Energiegemeinschaft Halle / Saale 29.09.2008
Dipl.-Ing. (FH) Harald Hentze Tel.: 0151 18 46 92 37 Fax: 0341 / 8 60 66 55 TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
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DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600 Technische Regel für Gasinstallationen Informationen über Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Ausgabe 1986/‘96 TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
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Fortschreibung der TRGI 2008 Ein Gesamtkompendium mit ▪ Kapitel I bis V ▪ fortlaufender Nummerierung ▪ 13 Abschnitten Kapitel
I Allgemeines, Begriffe
Kapitel II Leitungsanlage Kapitel III Bemessung der Leitungsanlage Kapitel IV Gasgeräteaufstellung Kapitel
V Betrieb und Instandhaltung
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Vorwort
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TRGI Überarbeitungserfordernis und Gründe weitere Überarbeitungsgründe sind z. B. Anpassung an neue Gasgerätearten nach EG-Gasgeräterichtlinie Bezugnahme auf die MBO (11/2002) und MFeuV (6/2005) Bezugnahme auf die MLAR – Muster-Leitungsanlagenrichtlinie – von 11/2005 als Grundlage für die Umsetzung der MBO §§ 3 und 17 - Gefahrenabwehr bei Brand im Gebäude hinsichtlich Wand- und Deckendurchführungen der Leitungen. Bezugnahme auf die Schutzziele der BGR 500 (Ersatz BGV D2) Aufnahme neuer Materialien und Verbindungstechnik, zertifiziert nach DIN EN-Normen oder Prüfgrundlagen des DVGW Qualitätssicherungsanforderungen und die Forderung nach den entsprechenden Dokumentationsnachweisen TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Vorwort
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Kapitel I - Allgemeines Geltungsbereich der TRGI für die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen1 (häusliche und vergleichbare Gasanwendung) in Gebäuden und auf Grundstücken, für den Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung bis zur Abführung der Abgase ins Freie. für Gase nach DVGW G 260 für Betriebsdrücke bis 1 bar
Abgasanlage Verbrennungsluftversorgung Leitungsanlage
Gasgerät
Schematische Darstellung
Netzbetreiber TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Verantwortungsbereich der Anschlussnehmer/ Betreiber (außer GDR und Messeinrichtung) Abschnitt 1.1
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Kapitel I - Allgemeines Verweis auf die Ergänzung des Regelwerkes mit: DVGW-Arbeitsblatt G 1020 – Qualitätssicherung für die Ausführung und den Betrieb von Gasinstallationen Darstellung der Anforderungen und Aufgabenbereiche sowie der damit verbundenen Forderungen zur Qualitätssicherung (Informationsbedarf) zwischen den Marktpartnern: Netzbetreiber (NB), z. B. stichprobenartige Überprüfung von Gasinstallationen und der Verpflichtungen der Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) gemäß Installateurvertrag VIU, z. B. Informationen an NB/Absprache mit dem BSM BSM, z. B. Prüfung sichere Abgasabführung, Brandsicherheit Messstellenbetreiber (MSB), z. B. Bereitstellen, Betrieb, Wartung, Ein- und Ausbau von Gaszählern gemäß Vertrag TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 1.2.4
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Kapitel 1 - Begriffe Begriff - Gebäudeklassen nach MBO 2002, § 2, Bezugnahme in den Kapiteln Leitungsanlage und Gasgeräteaufstellung (2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. (3) Einteilung in folgende Gebäudeklassen (GK): GK 1 a+b
freistehende Gebäude bis 7 m Höhe OKF mit nicht mehr als zwei WE/NE und insgesamt nicht mehr als 400 m²
