ERSTE-SPARINVEST - RENTENFONDS

ESPA BOND EMERGING-MARKETS Miteigentumsfonds in Wertpapieren bis 31.10.2002: FIRST AUSTRIAN EMERGING BOND

Rechenschaftsbericht 2002/03

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Inhalt Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft ................................................................................................

2

Marktentwicklung ..................................................................................................................................................................................

3

Veranlagungspolitik ...............................................................................................................................................................................

4

Zusammensetzung des Fondsvermögens ................................................................................................................................

4

Vergleichende Übersicht (in EURO) ................................................................................................................................................

5

Ausschüttung/Auszahlung ...............................................................................................................................................................

5

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ...............................................................................................

6

Vermögensaufstellung zum 15. März 2003 ..............................................................................................................................

9

Bestätigungsvermerk ........................................................................................................................................................................... 15 Bericht des Aufsichtsrates ................................................................................................................................................................. 15 Fondsbestimmungen ............................................................................................................................................................................ 16 Allgemeine Fondsbestimmungen ...................................................................................................................................... 16 Besondere Fondsbestimmungen ...................................................................................................................................... 18 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung für Ausschüttungsanteilscheine ......................................................... 24 “Zwischensteuer” für Stiftungen ..................................................................................................................................................... 25 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine ................................................................................................ 26 “Zwischensteuer” für Stiftungen ..................................................................................................................................................... 27

Publikumsfonds der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. ........................................................... 28

1

Rechnungsjahr 2002/03

Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft

ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: 05 0100-19881 bzw. 17101, Telefax: 05 0100-17102

Stammkapital

1,30 Mio. EURO

Gesellschafter

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %)

Aufsichtsrat

Direktor Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Direktor Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) Direktor Mag. Dr. Kurt STÖBER (Vorsitzender-Stv.) Direktor Leopold BREITFELLNER Direktor Mag. Alois HOCHEGGER Abt.-Direktor Mag. Dr. Michael MALZER Direktor Franz RATZ Direktor Mag. Josef STÖGER vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Elisabeth BRAUNER (bis 31.12.2002) Mag. Karl BRANDSTÖTTER (ab 1.1.2003) Mag. Franz KISSER Wolfgang MAYER Herbert STEINDORFER

Geschäftsführer

Mag. Heinz BEDNAR Dr. Franz GSCHIEGL

Prokuristen

Mag. Karl BRANDSTÖTTER Mag. Harald EGGER (ab 7.6.2002) Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Mag. Franz KISSER Dr. Rolf MAJCEN (ab 7.6.2002) Klaus SCHELLANDER Dr. Günther SCHUPP (bis 30.9.2002) Ernst SORGER

Staatskommissäre

Rat Mag. Wolfgang PECHRIGGL AD Erwin GRUBER

Prüfer

Eidos Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Depotbank

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG

2

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Sehr geehrter Anteilsinhaber, wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA BOND EMERGING-MARKETS Miteigentumsfonds in Wertpapieren über das Rechnungsjahr 16. März 2002 bis 15. März 2003 vorzulegen. Weiters gestatten wir uns den Hinweis, dass mit 1. November 2002 der Name des Fonds von FIRST AUSTRIAN EMERGING BOND auf ESPA BOND EMERGING-MARKETS geändert wurde.

Marktentwicklung Mit 13,21 % Wertsteigerung des Fonds im Berichtszeitraum (von 16. März 2002 bis 15. März 2003), nach bereits 13,43 % im Jahr zuvor, war die Performance angesichts der globalen Konjunkturunsicherheit, sich lustlos präsentierender Aktienmärkte und des sich bereits abzeichnenden Krieges im Irak, neuerlich überraschend positiv. Die dadurch gesunkene allgemeine Risikofreudigkeit tat der Anleihenkursrallye in Emerging Markets aber keinen Abbruch. Die Renditedifferenz (Spread) zwischen den von Schwellenländern begebenen Anleihen und US-Staatsanleihen stieg zwar im Laufe des Geschäftsjahres von 581 Basispunkte auf 648 Basispunkte, doch tendierte die zugrundeliegende US-Renditestrukturkurve deutlich gegen Süden. Die 10jährige US Treasury-Rendite war Mitte März 2002 noch bei 5,32 % gelegen, während sie am 17. März 2003 nur mehr 3,84 % aufwies. Angesichts dieses allgemeinen niedrigen Zinsumfeldes suchten Investoren nach Renditeaufschlägen. Der Nettozufluss an neuen Geldern in Emerging Markets war entsprechend positiv. Außerdem scheinen die Investoren zunehmend zwischen den einzelnen Länderrisiken zu differenzieren, das heißt ein jedes Land wird spezifisch auf seine eigene Bonität geprüft. Denn die Streuung der Länderspreads ist auf historischen Höchstständen. Euphemistisch formuliert kann man darin auch ein gesunkenes „Contagion“-Risiko (Ansteckungsgefahr, Dominoeffekt) sehen. Würde man dennoch zwei Länder herausgreifen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr den Markt insgesamt in Atem hielten, so sind Brasilien und die Türkei zu nennen. Angesichts der brasilianischen Präsidentschaftswahlen im Oktober fürchteten die Investoren einen Sieg des dazumal als populistisch eingeschätzten Oppositionskandidaten aus dem Gewerkschaftslager. Lula hat dann zwar tatsächlich gewonnen, doch sandte er seit seiner Wahl rhetorisch und durch die personelle Zusammensetzung seines Kabinetts und Beraterstabes beruhigende Signale aus. Während der Spread Brasiliens am 15. März 2002 699 Basispunkte ausmachte, kletterte er bis Ende September auf 2451 Basispunkte und schloss das Fondsgeschäftsjahr bei 1071 Basispunkte. In der Türkei kam es im November zu vorgezogenen Parlamentswahlen, wo die religiös-gemäßigte Tugendpartei gewann. Abgesehen davon, dass es sich bei der AKP für die Marktteilnehmer um ein noch relativ unbeschriebenes Blatt handelte und manche durch deren Wahl anfänglich einen allfälligen EU-Beitritt in weite Ferne gerückt sahen, wurde die Türkei aufgrund ihrer Nachbarschaft zum Irak ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Schon beim Golfkrieg Anfang der 90iger Jahre konnten bilaterale Staatsbeihilfen die tatsächlichen Kriegskosten für die Türkei nicht kompensieren. Am 15. März 2002 betrug der Spread der Türkei noch 587 Basispunkte. Als zunehmend Sand ins Getriebe der alten Regierungskoalition kam, stieg diese Risikoprämie Mitte Juli bis auf 1060 Basispunkte. Mitte März 2003 pendelte sich der Länderspread unter hoher Volatilität bei 885 Basispunkte ein.

3

Rechnungsjahr 2002/03 In nachfolgender Tabelle befindet sich die Performance der einzelnen Länder des JPMorgan EMBI Global Diversified-Index in USD über das Fondsgeschäftsjahr. Russland

31,87 % Thailand

14,53 % Marokko

5,73 %

Libanon

29,25 % Nigeria

14,28 % Ekuador

5,24 %

Südafrika

23,56 % Polen

14,28 % Türkei

4,96 %

Ägypten

19,26 % Ungarn

13,33 % Brasilien

4,82 %

Ukraine

16,01 % Panama

12,24 % Venezuela

4,71 %

China

15,84 % Bulgarien

11,23 % Kroatien

3,44 %

Kolumbien

15,52 % Dominikan. Rep.

10,39 % Argentinien

- 1,96 %

Malaysia

15,46 % Peru

10,06 % Elfenbeinküste

- 17,57 %

Mexiko

15,42 % Südkorea

9,42 % Uruguay

Chile

14,60 % Philippinen

8,71 %

- 32,81 %

Veranlagungspolitik Investiert wird in Anleihen von staatlichen Emittenten, wobei die Anleihen entweder auf USD oder EUR lauten. Etwa 45 % des Kreditrisikos wird in Lateinamerika veranlagt, 30 % in Osteuropa, 20 % in Asien und ca. 5 % in Afrika. Die größten Schuldner im Fonds sind Mexiko, Russland, Brasilien und Südkorea. Das USDWechselkursrisiko wird permanent gesichert, das heißt der Fonds beinhaltet kein Währungsrisiko. Der Schwerpunkt liegt in der Gebarung von Kreditrisiko, das über knapp 30 souveräne Staaten gestreut wird.

