22.02.2017

Die neue Entgeltordnung (EGO) im öffentlichen Dienst und ihre Umsetzung in 2017

Sascha Wilhelm – Vors. Konzernbetriebsrat SHG-Kliniken Dipl. Psych. Bernhard Morsch – Präsident PKS

Übersicht Entgeltordnung (Entwicklung, Systematik) Eingruppierung PP/KJP – Vgl. mit Ärzten Forderung Eingruppierung auf Facharztniveau Umsetzung EGO Höhere Eingruppierungen Hinweis: Alle in dieser Präsentation aufgeführten Zahlen und Sachverhalte entsprechen dem Kenntnisstand der Kammer bis 22.02.2017.. Weder Inhalte noch Rechenbeispiele erheben einen Anspruch auf Rechtsgültigkeit.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

2

Entgeltordnung Bisherige Systematik (BAT, seit 2005 TVöD) Psychologen: BAT II a (EG 13); Bewährungsaufstieg nach 15 Jahren in BAT 1 b (EG 14) TVöD Bewährungsaufstieg fiel weg; PP/KJP wurden im TVöD bis 2016 nicht berücksichtigt und mit DP bzw. DP Soz.Päd/Soz.Arb gleichbehandelt; keine Tätigkeitsmerkmale. DP/PP, die bereits BAT 1 b hatten wurden dauerhaft in EG 14 eingruppiert, Psychologen/PP, die nach 2005 begannen, wurden dauerhaft in EG 13 eingruppiert. Dipl. Soz. Päd/Soz.Arb./KJP noch schlechter: Sie wurden als seit 2011 in den Sozial- u. Erziehungsdienst (SUE bis 2014 z.B. analog Leiterinnen von Kitas) max. in Entgeltstufe 17 = EG 11, ab 2014 als Sozialpädagogen allenfalls in EG 13 eingruppiert.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

3

Entgeltordnung Neue EGO im TVöD Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichepsychotherapeuten einheitlich in EG 14 eingruppiert Aber: -

Angemessenheit der Eingruppierung?

-

Eingruppierungsmerkmale /Tätigkeitsbeschreibungen?

-

Höhergruppierungen möglich?

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

4

Entgeltordnung – Einordnung PP und KJP

Quelle: Papier zur Tarifeinigung über eine Entgeltordnung (EGO) zum TVöD für den Bereich der VKA § 13 (VKA) Eingruppierung in besonderen Fällen - Nr. 6 Tätigkeitsmerkmale Besonderer Teil Krankenhäuser gem. Anhang 3 - Berufe im Gesundheitswesen XVII.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

5

Vergleich Eingruppierung PP/KJP mit Ärzten Entgelt DP / MA PP (KJP bis 2014)

Entgelt Assistenzarzt

TVÖD komunal EG 15 ab Feb. 2017 - Feb. 2018 Stufe 1

4.380

4.280

TVÖD komunal EG 14 ab Feb. 2017 - Feb. 2018 Stufe 1

3.967

TVÖD komunal EG 13 ab Feb. 2017 - Feb. 2018 Stufe 1

3.657

Differenz = 1.700 €

3.020

Differenz = 2.000 €

SUE 17 = EG 11 für KJP bis Ende 2014 Stufe 1 TV-Ärzte VKA und MB ab Sept. 2016 - Aug. 2017

4.286

Entgelt Facharzt

5.657

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

Entgelt Oberarzt

7.086

Entgelt ltd. Oberarzt

8.335

6

Eingruppierung PP/KJP – Vgl. mit Ärzten

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

7

Bewährungsaufstieg im ehem. Bundes-AngestelltenTarifvertrag (BAT)

Bewährungsaufstieg Ärzte: Ärzte in Anstalten und Heimen sind nach vierjähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe I b höhere Fallgruppe bzw. I a einzugruppieren“. Bewährungsaufstieg Psychologen: Angestellte, die in der Vergütungsgruppe II a eingruppiert sind nach fünfzehnjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe II a. Im TVöD wurde der Bewährungsaufstieg gestrichen und Stufen mit Stufenlaufzeiten eingeführt. Die Stufenlaufzeiten unterscheiden sich zwischen PP/KJP und Ä („doppelte Geschwindigkeit“ bei Ä)

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

8

Warum Eingruppierung auf Facharztniveau? PP/KJP haben eine Doppelausbildung: 1.

