Herzlich willkommen zu unserer Personalversammlung
TAGESORDNUNG: 1.
Pflege und Mutterschutz
2.
Rentenänderungen (Flexirente)
3.
Personalentwicklung: •
Jahresgespräche
•
Team-Events im Hochschulsport (Gemeinschaftsprojekt von PRD und ZEH)
1.
BGBM
2.
Vorstellung kollegiale Suchtberater und Informationen zur kollegialen Sozialberatung
3.
Verschiedenes: •
Newsletter
•
Familienservice
Den Beschäftigten ist die Teilnahme an der Personalversammlung zu ermöglichen: gemäß § 48 PersVG ist Dienstbefreiung zu erteilen
Mutterschutz Barbara Drewes vom Personalrat Dahlem
Bildquelle: pixabay
Mutterschutzgesetz (MuSchG) Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
Was gilt seit dem 01. Januar 2018?
Ziele des Gesetzes: •
Schutz der Gesundheit der Frau und ihres Kindes
•
Beschäftigung ohne Gefährdung und Benachteiligung
Geltungsbereich: •
Frauen in einer Beschäftigung, in betrieblicher Berufsausbildung, Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen
Gestaltung der Arbeitsbedingungen •
Unverantwortbare Gefährdung – Definition
•
Gefahrengeneigte Alleinarbeit – Definition
Schutzfristen vor und nach der Entbindung Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
Arbeitsschutzmaßnahmen und Beschäftigungsverbote: § 10 => Beurteilung der Arbeitsbedingungen - Schutzmaßnahmen § 13 => Rangfolge der Schutzmaßnahmen § 3 => Schutzfristen vor und nach der Entbindung (+ § 24) § 16 => Ärztliches Beschäftigungsverbot (+ § 24) § 4 => Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit § 5 => Verbot der Nachtarbeit § 6 => Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit § 7 => Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen (+ § 23) § 17 => Kündigungsverbot § 15 => Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen Ausführliche Präsentation zum Thema Mutterschutz finden Sie unter: https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem/stichworte_a-z/index.html#faq_mutterschutz
Pflege Barbara Drewes vom Personalrat Dahlem und Daniel Hippich vom Familienservice
Bildquelle: pixabay
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz - FPfZG
Ziel des Gesetzes
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege
Unabdingbarkeit => von den Vorschriften des Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden!
Definitionen im Pflegezeitgesetz Für wen gilt das Gesetz? Für Beschäftigte, nämlich • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer • die zu ihrer Berufsbildung (= Aus- und Fortbildung sowie Umschulung) Beschäftigten Wen darf man pflegen? Nahe Angehörige: 1. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern 2. Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, 3. Geschwister und deren Ehegatten oder Lebenspartner, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, 4. Eigene Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder oder die des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Schwiegersohn /- tochter und Enkelkinder. Nicht aber Tante / Onkel oder Nichte / Neffe!
Formen der Pflege 1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Tage 2. Pflegezeit: Vollständige oder teilweise Freistellung für max. 6 Monate 3. Familienpflegezeit: Teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung für max. 24 Monate Mindestarbeitszeit: wöchentlich 15 Stunden im Jahresdurchschnitt
Gesamtdauer => Pflegezeit + Familienpflegezeit dürfen gemeinsam 24 Monate je pflegebedürftigem nahen Angehörigen nicht überschreiten. Nachweis der Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen erforderlich durch • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (1) oder • einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (2,3)
Wichtig: eindeutige Festlegung in der Ankündigung, ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden soll!
