Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen

Point 2017 Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. Hesekiel 36:2...
Author: Ralf Langenberg
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Point 2017

Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen

Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. Hesekiel 36:26

Wo bleibt der Mensch in diesen Zeiten, wo es soviel Gewalt gibt, so viel Krieg und Hass, so viel Zerstörung überall. Was ist der Mensch, der kämpft und tötet. Der foltert und mordet, dessen Hass grenzenlos ist? Und was zählt da der Mensch, der vor Angst zittert, der alles verliert, dem nur noch die Flucht bleibt, der abgeführt wird von Jerusalem in langen Reihen nach Babylon? Zu ihm sagt Gott, ich werde dir, Mensch, ein neues Herz geben, das nach meinem Sinn ist, ich werde dir Menschenkind, einen neuen Geist geben, der nach meinem Willen lebt. So kann die Welt neu werden, eine Welt, wie Gott sie will, wo Liebe statt Hass regiert, wo Frieden statt Krieg herrscht, wo der Menschen dem anderen zum Menschen wird. Werner Milstein

Inhaltsverzeichnis Inhalt:

Seite

Jahreslosung ............................................................................................................................. 2-3 Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................ 4 Der Anfang ..................................................................................................................................... 5 Kontaktadresse & Delegationen ............................................................................................... 6 Bezirksjugendvertretung (BV) & Leitungskreis (LK) ......................................................... 7 Jahresrückblick 2016 ............................................................................................................ 8-12 Jugendtreff TeeNager ............................................................................................................. 13 Alle Achtung ........................................................................................................................... 14-15 Grundkurs ................................................................................................................................ 15-16 Erste-Hilfe-Kurs ......................................................................................................................... 17 BestellSeminare .......................................................................................................................... 18 Kindertag ........................................................................................................................................ 19 Bezirkskonfirmand*innentag .................................................................................................. 20 KonfiCup ......................................................................................................................................... 21 EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode ............................................................ 22 YouVent .......................................................................................................................................... 23 Jahresüberblick EJ 2017 ................................................................................................. 24-25 Inklusion & Meine Träume - Deine Träume ......................................................................... 26 Freizeit auf dem Eselhof ........................................................................................................ 27 Jugendfreizeit Tessin .............................................................................................................. 28 Snaketree & Waffelverkauf ................................................................................................... 29 Planungs– und Dankeschönwochenende ................................................................................. 30 Deutscher Evang. Kirchentag .................................................................................................. 31 Jugendgottesdienst ................................................................................................................... 32 a tempo! Jugendchor .................................................................................................................. 33 Kosteninformation bei Freizeiten ........................................................................................ 34 KJR Spieleverleih & Zuschüsse ............................................................................................. 35 Reisebedingungen ................................................................................................................ 36-42 Konto & Impressum ................................................................................................................... 43 Anmeldungen EJ .................................................................................................................. 44-46 Impressionen ........................................................................................................................ 47-48 -4-

Der Anfang

Vorwort Hier ist es nun, das POINT 2017 Was für ein Glück, dass Ihr nun das POINT 2017 in den Händen haltet. Ein Heft, das voll ist mit Veranstaltungen und Möglichkeiten der Begegnung, das eigene Glück zu erleben und mit dem Nächsten zu teilen. Das POINT birgt eine enorme Vielfalt, bei der jede und jeder etwas für sich finden kann und gleichzeitig zeigt es unsere Einheit im christlichen Glauben. Diese Vielfalt ist gegeben durch die vielen engagierten Mitarbeitenden, die mit viel Liebe und Zeit dies alles ermöglichen. Dankbarkeit: Gerade in diesen Tagen hört man viel von Krisen, die sehr erschütternd sind, und übersieht leicht die dankbaren, schönen und tollen Ereignisse. Wir blicken erfüllt in das Jahr 2016 zurück. Es war ein wunderbares Jahr und die Dankbarkeit nährt sich vor allem aus der Summe der kleinen unscheinbaren Dinge, wie z. B. strahlende Augen, zupackende Hände usw., auf unseren Veranstaltungen. Aus dieser Dankbarkeit schöpfen wir für das Jahr 2017. Entdeckt im POINT 2017 das eigene Glück...

Shalom, das Redaktionsteam -5-

Kontaktadresse & Delegationen

Evangelische Jugend im Kirchenbezirk Villingen Vorsitzende der BV Alexandra Waimer

Stellvertreter:

Thomas Renneberg

Beisitzer*innen

Rebekka und Jurek Nowara, Aron Fuchs

Leitungskreis besteht aus:

Vorsitzende, Stellvertreter, Beisitzer* innen und dem Bezirksjugendpfarrer

Wehrstr. 4 78050 VS- Villingen Fon: (07721) 9464 - 207 Fax: (07721) 9464 - 194

Zeltverleih

Thomas Renneberg zu erreichen übers Büro

SJR Villingen Delegierte der EJ Sascha Nowara Alexandra Waimer

Bezirksjugendreferent*in: Cornelia und Sascha Nowara

KJR Villingen Delegierte der EJ Jurek Nowara Aron Fuchs

Sekretariat: Ines Keller

Rebekka Nowara (Stellvertreterin) Julia Elben (Stellvertreterin)

E-Mail:

Bezirkssynoden Delegierte

[email protected]

Bezirksjugendpfarrer: Dr. Lutz Bauer

Julia Elben Alexandra Waimer

Landesjugendsynodale: Julia Elben Rebekka Nowara

Ganz wichtig:

Überall da, wo ihr dieses Logo seht, könnt Ihr Euch bei der obigen Adresse anmelden oder informieren!!! -6-

Bezirksjugendvertretung (BV) & Leitungskreis (LK)

Bezirksjugendvertretung BV Die BV ist das Zusammentreffen von Jugendmitarbeitenden aus allen Gemeinden im Kirchenbezirk Villingen. In diesem Gremium werden fast alle Belange der Kinder- und Jugendarbeit entschieden. Es werden wichtige Informationen ausgetauscht, neue Ideen für Veranstaltungen gesponnen und dann versucht, diese umzusetzen. Dabei ist es dem Gremium immer wichtig, wie Glaube für Kinder und Jugendliche erfahrbar gemacht werden kann. Es werden Andachten und neue Spielideen vorgestellt und teilweise sofort ausprobiert. Auch entstehen in diesem Kreis immer wieder Freundschaften, die für die Einzelnen wichtig sind. So sind der Austausch und das Miteinander das Wesentliche bei diesem Kreis. Es ist immer sehr spaßig – glaubt Ihr das nicht, dann schaut doch einfach mal vorbei!!! Die Termine der BVs fürs Jahr 2017 werden euch spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt.

Leitungskreis Hier seht Ihr den im Dezember neu zusammengesetzten Leitungskreis:

Thomas

Lutz

Alex

Aron

Bauer

Jurek

Rebekka

Nochmals ganz herzlichen Dank für das große Engagement für die Arbeit bei der EJ. -7-

