Grund- und Mittelschule Finsing

Grund- und Mittelschule Finsing Grund- und Mittelschule Finsing, Neufinsinger Str. 35, 85464 Finsing 1. Elternbrief im Schuljahr 2015/16 Finsing, O...
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Grund- und Mittelschule Finsing

Grund- und Mittelschule Finsing, Neufinsinger Str. 35, 85464 Finsing

1. Elternbrief im Schuljahr 2015/16

Finsing, Oktober 2015

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, das Kollegium und die Schulleitung der Grund- und Mittelschule Finsing wünschen Ihnen und Ihrem Kind ein erfolgreiches Schuljahr 2015/2016. Besonders heißen wir die Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Erstklässler ganz herzlich willkommen. Wir hoffen, dass sich unsere „Jüngsten“ an unserer/ihrer Schule mittlerweile gut eingelebt haben. Ebenso herzlich begrüßen wir unsere Fünftklässler an der Mittelschule Finsing. Mit diesem Elternbrief möchten wir Ihnen einige Informationen zum neuen Schuljahr geben. Wir bitten Sie, diese zu beachten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten. Es ist uns ein großes Anliegen, dass sich Ihr Kind an der Schule wohlfühlt. Unsere gemeinsame Erziehungsarbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn wir miteinander arbeiten und Sie bereit sind, uns entsprechend zu unterstützen.

1. Personal/Veränderungen Wir freuen uns, dass unser Schulsekretariat nun wieder dauerhaft besetzt ist. Mit Beginn des neuen Schuljahres wurde Frau Eveline Schollwöck an unsere Schule versetzt. Wir wünschen unserer neuen Verwaltungsangestellten einen guten Start an der Schule Finsing. Im Lehrerkollegium haben sich wieder einige personelle Veränderungen ergeben: Frau Angelika Schwarz, Frau Julia Belzer und Frau Marianna Brenner wurden an andere Schulen versetzt. Wir wünschen ihnen alles Gute und eine erfolgreiche Arbeit an ihrer neuen Dienststelle. Folgende Kolleginnen dürfen wir neu an unserer Schule begrüßen: Frau Julia Brunner, Klasse 5a Frau Anja Hauberg, Klasse 3a Frau Veronika Nagler, Klasse 2c Frau Michaela Wittmann, Klasse 3c Frau Nina Schneider, Fachlehrerin für Sport und Wirtschaft Frau Cornelia Vetterl, Religionslehrerin (kath.) Wir wünschen den neuen Lehrkräften einen guten Start und viel Erfolg an der Grundund Mittelschule Finsing.

2. Offene Ganztagsschule/ Mittagsbetreuung Im Schuljahr 2015/16 bieten wir wieder zwei Gruppen im Bereich der offenen Ganztagsschule (OGS) an. Wir wünschen dem Team der OGS einen guten und reibungslosen Start in das neue Schuljahr. Die Mittagsbetreuung der Grundschule Finsing wird in diesem Schuljahr von rund 100 Schülerinnen und Schülern besucht. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mittagsbetreuung wünschen wir ein erfolgreiches Schuljahr 2015/16.

3. Mittelschule/SMV Wir gratulieren den neuen Schülersprechern und der Verbindungslehrerin zu ihrer Wahl. Zu Schülersprechern der Mittelschule Finsing wurden Dominik Marchl, Paul Diebold, beide Klasse 9a und Amelia Faliszewska, Klasse 6b gewählt.

Zur Verbindungslehrerin wurde die Lehrerin Frau Christina Lehmer gewählt.

4. Elternbeiräte Am 29.09.2015 fanden an unserer Schule die Wahlen der Klassenelternsprecher und Elternbeiräte statt. An dieser Stelle gratulieren wir den gewählten Elternvertretern zu ihrer Wahl. Elternbeirat Grundschule Vorsitzender:

Herr Markus Kraus

Stellvertretende Vorsitzende:

Frau Nicole Baltzer

Elternbeirat Mittelschule Vorsitzende:

Frau Tanja Waldhör

Stellvertretender Vorsitzender: Herr Peter Scheipl Weitere Mitglieder der Elternbeiräte sind: Grundschule: Frau Carolin Pauli, Frau Katharina Mayr, Frau Nadine Jaeckel, Frau Gertraut Mühlberger, Frau Doreen Auer, Frau Barbara Hansjakob, Frau Andrea Keimeleder, Frau Daniela Großmann, Frau Michaele Hagn, Frau Helene Schindlbeck, Frau Sandra Eck und Herr Alfred Ismair

Mittelschule: Frau Claudia Gröbacher, Frau Jaqueline Hübner, Frau Josefa Weinfurtner, Frau Susanne Kleinheins, Frau Ingrid Eberl und Frau Cornelia Ruland Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den Elternvertretern. 5. Ferienordnung/Termine • • • • • •

unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2015: 02. November 2015 mit 07. November 2015 Weihnachtsferien 2015/2016: 24. Dezember 2015 mit 05. Januar 2016 Frühjahrsferien 2016: 08. Februar 2016 mit 12. Februar 2016 Osterferien 2016: 21. März 2016 mit 01. April 2016 Pfingstferien 2016: 17. Mai 2016 mit 28. Mai 2016 Sommerferien 2016: 30. Juli 2016 mit 12. September 2016

