Fortbildung in der Bundesverwaltung
Fachwirtin / Fachwirt für Medien- und Informationsdienste
Das Fortbildungskonzept für Tarifbeschäftigte im Archiv-, Bibliotheksund Dokumentationswesen Stand 15.11.2011 ▪ © Bundesverwaltungsamt
INHALT
Der Weg zum Fortbildungskonzept
Seite
2
Ziele und Bedingungen der Fortbildung Adressaten der Fortbildung
3
Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
3
Das Qualifizierungsprofil
3
Die Durchführung der Fortbildung Inhaltliche und zeitliche Struktur
4
Die Einführung in die Fortbildung
4
Methoden des Lernens
4
Erwartungen an die Dozentinnen und Dozenten
5
Vorbereitung auf die praktische Prüfungsarbeit
6
Ergänzende Hinweise der Sachverständigen
6
Rahmenpläne für die Fortbildung 1. Recht im beruflichen Kontext 1.1 Grundlagen des nationalen und europäischen Rechts 1.2 Rechtsstellung der Einrichtungen des Informationswesens
8 9
1.3 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
10
1.4 Informationsfreiheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte
11
1.5 Rechtliche Grundlagen für die Akquise und Übernahme von Informationsressourcen
12
1.6 Rechtsfragen der Benutzung
13
1.7 Urheber- und Medienrecht
14
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.1 Strukturen des Informationswesens in Deutschland
15
2.2 Historische, politische und gesellschaftliche Grundlagen der Informationsgesellschaft
17
2.3 Historische Grundlagen des Informationswesens
18
2.4 Wirtschaftliches Umfeld des Informationswesens
20
2.5 Internationale Organisation des Informationswesens und Informationswesen des Auslands
22
2.6 Informationswesen und Wissenschaft
23
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens 3.1 Betriebswirtschaft
24
3.2 Haushaltswesen
25
3.3 Betriebsführung
26
3.4 Personalrecht und Personalwirtschaft
28
3.5 Statistik
30
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.1 Grundlagen und Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik
31
4.2 Erwerbung und Übernahme
32
4.3 Erschließung
36
4.4 Aufbewahrung, Sicherung, Bereitstellung, Bestandspräsentation
41
5. Informations- und Benutzungsdienste 5.1 Informationsvermittlung, Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz
43
5.2 Organisation, Prozesse und technische Voraussetzungen der Benutzung
44
5.3 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
46
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten
47
Zeitrichtwerte für die Fortbildung
56
Allgemeines zur Fortbildungsprüfung
57
Der praktische Teil der Fortbildungsprüfung
61
Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
63 1
Der Weg zum Fortbildungskonzept
Frau Silvia Schmidt Bundesverwaltungsgericht
Herr Thomas Schmieder-Jappe Staatsbibliothek zu Berlin
Im Jahr 1998 wurde mit dem neu geordneten Berufsbild der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste erstmals ein Ausbildungsgang für die gesamte Breite des Archiv-, Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesens geschaffen. Dieser neue Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, der für die mittlere Beschäftigungsebene qualifiziert, hat im Bereich des Bundesverwaltungsamtes hohen Zulauf. Inzwischen haben viele Hunderte junger Menschen die Berufsausbildung erfolgreich absolviert. Allerdings konnte diese Berufswahl in einer Sackgasse münden, weil keine formal geregelte Möglichkeit der Höherqualifizierung existierte. Die ungeklärte Fortbildungssituation war Anlass für den Berufsbildungsausschuss beim Bundesverwaltungsamt, die Entwicklung eines Weiterqualifizierungskonzepts auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes aufzugreifen. Im Jahr 2009 beschloss der Berufsbildungsausschuss die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste. Sie regelt die materiellen, inhaltlichen Anforderungen für den Nachweis der Qualifikation für die gehobene Funktionsebene. Auf dieser Basis entstanden die Rahmenlehrpläne für eine dreijährige dienstbegleitende Fortbildung. Die spezifische Materie machte die Einbindung von Experten unverzichtbar. Unter Federführung des Sachverständigengremiums Frau Christiane Berner Deutsche Nationalbibliothek
Frau Christiane Bruns Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Herr Dr. Jochen Haug Staatsbibliothek zu Berlin
Frau Barbara Müller-Heiden Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung, Berlin
Herr Markus Walter Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Frau Nicole Weigand Staatsbibliothek zu Berlin
Herr Robert Zepf Universitätsbibliothek Rostock
und weiterer Fachexperten Frau Sabine Arends Deutscher Bundestag
Herr Olaf Eigenbrodt Humboldt-Universität zu Berlin
Herr Hanns-Peter Frentz Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte, Berlin
Frau Gisela Gruhn-Accaino Deutscher Bundestag
Frau Lilian Hohrmann Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung, Berlin
Frau Sibylle Jungk Deutsche Nationalbibliothek
Frau Elisabeth März Deutscher Bundestag
Herr Dr. Michael Scholz Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Frau Annette Wehmeyer Staatsbibliothek zu Berlin
wurde das bundesweit beachtete Fortbildungsvorhaben, das schon in der Entstehungsphase das Interesse Fortbildungswilliger weckte, konkretisiert. Die Beteiligten formulierten die inhaltlichen Anforderungen der vorbereitenden Fortbildungsmaßnahme und der abschließenden Fortbildungsprüfung. Entstanden ist ein anspruchsvoller dreijähriger Bildungsgang, dessen Niveau sich an vergleichbaren Qualifizierungsangeboten für die gehobene Funktionsebene orientiert. Allen, die an diesem Projekt beteiligt waren und ihr fundiertes Fachwissen hierfür eingesetzt haben, gilt der besondere Dank und die hohe Anerkennung des Berufsbildungsausschusses sowie des Bundesverwaltungsamtes als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die kompetente Expertenarbeit. Ihr Engagement hat dazu beigetragen, leistungsfähigen Nachwuchskräften in den Bereichen des Informations- und Dokumentationswesens solide berufliche Perspektiven zu eröffnen, die auch Kreisen mit besonderen sozialen Verpflichtungen, zum Beispiel in der Familienbetreuung, realisierbare Chancen bietet. Der Berufsbildungsausschuss hat die Fortbildungsrahmenpläne sowie die empfohlenen Stundenansätze für die Vermittlung der Inhalte als die von ihm gewollte Grundlage für eine übereinstimmende Fortbildung im Bereich des Bundesverwaltungsamtes im Dezember 2010 verabschiedet. Das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit mit den Sachverständigen ist Ausgangspunkt in einem andauernden Prozess der Weiterentwicklung. Das Fortbildungskonzept wird nach seiner Erprobung evaluiert und bei Bedarf modifiziert werden. Wichtige Impulse für notwendige Anpassungen können von den Trägern und Lehrkräften der Fortbildung, den Prüfungsausschüssen, von den Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern selbst und von Personalverantwortlichen ausgehen. Wir freuen uns auf Anregungen.
BUNDESVERWALTUNGSAMT Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz 50728 Köln Telefon 0228 99 358-0 Wolf Peter Martius Leiter der zuständigen Stelle
Rolf Kleefuß Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses
Thomas Schenk alternierender Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses
Brigitte Berger Geschäftsführung für den Berufsbildungsausschuss 2
Ziele und Bedingungen der Fortbildung Adressaten der Fortbildung Die dreijährige Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste qualifiziert für die Wahrnehmung von Aufgaben der gehobenen Funktionsebene. Sie wird parallel zu der hauptberuflichen Tätigkeit vollzogen und ist ein Angebot für besonders qualifizierte und leistungsmotivierte Tarifbeschäftigte der mittleren Funktionsebene. Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich eine Berufsausbildung als Fachangestellter bzw. Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste oder eine entsprechende Ausbildung für die Bereiche des Informations- oder Dokumentationswesens. Fortbildungsinteressenten müssen mindestens über eine zweijährige erfolgreiche Berufspraxis verfügen. Eine fehlende berufliche Vorbildung kann durch anderweitig erworbene einschlägige Qualifikationen und eine mindestens sechsjährige Bewährung in der Berufspraxis - auch außerhalb des öffentlichen Dienstes - ersetzt werden. Der Berufsbildungsausschuss empfiehlt den Institutionen des Bundes, die Fortbildung als Instrument der Personalentwicklung und der Nachwuchssicherung zu nutzen, indem sie Beschäftigte mit herausragenden Befähigungen durch diese umfassende Möglichkeit der Höherqualifizierung fördern.
Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Arbeitgeber tragen bei der Auswahl der Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer hohe Verantwortung. Sie müssen eine gesicherte Prognose abgeben, dass ihre Kandidaten geeignet sind, die Fortbildung erfolgreich abzuleisten und über das Potential verfügen, danach eigenverantwortlich entscheiden und gehobene Führungspositionen ausfüllen zu können. Der Berufsbildungsausschuss beim Bundesverwaltungsamt plädiert an die Personalverantwortlichen, die Fortbildung ihrer Bedeutung und ihrem Anspruch entsprechend einzusetzen. Sie ist nicht für eine ungefiltert zugängliche Weiterqualifizierung konzipiert. Hierfür sprechen nicht nur Komplexität und Anforderungen der Fortbildung, sondern auch der beträchtliche Ressourceneinsatz für die Fortbildungsmaßnahme und der spätere Verantwortungsbereich der fortgebildeten Beschäftigten. Vor einer Anmeldung zur Fortbildung sind damit neben fachlichen Leistungen auch persönliche Eigenschaften der Fortbildungsinteressenten eingehend zu betrachten. Die Erfahrung in anderen Bereichen hat gezeigt, dass der hohe Anspruch der Fortbildung und ihre dienstbegleitende Form mit großen Herausforderungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbunden sind. Sie müssen auch in der Lage sein, Fortbildungsinhalte eigenständig in Selbststudienphasen zu erarbeiten. Die langfristige Mehrfachbelastung auf hohem Niveau können sie nur bewältigen, wenn sie ein überdurchschnittliches Leistungs- und Persönlichkeitsprofil aufweisen.
Die Fortbildungseignung der Bewerberinnen und Bewerber soll zusätzlich durch ein zentrales Auswahlverfahren getestet werden. Das Bundesministerium des Innern ist gebeten worden, die Schaffung einer ressortübergreifenden Auswahlrichtlinie zu unterstützen.
Das Qualifizierungsprofil Die Fortbildung sieht keine Differenzierung in den bekannten Fachrichtungen des Berufs Fachangestellter / Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste nach Archiv-, Bibliotheks- und anderen Informations- und Dokumentationsbereichen vor. Ihre Besonderheiten sind jedoch weitgehend berücksichtigt und Gegenstand der dreijährigen Fortbildung. Der praktische Teil der abschließenden Fortbildungsprüfung ist mit Blick auf die spezifischen Belange konzipiert worden. Hier haben die Absolventinnen und Absolventen die Gelegenheit, ihre Qualifikation in einem Spezialisierungssegment unter Beweis zu stellen. Die Vereinigung der Fachrichtungen unter einem Fortbildungsdach hat deutliche Vorteile für die berufliche Flexibilität der Fortgebildeten. Damit haben auch Beschäftigte in weniger häufig vertretenen Informations- und Dokumentationsbereichen Zugang zu dieser Fortbildung. Die beteiligten Fachexperten haben die Anforderungen an die gehobene Funktionsebene ausgewogen von den Verantwortungsbereichen der mittleren und höheren Entscheidungsebene abgegrenzt. Die Studiengänge für den gehobenen Dienst dienten als Anhaltspunkt für die inhaltliche Gestaltung der Fortbildung mit der Maßgabe, ein angemessenes, realisierbares Fortbildungsniveau zu wahren. Bei der Vermittlung der Fortbildungsinhalte steht der Anwendungsbezug im Vordergrund. Die ersten drei Fortbildungsbereiche vermitteln notwendige Grundlagen für gehobene Funktionen: 1. Recht im beruflichen Kontext, 2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens, 3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens.
Im zweiten Bereich wird verstärkt auf historische Themen eingegangen, um den Belangen im Archivwesen gerecht zu werden. Die Schwerpunkte der Fortbildung liegen in den Bereichen 4 bis 6. Der sechste Abschnitt trägt den Fachspezifika der Archiv-, Bibliotheks- und der anderen Informations- und Dokumentationseinrichtungen besondere Rechnung. Die Stundenansätze für die Vermittlung der Fortbildungsinhalte spiegeln ihre Gewichtung wider [siehe Seite 56]. 4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens, 5. Informations- und Benutzungsdienste, 6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten.
3
Die Durchführung der Fortbildung
Bewährt hat sich, die erste Fortbildungshälfte mit einem vierwöchigen Seminar zu beenden, das abschließend auf den ersten Abschnitt der schriftlichen Fortbildungsprüfung vorbereitet.
Inhaltliche und zeitliche Struktur
In der zweiten Fortbildungshälfte wiederholt sich die zeitliche Struktur mit den Schwerpunktfächern, die Gegenstand des zweiten schriftlichen Prüfungsabschnitts und der praktischen Prüfung sind. Etwa ein halbes Jahr vor dem Ende der Fortbildung fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine komplexe berufspraktische Arbeit an, für die ihnen zwei Monate zur Verfügung stehen. Danach schließt die Fortbildung mit einer etwa vierwöchigen Prüfungsvorbereitung auf den zweiten schriftlichen Abschnitt. Nach einer rund zweimonatigen Korrekturphase endet das Prüfungsverfahren mit dem Prüfungsgespräch. Es ist thematisch auf die praktische Hausarbeit und in einem zweiten Teil auf die Spezialisierung im 6. Fortbildungsbereich "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" bezogen.
Die Fortbildung, die berufsbegleitend durchgeführt wird, dauert drei Jahre. Sie baut auf den Inhalten der Erstausbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste auf. Diese Grundlagen sind nicht Gegenstand der Fortbildung, sie werden vorausgesetzt. Dem Fortbildungskonzept liegen die von den Sachverständigen und dem Berufsbildungsausschuss einvernehmlich festgelegten Zeitrichtwerte mit einem Gesamtumfang von 1200 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zugrunde. Dazu kommen weitere Stunden für die Einführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Fortbildung [4 Einheiten], ihre methodische Vorbereitung auf den Lernprozess [10 Einheiten] sowie die eigenständige Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeit [12 Einheiten]. Die Fortbildungsprüfung ist inhaltlich und zeitlich in zwei Abschnitte aufgeteilt; dieser Struktur folgt die vorausgehende Fortbildung: 1. Abschnitt:
1. Recht im beruflichen Kontext 2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens
Der Fortbildungserfolg kann auch während der beruflichen Tätigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wirksam und ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebs gefördert werden. Denkbar ist, sie zumindest partiell an verantwortungsvollere Aufgaben heranzuführen. Der Berufsbildungsausschuss sieht die Beschäftigungsinstitutionen der Fortzubildenden in der Verantwortung, sie zu begleiten und in geeigneter Weise zu unterstützen.
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens
Die Einführung in die Fortbildung 2. Abschnitt:
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 5. Informations- und Benutzungsdienste 6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten
Die Erfahrungen in anderen Fortbildungsmaßnahmen haben gezeigt, dass präsenzpflichtige Seminarblöcke von ein bis vier Wochen im Gegensatz zu Teilzeitmodellen wesentlich geeigneter für Dozenten und Fortbildungsteilnehmer sind, sich intensiv mit komplexer Materie zu befassen. Ergänzend zu dem relativ hohen Stundenansatz der Fortbildung sollen zwischen den Seminarblöcken längere Eigenstudienphasen von mindestens sechs Wochen liegen, die durch die Dozenten der Fortbildung inhaltlich vorbestimmt werden. Diese Phasen können dazu genutzt werden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermittelte Inhalte gezielt vertiefen oder sich auf kommende Fortbildungsabschnitte vorbereiten. Die Fortbildungsmaßnahme sollte mit einem etwa vierwöchigen Auftaktseminar beginnen, das mit umfassenden Informationen über die Rahmenbedingungen dieses Bildungsganges eingeleitet und durch eine Schulung in der Methodik des Lernens ergänzt wird. Insoweit ist dem Adressatenkreis, der aus Berufspraktikern besteht, besondere Rechnung zu tragen. Die Herangehensweise an das eigenständige Erschließen neuer Wissensgebiete muss intensiv mit den Teilnehmern trainiert werden. Diese methodischen Ansätze sollen nach den konzeptionellen Überlegungen des Berufsbildungsausschusses und des Sachverständigengremiums durchgängig die gesamte Fortbildung begleiten.
Wesentliche Bedeutung hat der "Einstieg" in die Fortbildung. Für eine erste Einführung sollte ein halber Tag zu Beginn der Fortbildung eingeplant werden. Der Erfolg dieses Fortbildungsmodells hängt entscheidend davon ab, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die an sie gerichteten Erwartungen und ihre Verpflichtungen deutlich übermittelt werden und verbindliche Leistungsabsprachen mit ihnen getroffen werden. Solche Informationen können zum Beispiel umfassen Überblick über die zeitliche und inhaltliche Struktur der Fortbildung, inhaltlicher Zusammenhang von Lehrveranstaltungen und Abschnitten des Selbststudiums, Erwartungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ihre Verantwortung für den Lernerfolg, obligatorische Teilnahme an möglichen schriftlichen Leistungsnachweisen, Hilfestellungen des Fortbildungsträgers, organisatorische Rahmenbedingungen, Verfahrensvereinbarungen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Methoden des Lernens Der Einführung in die Fortbildung sollten etwa 10 Unterrichtseinheiten folgen, in denen vermittelt wird, wie die Fortzubildenden den eigenen Lernprozess rationell gestalten können und welches Hilfsinstrumentarium ihnen zur Verfügung steht. Der lerntheoretische Ansatz soll hier gegenüber der praktischen Anleitung in den Hintergrund treten. 4
Denkbar sind folgende Themenfelder, die auch in die fachlichen Gebiete der Fortbildung integriert werden können systematische Wege der Wissenserschließung, arbeitsorganisatorische Bedingungen, systematische Organisation von Wissen und Informationen, Sicherung von Wissen.
Erwartungen an die Dozentinnen und Dozenten Die Fortbildung, die für die gehobene Funktionsebene qualifizieren soll, muss deutlich von dem Niveau der beruflichen Erstausbildung und dem dort vermittelten Grundwissen abgegrenzt werden. Das Expertengremium hat darauf hingewiesen, dass fachübergreifende Fortbildungsgebiete, zum Beispiel das Personalwesen, Haushaltsrecht oder Vergabewesen, im beruflichen Kontext zu sehen sind. Der Kreis der Fortbildungsteilnehmerinnen und Fortbildungsteilnehmer und die Struktur der Fortbildungsmaßnahme stellen besondere Anforderungen an die Gestaltung der Fortbildungsveranstaltungen. Hier werden Beschäftigte des Bundes berufsbegleitend in 1200 Stunden auf einen höher qualifizierenden Abschluss vorbereitet. Sie verfügen über eine mehrjährige Berufspraxis, auf welcher mit erwachsenengerechten Vermittlungsformen aufgebaut werden muss. Die Anknüpfung an vorhandene Berufserfahrungen, Praxisfälle, intensive Übungen sowie Methodenvielfalt können den Lernerfolg von Erwachsenen positiv beeinflussen. Der Erwerb fundierten Fachwissens muss durch die Entwicklung fachübergreifender beruflicher Handlungs- und Entscheidungskompetenzen vervollständigt werden. Sie schließen die Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und Konzipieren, die systematische Auseinandersetzung mit neuen Anforderungen sowie ein zielgerichtetes Problemlösungsdenken ein. Die dreijährige Fortbildung ist angedacht als ein Mischsystem von Seminarblöcken und Abschnitten des Selbststudiums, die aufeinander aufbauen und sich ergänzen sollen. Die Umsetzung dieses Stufenmodells erfordert ein speziell ausgerichtetes didaktisch-methodisches Konzept, das in jedem Seminarblock mehrere Funktionen erfüllt: Vermittlung von Grundlagen der Fortbildung, Vorbereitung der folgenden Selbststudienphase, Kontrolle des Lernerfolgs der letzten Selbststudienphase, Abrundung des Eigenstudiums.