Jahresrückblick 2016

Rückblick über das Jahr 2016 auf Aktionen und Freizeiten Wie jedes Jahr soll an dieser Stelle ein kurzer Rückblick der Arbeit in und um die EJ stehen. Dies konnte zum großen Teil nur mit Hilfe der vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden zustande gebracht werden! Januar 2016 Das POINT wird fertig gestellt, in Druck gegeben und schließlich verschickt. Buchungen für das kommende Jahr müssen getätigt und überprüft werden. Jugendreff TeeNager ist ein Treffpunkt für Jugendliche, die gemeinsam Zeit teilen wollen. Sie trafen sich neun Mal im Jahr 2016 bei ganz unterschiedlichen Unternehmungen und Themen. Das tolle daran ist, dass jeder/ jede dazu kommen kann. Am 30. Januar war das badische KonfiCup Finale in Lahr. Die Siegermannschaft aus Donaueschingen und Hüfingen (Spielgemeinschaft) war mit dabei und hatte viel Spaß an diesem Turnier. Sie gaben alles und sind reich an Erfahrungen zurückgekehrt. Februar 2016 Freizeiten heiß begehrt – nach zwei Tagen war die Eselfreizeit ausgebucht. Die Jugendfreizeit füllte sich und im Sommer waren alle Plätze belegt. 20. Februar Konfirmand* innen Tag Regio Süd in Villingen. Im und um das Martin-Luther-Haus näherten sich Konfirmand* innengruppen aus dem Süden unseres Kirchenbezirk mit unterschiedlichen Methoden den Geheimnissen der 10 Gebote. Die Teamfindung für die Freizeiten findet ein Ende und die Vorbereitungstreffen laufen an. Freizeitleiterlehrgang läuft an, um die Teamenden auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Auch sonst einige Vorbereitungstreffen für Schulungen, Sitzungen,…. Snaketree-Bau: Mit eigenen Händen unter der Anleitung von Landesjugendreferent Detlev Hoppenstock (der Erfinder/ Konstrukteur) entsteht der EJ Snaketree. Ein schwebender Holzstamm, der 18m in die Höhe wachsen kann. Nach erfolgreichem Bau und Gestalten der Holzelementen, kam dann der Einsatz, das gesicherte Klettern daran. März 2016 Ab 08. März starteten die Alle Achtung Schulungen in den Gemeinden. Am Ende des Jahres waren rund 300 Menschen durch die Schulungen gelaufen. Eine beachtliche Anzahl. Danke für die Begegnungen und das Einbringen der Zeit und -8-

Jahresrückblick 2016

Engagement der Teilnehmenden. Für uns waren die Zeit der Kurse eine reiche Zeit. 18. - 23. März: fand der Grundkurs wieder zusammen mit der Kollegin vom Bodensee, Christiane Degenhart, statt. Es wurde viel gelernt und dabei kam der Spaß nicht zu kurz. Im Freizeitheim Weißloch, bei St. Georgen, waren die Kochexperten Rebekka und Jurek von der EJ für die kulinarische Säule  zuständig. April 2016 10. April: Kinderolympiade erster Aufbau des EJ-Snaketree. Es war eine gelungene Aktion, an der viele Kinder aus verschiedenen Nationen und Befähigungen unentgeltlich teilnehmen konnten. Wir als kirchliche Einrichtung waren mitten in der Stadt präsent, dabei entstanden unterschiedliche Gespräche über Glauben und Engagement in der Kirche. 16. April: Erste Hilfe Kurs bei den Johannitern. Jugendleiter* innen wurden für Situationen geschult, in denen wenig Zeit zum Überlegen bleibt. 29. April Respect Yourself Night Soccer Turnier. Die Idee aus verschiedenen Einrichtungen und Kirchen, Jugendliche anzusprechen und miteinander Fußball zu spielen und dabei am Rand des Spielfeldes miteinander ins Gespräch zu kommen. Eine gelungene Sache, die aber leider so 2016 ihr Ende fand. Mai 2016 4.-7. Mai: Workshop auf dem Christival. Gefüllt mit weiteren Alle Achtung Schulungen. Die Vorbereitungen zu den Freizeiten werden umfänglicher. Beratung § 72a SGB VIII Kreisjugendring und Landratsamt sind langsam auf der Zielgeraden. Juni 2016 10. Juni EGJ-Delegiertentreffen in Karlsruhe 11. Juni: Landesjugendsynode in Karlsruhe. 25. Juni: Zweiter Erste Hilfe Kurs. Juli 2016 Die heiße Phase der Freizeitvorbereitung läuft. Checklisten werden überprüft, Eltern-/ Kinderbriefe werden verschickt. Material wird gesichtet, herausgeräumt und das Chaos im Büro ist fast perfekt. 30. Juli - 9. August (plus Aufbau- und Abbautag für das Team!) Endlich geht es los: Die langersehnte Eselfreizeit mit fünf Eseln, zwei Ponys und einem super vorbereiteten Team. Das diesjährige Thema: Detektivcamp – sei Deinen Lebensspuren auf dem -9-

Jahresrückblick 2016

Weg – war ein voller Erfolg. Es waren tolle Tage angefüllt mit vielen Erlebnissen und neuen Freundschaften. Schnell waren die 11 Tage verflogen und am Ende waren glückliche und müde Kinder in den Armen ihrer Eltern. Wir Teamenden hatten nun noch die Aufgabe, alles wieder zurück zu bauen und auf Anfang zu stellen. Wir waren uns einig, die viele Arbeit hat sich wieder gelohnt. Einige Teamende werden im Jahr 2017 neue Wege gehen und dafür Gottes Segen. Wir freuen uns, ab und zu von Euch zu hören. August 2016 Jugendfreizeit im Tessin. 14. - 24. August. Wie das Jahr zuvor waren wir ein großes Team, das sich super ergänzte. Wir erlebten die Zeit mit der ganzen Vielfalt der Menschen und Erlebnissen, die eine Freizeit bietet. Das Thema war Vielfalt – Andersein – Chancen erkennen, die gerade darin liegen. Wir versuchten es mit verschiedenen Methoden (interkulturelle Spiele, klettern, baden, Texte, Abendandachten uvm.) erlebbar zu machen. Auch hier großer Dank an das GROßartige Team!!! Das dicke Ende nach zwei Freizeiten: Putzen und Aufräumen der Freizeitutensilien und Entspannen. Rücklauf des ausgeliehenen Materials… Kurz Durchatmen!!!! September 2016 16. September: Nachtreffen Jugendfreizeit: Wie in den Jahren davor luden wir auch dieses Mal wieder die Eltern in einen extra Raum ein. Wir wollten den Eltern mit den Bildern zeigen, was wir mit den Jugendlichen erlebt hatten. Die Jugendlichen genossen im Dachgeschoss in gemütlichen Sesseln und Sofas die Bilder der Freizeit. Nochmals schwelgen bei Bildern der Freizeit – das war einfach schön. Über die Freizeit hinaus wurden die Jugendlichen zum monatlichen Jugendtreff TeeNager herzlich eingeladen. 18. September: Nachtreffen Eselfreizeit: Teilnehmende und ihre Familien schwelgen zusammen in den Erinnerungen an den Sommer. Anhand eines selbst gedrehten und geschnitten Filmes geschah dies in kurzweiliger Form. Die Teilnehmenden freuen sich über das Wiedertreffen vieler liebgewonnener Menschen und Tieren! Die Tenne war gut gefüllt mit - 10 -

Jahresrückblick 2016

ca. 250 Menschen. Wir Teamende hatten unsere Freude daran, denn für dieses Team ging eine intensive und einmalige Zeit zu Ende. Nach der Freizeit ist vor der Freizeit, daher aufräumen, neu bestücken, reparieren und Abrechnungen zu Ende bringen. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, äh nach der Freizeit, ist vor der Freizeit, also für das Jahr 2017 (manches sogar für 2018!) Häuser, Busse, Material, usw. buchen. Und parallel dazu für die bevorstehenden Veranstaltungen noch letzte Vorbereitungen treffen. 24. September: Konfirmand* innen Tag Regio Süd in Villingen. Im und um das Paulusgemeindehaus näherten sich Konfirmand* innengruppen aus dem Süden unseres Kirchenbezirk mit unterschiedlichen Methoden den Geheimnissen der 10 Gebote. Oktober 2016 15. Oktober: Konfirmand* innen Tag Regio Nord-West in St. Georgen. Im Ökumenischen Zentrum in St. Georgen näherten sich Konfirmand* innengruppen aus dem Norden unseres Kirchenbezirk mit unterschiedlichen Methoden den Geheimnissen der 10 Gebote. Die Jugendlichen waren konzentriert bei der Sache und die Ergebnisse zeigten, wie stark sich die Jugendlichen mit dem Gebotenen auseinandersetzten. Eingerahmt wurde der Tag von zwei kürzeren Gottesdiensten. 20. Oktober: Vollversammlung des Kreisjugendringes, die Sascha als Vorstandsmitglied mit verantwortet. Auch hier war das Thema Schutz des Kindeswohls auf der Tagesordnung. Die Mitgliedsverbänden des KJRs tauschten sich darüber aus. November 2016 8. November: „Streiten, aber richtig“ mit Villinger Konfirmand* innen. In Villingen kooperieren in der Konfiarbeit einige Gemeinden miteinander. Die Konfirmand* innen haben die Möglichkeit, über den eigenen Gemeindetellerrand zu schauen. Die EJ arbeitet dort mit Modulen der Friedensstifterausbildung. Die Konfirmand* innen entwickelten miteinander große Lust, sich auseinanderzusetzen. Außerdem lernten sie, ihre eigenen Gewaltbereitschaft zu reflektieren. Dezember 2016 2. - 4. Dezember: Das Planungs- und Dankeschönwochenende fand im Weißloch bei St. Georgen mit Jugendlichen statt. Hier wurde geplant, reflektiert, gedankt, gespielt und gelacht. Neue Kraft gesammelt für das Jahr 2017. - 11 -

