Die Aufnahme dieser Punkte in die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen

Zu Beginn der Sitzung teilt der Bürgermeister mit, daß die Tagesordnungspunkte 12. Sanierung, Um- und Zubau der Volks- und Sonderschule Zwettl, Grunds...
Author: Sofia Braun
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Zu Beginn der Sitzung teilt der Bürgermeister mit, daß die Tagesordnungspunkte 12. Sanierung, Um- und Zubau der Volks- und Sonderschule Zwettl, Grundsatzbeschluß (Zl. 210-1) 35. KG Jagenbach, Kanalisation BA 01, Auftragsvergabe (Zl. 8115-1) 45. Norbert und Frieda Hausleitner, Zwettl, Ersuchen um befristete Ermäßigung der Miete (Zl. 846) 47. Gerichtliche Kündigung des Mietvertrages mit Frau Elisabeth Weissinger, Brühlgasse 7, Zwettl (Zl. 846) 48. Gemeindehaus Landstraße 16, Vermietung einer Wohnung (Zl. 846) von der Tagesordnung abgesetzt werden. Weiters teilt der Bürgermeister mit, daß folgende Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung vorliegen: • Sanierung Stadion Zwettl; Auftragsvergabe (Zl. 262) • USC Oberstrahlbach; Gemeindebeitrag für Rasenmäherankauf (Zl. 262) • Güterweg „Ottenschlag-Hintaus“; Fertigstellung (Zl. 612-1) Die Aufnahme dieser Punkte in die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Juli 1996 lag in der Zeit vom 18. Juli 1996 bis 1. August 1996 zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Gemeinderates auf. Einwendungen hiezu sind nicht eingelangt. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.

2. Adelheid Hager, 3910 Zwettl, Gartenstraße 11, Zusicherung im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes (Zl. 031-2) In dem mit GR-Beschluß vom 9. Juli 1996 genehmigten Vergleich mit Frau Adelheid Hager, 3910 Zwettl, Gartenstraße 11 wurde vereinbart, daß bei Errichtung eines Kinos auf dem gemeindeeigenen Grundstück 839/2 von der Grundgrenze zu Adelheid Hager ein Abstand von 4 m eingehalten wird. Nach genauer Vermessung des Bauplatzes durch den Geometer ergab sich nun, daß das Kino näher an der Grundgrenze Hager situiert werden muß, um auch auf der gegenüberliegenden Seite das Servitutsrecht der Frau Margarete Zwettler gewährleisten zu können. Adelheid Hager ist damit einverstanden, ersucht jedoch die Gemeinde um Zusicherung, daß für die Grundstücke 839/1 und 440 der KG Zwettl Stadt im künftigen Bebauungsplan die geschlossene Bebauungsweise vorgesehen wird, d.h., daß bei Einhaltung der sonstigen Bestimmungen der NÖ Bauordnung diese Grundstücke bis an die Grundgrenzen bebaut werden dürfen. Weiters ersucht sie um Zusicherung, daß diese Bebauungsweise im Bereich der angeführten Grundstücke auch in Hinkunft im Bebauungsplan beibehalten wird und eine Abänderung nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Grundeigentümern erfolgen wird. Eine Rücksprache mit dem Raumplaner Dr. Paula hat ergeben, daß gegen eine derartige Zusicherung fachlich kein Einwand besteht, im fraglichen Bereich ohnedies geschlossene Bebauungsweise vorherrscht und auch in Zukunft mit einer Änderung nicht zu rechnen ist. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

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3. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Gerotten (119. Änderung) (Zl. 031-2) Die 119. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Gerotten ist in der Zeit vom 11. Juli bis 22. August 1996 zu öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Es handelt sich um die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes auf Grund der Ergebnisse der Vorarbeiten für die Erstellung eines Bebauungsplanes. Ziel war die Reduzierung der als Bauland gewidmeten, aber für eine Bebauung ungeeigneten Flächen sowie die Ausweisung einer zusammenhängenden, nach raumordnerischen Gesichtspunkten ausgewählten Baulandreserve. Gemäß dieser Zielsetzung wurde mit Gemeinderatsbeschluß vom 9.7.1996 bereits das Grundstück 95/1 der KG Gerotten, welches nun in Bauland umgewidmet wird, von der Gemeinde angekauft. Innerhalb der Auflagefrist haben sich die Ehegatten Franz und Herta Meidl gegen die Umwidmung des Grundstücks 95/1 in Bauland ausgesprochen, da sie befürchten, daß durch das Graben neuer Brunnen auf den künftigen benachbarten Bauplätzen der Wasserstand ihres Brunnens beeinträchtigt werden könnte. Eine mündliche positive Vorbegutachtung durch den Sachverständigen der Abt. R/2 der NÖ. Landesregierung liegt bereits vor. Der Einwendung der Ehegatten Meidl sollte nicht entsprochen werden, da es nicht Aufgabe der Flächenwidmung ist, einem einzigen Grundeigentümer die Nutzung des vorhandenen Grundwassers zu sichern. Diesbezügliche Interessenskonflikte sind über Antrag der Beteiligten von der Wasserrechtsbehörde zu regeln. Der Stadtrat beantragt somit, die 119. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes gemäß dem Planentwurf vom 9. Juli 1996 zu genehmigen und nachstehende VERORDNUNG zu beschließen: „§ 1 Auf Grund des § 22 Abs. 1 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000-11, wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, daß für die auf der hiezu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in der Katastralgemeinde Gerotten die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungs- bzw. Nutzungsart festgelegt wird. § 2 Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. § 3 Die NÖ. Landesregierung hat diese Verordnung gemäß § 21 Abs. 6 und 9 des NÖ. Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-11, mit Bescheid vom genehmigt. § 4 Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 der NÖ. Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-9, am in Kraft.“ Einstimmig genehmigt.

4. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Zwettl Stadt (129. Änderung) (Zl. 031-2) Die 129. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Zwettl Stadt ist in der Zeit vom 25. Juli bis 5. September 1996 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Einwendungen -2-

hiezu sind nicht eingelangt. Es handelt sich um die Umwidmung des Areals des Raiffeisenlagerhauses Zwettl innerhalb des öffentlichen Straßennetzes von „Bauland Betriebsgebiet“ in „Bauland Einkaufszentrum“ (B - EZ) und Festlegung der maximalen Bruttogeschoßfläche mit 40.000 m². Diese Umwidmung ist deshalb erforderlich, weil das Raiffeisenlagerhaus Zwettl innerhalb des bestehenden Verkaufsareals Umbauten beabsichtigt und in Ermangelung von Übergangsbestimmungen nunmehr die letztgültige Fassung des NÖ. Raumordnungsgesetzes, LGBl. 8000-10, anzuwenden ist; gem. § 17 ROG. gelten demnach alle Bauwerke für Handelsbetriebe, in denen Güter mehrerer Warengruppen und Lebensmittel angeboten werden und die auf einem oder mehreren Bauplätzen nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept eine bauliche, funktionelle und/oder organisatorische Einheit bilden, als Einkaufszentrum und bedürfen dieser besonderen Widmung, wenn die Summe der Bruttogeschoßflächen mehr als 900 m² beträgt.. Nach Rücksprache mit der Baurechtsabteilung der NÖ. Landesregierung wurde daher vom Raumplaner der Gemeinde empfohlen, die Umwidmung wie im Entwurfsplan vom 18. Juli 1996 vorzunehmen und die maximale Bruttogeschoßfläche mit 40.000 m² festzulegen. Auf eine Raumverträglicheitsprüfung kann nach den gegebenen Umständen verzichtet werden, da es sich bei der geplanten Umwidmung um die Widmung eines historisch gewachsenen Standortes handelt, der immer schon Lebensmittel angeboten hat und sich diese Situation - abgesehen von den geplanten baulichen Änderungen - nicht verändern wird. Der Stadtrat beantragt somit, der Gemeinderat möge folgende VERORDNUNG beschließen: „§ 1 Auf Grund des § 22 Abs. 1 NÖ. Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000-11, wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, daß für die auf der hiezu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in der Katastralgemeinde Zwettl Stadt die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungs- bzw. Nutzungsart festgelegt wird. § 2 Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. § 3 Die NÖ. Landesregierung hat diese Verordnung gemäß § 21 Abs. 6 und 9 des NÖ. Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-11, mit Bescheid vom genehmigt. § 4 Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 der NÖ. Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-9, am in Kraft.“ Einstimmig genehmigt.

5. Truppenübungsplatzkommando Allentsteig, Abkommen über eine Partnerschaft (Zl. 063) Gemäß den vom Bundesministerium für Landesverteidigung verlautbarten Richtlinien vom 21.10.1994 besteht die Möglichkeit, mit Einheiten des Österr. Bundesheeres Partnerschaften einzugehen, in deren Rahmen die Bindungen des Heeres zum zivilen Umfeld und umgekehrt gefördert und vertieft werden sollen. Im Raum Zwettl erscheint eine intensive Zusammenarbeit mit dem Österr. Bundesheer aufgrund des Truppenübungsplatzes Allentsteig besonders zweckdienlich; die Vergangenheit hat gezeigt, daß eine gute Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit den -3-

militärischen Dienststellen des Truppenübungsplatzes Allentsteig den Anliegen der Gemeinde stets förderlich war. Im Sinne einer Fortsetzung und Vertiefung dieser Zusammenarbeit wird daher beantragt, mit dem TÜPL-Kommando Allentsteig ein Partnerschaftsabkommen im Sinne der eingangs zitierten Richtlinien abzuschließen. Der Stadtrat beantragt den Abschluß dieser Partnerschaft. Einstimmig genehmigt.

