110. DGKJ‐Jahrestagung, Leipzig, 11.‐14.9.2014: Symposium „Wie sichern wir die stationäre und ambulante pädiatr. Versorgung?“
Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
Zukunft der ambulanten pädiatrischen Versorgung aus Sicht der KBV 110. DGKJ - Jahrestagung Leipzig, 12. September 2014
Dr. med. Thomas Fischbach Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Facharzt für Anaesthesiologie Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e.V. Landesverbandsvorsitzender Nordrhein Bundesvorstand Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordhein
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110. DGKJ‐Jahrestagung, Leipzig, 11.‐14.9.2014: Symposium „Wie sichern wir die stationäre und ambulante pädiatr. Versorgung?“
Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
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Seite 3
Agenda
1.
Trends und Entwicklung der Arztzahlen Pädiatrie
2.
Versorgungsebenenmodell
3.
Sonder- und Problemfall SPZ
4.
Kooperationsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung
5.
Zusammenfassung und Ausblick
Entwicklung der ambulanten der Pädiatrie Jahrestagung Leitend. Kinderärzte 14.06.2014 Seite Entwicklung ambulanten Pädiatrie 110.Jahrestagung DGKJ, 412.09.2014
Seite 4
Agenda
1.
Trends und Entwicklung der Arztzahlen Pädiatrie
2.
Versorgungsebenenmodell
3.
Sonder- und Problemfall SPZ
4.
Kooperationsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung
5.
Zusammenfassung und Ausblick
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110. DGKJ‐Jahrestagung, Leipzig, 11.‐14.9.2014: Symposium „Wie sichern wir die stationäre und ambulante pädiatr. Versorgung?“
Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
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Seite 5
Während die Zahl der Ärzte leicht zunimmt, bleibt der Tätigkeitsumfang (Vollzeit/Teilzeit) eher konstant Entwicklung der an der vertragsärztl. Versorgung teilnehmenden Pädiater (Bund) 2004 bis 2013: + 435 Kinder- und Jugendärzte (+ 6,4 %) ABER: Unter Berücksichtigung des Tätigkeitsumfangs (Vollzeit/Teilzeit) stagniert die Zahl eher (2009 – 2013: +/- 0,01%)
7.500 7.000 6.500
Anzahl
6.000 5.500 5.000
6.849
6.880
6.897
6.942
6.999
7.081
7.080
7.111
7.177
7.284
2004
2005
2006
2007
2008 2009 Jahr
2010
2011
2012
2013
4.500 4.000 3.500 3.000 Quelle: Bundesarztregister der KBV
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Seite 6
In den neuen und alten Bundesländern zeichnen sich unterschiedliche Trends bei den Pädiatern ab Entwicklung der an der vertragsärztl. Versorgung teilnehmenden Pädiater in den alten und neuen Bundesländern Während die Zahl der Pädiater in Westdeutschland relativ stark steigt (2004 bis 2013: + 551 Kinder- und Jugendärzte (+9,9 %)), ist sie in Ostdeutschland eher rückläufig (2004 bis 2013: - 116 Kinder- und Jugendärzte (- 8,9 %)).
7.000 6.000
6.005
5.937
5.887
5.850
5.769
5.708
5.642
5.592
3.000
6.098
4.000
5.547
Anzahl
5.000
1.186
2009
1.172
2008
1.174
2007
1.193
2006
1.231
2005
1.230
1.255
2004
1.234
1.288
1.000
1.302
2.000
2011
2012
2013
0 Neue Bundesländer
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Alte Bundesländer
2010 Jahr
Quelle: Bundesarztregister der KBV
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Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
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Ggf. noch ergänzen: ermächtigte Kinderärzte
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Agenda
1.
Trends und Entwicklung der Arztzahlen Pädiatrie
2.
Versorgungsebenenmodell
3.
Sonder- und Problemfall SPZ
4.
Kooperationsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung
5.
Zusammenfassung und Ausblick
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In der Bedarfsplanungsrichtlinie werden vier Versorgungsebenen unterschieden, die unterschiedlich große Planungsbereiche abbilden Hausärztliche Versorgung
Allg. fachärztl. Versorgung
Spezialisierte fachärztl. Vers.
Gesonderte fachärztl. Versorg.
