Erleben Sie das auch? Entsorgungschaos bei der Altlastensanierung?

Infotag Altlasten: eANV - Eine Problemdiskussion Dumm gelaufen Erleben Sie das auch? Entsorgungschaos bei der Altlastensanierung? Dipl.-Ing. W. Mond...
Author: Brit Buchholz
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Infotag Altlasten: eANV - Eine Problemdiskussion

Dumm gelaufen

Erleben Sie das auch? Entsorgungschaos bei der Altlastensanierung? Dipl.-Ing. W. Mondry 

Infotag Altlasten: eANV - Eine Problemdiskussion

Infotag Altlasten 2012 ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Das elektronische Abfallnachweisverfahren: Eine Problemdiskussion

Quality = Fitness for Use Dipl.-Ing. W. Mondry 

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Ziele des Abfallnachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle:

Entsorgungs- und Rechtssicherheit Fragen:

 Zweckeignung des ANV - Regelmäßige Entsorgung - Temporäre Entsorgung  Gebrauchseignung der Software  Fähigkeiten der Akteure - Nachweis- / Registerführung - Software-Beherrschung

Einflussgrößen auf die Abfallnachweisführung

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Problem 1: „eANV? Ich will das nicht.“

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Falisan-Urteil - BGH, 2. März 1994

§

Quecksilberhaltige Saatgutbeize Objektiv Abfall nach Verwendungsverbot Aufgefunden nach Weitergabekette in Schweine- u. Hühnerställen (D, PL) BGH: An die Sorgfalt des Auftraggebers bei der Auswahl des Entsorgers sind hohe Anforderungen zu stellen.

Sorgfaltspflichten - Das Falisan-Urteil

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§ Leitsatz: Wer einen anderen mit der Entsorgung von Abfällen beauftragt, muss sich vergewissern, ob dieser zur ordnungsgemäßen Entsorgung  tatsächlich imstande und  rechtlich befugt ist; andernfalls verletzt er seine Sorgfaltspflicht und handelt (zumindest) fahrlässig; er kann sich so gemäß § 326 StGB strafbar machen.

Sorgfaltspflichten - Das Falisan-Urteil

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OVG NRW zur Entsorgungspflicht, 7.1.2011

§

Brandschaden Auf dem Nachbargrundstück wurde kontaminiertes Löschwasser aufgefangen. Der Brandgeschädigte sah sich nicht als Abfallerzeuger und klagte gegen die auferlegten Entsorgungskosten. OVG: Das Anfallen des Abfalls geht auf den Betrieb des Brandgeschädigten zurück. Er war zur Beseitigung des Löschwassers verpflichtet. Verursacherprinzip und Entsorgungspflicht - Das Löschwasser-Urteil

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§

Leitsätze: Abfallerzeuger kann sein, wer zwar nicht die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall innehatte, aber für dessen Entstehen die maßgebliche Ursache gesetzt hat.

Entscheidend ist, ob die Entstehung des Abfalls seiner eigenen Tätigkeit zuzuordnen ist. Bei Abfällen durch Schadensfälle oder außergewöhnliche Ereignisse ist in einer Kette mehrerer Ursachen auch die jeweilige Risikosphäre zu berücksichtigen. Verursacherprinzip und Entsorgungspflicht - Das Löschwasser-Urteil

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Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG): Verantwortung für die Abfallbewirtschaftung (Art. 15)

§

„ Werden die Abfälle vom Ersterzeuger oder Besitzer zur vorläufigen Behandlung zu » einem Entsorger « verbracht, endet ihre Verantwortung für die Durchführung eines vollständigen Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens in der Regel nicht. “

Durchreichende Entsorgungsverantwortung - Die Abfallrahmenrichtlinie

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Abfallerzeuger und Nachweispflichtiger in Bauprojekten In der Regel: Bauherr / Projektgesellschaft Nicht: Auftragnehmer, Subunternehmer Achtung: Abfallrecht = öffentliches Recht Verträge = Zivilrecht - abfallrechtlich irrelevant („Die Abfälle gehen in das Eigentum des AN über.“)

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Sachinformation Nr. 002/2011/58-25 Stand: 20.11.2011

Abfallerzeuger und ihre Nachweis- und Registerpflichten über gefährliche Abfälle http://www.bremerhaven.de/downloads/258/46621/Nachweispflicht_Sachinformation.pdf

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Erzeuger

A

Zur Entsorgung tatsächl. imstande ? rechtlich befugt ? zuverlässig

Beförderer

Entsorger

?

