ERSTE RESPONSIBLE RETURN The ESG Letter on Environmental, Social and Governance issues Thema dieser Ausgabe: Patentrezepte

Ausgabe 3/2016

Der Erbsenzähler

Patente prägen Agro-Chemie- und Saatgut-Industrie

Editorial

Investment Board

Patentierte Lebensmittel?

„Die EU könnte Saatgutgesetze zukunftstauglich machen“ Interview mit ARCHE NOAH

Grüne Gentechnik – Fluch oder Segen?

Patentrezept

Gastbeitrag von Klaus Gabriel

Fakten

ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS

Diversified Monopoly

Interview mit Alexander Kornfeld

Nachschlag

Responsible-InvestmentUniversum Auszug aus den Änderungen

Zertifizierte EAM Fonds

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Die Responsible Fonds auf einen Blick

Der Erbsenzähler Editorial Mag. Gerold Permoser ist Chief Investment Officer (CIO) und Chief Sustainable Investment Officer (CSIO) der Erste Asset Management. In dieser Funktion verantwortet er die gesamten Asset-Management- Aktivitäten und Anlagestrategien aller Investmentfonds der Erste-Asset-Management- Gruppe in Österreich, Deutschland, Kroatien, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn.

Ab und zu muss man eine Lanze für etwas brechen. Ich möchte das für Ö1* tun. Man kann sich mit nichts anderem auf langen Autofahrten so herrlich weiterbilden. Vor kurzem habe ich einen sehr interessanten Bericht über Gregor Mendel, den Vater der Genetik, gehört. Mendels lange Zeit nicht genügend gewürdigten Erkenntnisse, heute unter dem Begriff Mendelsche Vererbungslehre bekannt, wurden im Jahr 1866 – also vor 150 Jahren – veröffentlicht. Das besondere an Mendel war seine zur damaligen Zeit außergewöhnliche Vorgehensweise. Er hat, ausgehend von einer Grundgesamtheit von 34 Erbsenarten, sehr bewusst die binär verschiedenartigsten (gelb oder grün, rund oder oval, etc.) ausgewählt, diese über Jahre nach ganz klar definierten und akribisch dokumentierten Überlegungen gekreuzt und die Ergebnisse statistisch ausgewertet. Am Ende konnte Mendel den Übergang von den Daten zur Interpretation schaffen und seine drei heute noch gültigen Vererbungsgesetze formulieren. Seiner Methode folgend könnte man glauben, das Wort Erbsenzähler wurde ihm zu Ehren geprägt. Bei langen Autofahrten komme ich oft ins Grübeln. So auch über Mendel und seine Regeln. Zwar konnte Mendel noch nichts mit dem Begriff Gene anfangen, dennoch gilt er heute als der Vater der Genetik. Mendel hat bewusst versucht bestimmte genetische Eigenschaften zu erzeugen. Etwas, das heute, 150 Jahre später, im Nachhaltigkeitsbereich als GVOs (gentechnisch veränderte Organismen) ein brennendes und sehr kontroverses Thema ist. Mich hat auch fasziniert, dass Mendel sich 34 grundverschiedene Erbsensorten besorgte, die sich in sieben Merkmalen wie Farbe, Schotenform und/oder Rundung der Früchte ganz klar voneinander unterschieden. Für jemanden aus der Generation Iglo, der ein sehr monogames Verhältnis zu Erbsen pflegt, ist das eine Vielfalt, die man sich kaum vorstellen kann. Entsprechend kritisch betrachte ich die Tatsache, dass der Vater der Genetik seine Erkenntnisse einer Vielfalt verdankt, die es heute aufgrund unzähliger Patente auf Lebensmittel und Saatgut nicht mehr gibt. Aus meiner Sicht ist das Stoff genug, sich einmal näher mit dem Thema der genetischen Vielfalt, Patente auf Lebensmittel und deren Auswirkung auf die Vielfalt sowie den zahlreichen Unternehmen, die dahinter stehen, auseinanderzusetzen. Ich wünsche Ihnen auf den nächsten Seiten mit unseren Erkenntnissen eine spannende und interessante Lektüre.

Mag. Gerold Permoser

* werbefreier Radiosender des Österreichischen Rundfunks mit Kultur- und Bildungsauftrag

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Patente prägen Agro-Chemie- und Saatgut-Industrie Investment Board

Das EAM Investment Board ist ein strukturierter, kontinuierlicher und zeitnaher Dialog mit und unter den NachhaltigkeitsResearch-Agenturen. Das Board bietet die Möglichkeit eines Abstimmungsprozesses von eigenem mit externem Research. Diskutiert werden auch Details zu Ratings, die ESG-Einschätzung der IPOs neuer Emittenten und Nachhaltigkeitsthemen im Allgemeinen. Der Saatgut-Markt wird von einer Hand voll Unternehmen dominiert, wobei diese Entwicklung durch die Zunahme von Patenten auf Saatgut und Getreide weiter verstärkt wird. Das bringt die Frage auf, ob der Grundgedanke von Patenten - die Innovation und Erfindungen fördern sollen - in Verbindung mit Nahrungsmitteln eine sinnvolle Maßnahme darstellt. Global gesehen kann eine starke Verflechtung der Saatgut-Industrie und der Agro-Chemie-Industrie festgestellt werden. Durch die Marktkonzentration ergibt sich eine starke Abhängigkeit von diesen Anbietern, was zu einer zunehmenden Monopolisierung führt.