Ein hohes Anliegen des Sachverständigengremiums und des Berufsbildungsausschusses ist, dass besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Selbststudienphasen und die Teilnehmerbetreuung gelegt wird. Sie sind gesteuerte Freiräume für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur eigenständigen Organisation des Lernprozesses. Sie sollen vorrangig die Kompetenz fördern, selbständig Wissen zu erschließen. In Anlehnung an gewohnte Strukturen der Berufspraxis sollte das Selbststudium anwen-
dungsorientiert gestaltet und für die Vertiefung der Fortbildungsinhalte eingesetzt werden. Es kann auch zur Vorbereitung des folgenden Seminarblocks genutzt werden. Ein- bis zweitägige Anwesenheiten während der Selbststudienphasen beim Fortbildungsträger könnten motivierende Impulse für die Fortzubildenden setzen. Instrumente wie Internet-Plattform, E-Learning sollen einbezogen werden. In diesem Fortbildungssystem gehen die Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten weit über die Vermittlung von Fachwissen hinaus. In ihrer Rolle als "Coach" sollen sie die berufliche Qualifizierung der Fortbildungsteilnehmerinnen und Fortbildungsteilnehmer begleiten, individuell fördern und Anstöße geben. Die vielfältigen Erwartungen an die Lehrenden sind hier beispielhaft skizziert:
Allgemeines Zum Beispiel Fachliche Grundlagen der Fortbildung vermitteln Überblick über Fortbildungsgebiete und ihre Systematik, Einzelheiten durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erschließen lassen Rationelles Arbeiten trainieren (Zeitfaktor!) Methodische Instrumente wie Gruppen- bzw. Teamarbeit einsetzen Literaturübersicht zusammenstellen sche und ergänzende Literatur)
(obligatori-
Steuerung der Selbststudienphasen Zum Beispiel Selbststudienphasen inhaltlich vorbereiten Inhaltliche und zeitliche Gesamtplanung mit dem Kollegium entwickeln und abstimmen Geeignete Themenkreise für die Selbststudienphasen auswählen Qualifizierungsziele der Selbststudienphasen definieren Präzise Vorgaben und Arbeitsaufträge für die Selbststudienphasen erteilen Gezielte Fallübungen für die Selbststudienphasen zusammenstellen Projekte während durchführen lassen
der
Selbststudienphasen
Die Recherche in geeigneten Institutionen anregen Empfehlungen zur Nutzung des Internet geben E-Learning als Ergänzungsmöglichkeit erschließen Lernmedien entwickeln Kontaktmöglichkeiten und Betreuung während der Selbststudienphasen regeln (z.B. Telefon, E-Mail, Beratungstermine)
Nachbereitung der Selbststudienphasen Zum Beispiel Lernerfolge der Selbststudienphasen überprüfen und Kontrollinstrumente festlegen, wie Berichterstattung und Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Präsentationen und Dokumentationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schriftliche Leistungsnachweise unter Prüfungsbedingungen (Niveau, Dauer)
Korrektur und Ergänzung der Selbststudienergebnisse
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Vorbereitung auf die praktische Prüfungsarbeit Besondere Bedeutung hat aus Sicht des Sachverständigengremiums und des Berufsbildungsausschusses die Vorbereitung der Fortzubildenden auf die praktische Prüfungsarbeit, die sie eigenständig in einem Zeitraum von zwei Monaten anfertigen sollen. Hierbei handelt es sich nicht um eine wissenschaftlich geprägte, sondern um eine berufspraktische Arbeit, die nach der Prüfungsordnung inhaltliche und formale Kriterien erfüllen muss. Sie sind eingehend auf den Seiten 61 ff. beschrieben. Die eigenständige und kritische Auseinandersetzung mit einem komplexen berufspraktischen Thema ist in der Regel keine Erfahrung, die die Fortzubildenden in ihrer bisherigen Berufspraxis machen konnten. Sie müssen mit den neuen Anforderungen intensiv vertraut gemacht werden. Im Fortbildungsbereich 6 "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" sind zusätzliche Unterrichtsstunden vorgesehen, die auf die methodische und redaktionelle Bearbeitung komplexer Themen vorbereiten. Dieses Instrumentarium soll auf Anregung des Sachverständigengremiums nicht losgelöst vermittelt, sondern in fachliche Inhalte integriert werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Fortzubildenden bereits im Vorfeld der eigentlichen Bearbeitung bei der Themenauswahl Beratungsbedarf haben. Sie müssen die Gratwanderung bewältigen können, weder ein zu komplexes Feld, das sie überfordern würde, noch ein Thema aufzugreifen, das sich in einer reinen Sachverhaltsdarstellung erschöpft. Einzuüben ist in einem zweiten Schritt die strukturierte Herangehensweise an eine komplexere Problemstellung, die mit ihrer Gliederung beginnt. Die Nutzung methodischer Instrumente muss ebenso thematisiert werden wie die äußere Gestaltung der Arbeit, wozu auch Zitierweisen und Quellenangaben gehören.
Ergänzende Hinweise der Sachverständigen Die nachfolgenden Rahmenpläne konkretisieren die Inhalte der Fortbildungsprüfung nach der vom Bundesverwaltungsamt erlassenen Prüfungsordnung. Der Berufsbildungsausschuss beim Bundesverwaltungsamt hat sie als Grundlage für die Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste beschlossen. Das Angebot dieser Fortbildung richtet sich an besonders geeignete Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste und entsprechend Qualifizierte. Es ermöglicht ihnen die Erweiterung ihrer Kenntnisse und Kompetenzen auf ein gehobenes Qualifikationsniveau, das ihnen weitere berufliche Aufstiegschancen eröffnen kann. Die Rahmenpläne sind in drei Spalten aufgeteilt: Vorgaben der Prüfungsordnung Inhalte Hinweise
Die Spalte "Vorgaben der Prüfungsordnung" ist identisch mit den Prüfungsregelungen. Die Darstellung reflektiert alle sechs Prüfungsbereiche: 1. Recht im beruflichen Kontext, 2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens, 3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens, 4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens, 5. Informations- und Benutzungsdienste, 6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten. Die Inhalte hat das Sachverständigengremium mit Blick auf das potenzielle Tätigkeitsprofil einer Fachwirtin oder eines Fachwirts für Medien- und Informationsdienste definiert. Sie knüpfen einerseits an den Ausbildungsinhalten der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste an und zielen andererseits auf die gehobene Funktionsebene ab. Es ist dem Gremium bewusst, dass der technologische Wandel gerade im Informationssektor eine wichtige Rahmenbedingung darstellt. Das Konzept des Fachrichtungsmodells der Ausbildungsordnung für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste wurde nicht fortgeführt, soll doch die Fortbildung allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unabhängig von ihrer zur Erstausbildung gewählten Fachrichtung (Archiv, Bibliothek, Bildagentur, Information und Dokumentation, Medizinische Dokumentation) offen stehen. Die Prüfungsordnung knüpft jedoch mit dem Prüfungsbereich 6 an das Fachrichtungskonzept an bzw. berücksichtigt die Ausrichtung des Arbeitsplatzes. Durch die Auswahlmöglichkeit der Medienarten des Prüfungsbereichs 6 wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fortbildung eine dem jeweiligen Arbeitsplatz gerecht werdende Spezialisierung ermöglicht. Die Hinweisspalte enthält als Hilfestellung für die Dozenten der Fortbildung Erläuterungen zur Umsetzung ihres Fortbildungsauftrags: Hinweise auf den zu erwartenden Spezialisierungsgrad bzw. das Kompetenzniveau, Querverweise auf andere Teile der Rahmenpläne, die eine Vernetzung der Unterrichtsinhalte ermöglichen und beispielhafte Anwendungen aufzeigen. Hinweise auf Lernformen finden sich nicht - hier dient ein genereller Hinweis auf die zeitgemäße Praxis, projekt- und handlungsorientiert zu unterrichten. Um den Umfang der Hinweisspalte nicht zu überfrachten, wurden die Zeitrichtwerte separat ausgewiesen. Die Rahmenpläne decken - allein der Prüfungsordnung folgend - ein breites Spektrum an Themen ab. So stellt sich die Frage, in welcher Tiefe und Anwendungsorientierung sich die Fortzubildenden diese aneignen sollen bzw. in welchen Formen die Themen unterrichtet werden. 6
Hierfür werden zwei Hilfen gegeben:
Unterschiedliche Terminologie der Informationseinrichtungen
Die Hinweise zu Beginn jedes Abschnitts der Rahmenpläne verweisen auf die zu erzielenden Fähigkeiten - vom Problembewusstsein bis hin zur Umsetzung in die Praxis. Dass die spätere Praxisanwendung in Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen eines Hauses, z.B. dem Justiziariat, der Verwaltung oder einer Abteilung für Informationstechnik geschieht, ist selbstverständlich. Die Fortbildungsgebiete sind durch die Stundenverteilung auch inhaltlich gewichtet. Der Gesamtzeitrahmen für die fachlichen Inhalte beträgt 1200 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Der Schwerpunkt liegt in den Fortbildungsbereichen 4 und 5. Der empfohlene Stundenumfang für den Bereich 6 erscheint zunächst gering, Kenntnisse aus diesem Bereich werden in den anderen Gebieten vermittelt. Eine detaillierte Übersicht über die Zeitrichtwerte in allen Teilgebieten der Fortbildung finden Sie auf Seite 56. 1. Recht im beruflichen Kontext
120 Std.
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens
150 Std.
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens
240 Std.
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens
350 Std.
5. Informations- und Benutzungsdienste
300 Std.
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten
40 Std.
Im Folgenden soll auf einige weitere Aspekte der Entwicklung der Rahmenpläne hingewiesen werden, die den Charakter der "Momentaufnahme" eines Curriculums verdeutlichen.
Wenn auch die Tätigkeitsbereiche des Bestandsaufbaus, der Erfassung und Erschließung sowie der Bereitstellung für alle Typen von Informationseinrichtungen im Kern gleich sind, so haben die Spezifika der jeweiligen Medienarten und die Zuordnung zu den herkömmlichen Einrichtungstypen wie Archiv, Bibliothek oder Dokumentation zu unterschiedlichem Sprachgebrauch geführt. Dieser scheint letztlich nur durch die Teilhabe an informationstechnologischen Entwicklungen zusammenzuwachsen. Die informationstechnologische Entwicklung und der Einsatz entsprechender Systeme Diese Aspekte verändern auch den Bereich der Informationseinrichtungen recht schnell - aber je nach Einrichtung mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Analoge und digitale Medien sowie Cross-Media Publishing bestimmen das Feld, das dadurch auch die Tätigkeitsbereiche entscheidend differenziert. Desiderat Schnittstellenkompetenz Der weit gefächerte Themenkreis, der dem breiten Funktionsprofil einer Fachwirtin oder eines Fachwirts entspricht, erfordert die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten zahlreicher anderer Bereiche (z.B. Juristen und Fachleuten der Informationstechnik). Auch wenn der Service-Gedanke in den Behörden zunehmend Bedeutung gewinnt, und das Informationsumfeld durch Privatisierung gekennzeichnet ist, wird die Bezeichnung "Benutzer" gegenüber "Kunden" bevorzugt. In den Rahmenplänen wird aus Platzgründen die männliche Form gebraucht, diese schließt die jeweils weibliche Form ein.
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
1. Recht im beruflichen Kontext 1.1 Grundlagen des nationalen und europäischen Rechts
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Hinweis zu 1 "Recht im beruflichen Kontext": Vermittlung grundlegender Kenntnisse
Grundlagen des nationalen und europäischen Rechts
Staatsrechtliche Grundbegriffe Zusammenhang zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung
Beispielhafte Darstellung der europäischen Einbettung
Grundgesetz Beamtenrecht
Querverweis zu 3.4
Bürgerliches Recht Verfahrensrecht Handels- und Gewerberecht
Zum Beispiel Allgemeine Geschäftsbedingungen Gewerbeordnung Handelsgesetzbuch Handwerksordnung Stellung der Industrie- und Handelskammer
Gesellschaftsrecht
Genossenschaften
Stiftungsrecht
Stiftungen
Datenschutz Wettbewerbsrecht Verbraucherschutz Schutz von Erfindungen und Produkten
Patentschutz, Gebrauchsmuster, Marken
Zahlungsverkehr, Güter- und Nachrichtenverkehr Versicherungs- und Kreditwesen Arbeits- und Sozialrecht Berufsbildung Bundesdatenschutz Jugendarbeitsschutz Steuerrecht, Abgabenordnung Staats- und Wirtschaftsrecht, Völkerrecht
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
1. Recht im beruflichen Kontext 1.2 Rechtsstellung der Einrichtungen des Informationswesens
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Querverweis zu 2.1 a und 2.1 c
a) Rechtsgrundlagen im Grundgesetz
Verfassungsrechtliche Grundlagen Einrichtungen des Informationswesens im Licht der Grundrechte; Wissenschaftsfreiheit Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung
b) Rechtsstellung der überregionalen Einrichtungen im Informationswesen
Bundesarchivgesetz, Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, Stiftungsgesetz für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Staatsbibliothek zu Berlin), Geheimes Staatsarchiv, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (nur die Rechtsstellung), Rundfunkanstalten, Fachinformationszentren Auswärtiges Amt Information als staatliche Aufgabe Überführung staatlicher Einrichtungen in privatrechtliche Einrichtungen Querverweis zu 1.2 f
c) Archivgesetze des Bundes und der Länder
Bundesarchivgesetz, Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Archivgesetze der Länder
Querverweis zu 6 b
Bibliotheksgesetzgebung auf Landesebene Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
Querverweis zu 1.2 f und 1.5 c
d) Bibliotheksgesetze
e) Rechtsformen von Einrichtungen des Informationswesens
Öffentliche und privatrechtliche Einrichtungen Privatisierung öffentlicher Einrichtungen
f) Spezialgesetzliche Reglungen für Einrichtungen des Informationswesens und Regelungen im Rahmen von Hochschulgesetzen
Recht des Denkmalschutzes Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung Sonder-Archivgesetze - Rechtsgrundlagen nicht öffentlich-rechtlicher Archive Stasi-Unterlagengesetz Staatsvertrag über Mediendienste (Mediendienstestaatsvertrag) Fachinformationsprogramme der Bundesregierung seit 1974 Musterberufsordnung der Ärzte Rechtsstellung von Hochschulbibliotheken
Aufgaben des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes, geregelt im Gesetz über den Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland
Querverweis zu 1.2 b und 1.2 d
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
1. Recht im beruflichen Kontext 1.3 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Querverweis zu 3.4 b
a) Grundsätze des Verwaltungshandelns und des Verwaltungsverfahrens
Grundlagen und Organisation der öffentlichen Verwaltung Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderheiten EDV-gestützter Verfahrensabläufe Grundsätze von Verwaltungsverfahren
b) Verwaltungsakt: Bedeutung, Arten, Nebenbestimmungen, Wirksamkeit, Fehlerhaftigkeit und Folgen, Rücknahme und Widerruf
Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen Einholung von Kostenvoranschlägen Vollzug von Verwaltungsakten
c) Vollstreckungsrecht
Rechtliche Grundlagen Typen von Vollstreckungstiteln Beantragung von Vollstreckungstiteln Vollstreckungsklauseln Eidesstattliche Versicherungen
d) Widerspruchsverfahren
Einlegen von Widersprüchen Widerspruchsfristen Rechtssichere Verfahrensweise
e) Überblick über Verwaltungsgerichtsverfahren
Überblick über die Gerichtsbarkeiten Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit
Beispiel: Diebstahl von Archiv- / Bibliotheksgut
Verwaltungsgerichtsordnung Verwaltungsgerichtsverfahren Instanzen und Rechtsmittel
Abgrenzung zum Zivilgerichts- und Strafverfahren
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
1. Recht im beruflichen Kontext 1.4 Informationsfreiheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
a) Bedeutung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Datenschutzes im Informationswesen
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Beispiel: Einsichtnahme von Akten (BStU)
b) Datenschutzrecht, insbesondere in Zusammenhang mit Personalverwaltung, Benutzungsvorgängen und elektronischer Datenverarbeitung
Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Datenschutzrechts
Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz
Elektronische Personalaktenverwaltung Vernichtungsrichtlinien personenbezogener Daten
c) Persönlichkeitsrechte, insbesondere Bildrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Entwicklung der Rechtsprechung Personen der Zeitgeschichte Amtsträger Recht am eigenen Bild
d) Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder
Entwicklung der Informationsfreiheitsgesetzgebung in Deutschland Auswirkungen auf Einrichtungen des Informationswesens
e) Gleichstellung und Grundzüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Bundesgleichstellungsgesetz
„Geschlechtergerechte Sprache“
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
1. Recht im beruflichen Kontext 1.5 Rechtliche Grundlagen für die Akquise und Übernahme von Informationsressourcen
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Querverweis zu 2.4 a und 3.2 b
a) Rechtsquellen, insbesondere Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Archivgesetze
Übernahmeregelungen, Veränderung des Rechtscharakters durch Übernahme Eigentumsrechte Archivgesetze: Informationseinrichtungen auf Bundes- und Landesebene Unternehmensinterne Abgaberegelungen Querverweis zu 4.3 f und 4.2 a
b) Geschäftsbeziehungen und Vertragsgestaltung zwischen Einrichtungen des Informationswesens, Dienstleistern und weiteren Partnern
Vertragsrecht, Lizenzrecht, Haftung und Schadensersatz Kauf-, Schenkungs- und Depositalverträge, Pflichtexemplargesetze Leihverträge, Lizenzverträge Leihverkehrsordnung Nutzungsverträge Urhebergesetz Verwertungsgesellschaften Richtlinien für Vergaberichtlinien Querverweis zu 1.6 c, 3.1 c und 4.2 a
c) Pflicht- und Belegexemplarregelungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
Abgaberegelungen auf nationaler und Länderebene für amtliche Publikationen, Verlagsprodukte, Graue Literatur, Webpublikationen Rolle der Nationalbibliothek und Landesbibliotheken Abgaberegelungen in Unternehmen
Verlagsgesetze Abgabepflichten bei UNESCO, Europäischer Union Abgabe amtlicher Publikationen Abgabe aufgrund von Prüfungsordnungen der Hochschulen (Promotionsordnungen) Abgabe- und Anbietungspflicht (mit entsprechenden Vergütungsrechten) Filmregelungen zugunsten des Bundesarchivs Wichtige Unterschiede auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene Querverweis zu 1.2 d
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
1. Recht im beruflichen Kontext 1.6 Rechtsfragen der Benutzung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Querverweis zu 4.2 a und 4.2 c
a) Formen der Benutzungsverhältnisse
Persönliche / direkte Benutzung Vermittelte Nutzung Körperschaften als Nutzer Online-Nutzung (Selbstfahrerprinzip) Nutzungsvereinbarungen, Lizenzvergabe, Syndikation Nutzertypen Querverweis zu 4.4 c
b) Benutzungsordnungen: Übliche Regelungen und deren rechtliche Grundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Musterverträge) Standardisierte Regelungen Querverweis zu 5.2 a und 5.2 b
c) Leihverträge
Rechtliche Grundlagen Rechtskonforme Gestaltung von Verträgen Leihe für Dokumentation, Ausleihe Leihfristen, Überschreitung Entgeltordnung / Blockierungskosten Querverweis zu 1.5 b, 4.4 c, 5.2 a und 5.2 b
d) Barrierefreiheit
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Barrierefreie InformationstechnikVerordnung (BITV) Sozialgesetzbuch SGB IX Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG2) Querverweis zu 4.4 c
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
1. Recht im beruflichen Kontext 1.7 Urheber- und Medienrecht
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
a) Wesentliche Regelungen des Urheberrechts
Grundlagen: Entstehung, Wirkung, Übertragung Ausnahmeregeln (Schranken) Novellierungen des UrhG ("Körbe") Europäisches und internationales Urheberrecht Organisation der Abgabe (Verwertungsgesellschaften, Bibliothekstantieme, "Kopierpfennig", Geräteabgaben)
Hinweise
Querverweis zu 4.4 b, 5.2 a und b
b) Wesentliche Regelungen des Medienrechts
Pressegesetze der Bundesländer Verlagsgesetz Telemediengesetz Telekommunikationsgesetz Staatsvertrag über Mediendienste "Mediendienstestaatsvertrag" Europäische Datenbankrichtlinie
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.1 Strukturen des Informationswesens in Deutschland
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Hinweis zu 2 " Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens": Vermittlung von Überblickswissen als Grundlage für die stärker anwendungsbezogenen Inhalte der Abschnitte 3 bis 6 Ausnahmen gelten für die Gebiete: 2.3 f: Vermittlung von Grundlagen und Befähigung zu deren Anwendung 2.4 d und 2.4 e: Vermittlung von Grundlagen und Befähigung zur kritischen Bewertung und Auswahl
a) Unterhaltsträger und übergeordnete Einrichtungen des Informationswesens
Träger von Einrichtungen des Informationswesens auf verschiedenen Ebenen: Bund und Bundesverwaltung Bundesländer Kommunen und Kommunalverwaltungen Kirchen, Religionsgemeinschaften und andere Träger des öffentlichen Rechts Politische Parteien, Verbände und Gewerkschaften Private Unterhaltsträger Bund-Länder-Trägerschaften Mischfinanzierungen, Private-PublicPartnerships
Verdeutlichung an wichtigen Institutionen: Bund - Deutsche Nationalbibliothek, Bundesarchiv, BStU, Bibliotheken der Bundeswehruniversitäten, Bibliotheken des Bundestags, des Bundesrats, der Bundesministerien und oberen Bundesbehörden Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Staatsbibliothek, Geheimes Staatsarchiv Länder - Landesarchive, Landesbildstellen, Universitäts- und Landesbibliotheken etc. Kommunen - Kommunalarchive, Kommunale Bibliotheken etc. Kirchen, Parteien, Verbände, Gewerkschaften - entsprechend Archive, Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen Private Träger - Kommerzielle Bildagenturen, FIZe, Privatbibliotheken, Privatarchive etc. Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv Kinemathek Querverweis zu 1.2
b) Förderer und Partner des Informationswesens
Öffentliche Forschungsorganisationen
Deutsche Forschungsgemeinschaft Wissenschaftsrat Alexander-von-Humboldt-Stiftung
Private Stiftungen
Bertelsmann Stiftung Volkswagen-Stiftung Humboldt-Stiftung
Serviceeinrichtungen
Kompetenznetzwerk für Bibliotheken, ekz
Internationale Organisationen
Europäische Union, UNESCO Querverweis zu 2.5 und 2.6
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.1 Strukturen des Informationswesens in Deutschland
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
c) Typologie von Einrichtungen und Netzwerken des Informationswesens
Spartenübergreifende Einrichtungen, Institutionen und Gremien
Hinweise
Nationalbibliothekarische und -archivarische Strukturen und Aufgabenverteilung Einrichtungen, Institutionen und Gremien für das Archivwesen
ARK, BKK, VdW
Einrichtungen, Institutionen und Gremien für das Bibliothekswesen Bibliothekstypen und ihre spezifischen Funktionen Typen von Fachinformationszentren und Dokumentationseinrichtungen Typen von Bildagenturen und verwandte Einrichtungen
Verbundsysteme, Konsortien, KNB, Fachliche Zusammenschlüsse Querverweis zu 1.2
d) Entwicklung und Struktur der Informationsberufe
Professionalisierung und Ausdifferenzierung der Informationsberufe im 19. und 20. Jahrhundert Qualifikationswege
Duales System, Studium an Universitäten und Fachhochschulen, verwaltungsinterne Qualifizierung, private Bildungsträger, Quereinstieg
Ausbildungseinrichtungen und Studiengänge
Universitäten, Fachhochschulen, Archivschule Marburg
Berufsprofile im öffentlichen Dienst und in privaten Beschäftigungsverhältnissen
Berufsbilder, Laufbahngruppen, Beamte / Tarifbeschäftigte
Situation auf dem Arbeitsmarkt Querverweis zu 2.3
e) Verbände und Gewerkschaften im Bereich des Informationswesens
Übergreifende Verbände
BID
Archivwesen
VdA
Bibliothekswesen
DBV, BIB, VDB
Information und Dokumentation
DGI
Medizinische Dokumentation
DVMD
Bildagenturen
BVPA, FreeLens e.V., Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
Gewerkschaften Arbeitgeberverbände