Jahresrückblick 2016

Darin integriert war die BV, die Bezirksjugendvertretung am 5. Dezember. Mit einer anschaulichen Andacht von Bezirksjugendpfarrer Lutz Bauer. 17. Dezember: Der KonfiCup in Donaueschingen ist seit fünf Jahren ein fester Bestandteil in der Arbeit der EJ geworden. Sport und Kirche sind ein unschlagbares Team und mal schauen, wie es weitergeht. Nach grandiosen Spielen gewann die Mannschaft aus Villingen (Spielgemeinschaft Johannesgemeinde und Markusgemeinde) und wird am 4. Februar 2017 in Lahr unseren Bezirk vertreten. Wir drücken die Daumen!!! 23. Dezember: Beim Waffelverkauf in der Innenstadt von Villingen sind wir kurz vor Weihnachten präsent und schaffen einen Treffpunkt für Altbekannte und auch für Menschen, die sich gar nicht kennen. Zur Arbeit der EJ gehören ebenfalls noch viele andere wichtige Dinge: Jede Veranstaltung will gut geplant, durchgeführt und ausgewertet sein. Auch viele Sitzungen müssen besucht werden, um die Belange der Kinder- und Jugendarbeit zu vertreten. Seelsorgerliche Gespräche, Beratungen, Abrechnungen, erstellen von Haushaltsplänen. Beantragen von Mitteln,... Ein ganz großes DANKESCHÖN an all die, die bei den Aktionen, Freizeiten und Schulungen mitgeholfen haben!!!! Ohne Euch würden viele Maßnahmen nicht stattfinden oder nicht mit diesem Gewinn, den Ihr erst ermöglicht. Danke an all die Begegnungen, die wir im letzten Jahr erfahren durften, denn an diesen wachsen wir und können Dinge auch verändern. Wir freuen uns, Euch zu sehen und sei es einfach durch Zufall. Wir wünschen den verschiedenen Menschen, die den Bezirk oder auch Deutschland verlassen und so nicht mehr für uns sichtbar sind, alles Gute und Gottes reichen Segen. Conny und Sascha

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Jugendtreff TeeNager

„Für Jugendliche gemacht, von Jugendlichen ausgedacht!“ Egal ob evangelisch oder katholisch oder..., egal welcher Gemeinde ihr angehört, egal welche Interessen Ihr habt, egal ob...... Bei uns sind alle Jugendlichen recht herzlich zu unserem Jugendtreff, namens NoName TeeNager, eingeladen. Wir treffen uns jeden Monat einmal an einem Samstag von 17.00 bis 20.00 Uhr, jeweils in Wehrstr. 4 in Villingen. Um einmal aus dem Alltag und dem Schulstress rauszukommen, bieten wir diesen Jugendtreff an, in dem wir Volleyball, Fußball oder andere Spiele spielen, grillen, kochen, Musik hören, Freunde treffen oder auch neue finden, sowie noch viele andere Aktivitäten. Wir freuen uns auf Euer Kommen Eure Rebekka und Team Keine Angst: Bei Fragen meldet euch einfach bei uns unter: [email protected] Unsere nächsten Termine sind: 18. Februar 2017 18. März 2017 29. April 2017 13. Mai 2017 24. Juni 2017 15. Juli 2017

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Alle Achtung

Der Evang. Landeskirche ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen sehr wichtig. Es wurde beschlossen, dass alle Personen, die in unserem Kirchenbezirk mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen arbeiten, eine Schulung besuchen müssen. Diese Basis-Schulung im Bereich der Kinder– und Jugendarbeit wird in unserem Kirchenbezirk an unterschiedlichen Orten und Zeiten angeboten . Es ist möglich den Ort der Schulungen frei zu wählen (s.u.). Inhalte dieser Schulung (Basisschulung von 3 Stunden) sind:

 

Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen

  

Kultur der Grenzachtung

    

Eigene Grenzen und die der anderen wahrnehmen und achten Grenzverletzung - eigene Einschätzung Grenzverletzung, Übergriffe und strafrechtliche Handlung (Verweis auf Täter, Opfer...) Verhaltensstandards und Regeln Handlungsmöglichkeiten bei eigenen Grenzverletzungen, durch andere Mitarbeitende und bei Teilnehmenden Handlungsmöglichkeiten bei einem vermuteten Übergriff oder Missbrauch Beratung und Unterstützung Verpflichtungserklärung

Termine Basiskurs Sa., 18. Februar 2017, 9.00— - 1—2.30 Uhr,

Ev. Gemeindehaus, Johanniterweg 13, Bad Dürrheim

Sa., 6. Mai 2017, 15.00 Uhr– 18.30 Uhr, Ev.. Lukas-Gemeindezentrum, Sperberstr. 31, Villingen

Fr., 29. Mai 2017, 17.30— - 21.00 Uhr, Ev. Gemeindehaus, Baumannstr., Furtwangen

Do., 22. Juni 2017, 18.00 - 21.30 Uhr, Anmeldung über VHS V-S

Kurs –Nr.: A10308 Schwenningen, Stadtbibliothek, Schwenningen - 14 -

Alle Achtung & Grundkurs

Leiter*innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. Mitarbeit im Team einer Freizeit) müssen dazu noch einen Aufbaukurs besuchen. Und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Termine Aufbaukurs Fr., 17. Februar 2017, 17.30— - 21.00 Uhr, Ev. Gemeindehaus, Max-Egon-Straße 23a, Donaueschingen

Sa., 18. Februar 2017, 13.30 - 17.00 Uhr, Ev. Gemeindehaus, Johanniterweg 13, Bad Dürrheim

Fr., 30. Juni 2017, 17.30— - 21.00 Uhr,

Ev. Gemeindehaus, Baumannstr., Furtwangen

Sa., 1. Juli 2017, 15.00 Uhr– 18.30 Uhr, Ev. Lukas-Gemeindezentrum, Sperberstr. 31, Villingen

Anmeldung:

Du willst dich engagieren? Oder Du bist bereits Gruppenleiter*in? Dann bist Du wichtig und hast Verantwortung übernommen oder willst gerne welche übernehmen. Sei es als Mitarbeitende auf einer Freizeit oder in einer festen Gruppe, im KiGo, im Konfiunterricht oder auch nur bei kleineren Aktionen… - 15 -

Grundkurs

Dann hast Du sicher Fragen:  Was kann ich in der Gruppenstunde alles machen?  Andere leiten – kann ich das überhaupt?  Wie gehe ich gut mit Kindern und Jugendlichen um?  Wie kann ich meine Gruppenkinder begeistern und motivieren?  Wo kann ich Zuschüsse beantragen?  Was mache ich, wenn es Konflikte gibt?  Was sind die rechtlichen Grundlagen?  Woran glaube ich eigentlich?  Was ist mit mir und der Kirche?  Wozu sind Jugendverbände gut? Ort: Zeit: Alter: Kosten:

