ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG Rechenschaftsbericht 2006/07 ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Inhalt Allge...
Author: Jörn Boer
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ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG

Rechenschaftsbericht 2006/07

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

Inhalt Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft .............................................................................................

2

Entwicklung des Fonds .................................................................................................................................................................

3

Portfolio-Highlights..............................................................................................................................................................

3

Ausblick ..................................................................................................................................................................................

3

Zusammensetzung des Fondsvermögens ............................................................................................................................

4

Vergleichende Übersicht (in EURO) ...........................................................................................................................................

5

Ausschüttung/Auszahlung .........................................................................................................................................................

5

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ............................................................................................

6

Vermögensaufstellung zum 30. April 2007 ..........................................................................................................................

9

Bestätigungsvermerk .................................................................................................................................................................... 16 Fondsbestimmungen ..................................................................................................................................................................... 17 Allgemeine Fondsbestimmungen ................................................................................................................................. 17 Besondere

Fondsbestimmungen ................................................................................................................................. 19

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung ....................................................................................................... 26 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern ................................................... 26 B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen ................................................. 28 C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen ................................................. 32 D. EU-Quellensteuer ................................................................................................................................................................. 36

Publikumsfonds der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlageges.m.b.H. .......................................................................... 37

1

Rechnungsjahr 2006/07

Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft

ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: 05 0100-19881, Telefax: 05 0100-17102

Stammkapital

2,30 Mio. EURO

Gesellschafter

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %)

Aufsichtsrat

Direktor Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Direktor Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) Direktor Mag. Dr. Kurt STÖBER (Vorsitzender-Stv.) Direktor Mag. Rupert ASCHER Direktor Leopold BREITFELLNER Direktor Mag. Alois HOCHEGGER Abt.-Direktor Mag. Dr. Michael MALZER Direktor Franz RATZ vom Betriebsrat entsandt: Mag. Dieter KERSCHBAUM (ab 1.4.2007) Mag. Franz KISSER Wolfgang MAYER (bis 31.3.2007) Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER

Geschäftsführer

Mag. Heinz BEDNAR Mag. Harald GASSER Dr. Franz GSCHIEGL

Prokuristen

Mag. Karl BRANDSTÖTTER Mag. Winfried BUCHBAUER Mag. Harald EGGER Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Ursula KEPLINGER (bis 20.10.2006) Mag. Franz KISSER Anton KOVAR Günther MANDL Peter RIEDERER (ab 1.7.2006) Ernst SORGER Ernst Rudolf THIER

Staatskommissäre

Rat Mag. Wolfgang PECHRIGGL AD Erwin GRUBER

Prüfer

ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH

Depotbank

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG

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ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

Sehr geehrter Anteilsinhaber, wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2006 bis zum 30. April 2007 vorzulegen. Weiters erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass mit Beginn des Rechnungsjahres in Verbindung mit einer Änderung der Fondsbestimmungen die Veranlagung von einer in Fonds auf eine Veranlagung in Aktien geändert wurde Weiters gestatten wir uns den Hinweis, dass der ESPA BEST OF EMERGING-MARKETS mit Stichtag 3. Mai 2006 in ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS umbenannt wurde.

Entwicklung des Fonds Portfolio-Highlights Die Wertentwicklung des Fonds war durch eine starke Kurskorrektur im Mai und Juni 2006 und eine danach einsetzende schnelle Kurserholung gekennzeichnet. Befürchtungen, die US-Notenbank könnte die Leitzinsen schneller und stärker nach oben schleusen, um aufkommenden Inflationssorgen entgegenzuwirken, führten zu einem Ausverkauf am Aktienmarkt. So fiel der MSCI EMF-Index um ca. 20 % von seinem höchsten Punkt, da die Anleger hohe Zinsen mit einem schwächeren weltwirtschaftlichen Wachstum in Zusammenhang brachten, was in der Regel negativ für die Emerging Markets-Aktienmärkte ist. Der Ausverkauf verlief undifferenziert und über alle Märkte und Sektoren hinweg und führte teilweise zu irrationalen Kursbewegungen. Ein anhaltend starkes Gewinnwachstum und ein weiterhin starkes globales Wirtschaftswachstum zeigten, dass die Befürchtungen unbegründet waren. Während der Korrektur haben wir zum einen Positionen in qualitativ guten Unternehmen im Portfolio verstärkt. Dazu gehörten z.B. Submarino, einer der führenden Internet-Kaufhäuser in Brasilien, China Mengniu Dairy, der führende Produzent von Milchprodukten in China, und CEZ, der führende Stromversorger in Tschechien mit starkem Wachstum in Osteuropa. Des weiteren übergewichteten wir Länder, die langfristig überproportionale Entwicklungsperspektiven bieten. Dazu gehörten z. B. Brasilien, Russland und China, während wir Thailand und Malaysien untergewichteten. Erst gegen Ende des Berichtsjahres haben wir unsere Länderwetten abgebaut, nachdem sich die Bewertungsunterschiede angenähert hatten. Ausblick Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Börsen der Emerging Markets bleiben das robuste Weltwirtschaftswachstum, anhaltend hohe Rohstoffpreise, die Annäherung der EU-Neumitglieder bzw. Beitrittskandidaten an die entwickelten Länder (Konvergenz) und die Risikoneigung der Investoren. Trotz sich verbreitenden Wachstumssorgen in den USA gehen wir weiterhin von einer robusten Weltkonjunktur aus, die von Wachstumsimpulsen in Europa, Japan und den Emerging Markets getrieben wird. Zudem unterstützt im Jahr 2007 ein solides Gewinnwachstum von ca. 20 % und ein moderates Kurs-Gewinn-Verhältnis von ca. 12,5 den positiven Ausblick für die Aktienmärkte der Emerging Markets. Insgesamt sehen wir mittel- bis langfristig überdurchschnittliches Kurspotenzial in den Emerging Markets.

3

Rechnungsjahr 2006/07

Zusammensetzung des Fondsvermögens 30. April 2007 Mio. EURO % Aktien lautend auf brasilianische Real britische Pfund EURO Hongkong-Dollar indische Rupie indonesische Rupie israelische Schekel malayische Ringgit mexikanische Pesos polnische Zloty schwedische Kronen Singapur-Dollar südafrikanische Rand südkoreanische Won Taiwan-Dollar thailändische Baht tschechische Kronen türkische Lira US-Dollar ungarische Forint Investmentzertifikate lautend auf EURO US-Dollar Wertpapiervermögen Financial Futures Bankguthaben Zinsenansprüche Fondsvermögen

4

3,0 0,9 0,1 5,3 4,4 1,5 3,2 5,8 2,2 5,1 0,2 0,5 3,9 3,3 3,4 1,2 0,7 1,7 15,9 0,9

4,66 1,38 0,17 8,15 6,89 2,37 4,97 8,97 3,40 7,85 0,38 0,79 6,10 5,12 5,25 1,91 1,03 2,59 24,65 1,37

-0,4 63,6 -0,9 0,0 64,5

-0,59 98,57 -1,42 0,00 100,00

30. April 2006 Mio. EURO % --------------------10,34 19,74 30,08 0,16 18,16 0,00 48,40

--------------------21,36 40,78 62,14 0,33 37,52 0,01 100,00

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

Vergleichende Übersicht (in EURO) Rechnungsjahr

2002 2) 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07

Fondsvermögen

Wertentwicklung in Prozent 1)

311.007,57 834.066,72 7.631.506,06 14.805.292,15 48.400.988,08 64.548.210,31

+ + + +

Rechnungs- Ausschüttungsanteile jahr Errechneter AusWert schüttung je Anteil

2002 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07

96,20 65,24 90,02 97,23 152,57 174,22

0,06 0,00 1,50 1,50 2,80 2,80

3,80 32,13 37,98 9,97 3) 58,99 3) 16,56

Thesaurierungsanteile Vollthesaurierungsanteile Errechneter Zur Thesaurierung Auszahlung Errechneter Zur Vollthesaurierung Wert verwendeter gem. § 13 Wert verwendeter je Anteil Ertrag InvFG je Anteil Ertrag

96,20 65,24 90,02 98,99 157,35 181,71

0,00 0,00 1,50 1,52 1,57 2,00

0,06 0,00 0,00 0,01 1,32 0,92

-----183,41

-----2,95

1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2) Rumpfrechnungjahr vom 22. April bis 30. April 2002. 3) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile geringfügig von der Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile ab.

Ausschüttung/Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2006/07 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 2,80 (2005/06 EURO 2,80) je Anteil, das sind bei 93.968 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 263.110,40, vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 0,89 einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Mittwoch, den 1. August 2007, bei der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Wien, und ihren Filialen, sowie bei sämtlichen österreichischen Sparkassen und ihren Filialen, bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2006/07 je Anteil EURO 2,00 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 252.279 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 504.558,00. Im Hinblick auf § 13 des Investmentfondsgesetzes ist ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragssteuer (EURO 0,92 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei 252.279 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 232.096,68. Die Kapitalertragsteuer ist in dieser Höhe von den depotführenden Banken einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Auch die Auszahlung erfolgt am Mittwoch, den 1. August 2007. Für die Vollthesaurierungsanteile erfolgt keine Auszahlung gem. § 13 des Investmentfondsgesetzes. Für das Rechnungsjahr 2006/07 werden EURO 2,95 je Anteil zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 12.735 Vollthesaurierungsanteilen insgesamt EURO 37.568,25.