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.2 Historische, politische und gesellschaftliche Grundlagen der Informationsgesellschaft
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
a) Grundzüge der neueren Geschichte Deutschlands seit dem 19. Jahrhundert im europäischen Kontext
Verfassungs- und verwaltungsgeschichtliche Entwicklung, Entwicklung des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland
Wiener Kongress, Restauration und Neuordnung Europas Bürgerliche Revolutionen 1848/1849 Kaiserreich und Erster Weltkrieg Weimarer Republik Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg Gründung der Bundesrepublik und der DDR, West- und Ostintegration Gründung von EWG/EG/EU Wiedervereinigung, Ende des Kalten Krieges und der Weg zur europäischen Einigung
b) Verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland; Kultur, Bildung und Wissenschaft als Aufgaben der Länder und des Bundes
Verfassungsrechtliche Grundlagen Grundgesetz Landesverfassungen
Entwicklung der Menschen- und Bürgerrechte, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit
Entscheidungsträger in Kultur, Bildung und Wissenschaft Bundesministerium für Bildung und Forschung Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Kultusministerien der Länder Kultusministerkonferenz Querverweis zu 2.6 a
c) Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland als Grundlage der Informationsgesellschaft
Grundlagen der Sozialstruktur der Bundesrepublik Soziale Schichtung Sozioökonomische Struktur Soziokulturelle Struktur Demographische Struktur
Ausrichtung des Angebots von Informationseinrichtungen an den soziökonomischen und soziokulturellen Rahmenbedingungen Bedeutung von Zielgruppenspezifika bei der Gestaltung von Informationsangeboten
Regionale Disparitäten Kultureller Pluralismus d) Entwicklung und aktuelle Struktur der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland
Entstehung, Entwicklung und staatstheoretische Grundlagen der öffentlichen Verwaltung Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung Mittelbare und unmittelbare Verwaltung Eingriffs-, Leistungs-, Abgaben-, Bedarfs- und planende Verwaltung Verwaltungshandeln (Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsakte) Querverweis zu 1.3
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.3 Historische Grundlagen des Informationswesens
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Querverweis zu 2.1 d
a) Geschichte des Buch- und Publikationswesens, des Buchhandels und der Medienwirtschaft
Grundzüge der Entwicklung des Buchwesens von den Anfängen bis ins 20. Jahrhundert, des Verlagswesens, des Pressewesens und des Buchhandels
Vor dem Buchdruck: Rotuli und Codices Anfänge des Buchdrucks Innovationen in der industriellen Buchproduktion Vom gedruckten zum elektronischen Buch
Grundzüge der Entwicklung der Medienwirtschaft und des Medienmanagements Firmengeschichte der Medienbranche b) Geschichte des Bibliothekswesens
Grundzüge der Entwicklung der abendländischen Bibliotheken von den Anfängen bis ins 19. Jahrhundert
Schwerpunkte: von der Fürstenbibliothek zur Gebrauchsbibliothek; Auswirkungen von Aufklärung und Säkularisierung
Bibliotheken im Kaiserreich und in der Weimarer Republik
Gründung der Deutschen Bücherei
Bibliotheken unter nationalsozialistischer Herrschaft
Bibliothek und Zensur
Bibliotheken in Deutschland während der Zeit der deutschen Teilung Geschichte der Bibliotheken des Bundes
Wichtige Neugründungen Ausdifferenzierung der Hochschulbibliothekssysteme Querverweis zu 4.4 a
c) Geschichte des Archivwesens
Grundzüge der Entwicklung der abendländischen Archive von den Anfängen bis ins 19. Jahrhundert Archive im Kaiserreich und in der Weimarer Republik Archive unter nationalsozialistischer Herrschaft Archive in Deutschland während der Zeit der deutschen Teilung Geschichte der Archive des Bundes
Neuordnung, Zusammenschlüsse Querverweis zu 4.4 a
d) Geschichte des Informations- und Dokumentationswesens und der Bildagenturen
Überblick über die historische Entwicklung von den Anfängen bis heute IuD-Programme der Bundesregierung 1974-1977 Einrichtung von Fachinformationssystemen / Fachinformationszentren Fachinformationsprogramme der Bundesregierung Geschichte der Einrichtungen des Informations- und Dokumentationswesens des Bundes
Querverweis zu 4.4 a
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.3 Historische Grundlagen des Informationswesens
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
e) Technische Entwicklungslinien: Massenproduktion, Digitalisierung, Virtualisierung, Automatisierung
Überblick über Beschreibstoffe
Hinweise
Von der Einzelfertigung bis zur Massenproduktion Technische Innovationen: Dampfbetriebene / elektrische Druckerpresse, Schreibmaschine, Desktop Publishing Vom Text zum Hypertext: Entwicklung elektronischer Medien (datenträgerbasiert und online) Querverweis zu 4.4 b
f) Historische Hilfswissenschaften: Geschichte der Schrift, Grundbegriffe der Aktenkunde, der Handschriften- und Inkunabelkunde, der Buchwissenschaft und der Einbandkunde, der Wappen- und Siegelkunde, der Münzkunde und der Zeitrechnung
Grundzüge der Schriftgeschichte vom Mittelalter bis in die Gegenwart Grundzüge der Akten- und Amtsbuchkunde vom 16. Jahrhundert bis in die Gegenwart Einführung in die Hilfsmittel und Techniken im Umgang mit archivalischen Quellen und geschichtswissenschaftlicher Literatur
auch elektronische Unterlagen
Grundzüge der Paläographie und Inkunabelkunde Grundzüge der Buchwissenschaft und Einbandkunde, der Wappen- und Siegelkunde und der Zeitrechnung
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.4 Wirtschaftliches Umfeld des Informationswesens
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Querverweis zu 4.2 a, 4.2 b, 4.2 c, 6 d und 6 i
a) Buch- und Medienhandel in Deutschland
Struktur des Buch- und Medienhandels in Deutschland: Verlagsbuchhandel, Barsortiment, Einzelhandel, Online-Medienhandel Aktuelle Entwicklungen: Produktmanagement und Marketing elektronischer Medien
auch: Produktionsabläufe in Buch- und Medienhandel Berufsbilder im Buchhandel (Lektorat, Programmdirektion) Branchenorganisationen: Börsenverein des Deutschen Buchhandels Buchpreisbindung
Zusammenarbeit von Buchhandel und Bibliotheken Querverweis zu 1.5
b) Internationaler Verlags- und Medienhandel
Strukturen des Buch- und Medienhandels in ausgewählten Ländern (v.a. USA, Großbritannien)
Kenntnis großer internationaler Verlage (u.a. Elsevier, Springer, Wolters-Kluwer, Wiley etc.) Preisentwicklung insbesondere im Zeitschriften und e-Medien-Sektor
Multinationale Strukturen im Medienhandel Marktkonzentration und Auswirkungen auf Bestandsprofile von Informationseinrichtungen Querverweis zu 2.5
c) Dienstleister für Einrichtungen des Informationswesens, insbesondere Library Suppliers
Dienstleister im Bereich Bestandsaufbau: Library Suppliers, ekz Dienstleister für Einrichtungen von Informationssystemen, Registraturen, Regale etc.
Zusatzleistungen leistungsfähiger Library Suppliers (regalfertige Lieferung, Signaturendruck, Erschließungsleistungen etc.) auch: Grundlagen der Auftragsvergabe, Ausschreibungswesen, Vergaberecht
Dienstleister für Einband, Bestandserhaltung und Digitalisierung (auch: Bildrestaurierung, externe Buchbindereien) Querverweis zu 1.3 und 1.5
d) Informationswirtschaft, insbesondere Datenbankhersteller, Datenbankhosts
Überblick über Datenbankanbieter in öffentlicher Trägerschaft (DIMDI, FIZen, DGI-Genios) und auf dem privaten Markt (Ovid, EBSCO, Lexis-Nexis, ProQuest) Monitoring Informations- und Kommunikationswirtschaft: Positionierung des IKT-Standortes Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.4 Wirtschaftliches Umfeld des Informationswesens
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
e) Internetwirtschaft und nichtkommerzielle Alternativen, insbesondere Open Access Bewegung, Creative Commons
Konventioneller Medienhandel und Online-Medienhandel / Social Commerce
Hinweise
Konventionelle (verlagsbasierte) vs. Open-Access-Publikationskette Geschichte der Open-AccessBewegung
SPARC, Budapest-Initiative, Berliner Erklärung
Open Access-Strategien und Geschäftsmodelle
Grüner Weg, Goldener Weg, Author-PaysModelle, Institutionelle Mitgliedschaft, hybride Geschäftsmodelle
Creative Commons und andere Lizenzmodelle Publikationsserver und institutionelle Repositorien als alternative Publikationsmodelle
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.5 Internationale Organisation des Informationswesens und Informationswesen des Auslands
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Vermittlung der Inhalte auch in englischer Sprache Allgemeiner Querverweis zu 2.1 b und 2.4 b
a) Internationale Organisationen und Verbände
b) Informationsstrukturen in ausgewählten Ländern
Überblick über Status, Aufgaben sowie Programme / Projekte der wichtigsten internationalen Fachorganisationen und Verbände
Übergreifend: UNESCO, GATT
Vermittlung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in folgenden Bereichen:
Schwerpunktregionen:
Archivwesen: ICA, CITRA Bibliothekswesen: IFLA, CILIP, ALA Bildagenturen: CEPIC
Österreich, Schweiz, Frankreich, Großbritannien
Rechtliche Grundlagen des Informationswesens (z.B. Bibliotheks- und Archivgesetze)
Andere europäische Staaten, z. B. Italien, Spanien, Benelux-Länder, Skandinavien, Polen, Russland
Nationalbibliothekarische und -archivische Systeme
Andere außereuropäische Staaten, z. B. China, Japan, Indien, Brasilien
USA, Kanada
Verbundstrukturen auf nationaler und regionaler Ebene, Konsortialstrukturen in Bestandsaufbau und Erschließung Verbundstrukturen in den Bereichen Bestandserhaltung und Digitalisierung Berufsbilder und Qualifizierungswege
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2.6 Informationswesen und Wissenschaft
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
a) Entstehung und Ausdifferenzierung der Wissenschaftsdisziplinen
Grundzüge des modernen Wissenschaftssystems: Geistes- und Sozialwissenschaften, STM-Disziplinen, angewandte Wissenschaften
Hinweise
Disziplingeschichte einzelner Fächer: Geschichtswissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Politikwissenschaft, Rechtsgeschichte Querverweis zu 2.2 a
b) Wissenschaftsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland und im europäischen Kontext
Überblick über die Rolle von Bund und Bundesländern; Hochschulgesetzgebung Öffentliche und private Universitäten und Fachhochschulen Außeruniversitäre Forschung Wissenschaftsorganisationen Förderorganisationen und Forschungsevaluation Forschungsorganisation auf europäischer Ebene
Wissenschaftliche Akademien Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft DFG, Humboldt-Stiftung, Wissenschaftsrat Europäischer Forschungsrat, CORDIS, Eurice
c) Entwicklung und Struktur der Wissenschaften im Bereich des Informationswesens, insbesondere Archivwissenschaft-, Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Museologie, Medienwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Publizistik
Grundzüge der Geschichte, institutioneller Rahmen und aktueller Status der informationswissenschaftlichen Disziplinen Entwicklung im deutschsprachigen Raum Aktuelle Forschungsrichtungen und -debatten Institutionelle Anbindung
Universitäten und Fachhochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Forschungsbibliotheken, Studiengänge
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens 3.1 Betriebswirtschaft
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Betriebswirtschaft und Befähigung zu deren Anwendung
a) Grundlagen der Betriebswirtschaft
Begriffliche Abgrenzungen der Betriebswirtschaft in Wirtschaftsunternehmen, in öffentlichen allgemeinen Verwaltungen und in Einrichtungen des Informationswesens Betriebswirtschaftliche Aspekte bei Kooperationsprojekten (auch Public Private Partnership) und in Nonprofit Organisationen
b) Kaufmännisches Rechnungswesen
Grundlagen des kaufmännischen Rechnungswesens Gegenüberstellung von kaufmännischer Doppik und kameralistischer Buchführung Querverweis zu 3.2 b
c) Kosten-Leistungs-Rechnung
Grundbegriffe und Aufgaben der Kosten-Leistungs-Rechung in Einrichtungen des Informationswesens
Grundbegriffe: Einnahmen, Ausgaben, Erträge, Aufwendungen, Kosten Aufgaben: Dokumentation, Planung, Kontrolle, Produktdefinition Bestandteile der Kostenleistungsrechnung Kostenarten: Einzelkosten, Gemeinkosten kalkulatorische Kosten - Kostenstellen Kostenträger
Kostenauswertung Verfahren der Kostenrechnung
Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung
Einführung der Kosten-LeistungsRechung in Einrichtungen des Informationswesens Querverweis zu 3.3 b und 1.5 b
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens 3.2 Haushaltswesen
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Haushaltswesens und Befähigung zur praktischen Umsetzung von Haushaltsplanung und Mittelbewirtschaftung sowie von Vergabeverfahren
a) Grundzüge der Haushaltsplanung
Grundlagen des Haushaltsrechts Bundeshaushaltsordnung Haushaltpläne Bedarfsanmeldungen Finanzierung Einnahmearten
Kapitalausstattung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Drittmittelbeantragung, Fundraising Querverweis zu 5.3
b) Mittelbewirtschaftung
Gesetzliche Grundlagen
Anordnungs- und Feststellungsbefugnis, sachliche und rechnerische Richtigkeit Vorläufige Haushaltsführung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Rechnungsprüfung Rechnungsbearbeitung, Rabatte, Skonti, Mehrwertsteuersätze, Auslandsrechnungen, Zölle, Gebühren Erwerbung von Nutzungsrechten (Lizenzen) und Eigentum (Medien und Trägermedien)
Kontenführung in Erwerbung und Benutzung Kostenverordnungen der Archive Rechnungsstellung bei Dienstleistungen der Dokumentationsstellen (Einnahmen)
Inventur, Inventar, Bilanz und Jahresabschluss Drittmittelbewirtschaftung und Transparenz bei Fundraising Globalhaushalt und Budgetierung, Kontenrahmen und Kontenplan
c) Vergabeverfahren
Vergabeverfahren im öffentlichen Dienst
Reporting an Geldgeber und Sponsoren
Querverweis zu 1.5, 3.1 b, 4.1, 4.2 a bis 4.2 d und 5.2 Ausschreibung: beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe, öffentliche nationale Ausschreibung, europaweite Ausschreibung Vergabe: Verfahren, Zeitplanung, Vergabevermerk, Beteiligung von Gremien und Beteiligung Betroffener Sonderfall: Besondere Vertragstypen für IT-Beschaffung (EVB-IT)
Vertragsgestaltungen im öffentlichen Dienst Korruptionsprävention Querverweis zu 4.1 b
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens 3.3 Betriebsführung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Betriebsführung 3.3 e und 3.3 f: Befähigung zur Anwendung der jeweiligen Methoden und Instrumente
a) Strategische Planung, Zielentwicklung, Leitbild
Bedeutung von Leitbild und strategischer Planungen für Trägerinstitutionen und dazugehörige Einrichtungen des Informationswesens
Mission, Vision, Leitbild
Vorgehensweise bei der Aufstellung strategischer Planungen
Zusammenhang von Leitbild, strategischen Planungen und die Ableitung von strategischen und operativen Zielen und Maßnahmen
Leitbilderstellung
Unterscheidung von Zielen und Maßnahmen, die der Zielerreichung dienen Querverweis zu 3.3 b, 3.3 d und 3.4 d
b) Betriebliche Steuerung, Dienstleistungsmanagement
Unterschiedliche Steuerungssysteme
Kostenrechnungssysteme
Entwicklung und Bildung von Kennzahlen
Kennzahlen und Kennzahlensysteme als Mittel der betrieblichen Steuerung
Prozesskostenrechnung Dienstleistungsmanagement
Kennzeichen von Dienstleistungen, Service Design, Dienstleistungsmarketing, Produktion von Dienstleistungen, besondere Herausforderungen für die Führung und Motivation von Mitarbeitern im Dienstleistungsmanagement, Kundenzufriedenheit
Service Level Management (SLA) und Dienstleistungsstandards für Einrichtungen des Informationswesens Querverweis zu 3.1 c, 3.3 a, 3.3 e, 5.1, 5.2 und 5.3
c) Controlling: Aufgaben, Arten und Instrumente
Aufgaben und Funktionen von Controlling in der öffentlichen Verwaltung bzw. in Einrichtungen des Informationswesens
Beispielhafte operative Controlling-Instrumente: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechung ISO-Zertifizierung und strategische Controlling-Instrumente: Balanced Scorecard, SWOT-Analyse, Benchmarking
Operatives und strategisches Controlling d) Organisationsformen, Organisationsentwicklung
Ablauforganisation, Aufbauorganisation, Matrixorganisation, Linienorganisation, Projektorganisation
Changemanagement (Veränderungsmanagement)
Organisationsentwicklung als Aufgabe und Prozess
Methoden und Instrumente der Organisationsentwicklung (OE)
Lernende Organisation Querverweis zu 3.3 a
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens 3.3 Betriebsführung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
e) Theoretische Grundlagen und Anwendung verschiedener Managementmethoden, insbesondere Projektmanagement, Qualitätsmanagement
Elemente des Projektmanagements
Projektauftrag, Projektstrukturplan, Projektgremien, Aufwandsabschätzung und Risikodarstellung, Zeit- und Ressourcenplanung, Berichts- und Dokumentationswesen
Führung im Projekt, Projektleitung, Kompetenzen der Projektleitung
Beteiligte, Betroffene, Promotoren und Hindernisse im Projekt, Meilensteinplanung, Kritischer Pfad
Modelle, Methoden, Instrumente des Qualitätsmanagement Querverweis zu 3.3 b
f) Innerbetriebliche Kommunikation, insbesondere Sitzungsleitung, Gesprächsführung, Moderations- und Präsentationstechniken
Rhetorische Grundlagen, Gesprächsführung, Argumentationen
Kommunikationstechniken
Planung und Moderation von Sitzungen, Workshops und Gesprächen
Technische Unterstützung betrieblicher Kommunikation: z. B. Mailing-Listen, elektronischer Terminkalender (Aufgabenüberwachung)
Methoden der Präsentation
Aufbau von Präsentationen mit technischen Hilfsmitteln Visualisierungstechniken, Kreativtechniken Querverweis zu 3.4 f
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens 3.4 Personalrecht und Personalwirtschaft
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des Personalrechts und der Personalwirtschaft; Befähigung zur Anwendung von Methoden der Personalentwicklung, Personalgewinnung und Personalführung Allgemeiner Querverweis zu 1.1
a) Grundlagen des Beamten- und Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes
Arbeitsrecht Tarifrecht Entgeltregelungen (TVöD) Beamtenrecht
b) Personalvertretungsrecht: Rechtsstellung, Beteiligungsrechte und Beteiligungsformen
Rechtsstellung, Aufgaben und Wahl der Personalvertretung
auch Jugend- und Auszubildendenvertretung
Beteiligungsrechte und Beteiligungsformen der Personalvertretung Querverweis zu 1.3
c) Gleichstellungsbeauftragte; Schwerbehindertenvertretung
Aufgaben und Funktion von Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung
d) Personalentwicklungsplanung
Grundlagen der Personalentwicklung
Personalentwicklung und gesellschaftliches bzw. wirtschaftliches Umfeld (Unternehmens- und Betriebskultur) Personalentwicklung und Organisationskultur Personalentwicklungskompetenzen Methodenüberblick (Fach-, Methoden-, Sozial- und persönliche Kompetenz) Fortbildungsplanung und Fortbildungskonzepte Controlling und Evaluation Querverweis zu 3.3 a und zu 3.4 f
e) Personalgewinnung: Anforderungsprofile, Stellenausschreibung, Personalauswahl
Instrumente der Personalgewinnung
z. B. Ausbildung, Stellenausschreibungen (externe Personalgewinnung), Personalauswahl, Gestaltung und Ablauf des Auswahlverfahrens, Personalentwicklung (interne Personalgewinnung)
Tätigkeitsbeschreibungen, Eingruppierung, Dienstpostenbeschreibungen
unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Ausbildungsabschlüssen (Studium, duale Ausbildung, Bildungsabschlüsse und Vergleichbarkeit der Abschlüsse) Querverweis zu 4.3 d
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens 3.4 Personalrecht und Personalwirtschaft
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
f) Personalführung und Motivation
Instrumente der Personalentwicklung
z.B.: Potenzialanalyse, Mitarbeiterführungsgespräch, Interkulturelles Management, Weiterbildungsbedarfsanalyse, Wissensmanagement, Zeugnisse und Mitarbeiterbeurteilung
Leitung, Führung
Bedeutung und Auswirkungen der Unternehmenskultur bei personellen Planungen Führungstechniken / -stile Formen der Motivation Querverweis zu 3.3 f und 3.4 d
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens 3.5 Statistik
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse; Befähigung zur Anwendung statistischer Methoden und Instrumente
a) Grundlagen der Statistik
Deskriptive Statistik Analytische Statistik Erhebungsmethoden und Stichprobenverfahren
b) Fachbezogene Anwendungen der Statistik
Anwendung statistischer Methoden in den Bereichen Übernahme/Erwerbung, Erschließung, Benutzung, Informationstechnologie, Management Querverweis zu 5.2 und 5.3
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.1 Grundlagen und Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
a) Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zur Anwendung verschiedener gängiger Informations- und Kommunikationssysteme
Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse zur Informationstechnik
Gebräuchliche Hard- und Software in Einrichtungen des Informationswesens
IT-Systeme für das Informationswesen, Automation der Dienstleistungen des Informationswesens
Grundbegriffe der Informationstechnik, z.B.: Computernetze / Netzwerktechnologien, Netzwerkkomponenten, Server, Serverarchitekturen, Betriebssysteme
Zusammenwirken von Einrichtungen des Informationswesens mit der Informationstechnik Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven in Bezug auf Informationstechnik in Einrichtungen des Informationswesens Organisation der Informationstechnik Bereitstellung der informationstechnischen Basisinfrastruktur Administratorische Überwachung / technischer Betrieb, Weiterentwicklung und Support von Anwendungssystemen im Informationswesen IT-Sicherheit, Backup und Restore, Langzeitarchivierung von Daten b) Datenbanksysteme und Webtechnologien, Grundlagen des Programmierens
Technische Anwendungen im Informationswesen: Datenbankerstellung, Datenanreicherung, virtuelle Arbeitsumgebungen, Open Source Software, Semantic Web, mobile Technologien Aufbau von Repositorien und Dokumentenserver, Content Management-Systeme, Dokumentenmanagement-Systeme Datenformate (Grundlagen), Bedeutung von XML für Metadatenbeschreibungen Querverweis zu 4.3 c (Metadaten- und Austauschformate) und 4.4 a
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zur kritischen Marktsichtung und -bewertung
Grundlagen von Datenbanken zur Datenhaltung im Informationswesen
Relationale und hierarchische Datenbanken
Entwicklung von Datenbanksystemen
Anwendungsbeispiele: Bilddatenbanken, bibliothekarische Datenbanken, Records Management
Abläufe der Softwareentwicklung: Anforderungsmanagement, Lastenheft, Pflichtenheft, Programmablaufpläne IT-Bedarfsplanungen
Barrierefreiheit in der Programmierung Querverweis zu 3.2 b, 3.2 c (Beschaffung und Ausschreibung) und zu 6
Betrieb und Grundfunktionen von Webservern c) Grundsätze des Webdesign
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zur Bewertung verschiedener Webdesign-Lösungen
Informationsdesign Menschliche Wahrnehmung und Informationsverarbeitung Präsentation von Informationen, Produkten und Dienstleistungen des Informationswesens im Internet Querverweis zu 5.2 d
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.2 Erwerbung und Übernahme
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
a) Zugangsarten
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zur selbständigen Auswahl der je nach Einrichtung und Medienart geeigneten Beschaffungswege
Übernahme Erfassung und Bewertung von Schrift- und Sammlungsgut Kosten-Aufwands-Kalkulation für Sammlungsübernahmen Pflichtexemplar Rechtliche Grundlagen Organisatorisches/kalkulatorische Überlegungen Elektronische Pflichtexemplare Kauf Klassischer Kauf / Einzelbestellung Sonderformen (Ansichtssendungen, Eilt-Bestellungen) Antiquarische Beschaffung, Auktionen Lizenz Lizenzarten
In allen Teilbereichen Differenzierung nach Medienarten: Monographien, Serien, Zeitschriften, elektronische Ressourcen (Datenbanken etc.), Sondermaterialien, spezielle Quellengruppen (Ton / Video, Plakate, Fotos, Zeitungen, Postkarten, Medaillen etc.)