Ausgangsfragen der Abfallnachweisführung

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Erzeuger

> 100.000 Nachweise p.a.

EN

DEN VE DA AE BB

Entsorger

Entsorgungsnachweise: Datenaufkommen führt in das elektronische Verfahren

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Erzeuger

> 2.500.000 BS p.a.

BS

A

Beförderer Entsorger

Begleitscheine: Datenaufkommen führt in das elektronische Verfahren

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Problem 2: „Das dauert alles so lange.“

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Erzeuger

Entsorger



DEN, VE, DA

EN

+ AE



12 Tage EB



Nachf.

30 Tage

Erzeugerbehörde Der Weg zum Entsorgungsnachweis: Gesetzliche Fristen

+ BB







Entsorgerbehörde Dipl.-Ing. W. Mondry 

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ZKS

Web-Portal

Internet

Länder-eANV

Beweissicherungsarchiv

Abruf BSNummern

Servicemodul (Interne Steuerung)

(Internet-Portal)

Datenbanken, Verzeichnis

Verzeichnisdienst

Virtuelle Poststelle (ePostfächer)

Internet

ASYSPostfach

Internet Provider A

Abfwirtsch.beteiligte ohne Provider-Unterstützung

Behörden -Postfach

Provider B

Abfallwirtschaftsbeteiligte

Das Länder-eANV: Geeignet für Ungeübte? Geeignet bei hohem BS-Aufkommen?

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Unterschätzter Zeitbedarf außerhalb des ANV: Probenahme, Analytik, Einstufung

Container-Logistik

A Abtransport Verzögerte Entsorgung: Ursachen außerhalb der Nachweisführung

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Problem 3: „Ich kann das nicht. Das soll meine Baufirma / mein Entsorger machen.“

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Nicht delegierbar:  Erzeugerverantwortung  Registerführung

Delegierbar unter bes. Voraussetzungen:  Abgabe der VE in einem EN § 3 Abs. 4 NachwV - Verfahrensvollmacht

 (Behörden-)Korrespondenz § 14 VerwVfgG - Vollmacht nach Verw.verfahrensgesetz

 Sonderfall Bau Übertragung der Abfall-Sachherrschaft an einen Sachverständigen (Fachbauleiter) erlaubt BS- / ÜS-Signatur Delegation im Nachweisverfahren: Möglichkeiten und Grenzen

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Sachinformation Nr. 003/2012/58-25 Stand: 20.1.2012

Vollmachten im abfallrechtlichen Nachweisverfahren - Möglichkeiten und Grenzen http://www.bremerhaven.de/downloads/258/46622/Vollmachten_Sachinformation.pdf

Erzeugerverantwortung / Delegation im Nachweisverfahren: Informationsquellen

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Delegierte Aufgabe

Art der Vollmacht

Einholung Erzeugernummer

VwVfG-Vollmacht

ZKS-Registrierung

VwVfG-Vollmacht

Nicht nachweisspezifische Korrespondenz

VwVfG-Vollmacht

Nachweisspezifische Korrespondenz

VwVfG-Vollmacht für den konkreten Nachweis

Signatur der VE

Verfahrensvollmacht für den konkreten Nachweis

Dauerhafte Nachweisführung

nicht zulässig

Registerführung

nicht zulässig

Definiertes (Bau-)Projekt: Steuerung d. Entsorgung (SV) Abfall-Sachherrschaft Signatur der BS, ÜS (SV)

Abfall-Sachherrschaft

Delegation im Nachweisverfahren: Sachinformation Bremerhaven/Bremen - Auszug

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Problem 4: „Die Behörde meckert an den Nachweisen ‘rum.“

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Häufiger Grund für Nachforderungen:

Unklare / mangelhafte Abfalldeklaration Anforderungen im Formblatt DA: „Anzugeben sind - die den Abfall bestimmenden Parameter und Konzentrationswerte, - die Art der Probenahme, - Probenahme-Protokolle und - Analyseverfahren, ...“ Abfallcharakterisierung - Ursache für Behördennachfragen im Nachweisverfahren

