Die Stadt Kellinghusen und Herrljunga Kommun. ein Vergleich zwischen kommunalen Systemen in Deutschland und Schweden

Institutionen för språk och litteratur Tyska Die Stadt Kellinghusen und Herrljunga Kommun – ein Vergleich zwischen kommunalen Systemen in Deutschland...
Author: Irmela Bieber
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Die Stadt Kellinghusen und Herrljunga Kommun – ein Vergleich zwischen kommunalen Systemen in Deutschland und Schweden

Bachelor Aufsatz in Deutsch Herbst 2010 Linnea Holm Betreuer: Thomas Marten

Vorwort Dieser Aufsatz ist 2010 und Anfang 2011 geschrieben worden und während dieser Zeit sind mehrere Menschen mir behilflich gewesen. Ich möchte mich bei ihnen Bedanken! Einen großen Dank möchte ich an den 1. Stellvertretenden Bürgermeister Herrn Malte Wicke, an den Vorsitzenden des Kultur- und Wirtschaftsausschusses Herrn Marcus Wack und an den Kommunalrat Herrn Kurt Hårsmar richten, die sich bereit erklärt haben, an meinen Interviews teilzunehmen. Noch einen großen Dank möchte ich an meine Freunde und an meine Familie richten, die meine Texte kommentiert und korrigiert haben. Auch bei meinem Betreuer Thomas Marten, der mir während der ganzen Arbeit geholfen hat, möchte ich mich bedanken. Ich hoffe Sie werden die Arbeit interessant finden und wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre! Freundlichen Grüßen Linnea Holm

Abstract Local authorities and local self-government are keystones of democracy. This paper aims at explaining the differences between the German, particularly in SchleswigHolstein, and the Swedish municipality systems. This has been done through a comparative study and information interviews with the mayor and the president of the cultural and economical committee of the city of Kellinghusen in Germany and the mayor of Herrljunga kommun in Sweden. Both the city of Kellinghusen and Herrljunga kommun are cases that have been studied in this paper in order to make an accurate comparison.

The analysis indicates that it is difficult to make a comparison between the two countries since there is not just one system in Germany, but several. Nevertheless, there are some similarities that can be found. Local self-government is part of the constitution of both countries and the local self-governments are responsible for welfare services such as schools, libraries etc. There are also certain similarities when it comes to the organization structure. Both countries have a town councillor, elected by the people, and an administration.

Finally, the study shows that even though Sweden is a unitary state the municipality has the same authority as the municipalities in Germany, which is a federal state.

Keywords: Germany, Sweden, municipalities, local self-government, local authorities, Schleswig-Holstein, Stadt Kellinghusen, Herrljunga kommun

Inhaltsverzeichnis WÖRTERLISTE..................................................................................................................................................... 1

EINLEITUNG ............................................................................................................................................. 1 1.1 1.2 1.3

2

METHODE UND MATERIAL.................................................................................................................. 4 2.1 2.2 2.3

3

AUFGABEN ......................................................................................................................................... 25 ORGANISATION ................................................................................................................................... 25

ANALYSE.................................................................................................................................................. 27 7.1 7.2

8

AUFGABEN ......................................................................................................................................... 22 ORGANISATION ................................................................................................................................... 22

HERRLJUNGA KOMMUN..................................................................................................................... 24 6.1 6.2

7

DIE GESCHICHTE DER SCHWEDISCHEN KOMMUNEN ........................................................................... 16 RECHTSGRUNDLAGEN DER SCHWEDISCHEN KOMMUNEN ................................................................... 17 AUFGABEN DER SCHWEDISCHEN KOMMUNEN .................................................................................... 18 DIE ORGANISATION DER SCHWEDISCHEN KOMMUNEN ....................................................................... 19

DIE STADT KELLINGHUSEN .............................................................................................................. 21 5.1 5.2

6

DIE KOMMUNALEN KÖRPERSCHAFTEN IN DEUTSCHLAND .................................................................... 8 DIE GESCHICHTE DER DEUTSCHEN KOMMUNEN ................................................................................... 9 RECHTSGRUNDLAGEN DER DEUTSCHEN KOMMUNEN ......................................................................... 10 AUFGABEN DER DEUTSCHEN KOMMUNEN .......................................................................................... 11 DIE ORGANISATION DER DEUTSCHEN KOMMUNEN ............................................................................. 12 DAS KOMMUNALE SYSTEM IN SCHLESWIG-HOLSTEIN ........................................................................ 14

DAS SYSTEM DER SCHWEDISCHEN KOMMUNEN ...................................................................... 16 4.1 4.2 4.3 4.4

5

METHODE ............................................................................................................................................. 4 MATERIALIEN ....................................................................................................................................... 6 VERFAHREN .......................................................................................................................................... 6

DAS KOMMUNALE SYSTEM IN DEUTSCHLAND ............................................................................ 8 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6

4

ZIEL DER ARBEIT .................................................................................................................................. 2 FRAGESTELLUNGEN .............................................................................................................................. 2 DISPOSITION ......................................................................................................................................... 3

DEUTSCHLAND/SCHLESWIG-HOLSTEIN IM VERGLEICH ZU SCHWEDEN .............................................. 27 DIE STADT KELLINGHUSEN IM VERGLEICH ZU HERRLJUNGA KOMMUN ............................................. 31

SCHLUSSFOLGERUNGEN.................................................................................................................... 33

REFERENZEN ....................................................................................................................................................... LITERATUR ........................................................................................................................................................... RECHTLICHE DOKUMENTE .................................................................................................................................... INTERVIEWS .......................................................................................................................................................... WEBSEITEN ........................................................................................................................................................... SONSTIGES ............................................................................................................................................................

Wörterliste Schwedisch Allmänintresse Nämnd Lokaliseringsprincipen Kommunens väl Kommunala självstyrelsegrunden Allmänna kompetensen Kristdemokraterna Vänsterpartiet Moderaterna Socialdemokraterna Miljöpartiet Folkpartiet Centerpartiet Kommun fullmäktige Kommun styrelse Ungdomsgård Smålagar Kommunallagen Kommunalråd Socken Jämlikhetsprincipen Landsting Regeringsformen Riksdag Socialtjänstlagen Speciallagstiftning Utskott Skolverket Folkpark

Deutsch Allgemeines Interesse Ausschuss Das Prinzip der Lokalisierung Das Wohl der Gemeinde Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung Die allgemeine Kompetenz Die Christdemokraten Die Linkspartei Die moderate Sammlungspartei Die Sozialdemokraten Die Grünen Die Volkspartei Die Zentrumspartei Gemeinderat Gemeindevorstand Jugendhaus Kleingesetze Kommunalgesetzgebung/Gemeinde Verordnung Kommunalrat Pfarrei Prinzip der Gleichberechtigung Provinziallandtag Regierungsform Reichstag Sozialgesetzgebung Spezialgesetze Unterausschuss Zentralamt für Schule und Erwachsenenausbildung Öffentliche Anlage mit Freilichtbühne

1 Einleitung Die kommunalen Gebietskörperschaften und ihre kommunale Selbstverwaltung sind einer der Grundsteine der Demokratie. Kommunale Gebietskörperschaften sind geographisch abgegrenzte Gebiete mit eigener Selbstverwaltung (Gustafsson, 1996, S. 12). Ihre Verantwortung, Struktur und Größe unterscheiden sich sowohl zwischen Ländern als auch innerhalb eines Landes. Sie sind aber überall ein wichtiger Teil des Alltagslebens eines Landes und in vielen Ländern sind sie für einen Teil der Wohlfahrtsaufgaben verantwortlich. Dank der kommunalen Selbstverwaltung ist es den Gemeinden möglich, sich um diese Wohlfahrtsaufgaben zu kümmern. In der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (1985) vom Europarat werden die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung festgelegt. Die Charta gibt den kommunalen Gebietskörperschaften das Recht und die Fähigkeit „einen

wesentlichen

Teil

der

öffentlichen Angelegenheiten

in eigener

Verantwortung zum Wohl ihrer Einwohner zu regeln und zu gestalten.“ (Artikel 3.1) Dieses Recht soll im Rahmen der Demokratie durchgeführt werden, durch gewählte Mitglieder in Räten und in Versammlungen (Europarat, 1985, Artikel 3.2). Auf Grund der wichtigen Rolle der kommunalen Gebietskörperschaften und der kommunalen Selbstverwaltung ist es von Interesse, verschiedene Systeme miteinander zu vergleichen, um zu sehen, ob man voneinander lernen kann. In Europa können, laut Agne Gustafsson (1996, Kommunal självstyrelse, S. 45 ff.), vor allem vier verschiedene Hauptsysteme wiedergefunden werden: das nordische, das britische, das mitteleuropäische und das napoleonische System. Jedes System innerhalb dieser Hauptsysteme unterscheidet sich, aber die Hauptmerkmale ähneln sich. Deutschland mit seinen 82 Millionen Einwohnern und einem föderalistischen System und Schweden mit seinen 9,2 Millionen Einwohnern und einem zentralistischen System (www.landguiden.se) unterscheiden sich auf Bundesebene ziemlich deutlich, aber wie sieht es auf der lokalen Ebene aus? Das föderalistische System unterscheidet sich in so fern von dem zentralistischen System, dass die regionalen und lokalen Ebenen mehr Macht haben. In Deutschland kommt dies zum Ausdruck durch mehrere Gesetzgeber, dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen. In Schweden gibt es nur einen Gesetzgeber und zwar den Reichstag. Diese verschiedenen Organisationsprinzipen des Staates könnten zur

1

Folge haben, dass die Gemeinden in Deutschland eine größere Kompetenz haben als die Gemeinden in Schweden. Aber stimmt das oder wie sieht es in der Realität wirklich aus? In diesem Aufsatz werde ich untersuchen, ob diese Annahme der Wirklichkeit entspricht,

indem

ich

das

kommunale

System

Deutschlands

dem

schwedischen

gegenüberstelle. Da es in Deutschland nicht nur ein System gibt sondern 16 verschiedene, werden

zwei

Gegenüberstellungen

auf

der

Makroebene

gemacht:

zwischen

den

Gemeinsamkeiten der 16 kommunalen Systeme in Deutschland und dem kommunalen System in Schweden, sowie zwischen dem kommunalen System in Schleswig-Holstein und dem System in Schweden.

Der Vergleich zwischen Schleswig-Holstein und Schweden wird

gemacht, um einen genaueren Vergleich vornehmen zu können. Schleswig-Holstein wird hier gewählt, da die deutsche Beispielgemeinde, die Stadt Kellinghusen, in Schleswig-Holstein liegt. Sie wird mit der schwedischen Beispielgemeinde Herrljunga kommun, meiner Heimatgemeinde, verglichen. Eine Gegenüberstellung zwischen den Beispielgemeinden lässt so einen Vergleich auf der lokalen Ebene zu.

1.1 Ziel der Arbeit Die Arbeit zielt darauf ab, die Unterschiede und die Ähnlichkeiten der deutschen und schwedischen Kommunen in den Bereichen rechtliche Grundlagen, Organisation und Aufgabenbereiche darzustellen und zu vergleichen. Um den Vergleich deutlicher zu machen, wird aus dem jeweiligen Land eine Beispielgemeinde ausgewählt – die Stadt Kellinghusen im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland und Herrljunga Kommun in Västra Götaland, Schweden.

