ESPA STOCK NEW CONSUMER Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG

Rechenschaftsbericht 2009/10

Rechnungsjahr 2009/10

Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft.......................................................................................... 2 Entwicklung des Fonds.................................................................................................................................................. 3 Zusammensetzung des Fondsvermögens.................................................................................................................... 4 Vergleichende Übersicht (in EURO)............................................................................................................................... 4 Ausschüttung/Auszahlung............................................................................................................................................ 5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens . ........................................................................................ 6 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)................................................................................ 6 2. Fondsergebnis............................................................................................................................................................. 6 3. Entwicklung des Fondsvermögens............................................................................................................................. 7 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung........................................................................................................................... 8 Vermögensaufstellung zum 30. November 2010 . ...................................................................................................... 9 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk................................................................................................................... 18 Fondsbestimmungen...................................................................................................................................................... 20 Allgemeine Fondsbestimmungen................................................................................................................................... 20 Besondere Fondsbestimmungen................................................................................................................................... 22 Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen....................................................................................................... 27 Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung.................................................................................................. 29 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern................................................................ 29 B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen............................................................... 33 C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen............................................................. 38

ESPA STOCK NEW CONSUMER

Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft

ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: 05 0100-19881, Telefax: 05 0100-17102

Stammkapital

4,50 Mio. EURO

Gesellschafter

Erste Asset Management GmbH (81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %)

Aufsichtsrat

Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.) Dir. Dr. Christian AICHINGER Dir. Mag. Rupert ASCHER (bis 31.7.2010) Dir. Mag. Alois HOCHEGGER Abt.-Dir. Mag. Dr. Michael MALZER Dir. Franz RATZ VDir. Mag. Reinhard WALTL (ab 7.9.2010)  vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Regina HABERHAUER Mag. Dieter KERSCHBAUM Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER

Geschäftsführer

Mag. Heinz BEDNAR Mag. Harald GASSER Dr. Franz GSCHIEGL

Prokuristen Staatskommissäre

Mag. Winfried BUCHBAUER Mag. Harald EGGER Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Mag. Franz KISSER (bis 23.1.2010) Anton KOVAR (bis 23.1.2010) Günther MANDL Peter RIEDERER (bis 28.1.2010) Christian SCHÖN (ab 15.12.2009) Mag. Paul A. SEVERIN Mag. Jürgen SINGER

Prüfer

ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH

Depotbank

Erste Group Bank AG



2

HR Dr. Michael MANHARD AD Erwin GRUBER

Rechnungsjahr 2009/10

Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in), wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA STOCK NEW CONSUMER Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 vorzulegen.

Entwicklung des Fonds Der ESPA STOCK NEW CONSUMER wurde am 1. 2.2007 aufgelegt und investiert vorwiegend in Aktien von Unternehmen aus den Sektoren Konsum, Kommunikation und Gesundheit, sowohl mit bestehender als auch beginnender Geschäftstätigkeit in Emerging Markets. Diese Aktien können sowohl auf Euro als auch auf Fremdwährung lauten. Die Aktienauswahl erfolgt nach strengen fundamentalen Kriterien. Der Fonds ist breit diversifiziert. Rückblick Das Berichtsjahr verlief an den einzelnen Börsenplätzen sehr unterschiedlich. Während beispielsweise die USBörse sowie viele Emerging-Markets Börsen im zweistelligen Prozentbereich zulegen konnten, weisen Finanztitellastige Indizes wie etwa der Eurostoxx 50 sowie die Börsen Spaniens und Italiens eine negative Jahresperformance aus. Der Grund und bestimmende Thema des Börsenjahres 2010 war die andauernde Finanzkrise in einigen EUMitgliedsstaaten und die daraus resultierenden Verwerfungen an den Devisenmärkten. Die EU-Mitgliedsländer und der internationale Währungsfonds gewährten Griechenland einen Kredit von EUR 110 Mrd. und spannten zusätzlich einen Rettungsschirm über EUR 750 Mrd. In der mikroökonomischen Perspektive wurde allerdings deutlich, dass die genannten volkswirtschaftlichen Themen keinen nennenswerten negativen Einfluss auf große Teile der Wirtschaft hatten. So konnte die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen ihren positiven Geschäftsverlauf der letzten Quartale fortsetzen und die Erwartungen der Marktteilnehmer erfüllen bzw. schlagen. Besonders positive Geschäftsentwicklungen vermeldeten die stark exportorientierten Wirtschaftsbereiche wie Automobile oder Luxusgüter. Neben der weiterhin hohen Nachfrage aus China und anderen Regionen Asiens half hier der schwache Euro. Hiervon profitierte insbesondere Deutschland als sehr stark exportorientiertes Land, was zur Folge hatte, dass sich der deutsche Aktienmarkt deutlich besser als andere europäische oder internationale Börsenplätze entwickelte. Die für den ESPA STOCK NEW CONSUMER relevanten Branchenindizes entwickelten sich in der Berichtsperiode Anfang Dezember 2009 bis Ende November 2010 zwischen 15,17 % (weltweiter Healthcare Index) und 42,32 % (weltweiter Consumer Discretionary Index). Anlagestrategie Die Aktienquote lag entsprechend unserer Markteinschätzung in einer Bandbreite zwischen 91 % und 98 %. In der Berichtsperiode lag der Asienanteil zwischen 36 - 51 %, wobei zuletzt Japan mit etwa 3 % und Asien ex Japan etwa 42 % ausgemacht haben. Auf Sektorebene ist der Fonds aktuell schwerpunktmäßig in Grundnahrungsmittel/Tabak Unternehmen, in Haushalt/Kosmetik Unternehmen und in Kommunikations-Unternehmen investiert. Die Aktienquote beträgt zum Berichtsende rund 94 %. Ausblick Die erfreuliche globale wirtschaftliche Entwicklung sollte auch in den nächsten Monaten weiter fortsetzen. Aktien sind im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine sinnvolle Alternative zu Anleihen. Die Emerging-Markets dürften auch weiterhin eine tragende Rolle für das globale Wirtschaftswachstum einnehmen. 3

ESPA STOCK NEW CONSUMER

Zusammensetzung des Fondsvermögens 30. November 2010 Mio. EURO % Aktien lautend auf Brasilianische Real Britische Pfund Dänische Kronen EURO Hongkong Dollar Indische Rupie Indonesische Rupie Japanische Yen Malayische Ringgit Mexikanische Pesos Norwegische Kronen Philipinische Peso Russische Rubel Schwedische Kronen Schweizer Franken Singapur Dollar Südkoreanische Won Taiwan Dollar Thailand Baht US-Dollar Wertpapiervermögen Bankguthaben Zinsenansprüche Fondsvermögen

0,31 0,15 0,10 0,33 1,45 0,39 0,14 0,25 0,26 0,64 0,07 0,01 0,25 0,19 0,29 0,62 0,10 2,38 7,95 0,54 0,00 8,49

30. November 2009 Mio. EURO %

3,68 1,78 1,21 3,86 17,12 4,59 1,67 2,94 3,10 7,54 0,78 0,16 2,90 2,24 3,47 7,35 1,21 28,08 93,68 6,32 0,00 100,00

0,52 0,15 0,11 0,60 0,38 0,18 0,08 0,42 0,38 0,57 0,13 0,08 0,21 0,07 0,41 0,16 0,07 1,58 6,11 0,40 0,00 6,51

8,02 2,33 1,76 9,21 5,85 2,73 1,19 6,48 5,84 8,75 2,07 1,19 3,28 1,05 6,27 2,39 1,08 24,32 93,85 6,15 0,00 100,00

Vergleichende Übersicht (in EURO) Rechnungsjahr

2007 2007/08 2008/09 2009/10

2)

Fondsvermögen

43.111.902,52 9.169.032,24 6.506.130,02 8.489.200,40

Ausschüttungsanteile Errechneter Wert je Anteil 104,25 61,61 66,95 88,27

Ausschüttung

2,30 2,00 1,80 1,80

Thesaurierungsanteile Errechneter Wert je Anteil 104,25 63,14 71,02 95,79

Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 2,24 1,93 1,78 1,92

Auszahlung gem. § 13 InvFG 0,06 0,12 0,13 0,03

Wertentwicklung in Prozent 1)

+ + +

4,25 39,40 12,72 35,10

3)

1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2) Rumpfrechnungsjahr vom 1. Februar 2007 bis 30. November 2007. 3) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile geringfügig von der Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile ab.

