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Die Steuergerechtigkeit geht baden

Tag der Steuergerechtigkeit auch in Bremen ein großer Erfolg

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Liebe Leserinnen und Leser, wir berichten in der heutigen Ausgabe in Wort und Bild ausführlich über die bremische Aktion zum Steuergerechtigkeitstag 2016. Es ist das erste Mal, dass sich die DSTG Bremen mit einer Aktion in der Öffentlichkeit an diesem bundesweiten Aktionstag der DSTG beteiligt hat. Es war eine gelungene Aktion, die Vorfreude auf weitere Aktionen im nächsten Jahr macht. Aber es ist auch so, dass die damit verbundenen vielschichtigen Arbeiten von den Teilnehmern „nebenbei“ gemacht werden. Und damit hängt es von uns Mitgliedern ab, inwieweit wir bereit sind, letztlich für unsere Belange „nebenbei“ etwas zu machen. Das Organisationsteam um Jenny Noske wäre sicherlich über weitere kreative Mitglieder erfreut. Ein weiteres Thema ist der „Schnuppertag“ für unsere neuen Anwärter. Nachdem die Verwaltung diese Veranstaltung dieses Jahr nicht ausrichten konnte, hat der Ortsverband Bremen diesen Tag organisiert und durchgeführt. Aber auch über die sportlichen Aktivitäten unserer Mitglieder, ja auch die gibt es, wird im Bericht über das Deutschlandturnier der Finanzämter zu erzählen sein. Außerdem setzt sich unser Gastautor Dr. Ripke mit dem Thema „Konkurrentenklage“ auseinander. So, nun viel Spaß beim Lesen der neuen Ausgabe unserer „DSTG INFORMIERT“. Und trotz der vielen Arbeit, dem Stress und aller wichtigen Termine, denkt dran: Ischa Freimaak! Herzlichst, Ihr

Dieter Wätjen Dieter Wätjen

INHALT BLICKPUNKT

Tag der Steuergerechtigkeit Deutschlandturnier der Finanzämter

HALBZEIT

Es war einmal...

DSTG AKTIV

Konkurrentenstreit Schnuppertag Alimentation Geburtstage / Neueintritte

IMPRESSUM

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„Die Steuergerechtigkeit geht baden“ Tag der Steuergerechtigkeit auch in Bremen Diesen bundesweiten, jährlich wiederkehrenden Aktionstag nutzt die DSTG, um in ganz Deutschland auf die gravierenden Mängel in der Steuerpolitik hinzuweisen. Denn überall ist der Ruf nach mehr Polizei, mehr Kitas, mehr Bildung usw. unüberhörbar. Aber: „Ohne Moos nichts Los“, oder anders ausgedrückt: Ohne eine funktionierende Finanzverwaltung und gerechte Steuerpolitik gibt es kein Geld für diese Aufgaben. Nach Einschätzung der DSTG fehlt es an diesen Grundfesten unseres Staates. Und um den ehrlichen Steuerbürger über diese Themen aufzuklären und zu sensibilisieren, dient der Tag der Steuergerechtigkeit. In Bremen ging die Steuergerechtigkeit, so das Motto, baden. Eigentlich konnte man sagen, dass die Steuergerechtigkeit vom Winde verweht wurde. Doch davon später mehr. Angefangen hat alles auf der Sitzung des Landeshauptvorstands der DSTG in Bad Zwischenahn. Hier wurden von Jenny Noske die Idee, das Motto und die Aufmachung des Aktionstages vorgestellt. Schnell fanden sich Mitstreiter zur Unterstützung. Die Zeit verging wie im Fluge, denn es mussten Genehmigungen für den Platz auf dem Domshof eingeholt, Utensilien wie Badewanne und Informationsmaterial beschafft, der dekorative Teil gebastelt und der Transport organisiert werden. Dazu die Fragen, woher bekommen wir eigentlich das Wasser für die Badewanne oder worauf steht sie eigentlich? Die Fragen nahmen kein Ende, aber dann war eigentlich alles geklärt, und so fand man sich am 28. September 2016 auf dem Domshof ein, um den Aktionsstand aufzubauen. Eigentlich. Los ging es mit dem Wetter: Die letzten Tage und Wochen herrschte Spätsommerwetter vom Feinsten. Jetzt wehte ein starker, unangenehm kalter Wind. So wurde unser Stand kurzerhand im vermeintlichen Windschatten des Rathauses aufgebaut. Aber auch andere nicht geplante Unwägbarkeiten konnte das Team schnell lösen. Der Großmarkt lieferte nicht die versprochenen Paletten? Kein Problem, dann kommt die Wanne eben auf den Boden und die Dekoration wird umgebaut. Stadtgrün hat unsere Wasserbestellung schlicht vergessen? Wofür haben wir Eimer mitgebracht? Improvisation ist alles, und so wurde das Wasser in Eimern geholt und die Badewanne gefüllt. Und in eine Badewanne passen viele Eimer mit Wasser! Die Teilnehmer nahmen es mit Humor. Sie verknoteten das Banner an den mitgebrachten Besenstielen, schnitten