Lieferantenpolitik
Einzelplatzlizenz, Campuslizenz, kooperativ erworbene Lizenz, befristete Lizenz
Problem Langzeitarchivierung / dauerhafter Zugriff / Moving Wall Lizenzierung von Presse- und Bildmaterialien Tausch Hochschulschriftentausch Amtlicher Schriftentausch Kauftausch Geschenk / Schenkung Unangeforderter Zugang Gezielte Einwerbung Depositum Querverweis zu 1.5 a bis 1.5 c, 2.4, 3.2 b, 4.4 b und 6
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.2 Erwerbung und Übernahme
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
b) Definition und Entwicklung von Beschaffungsprofilen, kooperative Erwerbungsformen
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zur selbständigen Erstellung und Weiterentwicklung von Beschaffungsprofilen; Kenntnis kooperativer Erwerbungsstrukturen
Profilierung und Zuständigkeit, Bedarfs- und Bestandsorientierung Archivische Zuständigkeit Beschaffungs-, Erwerbungs- und Aussonderungsprofile Profilierung von Sammlungen Dokumentationsprofile Abgrenzung archivischer Sammlungen zu Bibliotheken, Museen, Dokumentationsstellen
In allen Teilbereichen Differenzierung nach: öffentlicher und wissenschaftlicher Bibliothek, Hochschulbibliothekssystem, Spezialbibliothek, Parlaments- / Behördenbibliothek, Bildagentur, acht Archivtypen Bsp. Conspectus
Etatbedarf und Etatverteilung Kriterien zur Festlegung und Fortschreibung des Etatbedarfs
z.B. Publikationsaufkommen, Nutzung, Ausbaugrad Forschung und Lehre, demografische Struktur, Durchschnittspreise, Verschleiß / Veraltung
Unterhaltsträger (öffentlich und privat) Anforderungen an Etatverteilungsmodelle Kriterien zur Erstellung von Etatverteilungsmodellen Etatverteilung und Nutzung Beschaffungskoordinierung, Beschaffungskooperation Konsortialerwerbung von Zeitschriften und e-Ressourcen
Nationallizenzen, Allianzlizenzen
Sondersammelgebiete, überregionale Literaturversorgung Regionale Erwerbungskooperationen Querverweis zu 2.4, 3.2 b und 6
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.2 Erwerbung und Übernahme
Vorgaben der Prüfungsordnung
c) Organisation der Medienbeschaffung und Medienauswahl, insbesondere Bewertung von Archivalien, Medien und Informationsressourcen
Inhalte
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zur selbständigen Medienbeschaffung und -auswahl
Grundlagen
Grundlagen: Querverweis zu 1.5
Rechtliche Grundlagen Haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen Kriterien zur Lieferantenauswahl Auswahl von Medien und Informationsressourcen Bibliographien, bibliographische Datenbanken Andere Bibliothekskataloge, Neuerwerbungslisten Verlagsunterlagen, Buchhandelsverzeichnisse Library Suppliers Kriterien für die Auswahl von Informationsressourcen
Erwerb spezieller Quellengruppen sowie Spezialsammlungen
Zu erwartende Nutzung Quellenwert Inhaltliche Qualität Kongruenz mit Bestandsprofil Nachhaltigkeit / Halbwertzeit Kriterien zur Bewertung von Archivalien Bewertungskriterien und -hilfsmittel Horizontale und vertikale Bewertungsmodelle
Einzel-/Listenbewertung, Bewertungskatalog, Kassation
Querverweis zu 2.4, 3.2 b und 6
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.2 Erwerbung und Übernahme
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
d) Arbeitsabläufe in Einrichtungen des Informationswesens
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zu deren Anwendung
Geschäftsgangsmodelle Traditioneller und integrierter Geschäftsgang Arbeitsorganisation in One Person Libraries Geschäftsgänge bei Sondermaterialien
Zeitschriften, Antiquaria, AV-Medien, e-Medien, Bildmaterialien, Dokumente, medizinische Unterlagen
Zusatzleistungen / angrenzende Bereiche Erschließung bei Bestellung, Einkauf von Erschließungsdaten Einband, Signaturendruck Organisationsformen Fach- und Regionalreferate Erwerbungsreferate für bestimmte Medienarten, Sprachkreise etc. Workflowtools Benutzerorientierte Bereitstellung Querverweis zu 3.2 b
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.3 Erschließung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
a) Ordnungs- und Erschließungsprinzipien in den Einrichtungen des Informationswesens
Hinweise Anwendungsorientierte Vertiefung von Kenntnissen zu unterschiedlichen Ordnungs- und Erschließungsprinzipien
Materielle Ordnungsprinzipien Funktionale Ordnungsprinzipien Formale Ordnungsprinzipien
Alphabetisch, numerisch, alphanumerisch
Inhaltliche Ordnungsprinzipien
Abstract, Referieren, Aktenplan, Klassifikation, Verschlagwortung, Ontologie, Thesauri
Anwendungsgebiete und Einfluss der Prinzipien auf die heutige Organisation und Benutzung
b) Aufbau und Inhalt verschiedener Kataloge, Datenbanken, Findmittel und Bibliographien
Befähigung zur selbständigen Auswahl und Bewertung von Informationsmitteln sowie zur zielgerichteten Informationsrecherche; Vertiefung der Kenntnisse in der Geschichte und Typologie von Informationsmitteln und deren Erschließungsmethoden
Terminologische Abgrenzung von Referenz-, Volltext- und Faktennachweis Referenz- / Literaturnachweise Typen: Kataloge, Bibliographien, Findmittel
Verschiedene Arten von Katalogen, Bibliographien, Findmitteln
Selektionskriterien der erfassten Daten
Formale und inhaltliche Auswahlaspekte (z.B. vollständiger Bestand einer Institution, thematische Auswahl nach Personen, Regionen etc.)
Struktureller Aufbau der einzelnen Typen
Umfang und Tiefe der bibliografischen Beschreibung Ordnung von Hauptteil und Registern
Funktionen der einzelnen Typen Zielgruppe und Fachanwendungsgebiet Datenträger: Analoge und digitale Formen
Analog: Tontafeln, Pergament, Papier, etc. Digital: CD-ROM, DVD-ROM (OfflineDatenbanken), Online-Verzeichnisse (Fachportale, Meta-Suchmaschinen, Online-Datenbanken)
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.3 Erschließung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
b) Aufbau und Inhalt verschiedener Kataloge, Datenbanken, Findmittel und Bibliographien
Volltextnachweise
[Fortsetzung]
Selektionskriterien der erfassten Daten
Hinweise
Formale und inhaltliche Auswahlaspekte; Digitalisate, originär digitales Material
Struktureller Aufbau Zielgruppe und Fachanwendungsgebiet Datenträger: Digitale Formen
Offline-Datenbanken: CD-ROM, DVD-ROM Online-Datenbanken: Dokumentenserver, Volltext-Suchmaschinen, Fachdatenbanken
Faktennachweise Selektionskriterien der erfassten Daten
Statistische Daten, Formeln, Stoff-Daten etc.
Struktureller Aufbau Zielgruppe und Fachanwendungsgebiet Datenträger: Analoge und digitale Formen c) Überblick über Regelwerke, nationale und internationale Standardisierung, kooperative Erschließung, Strukturierung von Daten durch Daten- und Metadatenformate
Vermittlung eines umfassenden Überblicks zur adäquaten Einordnung und Berücksichtigung im Arbeitsalltag
Nationale und internationale Gremien für die formale und inhaltliche Erschließung
Ehemaliges DBI, AfS, Normenausschuss Bibliotheks- und Informationswesen des DIN, IFLA, JSC, ALA, ISO, Internationaler Archivrat
Regelwerke der formalen Erschließung Nationale und internationale Entwicklungen Sondermaterialien Regelwerke, Klassifikationen und Thesauri für die inhaltliche Erschließung Nationale und internationale Entwicklungen
Regelwerke der Fachinformationszentren einschl. Thesauri
Crosskonkordanzen
Nationale und internationale Standardisierung
DIN, ISO, ISAD(G), IASR(CPF) z.B. DIN 1505, ISO 15489
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.3 Erschließung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
c) Überblick über Regelwerke, nationale und internationale Standardisierung, kooperative Erschließung, Strukturierung von Daten durch Daten- und Metadatenformate
Nationale und internationale Entwicklungen in der kooperativen Erschließung
Zum Beispiel Academic LinkShare, Zentrale Datenbank Nachlässe
Nationale und internationale Entwicklungen bei den Metadaten- und Austauschformaten
Formate: Querverweis zu 4.1 a
[Fortsetzung]
Austauschformate (z.B. MAB) Erfassungs-/Feldformate (z.B. PICA, Allegro) Metadatenformate (z.B. MODS, METS, DC, EAD, EAC, XMetaDissPlus) Langzeitarchivierungsmetadaten (z.B. LMER, PEMIS) Querverweis zu 4.3 e bis 4.3 g und 6
d) Überblick über maschinelle Erschließungs- und Indexierungsverfahren
e) Arbeitsabläufe und Prinzipien der Erschließung in Bibliotheken: Formalerschließung mit höherem Schwierigkeitsgrad nach den geltenden Regelwerken, Verbundkatalogisierung, Fremddatenübernahme, Schnittstellen, Retrokonversion, Verbundsysteme, verbale und klassifikatorische Sacherschließung, Thesauri und Normdateien
Vermittlung eines Überblicks zur adäquaten Einordnung und Berücksichtigung im Arbeitsalltag
Automatisierte Verfahren zur formalen Beschreibung von Medien
Metadaten-Harvesting, Metadaten-Upload über ftp/http z.B. an einen WebDAV-Server
Automatisierte Verfahren zur inhaltlichen Beschreibung von Medien
Methoden - der automatischen Indexierung - des automatischen Abstracting - der automatischen Bilderschließung
Anwendungsorientierte Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erschließung
Formalerschließung Integrierter Geschäftsgang, Inventarisierung Vertiefende bibliographische Beschreibung unterschiedlicher Medienarten auf der Grundlage der geltenden Regelwerke Ansetzung von Personennamen, Gebiets- und Kongresskörperschaften
Medienarten: Printmaterialien, Musikalien, Karten, Nichtbuchmaterialien sowie unselbständige Werke, Alte Drucke, Periodika (Parlamentaria), Sonderfälle (Gesetze und Kommentare, Hochschulschriften, Festschriften, Loseblattausgaben, Bearbeitungen, Bildbände)
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.3 Erschließung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
e) Arbeitsabläufe und Prinzipien der Erschließung in Bibliotheken: Formalerschließung mit höherem Schwierigkeitsgrad nach den geltenden Regelwerken, Verbundkatalogisierung, Fremddatenübernahme, Schnittstellen, Retrokonversion, Verbundsysteme, verbale und klassifikatorische Sacherschließung, Thesauri und Normdateien
Verbundkatalogisierung
Hinweise
Organisation der Bibliotheksverbünde Katalogisierung und Datenpflege in Verbundsystemen mit unterschiedlicher Bibliothekssoftware
Gemeinsame bibliografische Daten und Lokaldaten, Erstaufnahme / Ansigeln
Fremddatenübernahme Gegenwärtige Schnittstellen und Austauschformate Katalogisierung unter Nutzung von Fremddaten
Aufbereitung von Titeldaten, Normdaten, Inhaltserschließungsdaten
[Fortsetzung]
Retrokonversionsmaßnahmen und -verfahren Inhaltserschließung Vertiefung der Kenntnisse und Anwendung klassifikatorischer Inhaltserschließung
Klassifikationen für wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken
Vertiefung der Kenntnisse und Anwendung verbaler Inhaltserschließung
RSWK, SWD und Thesauri, Schlagwortarten, Hierarchien, Aufbau einer Schlagwortansetzung, Annotationen, Rezensionen und Referate
Catalogue enrichment Erschließung durch Tagging
f) Arbeitsabläufe und Prinzipien der Erschließung in Archiven: Provenienz und Bestandsbildung, Abgrenzung von Beständen, Verzeichnungsarten, Regelwerke, Verfahren zur inneren Ordnung von Beständen, Verzeichnung von Archivgutarten, Schriftgutverwaltung und Überlieferungsbildung, aktenkundliche Bestimmung, Dokumentenmanagement
Aktenkunde
Querverweis zu 4.3 c und 6
Anwendungsorientierte Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erschließung
Analytische / genetische / systematische Aktenkunde Records Management / e-Government Aktenplan, Aktenverzeichnis, Aktenführung Dokumentenmanagementsysteme Einführung von Dokumentenmanagementsystemen in der Verwaltung und die Beteiligung der Archive hieran Bestandsbildung Provenienz- und Pertinenzprinzip Einheitsbestand / zusammengefasster Bestand
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4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.3 Erschließung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
f) Arbeitsabläufe und Prinzipien der Erschließung in Archiven: Provenienz und Bestandsbildung, Abgrenzung von Beständen, Verzeichnungsarten, Regelwerke, Verfahren zur inneren Ordnung von Beständen, Verzeichnung von Archivgutarten, Schriftgutverwaltung und Überlieferungsbildung, aktenkundliche Bestimmung, Dokumentenmanagement
Innere Ordnung der Bestände / Ordnungsprinzipien
[Fortsetzung]
Bärsches Prinzip Strenges Registraturprinzip Korrigierendes Registraturprinzip Verwaltungsstrukturprinzip Klassifizierung Archivische Erschließungsrichtlinien OVG Papritz Hausinterne Erschließungsrichtlinien Anforderungen bei der Erschließung digital und audiovisuell
g) Arbeitsabläufe und Prinzipien der Erschließung in Bildagenturen, Informations- und Dokumentationsstellen sowie medizinischen Dokumentationsstellen
Hinweise
Workflowsysteme
Erschließung unterschiedlicher Archivalien: Akten, Amtsbücher, Urkunden, Karten und Pläne, Fotos, Plakate, sonstiges Sammlungsgut
Querverweis zu 1.5 a, 4.3 c und zu 6 Anwendungsorientierte Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erschließung
Beschaffung Bewertung von Dokumenten auf ihre Dokumentationswürdigkeit Tagesaktuelle Dokumentauswertung Notwendigkeit und Grenzen der vollständigen Beschaffung von Bildbeständen
Unnötigkeit und Unmöglichkeit der vollständigen Erschließung
Kriterien der nutzerorientierten Bildauswahl aus dem eigenen Bestandsarchiv aus übereigneten Fotografennachlässen und aus Sammlungen Erfassung / Erschließung Erstellung von Metadaten entsprechend der bild- bzw. datenbankspezifischen Richtlinien für die Formalerfassung und inhaltliche Erschließung
Literatur-, Fakten-, Referenzdatenbanken, Volltextdatenbanken Anwendung fachspezifischer Regelwerke, Dokumentationssprachen Indexierung, Klassifizierung, Abstracting
Erarbeitung kontrollierten Vokabulars (Deskriptoren, Thesauri) Bildauswahl für die digitale Erschließung: Notwendigkeit von Selektionskriterien Querverweis zu 4.3 c und 6
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.4 Aufbewahrung, Sicherung, Bereitstellung, Bestandspräsentation
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
a) Bau, Einrichtung, Technik
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse als Entscheidungs- und Beurteilungsgrundlage
Grundlagen und historische Entwicklung
Historie: Querverweis zu 2.3 b bis 2.3 d
Bau Normen, Richtlinien und Standards
DIN-Fachbericht 13, DIN-Normen, ISO, z.B. DIN ISO 11799, ISO Statistical Data for Library Building, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit
Flächenbedarfsermittlung
Planung von Funktionsbereichen
Bauplanung und -ablauf
Öffentliches Bauen: Rechtliche und organisatorische Grundlagen, Vergabeordnung, Public Private Partnership, barrierefreies Bauen, Planungsablauf, Bauen unter ökologischen Aspekten
Einrichtung Grundlagen zur Möblierung und Ausstattung
Berücksichtigung neuer Entwicklungen: Learning Spaces, Kommunikationsflächen
Einrichtung von Benutzungs- und internen Bereichen Technische Anforderungen Bauliche Voraussetzungen für IT in Bibliotheks- und Archivgebäuden
IT: Querverweis zu 4.1 a
Baulicher Brandschutz
Anlagentechnischer, organisatorischer Brandschutz
Haustechnik
Klima, Licht und Beleuchtung, Logistik und Transport, Sicherheitstechnik
Bauliche Maßnahmen zur sachgerechten Lagerung der Medien Querverweis zu 4.4 b und 4.4 c
b) Bestandserhaltung und -pflege, Datensicherung, Langzeitarchivierung
Vermittlung grundlegender Kenntnisse als Entscheidungs- und Beurteilungsgrundlage
Grundlagen der Bestandserhaltung
Notfallplanung
Konservierung und Restaurierung
Restaurierung von speziellen Quellengruppen
Sekundärformen
Sicherungsverfilmung, Mikroverfichung, Schutzdigitalisierung, hybride Archivierung
Langzeitarchivierung elektronischer Daten Nationale Initiativen und Projekte im Bereich der Bestandserhaltung und der Langzeitarchivierung
Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, Forum Bestandserhaltung, KOPAL, NESTOR Querverweis zu 1.7 a, 4.2 a, 4.4 a, 5.2 a und 6
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens 4.4 Aufbewahrung, Sicherung, Bereitstellung, Bestandspräsentation
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
c) Bereitstellung, Aufstellung und Bestandspräsentation
Hinweise
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zur selbständigen Erstellung von Konzepten zur Bestandspräsentation
Bereitstellung / Ausleihe Organisation des Magazinbetriebs
Konventionelle vs. virtuelle Raumleitsysteme
Raumleitsysteme Aufstellung Zweck und mögliche Ordnungskriterien des Medienbestands
Arten und Signaturformen der jeweiligen Aufstellung
Mechanische Aufstellung
z.B. nach Numerus currens und auf Akzession basierende Aufstellung
Systematische Aufstellung
Sacherschließung und systematische Aufstellung, bestandsbasierende Aufstellung
Kombinationsformen (Gruppenaufstellung) Bestandspräsentation Konventionelle Bestandspräsentation
Konzeptionelle Überlegung: Freihand vs. Magazin Anlassbezogene Bestandspräsentation Visual Merchandising
Elektronische Bestandspräsentation
Aufbereitung und Präsentation elektronischer Findmittel, Datenquellen etc. Benutzerorientierte Website-Gestaltung Online-Präsentation von Bildmaterialien Querverweis zu 1.6 a, 1.6 c, 1.6 d, 4.4 a, 5.2 und 6.