Mittelbereiche
Kreise
KVen
[klein]
[mittel]
Raumordnungsregionen [größer]
[sehr groß]
Anzahl 883
Anzahl 372
Anzahl 97
Anzahl 17
Größe der Planungsbereiche am Beispiel der KV Sachsen-Anhalt
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Agenda 1.
Trends und Entwicklung der Arztzahlen Pädiatrie
2.
Versorgungsebenenmodell
3.
Sonder- und Problemfall SPZ
4.
Kooperationsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung
5.
Zusammenfassung und Ausblick
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Stationäre Versorgung
Gesonderte fachärztliche Versorgung
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Hausärztliche Versorgung
In einem Versorgungsebenenmodell stellen die ermächtigten Einrichtungen (z.B. SPZ) einen Querschnittsbereich dar
Ähnlich wie die ASV bilden die ermächtigten Einrichtungen (z.B. die Sozialpädiatrischen Zentren) eine Versorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär ab.
Vorschlag der KBV: Im Rahmen einer klaren Systematisierung und Abgrenzung können beide Bereiche zusammengefasst werden.
ASV (§116b SGB V) Ermächtigte Einrichtungen
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Das Leistungsspektrum vieler ermächtigter Einrichtungen kann i.d.R. zwei Bereichen zugeordnet werden Ermächtigte Einrichtung Leistungsspektrum für das die ermächtigten Einrichtungen genuine geschaffen wurden (Art, Schwere und Dauer der Erkrankung)
Diese Leistungen könnten in die ASV überführt werden. Einrichtungen würden Teilnahme an der ASV anzeigen etc.
Leistungen die durch ermächtigte Einrichtungen ebenfalls erbracht werden (Erreichbarkeit oder Versorgungserfordernisse)
Diese Leistungen würden der regulären vertragsärztlichen Versorgung zugeordnet werden. Einrichtungen müssten hierzu vom Zulassungsausschuss ermächtigt werden. Es erfolgt eine Anrechnung in der Bedarfsplanung.
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Agenda
1.
Trends und Entwicklung der Arztzahlen Pädiatrie
2.
Versorgungsebenenmodell
3.
Sonder- und Problemfall SPZ
4.
Kooperationsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung
5.
Zusammenfassung und Ausblick
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110. DGKJ‐Jahrestagung, Leipzig, 11.‐14.9.2014: Symposium „Wie sichern wir die stationäre und ambulante pädiatr. Versorgung?“
Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
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Ärztliche Kooperation in der vertragsärztlichen Versorgung Angestellter Arzt, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, Ärztehäuser, Praxis im Krankenhaus, Praxisnetze, Berufsausübungsgemeinschaften….
VÄG
kein Königsweg !
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Bedeutung der Einzelpraxis © KBV
Versorgungsform richtet sich nach dem örtlichen Bedarf und Kooperationsbedarf der Ärzte. Es gibt keine per se richtige oder falsche Versorgungsform. Gerade in ländlichen Gebieten stellen Ärzte in Einzelpraxen die Versorgung sicher. Auch darüber hinaus werden Einzelpraxen immer zentraler Bestandteil der ambulanten Versorgung sein. Einzelpraxen sind Partner in Kooperationsformen. Allerdings – Zahl rückläufig, Trend geht zu Teampraxen.