Zusammensetzung des Fondsvermögens 15. März 2003 Mio. EURO % Anleihen lautend auf deutsche Mark EURO US-Dollar Wertpapiervermögen Devisentermingeschäfte Bankguthaben Zinsenansprüche Fondsvermögen

4

0,6 5,0 53,6 59,3 - 0,2 4,6 1,4 65,0

0,98 7,71 82,49 91,18 - 0,38 7,05 2,15 100,00

15. März 2002 Mio. EURO % -3,9 48,7 52,6 1,1 2,8 1,3 57,7

-6,76 84,44 91,19 1,83 4,79 2,19 100,00

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Vergleichende Übersicht (in EURO*) Rechnungsjahr

1997/98 2) 1998/99 1999/2000 2000/01 2001/02 2002/03 4)

Fondsvermögen

15.835.144,91 19.602.866,74 22.421.739,59 53.959.652,27 57.698.123,93 64.988.375,09

Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile WertentErrechneter AusErrechneter Zur Thesaurierung Auszahlung wicklung Wert schüttung Wert verwendeter gem. § 13 in Prozent 1) je Anteil je Anteil Ertrag 3. Satz InvFG

73,43 60,40 64,93 64,32 66,49 69,07

5,67 5,78 6,00 5,75 5,50 4,75

--64,93 69,50 77,46 86,12

--4,66 4,99 5,01 4,67 5)

--1,34 1,22 1,40 1,25 5)

+ + + + +

1,05 10,78 18,04 9,34 3) 13,43 13,21 3)

* Die Werte des Rechnungsjahres 1997/98 wurden mit dem Kurs von 13,7603 in EURO umgerechnet und gerundet.

1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen. 2) Rumpfrechnungsjahr vom 17. März 1997 bis zum 15. März 1998. 3) Auf Grund von Rundungen wich die Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile geringfügig von dieser Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile ab. 4) Beginnend mit 19.12.2002 werden Vollthesaurierungsanteile ausgegeben. Die errechneten Werte je Anteil und damit die Wert entwicklung entsprachen bis zum Ende des Rechnungsjahres (15.3.2003) den Werten für die Thesaurierungsanteile. 5) Für Vollthesaurierungsanteile erfolgt keine Auszahlung gem. § 13 InvFG. Die Höhe des zur Thesaurierung verwendeten Ertrags beträgt für Vollthesaurierungsanteile für das Rechungsjahr 2002/03 daher EURO 5,92 je Anteil.

Ausschüttung/Auszahlung Für das Rechnungsjahr vom 16. März 2002 bis 15. März 2003 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 4,75 (2001/02 EURO 5,50) je Anteil, das sind bei 418.830 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 1.989.442,50, vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 1,00 einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Donnerstag, den 15. Mai 2003, bei der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Wien, und ihren Filialen, sowie bei sämtlichen österreichischen Sparkassen und ihren Filialen bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2002/03 je Anteil EURO 4,67 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 418.658 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 1.955.132,86. Im Hinblick auf § 13 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe von EURO 1,25 je Anteil auszuzahlen, das sind bei 418.658 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 523.322,50. Die Kapitalertragsteuer ist in dieser Höhe von den depotführenden Banken einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Auch die Auszahlung erfolgt am 15. Mai 2003. Für die Vollthesaurierungsanteile erfolgt keine Auszahlung gem. § 13 des Investmentfondsgesetzes. Für das Rechnungsjahr 2002/03 werden EURO 5,92 je Anteil zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 23 Vollthesaurierungsanteilen insgesamt EURO 136,16.

5

Rechnungsjahr 2002/03

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds-

Ausschüttungs-

Thesaurierungs-

währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags

anteile

anteile 1)

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres

66,49

77,46

Ausschüttung am 15.5.2002 (entspricht rd. 0,0898 Anteilen) 2)

5,50

Auszahlung (KESt) am 15.5.2002 (entspricht rd. 0,0183 Anteilen) 2)

1,40

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres

69,07

86,12

75,28

87,70

8,79

10,24

Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile Nettoertrag pro Anteil Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 3)

13,21 %

13,22 %

2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge

4.382.136,00

Dividendenerträge

0,00

Sonstige Erträge 4)

18.549,12

4.400.685,12

Aufwendungen Vergütung an die KAG

-

558.434,03

Aufwendungen für die Depotbank

-

1.312,81

Sonstige Verwaltungsaufwendungen 5)

-

173.247,60

-

732.994,44

Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

3.667.690,68

Realisiertes Kursergebnis 6) 7) Realisierte Gewinne 8)

13.060.591,13

Realisierte Verluste 9)

- 1.458.398,89

Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

11.602.192,24

Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

15.269.882,92

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 6) 7) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses

-

Ergebnis des Rechnungsjahres

7.795.869,27 7.474.013,65

c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres

192.709,40

Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge

132.264,38

Ertragsausgleich Fondsergebnis gesamt

6

324.973,78 7.798.987,43

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 10)

57.698.123,93

Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 15.5.2002

-

2.230.899,00

Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 15.5.2002

-

555.402,40 -

2.786.301,40

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen

15.655.084,46

Rücknahme von Anteilen

- 13.377.519,33 2.277.565,13

Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)

7.798.987,43

Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 11)

64.988.375,09

4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am 15.5.2003 für 418.830 Ausschüttungsanteile zu je EUR 4,75

1.989.442,50

Auszahlung (KESt) am 15.5.2003 für 418.658 Thesaurierungsanteile zu je EUR 1,25

523.322,50

Wiederveranlagung für 418.658 Thesaurierungsanteile zu je EUR 4,67

1.955.132,86

2.478.455,36

Wiederveranlagung für 23 Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 5,92

136,16 4.468.034,02

Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)

15.594.856,70

Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz Gewinnübertrag auf die Substanz

1.458.398,89 -

11.646.585,10

- 10.188.186,21

Veränderung des Gewinnvortrags 12) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode

1.570.894,75 -

2.509.531,22

-

938.636,47 4.468.034,02

7

Rechnungsjahr 2002/03

1) Beginnend mit 19.12.2002 wurden Vollthesaurierungsanteile ausgegeben. Deren Werte je Anteil sowie deren Wertentwicklung entsprachen bis zum Ende des Rechnungsjahres (15.3.2003) den Werten der Thesaurierungsanteile. 2) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 15.5.2002 (Ex-Tag) EUR 61,22, für einen Thesaurierungsanteil EUR 76,33. 3) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile geringfügig von dieser Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile ab. 4) Die in dieser Position ausgewiesenen Erträge entfielen zur Gänze auf Leihgebühren für Wertpapierleihgeschäfte. 5) Die Sonstigen Verwaltungsaufwendungen entfielen mit einem Teilbetrag von EURO 143.476,07 auf Sollzinsen. 6) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 7) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EURO 3.806.322,97. 8) Davon aus Derivatgeschäften: EURO 11.646.585,10. 9) Davon aus Derivatgeschäften: EURO - 349.003,20. 10) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 405.618 Ausschüttungsanteile, 396.716 Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile. 11) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 418.830 Ausschüttungsanteile, 418.658 Thesaurierungsanteile und 23 Vollthesaurierungsanteile. 12) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war.