d) Ausstellungen
Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zur selbständigen Planung und Durchführung von Ausstellungen
Ausstellungskonzepte und Gesamtorganisation Ausstellungstechnik Inhaltliche Aspekte, Ausstellungsdidaktik Rechtliche Aspekte Betriebswirtschaftliche / kaufmännische Aspekte Personalplanung Öffentlichkeitsarbeit Querverweis zu 5.3 und 6
42
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5. Prüfungsbereich: Informations- und Benutzungsdienste 5.1 Informationsvermittlung, Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Hinweis zu Prüfungsgebiet 5: Vermittlung und Vertiefung grundlegender Kenntnisse und Befähigung zu deren Anwendung
a) Auskunft und Recherchedienstleistungen, kundenorientierte Aufbereitung von Medien und Informationen
Informations- und Medienkompetenz
Informationskompetenz als Schlüsselqualifikation der Wissensgesellschaft
Einschlägige Arbeitshilfen nutzen
Gestaltung und Ausstattung des Auskunftsplatzes
Allgemeine und fachliche Informations- und Referenzmittel (Findmittel, bibliographischer Apparat)
Relevanz Thesauri, Klassifikationen, Datenbanksheets / Bluesheets, Retrievalmanuals Typologie und Struktur der konventionellen und elektronischen Sachinformationsmittel
Grundlagen Information Retrieval
Suchoberflächen in Datenbanken (Retrievalsprachen, Operatoren, Befehle)
Internetquellen auswerten
Fachrecherche im Internet, Kenntnis der berufsspezifischen Datenbanken (Suchwege, Suchtechnik, Suchstrategie)
Recherchestrategien / Bearbeitung von Rechercheaufträgen
Kataloge / Findmittel, Volltextsuchmaschinen, Verzeichnisse, Datenbanken „deep web“ / „visible web“
Materialzusammenstellungen / aktive Informationsdienstleistungen
Neuerwerbungslisten, Auswahlverzeichnisse, themenbezogene Bibliographien, Ausstellungen / Auslagen von Neuerwerbungen, Current-Content-Dienste, Beständeübersichten, Inventare, Profildienste (allgemein / personalisiert), Dossier Querverweis zu 5.2 d
b) Konzepte und Dienstleistungen zur Wahrnehmung des Bildungsauftrages von Einrichtungen des Informationswesens
Historische Bildungsarbeit / Archivpädagogik
Projektarbeit: Tag der Archive, Lesungen, Benutzerschulung, Führungen, Geschichtswettbewerbe, Bestandsnutzung in Unterricht und Studium
Nutzern Veränderungen und Entwicklungen in den Informationstechnologien näher bringen
Handhabung elektronischer Medien (u.a. berufsspezifische Datenbanken) / Suchtechniken - „recherchieren statt browsen“
Informationskompetenzschulung „Informationskompetenz des Nutzers fördern“
Einführung in die Bestandsverzeichnisse, Katalogschulung
Querverweis zu 5.2.a
c) Kommunikation in berufstypischen Situationen
Benutzer- / Kundenbetreuung (Auskunftsprozess) in mündlicher und schriftlicher Form (auch in englischer Sprache)
Auskunftsinterview, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Fragetechniken, Beratungsstile, Umgang mit Nutzern, Erfahrungshorizont mit Nutzern (Typisierung), Strategien zur Konfliktbewältigung, Methoden / Umgang mit StressSituationen
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5. Prüfungsbereich: Informations- und Benutzungsdienste 5.2 Organisation, Prozesse und technische Voraussetzungen der Benutzung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Querverweis zu 3.2 b, 3.3 b, 3.5 b und 4.4 c
a) Benutzungsbedingungen sowie Inhalte und Ablauf von Benutzungseinführungen
Angebote zielorientiert vermitteln fachspezifischen Informationsbedarf und entsprechendes Nutzerverhalten ermitteln und darauf reagieren
Inhalte der Benutzungs- und Kostenverordnungen (Leih- und Mahnfristen, Gebühren etc.), Benutzungsbeschränkungen Benutzereinführungen in den jeweiligen Behörden durchführen, Katalogeinführung, spezielle Datenbankschulungen, Lesesaalführung, Erstbenutzereinführung
Querverweis zu 1.6 b, 1.6 c, 1.7 a, 4.4 b und 5.1 b
b) Ausleihe und Benutzung in den Räumen der Einrichtungen des Informationswesens
Methoden und Instrumente der Organisation und Bereitstellung von Beständen
Leit- und Orientierungssysteme Gebührenmodelle entwickeln Ausleihmodalitäten (Sofortausleihe / Lesesaalausleihe / Präsenzbestand) Kopiermöglichkeiten
Organisation des Benutzungsbetriebs (Workflow)
Unterschiedliche Workflows der einzelnen Einrichtungen Informationsanforderung bis Benutzung (u.a. Nutzerverwaltung und Magazinorganisation)
Querverweis zu 1.6 b, 1.6 c, 1.7 a und 5.2 a
c) Dokumentlieferung und -beschaffung
Arbeitsabläufe und rechtliche Aspekte Fernleihe / national und international (Teilnahme und Administration)
Leihverkehrsordnungen regional, national, international
Dokumentlieferdienste und kostenpflichtige Informationsquellen im Internet
kommerzielle Anbieter
Downloads
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
5. Prüfungsbereich: Informations- und Benutzungsdienste 5.2 Organisation, Prozesse und technische Voraussetzungen der Benutzung
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
d) Elektronische Dienstleistungs- und Informationsangebote
Benutzerorientiertes Informationsdesign
Wie müssen Homepages / Sites etc. aussehen, damit sich der Nutzer angesprochen fühlt? Welche Gestaltung / welches Design weckt das Interesse der Nutzer?
Dienstleistungs- und Informationsangebote der eigenen Institutionen
Bibliothekskataloge Findmittel (lokale und online) Verbundsysteme/Archivportale Präsentation elektronischer Bestände
Elektronische Zeitschriften Datenbanken
Virtueller Lesesaal
Digitalisierungsprojekte
Linksammlungen Fachdatenbanken Profildienste Newsletter Digitale Auskunft
E-Mail, Web Formular, Chat, Robots, z.B. Stella Hamburg Elektronischer Versand von Reproduktionen
Social Software / Web 2.0
Auskunftsverbünde, Weblogs, Wikis, RSSFeeds, Social Tagging
Bilddatenbanken
Anzeigeformen von Bildern, Standardsuchmöglichkeiten, bildspezifische Eingrenzungsmöglichkeiten
Agentur Websites
Webshop, Funktion von Leuchttischen und Warenkorb, Möglichkeiten eines CMS zur Pflege der Agentur Website und Einstellung von redaktionellen Inhalten Querverweis zu 4.1 c und 5.1 a
e) Evaluierung und Optimierung von Prozessen
Benutzerforschung
Projektarbeit: Wunsch- und Beschwerdemanagement, Fragebogen
Statistik
Methoden der Auswertung von Statistiken, statistische Auswertung für Jahresberichte BIX, Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
5. Informations- und Benutzungsdienste 5.3 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Querverweis zu 3.2 a, 3.3 b, 3.5 b und 4.4 d
a) Definition und Ziele des Marketings von Einrichtungen des Informationswesens
Arten des Marketings Dienstleistungsmarketing
Sonderstellung von Einrichtungen des Informationswesen (Bildung, Kultur, öffentliches Interesse)
Public Marketing Ökonomische und psychografische Ziele Lobbyarbeit - Förderung von Informationseinrichtungen
b) Methoden und Konzepte des Dienstleistungsmarketings
Übersicht Marketingmodelle Marktorientiertes Verhalten Konzeptionelles Denken und Handeln Ganzheitliches Marketingkonzept Modelle der Nutzerbindung Gemeinwirtschaftliche Prinzipien
c) Marketinginstrumente für Dienstleistungsanbieter
Produkt- und Preismanagement Kommunikations- und Distributionspolitik
d) Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Fundraising
Benutzerforschung
Zielgruppenanalyse für die eigene Einrichtung
Instrumente der Marktforschung und Marktanalyse
Persönliche Kontakte, Mitgliedschaften, Medienarbeit, Imageplanung
Sponsoring-Konzepte Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit
Projektarbeit: Eigene Werbeideen und öffentlichkeitswirksame Programme entwickeln
Maßnahmen zur Kundenbindung
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
Allgemeiner Hinweis zu Prüfungsgebiet 6: Anwendungsorientierte Vertiefung der Kenntnisse zur Erschließung und Vermittlung von Medien unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften Allgemeiner Querverweis zu: 4.1 b, 4.2 a bis 4.2 c, 4.3 c, 4.3 e bis 4.3 g, 4.4 b bis 4.4 d
a) Amtliche Publikationen
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung Begriffsdefinition amtliche Publikationen Inhalte amtlicher Publikationen und deren Relevanz Wichtige Herausgeber amtlicher Publikationen Sammlungskonzeption und -aufbau Sammelprofile, Depositfunktion Erwerbungsarten
Pflichtexemplare, Lizenzen
Amtlicher Schriftentausch (national und international) Überregionale kooperative Erwerbung
z.B. Sondersammelgebiet Parlamentaria
Spezielle Nachweissysteme Internationale Datenbanken
UNO-Datenbanken, US Serials Set, US Full Set
Regionale Nachweissysteme Datenbanken für graue Literatur
Greynet.org
Spezifische Vermittlungsformen Vermittlung des eigenen Bestandes Linklisten Einführung in die verfügbaren Nachweissysteme von amtlichen Publikationen
Sammelschwerpunkte der SBB Berlin, der Senatsbibliothek, der ZBW etc.
Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Problematik Langzeitarchivierung amtlicher Publikationen
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
b) Archivalien
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung Begriffsdefinition Archivalien Abgrenzung zum Sammlungsgegenstand von Bibliotheken und Dokumentationsstellen Umgang mit archivalischen Quellen Aktenkunde Digitale Unterlagen
Hinweise
Zuständigkeit und gesetzliche Grundlagen Archivgesetze
Archivgesetze: Querverweis zu 1.2 c
Zugangsarten Vertragsgestaltung Medienartspezifische Erschließungsmethoden Regelwerke zur Erschließung und ihre Entwicklung
Grundlagen (Papritz, OVG), Hausintern Vergleiche
Standardisierung
ISO 15489, ISAD (G), ISAAR (CPF)
Spezielle Nachweissysteme Findmittel
Aktenverzeichnisse, Bestandsübersichten, Findbücher, Onlinefindmittel
Nationale / internationale Archivportale Spezifische Vermittlungsformen Benutzung und Benutzungsbeschränkungen Virtueller Lesesaal Möglichkeiten und Grenzen archivischer Ausstellungen Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Grundlagen – Archivneubau vs. Nutzung von Adaptionen Einrichtung von Magazinen: Standards, Normen, Richtlinien Bestandserhaltung Möglichkeiten der Langzeitarchivierung
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
Hinweise
c) Bildmaterialien
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung
z. T. einrichtungsspezifische Differenzierung
Funktionale Differenzierung Foto/ Bild Digitale vs. analoge Bildmaterialien Fototechniken, Materialarten Sammlungskonzeption und -aufbau Bestand vs. Zugriff Bestandsprofil, Profilerstellung Beschaffungswege Medienartspezifische Erschließungsmethoden Bildspezifische Regelwerke
Regelwerke: z.B. Iconclass, IPTCStandard, XMP
Bildspezifische Erschließungskategorien
Erschließungskategorien: Fotograf; Material/Technik
Eingeschränkte Verwendung spezifischer Regelwerke Nutzerorientierte Indexierung: Keywording, Deskriptoren Spezielle Nachweissysteme Überregionale Bilddatenbanken
ARSTOR, Bildarchiv Foto Marburg
Agentureigene Bilddatenbanken Spezifische Vermittlungsformen Outbound-Vermittlung vs. InboundVermittlung Kundenorientierte Erstellung von Portfolios und anlassbezogenen Angeboten Marketing und Bildhonorierung, Nutzungsrechte
Kriterien der Themenauswahl und Bildselektion
Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Langzeitarchivierung digitaler Bildmaterialien Magazinierung / Lagerung / Restaurierung konventioneller Bildmaterialien und spezifischer Bildformate
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
d) Elektronische Ressourcen und andere Nichtbuchmaterialien
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung Definition und Abgrenzung des Begriffes „Nichtbuchmaterialien“ Eigenschaften der verschiedenen Informationsträger
Hinweise
Differenzierung u.a. nach Materialart (RAK-NBM § 3 a) Analoge / digitale Medien Physische / nicht-physische Medien
Sammlungskonzeption und -aufbau Nichtbuchmaterialien und ihre Bedeutung im Sammelprofil der Einrichtungen des Informationswesens
u.a. Berücksichtigung von NBM in Etatbedarfsmodellen
Medienmarkt und Beschaffungswege von Nichtbuchmaterialien
Lizenz als Erwerbungsart Medienmarkt: Querverweis zu 2.4
Überregionale und regionale Kooperationen Medienartspezifische Erschließungsmethoden Spezifische Regelwerke und ihre Entwicklung Richtlinien und Standards für die Erschließung Spezielle Nachweissysteme Überregionale elektronische Nachweissysteme / Datenbanken
Datenbank-Informationssystem, MikrofilmBestandsverzeichnisse, „Deutsche National-Discographie“
Überregionale gedruckte Verzeichnisse Spezifische Vermittlungsformen Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen der Bereitstellung
Bereitstellung: Problematik Urheberrechte und digitale Kopien
Präsentation im Benutzungsbereich und außerhalb der Einrichtung
z.B. Digitale Bibliotheken
Einführungen in die Nutzung der Nichtbuchmaterialien Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Sachgerechte Aufbewahrung von Nichtbuchmaterialien Maßnahmen zur Langzeitarchivierung analoger und digitaler Nichtbuchmaterialien
Emulation, Migration Analog/Digital-Wandlung, Restaurierung Repositorien
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
e) Handschriften, Nachlässe, Autographen
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung
Hinweise
Differenzierung: Handschrift, Autograph, Nachlass, Flugschrift, Einblattdruck Physische Formen
Kodex, Schriftrolle / Rotulus, Palimpsest
Schreibmaterialien
Papyrus, Pergament, Papier
Arten von Nachlässen
Arten: Nachlass, Vorlass, personenbezogene vs. Firmennachlässe, elektronische und hybride Nachlässe
Provenienzforschung Sammlungskonzeption und -aufbau Antiquariatsbuchhandel Auktionen Kooperative Erwerbungsformen, Drittmittelgeber Urheberrechtsproblematik: Postmortale Persönlichkeitsrechte Medienartspezifische Erschließungsmethoden Spezifische Regelwerke und Richtlinien
„Richtlinien Handschriftenkatalogisierung“, RNA
Metadatenformate zur Erschließung von Nachlässen und Autographen Spezielle Nachweissysteme Medienartübergreifende Datenbanken
MALVINE, CERL-Portal, WorldCat Manuscripts
Datenbanken für Mittelalterliche Handschriften
Manuscripta Mediaevalia
Überregionale Nachweissysteme für Nachlässe und Autographen
ZKA, Kalliope, ZDN
Spezifische Vermittlungsformen Ausstellungen Editionspraxis Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Sachgerechte Aufbewahrung von Handschriften, Nachlässen und Autographen Restaurierung Digitalisierung
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6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
f) Historische Drucke und Inkunabeln
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung Buchgestaltung und Titelblatt Buchillustration und Grafik Einbandkunde Provenienzen
Hinweise
Sammlungskonzeption und -aufbau Antiquariatsbuchhandel Auktionen Kooperative Erwerbungsformen
z.B. Sammlung Deutscher Drucke (SDD)
Medienartspezifische Erschließungsmethoden Spezifische Regelwerke
RAK-Alte Drucke, Descriptive Cataloging of Rare Books, "Fingerprints: Regeln und Beispiele“
Metadatenformate zur Erschließung Rarifizierung Spezielle Nachweissysteme Spezielle Datenbanken
z.B. ISTC, VD17, VD18
Überregionale gedruckte Verzeichnisse
z.B. GW
Spezifische Vermittlungsformen Ausstellungen Digitale Bibliothek Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Sachgerechte Aufbewahrung alter Drucke Bestandserhaltung Digitalisierung
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Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
g) Medizinische Unterlagen
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung Primäre medizinische Unterlagen
Hinweise
Patientendaten, elektronische Patientenakten, Pharmainformationen, Arzneimittel, klinische Studien
Medizinische Fachliteratur Sammlungskonzeption und -aufbau Gesetzliche Grundlagen
Ärztliche Dokumentationspflicht, Krebsregistergesetze etc.
Institutioneller Kontext, Akteure im fachlichen Umfeld und deren jeweilige Aufgabenprofile
Institutionen, z.B. Ministerien, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Arztpraxen, Krankenkassen, Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
Medienartspezifische Erschließungsmethoden Codierung von Diagnosen, Behandlungsprozeduren und Onkologien durch internationale Klassifikationen
DRG, WHO-Klassifikation
Einsatz von Richtlinien
Empfehlungen der VdA-Fachgruppe 8
Methoden der Inhaltserschließung
Klassifikation, Nomenklatur, Thesaurus (Medical Subject Headings), Deskriptorenliste
ICD-10, ICD-O
Bewertungs- und Erschließungsempfehlungen für Krankenakten Spezielle Nachweissysteme Literaturdatenbanken
z.B. DIMDI
Spezifische Datenbanken
z.B. Krebsregister, Giftdatenbank, Rote Liste
Spezifische Vermittlungsformen Beachtung rechtlicher Regelungen: Datenschutz, Schweigepflicht Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Sachgerechte Aufbewahrung einschließlich Fristen Standards für die rechtssichere Aufbewahrung medizinischer Unterlagen Standards für elektronische Patientenakten
53
Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
h) Unselbständige Werke
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung Begriffsdefinition „unselbständige Werke“ Aufsätze, Reports, Preprints Bild- und Tonträger Fachspezifische Relevanz unselbständiger Werke
Hinweise
Zeitschriftenaufsätze, Aufsätze in Sammelwerken
Sammlungskonzeption und -aufbau Heterogenität der Sammelschwerpunkte Spezialbibliotheken und Dokumentationsstellen Medienartspezifische Erschließungsmethoden Fachspezifische Regelwerke der formalen Erschließung Vertiefte inhaltliche Erschließung, Deskriptoren, Keywording, Fachthesauri
RAK-UW
Spezielle Nachweissysteme Aufsatz-, Fakten-, Literaturdatenbanken Linksammlungen, Portale, Virtuelle Fachbibliotheken Spezifische Vermittlungsformen Bereitstellung innerhalb und außerhalb der Einrichtung
z.B. in Volltextdatenbanken
Bereitstellung durch Dokumentenlieferdienste Buch- und Zeitschriftenpublikationen
Aufsatzsammlungen
Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Aufbewahrung und Erhaltung unselbständiger Werke Langzeitarchivierung: Publikationsserver, Repositorien
54
Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste - Stand 05/2011
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Vorgaben der Prüfungsordnung
Inhalte
i) Zeitschriften, Zeitungen und andere Periodika
Medienkundliche Einordnung und Vertiefung Begriffsdefinition Periodika und terminologische Abgrenzung zu "Schriftenreihe" und "Loseblattausgabe"
Hinweise
z.B. nach RAK-WB §§ 8-13 und nach "Format und Konventionen für die Zeitschriftendatenbank“ (ZETA), E240
Unterscheidungskriterien von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Periodika Sammlungskonzeption und -aufbau Spezielle Erwerbungsarten Überregionale und regionale Kooperationen Medienmarkt Zeitschrift
Medienmarkt: Querverweis zu 2.4
Medienartspezifische Erschließungsmethoden Regelwerke und Richtlinien für die Erschließung analoger und digitaler Periodika
„Format und Konventionen für die Zeitschriftendatenbank“ (ZETA) RAK-WB und RAK-NBM
Spezielle Nachweissysteme Überregionale Verzeichnisse von Periodikatiteln Überregionale Verzeichnisse von Periodikainhalten / PeriodikaAufsätzen
Zeitungs-Index, Periodical Contents Index
Spezifische Vermittlungsformen Präsentation im Benutzungsbereich und Modalitäten der Bereitstellung
Regal- und Ablagesysteme Ausleih-, Präsenzbestand
Einführung in die Nachweissysteme von Periodika Magazinierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung Sachgerechte Aufbewahrung von Periodika Maßnahmen zur Langzeitarchivierung analoger sowie digitaler Periodika
z.B. Mitarbeit am „European Register of Microform and Digital Masters” (EROMM)
55
Zeitrichtwerte für die Fortbildung zur Fachwirtin und zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste Unterrichtseinheiten à 45 Min.
