Mitteilungsblatt der

Gemeinde Ibach AMTSBLATT DER GEMEINDE IBACH Herausgeber und Herstellung: Gemeindeverwaltung Ibach Oberibach Hofrain 1 79837 Ibach Tel. 07672/842, Fax 07672/2497 e-mail: [email protected] Homepage: www.ibach-schwarzwald.de

Donnerstag, den 11. Dezember 2014

§ AAmttlliichhee BBekkaannnttm macchhuunngeenn

Nummer 26

In der Summe wird diese Veränderung zahlreiche Verbesserungen mit sich bringen. Für Fragen stehen wir Ihnen auf dem Rathaus gerne zur Verfügung.

Erscheinen des Mitteilungsblattes Das letzte Mitteilungsblatt 2014 erscheint am Donnerstag, den 18.12.2014. Redaktionsschluss ist am Dienstag, den 16.12.2014, 17.00 Uhr. Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr erscheint dann wieder am Freitag, den 09.01.2015. Redaktionsschluss

hierfür ist Dienstag, der 30.12.2014.

Ab 2015 gemeinsames Mitteilungsblatt der Gemeinden Ibach und Dachsberg Ab 2015 wird das Mitteilungsblatt dann auch ein neues Gesicht haben, die beiden Gemeinderäte in Ibach und Dachsberg haben jeweils gleichlautend beschlossen, ein gemeinsames „Mitteilungsblatt der Gemeinden Dachsberg und Ibach“ herauszugeben. Für die Bürgerinnen, Bürger und Einwohner in Ibach bringt dies einige Veränderungen mit sich. Das Mitteilungsblatt erscheint dann wöchentlich, Erscheinungstag ist der Freitag. Es wird in der gleichen Weise wie bisher verteilt. Durch die wöchentliche Erscheinungsweise erlangt das Mitteilungsblatt eine höhere Aktualität. In Dachsberg erfolgt die Ausgabe in dieser Form seit Bestehen der Gemeinde. Die wöchentliche Erscheinungsweise bringt eine Kostenreduzierung, durch die gemeinsame Herstellung, im personellen Bereich mit sich, der Sachaufwand und die Verteilungskosten steigen jedoch. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, wie dies in nahezu allen Gemeinden der Fall ist, eine Gebühr für das Mitteilungsblatt zu erheben. Diese beträgt dann 12 Euro im Jahr, d.h. 1,- Euro pro Monat. Die Kosten für die Anzeigen bleiben im bisherigen Bereich, erreichen dann jedoch eine vielfach höhere Leserschaft, erzielen eine bessere Wirkung. In den ersten Mitteilungsblättern des kommenden Jahres erhalten die Einwohner die Möglichkeit, das Mitteilungsblatt zu bestellen, wo und wie es bezahlt werden kann.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Dachsberg und Ibach über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr Am Mittwoch, 24. Dezember (Heiligabend), Mittwoch, 31. Dezember 2014 (Silvester) sowie Freitag, 2. Januar 2015 ist das Bürgermeisteramt Dachsberg geschlossen. Am Montag den 5. Januar 2015 sind sowohl das Bürgermeisteramt Ibach und auch das Bürgermeisteramt Dachsberg geschlossen. Ansonsten ist das Bürgermeisteramt zu den üblichen Dienststunden geöffnet.

Haushaltsrechnung und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Ibach hat in seiner Sitzung vom 08. Dezember 2014 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2013 liegt in der Zeit von Montag, den 15. Dezember 2014 bis Dienstag, den 23. Dezember 2014, jeweils einschließlich, während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus in Ibach und im Rathaus in Dachsberg-Wittenschwand, Zimmer 20, zur Einsichtnahme durch die Bürger und Abgabepflichtigen aus. Das Bürgermeisteramt Helmut Kaiser, Bürgermeister

Der Spruch der Woche: „Wer einen Dichter recht verstehen will, muss seine Heimat kennen.“ Joseph von Eichendorff

Seite 2

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Nummer 26

W Wiicchhttiiggee TTeelleeffoonnnnuum mm meerrnn uunndd Ö Öffffnnuunnggsszzeeiitteenn Öffnungszeiten des Rathauses Ibach Montag Donnerstag

14.30 bis 18.00 Uhr 08.30 bis 12.00 Uhr

Caritasverband Hochrhein e.V., Waldshut-Tiengen Caritassozialdienst – Beratung in versch. sozialen Belangen (Petra Lohmann) Sprechstunde in St. Blasien in den Räumen der Sozialstation, Friedhofstraße 8, 1. Stock: mittwochs, 13.30 bis 17.00 Uhr – (: 07672/481882

Öffnungszeiten des Rathauses Dachsberg

Diakonisches Werk Hochrhein

Montag

Dienststelle Waldshut, ( 07751/8304-0

Dienstag – Donnerstag Freitag

07.30 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr 07.30 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr 07.30 bis 13.00 Uhr

Beratungsgespräche nach Vereinbarung

DRK Servicestelle SeniorInnen NEU! Beratung rund um das Thema „Altern“ ( 07761-920124 Lucia Woldert, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säck. www.drk-saeckingen.de

Öffnungszeiten der Tourist-Information Dachsberg

Hospizdienst e.V.

Montag + Mittwoch Dienstag, Donnerstag + Freitag

Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen Brückenstrasse 1/Kolpinghaus, 79761 Waldshut-Tiengen

14.00 bis 18.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürstenmacherwerkstatt

( 07751/802-333 oder 07761/5534153

blv. Fachstelle Sucht

Anmeldungen für Gruppenführungen werden jederzeit unter ( 07672/842 oder 07672/9905-0 entgegen genommen.

Alkohol- und Medikamentenprobleme Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen

Landratsamt Waldshut

Jugend- und Drogenberatung Waldshut Bogenstr. 4, 79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: Montag Dienstag

07751/86-0 08.30 bis 12.30 Uhr 08.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr Die KfZ-Zulassungsstelle Waldshut ist bereits ab 7.30 Uhr, zusätzlich mittwochs von 07.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Müllabfuhr: 07751/86-5401

( 07751/89668-0

( 07751/89677-0

eMail: [email protected] Suchtprävention und Gesundheitsförderung Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen ( 07751/89668-11

Frauen- und Kinderschutzhaus Waldshut-Tiengen Telefonische Sprechzeiten der Beratungsstelle Courage, ( 07751/910843 Notruf-Telefon 07751/3553 Montag bis Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Donnerstag von 17.00 – 19.00 Uhr

Lebenshilfe Südschwarzwald FUD für Familien mit Kindern mit Behinderung Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen

Wichtige Rufnummern Rathaus Ibach Bauhof Ibach Rathaus Dachsberg Feuerwehr/Rettungsdienst Notruf

07672 / 842 07672/2290 07672 / 9905-0 112 110

Polizeiposten St. Blasien

07672 / 92228-0

Montag bis Freitag von 07.30 bis 17.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag bis 20.00 Uhr In der übrigen Zeit ist das Polizeirevier Bad Säckingen Tel. 07761/934-0 zuständig.