Ökonomische Risiken und Kontroversen aus der Nachhaltigkeitsperspektive Verflechtung und Konsolidierung, sowie das Kerngeschäft der Industrie an sich, schaffen letztlich einen Markt, der nicht nur aus Sicht der Nachhaltigkeit eine große Angriffsfläche für Kritik bietet. Die Landwirtschaft wird zunehmend abhängiger von den wenigen Anbietern der Saatgut- und Agro-Chemieindustrie. Darüber hinaus zeigt sich trotz des Technologiefortschritts in der Saatgutentwicklung schrumpfende Effizienz. Das liegt zum einen daran, dass aus ökologischer Sicht natürliche Dienstleister wie Nützlinge verloren gehen. Zusätzlich gibt es kaum Anreize Saatgut zu entwickeln, das weniger Pestizide benötigt. Vielmehr führt der übermäßige Einsatz von Pestiziden und GVO-Saatgut zu „weed resistence“ – also einer Resistenz gegen Pestizide. Daher haben sich die Kosten für Saatgut über die letzten Jahre um etwa 200% erhöht. Durch die angeführten ökonomischen Risiken finden sich sowohl in Umwelt- und in sozialen Bereichen, als auch bei Governance-Kriterien (ESG) einige Kontroversen, die es bei Investitionen in dieser Industrie zu berücksichtigen gilt. Die Research-Agenturen nennen hier die sichere Entsorgung von chemischen und toxischen Abfällen - speziell in Entwicklungsländern - als wichtiges Kriterium. Aber auch die Zuliefererkette ist bei wachsenden globalen Konzernen zu analysieren. Außerdem ist die Mehrheit patentierter Getreidesorten gentechnisch manipuliert (GVOs), was bei vielen SRIFonds, wie den ERSTE RESPONSIBLE-Fonds, als Ausschlusskriterium gilt.

Nachhaltige Ernährung nur ein Lifestyle-Thema? Saatgut und Agro-Chemie führen letztlich auch zum Thema Ernährung. Eine nachhaltige Ernährung kann zum Beispiel durch regionale bzw. saisonale - bevorzugt pflanzliche oder biologisch erzeugte - Lebensmittel beschrieben werden1 . Laut unserer Research-Partner handelt es sich bei der Wahrnehmung von Nachhaltigkeit in der Ernährung eher um ein Lifestylethema, als um eine breite Sensitivität gegenüber bewusster Ernährung. Während eine gewisse Bevölkerungsschicht dem Trend einer gesunden Ernährung folgt, ist die breite Masse der Konsumenten genauso wenig wie die Produzenten bereit, einen Aufschlag für nachhaltigen Anbau und Biodiversität zu bezahlen. Hingegen bezahlen Produzenten in der Landwirtschaft bereitwillig die steigenden Preise für das vermeintlich effiziente Saatgut. Dies dient nicht nur deren Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch einer weltweiten Versorgungssicherheit. Ob dies eine nachhaltige Versorgung darstellt ist jedoch fraglich. [Stefan Rößler]

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Patentierte Lebensmittel? Eine Übersicht über verschiedene Betrachtungsweisen von Patenten auf Lebensmittel. Daten und Fakten aus Studien fließen hier ebenso mit ein, wie die Ergebnisse unseres Engagements, im Zuge dessen Anfragen an relevante Unternehmen aus der Branche versendet wurden. Diverse Rechtsakte der EU1 und der USA2 regeln die Ausweisung über Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) in Lebensmitteln oder auch von Allergenen, die seit 13.12.2014 in der EU nicht nur auf verpackten Lebensmitteln, sondern auch auf „loser Ware“, wie bei Speisen in Restaurants, ausgewiesen werden müssen. Zukünftig könnten sich weitere Informationspflichten auch auf das Eigentumsrecht von Lebensmitteln erstrecken, denn seit einigen Jahren wird von Unternehmensseite immer wieder versucht, Patente auf spezielle Züchtungen zu erhalten3 , die in weiterer Folge auch Gemüse, Fisch oder Fleisch umfassen könnten. Bei der Patentierung des Herstellungsprozesses, wie speziellen Züchtungsverfahren für Pflanzen- und Tierarten stellt sich die Frage, wie mit den bei diesen Verfahren entstehenden Lebewesen sowie deren Nachkommen umzugehen ist, d.h., ob sie von diesen Patenten ebenfalls erfasst sind. In den letzten Jahren wurden beim Europäischen Patentamt (EPA) nicht nur Anträge zur Patentierung gentechnisch veränderter, sondern auch konventionell gezüchteter Arten eingereicht4 . Medienaufmerksamkeit erlangte der Fall „Broccoli/PLANT BIOSCIENCE“5 , bei dem durch ein bestimmtes Züchtungsverfahren ein in der Pflanze enthaltener krebshemmender Inhaltsstoff erhöht werden konnte. Ein ähnliches Patent wurde auf Züchtungsverfahren für Tomaten mit geringerem Wassergehalt zur einfacheren Ketchup-Produktion beantragt (EP1211926)6 . Darüber hinaus wurden auch schon Patente auf Schweine oder Milchkühe eingereicht7 . Saatguthersteller Monsanto, der sich nach Eigenaussage für nachhaltige Landwirtschaft einsetzt8 , beantragte ein Patent auf Schweine, die mit speziellen, vom Konzern entwickelten Genpflanzen gefüttert werden. Dadurch soll der Anteil ungesättigter Fettsäuren im Fleisch der Schweine erhöht und der Verzehr „gesünder“ gemacht werden.9

„Die Schöpfung gehört allen Menschen“ 10 Patente beziehen sich vor allem auf technische Verfahren und waren ursprünglich zum Schutz des geistigen Eigentums gedacht. Die Anwendung auf Züchtungsverfahren für Pflanzen und Tiere als lebende Organismen führt zur grundsätzlichen Frage, ob „Leben“ patentiert werden kann bzw. darf.11 Konsumentenschutzvereine und NGO`s befürchten zudem eine verstärkte Abhängigkeit für Landwirte, Züchter, Nahrungsmittelproduzenten, aber auch Konsumenten, da sich Patentinhaber weitreichende Verwertungsrechte an wichtigen Sorten/ Arten sichern könnten12. Von Unternehmensseite werden Patente angestrebt, um sicherzustellen, dass die hohen Forschungs- und Entwicklungskosten auch bewältigt werden können, und sie weiterhin innovativ und forschend tätig sein können.

