ESPA STOCK NEW CONSUMER Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
Rechenschaftsbericht 2009/10
Rechnungsjahr 2009/10
Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft.......................................................................................... 2 Entwicklung des Fonds.................................................................................................................................................. 3 Zusammensetzung des Fondsvermögens.................................................................................................................... 4 Vergleichende Übersicht (in EURO)............................................................................................................................... 4 Ausschüttung/Auszahlung............................................................................................................................................ 5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens . ........................................................................................ 6 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)................................................................................ 6 2. Fondsergebnis............................................................................................................................................................. 6 3. Entwicklung des Fondsvermögens............................................................................................................................. 7 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung........................................................................................................................... 8 Vermögensaufstellung zum 30. November 2010 . ...................................................................................................... 9 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk................................................................................................................... 18 Fondsbestimmungen...................................................................................................................................................... 20 Allgemeine Fondsbestimmungen................................................................................................................................... 20 Besondere Fondsbestimmungen................................................................................................................................... 22 Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen....................................................................................................... 27 Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung.................................................................................................. 29 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern................................................................ 29 B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen............................................................... 33 C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen............................................................. 38
ESPA STOCK NEW CONSUMER
Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft
ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: 05 0100-19881, Telefax: 05 0100-17102
Stammkapital
4,50 Mio. EURO
Gesellschafter
Erste Asset Management GmbH (81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %)
Aufsichtsrat
Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.) Dir. Dr. Christian AICHINGER Dir. Mag. Rupert ASCHER (bis 31.7.2010) Dir. Mag. Alois HOCHEGGER Abt.-Dir. Mag. Dr. Michael MALZER Dir. Franz RATZ VDir. Mag. Reinhard WALTL (ab 7.9.2010) vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Regina HABERHAUER Mag. Dieter KERSCHBAUM Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER
Geschäftsführer
Mag. Heinz BEDNAR Mag. Harald GASSER Dr. Franz GSCHIEGL
Prokuristen Staatskommissäre
Mag. Winfried BUCHBAUER Mag. Harald EGGER Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Mag. Franz KISSER (bis 23.1.2010) Anton KOVAR (bis 23.1.2010) Günther MANDL Peter RIEDERER (bis 28.1.2010) Christian SCHÖN (ab 15.12.2009) Mag. Paul A. SEVERIN Mag. Jürgen SINGER
Prüfer
ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH
Depotbank
Erste Group Bank AG
2
HR Dr. Michael MANHARD AD Erwin GRUBER
Rechnungsjahr 2009/10
Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in), wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA STOCK NEW CONSUMER Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 vorzulegen.
Entwicklung des Fonds Der ESPA STOCK NEW CONSUMER wurde am 1. 2.2007 aufgelegt und investiert vorwiegend in Aktien von Unternehmen aus den Sektoren Konsum, Kommunikation und Gesundheit, sowohl mit bestehender als auch beginnender Geschäftstätigkeit in Emerging Markets. Diese Aktien können sowohl auf Euro als auch auf Fremdwährung lauten. Die Aktienauswahl erfolgt nach strengen fundamentalen Kriterien. Der Fonds ist breit diversifiziert. Rückblick Das Berichtsjahr verlief an den einzelnen Börsenplätzen sehr unterschiedlich. Während beispielsweise die USBörse sowie viele Emerging-Markets Börsen im zweistelligen Prozentbereich zulegen konnten, weisen Finanztitellastige Indizes wie etwa der Eurostoxx 50 sowie die Börsen Spaniens und Italiens eine negative Jahresperformance aus. Der Grund und bestimmende Thema des Börsenjahres 2010 war die andauernde Finanzkrise in einigen EUMitgliedsstaaten und die daraus resultierenden Verwerfungen an den Devisenmärkten. Die EU-Mitgliedsländer und der internationale Währungsfonds gewährten Griechenland einen Kredit von EUR 110 Mrd. und spannten zusätzlich einen Rettungsschirm über EUR 750 Mrd. In der mikroökonomischen Perspektive wurde allerdings deutlich, dass die genannten volkswirtschaftlichen Themen keinen nennenswerten negativen Einfluss auf große Teile der Wirtschaft hatten. So konnte die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen ihren positiven Geschäftsverlauf der letzten Quartale fortsetzen und die Erwartungen der Marktteilnehmer erfüllen bzw. schlagen. Besonders positive Geschäftsentwicklungen vermeldeten die stark exportorientierten Wirtschaftsbereiche wie Automobile oder Luxusgüter. Neben der weiterhin hohen Nachfrage aus China und anderen Regionen Asiens half hier der schwache Euro. Hiervon profitierte insbesondere Deutschland als sehr stark exportorientiertes Land, was zur Folge hatte, dass sich der deutsche Aktienmarkt deutlich besser als andere europäische oder internationale Börsenplätze entwickelte. Die für den ESPA STOCK NEW CONSUMER relevanten Branchenindizes entwickelten sich in der Berichtsperiode Anfang Dezember 2009 bis Ende November 2010 zwischen 15,17 % (weltweiter Healthcare Index) und 42,32 % (weltweiter Consumer Discretionary Index). Anlagestrategie Die Aktienquote lag entsprechend unserer Markteinschätzung in einer Bandbreite zwischen 91 % und 98 %. In der Berichtsperiode lag der Asienanteil zwischen 36 - 51 %, wobei zuletzt Japan mit etwa 3 % und Asien ex Japan etwa 42 % ausgemacht haben. Auf Sektorebene ist der Fonds aktuell schwerpunktmäßig in Grundnahrungsmittel/Tabak Unternehmen, in Haushalt/Kosmetik Unternehmen und in Kommunikations-Unternehmen investiert. Die Aktienquote beträgt zum Berichtsende rund 94 %. Ausblick Die erfreuliche globale wirtschaftliche Entwicklung sollte auch in den nächsten Monaten weiter fortsetzen. Aktien sind im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine sinnvolle Alternative zu Anleihen. Die Emerging-Markets dürften auch weiterhin eine tragende Rolle für das globale Wirtschaftswachstum einnehmen. 3
ESPA STOCK NEW CONSUMER
Zusammensetzung des Fondsvermögens 30. November 2010 Mio. EURO % Aktien lautend auf Brasilianische Real Britische Pfund Dänische Kronen EURO Hongkong Dollar Indische Rupie Indonesische Rupie Japanische Yen Malayische Ringgit Mexikanische Pesos Norwegische Kronen Philipinische Peso Russische Rubel Schwedische Kronen Schweizer Franken Singapur Dollar Südkoreanische Won Taiwan Dollar Thailand Baht US-Dollar Wertpapiervermögen Bankguthaben Zinsenansprüche Fondsvermögen
0,31 0,15 0,10 0,33 1,45 0,39 0,14 0,25 0,26 0,64 0,07 0,01 0,25 0,19 0,29 0,62 0,10 2,38 7,95 0,54 0,00 8,49
30. November 2009 Mio. EURO %
3,68 1,78 1,21 3,86 17,12 4,59 1,67 2,94 3,10 7,54 0,78 0,16 2,90 2,24 3,47 7,35 1,21 28,08 93,68 6,32 0,00 100,00
0,52 0,15 0,11 0,60 0,38 0,18 0,08 0,42 0,38 0,57 0,13 0,08 0,21 0,07 0,41 0,16 0,07 1,58 6,11 0,40 0,00 6,51
8,02 2,33 1,76 9,21 5,85 2,73 1,19 6,48 5,84 8,75 2,07 1,19 3,28 1,05 6,27 2,39 1,08 24,32 93,85 6,15 0,00 100,00
Vergleichende Übersicht (in EURO) Rechnungsjahr
2007 2007/08 2008/09 2009/10
2)
Fondsvermögen
43.111.902,52 9.169.032,24 6.506.130,02 8.489.200,40
Ausschüttungsanteile Errechneter Wert je Anteil 104,25 61,61 66,95 88,27
Ausschüttung
2,30 2,00 1,80 1,80
Thesaurierungsanteile Errechneter Wert je Anteil 104,25 63,14 71,02 95,79
Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 2,24 1,93 1,78 1,92
Auszahlung gem. § 13 InvFG 0,06 0,12 0,13 0,03
Wertentwicklung in Prozent 1)
+ + +
4,25 39,40 12,72 35,10
3)
1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2) Rumpfrechnungsjahr vom 1. Februar 2007 bis 30. November 2007. 3) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile geringfügig von der Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile ab.