8

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Vermögensaufstellung zum 15. März 2003 einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 16. März 2002 bis 15. März 2003 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend Emissionsland IRAN BANK MARKAZI 02/07 BK MARKAZI JII02/08

862374 393717

8,75000 7,75000

500 500

0 0

500 500

105,190000 102,480000

525.950,00 512.400,00

0,81 0,79

1.038.350,00

1,60

1.059.800,00

1,63

1.059.800,00

1,63

262.500,00 824.775,00

0,40 1,27

1.087.275,00

1,67

299.625,00 848.475,00 266.250,00

0,46 1,31 0,41

Summe Summe EUR

1.414.350,00 4.599.775,00

2,18 7,08

2.750

1.128.839,91

1,74

1.128.839,91

1,74

485.614,85

0,75

485.614,85

0,75

1.778.716,03 651.600,93 1.154.060,32

2,74 1,00 1,78

3.584.377,28

5,52

2.006.173,55

3,09

2.006.173,55

3,09

Summe Emissionsland KOLUMBIEN KOLUMBIEN 00/05

559325

11,25000

1.000

0

1.000

105,980000 Summe

Emissionsland KROATIEN BINA-ISTRA 03/22 KROATIEN 01/11

745995 611796

8,00000 6,75000

250 0

0 0

250 750

105,000000 109,970000 Summe

Emissionsland RUMÄNIEN RUMAENIEN 01/08 RUMAENIEN 02/12 TERMOELEC.01/04

687475 855995 612348

10,62500 8,50000 11,25000

250 750 0

250 0 0

250 750 250

119,850000 113,130000 106,500000

ANLEIHEN auf US Dollar lautend Emissionsland ARGENTINIEN ARGENTINA 93-23

410306

6,00000

0

0

44,230000 Summe

Emissionsland BARBADOS BARBADOS 01/21

826221

7,25000

0

0

500

104,650000 Summe

Emissionsland BRASILIEN BRAZIL 94/14 L BRAZIL 97/27 BRAZIL 98-08

414037 verlieh. 193117 231044

8,00000 10,12500 9,37500

616 0 0

0 0 0

2.463 1.000 1.500

77,820000* 70,210000 82,900000 Summe

Emissionsland BULGARIEN BULGARIEN 02-15/S

852711

8,25000

2.415

500

1.915

112,880000 Summe

* Die mit "verlieh." gekennzeichneten Wertpapiere sind im Wertpapierleihsystem der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG gegen eine Gebühr in der Höhe von 0,17 % bis 0,45 % p.a. verliehen.

9

Rechnungsjahr 2002/03 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

Emissionsland CHILE CHILE 03/13 CHILE 99/09

716975 304242

5,50000 6,87500

100 0

0 0

100 300

100,050000 111,430000 Summe

92.853,83 310.245,94

0,14 0,48

403.099,77

0,62

282.765,66

0,44

282.765,66

0,44

475.638,05 520.881,67 538.283,06 517.494,20

0,73 0,80 0,83 0,80

2.052.296,98

3,16

450.812,06

0,69

450.812,06

0,69

476.798,14 361.948,96

0,73 0,56

838.747,10

1,29

484.918,79

0,75

484.918,79

0,75

256.960,56

0,40

256.960,56

0,40

485.986,08

0,75

485.986,08

0,75

1.656.612,53

2,55

1.656.612,53

2,55

479.721,58

0,74

479.721,58

0,74

498.839,91 233.526,68

0,77 0,36

Emissionsland COSTA RICA COSTA RICA 03/13

621038

8,05000

300

0

300

101,560000 Summe

Emissionsland DEUTSCHLAND MORGAN STAN.03/13 SAL.BROTHERS 02/07 SAL.BROTHERS 02/07 SAL.BROTHERS 02/09

208708 843071 857733 980022

9,62500 11,50000 11,00000 10,50000

500 500 500 500

0 0 0 0

500 500 500 500

102,500000 112,250000 116,000000 111,520000 Summe

Emissionsland DOMINIKAN. REPUBLIK DOMINIK.REPUB.03/13

744774

9,04000

500

0

500

97,150000 Summe

Emissionsland ECUADOR ECUADOR BONDS 00/12 ECUADOR BONDS 00/30

526865 526864

12,00000 6,00000

0 0

0 0

750 750

68,500000 52,000000 Summe

Emissionsland EL SALVADOR EL SALVADOR 02/23

101193

7,75000

500

0

500

104,500000 Summe

Emittent EUROP. GEMEINSCHAFT AEGYPTEN 01/11 REGS

694972

8,75000

0

0

250

110,750000 Summe

Emissionsland JAMAIKA JAMAIKA 01/11

649559

11,75000

0

0

500

104,730000 Summe

Emissionsland JERSEY INSELN DELPHES CO 98-09

197670

7,75000

0

0

1.500

119,000000 Summe

Emissionsland KASACHSTAN CJSC DEV.BK 02/07

957013

7,12500

500

0

500

103,380000 Summe

Emissionsland KOLUMBIEN COLOMBIA 01/06 COLOMBIA 01/12

10

686007 779057

10,50000 10,00000

500 0

0 0

500 250

107,500000 100,650000

ESPA BOND EMERGING-MARKETS Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

COLOMBIA 03/33 COLUMBIA 00/20

589381 452926

10,37500 11,75000

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

500 0

0 0

500 750

Kurs

95,590000 106,630000 Summe

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

443.573,09 742.204,18

0,68 1,14

1.918.143,86

2,95

1.821.382,83 1.442.923,43

2,80 2,22

3.264.306,26

5,02

Emissionsland KOREA SUED EXP.IMP.BK KOREA06 KOREA DEV.BK 01/06

131473 778052

6,37500 5,25000

0 0

0 0

1.800 1.500

109,030000 103,650000 Summe

Emissionsland LUXEMBURG JP MORGAN BK 02/07

393833

5,15250

500

0

500

101,350000

470.301,62

0,72

470.301,62

0,72

1.862.552,20 480.881,67 1.009.466,36

2,87 0,74 1,55

Summe

3.352.900,23

5,16

750 100,030000 750 139,830000 2.000 114,450000* 2.000 115,320000 2.000 107,400000

696.264,50 973.294,66 2.124.361,95 2.140.510,44 1.993.503,48

1,07 1,50 3,27 3,29 3,07

Summe

7.927.935,03

12,20

Summe Emissionsland MALAYSIA MALAYSIA 01/11 PETRONAS 96-26 PETRONAS CAP. 02/12

695444 134643 857607

7,50000 7,62500 7,00000

0 500 1.000

500 0 0

1.750 500 1.000

114,680000 103,630000 108,770000

Emissionsland MEXICO MEXICO 90/19 B MEXICO 96/26 MEXIKO 00/06 MEXIKO 01/11 MEXIKO 01/19

408539 132510 508524 verlieh. 607742 648219

6,25000 11,50000 8,50000 8,37500 8,12500

750 750 0 500 0

0 0 0 0 0

Emissionsland NIEDERLANDE KAZKOMM.INT.02/07

855748

10,12500

500

0

500

107,380000 Summe

498.283,06

0,77

498.283,06

0,77

1.388.084,15 469.280,74

2,14 0,72

1.857.364,89

2,86

1.070.116,01 370.145,71

1,65 0,57

1.440.261,72

2,22

890.765,66 1.158.468,68 447.053,36

1,37 1,78 0,69

2.496.287,70

3,84

Emissionsland PANAMA PANAMA 96/14 PANAMA 97/27

133535 195238

5,00000 8,87500

0 0

148 0

1.704 500

87,790000 101,130000 Summe

Emissionsland PERU PERU 97/17 PERU 97/17

190676 190677

4,50000 5,00000

0 0

0 15

1.500 480

76,870000 83,090000 Summe

Emissionsland PHILIPPINEN PHILIPPINEN 99-19 PHILIPPINES 00/25 PHILIPPINES 02/13

284494 verlieh. 107278 229045

9,87500 10,62500 9,00000

0 1.250 500

0 0 0

1.000 1.250 500

95,980000* 99,860000 96,340000 Summe

* Die mit "verlieh." gekennzeichneten Wertpapiere sind im Wertpapierleihsystem der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG gegen eine Gebühr in der Höhe von 0,17 % bis 0,45 % p.a. verliehen.

11

Rechnungsjahr 2002/03 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

Emissionsland POLEN POLEN 02/12

861356

6,25000

500

0

500

112,130000 Summe

520.324,83

0,80

520.324,83

0,80

243.387,47 253.854,02 2.403.619,49 1.379.303,94

0,37 0,39 3,70 2,12

4.280.164,92

6,59

250.440,84

0,39

250.440,84

0,39

1.189.095,13 185.039,44 368.742,46 466.960,56 454.338,75

1,83 0,28 0,57 0,72 0,70

2.664.176,34

4,10

1.486.470,07

2,29

1.486.470,07

2,29

225.058,00

0,35

225.058,00

0,35

649.202,57 1.031.322,51

1,00 1,59

1.680.525,08 48.929.871,15 53.529.646,15

2,59 75,29 82,37

406.477,05

0,63

406.477,05

0,63

230.081,35

0,35

230.081,35 636.558,40

0,35 0,98

Emissionsland RUSSLAND GAZPROM 02/07 NIZHNIY NOVGOR. 05 RUSSIAN FED. 00/30 RUSSIAN FOED 98/28

854924 195208 109370 248505

9,12500 8,75000 5,00000 12,75000

250 292 1.000 0

0 0 0 0

250 292 3.000 1.000

104,900000 93,660000 86,330000 148,620000 Summe

Emissionsland TUNESIEN BQE TUNISIE 02/12

855352

7,37500

250

0

250

107,940000 Summe

Emissionsland TÜRKEI TURKEY 00-10 TURKEY 02/08 TURKEY 02/08 TURKEY 02/12 TURKEY 03/03