GK 2
wie GK 1, jedoch nicht freistehend z.B. Doppelhäuser
GK 3
sonstige Gebäude bis 7 m Höhe OKF, bezogen auf die mittlere Geländeoberfläche, mit mehr als 2 WE/NE
GK 4
sonstige Gebäude > 7 m bis zu 13 m Höhe OKF, mit WE/NE jeweils nicht mehr als 400 m²
GK 5
sonstige Gebäude ≤ 22 m Höhe OKF, einschließlich unterirdischer Gebäude und Hochhäuser
OKF = Oberkante Fertigfußboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich im Mittel TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 2.2
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Kapitel 1 - Begriffe Neuer Begriff - Gasgeruch Gasgeruch bedeutet die Wahrnehmung eines typischen Gaswarngeruchs durch den menschlichen Geruchssinn. olfaktorisch, d. h. durch die Nase Warngeruch für den gastechnischen Laien TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 2.4
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Kapitel 1 - Begriffe Neue Begriffe: Beispiele: Klein-BHKW Gas-Wärmepumpe ErdgasKleintankstelle BrennstoffzellenHeizgerät Gas-Heizstrahler
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Abschnitt 2.5.4
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Stärkere Verbreitung der CE-Kennzeichnung, z. B. auf Armaturen, als ausreichender Verwendbarkeitsnachweis, wenn Produkte nach harmonisierten Normen (DIN EN) hergestellt sind; sofern das Mandat aus der EU-Richtlinie alle relevanten Anforderungen ausreichend abdeckt. Beispiel:
Gaskugelhahn entspricht den Anforderungen der DIN EN 331 und trägt die CE-Kennzeichnung TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.2
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Werkstoffauswahl für frei- und erdverlegte Außenleitungen Kupferrohre - nur zulässig nach DIN EN 1057 - Mindestnennwanddicken, GW 392, beachten!
Außendurchmesser da
NW-Dicke
ab
15 mm bis
22 mm
1,0 mm
ab
28 mm bis
42 mm
1,5 mm
ab
54 mm bis 88,9 mm
2,0 mm
108 mm
2,5 mm
ab 133 mm
3,0 mm
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Abschnitt 5.2.1.3
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Kapitel II - Leitungsanlage Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke sowie an Bauteile (Produktanforderungen) Ergeben sich zu bzw. aus den Produktanforderungen Einschränkungen für den Anwendungsbereich, so sind diese jeweils zu beachten. Beispiele: Verwendbarkeitseinschränkung für Gewindeverbindungen nach DIN EN 10226-1 nur bis DN 50 Verwendbarkeitseinschränkung für Wellrohrleitungen nach DIN EN 15266 nur bis 100 mbar und entsprechend den Maßen nach VP 616 Pressverbinder für metallene Gasleitungen nach VP 614, nicht zugelassen für erdverlegte Außenleitungen TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.2
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Gewindeverbindung nach DIN EN 10226-1 (DIN 2999-1)
In der TRGI ist nur die Gewindepaarung kegelförmiges Außengewinde und zylindrisches Innengewinde zulässig metallene Dichtung der Gewindeflanken Neu - nur noch bis DN 50 zulässig, unabhängig vom Betriebsdruck (DIN EN 1775) TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.2.6.1
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Kapitel 2 - Leitungsanlage INNENLEITUNGEN (in Gebäuden) Aufnahme der Wellrohrleitungen aus nicht rostendem Stahl nach DIN EN 15266 für Betriebsdrücke bis 500 mbar Verweis auf das DVGW-Arbeitsblatt GW 354 bzw. VP 616 und die Einschränkung in der TRGI 2008 bis 100 mbar sowie die darin beschriebenen Anforderungen an die Wellengeometrie und Maße der Systeme, Werkstoffe und Verbindungstechniken unter Berücksichtigung der Montageanleitungen der Hersteller (Bausätze).