( 07741 / 965 72 77

Schwangerschaftsberatungsstelle Waldshut donum vitae – Staatl. anerkannte Beratungsstelle in Schwangerschaftskonflikten und Schwangerschaftsberatung Waldshut, Rheinstr. 8 ( 07751/898237

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Info ( 01805505999* Festnetzpreis 14 cent/min und Mobilfunkpreis maximal 42 cent/min Mo - Do 10 bis 18 Uhr, Fr 10 bis 14 Uhr

Tierschutzverein Waldshut-Tiengen

Bereitschaftsdienst der Ärzte zahnärztliche Notrufnummer

01805/19292-430 0180 3 222 555-30

Tierheim Steinatal 2, ( 07741/684033 Handy Notruf-Nr. 0151/55414785

Gift-Notruf

0761 / 270-4361

Kath. Pfarramt

Krankentransporte

07751 / 19222

der Seelsorgeeinheit Dachsberg-Ibach

Ev. Pfarramt St. Blasien

EnergieDienst AG Störungsnummer Servicenummer

07623/921818 07623/921242

Sozialstation St. Blasien e.V. Friedhofstr. 8, 79837 St. Blasien Telefon 07672/2145 oder 1604 Dorfhelferin-Einsatzleitung Schwester Ulrike Stich - ( 07672/2145 oder 07672/1604

07672 / 738 07672 / 906009

Für den Verkehrsteilnehmer - TÜV 1a-Autoservice Thomas Ebi Der nächste HU-Termin findet an folgendem Tag statt: Donnerstag, 18.12. ab 14.00 Uhr Abgasuntersuchungen sind jederzeit möglich! um telefonische Voranmeldung wird gebeten ( 07755/580

Seite 3

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Entwurf des Haushaltsplanes und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ibach für das Haushaltsjahr 2014 liegt in der Zeit von Montag, den 15. Dezember 2014 bis Dienstag, den 23. Dezember 2014, jeweils einschließlich, während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus in Ibach und im Rathaus in DachsbergWittenschwand, Zimmer 20, zur Einsichtnahme durch die Bürger und Abgabepflichtigen aus. Das Bürgermeisteramt Helmut Kaiser Bürgermeister

Infos zum Biosphärengebiet Südschwarzwald Seit geraumer Zeit diskutieren wir zusammen mit zahlreichen anderen Gemeinden die Einrichtung eines Biosphärengebietes Südschwarzwald. Mit regelmäßigen Info-Texten wollen wir über den Inhalt eines solchen Gebietes informieren, einfach den Inhalt und auch den Sachverhalt darlegen und näherbringen. Fragen und Antworten zum Thema „Landwirtschaft“ - Gibt es in der Pflegezone zusätzliche, über die bisherigen Regelungen hinausgehende naturschutzrechtliche Einschränkungen durch das Biosphärengebiet? Für die Pflegezonen werden weitgehend Flächen ausgewählt, die ohnehin bereits als Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) oder geschützte Biotope ausgewiesen sind. Hier gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen. - Welche Konsequenzen sind mit der Lage eines Grundstücks in der Pflege- bzw. Entwicklungszone verbunden? In der Pflegezone gelten die Einschränkungen, die bereits vor Ausweisung des Biosphärengebiets z. B. durch eine NSG-Verordnung oder das Verschlechterungsverbot eines FFH-Lebensraums gegolten haben. In der Entwicklungszone gibt es für die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft keine Einschränkungen. Eine gezielte Förderung von Naturschutzmaßnahmen ist bei schützenswerten Einzelflächen möglich. Dies gilt entsprechend auch für die Pflegezone. - Sinkt durch die Ausweisung des Biosphärengebietes möglicherweise der Wert meines landwirtschaftlichen oder bebauten Grundstücks? Da durch das Biosphärengebiet keine zusätzlichen Restriktionen eingeführt werden, sind keine Auswirkungen auf den Verkehrswert zu erwarten. Bebaute Grundstücke werden i. d. R. der Entwicklungszone zugeordnet, in welcher es nach wie vor keine Restriktionen geben wird. - Müssen die landwirtschaftlichen Betriebe auf biologisches Wirtschaften umstellen? Es besteht keine Verpflichtung zur Umstellung. Dies war auch im Naturschutzgroßprojekt FeldbergBelchen-Oberes Wiesental nicht der Fall. Wer sich zur Umstellung auf „Bio“ entschließt, kann dies im

Nummer 26

Biosphärengebiet selbstverständlich genauso tun wie außerhalb des Biosphärengebietes. Ggf. kann das Biosphärengebiet fachliche und finanzielle Unterstützung leisten. - Sind künftige Nachpflegemaßnahmen auf Flächen, welche über Naturschutzgroßprojekt oder LIFE-Projekt gefördert wurden (Offenhaltungsmaßnahmen, Biotoppflege u.a.) unabhängig von Förderinstitution und Förderprogramm auch künftig förderfähig? Eine wichtige Forderung des Zuschussgebers für das Naturschutzgroßprojekt war, dass die Ergebnisse des Projektes auch zukünftig in geeigneter Weise gesichert werden. Unabhängig davon, wer die Beratung und Planung der Maßnahmen vornimmt, findet die Förderung der Pflege durch LPR-Mittel oder MEKA auch in Zukunft statt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ggf. zusätzliche private und öffentliche Mittel eingeworben werden können, die dann ergänzend zur Verfügung stehen könnten. - Können in der Pflegezone landwirtschaftliche Betriebsgebäude zur Aufrechterhaltung der Pflege in der Pflegezone errichtet werden? Im Zuge der regulären Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in der Pflegezone ist dies nach Genehmigung auch weiterhin möglich. - Was wären mögliche Projekte? - Schwarzwälder Ziegen Für die Offenhaltung der Schwarzwaldlandschaft wird die Unterstützung durch die vierbeinigen Helfer benötigt. Neben der alten Rasse des Hinterwälderrindes kommt den Ziegen eine hervorragende Bedeutung bei dieser Tätigkeit zu. Im Zuge des Projektes „Schwarzwälder Ziegen“ könnte ein übergeordnetes Langfrist-Konzept für die Ziegenzucht im Biosphärengebiet erarbeitet werden, das sowohl den Ansprüchen der Landwirte bzgl. einer wirtschaftlichen Einnahme, des Naturschutzes und der Konsumenten gerecht wird. Es wäre auch in einer speziellen Vermarktungslinie zu arbeiten und ein neuer Markt zu schaffen - Hofnachfolge In vielen Fällen ist die Hofnachfolge nicht gesichert. Für die Bewahrung der Landschaft des Südschwarzwaldes ist die weitere landwirtschaftlich Bewirtschaftung der Flächen erforderlich. Im Projekt Hofnachfolge können verschiedene Ansätze systematisch erprobt und verglichen werden, wie es unter Einschluss auch sozialer, soziologischer und wirtschaftlicher Aspekte gelingen kann, das Ziel der Offenhaltung der Landschaft mit herkömmlichen Modellen, also dem bäuerlichen Familienbetrieb im Haupt- und Nebenerwerb aber auch anderen neuen Ansätzen wie der solidarischen Landwirtschaft (finanzielle Stadt-LandPartnerschaften) oder Regionalwert, zu erreichen.

Biosphärengebiet Südschwarzwald Aktualisierte Zonenkarten Ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Biosphärengebietes ist die Festlegung der Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Die Einteilung und Kategorisierung der Flächen ist für die Landbewirtschaftung von Interesse. Deshalb wurde im Juli/August diesen Jahres

Seite 4

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

mit interessierten Landwirten und Grundstücksbesitzern Einzelgespräche bezüglich der Zonierung durchgeführt. Die angebotenen Gesprächstermine fanden regen Anklang seitens der Landwirte. Zahlreiche Anträge auf Änderung der Zoneneinteilung wurden im Rahmen der Gesprächstermine oder bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. In vielen Fällen konnte den Wünschen der Antragsteller entsprochen werden. Diesbezüglich möchten wir darauf hinweisen, dass die hieraufhin aktualisierten Zonenkarten der Gemeinden Dachsberg und Ibach, unter folgendem Link abgerufen werden können: http://www.oekonzeptfreiburg.de/content_scripts/datei_upload.php?id=620 Durch Eingabe des Links öffnet sich aus datentechnischen Gründen ein weiteres Fenster. Hier klicken Sie bitte den Link an und speichern die Datei ab. Die aktualisierten Karten können auch auf den Rathäusern Dachsberg und Ibach beim Hauptamt -Herr Schlegel- während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder auch per Email unter [email protected], angefordert werden.