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Rechnungsjahr 2006/07

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds-

Ausschütt.-

Thesaur.-

Vollthes.-

währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags

anteile

anteile

anteile*

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres Ausschüttung am 1.8.2006 (entspricht rd. 0,0207 Anteilen) 1)

152,57 2,80

157,35

157,35

Auszahlung (KESt) am 1.8.2006 (entspricht rd. 0,0094 Anteilen) 1)

1,32

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung

174,22

181,71

183,41

erworbene Anteile

177,83

183,41

Nettoertrag pro Anteil

+ 25,26

+ 26,06

+ 26,06

Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr

+ 16,56 %

+ 16,56 %

+ 16,56 %

2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Dividendenerträge

53.785,56 803.232,40

Sonstige Erträge

0,00

Summe Erträge (ohne Kursergebnis) Sollzinsen

-

857.017,96 5.147,65

Aufwendungen Vergütung an die KAG Sonstige Verwaltungsaufwendungen

-

900.968,07

Kosten für den Wirtschaftsprüfer

-

10.534,00

Publizitätskosten Wertpapierdepotgebühren

-

3.664,22 235.305,98

Depotbankgebühren

-

11.395,64

-

0,00 260.899,84

Kosten für externe Berater Summe sonstige Verwaltungsaufwendungen Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds Summe Aufwendungen Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

8.066,00 - 1.153.801,91 -

301.931,60

Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne Realisierte Verluste Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 6

9.555.586,66 - 2.862.165,82 6.693.420,84 6.391.489,24

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

6.391.489,24

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 4) 5) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses

2.396.455,04

Ergebnis des Rechnungsjahres

8.787.944,28

c. Ertragsausgleich für ordentliche Erträge

5.328,42

Fondsergebnis gesamt

8.793.272,70

3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 8)

48.400.988,08

Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 1.8.2006 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 1.8.2006

-

237.361,60 297.526,68 -

534.888,28

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

7.888.837,81

Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)

8.793.272,70

Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 9)

64.548.210,31

7

Rechnungsjahr 2006/07

4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am 1.8.2007 für 93.968 Ausschüttungsanteile zu je EUR 2,80

263.110,40

Auszahlung (KESt) am 1.8.2007 für 252.279 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,92 Wiederveranlagung für 252.279

232.096,68

Thesaurierungsanteile zu je EUR 2,00

504.558,00

736.654,68

Wiederveranlagung für 12.735 Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 2,95

37.568,25 1.037.333,33

Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)

6.396.817,66

Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz Gewinnübertrag auf die Substanz

2.862.165,82 -

1.376.169,41

1.485.996,41

Veränderung des Gewinnvortrags 10) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode

6.858.519,63 -

13.704.000,37

-

6.845.480,74 1.037.333,33

* Beginnend mit 26. Juli 2006 wurden für den ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Vollthesaurierungsanteile ausgegeben. Für die Berechnung von deren Wertentwicklung werden von den Thesaurierungsanteilen der Rechenwert zu Beginn des Rechnungsjahres sowie die Höhe der Auszahlung zugrundegelegt. 1) Rechenwerte am 28.7.2006 (Ex-Tag): Für einen Ausschüttungsanteil EUR 135,13, für einen Thesaurierungsanteil EUR 140,94. 2) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile geringfügig von der Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile und Vollthesaurierungsanteile ab. 4) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 5) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 9.089.875,88. 6) Davon aus Derivativgeschäften: EUR 1.365.472,94. 7) Davon aus Derivativgeschäften: EUR - 24.556,40. 8) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 84.772. Ausschüttungsanteile, 225.399 Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile. 9) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 93.968 Ausschüttungsanteile, 252.279 Thesaurierungsanteile und 12.735 Vollthesaurierungsanteile. 10) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war.

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ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

Vermögensaufstellung zum 30. April 2007 einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. Mai 2006 bis 30. April 2007 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EUR

AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE

% Anteil am Fondsvermögen

AKTIEN auf Britische Pfund lautend Emissionsland GROSSBRITANNIEN ANGLO AMERICAN HIKMA PHARMACEUTICALS

GB0004901517 GB00B0LCW083

16.000 960 15.040 26,500000 92.000 37.500 54.500 3,767500 Summe GBP umgerechnet zum Kurs von 0,680115

586.018,71 301.903,08 887.921,79

0,91 0,47 1,38

16,720000

501.481,78 501.481,78

0,78 0,78

24,450000 19,540000 14,880000 9,180000 7,960000 4,290000 11,200000 6,880000

685.051,67 312.321,36 685.531,19 540.312,75 368.219,15 380.765,41 737.130,31 499.383,22 4.208.715,06

1,06 0,48 1,06 0,84 0,57 0,59 1,14 0,77 6,52

HK0941009539

71,450000 Summe Summe HKD umgerechnet zum Kurs von 10,635840

550.863,87 550.863,87 5.261.060,71

0,85 0,85 8,15

INE001A01028 INE009A01021 INE733E01010 INE330H01018 INE002A01018 INE467B01029 INE155A01014 INE226A01021

23.000 4.900 18.100 1.666,350000 19.500 6.450 13.050 2.050,850000 230.000 14.000 216.000 159,200000 89.500 5.400 84.100 477,100000 26.400 1.600 24.800 1.561,050000 29.900 6.000 23.900 1.265,700000 31.000 1.850 29.150 750,450000 281.000 0 281.000 95,000000 Summe INR umgerechnet zum Kurs von 56,000840

538.580,05 477.914,13 614.047,93 716.491,22 691.311,77 540.174,58 390.630,17 476.689,28 4.445.839,13

0,83 0,74 0,95 1,11 1,07 0,84 0,61 0,74 6,89

3.645.000 1.140.000 2.505.000 3.050,000000 1.835.000 810.000 1.025.000 5.550,000000 860.000 0 860.000 6.500,000000 Summe IDR umgerechnet zum Kurs von 12342,279870

619.030,69 460.915,65 452.914,70 1.532.861,04

0,96 0,71 0,70 2,37

AKTIEN auf Hongkong Dollar lautend Emissionsland CAYMAN-INSELN SHIMAO PROPERTY HOLDINGS

KYG810431042

708.000

389.000

319.000 Summe

Emissionsland CHINA VOLKSREPUBLIK CHINA LIFE INSURANCE CO. CHINA SHENHUA ENERGY CHINA SHIPPING DEV. HARBIN POWER EQUIPMENT HUANENG POWER INTERN. IND.&COMM.BK CHINA JIANGXI COPPER CO. WUMART STORES INC.

CN0003580601 CN000A0ERK49 CN0008932385 CN0008935511 CN0009115410 CN000A0LB420 CN0009070615 CN000A0F65X7

643.000 508.000 490.000 666.000 1.044.000 1.644.000 1.250.000 772.000

345.000 338.000 0 40.000 552.000 700.000 550.000 0

298.000 170.000 490.000 626.000 492.000 944.000 700.000 772.000 Summe

Emissionsland HONGKONG CHINA TELECOM (HK)

82.000

0

82.000

AKTIEN auf Indische Rupie lautend Emissionsland INDIEN HOUSING DEV.FINANCE INFOSYS TECHNOLOGIES NTPC LTD. RELIANCE COMMUNICATION RELIANCE INDUSTRIES TATA CONSULTANCY TATA MOTORS VOLTAS LTD

AKTIEN auf Indonesische Rupie lautend Emissionsland INDONESIEN BK MANDIRI INDOCEMENT TUNGGAL PT BK DANAMON INDONESIA

ID1000095003 ID1000061302 ID1000094204

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Rechnungsjahr 2006/07 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EUR

% Anteil am Fondsvermögen

AKTIEN auf Malayische Ringgit lautend Emissionsland MALAYSIA COMMERCE ASSET GENTING BERHAD IJM CORP.BERHAD IOI CORP. BERHAD SP SETIA BHD TOP GLOVE CORP. TRANSMILE GROUP BHD

MYL1023OO000 MYL3182OO002 MYL3336OO004 MYL1961OO001 MYL8664OO004 MYL7113OO003 MYL7000OO002

437.000 0 437.000 10,800000 746.000 188.000 558.000 8,500000 520.000 70.000 450.000 8,700000 223.000 51.000 172.000 25,250000 380.000 0 380.000 8,250000 397.200 15.000 382.200 9,050000 240.000 40.000 200.000 13,100000 Summe MYR umgerechnet zum Kurs von 4,652740

1.014.370,03 1.019.399,32 841.439,67 933.428,47 673.796,52 743.413,56 563.109,05 5.788.956,62

1,57 1,58 1,30 1,45 1,04 1,15 0,87 8,97

MXP3142C1177 MXP4948K1056 MX01UR000007 MXP810081010

92.000 5.500 86.500 60,010000 229.500 14.000 215.500 36,550000 310.000 84.500 225.500 45,760000 229.500 14.000 215.500 42,950000 Summe MXP umgerechnet zum Kurs von 14,876410