1.2 Fragestellungen Worin unterscheiden und gleichen sich das deutsche und das schwedische kommunale System? •

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?



Wie sieht die Organisation aus?



Welche Aufgaben haben sie?

Wie gleichen und unterscheiden sich die Stadt Kellinghusen und Herrljunga Kommun? •

Wie sieht die Organisation in Herrljunga kommun aus?



Welche Aufgaben hat Herrljunga kommun? 2



Wie sieht die Organisation in der Stadt Kellinghusen aus?



Welche Aufgaben hat die Stadt Kellinghusen?

1.3 Disposition Die Arbeit fängt mit der Einleitung an. Hier wird sowohl das Ziel der Arbeit als auch die Fragestellungen vorgestellt. Das zweite Kapitel der Arbeit behandelt die Methoden und das Material, die für diese Arbeit benutzt worden sind, dazu kommt eine Erklärung wie diese Arbeit entstanden ist. Nach diesen zwei einleitenden Kapiteln beginnt der Hauptteil dieser Arbeit. Im Kapitel 3 werden sowohl die generellen Züge des kommunalen Systems Deutschlands als auch die des kommunalen Systems Schleswig-Holsteins präsentiert. In Kapital 4 wird das kommunale System Schwedens dargestellt. Beide Kapitel sind in die Unterkapitel: Geschichte, rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation aufgeteilt. Das Kapitel über das kommunale System Deutschlands beinhaltet aber auch einen Teil über die kommunalen Körperschaften in Deutschland, da es mehr als eine Art von kommunalen Körperschaften gibt. Nach dieser Präsentation der Zentralsysteme werden im Kapitel 5 und 6 die zwei Beispielkommunen dargestellt, die Stadt Kellinghusen und Herrljunga kommun. Diese zwei Kapitel sind in zwei Unterkapitel aufgeteilt: die Aufgaben und die Organisation. Im Kapitel 7, der Analyse, wird zunächst einer Gegenüberstellung zwischen Deutschland/SchleswigHolstein und Schweden, gefolgt von der Gegenüberstellung der Städte Kellinghusen und Herrljunga kommun vorgenommen. Im letzten Kapitel werden die Schlussfolgerungen vorgestellt. Hier werden die Ergebnisse der Arbeit hinsichtlich der Fragestellungen präsentiert und Ähnlichkeiten und Unterschiede der untersuchten Kommunen in Deutschland und Schweden deutlich.

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2 Methode und Material Um eine Studie durchzuführen, die eine nähere Untersuchung aufzeigt, ist es wichtig, dass die LeserInnen den von der Autorin gewählten Arbeitsweg verfolgen können. Welche Methode und welche Materialien wurden benutzt? Warum diese? Gibt es Schwächen mit der ausgewählten Methode und den Materialien? Wie wurden die Daten gesammelt? Mit Hilfe der Präsentation der Materialien und der Methode soll eine weitere Transparenz der Arbeit gewährleistet werden. Die Materialien und die Methoden sind außerdem Instrumente, die der Autorin helfen, die Fragestellung zu beantworten und das Ziel der Arbeit zu erreichen (Behnke et al., 2010, S. 17). Im folgenden Kapitel werde ich sowohl die ausgewählten Methoden und Materialien des Aufsatzes beschreiben als auch eine genauere Erklärung über die Durchführung dieser Studie präsentieren.

2.1 Methode Eine vergleichende Studie wird gemacht, wenn man mehrere Kontexte hat, die man vergleichen möchte (Esaiasson et al, 2007, S. 121). Dieser Aufsatz zielt darauf ab, die Unterschiede und die Ähnlichkeiten zwischen dem deutschen/schleswig-holsteinischen und dem schwedischen kommunalen System zu analysieren und dann insbesondere die Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen der Stadt Kellinghusen und Herrljunga kommun zu beschreiben. Sowohl die zwei Länder als auch die zwei Kommunen sind jeweils ein Kontext, der verglichen wird und deshalb wird die vergleichende Studie benutzt. Die Wahl von Deutschland und Schweden als Vergleichseinheiten beruht sowohl auf den verschiedenen Staatsformen (föderalistische und zentralistische) von den zwei Ländern als auch auf meiner eigenen Beziehung zu den zwei Staaten. In Deutschland habe ich ungefähr eineinhalb Jahre gewohnt. In Schweden bin ich geboren und habe den größten Teil meines Lebens dort gewohnt. Das kommunale System Schleswig-Holsteins wurde wegen seiner Relevanz für Kellinghusen gewählt, da die Stadt eine Kommune in Schleswig-Holstein ist. Die Wahl der zwei Beispielkommunen, Kellinghusen und Herrljunga kommun, beruht sowohl auf ihren geographischen Ähnlichkeiten als auch auf der persönlichen Verbindung. Herrljunga kommun ist mit ca. 9.000 Einwohnern eine der größeren Kleinkommunen in Schweden (scb.se, 2010) und liegt eine Autostunde von Göteborg entfernt. Sie ist zudem meine Heimatgemeinde. Dies ist ein Vorteil, gleichzeitig kann dies aber auch einen Nachteil darstellen, da ich nicht ganz objektiv bin. In diesem Fall sollte es aber keine Probleme geben, da ich keine Bewertung der Kommunen machen werde.

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Die Wahl der deutschen Kommune fiel auf die Stadt Kellinghusen. Die Kriterien, die ich benutzte, um eine Kommune in Deutschland zu finden, waren: geographischer Charakter und Standort. Während des Frühlings 2010 machte ich ein Praktikum in Schleswig-Holstein und deswegen fiel die Wahl auf Schleswig-Holstein als geographische Begrenzung für die Suche nach einer Kommune. Die Stadt Kellinghusen ist mit ihren 8.000 Einwohnern eine größere Kommune in Schleswig-Holstein und liegt eine Autostunde von Hamburg entfernt. Da die geographischen Charakterzüge der Stadt Kellinghusen denen von Herrljunga kommun gut entsprechen, fiel die Wahl auf die Stadt Kellinghusen. Um einen Vergleich durchführen zu können, müssen genügend Informationen vorhanden sein. Das Material für die Arbeit wurde durch Texte und Informanteninterviews eingesammelt. Für die Kapitel über das kommunale System in Deutschland, SchleswigHolstein und Schweden wurden Dokumente benutzt. Zu den Teilen über die Stadt Kellinghusen und über Herrljunga kommun wurden vor allem die Informanteninterviews benutzt. Die beiden Methoden wurden wegen ihrer Effizienz gewählt, da andere Methoden zeitaufwändiger gewesen wären. Interviews wären für die Makroebene nicht geeignet, da Publikationen viel mehr Informationen enthalten, während diese hingegen nicht ganz für die Lokalebene geeignet wären, da es kaum Bücher gibt, die alle Themen, die in die Interviews aufgenommen wurden, abdecken. Ein Nachteil der Informanteninterviews ist, dass die interviewten Personen die Informationen sehr subjektiv darstellen könnten, um entweder sich selbst oder die Kommune gut darzustellen. In diesem Fall ist dieses Risiko gering, da die Fragen eher der allgemeinen Ausstattung der Kommunen gegolten haben und nicht spezifischen Bewertungen der Kommunen. Außerdem gab es manchmal die Möglichkeit, die Informationen durch verschiedene Texte zu kontrollieren. Ein zweiter Nachteil von Interviews ist die Interpretation das Gesagten. Hier kann ein Problem des Verständnisses entweder durch verschiedene Interpretationsmöglichkeiten oder durch sprachliche Schwierigkeiten entstehen. Wenn es zu einem Problem der Interpretation kommt, sollte es in diesem Fall gering sein, da es eher um, wie schon vorher gesagt, die allgemeine Ausstattung der Kommunen ging. Dann ist es eher so, dass sprachliche Schwierigkeiten ein Problem darstellen könnten. Das Interview in Kellinghusen wurde auf Deutsch geführt und da Deutsch nicht meine Muttersprache ist, könnte es sein, dass einige Sachen falsch verstanden wurden. Jedoch konnte ich immer nachfragen, wenn es sprachliche Schwierigkeiten gab, was das Risiko für Probleme verringert hat.

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2.2 Materialien Die Texte, die benutzt wurden, beziehen sich, wie schon genannt, vor allem auf die Kapitel über die kommunalen Systeme in Deutschland, Schleswig-Holstein und Schweden. Die Hauptquelle für den deutschen Teil ist das Buch: Kommunale Selbstverwaltung – Rechtsgrundlagen – Organisation – Aufgaben (1997) von Dr. Klaus Vogelsang, Uwe Lübking und Helga Jahn. Das Buch wurde auf Grund seines Umfangs gewählt. Obwohl das Buch bereits vor einigen Jahren erschien, fasst es das kommunale System Deutschlands gut zusammen. Für den Teil über das System in Schleswig-Holstein wurde vor allem die Gemeindeordnung (GO, 2010) in Schleswig-Holstein benutzt. Die GO legt die Grundlagen für das kommunale System in Schleswig-Holstein und ist deshalb eine gute Quelle. Für den schwedischen Teil wurden mehrere Bücher benutzt, die verschiedene Themen anschneiden und einander ergänzen. Ein Nachteil bei der Nutzung von Publikationen ist, die Veränderung von Gesetzen. Gesetze verändern sich mit der Zeit und bei Benutzung von älteren Büchern können sich die im Buch erwähnten Gesetze bereits geändert haben. Die Gesetze, die in den älteren Publikationen erwähnt wurden, wurden kontrolliert. Dasselbe gilt für Zahlen, die sich verändert haben könnten. Die Personen, die an den Interviews teilgenommen haben, waren in der Stadt Kellinghusen der 1. Stellvertretende Bürgermeister Malte Wicke und der Vorsitzende des Kultur- und Wirtschaftsausschusses Marcus Wack. In Herrljunga Kommun war es der Kommunalrat Kurt Hårsmar. Die Wahl von Personen für die Interviews kam nach der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Gemeinden zustande. Eine wichtige Sache, die im Gedächtnis zu behalten ist, ist die Tatsache, dass ein Teil des Materials, sowohl in den Büchern als auch bei den Interviews, nur auf Schwedisch vorhanden war. Dies kann auch zu einer gewissen Diskrepanz geführt haben, wegen der verschiedenen Sprachen, obwohl eine korrekte Übersetzung gemacht wurde, deshalb gibt es am Anfang des Aufsatzes eine Wörterliste wo wichtige Wörter aus dem Schwedischen ins Deutsche übersetzt sind.