6. KG Schickenhof, Errichtung eines Buswartehauses, Auftragsvergaben (Zl. 120-21) In der KG Schickenhof soll ein Buswartehaus errichtet werden. Hiefür wurde eine Ausschreibung durchgeführt, die folgende Summen ergab: Erd- u. Baumeisterarbeiten Feßl, Rudmanns S 153.098,40 inkl. Ust. (Bestbieter) Ilbau, Moidrams S 159.317,28 inkl. Ust. Lagerhaus, Zwettl S 175.151,76 inkl. Ust. Leyrer und Graf, Zwettl S 175.539,84 inkl. Ust. Swietelksy, Rudmanns S 175.795,68 inkl. Ust. Zimmererarbeiten Feßl, Rudmanns S 57.355,20 inkl. Ust. (Bestbieter) Leyrer und Graf, Zwettl S 59.005,56 inkl. Ust. Lagerhaus, Zwettl S 67.924,54 inkl. Ust. Ilbau, Moidrams S 70.932,00 inkl. Ust. Dachdecker- u. Spenglerarbeiten Sillipp, Moidrams S 13.088,40 inkl. Ust. (Bestbieter) Böhm, Jahrings S 13.122,72 inkl. Ust. Lagerhaus,Zwettl S 13.866,24 inkl. Ust. Elsigan, Zwettl S 15.422,16 inkl. Ust. Die Gesamtsumme für das Buswartehaus beträgt somit S 223.542,00 inkl. Ust. Der Stadtrat beantragt die Vergabe der Arbeiten an die jeweiligen Bestbieter. Einstimmig genehmigt.

7. KG Jahrings, Errichtung eines Buswartehauses mit Busbucht, Auftragsvergaben (Zl. 120-21) In der KG Jahrings soll ein Buswartehaus mit Busbucht errichtet werden. Hiefür wurde eine Ausschreibung durchgeführt, die folgende Summen ergab: Erd- u. Baumeisterarbeiten Feßl, Rudmanns S 336.252,00 inkl. Ust. (Bestbieter) Ilbau, Moidrams S 362.982,60 inkl. Ust. Lagerhaus, Zwettl S 391.206,60 inkl. Ust. Leyrer und Graf, Zwettl S 366.051,60 inkl. Ust. Swietelksy, Rudmanns S 382.837,20 inkl. Ust.

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Zimmererarbeiten Feßl, Rudmanns Leyrer und Graf, Zwettl Lagerhaus, Zwettl Ilbau, Moidrams Dachdecker- u. Spenglerarbeiten Sillipp, Moidrams Böhm, Jahrings Lagerhaus,Zwettl Elsigan, Zwettl

S S S S

58.930,08 inkl. Ust. (Bestbieter) 62.198,46 inkl. Ust. 71.981,40 inkl. Ust. 74.802,00 inkl. Ust.

S S S S

16.362,00 inkl. Ust. (Bestbieter) 16.395,60 inkl. Ust. 17.544,60 inkl. Ust. 19.467,00 inkl. Ust.

Die Gesamtsumme für das Buswartehaus beträgt somit S 411.544,08 inkl. Ust. Der Stadtrat beantragt die Vergabe der Arbeiten an den jeweiligen Bestbieter. Einstimmig genehmigt.

8. Freiwillige Feuerwehren, Subvention zum Ankauf von neuen Helmen (Zl. 163-2) Da die alten Feuerwehrhelme nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, wollen die Freiwilligen Feuerwehren auf neue, sichere Helme umstellen. Es wird daher beantragt, daß die Gemeinde für die Anschaffung neuer Helme eine einmalige Subvention für 10 Helme je Feuerwehr (ausgenommen die FF Zwettl Stadt) in der Höhe von je S 700,-- (teurere Ausführung) oder S 500,-- (billigere Ausführung) gewährt. Es werden dadurch Gesamtkosten von ca. S 150.000,-- entstehen; die Auszahlung soll auf Ansuchen der jeweiligen Feuerwehr bis Ende dieser Gemeinderatsperiode (bis zum Jahr 2000) nach Maßgabe der im Voranschlag gedeckten Mittel erfolgen. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

9. FF Kleinschönau, Ankauf von 3 Preßluftatmern, Subventionsansuchen (Zl. 163-2) Die FF Kleinschönau ersucht mit Schreiben vom 11.6.1996 die Stadtgemeinde um finanzielle Unterstützung zum Ankauf von 3 Stk. Preßluftatmern mit Atemschutzmasken und Reserveflaschen zum Preis von S 77.393,--. Das Ansuchen entspricht den Richtlinien des Gemeinderates vom 14.12.1995, welche die Leistung eines Gemeindebeitrages in Höhe von S 6.000,-- je Stück, vorsehen. Der Stadtrat beantragt eine Subventionsgewährung in Höhe von S 18.000,--. Einstimmig genehmigt.

10. FF Gschwendt, Anschaffung eines Kleinlöschfahrzeuges, Subventionsansuchen (Zl. 163-2) Die FF Gschwendt ersucht mit Schreiben vom 22. Juli d.J. die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ um finanzielle Unterstützung zum Ankauf eines Kleinlöschfahrzeuges der Marke Mercedes Benz 414 zum Preis von S 888.000,-- (inkl. Zusatzeinrichtungen) lt. Anbot der Fa. Rosenbauer, Leonding, vom 8.3.1996. -5-

Der Ankauf eines neuen KLF ist notwendig, da sich das derzeit in Verwendung stehende (Baujahr 1968) in einem sehr schlechten Zustand befindet und lt. Schreiben des NÖ Landesfeuerwehrverbandes ersetzt werden muß. Das Ansuchen entspricht den Richtlinien des Gemeinderates vom 14.12.1995, welche die Leistung eines Gemeindebeitrages in Höhe eines Drittels der Anschaffungskosten, höchstens jedoch S 250.000,-- vorsehen. Der Stadtrat beantragt eine Subventionsgewährung in Höhe von S 250.000,--. Einstimmig genehmigt.

11. FF Friedersbach, Ankauf eines TLF 4000, Subventionsansuchen (Zl. 163-2) Die FF Friedersbach ersucht mit Schreiben vom 15. August 1996 die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ um finanzielle Unterstützung zum Ankauf eines gebrauchten TLF 4000 zum Preis von S 450.000,--. Der Ankauf wird damit begründet, daß das noch in Verwendung stehende TLF (Baujahr 1958) technische Mängel aufweist und von der Feuerwehrschule Tulln nicht mehr für feuerwehrtechnische Einsätze zugelassen wurde. Der Stadtrat beantragt, der FF Friedersbach einen Gemeindebeitrag in Höhe von S 225.000,-- zum Ankauf eines gebrauchten TLF 4000 zu gewähren. Einstimmig genehmigt.

12. Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Zwettl, Vergabe der Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen (Zl. 220) Für die Elektroinstallation und Heizungs- sowie Sanitärinstallation im Zuge der Aufstockung der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule wurden Ausschreibungen durchgeführt, die folgende Summen ergaben: 1. Elektroinstallationsarbeiten: Fa. Ing. Mengl, Zwettl S 953.538,41 inkl. Ust. (Bestbieter) Fa. Berger, Waidhofen/Th. S 987.905,45 inkl. Ust. Fa. Schmied, Weitra S 1.043.260,09 inkl. Ust. 2. Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten ARGE Jagsch/Lux, Zwettl S 255.602,40 inkl. Ust. (Bestbieter) Raiffeisen Lagerhaus Zwettl S 271.466,40 inkl. Ust. Der Stadtrat beantragt, die oben angeführten Arbeiten an die jeweiligen Bestbieter zu vergeben. GR Erich Böhm bringt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, daß er bei Durchsicht des diesbezüglichen Ausschußprotokolles festgestellt habe, daß er als „untentschuldigt“ angeführt sei. Seine Nichtanwesenheit sei jedoch darauf zurückzuführen, daß die Einladung zu dieser Ausschußsitzung nicht zeitgerecht erfolgte. Der Bürgermeister bittet dafür um Entschuldigung und berichtet, daß es in diesem Fall zeitliche Probleme mit der Erstellung der Tagesordnung gegeben habe. Im übrigen habe er die Anweisung gegeben rechtzeitig und den Fristen der NÖ Gemeindeordnung entsprechend einzuladen. Er beantragt daher die Streichung der „unentschuldigten“ Abwesenheit von GR Erich Böhm im diesbezüglichen Ausschußprotokoll. Der Antrag wird mit diesem Zusatzantrag einstimmig genehmigt.

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13. Musikschule Zwettl, Neufestsetzung von Beiträgen (Zl. 320) Die Gestaltung der Musikschulbeiträge soll dahingehend geändert werden, daß die Kostenbeiträge für die volle Unterrichtsstunde von derzeit S 480,-- auf S 550,- sowie die Kostenbeiträge für auswärtigen Schüler von derzeit S 1.300,-- auf S 2.000,-- angehoben werden. Die Beiträge für die halbe Unterrichtsstunde in Höhe von S 330,--, für den Gruppenunterricht in Höhe von S 220,-- und für die Früherziehung in Höhe von S 220,-- bleiben unverändert. Damit wird u.a. auch eine bessere Anpassung der Beitragsgestaltung an vergleichbare städtische Musikschulen erreicht. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

14. Zwettler Hilfswerk, Gemeindebeitrag für das 2. Quartal 1996 (Zl. 429-0) Das Zwettler Hilfswerk ersuchte mit Schreiben vom 13. August 1996 um Gewährung eines Gemeindebeitrags für erbrachte Sozialleistungen. Die finanzielle Unterstützung beträgt für 4.719 Einsatzstunden und S 15,--/Einsatzstunde S 70.785,--. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

15. NÖ Volkshilfe, Gemeindebeitrag für das 1. Halbjahr 1996 (Zl. 429-0) Die NÖ Volkshilfe, Wien, ersuchte mit Schreiben vom 22. Juli 1996 um Gewährung eines Gemeindebeitrages von S 15,-- je Einsatzstunde für die in der Gemeinde Zwettl im 1. Halbjahr 1996 geleisteten 239,25 Einsatzstunden für die sozialen und sozialmedizinischen Betreuungsdienste, d.s. insgesamt S 3.588,75. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

16. Förderung von Solaranlagen (Zl. 529) Nachstehend angeführte Ansuchen um Gewährung einer Förderung zur Anschaffung von Solaranlagen liegen vor: a) Andreas und Maria BÖHM-VRANA, Industriestraße 10, 3910 Zwettl: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Rudmanns Neubau betrugen S 26.989,20, der Zuschuß beträgt daher S 5.000,-- (Höchstbetrag). b) Christoph PRINZ, 3910 Waldhams 26: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für zwei Wohnungen auf der Liegenschaft Waldhams 26 betrugen S 31.200,--, der Zuschuß beträgt daher S 6.240,--.