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Abschnitt 5.2.3.2
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Für die Gasinstallation von Innenleitungen - Aufnahme der Mehrschichten-Verbundrohre aus Kunststoff/Aluminium/ Kunststoff nach VP 632 für Betriebsdrücke bis 100 mbar
Rohre, nur für die Gasinstallation, sind über die Außenfläche vollflächig gelb eingefärbt und zertifiziert nach VP 654. TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.2.3.3
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Kapitel 2 - Leitungsanlage … zusammen mit unlösbaren Rohrverbindern/Rohrverbindungen nach der Prüfgrundlage VP 625 (Pressverbinder) Bsp.: Verbindung durch radiale Pressung
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Abschnitt 5.2.3.3
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Gasströmungswächter nach geänderter VP 305-1 als Bauteil Einführung des GS Typ K als Sicherheitselement für Kunststoff-Innenleitungen im Brandfall und als Zusatzeinrichtung gegen Eingriffe Unbefugter Typ K (Schließfaktor fS 1,3 - 1,45) oder Typ M (fS 1,3 - 1,8) Betriebsdruckbereich 15 bis 100 mbar, bis DN 50
Achtung! Die Einbaulage (senkrecht oder waagerecht) kann für das Schließverhalten wie ein Typ K oder M von Bedeutung sein. TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.2.10
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Kapitel 2 - Leitungsanlage VP 305-1, Tabelle 1 - GS-Typen, Bauanforderungen GS Typ
M
Einsatz
Bemessungsbezug
GS
und Bauanforderung
Nennwert
15 bis 100 mbar ausschließlich nur zum Schutz fSmin = 1,3 gegen fSmax = 1,8 Manipulationen in Leitungen aus inst. Prüfung bei 1,15 x VN Metall ∆p ≤ 0,5 mbar 15 bis 100 mbar
K
als SicherheitselefSmin = 1,3 ment bei Kunststoffleitungen fSmax = 1,45 als auch bei Leitungen aus inst. Prüfung bei 1,15 x VN
Metall gegen Manipulation
∆p ≤ 0,5 mbar
VN = Nennvolumenstrom TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Farbe
Nenndurchfluss 3
VN in m /h (Luft)
GS 2,5
gelb
2,0
GS 4
braun
3,2
GS 6
grün
4,8
GS 10
rot
8,0
GS 16 GS 1,6
orange weiß
12,8 1,3
GS 2,5
gelb
2,0
GS 4
braun
3,2
GS 6
grün
4,8
GS 10
rot
8,0
GS 16
orange
12,8
VS = Schließvolumenstrom Abschnitt 5.2.10
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Für die Ausführung von Gasleitungen aus dem Gebäude direkt ins Erdreich zum Anschluss von Gasgeräten zur VerVerwendung im Freien muss die Außenwanddurchführung gasund wasserdicht beschaffen sein. Bei Durchführung von Kupferrohren mit Stegmantel ist dieser im Wandbereich zu entfernen und der Übergang mittels Schrumpfschlauch oder Korrosionsschutzband abzudichten!
Bsp. Schrumpfschlauch TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.3.3
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Verdeckte Leitungsführung in Hohlräumen, z.B. in Vorwandinstallationen in Ständerwänden in Schächten in abgehängten Decken Hohlräume sind: abschnittsweise oder im Ganzen zu be- und entlüften, die Be- und Entlüftungsöffnungen müssen mindestens 10 cm2 groß sein (freier Querschnitt). Leitungen, ohne weitere Verbindungen bis auf die am Gasgeräteanschluss oder der Gassteckdose, können ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen (Be- und Entlüftung) in Hohlräumen verlegt werden. TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.3.7.3
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Bilddarstellung zur Erläuterung, wann die Be- und Entlüftung entfallen kann
Gasleitung ohne weitere Verbindungen im Hohlraum TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.3.7.4
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Verlegetechnik bei Kunststoff-Innenleitungen bis 100 mbar Forderung nach Brand- und Explosionssicherheit der Gasinstallation wie für metallene Leitungen Zur Erfüllung dieser Forderung sind: der jeweiligen Belastung angepasste GS-Typ K, verbunden mit spezifischen Bruchverhaltensanforderungen an das Rohrleitungssystem sowie eine darauf abgestimmte spezielle Leitungsführung zu den einzelnen Gasgeräten erforderlich. Es dürfen ausschließlich GS-Typ K verwendet werden, die mit einer TAE zu kombinieren sind, d. h. beide Bauteile müssen metallen wärmeleitend verbunden sein. Die Sicherheitselemente (GS) erfüllen gleichzeitig auch die Anforderung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter. TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.3.8
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Schutz gegen Eingriffe Unbefugter Um die Folgen von Eingriffen Unbefugter in die Gas-Installation in Gebäuden mit häuslicher und vergleichbarer Nutzung (Hausinstallationen) zu minimieren, bzw. Eingriffe Unbefugter zu erschweren, sind grundsätzlich aktive (Gasströmungswächter) und ggf. passive Maßnahmen erforderlich. Den aktiven Maßnahmen ist Vorrang einzuräumen. Aktive Maßnahmen in diesem Sinne beinhalten den Einbau von Bauteilen, die die Gaszufuhr bei nicht bestimmungsgemäßem Gasaustritt unterbrechen, und zwar nach dem Öffnen des freien Rohrquerschnittes jeder diesem GS nachgeschalteten Rohrnennweite bzw. Ausgangsverschraubung der Geräteanschlussarmatur TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.3.9.3
Folie 23
Kapitel 2 - Leitungsanlage Neu! Aktive Maßnahmen kommen bei einer Eingangsbelastung ≤ 138 kW (bzw. ≤ 110 kW, bei Anschluss nur eines Gasgerätes) zum Einsatz. In Verteilungsleitungen mit Eingangsbelastungen > 138 kW ist daher kein GS einzubauen. Sind daran Verbrauchs- oder Abzweigleitungen mit Streckenbelastungen ≤ 138 kW angeschlossen, ist unmittelbar nach dem Abzweig von der Verteilungsleitung bzw. nach dem Austritt aus der Wand/Schacht/Kanal ein GS zu installieren.