2.3 Verfahren Die Idee zu dem Aufsatz entstand schon im Frühling 2009, aber die wirkliche Arbeit fing erst im Februar 2010 an. Während der Monate Februar, März und April wurden Informationen über das deutsche und Schleswig-Holsteinische kommunale System eingesammelt und zusammengestellt. Kontakt mit der Stadt Kellinghusen wurde auch aufgenommen. Im April

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fand dann das Interview mit Herrn Wicke und mit Herrn Wack im Rathaus der Stadt Kellinghusen statt. In Juni 2010 war so der deutsche Teil des Aufsatzes fertig. Während des Sommers wurden Informationen über das schwedische kommunale System eingesammelt und zusammengestellt. Das Interview mit Herrn Hårsmar fand im Juli in seinem Büro im Rathaus in Herrljunga statt. Im Herbst 2010 wurden dann der Vergleich und die Schlussfolgerungen geschrieben. Die Fragen zu den Interviews wurden in drei Teile geteilt: Allgemeines, Aufgaben und Organisation. Der Grund dafür war, dass es gut mit der Aufteilung der Systeme in Deutschland, Schleswig-Holstein und Schweden zusammenpasste, was ein übersichtliches Bild erschuf. Die Fragen zu den Kommunen ähnelten sich im Großen und Ganzen mit einigen Schwankungen wegen der Gesetze und wegen meiner Vorkenntnisse. Wenn nach den Interviews Informationen fehlten, wurde entweder Kontakt mit den Personen per E-Mail aufgenommen oder Recherchen in Büchern gemacht. Dadurch konnten zusätzliche Informationen eingeholt werden. Ich möchte mich hier auch noch zu der Sprache des Aufsatzes äußern. Im Aufsatz werden hauptsächlich die männlichen Formen benutzt. Dies heißt aber nicht, dass es z.B. nur männliche Bürgermeister gibt, sondern dies wird gemacht, um die Lesefreundlichkeit zu fördern.

7

3 Das kommunale System in Deutschland Der Begriff „Das kommunale System Deutschlands“ entspricht eigentlich nicht der Wirklichkeit, sondern die Bezeichnung „die kommunalen Systeme Deutschlands“ wäre eher zutreffend, da jedes Bundesland ein eigenes kommunales System hat. Es gibt aber auch Grundzüge, die für alle gemeinsam sind. In diesem Kapitel werden erst die kommunalen Körperschaften in Deutschland präsentiert, danach folgen die Geschichte, die Rechtsgrundlagen, die Organisation und die Aufgaben der deutschen Kommunen. Zuletzt wird das kommunale System in SchleswigHolstein dargestellt, da die Beispielkommune, die Stadt Kellinghusen, eine Kommune in Schleswig-Holstein ist. Die Gemeinden werden im Aufsatz als Kommunen bezeichnet, um eine einheitliche Sprache im ganzen Aufsatz zu haben.

3.1 Die kommunalen Körperschaften in Deutschland Gemeinden,

Kreisstädte,

kreisfreie

Städte

und

Landkreise

sind

alle

kommunale

Körperschaften im kommunalen System Deutschlands (Vogelsang et al, 1997, S.37). Gemeinden und Kreisstädte haben die gleichen Verwaltungsaufgaben. Eine Gemeinde kann vom Land den Status Kreisstadt erhalten, wenn sie z.B. eine bestimmte Einwohnerzahl erreicht hat. Diese zwei kommunalen Körperschaften sind die unterste Verwaltungsebene in Deutschland. Die Gemeinden und Kreisstädte gehören zu den Landkreisen. Ein Landkreis ist die mittlere Ebene zwischen dem Land und den Gemeinden/Kreisstädten. Er übernimmt die Aufgaben, die die Gemeinden/Kreisstädte selbst nicht ausführen können. Er ist auch für Aufgaben, die der Bund und das Land ihnen gegeben haben, verantwortlich. Zwischen den Gemeinden / Kreisstädten und dem Landkreis gilt das Subsidiaritätsprinzip1 (S. 85-86, 88-89). Im Aufsatz wird das Wort Kommune statt Gemeinde und Kreisstadt benutzt. Kreisfreie Städte gehören nicht zu einem Landkreis, sondern sind selbstständig. Sie sind sowohl für die kommunalen als auch für die Kreisaufgaben verantwortlich. Um kreisfreie Stadt genannt zu werden, muss die Stadt eine Mindestgröße und eine bestimmte Verwaltungskraft erfüllen. Die Bedingungen dafür sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden (Vogelsang et al., 1997, S. 86-87).

1

Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass Beschlüsse auf der niedrigsten effektivsten Ebene getroffen werden sollen. Nur Beschlüsse, die auf höherer Ebene besser durchgeführt werden können, sollen dort getroffen werden. (ne.se, 2011)

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3.2 Die Geschichte der deutschen Kommunen Noch vor dem Mittelalter gab es das erste Kommunen-ähnliche System in Deutschland: die dörflichen Siedlungsgemeinschaften. Die Einwohner der Dörfer haben diese Gemeinschaft gegründet, um sich gegenseitig zu helfen und um sich gemeinsam verteidigen zu können. Im frühen Mittelalter gingen die Gemeinschaften verloren, weil die Bauern von den Grundherren abhängig wurden. Später entwickelten sich die Städte. Sie entwickelten sich, weil die Handwerker und Händler Schutz suchten. In den Städten gab es ein eigenes Stadtrecht und die Bürger waren für die Stadtverwaltung verantwortlich. Die Städte konnten ein eigenes Stadtrecht haben, weil die Bürger einen gewissen Wohlstand besaßen. Durch ihren Wohlstand konnten es sich die Bürger leisten, sich gegen die ländlichen Grundherren zu wehren. Es gab verschiedene Typen von Städten, von freien Reichsstädten, wo es eine uneingeschränkte Selbstverwaltung gab, bis zu Landstädten, wo es nur einfache Privilegien gab. In der Mitte des 17. Jahrhunderts verloren die Städte und Gemeinden die Selbstverwaltung an die Landesfürsten (Vogelsang et al. 1997, S. 24-25). Die moderne Selbstverwaltung in Deutschland stammt aus dem Jahr 1808 mit der Stein’schen preußischen Städteordnung. Ziel der Städteordnung war es, die preußischen Bürger näher an den Staat zu binden. Die Städteordnung galt nur für die Städte. Die Landgemeinden bekamen ihre Selbstverwaltung erst 1891; vorher wehrten sich die Großgrundbesitzer dagegen. Außerhalb Preußens gab es

nur in einigen Teilen

Selbstverwaltung. 1919 wurde die kommunale Selbstverwaltung in der Weimarer Reichsverfassung reguliert. Diese gab den Kommunen das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Die kommunale Selbstverwaltung wurde 1935 von einer monokratischen Verwaltungsspitze ersetzt. Gleichzeitig wurde eine Einheitlichkeit im ganzen Reich eingeführt. Diese neue Ordnung in den Kommunen war dafür verantwortlich, den Nationalsozialismus zu verankern und zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die Gesetze befolgt wurden (Vogelsang et al., 1997, S. 27-28). Nach dem zweiten Weltkrieg gab es wieder eine kommunale Selbstverwaltung, die aber nicht im ganzen Land einheitlich war. Sie unterschied sich zwischen den Bundesländern. Die Ausformung der Selbstverwaltung wurde von den Besatzungsmächten geprägt. In den neuen Bundesländern bekamen die Kommunen die kommunale Selbstverwaltung erst in den neunziger Jahren nach der Wiedervereinigung Deutschlands (Vogelsang et al., 1997, S. 2829).

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3.3 Rechtsgrundlagen der deutschen Kommunen Das deutsche Grundgesetz garantiert den Kommunen und Kreisen die kommunale Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung kann in zwei Teile kategorisiert werden: Selbstverwaltung im politischen Sinn und Selbstverwaltung im rechtlichen Sinn. Politische Selbstverwaltung bedeutet, dass die Bürger am Beschluss- und Verwaltungsprozess der Gemeinden teilnehmen können. Rechtliche Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kommunen juristische Personen sind (Vogelsang et al., 1997, S. 19, 29-31). Da Deutschland ein föderalistischer Staat ist, wird das Regelwerk der Kommunen von den Landesgesetzen bestimmt. Außer den Gesetzen des Bundestages, Bundesrates und des Landtags gibt es auch ein örtliches Recht, das sogenannte Satzungsrecht und Gewohnheitsrecht. Satzungsrecht sind die geschriebenen Gesetze, die die Kommunen im Rahmen des Länder- und Bundesrechtes verabschieden. Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Gesetz der Kommunen. Dieses besteht aus den Gemeindegewohnheiten und deckt die Teile ab, wo es kein geschriebenes Gesetz gibt (Vogelsang et al., 1997, S. 19-24). Ein Beispiel ist, dass man in Bayern am Sonntag nicht den Rasen mäht. Artikel 28 §2 im deutschen Grundgesetz, der die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet, gibt auch den Kommunen das Recht, sich um die Angelegenheiten der Kommunen nach eigenem Willen zu kümmern, innerhalb des Rahmens der Verfassung und so lange der Gesetzgeber keine Einschränkungen gemacht hat. Dieses Recht heißt die „örtliche Allzuständigkeit“. Es gibt eine weitere Einschränkung in der örtlichen Allzuständigkeit, das Regionalprinzip. Das Regionalprinzip begrenzt die Ausübung der Selbstverwaltung auf den gemeindlichen Raum. Ausnahmen sind aber die kommunalen Spitzenverbände, internationale Partnerschaften und Zweckverbände. Diese Ausnahmen gibt es, weil diese Vereinigungen freiwilliger Natur sind (Vogelsang et al., 1997, S. 33-35).

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3.4 Aufgaben der deutschen Kommunen Die Kommunen in Deutschland haben verschiedene Hoheiten, die die Länder und der Bund gewährleisten. Die Selbstverwaltung wäre ohne diese Hoheitsrechte nicht möglich. Die verschiedenen Hoheiten geben den Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung innerhalb der Hoheiten und des Grundgesetzes. Es gibt acht verschiedene Hoheiten (Vogelsang, et al., S. 39-45). -

Die Gebietshoheit gewährleistet den Kommunen das Recht über ihren Raum und über das, was es innerhalb des Gebietes gibt, zu bestimmen.

-

Die Organisationshoheit ist die Grundlage der Selbstverwaltung. Sie gewährleistet den Kommunen das Recht auf den internen Verwaltungsaufbau sowie das Recht zu entscheiden, welche Ausschüsse, Sachausstattung und Zusammenarbeit sie mit anderen Kommunen haben möchten.

-

Die Personalhoheit gibt den Kommunen das Recht, Personal im Rahmen der Gesetze anzustellen.

-

Die Planungshoheit gewährleistet den Kommunen das Recht, das Kommunalgebiet zu verwalten und zu gestalten, wie sie wollen, im Rahmen des Gesetzes, u.a. durch Bauleitplanungen und Finanzplanungen.

-

Die Finanzhoheit ist im Grundgesetz geregelt. Sie gewährleistet den Kommunen das Recht, die Finanzen nach Ihren Vorstellungen zu verwalten und darüber zu verfügen, aber innerhalb der Gesetze.

-

Die Steuerhoheit gibt den Kommunen das Recht, Steuern einzunehmen. Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen und sie können ihre Höhe selbst entscheiden.

-

Die

Satzungshoheit

gewährleistet

den

Kommunen

das

Recht,

Satzungen

zu

verabschieden. -

Die Kulturhoheit gibt den Kommunen das Recht, Kultur und Sport zu fördern. Diese Hoheit ist im Rahmen der Gesetze und Zuständigkeiten fast unbegrenzt.

In Deutschland gibt es ein Aufgabensystem, das dualistisches Aufgabengliederungsmodell heißt. Dieses System besteht aus kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten und staatlichen Auftragsangelegenheiten. In einigen Ländern ist dieses System im Gesetz definiert und in anderen gilt ein monoistisches System. Wo das monoistische System bevorzugt wird, sind die kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten beschrieben, aber das Gesetz unterscheidet zwischen freiwilligen und pflichtmäßigen Aufgaben. Pflichtmäßige Aufgaben sind dasselbe, wie staatliche Auftragsangelegenheiten (Vogelsang et al., 1997, S.45-46).

