind dabei mit lückiger Vegetation bewachsene Ackerbrachen. Die Art gilt allgemein als xerothermophil.

Abb. 32: Verbreitung Verkannter Grashüpfer Weißrandiger Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus) Der Weißrandige Grashüpfer ist die zahlenmäßig häufigste

Abb. 30: Verbreitung Nachtigall-Grashüpfer Brauner Grashüpfer (Chorthippus brunneus) Die Art konnte im Projektgebiet nur am Geestrand nachgewiesen werden. In halbruderalen Gras- und Staudengesellschaften, auf Bracheflächen der Geest war der Braune Grashüpfer stets dominierende Art. Im Feuchtgrünland des Projektgebietes konnte die Art selbst in trockeneren Flächen nicht nachgewiesen werden. Eine Präferenz für vegetationsarme Standorte ist vorhanden.

Abb. 33: Verbreitung Weißrandiger Grashüpfer

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Heuschreckenart des Projektgebietes. Er ist weit verbreitet und besiedelt im Untersuchungsgebiet alle drei Hauptbiotoptypen (Hochmoor, Feuchtgrünland, Geest) sowie auch die Saumbiotope in teilweise sehr hoher Dichte. Sowohl auf Grünlandflächen als auch auf geeigneten Saumstrukturen dominiert diese Art. Bevorzugt wird eine relativ geringe Vegetationshöhe, wo der Weißrandige Grashüpfer die höchsten Abundanzen erreicht. Der Sumpfgrashüpfer hingegen dominiert, wenn es sich um längerrasige Flächen handelt. Der Weißrandige Grashüpfer kann offensichtlich ein breites Spektrum an Lebensräumen besiedeln, sofern die Konkurrenzbedingungen mit anderen Arten dies zulassen. Abb. 35: Sumpfgrashüpfer Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus) Der Gemeine Grashüpfer besiedelt im Untersuchungsgebiet eine breite Spanne unterschiedlicher Biotoptypen sowie die Säume. Im Geestbereich und in verschiedenen Saumbiotopen war der Gemeine Grashüpfer die häufigste Art. Eine Bevorzugung von frischeren und dicht bewachsenen Bereichen konnte festgestellt werden.

5.5.7 Anzahl gef. Arten gem. Pflege- und Entwicklungsplan und Ergebnisse für weitere Artengruppen Für die angegebenen Tierartengruppen wurden jeweils aus dem Pflege- und Entwicklungsplan Tabellen mit den gefährdeten Arten zu Projektbeginn entwickelt. Im Projektverlauf wurden für diese Arten keine gesonderten

Abb. 34: Gemeiner Grashüpfer Sumpfgrashüpfer (Chorthippus montanus) Im Projektgebiet ist der Sumpfgrashüpfer weit verbreitet und besiedelt Feuchtgrünland sowie auch Saumbiotope. Als dominierende Art ist er auf mageren Nassweiden (GNW) und auf mesophilem Grünland mäßig feuchter Standorte (GMF) vorhanden. In diesen Biotoptypen ist der Sumpfgrashüpfer zusammen mit dem Weißrandigen Grashüpfer meist in Massen vorhanden. Niederschlagsarme Jahre (1996 und 1997) hatten Auswirkungen auf die Sumpfgrashüpferpopulation des Jahres 1998, in dem er spürbar seltener zu finden war. Die Hygrophilie des Sumpfgrashüpfers lässt sich durch den hohen Feuchtigkeitsbedarf der Eier erklären (INGRISCH 1983). Es wird ein feuchtes bis nasses Substrat mit kurzrasiger Vegetation zur Eiablage benötigt. Eine Präferenz für die Besiedlung kurzrasiger, aber dicht bewachsener Standorte ist vorhanden.

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Sumpfheuschrecke Kartierungen durchgeführt. Weiterhin liegen zu diesen Themen auch keine aktuellen Diplomarbeiten vor. Die jeweils zu Projektende angegebenen Arten beruhen auf den Meldebögen des Nds. Landesamtes für Ökologie zur Tierartenerfassung. Die jeweiligen Erfassungsjahre für die einzelnen Tierartengruppen sind bei der Tabelle angegeben.

