Infotag Altlasten: eANV - Eine Problemdiskussion
Dumm gelaufen
Erleben Sie das auch? Entsorgungschaos bei der Altlastensanierung? Dipl.-Ing. W. Mondry
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Infotag Altlasten 2012 ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Das elektronische Abfallnachweisverfahren: Eine Problemdiskussion
Quality = Fitness for Use Dipl.-Ing. W. Mondry
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Ziele des Abfallnachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle:
Entsorgungs- und Rechtssicherheit Fragen:
Zweckeignung des ANV - Regelmäßige Entsorgung - Temporäre Entsorgung Gebrauchseignung der Software Fähigkeiten der Akteure - Nachweis- / Registerführung - Software-Beherrschung
Einflussgrößen auf die Abfallnachweisführung
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Problem 1: „eANV? Ich will das nicht.“
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Falisan-Urteil - BGH, 2. März 1994
§
Quecksilberhaltige Saatgutbeize Objektiv Abfall nach Verwendungsverbot Aufgefunden nach Weitergabekette in Schweine- u. Hühnerställen (D, PL) BGH: An die Sorgfalt des Auftraggebers bei der Auswahl des Entsorgers sind hohe Anforderungen zu stellen.
Sorgfaltspflichten - Das Falisan-Urteil
Dipl.-Ing. W. Mondry
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§ Leitsatz: Wer einen anderen mit der Entsorgung von Abfällen beauftragt, muss sich vergewissern, ob dieser zur ordnungsgemäßen Entsorgung tatsächlich imstande und rechtlich befugt ist; andernfalls verletzt er seine Sorgfaltspflicht und handelt (zumindest) fahrlässig; er kann sich so gemäß § 326 StGB strafbar machen.
Sorgfaltspflichten - Das Falisan-Urteil
Dipl.-Ing. W. Mondry
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OVG NRW zur Entsorgungspflicht, 7.1.2011
§
Brandschaden Auf dem Nachbargrundstück wurde kontaminiertes Löschwasser aufgefangen. Der Brandgeschädigte sah sich nicht als Abfallerzeuger und klagte gegen die auferlegten Entsorgungskosten. OVG: Das Anfallen des Abfalls geht auf den Betrieb des Brandgeschädigten zurück. Er war zur Beseitigung des Löschwassers verpflichtet. Verursacherprinzip und Entsorgungspflicht - Das Löschwasser-Urteil
Dipl.-Ing. W. Mondry
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§
Leitsätze: Abfallerzeuger kann sein, wer zwar nicht die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall innehatte, aber für dessen Entstehen die maßgebliche Ursache gesetzt hat.
Entscheidend ist, ob die Entstehung des Abfalls seiner eigenen Tätigkeit zuzuordnen ist. Bei Abfällen durch Schadensfälle oder außergewöhnliche Ereignisse ist in einer Kette mehrerer Ursachen auch die jeweilige Risikosphäre zu berücksichtigen. Verursacherprinzip und Entsorgungspflicht - Das Löschwasser-Urteil
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG): Verantwortung für die Abfallbewirtschaftung (Art. 15)
§
„ Werden die Abfälle vom Ersterzeuger oder Besitzer zur vorläufigen Behandlung zu » einem Entsorger « verbracht, endet ihre Verantwortung für die Durchführung eines vollständigen Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens in der Regel nicht. “
Durchreichende Entsorgungsverantwortung - Die Abfallrahmenrichtlinie
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Abfallerzeuger und Nachweispflichtiger in Bauprojekten In der Regel: Bauherr / Projektgesellschaft Nicht: Auftragnehmer, Subunternehmer Achtung: Abfallrecht = öffentliches Recht Verträge = Zivilrecht - abfallrechtlich irrelevant („Die Abfälle gehen in das Eigentum des AN über.“)
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Sachinformation Nr. 002/2011/58-25 Stand: 20.11.2011
Abfallerzeuger und ihre Nachweis- und Registerpflichten über gefährliche Abfälle http://www.bremerhaven.de/downloads/258/46621/Nachweispflicht_Sachinformation.pdf
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Erzeuger
A
Zur Entsorgung tatsächl. imstande ? rechtlich befugt ? zuverlässig
Beförderer
Entsorger
?