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Über die freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten dürfen die Kommunen selbst entscheiden. Für sie gibt es keine besonderen Rechtsvorschriften, außer den allgemeinen Gesetzen. Stattdessen können die Kommunen selbst wählen, was sie machen möchten und wie sie es machen möchten. Die freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten können u.a. durch

Kommunalsatzungen

geregelt

Selbstverwaltungsangelegenheiten

gehören

werden.

Zu

unter

anderem

den

freiwilligen

Kultur,

Sport,

Wirtschaftsförderung und Verkehr (Vogelsang et al., 1997, S. 46-49). Die pflichtmäßigen Selbstverwaltungsangelegenheiten sind Aufgaben, zu denen die Kommunen verpflichtet sind, sie auszuführen. Es gibt Rechtsaufsichtsbehörden, die die Kommunen überprüfen, um sicher zu gehen, dass sie die Aufgaben ausführen. Trotz der Pflicht können die Kommunen selbst wählen, wie sie die Aufgaben ausführen möchten, außer wenn eine Weisung vorliegt, die die Ausführung regelt. Zu den Pflichtaufgaben gehören unter anderem

Bevölkerungsschutz,

Feuerwehr,

Abfallbeseitigung,

Abwasserversorgung,

Grundschulen und Sozialhilfe. Außer diesen Pflichtaufgaben können von den Ländern und dem Bund weitere Aufgaben per Weisung erteilt werden, wie z.B. Lebensmittelüberwachung und Flüchtlingsbetreuung (Vogelsang et al., 1997, S. 49-51).

3.5 Die Organisation der deutschen Kommunen Jedes Bundesland im heutigen Deutschland darf selbst entscheiden, welches kommunale System in ihrem Land gelten soll. Heute existieren vier verschiedene kommunale Organisationstypen; Die Süddeutsche Ratsverfassung, die Norddeutsche Ratsverfassung, die Magistratsverfassung, die Bürgermeisterverfassung. Außer diesen vier Systemen gab vor 1990 auch noch die DDR-Verfassung. Wo die Süddeutsche Ratsverfassung gilt, gibt es einen von den Bürgern gewählten Gemeinderat und einen Bürgermeister, der auch von den Bürgern gewählt wird. Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Rates und der Leiter der Verwaltung. Er hat eine starke Stellung und weitreichende eigene Aufgaben, wie Repräsentation außerhalb der Kommune. Die Norddeutsche Ratsverfassung hat einen von den Bürgern gewählten Gemeinderat. Der Rat wählt einen Bürgermeister, der Vorsitzender des Rates ist. Der Rat wählt auch einen Gemeindedirektor und Beigeordnete, die die Verwaltung leiten. Die Magistratsverfassung hat einen von den Bürgern gewählten Gemeinderat. Dieser wählt seinerseits einen Vorsteher des Rates und einen Magistrat. Der Magistrat besteht aus einem Bürgermeister, der Vorsitzende des Magistrats ist, und Beigeordneten. Der Magistrat ist der Leiter der Verwaltung.

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Die Bürgermeisterverfassung ähnelt der Magistratverfassung und der Süddeutschen Ratsverfassung. Sie hat einen von den Bürgern gewählten Gemeinderat. Dieser wählt einen Bürgermeister, der Leiter der Verwaltung ist und eine eigene Kompetenz hat, indem er unter anderem die Kommune nach außen vertritt. Das letzte System, die DDR-Verfassung, die während der DDR-Epoche in dem neuen Bundesländern galt, hatte einen Gemeinderat, den die Bürgern nach einer im Voraus bestimmten Zusammensetzung „wählten“. Dieser wählte seinerseits einen Bürgermeister, der die Verwaltung leitet und der Vorsitzende des Hauptausschusses war (Vogelsang et al., 1997, S. 79-84). Der Gemeinderat ist eines von zwei Hauptorganen der Kommune, egal welcher der 5 Organisationstypen gilt. Das zweite Organ ist die Verwaltung. Der Rat ist, wie oben gesagt, von den Bürgern gewählt und er überwacht die Verwaltung und ist das „oberste Willensbildungsorgan“, was bedeutet, dass er derjenige ist, der entscheidet, was in der Kommune gemacht werden soll. Die Mitglieder des Rates werden Ratsfrauen und Ratsherren genannt. Sie machen ihre Aufgaben ehrenamtlich. Die Ratsfrauen und die Ratsherren dürfen nicht Beamte der Kommune sein, wenn sie gleichzeitig im Rat sitzen. Wie viele Ratsfrauen und Ratsherren eine Kommune hat, entscheidet die Größe der Kommune und das Landesgesetz. Der Rat wählt die Ausschüsse der Kommune. Die Auswahl der Ausschüsse entscheidet das Land (die Gemeindeordnung entscheidet, welche Ausschüsse die Kommune haben muss) und die Kommune. Vogelsang et al.. (1997, S. 97) hat die Ausschüsse in drei Kategorien geteilt: Beratender Ausschuss, der bestimmte Sachaufgaben in Zusammenarbeit mit den Beamten erledigt; Ausschuss mit Querschnittaufgaben, der die Arbeit der beratenden Ausschüsse koordiniert, aber der auch gleichzeitig eigene Aufgaben übernimmt; und Ortsund Bezirksausschüsse, die für die jeweiligen Orte oder Bezirke der Kommune verantwortlich sind. Der Gemeinderat kann einige Aufgaben zu den Ausschüssen delegieren, was bedeutet, dass die Ausschüsse die Beschlüsse fassen. In dem Ausschuss sitzen die Ratsfrauen und Ratsherren. Aber auch die Bürger der Kommune können Mitglied eines Ausschusses sein, wenn sie entweder vom Ausschuss oder vom Gemeinderat gewählt werden. Die Bürger haben normalerweise die gleiche Stellung wie die Ratsfrauen und -herren (sie dürfen also mit entscheiden) – Ausnahme ist hier Niedersachsen.

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3.6 Das kommunale System in Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein gab es 2009 insgesamt 1.116 Kommunen (Das Land SchleswigHolstein, Die Gemeinde), von ihnen sind 4 kreisfreie Städte und 59 Kreisstädte (Dehn, 2005, S.7-8) und ihre Selbstverwaltung wird in der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung (SH GO) gewährleistet (§3). Die Gemeindeordnung verpflichtet auch das Land, das Recht der Kommunen zu schützen (§9). Die Kommune hat das Recht und die Pflicht, öffentliche Aufgaben zu erfüllen, wenn diese nicht besser von anderen Akteuren, insbesondere Privatakteure, erfüllt werden können (§2 SH GO). In Schleswig-Holstein können die Kommunen, genau wie in allen anderen Bundesländern, Satzungen erlassen, wenn sie wollen. Sie sind aber verpflichtet, eine Hauptsatzung2 zu erlassen (§3 SH GO). Die Gemeinden und Kreisstädte sind seit 1995 vor dem Gesetz gleich (Dehn, 2005, S.7-8). In Schleswig-Holstein gilt die Bürgermeisterverfassung als Organisationsart (Fünfter Teil 3. Abschnitt SH GO). In jeder Kommune gibt es eine Gemeindevertretung bzw. Stadtvertretung und einen Bürgermeister (§7). Die Vertretung trifft alle wichtigen Entscheidungen, wenn es um Fragen der Kommune geht und sie überwacht die Durchführung der Entscheidungen (§27 SH GO). Die Gemeinde- und Stadtvertretungen des Landes bestehen aus 7-49 Ratsfrauen und -herren, außer in Kommunen mit weniger als 70 Einwohnern. Sie haben, statt der Vertretung, eine Gemeindeversammlung, wo alle Bürger teilnehmen dürfen (Dehn, 2005, S.8-9). Die Wahl zu den Gemeindevertretungen wird jedes fünfte Jahr durchgeführt und sie findet am gleichen Tag im ganzen Lande statt. Die letzte Wahl war im Jahr 2008 (Das Land Schleswig-Holstein, Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen). Der Bürgermeister kann entweder haupt- oder ehrenamtlich arbeiten, dies ist von der Kommune abhängig, ob sie ein Teil des Amtes ist oder nicht (§48 SH GO). Ein Amt wird vom Innenministerium des Landes eingeführt und ist für die Verwaltung der amtsangehörigen Kommunen verantwortlich. Sie wurden wegen ihrer erhöhten Leistungsfähigkeit gegründet (Dehn, 2005, S.10). Die Kommunen, die weniger als 8.000 Einwohner haben, sollen einem Amt angehören. Die amtangehörigen Kommunen sollen ehrenamtlich betrieben werden, wenn sie nicht die Geschäfte des Amtes führen. Die Restlichen sind hauptamtlich. Das Innenministerium kann aber Ausnahmen zulassen (§48 SH GO). Der größte Unterschied zwischen einem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeister ist, dass der Hauptamtliche der Leiter der Verwaltung ist, was ein Ehrenamtlicher nicht sein kann (§50 2

Die Hauptsatzung ist das Hauptgesetz der Kommune, das die wichtigsten Kompetenzen und Verfahrensweisen in einer Gemeinde regelt.

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und §55 SH GO). Ein zweiter Unterschied ist, dass der hauptamtliche Bürgermeister direkt gewählt wird im Vergleich zu dem Ehrenamtlichen, der von den Vertretungen gewählt wird. Der Hauptamtliche wird für eine Amtszeit zwischen 6 bis 8 Jahren gewählt und er kann wieder von den Bürgern abgewählt werden (Das Land Schleswig-Holstein, Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen).

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4 Das System der schwedischen Kommunen In Schweden gibt es 290 Gemeinden, 18 Provinziallandtage und 2 Regionen (SKL, 2009). Alle drei sind kommunale Körperschaften und es gibt eine deutliche Aufgabenverteilung zwischen ihnen. Die Gemeinden sind auf der lokalen Ebene und der Provinziallandtag ist auf der regionalen Ebene tätig. Hauptaufgabe des Provinziallandtags ist die Krankenversorgung. Sie sind für die Krankenhäuser und Ärzte in ihrer Region verantwortlich. Sie können sich auch mit Fragen wie Regionalentwicklung, Verkehr und Kultur beschäftigen (Häggroth und Peterson, 2002, S. 26-27). Die Aufgaben der Gemeinden werden in Kapitel 6.4 präsentiert.

4.1 Die Geschichte der schwedischen Kommunen In Schweden regelt die Regierungsform die lokale Selbstverwaltung der Gemeinden. Die Selbstverwaltung stammt aus dem 19. Jahrhundert, genauer gesagt 1862, wurde aber erst 1974 ein Teil des Grundgesetzes (Regeringskansliet, 2007). Die Gemeindetradition in Schweden stammt schon aus dem 11. – 12. Jahrhundert. Die Menschen auf dem Land, die zu der gleichen Kirche gehörten, sammelten sich in so genannten Pfarreien. Eine Pfarrei war für die Kirche verantwortlich und garantierte einen guten Zustand der Kirchen und das Gehalt des Pfarrers. Durch Pfarreien hatte die lokale Selbstverwaltung eine gute Grundlage. Während der Jahre Gustav Wasas (im 16. Jahrhundert) wurde die lokale Selbstverwaltung wieder beschränkt. Nach der Reformation (17. Jahrhundert) wurden die Kommunen jedoch beauftragt, sich um den Schulgang und die Bibelstudien zu kümmern. Später wurden die Aufgaben der Pfarrei erweitert mit u.a. Alterspflege (Gustafsson, 2010). Mit den Gemeindeverordnungen von 1862 wurden die Kommunen als selbständige juristische Personen anerkannt und ihr Entscheidungsrecht wurde erweitert (Bramstång, 2010). Vor 1952 gab es in Schweden circa 2.500 Kommunen aber da man fand, dass sie zu klein waren, wurden zwei Reformen durchgeführt, 1952 und 19621974. Die Anzahl von Kommunen wurde auf 278 Gemeinden verringert. Heute gibt es 290 Kommunen.