Tabelle 34: Gefährdete Fischarten zu Projektbeginn inklusive altem und aktuellem Gefährdungsgrad

5.5.7.1 Ergebnisse Fische Die folgende Tabelle gibt die zu Projektbeginn im Gebiet vorhandenen gefährdeten Fischarten wieder. Laut NLÖ wurden im Projektgebiet 1991 nachgewiesen: Moderlieschen (Leucaspius delineatus), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Steinbeißer (Cobitis taenia). Es ist davon auszugehen, dass sich alle zu Beginn des Projektes

nachgewiesenen Fischarten auch noch weiterhin in den Gewässern des Projektgebietes finden lassen, wenn durch eine Elektrobefischung die Bestände exakt erfasst würden. Die im Projektverlauf durchgeführten Maßnahmen führen nicht zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen in den Gewässern und können somit auch nicht zu Artenverlusten geführt haben.

Tabelle 35: Gefährdete Libellenarten zu Projektbeginn

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Tabelle 36: Gefährdete Libellenarten zu Projektende inklusive aktuellem Gefährdungsgrad

5.5.7.2 Ergebnisse Libellen Die folgende Tabelle gibt zu Projektbeginn nachgewiesene, gefährdete Libellenarten wieder. Die im Projektgebiet im Verlauf des Projektes nachgewiesenen Libellenarten sind in der Tabelle Nr. 35 aufgelistet. Auch zu Projektende befindet sich im Projektgebiet nur eine gefährdete Libellenart, die Gebänderte Prachtlibelle, da die zweite Art Calopxtery virgo als Irrgast angegeben wird. Die Libellennachweise wurden an den Fließgewässern Steinhuder Meerbach, Nordbach, Südbach und Winzlarer Grenzgraben vorgenommen. Das Nds. Landesamt für Ökologie stuft den Winzlarer Grenzgraben als landesweit wertvollen Biotop aufgrund der Libellenvielfalt ein. Die Arten Libellula depressa und Sympetrum sanguineum wurden nur am Steinhuder Meerbach nachgewiesen. Coenagrion pulchellum ist nur am Südbach gefunden worden. Sypmpetrum vulgare, Anax imperator, Cordulia aenea, Orthetrum cancellatum und Sympetrum flaveolum wurden nur am Winzlarer Grenzgaben nachgewiesen. Die übrigen Arten befanden sich an mehreren Gewässern des Gebietes. Die im Projektgebiet durchgeführte halbseitige Gewässerunterhaltung im Sommer führt dazu, dass an der nicht unterhaltenen Gewässerseite genügend Sitzwarten für die

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adulten Libellen vorhanden sind. Dies ist für Revierflüge u. U. für einzelne Arten wichtig. Zu Beginn des Projektes wurden im Projektgebiet 16 Arten nachgewiesen, von denen 13 als sicher indigen zu betrachten sind. Am Ende des Projektes wurden 18 Arten als Imagines nachgewiesen. Die Art Sympetrum flaveolum ist neu nachgewiesen. Ebenso die Art Calpoteryx virgo, bei der es sich allerdings um einen Irrgast handelt. Die Art Aeshna grandis wurde nicht mehr nachgewiesen. Durch die Gewässerunterhaltung werden Bereiche mit reichem Pflanzenbewuchs an der ungemähten Gewässerseite bei ausreichend großen Anteilen an freier Wasseroberfläche geschaffen. Im Gegensatz zu Projektbeginn konnte die Art Calopteryx splendens an allen 4 Fließgewässern nachgewiesen werden. Bei den vorkommenden Arten handelt es sich mit Ausnahme von Calopteryx splendens erwartungsgemäß um Arten mit geringen bzw. unspeziellen Ansprüchen an die Vermehrungsgewässer. Durch die Gewässerunterhaltung im Sommer wird auch eine bessere Fließgeschwindigkeit in den sehr stark zur Verkrautung neigenden Gewässern Nordbach und Südbach erreicht, was den Fließgewässerlibellen wie Calopteryx splendens zugute kommt.