Einführung in die Fortbildung
4 10
Methoden des Lernens 1. Recht im beruflichen Kontext
120
1.1 Grundlagen des nationalen und europäischen Rechts
15
1.2 Rechtsstellung der Einrichtungen des Informationswesens
15
1.3 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
15
1.4 Informationsfreiheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte
15
1.5 Rechtliche Grundlagen für die Akquise und Übernahme von Informationsressourcen
20
1.6 Rechtsfragen der Benutzung
20
1.7 Urheber- und Medienrecht
20
2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens
150
2.1 Strukturen des Informationswesens in Deutschland
15
2.2 Historische, politische und gesellschaftliche Grundlagen der Informationsgesellschaft
20
2.3 Historische Grundlagen des Informationswesens
50
2.4 Wirtschaftliches Umfeld des Informationswesens
30
2.5 Internationale Organisation des Informationswesens und Informationswesen des Auslands
20
2.6 Informationswesen und Wissenschaft
15
3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens
240
3.1 Betriebswirtschaft
30
3.2 Haushaltswesen
30
3.3 Betriebsführung
100
3.4 Personalrecht und Personalwirtschaft
60
3.5 Statistik
20
4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens
350
4.1 Grundlagen und Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik
40
4.2 Erwerbung und Übernahme
60
4.3 Erschließung
150
4.4 Aufbewahrung, Sicherung, Bereitstellung, Bestandspräsentation
100
5. Informations- und Benutzungsdienste
300 60
5.1 Informationsvermittlung, Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz 5.2 Organisation, Prozesse und technische Voraussetzungen der Benutzung
190 50
5.3 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
6. Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Methodische und redaktionelle Bearbeitung komplexer Themen
[für 1 Wahlpflichtbereich]
40 12
[Vorbereitung auf die praktische Prüfungsarbeit] 56
Allgemeines zur Fortbildungsprüfung Die Fortbildungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil ist in zwei zeitlich getrennte Prüfungsabschnitte gegliedert, die in der Mitte und nach Beendigung der dreijährigen Fortbildung durchgeführt werden. Für jede der insgesamt fünf schriftlichen Aufsichtsarbeiten steht den Prüflingen eine Bearbeitungsdauer von drei oder vier Stunden zur Verfügung. In dem praktischen Teil der Prüfung fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen Ende der Fortbildung eine komplexe berufspraktische Arbeit zu einem Thema aus der Praxis der Einrich-
tungen des Informationswesens an. Der Bearbeitungszeitraum beträgt zwei Monate. Die Fortbildungsprüfung endet mit einem Prüfungsgespräch, in welchem die Prüflinge ihre praktische Arbeit zunächst präsentieren und anschließend mit dem Prüfungsausschuss vertiefend erörtern. Es folgt ein zweiter Gesprächsabschnitt, in welchem sie besondere Fachkenntnisse ihrer Spezialisierung für das Archiv-, Bibliotheks- oder einen anderen Bereich des Informations- und Dokumentationswesens nachweisen. Rechtliche Grundlage für die Fortbildungsprüfung zur Fachwirtin oder zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste und damit bestimmend für die Fortbildungsinhalte ist die auf § 54 des Berufsbildungsgesetzes beruhende Prüfungsordnung des Bundesverwaltungsamtes [s. S. 63].
1. Prüfungsabschnitt
1. Prüfungsabschnitt
1. Prüfungsabschnitt
Schriftliche Prüfung
Schriftliche Prüfung
Schriftliche Prüfung
Dauer: 180 Minuten
Dauer: 180 Minuten
Dauer: 240 Minuten
Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens
Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens
Recht im beruflichen Kontext Grundlagen des nationalen und europäischen Rechts Rechtsstellung der Einrichtungen des Informationswesens Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht Informationsfreiheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte Rechtliche Grundlagen für die Akquise und Übernahme von Informationsressourcen Rechtsfragen der Benutzung Urheber- und Medienrecht
Strukturen des Informationswesens in Deutschland
Haushaltswesen
Historische Grundlagen des Informationswesens
Personalrecht und Personalwirtschaft
Wirtschaftliches Umfeld des Informationswesens
Statistik
Informationswesen und Wissenschaft
2. Prüfungsabschnitt
2. Prüfungsabschnitt
Schriftliche Prüfung
Dauer: 240 Minuten
Dauer: 240 Minuten
Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens
Informations- und Benutzungsdienste
Grundlagen und Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik
Informationsvermittlung, Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz
Erwerbung und Übernahme
Organisation, Prozesse und technische Voraussetzungen der Benutzung
Aufbewahrung, Sicherung, Bereitstellung, Bestandspräsentation
Betriebsführung
Internationale Organisation des Informationswesens und Informationswesen des Auslands
Schriftliche Prüfung
Erschließung
Betriebswirtschaft
Historische, politische und gesellschaftliche Grundlagen der Informationsgesellschaft
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Praktische Prüfung
Praktische Prüfungsarbeit Anfertigung innerhalb von 2 Monaten Inhaltlicher Rahmen für die Aufgabenstellung der praktischen Arbeit sind die schriftlichen Prüfungsgebiete sowie der 6. Prüfungsbereich "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" Präsentation der praktischen Arbeit (max. 10 Minuten) und Prüfungsgespräch [1. Abschnitt] auf Grundlage der praktischen Arbeit Vertiefende Erörterung mit dem Prüfungsausschuss Dauer: Insgesamt 30 Minuten Prüfungsgespräch [2. Abschnitt] auf Grundlage eines von dem Prüfling ausgewählten Schwerpunkts des 6. Prüfungsbereichs "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" Dauer: 15 Minuten 57
Die Prüfungsordnung regelt die materiellen Anforderungen der Fortbildungsprüfung, ihr Ziel, ihre Inhalte, Art und Dauer. Sie legt daneben die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung und das formelle Prüfungsverfahren fest. Hierzu gehören u. a. die Bewertung, das Bestehen der Prüfung, die Zeugniserteilung und die Wiederholung der Fortbildungsprüfung. Das für das Qualifikationsniveau des Fortbildungsabschlusses maßgebliche Ziel der Prüfung ist in § 1 der Prüfungsordnung beschrieben. Auszug aus der Prüfungsordnung
erfüllt und die Inhalte vermittelt, ist unerheblich. Eine abweichende Gestaltung der Fortbildungsmaßnahme führt nicht zur Einschränkung der materiellen Prüfungsvorschriften. Soweit kein besonderes Gremium für den Beschluss der Prüfungsaufgaben errichtet ist, entscheidet der Prüfungsausschuss über sie. Er ist nicht an Prüfungsvorschläge der Fortbildungsträger gebunden. Damit laufen alle Prognosen zur Prüfungsthematik während der Fortbildungsmaßnahme ins Leere. Auszug aus der Prüfungsordnung § 14 Prüfungsaufgaben
§1 Ziel der Fortbildungsprüfung In der Fortbildungsprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling durch die berufliche Fortbildung vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die ihn über das Ziel der Berufsausbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste hinaus qualifizieren und ihn befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in Archiven, Bibliotheken, Bildagenturen, Informations- und Dokumentationsstellen oder medizinischen Dokumentationsstellen (im Folgenden: Einrichtungen des Informationswesens) des Bundes wahrzunehmen.
§ 13 Abs.1 der Prüfungsregelung bestimmt die fachlichen und die fachübergreifenden Anforderungen für die gesamte Fortbildungsprüfung. § 13 Abs. 2 betont den Grundsatz des Praxisbezugs der Prüfungsaufgaben. Abs. 4 konkretisiert zusätzliche Erwartungen an die praktische Prüfungsarbeit. Auszug aus der Prüfungsordnung § 13 Gegenstand und Gliederung der Prüfung (1) … Der Prüfling soll nachweisen, dass er über fundierte anwendungsbezogene Fachkenntnisse verfügt und damit Sachverhalte höheren Schwierigkeitsgrades analysieren und kritisch bewerten sowie sach- und zielgerechte, ökonomische Lösungen entwickeln, begründen und berufspraktisch anwenden kann. (2) Die Prüfungsaufgaben sind so zu gestalten, dass der Prüfling nachweisen kann, dass er die Anforderungen des § 1 erfüllt. Sie sollen insbesondere praktische Problemstellungen von Einrichtungen des Informationswesens des Bundes enthalten. (…) (4) … In der praktischen Prüfungsarbeit soll der Prüfling nachweisen, dass er ein komplexes Thema aus der Praxis von Einrichtungen des Informationswesens unter Berücksichtigung der einschlägigen Fachliteratur selbständig bearbeiten kann.
Sowohl bei der Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung als auch bei der Auswahl der Prüfungsthematik und der Bewertung der Prüfungsleistungen ist der Zusammenhang der Qualifikationsbeschreibungen des § 1 und des § 13 zu beachten. Unabdingbar und durchgängiges Prinzip ist der berufspraktische Anwendungsbezug. Gegenstand der Fortbildungsprüfung können alle in § 13 der Prüfungsordnung aufgeführten Inhalte sein. Die Frage, ob und inwieweit der einzelne Fortbildungsträger die Vorgaben der Prüfungsordnung
(1) Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben für den schriftlichen Teil der Prüfung sowie ihre Lösungs- und Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen (§ 13). Er kann Vorschläge von den Fortbildungsträgern berücksichtigen. 2) Aufgaben, die von einem Gremium bei der zuständigen Stelle erstellt oder ausgewählt werden, das entsprechend § 40 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes zusammengesetzt ist, sind von dem Prüfungsausschuss zu übernehmen. (3) Die Aufgabenstellungen für die praktischen Prüfungsarbeiten werden von dem Prüfungsausschuss beschlossen. Den Prüflingen ist Gelegenheit zu geben, Themenvorschläge zu machen.
Zu beachten ist die verpflichtende Vorgabe des § 13 Abs. 3 Satz 2 der Prüfungsordnung, wonach die Thematik für die Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils aus mehreren Prüfungsgebieten auszuwählen ist. Die Prüfungsordnung berücksichtigt die zunehmende Internationalisierung. Im Prüfungsgebiet Nr. 2.5 "Internationale Organisation des Informationswesens … " können Aufgaben in englischer Sprache gestellt werden. Sie dürfen höchstens einen Anteil von 10 % der Punkte, die in dem 2. Prüfungsbereich erreicht werden können, einnehmen. Zu bewerten ist nicht die sprachliche, sondern die fachliche Kompetenz. Für die Aufgabenstellung der praktischen Prüfungsarbeit ist eine Besonderheit vorgesehen. Den Prüflingen ist das Recht für Themenvorschläge eingeräumt. Der geforderte Praxisbezug setzt auch voraus, dass für die Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten die in der Praxis üblichen Arbeitsmittel als Hilfsmittel zugelassen sind [vgl. § 13 Abs. 2 letzter Satz der Prüfungsordnung]. Die Auswahl der Hilfsmittel richtet sich nach Inhalt und Anforderungen der Prüfungsaufgaben. Bei der Bearbeitung der praktischen Prüfungsarbeit und ihrer Präsentation sind die Prüflinge frei in der Wahl ihrer Hilfsmittel, es gibt keine Beschränkung. Soweit die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ihre eigenen Arbeitsmittel in dem schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung verwenden, ist im Bereich des Bundesverwaltungsamtes einheitlich festgelegt, dass sie keine Kommentierungen oder 58
Verweise enthalten dürfen. Korrekturen wegen Änderungen, Textmarkierungen oder Unterstreichungen sind erlaubt.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit in der Bundesverwaltung wird in Anlehnung an den Beamtenbereich ein lineares Bewertungssystem angewandt [s. linke Spalte].
Die Bewertung der Prüfungsleistungen richtet sich nach § 20 der Prüfungsordnung.
Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsleistungen, die ihre Bedeutung widerspiegelt, war Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen den eingebundenen Sachverständigen und dem Berufsbildungsausschuss beim Bundesverwaltungsamt. Übereinstimmung besteht, dass die Anforderungen des praktischen Teils der Fortbildungsprüfung mit seinem Spezialisierungselement besonders zu würdigen sind. Die Teilleistungen beeinflussen das praktische Ergebnis in unterschiedlichen Relationen:
Auszug aus der Prüfungsordnung § 20 Bewertung (1) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten und die praktische Prüfungsarbeit sind von jeweils zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu beurteilen und zu bewerten. Der Prüfungsausschuss beschließt die Ergebnisse. (2) Das Prüfungsgespräch im Rahmen des praktischen Teils der Prüfung ist von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu beurteilen und zu bewerten.
Schriftliche Aufsichtsarbeiten und die praktische Prüfungsarbeit werden von jeweils zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses beurteilt. Hierbei hat sich die zeitgleiche Durchsicht der Arbeiten durch Erst- und Zweitkorrektor und die anschließende Abstimmung ihrer Leistungseinschätzung bewährt. Gegenüber dem herkömmlichen System der stufenweisen, aufeinanderfolgenden Begutachtung durch die beiden Prüfer fördert das parallele Verfahren in besonderem Maß ein ausgewogenes Urteil über die Prüfungsleistung. Können Erst- und Zweitkorrektor sich nicht auf ein übereinstimmendes Votum einigen, entscheidet der Prüfungsausschuss. Er beschließt letztlich die Bewertungen. Im Gegensatz zu den schriftlich zu erbringenden Prüfungsleistungen sind die Prüfungsgespräche von dem vollständigen Prüfungsausschuss zu bewerten. Hier reicht die bloße Beschlussfähigkeit des Gremiums mit vier Mitgliedern [vgl. § 5 Abs. 2 der Prüfungsordnung] nicht aus; seine unzureichende Besetzung würde das Prüfungsverfahren anfechtbar machen.
Bewertungssystem 100 bis 87,5 Punkte: Sehr gut (Note 1) eine den Anforderungen in besonderem Maß entsprechende Leistung Unter 87,5 bis 75 Punkte: Gut (Note 2) eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung Unter 75 bis 62,5 Punkte: Befriedigend (Note 3) eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung Unter 62,5 bis 50 Punkte: Ausreichend (Note 4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht Unter 50 bis 25 Punkte: Mangelhaft (Note 5) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind Unter 25 bis 0 Punkte: Ungenügend (Note 6) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind
40 % die praktische Prüfungsarbeit, 30 % ihre Präsentation und vertiefende Erörterung, 30 % das Gespräch mit Spezialisierungsbezug. Auszug aus der Prüfungsordnung § 21 Feststellung des Prüfungsergebnisses (3) Bei der Ermittlung des Ergebnisses des praktischen Teils der Prüfung fließen das Ergebnis der praktischen Prüfungsarbeit mit einem Anteil von 40 v. H., das Ergebnis der mündlichen Präsentation und vertiefenden Erörterung (§ 13 Abs. 4) mit einem Anteil von 30 v. H. und das Ergebnis des Prüfungsgesprächs auf der Grundlage des Prüfungsbereichs Nr. 6 "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" mit einem Anteil von 30 v. H. ein.
Auf das Ergebnis der Fortbildungsprüfung wirkt sich der praktische Teil doppelt aus. Die Leistungen in den Prüfungsarbeiten des schriftlichen Teils haben ebenfalls unterschiedliches Gewicht. Die Ergebnisse des ersten schriftlichen Abschnitts fließen einfach, die des zweiten schriftlichen Abschnitts eineinhalbfach in das Endergebnis der Prüfung ein. Die sich hieraus ergebende Summe an Punkten wird durch acht dividiert. Der ermittelte Wert ist das Gesamtergebnis der Fortbildungsprüfung. Zu beachten ist, dass alle Prüfungsleistungen mit zwei Dezimalstellen ausgewiesen werden. Rundungen sind nicht zulässig. Auszug aus der Prüfungsordnung § 21 Feststellung des Prüfungsergebnisses (2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Ergebnisse der drei schriftlichen Prüfungsarbeiten des 1. Prüfungsabschnitts (§ 13 Abs. 3) jeweils das einfache Gewicht, die Ergebnisse der zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten des 2. Prüfungsabschnitts (§ 13 Abs. 3) haben jeweils das eineinhalbfache Gewicht. Das Ergebnis des praktischen Teils der Prüfung wird doppelt gewichtet. Das Gesamtergebnis der Prüfung ist die durch acht geteilte Summe der Punkte, die für den schriftlichen und den praktischen Teil der Prüfung unter Berücksichtigung der Gewichtungen errechnet worden sind. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Prüfung werden mit zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung ausgewiesen. 59
Für das Bestehen der Fortbildungsprüfung sind mehrere Mindestanforderungen zu erfüllen: 1. Insgesamt müssen - bei einfacher Gewichtung - in dem schriftlichen Teil einschließlich des praktischen Teils der Prüfung 300 Punkte erreicht sein, 2. in vier der fünf schriftlichen Prüfungsarbeiten müssen ausreichende Leistungen (50 Punkte) nachgewiesen werden, 3. keine der schriftlichen Arbeiten darf unter 25 Punkten (= Note 6) liegen,
Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel zwei Prüfungsarbeiten mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind. Die praktische Prüfungsarbeit und das Prüfungsgespräch sind unverzichtbare Bestandteile der Fortbildungsprüfung. Diese Prüfungsleistungen sind auch dann zu erbringen, wenn wegen unzureichender Ergebnisse im schriftlichen Teil ein Bestehen der Fortbildungsprüfung ausgeschlossen ist. Eine Befreiung ist nicht möglich.
4. in dem praktischen Teil der Prüfung müssen - bei einfacher Gewichtung - insgesamt 50 Punkte erreicht sein.
Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden. Das Verfahren, die Gründe für das Nichtbestehen und die einzelnen Prüfungsleistungen teilt das Bundesverwaltungsamt dem Prüfling in einem schriftlichen Bescheid mit.
Auszug aus der Prüfungsordnung
Da die einzelnen Abschnitte der Fortbildungsprüfung trotz der zeitlichen Streckung eine Einheit bilden, ist eine Wiederholung des ersten schriftlichen Prüfungsabschnitts erst nach der Feststellung des Gesamtergebnisses der Fortbildungsprüfung möglich.
§ 21 Feststellung des Prüfungsergebnisses (4) Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens vier schriftliche Prüfungsarbeiten und der praktische Teil der Prüfung mit jeweils mindestens 50 Punkten (bei einfacher Gewichtung) bewertet sind. Insgesamt müssen in dem schriftlichen und dem praktischen Teil der Prüfung mindestens 300 Punkte (bei einfacher Gewichtung) erreicht sein. Wird eine schriftliche Prüfungsarbeit mit weniger als 25 Punkten bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Die Note 6 (ungenügend) in einer der Arbeiten des schriftlichen Teils der Prüfung schließt das Bestehen der Fortbildungsprüfung generell aus. Die Note 5 in einer der schriftlichen Prüfungsarbeiten ist dagegen unschädlich. Dagegen kann die Note 6 - mathematisch betrachtet - in einer der Teilleistungen im praktischen Teil der Prüfung ausgeglichen werden, sofern sein Gesamtergebnis im ausreichenden Bereich liegt. Es ist keine differenzierende Regelung für den Fall vorgesehen, dass die praktische Prüfungsarbeit oder ein Abschnitt des Prüfungsgesprächs mit der Note ungenügend bewertet wird. Die praktischen Leistungen werden letztlich als Einheit betrachtet. Diese Kompensation ist allerdings nach den Erfahrungen in der Prüfungspraxis eher unwahrscheinlich. Beispiel: Praktische Prüfungsarbeit
80 Punkte [Note 2]
davon 40 % = 32 P.
1. Abschnitt des Prüfungsgesprächs
20 Punkte [Note 6]
davon 30 % = 6 P.
2. Abschnitt des Prüfungsgesprächs
50 Punkte [Note 4]
davon 30 % = 15 P.
Ergebnis der praktischen Prüfung
53 Punkte / Note 4
Über den Erfolg der Fortbildungsprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss erst nach dem Prüfungsgespräch, dem Abschluss des Prüfungsverfahrens, auch wenn das Scheitern in der Prüfung bereits nach dem ersten schriftlichen Prüfungsabschnitt absehbar war.
(Vgl. § 24 Abs. 1 der Prüfungsordnung, wonach eine eigenständige Wiederholung des ersten schriftlichen Prüfungsabschnitts ausgeschlossen ist).
Bei einem zweiten und dritten Prüfungsversuch kann von der Wiederholung einzelner Prüfungsarbeiten und der praktischen Prüfung abgesehen werden, wenn der Prüfling dies beantragt und die Prüfungsteilleistungen mindestens mit befriedigend bewertet worden sind. Voraussetzung für die Befreiung von dem erneuten Erbringen befriedigender oder besserer Prüfungsleistungen ist, dass die Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren abgelegt wird. In der Prüfungsordnung des Bundesverwaltungsamtes ist sowohl für den schriftlichen als auch für den praktischen Teil der Fortbildungsprüfung geregelt, dass Verfehlungen der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer die Nichtanerkennung von Prüfungsleistungen und sogar das Nichtbestehen zur Konsequenz haben können. Der Prüfungsausschuss ist in Täuschungsfällen befugt, Prüfungsleistungen wiederholen zu lassen oder sie mit null Punkten zu bewerten, die der Note ungenügend entsprechen. Eine positive Entscheidung über den Ausgang der Prüfung kann er auch nach abgeschlossenem Prüfungsverfahren aufheben [§ 18 der Prüfungsordnung]. § 19 der Prüfungsordnung regelt die Fälle, in denen Prüflinge Teile der Prüfung nicht ablegen oder von der gesamten Prüfung zurücktreten. Ist die partielle oder vollständige Nichtteilnahme an der Prüfung begründet, kann der Prüfling sie fortsetzen oder nachholen. Ist die Nichtteilnahme auf das Verschulden des Prüflings zurückzuführen, ist die Prüfung nicht bestanden. Bei Unregelmäßigkeiten in der Fortbildungsprüfung ist unbedingt zu beachten, dass der Prüfling zwingend vor einer abschließenden Entscheidung des Prüfungsausschusses zu den auslösenden Vorfällen anzuhören ist. Die Nichtbeachtung ist ein Verfahrensfehler, der im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu Gunsten des Prüflings wirken würde.