614078 183099 851685 830767 724077

11,75000 10,50000 9,87500 11,50000 11,00000

250 200 400 500 500

500 0 0 500 0

1.250 200 400 500 500

102,500000 99,690000 99,330000 100,630000 97,910000 Summe

Emissionsland UKRAINE UKRAINE 00/07

452761

11,00000

1.285

262

1.493

107,250000 Summe

Emissionsland URUGUAY URUGUAY 02/09

852416

7,87500

500

0

500

48,500000 Summe

Emissionsland VENEZUELA VENEZUELA 90/07 VENZUELA 97/27

128566 195081

2,31250 9,25000

0 750

190 0

952 1.750

73,450000 63,500000

Summe Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,07750 SUMME AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf Deutsche Mark lautend Emissionsland BRASILIEN BRASILIEN 97/07

189750

8,00000

1.000

0

1.000

79,500000 Summe

Emissionsland TÜRKEI TUERKEI 98/06 MTN

230940

7,00000

500

0

500

90,000000

Summe Summe DEM umgerechnet zum Kurs von 1,95583

12

ESPA BOND EMERGING-MARKETS Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

ANLEIHEN auf EURO lautend Emissionsland VENEZUELA VENEZUELA 01/08

610687

11,00000

500

0

500

82,000000

Summe EUR SUMME IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE

410.000,00

0,63

410.000,00 1.046.558,40

0,63 1,61

NICHT NOTIERTE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf US Dollar lautend Emissionsland BRASILIEN BRAZIL 94/12

414030

2,62500

0

0

1.000

65,000000 Summe

603.248,26

0,93

603.248,26

0,93

2.018.561,48

3,11

2.018.561,48

3,11

1.172.176,33 887.238,98

1,80 1,37

2.059.415,31 4.681.225,05 4.681.225,05

3,17 7,20 7,20

Emissionsland RUSSLAND RUSSION FED 93/08

414608

3,00000

2.500

0

2.500

87,000000 Summe

Emissionsland SÜDAFRIKA SOUTH AFR. 2006 SOUTH AFRICA 97/17

134694 193503

8,37500 8,50000

0 0

0 0

1.100 800

114,820000 119,500000

Summe Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,07750 SUMME NICHT NOTIERTE WERTPAPIERE

nicht realisiertes Ergebnis in EURO

DEVISENTERMINGESCHÄFTE Offene Positionen USD

58.950.000

- 248.323,73

- 0,38

- 248.323,73 - 248.323,73

- 0,38 - 0,38

WERTPAPIERE DEVISENTERMINGESCHÄFTE BANKGUTHABEN ZINSENANSPRÜCHE

59.257.429,60 - 248.323,73 4.583.605,63 1.395.663,59

91,18 - 0,38 7,05 2,15

FONDSVERMÖGEN

64.988.375,09

100,00

Summe SUMME DEVISENTERMINGESCHÄFTE

GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS

UMLAUFENDE AUSSCHÜTTUNGSANTEILE UMLAUFENDE THESAURIERUNGSANTEILE UMLAUFENDE VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE ANTEILSWERT AUSSCHÜTTUNGSANTEIL ANTEILSWERT THESAURIERUNGSANTEIL ANTEILSWERT VOLLTHESAURIERUNGSANTEIL

Stück Stück Stück EUR EUR EUR

418.830 418.658 23 69,07 86,12 86,12

13

Rechnungsjahr 2002/03 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

lautend auf

Zinssatz

Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

614083 571783 686608 299266 414741 414743 412892 614490 369138 353530 249138 394865

EUR EUR EUR USD USD USD USD USD USD USD USD USD

11,00000 11,50000 7,00000 11,75000 2,18750 2,18750 6,25000 9,75000 10,12500 9,50000 11,00000 8,25000

0 0 0 0 0 0 0 250 500 0 0 0

1.000 500 600 1.500 1.500 1.000 1.000 750 500 1.500 1.000 1.000

EUR

7,37500

0

500

AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE KOLUMBIEN 00/03 RUMAENIEN 00/05 URUGUAY 01/11 ARGENTINA 99-09 BULGARIEN 94/12 BULGARIEN 94/24 CENTR.BK NIG. 92-20 KATAR 00/30 REG KAZKOMM.INT.02/07 PHILIPPINES 99-24 RUSSIAN FED. 98/18 RUSSIAN FOED 00/10

IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE SLOWAKEI 00/10

107476

Wien, im April 2003 ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Mag. Bednar

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Dr. Gschiegl

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Bestätigungsvermerk Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der für das Vermögen des ESPA BOND EMERGING-MARKETS Miteigentumsfonds in Wertpapieren geführten Bücher und Schriften sowie der uns von der Geschäftsführung erteilten Aufklärungen und Nachweise entspricht der Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr von 16. März 2002 bis 15. März 2003 den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden eingehalten. Eidos Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Robert Pejhovsky (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)

Dr. Michael Heller (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)

Wien, am 28. April 2003

Bericht des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während der Rechnungsperiode laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die durch Gesellschafterbeschluß zum Abschlußprüfer bestellte Eidos Wirtschaftsberatung GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, hat den Rechenschaftsbericht für den ESPA BOND EMERGING-MARKETS Miteigentumsfonds in Wertpapieren über das 6. Rechnungsjahr von 16. März 2002 bis 15. März 2003 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlußprüfers sind gemäß § 12 Abs. 5 Investmentfondsgesetz dem Aufsichtsrat vorgelegt worden.

Der Aufsichtsrat Direktor Mag. Wolfgang Traindl Vorsitzender Wien, im Mai 2003

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Rechnungsjahr 2002/03

Fondsbestimmungen für den ESPA BOND EMERGING-MARKETS Miteigentumsfonds in Wertpapieren

Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend “Kapitalanlagegesellschaft” genannt) für die von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung. § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Fonds gehörigen Vermögenswerten ist je Anteilscheingattung (Ausschüttungs-, Thesaurierungs- bzw. Vollthesaurierungsanteilscheine) in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter über einen oder mehrere Anteile verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen (Ausschüttungs- und/oder Thesaurierungs- und/oder Vollthesaurierungsanteilscheine) ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 in der jeweils geltenden Fassung) oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Fonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Fonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. 2. Die effektiven Stücke tragen die vervielfältigten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft sowie die handschriftliche Unterschrift eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank (§ 5). 3. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Fonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Fonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat hierbei die Interessen der Anteilinhaber zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 AktG anzuwenden und die Bestimmungen des österreichischen Investmentfondsgesetzes sowie die allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den laut den besonderen Fondsbestimmungen vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 Investmentfondsgesetz bestellte Depotbank führt die Depots und Konten des Fonds und übt alle übrigen ihr im Investmentfondsgesetz sowie in den allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.

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ESPA BOND EMERGING-MARKETS § 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilwert) für jede Anteilscheingattung jedesmal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der “Investmentfondsbeilage zum Amtlichen Kursblatt der Wiener Börse” verlautbart. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Fonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den Besonderen Fondsbestimmungen angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gem. § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Fonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurs aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situation ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 Investmentfondsgesetz erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres eines Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 Investmentfondsgesetz erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Wird der Anspruch auf Herausgabe der Erträgnisanteile nicht binnen fünf Jahren von den Anteilinhabern geltend gemacht, so gilt dies als Verzicht der Anteilinhaber; solche Erträgnisanteile sind als Erträgnisse des Fonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 KMG Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder indem Exemplare dieser Veröffentlichung am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft und der Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Allgemeinen und die Besonderen Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Billigung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Fonds nach Einholung der Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw., sofern das Fondsvermögen Euro 370.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen.

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Rechnungsjahr 2002/03 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung dieses Fonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den bezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12 a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des ESPA BOND EMERGING-MARKETS, Miteigentumsfonds in Wertpapieren unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 Investmentfondsgesetz mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des ESPA BOND EMERGING-MARKETS, Miteigentumsfonds in Wertpapieren auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des ESPA BOND EMERGINGMARKETS, Miteigentumsfonds in Wertpapieren übernehmen.