5.5.7.3 Ergebnisse Tagfalter Die Tabelle 37 enthält die zu Projektbeginn nachgewiesenen gefährdeten Tagfalterarten und Widderchen. Es handelt sich um 7 Arten, von denen 2 in Niedersachsen die Gefährdungskategorie 3 und 5 die Gefährdungskategorie 5 haben. Lediglich zwei der Arten galten auch in der BRD als gefährdet, und zwar mit der Kategorie 3 der Spiegelfleck Dickkopffalter und der Kategorie 4 das Kleewidderchen. Die aktuelle Gefährdungssituation ist ebenfalls in der Tabelle verzeichnet und zwar deutschlandweit und auf Niedersachsen bezogen.

Nach LOBENSTEIN (2003) sind die Habitatpräferenzen aktuell aufgrund langjähriger Erfahrungen des Kartierers anders beschrieben als in der Tabelle wiedergegeben. Zyganaea trifolii wird heute als tryphophile Art im weiteren Sinne bezeichent. D. h. sie bewohnt Nasswiesen und Niedermoore. Celastrina argiolus wird heute als hygrophile Waldart eingestuft, Adopaea lineola als mesophile Offenlandart. Heteropterus morpheus wird als vorrangiger Hochmoorbewohner genannt, der daneben aber auch Nasswiesen und Niedermoor besiedelt.

Tabelle 37: Gefährdete Tagfalterarten zu Projektbeginn inklusive altem und aktuellem Gefährdungsgrad

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Dem Nds. Landesamt für Ökologie liegen die letzten Meldungen von gefährdeten Tagfalterarten aus dem Jahr 1991 vor. Nachgewiesen wurden zu dem Zeitpunkt im Projektgebiet folgende Tagfalterarten: Spiegelfleck-Dickkopffalter Heteropterus morpheus Schwarzkolbiger Dickkopffalter Adopaea lineola Goldene Acht Colias hyale Faulbaumbläuling Celastrina argiolus. Aufgrund des Alters dieser Kartierdaten sind Aussagen über einen Erfolg der durchgeführten Maßnahmen zugunsten der Tagfalterarten nicht möglich. Die Region Hannover beabsichtigt, in den kommenden Jahren eine Tag- und Nachtfalterkartierung im Projektgebiet durchführen zu lassen, sofern die Haushaltssituation derartige freiwillige Ausgaben ermöglicht. Im Pflege- und Entwicklungsplan werden als wesentliche Gefährdungsfaktoren sämtlicher Tagfalterarten des Grünlandes gemäß BLAB und KUDRNA (1982) genannt: Standortmeliorationen Neuansaat raschwüchsiger Hochzuchtfuttergräser Mechanisierung Erhöhung des Düngemitteleinsatzes Flächenumlegungen.

Kleine Feuerfalter (Lycaena phlaeas) sind auf blütenreichen Wiesen mit Knöterich und Ampfer zuhause (Foto Schmitz)

Die Grünlandintensivierung nimmt unter den Schadenseinflüssen, die zu einem Rückgang der Tagfalterarten führen, die erste Stelle ein. Die Beseitigung wichtiger Kleinstrukturen und Sonderstandorte wie Seggenriede und Röhrichte ist ein weiterer Gefährdungsfaktor. Durch die im Projektgebiet durchgeführten Maßnahmen wird diesen Gefährdungsfaktoren aber gerade entgegengewirkt. Die durchgeführte Grünlandextensivierung, der Ausschluss von Düngemitteln sowie die Erhöhung des Anteils an Kleinstrukturen wie Säume, Röhrichte an Blänken etc. wirkt sich auf die gefährdeten Falterarten eher positiv aus. 5.5.7.4 Ergebnisse Nachtfalter Insgesamt haben die Bestandsaufnahmen für den PEPL den Nachweis von 173 nachtaktiven Schmetterlingsarten ergeben. Die folgende Tabelle enthält die zu Projektbeginn nachgewiesenen gefährdeten Nachtfalterarten sowie deren aktuellen Gefährdungsgrad in Niedersachsen zu Projektende. Der bundesweite Gefährdungsgrad zu Projektbeginn ist im Pflege- und Entwicklungsplan nicht enthalten.