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c) Walter NÖBAUER, 3910 Waldhams 5: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für zwei Wohnungen auf der Liegenschaft Waldhams 5 betrugen S 19.461,60,--, der Zuschuß beträgt daher S 3.892,32. d) Hubert und Heide PÖMMER, 3533 Klein Schönau 19: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Klein Schönau 19 betrugen S 38.572,80, der Zuschuß beträgt daher S 5.000,-- (Höchstbetrag). e) Johann HÖLZL, 3910 Groß Globnitz 92: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Groß Globnitz 92 betrugen S 17.325,--, der Zuschuß beträgt daher S 3.465,--. f) Johann und Monika GEISBERGER, 3533 Klein Schönau 1: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Klein Schönau 1 betrugen S 49.104,--, der Zuschuß beträgt daher S 5.000,-- (Höchstbetrag). g) Josef und Sabine BRÜCKL, 3911 Marbach am Walde 22: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Marbach am Walde 22 betrugen S 35.723,16, der Zuschuß beträgt daher S 5.000,-- (Höchstbetrag). h) Johann und Anna SCHEIDL, 3910 Waldhams 10: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für zwei Wohnungen auf der Liegenschaft Waldhams 10 betrugen S 19.461,60, der Zuschuß beträgt daher S 3.892,32. i) Herbert und Anita GRASSINGER, 3910 Gschwendt 6: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für zwei Wohnungen auf der Liegenschaft Gschwendt 6 betrugen S 46.094,40, der Zuschuß beträgt daher S 9.218,88. j) Ing. Herbert und Elfriede GRULICH, 3910 Moidrams 63: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Moidrams 63 betrugen im Selbstbau S 20.322,16, der Zuschuß beträgt daher S 5.000,-(Höchstbetrag). k) Johann HAHN, 3931 Rieggers 69: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Rieggers 69 betrugen S 20.880,--, der Zuschuß beträgt daher S 4.176,--. l) Albert SCHRENK, 3910 Groß Haslau 10: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für zwei Wohnungen auf der Liegenschaft Groß Haslau 10 betrugen S 62.400,--, der Zuschuß beträgt daher S 10.000,--. m)Gerhard und Monika PFEIFFER, 3931 Dorf Rosenau 1: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Dorf Rosenau 1 betrugen S 15.789,60, der Zuschuß beträgt daher S 3.157,92. Die Ansuchen wurden geprüft und entsprechen den geltenden Richtlinien des Gemeinderates. Zum Ansuchen der Ehegatten Böhm-Vrana wird angemerkt, daß die im Jahr 1994 angekaufte und montierte Anlage erst jetzt in Betrieb genommen wurde. Da das Förderungsansuchen den Zielsetzungen der Gemeinde entspricht, wird ersucht, die verspätete Einreichung nachzusehen und die beantragte Förderung zu gewähren. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung aller Förderungsansuchen. Der Bürgermeister beantragt die Genehmigung folgender, noch zusätzlich eingelangter Förderungsansuchen, die ebenfalls den Richtlinien des Gemeinderates entsprechen: 1. Ewald WEBER, 3931 Dorf Rosenau 31: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Dorf Rosenau 31 betrugen S 19.440,--, der Zuschuß beträgt daher S 3.888,-2. Franz und Maria HELMREICH, 3910 Moidrams 30: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Moidrams 30 betrugen im Selbstbau S 18.803,--, der Zuschuß beträgt daher S 4.760,60,--. -8-

3. Melitta HAKALA, 3910 Großglobnitz 61: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für eine Wohnung auf der Liegenschaft Großglobnitz 61 betrugen im Selbstbau S 17.088,03, der Zuschuß beträgt daher S 4.417,60. 4. Leo KATZENSCHLAGER, 3924 Niederneustift 31: Die Anschaffungskosten der Sonnenkollektoren für zwei Wohnungen auf der Liegenschaft Niederneustift 31 betrugen S 33.374,88, der Zuschuß beträgt daher S 6.675,--. Der Antrag des Stadtrates wird mit diesem Zusatzantrag einstimmig genehmigt.

17. Österr. Rotes Kreuz, Bezirksstelle Zwettl, Subventionsansuchen (Zl. 530-0) Die Bezirksstelle Zwettl des Österr. Roten Kreuzes teilte mit, daß zwecks optimaler Alarmierung des Notarztes im Krankenhaus Zwettl sowie der Notfallsanitäter und Sanitätseinsatzfahrer die Anschaffung von 3 Stk. Funkpager im Wert von S 18.000,-- erforderlich wäre. Da aber die Bezirksstelle Zwettl im Zuge der notwendig gewordenen Sanierung und des Ausbaues des Dienststellengebäudes in Zwettl erhebliche finanzielle Mittel aufbringen mußte, wird die Gemeinde um Gewährung einer Subvention für die Anschaffung der Funkpager ersucht. Der Stadtrat beantragt, eine Subvention in der Höhe von S 18.000,-- zu gewähren. Einstimmig genehmigt.

18. Übernahme von Oberflächenwasserkanälen samt Einlaufschächten und Nebenanlagen der B 36 und der B 38 (Zl. 610) Von der Straßenmeisterei Zwettl wurden in Zwettl, KG Oberhof, im Zuge der Bundesstraße 36 bei km 62,650 linksseitig und auf der Bundesstraße 38 bei km 41,850 rechtsseitig, Busbuchten, Gehsteige und Oberflächenwasserkanälen samt Einlaufschächten und Nebenanlagen hergestellt. Die Stadtgemeinde Zwettl wird nunmehr ersucht, diese Oberflächenwasserkanäle samt Einlaufschächten und Nebenanlagen in ihre Verwaltung und Erhaltung zu übernehmen und zu erklären, daß die Landesstraßenverwaltung gegen Forderung Dritter aus Anlaß dieses Bauloses klag- und schadlos gehalten, weiters die Einleitung der auf Straßengrund anfallenden Oberflächenwässer in den Kanal auch bei Behandlung der bestehenden und allenfalls auszubauenden Straße im Ortsbereich mit herkömmlichen Auftausalzen auf Basis-Calzium- und Natriumclorid geduldet und deren klaglose Abfuhr auch über mechanische oder biologische Kläranlagen entschädigungslos gewährleistet wird. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

19. Ausbau und Korrektion der Landesstraße 8257, Baulos „Kleehof“, Grundablöse in der KG Rudmanns (Zl. 611) Die für den Ausbau und die Korrektion der Landesstraße 8257, Baulos „Kleehof“ erforderlichen Grundablösen wurden bereits mit Beschluß des Gemeinderates vom 15.12.1988 genehmigt. Ergänzend dazu wäre nach erfolgter Vermessung des fertiggestellten Straßenbauloses mit der Republik Österreich bzw. dem Amt der NÖ Landesregierung ein Übereinkommen zur Ablöse von 14 m² des Grundstückes Nr. 3793/2 der KG Rudmanns zum Preis von S 20,--/m² abzuschließen. -9-

Der Stadtrat beantragt, diese nachträgliche Grundablöse zu einem Gesamtpreis von S 280,-- und den Abschluß des diesbezüglichen Übereinkommens zu genehmigen. Die Grundablösekosten hat nach den Bestimmungen des NÖ Landesstraßengesetzes die Gemeinde zu tragen. Einstimmig genehmigt.

20. Sanierung und Korrektion der Landesstraße 8240, Baulos „Oberstrahlbach“,Grundablöse in der KG Oberstrahlbach (Zl. 611) Mit Beschluß des Gemeinderates vom 14. November 1994 wurden die für den Ausbau der Landesstraße 8240 erforderlichen Grundablöseübereinkommen genehmigt. Im Bereich von km 0,0 - 0,2 sind nun zusätzliche, im genannten Beschluß nicht enthaltene, Flächenbeanspruchungen erforderlich. Die betroffenen Anrainer erklärten sich bei der stattgefundenen Grundablöseverhandlung bereit, die für die geplanten Maßnahmen erforderlichen Grundstücksteile im Gesamtausmaß von 169 m² (vorläufige Ermittlung) zu einem Grundpreis von S 20,--/m² abzutreten. Die daraus resultierenden Grundeinlösungskosten von S 3.380,-- hat nach den Bestimmungen des NÖ Landesstraßengesetzes die Gemeinde zu tragen. Der Stadtrat beantragt, die Grundablöse zu einem Preis von S 20,--/m², somit zu einem voraussichtlichen Gesamtpreis von S 3.380,-- und den Abschluß diesbezüglicher Übereinkommen zu genehmigen. Einstimmig genehmigt.

21. Sanierung und Korrektion der Landesstraße 8265, Baulos „Ratschenhof-Süd“, Grundablöse in der KG Ratschenhof (Zl. 611) Die NÖ Landesstraßenverwaltung beabsichtigt aufgrund der aufgetretenen Frostschäden die kurzfristige Sanierung und die Korrektion der Landeststraße 8265, Baulos "Ratschenhof-Süd" von km 3,4 bis km 4,4, das ist ein Teilstück von Ratschenhof in Richtung Rohrenreith. Bei der am 6. August 1996 stattgefundenen Grundablöseverhandlung erklärten sich die Anrainer bereit, die für die geplanten Maßnahmen erforderlichen Grundstücksteile im Gesamtausmaß von 1.134 m² (vorläufige Ermittlung) zu einem Grundpreis von S 20,--/m² abzutreten. Die daraus resultierenden Grundeinlösungskosten von S 22.680,-- hat nach den Bestimmungen des NÖ Landesstraßengesetzes die Gemeinde zu tragen. Der Stadtrat beantragt, die Grundablöse zu einem Preis von S 20,--/m², somit zu einem voraussichtlichen Gesamtpreis von S 22.680,-- und den Abschluß diesbezüglicher Übereinkommen zu genehmigen. Einstimmig genehmigt.