Wissenschaftliches Hochschulstudium (Dipl./MA) Psychologie / Pädagogik

2.

5-jährige Ausbildung (Äquivalenz zur Facharztweiterbildung) mit Approbation und Fachkunde

Darüber hinaus: •

Besondere Befugnisse durch Approbation und Fachkunde



Gesetze und Berufsordnungen regeln besondere Verantwortung der verkammerten Heilberufe



Ausübung verantwortlicher Tätigkeiten einschließlich Leitungsfunktionen www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

9

Voraussetzungen der Eingruppierung in EG 14 „PP und KJP und - soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit“ (Anlage 5 EGO) 1. Landesrecht = wissenschaftliches HS-Studium + Approbation

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

10

Voraussetzungen der Eingruppierung in EG 14 2. Entsprechende Tätigkeit = Heilberufliche Tätigkeit bzw. Tätigkeit, die aus der Approbation und der Fachkunde im Bereich Psychotherapie folgt = psychotherapeutische Tätigkeit bzw. Berufsausübung als Psychotherapeut/in

Was ist psychotherapeutische Tätigkeit/Berufsausübung? Gesetzesgrundlage: Heilberufekammergesetz (SHKG) § 2 Abs 1 Satz 2: „Unter Berufsausübung ist jede Tätigkeit zu verstehen, bei der die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die im Rahmen der Ausbildung erworben wurden, eingesetzt oder mitverwendet werden können.“

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

11

Voraussetzungen der Eingruppierung in EG 14 Satzungsrecht: Berufsordnung der PKS

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

12

Umsetzung EGO Für bereits vor dem 1. Januar 2017 Beschäftigte gilt: 1. Es findet eine Überleitung in die neue EGO statt. Angestellte erhalten darüber vom Arbeitgeber eine Überleitungsmitteilung mit Angabe der Entgeltgruppe (EG) und der jeweiligen Stufe. Dabei gilt die sog. Besitzstandswahrung nach § 13 Nr. 8 Punkt 2. Übergangsrecht (EGO): „Die Überleitung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit. Eine Überprüfung und Neufeststellung der Einfruppierungen findet aufgrund der Überleitung in die EGO für den Bereich der VKA nicht statt.“.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

13

Umsetzung EGO Für bereits vor dem 1. Januar 2017 Beschäftigte gilt:

2. Ergibt sich nach der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe als die in der Überleitungsmitteilung angegebene, erfolgt die höhere Entgeltgruppe nur auf Antrag: Antrag auf Höhergruppierung in EG 14 gem. § 13 VKA, Anhang 3, XVII (EGO). Dieser Antrag ist binnen eines Jahres ab Inkrafttreten der EGO zu stellen, also bis spätestens zum 31. Dezember 2017 (Ausschlussfrist). Er wirkt auf den 01.01.2017 zurück.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

14

! Die Beispiele basieren auf der Entgelttabelle TVöD VKA 2017 – siehe dazu Folie 20 dieser Präsentation !

Beispiel 1 Ein seit November 2010 im Krankenhaus beschäftigter Psychologischer Psychotherapeut ist in Entgeltgruppe (EG) 14, Stufe 4 eingruppiert . Der Arbeitgeber informiert den Kollegen in der Überleitungsmitteilung über die Überleitung in EG 14, Stufe 4. Nach neuer EGO steht dem Kollegen die gleiche EG 14, Stufe 4 weiter zu – kein Antrag auf Höhergruppierung erforderlich.

Beispiel 2 Ein seit Juni 2012 im Krankenhaus beschäftigter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist in EG 13, Stufe 3 eingruppiert. Der Arbeitgeber informiert den Kollegen in der Überleitungsmitteilung über die Überleitung in EG 13, Stufe 3. Nach neuer EGO steht dem KJP eine Höhergruppierung in EG 14, Stufe 3 zu. Die Höhergruppierung in EG 14 gem. § 13 VKA, Anhang 3, XVII (EGO) muss beantragt werden.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