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Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
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Praxisgemeinschaft Zusammenschluss von wirtschaftlich selbstständigen Praxen oftmals mit anderen Berufsgruppen unter einem Dach © KBV
Ärztehäuser gemeinsame Nutzung von Räumen, Einrichtungen und Geräten, wirtschaftlich getrennte Partner © KBV
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Seite 22
Berufsausübungsgemeinschaft verbindliche Zusammenschlüsse für Vertragsärzte Vertragspsychotherapeuten MVZ zur gemeinsamen Berufsausübung Gemeinschaftspraxen und MVZ sind Berufsausübungsgemeinschaften
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Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
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Der Trend geht zu Gemeinsschaftspraxen 60.000
49.482
50.461
51.054
51.509
47.722
50.000
38.520 40.000
31.730
Allgemein-/Praktische Ärzte
29.731
Internisten
30.000
Frauenärzte übrige Ärzte
20.000
10.000
0 1993
1998
2003
2008
2009
2010
2011
2012
Quelle: Bundesarztregister der KBV
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Medizinische Versorgungszentren erlauben die Beteiligung nicht-ärztlicher Kapitalgeber – und werden deshalb vielfach kritisch bewertet Fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung
© KBV
MVZ sind fachübergreifend, wenn Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen dort tätig sind Koalitionspapier: fachgruppengleiche MVZ sollen ermöglicht werden
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Entwicklung der ambulanten Jahrestagung Leitend. Kinderärzte 14.06.2014 25 Entwicklung derPädiatrie ambulanten Pädiatrie 110.Jahrestagung DGKJ Seite 12.09.2014
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MVZ-Gesamtkennzahlen (31.12.2012) Anzahl der Zulassungen
1.938
Gesamtzahl der im MVZ tätigen Ärzte
11.917
Vertragsärzte
1.441
Ärzte im Anstellungsverhältnis
10.476
MVZ-Größe
Ø 6,1 Ärzte
vorwiegende Gründer
Vertragsärzte und Krankenhäuser
Beteiligung von Vertragsärzten an der Trägerschaft
40,7%*
Beteiligung eines Krankenhauses an der Trägerschaft
37,5%*
vorwiegende Rechtsformen
GmbH, GbR
am häufigsten beteiligte Facharztgruppen
Hausärzte, fachärztliche Internisten, Chirurgen * Daten Stand 31.12.2012, Daten der KV Hamburg Stand 1. Quartal 2011
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Ca. 8 Prozent der Vertragsärzte arbeiten in MVZ Der Anteil der MVZ an der Versorgungslandschaft ist im Vergleich zu den Gemeinschafts- bzw. Einzelpraxen deutlich geringer, wächst aber. MVZ
Gemeinschaftspraxen
Einzelpraxen
100.000 86.926
90.000
81.735
80.000 70.000 60.000
51.509
50.000 40.000 30.000 20.000
20.022 11.917
10.000
1.938
0 Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten
Anzahl der MVZ bzw. Praxen
zusätzliche Quelle: Bundesarztregister – Stand 31.12.2012
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MVZ wachsen nicht exponentiell, aber stetig Die durchschnittliche Arbeitsgröße der MVZ erhöht sich langsam, aber stetig. Zum 31.12.2012 arbeiten die MVZ durchschnittlich mit 6,1 Ärzten.
MVZ Gesamtzahl
Krankenhaus MVZ
6,7* 5,887 5,182
3,586
3,789
3,940
4,226
4,590 4,698
4,902
5,510 5,206
6,149 5,524
4,086
3,600 3,214
3,590
31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 * Daten Stand 31.12.2012, Daten der KV Hamburg Stand 1. Quartal 2011
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„Neuer“ Ansatz: Förderung von Praxisnetzen Interdisziplinärer Zusammenschluss von Praxen unter Wahrung ihrer Selbstständigkeit Rahmenvorgabe Praxisnetze § 87b SGB V nach dem VStG
© KBV
Richtlinien zur Anerkennung bzw. Förderung werden von den KVen erlassen Erste Netze z.B. in Schleswig-Holstein anerkannt Finanzielle Förderung vorgesehen
Vielfältige Netzlandschaft
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Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
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Seite 29
Netze müssen drei Versorgungsziele verfolgen und nachweisen, um anerkannt und gefördert zu werden Patientenzentrierung
Kooperative Berufsausübung
Verbesserte Effizienz
Patientensicherheit
Fallbesprechungen
Darlegungsfähigkeit
Therapiekoordination/ -kontinuität
Netzzentrierte QZ
Patientenperspektive
Befähigung/Informierte Entscheidungsfindung
Wissensmanagement Sichere Kommunikation
Barrierefreiheit im Netz
Gemeinsame Doku-Standards
Beschleunigte Diagnose- u. Therapieprozesse Wirtschaftlichkeitsverbesserungen Nutzung von QM
Kooperationen
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Seite 30
Arztgruppen
Praxisnetze dienen der Stärkung der wohnortnahen Versorgung Hausärztliche Versorgung
Allg. fachärztl. Versorgung
Spezialisierte fachärztl. Vers.
Gesonderte fachärztl. Versorg.