Ausgangsfragen der Abfallnachweisführung
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Erzeuger
> 100.000 Nachweise p.a.
EN
DEN VE DA AE BB
Entsorger
Entsorgungsnachweise: Datenaufkommen führt in das elektronische Verfahren
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Erzeuger
> 2.500.000 BS p.a.
BS
A
Beförderer Entsorger
Begleitscheine: Datenaufkommen führt in das elektronische Verfahren
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Problem 2: „Das dauert alles so lange.“
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Erzeuger
Entsorger
DEN, VE, DA
EN
+ AE
12 Tage EB
Nachf.
30 Tage
Erzeugerbehörde Der Weg zum Entsorgungsnachweis: Gesetzliche Fristen
+ BB
Entsorgerbehörde Dipl.-Ing. W. Mondry
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ZKS
Web-Portal
Internet
Länder-eANV
Beweissicherungsarchiv
Abruf BSNummern
Servicemodul (Interne Steuerung)
(Internet-Portal)
Datenbanken, Verzeichnis
Verzeichnisdienst
Virtuelle Poststelle (ePostfächer)
Internet
ASYSPostfach
Internet Provider A
Abfwirtsch.beteiligte ohne Provider-Unterstützung
Behörden -Postfach
Provider B
Abfallwirtschaftsbeteiligte
Das Länder-eANV: Geeignet für Ungeübte? Geeignet bei hohem BS-Aufkommen?
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Unterschätzter Zeitbedarf außerhalb des ANV: Probenahme, Analytik, Einstufung
Container-Logistik
A Abtransport Verzögerte Entsorgung: Ursachen außerhalb der Nachweisführung
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Problem 3: „Ich kann das nicht. Das soll meine Baufirma / mein Entsorger machen.“
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Nicht delegierbar: Erzeugerverantwortung Registerführung
Delegierbar unter bes. Voraussetzungen: Abgabe der VE in einem EN § 3 Abs. 4 NachwV - Verfahrensvollmacht
(Behörden-)Korrespondenz § 14 VerwVfgG - Vollmacht nach Verw.verfahrensgesetz
Sonderfall Bau Übertragung der Abfall-Sachherrschaft an einen Sachverständigen (Fachbauleiter) erlaubt BS- / ÜS-Signatur Delegation im Nachweisverfahren: Möglichkeiten und Grenzen
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Sachinformation Nr. 003/2012/58-25 Stand: 20.1.2012
Vollmachten im abfallrechtlichen Nachweisverfahren - Möglichkeiten und Grenzen http://www.bremerhaven.de/downloads/258/46622/Vollmachten_Sachinformation.pdf
Erzeugerverantwortung / Delegation im Nachweisverfahren: Informationsquellen
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Delegierte Aufgabe
Art der Vollmacht
Einholung Erzeugernummer
VwVfG-Vollmacht
ZKS-Registrierung
VwVfG-Vollmacht
Nicht nachweisspezifische Korrespondenz
VwVfG-Vollmacht
Nachweisspezifische Korrespondenz
VwVfG-Vollmacht für den konkreten Nachweis
Signatur der VE
Verfahrensvollmacht für den konkreten Nachweis
Dauerhafte Nachweisführung
nicht zulässig
Registerführung
nicht zulässig
Definiertes (Bau-)Projekt: Steuerung d. Entsorgung (SV) Abfall-Sachherrschaft Signatur der BS, ÜS (SV)
Abfall-Sachherrschaft
Delegation im Nachweisverfahren: Sachinformation Bremerhaven/Bremen - Auszug
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Problem 4: „Die Behörde meckert an den Nachweisen ‘rum.“
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Häufiger Grund für Nachforderungen:
Unklare / mangelhafte Abfalldeklaration Anforderungen im Formblatt DA: „Anzugeben sind - die den Abfall bestimmenden Parameter und Konzentrationswerte, - die Art der Probenahme, - Probenahme-Protokolle und - Analyseverfahren, ...“ Abfallcharakterisierung - Ursache für Behördennachfragen im Nachweisverfahren