22. Auflassung und käufliche Überlassung von Teilflächen des öffentl. Gutes Parz.Nr. 1409/1 der KG Uttissenbach an die Weganrainer (Zl. 612-1) Im Zuge einer geplanten Bauführung des Herrn Robert bzw. Josef PENZ, Uttissenbach 14, wurde um teilweise Auflassung des öffentlichen Gutes Parz.Nr. 1409/1 der KG Uttissenbach im Bereich der Grundstücke 486, 464/2 und 464/1 ersucht. Weiters ersuchen die Herren Franz Krapfenbauer, - 10 -

Uttissenbach 32, und Johann Koppensteiner, Uttissenbach 31, um Auflassung und käufliche Überlassung der im Bereich ihrer Grundstücke 484, 487, 483 und 482/2 verlaufenden Wegflächen. Es handelt sich dabei insgesamt um etwa 300 m lange Wegteilstücke, die vom Grundbesitz der Gesuchsteller umgeben, bereits teilweise bebaut und in der Natur nicht mehr vorhanden sind. Bei der am 7. August 1996 durchgeführten Auflassungsverhandlung wurde festgestellt, daß für die aufzulassenden Teilflächen des Weges kein allgemeines Verkehrsbedürfnis besteht. Die Kaufinteressenten haben für die zu erwerbenden Teilflächen einen Kaufpreis von S 20,--/m² angeboten. Dieser Preis entspricht jenem, der von der Gemeinde für Landesstraßengrundablösen bezahlt wird. Alle mit der Vermessung, Vertragserstellung und grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten, Abgaben und Gebühren, welcher Art auch immer sind von den Gesuchstellern zu tragen. Hinsichtlich der Vermessungskosten wurde vereinbart, daß die Gemeinde als Verrechnungsstelle fungiert und die Kosten im Verhältnis der jeweils vom öffentlichen Gut erworbenen Flächen aufgeteilt werden. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

23. Norbert und Andrea Friedl, 3911 Merzenstein 26, Auflassung und käufliche bzw. tauschweise Überlassung des öffentl. Gutes Parz.Nr. 1418 und Übernahme eines Servitutsweges in das öffentl. Gut der KG Merzenstein (Zl. 612-1) Aufgrund einer beabsichtigten Bauführung der Ehegatten Norbert und Andrea FRIEDL, Merzenstein 26, ersuchen diese um Auflassung und tauschweise bzw. käufliche Überlassung des öffentlichen Weges Parz.Nr. 1418 der KG Merzenstein. Es handelt sich dabei um einen etwa 350 m langen Weg im Katasterausmaß von 1509 m² zwischen der KG-Grenze zu Josefsdorf und dem Hof der Familie Friedl. Das Weggrundstück ist ausschließlich vom Grundbesitz der Gesuchsteller umgeben. Bei der am 7. August 1996 durchgeführten Auflassungsverhandlung wurde festgestellt, daß für die aufzulassende Wegfläche kein allgemeines Verkehrsbedürfnis besteht. Da sich der aus Richtung Merzenstein zu den Liegenschaften Merzenstein 25 (Jank) und 26 (Friedl) führende Weg nur teilweise im öffentlichen Gut befindet, wird von den Gesuchstellern im Tauschweg die Überlassung der über die Grundstücke 1381, 1395/1 und 1399 der EZ. 26 und 88 der KG Merzenstein verlaufenden Wegflächen angeboten. Auch die Eigentümer der Grundstücke 1330 (Jank) und 1331 (Hahn) haben sich zur kostenlosen Überlassung bereiterklärt. In diesem Zusammenhang wird folgende Beschlußfassung beantragt: a) Verkauf bzw. tauschweise Überlassung des Grundstückes Nr. 1418 der KG Merzenstein an Norbert und Andrea FRIEDL zu einem Kaufpreis von S 20,--/m² für die sich nach dem flächengleichen Tausch ergebende Differenzfläche, wobei die für den Erwerb des genannten Grundstückes anfallenden Kosten der grundbücherlichen Durchführung, Abgaben und Gebühren welcher Art auch immer von den Gesuchstellern zu tragen sind. b) Das Grundstück Nr. 1418 der KG Merzentein wird mit Verordnung gemäß § 32 Abs. 5 des NÖ Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße entwidmet. c) Die Übernahme des ca. 300 m langen, über die Grundstücke 1331, 1330, 1381, 1395/1 und 1399 führenden Servitutsweges samt einer Umkehrmöglichkeit in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ. d) Das durch Vermessung neu entstehende Weggrundstück wird mit Verordnung gemäß § 32 Abs. 5 des NÖ Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

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e) Die mit der Wegübernahme in das öffentliche Gut zusammenhängenden Vermessungskosten, Kosten der grundbücherlichen Durchführung, Abgaben und Gebühren welcher Art auch immer werden von der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ getragen. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

24. Straßenbau- und Erhaltungsmaßnahmen in den Katastralgemeinden (Zl. 612-1) In folgenden Katastralgemeinden sollen Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden. Unter Straßenbaumaßnahmen im Sinne dieses Antrages sind vor allem Asphaltierungen, aber auch Entwässerungsmaßnahmen, Nebenanlagen, sowie Böschungs- u. Wegbefestigungen zu verstehen. KG Jagenbach Rotfahrenweg, Sanierung Fa. Neunteufel Parz. Nr. 4066, 1000 lfm, b = 2,5 m S 45.000,-Mitterlingweg, Sanierung Fa. Neunteufel Servitutsweg, 400 lfm, b = 2,5 m S 20.000,-KG Merzenstein Div. Wege, Sanierung Fa. Neunteufel Gesamtlänge 1400 lfm, b = 2,5 m S 65.000,-KG Moidrams Syrafeldersteig, Neuasphaltierung Parz. Nr. 1172, 300 lfm, b = 2,5 m Unwetterschaden (Förderung 50 %) S 350.000,-KG Niederstrahlbach Bergerweg, Asphaltüberzug Parz. Nr. 1876/1, 320 lfm, b = 3,0 m S 200.000,-KG Oberstrahlbach Spanlußweg, Sanierung Fa. Neunteufel Parz. Nr. 5302, 900 lfm, b = 2,5 m S 40.000,-Spanlußweg, Dietmannstorfermaterial Servitutsweg, 250 lfm, b = 3,0 m S 45.000,-KG Unterrabenthan Hinterweg West, Asphaltüberzug Parz. Nr. 1306, 800 lfm, b = 2,5 m S 380.000,-KG Wolfsberg Mitterwiesenweg, Neuasphaltierung Servitutsweg, 250 lfm, b = 2,5 m S 125.000,-Hintergrabenweg, Neuasphaltierung Servitutsweg, 250 lfm, b = 2,5 m S 125.000,-KG Rudmanns Neue Siedlung, Grundbau Parz. Nr. 1323/3, 1. Teil S 500.000,-Gesamtsumme S 1.895.000,-Der Stadtrat beantragt die Beschlußfassung. Einstimmig genehmigt.

25. KG Oberhof, Errichtung einer Park-and-Ride-Anlage (Zl. 612-1) Das Amt der NÖ Landesregierung beabsichtigt, im Nahbereich der neuen Schnellbushaltestellen auf der B 36 bzw. B 38 auf dem gemeindeeigenen Grundstück Parz. Nr. 780/1, öffentliches Gut, eine Park-and-Ride-Anlage zu errichten. Die baubehördliche Bewilligung wurde hiefür mit Bescheid des Gemeinderates vom 10. Juli 1996, GZ.: 131-9-140/96, erteilt. Das Land ersucht nun um Beschlußfassung einer entsprechenden Vereinbarung, welche in der Niederschrift vom 22.8.1996 festgehalten wurde, mit folgendem Inhalt: - 12 -

a) Seitens der Gemeinde wird das Grundstück Parz.Nr. 780/1 kostenlos zur Verfügung gestellt, die Herstellung der Anlage erfolgt durch das Land; die Gemeinde trägt jene Mehrkosten der Herstellung der Beleuchtung sowie der Bepflanzung, welche sich aufgrund spezieller Gestaltungswünsche der Gemeinde gegenüber der vom Land vorgeschlagenen Ausführungen ergeben; b) die Gemeinde übernimmt die auf Kosten der Straßenverwaltung hergestellte Park-and-RideAnlage in ihre Verwaltung und Erhaltung und erklärt, die Straßenverwaltung gegen Forderungen Dritter aus Anlaß dieses Baues klag- und schadlos zu halten; Mehrkosten ergeben sich bei der Herstellung der öffentlichen Beleuchtung, da aus Gründen des Ortsbildes in der Umgebung des denkmalgeschützten Hauses Oberhof 1 (Kerschbaum) eine altstadtgerechte Ausführung notwendig erscheint. Es handelt sich um 4 Lichtpunkte mit Mehrkosten in Höhe von ca. S 80.000,-- inkl. Ust. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. GR Erich Böhm merkt hiezu an, daß diese Park-and-Ride-Anlage den neu eingeführten Wieselbussen nach St. Pölten dient und ihm auf der Strecke zwischen Gmünd und St. Pölten die Möglichkeit fehlt, in Krems aus- bzw. zuzusteigen. Da Krems eine wichtige Schulstadt und ein Bahnknotenpunkt mit einer günstigen Verbindung nach Wien ist, ersucht er, mit den Betreibern der Linie ein diesbezügliches Gespräch zu führen. Der Bürgermeister verweist darauf, daß heute erstmals diese Linienführung erfolgte und Erfahrungen gesammelt werden müssen. Seitens der Kaufmannschaft herrscht die Meinung vor, daß mit einem zusätzlichen Halt in Krems der Kaufkraftabfluß gefördert werde. Da allfällige Änderungsmöglichkeiten auslastungsabhängig sein werden, wird vorgeschlagen, vorerst die Entwicklung der bestehenden Linienführung abzuwarten. Einstimmig genehmigt.