4

Rechnungsjahr 2009/10

Ausschüttung/Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2009/10 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 1,80 je Anteil, das sind bei 12.385 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 22.293,00, vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 0,02 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Dienstag, den 1. März 2011, bei der Erste Group Bank AG, Wien bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2009/10 je Anteil EURO 1,92 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 77.210 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 148.243,20. Im Hinblick auf § 13 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer (EURO 0,03 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei 77.210 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 2.316,30. Die Kapitalertragsteuer ist in dieser Höhe von den depotführenden Banken einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Auch die Auszahlung erfolgt am Dienstag, den 1. März 2011.

5

ESPA STOCK NEW CONSUMER

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds-

Ausschüttungs-

Thesaurierungs-

währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags

anteile

anteile

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres

66,95

Ausschüttung am 01.03.2010 (entspricht rd. 0,0247 Anteilen) 1)

71,02

1,80

Auszahlung am 01.03.2010 (entspricht rd. 0,0016 Anteilen) 1)

0,13

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres

88,27

95,79

Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile

90,45

95,95

Nettoertrag pro Anteil

23,50

24,93

Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr

35,10 %

35,10 %

2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge

1.470,55

Dividendenerträge

144.086,00

Sonstige Erträge

0,00

Summe Erträge (ohne Kursergebnis)

145.556,55 0,00

Sollzinsen Aufwendungen Vergütung an die KAG

-

113.163,82

Kosten für den Wirtschaftsprüfer

-

4.725,00

Publizitätskosten

-

13.210,84

Wertpapierdepotgebühren

-

3.750,20

Depotbankgebühren

-

9.053,11

Kosten für externe Berater Summe Aufwendungen

0,00 -

143.902,97 0,00

Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

1.653,58

Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne 4) Realisierte Verluste 5) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 6

815.341,13 -

198.828,79 616.512,34 618.165,92

Rechnungsjahr 2009/10

618.165,92

Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses

1.680.838,17 2.299.004,09

Ergebnis des Rechnungsjahres c. Ertragsausgleich für ordentliche Erträge des Rechnungsjahres

-

675,06 2.298.329,03

Fondsergebnis gesamt

3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 6)

6.506.130,02

Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 01.03.2010

-

23.461,20

Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 01.03.2010

-

10.312,51 -

33.773,71

-

281.484,94

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 7)

2.298.329,03 8.489.200,40

7

ESPA STOCK NEW CONSUMER

4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am 01.03.2011 für 12.385 22.293,00

Ausschüttungsanteile zu je EUR 1,80 Wiederveranlagung für 12.385

0,00

Ausschüttungsanteile zu je EUR 0,00

22.293,00

Auszahlung am 01.03.2011 für 77.210 2.316,30

Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,03 Wiederveranlagung für 77.210

148.243,20

Thesaurierungsanteile zu je EUR 1,92

150.559,50

172.852,50

617.490,86

Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag 198.828,79

Aufwands- u. Verlustabdeckung aus der Substanz

0,00

Gewinnübertrag auf die Substanz

198.828,79

Veränderung des Gewinnvortrags 8) 4.912.491,09

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode

-

5.555.958,24 -

643.467,15

172.852,50

1) Rechenwert am 25.02.2010 (Ex-Tag): Für einen Ausschüttungsanteil EUR 72,92, für einen Thesaurierungsanteil EUR 79,13. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisiertenKursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 2.297.350,51. 4) Davon Gewinne aus Derivativgeschäften: EUR 0,00. 5) Davon Verluste aus Derivativgeschäften: EUR 0,00. 6) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 13.034 Ausschüttungsanteile und 79.327 Thesaurierungsanteile. 7) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 12.385 Ausschüttungsanteile und 77.210 Thesaurierungsanteile. 8) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war.

8

Rechnungsjahr 2009/10

Vermögensaufstellung zum 30. November 2010

(einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010)

Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

Käufe/

Verkäufe/

nummer

Zugänge

Abgänge

Bestand

Kurs

Kurswert in EUR

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

%-Anteil am Fondsvermögen

AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE AKTIEN auf Britische Pfund lautend Emissionsland GROSSBRITANNIEN BURBERRY GROUP PLC

GB0031743007

0

0

12.700

9,960000 Summe

Summe GBP umgerechnet zum Kurs von 0,835876

151.328,70

1,78

151.328,70

1,78

151.328,70

1,78

80.316,50

0,95

80.316,50

0,95

AKTIEN auf EURO lautend Emissionsland DEUTSCHLAND HENKEL KGAA

DE0006048432

0

0

1.700

47,245000 Summe

Emissionsland FRANKREICH LVMH MOET HENN

FR0000121014

900

0

900

116,850000

105.165,00

1,24

SEB SA INH.

FR0000121709

0

0

2.000

71,050000

142.100,00

1,67

Summe

247.265,00

2,91

Summe EUR

327.581,50

3,86

AKTIEN auf Indische Rupie lautend Emissionsland INDIEN COLGATE-PALMOLIVE

INE259A01022

0

2.150

6.150

881,500000

90.760,98

1,07

DABUR INDIA DEMAT. IR 1

INE016A01026

61.200

0

61.200

93,600000

95.902,30

1,13

I.T.C. LTD. DEMAT.

INE154A01025

25.900

0

42.400

171,900000

122.023,50

1,44

UNITED PHOSPHORUS

INE628A01036

9.300

0

25.800

188,350000

81.355,53

0,96

Summe Summe INR umgerechnet zum Kurs von 59,730790

390.042,31

4,59

390.042,31

4,59

118.617,94

1,40

AKTIEN auf Japanische Yen lautend Emissionsland JAPAN EXEDY CORP.

JP3161160001

5.000

0

5.000

2.587,000000 Summe

Summe JPY umgerechnet zum Kurs von 109,047590

118.617,94

1,40

118.617,94

1,40

9

ESPA STOCK NEW CONSUMER Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

Käufe/

Verkäufe/

nummer

Zugänge

Abgänge

Bestand

Kurs

Kurswert in EUR

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

%-Anteil am Fondsvermögen

AKTIEN auf Malayische Ringgit lautend Emissionsland MALAYSIA IOI CORP. BERHAD

MYL1961OO001

0

14.200

84.700

5,800000

119.142,72

1,40

KUALA L. KEPONG B.

MYL2445OO004

0

11.500

29.300

20,220000

143.682,84

1,69

262.825,56

3,10

262.825,56

3,10

46.488,50

0,55

Summe Summe MYR umgerechnet zum Kurs von 4,123290 AKTIEN auf Mexikanische Pesos lautend Emissionsland MEXICO COCA-COLA FEMSA L

MXP2861W1067

7.500

11.000

7.500

100,690000 Summe

Summe MXP umgerechnet zum Kurs von 16,244340

46.488,50

0,55

46.488,50

0,55

AKTIEN auf REAL (Brasilien) lautend Emissionsland BRASILIEN CIA BRASIL. DIS.GR.

BRPCARACNPA6

0

3.000

3.924

70,920000

124.298,24

1,46

NATURA COSMETICOS S.A.