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4.2 Rechtsgrundlagen der schwedischen Kommunen Das erste Kapitel der Regierungsform, eines von den vier Grundgesetzen in Schweden, legt die grundlegenden Voraussetzungen für die Kommunen fest, so zu sagen die konstitutionelle Voraussetzungen der Kommunen (Häggroth und Petersson, 2002, S. 29-30). Im ersten Paragraph wird die kommunale Selbstverwaltung als eine wichtige Komponente der schwedische Demokratie genannt (RF 1:1). Da die Regierungsform die konstitutionellen Voraussetzungen regelt, regelt das Kommunalgesetz die kommunale Tätigkeit und Organisation näher. Es bestimmt die Anzahl der Kommunen in Schweden, die Befugnisse der Kommunen usw. Die im Kommunalgesetz verankerte allgemeine Kompetenz bestimmt zwei Prinzipien – das allgemeine Interesse und das Prinzip der Lokalisierung. Das allgemeine Interesse bedeutet, dass eine Kommune nach eigenem Willen handeln darf, so lange es ein allgemeines gemeindliches Interesse dafür gibt. Es muss nicht ein Interesse der ganzen Kommune sein. Es genügt, wenn es um das Interesse eines Teils der Einwohner geht, z.B. Jugendliche für die die Kommune ein Jugendhaus baut. Die Kommune darf dabei aber nicht einzelne unterstützen, sondern nur im Falle eines Spezialgesetzes, wie z.B. dem Sozialgesetz. Es darf aber keine Gruppe bevorzugt werden, da das Kommunalgesetz auf dem Prinzip der Gleichberechtigung beruht, was bedeutet, dass alle Bürger gleich behandelt werden sollen (Häggroth und Peterson, 2002, S. 30-35). Das Prinzip der Lokalisierung bedeutet, dass die Tätigkeit der Kommune zu der Kommune geknüpft werden muss, was nicht bedeutet, dass die Tätigkeit innerhalb der Kommune stattfinden muss. Z.B kann sich eine Kommune in einem Jugendhaus in einer Nachbarkommune engagieren, wenn die eigenen Kommunalbürger es benötigen. Außer diesen zwei Prinzipien gibt es noch eine Einschränkung. Die Gemeinden dürfen sich nicht mit Angelegenheiten beschäftigen, für die jemand anderes verantwortlich ist, wie z.B. Außenpolitik und Verteidigungspolitik (Häggroth und Peterson, 2002, S. 33). Das Kommunalgesetz gibt auch den Gemeinden das Recht, Steuern einzunehmen und eigene Betriebe zu gründen. Beschlüsse des Gemeinderates können nicht im Nachhinein gemacht werden, wenn dies Nachteile für die Einwohner mitbringt (Häggroth und Peterson, 2002, S. 35-36). Außer dem Kommunalgesetz gibt es noch andere Gesetze, die die Tätigkeit der Kommune regeln. Es gibt die so genannten Kleingesetze. Diese erweitern die allgemeine Kompetenz der Kommune, indem sie mehr Rechte gewähren, wie z.B. Unterstützung von ausländischen Studenten. Es gibt auch Spezialgesetze. Sie regeln verschiedene Bereiche der

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Kommune so wie die Schule, die Altenpflege und die Sozialhilfe. Neben den Gesetzen findet man auch Verordnungen, die die Behörden und die Regierung erlassen. Sie komplettieren oft die Spezialgesetze. Viele Behörden haben auch eine Kontrollfunktion. Sie kontrollieren die Tätigkeit der Kommunen, so wie das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung, das die Schulen kontrolliert. Außer den Behörden gibt es auch einen Justizombudsmann und einen Justizkanzler, der die Tätigkeit für den Reichstag bzw. die Regierung kontrolliert (Häggroth und Peterson, 2002, S. 39-43).

4.3 Aufgaben der schwedischen Kommunen Die Hauptaufgabe der Kommunen in Schweden ist es der Wohlfahrtsträger zu sein. Die größten Aufgabenbereiche in den schwedischen Kommunen sind Kinderfürsorge, Ausbildung und verschiedene Formen von Unterstützung von Älteren und Behinderten (Montin, 2007, S. 36-38). Diese drei Bereiche gehören zu den so genannten Pflichtaufgaben. Pflichtaufgaben sind Aufgaben, die die Kommune übernehmen muss. Sie kann selbst entscheiden wie sie diese Aufgaben erledigt, aber sie muss sie ausführen und die Arbeit muss oft einen Minimumstandard haben, z.B. muss eine Schule gewisse Kriterien erfüllen. Außer den Pflichtaufgaben gibt es auch Freiwilligenaufgaben. Die Kommunen müssen diese nicht ausführen, sondern können selbst entscheiden, ob sie mit den Aufgaben arbeiten möchten oder nicht. Zu Freiwilligenaufgaben gehören u.a. Kultur und Freizeit (Häggroth, Kronvall, Riberdahlm, Rudebeck, 1993, S. 37). Die Pflicht- und Freiwilligenaufgaben richten sich nach dem „kommunala självstyrelsens grund“, was bedeutet, dass die zwei Aufgabensysteme zu einem System vereinigt werden (Montin, 2007, S.36-37). Die nationalen Gesetze und Verordnungen regeln normalerweise die Aufgaben der Kommune. Eine Ausnahme ist die Flüchtlingsbetreuung. Die Kommune und der Staat schließen einen Vertrag, wenn eine Kommune sich um Flüchtlinge kümmern möchte (Montin, 2007, S. 38).

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4.4 Die Organisation der schwedischen Kommunen Der Gemeinderat ist das beschließende Organ in den schwedischen Kommunen. Er besteht aus den Gemeinderatsmitgliedern, die von den Bürgern der Kommune jedes vierte Jahr gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder wird vom Gemeinderat beschlossen, aber die Mindestzahl ist 31 Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder muss ungerade sein. Der Gemeinderat beschließt alle wichtigen Fragen der Kommune. Er kann das Beschlussrecht zu den Ausschüssen delegieren, so lange die Fragen keinen prinzipiellen Charakter haben oder von größerem Gewicht sind (Häggroth und Peterson, 2002,S.65-66). Jede Kommune muss einen Kommunalvorstand haben. Er wird vom Gemeinderat gewählt und ist das leitende Verwaltungsorgan. Er ist für die Koordination der Verwaltung, für die Überwachung der Ausschüsse und die Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen verantwortlich. Er soll auch die Beschlüsse des Gemeinderates durchführen. Der Gemeinderat kann aber beschließen, dass einer der anderen Ausschüsse die Aufgaben des Kommunalvorstandes übernehmen soll, aber nur in einzelnen Fragen. Z.B. kann der Gemeinderat

beschließen,

dass

der

Sozialausschuss

das

Beschlussrecht

und

Durchführungsrecht in Fragen über Sozialhilfe übernehmen soll (Häggroth und Peterson, 2002, S. 84-86). Außer dem Kommunalvorstand gibt es auch andere Ausschüsse in den Kommunen. Die Organisation der Ausschüsse unterscheidet sich zwischen den verschiedenen Kommunen. Jede Kommune muss einen Wahlausschuss haben und sie muss auch einen öffentlichen Obervormundausschuss haben, wenn sie keinen öffentlichen Obervormund hat. Außer diesen drei Ausschüssen kann die Kommune selbst entscheiden, welche Ausschüsse sie braucht und wie die Struktur der Ausschüsse aussehen soll. Es gibt sieben verschiedene Ausschusstypen in Schweden: •

Die zentralen Ausschüsse – sie sind verantwortlich für eine oder mehrere Tätigkeiten in der ganzen Kommune.



Die lokalen Ausschüsse – sie sind verantwortlich für eine oder mehrere Tätigkeiten in einem Teil der Kommune, z.B. Kommunalteilausschuss.



Institutionsvorstände – sie sind verantwortlich für eine oder mehrere Anlagen der Gemeinde sowie das Klärwerk.



Ein untergestellter Ausschuss – ein Ausschuss, der unter einem anderen Ausschuss arbeitet



Besteller- und Ausführerausschüsse – Die Bestellerausschüsse bestellen Dienste von Ausschüssen,

die

eine

Ausführerrolle

Dienstproduktionsausschuss. 19

haben



so

zu

sagen

einen



Gemeinsame Ausschüsse – Ausschüsse, die mehrere Kommunen zusammen schaffen, um z.B. ein gemeinsames Gymnasium zu betreiben (Häggroth und Peterson, 2002, S. 44-46).

Der Gemeinderat beschließt die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses und welche Personen die einzelnen Positionen übernehmen sollen. Ein Mitglied des Ausschusses muss über achtzehn Jahre alt sein, muss aber kein Mitglied des Rates sein (Häggroth und Peterson, 2002, S.89-91). Die Verwaltung der Kommune ist oft in verschiedene Bereiche aufgeteilt und gehört dann zu einem Ausschuss, z.B. ist die Ausbildungsverwaltung in einigen Kommunen dem Ausbildungsausschuss unterstellt. Aber dies ist nicht immer der Fall. Die Verwaltung kann auch selbstständig sein (Häggroth und Peterson, 2002, S. 96-98).

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5 Die Stadt Kellinghusen Ungefähr eine Stunde südwestlich von der Landeshauptstadt in Schleswig-Holstein, Kiel, liegt die Stadt Kellinghusen. Mit ihren knapp 8.000 Einwohnern (I1) und einer Größe von 18,81 km2 liegt die Stadt an der Stör. Sie ist über 850 Jahre alt und bekam ihre Stadtrechte 1877. Sie war einmal eine bedeutende Hafenstadt (Postel, 1998, S.10). Bis vor 3 Jahren war Kellinghusen eine Kasernenstadt. Die Kaserne hatte 1.200-1.300 Angestellte und war damit der größte Arbeitgeber der Stadt. Heute ist die Bildung (die Grundschule und die Berufschulen) der größte Arbeitgeber und die Stadt kann als „Schlafstadt“ bezeichnet werden, da eine Vielzahl von den Einwohnern nach Hamburg pendeln, die nur 1 Autostunde von Kellinghusen entfernt ist. Die Stadt ist eine Handwerkstadt mit einer Berufsschule für u.a. Sattlerei. Man kann keine Industrie finden, was vielleicht auch die Immigrantenzahl der Stadt erklären kann, da nur eine geringe Zahl von Bürgern im Ausland geboren sind. 2010 war ungefähr 300 Menschen in Kellinghusen ohne Arbeit. Die demografische Entwicklung zeigt für die Zukunft eine ältere Bevölkerung und sinkende Einwohnerzahlen auf Grund von Urbanisierung. Die Stadt ist für ihre Fayencen-Keramik bekannt. Tourismus ist ein Thema in der Stadt – meistens Tages-Touristen – aber es bedeutet nicht unbedingt, dass Arbeitsplätze geschaffen werden (I1). Das Vereinsleben der Stadt ist mit 4 großen (u.a. mit dem Bundesstandort für Schützen) und mehreren kleinen Sportvereinen und Kulturvereinen bedeutend. In der Stadt gibt es eine Diskothek, die jede zweite Woche geöffnet hat und von Nachbarkommunen wird Pendelverkehr zu den Diskotheken außerhalb Kellinghusens organisiert. In der Innenstadt gibt es einige kleine Geschäfte wie auch Supermärkte. Um einen großen Einkaufsbummel zu machen muss man jedoch in eine größere Stadt fahren (I1). In der Stadt gibt es keine Züge mehr, aber Busverkehr.