Mittelbereiche
Kreise
Raumordnungsregionen
KVen
Hausärzte
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Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Nervenärzte Psychotherap. Orthopäden Urologen Kinderärzte
Fachinternisten Anästhesisten Radiologen Kinder- und Jugendpsychiater
PRM-Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherap. Neurochirurgen Humangenetiker Laborärzte Pathologen Transfusionsmediziner
15
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Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
Entwicklung der ambulanten Jahrestagung Leitend. Kinderärzte 14.06.2014 31 Entwicklung derPädiatrie ambulanten Pädiatrie 110.Jahrestagung DGKJ Seite 12.09.2014
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MVZ und Praxisnetz im Vergleich
MVZ § 95 SGB V
Praxisnetz § 87b SGB V
zentral
dezentral
Fachübergreifend
Wohnortsnah fachübergreifend
Leistungserbringerstatus: ja
Leistungserbringerstatus: nein
überwiegend angestellte Ärzte
überwiegend selbständige Freiberufler
keine speziellen Anforderungen an die Versorgungsausrichtung
spezielle Anforderungen, u.a.: • Kooperationsregelungen, auch mit Krankenhäusern • Gemeinsame Versorgungsstandards • Verlust der Anerkennung bei Unterschreitung der Zulassungsstandards
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Zusammenfassung • Arztzahlen in der Pädiatrie vorerst stabil, cave: Entwicklung in den neuen Bundesländern, dort allerdings auch deutlicher Bevölkerungsrückgang • Ambulante Öffnung der Krankenhäuser deutlich vorangeschritten, insbesondere über MVZ und über ermächtigte Einrichtungen • Mit der Anrechnung der ermächtigten Ärzte und Einrichtungen auf die vertragsärztliche Bedarfsplanung neuer Ordnungsrahmen erforderlich, Vorschlag: Integration der SPZ in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung • Integrationsversorgung nach §140ff. SGB V kommt über Inselmodelle bislang nicht hinaus – Beteiligung KVen ermöglichen?
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Entwicklung der ambulanten Jahrestagung Leitend. Kinderärzte 14.06.2014 33 Entwicklung derPädiatrie ambulanten Pädiatrie 110.Jahrestagung DGKJ Seite 12.09.2014
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Entwicklung der ambulanten Jahrestagung Leitend. Kinderärzte Leitend. 14.06.2014Kinderärzte, Seite 35 Entwicklung derPädiatrie ambulanten Pädiatrie Jahrestagung
14.06.2014 Seite 35
Mit der Grundsystematik der Bedarfsplanung wird die Verteilung der Ärzte im Land gesteuert
A
Definition eines Planungsbereichs z.B. Landkreise und kreisfreie Städte
B
Festlegung eine SOLL-Versorgungsniveaus je Arztgruppe z.B. 6.916 EW je Frauenarzt
C
Ermittlung des IST-Versorgungsniveaus im Planungsbereich z.B. 122.356 EW und 23 Frauenärzte = 5.320 EW je Frauenarzt
Vergleich des IST- und SOLL-Versorgungsniveaus als Versorgungsgrad 5.320 im Vergleich zu 6.916 = 130 %
D
E
50 / 75 % - 110 %
> 110 %
Unterversorgung
„normal“ versorgt
Überversorgung
geförderte Zulassung
reguläre Zulassung
Sperrung
0 % – 50 / 75 %
Wenn attraktive Regionen gesperrt sind, müssen Ärzte, die sich niederlassen wollen, in weniger attraktive Regionen ausweichen.
Entwicklung der ambulanten Jahrestagung Leitend. Kinderärzte Leitend. 14.06.2014Kinderärzte, Seite 36 Entwicklung derPädiatrie ambulanten Pädiatrie Jahrestagung
14.06.2014 Seite 36
Chancen nutzen durch Kooperationen?
Kooperation zahlt sich aus.
Kooperation stärkt Qualität.
Kooperation nützt Patienten.
Kooperationsaufbau ist eine professionelle und persönliche Herausforderung.
Kooperation bedeutet Vielfalt und Individualität.