Freizeitheim Weißloch, St. Georgen 07. - 12. April 2017 ab 15 Jahren 60,00 € - 70,00 € (siehe Seite 34) (wird in der Regel von der eigenen Gemeinde übernommen) Leitung: Sascha Nowara (Bezirksjugendreferent Villingen), Christiane Degenhart (Bezirksjugendreferentin Konstanz) und Team Anmeldeschluss: 15. März 2017!!! Veranstalter und Anmeldung: Nachdem ihr den Grundkurs und einen Erste Hilfe Kurs absolviert habt könnt ihr die Juleica beantragen. Mit ihr könnt ihr z. B. kostenlos im Dezember, in der Woche des Ehrenamtes, in den Europapark. - 16 -

Dann auf zum GrundKurs, denn

MITARBEIT BRAUCHT AUSBILDUNG! Außerdem ist der GrundKurs der erst Schritt zu Deiner

Erste-Hilfe-Kurs

Im Ferienlager, bei der Gruppenarbeit oder bei Projekten gibt es immer wieder Situationen, die Kenntnisse in Erster Hilfe erfordern. Manchmal geht es nur darum, eine kleine Schürfwunde zu versorgen. Aber was tun, wenn wirklich mal etwas anderes passiert? Wer viel mit Schulkindern und Jugendlichen zu tun hat und mehr wissen und können will, als ein Sofortmaßnahmen-Kurs bietet, ist hier genau richtig! In ca. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten werden unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt: - Vorgehensweise am Notfallort - Notruf - Stabile Seitenlage - Herz-Lungen-Wiederbelebung - Stillen lebensbedrohlicher Blutungen - Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Stromunfällen, Vergiftungen, Verbrennungen, Herzinfarkt und Schlaganfall Wir werden uns speziell aber auch um Dinge kümmern, die für die Gruppenund Freizeitarbeit wichtig sind, wie etwa: Einrichtung einer Lagerapotheke, Wespenstiche, Wundversorgung, Zecken und einiges mehr… Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die beim Antrag der JuLeiCa und für den Führerschein verwendet werden kann. Ort:

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. , Bertha-von-Suttner-Str. 1, (Eingang Villinger Straße), 78054 Villingen-Schwenningen Zeit: Samstag, 13. Mai 2017, 9.00 - 17.00 Uhr oder Samstag, 08. Juli 2017, 9.00 - 17.00 Uhr Alter: ab 15 1/2 Jahren Kosten: Nix! Wenn Ihr Euch über uns anmeldet, ansonsten 35,- €

Anmeldung: - 17 -

BestellSeminare

Wer Besitzer*in einer JuLeiCa ist, sollte alle 2 bis 3 Jahre einen sogenannten „Aufbaukurs“ absolvieren, damit die Karte verlängert werden kann und um in den Methoden der Kinder– und Jugendarbeit auf dem Laufenden zu bleiben. Wir bieten verschiedene Kurse zu speziellen Themen für und in den jeweiligen Gemeinden an. Die hier aufgeführten BestellSeminare der EJ sind daher nicht terminiert. Wer eine Anfrage in seiner Gemeinde hat, kommt bitte auf uns zu, wir schauen dann was, wann, wie und wo zu realisieren ist. Mögliche Angebote der EJ sind:               

Spielseminar (klassische Spiele und neue Spielideen) Anfangssituation in der Jungschar Freizeitpädagogik Streitschlichtung/ Mediation in Gruppen Moderationsmethode in der Vorbereitung - wie krieg ich alle mit ins Boot Rechtsseminar Gitarrenkurs (Anfänger oder Fortgeschrittenen Kurs) Andachtsseminar Erlebnisorientiertes Lernen Niederseilelemente bei Gemeindefesten Alle Achtung Schulungen (Kindeswohlschutz SGB VIII 72a—) Einsatz von Metalog Trainingstools in der pädagogischen Arbeit Interkulturelles Training KonfiTeamer Ausbildung ............. - 18 -

Kindertag

„Gerechtigkeit macht alle reich“ Samstag, den 18. Februar 2017 10.00 Uhr - 15. 30 Uhr im Evang. Gemeindehaus am Irmapark Dazu sind alle Kinder eingeladen,  die Spaß haben, die Welt der Bibel einmal anders zu entdecken,  die gerne mit anderen Kindern spielen, singen, basteln und was erleben wollen,  die Lust haben, sich auf einen spannenden Tag mit Mittagessen einzulassen.

Wir freuen uns auf dich das Kindertag-Team Alter: 6 - 12 Jahre Kosten: 5,- € (inkl. Mittagessen) Anmeldung und Infos: Evang. Pfarramt Donaueschingen, Max-Egon-Straße 21a Tel.: 0771/92944400 Anreise: muss selbst organisiert werden

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Bezirkskonfirmand*innentag

Bezirkskonfirmand*innentag Regio Süd

(restliche Kirchengemeinden)

Samstag, 23. September 2017, in Donaueschingen

Regio Nord–West (KG: Furtwangen, St. Georgen, - Peterzell, - Tennenbronn, Triberg,)

Samstag 14. Oktober 2017, in St. Georgen jeweils 10.00 - 17.00 Uhr In Eurer Konfirmandenzeit (also angesprochen sind die, die im September Konfirmand*innen sind!) habt Ihr die Möglichkeit, andere Konfirmand*innen aus anderen Gemeinden aus eurer Region des Kirchenbezirks kennen zu lernen. Und dabei einen ganzen Tag, inklusive Mittagessen, etwas über einen Baustein Eurer Konfirmandenzeit in verschiedenen Workshops zu erfahren. Also nicht lange überlegen, sondern gleich mal zur/zum Verantwortlichen für die Konfirmand* innenarbeit hingehen und schnell anmelden zum

Bezirkskonfirmand*innentag. Für alle Ehemaligen Konfis gilt das Gleiche: Wenn Ihr Lust habt, mal dort für einen (halben) Tag die Leitung von Gruppen auszuprobieren, geht zur/zum Gemeindediakon*in/ Pfarrer*in und fragt, ob ihr mitarbeiten könnt! Kosten: Anmeldung: Anreise:

5,00 € für Mittagessen u. Workshops (wird in der Regel von der Gemeinde) übers Pfarramt müsst ihr selbst oder eure Infos bei: Gemeinde organisieren - 20 -

KonfiCup

Samstag, 16. Dez. 2017 Realschule in Donaueschingen 9.30 Uhr - max. 18.00 Uhr Anmeldeschluss: 29. November 2017 Es gelten die Anmeldebestimmungen der EJ (siehe Reisebedingungen ab S. 36). Bei diesem Fußball-Turnier wird die beste Konfi-Fußball-Mannschaft des Kirchenbezirks ermittelt. Mitspielen dürfen nur Jugendliche, die 2017 konfirmiert werden. Eine Mannschaft besteht aus einem/r Torhüter*in und fünf Feldspieler*innen. Es müssen immer zwei Personen des anderen Geschlechts auf dem Feld stehen. Bei Nichterreichen der „Q uote“ spielt die Mannschaft in Unterzahl. Wer zu wenig Konfis hat, kann auch gerne eine Spielgemeinschaft mit anderen Kirchengemeinden gründen. Pro Team erheben wir eine Startgebühr von 10,00 € (inkl. Getränke für die Mannschaft). Jedes Team stellt auch eine Person (am besten einen jungen Erwachsenen oder Jugendleiter*in ), die als Schiedsrichter pfeift. Hast du Lust mitzumachen? Es wäre klasse, wenn möglichst viele Mannschaften teilnehmen! Auch wenn Du nicht mitspielen möchtest oder kannst: Zum Anfeuern unserer Teams brauchen wir jede und jeden. Die Anmeldung läuft über Deine/n Gemeindediakon*in/ Pfarrer*in Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode

19. Mai 2017 in Karlsruhe Neue Leute kennenlernen, alte Freunde wieder treffen, diskutieren, sich ausprobieren, gemeinsam stark sein, Erfahrungen austauschen, zusammen singen, Andachten und Gottesdienst feiern, spannende spirituelle Angebote und vieles mehr macht diesen Tag immer wieder zu einem Erlebnis. Alle, die in Gemeinde oder Bezirken Evang. Jugendarbeit gestaltet oder sich als Teil davon fühlen, sind herzlich eingeladen, um sich mit ihren Ideen und Visionen einzubringen. Infos und Anmeldung findet Ihr unter: www.egj-baden.de Mitfahrgelegenheit:

Die in den letzten Jahren entwickelte Landesjugendsynode ist das Parlament der Evangelischen Jugend. In ihr schließen sich die Bezirksvertretungen, Verbände, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsformen und Verantwortliche der Evangelischen Jugend zur Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung für die Leitung des Verbands zusammen. Im Fokus steht eine stärkere Beteiligung junger Menschen insbesondere von Ehrenamtlichen aus den Bezirksvertretungen (BVs) der Evangelischen Jugend. Wir laden Euch nun zur Tagung der Landesjugendsynode der Evangelischen Jugend Baden am

20. Mai 2017, Karlsruhe

ein.