26. Güterweg „Niederstrahlbach III - Projektserweiterung“, teilweise Verlegung und Ausbau der Gemeindestraße Parz.Nr. 1869/1 und 1870/2 sowie Errichtung von Hofzufahrten (Zl. 612-1) In Zusammenarbeit und mit Förderungsmitteln der Abteilung B/6 des Amtes der NÖ Landesregierung soll das Güterwegprojekt „Niederstrahlbach III - Projektserweiterung“ realisiert werden. Das Projekt im Ortsgebiet von Niederstrahlbach besteht einerseits aus der Verlegung eines Teiles der Gemeindestraße 1869/1, dem Ausbau und der Sanierung des schadhaften Straßenstückes Parz.Nr. 1870/2 mit einer Gesamtlänge von 229 m und voraussichtlichen Baukosten von S 480.000,-- und andererseits aus acht privaten Zufahrten bzw. Flächen mit einer Gesamtlänge von 243 m und voraussichtlichen Baukosten von S 420.000,--. Die Gesamtbaukosten betragen somit laut Schätzung der Abt. B/6 S 900.000,--, wovon S 790.000,-förderbar sind; die Bundes- und Landesförderung hiezu beträgt mit Ausnahme eines nicht förderbaren Teilstückes des Hauptweges 50 %, sodaß sich der Gemeindebeitrag für die Wegverlegung und den Hauptweg voraussichtlich auf S 295.000,-- beläuft, wovon im Jahr 1996 etwa S 120.000,-- zu entrichten sind. Zu den Kosten der Privatzufahrten erfolgt keine Beitragsleistung der Gemeinde, es soll jedoch die finanzielle Abwicklung aller Zufahrten im Rahmen des Gesamtprojektes über die Gemeinde erfolgen. Der Stadtrat beantragt folgende Beschlußfassung: a) Leistung des Gemeindebeitrages in einer voraussichtlichen Höhe von S 295.000,-- für die öffentlichen Wegflächen, wovon ca. S 120.000,-- auf das Jahr 1996 entfallen, sowie die Abrechnung der Interessentenbeiträge für Privatzufahrten im Rahmen des Gesamtprojektes über die Gemeinde.

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b) Die nach Fertigstellung und Endvermessung entstehende Weganlage wird in die Erhaltung und in das Eigentum der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ, öffentliches Gut der KG Niederstrahlbach, übernommen und mit Verordnung gemäß § 32 Abs. 5 des NÖ Landesstraßengesetzes, LGBl. 8500 i.d.dzt.g.F., als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die kostenlose Grundabtretung durch die Anrainer wird angenommen. c) Die nicht mehr benötigten Trennstücke der öffentlichen Weggrundstücke werden nach Entwidmung gemäß § 32 Abs. 5 NÖ Landesstraßengesetz kostenlos an den Gutsbestand der Anrainer abgegeben. d) Gegen eine Verbücherung gemäß §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1940 i.d.dzt.g.F., besteht kein Einwand. Einstimmig genehmigt.

27. Ansuchen um Sondernutzung von Straßengrund (Zl. 612-2) A) Die EVN Energieversorgung Niederösterreich, 3910 Zwettl, Galgenbergstr. 40 hat folgende Ansuchen um Sondernutzung von Straßengrund eingebracht: a) KG Negers, Parz. Nr. 554 und 453 (Weg) und KG Niederneustift, Parz. Nr. 1037 (Weg) Verlegung eines Niederspannungskabels in der KG Negers, Parz. Nr. 554 und 453 (Weg) und KG Niederneustift, Parz. Nr. 1037 (Weg). Dazu ist die Durchbohrung, Querung und Längsführung auf o. a. Wegparzellen erforderlich. Das Niederspannungskabel wird in Längsführung bzw. bei Querung senkrecht zur Straßenachse in einer Tiefe von 1 m verlegt. Gesamtlänge ca. 500 lfm, Durchbohrung ∅ 110 mm auf ca. 5 lfm. b) KG Zwettl-Stadt, Parz. Nr. 2314/2 (Kesselbodengasse 19, 17 und Neubau Kramreiter) Verlegung eines Niederspannungskabels in der KG Zwettl-Stadt, Parz. Nr. 2314/2 im Bereich Kesselbodengasse 19, 17 und Neubau Kramreiter. Dazu ist die Aufgrabung in offener Künette, Querung und Längsführung auf o. a. Wegparzelle erforderlich. Das Niederspannungskabel wird in Längsführung bzw. bei Querung senkrecht zur Straßenachse in einer Tiefe von 1 m verlegt. Gesamtlänge ca. 75 lfm. c) KG Oberhof, Parz. Nr. 1110 (Brunnengasse 18, 27 und 30) Verlegung eines Niederspannungskabels in der KG Oberhof, Parz. Nr. 1110 im Bereich Brunnengasse 18, 27 und 30. Dazu ist die Aufgrabung in offener Künette, Querung und Längsführung auf o. a. Wegparzelle erforderlich. Das Niederspannungskabel wird in Längsführung bzw. bei Querung senkrecht zur Straßenachse in einer Tiefe von 1 m verlegt. Gesamtlänge ca. 35 lfm. d) KG Zwettl-Stadt, Parz. Nr. 1083/41 (Franz-Josefstr. 9, 13 und 17) Herstellung eines Gashausanschlusses in der KG Zwettl-Stadt im Bereich Franz-Josefstr. 9, 13 und 17. Dazu ist die Aufgrabung u. Querung der Gemeindestraße auf eine Länge von ca. 14 lfm erforderlich. e) KG Zwettl-Stadt, Parz. Nr. 1073/42 (Haydnstraße 2) Herstellung eines Gashausanschlusses in der KG Zwettl-Stadt im Bereich Haydnstraße 2. Dazu ist die Aufgrabung und Querung der Gemeindestraße auf eine Länge von ca. 2,5 lfm erforderlich. f) KG Zwettl-Stadt, Parz. Nr. 1083/43 (Brühlgasse 16) Herstellung eines Gashausanschlusses in der KG Zwettl-Stadt im Bereich Brühlgasse 16. Dazu ist die Aufgrabung und Querung der Gemeindestraße auf eine Länge von ca. 4,5 lfm erforderlich. B) KG Mitterreith, Parz. Nr. 1396/2 (im Bereich der Parz. Nr. 505 und 457) - 14 -

Herr Josef Heinzl, 3533 Mitterreith 11 beabsichtigt die Verlegung eines Regenwasserkanales und eines Abwasserkanales in der KG Mitterreith, Parz. Nr. 1396/2 im Bereich der Parz. Nr. 505 und 457. Dazu ist die Aufgrabung und Querung auf eine Länge von ca. 7,00 lfm geplant. Einzug von zwei Betonschwerlastrohren mit ∅ 30 cm wobei in einem Rohr ein PVC-Rohr ∅ 15 cm (Schmutzwasserkanal) eingeschoben wird. Der Stadtrat beantragt, die angeführten Ansuchen um Sondernutzung von Gemeindestraßengrund zu bewilligen und Sondernutzungsverträge, gemäß dem in der Sitzung des Gemeinderates vom 1.3.1985 genehmigten Vertragsmuster, abzuschließen. Einstimmig genehmigt.

28. Busparkplatz nächst der B 38 in Zwettl (beim Feuerwehrhaus), Vergabe von Zusatzarbeiten (Zl. 680) Mit Gemeinderatsbeschluß vom 1. August 1994, TOP 25, wurde der Fa. Swietelsky, Rudmanns, der Auftrag für die Errichtung des Busparkplatzes und der Informationsbucht erteilt. Die Kosten für den Busparkplatz betrugen hiebei S 583.719,-- inkl. Ust. Nunmehr soll im Bereich des Busparkplatzes die Errichtung einer WC-Anlage mit Aufstellplatz für Müllcontainer erfolgen, was die Errichtung eines zusätzlichen Gehsteiges mit Randleisten und Asphaltbelag erfordert. Weiters ist zusätzlich die Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung mit einer Künettenlänge von 30 lfm und zwei Lichtpunktfundamenten notwendig. Ebenso ist die Humusierung und Besämung der Böschungsflächen, welche im seinerzeitigen Anbot nicht enthalten war, erforderlich. Es wurde daher ein Nachtragsoffert von der Fa. Swietelsky erstellt, in dem alle zusätzlichen Arbeiten erfaßt wurden. Die Zusatzarbeiten betragen lt. Anbot der Fa. Swietelsky vom 29.7.1996 S 211.168,20 inkl. Ust. Die WC-Anlage selbst samt Container-Abstellplatz werden derzeit ausgeschrieben, wobei die Kosten bis zur Gemeinderatssitzung am 23.9.1996 vorliegen werden. Der Stadtrat beantragt, die Zusatzarbeiten an die Fa. Swietelsky zu vergeben und mit der Errichtung der WC-Anlage und des Container-Abstellplatzes den jeweiligen Bestbieter zu beauftragen. Die durchgeführte Ausschreibung brachte folgendes Ergebnis: Erd- und Baumeisterarbeiten Fa. Ilbau, Moidrams S 321.592,80 Fa. Feßl. Rudmanns S 330.519,-Fa. Swietelsky, Rudmanns S 380.555,40 Fa. Leyrer + Graf, Zwettl S 420.867,60 Raiffeisen Lagerhaus S 469.725,60

inkl. Ust. (Bestbieter) inkl. Ust. inkl. Ust. inkl. Ust. inkl. Ust

Zimmermannsarbeiten Fa. Feßl, Rudmanns Fa. Ilbau, Moidrams Raiffeisen Lagerhaus Leyrer + Graf, Zwettl

inkl. Ust. (Bestbieter) inkl. Ust. inkl. Ust. inkl. Ust.

S S S S

29.715,60 40.992,-43.680,-51.826,80

Dachdecker- und Spenglerarbeiten Fa. Sillipp, Moidrams S 13.374,-- inkl. Ust. (Bestbieter) Fa. Elsigan, Zwettl S 14.823,-- inkl. Ust. - 15 -

Fa. Böhm, Jahrings Raiffeisen Lagerhaus

S 18.300,-- inkl. Ust. S 19.480,80 inkl. Ust.

Elektroinstallationsarbeiten Fa. Ing. Mengl, Zwettl Fa. Lux, Zwettl Raiffeisen Lagerhaus Fa. Ilbau, Moidrams

S S S S

24.809,40 27.267,60 40.632,-58.384,80

inkl. Ust. (Bestbieter) inkl. Ust. inkl. Ust. inkl. Ust.

