HERAUSFORDERUNG NIEDRIGZINSPHASE AUSWIRKUNGEN AUF DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2016
Dr. Sebastian Campagna Hans-Böckler-Stiftung Berlin, 1. Juli 2016
Inhalt
– Niedrigzinsphase und betriebliche Altersversorgung – Wesentliche Herausforderung in den Unternehmen: Pensionsrückstellungen – Fazit und Kompass für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter
1. Juli 2016
Herausforderung Niedrigzinsphase - Auswirkungen auf die bAV
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NIEDRIGZINSPHASE UND BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
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Herausforderung Niedrigzinsphase - Auswirkungen auf die bAV
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Niedrigzinsphase und betriebliche Altersversorgung Fakten – Die Niedrigzinsphase führt dazu, dass die Erträge der angesparten Anwartschaften für die Betriebsrenten niedriger ausfallen. Das Kapitaldeckungsverfahren in der bAV wird maßgeblich von den Zinserträgen beeinflusst. – Die Niedrigzinsphase führt zu höheren Pensionsrückstellungen in den Unternehmensbilanzen. Aber: Es ist zu beobachten, dass die Medien vielfach durch verkürzte Wiedergabe der beschriebenen Sachverhalte voreilige Schlussfolgerungen ziehen, die man auch als Panikmache bezeichnen kann.
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Niedrigzinsphase und betriebliche Altersversorgung „Fluch der niedrigen Zinsen - Pensionslasten werden zur Zeitbombe“ (n-tv 2015) „Dax-Konzerne in der Rentenfalle - Die Pensionszusagen werden für deutsche Firmen zum Problem: Sie belasten die Bilanz. Darunter leiden auch die Aktionäre.“ (FAZ 2013) „Wenn Pensionen Unternehmen in die Knie zwingen.“ (Die Welt 2015) „Explosionsgefahr in deutschen Bilanzen - Pensionsrückstellungen entwickeln sich zu bilanziellem Dynamit…“ (AssCompact 2015) „Pleiterisiko Betriebsrenten: Wenn alte Zusagen zur drückenden Last werden“ (Plusminus Magazin 2015)
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WESENTLICHE HERAUSFORDERUNG IN DEN UNTERNEHMEN: PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
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Pensionsrückstellungen 1. Annahmen • Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklung • Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten • Renteneintrittsalter • Fluktuation Annahmen basieren auf begründeten Erwartungen und objektiven Hinweisen. (z. B. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit) Die Annahmen führen zu Spielräumen bei der Bewertung. Stichwort: Bilanzpolitik
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Bewertung von Pensionsrückstellungen 2. Barwert – Barwert zum Bilanzstichtag • Eine Schuld in der Zukunft ist nicht gleichbedeutend mit einer Schuld heute. Die Schuld in der Zukunft ist geringer einzuschätzen. • Frage: Welcher Betrag müsste heute in bar verfügbar sein, damit er – mit Zins- und Zinseszins angelegt – ausreicht, um die zukünftige Schuld zu begleichen. Dieser Betrag wird als „Barwert der Schuld“ bezeichnet. – Finanzmathematik: Abzinsungsfaktor, Rechnungszins (abzinsen) • Der Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben
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Barwert zum Bilanzstichtag
Barwert Schuld Zins Jahre
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32.093,10 €
39.992,58 €
50.000,00 €
50.000,00 €
3,00%
1,50%
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Die Bilanzierung leistungsorientierter Pensionsverpflichtungen (HGB und IFRS) Ermittlung der Pensionsverpflichtung
angenommener Zinssatz: 1%
Ansparphase -> jährlicher Pensionsaufwand in der GuV
2020
10.000
2019
10.000
2018
10.000
2017
10.000
2016
10.000
Zeitpunkt der Zusage
Jährliche Rentenzahlung (kein GuV-Effekt, nur Auszahlung)
2021
2022
2023
2024
2025
Zeitpunkt des Renteneintritts
10.000 9.900 Jährliche Aufzinsung der Bausteine bis 2021
10.000 1,01
9.803
10.000 1,012 10.000 1,013
9.706 9.610 Barwert der Pensionsverpflichtung zum Renteneintritt 2021 1. Juli 2016
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49.019
10.000 1,014
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Pensionsrückstellungen (HGB) – Abzinsungsfaktor/Rechnungszins
2016
2017
2018
2019
2020
7-JahresDurchschnitt
3,28 %
2,85 %
2,37 %
2,12 %
1,91 %
10-JahresDurchschnitt
4,04 %
3,71 %
3,24 %
2,82 %
2,52 %
Dezember
Quelle: Heubeck AG (2016); Stand 28. Juni 2016
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Pensionsrückstellungen (IFRS) - Abzinsungsfaktor
Datum
Duration 10 Jahre
Duration 15 Jahre
Duration 20 Jahre
31.12.2009
5,50 %
6,00 %
6,20 %
31.12.2013
3,30 %
3,70 %
3,90 %
31.12.2014
1,60 %
2,00 %
2,20 %
31.12.2015
2,06 %
2,42 %
2,64 %
31.05.2016
1,53 %
1,90 %
2,12 %
Quelle: http://www.mercer.de/insights/point/2014/rechnungszins-fuer-ifrsus-gaap-bilmog-bewertungen.html; Stand 28. Juni 2016
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Diesjährige Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung? Dienstzeitaufwand – Der Teil der Pensionsverpflichtung, der in einem Jahr von den Beschäftigten hinzu erdient wird.