15

Beispiel 3 Ein seit Juli 2011 im öffentlichen Dienst beschäftigter Psychologischer Psychotherapeut ist in EG 13, Stufe 3 eingruppiert. Der Arbeitgeber informiert den Kollegen über die Überleitung in EG 13, Stufe 3 und ergänzt im Schreiben, dass ab Juli 2017 wegen dreijähriger Zugehörigkeit zur EG 3 eine Eingruppierung in EG 13, Stufe 4 erfolgen werde. Außerdem teilt er mit, dass kein Anspruch auf Höhergruppierung bestehe. Nach neuer EGO steht dem Kollegen jedoch EG 14, Stufe 4 zu – ein Antrag auf Höhergruppierung sollte gestellt werden. Stellt der Kollege einen Antrag auf Höhergruppierung gem. EGO in die ihm zustehende EG 14, wird er in EG 14, Stufe 3 eingruppiert und erhält ein höheres Entgelt gem. neuer Entgelttabelle rückwirkend zum 01.01.2017. !Achtung: Mit dem Antrag auf Höhergruppierung erlischt die bereits erreichte Stufenlaufzeit! Dadurch kommt es zum 01.07.2017 nicht zur Höherstufung in EG 14, Stufe 4. •

Stufe 4 würde erst nach 3 Jahren Verbleib in EG 14, Stufe 3 erfolgen: das wäre bei „Neubeginn“ der Stufenlaufzeit am 01.01.2017 erst zum 01.01.2020.



Unterm Strich erhält der Kollege dann zunächst bis 30.06.2017 mit der Höhergruppierung in EG 14, Stufe 3 mehr Entgelt als in EG 13, Stufe 3.



Ab 01.07.2017 aber würde er wegen dem Wegfall der Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung in EG 14, Stufe 3 weniger erhalten als in EG 13, Stufe 4.

Empfehlung: Der Antrag auf Höhergruppierung lohnt sich längerfristig jedoch in jedem Fall !

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

16

Umsetzung EGO Für ab 01.01.2017 Beschäftigte PP/KJP: Die Eingruppierung muss tarifgerecht für beide Heilberufe in EG 14, Stufe 1 erfolgen. Bei Vertragsabschluss ist darauf zu achten dass § 12 Abs. 3 EGO eingehalten wird: „Die Entgeltgruppe der/des Beschäftigten ist im Arbeitsvertrag anzugeben.“ Wurde ein PP/KJP zum 01.01.2017 mit einer niedrigeren Entgeltgruppe als EG 14 eingestellt, muss er einen Antrag auf Höhergruppierung stellen: Antrag auf Höhergruppierung in EG 14 gem. § 13 VKA, Anhang 3, XVII (EGO).

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

17

Beispiel 4 Ein seit Februar 2017 im Krankenhaus beschäftigter Psychologischer Psychotherapeut ist in Entgeltgruppe (EG) 14, Stufe 1 eingruppiert Die Eingruppierung entspricht den Vorgaben der neuen EGO. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist nicht erforderlich

Beispiel 5 Ein seit Januar im Krankenhaus beschäftigter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist in EG 13, Stufe 1 eingruppiert (steht auch im Arbeitsvertrag) Nach neuer EGO steht dem KJP eine Höhergruppierung zu in EG 14, Stufe 1. Die Höhergruppierung in EG 14 gem. § 13 VKA, Anhang 3, XVII (EGO) muss beantragt werden.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

18

Umsetzung EGO Ruhendes Arbeitsverhältnis am 01.01.2017 § 3 Abs. 1 EGO: „Ruht das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2017, beginnt die Frist von einem Jahr mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit; der Antrag auf Höhergruppierung wirkt auf den 1. Januar 2017 zurück“

Beispiel 6 Eine seit Februar 2015 im Krankenhaus beschäftigte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist in EG 13, Stufe 2 eingruppiert. Die KJP ist seit Juni 2016 in Erziehungsurlaub. Im Juni 2019 nimmt die KJP ihre Tätigkeit wieder auf. Die Überleitung erfolgt in EG 13 Stufe 2. Nach neuer EGO steht der KJP eine Höhergruppierung zu in EG 14, Stufe 1. Die Höhergruppierung in EG 14 gem. § 13 VKA, Anhang 3, XVII (EGO) kann rückwirkend zum 01.01.2017 beantragt werden und muss mit Wiederaufnahme der Tätigkeit zum Juni 2019 gelten – Eingruppierung erfolgt in EG 14, Stufe 2.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

19

TVöD /VKA)=38,5 Wo-Std.