4
Rechnungsjahr 2009/10
Ausschüttung/Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2009/10 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 1,80 je Anteil, das sind bei 12.385 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 22.293,00, vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 0,02 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Dienstag, den 1. März 2011, bei der Erste Group Bank AG, Wien bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2009/10 je Anteil EURO 1,92 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 77.210 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 148.243,20. Im Hinblick auf § 13 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer (EURO 0,03 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei 77.210 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 2.316,30. Die Kapitalertragsteuer ist in dieser Höhe von den depotführenden Banken einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Auch die Auszahlung erfolgt am Dienstag, den 1. März 2011.
5
ESPA STOCK NEW CONSUMER
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds-
Ausschüttungs-
Thesaurierungs-
währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags
anteile
anteile
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
66,95
Ausschüttung am 01.03.2010 (entspricht rd. 0,0247 Anteilen) 1)
71,02
1,80
Auszahlung am 01.03.2010 (entspricht rd. 0,0016 Anteilen) 1)
0,13
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
88,27
95,79
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile
90,45
95,95
Nettoertrag pro Anteil
23,50
24,93
Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr
35,10 %
35,10 %
2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge
1.470,55
Dividendenerträge
144.086,00
Sonstige Erträge
0,00
Summe Erträge (ohne Kursergebnis)
145.556,55 0,00
Sollzinsen Aufwendungen Vergütung an die KAG
-
113.163,82
Kosten für den Wirtschaftsprüfer
-
4.725,00
Publizitätskosten
-
13.210,84
Wertpapierdepotgebühren
-
3.750,20
Depotbankgebühren
-
9.053,11
Kosten für externe Berater Summe Aufwendungen
0,00 -
143.902,97 0,00
Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
1.653,58
Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne 4) Realisierte Verluste 5) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 6
815.341,13 -
198.828,79 616.512,34 618.165,92
Rechnungsjahr 2009/10
618.165,92
Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
1.680.838,17 2.299.004,09
Ergebnis des Rechnungsjahres c. Ertragsausgleich für ordentliche Erträge des Rechnungsjahres
-
675,06 2.298.329,03
Fondsergebnis gesamt
3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 6)
6.506.130,02
Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 01.03.2010
-
23.461,20
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 01.03.2010
-
10.312,51 -
33.773,71
-
281.484,94
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 7)
2.298.329,03 8.489.200,40
7
ESPA STOCK NEW CONSUMER
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am 01.03.2011 für 12.385 22.293,00
Ausschüttungsanteile zu je EUR 1,80 Wiederveranlagung für 12.385
0,00
Ausschüttungsanteile zu je EUR 0,00
22.293,00
Auszahlung am 01.03.2011 für 77.210 2.316,30
Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,03 Wiederveranlagung für 77.210
148.243,20
Thesaurierungsanteile zu je EUR 1,92
150.559,50
172.852,50
617.490,86
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag 198.828,79
Aufwands- u. Verlustabdeckung aus der Substanz
0,00
Gewinnübertrag auf die Substanz
198.828,79
Veränderung des Gewinnvortrags 8) 4.912.491,09
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode
-
5.555.958,24 -
643.467,15
172.852,50
1) Rechenwert am 25.02.2010 (Ex-Tag): Für einen Ausschüttungsanteil EUR 72,92, für einen Thesaurierungsanteil EUR 79,13. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisiertenKursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 2.297.350,51. 4) Davon Gewinne aus Derivativgeschäften: EUR 0,00. 5) Davon Verluste aus Derivativgeschäften: EUR 0,00. 6) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 13.034 Ausschüttungsanteile und 79.327 Thesaurierungsanteile. 7) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 12.385 Ausschüttungsanteile und 77.210 Thesaurierungsanteile. 8) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war.
8
Rechnungsjahr 2009/10
Vermögensaufstellung zum 30. November 2010
(einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010)
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Käufe/
Verkäufe/
nummer
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert in EUR
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil am Fondsvermögen
AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE AKTIEN auf Britische Pfund lautend Emissionsland GROSSBRITANNIEN BURBERRY GROUP PLC
GB0031743007
0
0
12.700
9,960000 Summe
Summe GBP umgerechnet zum Kurs von 0,835876
151.328,70
1,78
151.328,70
1,78
151.328,70
1,78
80.316,50
0,95
80.316,50
0,95
AKTIEN auf EURO lautend Emissionsland DEUTSCHLAND HENKEL KGAA
DE0006048432
0
0
1.700
47,245000 Summe
Emissionsland FRANKREICH LVMH MOET HENN
FR0000121014
900
0
900
116,850000
105.165,00
1,24
SEB SA INH.
FR0000121709
0
0
2.000
71,050000
142.100,00
1,67
Summe
247.265,00
2,91
Summe EUR
327.581,50
3,86
AKTIEN auf Indische Rupie lautend Emissionsland INDIEN COLGATE-PALMOLIVE
INE259A01022
0
2.150
6.150
881,500000
90.760,98
1,07
DABUR INDIA DEMAT. IR 1
INE016A01026
61.200
0
61.200
93,600000
95.902,30
1,13
I.T.C. LTD. DEMAT.
INE154A01025
25.900
0
42.400
171,900000
122.023,50
1,44
UNITED PHOSPHORUS
INE628A01036
9.300
0
25.800
188,350000
81.355,53
0,96
Summe Summe INR umgerechnet zum Kurs von 59,730790
390.042,31
4,59
390.042,31
4,59
118.617,94
1,40
AKTIEN auf Japanische Yen lautend Emissionsland JAPAN EXEDY CORP.
JP3161160001
5.000
0
5.000
2.587,000000 Summe
Summe JPY umgerechnet zum Kurs von 109,047590
118.617,94
1,40
118.617,94
1,40
9
ESPA STOCK NEW CONSUMER Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Käufe/
Verkäufe/
nummer
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert in EUR
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil am Fondsvermögen
AKTIEN auf Malayische Ringgit lautend Emissionsland MALAYSIA IOI CORP. BERHAD
MYL1961OO001
0
14.200
84.700
5,800000
119.142,72
1,40
KUALA L. KEPONG B.
MYL2445OO004
0
11.500
29.300
20,220000
143.682,84
1,69
262.825,56
3,10
262.825,56
3,10
46.488,50
0,55
Summe Summe MYR umgerechnet zum Kurs von 4,123290 AKTIEN auf Mexikanische Pesos lautend Emissionsland MEXICO COCA-COLA FEMSA L
MXP2861W1067
7.500
11.000
7.500
100,690000 Summe
Summe MXP umgerechnet zum Kurs von 16,244340
46.488,50
0,55
46.488,50
0,55
AKTIEN auf REAL (Brasilien) lautend Emissionsland BRASILIEN CIA BRASIL. DIS.GR.
BRPCARACNPA6
0
3.000
3.924
70,920000
124.298,24
1,46
NATURA COSMETICOS S.A.