Zinsaufwand – Steigerung der Pensionsverpflichtung, der nur auf dem Zins beruht.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste – Veränderungen bei den Annahmen zur Berechnung der Pensionsrückstellungen aber auch des Deckungsvermögens führt zu Berechnungskorrekturen, die als versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bezeichnet werden.
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versich. Verluste Zinsaufwand Dienstzeitaufwand
versich. Gewinn Rentenzahlung
Pensionsrückstellung am 01.01.
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Pensionsrückstellung am 31.12.
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Existiert Vermögen zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen? Was ist Deckungsvermögen? – Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen.
Welche Voraussetzungen, um die Saldierung mit den Pensionsrückstellungen durchzuführen? – Im Insolvenzfall dürfen außer den Beschäftigten, die einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente haben, keine weiteren Gläubiger auf diese als Deckungsvermögen zugreifen. – Diese Vermögensgegenstände müssen ausschließlich zur Begleichung der Schulden aus Pensionsverpflichtungen vorgesehen werden. – Es darf kein betriebsnotwendiges Vermögen (z. B. Anlagen und Maschinen) angesetzt werden.
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Existiert Vermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen? – Das Deckungsvermögen muss mit dem beizulegendem Zeitwert angesetzt werden. – Deckungsvermögen ist mit den entsprechenden Schulden zu verrechnen; ebenso ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren. – Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren.
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Einzahlungen Wertzuwachs
Zinserträge
Deckungsvermögen am 01.01.
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Auszahlungen
Deckungsvermögen am 31.12.
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Saldierungspflicht (HGB/IFRS) z. B. CTA oder Rückdeckungsversicherung
Pensionsrückstellung am 31.12.
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Deckungsvermögen am 31.12.
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Pensionsrückstellung nach der Saldierung am 31.12.
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FAZIT UND KOMPASS FÜR ARBEITNEHMERVERTRETERINNEN UND -VERTRETER
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Fazit – Das Zinsniveau wird in den nächsten Jahren weiter sinken. – Eine Senkung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt % führt zu einer Steigerung der Pensionsrückstellung um 10-20 % und umgekehrt. – Die Arbeitgeber und ihre Berater nutzen das Zinsargument, um die Versorgungsbedingungen zu verschlechtern. – Man darf bei dem Zinsargument aber nicht vergessen, dass grundsätzlich in der Anwartschaftsphase kein Cash-Abfluss im Unternehmen stattfindet. Lediglich das GuV-Ergebnis wird beeinfluss. (Ausschüttung von Gewinnen, Boni etc.) – Im Rahmen von Pensionsverpflichtungen muss in sehr langen Zeiträumen gedacht werden. Stichwort: Zinswende
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Kompass für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter – Was sind die genauen Gründe für den Eingriff in das bestehende Gesamtsystem? – Entwicklung der Pensionsrückstellungen der letzten 5 bis zehn Jahre • Die Kohorten der Beschäftigten hinter den Rückstellungen: Wann gehen die Kolleginnen und Kollegen in die Rente? • Wie hoch ist der Rentnerbestand mit Leistungszusage gegenwärtig n und wie werden diese Betriebsrenten finanziert? • Welche Annahmen werden für die Berechnung der Pensionsrückstellungen neben dem Abzinsungsfaktor angesetzt? • Sterbetafeln, Fluktuation, Gehalts-/Rententrends, Renteneintrittsalter • Versicherungsmathematischen Gutachten zu den Pensionsrückstellungen
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Kompass für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter – Werden die Leistungszusagen ausfinanziert? • z. B. Rückdeckungsversicherungen • Treuhandkonstrukte (Contractual Trust Arrangements -CTA) – Wie sind die beitragsorientierten Versorgungswerke ausgestaltet? • Werden externe Versorgungsträger eingesetzt? • Wenn ja, welche? Welche Vertragsbedingungen sind ausgehandelt? • Garantiezins etc. • Gibt es Deckungslücken? Wenn ja, wie wird hiermit umgegangen? – Externe Expertise einholen!
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VIELEN DANK FÜR EURE AUFMERKSAMKEIT
www.boeckler.de
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Kontaktdaten
Dr. Sebastian Campagna Hans-Böckler-Stiftung Abteilung Mitbestimmungsförderung Referatsleiter Wirtschaft Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf Tel.: 0211 / 77 78 - 170 Mobil: 0151 / 52 744 106 E-Mail:
[email protected] www.boeckler.de
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Die Hans-Böckler-Stiftung Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungsund Studienförderungswerk des DGB. Sie ist in allen ihren Aufgabenfeldern der Mitbestimmung als Gestaltungsprinzip einer demokratischen Gesellschaft verpflichtet. Sie wirbt für diese Idee, unterstützt Mandatsträger in Mitbestimmungsfunktionen und tritt für erweiterte Mitbestimmungsrechte ein.
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