60
Der praktische Teil der Fortbildungsprüfung
Den Prüflingen ist ein Vorschlagsrecht eingeräumt, dessen Wahrnehmung in ihrem Interesse eingefordert werden sollte.
Die praktische Prüfung beginnt mit einer komplexen berufspraktischen Arbeit, die während des letzten Teils der Fortbildung anzufertigen ist. Hierfür stehen zwei Monate zur Verfügung.
Mit der praktischen Arbeit, die keinen wissenschaftlichen Anspruch zu erfüllen hat, sollen die Prüflinge sowohl fachliche als auch fachübergreifende Kompetenzen nachweisen.
Auszug aus der Prüfungsordnung
Komplexe Themen aus der Praxis von Einrichtungen des Informationswesens selbständig bearbeiten können,
§ 13 Gegenstand und Gliederung der Prüfung (4) Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer praktischen Prüfungsarbeit und einem Prüfungsgespräch. In der praktischen Prüfungsarbeit soll der Prüfling nachweisen, dass er ein komplexes Thema aus der Praxis von Einrichtungen des Informationswesens unter Berücksichtigung der einschlägigen Fachliteratur selbständig bearbeiten kann. Inhaltlicher Rahmen für die Aufgabenstellung der praktischen Prüfungsarbeit sind die Prüfungsgebiete des Absatzes 1. Für die Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeit steht dem Prüfling eine Frist von zwei Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt am Tag nach Bekanntgabe der Aufgabenstellung für die praktische Prüfungsarbeit.
Ihre praktische Arbeit stellen die Prüflinge zum Abschluss der Fortbildungsprüfung im Rahmen eines Prüfungsgesprächs vor. Der Präsentation folgt eine vertiefende Erörterung mit dem Prüfungsausschuss. Die Thematik für die Aufgabenstellung der praktischen Arbeit hat Bezug zu den Inhalten der Fortbildung. Sie ist auf die Prüfungsgebiete des § 13 Abs. 1 der Prüfungsordnung beschränkt, deren Gegenstände in der Fortbildung vermittelt werden sollen und die zu einem wesentlichen Teil auch Grundlage des schriftlichen Teils der Fortbildung sind.
Sachverhalte höheren Schwierigkeitsgrades analysieren und kritisch bewerten können, die einschlägige Fachliteratur ermitteln und einsetzen können, sach- und zielgerechte, ökonomische Lösungen entwickeln können, Lösungen begründen können, Lösungen berufspraktisch umsetzen (anwenden) können, fundierte anwendungsbezogene Fachkenntnisse.
Die konkreten Bewertungselemente für die praktische Prüfungsarbeit sind abhängig von der Thematik, die der Prüfling bearbeitet hat. Allgemeingültige Eckpunkte lassen sich wegen der Individualität der Bearbeitungskomplexe nicht festlegen. Als Anhaltspunkte dienen die genannten Kompetenzkriterien. Den jeweils zwei Korrektoren der praktischen Prüfungsarbeiten wird empfohlen, die Schwerpunkte der Bewertung nach einer ersten Durchsicht der Arbeiten abzustimmen und gemeinsam festzulegen.
Auszug aus der Prüfungsordnung § 13 Gegenstand und Gliederung der Prüfung (1) … Der Prüfling soll nachweisen, dass er über fundierte anwendungsbezogene Fachkenntnisse verfügt und damit Sachverhalte höheren Schwierigkeitsgrades analysieren und kritisch bewerten sowie sach- und zielgerechte, ökonomische Lösungen entwickeln, begründen und berufspraktisch anwenden kann.
Das Niveau des Fortbildungsabschlusses setzt Aufgabenstellungen voraus, mit welchen die Qualifikation für die gehobene Funktionsebene unter Beweis gestellt werden kann. Es müssen Themen aus der Praxis der Einrichtungen des Informationswesens ausgewählt werden. Sie sollten möglichst eine übergreifende Problemstellung aus mehr als einem Fortbildungsgebiet enthalten. Deutliche Überschneidungen mit den Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils sind zu vermeiden. Um den Prüflingen den Einstieg in diese besondere Herausforderung zu erleichtern und ihnen die Chance zu bieten, ihre fachlichen Stärken zu zeigen, empfiehlt der Berufsbildungsausschuss beim Bundesverwaltungsamt dem Prüfungsausschuss, Themenvorschlägen aus dem beruflichen Umfeld der Prüflinge den Vorzug einzuräumen.
(2) Die Prüfungsaufgaben sind so zu gestalten, dass der Prüfling nachweisen kann, dass er die Anforderungen des § 1* erfüllt. Sie sollen insbesondere praktische Problemstellungen von Einrichtungen des Informationswesens des Bundes enthalten.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die individuellen Aufgabenstellungen für die praktischen Prüfungsarbeiten. Bei der Themenauswahl können die Träger der Fortbildung eingebunden werden.
Im Hinblick auf die Form der praktischen Prüfungsarbeit dürfen nur die Kriterien nach § 13 Abs. 4 der Prüfungsordnung in die Bewertung einfließen [s. nächste Seite].
* Ziel der Fortbildungsprüfung: In der Fortbildungsprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling durch die berufliche Fortbildung vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die ihn über das Ziel der Berufsausbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste hinaus qualifizieren und ihn befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in Archiven, Bibliotheken, Bildagenturen, Informations- und Dokumentationsstellen oder medizinischen Dokumentationsstellen (…) des Bundes wahrzunehmen.
61
Auszug aus der Prüfungsordnung § 13 Gegenstand und Gliederung der Prüfung (4) ... Die praktische Prüfungsarbeit 1. ist gedruckt oder maschinell geschrieben vorzulegen, 2. ist mit Seitenzahlen und einer Inhaltsübersicht zu versehen, 3. hat die benutzten Quellen anzugeben, 4. soll zwischen 15 und 30 Seiten des Formats DIN A 4 umfassen und 5. ist in Schriftgröße 11, Schrifttyp Arial, mit 1,5fachem Zeilenabstand und einem Korrekturrand von 5 cm anzufertigen.
Differenziert betrachtet besteht die praktische Prüfung aus vier Handlungssegmenten: Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeit, Präsentation der praktischen Arbeit, Vertiefendes Fachgespräch zwischen Prüfungsausschuss und Prüfling, zweiter Gesprächabschnitt zum Nachweis der besonderen Profilierung in spezifischen Medienarten. Auszug aus der Prüfungsordnung § 13 Gegenstand und Gliederung der Prüfung (4) ... Die praktische Prüfungsarbeit ist Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch, das in drei zeitlich zusammenhängenden Abschnitten vollzogen wird. Es beginnt mit der Präsentation der praktischen Prüfungsarbeit durch den Prüfling, die höchstens zehn Minuten dauern soll. Der Präsentation folgt die vertiefende Erörterung der praktischen Prüfungsarbeit zwischen Prüfungsausschuss und Prüfling, die höchstens zwanzig Minuten dauern soll. Der letzte Abschnitt des Prüfungsgesprächs, für den höchstens 15 Minuten vorgesehen sind, ist dem Prüfungsbereich Nr. 6 "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" vorbehalten. Der Prüfling wählt hierfür einen der in Abs. 1 Nr. 6 vorgegebenen Schwerpunkte aus. Das Prüfungsgespräch soll insgesamt höchstens 45 Minuten dauern.
Für das gesamte Prüfungsgespräch einschließlich der Präsentation des Arbeitsergebnisses stehen 45 Minuten zur Verfügung, die aus Gründen der Chancengleichheit einzuhalten sind. Hiervon entfallen auf die Präsentation der praktischen Prüfungsarbeit maximal 10 Minuten. Nach den Vorgaben der Prüfungsordnung bewegen sich die Präsentation und die anschließende Erörterung in einem Gesamtrahmen von 30 Minuten. Für den zweiten Gesprächsabschnitt, der die Spezialisierungsrichtung betrifft, sind 15 Minuten vorgesehen. Für die Präsentation stehen dem Prüfling die praxisüblichen Hilfsmittel (zum Beispiel Beamer) zur Verfügung. Wie in der Berufspraxis wird ihm auch gestattet, stichwortartige Notizen und andere Unterlagen zu verwenden. Die Prüfungsordnung enthält hierzu keine Regelungen, sodass der Prüfling frei in der Wahl seiner Hilfsinstrumente ist.
Das Thema der praktischen Prüfungsarbeit ist "Ausgangspunkt" der vertiefenden Erörterung zwischen Prüfungsausschuss und Prüfling. Der Prüfungsausschuss kann hier u. a. testen, ob sich der Prüfling eigenständig und mit der erwarteten Intensität mit seinem Bearbeitungsthema auseinandergesetzt hat. Er kann über die Inhalte der Prüfungsarbeit hinaus auch andere, zusammenhängende Themen aufgreifen. Der zweite Abschnitt des Prüfungsgesprächs ist ausschließlich einem Schwerpunkt des Prüfungsbereichs "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" vorbehalten, den der Prüfling auswählt. Der Prüfungsausschuss kann diesen Abschnitt frei gestalten, weil die Prüfungsordnung nur den inhaltlichen Rahmen und als methodischen Ansatz lediglich das Prüfungsgespräch vorgibt. Als Einstieg ist vorstellbar, dass der Prüfungsausschuss dem Prüfling die Gelegenheit gibt, seinen gewählten Schwerpunkt kurz zu umreißen. Im Gegensatz zu einer mündlichen Prüfung kann in dem Prüfungsgespräch kein fachlich gemischtes Frage-Antwort-System praktiziert werden. Methodisch ist eine Gesprächssituation aufzubauen, in welcher der Prüfungsausschuss auf die Aussagen des Prüflings eingeht. Der Prüfungsausschuss kann einem Mitglied die Gesprächsführung übertragen. Die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses verfolgen und bewerten das Geschehen. Denkbar ist auch, dass Ausschuss und Prüfling eine Diskussionsrunde bilden. Für die Bewertung der unterschiedlich ausgeprägten Abschnitte des Prüfungsgesprächs bietet die Prüfungsordnung ebenfalls nur allgemeine Anhaltspunkte und lässt dem Prüfungsausschuss weitgehenden Spielraum. In dem Bewertungsspektrum nehmen die fachlichen Kompetenzen breiten Raum ein. Die Präsentation der Prüfungsarbeit könnte mit den Aspekten "Schwerpunkte allgemein verständlich in einem knappen, präzisen Überblick darstellen" in die Bewertung des ersten Gesprächsabschnitts einfließen. Die Leistungseinschätzung wird auch durch Bewertungselemente für die praktische Arbeit [siehe vorhergehende Seite] beeinflusst werden. Im gesamten mündlichen Verfahren sind die Zielvorgaben des § 1 der Prüfungsordnung [Eckpunkte der Qualifikation für die gehobene Funktionsebene] und die generellen Anforderungskriterien des § 13 Abs. 1 zu beachten. Auszug aus der Prüfungsordnung § 13 Gegenstand und Gliederung der Prüfung (1) … Der Prüfling soll nachweisen, dass er über fundierte anwendungsbezogene Fachkenntnisse verfügt und damit Sachverhalte höheren Schwierigkeitsgrades analysieren und kritisch bewerten sowie sach- und zielgerechte, ökonomische Lösungen entwickeln, begründen und berufspraktisch anwenden kann.
Dem Prüfungsausschuss wird empfohlen, sich vor dem mündlichen Prüfungsgeschehen unbedingt auf gemeinsame Bewertungsschwerpunkte zu verständigen. 62
Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste oder zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste Vom 20. November 2009 in der Fassung vom 28. Juni 2011
BUNDESVERWALTUNGSAMT Zuständige Stelle nach § 73 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes 50728 Köln 63
Inhalt
§1
Ziel der Fortbildungsprüfung
Abschnitt 1 Prüfungsausschuss §2 §3 §4 §5 §6 §7
Errichtung Zusammensetzung und Berufung Ausschluss und Befangenheit Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung Geschäftsführung Verschwiegenheit
Abschnitt 2 Vorbereitung der Prüfung §8 §9 § 10 § 11 § 12
Prüfungstermine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung Anmeldung zur Prüfung Entscheidung über die Zulassung Regelungen für behinderte Menschen
Abschnitt 3 Durchführung der Prüfung § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19
Gegenstand und Gliederung der Prüfung Prüfungsaufgaben Nichtöffentlichkeit Leitung und Aufsicht Ausweispflicht und Belehrung Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Rücktritt, Nichtteilnahme
Abschnitt 4 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 20 § 21 § 22 § 23
Bewertung Feststellung des Prüfungsergebnisses Prüfungszeugnis Nicht bestandene Prüfung
Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung § 24
Wiederholungsprüfung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 25 § 26 § 27
Rechtsbehelfe Prüfungsunterlagen Genehmigung, Inkrafttreten
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Nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 15 Abs. 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, erlässt das Bundesverwaltungsamt als zuständige Stelle nach § 73 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes die vom Berufsbildungsausschuss beim Bundesverwaltungsamt am 17. Februar 2009 und 1. August 2009 nach § 79 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes beschlossene und durch seinen Beschluss vom 9. Dezember 2010 geänderte Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste oder zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste:
Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen.
§1 Ziel der Fortbildungsprüfung
(8) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Bundesbehörde festgesetzt wird.
In der Fortbildungsprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling durch die berufliche Fortbildung vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die ihn über das Ziel der Berufsausbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste hinaus qualifizieren und ihn befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in Archiven, Bibliotheken, Bildagenturen, Informations- und Dokumentationsstellen oder medizinischen Dokumentationsstellen (im Folgenden: Einrichtungen des Informationswesens) des Bundes wahrzunehmen.
(5) Lehrkräfte werden auf Vorschlag der Fortbildungsträger berufen. (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, beruft die zuständige Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen. (7) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden.
§4 Ausschluss und Befangenheit (1) Prüfungsausschussmitglieder, die nach § 20 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ausgeschlossen sind oder bei denen die Besorgnis der Befangenheit nach § 21 VwVfG besteht, dürfen nicht an der Prüfung mitwirken.
Ab s c h n i t t 1 Prüfungsausschuss
§2 Errichtung Für die Abnahme der Prüfungen errichtet das Bundesverwaltungsamt als zuständige Stelle (im Folgenden: die zuständige Stelle) einen Prüfungsausschuss. Bei Bedarf können mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden.
§3 Zusammensetzung und Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Sie sollen insbesondere in der beruflichen Erwachsenenbildung erfahren sein. (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder jeweils zwei Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie eine Lehrkraft eines Fortbildungsträgers angehören. Die Mitglieder haben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
(2) Gründe für einen Ausschluss oder die Besorgnis der Befangenheit sind unverzüglich dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses mitzuteilen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Ausschluss von der Mitwirkung. Das betroffene Mitglied darf an dieser Entscheidung nicht mitwirken. Das ausgeschlossene Mitglied darf während des weiteren Verlaufs der Prüfung nicht zugegen sein.
§5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung (1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Das vorsitzende Mitglied und seine Stellvertretung sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. (2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens vier, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag.
§6 Geschäftsführung
(3) Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für mindestens drei Jahre berufen.
(1) Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse.
(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bereich der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbständigen
(2) Die Sitzungsprotokolle sind von der Protokollführerin oder dem Protokollführer und dem vorsitzenden Mitglied zu unterzeichnen. 65
§7 Verschwiegenheit Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit zu wahren.
Ab s c h n i t t 2 Vorbereitung der Prüfung §8 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt jährliche Prüfungstermine im Benehmen mit dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses und den Fortbildungsträgern. (2) Die zuständige Stelle gibt die Prüfungstermine und die Anmeldefristen rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt.
§9 Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung (1) Auf ihren Antrag werden zu der Fortbildungsprüfung zugelassen 1. Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer entsprechenden Ausbildung nach jeweils mindestens zweijähriger Berufspraxis in Einrichtungen des Informationswesens nach der Abschlussprüfung und 2. andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mindestens sechsjähriger Berufspraxis in Tätigkeiten nach dem Berufsbild der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, sofern sie durch die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Sinne des § 13 Abs. 1 unter Berücksichtigung der Gliederung der schriftlichen Prüfung nach § 13 Abs. 3 erworben haben und bei Einrichtungen des Bundes beschäftigt sind, für die das Bundesverwaltungsamt zuständige Stelle nach § 73 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes ist. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland im Sinne von Satz 1 Nr. 1 und 2 sind zu berücksichtigen. (2) Von dem Erfordernis der Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen ist abzusehen, wenn der Prüfling durch Vorlage von Urkunden oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Fortbildungsprüfung rechtfertigen.
(2) Der Anmeldung sind beizufügen: 1. Angaben und Nachweise über die in § 9 genannten Voraussetzungen und 2. im Falle des § 12 eine Bescheinigung über Art und Umfang der Behinderung. (3) Mit der Anmeldung zur Prüfung teilt der Prüfling den von ihm nach § 13 Abs. 4 aus dem Prüfungsbereich Nr. 6 "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" ausgewählten Schwerpunkt für den letzten Abschnitt des Prüfungsgesprächs im Rahmen des praktischen Teils der Prüfung mit.
§ 11 Entscheidung über die Zulassung (1) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Prüflingen, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen. (3) Die Entscheidung über die Zulassung soll dem Prüfling spätestens einen Monat vor dem Prüfungsbeginn mitgeteilt werden. Mit der Zulassung sind die Prüflinge nach § 17 Satz 2 zu belehren. (4) Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung bis zum ersten Prüfungstag zurücknehmen, wenn sie aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen worden ist. (5) Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 4 sind schriftlich bekannt zu geben. Gleiches gilt für den Prüfungszeitpunkt und den Prüfungsort sowie die zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel, die mindestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen schriftlichen Prüfungsabschnitts und des Prüfungsgesprächs mitgeteilt werden sollen.
§ 12 Regelungen für behinderte Menschen Behinderten Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Art und Umfang der im Einzelfall zu gewährenden Erleichterungen sind rechtzeitig mit den behinderten Menschen - auf ihren Wunsch unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - zu erörtern.
Ab s c h n i t t 3 Durchführung der Prüfung
§ 10 Anmeldung zur Prüfung (1) Der Prüfling meldet sich fristgerecht (§ 8 Abs. 2) bei der zuständigen Stelle unter Verwendung ihres Anmeldevordruckes zur Prüfung an. Der Vordruck enthält einen Hinweis auf das Antragsrecht behinderter Menschen nach § 12.