Europäische Saatgutverordnung In der Diskussion über Patente auf Lebensmittel sind Saatgutrechte von großer Bedeutung. Auf EU-Ebene gab es den Versuch einer Saatgutrechts-Vereinheitlichung. An der finalen Fassung wurde bemängelt, dass Industriezüchtungen bevorzugt würden und dadurch die natürliche Artenvielfalt verloren gehen könnte. Nach zahlreichen internationalen Protesten wurde dieser Antrag letztes Jahr zurückgezogen13. Einige Staaten versuchen eine Regelung auf nationaler Ebene zu erwirken. So wurde in Österreich im Juli 2016 eine Gesetzesänderung verabschiedet, die ein Verbot von Patenten auf konventionell gezüchtete Nutzpflanzen und Nutztiere beinhaltet.14

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Starke Konzentration am Saatgutmarkt 15 40% des EU-Saatgutmarktes können als stark konzentrierte Märkte bezeichnet werden. Darunter fallen z.B. der MaisSaatgutmarkt, der zu 75% von den fünf größten Unternehmen des Sektors bedient wird oder 95% des GemüseSaatgutmarkts, den sich ebenfalls die fünf Top-Unternehmen teilen. Nach den USA mit einem Anteil von 27% und China mit einem Anteil von 22% am globalen Saatgutmarkt, nimmt die EU mit einem Anteil von 22% den dritten Rang ein. Unternehmensseitig wird diese starke Konzentration durch hohe Eintrittsbarrieren begünstigt/hervorgerufen: So dauert die Entwicklung von neuem Saatgut, dass für den Anbau im industriellen Maßstab geeignet ist sieben bis 15 Jahre. Daher sind Akquisitionen und Fusionen für die großen Marktteilnehmer äußerst interessant, da auf diesem Weg Erfahrungen im Zuchtbereich sowie wertvolle genetische Ressourcen (Genpool) einfach und rasch erworben werden können. Im Jahr 2012 bedienten neun Unternehmen, darunter Monsanto (21,8%), Dupont Pioneer (15,5%) und Syngenta (7,1%) 62% des weltweiten Saatgutmarktes. Diese und andere Unternehmen waren Teil unseres Engagement-Prozesses und wurden von uns um Stellungnahmen zu verschiedenen Themen ersucht. Vermutlich aufgrund der Befragung während der Sommermonate war die Rücklaufquote äußerst enttäuschend. In einer Stellungnahme verwies ein Unternehmen lapidar auf den eigenen Internetauftritt. Möglicherweise war man aber einfach nicht an einer Diskussion interessiert, da dieses Thema auch in der Öffentlichkeit durchaus kontrovers diskutiert wird. [Stefanie Schock & Alexander Osojnik] ________________________________ Alle Quellen wurden zuletzt am 26.08.2016 abgerufen. 1EU-Lebensmittelinformationsverordnung: http://eur-lex.europa.eu, Genetisch veränderte Organismen- Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung:

http://eur-lex.europa.eu

2Food Allergen Labeling and Consumer Protection Act of 2004 (Public Law 108-282, Title II): http://www.fda.gov, Amendment to the Agricultural

Marketing Act of 1946 to require the Secretary of Agriculture to establish a national disclosure standard for bioengineered foods, and for other purposes: http://www.agriculture.senate.gov 3Yasmin El-Sharif: http://www.spiegel.de 4

Ralf Isermann: http://derstandard.at

5

Broccoli/PLANT BIOSCIENCE, 9.12.2010: http://www.epo.org

6

Method for breeding tomatoes having reduced water content and product of the method: https://register.epo.org

7Yasmin El-Sharif: http://www.spiegel.de 8Monsanto: http://www.monsanto.com 9

Anja Ettel: http://www.welt.de

10

Ilse Aigner zitiert nach Yasmin El-Sharif: http://www.spiegel.de

11 Yasmin El-Sharif: http://www.spiegel.de 12 Stop patents on plants and animals: http://no-patents-on-seeds.org / enordnung: https://www.arche-noah.at 13

Nationalrat bezieht Stellung gegen Patentierung von Leben: https://www.parlament.gv.at

15

Concentration of market power in the EU seed market: http://greens-efa-service.eu

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„Die EU könnte Saatgutgesetze zukunftstauglich machen“ Interview mit ARCHE NOAH

ARCHE NOAH besteht bereits seit 26 Jahren. Von Beginn an stand der achtsame, schützende Umgang mit dem Saatgut und der Nutzpflanzenvielfalt im Fokus des gemeinnützigen Vereins. Unterstützt wird ARCHE NOAH von mehr als 15.000 Mitgliedern, Förderern und Partnern, die sich materiell und ideell für die Kulturpflanzenvielfalt einsetzen. Wie sieht ARCHE NOAH das Thema GVOs (gentechnisch veränderten Organismen)? ARCHE NOAH agiert als Teil der NGO-Koalition der IG-Saatgut*, die sich für die gentechnikfreie Saatgutarbeit einsetzt. Die gentechnikfreie Saatgutarbeit ist immer wieder bedroht, da von der EU-Kommission versucht wird die Nulltoleranz für GVOVerunreinigungen aufzuweichen. Eine weitere Gefahr stellen die sogenannten neuen Züchtungstechniken (wie etwa Agroinfiltration, CRISPR/Cas, ODM usw.) dar, denn wenn diese nicht als Gentechnik eingestuft werden sollten, ist auch die Nachverfolgbarkeit nicht gegeben. Eine gentechnikfreie Saatgutarbeit würde so Schritt für Schritt verunmöglicht. ARCHE NOAH fokussiert einen partizipativen Zugang zur Züchtung und arbeitet mit Bio-Betrieben zusammen, sowohl in der Erhaltung, als auch in der Entwicklung „alter Sorten“. Das ist wichtig, denn je besser diese Pflanzen auch heute für den Anbau geeignet sind, desto höher ist ihre Überlebenschance. Die Betriebe bauen in Abstimmung mit dem Samenarchiv und anderen Projektpartnern ausgewählte Pflanzen auf ihren Feldern an. Die Pflanzen werden dokumentiert, evaluiert und es werden Samenträger nach bestimmten Merkmalen – wie Robustheit, Geschmack, Farbe – ausgewählt und weitervermehrt. So werden über Jahre charakteristische Sortenbilder entwickelt und gestärkt. Derzeit gilt das Hauptaugenmerk den Paradeisern, Bohnen, Kürbissen, Paprikas, aber auch sehr seltene Kulturen, wie etwa die Kerbelrübe oder die Rapunzelglockenblume, sollen wiederbelebt werden. Wie steht ARCHE NOAH zum Thema Patente auf Lebensmittel/Saatgut? Tiere und Pflanzen (auch deren Samen) sind keine Erfindung. ARCHE NOAH setzt sich sehr intensiv und in Kooperation mit der europäischen Koalition „No patents on seeds“ gegen die unrechtmäßige Erteilung von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen ein. Es wurde bereits einiges erreicht, wie z.B. 125.000 Unterschriften aus Österreich bei der Petition gegen Patente auf Pflanzen und Tiere im Frühjahr 2016. Gesamteuropäisch wurden dabei über 800.000 Unterschriften an das Europäische Patentamt übergeben. Des Weiteren gab es einen Einspruch gegen ein Tomaten-Patent von Syngenta, an dem sich europaweit 65.000 Personen beteiligt haben. Aktuell unterstützt ARCHE NOAH eine Aktion gegen ein Patent auf Lachse, die mit bestimmten Pflanzen gefüttert wurden und einen erhöhten Gehalt an Omega-3-Fettsäuren aufweisen sollen. Mehr Informationen sind hier zu finden: no-patents-on-seeds.org Heutzutage scheint es, als ob das Angebot an Nahrungsmitteln so groß wie nie zuvor ist – Tatsache oder Scheinvorstellung? Das Angebot an Nahrungsmittel, vor allem an gesunden, regionalen und leistbaren Nahrungsmitteln, ist weltweit sehr unterschiedlich. Für ARCHE NOAH steht fest: Zur Sicherung der Ernährung zukünftiger Generationen braucht es bäuerlichgärtnerisches Erfahrungswissen, der Umwelt angepasste, fruchtbare Pflanzen und förderliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Dafür setzen wir uns auch weiterhin mit ganzer Kraft ein.