Mitteilung über Maßnahmen

verkehrsregelnde

Zur Durchführung der Veranstaltung „St. Blasier Waldweihnacht“ am 21.12.2014 auf dem Ziegelfeld/Bereich Loipenhütte außerhalb von St. Blasien, erlässt das Landratsamt Waldshut, Straßenverkehrsamt, folgende verkehrsrechtliche Anordnung: Während der Durchführung der Veranstaltung am Sonntag, den 21.12.2014 von 16.00 bis 22.00 Uhr wird ein Geschwindigkeitstrichter bis max. 30 km/h im Verlauf der Landstraße von der Abzweigung an der Urberger Säge bis zum Abgang zur Loipenhütte gebildet. Die Verkehrsteilnehmer werden um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

Hausmüllentsorgung montags ab 6:00 Uhr

Nächster Abfuhrtag für die BLAUE TONNE des Landkreises Samstag, den 20. Dezember 2014 Die Abfuhr beginnt um 6.00 Uhr.

Abholtermin für den „Gelben Sack“ Der nächste Abfuhrtermin in der Gemeinde Ibach findet am Samstag, den 03. Januar 2015, statt. Die Abfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr. Bei Fragen oder Reklamationen: Firma ALBA Schwarzwald GmbH, Tel.: 0800 22 32 555.

Nummer 26

Neue Abfuhrfirma für die Gelben Säcke ab 2015 Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass ab kommendem Jahr die Gelben Säcke nicht mehr von Fa. Alba eingesammelt werden, sondern von Fa. Remondis GmbH, Region Süd, mit Sitz in Lauchringen und Maulburg. Bei der Neuausschreibung für die Entsorgung der Gelben Säcke durch den hierfür zuständigen Systembetreiber, die Firma Landbell AG, im Frühjahr dieses Jahres hatte Firma Remondis den Zuschlag erhalten. Auch nach diesem Entsorgerwechsel werden die Gelben Säcke weiterhin alle vier Wochen abgeholt. Die Abholtermine können dem Müllkalender 2015 des Landkreises Waldshut entnommen werden. Wie in den vergangenen Jahren üblich, werden bereits ab Dezember 2014 bis Mitte Januar 2015 Gelbe Säcke an alle Haushalte im Landkreis Waldshut verteilt. Die Ausgabe von Gelben Säcken an Gewerbetreibende und Privatkunden erfolgt ab 2015 über die bekannten Ausgabestellen der Gemeinden. Gewerbetreibende müssen somit ihren Bedarf an Gelben Säcken nicht bei Firma Remondis bestellen. Bei Fragen und Reklamationen im Zusammenhang mit der Sammlung der Gelben Säcke können sich Bürgerinnen und Bürger an folgende Hotline der Fa. Remondis wenden: 0800 122 32 55.

Landratsamt Waldshut -LandwirtschaftsamtFortbildungsveranstaltungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Landwirte Nach dem aktuell gültigen Pflanzenschutzgesetz sind alle sachkundigen Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, die mindestens vier Stunden dauern muss. Für alle bisher sachkundigen Personen, die am 14.02.2012, dem Tag des Inkrafttretens des neuen Pflanzenschutzgesetzes, sachkundig waren, hat dieser Dreijahreszeitraum bereits am 01.01.2013 begonnen und endet am 31.12.2015. Das Landratsamt Waldshut -Landwirtschaftsamtbietet im Winter 2015 wieder Fortbildungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz als zweiteilige Veranstaltungen an: Termine Fortbildung Teil 1 – „Aktuelles aus dem Pflanzenbau“: Mittwoch, 07.01.2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Zum Kreuz“ in Weizen, Montag, 12.01.2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Lamm“ in Rüßwihl, Mittwoch, 14.01.2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Brauerei“ in Grießen, Mittwoch, 21.01.2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Zur Post“ in Birkendorf, Mittwoch, 04.02.2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Storchen“ in Waldkirch. Termine Fortbildung Teil 2 – „Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland“:

Seite 5

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Freitag, 23.01.2015 um 13:30 Uhr im Gasthaus „Zur Post“ in Birkendorf, Freitag, 06.02.2015 um 13:30 Uhr im Kreistagssaal des Landratsamtes Waldshut. In der Veranstaltung „Aktuelles aus dem Pflanzenbau“ werden u. a. neue gesetzliche Bestimmungen im Pflanzenschutz, standortgerechte Sortenempfehlungen sowie pflanzenbaulich sinnvolle Anpassungsmöglichkeiten an die Greening-Vorgaben vorgestellt. In der Veranstaltung „Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland“ erwarten Sie Vorträge zu den Themen „Herbizidresistenz im Ackerbau“ und „Applikationstechnik im Pflanzenschutz“. Zu diesen Veranstaltungen sind alle interessierten Landwirte herzlich eingeladen. Bei Teilnahme an beiden Veranstaltungen (Fortbildung Teil 1 und 2) wird vom Landwirtschaftsamt eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung bis spätestens ein Tag vor Veranstaltungsbeginn unter Tel. 07751/86-5301 mit Angabe von Veranstaltungstermin, Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zwingend erforderlich.

Landratsamt Waldshut -Kreisforstamt/KreisjagdamtLehrgänge für Privatwaldbesitzer an den Forstlichen Bildungszentren des Landesbetriebs ForstBW Die Angebote von Januar bis April 2015 (die Lg.Nummern sind in Kürze verfügbar): Forstliches Bildungszentrum Königsbronn 07.01. Grundlagen der Seilwindenbedienung 08.01. Einsatz von Rückewagen im Privatwald 16.-20.02. Holzernte-Aufbaulehrgang *%* 12.-13.03. Holzrücken im Privatwald *%* 23.-25.03. Durchforstung im Privatwald (Fichte, Buche) 30.03.-01.04. Holzrücken mit dem Pferd (Lg.-Gebühr 375 €) *%* 20.04. Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Seilwinden- Prüfung“ *%* 21.04. Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Forstkranprüfung“ *%* Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe 20.-22.01. Holzernte-Grundlehrgang *%* 02.-06.02. Kombinierter Motorsägenund Holzerntegrundlehrgang *%* 18.-20.02. Holzernte-Grundlehrgang *%* 03.-04.03. Motorsägen-Grundlehrgang für Frauen *%* 12.-13.03. Waldbewirtschaftung für Neueigentümer Teil 1 *** 19.-20.03. Wildschäden im Wald 23.-24.03. Walderneuerung durch Pflanzung 26.-27.03. Waldbewirtschaftung für Neueigentümer Teil 2 *** 16.-17.04. Waldbewirtschaftung für Neueigentümer Teil 3 *** Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn beim Veranstalter Teilnehmerkreis: Personen aus den Bereichen Privatwaldbesitz, Revierleitung, FBG-Angehörige, Betriebsangehörige von Kommunen und Unternehmen, Interessierte

Nummer 26

Kosten: Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vermerkt: 50 € Pro Tag, bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü ermäßigt: 25 €. Abweichende Lg.-Gebühr bei Motorsägen-Lehrgängen. Bei Mitgliedschaft in der SVLFG wird bei den mit *%* gekennzeichneten Lehrgängen eine Förderung von 30 € verrechnet; die Sachkundelehrgänge für Winden- und Forstkranprüfung sind für diesen Personenkreis gebührenfrei. Mitglieder der Forstkammer bekommen die mit *** gekennzeichneten Lehrgänge zu 100 % von ihrem Waldbesitzerverband gefördert. Am FBZ Königsbronn ggf. Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 € pro Tag bei Vollpension. Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsangebotes 2015. Nähere Informationen und Anmeldung bei: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22, 89551 Königsbronn, Tel: 07328/9603-13, Fax: 07328/9603-44, e-mail: [email protected] Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, RichardWillstätter-Allee 2, 76131 Karlsruhe, Tel: 0721/926-33 91, Fax: 0721/926-62 97, e-mail: [email protected] Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebs ForstBW finden Sie im Internet unter www.wald-onlinebw.de sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in der Broschüre aktiv für den Wald – Bildungsangebot 2015 des Landesbetriebs ForstBW.