Besondere Fondsbestimmungen für den ESPA BOND EMERGING-MARKETS, Miteigentumsfonds in Wertpapieren (nachstehend Kapitalanlagefonds oder Fonds). § 13 Depotbank Depotbank ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind sämtliche österreichische Sparkassen und ihre Filialen und die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien und ihre Filialen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungs-, Thesaurierungs- als auch Vollthesaurierungsanteilscheine und zwar jeweils über 1 Anteil ausgegeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen bzw. der Auszahlungen gemäß § 26a durch die jeweils für den Anteilinhaber depotführende Bank. § 15 Wertpapiere Für den Fonds dürfen nur fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere im Sinne des § 20 Investmentfondsgesetz erworben werden; insbesonders erwirbt der Fonds Emissionen von Schuldnern aus Schwellenländern in Asien, Lateinamerika, Zentral- und Osteuropa, sowie auch Emissionen, die auf Währungen dieser Länder lauten. Wertpapiere, die von demselben Zone-A-Staat (gem. § 2 Zif. 18 Bankwesengesetz) begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. nicht überschreiten darf. § 16 Börsen und organisierte Märkte Die Kapitalanlagegesellschaft darf Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller erwerben, wenn - diese an der Wertpapierbörse eines EWR-Mitgliedsstaates amtlich notieren oder an einem anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines EWR-Mitgliedsstaates gehandelt werden oder - diese an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - diese an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittlandes gehandelt werden oder, - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, daß die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. § 17 Nicht notierte Wertpapiere und andere verbriefte Rechte Insgesamt bis zu 10 v.H. des Wertes des Fondsvermögens dürfen angelegt werden - in Wertpapieren gemäß § 15, die nicht die Voraussetzungen des § 16 erfüllen und/oder

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ESPA BOND EMERGING-MARKETS - in anderen verbrieften Rechten, die Wertpapieren gleichzuhalten sind, übertragbar und veräußerbar sind und deren Wert jederzeit oder zumindest in den in § 6 vorgesehenen Zeitabständen bestimmt werden kann. § 18 Anteile von Investmentfonds 1. Anteile einer Investmentgesellschaft oder Anteile eines anderen Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 5 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Anteile öffentlich ohne eine Begrenzung der Zahl der Anteile angeboten werden und die Anteilinhaber das Recht zur Rückgabe der Anteile haben. 2. Im Rahmen von Absatz 1 dürfen mit Bewilligung der Finanzmarktaufsicht auch Anteile eines anderen Kapitalanlagefonds derselben Kapitalanlagegesellschaft, bzw. Anteile eines Kapitalanlagefonds einer anderen Kapitalanlagegesellschaft oder Anteile einer Investmentgesellschaft, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, erworben werden, sofern die Fondsbestimmungen der zu erwerbenden Anteile die Spezialisierung auf die Anlage auf einen bestimmten geographischen oder wirtschaftlichen Bereich vorsehen und die Kapitalanlagegesellschaft die Absicht des Erwerbs derartiger Anteile angekündigt hat. § 19 Derivative Produkte § 19 a Wertpapier- und Wertpapierindexoptionsgeschäfte Für den Kapitalanlagefonds dürfen folgende Optionsgeschäfte getätigt werden, wenn die Optionen an einer im Anhang angeführten Börse zum Börsenterminhandel zugelassen sind und die zugrundeliegenden Wertpapiere an einem der im Anhang angeführten organisierten Märkte gehandelt werden: - der Verkauf von Kaufoptionen auf zum Fondsvermögen gehörende Wertpapiere oder auf einen Wertpapierindex, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluß erhaltenen Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 3 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise verkaufter Kaufoptionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit gekaufter Optionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der verkauften Kaufoptionen entsprechen; - der Verkauf von Verkaufsoptionen, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluß erhaltenen Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 3 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise verkaufter Verkaufsoptionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit gekaufter Verkaufsoptionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der verkauften Verkaufsoptionen entsprechen; - der Kauf von Kauf- und Verkaufsoptionen, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluß gezahlten Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 10 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise gekaufter Optionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit verkaufter Optionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der gekauften Optionen entsprechen. Sofern gekaufte und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Erwerbsgrenzen einbezogen. § 19b Devisenkurssicherungsgeschäfte Zur Absicherung von Währungsrisiken dürfen für den Kapitalanlagefonds Devisen auf Termin verkauft werden. Ein offenes Devisenterminverkaufsgeschäft darf vorzeitig durch ein entsprechendes kompensierendes Devisenkaufgeschäft geschlossen werden. § 19c Devisenoptionsgeschäfte Zur Absicherung von Währungsrisiken dürfen für den Kapitalanlagefonds Devisenverkaufsoptionen auf den im Anhang angeführten Märkten gekauft bzw. Devisenkaufoptionen verkauft werden, soweit den verkauften bzw. veroptionierten Devisen Vermögensgegenstände im gleichen Umfang und in der gleichen Währung gegenüberstehen. Im Rahmen der Absicherung von Währungsrisiken ist auch der Verkauf von Devisenverkaufsoptionen und der Kauf von Devisenkaufoptionen für das Fondsvermögen gestattet. Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Grenzen einbezogen.

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Rechnungsjahr 2002/03 § 19d Finanzterminkontrakte mit Absicherungszweck Zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dürfen für den Kapitalanlagefonds folgende auf den im Anhang angeführten Börsen gehandelte Finanzterminkontrakte verkauft werden: - Terminkontrakte auf Wertpapierindices, soweit den Kontrakten Wertpapiere mit den gleichen Kurswerten im Fondsvermögen gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig; - Zinsterminkontrakte, soweit den Kontrakten im Fondsvermögen Vermögensgegenstände mit Zinsrisiken in dieser Währung gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig; - Währungsterminkontrakte, soweit den Kontrakten im Fondsvermögen Vermögensgegenstände mit entsprechenden Fremdwährungsrisiken gegenüberstehen; Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig. § 19e Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Terminkontrakte auf Wertpapierindices, Zinsterminkontrakte und Währungsterminkontrakte, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen dienen, abgeschlossen werden, sofern sie an den im Anhang angeführten Börsen gehandelt werden und die diesen Finanzterminkontrakten im Zeitpunkt des Abschlusses zugrundeliegenden Kontraktwerte zusammen mit den Werten bereits abgeschlossener Finanzterminkontrakte, die ebenfalls nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, 10 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigen. § 19f Optionen auf Finanzterminkontrakte mit Absicherungszweck Zur Absicherung von Vermögensgegenständen dürfen für den Kapitalanlagefonds Verkaufsoptionen auf Finanzterminkontrakte gekauft bzw. Kaufoptionen auf Finanzterminkontrakte verkauft werden, soweit diese auf den im Anhang angeführten Märkten gehandelt werden und den zugrundeliegenden Finanzterminkontrakten Kursrisiken im Fondsvermögen im gleichen Umfang und in gleicher Währung gegenüberstehen. Im Rahmen von Absicherungsmaßnahmen sowie zur Begrenzung des Einflusses von Wechselkursschwankungen auf das Fondsvermögen dürfen für den Kapitalanlagefonds auch Verkaufsoptionen auf Finanzterminkontrakte verkauft, Kaufoptionen auf Finanzterminkontrakte gekauft und entsprechende Geschäfte zur Deckung offener Positionen abgeschlossen werden. Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Grenzen einbezogen. § 19g Optionen auf Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Optionen auf Finanzterminkontrakte ge- und verkauft werden, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen dienen, sofern sie an den im Anhang angeführten Börsen gehandelt werden und die für diese Geschäfte beim Abschluß gezahlten oder erzielten Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen auf Finanzterminkontrakte, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, 5 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigen. Soweit verkaufte Kauf- bzw. Verkaufsoptionen und gekaufte Kauf- bzw. Verkaufsoptionen auf den gleichen Finanzterminkontrakt einander in der Laufzeit entsprechen, bleiben die Optionspreise der gekauften Optionen bei der Berechnung der oben genannten Grenze außer Ansatz. Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Erwerbsgrenzen einbezogen. § 19h Außerbörsliche Optionen (OTC Optionen) Die beschriebenen Optionen dürfen auch dann eingesetzt werden, wenn sie nicht an einer Börse zugelassen sind, sofern sie marktüblich bewertet sind, der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, der Vertragspartner der Option ein Kreditinstitut (§ 2 Z 20 BWG), ein Finanzinstitut (§ 2 Z 24 BWG) oder eine Wertpapierfirma (§ 2 Z 31 BWG) mit Sitz oder Hauptverwaltung in einem Zone A-Staat gemäß § 2 Z 18 BWG ist und im Zeitpunkt des Abschlusses der Wert (Kontraktwert bzw. Ausübungspreis) aller für Rechnung des Fondsvermögens eingesetzten Techniken und Instrumente dieses Vertragspartners (Ausstellers) zusammen mit dem Wert der Wertpapiere dieses Ausstellers die Grenzen des § 20 Abs 3 Z 5 Investmentfondsgesetz nicht überschreitet. § 20 Bankguthaben Neben den Erträgnissen dürfen bis zu 50 v.H. des Fondsvermögens in auf Schilling oder frei konvertierbare Währung lautenden Bankguthaben gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.