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Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2015 in New York wurden 17 „Ziele nachhaltiger Entwicklung“ verabschiedet. Wie ist vor allem das zweite Ziel „End hunger, achieve food security and improved nutrition and promote sustainable agriculture” in Hinblick auf die Europäische Saatgutverordnung zu sehen? Das Thema „Biologische Vielfalt für eine nachhaltige Entwicklung“ ist von Beginn an Kernthema von ARCHE NOAH gewesen. Die Nahrungspflanzen und deren Saatgut, die Diversität von Obst-, Gemüse und Getreidesorten sind wichtiger Teil der biologischen Vielfalt. Nutzpflanzen, die vielfältig, an lokale Klima- und Bodenbedingungen angepasst sind und auch ohne massive chemische Inputs stabile Erträge liefern, sind für die Ernährung der Weltbevölkerung essentiell. Das Saatgut muss für die Bäuerinnen und Bauern verfügbar und anpassungsfähig sein. Monopolisierung der natürlichen Ressourcen und die Folgen des Klimawandels bedrohen gerade die ärmsten Länder der Welt am stärksten. Da wir in einer globalisierten, vernetzten Welt leben, ist © ARCHE NOAH, 3553 Schiltern der Ansatz der Unternehmen, nachhaltige Entwicklungsziele zu definieren die für Norden und Süden gleichermaßen gelten, richtig und wichtig.

Auf europäischer Ebene gilt aktuell folgender Status: Am 25. Februar 2015 hat die EU-Kommission die EUSaatgutverordnung zurückgezogen. Damit ist der Entwurf auch formell Geschichte. Die EU-Kommission hat jetzt die historische Chance, die Reform von neuem zu starten und die Saatgutgesetze zukunftstauglich zu machen. ARCHE NOAH setzt sich dafür ein, dass in einer neuen Fassung alte Sorten und Raritäten einen gleichberechtigten Zugang zum Markt bekommen, ohne Beschränkungen auf Nischen und kleine Packungen. Über 500.000 Menschen in Österreich haben gemeinsam mit ARCHE NOAH und GLOBAL 2000 unter dem Motto "Freiheit für die Vielfalt" ihre Stimme für seltene und bäuerliche Sorten erhoben. Auf nationaler Ebene gibt es aktuell Erfolgsmeldungen aus der Saatgutgesetzgebung zu berichten: Am 5. und 11. Juli 2016 hat Österreich die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen durch den Abbau unnötiger Bürokratie befördert. Nun darf Saatgut von Raritäten ohne Sortenzulassung auch entgeltlich überlassen werden. Auch das von der Saatgutindustrie dominierte Frankreich wird den Verkauf von Raritäten-Saatgut legalisieren. Damit folgen Österreich und Frankreich dem Vorreiter Dänemark, wo ebenfalls die nationalen Spielräume für die Verbreitung der Vielfalt genutzt werden. Mehr zur ARCHE NOAH erfahren: www.arche-noah.at * Interessensgemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit. Mehr Informationen: www.gentechnikfreie-saat.org

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Grüne Gentechnik – Fluch oder Segen? Gastbeitrag von Klaus Gabriel

Dr. Klaus Gabriel, geboren 1967, war zunächst Bankangestellter und entschied sich 1996 für ein Studium. 2007 promovierte er an der Katholisch-Theologischen Fakultät Wien. Von 2007-2010 war er Vorsitzender beim Corporate Responsibility Interface Center (CRIC) – Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage – bis heute ist er Geschäftsführer des Vereins. Überdies ist er Unternehmensberater und Dozent für Wirtschaftsethik. Für das Jahr 2050 rechnen die Vereinten Nationen mit einer Weltbevölkerung von ca. 9,7 Milliarden Menschen – das entspricht gegenüber dem heutigen Stand einer Steigerung um etwa ein Drittel. Da bereits heute etwa 800 Millionen Menschen zu wenig zu essen haben stellt sich die Frage, wie die Weltbevölkerung in Zukunft ernährt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der erwarteten Klimaveränderungen in vielen Teilen der Erde und der damit verbundenen Unsicherheit in Bezug auf Anbaumöglichkeiten erweist sich die Grüne Gentechnik in den Augen vieler als eine Möglichkeit zur Lösung der Frage nach Ernährungssicherheit. Unter Grüner Gentechnik bzw. Agro-Gentechnik versteht man den Einsatz gentechnischer Methoden und Verfahren in der Land- und Forstwirtschaft. Dabei werden Teile des Erbgutes von Mikroorganismen, Pflanzen sowie menschlichen und tierischen Zellen isoliert, eliminiert oder neu kombiniert.