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5.1 Aufgaben Zum größten Arbeitsbereich der Stadt Kellinghusen gehört der Baubereich, er fordert auch die größten finanziellen Ausgaben, circa 30 % des gesamten Budgets. Zu diesem Bereich gehört die Feuerwehr. In der Stadt gibt es eine freiwillige Feuerwehr, die aber einen hauptamtlichen Rettungsleiter hat. Die Stadt hat zwei Schulen – eine Grundschule und eine Gesamtschule, sie beanspruchen circa 15 % des gesamten Budgets. Für den Schulbetrieb ist ein Zweckverband verantwortlich, den die Stadt Kellinghusen zusammen mit den umliegenden Kommunen gegründet hat. Die Stadt hat außer zwei Schulen einige Kindergärten, eine Volkshochschule und sie fördert einige private Pflegeheime. Zu den freiwilligen Aufgaben, mit denen die Stadt arbeitet gehören, eine Bibliothek, ein Museum, ein Touristenbüro und ein Freibad. Zu der Erledigung der Pflichtaufgabe Abwasserversorgung hat die Stadt ein Klärwerkunternehmen gegründet. Das Klärwerk ist eines von den drei Stadtunternehmen in Kellinghusen. Sie unterhält auch ein Wasserwerk und einen städtischen Bauhof. Viele Aufgaben in der Stadt Kellinghusen werden ehrenamtlich übernommen, unter anderem werden der Weihnachtsmarkt, die Pflegeheime und Kindergärten ehrenamtlich betrieben. Die Stadt hat, wie vorher erwähnt, viele Vereine, sowohl sportliche, kirchliche als auch kulturelle und sie werden finanziell gefördert.

5.2 Organisation Die Stadtvertretung in der Stadt Kellinghusen besteht aus 24 Ratsmitgliedern, von denen 5 Frauen sind. Sie wird als Ratsversammlung bezeichnet. Die größte Gruppe ist die Wählervereinigung Bürger für Kellinghusen – eine lokale Wählervereinigung, die für die Förderung der Stadt arbeiten möchte. Außer ihr gibt es auch CDU, SPD und Kellinghusener Liste. Die Ratsversammlung trifft sich circa jeden 3. Monat und bei Bedarf. Die Treffen sind für die Bürger offen und am Anfang wie auch zum Ende des Treffens gibt es Möglichkeiten, Fragen zu stellen. Außer der Teilnahme an den Ratsversammlungstreffen werden auch Treffen mit den Politikern arrangiert und die Bürger haben das Recht, Bürgerinitiativen einzureichen. Die Wahlen zur Ratsversammlung finden jedes fünfte Jahr gleichzeitig in ganz Schleswig-Holstein statt, zuletzt 2008 (I1). Die Ratsversammlung in Kellinghusen hat sowohl eine Hauptsatzung als auch andere Satzungen sowie die „Satzung über die Sondernutzung der öffentlichen Strassen der Stadt Kellinghusen“ erlassen, um die Angelegenheiten der Stadt zu regeln (W3).

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Innerhalb der Ratsversammlung existieren die Ausschüsse. Insgesamt gibt es sieben ständige Ausschüsse in der Hauptsatzung: -

Personal- und Finanzausschuss (Hauptausschuss) – 7 Ratsmitglieder

-

Kultur- und Wirtschaftsausschuss – 7 Mitglieder (3 Ratsmitglieder)

-

Sozialausschuss - 7 Mitglieder (4 Ratsmitglieder)

-

Bauausschuss – 7 Mitglieder (4 Ratsmitglieder)

-

Umweltausschuss – 7 Mitglieder (5 Ratsmitglieder)

-

Ausschuss für Werke und Betriebe – 7 Mitglieder (4 Ratsmitglieder)

-

Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung – 3 Ratsmitglieder

Außer den ständigen Ausschüssen gibt es im Moment noch einen Ausschuss, der sich mit der Zukunft der geschlossenen Kaserne beschäftigt. Zusätzlich gibt es 4 Arbeitskreise: Soziale Bestandsaufnahme; Kriminalitätspräventionsrat; Kindergartenausschuss und Arbeitskreis Familienzentrum. Die Arbeitskreise machen Recherchen und bereiten Beschlüsse vor. Die Ausschüsse haben das Recht, selbst Beschlüsse zu fassen. Sie treffen sich ungefähr zwei Wochen vor der Ratsversammlung und bei Bedarf (I1). Der amtierende Bürgermeister in Kellinghusen ist Axel Pietsch. Er trat sein Amt am 1. April 2010 an. Bis zu seinem Amtseintritt hatte die Stadt hauptamtliche Bürgermeister, aber da sie unter 8.000 Einwohnern hat und seit 2008 zum Amt Kellinghusen gehört, arbeiten die heutigen und zukünftigen Bürgermeister ehrenamtlich. Da die Stadt Kellinghusen zum Amt Kellinghusen gehört, ist das Amt für alle Verwaltungsaufgaben der Stadt verantwortlich. Das Amt hat zwei Ausschüsse: den Hauptausschuss und den Personalausschuss. Neben den Ausschüssen gibt es einen ehrenamtlichen Amtsvorsteher und einen leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes. Die Verwaltung beim Amt ist in vier Fachbereiche geteilt: -

Zentraldienste, Schulen und Kultur

-

Finanzen

-

Gestaltung der Umwelt, Bauen und Wohnen

-

Bürgerdienste

Beim Amt gibt es auch eine Person, die sich nur mit Fragen der Stadt Kellinghusen beschäftigt. Beamte nehmen an den Ausschusstreffen teil, wenn es auf der Tagesordnung eine Frage aus ihrem Bereich gibt. Die Zusammenarbeit mit dem Amt ist neu, aber bis jetzt hat sie gut funktioniert, obwohl es oft zeitliche Verzögerungen gibt, da die Stadt Kellinghusen nicht die einzige ist, die die Dienste des Amtes nutzt. Obwohl alle Verwaltungsaufgaben beim Amt liegen, hat die Stadt 25-30 Angestellte, die u.a. in der Bibliothek arbeiten. 23

6 Herrljunga kommun Herrljunga kommun liegt in der Mitte der Region Västra Götaland. Durch das Gebiet der Kommune fließt das Flüsschen Nossan. Die Kommune hat eine Fläche von 500 km2 (SCB, 2008) und besteht aus mehreren Dörfern und Orten, wobei Herrljunga der größte Ort ist. Von den knapp über 9.000 Einwohnern wohnen über die Hälfte in den drei Orten: Herrljunga, Ljung/Annelund und Fåglavik und der Rest wohnt im ländlichen Gebiet (I2). Ungefähr 8 % der Einwohner sind im Ausland geboren (SCB). Die demographische Entwicklung weist auf eine in der Zukunft älter werdende Bevölkerung hin (I2). Die heutige Kommune wurde 1974 gegründet, als Herrljunga köping und Gäsene härad durch die staatliche Kommunalreform eine Kommune wurden. Aber die Geschichte des Gebiets geht weit zurück. Es gibt z.B. Spuren aus der Kupfersteinzeit in Form von Steinkisten (Herrljunga Hembygdsförening, 2003, 15 & 135). Die Kommune ist eine Industrie- und Agrarkommune mit mehreren großen Industrien, wie Herrljunga Cider und Mobitec. Die meisten offenen Stellen in der Kommune gibt es im Herstellungssektor (SCB, 2008). Dank der guten Lage der Kommune und der guten Zugverbindungen (50 Minuten nach Göteborg und 2,5 Stunden nach Stockholm) pendeln viele Menschen. Insgesamt gibt es circa 2.600 Pendler, die entweder zur Herrljunga Kommun pendeln oder die von der Kommune woanders hin fahren (SCB). Die Arbeitslosenzahl beträgt 6% der Bevölkerung (I2). Die Herrljunga Kommun hat viel Natur und historische Stätten, wie Kirchen aus dem Mittelalter und vorgeschichtliche Monumente. Einer der nördlichsten Buchenwälder liegt in der Kommune. Die Kommune hat ca. 200 Vereine. Es sind vor allem Sport- und freikirchliche Vereine. Die Kommune hat eine öffentliche Anlage mit einer Freilichtbühne, wo im Sommer Tanzfeste veranstaltet werden. Neben der öffentlichen Anlage gibt es ein Hotel, das ungefähr ein Mal pro Monat im Winterhalbjahr eine Diskothek veranstaltet. In der Kommune gibt es mehrere Supermärkte und einige kleine Geschäfte, wo man z.B. Schuhe und Kleidung kaufen kann. Für einen großen Einkaufsbummel muss man jedoch irgendwo anders hin fahren (I2).

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6.1 Aufgaben Die zwei Hauptaufgaben der Herrljunga Kommun sind Schule und die Betreuung von Kindern, Älteren, Familien, Behinderten und sozial Benachteiligten. Die Kommune ist der Träger von acht Grundschulen und einem Gymnasium. Sie ist auch der Träger von Kindertagesstätten und drei Alterspflegeheimen. Diese zwei Bereiche beanspruchen circa 80 % des gesamten Budgets der Kommune. Die Kommune hat zwei freiwillige Feuerwehren mit 4 hauptamtlichen Rettungsleitern. Der Grund dafür ist die Flächengröße und die Industrie. Die Kommune arbeitet auch mit Bauaufgaben. Zu den freiwilligen Aufgaben der Kommune gehören Freizeit, Kultur, die Musikschule und die Förderung der Wirtschaft. Die Kommune besitzt u.a. auch eine Bibliothek mit einer Filiale, ein Jugendhaus und eine Schwimmhalle. Die Kommune ist Teilfinanzier der Verkehrsgesellschaft, Västtrafik Die Kommune hat vier eigene Unternehmen: •

Nossans förvaltnings AB – die die Aktien in den anderen drei Unternehmen besitzt,



Herrljunga Bostäder – Wohnunternehmen



Hotellbolaget – besitzt das Gebäude des Hotels in Herrljunga



Herrljunga elekriska AB – arbeitet vor allem mit Elektrizität und Wasser- und Abwasserversorgung.

Die Kommune hat neben den normalen Aufgaben noch einen Vertrag mit dem Staat, der besagt, dass sie Einwandern aufnehmen soll. Den Vertrag gibt es seit sechs bis sieben Jahren und im Vertrag verpflichtet sich Herrljunga Kommun 25-30 Einwandern pro Jahr aufzunehmen. In den letzten Jahren hat sie die Quote nicht einhalten können, da es nicht genügend Mietwohnungen in der Kommune gibt.