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Abfalluntersuchung / Deklarationsanalyse - Zweck:  Phys.-chem. Abfall-Charakterisierung  Abgleich mit Annahmegrenzwerten der Entsorgungsanlage  Gefahrinformation, auch über Annahmegrenzwerte hinaus  Einstufung gefährlich / nicht gefährlich - Zuständig: Abfallerzeuger / Nachweisinhaber Beispiel DepV: verlangt grundlegende Abfall-Charakterisierung und Deklarationsanalyse im Nachweis Ziele der Deklarationsanalytik

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Anforderungen an die Deklarationsanalyse: -

Repräsentativ für den Abfall - LAGA PN 9 Probenahmestrategie auf Einzelfall abgestellt Probenahmemethode technisch geeignet Probenehmer fachkundig, akkreditiert Probenahme dokumentiert Prüflabor akkreditiert Analysenmethoden nach jew. Verordnung Parameter: Zulassung der Entsorgungsanlage Ergänzende Charakterisierung, z.B. bei besonderen Gefahren / Schadstoffen

Anforderungen an Deklarationsanalysen

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Beispiel LAGA-Analytik (LAGA M 20): - spezifisch für Beurteilung der Verwertbarkeit - reicht nicht für  Entsorgungsweg Deponie  andere Entsorgungswege mit eigenen Annahmegrenzwerten Umgang im Land Bremen mit LAGA M 20: http://www.umwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen179.c.3600.de

Die Übertragbarkeit von Analysenbefunden wird die ErsatzbaustoffV voraus. erschweren. Deklarationsanalysen - Ausrichtung am vorgesehenen Entsorgungsweg

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Zusammenfassung, Lösungsansätze

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Entsorgungsmanagement integrieren  Projektmanagement insgesamt  Teilmanagement Sanierung  Bauablaufplanung, Baustellenlogistik

Entsorgungsaufgaben zuordnen  sachlich  personell  Fachbauleiter (SV) bevollmächtigen?

Personelle Eignung sicherstellen  Beherrschen der Nachweisführung  Beherrschen der eANV-Software Effiziente Baustellenentsorgung - Voraussetzungen

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Qualitätssicherung Entsorgungsnachweise bes.:  Probenahme  Abfalldeklaration / -charakterisierung

DV-Anforderungen sicherstellen eANV-Softwareeignung

eANV-spezifische Organisationsanforderungen sicherstellen

Effiziente Baustellenentsorgung - Voraussetzungen

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eANV - Organisatorische Fragen  Verantwortliche für Nachweise / Register  Rechtsverbindlichkeit der Signatur für Unternehmen und signierende Person: Vertretungsbefugnisse regeln  Wer signiert? Wann? Wo?  Wer signiert wann?  Wer signiert wo?  Kartenmanagement  Verhinderung von Signaturmissbrauch .... eANV durchführen, Unternehmen vertreten: Aufgaben festlegen, Befugnisse regeln

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Projektphasen Nutzung

A Initiierung B Konzeption

Baubeginn

C Umsetzung Fertigstellung

Kosten

Bau

D Vermarktung E Nutzung

Mit dem Projektfortschritt - sinkt der Einfluss auf die Gesamtkosten;

Planung

Grundstück

- sinkt der Korrektureffekt eingesetzter Finanzmittel auf den Projektausgang.

Einfluss auf Kosten Planung

A

B

C

D

E

Projektphasen Projektmanagement: Entsorgungsaufgaben einbinden

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Hilfen  zum Nachweisrecht  zum elektronischen Verfahren zks-abfall.de ngs-mbh.de laga-online.de bmu.de LAGA M 27: Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren BUISY - Bremer Umweltinformationssystem www.umwelt.bremen.de www.bremerhaven.de/buergerservice/aemtereinrichtungen/stadtverwaltung/umweltschutzamt/ aufgaben-der-abfallbehoerde.13549.html Abfallbehörden (Rechtliche Fragen) SHD (Service-Helpdesk der ZKS): 01805 40 2010 (Technische Fragen) Hilfen zur Nachweisführung

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Ich wünsche Ihnen chaosfreie Entsorgung bei der Altlastensanierung. Dipl.-Ing. W. Mondry 