BRNATUACNOR6

4.000

0

4.000

46,080000

82.326,51

0,97

SOUZA CRUZ SA

BRCRUZACNOR0

0

2.000

2.750

86,130000

105.792,38

1,25

Summe Summe BRL umgerechnet zum Kurs von 2,238890

312.417,13

3,68

312.417,13

3,68

13.324,47

0,16

AKTIEN auf Russische Rubel lautend Emissionsland RUSSLAND PROTEK

RU000A0JQU47

8.250

0

8.250

66,230000 Summe

Summe RUB umgerechnet zum Kurs von 41,007070

13.324,47

0,16

13.324,47

0,16

106.350,83

1,25

106.350,83

1,25

106.350,83

1,25

AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend Emissionsland SINGAPUR OLAM INTL LTD

SG1Q75923504

60.000

0

60.000

3,050000 Summe

Summe SGD umgerechnet zum Kurs von 1,720720 AKTIEN auf Südkoreanische Won lautend Emissionsland KOREA SUED HYUNDAI MOBIS

KR7012330007

0

0

770 275.000,000000

140.301,57

1,65

HYUNDAI MOTOR CO.

KR7005380001

0

258

1.022 172.500,000000

116.809,76

1,38

LG HOUSEH.+HEALTHCARE

KR7051900009

430

0

430 382.500,000000

108.978,05

1,28

10

Rechnungsjahr 2009/10 Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

Käufe/

Verkäufe/

nummer

Zugänge

Abgänge

Bestand

Kurs

Kurswert in EUR

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

%-Anteil am Fondsvermögen

LG PHILIPS LCD

KR7034220004

0

0

39.550,000000

79.401,42

0,94

SAMSUNG ELECTR.

KR7005931001

0

0

3.030

230 578.000,000000

88.083,55

1,04

SHINSEGAE CO.LTD.

KR7004170007

0

0

240 567.000,000000

90.164,05

1,06

Summe Summe KRW umgerechnet zum Kurs von 1509,248920

623.738,40

7,35

623.738,40

7,35

AKTIEN auf US Dollar lautend Emissionsland RUSSLAND AEROFLOT

RU0009062285

0

0

20.947

2,537100

40.825,53

0,48

COMSTAR-OBYEDIN.TELESIS.

RU000A0H1BE9

0

2.126

4.954

6,353800

24.180,32

0,28

PIV.K.BALTIKA

RU0009107684

0

0

1.536

45.305,83

0,53

110.311,68

1,30

38,396400 Summe

Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,301750

110.311,68

1,30

SUMME AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE

2.463.027,02

29,01

102.507,68

1,21

IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE AKTIEN auf Dänische Kronen lautend Emissionsland DAENEMARK COLOPLAST AS

DK0010309657

1.000

0

1.000

764,000000 Summe

Summe DKK umgerechnet zum Kurs von 7,453100

102.507,68

1,21

102.507,68

1,21

AKTIEN auf Hongkong Dollar lautend Emissionsland BERMUDA CHINA YURUN FOOD G.

BMG211591018

33.000

0

33.000

27,750000

90.588,22

1,07

ESPRIT HLDGS

BMG3122U1457

4.224

0

13.324

37,550000

49.492,50

0,58

HUABAO INTL HLDGS HD-,10

BMG4639H1227

89.000

0

89.000

12,300000

108.290,39

1,28

MAN WAH HOLDGS

BMG5800U1071

50.000

0

50.000

12,580000

62.222,21

0,73

310.593,32

3,66

Summe Emissionsland CAYMAN-INSELN AJISEN

KYG0192S1093

31.000

0

31.000

13,100000

40.172,40

0,47

BELLE INTL HLDGS

KYG097021045

50.000

0

50.000

14,120000

69.839,24

0,82

CHINA LILANG

KYG211411098

65.000

0

65.000

11,200000

72.015,53

0,85

DAPHNE INTERNAT.

KYG2830J1031

74.000

0

74.000

8,850000

64.784,30

0,76

EGANAGOLDPFEIL

KYG2943E1329

0

0

850.000

0,660000

55.495,49

0,65

HENGAN INTL GRP

KYG4402L1510

11.000

0

11.000

71,600000

77.911,31

0,92 1,39

LIFESTYLE INTL

KYG548561284

60.000

0

60.000

19,920000

118.232,10

SHENGUAN HLDGS GRP HD-,01

KYG8116M1087

50.000

0

50.000

10,740000

53.121,35

0,63

SINO BIOPH.SUBDIV.

KYG8167W1380

200.000

0

200.000

3,100000

61.331,91

0,72

TENCENT HLDGS

KYG875721485

0

0

5.400

172,700000

92.253,09

1,09

11

ESPA STOCK NEW CONSUMER Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

Käufe/

Verkäufe/

nummer

Zugänge

Abgänge

Bestand

Kurs

Kurswert in EUR

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

%-Anteil am Fondsvermögen

UNITED LABS INT.

KYG8813K1085

30.000

0

30.000

16,000000

47.482,77

0,56

WANT WANT CHINA

KYG9431R1039

90.000

0

90.000

6,690000

59.561,20

0,70

XINGDA INTL HLDGS HD

KYG9827V1068

71.000

0

71.000

7,680000

53.940,43

0,64

XTEP INTL HOL.REGS HD-,01

KYG982771092

99.000

0

99.000

6,770000

66.300,79

0,78

932.441,91

10,98

43.209,32

0,51

43.209,32

0,51

Summe Emissionsland CHINA VOLKSREPUBLIK LIANHUA SUPER.HLDGS

CNE1000003P2

12.000

0

12.000

36,400000 Summe

Emissionsland HONGKONG CHINA AGRI INDS HLD.

HK0606037437

0

23.000

74.000

9,280000

67.932,02

0,80

CHINA MOBILE LTD.

HK0941009539

4.000

0

12.900

77,450000

98.833,90

1,16

Summe Summe HKD umgerechnet zum Kurs von 10,108930

166.765,92

1,96

1.453.010,47

17,12

AKTIEN auf Indonesische Rupie lautend Emissionsland INDONESIEN ASTRA AGRO LESTARI

ID1000066004

41.000

0

41.000

24.150,000000

84.196,36

0,99

PT ASTRA INTL TBK

ID1000057607

13.000

0

13.000

51.900,000000

57.372,40

0,68

Summe Summe IDR umgerechnet zum Kurs von 11760,009020

141.568,76

1,67

141.568,76

1,67

AKTIEN auf Japanische Yen lautend Emissionsland JAPAN F.C.C. CO. LTD

JP3166900005

0

0

4.500

1.839,000000

75.888,88

0,89

NISSHINBO IND.

JP3678000005

0

0

7.000

862,000000

55.333,64

0,65

Summe Summe JPY umgerechnet zum Kurs von 109,047590

131.222,52

1,55

131.222,52

1,55

AKTIEN auf Mexikanische Pesos lautend Emissionsland MEXICO CONTROL.COM.MEXICANA UTS

MXP200821413

55.000

0

55.000

13,590000

46.012,95

0,54

FOM.ECON.MEX.SAB D.CV

MXP320321310

0

0

28.300

70,600000

122.995,46

1,45

GRUPO BIMBO A

MXP495211262

0

0

11.600

101,650000

72.587,74

0,86

KIMBERLY-CLARK DE MEX.