Lieferung von Fertig-WC-Zellen der Fa. TOI TOI, Gumpoldskirchen, lt. Angebot vom 27.06.1996 mit einer Gesamtsumme von S 120.600,-- inkl. Ust.. Die Gesamtkosten für die Herstellung der WC-Anlage samt Containerabstellplatz betragen daher S 510.091,80 inkl. Ust. GR Erich Böhm bezeichnet in diesem Zusammenhang den Busparkplatz und die erforderlichen Zusatzeinrichtungen als absolut notwendig, stellt jedoch fest, daß die gegenüberliegende Informationsbucht noch nicht zweckentsprechend, nämlich zur Information, verwendbar ist und heuer daran nichts gemacht wurde. Die Frage nach der weiteren Vorgangsweise wird von StR. Mag. Werner Reilinger dahingehend beantwortet, daß hinsichtlich der Ausgestaltung bereits Überlegungen angestellt wurden und versucht werden soll, in Zusammenarbeit mit der Kaufmannschaft und der Gastronomie Zwettls eine graphisch möglichst attraktive Ausgestaltung zu schaffen; heuer ist die Realisierung jedoch nicht mehr vorgesehen. Einstimmig genehmigt.

29. Neue Aufschließungsstraße in der Industriezone, Änderung der Auftragsvergabe hinsichtlich der Grabarbeiten (Zl. 8100) Mit Gemeinderatsbeschluß vom 9. Juli 1996, TOP 21.b) wurde beschlossen, mit der Künettenherstellung der Hauptwasserleitung und der Hausanschlüsse die Fa. Swietelsky BaugmbH, Rudmanns gemäß Bestbieteroffert vom 19.2.1996 zu beauftragen. Nunmehr wurde nach Rücksprache mit der EVN (Gasleitung, Hrn. Löschenbrand) bekannt, daß von der EVN die Fa. Göstl, Sallingberg, als Bestbieter mit der Künettenherstellung beauftragt wird. Da eine getrennte Verlegung von Gas- und Wasserleitung nicht sinnvoll erscheint, wurde bei der EVN eine Besprechung durchgeführt, bei der die Fa. Göstl einen Laufmeterpreis der Künettenherstellung für Wasserleitung und Gas gemeinsam von S 421,25 exkl. Ust. anbot. Dies würde gegenüber dem ursprünglichen Anbot der Fa. Swietelsky von S 408.080,-- exkl. Ust nunmehr eine Einsparung von S 234.347,50 exkl. Ust. bedeuten, da an Grabungskosten auf die Gemeinde nur mehr S 173.732,50 exkl. Ust.entfallen. Der Stadtrat beantragt daher, in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. Juli 1996 die Fa. Göstl, Sallingberg, mit den Grabarbeiten für Wasserleitung und Hausanschlüsse zu beauftragen. Einstimmig genehmigt.

30. ABA Zwettl, Videoüberprüfung von alten Kanalsträngen (Zl. 8110-1) - 16 -

Vom Amt der NÖ Landesregierung, Abt. B/3-C, wurde für die Videodichtheitsüberprüfung der alten Kanalstränge in der Stadt Zwettl eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Diese Dichtheitsüberprüfung ist für eine Förderungszusicherung der zukünftig zu sanierenden Kanäle erforderlich. Die Angebotseröffnung findet am 11. September 1996 statt. Vom Büro Dr. Lengyel werden die überprüften Offerte bis zur Gemeinderatssitzung vorgelegt. Der Stadtrat beantragt die Vergabe an den Bestbieter gemäß dem Vergabevorschlag der Abt. B/3-C. Die eingelangten, vom Büro Dr. Lengyel überprüften Angebote lauten auf folgende Summen: Fa. Rabmer Bau- und InstallationsgmbH, Altenberg S 688.330,-- excl. USt. Fa. Ilbau Ges.m.b.H., Loosdorf S 340.900,-- excl. USt. Die Firma Ilbau ist damit Bestbieter und soll vorbehaltlich des bisher noch nicht eingelangten Vergabevorschlages der Abteilung B/3-C des Amtes der NÖ Landesregierung beauftragt werden. Einstimmig genehmigt.

31. KG Rudmanns, Erneuerung eines Regenwasserkanals (Zl. 8111) In der KG Rudmanns ist im Bereich der neu aufgeschlossenen Grundstücke (Anschluß Waldrandsiedlung) die Neuherstellung des Regenwasserkanales auf eine Länge von ca. 20 lfm erforderlich, da die Ableitung der auftretenden Regenwässer nicht mehr gewährleistet ist. Hiefür muß ein neuer Vereinigungsschacht aus Ortbeton um ca. 50 - 60 cm tiefer als bisher errichtet werden. Im Anschluß an den Sammelschacht wird die Landesstraße mit dem neuen Regenwasserkanal ∅ 80 cm unterfahren. Weiters soll in diesem Zuge der Hausanschluß für das geplante Objekt der Siedlungsgenossenschaft Waldviertel errichtet werden. Die Kosten für diese Arbeiten betragen lt. Anbot der Fa. Swietelsky, Rudmanns, vom 22.08.1996 S 175.240,-- excl. Ust. Der Stadtrat beantragt, daß noch weitere Anbote eingeholt und dann die Arbeiten an den jeweiligen Bestbieter vergeben werden sollten. Die beiden zusätzlich eingeholten Angebote schließen mit folgenden Summen: Fa. Ilbau, Moidrams S 208.707,-- exkl. Ust. Fa. Leyrer + Graf, Zwettl S 280.454,-- exkl. Ust. Die Firma Swietelsky, Rudmanns, ist daher mit einer Angebotssumme von S 175.240,-- excl. USt. Bestbieter. Einstimmig genehmigt.

32. Verordnung über die Erhebung von Vorauszahlungen für die Schmutzwasserkanalisation Gr. Globnitz (Zl. 8113-0) Um Vorauszahlungen der Kanaleinmündungsabgabe für die Schmutzwasserkanalisation Großglobnitz erheben zu können, hätte der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ folgende Verordnung zu beschließen:

Verordnung - 17 -

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ vom ................, Zl. 8113-0, betreffend die Erlassung einer besonderen Verordnung über die Erhebung von Vorauszahlungen für die Schmutzwasserkanalisation Großglobnitz. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ hat in seiner Sitzung am ............... folgende Verordnung beschlossen:

§1 Kanaleinmündungsabgabe 1. Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal der Abwasserbeseitigungsanlage Großglobnitz wird gemäß § 3, Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977, LGBl. 8230 in der derzeit geltenden Fassung mit 3. v.H. der auf einen Längenmeter entfallenden Baukosten (S 4.000,--), d.i. mit S 120,-- festgesetzt. 2. Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes 1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes eine Baukostensumme von S 28,000.000,-- und eine Gesamtlänge des Schmutzwasserkanalnetzes von 7000 lfm zugrundegelegt. §2 Vorauszahlungen Gemäß § 3a des NÖ Kanalgesetzes 1977 werden Vorauszahlungen auf die gemäß § 2 zu entrichtende Kanaleinmündungsabgabe in der Höhe von 50 % v.H. der gemäß § 3 NÖ Kanalgesetz 1977 ermittelten Kanaleinmündungsabgabe erhoben. §3 Ermittlung der Berechnungsgrundlagen Zwecks Ermittlung der für die Abgabenbemessung maßgeblichen Umstände haben die anschlußpflichtigen Grundeigentümer bzw. Abgabepflichtigen die von der Gemeinde hiefür aufgelegten Fragebögen (Anmeldebogen) innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ausgefüllt bei der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ abzugeben. Allenfalls werden die Berechnungsgrundlagen durch Gemeindeorgane unter Mitwirkung der betreffenden Grundstückseigentümer an Ort und Stelle ermittelt. §4 Umsatzsteuer Zusätzlich zur Abgabenvorauszahlung gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer auf Grund des Umsatzsteuergesetzes 1994 in der jeweils geltenden Fassung zur Verrechnung. §5 Schlußbestimmung Diese Verordnung wird mit dem Monatsersten wirksam, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist zunächst folgt (§ 11 NÖ Kanalgesetz 1977). - 18 -

Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

33. Kläranlagen in Gr. Globnitz und Jagenbach, Auftragsvergabe (Zl. 8114-4, 8115-4) Vom Amt der NÖ Landesregierung, Abt. B/3-C, wurde für die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung der Kläranlagen in den Katastralgemeinden Großglobnitz und Jagenbach eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Bis zum Abgabetermin am 18. Juli 1996 langten fünf Anbote ein. Die Durchrechnung der Offerte und Gegenüberstellung der einzelnen Positionen durch das Büro Dr. Lengyel erbrachte folgendes Ergebnis: Fa. Swietelsky BaugmbH S 11.282.000,-- inkl. Ust. (Bestbieter) Fa. Feßl GmbH S 11.743.000,-- inkl. Ust. Fa. Ilbau GmbH S 14.619.160,-- inkl. Ust. Fa. Neue Reformbau S 15.525.200,-- inkl. Ust. Fa. Leyrer + Graf BaugmbH S 17.323.815,70 inkl. Ust. Die Fa. Swietelsky soll aufgrund des Vergabevorschlages der Abt. B/3-C, welcher bis zur Gemeinderatssitzung vorliegen wird, mit der Errichtung der Kläranlagen in den Katastralgemeinden Großglobnitz und Jagenbach gemäß dem Bestbieteroffert beauftragt werden. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Der Vergabevorschlag der Abteilung B/3-C des Amtes der NÖ Landesregierung liegt zwischenzeitlich vor, und es wird empfohlen, die ausgeschriebenen Arbeiten gemäß Bestbieteroffert vom 18. Juli 1996 mit einer Vergabesumme von S 11,282.000,-- excl. Ust. an die Firma Swietelsky Bauges.m.b.H., Rudmanns, zu vergeben. Einstimmig genehmigt.

34. Klagseinbringung gegen Ewald Bugl, 3910 Zwettl, Oberhof 8 (Zl. 813) Von Herrn Ewald Bugl, geb. 12.03.1966, 3910 Oberhof 8, wurden anläßlich der ProblemstoffSammelaktion am 29.4.1995 insgesamt 14 Stk. Computer-Bildschirme und Elektronikschrott übernommen. Da diese Menge die üblicherweise in einem Haushalt anfallende Menge wesentlich übersteigt, wurde mit Hr. Bugl vereinbart, daß für die übersteigende Menge von ihm ein Kostenersatz geleistet wird. Mit Rechnung vom 16. Mai 1995 wurden Hr. Bugl die Entsorgungskosten in der Höhe von S 4.224,-- für 12 Stk. Bildschirme in Rechnung gestellt, die trotz erfolgter Mahnungen von ihm bis dato nicht bezahlt wurden. Der Stadtrat beantragt, Mahnklage gegen Hr. Ewald Bugl beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen. Einstimmig genehmigt.