§ 13 Gegenstand und Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
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Der Prüfling soll nachweisen, dass er über fundierte anwendungsbezogene Fachkenntnisse verfügt und damit Sachverhalte höheren Schwierigkeitsgrades analysieren und kritisch bewerten sowie sach- und zielgerechte, ökonomische Lösungen entwickeln, begründen und berufspraktisch anwenden kann. Gegenstand der Prüfung sind die folgenden Inhalte:
1. Prüfungsbereich: Recht im beruflichen Kontext Der erste Prüfungsbereich ist untergliedert in die Gebiete 1.1 Grundlagen des nationalen und europäischen Rechts 1.2 Rechtsstellung der Einrichtungen des Informationswesens a) Rechtsgrundlagen im Grundgesetz b) Rechtsstellung der überregionalen Einrichtungen im Informationswesen c) Archivgesetze des Bundes und der Länder d) Bibliotheksgesetze e) Rechtsformen von Einrichtungen des Informationswesens f) Spezialgesetzliche Regelungen für Einrichtungen des Informationswesens und Regelungen im Rahmen von Hochschulgesetzen 1.3 Verwaltungsrecht fahrensrecht
und
Verwaltungsver-
a) Grundsätze des Verwaltungshandelns und des Verwaltungsverfahrens b) Verwaltungsakt: Bedeutung, Arten, Nebenbestimmungen, Wirksamkeit, Fehlerhaftigkeit und Folgen, Rücknahme und Widerruf c) Vollstreckungsrecht d) Widerspruchsverfahren e) Überblick über Verwaltungsgerichtsverfahren 1.4 Informationsfreiheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte a) Bedeutung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Datenschutzes im Informationswesen b) Datenschutzrecht, insbesondere in Zusammenhang mit Personalverwaltung, Benutzungsvorgängen und elektronischer Datenverarbeitung c) Persönlichkeitsrechte, insbesondere Bildrechte d) Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder e) Gleichstellung und Grundzüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
1.5 Rechtliche Grundlagen für die Akquise und Übernahme von Informationsressourcen a) Rechtsquellen, insbesondere Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Archivgesetze b) Geschäftsbeziehungen und Vertragsgestaltung zwischen Einrichtungen des Informationswesens, Dienstleistern und weiteren Partnern c) Pflicht- und Belegexemplarregelungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene 1.6 Rechtsfragen der Benutzung a) Formen der Benutzungsverhältnisse b) Benutzungsordnungen: Übliche Regelungen und deren rechtliche Grundlagen c) Leihverträge d) Barrierefreiheit 1.7 Urheber- und Medienrecht a) Wesentliche Regelungen des Urheberrechts b) Wesentliche Regelungen des Medienrechts
2. Prüfungsbereich: Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens Der zweite Prüfungsbereich ist untergliedert in die Gebiete 2.1 Strukturen des Informationswesens in Deutschland a) Unterhaltsträger und übergeordnete Einrichtungen des Informationswesens b) Förderer und Partner des Informationswesens c) Typologie von Einrichtungen und Netzwerken des Informationswesens d) Entwicklung und Struktur der Informationsberufe e) Verbände und Gewerkschaften im Bereich des Informationswesens 2.2 Historische, politische und gesellschaftliche Grundlagen der Informationsgesellschaft a) Grundzüge der neueren Geschichte Deutschlands seit dem 19. Jahrhundert im europäischen Kontext b) Verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland; Kultur, Bildung und Wissenschaft als Aufgaben der Länder und des Bundes c) Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland als Grundlage der Informationsgesellschaft
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d) Entwicklung und aktuelle Struktur der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland 2.3 Historische Grundlagen des Informationswesens a) Geschichte des Buch- und Publikationswesens, des Buchhandels und der Medienwirtschaft b) Geschichte des Bibliothekswesens c) Geschichte des Archivwesens d) Geschichte des Informations- und Dokumentationswesens und der Bildagenturen e) Technische Entwicklungslinien: Massenproduktion, Digitalisierung, Virtualisierung, Automatisierung f) Historische Hilfswissenschaften: Geschichte der Schrift, Grundbegriffe der Aktenkunde, der Handschriften- und Inkunabelkunde, der Buchwissenschaft und der Einbandkunde, der Wappen- und Siegelkunde, der Münzkunde und der Zeitrechnung 2.4 Wirtschaftliches Umfeld des Informationswesens a) Buch- und Medienhandel in Deutschland b) Internationaler Verlags- und Medienhandel c) Dienstleister für Einrichtungen des Informationswesens, insbesondere Library Suppliers d) Informationswirtschaft, insbesondere Datenbankhersteller, Datenbankhosts e) Internetwirtschaft und nichtkommerzielle Alternativen, insbesondere Open Access Bewegung, Creative Commons 2.5 Internationale Organisation des Informationswesens und Informationswesen des Auslands a) Internationale Organisationen und Verbände b) Informationsstrukturen in ausgewählten Ländern 2.6 Informationswesen und Wissenschaft a) Entstehung und Ausdifferenzierung der Wissenschaftsdisziplinen b) Wissenschaftsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland und im europäischen Kontext c) Entwicklung und Struktur der Wissenschaften im Bereich des Informationswesens, insbesondere Archivwissenschaft, Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Museologie, Medienwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Publizistik
3. Prüfungsbereich: Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens Der dritte Prüfungsbereich ist untergliedert in die Gebiete
3.1 Betriebswirtschaft a) Grundlagen der Betriebswirtschaft b) Kaufmännisches Rechnungswesen c) Kosten-Leistungs-Rechnung 3.2 Haushaltswesen a) Grundzüge der Haushaltsplanung b) Mittelbewirtschaftung c) Vergabeverfahren 3.3 Betriebsführung a) Strategische Planung, Zielentwicklung, Leitbild b) Betriebliche Steuerung, Dienstleistungsmanagement c) Controlling: Aufgaben, Arten und Instrumente d) Organisationsformen, Organisationsentwicklung e) Theoretische Grundlagen und Anwendung verschiedener Managementmethoden, insbesondere Projektmanagement, Qualitätsmanagement f) Innerbetriebliche Kommunikation, insbesondere Sitzungsleitung, Gesprächsführung, Moderations- und Präsentationstechniken 3.4 Personalrecht und Personalwirtschaft a) Grundlagen des Beamten- und Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes b) Personalvertretungsrecht: Rechtsstellung, Beteiligungsrechte und Beteiligungsformen c) Gleichstellungsbeauftragte; Schwerbehindertenvertretung d) Personalentwicklungsplanung e) Personalgewinnung: Anforderungsprofile, Stellenausschreibung, Personalauswahl f) Personalführung und Motivation 3.5 Statistik a) Grundlagen der Statistik b) Fachbezogene Anwendungen der Statistik
4. Prüfungsbereich: Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens Der vierte Prüfungsbereich ist untergliedert in die Gebiete 4.1 Grundlagen und Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik a) Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik b) Datenbanksysteme und Webtechnologien, Grundlagen des Programmierens c) Grundsätze des Webdesign 68
4.2 Erwerbung und Übernahme a) Zugangsarten b) Definition und Entwicklung von Beschaffungsprofilen, kooperative Erwerbungsformen c) Organisation der Medienbeschaffung und Medienauswahl, insbesondere Bewertung von Archivalien, Medien und Informationsressourcen d) Arbeitsabläufe in Einrichtungen des Informationswesens
5. Prüfungsbereich: Informations- und Benutzungsdienste Der fünfte Prüfungsbereich ist untergliedert in die Gebiete 5.1 Informationsvermittlung, Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz a) Auskunft und Recherchedienstleistungen, kundenorientierte Aufbereitung von Medien und Informationen b) Konzepte und Dienstleistungen zur Wahrnehmung des Bildungsauftrages von Einrichtungen des Informationswesens c) Kommunikation in berufstypischen Situationen
4.3 Erschließung a) Ordnungs- und Erschließungsprinzipien in den Einrichtungen des Informationswesens b) Aufbau und Inhalt verschiedener Kataloge, Datenbanken, Findmittel und Bibliographien c) Überblick über Regelwerke, nationale und internationale Standardisierung, kooperative Erschließung, Strukturierung von Daten durch Daten- und Metadatenformate d) Überblick über maschinelle Erschließungs- und Indexierungsverfahren e) Arbeitsabläufe und Prinzipien der Erschließung in Bibliotheken: Formalerschließung mit höherem Schwierigkeitsgrad nach den geltenden Regelwerken, Verbundkatalogisierung, Fremddatenübernahme, Schnittstellen, Retrokonversion, Verbundsysteme, verbale und klassifikatorische Sacherschließung, Thesauri und Normdateien f) Arbeitsabläufe und Prinzipien der Erschließung in Archiven: Provenienz und Bestandsbildung, Abgrenzung von Beständen, Verzeichnungsarten, Regelwerke, Verfahren zur inneren Ordnung von Beständen, Verzeichnung von Archivgutarten, Schriftgutverwaltung und Überlieferungsbildung, aktenkundliche Bestimmung, Dokumentenmanagement g) Arbeitsabläufe und Prinzipien der Erschließung in Bildagenturen, Informations- und Dokumentationsstellen sowie medizinischen Dokumentationsstellen: Formalerschließung nach DIN/ISO, Thesauristrukturen, Indexierung und Erstellung von Abstracts, IconClass, Bildbeschreibungen, Verzeichnung von Krankenunterlagen, Bestandsstrukturen von Krankenakten-Registraturen 4.4 Aufbewahrung, Sicherung, Bereitstellung, Bestandspräsentation
5.2 Organisation, Prozesse und technische Voraussetzungen der Benutzung a) Benutzungsbedingungen sowie Inhalte und Ablauf von Benutzungseinführungen b) Ausleihe und Benutzung in den Räumen der Einrichtungen des Informationswesens c) Dokumentlieferung und -beschaffung d) Elektronische Dienstleistungs- und Informationsangebote e) Evaluierung und Optimierung von Prozessen 5.3 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit a) Definition und Ziele des Marketings von Einrichtungen des Informationswesens b) Methoden und Konzepte des Dienstleistungsmarketings c) Marketinginstrumente für Dienstleistungsanbieter d) Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
6. Prüfungsbereich: Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten Der sechste Prüfungsbereich ist untergliedert in die Schwerpunkte a) Amtliche Publikationen b) Archivalien c) Bildmaterialien d) Elektronische Ressourcen und andere Nichtbuchmaterialien
a) Bau, Einrichtung, Technik
e) Handschriften, Nachlässe, Autographen
b) Bestandserhaltung und -pflege, Datensicherung, Langzeitarchivierung
f) Historische Drucke und Inkunabeln
c) Bereitstellung, Aufstellung und Bestandspräsentation
h) Unselbständige Werke
d) Ausstellungen
g) Medizinische Unterlagen i)
Zeitschriften, Zeitungen und andere Periodika
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(2) Die Prüfungsaufgaben sind so zu gestalten, dass der Prüfling nachweisen kann, dass er die Anforderungen des § 1 erfüllt. Sie sollen insbesondere praktische Problemstellungen von Einrichtungen des Informationswesens des Bundes enthalten.
Für die Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeit steht dem Prüfling eine Frist von zwei Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt am Tag nach Bekanntgabe der Aufgabenstellung für die praktische Prüfungsarbeit.
In dem in Absatz 1 genannten Prüfungsgebiet Nr. 2.5 "Internationale Organisation des Informationswesens und Informationswesen des Auslands" können auch Aufgaben gestellt werden, die in englischer Sprache formuliert und zu bearbeiten sind. Für die Lösung der Aufgaben dürfen höchstens 10 v. H. der für den gesamten in Absatz 1 genannten Prüfungsbereich Nr. 2 erreichbaren Punkte vorgesehen werden. Bewertet wird die unter Verwendung der englischen Fachterminologie inhaltlich richtige Aufgabenlösung.
Die praktische Prüfungsarbeit
Bei der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben sollen die in der Berufspraxis üblichen Arbeitsmittel als Hilfsmittel zugelassen werden. (3) Im schriftlichen Teil der Prüfung ist aus jedem der in Absatz 1 genannten Prüfungsbereiche Nr. 1 bis Nr. 5 eine Prüfungsarbeit unter Aufsicht anzufertigen. Die Prüfungsthematik soll aus mehreren Prüfungsgebieten ausgewählt werden. Der schriftliche Teil der Prüfung wird in zwei Abschnitte gegliedert. Der erste Prüfungsabschnitt soll in der Mitte der dreijährigen Fortbildungsmaßnahme, der zweite Prüfungsabschnitt soll nach ihrer Beendigung durchgeführt werden. Den Prüfungsabschnitten sind folgende Prüfungsbereiche mit folgender Bearbeitungsdauer zugeordnet: 1. Abschnitt: 1. Recht im beruflichen Kontext (180 Minuten), 2. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens (180 Minuten), 3. Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens (240 Minuten); 2. Abschnitt: 4. Betrieb von Einrichtungen des Informationswesens (240 Minuten), 5. Informations- und Benutzungsdienste (240 Minuten). (4) Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer praktischen Prüfungsarbeit und einem Prüfungsgespräch. In der praktischen Prüfungsarbeit soll der Prüfling nachweisen, dass er ein komplexes Thema aus der Praxis von Einrichtungen des Informationswesens unter Berücksichtigung der einschlägigen Fachliteratur selbständig bearbeiten kann. Inhaltlicher Rahmen für die Aufgabenstellung der praktischen Prüfungsarbeit sind die Prüfungsgebiete des Absatzes 1.
1. ist gedruckt oder maschinell geschrieben vorzulegen, 2. ist mit Seitenzahlen und einer Inhaltsübersicht zu versehen, 3. hat die benutzten Quellen anzugeben, 4. soll zwischen 15 und 30 Seiten des Formats DIN A 4 umfassen und 5. ist in Schriftgröße 11, Schrifttyp Arial, mit 1,5fachem Zeilenabstand und einem Korrekturrand von 5 cm anzufertigen. Sie ist fristgerecht (Datum des Poststempels) in fünffacher Ausfertigung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Der Prüfling hat bei der Abgabe schriftlich zu versichern, dass er sie selbständig verfasst und die benutzten Quellen vollständig angegeben hat. Die praktische Prüfungsarbeit ist Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch, das in drei zeitlich zusammenhängenden Abschnitten vollzogen wird. Es beginnt mit der Präsentation der praktischen Prüfungsarbeit durch den Prüfling, die höchstens zehn Minuten dauern soll. Der Präsentation folgt die vertiefende Erörterung der praktischen Prüfungsarbeit zwischen Prüfungsausschuss und Prüfling, die höchstens zwanzig Minuten dauern soll. Der letzte Abschnitt des Prüfungsgesprächs, für den höchstens 15 Minuten vorgesehen sind, ist dem Prüfungsbereich Nr. 6 "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" vorbehalten. Der Prüfling wählt hierfür einen der in Abs. 1 Nr. 6 vorgegebenen Schwerpunkte aus. Das Prüfungsgespräch soll insgesamt höchstens 45 Minuten dauern. (5) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. § 14 Prüfungsaufgaben (1) Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben für den schriftlichen Teil der Prüfung sowie ihre Lösungs- und Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen (§ 13). Er kann Vorschläge von den Fortbildungsträgern berücksichtigen.
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(2) Aufgaben, die von einem Gremium bei der zuständigen Stelle erstellt oder ausgewählt werden, das entsprechend § 40 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes zusammengesetzt ist, sind von dem Prüfungsausschuss zu übernehmen. (3) Die Aufgabenstellungen für die praktischen Prüfungsarbeiten werden von dem Prüfungsausschuss beschlossen. Den Prüflingen ist Gelegenheit zu geben, Themenvorschläge zu machen.
§ 15 Nichtöffentlichkeit Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums des Innern und der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Berufsbildungsausschusses können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen, sofern keiner der Prüflinge widerspricht. Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein. § 7 gilt für anwesende Dritte sinngemäß.
§ 16 Leitung und Aufsicht (1) Die Prüfung wird unter der Leitung des vorsitzenden Mitglieds vom Prüfungsausschuss abgenommen. (2) Für den schriftlichen Teil der Prüfung regelt die zuständige Stelle im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtführung, die sicherstellen soll, dass der Prüfling selbständig und nur mit den zugelassenen Arbeits- und Hilfsmitteln arbeitet. Über den Ablauf ist eine Niederschrift zu fertigen. (3) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten und die praktische Prüfungsarbeit sind nicht mit den Namen der Prüflinge, sondern mit Kennziffern zu versehen; diese werden ausgelost.
§ 17 Ausweispflicht und Belehrung Die Prüflinge haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Sie sind über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit sowie über die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.
§ 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1) Täuscht ein Prüfling während des schriftlichen Teils der Prüfung oder versucht er zu täuschen, teilt die Aufsicht führende Person dies dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses mit. Der Prüfling darf jedoch an dem Prüfungsabschnitt bis zu dessen Ende teilnehmen. Stört ein Prüfling den Prüfungsablauf erheblich, kann die Aufsicht führende Person ihn vorläufig von der Prüfung ausschließen.
(2) Über die Folgen der Täuschungshandlung oder des Ordnungsverstoßes entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüflings. Der Prüfungsausschuss kann je nach Schwere der Täuschungshandlung oder des Ordnungsverstoßes die Wiederholung von Prüfungsleistungen anordnen oder Prüfungsleistungen mit null Punkten bewerten. (3) Wird die Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, kann der Prüfungsausschuss in besonders schweren Fällen innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung die Prüfung für nicht bestanden erklären und die Wiederholung der gesamten Prüfung oder die Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen anordnen. Der Prüfling ist vor der Entscheidung zu hören. Die Jahresfrist gilt nicht in den Fällen, in denen der Prüfling über seine Teilnahme an der Prüfung getäuscht hat. (4) Die Absätze 2 und 3 gelten für Täuschungshandlungen im Zusammenhang mit dem praktischen Teil der Prüfung entsprechend.
§ 19 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Der Prüfling kann vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht begonnen. Hat der Prüfling ohne vorherige schriftliche Erklärung an der Prüfung nicht teilgenommen, gilt die Prüfung als nicht bestanden, es sei denn, der Prüfling war aus wichtigem Grund an der Teilnahme oder an der rechtzeitigen Abgabe der Erklärung gehindert. (2) Nimmt der Prüfling aus wichtigem Grund an Teilen der Prüfung nicht teil, sind diese nachzuholen; in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen werden anerkannt. Der Prüfungsausschuss bestimmt das weitere Verfahren im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle. Liegt ein wichtiger Grund nicht vor, gilt die Prüfung als nicht bestanden. (3) Hält der Prüfling die Frist für die Abgabe der praktischen Prüfungsarbeit nicht ein, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes trifft der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüflings.
Ab s c h n i t t 4 B ew e r t u n g , F e s t s t e l l u n g u n d Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 20 Bewertung (1) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten und die praktische Prüfungsarbeit sind von jeweils zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu beurteilen und zu bewerten. Der Prüfungsausschuss beschließt die Ergebnisse.
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(2) Das Prüfungsgespräch im Rahmen des praktischen Teils der Prüfung ist von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu beurteilen und zu bewerten. (3) Prüfungsleistungen sind nach folgendem Maßstab zu bewerten: Eine den Anforderungen in besonderem Maß entsprechende Leistung = sehr gut = 100 bis 87,5 Punkte; eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = gut = unter 87,5 bis 75 Punkte; eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung = befriedigend = unter 75 bis 62,5 Punkte; eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht = ausreichend = unter 62,5 bis 50 Punkte; eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind = mangelhaft = unter 50 bis 25 Punkte; eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind = ungenügend = unter 25 bis 0 Punkte. (4) Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten im ersten und im zweiten Abschnitt des schriftlichen Teils der Prüfung sowie der praktischen Prüfungsarbeit als Teilergebnis des praktischen Teils der Prüfung sind dem Prüfling jeweils nach dem Beschluss der Ergebnisse gemäß Absatz 1 Satz 2 schriftlich bekannt zu geben.
(3) Bei der Ermittlung des Ergebnisses des praktischen Teils der Prüfung fließen das Ergebnis der praktischen Prüfungsarbeit mit einem Anteil von 40 v. H., das Ergebnis der mündlichen Präsentation und vertiefenden Erörterung (§ 13 Abs. 4) mit einem Anteil von 30 v. H. und das Ergebnis des Prüfungsgesprächs auf der Grundlage des Prüfungsbereichs Nr. 6 "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten" mit einem Anteil von 30 v. H. ein. (4) Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens vier schriftliche Prüfungsarbeiten und der praktische Teil der Prüfung mit jeweils mindestens 50 Punkten (bei einfacher Gewichtung) bewertet sind. Insgesamt müssen in dem schriftlichen und dem praktischen Teil der Prüfung mindestens 300 Punkte (bei einfacher Gewichtung) erreicht sein. Wird eine schriftliche Prüfungsarbeit mit weniger als 25 Punkten bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. (5) Die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung ist dem Prüfling im Regelfall unmittelbar nach Abschluss der Prüfung mitzuteilen. (6) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
§ 22 Prüfungszeugnis (1) Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein Zeugnis. (2) Das Prüfungszeugnis enthält 1. die Bezeichnung "Prüfungszeugnis nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes", 2. die Personalien des Prüflings, 3. die Bezeichnung der Fortbildungsprüfung, 4. das Thema der praktischen Prüfungsarbeit,
§ 21 Feststellung des Prüfungsergebnisses (1) Der Prüfungsausschuss stellt das Gesamtergebnis der Prüfung fest. (2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Ergebnisse der drei schriftlichen Prüfungsarbeiten des 1. Prüfungsabschnitts (§ 13 Abs. 3) jeweils das einfache Gewicht, die Ergebnisse der zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten des 2. Prüfungsabschnitts (§ 13 Abs. 3) haben jeweils das eineinhalbfache Gewicht. Das Ergebnis des praktischen Teils der Prüfung wird doppelt gewichtet. Das Gesamtergebnis der Prüfung ist die durch acht geteilte Summe der Punkte, die für den schriftlichen und den praktischen Teil der Prüfung unter Berücksichtigung der Gewichtungen errechnet worden sind. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Prüfung werden mit zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung ausgewiesen.
5. den Schwerpunkt des Prüfungsbereichs Nr. 6 "Erschließung und Vermittlung spezifischer Medienarten", 6. das Gesamtergebnis der Prüfung, 7. die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen, 8. das Datum des Bestehens der Prüfung, 9. die Unterschriften des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin oder eines Vertreters der zuständigen Stelle und 10. das Siegel der zuständigen Stelle. (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag des Prüflings eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.
§ 23 Nicht bestandene Prüfung (1) Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle einen schriftlichen
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Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchen Prüfungsbestandteilen (§ 24 Abs. 2) befriedigende Leistungen nicht erbracht worden sind und welche Prüfungsleistungen in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt zu werden brauchen. (2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung nach § 24 ist hinzuweisen.
Ab s c h n i t t 5
Ab s c h n i t t 6 Schlussbestimmungen
§ 25 Rechtsbehelfe Maßnahmen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Wiederholungsprüfung
§ 24 Wiederholungsprüfung (1) Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Der erste Abschnitt des schriftlichen Teils der Prüfung kann nicht eigenständig wiederholt werden. (2) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prüfling auf seinen Antrag von einzelnen Prüfungsbereichen des schriftlichen Teils der Prüfung und von dem praktischen Teil der Prüfung zu befreien, wenn diese jeweils mit mindestens befriedigend bewertet wurden und er spätestens innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag nach Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, an der Wiederholungsprüfung teilnimmt. (3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. § 10 gilt entsprechend.
§ 26 Prüfungsunterlagen Nach Abschluss der Prüfung ist dem Prüfling auf Antrag Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten und die praktische Prüfungsarbeit sind zwei Jahre, die Anmeldungen nach § 10 und Niederschriften nach § 16 Abs. 2 und § 21 Abs. 6 sind zehn Jahre aufzubewahren.
§ 27 Genehmigung, Inkrafttreten Die Änderungen der Prüfungsordnung vom 20. November 2009 (GMBl 2010, S. 201) sind am 23. Mai 2011 nach § 54 i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 2, § 47 Abs. 1 Satz 2 und § 81 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom Bundesministerium des Innern genehmigt worden. Sie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Veröffentlichung am 1. September 2011 im GMBl S. 569 73