Pflegezeit und Familienpflegezeit Finanzierungsmöglichkeit zinsloses Darlehen, gezahlt in monatlichen Raten Beantragung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) deckt grundsätzlich die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab, Formulierung der Berechnungsgrundlage im Gesetz für den Laien aber unverständlich https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html
auch einen niedrigerer Darlehensbetrag kann in Anspruch genommen werden, wobei die monatliche Rate mindestens 50 Euro betragen muss Rückzahlung des Darlehens in Raten nach Beendigung der (Familien-)Pflegezeit In Härtefällen kann das BAFzA die Rückzahlung des Darlehens auf Antrag stunden => Hinausschiebung der Fälligkeit
Familienservice www.fu-berlin.de/familie
www.fu-berlin.de/familie
Fokus Pflege
Notfallmappe
Online Pflegekurse
Pflegeeinrichtungen
Pflegesprechstunde Der nächste Termin findet am 11. Juli 2018, 9 - 12 Uhr statt. Dual Career & Family Service Rudeloffweg 25/27 Raum 017 14195 Berlin
Weiterbildungen
Kontakt
Rentenänderungen(Flexirente) Dirk Otremba von der Deutschen Rentenversicherung
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Jahresgespräche Sandra Kosanke vom Personalrat Dahlem
Christian Mundhenk, Zentraleinrichtung Hochschulsport Gilda A. Langkau, Personalrat Dahlem
Team-Events im Hochschulsport Gemeinsame Sache(n) machen
Gemeinsame Sache(n) machen
Ziele
Zusammenhalt verbessern Kommunikation fördern Motivation erhöhen Identifikation stärken Konflikte entschärfen
1. Teamevents & Gruppenaktivitäten Grundlage: Rundschreiben der Kanzlerin (November 2016)
Beratung und Auswahl geeigneter Sportarten durch die Zentraleinrichtung Hochschulsport und den Personalrat Dahlem ausschließlich für FU-Beschäftigte geselliger Abschluss möglich Verknüpfung von sportlichen Aktivitäten mit Teambesprechungen, Sitzungen oder Meetings
Mögliche Ziele: Erhöhung der Motivation und Identifikation, Verbesserung der Kommunikation untereinander, Förderung der sozialen Kompetenzen und Verbesserung der Beziehung zwischen Teammitgliedern, „Einschwören“ auf neue Vorhaben/Projekte, Integration neuer MitarbeiterInnen, “Belohnung“ für besondere Leistungen
Ideen für Aktivitäten Paddeln, Rudern, Segeln, Bogenschießen, Klettern, Tanzen, kleine Spiele, CrossBoccia, Rollstuhlbasketball, Tischtennis-Rundlauf-Turnier, etc.
Anmerkungen
Keine Full-Service-Agentur Kostenbeteiligung Gruppengröße: ca. 5 bis 30 Personen Highlight: Wassersportzentrum
Bei Interesse bitte mit folgenden Angaben Kontakt aufnehmen:
Grund/Motivation für die Aktivität ungefähre Personenanzahl Gewünschte Sportart(en) Zeitlicher Rahmen (Dauer)
Erwünschter Zeitraum bzw. konkreter Termin (Monat, Wochentag etc.) Achtung: begrenzte Kapazitäten!
2. Unterstützung bei Konfliktfällen und Problemen Team bzw. Kleingruppe mit bestehenden Konflikten oder Problemen Empfehlung/Vorschlag durch Personalrat Dahlem oder andere organisatorische Einheiten Auswahl der Aktivität nach Abstimmung zwischen Personalrat Dahlem und Zentraleinrichtung Hochschulsport Unterstützung der Konflikt-/Problemlösung Durchführung von sportlichen Aktivitäten mit konkreter Zielstellung
Lösung von Konfliktfällen Mögliche Ziele: Verbesserung der Beziehung zwischen den Konfliktparteien Stärkung des Selbstwertgefühls Wahrnehmung von Stärken und Schwächen des Gegenübers Begegnung auf einer „anderen Ebene“ Potentielle Aktivitäten: Klettern, Bogenschießen, Fechten, Paddeln, Segeln, Hochseilgarten, Kampfsport, Reiten, etc.
AnsprechpartnerInnen Zentraleinrichtung Hochschulsport Christian Mundhenk Mail:
[email protected] Telefon: 030-838-59334 Personalrat Dahlem Gilda A. Langkau Mail:
[email protected] Telefon: 030-838-52754
Noch Fragen?
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Aktive Pause
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BGBM Christian Malsch vom Personalrat Dahlem und Dominik Röpert vom Personalrat ZE BGBM
Bildquelle: Bernd Wannenmacher
Kollegiale Sozialberatung Stand der Dinge Gilda A. Langkau vom Personalrat Dahlem
Bildquelle: pixabay
Kollegiale Suchtberater stellen sich vor
Verschiedenes: Newsletter Gilda A. Langkau vom Personalrat Dahlem
Verschiedenes: Familienservice stellt sich vor Daniel Hippich
Familienservice www.fu-berlin.de/familie
www.fu-berlin.de/familie
Beruf mit Kind
Notbetreuung
Kitas & Schulen
www.mokis.berlin
Weiterbildungen
KidsCamp 2018
Kontakt
Die neue DSGVO Dietmar Dräger IT-Sicherheitsbeauftragter der Freien Universität
Organisationsstruktur (Fokus: Verfahren)
Holger Sterzenbach von Ver.di Bessere Eingruppierungsmöglichkeiten für Beschäftigte in Bibliotheken und Archiven an der FU Berlin
Matthias Jähne von der GEW Referent im Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer/innenbildung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!