348.932,64 529.464,10 693.640,47 622.174,64 2.194.211,85

0,54 0,82 1,07 0,96 3,40

PLBZ00000044 PLPEKAO00016 PLBRE0000012 PLGTC0000037 PLKGHM000017 PLORBIS00014 PLPBG0000029 PLPKO0000016 PLTVN0000017

5.000 0 5.000 305,000000 15.000 690 14.310 262,500000 3.500 0 3.500 510,000000 28.000 0 28.000 49,400000 25.000 0 25.000 107,000000 18.000 0 18.000 83,900000 5.056 0 5.056 430,000000 57.000 0 57.000 50,850000 55.000 0 55.000 27,180000 Summe PLN umgerechnet zum Kurs von 3,788410

402.543,55 991.543,95 471.173,92 365.113,60 706.100,98 398.636,90 573.876,64 765.083,50 394.598,26 5.068.671,30

0,62 1,54 0,73 0,57 1,09 0,62 0,89 1,19 0,61 7,85

95.700 26.200 69.500 23,720000 10.300.000 7.000.000 3.300.000 0,128990 53.115 0 53.115 22,430000 68.900 12.150 56.750 23,900000 57.400 28.450 28.950 30,560000 36.700 14.200 22.500 72,520000 17.200 5.050 12.150 96,500000 Summe BRL umgerechnet zum Kurs von 2,764870

596.245,03 153.955,52 430.895,29 490.556,52 319.983,22 590.154,33 424.061,53 3.005.851,44

0,92 0,24 0,67 0,76 0,50 0,91 0,66 4,66

15.200 760 14.440 556,500000 165.000 9.900 155.100 31,010000 160.000 0 160.000 29,800000 Summe IL umgerechnet zum Kurs von 5,495760

1.462.192,67 875.156,67 867.577,91 3.204.927,25

2,27 1,36 1,34 4,97

AKTIEN auf Mexikanische Pesos lautend Emissionsland MEXICO CORPORACION GEO B GRUMA SA URBI DESARROLLOS URBANOS WAL-MART DE MEXICO

AKTIEN auf Polnische Zloty lautend Emissionsland POLEN BANK ZACHODNI WBK BK POLSKA KASA OP BRE BANK ROZWOJU GLOBE TRADE CENTRE KGHM POLSKA MIEDZ ORBIS S.A. A PBG S.A. PKO BANK POLSKI S.A. TVN S.A.

AKTIEN auf REAL (Brasilien) lautend Emissionsland BRASILIEN ALL AMERICA LATINA LOJAS AMERICANAS PFD METALFRIO SOLUTIONS S.A. NATURA COSMETICOS S.A. PERDIGAO S.A. SUBMARINO S.A. USINAS SIDERURGICAS

BRALLLCDAM10 BRLAMEACNPR6 BRFRIOACNOR2 BRNATUACNOR6 BRPRGAACNOR4 BRSUBAACNOR3 BRUSIMACNPA6

AKTIEN auf Schekel (Israel) lautend Emissionsland ISRAEL AFRICA-ISRAEL INV. ICL-ISRAEL CHEMICALS MAKHTESHIM-AGAN IND.

10

IL0006110121 IL0002810146 IL0010818198

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EUR

% Anteil am Fondsvermögen

AKTIEN auf Schwedenkronen lautend Emissionsland BERMUDA WEST SIBERIAN RES. SDR

SE0000739286

574.000 194.500 379.500 5,900000 Summe SEK umgerechnet zum Kurs von 9,129210

245.262,19 245.262,19

0,38 0,38

SG1T57930854

445.000 0 445.000 2,380000 Summe SGD umgerechnet zum Kurs von 2,068110

512.110,09 512.110,09

0,79 0,79

199.000 9.000 190.000 34,050000 165.000 39.900 125.100 45,580000 56.200 20.400 35.800 93,500000 63.000 3.800 59.200 103,750000 65.000 0 65.000 80,500000 20.900 900 20.000 244,110000 63.700 11.100 52.600 110,800000 Summe ZAR umgerechnet zum Kurs von 9,553620

677.177,87 596.847,90 350.369,81 642.897,67 547.698,15 511.031,42 610.038,92 3.936.061,74

1,05 0,92 0,54 1,00 0,85 0,79 0,95 6,10

KR7090430000 1.321 65 1.256 602.000,000000 KR7015940000 40.700 9.000 31.700 23.000,000000 KR7039130000 14.000 480 13.520 69.300,000000 KR7000720003 14.500 3.190 11.310 56.000,000000 KR7009540006 7.600 2.815 4.785 236.500,000000 Summe KRW umgerechnet zum Kurs von 1266,519910

596.999,70 575.671,96 739.772,03 500.078,99 893.513,39 3.306.036,07

0,92 0,89 1,15 0,77 1,38 5,12

TW0002357001 TW0002474004 TW0002002003 TW0002603008 TW0001402006 TW0002317005 TW0002325008 TW0002330008

220.000 200.000 20.000 76,400000 68.000 0 68.000 256,000000 713.000 43.000 670.000 37,800000 600.000 0 600.000 20,450000 785.000 295.000 490.000 30,450000 158.000 20.000 138.000 221,500000 330.000 0 330.000 64,000000 472.996 28.000 444.996 68,700000 Summe TWD umgerechnet zum Kurs von 45,391400

33.662,76 383.508,77 557.947,10 270.315,52 328.707,64 673.409,50 465.286,38 673.502,81 3.386.340,48

0,05 0,59 0,86 0,42 0,51 1,04 0,72 1,04 5,25

TH0001010R16 TH0363010R10 TH0355010R16 TH0535010R13

115.000 6.900 108.100 110,000000 540.000 0 540.000 26,000000 214.500 83.000 131.500 94,000000 520.000 0 520.000 32,750000 Summe THB umgerechnet zum Kurs von 44,800000

265.424,11 313.392,86 275.915,18 380.133,93 1.234.866,08

0,41 0,49 0,43 0,59 1,91

AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend Emissionsland SINGAPUR YANLORD LAND GROUP LTD

AKTIEN auf Südafrikan. Rand lautend Emissionsland SÜDAFRIKA AFRICAN BANK INVESTMENT EDGARS CONSOLIDATED JD GROUP LTD MTN GROUP LTD. REUNERT LTD NEW SASOL LTD STD BANK GROUP

ZAE000030060 ZAE000068649 ZAE000030771 ZAE000042164 ZAE000057428 ZAE000006896 ZAE000057378

AKTIEN auf Südkoreanische Won lautend Emissionsland KOREA SUED AMOREPACIFIC SW 5000 DACOM CORP. HANA TOUR SERVICE HYUNDAI ENGINEERING HYUNDAI HEAVY INDUSTRIES

AKTIEN auf Taiwan-Dollar lautend Emissionsland TAIWAN ASUSTEK COMPUTER INC. CATCHER TECH. CORP. CHINA STEEL EVERGR.MARINE (TAIW.) FAR EASTERN TEXTILE HON HAI PRECIS INDUSTR. SILICONWARE PRECISION TAIWAN SEMICON.MANU.

AKTIEN auf Thailand Baht lautend Emissionsland THAILAND BANGKOK BK PRECIOUS SHIPP PCL PTT EXPLORAT&PRODUCING THORESEN THAI

11

Rechnungsjahr 2006/07 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EUR

% Anteil am Fondsvermögen

AKTIEN auf Tschechische Kronen lautend Emissionsland TSCHECHISCHE REP. C E Z AS

CZ0005112300

19.500 1.000 18.500 1.010,000000 Summe CZK umgerechnet zum Kurs von 28,206610

662.433,38 662.433,38

1,03 1,03

TRAAKCNS91F3 TRAANHYT91O3 TREENKA00011 TREENKA00011 TRAMIGRS91J6 TRETAVH00018 TRAGARAN91N1

64.300 3.850 60.450 8,400000 135.833 28.200 107.633 5,250000 44.000 0 0 0,000000 48.500 57.550 34.950 20,200000 52.200 22.400 29.800 15,800000 7.100 0 7.100 11,500000 199.000 79.000 120.000 6,400000 Summe TRY umgerechnet zum Kurs von 1,853550

273.949,99 304.860,00 0,00 380.885,33 254.020,66 44.050,61 414.340,05 1.672.106,64

0,42 0,47 0,00 0,59 0,39 0,07 0,64 2,59

38,820000 101,540000

585.300,74 496.624,89 1.081.925,63

0,91 0,77 1,68

72,050000

723.329,73 723.329,73

1,12 1,12

23,900000 38,950000

597.649,41 1.817.643,75 2.415.293,16

0,93 2,82 3,74

22,000000

271.832,66 271.832,66

0,42 0,42

28,020000

556.418,52 556.418,52

0,86 0,86

90,450000 303,750000

530.196,15 643.396,14 1.173.592,29

0,82 1,00 1,82

46,000000

573.452,19 573.452,19

0,89 0,89

51,940000 110,390000

901.537,15 518.800,36 1.420.337,51

1,40 0,80 2,20

71,000000

604.173,10 604.173,10

0,94 0,94

AKTIEN auf Türkische Lira lautend Emissionsland TÜRKEI AKCANSA CIMENTO SANAYI ANADOLU HAYAT SIGORTA ENKA INSAAT VE SANAYI ENKA INSAAT VE SANAYI MIGROS TURK TAV HAVALIMAN.HLDG TURKIYE GAR.BANK.NA

AKTIEN auf US Dollar lautend Emissionsland BRASILIEN BANCO ITAU HLDG. PETROLEO BRASILEIRO ADR

US0596022014 US71654V4086

21.800 9.200

1.300 2.550

20.500 6.650 Summe

Emissionsland CHILE LAN AIRLINES S.A.