35. KG Gr. Globnitz, Ortsnetzverkabelung der EVN, Vereinbarung (Zl. 751, 816) In der KG Großglobnitz soll im Zusammenhang mit dem Kanal- und Wasserleitungsbau das noch vorhandene Freileitungsnetz der EVN durch Erdkabel ersetzt werden. In diesem Zuge müßte auch die öffentliche Beleuchtung erdverkabelt werden. Für die Ausführung dieser Maßnahmen wäre eine - 19 -

Vereinbarung zwischen EVN und Stadtgemeinde Zwettl abzuschließen. Laut diesem Vertrag sollte die Gemeinde die endgültige Wiederherstellung der Asphaltflächen für die erforderliche Mehrbreite der EVN-Künette auf öffentlichem Gut übernehmen. Dafür wird die kostenlose Mitbenützung der Künette für die Erdverkabelung der öffentlichen Beleuchtung angeboten. Da diese endgültige Wiederherstellung teilweise in den Asphaltierungsbereich der Wasserleitungsund Kanaltrasse fällt, einige Straßen durch den schlechten Zustand ohnedies komplett asphaltiert werden müssen und die EVN-Künette unentgeltlich für die öffentliche Beleuchtung verwendet werden kann, wird vorgeschlagen, die Vereinbarung mit der EVN abzuschließen. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

36. Ankauf des Grundstückes Nr. 1283 der KG Zwettl Stadt (Zl. 840-1) Mag. Herbert Rieder, Nordweg 19, 3910 Zwettl, hat der Gemeinde auch im Namen der Miteigentümer das im Betriebsgebiet neben der Galgenbergstraße gelegene Grundstück Nr. 1283 mit einem Katasterausmaß von 8.559 m² zum Preis von S 450,--/m², sohin insgesamt S 3,851.550,-zum Kauf angeboten. Dieses Grundstück schließt an das von der Gemeinde bereits vor Jahren gekaufte Grundstück Nr. 1296/2, welches ursprünglich für die Errichtung eines Bauhofes gedacht war, an. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

37. Ankauf des Hauses Jagenbach Nr. 66 (Zl. 840-1) Frau Gertrude Kaufmann, 3910 Zwettl, Kesselbodengasse 24, bietet der Gemeinde ihre Liegenschaft Jagenbach 66, bestehend aus dem Grundstück Baufläche .15 der EZ 62 der KG Jagenbach im Ausmaß von 155 m² zum Kauf an. Der Kaufpreis würde S 130.000,- betragen und alle mit dem Kauf und der grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten und Gebühren hätte die Gemeinde zu tragen. Der Erwerb dieser Grundfläche würde es nach Demolierung des Hauses ermöglichen, die Landeshauptstraße 71 zu verbreitern und damit einen Teil der Engstelle in diesem Bereich zu entschärfen. Der Stadtrat beantragt, den Kauf unter der Bedingung zu genehmigen, daß das Haus frei von Mietund Wohnrechten und unbewohnt übergeben wird. Einstimmig genehmigt.

38. KG Wolfsberg, Grundankauf für das Feuerwehrhaus, Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses (Zl. 840-1) Mit GR-Beschluß vom 9. Juli 1996 wurde der Ankauf von Grundstücksteilen von Frau Maria Bruckner, 3533 Wolfsberg 6 und Dipl. Ing. Manfred und Brigitte Huka, 3533 Wolfsberg 9, zwecks künftiger Erweiterung des Feuerwehrhauses Wolfsberg genehmigt.

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Dipl. Ing. Huka hat nun mitgeteilt, daß er seinen Grundstücksteil im Ausmaß von 31 m² nicht verkaufen, sondern nur eintauschen will; es wäre ihm demnach eine flächengleiche Teilfläche des von Frau Maria Bruckner zu erwerbenden Grundstücksteils tauschweise zu überlassen. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

39. Neues Siedlungsgebiet in der KG Niederneustift, Grundverkäufe (Zl. 840-3) Für das neue Siedlungsgebiet in der KG Niederneustift liegen folgende Kaufansuchen vor und es wird die Genehmigung folgender Grundverkäufe beantragt: a) Roland und Daniela FEUCHT, 3923 Zweres 11, Baugrundstück Nr. 378/12, Ausmaß 1025 m² b) Elisabeth HAIDER, 3924 Niederneustift 12, Baugrundstück Nr. 384/3, Ausmaß 1000 m² c) Rudolf und Johanna HAHN, 3924 Niederneustift 23, Baugrundstück Nr. 378/8, Ausmaß 1061 m² d) Günther KAMMERER, 3923 Jagenbach 118, Baugrundstück Nr. 378/9, Ausmaß 1068 m² e) Christian KOPPENSTEINER, 3920 Gr. Gerungs, Zwettlerstraße 222 und Sonja REDL, 3860 Heidenreichstein, Eberweiserstr. 2, Baugrundstück Nr. 378/4, Ausmaß 1035 m² f) Karin LISY, 3923 Jagenbach 94, Baugrundstück Nr. 693, Ausmaß 1000 m² g) Elisabeth PATSCHKA, 3924 Unterrosenauerwald 36, Baugrundstück Nr. 382/2, Ausmaß 1000 m² h) Josef und Monika PRINZ, 3910 Zwettl, Kremserstraße 54, Baugrundstück Nr. 692/7, Ausmaß 801 m² i) Brigitta SIEDL, 3910 Zwettl, Alpenlandstraße 23, Baugrundstück Nr. 378/13, Ausmaß 1024 m² j) Mag. Hildegard STRAKA-PREISS, 3500 Krems, Reisperbachtalstraße 36/16, Baugrundstück Nr. 692/3, Ausmaß 800 m² k) Dr. Peter STRAKA, 3500 Krems, Reisperbachtalstraße 36/16, Baugrundstück Nr. 692/4, Ausmaß 800 m² l) Barbara TRIEB, 3924 Rosenau Schloß 3, Baugrundstück Nr. 384/1, Ausmaß 980 m² m) Dr. Klemens TRIEB, 3924 Rosenau Schloß 3, Baugrundstück Nr. 384/2, Ausmaß 1000 m² n) Alois WISHOFER, 3910 Gr. Weißenbach 28, Baugrundstück Nr. 382/3, Ausmaß 982 m² . o) Stefan und Silvia TEUFL, Sonnentorweg 11/5, 3910 Zwettl, Baugrundstück Nr. 378/10, Ausmaß 1000 m² Der Stadtrat beantragt, die Verkäufe zu folgenden Bedingungen durchzuführen: a) Der Kaufpreis beträgt S 60,--/m² (das ist der von der Gemeinde aufgewendete Grunderwerbspreis zuzügl. aller für die Gemeinde anfallenden Kosten) und ist binnen 2 Wochen nach Vertragsunterfertigung zu entrichten; b) der Gemeinde ist ein grundbücherlich einzuverleibendes Wiederkaufsrecht für den Fall einzuräumen, daß auf dem Kaufgrundstück nicht innerhalb von 5 Jahren wenigsten der Rohbau eines Hauses errichtet wird; bei den in der Aufschließungszone gelegenen Bauplätzen beginnt diese Frist mit der Freigabe der Bebauung zu laufen; c) der Gemeinde wird ein grundbücherlich einzuverleibendes Vorkaufsrecht eingeräumt; d) alle mit dem Kauf und der grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben welcher Art auch immer hat der Käufer zu tragen. Der Stadtrat beantragt weiters, den Ehegatten Dr. Peter Straka und Mag. Hildegard Straka-Preiss nur e i n e n Bauplatz ihrer Wahl zu verkaufen. Die unter j) und k) angeführten Kaufansuchen der Ehegatten Dr. Peter STRAKA und Mag. Hildegard STRAKA-PREISS hinsichtlich der Grundstücke Nr. 692/3 und 692/4 wurden

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zurückgezogen; es liegt nunmehr ein Kaufansuchen für das Baugrundstück Nr. 382/1 im Ausmaß von 1000 m² vor. Weiters ist ein Kaufansuchen von Mag. Eva SCHINDLECKER; Nordweg 29/1/6, 3910 Zwettl, für das Baugrundstück Nr. 378/11 im Ausmaß von 1019 m² eingelangt. Der Antrag und Zusatzantrag werden einstimmig genehmigt.

40. Herbert Damberger, 3533 Mitterreith 44, Verlängerung des Pachtvertrages (Zl. 840-4) Mit Pachtvertrag aus dem Jahr 1986 bzw. Nachtragsvertrag aus 1992 wurde Herrn Herbert Damberger, 3533 Mitterreith 44, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 1290/1 der EZ 20 der KG Mitterreith im Ausmaß von 50 m² zum Zweck der Brennholz- und Materiallagerung zu einem jährlichen Pachtzins von S 50,-- verpachtet. Er ersuchte nun um Verlängerung auf weitere fünf Jahre, d.i. bis 30. September 2001. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

41. Margarete Zwettler, Abänderung eines Servitutsrechtes (Zl. 841) Frau Margarete Zwettler, 3910 Zwettl, Hauptplatz 9, wurde seinerzeit mit GR-Beschluß vom 15. Juli 1976 das Recht des Fahrens über das hinter dem Stadtamt Zwettl gelegene gemeindeeigene Grundstück Nr. 835/1 zum Zweck von Holzanlieferungen für ihren Tischlereibetrieb eingeräumt. Aufgrund der inzwischen eingetretenen Änderungen der Verhältnisse (Nutzung des Gemeindegrundstücks als Parkplatz, Anlieferung mit größeren Fahrzeugen, Errichtung eines Kinos) wäre nun das Servitutsrecht der aktuellen Situation anzupassen und ein neuer Servitutsvertrag abzuschließen, der im wesentlichen folgendes beinhaltet: a) Das Servitutsrecht bezieht sich künftig auf jene Teilfläche des Grundstücks 841/3 der EZ 1273, welche in der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. Ewald Schwarz, Zwettl, vom 16. Juli 1996, GZ 7327/96 mit brauner Farbe umrandet ist; b) das Servitutsrecht berechtigt zum Gehen und Fahren mit Fahrzeugen des jeweiligen Servitutsberechtigten sowie für Anlieferungen mit Fremdfahrzeugen und zum Parken eines Fahrzeuges des jeweiligen Servitutsberechtigten; die Gemeinde ist verpflichtet, die Servitutsfläche durch entsprechende Maßnahmen (Halteverbot oder dgl.) freizuhalten und auch im Rahmen des Winterdienstes sowie bei Bauführungen dafür Sorge zu tragen, daß die Ausübung des Servitutsrechtes möglich ist; c) alle mit der Vertragserrichtung und seiner grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten hätte die Gemeinde zu tragen. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