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Der Aurorafalter (Anthocaris cardamines) besiedelt Feuchtwiesen, weil seine Raupen Wiesenschaumkraut fressen (Foto Schmitz)

Tabelle 38: Gefährdete Nachtfalterarten zu Projektbeginn inklusive altem und aktuellem Gefährdungsgrad

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Es wurden 46 gefährdete Nachtfalterarten gefunden. Die Verteilung auf die Kategorien Spinner, Eulen und Spanner ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

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Tabelle 39: Verteilung der Nachtfalterarten auf die Gefährdungskategorien Niedersachsens und der BRD

Die in der Tabelle 38 enthaltene Auswertung der Arten nach ihren Habitatpräferenzen ergibt, dass als Vertreter der Offenlandbiotope vor allem Eulenfalter auffällig dominieren. Lediglich an bestimmten, für das Gesamtgebiet weniger repräsentativen Standorten wurde eine größere Anzahl von Gehölzbewohnern gefunden. Dies entspricht der relativ geringen Verbreitung von Waldbiotopen bzw. Gebüschen im Projektgebiet. Kennzeichnend für das Projektgebiet wurde eine hohe Anzahl von Arten festgestellt, die auf Feucht- und Nassbiotope angewiesen sind. Als bevorzugte Habitate werden Niedermoor bzw. niedermoorähnliche anthropogene Biotope (naturnahe Säume von Entwässerungsgräben), Röhrichte, krautreiche Nass- und Feuchtwiesen, Feuchtbrachen und Feuchtgebüsche angegeben. Für das Untersuchungsgebiet wird im Pflege- und Entwicklungsplan ein durchschnittlich bis mäßig hoher Anteil von Rote Liste-Arten angegeben, wobei die 46 gefährdeten Arten 26 % des Gesamtartenbestandes ausmachen. Die bemerkenswerten Arten sind in der Tabelle der nachgewiesenen gefährdeten Nachtfalterarten mit einem Stern gekennzeichnet. Bedeutsam hierbei ist das Vorkommen von 6 Arten, die in Niedersachsen als stark gefährdet gelten und ausschließlich in Feucht- und Nassbiotopen auftreten. Die gesamte Artengemeinschaft der feuchtbiotopbewohnenden Nachtfalterarten ist jedoch dringend schutzbedürftig. Mit 12 Vertretern dieser Artengruppe werden im Projektgebiet 12 % des Artenbestandes gestellt. Als feuchtigkeitsliebende Arten, die als Lavalhabitate bewirtschaftetes Feuchtgrünland nutzen, werden im Pflegeund Entwicklungsplan genannt Spilosoma urticae (Nessel-Fleckleibbär) Uligia fassiuncula (Moorwiesengraseulchen) Amphipoea fucusa (Gemeine Stengeleule) Hadena revularis (Violettbraune Kapseleule) Mythimna pudorina (Moorwiesen-Weißadereule).

Die weiteren, im Wirtschaftsgrünland festgestellten anspruchsvolleren Arten stammen hingegen meistens aus benachbarten Bereichen mit naturnaher Grabenvegetation, die als Raupennahrungspflanzen in Frage kommen. Entwässerungsgräben sind damit als die wertvollsten Nachtfalterbiotope im Projektgebiet zu bewerten. Der Pflege- und Entwicklungsplan enthält die Aussage, dass die Schmetterlingsarten sich auf renaturierten Flächen ohne größeren zeitlichen Verzug wieder ansiedeln würden. Dies spräche insbesondere für Maßnahmen zur Wiedervernässung von nahegelegenen Bereichen des Grünlandes. Die in der Tabelle 38 angegebenen Habitatpräferenzen wurden in der Arbeit von LOBENSTEIN 2003 z. T. neu beschrieben. Dies wurde jedoch aus Zeitgründen nicht in die Tabelle übertragen. Dem Nieders. Landesamt für Ökologie liegt aus dem Projektgebiet lediglich eine Nachtfaltermeldung aus dem Jahr 1991 vor. Nachgewiesen wurde Zyganea trifollii, das Sumpfhornklee-Widderchen, mit der aktuellen Gefährdungskategorie 2 in Niedersachsen. Aufgrund dieser geringen Datenlage sind Aussagen über einen Erfolg des Projektes zugunsten der Nachtfalterarten nicht möglich. Für die in den Meerbruchswiesen zu Projektbeginn festgestellten hygrophilen Arten dürften sich jedoch durch die erfolgten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und Extensivierung des Grünlandes sowie der Grabenpflege die Lebensbedingungen verbessert haben. Im Rahmen der Effizienzkontrolle der nächsten Jahre soll dieses Thema durch Vergabe von Kartierungsaufträgen einschließlich Bewertung und Verbesserungshinweisen untersucht werden.