BRNATUACNOR6
4.000
0
4.000
46,080000
82.326,51
0,97
SOUZA CRUZ SA
BRCRUZACNOR0
0
2.000
2.750
86,130000
105.792,38
1,25
Summe Summe BRL umgerechnet zum Kurs von 2,238890
312.417,13
3,68
312.417,13
3,68
13.324,47
0,16
AKTIEN auf Russische Rubel lautend Emissionsland RUSSLAND PROTEK
RU000A0JQU47
8.250
0
8.250
66,230000 Summe
Summe RUB umgerechnet zum Kurs von 41,007070
13.324,47
0,16
13.324,47
0,16
106.350,83
1,25
106.350,83
1,25
106.350,83
1,25
AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend Emissionsland SINGAPUR OLAM INTL LTD
SG1Q75923504
60.000
0
60.000
3,050000 Summe
Summe SGD umgerechnet zum Kurs von 1,720720 AKTIEN auf Südkoreanische Won lautend Emissionsland KOREA SUED HYUNDAI MOBIS
KR7012330007
0
0
770 275.000,000000
140.301,57
1,65
HYUNDAI MOTOR CO.
KR7005380001
0
258
1.022 172.500,000000
116.809,76
1,38
LG HOUSEH.+HEALTHCARE
KR7051900009
430
0
430 382.500,000000
108.978,05
1,28
10
Rechnungsjahr 2009/10 Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Käufe/
Verkäufe/
nummer
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert in EUR
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil am Fondsvermögen
LG PHILIPS LCD
KR7034220004
0
0
39.550,000000
79.401,42
0,94
SAMSUNG ELECTR.
KR7005931001
0
0
3.030
230 578.000,000000
88.083,55
1,04
SHINSEGAE CO.LTD.
KR7004170007
0
0
240 567.000,000000
90.164,05
1,06
Summe Summe KRW umgerechnet zum Kurs von 1509,248920
623.738,40
7,35
623.738,40
7,35
AKTIEN auf US Dollar lautend Emissionsland RUSSLAND AEROFLOT
RU0009062285
0
0
20.947
2,537100
40.825,53
0,48
COMSTAR-OBYEDIN.TELESIS.
RU000A0H1BE9
0
2.126
4.954
6,353800
24.180,32
0,28
PIV.K.BALTIKA
RU0009107684
0
0
1.536
45.305,83
0,53
110.311,68
1,30
38,396400 Summe
Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,301750
110.311,68
1,30
SUMME AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE
2.463.027,02
29,01
102.507,68
1,21
IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE AKTIEN auf Dänische Kronen lautend Emissionsland DAENEMARK COLOPLAST AS
DK0010309657
1.000
0
1.000
764,000000 Summe
Summe DKK umgerechnet zum Kurs von 7,453100
102.507,68
1,21
102.507,68
1,21
AKTIEN auf Hongkong Dollar lautend Emissionsland BERMUDA CHINA YURUN FOOD G.
BMG211591018
33.000
0
33.000
27,750000
90.588,22
1,07
ESPRIT HLDGS
BMG3122U1457
4.224
0
13.324
37,550000
49.492,50
0,58
HUABAO INTL HLDGS HD-,10
BMG4639H1227
89.000
0
89.000
12,300000
108.290,39
1,28
MAN WAH HOLDGS
BMG5800U1071
50.000
0
50.000
12,580000
62.222,21
0,73
310.593,32
3,66
Summe Emissionsland CAYMAN-INSELN AJISEN
KYG0192S1093
31.000
0
31.000
13,100000
40.172,40
0,47
BELLE INTL HLDGS
KYG097021045
50.000
0
50.000
14,120000
69.839,24
0,82
CHINA LILANG
KYG211411098
65.000
0
65.000
11,200000
72.015,53
0,85
DAPHNE INTERNAT.
KYG2830J1031
74.000
0
74.000
8,850000
64.784,30
0,76
EGANAGOLDPFEIL
KYG2943E1329
0
0
850.000
0,660000
55.495,49
0,65
HENGAN INTL GRP
KYG4402L1510
11.000
0
11.000
71,600000
77.911,31
0,92 1,39
LIFESTYLE INTL
KYG548561284
60.000
0
60.000
19,920000
118.232,10
SHENGUAN HLDGS GRP HD-,01
KYG8116M1087
50.000
0
50.000
10,740000
53.121,35
0,63
SINO BIOPH.SUBDIV.
KYG8167W1380
200.000
0
200.000
3,100000
61.331,91
0,72
TENCENT HLDGS
KYG875721485
0
0
5.400
172,700000
92.253,09
1,09
11
ESPA STOCK NEW CONSUMER Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Käufe/
Verkäufe/
nummer
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert in EUR
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil am Fondsvermögen
UNITED LABS INT.
KYG8813K1085
30.000
0
30.000
16,000000
47.482,77
0,56
WANT WANT CHINA
KYG9431R1039
90.000
0
90.000
6,690000
59.561,20
0,70
XINGDA INTL HLDGS HD
KYG9827V1068
71.000
0
71.000
7,680000
53.940,43
0,64
XTEP INTL HOL.REGS HD-,01
KYG982771092
99.000
0
99.000
6,770000
66.300,79
0,78
932.441,91
10,98
43.209,32
0,51
43.209,32
0,51
Summe Emissionsland CHINA VOLKSREPUBLIK LIANHUA SUPER.HLDGS
CNE1000003P2
12.000
0
12.000
36,400000 Summe
Emissionsland HONGKONG CHINA AGRI INDS HLD.
HK0606037437
0
23.000
74.000
9,280000
67.932,02
0,80
CHINA MOBILE LTD.
HK0941009539
4.000
0
12.900
77,450000
98.833,90
1,16
Summe Summe HKD umgerechnet zum Kurs von 10,108930
166.765,92
1,96
1.453.010,47
17,12
AKTIEN auf Indonesische Rupie lautend Emissionsland INDONESIEN ASTRA AGRO LESTARI
ID1000066004
41.000
0
41.000
24.150,000000
84.196,36
0,99
PT ASTRA INTL TBK
ID1000057607
13.000
0
13.000
51.900,000000
57.372,40
0,68
Summe Summe IDR umgerechnet zum Kurs von 11760,009020
141.568,76
1,67
141.568,76
1,67
AKTIEN auf Japanische Yen lautend Emissionsland JAPAN F.C.C. CO. LTD
JP3166900005
0
0
4.500
1.839,000000
75.888,88
0,89
NISSHINBO IND.
JP3678000005
0
0
7.000
862,000000
55.333,64
0,65
Summe Summe JPY umgerechnet zum Kurs von 109,047590
131.222,52
1,55
131.222,52
1,55
AKTIEN auf Mexikanische Pesos lautend Emissionsland MEXICO CONTROL.COM.MEXICANA UTS
MXP200821413
55.000
0
55.000
13,590000
46.012,95
0,54
FOM.ECON.MEX.SAB D.CV
MXP320321310
0
0
28.300
70,600000
122.995,46
1,45
GRUPO BIMBO A
MXP495211262
0
0
11.600
101,650000
72.587,74
0,86
KIMBERLY-CLARK DE MEX.