Das Für und Wieder der Grünen Gentechnik Die ethische Beurteilung der Grünen Gentechnik wird dadurch erschwert, dass divergierende Expertenmeinungen im Raum stehen. Denn während die Befürworter der Grünen Gentechnik argumentieren, dass der Pestizideinsatz verringert und die Umwelt geschont werden, die Erträge quantitativ und qualitativ verbessert werden und damit die Ernährungssicherheit gewährleistet wird, dass Pflanzen gegenüber Klima-Phänomenen wie Dürre oder Kälte resistenter gemacht werden und dass letztendlich Kosten eingespart werden können, stellen ihre Gegner dies in Abrede oder behaupten genau das Gegenteil. Hinzu kommt noch, dass bestimmte Risiken der Grünen Gentechnik bislang schwer abschätzbar sind. Zum einen geht es dabei um die Gefahr der Auskreuzung transgener Organismen (Übertragung von durch Gentechnik vermittelten Eigenschaften auf gleiche oder verwandte Arten) oder des horizontalen Gentransfers (Ausbreitung auf andere Arten). Dazu kommt die mögliche Schädigung von Nichtziel-Organismen durch die Ausbringung schädlingsresistenter Kulturen. Vor allem aber sind die gesundheitlichen Risiken der Grünen Gentechnik für den Menschen bislang noch nicht ausreichend erforscht.

Abhängigkeit durch Patente auf Saatgut und Lebensmittel Erschwerend kommt hinzu, dass Landwirte in eine Abhängigkeit gegenüber den Saatgut-Produzenten gelangen, weil die geernteten Pflanzen nicht wieder für die Aussaat genutzt werden können. Das jährlich zu kaufende Saatgut wird aber nur von wenigen Unternehmen produziert und ist durch Patente geschützt. Die Unternehmen betonen gerne den Nutzen der Grünen Gentechnik: die Ernährung der Menschheit sicherstellen und damit den Hunger in der Welt bekämpfen. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Allerdings ist zu bedenken, dass Entwicklung und Produktion von gentechnisch verändertem Saatgut in der Hand einiger weniger Agrarkonzerne wie BASF Plant Services, Bayer CropScience, Dow AgroSciences, DuPont-Pioneer, Monsanto oder Syngenta liegen. Dass es börsennotierten Unternehmen auch darum geht, einen möglichst hohen Gewinn zu erwirtschaften, darf dabei nicht ausgeblendet werden. Ohne den Unternehmen und den darin tätigen Menschen absprechen zu wollen, dass sie mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur positiven Weltgestaltung leisten wollen, hat das Beispiel der Abgasmanipulation bei Volkswagen doch deutlich vor Augen geführt, wie in betrügerischer Weise und mit falschen Versprechungen („Unsere Autos schonen die Umwelt“) Konsumenten betrogen und die Umwelt geschädigt werden. Zweifel an den Weltrettungs-Motiven vieler Unternehmen sind also angebracht. Klaus Gabriel, Geschäftsführer CRIC; Foto: Aleksandra Pawloff, Wien

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Ethische Ansprüche an Grüne Gentechnik Wie lässt sich die Grüne Gentechnik nun ethisch beurteilen? Man sollte auf jeden Fall nicht vorschnell jeglichen Eingriff in die Natur aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ablehnen. Zwar gibt es im Christentum den Begriff der Schöpfungsverantwortung, doch bedeutet dieser nicht, die Schöpfung als solche zu konservieren, sondern verantwortlich und zum Wohle der Menschheit zu verwalten. Es gibt gute Gründe davon auszugehen, dass die Grüne Gentechnik neben anderen Maßnahmen – wie der Förderung demokratischer Strukturen und eines globalen ökosozialen Wirtschaftssystems, einer Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Landwirtschaftsbereich, verstärkter Maßnahmen gegen den Klimawandel und der Eindämmung des Verlustes von Lebensmitteln – einen Beitrag zum Kampf gegen den Hunger in der Welt leisten kann. Dennoch sind die Risiken der genetischen Manipulation von Pflanzen ernst zu nehmen. Die theoretischen und praktischen Möglichkeiten der Genmanipulation haben sich in den letzten Jahrzehnten massiv erweitert und was auf natürlichem Wege früher im Laufe von Jahren, Jahrzehnten und oft erst Jahrhunderten verändert wurde, ist heute mittels biotechnologischer Verfahren binnen kürzester Zeit machbar. Damit wird es aber auch schwieriger, Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und korrigieren zu können. Wie bei vielen anderen ethischen Herausforderungen zeigt sich auch bei der Grünen Gentechnik, dass die Abwägung von Vor- und Nachteilen sowie das Eingehen von Kompromissen unvermeidbar sind. Was bei der Grünen Gentechnik jedoch besonders schwer wiegt, ist, dass trotz der vielversprechenden Möglichkeiten sehr viel auf dem Spiel steht. In ökologischer Hinsicht geht es um irreversible Entwicklungen, welche die Menschheit vor große Schwierigkeiten stellen können. Und in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht können Situationen entstehen, bei denen Landwirte in Abhängigkeit von SaatgutProduzenten gelangen und um ihre Existenz gebracht werden.

Differenzierter Umgang mit Grüner Gentechnik So gesehen erscheint ein differenzierter Umgang mit der Grünen Gentechnik besonders wichtig. Denn wenn Investorinnen und Investoren Verantwortung übernehmen wollen, muss das nicht unbedingt heißen, auf keinen Fall in Unternehmen zu investieren, die irgendwie in die Grüne Gentechnik involviert sind. Verantwortung zu übernehmen kann auch bedeuten, zwischen den Unternehmen zu differenzieren und mit dem eigenen Investment einen Beitrag zu leisten, um das Konstruktive zu fördern und das Destruktive zu verhindern.