Landratsamt Waldshut -JugendamtTagesmutter / Tagesvater: Eine Aufgabe für Sie? Tagesmütter/Tagesväter nehmen Kinder tagsüber in die eigene Familie und Wohnung auf, um sie während der meist berufsbedingten - Abwesenheit der Eltern zu betreuen. Können Sie sich diese Aufgabe vorstellen und haben Fragen bzgl. der weiteren Vorgehensweise? Frau Reinwardt und Frau Böhler vom Jugendamt Waldshut informieren Sie gern über alle notwendigen Voraussetzungen. Ebenso besteht die Möglichkeit, einer erfahrenen Tagesmutter Fragen zu stellen und mit ihr ins Gespräch zu kommen. Veranstaltungsort: Landratsamt Waldshut, Raum 262, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen Termin: 13.01.2015 Beginn: 10 Uhr und 11 Uhr Anmerkungen: Die Veranstaltung ist kostenfrei und unverbindlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ansprechpartner: Frau Reinwardt, Tel. 07751/86-4324, [email protected] Frau Böhler, Tel. 07751/86-4355, [email protected]

Seite 6

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Nummer 26

Landratsamt Waldshut -LandwirtschaftsamtDas Landwirtschaftsamt Waldshut lädt ein: Bauernbrot – Herstellung und Verkostung Regionales Die Landesinitiative „Blickpunkt Ernährung“ rückt 2014/2015 Brot aus der Region in den Mittelpunkt. Das Landwirtschaftsamt Waldshut lädt in Zusammenarbeit mit Familie Thoma aus Birndorf ein, den Herstellungsprozess von regionalem Bauernbrot kennenzulernen und Brot zu verkosten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Anmeldung also zwingend erforderlich. Termin: Donnerstag, 22. Januar 2015, 14.30 Uhr Ort: Backstube Thoma, Albbruck-Birndorf, Kreuzacherweg 1 Kosten: 10 €/ Person Anmeldung: [email protected] Betreff: Bauernbrot

Unternehmen können ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Beantragung von Arbeitslosengeld unterstützen Eine Entlassung ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein erheblicher Einschnitt. Unternehmen können ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber dabei unterstützen, wenn es gilt Arbeitslosengeld zu beantragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Entlassung oft eine erhebliche Zäsur. Eine nachfolgende Arbeitslosigkeit wirft wichtige Fragen auf: Wie kann der Lebensunterhalt bestritten werden? Wie wird der weitere berufliche Weg aussehen? Das Wichtigste ist die Fokussierung auf die neuen beruflichen Schritte. Dies gelingt am besten dann, wenn die finanziellen Fragen geklärt sind. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit zeitnah ausfüllen. Nur dann kann die Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen und die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich voll und ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt – auf die Arbeitsuche. Die Arbeitsbescheinigung sollte unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Es ist übrigens nicht erforderlich den letzten Entgeltzeitraum zu bescheinigen, wenn dieser erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgerechnet wird. Die Bescheinigung kann also bereits vor der Abrechnung ausgefüllt werden. Seit 2014 kann die Bescheinigung auch schnell und unkompliziert elektronisch ausgestellt werden. Dazu können die vorhandenen Meldewege genutzt werden. Weitere Informationen dazu finden sie unter http://www.arbeitsagentur.de/ in der Rubrik Unternehmen (Projekt BEA)

Handwerk inklusiv Handwerkskammer Konstanz fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben – Neuer Ratgeber und Beratungsangebot Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft sind alle gefragt. Aber gerade im Arbeitsleben finden Menschen mit Behinderung oft nur schwer einen Platz. Ein Projekt der Handwerkskammer Konstanz will das ändern und Handwerksbetriebe mit einem breit angelegten Informations- und Beratungsangebot für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gewinnen. Jetzt ist dazu der neue Ratgeber „Handwerk inklusiv“ erschienen, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einen Überblick über Chancen, Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner gibt. Kompetente Beratung für Betriebe „Gerade das Handwerk bietet gute Möglichkeiten für eine Inklusion von Menschen mit Behinderung“, sagt Handwerkskammerpräsident Gotthard Reiner. „In den kleinen und mittelständischen Betrieben gibt es ein gutes und familiäres Miteinander. Hier hilft man sich gegenseitig und ist bereit, soziale Verantwortung zu übernehmen. Allerdings braucht es dazu die entsprechende Unterstützung. Und genau die können wir jetzt bieten.“ Mit speziell geschulten Mitarbeitern wird die Handwerkskammer Mitgliedsbetriebe in rechtlichen und organisatorischen Fragen rund um das Thema Inklusion und bei der Beantragung von Fördermitteln kompetent unterstützen. Dazu arbeitet sie eng mit den Arbeitsagenturen, Jobcentern, Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten, Rehabilitationsträgern und weiteren Stellen zusammen, die Menschen mit Behinderung und ihren Arbeitgebern Unterstützung anbieten. Bereits heute gute Erfahrungen mit Inklusion Bereits heute gibt es im Handwerk gute Erfahrungen beim Thema Inklusion. So werden im Kammerbezirk Konstanz beispielsweise jährlich rund 150 junge Menschen mit Behinderung zu Fachpraktikern in verschiedenen Gewerken ausgebildet. „Wenn Menschen mit Behinderung ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden, sind sie motivierte, leistungswillige und zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf ihr Potenzial wollen und dürfen wir gerade auch in Hinblick auf die Fachkräftesicherung nicht verzichten“, so Gotthard Reiner. Individuelle Möglichkeiten auszuloten lohne sich also für beide Seiten – zumal heute technische Arbeitshilfen viele Einschränkungen ausgleichen können. Weiter Barrieren in den Köpfen abbauen Physische Barrieren sind aber nur das eine: „Meistens sind es Vorurteile und falsche Vorstellungen, die Menschen mit Behinderung ausschließen“, sagt Carola Kunturis, Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Konstanz. Die Konditormeisterin weiß, wovon sie spricht: Sie ist selbst Mutter eines behinderten Sohnes und kennt sowohl die Hürden des Alltags wie auch die Sorge um die berufliche Zukunft. Deswegen hat sie sich auch gerne als Patin für das Inklusionsprojekt der Handwerkskammer zur Verfügung gestellt. „Das Recht