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Löcher hinein, um den Winddruck zu mindern, und verknoteten alles an den Rosten im Boden. Dem Stand hat alles nicht geschadet, er sah gut aus. Das Banner wehte im Wind und zeigte allen, wer hier auf sich aufmerksam machen will. Schon während des Aufbaus blieben vorbeikommende Passanten stehen und betrachteten das seltsame Treiben mit einer Badewanne am Rathaus. Erst fragten sie, wer wir sind. Als ihnen erklärt wurde, die DSTG ist die Gewerkschaft der Beschäftigten in der Steuerverwaltung und setzt sich u.a. auch für ihre Belange ein, kam es zu ersten Gesprächen. Derweil kämpfte der Rest mit dem Wind. Die gebastelten Boote, die mit „Wasserbomben“ (mit Wasser gefüllte Luftballons) von den Passanten versenkt werden sollten, hatten zwar den Härtetest in der heimischen Badewanne überstanden. Hier auf dem Domshof herrschte in der Badewanne jedoch Sturm. Und so bedurfte es keiner Wasserbomben, die Boote kenterten von alleine. Hoffentlich ist es in der Realität noch nicht soweit - es handelte sich um Boote mit Aufschriften wie Polizei -, dass die Einsatzboote der bremischen Wasserschutzpolizei bei schlechtem Wetter am Anleger bleiben müssen. Aber auch das wäre ein Ausfluss verfehlter Steuerpolitik. Eben: „Ohne Moos nichts los“. René hatte sich in der Zwischenzeit auf seine Rolle als „Bösewicht“ vorbereitet. Mit Hut, Gehstock und im Anzug (Kleider machen Leute!) war er nicht wiederzuerkennen und hob sich von den übrigen, mit „DSTG“ bedruckten T-Shirts bekleideten Mitstreitern gut ab. Er sprach Passanten an, fragte nach Begehrlichkeiten und ihrem Verständnis nach Steuergerechtigkeit. So kamen die Passanten an den Stand der DSTG, konnten Schiffe versenken, bekamen Info-Material und wurden von den restlichen Standbetreibern in Gespräche über die Steuergerechtigkeit verwickelt. Schwierig wurden die Gespräche, wenn es galt, ausländischen Touristen das deutsche Steuerrecht zu erklären. Und man ahnt nicht, wie viele ausländische Touristen in der Hansestadt unterwegs sind... Nach zwei Stunden war alles vorbei. Bei der gefühlten Kälte, der Wind war nicht weniger geworden, ging der Abbau zügig voran. Jetzt steht die Badewanne im Geschäftszimmer der DSTG und wartet auf weitere Verwendung. Für Bremen war es das erste Mal, dass sich die DSTG am Tag der Steuergerechtigkeit mit einer Aktion beteiligt hat. Es war ein voller Erfolg. Das Feedback von den Teilnehmern, von Passanten und von vorbei gekommenen Kollegen war gut. Dass immer wieder etwas zu verbessern ist, die Boote vielleicht sturmerprobt sein müssen, ist normal und wird in die nächste Aktion einfließen. Denn nach dem Steuergerechtigkeitstag 2016 ist vor dem Steuergerechtigkeitstag 2017. Die DSTG bedankt sich bei allen Teilnehmern für diese gelungene Aktion, bei Frank Grotheer und Frank Eisenkolb aus der Hausdruckerei, ohne die es kein Banner und keine Plakate gegeben hätte, sowie beim gesamten Team Anke Blank, Dieter Drexhage, René Köster, Haggy Kruse, Ulrike Mihatsch, Winfried Noske, Matthias Ordolff, Walter Stricks, Kai Suhling, Heiko Urban, Dieter Wätjen, Wolfgang Wieschenkämper und nicht zuletzt Jenny Noske, ohne die diese Aktion nie durchgeführt worden wäre.