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Patentrezept Fakten

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ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS Interview mit Alexander Kornfeld

Der ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS (Start der Kapitalsammelphase am 12. September 2016) ist der erste nachhaltige österreichische Immobilienfonds. Alexander Kornfeld ist Transaction Manager der ERSTE Immobilien KAG. Er prüft die für den Fonds infrage kommenden Immobilien und ist für die Abwicklung der Ankäufe zuständig. Herr Kornfeld, Nachhaltigkeit ist derzeit in aller Munde. Gibt es einen einheitlichen, von allen anerkannten Standard? Es gibt seit geraumer Zeit verschiedenste Nachhaltigkeitskriterien in der Immobilienwirtschaft. Diese kommen in diversen Zertifizierungsverfahren zur Anwendung. Die bekanntesten sind die DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) sowie die amerikanische LEED Zertifizierung (Leadership in Energy and Environmental Design). In Österreich gibt es die ÖGNI (Österreichische Gesellschaft für nachhaltige Immobilien), die ÖGNB (Österreichische Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) mit dem Verfahren TQB (Total Quality Building), oder „klimaaktiv“. Allesamt sollen sie aufgrund verschiedenster Kriterien Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Immobilien geben. Die Erste Immobilien KAG möchte bewusst keiner dieser Zertifizierungen einen Vorzug geben, um die Unabhängigkeit bei der Auswahl von Immobilien zu gewährleisten Wie definiert die ERSTE Immobilien KAG Nachhaltigkeit für den ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS? Der Fonds verfolgt eine langfristige, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Anlagestrategie. Im Verständnis der Erste Immobilien KAG wird dabei die Nachhaltigkeit einer Immobilie durch die Oberkriterien Umwelt, Soziales und Wirtschaftlichkeit bestimmt. Diese sollten bei der Bewertung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Sie bilden die Basis für die Ankaufsentscheidung. Erworben werden dabei ausschließlich Immobilien bzw. Projekte in Österreich. Investiert wird in die Bereiche Wohnen (Senioren- und Studentenheime, betreute Wohnformen, etc.) und Infrastruktur (Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Ärztezentren, etc.). Was bedeuten die Kriterien Umwelt, Soziales und Wirtschaftlichkeit genau? Die Kriterien für die Umweltverträglichkeit eines Objektes sind vielfältig. Die Auswahl ressourcenschonender Baumaterialien (z.B. alternative Wärmedämmung), die Energieeffizienz der Haustechnik (z.B. Erneuerbare Energie) aber u.a. auch das

Alexander Kornfeld, Transaction Manager ERSTE Immobilien KAG

Abfallmanagement in der Bauphase fließen in die Betrachtung ein. Die Komponente der sozialen Verträglichkeit einer Immobilie spiegelt sich zum einen in der Nutzung des Objektes wider. Auch der Faktor Mobilität spielt eine tragende Rolle. Eine gute Anbindung des Standortes an öffentliche Verkehrsmittel sollte gewährleistet sein. Ein wichtiger Aspekt ist ferner die soziale Infrastruktur. Sie zeichnet sich durch eine gute Nahversorgung und durch die Erreichbarkeit von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Ärzten aus. Eine lange Nutzungsdauer und die Werthaltigkeit der Immobilie bestimmen ihre Wirtschaftlichkeit. Kriterien sind u.a. die Qualität der Grundrisse, die Flächeneffizienz aber auch die alternative Nutzbarkeit eines Objektes. Die Immobilie muss sich also über ihre Lebensdauer selbst tragen und Erträge erwirtschaften.

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Diversified Monopoly Nachschlag „Auch heute noch ist Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln ein großes Thema“, sagt Gerold Permoser, Chief Investment Officer (CIO) und Chief Sustainable Investment Officer (CSIO) der Erste Asset Management. Ich habe vor kurzem The Great Escape, ein Buch des amtierenden Nobelpreisträgers der Ökonomie, Angus Deaton, gelesen. Dort berichtet Deaton, dass die Menschen vor der neolithischen Revolution, d.h. dem Sesshaftwerden und dem Aufkommen erzeugender Wirtschaftsweisen (Ackerbau und Viehwirtschaft), gesünder gelebt haben als danach. Die Menschen aßen was gerade vorhanden war und ernährten sich entsprechend abwechslungsreich. Dem Vorteil der Abwechslung stand der Nachteil der mangelnden Versorgungssicherheit gegenüber. Wenn es nichts gab, verhungerten die Menschen. Brutal zugespitzt: Man starb gesünder. Die Menge an Nahrung, die man heranschaffen konnte, war über die Geschichte weg immer wieder eine beschränkende Variable, die zu überkommen eine Triebfeder der Innovation war. Rom wäre ohne das gut ausgebaute Verkehrswesen nicht zu ernähren gewesen. Die industrielle Revolution und das damit verbundene Bevölkerungswachstum in den städtischen Ballungsräumen wären ohne Zucker und Rum, die als gut haltbare Kalorienbomben dienten, nicht möglich gewesen. Statistiken zeigen, dass Zucker ein Viertel des Kalorienbedarfs eines englischen Industriearbeiters des 19. Jahrhunderts deckte. Veränderungen der Lebensmittelpreise waren von äußerster politischer Brisanz, wie etwa der massive Anstieg der Getreidepreise und die damit einhergehende Verschlechterung der Ernährungslage vor der französischen Revolution belegt. Auch heute noch ist Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln ein großes Thema. Dem Arabischen Frühling ist ein enormer Anstieg der Getreide- und Reispreise vorangegangen. Viele Länder müssen Lebensmittel importieren und sind damit vom Außenhandel abhängig. Eine Tatsache, die uns in der entwickelten Welt kaum mehr geläufig ist, wie etwa die Diskussion rund um die Folgen eines Euro-Austritts Griechenlands zeigte. Obwohl die Menschen, zumindest in den Industriestaaten, im Durchschnitt noch nie so wenig von ihrem Geld für Nahrungsmittel ausgeben mussten, ist der Preis von Lebensmitteln nach wie vor eine hoch politische Angelegenheit. Inflation und Teuerung sind in jedem Wahlkampf Themen, die den Menschen auf dem Herzen liegen und ihr Wahlverhalten beeinflussen. Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion über Patente auf Lebensmittel und eine zunehmende Oligopolisierung aller Bereiche der Versorgungskette im Nahrungsmittelbereich wichtig. Oligopole und Monopole haben zur Folge, dass Güter nicht zum „billigsten“ Preis angeboten werden, sondern eine Monopolrente finanzieren, also dem Marktherrscher viel Profit bringen. Dafür müssen dann die Konsumenten bezahlen. Aus meiner Sicht auch ein guter Grund, sich bewusst mit dem Thema auseinanderzusetzen. [Gerold Permoser]