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Abschnitt 5.3.9.3
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Kapitel II - Leitungsanlage Beispiel, GS-Einbau unmittelbar nach Austritt aus dem Schacht: Schematische Darstellung
≈
≈
Verteilungsleitung
Verbrauchsleitung
∑ QNB > 138 kW
Abzweig von der Verteilungsleitung Installationsschacht
∑ QNB > 138 kW
≈
∑ QNB > 138 kW
Ende der Verteilungsleitung TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.3.9.3
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Neuer Abschnitt Gas-Druckregelung nach G 459-2 Bezugnahme auf DIN 33822 und DIN EN 334 Nennausgangsdruck von 23 mbar wird vorausgesetzt Beispiele der Unterbringung und Anordnung der Gas-Druckregelung nach G 459-2 im Gebäude oder Hausanschlusskasten
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Abschnitt 5.4.
Folie 26
Kapitel 2 - Leitungsanlage Prüfung von Leitungsanlagen bis 100 mbar Betriebsdruck Abschnitt gilt neu für: Innenleitungen, erdverlegte und freiverlegte Außenleitungen Prüfverfahren für neu verlegte Gasleitungen Belastungsprüfung (alte Bezeichnung Vorprüfung) (Prüfung der Festigkeit der Verbindungsherstellung) Dichtheitsprüfung (alte Bezeichnung Hauptprüfung) für in Betrieb befindliche Gasleitungen Gebrauchsfähigkeitsprüfung, zum offiziellen eigenständigen Prüfkriterium erhoben TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.6
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Prüfung von Leitungsanlagen bis 100 mbar Betriebsdruck Neu ist der Hinweis, … die betreffenden Leitungsteile müssen während der Prüfungen von der Gas führenden Leitung getrennt sein! (Ausnahme ist die Gebrauchsfähigkeitsprüfung)
unzulässig, es sei denn
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eine Steckscheibe ist sichtbar eingebaut
Abschnitt 5.6.1 (5)
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Kapitel II - Leitungsanlage Prüfung von Leitungsanlagen – Allgemeines Abschnitt gilt für: Innenleitungen, erdverlegte und freiverlegte Außenleitungen (Die Prüfung nach G 469 ist weiterhin möglich, aber nicht gefordert.)
Neuer Abschnitt 5.6.2 „Sicherheitsmaßnahmen während der Prüfungen“ Der maximale Prüfdruck darf den Wert 3 bar nicht überschreiten (Kompressibilität von Gasen). Plötzlicher Druckanstieg in der zu prüfenden Leitungsanlage ist zu vermeiden! Der Prüfdruck ist nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei abzulassen! TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.6.1. und 2
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Kapitel II - Leitungsanlage Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar Prüfverfahren für neu verlegte Gasleitungen Belastungsprüfung (alte Bezeichnung Vorprüfung) (Prüfung der Festigkeit der Verbindungsherstellung) Dichtheitsprüfung (alte Bezeichnung Hauptprüfung) NEU
Dichtheitsprüfung ist mit 150 mbar durchzuführen! Anpassung aufgrund europäischer Normungssituation für Gas-Druckregelgeräte.