6.2 Organisation Der Gemeinderat in Herrljunga Kommun besteht aus 41 Ratsmitgliedern, von ihnen sind 17 Ratsfrauen. Die größte Partei ist die Partei Kommunens väl (Das Wohl der Kommune) – eine lokale Partei. Neben Kommunens väl gibt es die Sozialdemokraten, die Zentrumspartei, die moderate Sammlungspartei, die Volkspartei, die Christdemokraten, die Linkspartei und die Umweltpartei. Der Gemeinderat trifft sich ein Mal pro Monat außer während der Sommermonate. Insgesamt trifft er sich 9 Mal pro Jahr. Die Treffen sind für die Bürger offen und am Anfang gibt es für die Einwohner meistens die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Probeweise sind auch die Treffen des Kommunalvorstands für die Bürger öffentlich gewesen. Neben der Möglichkeit Fragen zu stellen, können die Einwohner auch Bürgerinitiativen einreichen. 25

Die Wahl zum Gemeinderat findet jedes vierte Jahr statt, gleichzeitig mit den Wahlen zum Reichstag und Provinziallandtag. Der Gemeinderat hat das Beschlussrecht in Herrljunga Kommun

und

durch

die

Beschlüsse

bei

dem

Gemeinderatstreffen

werden

die

Angelegenheiten der Kommune geregelt (I2). Der Gemeinderat entscheidet, wie viele Ausschüsse es in der Kommune geben soll und mit welchen Aufgaben sie arbeiten. Er nimmt auch ein Reglement an, das die Arbeit des Ausschusses regelt. Im Moment gibt es in Herrljunga Kommun 6 Ausschüsse plus den Kommunalvorstand. Sie sind: -

Der Kommunalvorstand – 11 Mitglieder

-

Der Bau- und Umweltausschuss – 9 Mitglieder

-

Der Freizeit- und Kulturausschuss – 7 Mitglieder

-

Der Sozialausschuss – 11 Mitglieder

-

Der Technikausschuss – 7 Mitglieder

-

Der Ausbildungsausschuss – 11 Mitglieder

-

Der Wahlausschuss – 5 Mitglieder (Herrljunga kommun, 2010)

Eine Partei kann nur dann einen eigenen Platz in einem Ausschuss bekommen, wenn sie mehr als drei Mandate im Gemeinderat hat. Sie kann aber einen Platz von einer anderen Partei bekommen, da die Parteien selbst entscheiden dürfen, wer ihre Plätze füllen soll. Personen, die keinen Platz in dem Gemeinderat haben, können dadurch auch Mitglied in einem Ausschuss sein. Alle Ausschüsse bis auf den Sozialausschuss können Unterausschüsse haben. Die Ausschüsse dürfen selbst entscheiden, wann sie sich treffen. Sie treffen sich jedoch ungefähr ein Mal pro Monat. Jeder Ausschuss, außer der Wahlausschuss, hat eine oder mehrere Verwaltungabteilungen unter sich. Die Kommune hat insgesamt circa 1.000 Angestellte in Bereichen wie Schule, Verwaltung etc., was sie zu dem größten Arbeitgeber der Kommune macht (I2). Der Vorsitzende des Kommunalvorstands ist auch der Kommunalrat in Herrljunga Kommun und er oder sie ist hauptamtlich angestellt. Außer dem Vorsitzenden ist auch der Vize-Vorsitzende Teilzeit hauptamtlich. Der Kommunalrat in Herrljunga war 2010 Kurt Hårsmar (I2).

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7 Analyse In diesem Kapitel werde ich zuerst eine Gegenüberstellung zwischen dem kommunalen System Deutschlands/Schleswig-Holsteins und Schwedens machen, gefolgt von einer Gegenüberstellung zwischen der Stadt Kellinghusen und Herrljunga kommun.

7.1 Deutschland/Schleswig-Holstein im Vergleich zu Schweden Einen Vergleich zwischen dem deutschen und schwedischen kommunalen System vorzunehmen ist nicht ganz einfach. Wie die Einleitung des Kapitels „das kommunale System in Deutschland“ beschreibt, gibt es nicht nur ein System in Deutschland, sondern mehrere. Aber es gibt Züge, die alle Systeme gemeinsam haben. Es gibt auch mehrere Regelwerke für die kommunalen Körperschaften. In Schweden dagegen gibt es nur ein System und ein Regelwerk. Diese Unterschiede hängen mit den jeweiligen politischen Systemen in den zwei Ländern zusammen. In Schweden gibt es eine kommunale Körperschaft auf der untersten Ebene und zwar die Kommune. In Deutschland dagegen gibt es drei: die Kreisstadt, die Kommune und die kreisfreie Stadt. Auf der mittleren Ebene gibt es in Schweden zwei Organe: die Provinziallandtage und die zwei Regionen, die aber beide die gleichen Funktionen haben. In Deutschland gibt es auch kommunale Körperschaften auf der Ebene über den Kommunen: Landkreise und kreisfreie Städte, die die Aufgaben der Landkreise übernehmen. Diese können aber nicht mit den Provinziallandtagen und den Regionen gleichgestellt werden, da sie verschiedene Kompetenzen haben. In Schleswig-Holstein gibt es noch einen Typ von kommunaler Körperschaft: das Amt, das für die Verwaltung der Mitgliedskommunen verantwortlich ist. Die Tradition der kommunalen Körperschaften und der Selbstverwaltung hat sowohl in Deutschland als auch in Schweden eine lange Geschichte. In Deutschland ist sie aber nicht so kontinuierlich wie in Schweden. Dies liegt unter anderem an der Zeit des Nationalsozialismus und des Kommunismus, in den neuen Bundesländern der ehemaligen DDR. Heutzutage ist aber die Selbstverwaltung der Kommunen sowohl in Schweden als auch in Deutschland ein Teil des Grundgesetzes. Die heute in Deutschland geltende Selbstverwaltung ist älter als die in Schweden. Sie stammt aus dem Jahr 1808. Die schwedische kann zum ersten Mal 1862 im Gesetz wiedergefunden werden. In Schweden gibt es nur einen Gesetzgeber, den Reichstag. In Deutschland dagegen gibt es mehrere: den Bundestag und den Bundesrat, die Landtage in jedem Bundesland und die Kommunen selbst, die Satzungen erlassen können. Sowohl in Deutschland als auch in 27

Schweden wird die Selbstverwaltung im Grundgesetz gewährleistet. Außerdem gibt es die örtliche Allzuständigkeit bzw. das allgemeine Interesse und das Regionalprinzip bzw. das Prinzip der Lokalisierung. Das Erste gibt den Kommunen das Recht, nach eigenem Willen zu handeln. Das Zweite schränkt das erste Prinzip ein. In Deutschland, wo das Regionalprinzip gilt, beschränkt sich die örtliche Allzuständigkeit auf das Gebiet der Kommune. Die Kommunen dürfen aber auch kommunale Spitzenverbände oder Zweckverbände gründen sowie internationale Partnerschaften, obwohl hier Fragen, die nicht nur die Kommune betreffen, behandelt werden. In Schweden wird das allgemeine Interesse durch das Prinzip der Lokalisierung beschränkt, aber nicht gleich viel wie in Deutschland. Das Prinzip sagt, dass die Kommunen in Schweden sich nur mit Angelegenheiten, die mit der Kommune verknüpft sind, beschäftigen sollen. Die Kommunen in sowohl Deutschland als auch in Schweden sind Wohlfahrtsträger. Um die Wohlfahrt zu erhalten, arbeiten die Kommunen mit freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben. Der Staat bzw. das Land haben Aufsichtsbehörden, die kontrollieren, ob die Kommunen ihre Aufgaben gesetzmäßig ausführen. Über die freiwilligen Aufgaben dürfen die Kommunen selbst entscheiden, während die Gesetzgeber über die Pflichtaufgaben entscheiden. Die Kommunen dürfen aber selbst entscheiden, wie sie die Aufgaben ausführen möchten, solange keine Weisung in Deutschland vorliegt und solange der Minimumstandard in Schweden eingehalten wird. In Deutschland können Weisungen erteilt werden, z.B. über Flüchtlingsbetreuung. In Schweden auf der anderen Seite ist die Flüchtlingsbetreuung eine freiwillige Aufgabe. Die Kommunen schließen einen Vertrag mit dem Staat, wenn sie Flüchtlinge betreuen möchten. In beiden Ländern dürfen die Kommunen ihre Bürger besteuern. Deutschland hat vier verschiedene kommunale Organisationstypen im Vergleich zu Schweden, das nur einen Typ hat. Was aber für alle Organisationstypen in Deutschland gilt, sind die zwei Hauptorgane: der Gemeinderat und die Verwaltung. Diese zwei Organe können wir auch in der schwedischen Organisation wiederfinden. In Schleswig-Holstein gibt es aber Kommunen, die keinen Gemeinderat, sondern eine Kommunalversammlung haben, wo jeder Bürger teilnehmen darf. Dies gilt, weil sie zu klein sind und weniger als 70 Bürger haben. Man kann auch in allen Organisationstypen Ausschüsse wiederfinden. In Schweden muss jede Kommune einen Vorstand/Hauptausschuss haben. In Deutschland kann man drei Arten von Ausschüssen wiederfinden: Beratende Ausschüsse, Ausschüsse mit Querschnittaufgaben und Orts- und Bezirksausschüsse. In Schweden können wir auch die Orts- und Bezirksausschüsse finden, darüber hinaus gibt es noch 5 verschiedene Arten von Ausschüssen: Zentrale 28

Ausschüsse,

Institutionsvorstände,

unterstellte

Ausschüsse,

Besteller-

und

Ausführerausschüsse und gemeinsame Ausschüsse, die die Kommune zusammen mit einer anderen Kommune hat. Die Mitglieder der Ausschüsse sind sowohl in Deutschland als auch in Schweden Mitglieder der Gemeinderäte und Bürger. In Schweden muss der Gemeinderat mindestens 31 Mitglieder haben. In Schleswig-Holstein auf der anderen Seite darf ein Rat maximal 49 Mitglieder haben. In Schweden gibt es insgesamt 290 Kommunen. Dies kann man allein mit 1116 Kommunen in Schleswig-Holstein vergleichen. Um die Verwaltung effektiver zu machen, gibt es deshalb Ämter in Schleswig-Holstein. Der Wunsch die Verwaltung effektiver zu gestalten, ist auch der Grund, warum Schweden heute nur so wenige Kommunen hat im Vergleich mit ca 2.500 Kommunen im Jahr 1952. Die Wahl der Gemeinderäte findet jedes vierte Jahr in ganz Schweden statt. In Deutschland sind die Amtsperioden vom jeweiligem Bundesland abhängig. In SchleswigHolstein finden die Gemeinderatswahlen jedes fünfte Jahr am gleichen Tag statt. Alle Kommunen in Schleswig-Holstein haben einen Bürgermeister. Er kann entweder hauptamtlich oder ehrenamtlich sein. Das Wahlverfahren für den ehrenamtlichen Bürgermeister entspricht dem Wahlverfahren in dem schwedischen System. Er wird von der Vertretung gewählt, während der hauptamtliche Bürgermeister vom Volk gewählt wird. In der Tabelle unten können Sie eine Zusammenfassung von den Ähnlichkeiten und Unterschieden der zwei Systeme wiederfinden.