MXP606941179
0
0
29.700
76,490000
139.848,90
1,65
12
Rechnungsjahr 2009/10 Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Käufe/
Verkäufe/
nummer
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert in EUR
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil am Fondsvermögen
ORGANIZACION SORIANA
MXP8728U1671
0
0
15.500
38,840000
37.060,29
0,44
TV AZTECA CPO
MXP740471117
0
0
83.200
8,770000
44.918,05
0,53
WAL-MART DE MEXICO
MXP810081010
60.400
30.200
60.400
35,120000
130.583,82
1,54
Summe Summe MXP umgerechnet zum Kurs von 16,244340
594.007,21
7,00
594.007,21
7,00
66.279,07
0,78
AKTIEN auf Norwegische Kronen lautend Emissionsland NORWEGEN TELENOR AS
NO0010063308
6.000
9.800
6.000
89,300000 Summe
Summe NOK umgerechnet zum Kurs von 8,084000
66.279,07
0,78
66.279,07
0,78
44.061,57
0,52
44.061,57
0,52
AKTIEN auf Schwedenkronen lautend Emissionsland LUXEMBURG ORIFLAME COSMETICS SDR
SE0001174889
1.100
2.200
1.100
366,700000 Summe
Emissionsland SCHWEDEN MOD. TIMES GRP MTG B
SE0000412371
0
0
2.100
513,500000
117.792,08
1,39
TELE2 AB
SE0000314312
5.500
0
5.500
140,500000
84.410,29
0,99
202.202,37
2,38
246.263,94
2,90
Summe Summe SEK umgerechnet zum Kurs von 9,154690 AKTIEN auf Schweizer Franken lautend Emissionsland SCHWEIZ CIE FIN.RICHEMONT
CH0045039655
2.000
0
2.000
54,100000
83.394,35
0,98
NOVARTIS AG
CH0012005267
2.600
0
2.600
53,250000
106.709,31
1,26
190.103,66
2,24
190.103,66
2,24
84.693,91
1,00
84.693,91
1,00
Summe Summe CHF umgerechnet zum Kurs von 1,297450 AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend Emissionsland BERMUDA NOBLE GROUP LTD
BMG6542T1190
25.090
0
71.090
2,050000 Summe
Emissionsland SINGAPUR FIRST RESOURCES LTD
SG1W35938974
70.000
0
70.000
1,400000
56.952,90
0,67
INDOFOOD AGRI RES
SG1U47933908
30.000
0
30.000
2,650000
46.201,59
0,54
103.154,49
1,22
187.848,40
2,21
Summe Summe SGD umgerechnet zum Kurs von 1,720720
13
ESPA STOCK NEW CONSUMER Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Käufe/
Verkäufe/
nummer
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert in EUR
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil am Fondsvermögen
AKTIEN auf Thailand Baht lautend Emissionsland THAILAND CP ALL PCL -TH0737010Y08-
TH0737010Y16
0
67.000
102.000
39,750000 Summe
Summe THB umgerechnet zum Kurs von 39,351900
103.031,87
1,21
103.031,87
1,21
103.031,87
1,21
118.606,49
1,40
118.606,49
1,40
105.442,67
1,24
AKTIEN auf US Dollar lautend Emissionsland BERMUDA COSAN LTD A
BMG253431073
0
0
12.100
12,760000 Summe
Emissionsland CAYMAN-INSELN HERBALIFE LTD.
KYG4412G1010
0
500
2.000
HOME INNS & HOTELS MGMT
US43713W1071
2.200
0
2.200
68,630000 47,610000 Summe
80.462,45
0,95
185.905,12
2,19
44.296,52
0,52
44.296,52
0,52
92.448,63
1,09
92.448,63
1,09
Emissionsland IRLAND SEAGATE TECHNOLOGY PLC.
IE00B58JVZ52
4.300
0
4.300
13,410000 Summe
Emissionsland KANADA AGRIUM INC.
CA0089161081
0
600
1.500
80,230000 Summe
Emissionsland RUSSLAND AKTSIONERNAYA FINANS.KOR.
US48122U2042
0
0
3.297
25,890000
65.572,75
0,77
CHERKIZOVO GRP
US68371H2094
0
0
6.420
19,750000
97.403,50
1,15
162.976,25
1,92
Summe Emissionsland USA ALTRIA GRP INC.
US02209S1033
0
0
3.300
24,000000
60.841,18
0,72
APPLE COMPUTER INC.
US0378331005
0
100
400
311,150000
95.609,76
1,13
BORGWARNER INC.
US0997241064
1.850
0
1.850
60,340000
85.753,02
1,01
BROWN SHOE CO.
US1157361007
3.670
0
3.670
14,220000
40.090,19
0,47
CISCO SYSTEMS
US17275R1023
0
1.600
4.000
19,160000
58.874,59
0,69
CROCS INC.
US2270461096
7.300
0
7.300
17,545000
98.389,48
1,16
F5 NETWORKS INC.
US3156161024
0
1.600
1.600
131,880000
162.095,64
1,91
14
Rechnungsjahr 2009/10 Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Käufe/
Verkäufe/
nummer
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert in EUR
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil am Fondsvermögen
JOHNSON & JOHNSON
US4781601046
0
0
2.560
61,550000
121.043,21
1,43
JOHNSON CONTROLS INC.
US4783661071
0
0
3.300
36,440000
92.377,18
1,09
LAS VEGAS SANDS CORP.
US5178341070
3.560
0
3.560
50,080000
136.957,79
1,61
MC DONALD'S
US5801351017
0
0
1.500
78,300000
90.224,70
1,06
NIKE INC.
US6541061031
0
0
900
86,130000
59.548,30
0,70
PRICESMART INC.
US7415111092
2.900
0
2.900
33,570000
74.786,25
0,88
RESMED INC.
US7611521078
3.625
1.475
2.950
31,950000
72.404,46
0,85
SARA LEE CORP
US8031111037
6.000
0
6.000
15,000000
69.137,70
0,81
TENNECO INC.
US8803491054
3.250
0
3.250
36,460000
91.027,46
1,07
UNITED CONTL HLDGS DL-,01
US9100471096
3.500
0
3.500
27,680000
74.422,89
0,88
USANA HEALTH
US90328M1071
1.400
0
1.400
42,120000
45.299,02
0,53
VARIAN MEDICAL SYS
US92220P1057
1.800
0
1.800
65,830000
91.026,69
1,07
WHIRLPOOL CORP
US9633201069
880
0
880
73,000000
49.348,95
0,58
1.669.258,46
19,66
Summe Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,301750
2.273.491,47
26,78
SUMME IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE
5.489.335,05
64,66
7.952.362,07
93,68
536.542,85
6,32
GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS WERTPAPIERE BANKGUTHABEN ZINSENANSPRÜCHE FONDSVERMÖGEN
UMLAUFENDE AUSSCHÜTTUNGSANTEILE
Stück
12.385
UMLAUFENDE THESAURIERUNGSANTEILE
Stück
77.210
ANTEILSWERT AUSSCHÜTTUNGSANTEILE
EUR
88,27
ANTEILSWERT THESAURIERUNGSANTEILE
EUR
95,79
295,48
0,00
8.489.200,40
100,00
Hinweis an die Anleger: Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen.
15
ESPA STOCK NEW CONSUMER Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
lautend auf
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE AEGIS GROUP PLC
GB0009657569
GBP
40.000
ARCHER-DANIELS-MIDLAND
US0394831020
USD
0
40.000 1.300
AU OPTRONICS CORP.
TW0002409000
TWD
0
66.950
BRIT.AMER.TOBACCO
MYL4162OO003
MYR
0
16.900
BRITISH AIRWAYS
GB0001290575
GBP
30.000
30.000
CIA BRAS.DIS.-ANR.PFD A-
BRPCARD01PA1
BRL
17
17
CONTINENTAL AG
DE0005439004
EUR
1.300
2.600
CONTINENTAL AG BZR
DE000A1CRRC6
EUR
1.300
1.300
DAIMLERCHRYSLER AG
DE0007100000
EUR
0
1.900
FIAT ORD.
IT0001976403
EUR
0
8.100
HEINEKEN
NL0000009165
EUR
0
1.500
HON HAI PRECIS INDUSTR.
TW0002317005
TWD
2.640
24.640
HYNIX SEMICONTUCTOR
KR7000660001
KRW
2.680
2.680
INTERCONT.HOTELS GRP
GB00B1WQCS47
GBP
0
7.900
IOI CORPORATION -ANR.-
MYL1961OR004
MYR
0
6.593
LOJAS AMERICANAS PFD
BRLAMEACNPR6
BRL
0
13.200
MEDIATEK INC.