Seite 7

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

auf Teilhabe lässt sich nur verwirklichen, wenn die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden“, so ihre Überzeugung. Genau das ist ein weiteres Ziel des Projekts: In den kommenden Monaten will die Handwerkskammer auf Multiplikatoren und Betriebe zugehen und nicht nur für das neue Beratungsangebot, sondern auch für die Idee der Inklusion selbst kräftig die Werbetrommel rühren. Großer Informationsbedarf in kleinen Unternehmen „Wir machen die Erfahrung, dass insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein großer Informationsbedarf besteht“, sagt Andrea Kurtenacker vom Projekt REHADAT des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, das umfangreiche Informationsportale zum Thema Arbeitsleben und Behinderung anbietet. „Oftmals sind die Unternehmer bereit, Menschen mit Behinderung einzustellen, scheitern aber bereits bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten häufig undurchsichtig sind und sich nicht auf den ersten Blick erklären. Hier tut die richtige und gezielte Information Not.“ Das Angebot einer ergänzenden Beratung hält Ute Breinlinger von der Agentur für Arbeit KonstanzRavensburg für besonders wichtig: „Es braucht Experten, die sich auskennen und die mit den verschiedenen Partnern schnelle, individuelle Lösungen erarbeiten können“, so ihre Einschätzung. Das neue Angebot der Handwerkskammer unterstütze die Arbeitsagentur daher sehr gut in ihrer täglichen Arbeit. Handwerk zeigt viel persönlichen Einsatz Michael Rimkus von der Agentur für Arbeit Lörrach dankt den Handwerksbetrieben im Kammerbezirk für das bereits in der Vergangenheit gezeigte Engagement bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: „Insbesondere die Klein- und Kleinstbetriebe des Handwerks leben den Inklusionsgedanken, indem sie durch einen großen persönlichen Einsatz auch jungen Menschen mit Handicap eine Chance für einen beruflichen Einstieg bieten“, so seine Erfahrung. Wenn es mit dem Projekt „Handwerk inklusiv“ gelinge, die Betriebe auf die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen und sie zu sensibilisieren, diese Leistungen bei einem der Netzwerkpartner abzurufen, sei dies ein Erfolg. Das Jobcenter des Landkreises Waldshut, das eigens für Menschen mit Behinderung einen Fachbereich eingerichtet hat, ist der Handwerkskammer Konstanz ebenfalls dankbar, dass sie sich mit diesem Projekt noch intensiver für die Integration behinderter Menschen einsetzt. „Das neue Angebot der Handwerkskammer nehmen wir im Interesse der schwerbehinderten Menschen in unserer Region gerne an. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, diesen Personenkreis in Arbeit zu vermitteln“, so der Leiter des Jobcenters Waldshut, Klaus Albicker. Unterstützung für die Suche nach Praktikums- und Arbeitsplätzen Auch im Landkreis Konstanz freut man sich über den direkten Draht zu den Betrieben: Hier hat der Integrationsfachdienst zusammen mit dem Landratsamt bereits 2009 eine Arbeitgeber-Initiative ins Leben gerufen und konnte seitdem fast 40 junge Menschen

Nummer 26

allein mit geistigen Einschränkungen in unterschiedlichste Arbeitsbereiche vermitteln. „Wir sind auch weiterhin auf der Suche nach geeigneten Praktikaund Arbeitsplätzen im Helferbereich, weshalb wir die Initiative der Handwerkskammer aktiv unterstützen“, sagt Rudolf Thieser vom Integrationsfachdienst Radolfzell. Hintergrund: Das Projekt „Implementierung von Inklusionskompetenz bei der Handwerkskammer Konstanz“ ist Teil der „Initiative Inklusion“, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben fördern will. So sollen unter anderem 1.300 zusätzliche Ausbildungsplätze für schwerbehindere Jugendliche und 4.000 neue Arbeitsplätze für über 50- jährige schwerbehinderte Männer und Frauen entstehen. Das Projekt wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert. Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Konstanz ist Sonja Ruetz, Tel. 07531/205-418, E-Mail [email protected].

Volkshochschule Todtmoos Sicher und gelassen im Umgang mit Stress In diesem Kurs lernen die Teilnehmer verschiedene Möglichkeiten, mit alltäglichem Stress umzugehen: - Stress – Was ist das eigentlich? Meine Kompetenzen zur Stressbewältigung; Methoden zur Stärkung der persönlichen Ressourcen - Entspannungs- und Mediationstechniken (incl. kurzer praktischer Durchführung Progressive Muskelentspannung, Mindfulness-(Achtsamkeits-) Training) - Mentaltraining Stressverschärfende und förderliche Denkmuster; Förderliche Gedanken entwickeln und verankern

Seite 8

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

- Problemlösetraining Konfliktlösungen erarbeiten – den eigenen Weg finden und im Alltag handeln - Genusstraining erholsam Schlafen (9 Regeln) - Sport und Bewegung – Soziales Netz – Zukunftsvision – Zeitplanung – Akutfallstrategie Leitung: Cornelia Borisch ( zertifizierter Coach, Fitness & Personal Trainerin ) Beginn/Dauer: 3 Abende, dienstags ( Termine: 27.01.2015, 03.02.2015 und 10.02.2015 ), jeweils 18.30 - 21.30 Uhr Ort: Konferenzraum (Wehratalhalle) Teilnehmerzahl: 6 – 12 Teilnehmer Kursgebühr: 30,- EUR Für die praktischen Übungen bitte eine Matte und eine Decke mitbringen. Verbindliche Anmeldung zu den Kursen bei der VHSGeschäftsstelle im Rathaus (Frau Hummel), Tel. 07674/ 848-23.

AOK warnt vor Erkältungen - Risiko bei kaltem Wetter steigt Grippeimpfung – kleiner Pieks mit großer Wirkung Waldshut-Tiengen, 1. Dezember – Nach dem warmen Herbst sollen jetzt die ersten Wintertage kommen. „Bei dem kalten Schmuddel-Wetter steigt die Gefahr einer akuten Infektionen der oberen Atemwege“, warnt Nina Blattmann, Leiterin des AOK-Gesundheitszentrums in Waldshut und weist auf das vergangene Jahr hin: „Im ersten Quartal 2013, also von Januar bis März, waren ungefähr zweieinhalb Mal mehr Versicherte betroffen als im dritten Quartal, von Juli bis September.“ Nach Untersuchungen der AOK seien im Landkreis Waldshut im vergangenen Jahr 18.061 AOK-Versicherte wegen Infektionen der oberen Atemwege in ambulanter oder stationärer Behandlung gewesen. „Das sind fast 2.500 Fälle mehr als in den Vorjahren“, rechnet Blattmann vor. Insgesamt jeder Dritte war im vergangenen Jahr mindestens einmal erkältet!“ Im Jahr 2012 sei lediglich etwa jeder vierte Versicherte betroffen gewesen. Zur Gruppe der akuten Infektionen der oberen Atemwege gehören unter anderem Erkältungsschnupfen, akute Nasennebenhöhlenentzündungen, akute Entzündungen des Halses oder Rachens, akute Mandelentzündung, akute Entzündung von Kehlkopf oder Luftröhre und der bekannte sogenannte ‚Grippale Infekt‘. „Die tatsächliche Häufigkeit der Krankheiten dürfte höher sein“, vermutet Nina Blattmann. „Denn erfasst werden von uns nur Versicherte, die wegen ihrer Erkrankung auch tatsächlich zum Arzt gehen.“ Der Schwerpunkt der Erkrankungen liege bei Kindern und Jugendlichen. Mit zunehmendem Alter nehme die Anfälligkeit ab. „Jetzt ist auch die beste Zeit für eine Grippeschutzimpfung. Richtig geschützt ist man dann

Nummer 26

zwei Wochen später“, sagt die Gesundheitsexpertin. Eine Impfung sei prinzipiell für jeden sinnvoll. Doch vor allem auch Kinder und junge Erwachsene mit einem Immun-Defekt oder einer chronischen Krankheit wie beispielsweise Asthma oder Diabetes seien besonders gefährdet und sollten sich auf jeden Fall impfen lassen. „Für diese Patienten kann die Impfung genau wie für ältere Menschen lebensrettend sein, denn die Grippeviren belasten das Immunsystem derart, dass es anfällig wird für weitere Krankheitserreger“, meint Nina Blattmann. „So kann es zu schweren FolgeErkrankungen kommen.“ Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Schutzimpfung auch für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche, um Komplikationen auszuschließen. „Zur Vermeidung eines durch Schnupfenviren ausgelösten Erkältungsschnupfens ist es ratsam, sich nach einem engen Kontakt mit verschnupften Menschen die Hände zu waschen, ausreichend zu trinken, viel frisches Obst und Gemüse zu essen und sich regelmäßig an der frischen Luft zu bewegen“, rät Blattmann. Zu den häufigsten Virenüberträgern gehören Türklinken und Haltegriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese sollten nach Möglichkeit nicht mit der Fingerspitze berührt werden, weil man sich damit häufig ins Gesicht fasst und dadurch die Viren überträgt. „Wenn Schmerzen bei der Atmung auftreten, sollten Betroffene auf jeden Fall zum Arzt gehen“, warnt Blattmann. „Er kann dann abschätzen, ob es sich nicht vielleicht sogar um eine Lungenentzündung handelt.“ Auch wer über plötzlich sehr hohes Fieber mit über 40,5 Grad Celsius oder über Fieber klage, das länger als einen Tag anhält, solle zum Arzt gehen.