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5.5.7.5 Ergebnisse Makrozoobenthos Die Tabelle 40 enthält die im Pflege- und Entwicklungsplan nachgewiesenen gefährdeten Arten des Makrozoobenthos. Insgesamt wurden 79 Arten/Taxa im Projektgebiet festgestellt. Darunter befinden sich landes- und/oder bundesweit gefährdete Arten der Gruppen Gastropoda (Schnecken), Bivalvia (Muscheln) und Trichoptera (Köcherfliegen).

den Faulschlammschichten und der arten- und individuenarmen Wirbellosenbesiedlung zur Zeit der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes weist der Meerbach keine günstigen Bedingungen für den Edelkrebs mehr auf. Die Tabelle 41 enthält die dem NLÖ 1992 gemeldeten Süßwassermollusken aus dem Projektgebiet sowie deren aktuellen Gefährdungsgrad:

Tabelle 40: Gefährdete Arten des Makrozoobenthos zu Projektbeginn

Der Edelkrebs (Astacus astacus) mit der Gefährdungskategorie 1 in Niedersachsen und BRD ist lt. Pflege- und Entwicklungsplan im Steinhuder Meerbach ehemals vorgekommen. Dies ist einer 50 Jahre zurückliegenden Meldung der Fischereizeitung (SCHIEMENS 1939) entnommen. 1930 müssen die Edelkrebsbestände noch so intakt gewesen sein, dass 100 Exemplare für Aussetzzwecke dort entnommen werden konnten. Obwohl während der Untersuchungen zum Pflege- und Entwicklungsplan im Meerbach keine Edelkrebse nachgewiesen werden konnten, ist grundsätzlich das Vorkommen nicht auszuschließen. Der Meerbach weist in typischer Weise notwendige Habitatausstattungen wie überhängende Uferböschungen als wichtiges Strukturmerkmal (Schlupfwinkel) für den nachtaktiven Edelkrebses auf. Aufgrund der mächtigen sauerstoffzehren-

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Tabelle 41: Gefährdungsgrad der Süßwassermollusken in Deutschland

Für Köcherfliegen und Schnecken liegen keine aktuellen Meldungen vor. Das Vorkommen von Anodonta cygnea im Südbach kann für die gesamte Projektlaufzeit bestätigt werden. Hier wur-

de in den vergangenen Jahren bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen häufig ein Teil des Sohlsubstrates mit ausgebaggert, in dem die Muscheln zu finden waren. Die aktuellen Molluskenmeldungen beziehen sich auf den Winzlarer Grenzgraben und den Südbach. In diesen Bächen wurden auch zu Projektbeginn Süßwassermuscheln nachgewiesen. Als Gefährdungen der Großmuschelbestände werden im Pflege- und Entwicklungsplan die Gewässergrundräumungen mit dem Mähkorb angegeben. Das neue Unterhaltungskonzept sieht für die Gewässer II. Ordnung bei Sohlmahd einen Abstandshalter für den Mähkorb vor. So wird zukünftig verhindert, dass mit dem Mähkorb bei den jährlichen Unterhaltungen Teilgrundräumungen erfolgen. Diese Regelungen sind u.a. für den dauerhaften Erhalt der Großmuschelvorkommen in den Gewässern Südbach und Winzlarer Grenzgraben eingeführt worden. Im Steinhuder Meerbach und Nordbach sind Großmuscheln bei Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes nicht gefunden worden. Ansiedlungen haben hier anscheinend auch während der Projektlaufzeit nicht stattgefunden. Die starke Verschlammung und damit verbundene Sauerstoffzehrung am Gewässergrund des Steinhuder Meerbaches erscheint eine Besiedlung dieses Gewässers auch unmöglich zu machen. 5.6 Landwirtschaftliche Maßnahmen 5.6.1 Allgemeine Vorgaben zu Nutzung und Pflege Die landwirtschaftliche Nutzung ist den Grundwasserständen der Bereiche anzupassen. Als Folge daraus ergeben sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und wirtschaftlich nicht mehr nutzbare Flächen, die gepflegt werden müssen. Es ergeben sich folgende allgemeingültige Vorgaben für alle Nutzungsweisen: • Keine im Sinne des Naturschutzes negative Veränderung des Wasserhaushaltes (Absenkung von Grundwasser, Verbesserung der Vorflut, Neuanlage von Drainagen) • Keine Veränderung des Bodenreliefs (Zuschütten von Bodensenken, Verfüllen von Grüppen) • Keine Grünlanderneuerung • Kein Aufbringen von Gülle/Jauche • Keine mineralische Düngung • Keine Anwendung von Bioziden/Pestiziden • Kein Walzen oder Schleppen in der Zeit vom 15. März bis zum 20. Juni. Walzen vor dem 15. März ist auf den meist feuchten Flächen im Projektgebiet nicht zu gestatten, da es zu Bodenverdichtung und Auftreten von Flatterbinsen führen wird. In Ausnahmefällen kann das Walzen und Schleppen auch innerhalb des frühen Zeit-