TW0002454006
TWD
9
4.525
MONSANTO CO.
US61166W1018
USD
0
700
PEUGEOT S.A.
FR0000121501
EUR
0
2.200 2.135
PHILIPPINE LONG DISTANCE
PH7182521093
PHP
0
PINAULT-PRINTEMPS REDOUTE
FR0000121485
EUR
0
800
PIRELLI C.
IT0000072725
EUR
0
175.000 1.095
PROGRESS KAPITAL
RU000A0JPZU8
USD
0
PUMA AG
DE0006969603
EUR
330
330
SAMSUNG EL.
KR7005930003
KRW
0
190
SEAGATE TECHNO.
KYG7945J1040
USD
0
7.200
TAIWAN SEMICON.MANU.
TW0002330008
TWD
66.000
66.280
TELECOMMUNIC.S.PAULO
BRTLPPACNPR5
BRL
0
5.520
TELEMAR NORTE LESTE
BRTMARACNPA7
BRL
0
1.900
TOKAI RIKA
JP3566600007
JPY
0
3.500
UAL CORP. NEW
US9025498075
USD
3.500
3.500
ULVAC INC.
JP3126190002
JPY
0
3.000
VALEANT PHARMACEUTICALS
US91911X1046
USD
0
1.800
4.800
IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE BANG+OLUFSEN
DK0010218429
DKK
0
BECTON, DICKINSON & CO.
US0758871091
USD
0
900
BYD CO.
CNE100000296
HKD
10.500
10.500
CARLSBERG
DK0010181759
DKK
0
1.400
CARSO GLOBAL TELECOM
MXP740451010
MXP
0
14.100
CHINA GREEN HLDGS
BMG2107G1050
HKD
0
63.000
16
Rechnungsjahr 2009/10 Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
lautend auf
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) COCA-COLA CO
US1912161007
USD
0
2.500
DANISCO
DK0010207497
DKK
1.500
1.500
ELECTROLUX/B
SE0000103814
SEK
0
4.000
FOLLI-FOLLIE NAM
GRS287003016
EUR
0
2.600
FRESH DEL MONTE PROD.
KYG367381053
USD
0
1.400
GETINGE AB
SE0000202624
SEK
5.000
5.000
GRUPO TELEVISA CPO A,L,D
MXP4987V1378
MXP
0
24.500
HONDA MOTOR CO LTD
JP3854600008
JPY
3.000
3.000
KIMBERLY-CLARK
US4943681035
USD
0
1.100
MERCK CO. (NEW)
US58933Y1055
USD
0
4.330 12.500
MODINE MANUFACTURING
US6078281002
USD
0
NET SERVICOS PFD
BRNETCACNPR3
BRL
0
6.100
NHK SPRING CO. LTD
JP3742600004
JPY
0
9.000
NISSAN MOTOR
JP3672400003
JPY
0
9.800
PAN FISH ASA
NO0003054108
NOK
0
92.000
PT TELEKOMUNIKASI IND.TBK
ID1000099104
IDR
0
122.000
SEMICONDUCTOR MANUF.
KYG8020E1017
HKD
780.000
780.000
SHISEIDO CO. LTD.
JP3351600006
JPY
5.000
5.000
SONY CORPORATION
JP3435000009
JPY
3.000
3.000
STANLEY ELECTRIC
JP3399400005
JPY
0
4.800
SUPERIOR INDUSTR. INT.
US8681681057
USD
0
5.200
TELMEX
MXP904131325
MXP
0
106.900
TOYOTA BOSHOKU CORP.
JP3635400009
JPY
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5.800
UNI-PRESIDENT CHINA
KYG9222R1065
HKD
0
105.000
WILLIAM DEM.HLDG
DK0010268440
DKK
1.200
1.200
YARA INTERNATIONAL
NO0010208051
NOK
1.700
1.700
Wien, im Dezember 2010
Mag. Bednar
ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Mag. Gasser
Dr. Gschiegl
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ESPA STOCK NEW CONSUMER
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk* Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. November 2010 der ERSTE- SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. über den von ihr verwalteten ESPA STOCK NEW CONSUMER, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und / oder der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
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Rechnungsjahr 2009/10
Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. November 2010 über den ESPA STOCK NEW CONSUMER, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 12 Abs 4 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Kapitalanlagegesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, den 15. Februar 2011 ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Mag. Ernst Schönhuber (Wirtschaftsprüfer)
Mag. Gerhard Grabner (Wirtschaftsprüfer)
* Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes mit unserem Bestätigungsvermerk in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.
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ESPA STOCK NEW CONSUMER
Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK NEW CONSUMER Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST KAG (nachstehend „Kapitalanlagegesellschaft“ genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt.
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt.
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.
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Rechnungsjahr 2009/10 § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung
1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder
- durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder
- indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder
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ESPA STOCK NEW CONSUMER
- gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft
erfolgen. Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
Besondere Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK NEW CONSUMER, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Erste Group Bank AG, Wien. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Erste Group Bank AG, Wien. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungsanteilscheine als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug sowie Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben. Ein Anteilbruchteil kann ein Zehntel (0,10), ein Hundertstel (0,01) oder ein Tausendstel (0,001) eines Anteilscheines sein.
Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der Auszahlungen gemäß § 27 durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Das Fondsvermögen wird nach den folgenden, demonstrativ beschriebenen, anlagepolitischen Grundsätzen angelegt:
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Rechnungsjahr 2009/10
a) Für das Fondsvermögen werden vorwiegend Aktien von Unternehmen aus den Sektoren Konsum, Kommunikation und Gesundheit, sowohl mit bestehender als auch beginnender Geschäftstätigkeit in Emerging Markets, erworben; diese können sowohl auf Euro als auch auf Fremdwährung lauten.
b) Zur (teilweisen) Abbildung des anlagepolitischen Investmentuniversums dürfen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen - unabhängig des Staates, in dem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat - bis zu maximal 10 % des Fondsvermögens des ESPA STOCK NEW CONSUMER erworben werden.
c) Investitionen in Vermögensgegenstände gem. § 18 dieser Fondsbestimmungen spielen eine untergeordnete Rolle. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.
d) Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, neben den in lit. a) bis lit. c) genannten Vermögensgegenständen in untergeordnetem Ausmaß auch in sonstige Vermögensgegenstände gem. Z 1 zu investieren.
e) Derivative Instrumente gemäß § 19 und § 19a dieser Fondsbestimmungen (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivate) können nicht nur zur Risikominimierung (Absicherung) sondern auch als aktives Instrument der Veranlagung (Spekulation) eingesetzt werden. Bezogen auf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens können sowohl der Absicherung dienende Derivate als auch nicht der Absicherung dienende Derivate eine wesentliche Rolle spielen.
3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. § 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind
a)
Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere,
b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel,
c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente.
Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
- an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder
- an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder
- an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
- an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder
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ESPA STOCK NEW CONSUMER
- die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
- von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder
- von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder
- von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
- von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannten Kriterien erfüllt.
3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs) gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8b InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8c InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist,
- beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und
- deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
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Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen.
Rechnungsjahr 2009/10 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten, das Bankguthaben ist der Höhe nach begrenzt. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. 2. Die Bestimmungen der Z 1 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Vermögensgegenstände nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze erwerben. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente eingesetzt werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen einsetzen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 4. Die Bestimmungen der Z 1 bis Z 3 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), eingesetzt werden, sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.
3. Die Bestimmungen der Z 1 und Z 2 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. § 19b Value at Risk Nicht anwendbar.
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.