US5017231003

17.200

3.550

13.650 Summe

Emissionsland ISRAEL CHECK POINT SOFTW TECHS TEVA PHARMACEUTICAL IND

IL0010824113 US8816242098

34.000 66.000

0 2.550

34.000 63.450 Summe

Emissionsland KASACHSTAN JSC HALYK BK

US46627J3023

16.800

0

16.800 Summe

Emissionsland KOLUMBIEN BANCOLOMBIA

US05968L1026

27.000

0

27.000 Summe

Emissionsland KOREA SUED KOOKMIN BANK SAMSUNG EL.

US50049M1099 US7960508882

12.500 4.820

4.530 1.940

7.970 2.880 Summe

Emissionsland LUXEMBURG TENARIS S.A.

US88031M1099

45.500

28.550

16.950 Summe

Emissionsland MEXICO AMERICA MOVIL FOM. ECONOM. MEX. ADR

US02364W1053 US3444191064

28.000 6.800

4.400 410

23.600 6.390 Summe

Emissionsland NIEDERLANDE ZENTIVA

US98942R2040

13.800

2.230

11.570 Summe

12

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EUR

% Anteil am Fondsvermögen

20,010000

441.978,38 441.978,38

0,68 0,68

14,850000 46,000000 55,150000 52,100000 27,500000 39,450000 130,000000

513.326,86 199.608,73 573.946,80 414.221,94 589.577,54 570.137,02 782.107,29 3.642.926,18

0,80 0,31 0,89 0,64 0,91 0,88 1,21 5,64

10,690000

314.490,39 314.490,39

0,49 0,49

116,400000 66,300000

740.523,37 463.240,81 1.203.764,18 14.423.513,92

1,15 0,72 1,86 22,35

5.750 1.350 4.400 22.305,000000 13.000 0 13.000 9.302,000000 Summe HUF umgerechnet zum Kurs von 248,281390 SUMME AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE

395.285,37 487.052,21 882.337,58 61.651.369,30

0,61 0,75 1,37 95,51

551.000 0 551.000 0,935000 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,359660 SUMME INVESTMENTZERTIFIKATE

378.907,23 378.907,23 378.907,23

0,59 0,59 0,59

370,000000 Summe EUR

111.000,00 111.000,00

0,17 0,17

33,830000

895.723,93 895.723,93

1,39 1,39

Emissionsland PAKISTAN OIL + GAS DEV. GDR

US67778Q2003

30.032

0

30.032 Summe

Emissionsland RUSSLAND CHERKIZOVO GRP KALINA MOBILE TELESYS. ADR/20 NOVATEK GDR REG. S NOVOLIPETSKIY METALLURG OAO GAZPROM UN.ENERGY SYS RUSSIA

US68371H2094 US6781282081 US6074091090 US6698881090 US67011E2046 US3682872078 US9046882075

47.000 5.900 14.700 11.500 31.000 40.700 10.300

0 0 550 690 1.850 21.050 2.120

47.000 5.900 14.150 10.810 29.150 19.650 8.180 Summe

Emissionsland TAIWAN TAIWAN SEMICON.MANU. ADR

US8740391003

40.000

0

40.000 Summe

Emissionsland ÄGYPTEN ORASCOM CONSTRUCTION IND. ORASCOM TELECOM HOLDING

US68554N1063 US68554W2052

9.200 16.700

550 7.200

8.650 9.500

Summe Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,359660 AKTIEN auf Ungarische Forint lautend Emissionsland UNGARN MOL NA A ORSZAGOS TAKAR BK

HU0000068952 HU0000061726

INVESTMENTZERTIFIKATE auf US Dollar lautend Emissionsland SINGAPUR FIRST SHIP LEASE TRUST

SG1U66934613

IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE AKTIEN auf EURO lautend Emissionsland RUSSLAND SBEREGAT.BANK ROSSIYSKOY

US80529Q2057

300

0

300

US2044121000

62.600

26.600

36.000

AKTIEN auf US Dollar lautend Emissionsland BRASILIEN CIA VALE DO RIO DOCE

Summe

13

Rechnungsjahr 2006/07 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EUR

% Anteil am Fondsvermögen

Emissionsland RUSSLAND LUKOIL ADRIS

US6778621044

20.000

9.680

10.320

77,650000 Summe Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,359660 SUMME IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE

589.373,81 589.373,81 1.485.097,74 1.596.097,74

0,91 0,91 2,30 2,47

63.626.374,27 919.019,45 2.816,59 64.548.210,31

98,57 1,42 0,00 100,00

GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS WERTPAPIERE BANKGUTHABEN ZINSENANSPRÜCHE FONDSVERMÖGEN

UMLAUFENDE AUSSCHÜTTUNGSANTEILE UMLAUFENDE THESAURIERUNGSANTEILE UMLAUFENDE VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE ANTEILSWERT AUSSCHÜTTUNGSANTEILE ANTEILSWERT THESAURIERUNGSANTEILE ANTEILSWERT VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE

Stück Stück Stück EUR EUR EUR

93.968 252.279 12.735 174,22 181,71 183,41

WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

lautend auf

Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE AKTSIONERNAYA FINANS.KOR. AMOREPACIFIC ANADOLU SIGORTA AROMATICS THAILAND ASTRA INTERNATIONAL TBK BANK OF CHINA BEZEQ ISRAEL TELECOMM. BK LEUMI LE-ISRAEL CHINA CONSTR. BANK H YC 1 CHINA MENGNIU DAIRY COCA COLA ICECEK GRUPO MEXICO B GUANGZHOU R+F PR.H GUANGZHOU R+F PROPER GUANGZHOU R+F PROPER. HDFC BANK LTD HYUNDAI MOTOR CO. ICICI BANK LTD KAZAKHYMS PLC MALAYSIA INT.SHIPPING MITAC INTERNATIONAL PBG S.A. -ANR.PBG S.A. CERT. PERUSAHAAN GAS NEGARA

14

US48122U2042 KR7002790004 TRAANSGR91O1 TH0555010R11 ID1000057607 CN000A0JMZ83 IL0002300114 IL0006046119 CN000A0HF1W3 KYG210961051 TRECOLA00011 MXP370841019 CN000A0KDYR8 CN000A0KDYQ0 CN000A0ES9H5 US40415F1012 KR7005380001 US45104G1040 GB00B0HZPV38 MYL3816OO005 TW0002315009 PLPBG0000094 PLPBG0000110 ID1000096308

USD KRW TRY THB IDR HKD IL IL HKD HKD TRY MXP HKD HKD HKD USD KRW USD GBP MYR TWD PLN PLN IDR

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ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

lautend auf

Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

PETROCHINA CO. PHILIPPINE LONG DISTANCE PKN ORLEN S.A. RICHT. GEDEON NA C TURK SISE CAM TURKIYE IS BANKASI/C UNIVERSO ONLINE PFD VOLTAS LTD WEIQIAO TEXTILE CO WUMART STORES INC. WUMART STORES INC. YAPI VE KREDIT BANKASI

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INVESTMENTZERTIFIKATE CAF-EM.MKTS CAP.CLASS. AT COMGEST GROWTH EM MKTS AT GARTMORE-EMERG. MKTS I AT JPMF EMER.MKTS.EQU. A AA SISF EMERGING MARKETS AT STATE STR.EMERG.MKT C AT

IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE SURGUTNEFTEGAZ NICHT NOTIERTE WERTPAPIERE B2W CIA GL.VAREJO RED.PFD

Wien, im Mai 2007 ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Mag. Bednar

Mag. Gasser

Dr. Gschiegl

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Rechnungsjahr 2006/07

Bestätigungsvermerk Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2006 bis 30. April 2007 des ESPA STOCK GLOBALEMERGING MARKETS, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet.

ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Dr. Robert Wauschek (Wirtschaftsprüfer)

Wien, am 18. Juli 2007

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Mag. Gerhard Grabner (Wirtschaftsprüfer)

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG

Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST KAG (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die vervielfältigten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft sowie die handschriftliche Unterschrift eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank (§ 5). § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

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Rechnungsjahr 2006/07 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch -

vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder

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ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS -

indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen

Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.

Besondere Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien sowie alle ihre Filialen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug als auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück ausgegeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Der ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS ist ein Aktienfonds. Das Fondsvermögen wird nach den folgenden, demonstrativ beschriebenen, anlagepolitischen Grundsätzen angelegt: a) Die Veranlagung orientiert sich schwerpunktmäßig am MSCI Emerging Markets Free (Bloomberg-Kürzel: MXEF). Das Schwergewicht ist auf Aktien zu legen, die im MSCI Emerging Markets Free enthalten sind.