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Deutschlandturnier in Neuss vom 08.09. – 10.09.2016 Am 08.09. machten sich 12 Fußballer aus verschiedenen Ämtern auf den Weg, um unser Bundesland bei dem diesjährigen Turnier zu vertreten. Um 10:15 Uhr trafen sich 11 von uns am Bahnhof Eingang Bürgerweide. Ein Kollege hat uns dann erst am nächsten Tag verstärkt, nachdem er mit dem Auto (!) extra für die Vorrunde angereist war und die startete schließlich schon um 09:00 Uhr, danke dafür! Am 08.09., um 10:44 Uhr machten wir uns also mit dem Zug auf in Richtung Neuss. Die Fahrt verlief entspannend und sehr lustig. Unterwegs traf man dann auch schon Kollegen aus anderen Ämtern und eines wurde klar: Der Spaß würde auf dieser gesamten Fahrt nicht zu kurz kommen. Es schien, als ob der Umstand, dass wir nun leider so dezimiert antreten mussten, uns alle gleich mehr zusammenschweißte. Dieser Zusammenhalt blieb auch während des ganzen Turnieres und war schon etwas Besonderes. Die Fahrt endete dann am Düsseldorfer Hauptbahnhof, wo wir in fünfminütiger GehEntfernung unser Hotel bezogen. Dann hieß es sich frisch zu machen, um dann um 16:30 Uhr an der Eröffnungsveranstaltung teilzunehmen. Von einem Platz mitten in Neuss ging es dann im Festumzug Richtung Festgelände, das dieses Mal auf dem Gelände einer Rennbahn lag. Ein riesiges Festzelt erwartete alle Sportler und Fans, davor einige Fress- und Zapfbuden. Von Trägheit, die ja den Finanzbeamten so gerne nachgesagt wird, konnte dann keine Rede sein. Sobald die Live-Band ihre ersten Akkorde gespielt hatte ging es ab, kein Aufwärmen, kein Abwarten, rauf auf die Bank und mitgesungen, eine Wahnsinnsstimmung! Auch die Stimmung unter den sich fremden Kollegen war phänomenal, alle waren in richtiger Feierlaune. Irgendwann muss aber auch der schönste Abend enden und schließlich galt es auch noch ein Turnier zu bestreiten. Unsere Vorrunde begann dann am nächsten Morgen um 09:00 Uhr. Wie schon erwähnt trafen wir dort auf den Kollegen, der sich extra aus Bremen auf den Weg gemacht hat. Am Abend zuvor war es uns dann noch gelungen, einen unserer bohlenden Kollegen für uns zu gewinnen, und so hatten wir plötzlich doch zwei Auswechselspieler. Gegen Thüringen endete die Partie 2:2, wobei hier, wie auch noch in den folgenden Partien des Tages gesagt werden muss, jeder Treffer war einer der Marke: einmal und nie wieder. Danach kamen wir in den Spielen gegen Hohenlohe und Trier leider nie über ein 1:1 hinaus und in der letzten Auseinandersetzung des Tages verloren wir dann 0:3 gegen den späteren Turniersieger der OFD NRW/FSG Düsseldorf. Ich möchte ja nicht unken und als schlechter Verlierer dastehen, aber wären wir mit der eigentlichen Mannschaft angetreten... es wäre keine Mannschaft unschlagbar gewesen. Aber hätte hätte... so sollte es also für uns am darauffolgenden Tag in der Trostrunde weitergehen. Die personellen Nöte traten wieder hervor, weil uns der nachgereiste Kollege schon wieder mit einem weiteren Spieler verließ, da dieser in den heimischen Gefilden ein Fußballspiel zu bestreiten hatte, und der bohlende Kollege die Kugel werfen musste. Den Abend wollten wir dann dazu nutzen, Düsseldorf näher kennenzulernen, aber allzu lange dauerte es nicht, zu groß war der Kräfteverschleiß im Turnier, was übrigens bei bestem Wetter stattfand. Am nächsten Tag hieß es dann: 10 Mann, mehr waren uns nicht geblieben. Zu allem Überfluss verletzten sich dann noch welche beim Aufwärmen, so dass wir eigentlich nur mit 8 Mann spielen konnten. Nichtsdestotrotz kniff keiner der Kollegen,

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alle wollten mithelfen und das ist allen auch hoch anzurechnen. Der Gegner ging schnell durch einen Stellungsfehler unseres Torhüters in Führung, dieser wurde aber durch einen wunderschönen Freistoßtreffer egalisiert, danke Thorsten! In der zweiten Halbzeit waren wir es dann, die in Führung gingen und die den Ausgleich mit Abpfiff hinnehmen mussten. So ging es ins Elfmeterschießen, welches wir durch zwei gehaltene Elfmeter für uns entscheiden konnten. Das folgende Spiel verloren wir trotz guter eigener Chancen dann 0:3 und beendeten das Turnier mit dem 13. Platz. Dazu muss aber noch gesagt werden, dass alle anderen Mannschaften ihr erstes Spiel der Trostrunde nicht spielen mussten, da sich deren Gegner „schon auf den Nachhauseweg gemacht hatten“, leider hat sich das so eingebürgert. Wir haben uns dann noch das Finale der Trostrunde angesehen und den „Backs-Neuss-Boys“ im Bierwagen gelauscht, die jede Fußballhymne mitsingen und performen konnten, wirklich ganz ganz großer Sport, Jungs. Wie auch von allen anderen, die bei der Orga dabei waren, vielen vielen Dank an die Neusser Kollegen und deren Helfer. Apropos helfen, uns wäre ja schon geholfen, wenn wir uns wenigstens Sponsoren für unsere Trikots suchen dürften, von einem neuen Satz jedes Jahr, weiteren Urlaubstagen oder gar Taschengeld von der Leitung, wie bei vielen anderen üblich, wollen wir ja nicht mal träumen, aber wenn wir nächstes Jahr den Titel in Augsburg holen, dann müssen wir nochmal reden. Vielen und großer Dank auch an unseren Organisator Stephan Franke, der sich wirklich große Mühe und uns das Erleben leicht gemacht hat. Auf nach Augsburg!