für in Betrieb befindliche Gasleitungen Gebrauchsfähigkeitsprüfung Diese wurde zum offiziellen eigenständigen Prüfverfahren erhoben. TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.6.4
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Kapitel 2 - Leitungsanlage Prüfung von Leitungsanlagen bis 100 mbar Betriebsdruck Dokumentationspflicht der Prüfergebnisse und Muster eines Prüfprotokolls zur
Anhang 5A Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung der Gasleitung
Nachvollziehbarkeit neue Tabelle 12, mit Anpassungszeiten und Prüfdauer für den Temperaturausgleich in Abhängigkeit vom Leitungsvolumen als Richtwerte Leitungsvolumen Anpassungszeit
Leitungsvolumen
Anpa ssungszeit
< 100 l
10 min
mind. Prüfda uer 10 min
≥ 100 < 200 l
30 min
20 min
≥ 200 l
60 min
30 min
mind. Prüfdauer
< 100 l
10 min
10 min
≥ 100 < 200 l
30 min
20 min
≥ 200 l
60 min
30 min
Tabelle 12 TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.6.1
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Kapitel II - Leitungsanlage Gebrauchsfähigkeitsprüfung gilt für in in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar Behandlung nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit Gasleckmenge beim Betriebsdruck Gebrauchsfähigkeit (Kriterien) unbeschränkt
vermindert
keine
< 1 l/h
1 ≤ und < 5 l/h
≥ 5 l/h
Für die Bewertung gilt nicht nur die Gasleckmenge, sondern auch der äußerlich erkennbare Zustand (z. B. Korrosion) Funktionsfähigkeit der Bauteile d.h. Verantwortung des Fachmanns vor Ort für die Notwendigkeit einer weiteren Instandsetzung Achtung! Bei Gasgeruch gilt die Interpretation der Gebrauchsfähigkeitskriterien nicht (Handlungsbedarf)! TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 5.6.4.3
Folie 32 II / 69
Kapitel 2 - Leitungsanlage Inbetriebnahme Forderung aus der BGR 500, Teil 2, Kap. 2.31, Punkt 3.22 Das beim Entlüften von Leitungen der Gasinstallation austretende GasLuft-Gemisch oder Gas ist „gefahrlos“ abzuführen. Grundsatz, mit einem antistatischen Schlauch ins Freie ausblasen!
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Abschnitt 5.7.1.1.3
Folie 33
Kapitel 2 - Leitungsanlage Unterrichtung des Betreibers Der Betreiber der Anlage ist gemäß Kapitel 5, „Betrieb und Instandhaltung“, zu unterrichten (Werkvertragsrecht VOB). Insbesondere sind ihm die Protokolle der Belastungs- und Dichtheitsprüfung (Anhang 5A) Inbetriebnahme und Einweisung (Anhang 5B) und die Instandhaltungshinweise zu übergeben (Anhang 5C). Anhang 5A Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung der Gasleitung
Anhang 5B Protokoll Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll
Anhang 5C Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen
(siehe Kapitel 5) Leitungsvolumen
Anpassungszeit
< 100 l
10 min
10 m in
≥ 100 < 200 l
30 min
20 m in
≥ 200 l
60 min
30 m in
TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
m ind. Prüfdauer
Abschnitt 5.7.2
Folie 34
Kapitel 1 - Begriffe Begriffe - Aufnahme Gasgeräteart B4 (Systeme) Gasgerät mit Strömungssicherung und zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung über Dach; ohne und mit Gebläse vor der Strömungssicherung/Brenner B41 ohne Gebläse
B42 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher (WT)
B43 mit Gebläse vor dem Brenner
(Gasgeräte, die z. Z. im europäischen Ausland üblich sind) TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 2.5.2.2
Folie 35
Kapitel 1 - Begriffe Begriffe - Aufnahme Gasgeräteart B5 (Systeme) Gasgerät der Art B ohne Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung über Dach oder an der Außenwand und Windschutzeinrichtung sowie mit und ohne Gebläse
B52 mit Gebläse hinter WT