29

Deutschland/ Schleswig-Holstein

Schweden

16

1

Unterste Ebene

3

1

Mittlere Ebene

2 / 3 (SH)

2

Ursprung der Selbstverwaltung

1808 bzw. 1891 (Mit Bruch während der Nazi- und DDR-Zeit

1862

Gesetzgebungsakteure

Bund, Land, Kommune

Staat

Allgemeine Kompetenzen

Allzuständigkeit, Regionalprinzip

Allgemeines Interesse, Prinzip der Lokalisierung

Aufgaben

Pflicht- und freiwillige Aufgaben

Pflicht- und freiwillige Aufgaben

Kommunentypen

5

1

Hauptorganisation

Rat und Verwaltung

Rat, Verwaltung und Vorstand

Ausschusstypen

3

6

Wahl

Jedes 5. Jahr (SH)

Jedes 4. Jahr

Anzahl Ratsmitglieder

7-49 (SH)

Mindestens 31

Anzahl von Kommunen

1116 (SH)

290

Anzahl von Systemen Kommunale Körperschaften

30

7.2 Die Stadt Kellinghusen im Vergleich zu Herrljunga kommun Die Einwohnerzahl der beiden Kommunen unterscheidet sich mit ungefähr 1.000 Personen, die Flächengröße dagegen unterscheidet sich viel mehr. Herrljunga kommun ist ungefähr 25 Mal größer als die Stadt Kellinghusen. Deswegen gibt es in Herrljunga kommun auch mehrere größere Orte, 3 genauer gesagt, im Vergleich mit der Stadt Kellinghusen, wo es nur die eine Stadt gibt. Die zwei Kommunen liegen circa eine Autostunde von einer Großstadt entfernt und haben viel Pendelverkehr. Die Stadt Kellinghusen wird aber eher als Schlafstadt bezeichnet, was bedeutet, dass der Pendelverkehr von der Stadt weg führt. Der Pendelverkehr in Herrljunga kommun dagegen führt nicht nur weg von Herrljunga kommun, sondern ein Teil pendelt auch dahin. Kellinghusen ist eine Handwerkstadt, wo Bildung der größte Arbeitgeber ist und die Arbeitslosigkeit ca 4 % beträgt, während Herrljunga kommun eine Industrie- und Agrarkommune ist, wo die Kommune der größte Arbeitgeber ist und die Arbeitslosigkeit circa 6 % beträgt. Beide Kommunen haben ein bedeutendes Vereinsleben, aber sie sind nicht für einen größeren Einkaufsbummel geeignet. Die Demographie der beiden Kommunen zeigt eine alternde Bevölkerung auf und in Kellinghusen gibt es fast keine Einwandern, da sie keine Industrien hat, während circa 8 % der Bevölkerung in Herrljunga im Ausland geboren sind. Die Ausgabenverteilung in den zwei Kommunen unterscheidet ziemlich deutlich. In der Stadt Kellinghusen ist der größte Ausgabenbereich der Baubereich mit 30 % und den zweitgrößten stellen die zwei Schulen mit 15 % dar. In Herrljunga kommun betragen die Ausgaben für die 8 Schulen plus ein Gymnasium, zusammen mit der Kinderbetreuung und der Altenpflege, 80 % des Budgets. Die Feuerwehren in den zwei Kommunen sind ehrenamtlich, Herrljunga hat aber auf Grund der Größe der Kommune 2 Feuerwehren. Als freiwillige Aufgaben arbeiten die zwei Kommunen sowohl mit Förderung des Vereinslebens als auch einer Bibliothek und einer Schwimmhalle. Die Stadt Kellinghusen hat aber auch ein Museum und ein Tourismus-Büro und Herrljunga kommun hat ein Jugendhaus. Beide Kommunen haben auch eigene Betriebe, im Fall von Kellinghusen 3 Stück und im Fall Herrljunga

kommun

4

Stück.

Herrljunga

kommun

hat

auch

als

Extraaufgabe

Flüchtlingsbetreuung, da sie einen Vertrag mit dem Staat abgeschlossen hat. Der Gemeinderat in Herrljunga kommun hat 17 Mitglieder mehr als die Stadtvertretung in Kellinghusen und die Anzahl von weiblichen Mitgliedern im Rat ist ebenfalls größer in Herrljunga kommun. Die Stadtvertretung in der Stadt Kellinghusen trifft sich ungefähr jeden dritten Monat, während der Gemeinderat in Herrljunga kommun sich fast jeden Monat trifft.

31

In beiden Kommunen sind lokale Wählervereinigungen am größten. Die Stadt Kellinghusen hat durchgehend 7 Ausschüsse (momentan einen zusätzlichen) und Herrljunga kommun hat 7. Die Verwaltung in den zwei Kommunen unterscheidet sich am meisten. In der Stadt Kellinghusen ist nicht die Stadt für die Verwaltung verantwortlich, sondern das Amt Kellinghusen. In Herrljunga kommun dagegen ist die Kommune für die Verwaltung verantwortlich und mit den Ausschüssen verknüpft. Der Bürgermeister in der Stadt Kellinghusen ist seit der letzten Wahl ehrenamtlich, im Gegensatz zu dem Kommunalrat in Herrljunga kommun, der hauptamtlich ist. In der Tabelle unten können Sie eine Zusammenfassung von den Ähnlichkeiten und Unterschieden der zwei Kommunen wiederfinden. Stadt Kellinghusen

Herrljunga kommun

Einwohnerzahl

8.000

9.000

Flächengröße

18,81 km2

500 km2

Typ

Handwerkerstadt

Industrie- und Agrarkommune

Arbeitslosigkeit

4%

6%

Größte Arbeitgeber

Bildung (die Grundschule und die Berufschulen)

Die Kommune

Größter Ausgabenbereich

Baubereich

Kinderpflege, Schule, Alten- und Behindertenpflege

Eigene Betriebe

3

4

Ratsmitglieder

41

24

Ausschüsse

7 Ständige + 1

7

Verwaltung

Amt Kellinghusen

In eigener Regie

Repräsentant

Ehrenamtlicher Bürgermeister

Hauptamtlicher Kommunalrat

32

8 Schlussfolgerungen Schon in der Einleitung wurde die Frage über die Kompetenz der Kommunen in den zwei Ländern berührt. Die Hypothese besagte, dass die Kommunen in Schweden weniger Kompetenzen hätten, als die Kommunen in Deutschland, da Schweden ein Zentralstaat ist. Die Analyse zeigt jedoch etwas anderes. Sowohl die Kommunen in Deutschland als auch die Kommunen in Schweden haben umfassende Kompetenzen und sind verantwortlich für vieles: von der Schule bis hin zu Kultur und Sport (obwohl der letzte Teil zu den freiwilligen Aufgaben gehört). Das Organisationsprinzip des Staates spiegelt sich also nicht in dem kommunalen System wider, was man vielleicht hätte erwarten können. Stattdessen arbeitet Schweden mit einem dezentralisierten System, in dem die Kommunen große Verantwortung übernehmen. Trotz den ähnlichen Kompetenzen in den zwei Ländern unterscheiden sich die Systeme unter anderem durch verschiedene Gesetze und Organisationsarten. Sie unterscheiden sich auch durch die Freiwilligkeit von Aufgaben der Kommunen, indem, die Kommunen in großem Ausmaß selbst entscheiden können, wie sie diese Aufgaben durchführen oder ob sie es überhaupt machen möchten. Dies macht nur einen Vergleich zwischen den generellen Zügen möglich. Wenn man einen genaueren Vergleich machen möchte, muss man die Kommunen selbst gegenüberstellen. In der Arbeit wurde dies auch gemacht und die zwei Kommunen, die hier verglichen wurden, ähneln einander in großem Maß: sowohl in der Organisation als auch in den Aufgabenbereichen. Gleichzeitig gibt es Unterschiede. Sowohl auf Grund der Größe, der Wirtschaft und der Infrastruktur als auch auf Grund der einheimischen Politik. Sie zeigen aber beide die wichtige Rolle der Kommunen in den zwei Ländern und im Alltagsleben. Sie sind für solche selbstständigen Aufgaben wie Wasserversorgung und Abwasser verantwortlich, die heute ein natürlicher Teil des Lebens sind. Die Kommunen ermöglichen den Bürgern auch eine größere demokratische Teilnahme an der Politik, da sie näher bei den Bürgern sind als zum Beispiel der Reichstag. Obwohl die Systeme nicht identisch sind, spielen sie eine wichtige Rolle. Sie können von einander lernen und einander helfen, sowohl innerhalb des eigenen Landes als auch zwischen den Ländern, zum Beispiel durch Städtepartnerschaften. Sie sind ein Grundstein der Demokratie und die Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung ist für sowohl Deutschland als auch für Schweden von großem Gewicht.

33

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Interviews I1: Interview mit Herrn Malte Wicke, 1. Stellvertretender Bürgermeister der Stadt Kellinghusen

und

Herrn

Marcus

Wack,

Vorsitzender

des

Kultur-

und

Wirtschaftsausschusses der Stadt Kellinghusen, am 8.4.2010, 9.15-11.45 Uhr, Rathaus, Stadt Kellinghusen

I2: Interview mit Herrn Kurt Hårsmar, Kommunalrat (Kommunalråd) Herrljunga kommun, am 22.7.2010, 10.00-11.30 Uhr, Herrljunga kommunhus, Herrljunga

Webseiten Bramstång, Gunnar, 2010, Kommunalrätt, NE på nätet, http://www.ne.se.proxy.lnu.se/kommunalr%C3%A4tt, Hämtat: 2010-02-06 Gustafsson, Agne, 2010, Kommun – Svensk kommunalhistoria, NE på nätet, http://www.ne.se.proxy.lnu.se/kommun/svensk-kommunalhistoria, Hämtat: 2010-02-06 Herrljunga kommun, 2010, Politik – Demokrati, http://herrljunga.se/toppmeny/politikdemokrati.4.4e839ca7108d234ffdb8000155.html, 2010-09-07 Ne.se, Subsidaritetsprincipen, www.ne.se, Hämtat: 2011-02-07 Utrikespolitiska institutet, Landguiden, Länder i fickformat, www.landguiden.se, Hämtat: 2010-01-04 Regeringskansliet, 2007. Den kommunala självstyrelsen, http://www.sweden.gov.se/sb/d/1906/a/12249, Hämtat: 2010-02-06 SCB, 2010, Folkmängd i riket, län och kommuner 31 december 2010 och befolkningsförändringar 2010, http://www.scb.se/Pages/TableAndChart____308468.aspx, Hämtat: 2011-02-28 SKL, 2009, Kommuner, Landsting och regioner, http://skl.se/web/kommuner_och_landsting.aspx, Hämtat: 2010-08-28 Das Land Schleswig-Holstein, Die Gemeinden, http://schleswigholstein.de/IM/DE/KommunalesSport/UnsereKommunen/Gemeinden/Gemeinden_node .html, Geholt: 2010-07-26, 22:00 Das Land Schleswig-Holstein, Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen, http://schleswigholstein.de/IM/DE/KommunalesSport/Kommunalrecht/Buergerrechte/Buergerrechte_no de.html#doc288408bodyText1, Geholt: 2010-07-26, 22:20 W3: Stadt Kellinghusen, Das Kellinghusener Ortsrecht, http://www.kellinghusen.de/index.php?contentID=22, Geholt: 2010-07-26, 23:00

Sonstiges SCB, 2008, Herrljunga 2008 Kommunfakta

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