MXP606941179

0

0

29.700

76,490000

139.848,90

1,65

12

Rechnungsjahr 2009/10 Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

Käufe/

Verkäufe/

nummer

Zugänge

Abgänge

Bestand

Kurs

Kurswert in EUR

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

%-Anteil am Fondsvermögen

ORGANIZACION SORIANA

MXP8728U1671

0

0

15.500

38,840000

37.060,29

0,44

TV AZTECA CPO

MXP740471117

0

0

83.200

8,770000

44.918,05

0,53

WAL-MART DE MEXICO

MXP810081010

60.400

30.200

60.400

35,120000

130.583,82

1,54

Summe Summe MXP umgerechnet zum Kurs von 16,244340

594.007,21

7,00

594.007,21

7,00

66.279,07

0,78

AKTIEN auf Norwegische Kronen lautend Emissionsland NORWEGEN TELENOR AS

NO0010063308

6.000

9.800

6.000

89,300000 Summe

Summe NOK umgerechnet zum Kurs von 8,084000

66.279,07

0,78

66.279,07

0,78

44.061,57

0,52

44.061,57

0,52

AKTIEN auf Schwedenkronen lautend Emissionsland LUXEMBURG ORIFLAME COSMETICS SDR

SE0001174889

1.100

2.200

1.100

366,700000 Summe

Emissionsland SCHWEDEN MOD. TIMES GRP MTG B

SE0000412371

0

0

2.100

513,500000

117.792,08

1,39

TELE2 AB

SE0000314312

5.500

0

5.500

140,500000

84.410,29

0,99

202.202,37

2,38

246.263,94

2,90

Summe Summe SEK umgerechnet zum Kurs von 9,154690 AKTIEN auf Schweizer Franken lautend Emissionsland SCHWEIZ CIE FIN.RICHEMONT

CH0045039655

2.000

0

2.000

54,100000

83.394,35

0,98

NOVARTIS AG

CH0012005267

2.600

0

2.600

53,250000

106.709,31

1,26

190.103,66

2,24

190.103,66

2,24

84.693,91

1,00

84.693,91

1,00

Summe Summe CHF umgerechnet zum Kurs von 1,297450 AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend Emissionsland BERMUDA NOBLE GROUP LTD

BMG6542T1190

25.090

0

71.090

2,050000 Summe

Emissionsland SINGAPUR FIRST RESOURCES LTD

SG1W35938974

70.000

0

70.000

1,400000

56.952,90

0,67

INDOFOOD AGRI RES

SG1U47933908

30.000

0

30.000

2,650000

46.201,59

0,54

103.154,49

1,22

187.848,40

2,21

Summe Summe SGD umgerechnet zum Kurs von 1,720720

13

ESPA STOCK NEW CONSUMER Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

Käufe/

Verkäufe/

nummer

Zugänge

Abgänge

Bestand

Kurs

Kurswert in EUR

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

%-Anteil am Fondsvermögen

AKTIEN auf Thailand Baht lautend Emissionsland THAILAND CP ALL PCL -TH0737010Y08-

TH0737010Y16

0

67.000

102.000

39,750000 Summe

Summe THB umgerechnet zum Kurs von 39,351900

103.031,87

1,21

103.031,87

1,21

103.031,87

1,21

118.606,49

1,40

118.606,49

1,40

105.442,67

1,24

AKTIEN auf US Dollar lautend Emissionsland BERMUDA COSAN LTD A

BMG253431073

0

0

12.100

12,760000 Summe

Emissionsland CAYMAN-INSELN HERBALIFE LTD.

KYG4412G1010

0

500

2.000

HOME INNS & HOTELS MGMT

US43713W1071

2.200

0

2.200

68,630000 47,610000 Summe

80.462,45

0,95

185.905,12

2,19

44.296,52

0,52

44.296,52

0,52

92.448,63

1,09

92.448,63

1,09

Emissionsland IRLAND SEAGATE TECHNOLOGY PLC.

IE00B58JVZ52

4.300

0

4.300

13,410000 Summe

Emissionsland KANADA AGRIUM INC.

CA0089161081

0

600

1.500

80,230000 Summe

Emissionsland RUSSLAND AKTSIONERNAYA FINANS.KOR.

US48122U2042

0

0

3.297

25,890000

65.572,75

0,77

CHERKIZOVO GRP

US68371H2094

0

0

6.420

19,750000

97.403,50

1,15

162.976,25

1,92

Summe Emissionsland USA ALTRIA GRP INC.

US02209S1033

0

0

3.300

24,000000

60.841,18

0,72

APPLE COMPUTER INC.

US0378331005

0

100

400

311,150000

95.609,76

1,13

BORGWARNER INC.

US0997241064

1.850

0

1.850

60,340000

85.753,02

1,01

BROWN SHOE CO.

US1157361007

3.670

0

3.670

14,220000

40.090,19

0,47

CISCO SYSTEMS

US17275R1023

0

1.600

4.000

19,160000

58.874,59

0,69

CROCS INC.

US2270461096

7.300

0

7.300

17,545000

98.389,48

1,16

F5 NETWORKS INC.

US3156161024

0

1.600

1.600

131,880000

162.095,64

1,91

14

Rechnungsjahr 2009/10 Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

Käufe/

Verkäufe/

nummer

Zugänge

Abgänge

Bestand

Kurs

Kurswert in EUR

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

%-Anteil am Fondsvermögen

JOHNSON & JOHNSON

US4781601046

0

0

2.560

61,550000

121.043,21

1,43

JOHNSON CONTROLS INC.

US4783661071

0

0

3.300

36,440000

92.377,18

1,09

LAS VEGAS SANDS CORP.

US5178341070

3.560

0

3.560

50,080000

136.957,79

1,61

MC DONALD'S

US5801351017

0

0

1.500

78,300000

90.224,70

1,06

NIKE INC.

US6541061031

0

0

900

86,130000

59.548,30

0,70

PRICESMART INC.

US7415111092

2.900

0

2.900

33,570000

74.786,25

0,88

RESMED INC.

US7611521078

3.625

1.475

2.950

31,950000

72.404,46

0,85

SARA LEE CORP

US8031111037

6.000

0

6.000

15,000000

69.137,70

0,81

TENNECO INC.

US8803491054

3.250

0

3.250

36,460000

91.027,46

1,07

UNITED CONTL HLDGS DL-,01

US9100471096

3.500

0

3.500

27,680000

74.422,89

0,88

USANA HEALTH

US90328M1071

1.400

0

1.400

42,120000

45.299,02

0,53

VARIAN MEDICAL SYS

US92220P1057

1.800

0

1.800

65,830000

91.026,69

1,07

WHIRLPOOL CORP

US9633201069

880

0

880

73,000000

49.348,95

0,58

1.669.258,46

19,66

Summe Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,301750

2.273.491,47

26,78

SUMME IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE

5.489.335,05

64,66

7.952.362,07

93,68

536.542,85

6,32

GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS WERTPAPIERE BANKGUTHABEN ZINSENANSPRÜCHE FONDSVERMÖGEN

UMLAUFENDE AUSSCHÜTTUNGSANTEILE

Stück

12.385

UMLAUFENDE THESAURIERUNGSANTEILE

Stück

77.210

ANTEILSWERT AUSSCHÜTTUNGSANTEILE

EUR

88,27

ANTEILSWERT THESAURIERUNGSANTEILE

EUR

95,79

295,48

0,00

8.489.200,40

100,00

Hinweis an die Anleger: Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen.

15

ESPA STOCK NEW CONSUMER Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind

Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

lautend auf

nummer

Käufe/

Verkäufe/

Zugänge

Abgänge

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE AEGIS GROUP PLC

GB0009657569

GBP

40.000

ARCHER-DANIELS-MIDLAND

US0394831020

USD

0

40.000 1.300

AU OPTRONICS CORP.

TW0002409000

TWD

0

66.950

BRIT.AMER.TOBACCO

MYL4162OO003

MYR

0

16.900

BRITISH AIRWAYS

GB0001290575

GBP

30.000

30.000

CIA BRAS.DIS.-ANR.PFD A-

BRPCARD01PA1

BRL

17

17

CONTINENTAL AG

DE0005439004

EUR

1.300

2.600

CONTINENTAL AG BZR

DE000A1CRRC6

EUR

1.300

1.300

DAIMLERCHRYSLER AG

DE0007100000

EUR

0

1.900

FIAT ORD.

IT0001976403

EUR

0

8.100

HEINEKEN

NL0000009165

EUR

0

1.500

HON HAI PRECIS INDUSTR.

TW0002317005

TWD

2.640

24.640

HYNIX SEMICONTUCTOR

KR7000660001

KRW

2.680

2.680

INTERCONT.HOTELS GRP

GB00B1WQCS47

GBP

0

7.900

IOI CORPORATION -ANR.-

MYL1961OR004

MYR

0

6.593

LOJAS AMERICANAS PFD

BRLAMEACNPR6

BRL

0

13.200

MEDIATEK INC.