B51 ohne Gebläse TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
B53 mit Gebläse vor dem Brenner Abschnitt 2.5.2.2
Folie 36
Kapitel 1 - Begriffe Begriffe - Aufnahme Gasgeräteart C9 Abgasleitung ist Bestandteil des Gasgerätes (System) Verbrennungsluft wird als eine, die Abgasleitung umspülende Gegenströmung in einem bauseits vorhandenen Schacht, der nicht Bestandteil der Herstellerlieferung ist, dem Gasgerät zugeführt. Die Hersteller-Einbauanleitung ist besonders zu beachten! x x Erforderliche lichte Weite -x-, Verlegung und Stabilisierung der Abgasleitung, Windschutzeinrichtung, Abdeckung usw. sind der Einbauanleitung des Herstellers zu entnehmen! TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
C9
bauseits vorhandener Schacht Abschnitt 2.5.2.3
Folie 37
Kapitel 4 - Gasgeräteaufstellung Allgemeine Festlegungen für die Aufstellung Aufstellung von Gasgeräten ohne Flammenüberwachung in Räumen ist möglich/zulässig mit Sicherstellung eines 5-fachen Luftwechsels durch eine mechanische Lüftungsanlage während des Betriebes des Gasgerätes; für Gas-Haushaltkochgeräte (Gasherde) genügt ein Außenluftvolumenstrom von 100 m³/h Ausnahme gilt für Laborbrenner, die Aufstellung ist im DVGW - G 621 geregelt.
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Abschnitt 8.1.2
Folie 38
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung Aufstellräume für Gasgeräte Art A Gas-Durchlaufwasserheizer Raumheizer (bisheriger unzulässig) Aufstellbedingungen: a) Sicherstellung eines Luftvolumenstromes von mind. 30 m³/h je kW QNL aus dem Aufstellraum ins Freie über eine maschinelle Lüftungsanlage
oder b) besondere Sicherheitseinrichtung, die verhindert, dass eine CO-Konzentration von 30 ppm im Aufstellraum überschritten wird.
Dies gilt unabhängig davon, ob mit Zusatzkennzeichnung AS oder ohne. TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 8.2.1
Folie IV / 39 rev.1
Kapitel 2 - Leitungsanlage Aufnahme der Gassteckdosen mit integriertem GS in der Steckdose nach VP 635-1 und 2 sowie VP 618-2 Bsp.: UP-Gassteckdosen mit neuem Steckersystem nach VP 635-1/2 (auch für den Außenbereich) Schlauchenden sind von Hand lösbar
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Abschnitt 5.2.4 und 8.3.1.4/5
Folie 40
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung Aufstellräume für Gasgeräte Art A - Haushaltsgasherde • Neu! TRGI, April 2008
• Neu! TRGI-Ergänzung, Aug. 2008 Zusätzliche Einzelregelung für
Haushaltsherde bis QNB ≤ 11 kW
Haushaltsherde bis QNB ≤ 18 kW Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung größer 11 kW (z. B. Gasherd(e) mit mehr als 4 Kochstellen oder Gasherd und zusätzlich aufgestellter Wok-Brenner, jedoch nicht mehr als 18 kW Abgasabführung über die natürliche Raumlüftung
1. mehr als 15 m³ Rauminhalt (bisher 20 m³)
1. mehr als 2 m³/kW Rauminhalt und 2. mind. ein Fenster oder Tür ins Freie, die geöffnet werden können sowie 3. Dunstabzugshaube oder kontrollierte Wohnungslüftung mit Mindest-Förder-
2. mind. ein Fenster oder Tür ins
volumenstrom von 15 m³/h je kW
Freie, die geöffnet werden können
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und entsprechende Zuluftöffnungen Abschnitt 8.2.1
Folie IV / 41 rev.1
Kapitel 1 - Begriffe Neu - Unterscheidung der Abgasüberwachung Thermische Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) Ein zum Gasgerät der Art B1 oder B4 gehörendes Bauteil, das bei Abgasaustritt in gefahrdrohender Menge aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet. Zusatzkennzeichnung BS auf dem Typschild möglich
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BS
Abschnitt 2.7
Folie 42