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Pressetext Debeka

Altersvorsorge trotz niedriger Zinsen: Debeka führt neue private Rentenversicherung ein Die Debeka Lebensversicherung führte zum 1. Juli 2016 unter dem Titel „Chance“ eine neue Produktpalette in der privaten Altersvorsorge ein. Sie löst damit die bisherige klassische Rentenversicherung ab. Mit dem neuen Produkt bietet der fünftgrößte Altersversorger in Deutschland die Möglichkeit, trotz niedriger Zinsen eine bedarfsgerechte Altersvorsorge aufzubauen. Bei diesem neuen zweigleisigen Altersvorsorgeprodukt kann der Kunde, je nach Vorsorgesituation bzw. Vermögenslage und Risikofreude, den Beitrag in einen garantiebasierten und einen fondsgebundenen Baustein splitten. Dafür sind fünf Tarifvarianten vorgesehen. Die Überschüsse aus dem garantiebasierten und die Beitragsteile des fondsgebundenen Baustein werden in einen Debeka-internen Fonds investiert, dem Debeka Global Shares. Dieser besteht zurzeit aus verschiedenen internationalen Indexfonds, sogenannten Exchange traded funds (ETFs), die von Verbraucherschützern aufgrund niedriger Kosten immer wieder empfohlen werden. „Bei unserem neuen Produkt Chance handelt es sich um eine Altersvorsorge, die in dieser Form so noch nicht existiert. Unsere Mitglieder haben damit die Möglichkeit, zeitgemäß und innovativ Altersvorsoge zu betreiben, die ihnen zusätzliche Chancen am Kapitalmarkt eröffnen. Das Besondere bei unserem internen Fonds ist, dass wir je nach Zins- und Kapitalmarktentwicklung neue Fondskonstellationen bilden können, damit unsere Mitglieder auch von Veränderungen an den Geldmärkten profitieren können,“ erklärt Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung. „Gerade in Zeiten niedriger Zinsen, in denen zusätzliche Löcher in einer geplanten Vorsorge entstehen, ist es wichtig, eine umfassende Altersvorsorge zu betreiben. Das belegen aktuelle Zahlen über die Verluste der deutschen Sparer – über die in den Medien immer wieder berichtet wird – sehr deutlich“. Wie funktioniert das neue Produkt Chance? In dem garantiebasierten Baustein wird der Beitrag – nach Abzug von Kosten und Risikobeiträgen – mit 0,5 Prozent verzinst. Die deklarierte Gesamtverzinsung der Debeka liegt aktuell bei 3,1 Prozent. Die Differenz wird für die Kunden in den Debeka-internen Fonds investiert. Die Beitragsanteile für den fondsgebundenen Baustein gehen direkt in den Debeka Global Shares. Der Einzahler erhält am Ende der Laufzeit neben den garantierten Leistungen eine zusätzliche lebenslange Rente oder Kapitalleistung aus dem Fondsguthaben. Diese hängen von der Entwicklung des Fonds ab. Dadurch, dass die Debeka mit einem eigenen Anlagemanagement den Debekainternen Fonds verwaltet, erfüllt er erweiterte Sicherheitsmerkmale, wie zum Beispiel eine hohe Risikostreuung. Außerdem ist der sehr kostengünstige Fonds mit hohen Renditechancen verbunden, da er in unterschiedliche Weltmärkte investiert. Die fünf Tarifvarianten, die alle Wünsche der Kunden bedienen, von sehr sicherheitsorientiert bis hin zu spekulativ, sind frei wählbar. Wichtig ist, dass bei der Auswahl die persönliche Vorsorge- und Vermögenslage berücksichtigt wird. Dafür sorgen bei der Debeka mehr als 8.000 festangestellte Außendienstmitarbeiter, die auch für die Beratung zum neuen Produkt umfassend qualifiziert wurden, z. B. durch die Prüfung zu „Fachleuten für Finanzanlagen“ über die Deutsche Versicherungsakademie. Unabhängig von den Tarifvarianten bietet das vielseitige und sehr flexible Produkt gegenüber reinen Fonds auch Steuervorteile. Verzichtet der Kunde ganz auf einen Garantieanteil, geht der gesamte Beitrag in den Fonds.