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Rechnungsjahr 2006/07 b) Zur (teilweisen) Abbildung des anlagepolitischen Investmentuniversums dürfen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen - unabhängig des Staates, in dem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat - bis zu maximal 10 % des Fondsvermögens des ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS erworben werden. c) Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, neben den in lit. a) und lit. b) genannten Vermögensgegenständen in untergeordnetem Ausmaß auch in sonstige Vermögensgegenstände gem. Z 1 zu investieren. d) Investitionen in Vermögensgegenstände gem. § 18 dieser Fondsbestimmungen spielen als Anlageziel eine untergeordnete Rolle. e) Derivative Instrumente gemäß § 19 und § 19a dieser Fondsbestimmungen dürfen sowohl zur Risikominimierung (Absicherung) als auch zu Spekulationszwecken verwendet werden. Bezogen auf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens spielen sowohl der Absicherung dienende Derivate als auch nicht der Absicherung dienende Derivate eine untergeordnete Rolle. Im Rahmen ihres Absicherungskonzepts versucht die Kapitalanlagegesellschaft unter anderem, den größtmöglichen Teil - des Marktrisikos durch geeignete Strategien, hauptsächlich durch den Einsatz von Finanzterminkontrakten auf Aktienindices, - des Währungsrisikos, hauptsächlich durch den Einsatz von Devisentermingeschäften abzusichern. Für Spekulationszwecke werden hauptsächlich Finanzterminkontrakte auf Wertpapierindices abgeschlossen. Nähere Angaben zur Ermittlung des Gesamtrisikos finden sich in § 19b der Fondsbestimmungen. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder - von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder - von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder

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ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS - von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. 2. Die Bestimmungen der Z 1 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Vermögensgegenstände nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze erwerben. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente eingesetzt werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf.

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Rechnungsjahr 2006/07 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen einsetzen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 4. Die Bestimmungen der Z 1 bis Z 3 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), eingesetzt werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. 2. Die Bestimmungen der Z 1 und Z 2 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. § 19b Value at risk Nicht anwendbar. § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, daß der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen.

22

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS § 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 4,0 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Mai bis zum 30. April des nächsten Kalenderjahres. § 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,8 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird, jährlich mindestens jedoch € 24.000,--. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung des Kapitalanlagefonds entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Depotbankgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. § 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. August des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Soferne nicht bei allen Anteilinhabern die Voraussetzungen für ein Unterbleiben der Auszahlung gemäß § 13 InvFG vorliegen, ist ab 1. August des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z.5 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. § 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens.

23

Rechnungsjahr 2006/07 Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit Amtlichem Handel und von organisierten Märkten (Version Mai 2006) 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der "geregelten Märkte "größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm im "Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)". sowie Polen: Slowakische Republik: Slowenien: Tschechische Republik: Ungarn: Estland:

Warschau Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options Exchange-BOB Laibach (Ljubljana) Prag Budapest Tallinn

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8

Bosnien Herzegovina: Republik Srpska, BiH 1) : Kroatien: Schweiz: Serbien und Montenegro: Türkei: Bulgarien Rumänien

Sarajevo Banja Luka Zagreb, Varazdin SWX Swiss-Exchange Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") Sofia (Bulgarien Stock Exchange) Bukarest (Bucharest Stock Exchange)

3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8. 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20

Australien: Argentinien: Brasilien: Chile: Hongkong: Indien: Indonesien: Israel: Japan: Kanada: Korea: Malaysia: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Südafrika: Taiwan: Thailand: USA:

3.21

Venezuela:

24

Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta Tel Aviv Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Seoul Kuala Lumpur Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 4.2 4.3 4.4

Japan: Kanada: Korea: Schweiz:

4.5

USA

Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities

5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 5.2 5.3

Argentinien: Australien: Brasilien:

5.4 5.5 5.6

Kanada: Hongkong: Japan:

5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12

Neuseeland: Philippinen: Singapur: Südafrika: Schweiz: USA:

Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Hong Kong Futures Exchange Ltd. Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange New Zealand Futures & Options Exchange Manila International Futures Exchange Singapore International Monetary Exchange Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) EUREX American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)

1) “BiH" ist die offizielle Abkürzung von "Bosnia i Herzegovina".

25

Rechnungsjahr 2006/07

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechnungsjahr: Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:

01.05.2006 -

30.04.2007 01.08.2007 FN Werte je Anteil in

AusThesauschüttungsrierungsanteile anteile AT000 068 096 2 AT000 068 097 0 AT000 067 968 3 EUR EUR

1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.c) bis 1.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 8. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 8. im Abschnitt B. (C.) g) Erbschaftssteuerwert: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:

Endbesteuerung zur Gänze wie a) 1)

2)

3,5449 3,5449 0,0000

3,6973 3,6973 0,0000

0,8862 0,8862

0,9243 0,9243

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,00 0,00

0,00 0,00

2,8000

0,0000

2,8000

0,0000

2,8000 0,0000

0,0000 0,0000

0,0000 0,0000

0,0000 0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: - Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: Für Depots ohne Optionserklärung: d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 8. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 8. im Abschnitt B. (C.)

26

3)

4)

5) 5)

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechnungsjahr:

01.05.2006 - 30.04.2007

Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:

Aus-

Thesau-

Vollthesau-

schüttungs-

rierungs-

rierungs-

anteile

anteile

anteile

01.08.2007

FN AT000 068 096 2 AT000 068 097 0 AT0000A00GK1 AT000 067 968 3 Werte je Anteil in

3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) *

EUR

EUR

EUR

6)

a) Zurechnungen: - Ausschüttung

2,8000

-

-

-

0,0000

0,0000

- ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge:

0,0000

0,0000

0,0000

- inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:

0,0000

0,0000

0,0000

- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

-

-

-

- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG:

0,0000

0,0000

0,0000

- Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:

0,0000

0,0000

0,0000

-

-

-

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,1275

0,1330

0,1342

0,0000

0,0000

0,0000

In- und ausländische Kapitalerträge gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG:

3,5449

3,6973

b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge:

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

- ordentliches Fondsergebnis

- steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: b) Abrechnungen:

- Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische KESt:

7)

(Achtung: Die Anrechnung der KESt ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu sowie auf allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 8. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: e) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 8. im Abschnitt B. (C.)

4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) "Zwischenbesteuerung" gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 KStG:

c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für Erträge aus Anleihen und ausländ. Immobilien-Investmentfonds:

1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b) angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (s. auch Pkt. 12.b) im Teil B bzw. C der steuerlichen Behandlung). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a) Zurechnungen und b) Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt, ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. *

In der Position „steuerpflichtige Einkünfte“ (siehe die Position 5. des Teils B./C. der steuerlichen Behandlung) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 10.a) des Teils B./C. der steuerlichen Behandlung) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtssprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Postion 8.a) des Teils B./C. der steuerlichen Behandlung), auf die inländische Köperschaftsteuer nicht zulässig ist.

27

Rechnungsjahr 2006/07 B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechenwert zum 30.04.2007 : EUR 174,22 Rechnungsjahr: 01.05.2006 - 30.04.2007 Datum der Ausschüttung: 01.08.2007 ISIN: AT000 068 096 2 Werte je Anteil in 1. Ausschüttung (nach dem Abzug der KESt I, vor dem Abzug der sonstigen KESt) 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: - ordentliche Erträge - Substanzgewinne c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) d) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge 3. Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA) b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) - Gemäß DBA steuerfreie Dividenden - steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge c) Ausgeschüttete Substanzgewinne (Abzug als steuerfrei bzw. versteuert) 4. Hievon endbesteuert 5. Steuerpflichtige Einkünfte Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG) 6. Erbschaftssteuerwert

Privatanleger Fuß(mit oder noten ohne Option) EUR

1)

2)

3)

17)

s.auch die FN

Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Personen Personen (auch OG, KG, ....) EUR EUR

Privatstiftungen

EUR

2,8000

2,8000

2,8000

2,8000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000 0,0000 3,5449 -

0,0000 0,0000 -

0,0000 0,0000 -

0,0000 0,0000 3,5449 -

0,0000

0,0000

0,0000

2,8000 0,0000 2,8000 -

0,0000 0,0000 2,8000 2,8000 -

0,0000 0,0000 2,8000 3,5449 3,5449

2,8000 3,5449 3,5449 0,0000 -

2)

0,00

-

-

-

4)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,1275

0,1275

0,1275

FN 9

0,0000 0,1275 0,0000

0,0000 0,1275 0,0000

0,0000 0,1275 0,0000

0,0000 0,0000 FN 9

0,0328

0,0328

0,0328

FN 9

0,0000 0,0328 0,0811

0,0000 0,0328 0,0811

0,0000 0,0328 0,0811

0,0000 0,0000 FN 9

Detailangaben 7. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 8. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (Details im Punkt 13. a)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal und des matching credit) - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) sowie auf Auschüttungen von ausländischen Immobilien-Investmentfonds anrechenbar gesamt (ohne matching credit) - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit) b) von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten (Details im Punkt 13. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) sowie auf Auschüttungen von ausländischen Immobilien-Investmentfonds rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Details im Punkt 13. d))

28

5) 6) 7) 8)

8) 10)