Kapitel 1 - Begriffe Aufnahme der Begriffsdefinitionen für:
Schutzziel 1
Schutzziel 2
Beschreibt die Sicherstellung einer ausreichenden Abgasverdünnung bei kurzzeitigem Abgasaustritt - insbesondere im Anfahrzustand bei Gasgeräten mit Strömungssicherung (Art B1 und B4)
Beschreibt die Sicherstellung einer ausreichenden Verbrennungsluftversorgung aller in der Wohnung oder Nutzungseinheit vorhandenen raumluftabhängigen Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe (Gasgeräte Art B)
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Abschnitt 2.10.1/2
Folie 43
Kapitel 4 - Gasgeräteaufstellung Neuer Abschnitt „Maßnahmen zur Sicherung des gefahrlosen Betriebes von Gasgeräten Art B in Räumen, Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten, aus denen Ventilatoren Luft ababsaugen“ sowie Anhang 8 ersetzen das bisherige DVGW - Arsaugen beitsblatt G 670 bzw. wurden die Anforderungen/Schutzziele in die TRGI integriert. Beispiele: Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner, Abluftventilatoren, Entlüftungsanlagen Staubsaugeranlagen
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Abschnitt 8.2.2.3
Folie 44
Kapitel 4 - Gasgeräteaufstellung Neues Bild 14 im Abschnitt - Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen Abstände sind zur Belüftung offen zu halten! Bauteil aus oder mit brennbaren Baustoffen
40 cm
Abgasleitung mit Abgastemperatur >350°C, sowie Verbindungsstück an gemischt belegtem Schornstein oder mit Abgastemperatur > 160°C bis 400°C
Abgasleitung mit Abgastemperatur >300°C mit mind. 2 cm dicker Dämmung
20 cm
20 cm
Abgasleitung mit Abgastemperatur >160°C - 300°C Verbindungsstück an gemischt belegtem Schornstein oder mit Abgastemperatur >160 bis 400°C mit mind. 2 cm dicker Dämmung
10 cm
Abgasleitung mit Abgastemperatur >160°C bis 300°C mit mind. 2 cm dicker Dämmung 5 cm
Verbindungsstück oder Abgasleitung mit Abgastemperatur >85°C bis 160°C
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Abschnitt 10.1.3.2
Folie 45
Kapitel 5 - Betrieb und Instandhaltung Neu! Die Inhalte der Technischen Mitteilung, DVGW-Hinweis G 600/II - Technische Regel für Gasinstallationen - Betrieb, werden Bestandteil des DVGW - Arbeitsblattes G 600 und damit vom Hinweis in den „Rang“ Arbeitsblatt erhoben! Im Interesse einer sicheren Gasinstallation ist eine planmäßige Instandhaltung der Anlagen notwendig. Eine nach den gesetzlichen Regelungen und der TRGI erstellte, betriebene und instand gehaltene Gasinstallation ist auf Dauer sicher! Für diese dauerhafte Sicherheit und Funktionstüchtigkeit, ein „Gebäudeleben lang“, ist der Anschlussnehmer (AN) bzw. Betreiber nach § 13 Gasanlage, NDAV, verantwortlich. Zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht erhält der AN bzw. Betreiber Unterstützung vom VIU, BSM, Netzbetreiber und ggf. Messstellenbetreiber gemäß DVGW G 1020. TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 13
Folie 46
Kapitel V - Betrieb und Instandhaltung Die rechtliche Vermutung, dass der AN/Betreiber ausreichend seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, trifft zu, wenn u. a. folgende Punkte erfüllt sind: jährliche Sichtkontrolle (Hausschau) der gesamten Gasinstallation durch den Betreiber unterziehen/unterziehen lassen (z. B. von VIU) Beauftragung der regelmäßigen Gasgeräteinspektion gemäß den Herstellerangaben durch ein VIU oder zertifiziertes Wartungsunternehmen nach G 676 Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit der Leitungsanlage, auch erdverlegte Außenleitungen zu Gasgeräten im Freien für Betriebsdrücke bis 100 mbar, alle 12 Jahre durch ein VIU prüfen lassen TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 13
Folie V 47 /