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Responsible-Investment-Universum Auszug aus den Änderungen

Die Definition des Investment-Universums ist der wichtigste Schritt beim Aufbau unserer Fonds. Juni – August 2016

Aufgenommen

Innergex énergie renouvelable inc. (Branche „Erneuerbare Elektrizität“), EAM ESG Rating 08/2016 vonB-, ist ein kanadisches Versorgungsunternehmen, s das auf die Entwicklung und den Betrieb von Wasserkraftwerken, sowie Wind- und Solarfarmen zur Stromproduktion spezialisiert ist. Das Unternehmen betreibt Produktionsanlagenin Kanada, den USA und Frankreich. Stromerzeugung ausschließlich mittels erneuerbarer Quellen Umfangreiches Nachhaltigkeitsreporting nach Global Reporting Initiative (GRI) G4 Richtlinie Langjährige Partnerschaften mit lokaler Bevölkerung Errichtung von 75.000m² Fischhabitat-Kompensationsfläche um Flächenverluste durch hydroelektrische Projekte auszugleichen In Nordamerika zählt Innergex zu den führenden Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien, mit einer Nettoleistung von 777 Megawatt. Quelle: www.innergex.com

ProCredit Holding AG & Co KGaA (Branche „Finanzdienste“), EAM ESG Rating 08/2016 von C+, ist die Muttergesellschaft der ProCredit-Banken Gruppe, die hauptsächlich in Osteuropa, Lateinamerika und Deutschland tätig ist. Das Ziel ist die Entwicklung eines transparenten Finanzsektors in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern. ProCredit bietet Finanzdienstleistungen für Privatkunden als auch Mikro-und KMU-Betriebe. Nachhaltiger Impact durch Schaffung von Arbeitsplätzen (Kreditvergabe an Mikro- u. KMU-Betriebe) und Unterstützung der lokalen Produktion (Kredite an landwirtschaftlichen Sektor). Miteinbezug von Umweltrisiken in der Kreditvergabe sowie spezielle Produkte mit „grünem“ Schwerpunkt (wie z.B. Energieeffizienz) Financial Education Programme Bescheidene CSR- Berichterstattung Ausgeschlossen SSE plc (Branche „Stromversorgungsbetriebe“), EAM ESG Rating 08/2016 vonB-, ist in den Bereichen Stromerzeugung, -übertragung und -versorgung, Speicherung und Distribution von Erdgas, sowie in der Telekommunikation, tätig. Die Dienstleistungen des Unternehmens werden überwiegend in Großbritannien und Irland angeboten. Ausschluss aufgrund von kohlebasierter Stromproduktion mit einem Anteil von mehr als 20% an der Gesamtproduktion> keine Wasser Management Strategie trotz wasserintensiver Geschäftsfelder Teilnahme an diversen Forschungsprojekten zur Energieversorgung auf erneuerbarer Basis Veröffentlichung von Reports um den Impact der Geschäftstätigkeit auf die Biodiversität aufzuzeigen und zu managen. [Alexander Osojnik, Stefanie Schock]

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Die Responsible Fonds auf einen Blick Die Erste Asset Management hat früh erkannt, dass der Weg in Richtung eines verantwortungsvollen Fondsmanagements geht und hat im Laufe des letzten Jahrzehnts ein breites Angebot an nachhaltigen Fonds entwickelt und erfolgreich eingeführt. Hier finden Sie die Fonds, die nach dem „Responsible Investments“-Ansatz der Erste Asset Management angeboten werden

Aktienfonds Fondswährung Euro

Warnhi Seit 1.1., in %

2015, in %

2014, in %

2013, in %

2012, in %

2011, in %

Vwltg. p. a., in %

Volumen in Mio.

ERSTE RESPONSIBLE STOCK GLOBAL

-3,87

10,87

15,21

17,52

-9,51

-4,90

1,50

187,8

ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE

-9,71

10,67

6,89

18,55

20,88

-23,03

1,50

40,1

3,28

-2,84 7,37

27,33

*

*

1,80

48,6*

14,65

35,34

5,63

1,50

101,3

Fondsname

ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA*

nweise1 )

-23,99 ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT**

-3,74

9,46

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt lt. OeKB-Methode, Stichtag: 31.08.2016. In der Wertentwicklung ist die Verwaltungsgebühr berücksichtigt. Der bei Kauf anfallende einmalige Ausgabeaufschlag in Höhe von bis zu 5,00 % und andere ertragsmindernde Kosten wie individuelle Konto und Depotgebühren sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Bitte beachten Sie, dass annualisierte Durchschnittswerte für mehrjährige Zeiträume keinen Rückschluss auf Volatilität und Risiko einer Anlage erlauben. * in USD **Fondsverschmelzung: ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE in den ERSTE WWF STOCK UMWELT, bei zeitgleicher Namensänderung auf ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT mit Wirksamkeit 09.10.2015

Rentenfonds, gemischte Fonds Fondswährung Euro

Seit 1.1., in %

2015, in %

2014, in %

2013, in %

2012, in %

2011, in %

Vwltg. p. a., in %

Volumen in Mio.