TW0002454006

TWD

9

4.525

MONSANTO CO.

US61166W1018

USD

0

700

PEUGEOT S.A.

FR0000121501

EUR

0

2.200 2.135

PHILIPPINE LONG DISTANCE

PH7182521093

PHP

0

PINAULT-PRINTEMPS REDOUTE

FR0000121485

EUR

0

800

PIRELLI C.

IT0000072725

EUR

0

175.000 1.095

PROGRESS KAPITAL

RU000A0JPZU8

USD

0

PUMA AG

DE0006969603

EUR

330

330

SAMSUNG EL.

KR7005930003

KRW

0

190

SEAGATE TECHNO.

KYG7945J1040

USD

0

7.200

TAIWAN SEMICON.MANU.

TW0002330008

TWD

66.000

66.280

TELECOMMUNIC.S.PAULO

BRTLPPACNPR5

BRL

0

5.520

TELEMAR NORTE LESTE

BRTMARACNPA7

BRL

0

1.900

TOKAI RIKA

JP3566600007

JPY

0

3.500

UAL CORP. NEW

US9025498075

USD

3.500

3.500

ULVAC INC.

JP3126190002

JPY

0

3.000

VALEANT PHARMACEUTICALS

US91911X1046

USD

0

1.800

4.800

IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE BANG+OLUFSEN

DK0010218429

DKK

0

BECTON, DICKINSON & CO.

US0758871091

USD

0

900

BYD CO.

CNE100000296

HKD

10.500

10.500

CARLSBERG

DK0010181759

DKK

0

1.400

CARSO GLOBAL TELECOM

MXP740451010

MXP

0

14.100

CHINA GREEN HLDGS

BMG2107G1050

HKD

0

63.000

16

Rechnungsjahr 2009/10 Wertpapier-Bezeichnung

Kenn-

lautend auf

nummer

Käufe/

Verkäufe/

Zugänge

Abgänge

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) COCA-COLA CO

US1912161007

USD

0

2.500

DANISCO

DK0010207497

DKK

1.500

1.500

ELECTROLUX/B

SE0000103814

SEK

0

4.000

FOLLI-FOLLIE NAM

GRS287003016

EUR

0

2.600

FRESH DEL MONTE PROD.

KYG367381053

USD

0

1.400

GETINGE AB

SE0000202624

SEK

5.000

5.000

GRUPO TELEVISA CPO A,L,D

MXP4987V1378

MXP

0

24.500

HONDA MOTOR CO LTD

JP3854600008

JPY

3.000

3.000

KIMBERLY-CLARK

US4943681035

USD

0

1.100

MERCK CO. (NEW)

US58933Y1055

USD

0

4.330 12.500

MODINE MANUFACTURING

US6078281002

USD

0

NET SERVICOS PFD

BRNETCACNPR3

BRL

0

6.100

NHK SPRING CO. LTD

JP3742600004

JPY

0

9.000

NISSAN MOTOR

JP3672400003

JPY

0

9.800

PAN FISH ASA

NO0003054108

NOK

0

92.000

PT TELEKOMUNIKASI IND.TBK

ID1000099104

IDR

0

122.000

SEMICONDUCTOR MANUF.

KYG8020E1017

HKD

780.000

780.000

SHISEIDO CO. LTD.

JP3351600006

JPY

5.000

5.000

SONY CORPORATION

JP3435000009

JPY

3.000

3.000

STANLEY ELECTRIC

JP3399400005

JPY

0

4.800

SUPERIOR INDUSTR. INT.

US8681681057

USD

0

5.200

TELMEX

MXP904131325

MXP

0

106.900

TOYOTA BOSHOKU CORP.

JP3635400009

JPY

0

5.800

UNI-PRESIDENT CHINA

KYG9222R1065

HKD

0

105.000

WILLIAM DEM.HLDG

DK0010268440

DKK

1.200

1.200

YARA INTERNATIONAL

NO0010208051

NOK

1.700

1.700

Wien, im Dezember 2010

Mag. Bednar

ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Mag. Gasser

Dr. Gschiegl

17

ESPA STOCK NEW CONSUMER

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk* Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. November 2010 der ERSTE- SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. über den von ihr verwalteten ESPA STOCK NEW CONSUMER, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und / oder der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.

18

Rechnungsjahr 2009/10

Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. November 2010 über den ESPA STOCK NEW CONSUMER, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 12 Abs 4 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Kapitalanlagegesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, den 15. Februar 2011 ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Mag. Ernst Schönhuber (Wirtschaftsprüfer)



Mag. Gerhard Grabner (Wirtschaftsprüfer)



* Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes mit unserem Bestätigungsvermerk in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.

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ESPA STOCK NEW CONSUMER

Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK NEW CONSUMER Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG

Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST KAG (nachstehend „Kapitalanlagegesellschaft“ genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt.

Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.

2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.

Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.



Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt.

3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten.

Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.

2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.

20

Rechnungsjahr 2009/10 § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat.

Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.



Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.

2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung

1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder

- durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder



- indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder

21

ESPA STOCK NEW CONSUMER

- gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft

erfolgen. Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.

Besondere Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK NEW CONSUMER, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Erste Group Bank AG, Wien. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Erste Group Bank AG, Wien. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungsanteilscheine als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug sowie Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben. Ein Anteilbruchteil kann ein Zehntel (0,10), ein Hundertstel (0,01) oder ein Tausendstel (0,001) eines Anteilscheines sein.

Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland.



Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.

3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der Auszahlungen gemäß § 27 durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Das Fondsvermögen wird nach den folgenden, demonstrativ beschriebenen, anlagepolitischen Grundsätzen angelegt:

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Rechnungsjahr 2009/10

a) Für das Fondsvermögen werden vorwiegend Aktien von Unternehmen aus den Sektoren Konsum, Kommunikation und Gesundheit, sowohl mit bestehender als auch beginnender Geschäftstätigkeit in Emerging Markets, erworben; diese können sowohl auf Euro als auch auf Fremdwährung lauten.



b) Zur (teilweisen) Abbildung des anlagepolitischen Investmentuniversums dürfen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen - unabhängig des Staates, in dem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat - bis zu maximal 10 % des Fondsvermögens des ESPA STOCK NEW CONSUMER erworben werden.



c) Investitionen in Vermögensgegenstände gem. § 18 dieser Fondsbestimmungen spielen eine untergeordnete Rolle. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.



d) Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, neben den in lit. a) bis lit. c) genannten Vermögensgegenständen in untergeordnetem Ausmaß auch in sonstige Vermögensgegenstände gem. Z 1 zu investieren.



e) Derivative Instrumente gemäß § 19 und § 19a dieser Fondsbestimmungen (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivate) können nicht nur zur Risikominimierung (Absicherung) sondern auch als aktives Instrument der Veranlagung (Spekulation) eingesetzt werden. Bezogen auf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens können sowohl der Absicherung dienende Derivate als auch nicht der Absicherung dienende Derivate eine wesentliche Rolle spielen.

3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. § 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind

a)

Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere,



b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel,



c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente.

Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie

- an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder



- an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder



- an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder



- an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder

23

ESPA STOCK NEW CONSUMER

- die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.

2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder

- von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder



- von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder



- von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder



- von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannten Kriterien erfüllt.

3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs) gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8b InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8c InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist,

- beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und



- deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,



dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern



a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und



b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und



c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und



d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.



24

Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen.

Rechnungsjahr 2009/10 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten, das Bankguthaben ist der Höhe nach begrenzt. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. 2. Die Bestimmungen der Z 1 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Vermögensgegenstände nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze erwerben. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente eingesetzt werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen einsetzen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 4. Die Bestimmungen der Z 1 bis Z 3 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), eingesetzt werden, sofern

a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,



b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden



c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.



d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.

2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:

a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens,



b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.

3. Die Bestimmungen der Z 1 und Z 2 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. § 19b Value at Risk Nicht anwendbar.