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Es war einmal... …vor 150 Jahren Der seit 1815 bestehende Deutsche Bund wird aufgelöst. Stattdessen wird nach erfolgreichen Kriegen der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung gegründet, aus dem später einmal das Deutsche Kaiserreich hervorgehen wird. In Mannheim wird die Gesellschaft zur Überwachung und Versicherung von Dampfkesseln gegründet, ein Vorläufer des heutigen TÜV. Der Heidedichter Hermann Löns wird geboren. ...vor 75 Jahren überfällt Nazi-Deutschland die Sowjetunion (Unternehmen Barbarossa) und entfesselt einen gnadenlosen Vernichtungskrieg. Japan greift Pearl Harbor/Hawaii an und zwingt damit die USA in den Krieg. Mit dem SK Rapid Wien gewinnt durch ein 4:3 gegen Schalke 04 einmalig in der Geschichte eine österreichische Mannschaft die Deutsche Fußballmeisterschaft. ...vor 50 Jahren Die „Seute Deern“ kommt nach Bremerhaven und macht für immer im Alten Hafen fest. Gebaut 1919 in Gulfport/USA als Viermastgaffelschoner, fuhr sie ab 1931 unter norwegischer Flagge und ab 1938, umgebaut zur Dreimastbark, für die Reederei Essberger unter dem Namen Seute Deern bis 1944 als Schulschiff. Das Klärwerk in Seehausen/Bremen wird seiner Bestimmung übergeben. Damit kann endlich sauberes Abwasser in die Weser eingeleitet werden. Mit Luna 9 gelingt erstmals die weiche Landung einer Sonde auf dem Mond; mit Venus 3 der UdSSR erreicht als erster irdischer Flugkörper nach dreimonatigem Flug die Venus. ...vor 25 Jahren Es ist eine Zeit der Kriege. Das Jahr wird bestimmt insbesondere durch den Zweiten Golfkrieg, die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und die endgültige Auflösung der Sowjetunion. Nach dem Augustputsch in Moskau erklärten zahlreiche Unionsrepubliken ihre Unabhängigkeit. Seitdem gibt es zahlreiche postsowjetische Staaten; der größte von ihnen ist Russland. Slowenien und Kroatien erkämpfen sich ihre Unabhängigkeit von Jugoslawien. Während die Slowenen 10 Tage kämpfen mussten, dauerte es in Kroatien, einschließlich eines grausamen und verlustreichen Bürgerkrieges, fast 4 1/2 Jahre, bis ein Frieden mit dem Rest-Jugoslawien die Freiheit brachte. Helmut Kohl wird vom ersten gesamtdeutschen Bundestag als Bundeskanzler gewählt. Ötzi wird gefunden. Die Gletschermumie ist nach einer Radiokohlenstoffdatierung ca. 5.250 Jahre alt. ...vor 15 Jahren Am Morgen des 11. Septembers wird ein terroristischer Angriff durch Islamisten gleichzeitig in New York, Washington, D.C. und in der Nähe von Pittsburgh verübt. Vier Passagierjets werden gekapert, davon werden zwei in die Türme des World Trade Centers (WTC), welches daraufhin einstürzt, und eines in das Pentagon gesteuert. Das vierte Flugzeug stürzt ab, ohne sein Ziel zu erreichen. Insgesamt sterben etwa 3.000 Menschen bei den Anschlägen. Der Deutsche Bundestag stimmt der Entsendung deutscher Streitkräfte zur Umsetzung der Resolution 1386 des UN-Sicherheitsrates mit großer Mehrheit zu. Die Truppenentsendung nach Afghanistan bedeutet den ersten außereuropäischen Kampfeinsatz für Bundeswehrangehörige. Dennis Tito, der erste Weltraumtourist der Raumfahrtgeschichte, absolviert seinen Raumflug zur Internationalen Raumstation ISS. Nach über 60 Jahren startet Zeppelin mit dem Zeppelin NT wieder den Passagierflugbetrieb.