ERSTE RESPONSIBLE RESERVE

1,28

0,04

1,78

0,32

5,34

0,60

0,24

154,1

ERSTE RESPONSIBLE BOND

5,83

-0,37

9,74

0,43

10,58

0,93

0,60

131,2

ERSTE RESPONSIBLE BOND EURO CORPORATE

6,19

-1,13

7,55

1,45

12,89

*

0,60

166,2

ERSTE RESPONSIBLE BOND EMERGING CORPORATE

6,75

0,55

6,00

*

*

*

0,96

108,0

ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT*

4,00

-2,23

*

*

*

*

0,60

47,1

ERSTE RESPONSIBLE BALANCED

3,11

-2,26

7,63

1,65

*

*

1,00

23,6

Fondsname

Warnhi nweis 2)

a)

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt lt. OeKB-Methode, Stichtag: 31.08.2016. In der Wertentwicklung ist die Verwaltungsgebühr berücksichtigt. Der bei Kauf anfallende einmalige Ausgabeaufschlag in Höhe von bis zu 5,00 % und andere ertragsmindernde Kosten wie individuelle Konto und Depotgebühren sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Bitte beachten Sie, dass annualisierte Durchschnittswerte für mehrjährige Zeiträume keinen Rückschluss auf Volatilität und Risiko einer Anlage erlauben. * Unterjährige Grü ndung des Fonds (01.06.2015).

1) Warnhinweis a) Der ERSTE RESPONSIBLE BALANCED kann zu wesentlichen Teilen in Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) iSd § 71 InvFG 2011 investieren.

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Mikrofinanz-Fonds Fondswährung Euro

Fondsname ERSTE RESPONSIBLE MICROFINANCE

Warnhi

Seit 1.1., in %

2015, in %

2014, in %

2013, in %

2012, in %

2011, in %

Vwltg. p. a., in %

Volumen in Mio.

nweis 3)

0,10

3,45

4,09

2,54

3,62

1,96

1,00

52,7

x)

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt lt. OeKB-Methode, Stichtag: 29.07.2016. In der Wertentwicklung ist die Verwaltungsgebü hr berü cksichtigt.Der bei Kauf anfallende einmalige Ausgabeaufschlag in Höhe von bis zu 5,00 % und andere ertragsmindernde Kosten wie individuelle Konto und Depotgebü hren sind in der Darstellung nicht berü cksichtigt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rü ckschlü sse auf die zukü nftige Entwicklung eines Fonds zu. Bitte beachten Sie, dass annualisierte Durchschnittswerte fü r mehrjährige Zeiträume keinen Rü ckschluss auf Volatilität und Risiko einer Anlage erlauben.

2) Warnhinweis x) Der ERSTE RESPONSIBLE MICROFINANCE kann zu wesentlichen Teilen in Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) iSd § 71 InvFG 2011 investieren. Die Finanzmarktaufsicht warnt: Der ERSTE RESPONSIBLE MICROFINANCE investiert zur Gänze in Veranlagungen gemäß § 166 Abs. 1 Z 3InvFG 2011 (Alternative Investm ents), die im Vergleich zu traditionellen Anlagen ein erhöhtes Anlagerisiko mit sich bringen. Insbesondere bei diesen Veranlagungen kann es zu einem Verlust bis hin z um Totalausfall des darin veranlagten Kapitals kommen.

[Alexander Osojnik]

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Zertifizierte EAM Fonds Die EAM RESPONSIBLE FONDS werden ständig auf deren Nachhaltigkeitsgüte untersucht. Regelmäßige nationale und internationale Zertifizierungen bestätigen die Qualität unserer Nachhaltigkeitsprozesse. Dazu zählen das Österreichische Umweltzeichen, das FNG-Siegel 2016 sowie das Novethic SRI LABEL 2015. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website:

EAM-Rating für Responsible-Fonds

Durchschnittliches ESG-Rating und Ausschlussquote Das durchschnittliche ESG-Rating des Fonds bezieht sich auf alle tatsächlich im Fonds gehaltenen Titel, während das durchschnittliche ESG-Rating des Fonds-Universums den Schnitt aller Titel bezeichnet, die für den Fonds anhand der strengen Nachhaltigkeitskriterien der Erste Asset Management bewertet werden (=Fonds-Universum). Die Ausschlussquote gibt an, wie viele Titel aus dem jeweiligen Fonds-Universum als nicht investierbar bewertet werden. Liegt etwa die Ausschlussquote eines Fonds bei 60%, so bedeutet das, dass nur 40% aller potenziellen Titel für diesen Fonds investierbar sind.

Das EAM-spezifische ESG-Rating Das EAM-spezifische ESG-Rating erstreckt sich von A+ bis E. Es bewertet ausschließlich jene Unternehmen, die eine Bewertung der drei Rating-Agenturen

A

vorweisen können, die mit der Erste Asset Management kooperieren. In ihrer Evaluierung von ESG-Kriterien geht die Erste Asset Management äußerst streng

B

sehr gut

C

gut

vor. Das führt dazu, das von derzeit etwa 3.800 bewerteten Emittenten (=EAM-

D

mangelhaft, nicht investierbar

Gesamt-Universum) lediglich 43,7% im investierbaren Bereich von A+ bis C

E

ungenügend, nicht investierbar

ausgezeichnet

liegen. Das durchschnittliche Rating des EAM-Gesamt-Universums liegt derzeit bei C-. Durch die Anwendung von Ausschlusskriterien wird das investierbare Universum weiter eingeengt. Nur fünf Unternehmen erreichen unser derzeitiges ESG-Höchstrating von A-.

Das EAM Emerging Markets ESG Rating Das Rating des ERSTE RESPONSIBLE BOND EMERGING CORPORATE analysiert das Management der jeweiligen Emittenten von ESG-Risikofaktoren, entsprechend eines spezifischen für Schwellenländern adaptierten Modells. Dabei werden die Unternehmen auf einer Skala von AAA bis C verglichen. Darüber hinaus gelangen Ausschlusskriterien zur Anwendung und es werden Unternehmen mit einem ausgewiesenen Umweltnutzen berücksichtigt. Alle Daten (durchschnittl. ESG-Rating Fonds + Fonds-Universum sowie Ausschlussquote) per 31.08.2016 [Alexander Osojnik]

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