20

ESPA BOND EMERGING-MARKETS § 21 Geldmarktpapiere Die Anlage von Mitteln des Fondsvermögens in Kassenscheinen und anderen Geldmarktpapieren ist bis zu 50 v.H. des Fondsvermögens gestattet. § 22 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 22a Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22b Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 22c Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 22d Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, daß der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurückzuübereignen. § 23 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 3,5 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Fonds ist die Zeit vom 16. März bis zum 15. März des folgenden Kalenderjahres. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine monatliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,1 % des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Depotbankgebühr, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlußkosten. § 26 Verwendung der Erträgnisse Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Fonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft ab 15. Mai des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten. Nach Ermessen können auch Teilausschüttungen vorgenommen werden. § 26a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsfondsanteilscheinen ab 15. Mai des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß §13 3. Satz Investmentfondsgesetz ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.

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Rechnungsjahr 2002/03 § 26b Verwendung der Erträgnisse bei Vollthesaurierungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird bei dieser Art der Thesaurierungsfondsanteilscheine keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Die Vollthesaurierungsanteilscheine dürfen weder direkt noch indirekt von Personen, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, erworben oder gehalten werden. Die KAG stellt im Depotbankvertrag sicher, dass vollthesaurierende Anteilscheine nur an Personen ausgegeben werden, die nachweislich nicht in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen sind, und die sich vor Anteilserwerb verpflichten, den Anteil zurückzugeben, wenn sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig werden. § 27 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von bis zu 0,5 v.H.

Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten Standardliste, Stand 1.10.2001 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierte Märkte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 1.10. 1.11. 1.12. 1.13. 1.14. 1.15.

BELGIEN DÄNEMARK DEUTSCHLAND FINNLAND FRANKREICH GRIECHENLAND GROSSBRITANNIEN IRLAND ITALIEN LUXEMBURG NIEDERLANDE ÖSTERREICH PORTUGAL SCHWEDEN SPANIEN

Brüssel Kopenhagen Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Helsinki Bordeaux, Lille, Lyon, Marseille, Nancy, Nantes, Paris Athen London Dublin Mailand, Genua, Rom, Turin, Bologna, Venedig, Triest, Florenz, Neapel, Palermo Luxemburg Amsterdam Wien Lissabon Stockholm Barcelona, Madrid, Mercado Continuo

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 2.8. 2.9.

KROATIEN NORWEGEN POLEN SCHWEIZ SLOWAK. REPUBLIK SLOWENIEN TSCHECH. REPUBLIK TÜRKEI UNGARN

Zagreb Oslo Warschau Zürich, Genf, Basel Bratislava Ljubljana Prag Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“) Budapest

3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.8. 3.9. 3.10. 3.11. 3.12. 3.13. 3.14.

22

ARGENTINIEN AUSTRALIEN BRASILIEN CHILE HONGKONG INDIEN INDONESIEN JAPAN KANADA KOREA MALAYSIA MEXIKO NEUSEELAND PHILIPPINEN

Buenos Aires Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Seoul Kuala Lumpur Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Manila

ESPA BOND EMERGING-MARKETS 3.15. 3.16. 3.17. 3.18. 3.19.

SINGAPUR SÜDAFRIKA TAIWAN THAILAND USA

3.20.

VENEZUELA

Singapore Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York/AMEX, NYSE, Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/ Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas

4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 4.1. 4.2. 4.3. 4.4.

JAPAN KANADA KOREA SCHWEIZ

4.5.

USA

Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market Vorbörse Zürich, Vorbörse Genf, Börse Bern, Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over the Counter Market für Agency Mortgage Backed Securities

5. Börsen mit Futures- und Options-Märkten 5.1. 5.2. 5.3. 5.4.

ARGENTINIEN AUSTRALIEN BELGIEN BRASILIEN

5.5. 5.6. 5.7. 5.8. 5.9. 5.10. 5.11. 5.12. 5.13.

DÄNEMARK DEUTSCHLAND FINNLAND FRANKREICH GROSSBRITANNIEN HONG KONG IRLAND ITALIEN JAPAN

5.14. 5.15. 5.16. 5.17. 5.18. 5.19. 5.20. 5.21. 5.22. 5.23. 5.24. 5.25. 5.26.

KANADA NEUSEELAND NIEDERLANDE NORWEGEN ÖSTERREICH PHLIPPINEN SCHWEDEN SCHWEIZ SINGAPUR SLOWAK. REPUBLIK SPANIEN SÜDAFRIKA USA

Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Sidney Futures Exchange Ltd. Belgian Futures and Options Exchange Bolsa Brasileira de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange FUTOP DTB, Deutsche Terminbörse Finnish Options Market MONEP (Marché des Options Negociables de Paris), MATIF SA London International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE), OM London Hong Kong Futures Exchange Irish Futures and Options Exchange Mercato Italiano Futures, Italian Derivative Market Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange New Zealand Futures and Options Exchange European Options Exchange Oslo Stock Exchange Wiener Börse AG Manila International Futures Exchange OM Stockholm AB Swiss Options & Financial Futures Exchange Singapore International Monetary Exchange Bratislava, RM-System Slovakia u. Bratislava Options Exchange-BOB Meff Renta Fija, Meff Renta Variable, Mercado de Futuros Financieros (MEFF) Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange

23

Rechnungsjahr 2002/03

Steuerliche Behandlung der Ausschüttung für Ausschüttungsanteilscheine des ESPA BOND EMERGING-MARKETS in EURO je Anteil (Rechenwert für einen ESPA BOND EMERGING-MARKETS-Anteil zum 15.3.2003: EURO 69,07) Rechnungsjahr: Ausschüttung: Wertpapier-Kenn-Nr.: Fondskategorie:

16.3.2002 – 15.3.2003 15.5.2003 084 252 1

PrivatanIeger

Betriebliche Anleger Natürliche Personen

Betriebliche Anleger Juristische Personen

EUR

4,7500

4,7500

4,7500

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

0,7361

-

-

EUR

0,5365

0,5365

0,5365

EUR

3,4774

4,2135

4,2135

4. Hievon endbesteuert

EUR

3,4774

3,4774

-

5. Steuerpflichtige Einkünfte

EUR

0,0000

0,7361

4,2135

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

a) anrechenbar

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

b) rückerstattbar

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

1,00

1,00

1,00

EUR

0,00

-

-

EUR

0,00

-

-

EUR

4,0139

4,0139

4,0139

1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und KESt III 2. Zuzüglich einbehaltene in- und ausländische Abzugssteuern 3. Abzüglich a) Ausgeschüttete steuerfreie Substanzgewinne b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge 1)

6. Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 7. Zur Vermeidung der Doppelbest.: Im Ausland entrichtete Steuern

8. a) Österr. KESt I (auf Dividenden) b) Österr. KESt II (auf Zinsen) 2) c) Österr. KESt III (auf inländische Substanzgewinne) 9. Erbschaftssteuerwert 10. a) Zinsenerträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 2) davon: steuerfreie Erträge aus Anleihen (steuerfrei gem. DBA) aus 2): Argentinien

EUR

0,1467

0,1467

0,1467

Brasilien

EUR

0,3899

0,3899

0,3899

Argentinien

EUR

0,0367

0,0367

0,0367

Brasilien

EUR

0,0975

0,0975

0,0975

b) Im Punkt 8. b), Österr. KESt II (auf Zinsen), enthalten: Anrechenbare bzw. Rückforderbare KESt für gem. DBA steuerfreie Zinsen aus Anleihen aus 2):

24

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Rechnungsjahr: Ausschüttung: Wertpapier-Kenn-Nr.: Fondskategorie:

16.3.2002 – 15.3.2003 15.5.2003 084 252 1

PrivatanIeger

Betriebliche Anleger Natürliche Personen

Betriebliche Anleger Juristische Personen

c) Zinseneinkünfte mit Anspruch auf matching credit gem. DBA mit Südkorea

EUR

0,1700

0,1700

0,1700

Tunesien

EUR

0,0148

0,0148

0,0148

Südkorea

EUR

0,0425

0,0425

0,0425

Tunesien

EUR

0,0037

0,0037

0,0037

Südkorea

EUR

0,0297

0,0297

0,0297

Tunesien

EUR

0,0017

0,0017

0,0017

d) Im Punkt 8. b) KESt II (auf Zinsen) enthalten: Nach Maßgabe des § 97 EStG anrechenbare bzw. rückforderbare KESt für Zinsen mit matching credit gem. DBA mit

e) Matching credit auf Grund des DBA mit

1) Auf den Progressionsvorbehalt wird hingewiesen. 2) Sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die steuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Für Privatanleger ist die Einkommensteuer hinsichtlich der gegenständlichen Ausschüttung durch den Abzug der Kapitalertragsteuer ohne Tätigwerden des Steuerpflichtigen zur Gänze abgegolten, sodass diesbezüglich keine Steuererklärungspflicht besteht.