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Konkurrentenstreit: Bewährungsvorsprung auf höherwertigem Dienstposten Wer sich in einem Stellenbesetzungsverfahren bewirbt und unterliegt, kann einstweiligen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten erwirken, um so die Besetzung der Stelle mit dem Konkurrenten bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Widerspruch zu verhindern. Das ist nicht nur in der Situation denkbar, in der ein Beförderungsdienstposten ausgeschrieben worden ist, sondern auch bei Konkurrenz um die Besetzung einer höherwertigen Funktionsstelle: Ein unterlegener Bewerber wird zur Vermeidung eines Bewährungsvorsprunges des Konkurrenten auch die nur vorübergehende Besetzung des Dienstpostens durch das Verwaltungsgericht unterbinden wollen. Die endgültige Besetzung der Stelle kann so mitunter erheblich verzögert werden. Will er die Funktionsstelle nicht bis zum Abschluss des Verfahrens unbesetzt lassen, wird der Dienstherr den Dienstposten vorübergehend besetzen. Greift er hierzu auf den ausgewählten Bewerber zurück, kann sich dieser auf der Funktionsstelle bereits bewähren. Er könnte sich so gegenüber den unterlegenen Mitbewerbern einen (weiteren) Leistungsvorsprung erarbeiten. Die Bewährung auf dem Dienstposten verbleibt dem Beamten nämlich selbst dann, wenn das Verwaltungsgericht die Auswahlentscheidung für rechtswidrig erklärt und der Dienstherr daraufhin die Auswahl zwischen den Bewerbern neu treffen muss. Dies gilt auch, wenn der Dienstherr das Verfahren abbricht. Bei einer Neuausschreibung hätte der vorübergehende Dienstposteninhaber gegenüber den Wettbewerbern wiederum einen Vorteil. Dass es einen gerichtlichen Eilrechtsschutz gar nicht braucht, um einen Bewährungsvorsprung eines Konkurrenten zu verhindern, hat jüngst das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. In einem Beschluss vom 10.05.2016 (2 VR 2/15) hat das BVerwG klargestellt, dass der Bewährungsvorsprung eines kommissarischen Stelleninhabers im laufenden Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden darf. Der Entscheidung lag ein Konkurrentenstreit um einen höherwertigen Dienstposten bei einer Bundesoberbehörde zu Grunde. Während eines laufenden Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem BVerwG besetzte der Dienstherr den Dienstposten vorübergehend mit einem der Bewerber, nicht aber mit der ausgewählten Beamtin. Später brach der Dienstherr das Auswahlverfahren ab und gab den parallel zum gerichtlichen Verfahren erhobenen Widersprüchen der Mitbewerber statt: Für den kommissarischen Stelleninhaber liege keine aktuelle Beurteilung vor, weil dieser mittlerweile Leistungen auf dem Dienstposten erbracht habe, die bei der letzten Regelbeurteilung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die eigene Auswahlentscheidung habe also auf veralteten dienstlichen Beurteilungen beruht; das verlange einen Verfahrensabbruch und die Neuausschreibung des Dienstpostens, so die Behörde. Die ursprünglich ausgewählte Bewerberin erwirkte eine einstweilige Anordnung des BVerwG, die den Dienstherrn zur Fortsetzung des Auswahlverfahrens verpflichtete. Das BVerwG kam zu dem Schluss, dass kein anerkannter Grund für einen Verfahrensabbruch vorlag. Ein Auswahlverfahren darf nur dann abgebrochen werden, wenn es fehlerhaft ist und nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann oder wenn nur die erneute Ausschreibung eine genügende Zahl leistungsstarker Bewerber hervorbringen kann. Im vorliegenden Fall sah das BVerwG keinen sachlichen Grund für den Abbruch des Auswahlverfahrens. Wegen der vorübergehenden Übertragung des Dienstpostens auf einen der Bewerber war es nicht erforderlich, eine neue dienstliche Beurteilung erstellen zu lassen. Denn der auf diesem höherwertigen Dienstposten erlangte Bewährungsvorsprung darf ohnehin nicht zu Lasten der anderen Bewerber berücksichtigt werden. Das Gebot der Chancengleichheit verpflichtet den Dienstherrn, während des laufenden Verfahrens sich fair und unparteiisch gegenüber allen Bewerbern zu verhalten. Er darf nicht bestimmten Bewerbern Vorteile versschaffen – hier die Bewährungschance für den kommissarischen Stelleninhaber. Bei der Auswahlentscheidung muss daher die vorübergehende höherwertige Aufgabenwahrnehmung ausgeblendet werden. Sollte sich das Auswahlverfahren wegen eines laufenden Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes so lange hinziehen, dass keine hinreichende dienstliche Beurteilung für den

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Vakanzvertreter vorliegt, darf die Beurteilung fiktiv fortgeschrieben werden. Die letzte vorliegende Beurteilung wird dabei lediglich so fortgeführt, als hätte der Beamte auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten keine höherwertigen Tätigkeiten erbracht. Zusammengefasst: Der Dienstherr darf Funktionsstellen auch während laufender Konkurrentenstreitverfahren besetzen. Ein durch die Vertretung gewonnener Bewährungsvorsprung des kommissarischen Dienstposteninhabers ist bei der Auswahlentscheidung aber auszublenden. Um die auf dem vorübergehend besetzten Dienstposten gezeigten Leistungen noch bewerten zu können, darf das Verfahren auch nicht abgebrochen werden. Dauert das Auswahlverfahren so lange an, dass keine aktuelle dienstliche Beurteilung mehr vorliegt (bei Wahrnehmung wesentlich anderer Aufgaben durch den Bewerber nach 1 ½ Jahren), ist sie fiktiv fortzuschreiben, wobei die höherwertigen Tätigkeiten auf der vertretenen Stelle ausgeblendet werden. Das BVerwG ermöglicht mit dem Beschluss vom 10.05.2016 einerseits, Dienstposten auch während laufender Konkurrentenstreitverfahren zu besetzen; andererseits beugt es einem nur vorgeschobenen Abbruch des Auswahlverfahrens vor. Daraus folgt auch, dass bei der Konkurrenz um eine höherwertige Funktionsstelle gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen die vorübergehende Besetzung des Dienstpostens vor rechtskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens nicht erforderlich ist. Das gilt aber nicht bei Beförderungsdienstposten: Der unterlegene Beamte muss hier weiterhin mit einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts verhindern, dass der Ausgewählte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde in die Planstelle endgültig eingewiesen wird. Dr. Stefan Ripke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, GÖHMANN Rechtsanwälte & Notare, Bremen