§ 20 Kreditaufnahme

Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.

25

ESPA STOCK NEW CONSUMER § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, daß der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 4,0 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Dezember bis zum 30. November des nächsten Kalenderjahres. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,44 Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird.

v.H. des

Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Depotbankgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. § 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. März des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. März des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 1. März ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Soferne nicht bei allen Anteilinhabern die Voraussetzungen für ein Unterbleiben der Auszahlung gemäß § 13 InvFG vorliegen, ist ab 1. März des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung ge mäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. § 28 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens.

26

Rechnungsjahr 2009/10

Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten (Version Juli 2008)

1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/listegeregmaerkte.pdf *) im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 1.2.2 1.2.3

Finnland Schweden Luxemburg

OMX Nordic Exchange Helsinki OMX Nordic Exchange Stockholm AB Euro MTF Luxemburg

1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU: 1.3.1

Großbritannien

London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6

Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka Kroatien: Zagreb Stock Exchange Schweiz: SWX Swiss-Exchange Serbien und Montenegro: Belgrad Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“) Russland: Moskau (RTS Stock Exchange)

3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21

Australien: Argentinien: Brasilien: Chile: China Hongkong: Indien: Indonesien: Israel: Japan: Kanada: Korea: Malaysia: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Südafrika: Taiwan: Thailand: USA:

3.22 3.23

Venezuela: Ver. Arabische Emirate:

Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta Tel Aviv Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Seoul Kuala Lumpur Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)

27

ESPA STOCK NEW CONSUMER 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 4.2 4.3 4.4

Japan: Kanada: Korea: Schweiz:

4.5

USA:

Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities

5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 5.2 5.3

Argentinien: Australien: Brasilien:

5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16

Hongkong: Japan: Kanada: Korea: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Slowakei: Südafrika: Schweiz: Türkei: USA:

Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Hong Kong Futures Exchange Ltd. Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Korea Futures Exchange Mercado Mexicano de Derivados New Zealand Futures & Options Exchange Manila International Futures Exchange Singapore International Monetary Exchange RM-System Slovakia Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) EUREX TurkDEX American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)

*) Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage der FMA: www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten Märkte.

28

Rechnungsjahr 2009/10

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr: Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:

01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011

Aus-

Thesau-

schüttungs-

rierungs-

anteile

anteile

AT0000A04D12 AT0000A04D20 FN Werte je Anteil in

AT0000A04D46 EUR

EUR

1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. c) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Endbesteuerung zur Gänze wie a)

Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden:

1)

- Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:

0,0001

0,0001

0,0001

0,0001

0,2321

0,2519

Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:

0,0232

0,0252

Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:

0,0232

0,0252

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz:

2)

- Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:

d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)

29

ESPA STOCK NEW CONSUMER

ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr: Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:

01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011

Aus-

Thesau-

schüttungs-

rierungs-

anteile

anteile

AT0000A04D12 AT0000A04D20 FN Werte je Anteil in

AT0000A04D46 EUR

EUR

2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die ausgeschütteten Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe:

3)

1,7898

0,0000

1,7898

0,0000

2,0221

0,2520

0,2321

0,2519

Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden:

4)

- Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: - Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung:

5)

0,0232

0,0252

Für Depots ohne Optionserklärung:

5)

0,0232

0,0252

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)

30

Rechnungsjahr 2009/10

ESPA STOCK NEW CONSUMER 01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: Rechnungsjahr:

Aus-

Thesau-

schüttungs-

rierungs-

anteile

anteile

AT0000A04D12 AT0000A04D20 FN Werte je Anteil in 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

AT0000A04D46 EUR

EUR

6)

a) Zurechnungen: - Ausschüttung:

1,8000

-

- ausschüttungsgleiches ordentliches Fondsergebnis:

0,0000

0,0110

- ausländische Abzugsteuern auf ausländische Erträge:

0,2217

0,2406

- inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:

0,0000

0,0000

- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0004

0,0004

- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden):

0,0000

0,0000

- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 KStG (Auslandsdividenden):

0,0493

0,0535

- Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:

0,0000

0,0000

- bereits in Vorjahren versteuerte Erträge:

0,0000

0,0000

- steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: b) Abrechnungen:

- Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - Ausschüttung aus der Fondssubstanz: c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische KESt:

-

-

8)

0,0000

-

7)

0,0232

0,0252

0,0000

0,0000

0,1370

0,1485

0,1828

0,1984

(Achtung: Die Anrechnung der KESt ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu sowie auf allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: e) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitalerträge: - "Zwischenbesteuerung" gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 KStG:

0,0002

0,0001

- 25 % KÖSt pflichtig gem. § 13 Abs. 2 KStG:

0,1828

0,1984

0,0000

0,0000

0,1370

0,1485

0,1828

0,1984

b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu sowie auf allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: d) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)

31

ESPA STOCK NEW CONSUMER

Fußnoten: 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b) angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (s. auch Pkt. 12.b) im Teil B bzw. C der steuerlichen Behandlung). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a) Zurechnungen und b) Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt, ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 8) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

32

Rechnungsjahr 2009/10

B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechenwert zum Rechnungsjahr: Datum der Ausschüttung: ISIN:

30.11.2010 : EUR 88,27 01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011 AT0000A04D12 Werte je Anteil in

Fußnoten

Privatanleger (mit oder ohne Option) EUR

1. Ausschüttung (nach dem Abzug der KESt I, vor dem Abzug der sonstigen KESt) 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds: - ordentliche Erträge - Substanzgewinne c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 3. Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA) b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) - gemäß DBA steuerfreie Dividenden - steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA) d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge e) Ausgeschüttete Substanzgewinne (Abzug als steuerfrei bzw. versteuert) f) Ausschüttung aus der Fondssubstanz s. auch die FN

1)

2)

3)

16)

4. Hievon endbesteuert 5. Steuerpflichtige Einkünfte Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG)

17)

Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Personen Personen (auch OG, KG, ....) EUR EUR

Privatstiftungen

EUR

1,8000

1,8000

1,8000

1,8000

0,2217

0,2217

0,2217

0,2217

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0000

-

0,0000

0,0000

0,0000

-

-

0,0000

0,0000

0,0000 0,0000

0,0000 0,0000

0,0493 0,0000 0,0000 0,0000

0,0493 0,0000 0,0000 0,0000

1,7898 0,0000 0,2323 0,2323 0,0000 -

0,0000 2,0221 0,2323 1,7898 -

0,0000 1,9728 1,9728 -

1,7898 0,0000 0,1830 0,1828 0,0002

0,2321 0,2321 0,0000 0,0000 0,0000

0,2321 0,2321 0,0000 0,0000 0,0000

0,1828 0,1828 0,0000 0,0000 0,0000

0,1828 0,1828 0,0000 0,0000 0,0000

0,1381 0,0000 0,1381 0,0360

0,1381 0,0000 0,1381 0,0360

0,1010 0,0000 0,1010 0,0360

0,1010 0,0000 0,1010 0,0360

Detailangaben 6. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: a) Dividenden b) Zinsenerträge c) Ausschüttungen von Unterfonds d) Substanzgewinne, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 7. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (Details im Punkt 12. a)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) anrechenbar gesamt (ohne matching credit) - anrechenb. Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit)

4) 6)

5) 7)

33

ESPA STOCK NEW CONSUMER ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr: Datum der Ausschüttung: ISIN:

01.12.2009 - 30.11.2010 01.03.2011 AT0000A04D12 Werte je Anteil in

7. b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten (Details im Punkt 12. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Details im Punkt 12. c))

Fußnoten

Privatanleger (mit oder ohne Option) EUR

7)

Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG, ....) EUR

Juristische Personen

EUR

Privatstiftungen

EUR

8) 0,0595 0,0000 0,0595 0,0242

0,0595 0,0000 0,0595 0,0242

0,0595 0,0000 0,0595 0,0242

0,0595 0,0000 0,0595 0,0242

8. Begünstigte Beteiligungserträge a) Halbsatzbesteuerung gemäß § 37 Abs. 1 EStG (in- und ausländische Dividendenerträge brutto)

9)

b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)

0,2321

0,2321

-

-

0,0000

-

0,0000

-

-

-

0,0493

0,0493

-

-

0,0000

0,0000

0,0001

c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden)

3)

d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland 9. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem

10) 11)

KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge

s. auch die FN

- ausländische Dividenden

0,0001

0,0001

0,0001

2)

0,0000

0,0000

0,0000

15)

0,2321

0,2321

0,2321

0,1828 0,0000

-

- steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds

0,0000

0,0000

0,0000

- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

- Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

- Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

- ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländ. Unterfonds

0,0000

-

-

0,0000

- Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)

0,0000

-

-

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

b) Substanzgewinne

10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden) 11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist:

10)

a) Österreichische KESt auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit

0,0000

0,0000

0,0000

2)

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

13)

0,0232

0,0232

0,0232

FN 12

- KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

- KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterf.