Kapitel III Zielsetzung und Vorgaben für das Verfahren zur Bemessung der Leitungsanlage
• generelle Überarbeitung des Verfahrens • Anpassung an heutige technische Gegebenheiten z. B. Gasgerätearten, längere Benutzungsdauer
• Einarbeitung Kunststoffrohre • Vereinfachung der Anwendung gegenüber dem Verfahren der TRGI ’86/96
• Bemessung nach TRGI muss ohne Software möglich sein
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Allgemeines
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Kapitel III Rahmenbedingungen I
• Für Gasinstallationen bis 100 mbar • Bezug auf HI,B für Erdgas L mit 8,6 kWh/m³ • Ausgangsdruck am Gas-Druckregelgerät 23 mbar • Umstellung der Druckverluste von mbar auf die Einheit Pascal (Pa)
• Zulässiger Gesamtdruckverlust zwischen dem - Ausgang des Gas-Druckregelgeräts und - Ausgang der Geräteanschlussarmatur nicht mehr als 300 Pa
• Belastungsabhängige Bestimmung der Druckverluste der einzelnen Bauteile einschließlich des Gaszählers TRGI 2008/E/Schulungskonzept 2/2008
Abschnitt 7.1 und 7.3
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Kapitel III Rahmenbedingungen II
• Form- und Verbindungsstücke werden als Längenzuschläge berücksichtigt
• Anpassung der Gleichzeitigkeit an heutige Gerätearten und Betriebsbedingungen sowie Berücksichtigung in den Ablesetabellen
• Auswahl und Abgleich des GS als integraler Bestandteil des Bemessungsverfahrens
• Einführung eines Diagramm- und Tabellenverfahrens
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Abschnitt 7.1
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Kapitel III Bemessungsverfahren der TRGI • Grundlage der Berechnung ist die angeschlossene Nennbelastung QNB in kW.
Davon abweichend gilt:
Nennbelastung
Gas-Haushalts-Kochgeräte und -Kochmulden QNB = 9 kW
Nennleistung
freie Gassteckdosen (GSD) QNB = 13 kW
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Abschnitt 7.2
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Kapitel III GasgeräteAnschlussarmatur in Durchgangsform
Diagrammverfahren
• für Einzelzuleitungen ≤ 110 kW Belastung
Vernachlässigung des Druckgewinnes durch steigende Leitungsteile
• metallene Rohrleitungen Kupfer und Edelstahl Stahl, mittlere Reihe
Gaszählergruppe bis G16 mit Gaszähler Absperrarmatur 3 Winkeln Belastung des GZ 80% GS
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Abschnitt 7.4
Folie III / 52 rev.1
Kapitel III Maximale Rohrlänge l in Meter
Diagramm 1 Bemessung Einzelzuleitung Kupfer/Edelstahl bis 110 kW
Rohraußendurchmesser Geräteanschlussarmatur DN mit Durchgang (D)
Anzahl Winkel
Nennbelastung QNB in kW
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Abschnitt 7.4
Folie III / 53
Kapitel III Tabellenverfahren 2 ,3
Berechung für jede Art von Gasinstallationen bis 100 mbar Unterteilung der Anlage Leitungsarten
1,2
Bauteile 5,9
1,8
Eintragungen am Ende des Fließweges
1,7
Gesamtdruckverlust Einzeldruckverlust
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Abschnitt 7.3
IIIFolie / 30 54 rev.1
Kapitel III Tafeln und Tabellen 1: Einzelzuleitung und Abzweigleitung (ohne Gleichzeitigkeit) Tab. 13.1 - Gasströmungswächter Tab. 14.1 - Zählergruppe (Balgengaszähler) Tab. 15.1 - Rohrdruckgefälle Kupfer- und Edelstahlrohr Tab. 16.1 - Rohrdruckgefälle Stahlrohr Tab. 17
- Geräteanschlussarmatur mit integrierter TAE
Tab. 18
- Längenzuschlag für Formteile
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Abschnitt 7.3.7
IIIFolie / 34 55
Kapitel III Formblatt 1.1
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Anhang 6
IIIFolie / 45 56
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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