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110. DGKJ‐Jahrestagung, Leipzig, 11.‐14.9.2014: Symposium „Wie sichern wir die stationäre und ambulante pädiatr. Versorgung?“
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Entwicklung der ambulanten Jahrestagung Leitend. Kinderärzte Leitend. 14.06.2014Kinderärzte, Seite 37 Entwicklung derPädiatrie ambulanten Pädiatrie Jahrestagung
14.06.2014 Seite 37
Demographischer Wandel und Ärztemangel Entwicklung Praxisnetze
Perspektiven n.VstG
© KBV
Zwischen QZ und Geschäftsmodell
Wohnortnahe Versorgung sichern Attraktivität der Niederlassung
In allen Regionen und Raumtypen
strukturelle und prozessuale Entwicklungsimpulse
Populations- und indikationsbezogen
Interdisziplinäre und bedarfsgerechte Kooperation (z.B. Pflegeheim)
Demographischer Wandel erfordert multiprofessionellen Wandel
Entwicklung der ambulanten Jahrestagung Leitend. Kinderärzte Leitend. 14.06.2014Kinderärzte, Seite 38 Entwicklung derPädiatrie ambulanten Pädiatrie Jahrestagung
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Mit dem neuen G-BA Beschluss werden die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) stattdessen vorerst pauschal in der Bedarfsplanung angerechnet § 22 „Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und anderen Faktoren
SPZ werden mit einem Anrechnungsfaktor von pauschal 0,5 je Einrichtung berücksichtigt. Es sei denn, es liegen belastbare Daten über den Diese Daten werden nur in sehr wenigen Umfang der Leistungen der Einrichtungen vor. Dann erfolgt eine Anrechnung im Vergleich zur durchschnitt- Fällen vorliegen. lichen Fallzahl der Arztgruppe. Die SPZ haben keinen Grund Informationen Grundlage für die Daten kann eine freiwillige Selbstzu liefern. auskunft der betroffenen Einrichtungen sein.
Die Anrechnung erfolgt in der Arztgruppe der Kinderärzte. Diese Informationen Es sei denn, es liegen Informationen darüber vor, werden nur in wenigen welche Arztgruppe den Schwerpunkt der Leistungen Fällen vorliegen. des SPZ erbringt.
Die Regelung tritt nach 4 Jahren automatisch außer Kraft und wird innerhalb von 3 Jahren in ihrer Wirkung auf die Versorgung evaluiert.
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110. DGKJ‐Jahrestagung, Leipzig, 11.‐14.9.2014: Symposium „Wie sichern wir die stationäre und ambulante pädiatr. Versorgung?“
Vortrag Th. Fischbach, 12.9.2014
Entwicklung der ambulanten Jahrestagung Leitend. Kinderärzte Leitend. 14.06.2014Kinderärzte, Seite 39 Entwicklung derPädiatrie ambulanten Pädiatrie Jahrestagung
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Die Neuregelung der Anrechnung von SPZ wird von der KBV unter vielen Gesichtspunkten kritisch gesehen.
1. SPZs richten sich an ein gänzlich anderes Patientenklientel als reguläre Kinderärzte in der ambulanten Versorgung.
2. Die SPZ werden nun auf den Versorgungsgrad angerechnet, ohne dass sie bei der Ermittlung der Verhältniszahl berücksichtigt wurden.
3. Es besteht weiterhin keine Transparenz über das Leistungsgeschehen in SPZ. Und mit der nun getroffen Regelung kann dies auch kaum erreicht werden.
4. SPZ sind ohne Bedarfsprüfung zu ermächtigen sind, während sich die
Vertragsärzte nach den rigiden Vorgaben der Bedarfsplanung zu richten haben. Dies wird dem Leitgedanken „ambulant von stationär“ kaum gerecht.
Insofern ist zu begrüßen, dass die Regelung vorerst nur für 4 Jahre gelten soll.
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Die Bedarfsplanung sieht drei Steuerungsebenen vor, um der besonderen Situation vor Ort gerecht zu werden Ebenen Bundesebene Grundsätzliche allgemeine Vorgaben (z.B. Arztgruppen, Planungsbereiche etc.)
Instrumente Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA
+ Landesebene Abweichungen um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen (z.B. Planungsbereichsgrenzen, Morbidität, Soziodemografische Faktoren etc.)
Bedarfsplan der Kassen und KVen
+ Lokale Ebene Zulassungen auf lokaler Ebene in gesperrten Planungsbereichen (z.B. besondere Behandlungsmethoden etc.)
Sonderbedarf
Die regionalen Abweichungsmöglichkeiten stellen sicher, dass die besonderen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.
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