Kompetenzzentrum Biberach

Holzbau

&

Ausbau,

Kurs zum Gebäudeenergieberater (HWK) startet im Januar Letzte Chance zur Anmeldung! Das Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau bietet von Januar bis März 2015 in 10 Tagesblöcken mit je drei Tagen die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) an. Sie sind Meister in Handwerk, Bauingenieur, Architekt oder Techniker und wollen Ihr Wissen in den Bereichen Energieeffizienz, Lüftungs-und Heizungstechnik sowie Energieberatung erweitern, dann ist dieser Kurs genau richtig. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie zur Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste, damit verbunden ist die Erstellung bzw. Bestätigung von KfWAnträgen sowie das Ausstellen von Energieausweisen. Diese Fortbildung wird aus Mitteln des ESF gefördert, wobei für Teilnehmer aus Baden-Württemberg die Seminargebühren mit 30% bzw. 50% bezuschusst werden. Den Zuschuss beantragen wir für Sie. Kursbeginn: 08. Januar 2015 Anmeldeschluss: 15. Dezember 2014 Weitere Informationen und Anmeldung unter: Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Wolfgang Schafitel – 07351 / 44091-55, Email: [email protected], www.zimmererzentrum.de

Seite 9

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Elternkurs „Abenteuer Pubertät“ KESS steht dabei für kooperativ, ermutigend, sozial, situationsorientiert. In einer gelassenen Haltung, die darauf vertraut, dass Jugendliche und Eltern bereichert aus der Phase der Pubertät herausgehen, werden die anstrengenden und schönen Seiten in den Blick genommen. Der Kurs unterstützt Mütter und Väter in dieser Zeit des Umbruchs und zeigt Wege, wie sie Jugendliche in ihrem Selbstwertgefühl stärken, Grenzen respektvoll setzen und Kooperation entwickeln können. Die Themen der Kurseinheiten: · Veränderungen wahrnehmen soziale Grundbedürfnisse achten · Achtsamkeit entwickeln - Position beziehen · Dem Jugendlichen das Leben zutrauen - Halt geben · Das positive Lebensgefühl stärken - Konflikte entschärfen · Kompetenzen sehen - das Leben gestalten Der nächste Kurs beginnt am Donnerstag, 8. Januar 2015 und wird fortgesetzt am Donnerstag, 15.1. und 22.1.2015, jeweils von 19:30 – 22:00 Uhr in Görwihl, Kath. Pfarrheim, Kirchstraße Referentin: Maria Kaiser, Gattrütte 8, 79809 WeilheimRemetschwiel, Tel.: 07755/938038, Email: [email protected] Kosten: 40 € Einzelperson, 55 € Elternpaar; inkl. TNUnterlagen Anmeldung: Kath. Dekanat Waldshut, Eisenbahnstr. 29, Tel. 07751/8314-604 Email: [email protected], www.dekanat-waldshut.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Arbeitskreis Ökologische Jugendfreizeiten

Kinder-

und

Zeltlager und Erlebnisreisen 2015 Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Das vielfältige Freizeitenprogramm 2015 vom Arbeitskreis ökologische Kinder- und Jugendfreizeiten ist jetzt online. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird in den Pfingst- und Sommerferien eine große Auswahl an spannenden Freizeiten und Zeltlagern geboten. In den Pfingstferien geht es nach Korsika ans Meer, mit Kajaks nach Ostfrankreich oder zu einer Trekkingfreizeit nach Belgien. Außerdem findet ein Kinderzeltlager zum Thema „“Freche Forscher“ statt und ein ZirkusfreizeitenTeam freut sich auf begeisterte Kinder. Im Sommer gibt es für Kinder ein buntes Freizeitenangebot auf einem wunderschön gelegenen Zeltplatz mit Badesee. Ob Kinderzirkus, Theaterfreizeit, Harry Potter, Oinxingen, in 7 Tagen um die Welt und noch weitere Schwerpunkte – neben dem thematischen Programm jeder Freizeit bleibt natürlich noch viel Zeit für Spiel- & Bastelangebote und Wasserspaß. Für Jugendliche ist in den Sommerferien fast alles möglich: Meerbegeisterte Jugendliche können sich auf

Nummer 26

Sardinien, Korsika, in Kroatien oder Südfrankreich vergnügen. Von Norwegen über Irland bis zu den kroatischen Inseln und können die Teilnehmer in kleinen Gruppen auf vielfältige Weise Europa entdecken. Ob man mit dem Rucksack Estland entdeckt, mit dem Floß in Schwedens Flusslandschaft unterwegs ist, in Korsika oder Schottland beim Trekking in den Bergen den Blick aufs blaue Meer genießt, in Südfrankreich mit dem Kanu das „Savoir-Vivre“ erlebt oder am Bodensee Wasserspaß und Ausflüge genießt – für jeden ist etwas dabei. Bei internationalen Begegnungen lernen sich Jugendliche aus Deutschland, Frankreich, Polen, Serbien und der Ukraine kennen. Abseits von Kommerz und Individualtourismus spannende und erlebnisreiche Freizeiten zu organisieren, das ist das Interesse des von BDP und BUNDjugend getragenen landesweiten Arbeitskreises. Geleitet werden die Freizeiten von ehrenamtlich engagierten jungen Erwachsenen, die von den beteiligten Verbänden zu JugendgruppenleiterInnen ausgebildet werden und sich intensiv auf die Freizeit vorbereiten. Unterstützt werden sie dabei durch hauptamtliche PädagogInnen. Ausführliche Informationen zu den Freizeiten 2015 gibt es im Internet unter www.ak-freizeiten.de. Ab sofort kann man sich anmelden. Das gedruckte Programm ist ab 6. Dezember erhältlich beim Arbeitskreis ökologische Freizeiten, Grafenberger Str. 25, 72658 Bempflingen, fon 07123-360 65 65, fax 07123-360 65 66, Email: [email protected] Homepage: www.ak-freizeiten.de

Lust auf Besuch? Lateinamerikanische suchen Gastfamilien!