Der Jahrgang 2016: Die neuen AnwärterInnen schnuppern erstmals Amtsluft Dieses Jahr standen die neuen AnwärterInnen im Regen. Die Verwaltung konnte keinen „Schnuppertag“ anbieten, an dem unsere KollegenInnen zum ersten Mal ihren neuen Arbeitsplatz hätten kennenlernen können und an dem ihre vielen, meistens unausgesprochenen, Fragen hätten beantwortet werden können. Doch halt: die DSTG kümmert sich auch bereits um angehende KollegenInnen. Sie sind als Nachwuchs unverzichtbar, lange genug hat die DSTG um eine permanente Ausbildung in der Finanzverwaltung gekämpft. Doch lassen wir die Organisatoren des „Schnuppertages 2016“ selbst zu Wort kommen: „Wenn es bislang keinen Schnuppertag 2016 für die Anwärter gibt - warum bewirbt sich nicht die DSTG um die Durchführung?“ Gesagt, getan, und schon hatten wir - der Vorstand des Ortsverbands Bremen „die Torte im Auge“. Drei Wochen Zeit, um die Steuer- und Finanzanwärter 2016 einzuladen, einen geeigneten Veranstaltungsort zu finden, für das leibliche Wohl unserer Gäste zu sorgen und vor allem den einen oder anderen Kollegen davon zu überzeugen, mit einem kurzen Vortrag einen Einblick in seinen Berufsalltag zu gewähren. Am 24. August war es schließlich so weit. Trotz der recht kurzfristigen Einladung hatten von 50 neuen Kollegen immerhin 32 den Weg in den Alten FG-Saal gefunden - teils mit, teils ohne Unterstützung unseres mit einem Wegweiser bewaffneten „Fremdenführers“. Pünktlich um neun Uhr konnte der OV-Vorstand seine Gäste begrüßen. Das Programm begann sogleich mit einem Grußwort des Arbeitgebers und ging nahtlos über in die Vorstellung der Fachgewerkschaft. Den AnErste Eindrücke im „Alten FG-Saal“: Ausbildungsreferent und wärtern wurde dabei der Solidargedanke, DSTG-Vize Matthias Ordolff vor den AnwärterInnen. der hinter der Deutschen Steuer-

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Gewerkschaft steht, näher gebracht. Sie bekamen aufgezeigt, warum es gerade für die Beschäftigten in der Finanzverwaltung so wichtig ist, gemeinsam geschlossen hinter ihren Forderungen zu stehen, und wurden auf die Vorteile hingewiesen, die eine DSTG-Mitgliedschaft für sie mit sich brächte. Zudem wurden sie mit umfangreichem Informationsmaterial versorgt. Nach einem Vortrag über die Ausbildung in Theorie und Praxis ging es in die wohlverdiente Frühstückspause auf der Dachterrasse des Haus des Reichs. Dort konnten die Anwärter bei Kaffee, Saft, belegten Brötchen und einem Plausch mit ihren zukünftigen Arbeitskollegen den wunderschönen Blick über die Dächer der Stadt genießen. Frisch gestärkt wurden unsere neuen Kollegen von Vertretern der Debeka und der HUK-Coburg über die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung aufgeklärt. Anschließend ging es trotz stetig steigender Außen- und Innentemperaturen flott weiter mit Einblicken in die Tätigkeiten in Veranlagungsbezirk, VollstreDie DSTG-“Macher“: Svenja Klein... ckung, Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Rechtsbehelfsstelle. Auch der Erfahrungsbericht einer Finanzanwärterin 2015 durfte nicht fehlen. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Kollegen, der in über 46 Dienstjahren so ziemlich jede Station in der Finanzverwaltung durchlaufen hat und den Anwärtern daher umso überzeugender näher bringen konnte, welch vielfältige Möglichkeiten sie sich durch ihre Ausbildung schaffen. Nach einer kurzen Feedback-Runde verabschiedete der OV-Vorstand die Anwärter und wünschte für den Berufsstart bestes Gelingen. Im Rückblick auf diese Veranstaltung sind wir uns einig: wir haben alles gegeben, um unseren neuen Kollegen eine kleine Aussicht auf ihr zukünftiges Berufsleben zu ermöglichen und ihnen den Einstieg ein wenig zu erleichtern. Die Rückmeldungen der Anwärter zeigen uns, dass uns dieses gelungen ist und wir einen runden Schnuppertag 2016 auf die Beine gestellt haben. ...Jenny Noske und Matthias Ordolff. Wir freuen uns darauf, auch in 2017 diese Gelegenheit wieder nutzen zu können, um bei den Anwärtern einen bleibenden Eindruck von der Fachgewerkschaft zu hinterlassen. Der Vorstand des Ortsverbands Bremen bedankt sich noch einmal herzlich für die Unterstützung bei Dr. Dirk Schwieger, Matthias Ordolff, Joachim Zimmermann, Wilke Smit, Kim Kaplan, Michail Loth, Ulrike Mihatsch, Carolin Schulze, Tjark Wriedt, Julian Lemke, Christian Schwarze, Katja Borchers, Stefanie Habermann, Ines-Ivonne Izydor, Sylvia von Seggern, dem Team von Saidavi’s Lacantina, der Hausverwaltung, der Hausdruckerei, der Debeka sowie der HUK-Coburg sowie bei Monika Lemmermann-Kennert von der Geschäftsstelle der DSTG Bremen. Ohne Sie, ohne euch, wäre dieser tolle Tag nicht möglich gewesen! Die Redaktion der „DSTG INFORMIERT“ sagt Danke für die Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung. Aus der Gerüchteküche hört man bereits: auch 2017 wird es einen Schnuppertag der DSTG geben.