Angegeben sind immer der erste Ferientag und der letzte Ferientag (Wochenenden und Feiertage ausgenommen). Quelle: Amtsblatt KWMBl - Jahrgang 2010 - Heftnummer 21 - Seite 520

Folgende Tage sind unterrichtsfrei: 18.11.2015 Buß- und Bettag 05.05.2016 Christi Himmelfahrt Auf unserer Homepage (www.schule-finsing.de) können Sie sich über Aktivitäten und aktuelle Termine informieren. 6. Allgemeine Regelungen Zur Gewährleistung eines reibungslosen und konfliktfreien Schulalltags bitten wir Sie folgende Regelungen zu beachten:

6.1 Krankmeldungen von Schülern Die Verhinderung der Teilnahme am Unterricht wegen Krankheit muss im Sekretariat spätestens bis 07:45 unter Angabe des Grundes schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden (Tel.: 08121/ 81417, Fax-Nr.: 08121/ 76662).

a. Befreiung von Schülern Nach der Schulordnung können Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden. Anträge auf Befreiung vom Unterricht sind bei vorhersehbaren Terminen (z.B. Vorstellungsgespräch, Firmung, ...) spätestens drei Tage vorher schriftlich vom Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung zu beantragen. Unterrichtsbefreiungen für rein private Zwecke (z.B. Geburtstagsfeiern, Fahrstunden) können grundsätzlich nicht gewährt werden. Arzttermine sind möglichst auf den Nachmittag zu legen. Insbesondere sind Unterrichtsbefreiungen wegen Reise- oder Urlaubsterminen der Eltern gemäß einer Weisung des

Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nicht möglich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung daher die Ferientermine.

b. Lernmittelfreie Schulbücher Lehrbücher, die lernmittelfrei zugelassen und an unserer Schule eingeführt sind, werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel von der Schule beschafft und an die Schüler daher kostenfrei ausgeliehen. Umso wichtiger ist es, mit diesem „fremden Eigentum“ sorgsam umzugehen. Wir bitten Sie, die Bücher einzubinden und auf pflegliche Behandlung zu achten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei unsachgemäßer Behandlung (Beschädigung, starke Verschmutzung) am Schuljahresende ein entsprechender Abschlagsbetrag eingefordert werden muss. c. Verwendung von Mobilfunktelefonen, digitalen Speichermedien / Wertgegenstände Das Benutzen von Handys und sonstigen digitalen Speichermedien (Smartphones etc.) im Unterricht, im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist verboten. Die Geräte sind spätestens beim Betreten der Schule auszuschalten. In dringenden Fällen können Mobilfunktelefone nach Rücksprache mit einer Lehrkraft oder dem Sekretariat benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium einbehalten werden, Bay EUG Art. 56 (5). Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das rechtswidrige Einstellen von beleidigenden Äußerungen oder Aufnahmen über Lehrkräfte oder Mitschüler in das Internet mit schwerwiegenden Ordnungsmaßnahmen geahndet wird. Unabhängig davon bleibt es zudem den Betroffenen freigestellt, Strafanzeige zu stellen, auch wenn Jugendliche ein solches Handeln oftmals lediglich als „Spaß“ verstehen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Schule keine Versicherung für den Fall eines Diebstahls von Handys oder ähnlichem besitzt. Grundsätzlich sollten keine Wertgegenstände oder höhere Geldbeträge in die Schule mitgebracht werden, da bei Verlust oder auch bei Missbrauch durch Mitschüler keine Haftung übernommen werden kann.

6.2 Rauchen, Alkohol und Drogen Das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol oder sonstigen Drogen auf dem Schulgelände, im Schulgebäude, bei Schulveranstaltungen und im Schulbus sind gesetzlich verboten. Das Rauchverbot gilt im Übrigen auch für Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und sonstige Besucher der Schule. Seit dem 1. September 2007 gilt nach § 10 des Jugendschutzgesetzes zudem das Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit.

6.3 Telefonieren In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass private Telefongespräche der Schülerinnen und Schüler vom Sekretariat aus nur in dringenden Fällen (z.B. plötzliche Erkrankung) gestattet werden können, da durch die häufige Anwesenheit von Schülern im Büro der Geschäftsablauf erheblich beeinträchtigt wird.