Schüler

Die Schüler der Andenschule Bogota (Kolumbien) wollen gerne einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien haben nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 25. April bis zum Sonntag, den 12. Juli 2015. Wer Kolumbien kennen lernen möchte ist zu einem Gegenbesuch an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Geschäftsstelle, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, e-mail: [email protected], www.humboldteum.com

Seite 10

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

SSpprreecchhttaaggee Pflegestützpunkt des Waldshut Außensprechstunden

Landratsamtes

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut ist eine Beratungsstelle für die Bevölkerung zu allen Fragen rund um die Pflege. Sie erhalten von seinen Mitarbeiterinnen kostenlos und neutral Informationen zu den Themen Pflege, Versorgung, Vorsorgemöglichkeiten, rechtliche Vertretung, gesetzliche Leistungsansprüche und Ähnliches mehr. Sie geben daneben auch Auskünfte zu den regionalen Hilfeangeboten und bieten Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Der Pflegestützpunkt hat seinen Sitz im Landratsamt Waldshut und bietet für die Gemeinden Görwihl, Herrischried, Rickenbach und Dachsberg/Ibach Außensprechstunden im Rathaus Görwihl an. Die zuständige Beraterin ist Frau Probst. Die nächste Außensprechstunde des Pflegestützpunktes findet am Mittwoch, den 07.01.2015 in der Zeit von 9.00 bis 10.30 Uhr im Rathaus Görwihl statt. Terminvereinbarungen unter Tel.: 07751 86 4256 oder per E-Mail [email protected]

Sprechstunden des Kreisjugendamts in St. Blasien Die Sprechstunden finden 14-tägig donnerstags, jeweils in der geraden Kalenderwochen in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus St. Blasien statt. Weitere Auskünfte ' 07751/86-0. in Görwihl Die Sprechstunden finden am zweiten Donnerstag eines jeden Monats in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus Görwihl statt. Weitere Auskünfte ' 07751/86-0.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Sprechtag im Landkreis Waldshut Terminvereinbarung unter 07751/89580.

VdK Sozialrechtsschutz GmbH Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten- Krankenund Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte und Terminvereinbarung erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicerstelle LÖRRACH Tel. 07621/ 939 639-0 mail: [email protected] Ihre Ansprechpartnerin für den Ortsverband Dachsberg-Ibach ist Angelika Zipfel, ' 07755/776.

Nummer 26

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wir bieten kostenlose und firmenunabhängige Beratung für sehbehinderte und blinde Menschen. Dies umfasst: Alltagshilfsmittel, elektronische Lesehilfen und Rehabilitationstraining. Außerdem helfen wir bei der Beantragung von blinden- oder Sehbehindertenangelegenheiten (Schwerbehindertenausweis, Lesegeräte oder Vorlesesysteme. Bei entsprechenden Voraussetzungen die Antragsstellung auf Landesblindenhilfe). Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg Telefon: 0761 36122 Telefax: 0761 36123 E-Mail: [email protected] Internet: www.bsvsb.org Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. hat ca. 700 Mitglieder, die sich regelmäßig zu diversen Veranstaltungen zusammenfinden. Die Angebote umfassen einerseits gesellige Veranstaltungen und zum anderen blindheits-, bzw. sehbehindertenspezifische Themen. Auch werden Treffen veranstaltet, bei denen zwecks besserer Integration, kulturelle Angebote in einer für sehgeschädigte gerechten Weise dargestellt werden. Der Verein gliedert sich in 5 Bezirksgruppen: Ihr direkter Ansprechpartner in der Bezirksgruppe Oberrhein (OBE) Bezirksgruppenleitung: Frau Sabine Bastianelli Steggelenbuck 6 79761 Waldshut-Tiengen E-Mail [email protected] Telefon: (07741) 637 58 Stammtische in den Bezirksgruppen Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. bietet unter anderem Veranstaltungen an, auf denen sich Betroffene in „lockerer“ Atmosphäre über den täglichen Umgang mit ihrer Behinderung austauschen können. Veranstaltungskalender Bezirksgruppe Oberrhein 28.03.2015 Frühjahrsversammlung 10.05.2014 "carpe vitam" Tag für behinderte und nichtbehinderte Menschen in Lauchringen Marktplatz 28.06.2015 Sommerausflug 12.09.2015 Herbstversammlung 13.12.2015 Adventsfeier

Caritasverband Hochrhein e.V. Frühstückstreff für seelisch belastete Menschen Der Frühstückstreff ist ein Treffpunkt für psychisch belastete Menschen sowie alle interessierten Personen. Hierfür werden engagierte ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gesucht. Die Helfer benötigen keine Vorkenntnisse. Die Treffen finden 14-tägig, jeweils mittwochs, von 9.30 bis 11.30 Uhr statt im Theophil-Lamy Haus, Im Frongarten 2, 79837 St. Blasien. Wer sich angesprochen fühlt und/ oder mithelfen möchte, kann sich gerne unter der Telefonnummer 07751/801133, [email protected] (B. Scholz) oder 07751/801136, [email protected] (K. Drong) melden.

Seite 11

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Selbsthilfegruppe „Menschen Bipolaren Erkrankung“

mit

einer

Die Selbsthilfegruppe „Menschen mit einer Bipolaren Erkrankung“ trifft sich immer am letzten Montag eines Monats von 17:00 bis 18:30 Uhr im Caritasverband Hochrhein, Poststr. 1, 79761 Waldshut. Nächstes Treffen am 27.10.2014 Telefon: 07751/8011-43 (Andreas Maichle, Caritasverband Hochrhein)

A Auuss ddeem m GGeem meeiinnddeerraatt Aus der letzten Gemeinderatsitzung vom 24. November 2014 1. Frageviertelstunde für Bürger Es wurden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe weiterer Untersuchungsergebnisse der Wasserversorgungsanlagen Am 27.10.2014 wurden Proben aus den Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde entnommen. Die chemischen Untersuchungsparameter weisen keine Beanstandungsmerkmale auf. In allen Versorgungsbereichen wird ein über Marmorfilteranlagen entsäuertes Trinkwasser eingespeist. Die in der Trinkwasserverordnung 2011 festgelegten Grenzwerte für den pH-Wert und das Calcitlösungsvermögen sind einheitlich eingehalten. Die Entsäuerungsanlagen der Hochbehälter arbeiten mit guter Wirksamkeit. Die Gesamthärte ist mit einem Wert von 0,63 bis 1,06 mmol/l. nieder und der „Härtebereich weich“ des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes in allen Versorgungsbereichen zutreffend. Bürgermeister Kaiser dankte den Bauhofmitarbeitern für eine einwandfreie Betreuung der Aufbereitungsanlagen. 3. Überwachung der Abwasseranlagen der Gemeinde Ibach, Bekanntgabe der letzten Untersuchungsergebnisse Die Abwasseranalysen bestätigen, dass die wasserrechtlichen Anforderungen für die Kläranlagen Ibach und Mutterslehen eingehalten werden. Die in den letzten Jahren vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen konstante Werte bzw. sind in Ordnung. Auch die Ablaufwerte auf der Anlage in Mutterslehen haben sich dank der in den letzten Jahren durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen zunehmend verbessert. 4. Gewässeruntersuchungen im Bereich der Kläranlagen Ibach und Mutterslehen, Bekanntgabe Ergebnisse der gewässerökologischen Untersuchungen Die wasserrechtlichen Genehmigungen der Kläranlagen in Ibach und Mutterslehen laufen zum 31.12.2015 aus. Im Rahmen der Antragstellung für eine Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigungen ist es erforderlich, die Gewässer der betreffenden Anlagen gewässerökologisch untersuchen zu lassen.