Mitfahrgelegenheit: - 22 -

YouVent

Das 6. Treffen der Evangelischen Jugend in Baden 6.— - 8. Oktober2017 Im Lutherjahr heißt das: Musik, Aktion, Gottesdienste und mehr. Von Freitag Abend bis Sonntag Mittag treffen sich Jugendliche ab 13 Jahren aus Gemeinden, Konfigruppen und Verbänden. Sich treffen, miteinander feiern, glauben und beten, gemeinsam handeln und sich auf den Weg machen, Spaß haben, sich ausprobieren und ganz viele sein! Es werden über 1.500 junge Menschen erwartet und wenn Du willst, bist DU mittendrin – beim Happening der Evangelischen Jugend, dem YouVent in Bretten. Das Programm des YouVent entsteht durch das Mitwirken Vieler. Alle zwölf dazugehörigen Verbände und Arbeitsformen wie z.B. die Evangelische Gemeindejugend Baden (EGJ), die Pfadfinder (VCP), der CVJM oder der Südwestdeutsche Jugendverband EC arbeiten für das YouVent zusammen. Rund 200 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sorgen an diesem Wochenende für die Arbeit hinter den Kulissen und das leibliche und seelische Wohl der Jugendlichen.

Nähere Infos YouVent 2017: www.YouVent.de Ort: Termin: Alter: Kosten:

Bretten 6.— - 8. Oktober 2017 ab 13 Jahren Dauerkarte 45,- € (freier Eintritt für alle Veranstaltungen, Unterkunft im Gemeinschaftsquartier mit Frühstück) Fahrt: muss selbst von den Kirchengemeinden organisiert werden Anmeldung: www.YouVent.de - 23 -

Januar

Legende:

Neujahr 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr Hl. Drei Könige 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 31 Di

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

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Snaketree Vl

TeeNager

März Fastenaktion

= Schulferien

Februar Mi 1 Do 2 Fr 3 Sa KonfiCup 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 Fr Alle Achtung AK 17 Sa TeeNager/Kinder-Tag /AA 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo Rosenmontag 27 Di Fasnacht 28 29 30 31

April Sa Inklusion/Snaketree So Mo Di Mi Do Fr Sa Meine Träume So Mo Grundkurs Di Mi Do Fr Karfreitag Sa Fastenaktion So Ostersonntag Mo Ostermontag Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa TeeNager So

Jahresübersicht EJ 2017 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi 13

14 15 16 17 18 EGJ-Delegiertentreffen 19 LJ-Synode 20 21 22 23 24 Christi Himmel- 25 fahrt 26 27 Deutscher Ev. Kirchentag 28 Alle Achtung BK 29 30

TeeNager/Erste-Hilfe-Kurs

Mai Tag der Arbeit 1 2 3 4 5 Alle Achtung BK 6 7 8 9 10 11 12

= Wochenende/

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr

Alle Achtung AK

TeeNager

Alle Achtung BK

Fronleichnam

Pfingstsonntag Pfingstmontag

Juni

Legende:

Juli 1 Sa Alle Achtung AK 1 2 So 2 3 Mo 3 4 4 Di 5 Mi 5 6 Do 6 7 Fr 7 8 Sa Erste-Hilfe-Kurs 8 9 So 9 10 Mo 10 11 Di 11 12 Mi 12 13 13 Do 14 Fr 14 15 Sa TeeNager 15 16 So 16 17 Mo 17 18 Di 18 19 Mi 19 20 Do 20 21 Fr 21 22 Sa 22 23 So 23 24 Mo 24 25 Di 25 26 Mi 26 27 Do 27 28 Fr 28 29 Sa 29 30 So Eselfreizeit 30 31 Mo 31

Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do

Jugend Freizeit

Esel Freizeit

August

KU-Tag Süd

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

- 23-

Nachtreffen Eself.

Nachtreffen Ju.- F.

September

= Schulferien

1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa

Oktober So Mo Di Tag d. Deutschen Einheit Mi Do Fr Sa YouVent So Mo Di Mi Do Fr Sa KU-Tag Nord-West So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Reformationstag

Jahresübersicht EJ 2017 November Allerheiligen

= Wochenende/

1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Dezember Planungs- und Fr DankeschönSa wochenende So 1. Advent Mo Di Mi Do Fr Sa So 2. Advent Mo Di Mi Do Fr Sa KonfiCup So 3. Advent Mo Di Mi Do Fr Waffelverkauf Sa So 4.Advent/Heiligabend Mo Weihnachten Di Weihnachten Mi Do Fr Sa So Silvester

Inklusion & Meine Träume - Deine Träume

Es ist ein Tag für Jugendlichen und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung. Man kann kommen, wann man will, die Workshops sind fast alle so offen gestaltet, dass man jederzeit aus und einsteigen kann zu: Stockkampf, DJ-Workshop, Graffiti, Hiphop

Im Anschluss findet ein Konzert der Cajòn-Gruppe und von „WG and friends“ statt. Termin: 1. April 2017 Workshops: 14.30— - 18.00 Uhr: Konzerte: ab 18.30 Uhr Ort: Jugend– und Kulturzentrum K3, Kalkofenstr. 3a, Villingen durchlaufende Angebote: Snaketree u. Rollyparcours 14.30— - 17.30 Uhr Kosten: frei Veranstaltender sind: Stadt und Landkreis, EJ, St. Gallus-Hilfe, DW im SBK, Carl-Orff-Schule, Christy-Brown-Schule

Let's dream together! Alle reden über Flüchtlinge, wir reden mit ihnen und machen was zusammen, z. B. zuhören, singen, sich bewegen, lachen, Spaß haben, Erfahrungen und Wissen teilen. Wir laden ein zu einem Nachmittag für junge Menschen mit und ohne Fluchterfahrung mit interaktiven Workshops: - Hiphop around the world, - map making, -Tanz uvm. Wenn ihr Lust habt, spannende Menschen kennen zu lernen und zusammen den Traum einer besseren Zukunft zu leben, meldet euch an. Workshops mit Chris Black (Hip Hopper aus Gambia, Gospelsänger) Ahmed Hassan (syrischer Sänger), Minai Hussaini (Afghanistan) Ort: voraussichtlich: Martin-Luther-Haus, Wehrstr. 4, Villingen Termin: Samstag, 8. April 2017, 14.30— - 1—8.00 Uhr open end Team: Christoph Matthiä, Franziska Vorländer, Karin Nagel Anmeldung: [email protected]; [email protected] - 26 -

Freizeit auf dem Eselhof

Nun ist es wieder soweit, die heiß begehrte und lang ersehnte Freizeit auf dem Eselhof startet auch dieses Jahr wieder durch. Elf Tage, die angefüllt sind mit: spielen, Esel reiten und striegeln, Ausflüge, biblischen Geschichten, Lagerfeuer, singen, basteln, Gottesdienst feiern, gemeinsam essen, arbeiten, Geländespiel, misten, träumen, neue und alte Freunde treffen, Ruhe finden, miteinander reden, spülen, im Heu schlafen,… Einfach rundum ein tolles Programm mit netten Menschen und Tieren. Na wollt Ihr auch mal die Eselhofromantik erleben? Dann so schnell wie möglich anmelden, denn die Plätze sind heiß begehrt!!! Ort: Termin: Nachtreffen: Alter: Kosten: Leistungen: Leitung: TN-Zahl:

Eselhof bei Fischbach 29. Juli - 08. August 2017 16. September 2017 8 - 12 Jahre (Alter auf der Freizeit) 220,00 € - 250,00 € (siehe S. 34) Im Heu schlafen, Vollverpflegung, Ausflüge, Umgang mit Tieren, Programm, Päd. Betreuung, Versicherung Cornelia Nowara und Team 40 Personen

Veranstalter u. Anmeldung: - 27 -

Jugendfreizeit Tessin

Die Tessinfreizeit ist ein Geheimtipp für alle Jugendlichen, die sich gemeinsam auf eine Reise machen wollen, um das Glück zu finden. Der Campingplatz liegt traumhaft im Tessin auf der Schweizer Seite. Hinter dem Gelände fließt ein größeres Gewässer (die Maggia). Die Berge fassen das Tal ein. So gibt es tolle Gelegenheiten zum Klettern (für alle was dabei) und Baden. Aber auch thematische Impulse, Freunde treffen oder finden und vieles mehr sind geboten. In elf Tagen Leben mit anderen teilen, dabei Neues entdecken und Altes wertschätzen. Wenn ihr ein Teil dieser Gruppe und dieser Reise sein wollt, dann meldet Euch schnell an. Wir freuen uns auf Dich. Bei Fragen gerne beim Veranstalter nachfragen. Ort: Termin: Nachtreffen: Alter: Kosten:

Campingplatz in Gordevio, Maggia Tal 13. - 23. August 2017 15. September 2017 13 - 18 Jahren 340,00 € - 360,00 € (siehe S. 34) 360,00 € - 380,00 € (für TN nicht SBK) Leistungen: Unterbringung in Zelten, Verpflegung, Programm, Transport, Versicherung Leitung: Sascha Nowara + Team Mind. TN-Zahl: 13 Personen Anmeldung bis: 20. Juli 2017!!! Veranstalter und Anmeldung: - 28 -

Snaketree & Waffelverkauf

Schon mal etwas von einem Snaketree gehört?

Wir bieten den Snaketree als Kletterattraktion für eure Veranstaltungen an. Der Snaketree ist eine ganz besondere Attraktion im Bereich des Kletterns. Es lassen sich bis zu sechs Elemente mit Klettergriffen aneinanderhängen und daran 18 Meter in die Höhe klettern. Es handelt sich um eine nicht allzu schwere jedoch herausfordernde Kletteraktion, die von Jung und Alt erklommen werden kann. Unsere geschulten, ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden sich um den Aufbau und den reibungslosen Ablauf der Kletteraktion kümmern. Wenn unser Angebot interessant erscheint, einfach bei uns melden:

Alle, die sich mit uns vor Weihnachten gerne mit netten Leuten treffen möchten, laden wir herzlich zu unserem legendären Informationsstand mit Waffel-, Glühwein-Punsch-Verkauf ein. Hier stehen wir gerne für alle Fragen über die EJ zur Verfügung. Wir würden uns freuen wenn Du bei uns mal vorbeischauen würdest! Ort: Zeit:

Latschariplatz, (vor der Sparkasse) Villingen Freitag, 22.12.2017, 10.00— - 18.00 Uhr - 29 -

Planungs– und Dankeschönwochenende

Wie der Name schon sagt, wird dort Danke gesagt, für das Engagement und den ehrenamtlichen Einsatz von Euch für die EJ und in der EJ. Und wir wollen gemeinsam Aktionen für das Jahr 2018 planen. Der Spaß und das Miteinander werden dabei nicht zu kurz kommen. Dazu sind auch Menschen herzlich eingeladen, die sonst nicht zu den BVs kommen oder auch nur sporadisch bei uns mitmachen können. Und wie Ihr auf den Bildern seht, ist es immer sehr lustig. Also gleich den Termin vormerken. Wir freuen uns auf ein wunderschönes Wochenende mit Euch im wunderschönen Weißloch.

Ort: Freizeitheim Weißloch, St. Georgen Termin: 01—. - 03. Dezember 2017 Alter: alle Interessierten Kosten: ihr seid eingeladen!!! Anmeldeschluss: 23. November 2017 Veranstalter und Anmeldung: - 30 -

Deutscher Evang. Kirchentag

Du siehst mich

(1. Mose 16,13)

Diese Losung vereint in sich das Wissen, dass Gott uns ansieht, und die Aufforderung, im Umgang mit Anderen genau hinzusehen. Ansehen bedeutet Anerkennen und Wertschätzen. Wegsehen ist Missachtung und Ignoranz. Etwa 2.000 Veranstaltungen werden an diesen fünf Tagen angeboten. Das Programm des Kirchentages ist vielfältig. Es gibt Vorträge, Podien, Themenhallen, Aktionen, Gottesdienste, Bibelarbeiten, Konzerte und Events verschiedenster Art. Der Abend der Begegnung lockt Gäste und Gastgeber in die Berliner Innenstadt; der Markt der Möglichkeiten lädt zum Mitmachen ein. Junge Menschen und Erwachsene können ihren individuell gestalteten Kirchentag entdecken. Eingeladen ist jede und jeder – unabhängig von Taufschein, Gebetbuch, Alter, Einkommen oder Bildungsgrad. Ort:

Berlin - Wittenberg

Termin: 24. – 28. Mai 2017 Informationen und Anmeldung: www.kirchentag.de Mitfahrgelegenheit Anmeldung: Evang. Bezirksjugend Konstanz Abfahrt:

Di., 23. Mai 2017, ca. 23.30 Uhr P+R bei Rottweil

Rückfahrt: Sa., 28. Mai,2017, 1.00 Uhr Kosten für Fahrt: 100,- € Anmeldung Fahrt: Evang Bezirksjugend Konstanz Tel. 07531/909565 [email protected] - 31 -

Jugendgottesdienst

An alle Jugendliche, die gerne so etwas mal (wieder) erleben wollen. Einen interessanten Gottesdienst, aktuelle Lieder zum Anhören, fetzige Lieder zum Mitsingen, eine Band, die das Ganze begleitet, eine Predigt oder so was Ähnliches, die von Sachen erzählt, die ihr aus eurem Alltag kennt, eine Stunde mit Action in der Kirche,... Das könnt ihr haben! Wir wollen mit euch zusammen einen Gottesdienst entwerfen, der so ist, wie ihr euch das vorstellt. Und diesen Gottesdienst können wir dann im ganzen Kirchenbezirk in unterschiedlichen Kirchen gemeinsam mit Jungen und Alten in deren Kirche feiern.

Wo und wann genau hängt also hauptsächlich von Euch ab. Falls ihr auch Lust bekommen habt und ein paar Jugendliche aus eurer Gemeinde etwas mitmachen können (Musik, Anspiel, Theater, basteln, Seilpfad, Niederseilelemente,…), meldet Euch bei uns!

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a tempo! Jugendchor

Im Jugendchor werden Kinder ab dem 6. Schuljahr aufgenommen.

Der Name "a tempo" ist Programm: das Erlernen neuer Werke fällt den Jugendlichen so leicht, dass es möglich ist, neben den eigenen Projekten auch an Oratorienprojekte der Villinger Kantorei teilzunehmen. Genau genommen sind wir die Chorgruppe mit dem breit gefächertsten Repertoire – das muss uns erst einmal jemand nachmachen! Inhalte:  Singen umfangreicher Texte und Melodien in allen Stilrichtungen

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Grundkenntnisse von chorischer Stimmbildung Koordination von komplizierten Rhythmen und Sprache Singen in der Gruppe und solistisch Mehrstimmigkeit projektweise Kantaten und Oratorien

Unsere regelmäßigen Chorproben finden statt: im Martin-Luther-Haus, donnerstags von 17.30 Uhr bis 19 Uhr.