6.4 Verlassen des Schulgeländes Den Schülern ist es untersagt, das Schulgelände vor Unterrichtsende und während der Mittagspause zu verlassen (Aufsichtspflicht der Schule). Ausnahmeregelung: Für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe besteht die Möglichkeit, dass sie während einer längeren Pause das Schulgelände auf Antrag der Erziehungsberechtigten verlassen dürfen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn der Unterricht nach der 4. Unterrichtsstunde endet und die Schülerin/der Schüler noch Nachmittagsunterricht hat. 6.5 Schmuck-Sportunterricht Im Sportunterricht stellen Piercings eine Verletzungsgefahr dar. Sie sind daher grundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder ggf. abzukleben. Vor dem Tragen von Piercings im Sportunterricht warnt die „Kommunale Unfallversicherung Bayern“. Grund ist die hohe Verletzungsgefahr. An den Ringen und Kettchen können Schülerinnen und Schüler leicht hängen bleiben und sich schwer verletzen. Vor allem bei den Ballsportarten ist auch eine Gefährdung der Mitschüler nicht ausgeschlossen. Gepiercte sollten deshalb im Sportunterricht ihren Schmuck entweder abnehmen oder überkleben. Das gilt vor allem für Bauchnabelund Kopfpiercings sowie für Ohrringe.

Weitere Informationen zum Sportunterricht Um regelmäßig wiederkehrende Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Sportunterricht zu vermeiden, möchten wir Sie mit diesem Schreiben über die allgemeinen Regelungen informieren. Regelungen zu Verletzungen Verletzte oder erkrankte Schüler, die am normalen Schulunterricht teilnehmen, sind zur passiven Teilnahme am Sportunterricht verpflichtet, d.h. sie übernehmen organisatorische Aufgaben und/oder trainieren im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit. Zudem vermittelt der Sportunterricht nicht nur Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern auch Kenntnisse, Einstellungen und Werthaltungen, die ebenso von nicht aktiv teilnehmenden Schülern gelernt werden können. In solchen Fällen sollen Sie als Erziehungsberechtigte dem betreffenden Sportlehrer eine Entschuldigung mit kurzer Erläuterung der Verletzung oder Erkrankung mitgeben, damit eine entsprechende Beschäftigung für den Schüler gefunden werden kann. Verletzte oder erkrankte Schüler, die über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sind, aktiv am Sportunterricht teilzunehmen (mehr als 2 Wochen), können für einzelne Sportunterrichtseinheiten oder auch für längere Zeit befreit werden. Dazu muss ein ärztliches Attest mit entsprechender Diagnose vorgelegt werden.

6.6 Teilnahme am Religionsunterricht im Schuljahr 2015/16 Grundsätzlich besuchen die Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht gemäß ihrer Religionszugehörigkeit. An der Grund- und Mittelschule Finsing werden katholischer und evangelischer Religionsunterricht sowie Ethikunterricht angeboten. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schüler / eine Schülerin von diesem Religionsunterricht befreit werden, er oder sie muss dann den Ethikunterricht besuchen. Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten lässt die Schule Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, zur Teilnahme am Religionsunterricht eines Bekenntnisses als Pflichtfach zu, wenn die jeweilige Religionsgemeinschaft diesem Antrag zustimmt. Aus planungstechnischen Gründen muss der Antrag im vorhergehenden Schuljahr gestellt werden. Ein Wechsel ist zu Beginn des neuen Schuljahres nicht möglich. Bitte geben Sie einen möglichen Antrag bis Freitag, 18.03.2016 beim Klassenleiter Ihres Kindes oder im Sekretariat der Schule ab.

Nachfolgend sind wichtige Termine aufgelistet:

Oktober

November

07. 09. 15./16. 26.-30. 26.-30.

Jahrgangsstufenarbeiten 6/ D Jahrgangsstufenarbeiten 6/ Mathematik SMV-Landkreisschülersprecherwahl in Wambach Betriebspraktikum 9. Klasse Berufsorientierungscamp 7. Klassen

02.-06. 09.-20. 18. 26. 27. 29.

Herbstferien Online-Befragung, Ext. Evaluation Buß- und Bettag 1. Elternsprechtag Konzertbesuch Schule Niederneuching Adventsmarkt Finsing

23. Dezember

Letzter Schultag vor den Weihnachtsferien

Januar

07. 18.-22. 22.

Februar

17. 19. 24.

1. Schwimmtermin/3. Jgst. (Mi.) Zwischenzeugnisse Schwimmtermin/3. Jgst. (Mi.)

02. 09. 16. 18.

Schwimmtermin/3. Jgst. (Mi.) Schwimmtermin/3. Jgst. (Mi.) Schwimmtermin/3. Jgst. (Mi.) Letzter Schultag vor den Osterferien

März

1. Schultag nach den Weihnachtsferien Probeprojekt 9. Klasse (neu) Zwischenberichte 4. Klassen

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein erfolgreiches Schuljahr!

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Stephan Rettig, Rektor

Beate Hüttemann, Konrektorin

Bitte abtrennen und an den Klassenlehrer zurücksenden!

Name Schüler/in: ___________________________________

Kl.: _______

Den 1. Elternbrief vom Oktober 2015 mit Informationen zu allgemeinen Regelungen und zum Sport- und Religionsunterricht habe/n ich/wir erhalten.

Unterschrift des/der Erz.ber.: _______________________________

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