“Zwischensteuer” für Stiftungen Die gemäß § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs 3 des Körperschaftsteuergesetzes mit 12,5 % zu versteuernden Kapitalerträge wurden mit EURO 3,4774 je Anteil ermittelt. Deren Ermittlung erfolgte auf der Grundlage der genannten gesetzlichen Bestimmungen sowie deren Auslegung durch das Bundesministerium für Finanzen (s. d. Stiftungsrichtlinien).

25

Rechnungsjahr 2002/03

Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine des ESPA BOND EMERGING-MARKETS in EURO je Anteil (Rechenwert für einen ESPA BOND EMERGING-MARKETS-Anteil zum 15.3.2003: EURO 86,12) Rechnungsjahr: Auszahlung : Wertpapier-Kenn-Nr.: Fondskategorie:

16.3.2002 – 15.3.2003 15.5.2003 080 916 1

PrivatanIeger

Betriebliche Anleger Natürliche Personen

Betriebliche Anleger Juristische Personen

EUR

5,0048

5,0048

5,0048

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

0,6689

0,6689

0,6689

EUR

4,3358

4,3358

4,3358

4. Hievon endbesteuert

EUR

4,3358

4,3358

-

5. Steuerpflichtige Einkünfte

EUR

0,0000

0,0000

4,3358

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

a) anrechenbar

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

b) rückerstattbar

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

1,25

1,25

1,25

EUR

0,00

-

-

EUR

0,00

-

-

EUR

5,0047

5,0047

5,0047

1. Ertrag ohne Substanzgewinne 2. Zuzüglich einbehaltene in- und ausländische Abzugssteuern 3. Abzüglich gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge 1)

6. Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 7. Zur Vermeidung der Doppelbest.: Im Ausland entrichtete Steuern

8. a) Österr. KESt I (auf Dividenden) b) Österr. KESt II (auf Zinsen) 2) c) Österr. KESt III (auf inländische Substanzgewinne) 9. Erbschaftssteuerwert 10. a) Zinsenerträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 2) davon: steuerfreie Erträge aus Anleihen (steuerfrei gem. DBA) aus 2): Argentinien

EUR

0,1829

0,1829

0,1829

Brasilien

EUR

0,4861

0,4861

0,4861

Argentinien

EUR

0,0458

0,0458

0,0458

Brasilien

EUR

0,1216

0,1216

0,1216

Südkorea

EUR

0,2120

0,2120

0,2120

Tunesien

EUR

0,0185

0,0185

0,0185

b) Im Punkt 8. b), Österr. KESt II (auf Zinsen), enthalten: Anrechenbare bzw. Rückforderbare KESt für gem. DBA steuerfreie Zinsen aus Anleihen aus 2):

c) Zinseneinkünfte mit Anspruch auf matching credit gem. DBA mit

26

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Rechnungsjahr: Auszahlung : Wertpapier-Kenn-Nr.: Fondskategorie:

16.3.2002 – 15.3.2003 15.5.2003 080 916 1

PrivatanIeger

Betriebliche Anleger Natürliche Personen

Betriebliche Anleger Juristische Personen

d) Im Punkt 8. b) KESt II (auf Zinsen) enthalten: Nach Maßgabe des § 97 EStG anrechenbare bzw. rückforderbare KESt für Zinsen mit matching credit gem. DBA mit Südkorea

EUR

0,0530

0,0530

0,0530

Tunesien

EUR

0,0046

0,0046

0,0046

Südkorea

EUR

0,0370

0,0370

0,0370

Tunesien

EUR

0,0021

0,0021

0,0021

e) Matching credit auf Grund des DBA mit

1) Auf den Progressionsvorbehalt wird hingewiesen. 2) Sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die steuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Für Privatanleger ist die Einkommensteuer hinsichtlich der gegenständlichen ausschüttungsgleichen Erträge durch den Abzug der Kapitalertragsteuer ohne Tätigwerden des Steuerpflichtigen zur Gänze abgegolten, sodass diesbezüglich keine Steuererklärungspflicht besteht.

“Zwischensteuer” für Stiftungen Die gemäß § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs 3 des Körperschaftsteuergesetzes mit 12,5 % zu versteuernden Kapitalerträge wurden mit EURO 4,3358 je Anteil ermittelt. Deren Ermittlung erfolgte auf der Grundlage der genannten gesetzlichen Bestimmungen sowie deren Auslegung durch das Bundesministerium für Finanzen (s. d. Stiftungsrichtlinien).

27

Rechnungsjahr 2002/03

Publikumsfonds der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Bausteinfonds CASH-Familie: Fonds, die in Geldmarkt-Papiere und kurzlaufende Anleihen anlegen ESPA CASH EURO Euro-Anleihen mit sehr kurzer Laufzeit bis 31.10.2002: EURO-CASH

ESPA CASH EURO-PLUS

Euro-Anleihen mit kurzer Laufzeit

bis 31.10.2002: SPARFONDS

ESPA CASH EURO-MIDTERM

Euro-Anleihen mit mittlerer Laufzeit

bis 31.10.2002: EUROBOND-PROTECT

ESPA CASH DOLLAR

Dollar-Anleihen mit sehr kurzer Laufzeit

bis 31.10.2002: EKA-DOLLAR-CASH

BOND-Familie: Fonds, die in festverzinsliche Wertpapiere anlegen ESPA BOND EURO-RENT Staatsanleihen in Euro bis 31.10.2002: EKA-RENT

ESPA BOND COMBIRENT

Staatsanleihen in Euro

bis 31.10.2002: COMBIRENT

ESPA BOND EURO-MÜNDELRENT*

Mündelsichere Anleihen in Euro

bis 31.10.2002: SPARKASSEN MÜNDELRENT

ESPA BOND EURO-RESERVA*

Euro-Renten

bis 31.10.2002: RESERVA

ESPA BOND EURO-PRO*

Euro-Renten

bis 31.10.2002: EKA-PRO

ESPA BOND MORTGAGE

US-Hypothekar-Papiere, Euro-währungsgesichert

bis 31.10.2002: MORTGAGE-BOND

ESPA BOND EURO-CORPORATE*

Unternehmensanleihen in Euro

bis 31.10.2002: EURO-CORPORATE-BOND

ESPA BOND EUROPE

Paneuropäische Anleihen

bis 31.10.2002: EKA-BOND-EUROPE

ESPA BOND EUROPE-HIGH YIELD

Unternehmensanleihen niedriger Bonität in Euro

bis 31.10.2002: EUROPEAN HIGH YIELD BOND

ESPA BOND DANUBIA

Staatsanleihen der Euro-Konvergenz-Kandidaten

bis 31.10.2002: DANUBIA-RENT

ESPA BOND USA

Amerikanische Staatsanleihen, Euro-währungsgesichert

bis 31.10.2002: EKA-DOLLAR-BOND

ESPA BOND USA-CORPORATE bis 31.10.2002: FX-H DOLLAR-CORPORATE-BOND

ESPA BOND DOLLAR

Amerikanische Unternehmensanleihen, Euro-währungsgesichert Staatsanleihen in Dollar

bis 31.10.2002: DOLLARTREND

ESPA BOND DOLLAR-CORPORATE

Unternehmensanleihen in Dollar

bis 31.10.2002: DOLLAR-CORPORATE-BOND

ESPA BOND YEN

Staatsanleihen in Yen

bis 31.10.2002: EKA-YEN-BOND

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Staatsanleihen aus Schwellenländern

bis 31.10.2002: FIRST AUSTRIAN EMERGING BOND

ESPA BOND INTERNATIONAL

Staatsanleihen international

bis 31.10.2002: INTERTREND Die mit * gekennzeichneten Fonds sind auch zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geeignet.