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechnungsjahr: Datum der Ausschüttung: ISIN:

01.05.2006 - 30.04.2007 01.08.2007 AT000 068 096 2 Werte je Anteil in 9. Begünstigte Beteiligungserträge a) Halbsatzbesteuerung gemäß § 37 Abs. 1 EStG (in- und ausländische Dividendenerträge brutto) b) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) c) steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland e) steuerfrei gemäß Art. 10 Abs. 4 DBA Luxemburg f) steuerfrei gemäß Art. 10 Abs. 6 DBA Schweden

10. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: Erträge, die der "Zwischensteuer" unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge s.auch die FN - ausländische Dividenden - steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds - Erträge aus Immobilienfonds

Privatanleger Fuß(mit oder noten ohne Option) EUR

11) 3)

2) 17)

11. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden)

a) Österreichische KESt auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge - KESt auf ausländische Dividenden - KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds - KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds - KESt auf Erträge aus Immobilienfonds Summe für a) Österreichische KESt auf diverse Erträge b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds - KESt auf sonstige Substanzgewinne Summe für b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 12.a) und 12.b)) gerundet

Privatstiftungen

EUR

0,0000 -

0,0000 -

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 -

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 3,5449

-

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

FN 14 FN 14 FN 14 FN 14 FN 14 FN 14 FN 14

0,0000 0,8862 0,8862

-

-

FN 14 FN 14 FN 14

0,8862 0,89

0,0000 0,00

0,0000 0,00

FN 14 FN 14

12) 13)

b) Substanzgewinne - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds - Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)

12. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist:

Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Personen Personen (auch OG, KG, ....) EUR EUR

-

0,0000 3,5449

12)

2) 15)

16)

29

Rechnungsjahr 2006/07

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechnungsjahr: Datum der Ausschüttung: ISIN:

01.05.2006 - 30.04.2007 01.08.2007 AT000 068 096 2 Werte je Anteil in 13. a) Zu Punkt 8. a) (auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Brasilien Großbritannien Israel Malaysia Niederlande Polen Russische Föderation Südkorea Tschechien Türkei Summe aus Aktien (ohne matching credit) b) Zu Punkt 8. b) (von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerstattende Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Brasilien Chile Indonesien Niederlande Pakistan Südkorea Thailand Summe aus Aktien - rückerstattbare Steuern aus Substanzgewinnen aus Türkei Summe aus Substanzgewinnen c) Nach § 48 BAO zu beurteilen - Abzugssteuern auf Aktienerträge (Dividenden) aus Taiwan

30

Privatanleger Fuß(mit oder noten ohne Option) EUR

Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Personen Personen (auch OG, KG, ....) EUR EUR

Privatstiftungen

EUR

0,0214 0,0053 0,0229 0,0204 0,0016 0,0045 0,0146 0,0225 0,0024 0,0119 0,1275

0,0214 0,0053 0,0229 0,0204 0,0016 0,0045 0,0146 0,0225 0,0024 0,0119 0,1275

0,0214 0,0053 0,0229 0,0204 0,0016 0,0045 0,0146 0,0225 0,0024 0,0119 0,1275

FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9

0,0001 0,0127 0,0074 0,0011 0,0018 0,0025 0,0072 0,0328

0,0001 0,0127 0,0074 0,0011 0,0018 0,0025 0,0072 0,0328

0,0001 0,0127 0,0074 0,0011 0,0018 0,0025 0,0072 0,0328

FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9

0,0001 0,0001

0,0001 0,0001

0,0001 0,0001

FN 9 FN 9

0,0811

0,0811

0,0811

FN 9

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

F u ß n o t e n: 1) EURO 0,2415 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist der betreffende Anteil der steuerfreien Anleihen für den Erbschaftssteuerwert zu beachten und ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Ausländische Beteiligungserträge sind für Privatstiftungen gem. § 13 Abs. 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, sofern für diese keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (keine Anrechnung oder Rückerstattung von Quellensteuern) erfolgt. Im Fall einer solchen Steuerentlastung unterliegen diese Einkünfte jedoch dem vollen Steuersatz. 4) Wenn in der Steuererklärung einer Privatstiftungen die Anrechnung der Quellensteuern für ausländische Dividenden geltend gemacht wird (was im Hinblick auf den Verlust der Befreiung gem. § 13 Abs. 2 KStG nur in Ausnahmefällen vorkommen wird), sind in der Spalte für Privatstiftungen zusätzlich die gem. § 13 Abs. 2 KStG befreiten Auslandsdividenden (s. oben die Position 3. b) zu berücksichtigen. 5) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 6) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 7) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 8) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 9) Im Hinblick auf den Verlust der Befreiung für die Beteiligungserträge gem. § 13 Abs. 2 im Fall eines Antrags auf Anrechnung oder Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern auf Aktienerträge (s. auch die Fußnote 3) werden Privatstiftungen üblicherweise keinen solchen Antrag einbringen. Die Werte für die Privatstiftung entsprechen denen für die Privatanleger und können daher, falls diese von der Privatstiftung trotzdem benötigt werden, aus der Spalte für Privatanleger entnommen werden. 10) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 12) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 13) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die hier angeführten Erträge steuerfrei oder mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert werden und kann die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Von den hier angeführten Beträgen sind bei einer Veranlagung jedoch die ausländischen Dividenden bei den Halbsatzeinkünften gem. § 37 Abs. 1 zu berücksichtigen (s. oben die FN 11) sowie die gemäß DBA steuerfreien Zinsenerträge auszuscheiden. 14) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 10 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 15) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil. 16) (Fiktive) Ausschüttungen für Depots im Betriebsvermögen unterliegen nicht der KESt auf Substanzgewinne. Wenn im Hinblick auf das Fehlen einer entsprechenden Deklarierung gegenüber der depotführenden Stelle trotzdem ein Abzug der KESt für Substanzgewinne erfolgt, kann diese im Zuge der Veranlagung vom Finanzamt rückgefordert werden. 17) In der Position „steuerpflichtige Einkünfte“ (siehe die Position 5.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 10.a) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtssprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Postion 8.a), auf die inländische Köperschaftsteuer nicht zulässig ist.

31

Rechnungsjahr 2006/07 C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechenwert zum 30.04.2007 : EUR 181,71 Rechnungsjahr: 01.05.2006 - 30.04.2007 Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: 01.08.2007 ISIN: AT000 068 097 0 / AT000 067 968 3 Werte je Anteil in 1. Ordentliches Fondsergebnis (inklusive Ertragsausgleich) 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: - ordentliche Erträge - Substanzgewinne c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) d) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 3. Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA) b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) - Gemäß DBA steuerfreie Dividenden - steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 4. Hievon endbesteuert 5. Steuerpflichtige Einkünfte Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG) 6. Erbschaftssteuerwert

Privatanleger Fuß(mit oder noten ohne Option) EUR

1)

2)

3)

17)

s.auch die FN

Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Personen Personen (auch OG, KG, ....) EUR EUR

Privatstiftungen

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000 0,0000 3,6973 -

0,0000 0,0000 -

0,0000 0,0000 -

0,0000 0,0000 3,6973 -

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 -

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 -

0,0000 0,0000 3,6973 3,6973

3,6973 3,6973 0,0000 -

2)

0,00

-

-

-

4)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,1330

0,1330

0,1330

FN 9

0,0000 0,1330 0,0000

0,0000 0,1330 0,0000

0,0000 0,1330 0,0000

0,0000 0,0000 FN 9

0,0341

0,0341

0,0341

FN 9

0,0000 0,0341 0,0846

0,0000 0,0341 0,0846

0,0000 0,0341 0,0846

0,0000 0,0000 FN 9

Detailangaben 7. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 8. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (Details im Punkt 13. a)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal und des matching credit) - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) sowie auf Ausschüttungen von ausländischen Immobilien-Investmentfonds anrechenbar gesamt (ohne matching credit) - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit) b) von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten (Details im Punkt 13. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) sowie auf Ausschüttungen von ausländischen Immobilien-Investmentfonds rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Details im Punkt 13. d))

32

5) 6) 7) 8)

8) 10)

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechnungsjahr: 01.05.2006 - 30.04.2007 Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: 01.08.2007 ISIN: AT000 068 097 0 / AT000 067 968 3 Werte je Anteil in 9. Begünstigte Beteiligungserträge a) Halbsatzbesteuerung gemäß § 37 Abs. 1 EStG (in- und ausländische Dividendenerträge brutto) b) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) c) steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland e) steuerfrei gemäß Art. 10 Abs. 4 DBA Luxemburg f) steuerfrei gemäß Art. 10 Abs. 6 DBA Schweden 10. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: Erträge, die der "Zwischensteuer" unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge s.auch die FN - ausländische Dividenden - steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds - Erträge aus Immobilienfonds

Privatanleger Fuß(mit oder noten ohne Option) EUR

11) 3)

2) 17)

b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds - KESt auf sonstige Substanzgewinne Summe für b) Österreichische KESt auf Substanzgewinne Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Auszahlung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 12.a) und 12.b)) gerundet