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

- KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.)

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

- KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

Summe für a) Österreichische KESt auf diverse Erträge

0,0232

0,0232

0,0232

FN 12

- KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge - KESt auf ausländische Dividenden

34

Rechnungsjahr 2009/10 Privat-

ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:

anleger

Natürliche

Juristische Personen

01.12.2009 - 30.11.2010

Fuß-

(mit oder

Personen

01.03.2011

noten

ohne Option)

(auch

Datum der Ausschüttung: ISIN:

Betriebliche Anleger

AT0000A04D12

Privatstiftungen

OG, KG, ....) Werte je Anteil in

EUR

EUR

EUR

EUR

11. b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterf.

0,0000

-

-

FN 12

- KESt auf sonstige Substanzgewinne

0,0000

-

-

FN 12

0,0000

-

-

FN 12

0,0232

0,0232

0,0232

FN 12

0,02

0,02

0,02

FN 12

Brasilien

0,0056

0,0056

0,0056

0,0056

China

0,0002

0,0002

0,0002

0,0002

Dänemark

0,0064

0,0064

-

-

Deutschland

0,0014

0,0014

-

-

Frankreich

0,0074

0,0074

-

-

Großbritannien

0,0062

0,0062

-

Indonesien

0,0083

0,0083

0,0083

0,0083

Japan

0,0051

0,0051

0,0051

0,0051

Kanada

0,0002

0,0002

0,0002

0,0002

Norwegen

0,0078

0,0078

Philippinen

0,0206

0,0206

0,0206

0,0206

Russland

0,0092

0,0092

0,0092

0,0092

Schweden

0,0079

0,0079

Schweiz

0,0067

0,0067

0,0067

0,0067

Südkorea

0,0097

0,0097

0,0097

0,0097

Thailand

0,0021

0,0021

0,0021

0,0021

USA

0,0333

0,0333

0,0333

0,0333

0,1381

0,1381

0,1010

0,1010

Brasilien

0,0057

0,0057

0,0057

0,0057

Thailand

0,0014

0,0014

0,0014

0,0014

0,0071

0,0071

0,0071

0,0071

Brasilien

0,0328

0,0328

0,0328

0,0328

Thailand

0,0032

0,0032

0,0032

0,0032

0,0360

0,0360

0,0360

0,0360

Summe für b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne

14)

Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b)) gerundet 12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreichische Einkommen-/ Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus

Summe aus Aktien (ohne matching credit)

-

-

-

-

-

Matching credit - Einkünfte aus Aktien, die dem matching credit zugrundeliegen

Summe Einkünfte aus Aktien zu matching credit - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern aus Aktien (matching credit)

Summe matching credit aus Aktien

5)

35

ESPA STOCK NEW CONSUMER Privat-

ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:

anleger

Natürliche

Juristische Personen

01.12.2009 - 30.11.2010

Fuß-

(mit oder

Personen

01.03.2011

noten

ohne Option)

(auch

Datum der Ausschüttung: ISIN:

Betriebliche Anleger

AT0000A04D12

Privatstiftungen

OG, KG, ....) Werte je Anteil in

EUR

EUR

EUR

EUR

b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerst. Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Dänemark

0,0055

0,0055

0,0055

0,0055

Deutschland

0,0011

0,0011

0,0011

0,0011

Frankreich

0,0039

0,0039

0,0039

0,0039

Indonesien

0,0026

0,0026

0,0026

0,0026

Kanada

0,0002

0,0002

0,0002

0,0002

Philippinen

0,0041

0,0041

0,0041

0,0041

Schweiz

0,0089

0,0089

0,0089

0,0089

USA

0,0332

0,0332

0,0332

0,0332

0,0595

0,0595

0,0595

0,0595

Hongkong

0,0048

0,0048

0,0048

0,0048

Taiwan

0,0194

0,0194

0,0194

0,0194

0,0242

0,0242

0,0242

0,0242

-

-

Summe aus Aktien c) Nach § 48 BAO zu beurteilen - Abzugssteuern auf Aktienerträge (Dividenden) aus

Summe aus Aktien Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben): Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer

36

-

-

Rechnungsjahr 2009/10

Fußnoten: 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit: Bulgarien, Zypern und Irland) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine „umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe“ besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG bzw § 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,0348 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die hier angeführten Erträge steuerfrei oder mit dem KEStAbzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert werden und kann die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Von den hier angeführten Beträgen sind bei einer Veranlagung jedoch die ausländischen Dividenden bei den Halbsatzeinkünften gem. § 37 Abs. 1 zu berücksichtigen (s. oben die FN 11) sowie die gemäß DBA steuerfreien Zinsenerträge auszuscheiden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 10 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,0348 je Anteil. 14) (Fiktive) Ausschüttungen für Depots im Betriebsvermögen unterliegen nicht der KESt auf Substanzgewinne. Wenn im Hinblick auf das Fehlen einer entsprechenden Deklarierung gegenüber der depotführenden Stelle trotzdem ein Abzug der KESt für Substanzgewinne erfolgt, kann diese im Zuge der Veranlagung vom Finanzamt rückgefordert werden. 15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge beinhalten. 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 17) Diese Einkünfte unterliegen bei der Privatstiftung dem normalen 25%-igen Körperschaftsteuersatz.

37

ESPA STOCK NEW CONSUMER

C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Privat-

ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechenwert zum

30.11.2010 : EUR 95,79

Rechnungsjahr:

01.12.2009 - 30.11.2010

Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN:

01.03.2011

Betriebliche Anleger

anleger

Natürliche

Juristische

Fuß-

(mit oder

Personen

Personen

noten

ohne Option)

AT0000A04D20 / AT0000A04D46

Privatstiftungen

(auch OG, KG, ....)

Werte je Anteil in

EUR

1. Ordentliches Fondsergebnis (inklusive Ertragsausgleich)

EUR

EUR

EUR

0,0110

0,0110

0,0110

0,0110

0,2406

0,2406

0,2406

0,2406

2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern

1)

b) Steuerpflichtige ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds: - ordentliche Erträge

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

- Substanzgewinne

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)

0,0000

-

d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds

0,0000

0,0000

0,0000

-

0,0000 0,0000

e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge

0,0004

0,0004

0,0004

0,0004

-

0,0000

0,0000

0,0000

-

-

0,0000

0,0000

3. Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA)

2)

b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG -

-

0,0535

0,0535

- gemäß DBA steuerfreie Dividenden

(Auslandsdividenden)

3)

-

-

0,0000

0,0000

- steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge

-

-

c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,2520

0,2520

0,1985

0,1985

0,2520

0,2520

0,0000

0,0000

-

-

für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:

0,2519

0,2519

0,1984

0,1984

a) Dividenden

0,2519

0,2519

0,1984

0,1984

b) Zinsenerträge

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

c) Ausschüttungen von Unterfonds

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

d) Substanzgewinne, die einem Quellensteuerabzug unterlagen

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,1094

4. Hievon endbesteuert 16)

5. Steuerpflichtige Einkünfte Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG)

-

0,1985 -

-

0,1984 0,0001

Detailangaben 6. Ausländische Einkünfte,

7. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (Details im Punkt 12. a))

4)

5)

6)

7)

- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit)

38

0,1495

0,1495

0,1094

- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

anrechenbar gesamt (ohne matching credit)

0,1495

0,1495

0,1094

0,1094

- anrechenb. Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit)

0,0391

0,0391

0,0391

0,0391

Rechnungsjahr 2009/10 Privat-

ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:

01.12.2009 - 30.11.2010

Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN:

01.03.2011

anleger

Natürliche

Juristische

Fuß-

(mit oder

Personen

Personen

noten

ohne Option)

(auch

AT0000A04D20 / AT0000A04D46

Privatstiftungen

OG, KG, ....)