25
ESPA STOCK NEW CONSUMER § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, daß der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 4,0 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Dezember bis zum 30. November des nächsten Kalenderjahres. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,44 Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird.
v.H. des
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Depotbankgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. § 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. März des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. März des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 1. März ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Soferne nicht bei allen Anteilinhabern die Voraussetzungen für ein Unterbleiben der Auszahlung gemäß § 13 InvFG vorliegen, ist ab 1. März des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung ge mäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. § 28 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens.
26
Rechnungsjahr 2009/10
Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten (Version Juli 2008)
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/listegeregmaerkte.pdf *) im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 1.2.2 1.2.3
Finnland Schweden Luxemburg
OMX Nordic Exchange Helsinki OMX Nordic Exchange Stockholm AB Euro MTF Luxemburg
1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU: 1.3.1
Großbritannien
London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6
Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka Kroatien: Zagreb Stock Exchange Schweiz: SWX Swiss-Exchange Serbien und Montenegro: Belgrad Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“) Russland: Moskau (RTS Stock Exchange)
3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21
Australien: Argentinien: Brasilien: Chile: China Hongkong: Indien: Indonesien: Israel: Japan: Kanada: Korea: Malaysia: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Südafrika: Taiwan: Thailand: USA:
3.22 3.23
Venezuela: Ver. Arabische Emirate:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta Tel Aviv Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Seoul Kuala Lumpur Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)
27
ESPA STOCK NEW CONSUMER 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 4.2 4.3 4.4
Japan: Kanada: Korea: Schweiz:
4.5
USA:
Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 5.2 5.3
Argentinien: Australien: Brasilien:
5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16
Hongkong: Japan: Kanada: Korea: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Slowakei: Südafrika: Schweiz: Türkei: USA:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Hong Kong Futures Exchange Ltd. Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Korea Futures Exchange Mercado Mexicano de Derivados New Zealand Futures & Options Exchange Manila International Futures Exchange Singapore International Monetary Exchange RM-System Slovakia Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) EUREX TurkDEX American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)
*) Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage der FMA: www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten Märkte.
28
Rechnungsjahr 2009/10
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr: Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:
01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011
Aus-
Thesau-
schüttungs-
rierungs-
anteile
anteile
AT0000A04D12 AT0000A04D20 FN Werte je Anteil in
AT0000A04D46 EUR
EUR
1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. c) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Endbesteuerung zur Gänze wie a)
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden:
1)
- Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,0001
0,0001
0,0001
0,0001
0,2321
0,2519
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,0232
0,0252
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
0,0232
0,0252
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz:
2)
- Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
29
ESPA STOCK NEW CONSUMER
ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr: Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:
01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011
Aus-
Thesau-
schüttungs-
rierungs-
anteile
anteile
AT0000A04D12 AT0000A04D20 FN Werte je Anteil in
AT0000A04D46 EUR
EUR
2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die ausgeschütteten Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe:
3)
1,7898
0,0000
1,7898
0,0000
2,0221
0,2520
0,2321
0,2519
Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden:
4)
- Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: - Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung:
5)
0,0232
0,0252
Für Depots ohne Optionserklärung:
5)
0,0232
0,0252
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
30
Rechnungsjahr 2009/10
ESPA STOCK NEW CONSUMER 01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: Rechnungsjahr:
Aus-
Thesau-
schüttungs-
rierungs-
anteile
anteile
AT0000A04D12 AT0000A04D20 FN Werte je Anteil in 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
AT0000A04D46 EUR
EUR
6)
a) Zurechnungen: - Ausschüttung:
1,8000
-
- ausschüttungsgleiches ordentliches Fondsergebnis:
0,0000
0,0110
- ausländische Abzugsteuern auf ausländische Erträge:
0,2217
0,2406
- inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:
0,0000
0,0000
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0004
0,0004
- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden):
0,0000
0,0000
- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 KStG (Auslandsdividenden):
0,0493
0,0535
- Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:
0,0000
0,0000
- bereits in Vorjahren versteuerte Erträge:
0,0000
0,0000
- steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: b) Abrechnungen:
- Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - Ausschüttung aus der Fondssubstanz: c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische KESt:
-
-
8)
0,0000
-
7)
0,0232
0,0252
0,0000
0,0000
0,1370
0,1485
0,1828
0,1984
(Achtung: Die Anrechnung der KESt ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu sowie auf allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: e) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitalerträge: - "Zwischenbesteuerung" gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 KStG:
0,0002
0,0001
- 25 % KÖSt pflichtig gem. § 13 Abs. 2 KStG:
0,1828
0,1984
0,0000
0,0000
0,1370
0,1485
0,1828
0,1984
b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu sowie auf allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: d) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
31
ESPA STOCK NEW CONSUMER
Fußnoten: 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b) angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (s. auch Pkt. 12.b) im Teil B bzw. C der steuerlichen Behandlung). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a) Zurechnungen und b) Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt, ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 8) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
32
Rechnungsjahr 2009/10
B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechenwert zum Rechnungsjahr: Datum der Ausschüttung: ISIN:
30.11.2010 : EUR 88,27 01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011 AT0000A04D12 Werte je Anteil in
Fußnoten
Privatanleger (mit oder ohne Option) EUR
1. Ausschüttung (nach dem Abzug der KESt I, vor dem Abzug der sonstigen KESt) 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds: - ordentliche Erträge - Substanzgewinne c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 3. Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA) b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) - gemäß DBA steuerfreie Dividenden - steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA) d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge e) Ausgeschüttete Substanzgewinne (Abzug als steuerfrei bzw. versteuert) f) Ausschüttung aus der Fondssubstanz s. auch die FN
1)
2)
3)
16)
4. Hievon endbesteuert 5. Steuerpflichtige Einkünfte Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG)
17)
Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Personen Personen (auch OG, KG, ....) EUR EUR
Privatstiftungen
EUR
1,8000
1,8000
1,8000
1,8000
0,2217
0,2217
0,2217
0,2217
0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0000
0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0000
0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0000
0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0000
-
0,0000
0,0000
0,0000
-
-
0,0000
0,0000
0,0000 0,0000
0,0000 0,0000
0,0493 0,0000 0,0000 0,0000
0,0493 0,0000 0,0000 0,0000
1,7898 0,0000 0,2323 0,2323 0,0000 -
0,0000 2,0221 0,2323 1,7898 -
0,0000 1,9728 1,9728 -
1,7898 0,0000 0,1830 0,1828 0,0002
0,2321 0,2321 0,0000 0,0000 0,0000
0,2321 0,2321 0,0000 0,0000 0,0000
0,1828 0,1828 0,0000 0,0000 0,0000
0,1828 0,1828 0,0000 0,0000 0,0000
0,1381 0,0000 0,1381 0,0360
0,1381 0,0000 0,1381 0,0360
0,1010 0,0000 0,1010 0,0360
0,1010 0,0000 0,1010 0,0360
Detailangaben 6. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: a) Dividenden b) Zinsenerträge c) Ausschüttungen von Unterfonds d) Substanzgewinne, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 7. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (Details im Punkt 12. a)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) anrechenbar gesamt (ohne matching credit) - anrechenb. Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit)
4) 6)
5) 7)
33
ESPA STOCK NEW CONSUMER ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr: Datum der Ausschüttung: ISIN:
01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011 AT0000A04D12 Werte je Anteil in
7. b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten (Details im Punkt 12. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Details im Punkt 12. c))
Fußnoten
Privatanleger (mit oder ohne Option) EUR
7)
Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG, ....) EUR
Juristische Personen
EUR
Privatstiftungen
EUR
8) 0,0595 0,0000 0,0595 0,0242
0,0595 0,0000 0,0595 0,0242
0,0595 0,0000 0,0595 0,0242
0,0595 0,0000 0,0595 0,0242
8. Begünstigte Beteiligungserträge a) Halbsatzbesteuerung gemäß § 37 Abs. 1 EStG (in- und ausländische Dividendenerträge brutto)
9)
b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
0,2321
0,2321
-
-
0,0000
-
0,0000
-
-
-
0,0493
0,0493
-
-
0,0000
0,0000
0,0001
c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden)
3)
d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland 9. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem
10) 11)
KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
s. auch die FN
- ausländische Dividenden
0,0001
0,0001
0,0001
2)
0,0000
0,0000
0,0000
15)
0,2321
0,2321
0,2321
0,1828 0,0000
-
- steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländ. Unterfonds
0,0000
-
-
0,0000
- Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
0,0000
-
-
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
b) Substanzgewinne
10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden) 11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist:
10)
a) Österreichische KESt auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
0,0000
0,0000
0,0000
2)
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
13)
0,0232
0,0232
0,0232
FN 12
- KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
- KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterf.