EUR

0,0000 -

0,0000 -

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 -

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 3,6973

11. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden)

a) Österreichische KESt auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge - KESt auf ausländische Dividenden - KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds - KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds - KESt auf Erträge aus Immobilienfonds Summe für a) Österreichische KESt auf diverse Erträge

Privatstiftungen

12) 13)

b) Substanzgewinne - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds - Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)

12. Österreichische KESt, die von der Auszahlung in Abzug zu bringen ist:

Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Personen Personen (auch OG, KG, ....) EUR EUR

-

-

0,0000 3,6973

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

FN 14 FN 14 FN 14 FN 14 FN 14 FN 14 FN 14

0,0000 0,9243 0,9243

-

-

FN 14 FN 14 FN 14

0,9243 0,92

0,0000 0,00

0,0000 0,00

FN 14 FN 14

12)

2) 15)

16)

33

Rechnungsjahr 2006/07

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechnungsjahr: 01.05.2006 - 30.04.2007 Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: 01.08.2007 ISIN: AT000 068 097 0 / AT000 067 968 3 Werte je Anteil in 13. a) Zu Punkt 8. a) (auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Brasilien Großbritannien Israel Malaysia Niederlande Polen Russische Föderation Südkorea Tschechien Türkei Summe aus Aktien (ohne matching credit) b) Zu Punkt 8. b) (von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerstattende Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Brasilien Chile Indonesien Niederlande Pakistan Südkorea Thailand Summe aus Aktien - rückerstattbare Steuern aus Substanzgewinnen aus Türkei Summe aus Substanzgewinnen c) Nach § 48 BAO zu beurteilen - Abzugssteuern auf Aktienerträge (Dividenden) aus Taiwan

34

Privatanleger Fuß(mit oder noten ohne Option) EUR

Betriebliche Anleger Natürliche Juristische Personen Personen (auch OG, KG, ....) EUR EUR

Privatstiftungen

EUR

0,0223 0,0055 0,0239 0,0213 0,0017 0,0047 0,0152 0,0235 0,0025 0,0124 0,1330

0,0223 0,0055 0,0239 0,0213 0,0017 0,0047 0,0152 0,0235 0,0025 0,0124 0,1330

0,0223 0,0055 0,0239 0,0213 0,0017 0,0047 0,0152 0,0235 0,0025 0,0124 0,1330

FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9

0,0001 0,0132 0,0077 0,0011 0,0019 0,0026 0,0075 0,0341

0,0001 0,0132 0,0077 0,0011 0,0019 0,0026 0,0075 0,0341

0,0001 0,0132 0,0077 0,0011 0,0019 0,0026 0,0075 0,0341

FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9 FN 9

0,0001 0,0001

0,0001 0,0001

0,0001 0,0001

FN 9 FN 9

0,0846

0,0846

0,0846

FN 9

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

F u ß n o t e n: 1) EURO 0,2518 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist der betreffende Anteil der steuerfreien Anleihen für den Erbschaftssteuerwert zu beachten und ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Ausländische Beteiligungserträge sind für Privatstiftungen gem. § 13 Abs. 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, sofern für diese keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (keine Anrechnung oder Rückerstattung von Quellensteuern) erfolgt. Im Fall einer solchen Steuerentlastung unterliegen diese Einkünfte jedoch dem vollen Steuersatz. 4) Wenn in der Steuererklärung einer Privatstiftungen die Anrechnung der Quellensteuern für ausländische Dividenden geltend gemacht wird (was im Hinblick auf den Verlust der Befreiung gem. § 13 Abs. 2 KStG nur in Ausnahmefällen vorkommen wird), sind in der Spalte für Privatstiftungen zusätzlich die gem. § 13 Abs. 2 KStG befreiten Auslandsdividenden (s. oben die Position 3. b) zu berücksichtigen. 5) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 6) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 7) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 8) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 9) Im Hinblick auf den Verlust der Befreiung für die Beteiligungserträge gem. § 13 Abs. 2 im Fall eines Antrags auf Anrechnung oder Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern auf Aktienerträge (s. auch die Fußnote 3) werden Privatstiftungen üblicherweise keinen solchen Antrag einbringen. Die Werte für die Privatstiftung entsprechen denen für die Privatanleger und können daher, falls diese von der Privatstiftung trotzdem benötigt werden, aus der Spalte für Privatanleger entnommen werden. 10) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 12) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 13) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die hier angeführten Erträge steuerfrei oder mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert werden und kann die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Von den hier angeführten Beträgen sind bei einer Veranlagung jedoch die ausländischen Dividenden bei den Halbsatzeinkünften gem. § 37 Abs. 1 zu berücksichtigen (s. oben die FN 11) sowie die gemäß DBA steuerfreien Zinsenerträge auszuscheiden. 14) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 10 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 15) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil. 16) (Fiktive) Ausschüttungen für Depots im Betriebsvermögen unterliegen nicht der KESt auf Substanzgewinne. Wenn im Hinblick auf das Fehlen einer entsprechenden Deklarierung gegenüber der depotführenden Stelle trotzdem ein Abzug der KESt für Substanzgewinne erfolgt, kann diese im Zuge der Veranlagung vom Finanzamt rückgefordert werden. 17) In der Position „steuerpflichtige Einkünfte“ (siehe die Position 5.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 10.a) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtssprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Postion 8.a), auf die inländische Köperschaftsteuer nicht zulässig ist.

35

Rechnungsjahr 2006/07

D. EU-Quellensteuer Die Zahlung von Zinsen durch eine inländische Zahlstelle an einen wirtschaftlichen Eigentümer von Fondsanteilen, der eine natürliche Person ist und seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat, unterliegt grundsätzlich (ebenso wie die Einziehung zu dessen Gunsten) mit der Wirksamkeit ab dem 1.7.2005 der EU-Quellensteuer. Für Zinsenanteile, die in (tatsächlichen oder fiktiven) Ausschüttungen an natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich oder an juristische Personen enthalten sind, fällt grundsätzlich keine EU-Quellensteuer an. Unter der Zugrundelegung der Richtlinien zur Durchführung der EU-Quellensteuer des Bundesministeriums für Finanzen gilt der Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers als in dem Land gelegen, in welchem er seine ständige Anschrift hat. Die Höhe der EU-Quellensteuer beträgt derzeit 15 % der Zinsen im Sinn des EU-Quellensteuergesetzes. Keine quellensteuerpflichtigen Erträge liegen vor -

für Ausschüttungsanteile, wenn der Fonds nicht mehr als 15 % des Fondsvermögens in Forderungen im Sinn des Gesetzes angelegt hat;

-

für Thesaurierungsanteile, wenn der Fonds nicht mehr als 40 % des Fondsvermögens in Forderungen im Sinn des Gesetzes angelegt hat.

Die Ermittlung, ob ein Fonds im Hinblick auf diese Grenzen (15 % bzw. 40 %) grundsätzlich quellensteuerpflichtig oder -frei ist, erfolgt durch einen "Asset Test" auf der Grundlage der oben angeführten Richtlinien. Das Ergebnis dieses "Asset Tests" führt zu einer Einordnung des Fonds für den Tag nach der Ausschüttung bis zum Ausschüttungsdatum des Folgejahres.

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS Rechnungsjahr: Datum der (fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:

01.05.2006 - 30.04.2007 01.08.2007

Aus-

Thesau-

Vollthesau-

schüttungsanteile

rierungsanteile

rierungsanteile

AT000 068 096 2

AT000 068 097 0

AT0000A00GK1

AT000 067 968 3 Werte je Anteil in

EUR

EUR

EUR

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

Bemessungsgrundlage für die EU-QuSt für die (fiktive) Ausschüttung

-

-

-

EU-Quellensteuer für die (fiktive) Ausschüttung

-

-

-

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

für das Jahr bis zu (inkl.) dem Tag der Ausschüttung (s.o.) maßgebliches Ergebnis des Asset Tests

für das Jahr ab dem Tag nach der Ausschüttung (s.o.) maßgebliches Ergebnis des Asset Tests

36

ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

Publikumsfonds der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Kernpalette (die für den Privatanleger wichtigsten Fonds) Geldmarktnahe Fonds

ESPA CASH EURO-PLUS ESPA CASH DOLLAR

Rentenfonds - Euro

ESPA BOND COMBIRENT ESPA BOND EURO-MÜNDELRENT ESPA BOND EURO-CORPORATE ESPA BOND USA-CORPORATE ESPA BOND MORTGAGE ESPA SELECT BOND

Rentenfonds - Euro und Fremdwährungen

ESPA BOND EUROPE ESPA BOND DANUBIA ESPA BOND DOLLAR ESPA BOND DOLLAR-CORPORATE ESPA BOND EUROPE-HIGH YIELD ESPA BOND USA-HIGH YIELD ESPA BOND EMERGING-MARKETS ESPA PORTFOLIO BOND

Aktienfonds - Regionen

ESPA SELECT STOCK ESPA STOCK GLOBAL ESPA BEST OF EUROPE ESPA STOCK EUROPE ESPA STOCK VIENNA ESPA BEST OF AMERICA ESPA STOCK AMERICA ESPA STOCK JAPAN ESPA STOCK EUROPE-EMERGING ESPA BEST OF EMERGING-MARKETS