Verweildauer in einer Entgeltgruppe = Stufenlaufzeit: Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

Einstiegsstufe

Nach 1 Jahr in Stufe 1

Nach 2 Jahren in Stufe 2

Nach 3 Jahren in Stufe 3

Nach 4 Jahren in Stufe 4

Nach 5 Jahren in Stufe 5

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

20

Tarifvertrag der Länder (TVL) Der TVL wurde am 17.02.2017 ausgehandelt. Das Verhandlungsergebnis wurde in der Presse mittgeteilt: - Rückwirkend zum 01.01.2017 + 2 % und ab 01.01.2018 + 2,35 % = + 4,35 % - Die Entgelttabelle wurde noch nicht aktualisiert ist jedoch in Kürze auf den offiziellen Seiten nachlesbar: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/ - Die Neue Entgeltordnung soll auch im TVL ausgehandelt werden: die Kammern haben die Tarifpartner kontaktiert, um die Möglichkeit einer höheren, facharztäquivalenten Eingruppierung in die Verhandlungen einzubringen – ver.di hat EG 15 gefordert. - Es bleibt abzuwarten, ob es ein verbessertes Ergebnis im TVL im Vergleich zum TVöD geben wird. Verfolgen Sie dazu bitte die offiziellen Mitteilungen. Die PKS wird Sie über aktuelle Ergebnisse auf dem Laufenden halten.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

21

Höhere Eingruppierungen als EG 14 Im BAT waren Höherbewertungen zu begründen z.B. durch: „BAT I: Angestellte mit abgeschlossener wiss. Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit deutlich höher zu bewerten ist als eine Tätigkeit nach Vergütungsgruppe I a“ „Angestellte, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Vergütungsgruppe I a“ BAT 1 b: Angestellte ... denen mindestens fünf Angestellte mindestens der Vergütungsgruppe II a durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind (Unterstellungsverhältnis).

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

22

Höhergruppierungen im TVöD? Durch die Einordnung in Teil B = Besonderer Teil Krankenhäuser - Anlage 3 unter Berufe im Gesundheitswesen gelten die Eingruppierungsregelungen des „Allgemeinen Teils“ nicht:

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

23

Höhere Eingruppierung als EG 14? Da in der neuen Entgeltordnung für PP und KJP in XVII. Tätigkeitsbeschreibungen für PP/KJP nicht aufgeführt sind können Eingruppierungen höher als EG 14 über Eingruppierungsregelungen nicht vorgenommen werden. § 13 Nr. 4 der EGO besagt:

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

24

Höhergruppierung als EG 14? Damit entfällt derzeit jede Möglichkeit, Tätigkeitsmerkmale für eine Höhergruppierung in der EGO aufzuführen! Es gibt nach EGO keinerlei Höhergruppierungsmöglichkeit! PP / KJP sind nach EGO derzeit festgeschrieben auf EG 14!?

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

25

Sind Höhergruppierungen auf anderen Wege möglich? Jeder PP und KJP kann bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, wenn er diesen mit seiner Qualifikation und Tätigkeit begründet. Dazu sollte er seine Tätigkeit beschreiben und erläutern. Im früheren BAT ( siehe Folie 22) und in der neuen EGO (siehe Folie 27) im allgemeinen Teil des TVöD werden dazu Kriterien genannt, die bspw. die höherwertige Beschäftigung, die Schwierigkeit der Aufgabe, die besondere Verantwortung oder Unterstellungsverhältnisse betreffen.

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

26

Sind Höhergruppierungen auf anderen Wege möglich? „allgemeine Tätigkeitsmerkmale“, die für EG 13-15 angewendet werden können (EGO Anhang 1 S. 8-9)

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

27

Tätigkeitsmerkmale von PP und KJP: berufliche Qualifizierung = Facharztstatus (Approbation, Fachkunde, Eintrag ins Arztregister) Tätigkeit auf Facharztniveau im Bereich Psychotherapie besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Arbeitsaufgaben erweitertes Tätigkeitsprofil zusätzliche Tätigkeiten, die weiterer besonderer Qualifikationen und Berufserfahrungen bedürfen (Zusatzbezeichnungen) Verantwortlichkeiten Leitungsfunktionen Unterstellungsverhältnisse

www.ptk-saar.de - © 22. Februar 2017

28