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
- KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.)
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
- KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
Summe für a) Österreichische KESt auf diverse Erträge
0,0232
0,0232
0,0232
FN 12
- KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge - KESt auf ausländische Dividenden
34
Rechnungsjahr 2009/10 Privat-
ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:
anleger
Natürliche
Juristische Personen
01.12.2009 - 30.11.2010
Fuß-
(mit oder
Personen
01.03.2011
noten
ohne Option)
(auch
Datum der Ausschüttung: ISIN:
Betriebliche Anleger
AT0000A04D12
Privatstiftungen
OG, KG, ....) Werte je Anteil in
EUR
EUR
EUR
EUR
11. b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterf.
0,0000
-
-
FN 12
- KESt auf sonstige Substanzgewinne
0,0000
-
-
FN 12
0,0000
-
-
FN 12
0,0232
0,0232
0,0232
FN 12
0,02
0,02
0,02
FN 12
Brasilien
0,0056
0,0056
0,0056
0,0056
China
0,0002
0,0002
0,0002
0,0002
Dänemark
0,0064
0,0064
-
-
Deutschland
0,0014
0,0014
-
-
Frankreich
0,0074
0,0074
-
-
Großbritannien
0,0062
0,0062
-
Indonesien
0,0083
0,0083
0,0083
0,0083
Japan
0,0051
0,0051
0,0051
0,0051
Kanada
0,0002
0,0002
0,0002
0,0002
Norwegen
0,0078
0,0078
Philippinen
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
Russland
0,0092
0,0092
0,0092
0,0092
Schweden
0,0079
0,0079
Schweiz
0,0067
0,0067
0,0067
0,0067
Südkorea
0,0097
0,0097
0,0097
0,0097
Thailand
0,0021
0,0021
0,0021
0,0021
USA
0,0333
0,0333
0,0333
0,0333
0,1381
0,1381
0,1010
0,1010
Brasilien
0,0057
0,0057
0,0057
0,0057
Thailand
0,0014
0,0014
0,0014
0,0014
0,0071
0,0071
0,0071
0,0071
Brasilien
0,0328
0,0328
0,0328
0,0328
Thailand
0,0032
0,0032
0,0032
0,0032
0,0360
0,0360
0,0360
0,0360
Summe für b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne
14)
Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b)) gerundet 12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreichische Einkommen-/ Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus
Summe aus Aktien (ohne matching credit)
-
-
-
-
-
Matching credit - Einkünfte aus Aktien, die dem matching credit zugrundeliegen
Summe Einkünfte aus Aktien zu matching credit - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern aus Aktien (matching credit)
Summe matching credit aus Aktien
5)
35
ESPA STOCK NEW CONSUMER Privat-
ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:
anleger
Natürliche
Juristische Personen
01.12.2009 - 30.11.2010
Fuß-
(mit oder
Personen
01.03.2011
noten
ohne Option)
(auch
Datum der Ausschüttung: ISIN:
Betriebliche Anleger
AT0000A04D12
Privatstiftungen
OG, KG, ....) Werte je Anteil in
EUR
EUR
EUR
EUR
b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerst. Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Dänemark
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
Deutschland
0,0011
0,0011
0,0011
0,0011
Frankreich
0,0039
0,0039
0,0039
0,0039
Indonesien
0,0026
0,0026
0,0026
0,0026
Kanada
0,0002
0,0002
0,0002
0,0002
Philippinen
0,0041
0,0041
0,0041
0,0041
Schweiz
0,0089
0,0089
0,0089
0,0089
USA
0,0332
0,0332
0,0332
0,0332
0,0595
0,0595
0,0595
0,0595
Hongkong
0,0048
0,0048
0,0048
0,0048
Taiwan
0,0194
0,0194
0,0194
0,0194
0,0242
0,0242
0,0242
0,0242
-
-
Summe aus Aktien c) Nach § 48 BAO zu beurteilen - Abzugssteuern auf Aktienerträge (Dividenden) aus
Summe aus Aktien Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben): Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer
36
-
-
Rechnungsjahr 2009/10
Fußnoten: 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit: Bulgarien, Zypern und Irland) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine „umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe“ besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG bzw § 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,0348 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die hier angeführten Erträge steuerfrei oder mit dem KEStAbzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert werden und kann die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Von den hier angeführten Beträgen sind bei einer Veranlagung jedoch die ausländischen Dividenden bei den Halbsatzeinkünften gem. § 37 Abs. 1 zu berücksichtigen (s. oben die FN 11) sowie die gemäß DBA steuerfreien Zinsenerträge auszuscheiden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 10 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,0348 je Anteil. 14) (Fiktive) Ausschüttungen für Depots im Betriebsvermögen unterliegen nicht der KESt auf Substanzgewinne. Wenn im Hinblick auf das Fehlen einer entsprechenden Deklarierung gegenüber der depotführenden Stelle trotzdem ein Abzug der KESt für Substanzgewinne erfolgt, kann diese im Zuge der Veranlagung vom Finanzamt rückgefordert werden. 15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge beinhalten. 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 17) Diese Einkünfte unterliegen bei der Privatstiftung dem normalen 25%-igen Körperschaftsteuersatz.
37
ESPA STOCK NEW CONSUMER
C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Privat-
ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechenwert zum
30.11.2010 : EUR 95,79
Rechnungsjahr:
01.12.2009 - 30.11.2010
Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN:
01.03.2011
Betriebliche Anleger
anleger
Natürliche
Juristische
Fuß-
(mit oder
Personen
Personen
noten
ohne Option)
AT0000A04D20 / AT0000A04D46
Privatstiftungen
(auch OG, KG, ....)
Werte je Anteil in
EUR
1. Ordentliches Fondsergebnis (inklusive Ertragsausgleich)
EUR
EUR
EUR
0,0110
0,0110
0,0110
0,0110
0,2406
0,2406
0,2406
0,2406
2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
1)
b) Steuerpflichtige ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds: - ordentliche Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
0,0000
-
d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds
0,0000
0,0000
0,0000
-
0,0000 0,0000
e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge
0,0004
0,0004
0,0004
0,0004
-
0,0000
0,0000
0,0000
-
-
0,0000
0,0000
3. Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA)
2)
b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG -
-
0,0535
0,0535
- gemäß DBA steuerfreie Dividenden
(Auslandsdividenden)
3)
-
-
0,0000
0,0000
- steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge
-
-
c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,2520
0,2520
0,1985
0,1985
0,2520
0,2520
0,0000
0,0000
-
-
für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
0,2519
0,2519
0,1984
0,1984
a) Dividenden
0,2519
0,2519
0,1984
0,1984
b) Zinsenerträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Ausschüttungen von Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Substanzgewinne, die einem Quellensteuerabzug unterlagen
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,1094
4. Hievon endbesteuert 16)
5. Steuerpflichtige Einkünfte Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG)
-
0,1985 -
-
0,1984 0,0001
Detailangaben 6. Ausländische Einkünfte,
7. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (Details im Punkt 12. a))
4)
5)
6)
7)
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit)
38
0,1495
0,1495
0,1094
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
anrechenbar gesamt (ohne matching credit)
0,1495
0,1495
0,1094
0,1094
- anrechenb. Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit)
0,0391
0,0391
0,0391
0,0391
Rechnungsjahr 2009/10 Privat-
ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:
01.12.2009 - 30.11.2010
Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN:
01.03.2011
anleger
Natürliche
Juristische
Fuß-
(mit oder
Personen
Personen
noten
ohne Option)
(auch
AT0000A04D20 / AT0000A04D46
Privatstiftungen
OG, KG, ....)