28

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

STOCK-Familie: Fonds, die in Aktien anlegen ESPA STOCK VIENNA

Aktien Österreich

bis 31.10.2002: VIENNA-INVEST

ESPA STOCK EUROPE

Aktien Europa

bis 31.10.2002: EUROSTOCK

ESPA STOCK AMERICA

Aktien USA

bis 31.10.2002: STOCK-AMERICA

ESPA STOCK JAPAN

Aktien Japan

bis 31.10.2002: JAPAN-STOCK

ESPA STOCK DANUBIA

Aktien Zentral- und Osteuropa

bis 31.10.2002: DANUBIA-INVEST

ESPA STOCK ISTANBUL

Aktien Türkei

bis 31.10.2002: ISTANBUL-STOCK

ESPA STOCK GLOBAL

Aktien weltweit

bis 31.10.2002: GLOBAL-EQUITY

ESPA STOCK EUROPE-PROPERTY

Europäische Immobilien-Aktien

bis 31.10.2002: EUROPEAN-PROPERTY-STOCK

ESPA STOCK BIOTEC

Biotechnologie-Aktien

bis 31.10.2002: BIOTEC-STOCK

ESPA STOCK PHARMA

Pharma-Aktien

bis 31.10.2002: PHARMA-STOCK

ESPA STOCK TECHNO

Technologie-Aktien

bis 31.10.2002: TECHNO-STOCK

ESPA STOCK INTERNET-INFRA

Aktien von Internet-Infrastruktur-Unternehmen

bis 31.10.2002: INTERNET-INFRASTRUKTUR-STOCK

ESPA STOCK UMWELT

Umwelttechnologie-Aktien

bis 31.10.2002: UMWELT-STOCK

ESPA STOCK FINANCE

Aktien aus dem Finanzsektor

bis 31.10.2002: FINANCIAL-STOCK

ESPA STOCK ETHIK

Aktien aus ethisch orientierten Unternehmen

bis 31.10.2002: ETHIK-STOCK

ALPENFONDS

Aktien Alpenraum

BEST OF FONDS-Familie: Fonds, die in eine Auswahl der besten Fonds anlegen ESPA BEST OF EUROPE Aktienfonds Europa bis 31.10.2002: BEST OF EUROPE

ESPA BEST OF AMERICA

Aktienfonds USA

bis 31.10.2002: BEST OF USA

ESPA BEST OF JAPAN

Aktienfonds Japan

bis 31.10.2002: BEST OF JAPAN

ESPA BEST OF EMERGING-MARKETS

Aktienfonds Schwellenländer

bis 31.10.2002: BEST OF EMERGING MARKETS

ESPA BEST OF WORLD

Aktienfonds weltweit

bis 31.10.2002: BEST OF WORLD

ESPA BEST OF HEALTHCARE bis 31.10.2002: BEST OF HEALTHCARE

ESPA BEST OF TECHNOLOGY

Aktienfonds aus den Sektoren Pharma, Biotechnologie, Medizintechnik Aktienfonds Technologie weltweit

bis 31.10.2002: BEST OF TECHNOLOGY

29

Rechnungsjahr 2002/03

Anlagestrategiefonds Bezeichnung

BOND

MED

MIX

INVEST

TOP

STOCK

Aktienanteil

0%

bis 25 %

bis 35 %

bis 50 %

bis 75 %

100 %

PORTFOLIO-Familie: Fonds, deren Anlagestrategie von der ERSTEN-SPARINVEST festgelegt wird ESPA PORTFOLIO BOND* Renten-Asset Allocation bis 31.10.2002: EKA-BOND

ESPA PORTFOLIO MED

Asset Allocation mit bis zu 25 % Aktien

bis 31.10.2002: EKA-MED

ESPA PORTFOLIO MIX*

Asset Allocation mit bis zu 35 % Aktien

bis 31.10.2002: EKA-MIX

SELECT-Familie: Dachfonds, deren Anlagestrategie von der ERSTEN-SPARINVEST festgelegt wird ESPA SELECT CASH Euro-Geldmarkt-Dachfonds mit ESPA-Geldmarktfonds ESPA SELECT BOND Euro-Anleihen-Dachfonds mit ESPA-Rentenfonds ESPA SELECT MED Asset Allocation mit bis zu 25 % Aktienfonds bis 31.10.2002: SELECT-TREND

ESPA SELECT INVEST

Asset Allocation mit bis zu 50 % Aktienfonds

bis 31.10.2002: SELECT-INVEST

ESPA SELECT STOCK

Asset Allocation - 100 % Aktienfonds

bis 31.10.2002: SELECT-GLOBAL

ESPA SELECT STOCK-INDUSTRIES bis 31.10.2002: SELECTPLUS GLOBAL TRENDS

Asset Allocation auf Branchen-Basis 100 % Aktienfonds

PRO-Familie: Gemischte Fonds mit einer anderen als der hauseigenen Asset Allocation ESPA PRO MIX* Gemischter Fonds, bis zu 35 % Aktien bis 31.10.2002: PRO-MIX

ESPA PRO INVEST*

Gemischter Dachfonds, bis zu 50 % Aktienfonds

bis 31.10.2002: ALPHA-INVEST

ESPA PRO TOP

Gemischter Fonds

bis 31.10.2002: SPARINVEST

PIF-Familie: Fonds für die private Pensionsvorsorge (mit staatlicher Prämie) ESPA PIF MIX Pensionsinvestmentfonds mit staatlicher Prämie bis 31.10.2002: SPARKASSEN PENSIONSINVESTMENTFONDS-PLUS

ESPA PIF TOP

Pensionsinvestmentfonds mit staatlicher Prämie

bis 31.10.2002: SPARKASSEN PENSIONSINVESTMENTFONDS-TOP

Fonds der Sparkassen Fonds der Salzburger Sparkasse: SALZBURGER SPARKASSE BOND AUSTRIA*

EURO-Renten, österreichische Emittenten

bis 17.01.2003: SALZBURGER SPARKASSE RENT

SALZBURGER SPARKASSE BOND GERMANY

EURO-Renten, überwiegend deutsche Emittenten

bis 17.01.2003: SALZBURGER SPARKASSE DM-BOND

Die mit * gekennzeichneten Fonds sind auch zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geeignet.

30

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Fortsetzung Fonds der Salzburger Sparkasse: SALZBURGER SPARKASSE SELECT TREND

Gemischter Dachfonds, ca. 25 % Aktienfonds

bis 17.01.2003: SALZBURGER SPARKASSE TREND

SALZBURGER SPARKASSE SELECT INVEST

Gemischter Dachfonds, ca. 50 % Aktienfonds

bis 17.01.2003: SALZBURGER SPARKASSE INVEST

SALZBURGER SPARKASSE TOP OF WORLD

Globaler Aktiendachfonds

Fonds der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG: TOP I-DER STABILE Gemischter Dachfonds, ca. 20 % Aktienfonds TOP II-DER FLEXIBLE Gemischter Dachfonds, bis zu 70 % Aktienfonds TOP III-DER AKTIVE Aktiendachfonds TOP IV-DER PLANENDE* Dachfonds TOP V-DER OFFENSIVE Branchendachfonds Fonds der Waldviertler Sparkasse: DELPHIN INVEST

Globaler Aktiendachfonds

Fonds der Wiener Neustädter Sparkasse: SELECT ANLEIHEN-DACHFONDS SELECT AKTIEN-DACHFONDS

Dachfonds Dachfonds

Die mit * gekennzeichneten Fonds sind auch zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geeignet.

31

Gemäß § 43 Abs. 1 Investmentfondsgesetz 1993 weisen wir darauf hin, daß ein Prospekt gemäß § 6 Abs. 1 Investmentfondsgesetz am Sitz der Gesellschaft sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, aufliegt. Das Erscheinungsdatum des Prospekts sowie dessen Abholstellen wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 21. Juni 2002 kundgemacht.

http://www.sparinvest.com http://www.erstesparinvest.at