Werte je Anteil in 7. b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten

Betriebliche Anleger

EUR 7)

EUR

EUR

EUR

8)

(Details im Punkt 12. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)

0,0648

0,0648

0,0648

0,0648

- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Details im Punkt 12. c))

0,0648

0,0648

0,0648

0,0648

0,0262

0,0262

0,0262

0,0262

8. Begünstigte Beteiligungserträge a) Halbsatzbesteuerung gemäß § 37 Abs. 1 EStG (in- und ausländische Dividendenerträge brutto)

9)

b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)

0,2519

0,2519

-

-

0,0000

-

0,0000

-

-

-

0,0535

0,0535

-

-

0,0000

0,0000

0,0001

c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden)

3)

d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland 9. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem

10) 11)

KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge

s. auch die FN

- ausländische Dividenden

0,0001

0,0001

0,0001

2)

0,0000

0,0000

0,0000

15)

0,2519

0,2519

0,2519

0,1984 0,0000

-

- steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds

0,0000

0,0000

0,0000

- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

- Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

- Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

b) Substanzgewinne - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländ. Unterfonds

0,0000

-

-

0,0000

- Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)

0,0000

-

-

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden) 11. Österreichische KESt, die von der Auszahlung in Abzug zu bringen ist:

10)

a) Österreichische KESt auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge

2)

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

13)

0,0252

0,0252

0,0252

FN 12

- KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

- KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterf.

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

- KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.)

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

- KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)

0,0000

0,0000

0,0000

FN 12

Summe für a) Österreichische KESt auf diverse Erträge

0,0252

0,0252

0,0252

FN 12

- KESt auf ausländische Dividenden

39

ESPA STOCK NEW CONSUMER Privat-

ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:

01.12.2009 - 30.11.2010

Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN:

01.03.2011

Betriebliche Anleger

anleger

Natürliche

Juristische

Fuß-

(mit oder

Personen

Personen

noten

ohne Option)

(auch

AT0000A04D20 / AT0000A04D46

Privatstiftungen

OG, KG, ....)

Werte je Anteil in

EUR

EUR

EUR

EUR

11. b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterf.

0,0000

-

-

FN 12

- KESt auf sonstige Substanzgewinne

0,0000

-

-

FN 12

0,0000

-

-

FN 12

0,0252

0,0252

0,0252

FN 12

0,03

0,03

0,03

FN 12

Brasilien

0,0061

0,0061

0,0061

0,0061

China

0,0002

0,0002

0,0002

0,0002

Dänemark

0,0069

0,0069

-

-

Deutschland

0,0015

0,0015

-

-

Frankreich

0,0080

0,0080

-

-

Großbritannien

0,0067

0,0067

-

Indonesien

0,0090

0,0090

0,0090

0,0090

Japan

0,0055

0,0055

0,0055

0,0055

Kanada

0,0002

0,0002

0,0002

0,0002

Norwegen

0,0085

0,0085

Philippinen

0,0223

0,0223

0,0223

0,0223

Russland

0,0100

0,0100

0,0100

0,0100

Schweden

0,0085

0,0085

Schweiz

0,0072

0,0072

0,0072

0,0072

Südkorea

0,0105

0,0105

0,0105

0,0105

Thailand

0,0023

0,0023

0,0023

0,0023

USA

0,0361

0,0361

0,0361

0,0361

0,1495

0,1495

0,1094

0,1094

Brasilien

0,0062

0,0062

0,0062

0,0062

Thailand

0,0015

0,0015

0,0015

0,0015

0,0077

0,0077

0,0077

0,0077

Brasilien

0,0356

0,0356

0,0356

0,0356

Thailand

0,0035

0,0035

0,0035

0,0035

0,0391

0,0391

0,0391

0,0391

Summe für b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne

14)

Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Auszahlung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b)) gerundet 12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreichische Einkommen-/ Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus

Summe aus Aktien (ohne matching credit)

-

-

-

-

-

Matching credit - Einkünfte aus Aktien, die dem matching credit zugrundeliegen

Summe Einkünfte aus Aktien zu matching credit - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern aus Aktien (matching credit)

Summe matching credit aus Aktien

40

5)

Rechnungsjahr 2009/10 Privat-

ESPA STOCK NEW CONSUMER Rechnungsjahr:

01.12.2009 - 30.11.2010

Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN:

01.03.2011

Betriebliche Anleger

anleger

Natürliche

Juristische

Fuß-

(mit oder

Personen

Personen

noten

ohne Option)

(auch

AT0000A04D20 / AT0000A04D46 Werte je Anteil in

Privatstiftungen

OG, KG, ....) EUR

EUR

EUR

EUR

b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerst. Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Dänemark

0,0060

0,0060

0,0060

0,0060

Deutschland

0,0012

0,0012

0,0012

0,0012

Frankreich

0,0043

0,0043

0,0043

0,0043

Indonesien

0,0029

0,0029

0,0029

0,0029

Kanada

0,0002

0,0002

0,0002

0,0002

Philippinen

0,0045

0,0045

0,0045

0,0045

Schweiz

0,0096

0,0096

0,0096

0,0096

USA

0,0361

0,0361

0,0361

0,0361

0,0648

0,0648

0,0648

0,0648

Hongkong

0,0052

0,0052

0,0052

0,0052

Taiwan

0,0210

0,0210

0,0210

0,0210

0,0262

0,0262

0,0262

0,0262

-

-

Summe aus Aktien c) Nach § 48 BAO zu beurteilen - Abzugssteuern auf Aktienerträge (Dividenden) aus

Summe aus Aktien Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben): Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer

-

-

41

ESPA STOCK NEW CONSUMER

Fußnoten: 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit: Bulgarien, Zypern und Irland) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe“ besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1Z 5 und 6 KStG bzw § 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,0378 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die hier angeführten Erträge steuerfrei oder mit dem KEStAbzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert werden und kann die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Von den hier angeführten Beträgen sind bei einer Veranlagung jedoch die ausländischen Dividenden bei den Halbsatzeinkünften gem. § 37 Abs. 1 zu berücksichtigen (s. oben die FN 11) sowie die gemäß DBA steuerfreien Zinsenerträge auszuscheiden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 10 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,0378 je Anteil. 14) (Fiktive) Ausschüttungen für Depots im Betriebsvermögen unterliegen nicht der KESt auf Substanzgewinne. Wenn im Hinblick auf das Fehlen einer entsprechenden Deklarierung gegenüber der depotführenden Stelle trotzdem ein Abzug der KESt für Substanzgewinne erfolgt, kann diese im Zuge der Veranlagung vom Finanzamt rückgefordert werden. 15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge beinhalten. 16) Diese Einkünfte unterliegen bei der Privatstiftung dem normalen 25%-igen Körperschaftsteuersatz.

42

Gemäß § 43 Abs. 1 Investmentfondsgesetz 1993 weisen wir darauf hin, daß ein Prospekt gemäß § 6 Abs. 1 Investmentfondsgesetz am Sitz der Gesellschaft sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, aufliegt. Das Erscheinungsdatum des Prospekts sowie dessen Abholstellen wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 3.10.2009 kundgemacht.

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