Werte je Anteil in 7. b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten
Betriebliche Anleger
EUR 7)
EUR
EUR
EUR
8)
(Details im Punkt 12. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
0,0648
0,0648
0,0648
0,0648
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Details im Punkt 12. c))
0,0648
0,0648
0,0648
0,0648
0,0262
0,0262
0,0262
0,0262
8. Begünstigte Beteiligungserträge a) Halbsatzbesteuerung gemäß § 37 Abs. 1 EStG (in- und ausländische Dividendenerträge brutto)
9)
b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
0,2519
0,2519
-
-
0,0000
-
0,0000
-
-
-
0,0535
0,0535
-
-
0,0000
0,0000
0,0001
c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden)
3)
d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland 9. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem
10) 11)
KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
s. auch die FN
- ausländische Dividenden
0,0001
0,0001
0,0001
2)
0,0000
0,0000
0,0000
15)
0,2519
0,2519
0,2519
0,1984 0,0000
-
- steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
b) Substanzgewinne - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländ. Unterfonds
0,0000
-
-
0,0000
- Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
0,0000
-
-
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden) 11. Österreichische KESt, die von der Auszahlung in Abzug zu bringen ist:
10)
a) Österreichische KESt auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
2)
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
13)
0,0252
0,0252
0,0252
FN 12
- KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
- KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterf.
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
- KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.)
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
- KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
FN 12
Summe für a) Österreichische KESt auf diverse Erträge
0,0252
0,0252
0,0252
FN 12
- KESt auf ausländische Dividenden
39
ESPA STOCK NEW CONSUMER Privat-
ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:
01.12.2009 - 30.11.2010
Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN:
01.03.2011
Betriebliche Anleger
anleger
Natürliche
Juristische
Fuß-
(mit oder
Personen
Personen
noten
ohne Option)
(auch
AT0000A04D20 / AT0000A04D46
Privatstiftungen
OG, KG, ....)
Werte je Anteil in
EUR
EUR
EUR
EUR
11. b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterf.
0,0000
-
-
FN 12
- KESt auf sonstige Substanzgewinne
0,0000
-
-
FN 12
0,0000
-
-
FN 12
0,0252
0,0252
0,0252
FN 12
0,03
0,03
0,03
FN 12
Brasilien
0,0061
0,0061
0,0061
0,0061
China
0,0002
0,0002
0,0002
0,0002
Dänemark
0,0069
0,0069
-
-
Deutschland
0,0015
0,0015
-
-
Frankreich
0,0080
0,0080
-
-
Großbritannien
0,0067
0,0067
-
Indonesien
0,0090
0,0090
0,0090
0,0090
Japan
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
Kanada
0,0002
0,0002
0,0002
0,0002
Norwegen
0,0085
0,0085
Philippinen
0,0223
0,0223
0,0223
0,0223
Russland
0,0100
0,0100
0,0100
0,0100
Schweden
0,0085
0,0085
Schweiz
0,0072
0,0072
0,0072
0,0072
Südkorea
0,0105
0,0105
0,0105
0,0105
Thailand
0,0023
0,0023
0,0023
0,0023
USA
0,0361
0,0361
0,0361
0,0361
0,1495
0,1495
0,1094
0,1094
Brasilien
0,0062
0,0062
0,0062
0,0062
Thailand
0,0015
0,0015
0,0015
0,0015
0,0077
0,0077
0,0077
0,0077
Brasilien
0,0356
0,0356
0,0356
0,0356
Thailand
0,0035
0,0035
0,0035
0,0035
0,0391
0,0391
0,0391
0,0391
Summe für b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne
14)
Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Auszahlung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b)) gerundet 12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreichische Einkommen-/ Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus
Summe aus Aktien (ohne matching credit)
-
-
-
-
-
Matching credit - Einkünfte aus Aktien, die dem matching credit zugrundeliegen
Summe Einkünfte aus Aktien zu matching credit - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern aus Aktien (matching credit)
Summe matching credit aus Aktien
40
5)
Rechnungsjahr 2009/10 Privat-
ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:
01.12.2009 - 30.11.2010
Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN:
01.03.2011
Betriebliche Anleger
anleger
Natürliche
Juristische
Fuß-
(mit oder
Personen
Personen
noten
ohne Option)
(auch
AT0000A04D20 / AT0000A04D46 Werte je Anteil in
Privatstiftungen
OG, KG, ....) EUR
EUR
EUR
EUR
b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerst. Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Dänemark
0,0060
0,0060
0,0060
0,0060
Deutschland
0,0012
0,0012
0,0012
0,0012
Frankreich
0,0043
0,0043
0,0043
0,0043
Indonesien
0,0029
0,0029
0,0029
0,0029
Kanada
0,0002
0,0002
0,0002
0,0002
Philippinen
0,0045
0,0045
0,0045
0,0045
Schweiz
0,0096
0,0096
0,0096
0,0096
USA
0,0361
0,0361
0,0361
0,0361
0,0648
0,0648
0,0648
0,0648
Hongkong
0,0052
0,0052
0,0052
0,0052
Taiwan
0,0210
0,0210
0,0210
0,0210
0,0262
0,0262
0,0262
0,0262
-
-
Summe aus Aktien c) Nach § 48 BAO zu beurteilen - Abzugssteuern auf Aktienerträge (Dividenden) aus
Summe aus Aktien Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben): Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer
-
-
41
ESPA STOCK NEW CONSUMER
Fußnoten: 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit: Bulgarien, Zypern und Irland) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe“ besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1Z 5 und 6 KStG bzw § 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,0378 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die hier angeführten Erträge steuerfrei oder mit dem KEStAbzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert werden und kann die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Von den hier angeführten Beträgen sind bei einer Veranlagung jedoch die ausländischen Dividenden bei den Halbsatzeinkünften gem. § 37 Abs. 1 zu berücksichtigen (s. oben die FN 11) sowie die gemäß DBA steuerfreien Zinsenerträge auszuscheiden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 10 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,0378 je Anteil. 14) (Fiktive) Ausschüttungen für Depots im Betriebsvermögen unterliegen nicht der KESt auf Substanzgewinne. Wenn im Hinblick auf das Fehlen einer entsprechenden Deklarierung gegenüber der depotführenden Stelle trotzdem ein Abzug der KESt für Substanzgewinne erfolgt, kann diese im Zuge der Veranlagung vom Finanzamt rückgefordert werden. 15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge beinhalten. 16) Diese Einkünfte unterliegen bei der Privatstiftung dem normalen 25%-igen Körperschaftsteuersatz.
42
Gemäß § 43 Abs. 1 Investmentfondsgesetz 1993 weisen wir darauf hin, daß ein Prospekt gemäß § 6 Abs. 1 Investmentfondsgesetz am Sitz der Gesellschaft sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, aufliegt. Das Erscheinungsdatum des Prospekts sowie dessen Abholstellen wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 3.10.2009 kundgemacht.
www.sparinvest.com www.erstesparinvest.at