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Abfalluntersuchung / Deklarationsanalyse - Zweck: Phys.-chem. Abfall-Charakterisierung Abgleich mit Annahmegrenzwerten der Entsorgungsanlage Gefahrinformation, auch über Annahmegrenzwerte hinaus Einstufung gefährlich / nicht gefährlich - Zuständig: Abfallerzeuger / Nachweisinhaber Beispiel DepV: verlangt grundlegende Abfall-Charakterisierung und Deklarationsanalyse im Nachweis Ziele der Deklarationsanalytik
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Anforderungen an die Deklarationsanalyse: -
Repräsentativ für den Abfall - LAGA PN 9 Probenahmestrategie auf Einzelfall abgestellt Probenahmemethode technisch geeignet Probenehmer fachkundig, akkreditiert Probenahme dokumentiert Prüflabor akkreditiert Analysenmethoden nach jew. Verordnung Parameter: Zulassung der Entsorgungsanlage Ergänzende Charakterisierung, z.B. bei besonderen Gefahren / Schadstoffen
Anforderungen an Deklarationsanalysen
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Beispiel LAGA-Analytik (LAGA M 20): - spezifisch für Beurteilung der Verwertbarkeit - reicht nicht für Entsorgungsweg Deponie andere Entsorgungswege mit eigenen Annahmegrenzwerten Umgang im Land Bremen mit LAGA M 20: http://www.umwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen179.c.3600.de
Die Übertragbarkeit von Analysenbefunden wird die ErsatzbaustoffV voraus. erschweren. Deklarationsanalysen - Ausrichtung am vorgesehenen Entsorgungsweg
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Zusammenfassung, Lösungsansätze
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Entsorgungsmanagement integrieren Projektmanagement insgesamt Teilmanagement Sanierung Bauablaufplanung, Baustellenlogistik
Entsorgungsaufgaben zuordnen sachlich personell Fachbauleiter (SV) bevollmächtigen?
Personelle Eignung sicherstellen Beherrschen der Nachweisführung Beherrschen der eANV-Software Effiziente Baustellenentsorgung - Voraussetzungen
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Qualitätssicherung Entsorgungsnachweise bes.: Probenahme Abfalldeklaration / -charakterisierung
DV-Anforderungen sicherstellen eANV-Softwareeignung
eANV-spezifische Organisationsanforderungen sicherstellen
Effiziente Baustellenentsorgung - Voraussetzungen
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eANV - Organisatorische Fragen Verantwortliche für Nachweise / Register Rechtsverbindlichkeit der Signatur für Unternehmen und signierende Person: Vertretungsbefugnisse regeln Wer signiert? Wann? Wo? Wer signiert wann? Wer signiert wo? Kartenmanagement Verhinderung von Signaturmissbrauch .... eANV durchführen, Unternehmen vertreten: Aufgaben festlegen, Befugnisse regeln
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Projektphasen Nutzung
A Initiierung B Konzeption
Baubeginn
C Umsetzung Fertigstellung
Kosten
Bau
D Vermarktung E Nutzung
Mit dem Projektfortschritt - sinkt der Einfluss auf die Gesamtkosten;
Planung
Grundstück
- sinkt der Korrektureffekt eingesetzter Finanzmittel auf den Projektausgang.
Einfluss auf Kosten Planung
A
B
C
D
E
Projektphasen Projektmanagement: Entsorgungsaufgaben einbinden
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Hilfen zum Nachweisrecht zum elektronischen Verfahren zks-abfall.de ngs-mbh.de laga-online.de bmu.de LAGA M 27: Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren BUISY - Bremer Umweltinformationssystem www.umwelt.bremen.de www.bremerhaven.de/buergerservice/aemtereinrichtungen/stadtverwaltung/umweltschutzamt/ aufgaben-der-abfallbehoerde.13549.html Abfallbehörden (Rechtliche Fragen) SHD (Service-Helpdesk der ZKS): 01805 40 2010 (Technische Fragen) Hilfen zur Nachweisführung
Dipl.-Ing. W. Mondry
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Ich wünsche Ihnen chaosfreie Entsorgung bei der Altlastensanierung. Dipl.-Ing. W. Mondry