Aktienfonds - Branchen und Regionen

ESPA ESPA ESPA ESPA

Strategiefonds

ESPA PORTFOLIO TARGET ESPA SELECT MED ESPA SELECT INVEST ESPA PORTFOLIO CREATIVE ESPA PORTFOLIO LIFE CYCLE/19

Vorsorgefonds

ESPA VORSORGE CLASSIC 04 (03)

STOCK EUROPE-PROPERTY BEST OF TECHNOLOGY BEST OF HEALTHCARE STOCK ETHIK

Fett gedruckt sind die Fonds der SHORT-LIST (die 11 wichtigsten Fonds aus der Kernpalette)

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Rechnungsjahr 2006/07

Alle ESPA-Fonds (die gesamte ESPA-Fondspalette einschließlich der Kernfonds) ALPENFONDS BVP ESPA BOND EURO-TREND ESPA BEST OF AMERICA

Aktien Alpenraum Europäische Immobilien-Aktien US-Aktien-Dachfonds

ESPA BEST OF EMERGING-MARKETS ESPA BEST OF EUROPE

Aktien-Dachfonds für Schwellenländer Europäischer Aktien-Dachfonds

ESPA BEST OF HEALTHCARE ESPA BEST OF JAPAN ESPA BEST OF TECHNOLOGY

Globaler Aktien-Dachfonds, Gesundheitswesen Japanischer Aktien-Dachfonds Globaler Aktien-Dachfonds, Technologiebranche

ESPA BEST OF WORLD ESPA BOND COMBIRENT

Globaler Aktien-Dachfonds Euro-Renten, überwiegend Staatsanleihen

ESPA BOND DANUBIA ESPA BOND DOLLAR ESPA BOND DOLLAR-CORPORATE

Schwerpunkt zentral- und osteuropäische Renten Dollar-Renten, ohne Währungssicherung Unternehmensanleihen in US-Dollar, ohne Währungssicherung Emerging Markets-Renten weltweit mit Währungssicherung in Euro

ESPA BOND EMERGING-MARKETS ESPA BOND EURO-CORPORATE ESPA BOND EURO-MÜNDELRENT

ESPA BOND EURO-PRO

Unternehmensanleihen in Euro Abfertigungsfonds, auch für mündelsichere Veranlagung nach ethischen Kriterien Paneuropäische Renten, überwiegend in Euro Hochrentierende Unternehmensanleihen mit Währungssicherung in Euro Euro-Renten, Abfertigungsfonds

ESPA BOND EURO-RENT ESPA BOND EURO-RESERVA ESPA BOND INTERNATIONAL

Euro-Renten, überwiegend Staatsanleihen Euro-Renten, Abfertigungsfonds Internationale Renten

ESPA BOND MORTGAGE

US-Hypothekenanleihen mit vollständiger Währungssicherung in Euro

ESPA BOND USA ESPA BOND USA-CORPORATE

Dollar-Renten mit teilweiser Währungssicherung in Euro Dollar-Unternehmensanleihen mit Währungssicherung in Euro

ESPA BOND USA-HIGH YIELD

Hochrentierende US-Unternehmensanleihen mit Währungssicherung in Euro Renten in japanischen Yen, ohne Währungssicherung

ESPA BOND EUROPE ESPA BOND EUROPE-HIGH YIELD

ESPA BOND YEN ESPA CASH CORPORATE-PLUS

Geldmarktnaher Fonds in kurzlaufenden Unternehmensanleihen

ESPA CASH EURO ESPA CASH DOLLAR ESPA CASH EURO-MIDTERM

Geldmarktnaher Fonds in Euro Geldmarktnaher Fonds in US-Dollar Euro-Renten mittlerer Laufzeit

ESPA CASH EURO-PLUS ESPA PORTFOLIO BOND

Geldmarktnaher Fonds in Euro Internationale Renten gemäß Asset Allocation

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ESPA STOCK GLOBAL-EMERGING MARKETS

ESPA PORTFOLIO CREATIVE ESPA PORTFOLIO LIFE CYCLE/19 ESPA PORTFOLIO MED

Alternatives Investment Gemischter Dachfonds (Laufzeit), mit Wertsicherungskonzept Konservativer gemischter Fonds, gemäß Asset Allocation, bis zu 25 % Aktien

ESPA PORTFOLIO MIX

Dynamischer gemischter Fonds, gemäß Asset Allocation, bis zu 35 % Aktien

ESPA PORTFOLIO TARGET ESPA PRO INVEST ESPA PRO MIX

Gemischter Dachfonds, mit Wertsicherungskonzept Gemischter Dachfonds, bis zu 50 % Aktienfonds Gemischter Fonds, bis zu 35 % Aktien

ESPA PRO TOP ESPA SELECT BOND

Offensiver gemischter Fonds, bis zu 75 % Aktien Euro-Anleihen-Dachfonds mit ESPA-Rentenfonds

ESPA SELECT CASH ESPA SELECT INVEST

Euro-Geldmarkt-Dachfonds mit ESPA-Geldmarktfonds Gemischter Dachfonds, gemäß Asset Allocation, bis zu 50 % Aktienfonds

ESPA SELECT MED

Gemischter Dachfonds, gemäß Asset Allocation, bis zu 25 % Aktienfonds

ESPA SELECT STOCK ESPA SELECT STOCK-INDUSTRIES ESPA STOCK AMERICA

Globaler Aktien-Dachfonds gemäß Asset Allocation Globaler Branchen-Dachfonds US-amerikanische Top 100-Aktien

ESPA STOCK BIOTEC ESPA STOCK ETHIK

Globale Biotechnologie-Unternehmen Globale ethisch-orientierte Unternehmen

ESPA STOCK EUROPE ESPA STOCK EUROPE-AKTIVE ESPA STOCK EUROPE-EMERGING (bis 26.5.04: ESPA STOCK DANUBIA) ESPA STOCK EUROPE-GROWTH ESPA STOCK EUROPE-PROPERTY

Europäische Top 50-Aktien Paneuropäische Aktien

ESPA STOCK EUROPE-VALUE ESPA STOCK FINANCE

Europäische Substanzwert-Aktien Globale Finanzdienstleistungs-Unternehmen

ESPA STOCK GLOBAL

Weltweit großkapitalisierte Aktien (Blue Chips) von ACM gemanagt Globale Informationstechnologie-Unternehmen

ESPA STOCK INTERNET-INFRA ESPA STOCK ISTANBUL ESPA STOCK JAPAN

Zentral- und osteuropäische Aktien Europäische Wachstums-Aktien Europäische Immobilien-Aktien

ESPA STOCK PHARMA ESPA STOCK TECHNO

Türkische Aktien Japanische Aktien unter Anlehnung an den MSCI-JapanIndex Globale Pharma-Unternehmen Globale High-Tech-Unternehmen

ESPA STOCK UMWELT ESPA STOCK VIENNA

Globale Umwelt-Unternehmen Österreichische Aktien

ESPA VORSORGE CLASSIC/03 ESPA VORSORGE CLASSIC/04

Zukunftsvorsorge mit staatlicher Förderung Zukunftsvorsorge mit staatlicher Förderung

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Rechnungsjahr 2006/07

Fonds der Sparkassen Fonds der Salzburger Sparkasse: SALZBURGER SPARKASSE BOND AUSTRIA SALZBURGER SPARKASSE BOND GERMANY

EURO-Renten, österreichische Emittenten EURO-Renten, überwiegend deutsche Emittenten

SALZBURGER SPARKASSE SELECT INVEST SALZBURGER SPARKASSE SELECT TREND

Gemischter Dachfonds, ca. 50 % Aktienfonds Gemischter Dachfonds, ca. 25 % Aktienfonds

SALZBURGER SPARKASSE TOP OF WORLD

Globaler Aktien-Dachfonds

Fonds der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG: TOP I-DER STABILE Gemischter Dachfonds, ca. 20 % Aktienfonds TOP II-DER FLEXIBLE TOP III-DER AKTIVE TOP IV-DER PLANENDE

Gemischter Dachfonds, bis zu 70 % Aktienfonds Aktien-Dachfonds Dachfonds

TOP V-DER OFFENSIVE

Branchen-Dachfonds

Sonstige Fonds der Sparkassen: DELPHIN INVEST

Globaler Aktien-Dachfonds, Waldviertler Sparkasse

GLOBAL-PERFORMER Aktiendachfonds der Sparkasse Knittelfeld AG

Globaler Aktien-Dachfonds

PIZ BUIN GLOBAL SELECT AKTIEN-DACHFONDS SELECT ANLEIHEN-DACHFONDS

Aktien-Dachfonds, Vorarlberger Sparkasse Dachfonds, Wiener Neustädter Sparkasse Dachfonds, Wiener Neustädter Sparkasse

WILDER KAISER

Dachfonds, Sparkasse Kufstein

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Gemäß § 43 Abs. 1 Investmentfondsgesetz 1993 weisen wir darauf hin, daß ein Prospekt gemäß § 6 Abs. 1 Investmentfondsgesetz am Sitz der Gesellschaft sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, aufliegt. Das Erscheinungsdatum des Prospekts sowie dessen Abholstellen wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 1.8.2006 kundgemacht.

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