42. Anton und Hedwig Resch, Zwettl, Kremserstraße 29, Ansuchen um teilweise Löschung einer Dienstbarkeit (Zl. 841)

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Anläßlich des seinerzeitigen Verkaufes des Baugrundstücks Nr. 840 der EZ 200 der KG Oberhof durch die Bürgerspitalfondsstiftung Zwettl an die Ehegatten Anton und Hedwig Resch, 3910 Zwettl, Kremserstraße 29, wurde zugunsten der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ eine Dienstbarkeit zum Betrieb und zur Erhaltung einer am westlichen Rand dieses Grundstücks bestehenden Kläranlage samt Kanalstrang eingeräumt. Nunmehr besteht auf dem genannten Grundstück keine Kläranlage mehr, sondern nur mehr der öffentliche Kanalstrang. Die Ehegatten Resch ersuchen daher um Teillöschung dahingehend, daß sich die Dienstbarkeit nur mehr auf den Kanalstrang bezieht. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung einer Teillöschungserklärung. Einstimmig genehmigt. 43. Bauvorhaben Tiefgarage (Parkspirale), Vergabe der Aufzugsanlage (Zl. 846) Im Zusammenhang mit dem Neubau der Tiefgarage (Parkspirale) in der Gartenstraße wurde die Aufzugsanlage ausgeschrieben und es liegen folgende überprüfte Anbotergebnisse vor: THYSSEN Aufzüge GmbH., Wien S 477.400,-- zuzügl. Ust. (Bestbieter) KONE Sowitsch AG, St. Pölten, Alternativanbot S 529.700,-- zuzügl. Ust. KONE Sowitsch AG, St. Pölten, Amtsanbot S 547.000,-- zuzügl. Ust. OTIS GmbH.,Wien S 635.600,-- zuzügl. Ust. WEIGL-Aufzüge GmbH. & Co.KG, WaizenkirchenS 674.000,-- zuzügl. Ust. KÖBERL HAUSHAHN Aufzüge GmbH., Wien S 743.500,-- zuzügl. Ust. Der Stadtrat beantragt, den Auftrag an den Bestbieter THYSSEN Aufzüge Ges.m.b.H., Wien, zu vergeben. Weiters wird beantragt, auch die Wartung in Form einer vierteljährlichen Teilwartung ohne Störungsbehebung zum Preis von S 9.600,--/jährlich zuzügl. Ust. an die Fa. Thyssen zu vergeben. GR Dr. Christian Engelmann erklärt, daß seine Fraktion diesem Antrag zustimmt, weil auch die Variante der Freiheitlichen eine Aufzugsanlage beinhaltet hätte. StR. Dr. Johann Berger erklärt, daß sich der Klub des Bürgerforums Zwettl der Stimme enthält, da dieses Projekt grundsätzlich abgelehnt wird. Der Antrag des Stadtrates wird mit 4 Stimmenthaltungen, die gemäß § 51 NÖ Gemeindeordnung als Ablehnung gelten, angenommen.

44. Neue Aufschließungsstraße Industriegebiet, Aufnahme eines Förderungsdarlehens (Zl. 950) Durch die neue Grundaufschließung im Industriegebiet und die bereits erteilten Baubewilligungen an verschiedene Betriebe ist seitens der Gemeinde die Errichtung einer Aufschließungsstraße notwendig. Die Kosten betragen lt. Schätzung der technischen Bauabteilung der Gemeinde S 9,180.000,00 inkl.Ust. Mit Schreiben vom 4.4.1996 ersuchte die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ die ECO PLUS Betriebsansiedlung und Regionalisierung in NÖ GesmbH. um Förderungsmittel zur Finanzierung der Aufschließungsmaßnahmen im Betriebsgebiet. Die ECO PLUS stellt der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ mit Schreiben vom 9. Juli 1996 ein Darlehen bis zu einer Höhe von S 3,000.000,-- zwecks Finanzierung von Straßenbau, Öffentlicher Beleuchtung, Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal u.Wasserleitung zur Verfügung. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre und wird mit 3 % p.a. verzinst, wobei die erste Rate am 31.12.1997 fällig wird. - 23 -

Die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ muß a) die Aufnahme dieses Darlehens beschließen und b) einen Bankgarantiebrief in Höhe von S 3,000.000,-- mit einer Laufzeit bis 30.6.2007 zur Besicherung der gegen die Stadtgmeinde Zwettl zustehenden Forderung erstellen lassen. Der Stadtrat beantragt die Aufnahme dieses Darlehens und die Erstellung eines Bankgarantiebriefes durch die Bank. Einstimmig genehmigt.

45. Bürgerspitalfondsstiftung Zwettl, Grundverkauf an die Fa. Billa, Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.5.1996 (Zl. 908) Mit GR-Beschluß vom 20.5.1996 wurde der Verkauf einer Teilfläche des der Bürgerspitalfondstiftung Zwettl gehörigen Grundstücks Nr. 1381 der EZ 46 der KG Zwettl Stadt im Ausmaß von ca. 2.200 m² genehmigt und unter anderem ein Vertragsabschluß bis 31.12.1996 zur Bedingung gemacht. Da sich der Abschluß des Kaufvertrags auf Grund von Verzögerungen im Zusammenhang mit der Einholung diverser behördlicher Bewilligungen noch etwas verzögern wird, ersucht die Fa. Billa um Abschluß eines Vorvertrages und Fristverlängerung für den Abschluß des Kaufvertrages bis 30.6.1997, wenn die erforderlichen Bewilligungen nicht bis 31.12.1996 vorliegen sollten. Weiters wird um Genehmigung einer Änderung des Flächenausmaßes von ca. 2.200 m² auf ca. 2.500 m² ersucht. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung. Einstimmig genehmigt.

46. Sanierung Stadion Zwettl, Auftragsvergabe (Zl. 262) In der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 1996 wurde durch extreme Niederschläge das Stadion Zwettl überschwemmt und der Platz für Sportveranstaltungen unbrauchbar. Es wurde umgehend die Firma Swietelsky, Linz mit der Erstellung eines Angebotes beauftragt und die Sanierungsarbeiten, nach Rücksprache mit Hrn. Bürgermeister und Vizebürgermeister, im Juli bzw. August 1996 durchgeführt, sodaß für diese Saison noch Spiele durchgeführt werden können. Eine komplette Erneuerung des Platzes soll im Frühjahr 1997 erfolgen. Die Kosten der derzeitigen Sanierung belaufen sich lt. Rechnung vom 9. September 1996 auf S 558.395,54 inkl. Ust. Der Stadtrat beantragt die nachträgliche Genehmigung der Sanierungskosten. StR. Dr. Johann Berger ersucht um Auskunft, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich waren. Der Bürgermeister und StR. Mag. Werner Reilinger beantworten dies dahingehend, daß die Überschwemmung zur totalen Verschlammung des Sportplatzes führte und das Wasser nicht mehr über die Drainagen abgeführt werden konnte. Unter Mithilfe des Bundesheeres wurden die Verschlammungen beseitigt und oberflächliche Schäden behoben. Die firmenseitigen Sanierungmaßnahmen beinhalteten im wesentlichen die Wiederherstellung der Sickerfähigkeit des Bodens und die Rasensanierung. Die genauen Maßnahmen sind in der vorliegenden Rechnung ersichtlich, und StR. Dr. Berger wurde ersucht, in diese Einsicht zu nehmen. Einstimmig genehmigt.

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47. USC Oberstrahlbach, Gemeindebeitrag für Rasenmäherankauf (Zl. 262) Der USC Oberstrahlbach muß für die Betreuung des gemeindeeigenen Sportplatzes in Oberstrahlbach einen neuen Rasentraktor ankaufen, da der alte Mäher nach 14 Jahren Betrieb den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist und es laufend zu Reparaturen kommt. Eingeholte Kostenvoranschläge ergaben Kosten von rund 70.000,-. Der Verein, der sämtliche Erhaltungsarbeiten beim Sportplatz in Eigenregie und kostenlos durchführt, ersucht die Gemeinde nunmehr um einen Kostenbeitrag. Der Stadtrat beantragt die Gewährung eines Gemeindebeitrages in der Höhe von S 35.000,--. Einstimmig genehmigt. 48. Güterweg „Ottenschlag-Hintaus“, Fertigstellung (Zl. 612-1) Zufolge der Gemeinderatsbeschlüsse vom 13.9.1993 und 27.9.1994 erfolgt in Zusammenarbeit mit der Abteilung B/6 des Amtes der NÖ Landesregierung der Ausbau des Güterweges „OttenschlagHintaus“. Die Kosten zur Fertigstellung samt Vermarkung und Vermessung betragen für die Abschnitte West, Ost, Süd und Stichweg Binder voraussichtlich S 940.000,--. Die Bundes- und Landesförderung hiezu beträgt 50 %, sodaß ein Gemeindebeitrag in Höhe von ca. S 470.000,-verbleibt. Die Beschlußfassung dieses Gemeindebeitrages wird beantragt. Einstimmig genehmigt.

Der Bürgermeister:

ÖkR. Franz Pruckner Die Protokollprüfer:

(StR. Dr. Hans Mitterecker)

(GR Erich Böhm)

(GR Werner Fröhlich)

Schriftführerin:

(Eva Berger)

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(GR Dr. Christian Engelmann)

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