raumes zugelassen werden, wenn keine Wiesenvogelbedeutung der Fläche gegeben ist • Mittelfristig ist eine Phosphor/Kalium-Grunddüngung zu erwägen, da dies die ertragslimitierenden Faktoren im Niedermoorgrünland sind. Dies dient dem Erhalt der landwirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeiten des Heus und erhöht aus faunistischer Sicht auch das Blütenangebot und ermöglicht ein reiches Bodenleben. Wichtig hierbei ist die maßnahmenbegleitende Erfolgskontrolle Hinweis: Alle Nutzungsauflagen mit dem Ziel des Schutzes bzw. der Förderung bodenbrütender Wiesenvogelarten sind hinsichtlich ihrer Erfolgsaussichten ganz entscheidend von der Wiederherstellung ausreichend hoher Grundwasserstände abhängig. Nutzungsauflagen in weiterhin stark entwässernden Bereichen haben nach vorliegenden Erfahrungen nur bedingt positive Auswirkungen auf das Wiesenvogelbrutgeschehen (vgl. z. B. BELTING 1989). Wichtig ist die Herstellung eines möglichst kleinräumigen Nutzungsmosaiks aus Wiesen, Mähweiden und Weiden unterschiedlicher Nutzungsintensität und voneinander abweichenden Nutzungszeitpunkten. 5.6.1.1 Möglichkeiten der Verwertung des Ertrags von Extensivwiesen Haltung von Hochleistungsmilchkühen: • Eine Grünlandnutzung ist relativ uneingeschränkt möglich, wenn sie in der Phase Beginn bis Mitte der Blüte erfolgt. Lediglich bei intensiver Milchviehhaltung sind dann bereits ein Milchleistungsabfall zu erwarten und zusätzlicher Bedarf an Grundfuttermitteln wird erforderlich • Energiereiche Silagen (z. B. Mais) lassen sich gegen Ende der Laktration von Milchkühen mit spät geerntetem Futter ergänzen • Eine Nutzung bis Mitte der Gräserblüte ist aus fütterungsphysiologischen Gesichtspunkten bei Kühen vertretbar • Um eine vergleichbare Qualität bezüglich verdaulicher Energie ernten zu können, können extensiv bewirtschaftete Grünlandbestände bis zu ca. 3 Wochen später geschnitten werden als artenarme Mähweiden (Nutzungselastizität). Der Betrieb erhält damit einen größeren zeitlichen Spielraum bei der Heuernte • Artenreich zusammengesetztes Grünland leistet einen wertvollen Beitrag dazu, die Abwehrkräfte und Konstitution des Milchviehs zu verbessern Andere Tierhaltungsformen: • Interessant aus Naturschutzsicht sind die wesentlich geringeren Ansprüche an die Grundfutterqualität bei der Haltung von Jungrindern, Mutterkühen, Weideochsen,

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