Leitung: Marius Mack, Bezirkskantor Mönchweilerstraße 6 78048 VS-Villingen Telefon: 07721.845146 email: [email protected] weitere Infos auf: www.kirchenmusik-vs.de

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Kosteninformation bei Freizeiten

Preisspannen bei unseren Maßnahmen Beibehalten wollen wir die Regelung mit der Preisspanne bei den Freizeiten/ Veranstaltungen. Wer nicht mehr bezahlen kann, zahlt den niedrigen Betrag. Wer etwas mehr zahlen möchte, um auch andere Projekte der EJ zu unterstützen, zahlt den höheren Betrag (oder auch etwas dazwischen oder wer will noch mehr...).

Zuschussmöglichkeiten bei Freizeiten Wer gerne mit der EJ auf Freizeiten gehen möchte, aber dies aus unterschiedlichen finanziell oder familiären Gründen nicht realisieren kann (alleinerziehend, Großfamilie, arbeitssuchend,…), kann sich gerne im Büro der EJ (siehe Seite 6) über Zuschussmöglichkeiten für eine Verminderung des Teilnehmendenbetrages informieren und beraten lassen. Es gibt vieles, was wir für Sie tun können. Stiftung der Landeskirche Die Evangelische Landeskirche hat eine Stiftung ins Leben gerufen, die sich auch zum Ziel gesetzt hat, Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien zu unterstützen. Momentan können diese Zuschüsse nicht garantiert werden. Stiftung des Schwarzwald-Baar-Kreises Im Schwarzwald Baar Kreis gibt es ebenso einen Fördertopf. Wir haben zwar bisher keine Erfahrung damit, begleiten Sie aber gerne bei einer Antragsstellung. Zuschuss aus dem Landesjugendplan Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplanes Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitenheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub zu verbringen oder an einer Jugendgruppenfahrt teilnehmen zu können. Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die staatliche Zuwendung betrug pro Teilnehmende und Tag in 2016 max. 7,50 €. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Zuschussanträge grundsätzlich mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme, möglichst im Rahmen der Anmeldung, zu stellen sind. Wir beraten Sie gerne. - 34 -

KJR Spieleverleih & Zuschüsse

Was gibt es alles beim KJR: Der KJR Spieleverleih hat neben „normalen“ Spielgeräten Großgeräte im Verleih (Rollenrutsche und zwei Hüpfburgen), welche zu günstigen Konditionen dort ausgeliehen werden können. Ebenfalls gibt es dort Kooperationsspiele für Gruppenprozesse, einen Moderationswand und einen Moderationskoffer. Im Verleih sind auch technische Geräte: Beamer und einen sog. Presenter (so eine Art Tageslichtprojektor, also eigentlich eine Digicam, die Vorlagen auf Papier zusammen mit dem Beamer an die Wand projizieren kann). Zuschussmöglichkeiten des KJR´s: Bei allen Anträgen an den KJR ist es äußerst wichtig, dass die Vorgaben und Fristen des KJRs eingehalten werde müssen: Nur vollständige und korrekt ausgefüllte, sowie gemäß den Richtlinien fristgerecht eingereichte Anträge werden bearbeitet, andernfalls kann gegebenenfalls eine Ablehnung des Antrags wegen Formfehlers erfolgen  Fristen bei Freizeiten, Schulungen, Projekten und Einzelantrag mit Einzelnachweis 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahmen  Finanzierungsplan erforderlich für Schulungen, Projekten und Einzelantrag mit Einzelnachweis notwendig, NICHT für Freizeiten  Unterschriebene Teilnehmenden Liste bei Freizeiten Schulungen und Projekte  Anträge bis zum 1.12. werden im Jahr 2017 bearbeitet, sonst erst 2018  Auszahlung erfolgt immer erst im Dezember Aktuelle Förderq uoten: Freizeiten: die Tagessätze waren 2016 1,00 € pro Tag und Teilnehmende. Schulungen: die Tagessätze waren 2016 10,00 € pro Tag und Teilnehmende. Projekte / Aktionen und Förderung der pädagogischen Arbeit von Gruppen: die Höchstsätze waren 2016 100,00 € pro Aktion/Gruppe. Bei Fragen zu den Zuschussrichtlinien einfach beim KJR oder bei der EJ melden, wir beraten euch gerne. - 35 -

Reisebedingungen

sind. Die Evang. Landeskirche in Baden ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die EJ ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung des Evang. Kirchenbezirks Villingen und deshalb von der neuen gesetzlichen Verpflichtung befreit. Dasselbe gilt für Kirchenbezirke und Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Liebe Teilnehmende auf Veranstaltungen der Evang. Jugend Villingen, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten, Reisen, Aktionen, Schulungen und anderen Maßnahmen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden "Reisebedingungen" ohne die es leider nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen - nachstehend TN (Teilnehmende) genannt und uns - nachstehend EJ (Evang. Jugend Villingen) - abschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff BGB 7 über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für EJ und füllen diese Vorschriften aus. Leitung Bei unseren Maßnahmen werden geschulte, ehrenamtlich Mitarbeitende zur pädagogischen Betreuung der TN eingesetzt. Diese Personen übernehmen für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei besonderer Missachtung der notwendigen Forderung ist die Leitung berechtigt den TN auf eigene Kosten zurückzuschicken (s. Punkt 8.1.2. der Reisebedingungen). Sicherungsschein Der Gesetzgeber hat eine ab dem 01.07.1994 geltende Verpflichtung für EJ eingeführt, den Reisepreis des Kunden durch einen so genannten Sicherungsschein abzusichern. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind EJ, die Körperschaften des öffentlichen Rechts

REISEBEDINGUNGEN 1. Anmeldung/Vertragsabschluss 1.1 Mit der Anmeldung zu einer Maßnahme, welche ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen kann, bietet der TN (soweit diese/dieser minderjährig ist, durch seine gesetzlichen Vertreter) der EJ den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten TN, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2 Der Reisevertrag bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von der EJ schriftlich bestätigt worden ist. Bei volljährigen TN bedarf die Annahme keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die EJ dem TN die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der EJ vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zu- 36 -

Reisebedingungen

3. Zahlungsbedingungen 3.1 Zu den nachfolgenden Zahlungsbedingungen beachten Sie unbedingt die Erläuterungen in den Wichtigen Hinweisen Ziffer 8. 3.2 Nach Vertragsabschluss bei Erhalt der Reisebestätigung wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, eine Anzahlung von € 75,- fällig. Wird die Anzahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben. 3.3 Der gesamte Reisepreis ist zwei Wochen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebestätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an das EJ zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

stande, wenn der TN innerhalb der Bindungsfrist der EJ die Annahme erklärt. 2. Leistungen 2.1 Die Leistungsverpflichtung der EJ ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Angebote, die dem TN zur Verfügung gestellt wurden. Im Preis inbegriffen sind - sofern nichts anderes angegeben ist - die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Mehrbettzimmern, Heulager oder Zelten. Die EJ bzw. die von ihm einge-setzten Freizeitleiter/ Freizeitleiterin (FL) vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Skipässe). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots sind, von der EJ bzw. dessen FL lediglich als Fremdleistung vermittelt. 2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der EJ. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3 Die EJ behält sich jedoch ausdrück­ lich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der TN vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der EJ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährungsleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die EJ ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem TN eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Die EJ behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenoder Flughafengebühren oder einer Än- 37 -

Reisebedingungen

nem Rücktritt bis 43 Tage vor Maßnahmenbeginn 25% zwischen dem 42 und 22 Tag vor Maßnahmenbeginn 50% des Maßnahmenpreises, vom 21. Tag bis 8. Tag vor Maßnahmenbeginn 75% des Maßnahmenpreises, vom 7. Tag bis zum Maßnahmenbeginn 100% des Maßnahmenpreises. Dem/der TN ist es jedoch ausdrücklich gestattet einen Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als die pauschale Entschädigung. 5.3 Der Nichtantritt der Maßnahme ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der/die TN zur vollen Bezahlung des Maßnahmenpreises verpflichtet. 5.4 Bis zum Maßnahmenbeginn kann der TN verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die EJ kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Maßnahmenerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme der gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem EJ als Gesamtschuldner für den Maßnahmenpreis. 5.5 Lässt sich der TN durch eine geeignete Person vertreten, oder wird eine Umbuchung vorgenommen, wird eine Kostenpauschale von € 25,- pro Person erhoben.