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Pers.Nr. Amtsangemessene Alimentation im Haushaltsjahr 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, Beamte haben Anspruch darauf, dass ihre Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung regelmäßig angepasst wird. Dadurch soll dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation Rechnung getragen werden, welcher dem Beamten die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit sichern und einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai 2015 für drei Rechtskreise und nur für die Berufsgruppe der Richter eine Entscheidung zum Inhalt und Mindestmaß einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG getroffen. Dabei wurden drei Prüfungsstufen mit konkreten Kriterien für die Bemessung einer verfassungsgemäßen Alimentation benannt. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht am 17.11.2015 (Az. 2 BvL 5/13) einen Beschluss zur A-Besoldung getroffen. Das Bundesverfassungsgericht stellt zunächst fest, dass es an den von ihm bei den für die sog. R-Besoldung entwickelten ableitbaren und volkswirtschaftlich nachvollziehbaren Parametern festhält und anhand dessen die grundsätzliche verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und das Alimentationsniveau überprüft, da diese Kriterien wegen desselben verfassungsrechtlichen Beurteilungsmaßstabes des Art. 33 Abs. 5 GG unzweifelhaft übertragbar ist. Das Verwaltungsgericht Bremen hat am 17.05.2016 in mehreren Verfahren (6K 83/14; 6K 170/14 u. a.) Vorlagebeschlüsse zum Bundesverfassungsgericht getroffen. Das Bundesverfassungsgericht möge feststellen, ob die Alimentation in der Vergangenheit in Bremen verfassungsgemäß gewesen sei. Zwar wurde der Tarifabschluss 2015 / 2016 inhaltsgleich übernommen, aber der bisher bestehende Besoldungs- bzw. Versorgungsrückstand aus den letzten Jahren nicht ausgeglichen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Bremen unterstützen mehrere Musterverfahren zur amtsangemessenen Alimentation der Beamten. So auch der Deutsche Beamtenbund, dessen Musterverfahren beim Verwaltungsgericht Bremen unter den Az. 6K136/14, 6K137/14 und 6K138/14 anhängig sind. Die Senatorin für Finanzen hat gegenüber den Gewerkschaften erklärt, dass für den Fall, dass Musterklagen betrieben werden, die übrigen Anträge und Widersprüche ruhend gestellt würden und gleichzeitig die Freie Hansestadt Bremen insoweit auf die Einrede der Verjährung verzichten würde. Die Antragsteller und Widerspruchsführer würden so behandelt wie die Kläger der Musterverfahren. Ich beantrage daher, den bestehenden Besoldungs- bzw. Versorgungsrückstandrückstand auszugleichen. Im Hinblick auf die Musterprozesse wird gebeten, diesen Antrag bis zum Abschluss der vorbenannten Verfahren nicht zu bescheiden, sondern das Verfahren unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung und Verwirkung ruhend zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

DSTG AKTIV

DSTG INFORMIERT 5/2016

WIR GRATULIEREN! Geburtstage im September 2016

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NEUZUGÄNGE Norik Ewelt Finanzanwärter 2016

75 Jahre

Andreas Krolik

OV Bremen-Nord

65 Jahre

Rainer Genz

OV SfF

Katrin Haak Finanzanwärter 2016 Elena Schleiz Finanzanwärter 2016

Geburtstage im Oktober 2016 85 Jahre

Manfred Kielich Kurt Brandt

OV Bremen-Nord OV Bremerhaven

65 Jahre

Rolf Schmidt Rolf Hellwege Rolf Jokiel Hartmut Wöhler Michael Schwammberger Fritz Homann

OV Außenprüfung OV Bremerhaven OV Außenprüfung OV SfF OV Außenprüfung OV Bremerhaven

Laura Jacob Finanzanwärter 2016

Herzlich willkommen!

Herzliche Glückwünsche!

BEFÖRDERUNGEN Wir gratulieren unserem Mitglied Petra Böttjer herzlich zur Beförderung zur Hauptsteuersekretärin per 1.7.2016

Herzliche Glückwünsche! IMPRESSUM

Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Landesverband Bremen e.V., Anschrift wie Titelseite. E-Mail: [email protected], Internet: www.dstg-bremen.de. V.i.S.d.P.: Winfried Noske, Vorsitzender. Redaktion: Tim Beinker, Ulrike Mihatsch, Winfried Noske, Walter Stricks, Dieter Wätjen, Wolfgang Wieschenkämper. Mitarbeit: Holger Suhr. Layout: Frank Eisenkolb, Frank Grotheer. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen in jedem Fall die Meinung des Verfassers dar und müssen nicht mit der Auffassung des Landesverbandes übereinstimmen. Fotos: Siehe Bildnachweise am Foto, ansonsten DSTG. Bezugsbedingungen: DSTG INFORMIERT erscheint zweimonatlich. Die Redaktion behält sich einen abweichenden Erscheinungsmodus vor. Die Zeitschrift wird kostenlos an die Mitglieder des Landesverbandes verteilt. Anzeigenliste: Es gilt die jeweils aktuelle Anzeigenpreisliste. Auflagenhöhe: 1.200 Exemplare. Nachdruck gestattet, Quellenangabe und Belegexemplar erbeten.

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