derung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die EJ den TN unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die EJ in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat die Rechte unverzüglich nach Erklärung der EJ über die Preiserhöhung der Reiseleitung diesen gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson 5.1 Der/die TN kann bis zum Maßnahmenbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der EJ. 5.2 Tritt der/die TN vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Maßnahme nicht an, stehen der EJ eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt: bei ei-

6. Nicht in Anspruch genommene Leis­ tungen Nimmt der TN einzelne Maßnahmenleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht - 38 -

Reisebedingungen

eines solchen Mangels aus wichtigen, der EJ erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die EJ, bzw. seine Beauftragten (FL, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Pflicht haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.

von EJ zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des TN kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Die EJ bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die EJ zurückerstattet worden sind.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter 8.1 Die EJ kann in folgenden Fallen vor Antritt der Maßnahme vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Maßnahme den Reisevertrag kündigen, und zwar: 8.1.1 bis 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl. Die EJ ist verpflichtet, den TN unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht, 8.1.2 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durchführung der Maßnahme nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behalt er den Anspruch auf den Maßnahmenpreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 8.1.3 ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Maßnahme infolge bei Vertrags-Abschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände

7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist 7.1 Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Maßnahmenausschreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hinweise verpflichtet. 7.2 Bei verschiedenen Maßnahmen übernehmen die TN das Bettenmachen, beteiligen sich an der Reinhaltung des Hauses, beim Küchen- und Abwaschdienst und beim Einkaufen. 7.3 Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 7.4 Der TN ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Maßnahmenleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der TN schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 7.5 Der TN ist verpflichtet sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von EJ erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der EJ geltend zu machen. 7.6 Wird die Maßnahme infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Maßnahme infolge - 39 -

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(Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Maßnahme noch zu erbringenden Leistung eine angemessene Entschädigung verlangen.

wird, oder 2. soweit die EJ für einen dem TN ent­ stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die EJ aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die EJ bei Personenschäden bis € 75.000,00 je Kunde und Maßnahme. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Maßnahme € 4.000,00. Liegt der Maßnahmenpreis über € 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des 3fachen Maßnahmenpreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Die EJ haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw. und die in der Reisebeschreibung Ausschreibung - ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen die EJ ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 9.3 Besonderheiten: Entgegen der Lebensmittelverordnung verwendet die EJ bei der Kinderfreizeit auf dem Eselhof Rohmilch von einem offiziellen Milchlieferanten in der Küche. Die Kühlkette wird hierbei eingehalten. Möchte ein TN diese Rohmilch nicht ver-

9. Haftung 9.1 Der EJ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für: 1. Die gewissenhafte Maßnahmenvorberei­ tung; 2. Die sorgfältige Auswahl und Überwa­ chung der Leistungsträger; 3. Die Richtigkeit aller in den Katalogen angegebenen Leistungen, sofern der EJ nicht gem. Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der EJ haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Maßnahme oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und den TN hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt die EJ insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Ausschreibung oder in der Maßnahmenbestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der TN ausdrücklich hinzuweisen ist und die auf Wunsch auch zugänglich zu machen sind. 9.2 Die Haftung der EJ ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Maßnahmenpreis beschränkt, 1. Soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt - 40 -

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zehren, so muss dies der EJ mit der Anmeldung mitgeteilt werden.

des Maßnahmenpreises, sofern die Leistungen für ihn von Interesse waren.

10. Gewährleistung/Abhilfe Wird die Maßnahme nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der TN Abhilfe verlangen. Die EJ kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Die EJ kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

13. Schadensersatz Der TN kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Maßnahme beruht auf einem Umstand, den die EJ nicht zu vertreten hat. 14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Ge­ sundheitsbestimmungen und Versicherungen 14.1 Die EJ ist verpflichtet, die Teilnehmer über Bestimmungen der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, soweit sie ihm bekannt sind/oder bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten. Ohne besondere Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, dass der TN deutscher Staatsbürger ist und keine Besonderheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen. 14.2 Soweit die EJ ihrer Hinweispflicht nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet. 14.3 Die EJ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter übernommen wird, es sei denn, dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. 14.4 Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der TN können nur berücksichtigt werden, wenn uns dies mit der Anmeldung im Freizeitpass schriftlich bekannt gegeben wird. 14.5 Jede/jeder TN ist bei Maßnahmen im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es

11. Minderung des Maßnahmenreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Maßnahme kann der TN eine entsprechende Herabsetzung des Maßnahmenpreises verlangen (Minderung). Der Maßnahmenpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Maßnahme in mangelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 12. Kündigung des Vertrages Wird eine Maßnahme infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die EJ innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der TN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem TN die Maßnahme infolge eines Mangels aus wichtigem Grund - der EJ erkennbaren Grund - nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es auch dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der EJ verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. Er schuldet der EJ den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil - 41 -

Reisebedingungen

besteht keine Krankenversicherung. Von der Unfallversicherung werden Heilkosten nur übernommen, soweit kein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleistungspflichtig. Bei Maßnahmen im Ausland schließen wir eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Der Versicherungsschutz der EJ greift erst, wenn die/der TN keinen eigenen ausreichenden Versicherungsschutz besitzt. Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmendenpreise keine Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisegepäckversicherung oder sonstige Versicherungen zur Deckung von Folgekosten eingeschlossen sind. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese können Sie auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterlagen zu. 15. Verjährung, Datenschutz 15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme hat der TN innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der EJ geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Vertragliche Ansprüche des TN verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Maßnahme dem Vertrag nach enden sollte. Hat der TN solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die EJ, die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. 15.2 Die für die Verwaltung der Maßnah-

me benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom jeweiligen Veranstalter verwendet und nicht weitergegeben. Jedoch in dringenden Notfallsituationen, können die Personaldaten von Dritten eingesehen werden. 16. Veröffentlichung von Bildmaterial Sollte nichts Gegenteiliges schriftliche vereinbart werden, erklären sich die TN einverstanden, dass die von den Mitarbeiter/innen der EJ oder von anderen TN während der Maßnahme aufgenommen Fotos, Videofilme oder darüber verfasste Reiseberichte, auf der EJ-Website, zu Pressezwecken, in Berichten, anderen Medien oder in anderen Drucksorten unter Wahrung aller Rechte der Persönlichkeit der TN, veröffentlicht werden oder weiterverwendet werden können. Des weiteren weisen wir darauf hin, dass von TN selbst gemachte Bilder vor der Veröffentlichung in Foren, auf Websites oder nur zur Weitergabe an dritte eine schriftliche Erklärung der/des Abgebildeten vorzuliegen hat. 17. Unwirksamkeit einzelner Bestim­ mungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. 18. Gerichtsstand Der TN kann die EJ nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der EJ gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz der EJ maßgebend.

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Redaktion: Cornelia und Sascha Nowara, Ines Keller

Titelbild: Ulrike Rosenstil, Hüfingen Inhalt: Cornelia und Sascha Nowara, Ines Keller, und andere ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende des Kirchenbezirks

Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen

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Veranstaltung: Alle Achtung 2017 Termin: ............................................................

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Name: ....................................................... Vorname: ....................................................... Anschrift: ............................................................................................................................ email: .................................................................................................................................. Geburtsdatum: .......................................... Telefon Nr.: .................................................... Hinweise auf evtl. Krankheiten, Einschränkungen, Medikamente, Essensvorschriften,...: ............................................................................................................................................ Ich kann schwimmen  ja  nein Vegetarier* in  ja  nein Ich darf unter Aufsicht baden  ja  nein Geschlecht:  weiblich  männlich Ich bin  evang.  kath.  sonstiges:………...….…. Hiermit erkenne ich die Reisebedingungen der Evang. Bezirksjugend wie abgedruckt an. Datum: ....... ............................................... Unterschrift .................................................... (bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigten)

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(bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigten)

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Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen Wehrstr. 4 78050 VS-Villingen

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