Nummer 26

Der Gemeinderat hatte hierzu in seiner Sitzung vom 17.03.2014 den Auftrag zur Untersuchung der Gewässer an die Fa. Hydro Consult, Teningen, erteilt. Die Ergebnisse zeigen, dass durch das Ablaufwasser der Anlagen in den Ibach und das Steinbächle nur geringe Veränderungen des Bachbiotops entstanden und der ökologische Zustand unterhalb der Anlagen nach der Wasserrahmenrichtlinie als „gut“ bezeichnet werden kann. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Einfluss des über die Kläranlagen in Ibach und Mutterslehen zugeleiteten Abwassers auf den ökologischen Zustand des Ibachs sowie des Steinbächles als gering einzustufen ist. Die gesamten untersuchten Abschnitte fallen in die Stufe „gering organisch belastet“. Angemerkt wird auch, dass sich die Reinigungsleistungen der Anlagen in der Zwischenzeit weiter verbessert haben, da im Oktober 2013 auf der Anlage Ibach neue Belüfterkerzen eingebaut, und der alte Rechen im Zulaufbereich erneuert wurde. Anfang 2014 wurde auf den Anlagen Ibach und Mutterslehen eine Fällmittelstation installiert, um den Phosphatgehalt dauerhaft niedrig zu halten und entstehenden Schwimmschlamm zu bekämpfen. Bei beiden Anlagen wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass sich der Fremdwasseranteil im Zulauf der Kläranlagen, Ibach 2013 mit 23 %, Mutterslehen 2013 mit 54%, negativ auswirkt. Trotz Trennsysteme kommt es bei länger anhaltenden Regenfällen übers Jahr hinweg somit häufig zur Ableitung ungereinigten Wassers in die Bäche. Die Berichte wurden an das Landratsamt Waldshut, Amt für Abwasserwirtschaft, zur Beurteilung und Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigungen weitergeleitet. 5. Kanalschadenskataster der Gemeinde Ibach, Bekanntgabe Ausschreibungsergebnis und Beschlussfassung Auftragsvergabe zur Durchführung von Kanaluntersuchungen Gemäß Verordnung des Umweltministeriums über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen sind kommunale Kanalisationen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Überprüfungen und erforderliche Sanierungen sind nach wasserwirtschaftlichen Dringlichkeiten durchzuführen. Die Überprüfungen sind in bestimmten Intervallen zu wiederholen. Das umfangreiche Kanalnetz der Gemeinde Ibach weist in vielen Bereichen, allein schon auf Grund des Alters, erhebliche Mängel auf. Die vorhandenen Schäden sind, soweit möglich, in einem Kanalschadenskataster zu erfassen und sollten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten behoben werden. Dieses Kanalschadenskataster ist ständig mit den neuen Untersuchungen fortzuschreiben und auf aktuellem Stand zu halten. Die letzten Untersuchungen wurden vor ca. 15 Jahren durchgeführt. Die Gemeinde beabsichtigt daher das komplette Leitungsnetz neu zu untersuchen um somit die Grundlagen für eine künftige Sanierungsplanung zu erstellen. Erklärtes Ziel ist hierbei eine Eliminierung des überhöhten Fremdwasseranteiles auf den Kläranlagen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel sollen

Seite 12

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

diese Arbeiten durchgeführt werden. Zur Erlangung der erforderlichen Eigenmittel müssen die Untersuchungen auf einen Zeitraum von 3 Jahre gestreckt werden. Herr Meier vom Ing. Büro Hunziker-Betatech erläuterte, dass daher zunächst für 1/3 des gesamten Kanalnetzes im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vier Fachfirmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Zur Submission lag nur ein Angebot vor. Die angebotenen Preise sind jedoch auskömmlich. Es wird daher empfohlen den Auftrag für die ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Reichel, Titisee-Neustadt, zum Angebotspreis von 8.834,42 € zu vergeben. Ergänzend teilte Herr Meier mit, dass weitere Verbesserungsmaßnahmen auf der Kläranlage Mutterslehen erforderlich werden. Die Belüftungsanlage muss gewartet und erneuert werden. Auch das Lüftungsgebläse für die Tiefenbelüftung des Belebungsbeckens ist veraltet und unwirtschaftlich. Vor ca. 4 Wochen ist der Gebläsemotor komplett ausgefallen und konnte nur provisorisch wieder in Gang gesetzt werden. Alleine schon durch einen wesentlich geringeren Stromverbrauch eines neuen Gebläses mache sich eine Neuanschaffung bezahlt. Durch die geplanten Maßnahmen sind auch zukünftige Erweiterungsmaßnahmen der Anlage im Hinblick auf eine evtl. Erweiterung des Gasthauses Hirschen offen. Die geplanten Instandhaltungsarbeiten belaufen sich auf ca. 15.400,- € und sollten durchgeführt werden. Bürgermeister Kaiser erläuterte dass hierfür Rücklagen zur Verfügung stehen, die speziell für diese Zwecke in den vergangenen Jahren gebildet wurden. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Durchführung der Kanaluntersuchungen wie angeboten an die Fa. Reichel, Titisee-Neustadt, zu erteilen. Die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten der Belüftungsanlage der Kläranlage Mutterslehen sollen durchgeführt werden. Das Ing .Büro wird hierzu die erforderlichen Angebote einholen. (Abstimmung einstimmig) 6. Gutachterausschuss der Gemeinde Ibach, Nachbestellung eines Vertreters des Finanzamtes Waldshut-Tiengen als Mitglied des Gutachterausschusses Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches hat die Gemeinde zur Ermittlung von Bodenrichtwerten, Gebäude- und Grundstückswerten und grundstücksgleichen Rechten einen Gutachterausschuss zu bestellen. Die Bestellung erfolgt auf Beschluss des Gemeinderates. Der derzeitige Gutachterausschuss ist für den Zeitraum vom 01. Oktober 2012 bis 30. September 2016 bestellt worden. Gemäß der Gutachterausschussverordnung BadenWürttemberg ist für jeden Gutachterausschuss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden von der örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen. Das Finanzamt Waldshut-Tiengen teilt mit, dass Herr Lothar Grieshaber, welcher bisher für das Finanzamt in den Gutachterausschuss der Gemeinde bestellt war, aus der Finanzverwaltung ausgeschieden ist. Deshalb schlägt das Finanzamt als weiteren Gutachter für die

Nummer 26

Finanzbehörden Herrn Erwin Matthias, ÜhlingenBirkendorf, für den Gutachterausschuss der Gemeinde Ibach, vor. Der Gemeinderat stimmte der Bestellung von Herrn Erwin Matthias als ehrenamtliches Mitglied des Gutachterausschusses, zu. (Abstimmung einstimmig) 7. Antrag der Gemeinde Albbruck auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule, Beteiligung der Gemeinde Ibach an der Dialogrunde Die Gemeinde Albbruck beabsichtigt an der heutigen Grund- und Werkrealschule Albbruck zum Schuljahr 2015/16 eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Dieser beim Staatlichen Schulamt Lörrach gestellte Antrag ist gemäß den Schulgesetzen Anlass für ein Verfahren der regionalen Schulentwicklung. Danach hat der Schulträger, der eine öffentliche Schule einrichten, aufheben oder eine Änderung der Schulart, der Schulform oder des Schultyps vornehmen möchte, die vom Antrag berührten Gemeinden, Landkreise und anderen von der schulorganisatorischen Maßnahme Berührten zu beteiligen. Die Gemeinde Albbruck bittet im Rahmen der Anhörungs- und Beteiligungsrunde um eine Stellungnahme der betreffenden Stellen. Bürgermeister Kaiser erklärte, dass der Erhalt und die Entwicklung der Schullandschaft in St. Blasien für die Gemeinde Ibach von Bedeutung ist. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Strukturen und Anbindungen sollte hier St. Blasien Standort für eine Gemeinschaftsschule sein. Bezüglich der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Albbruck werden durch den Gemeinderat derzeit keine wesentlichen Berührungspunkte und Auswirkungen gesehen und stimmte dem vorliegenden Antrag zu. 8. Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Oberibach, Bereich Hofrain, Gemeinde Ibach a) Bekanntgabe der im Rahmen der Offenlegung und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken, Beschlussfassung hierüber b) Beschluss der Satzung Der Gemeinderat hat am 22.09.2014 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Oberibach-Hofrain“ beschlossen. Anlass des Verfahrens war das Bauvorhaben von Familie Frohm, Oberibach, welche das bestehende Kinder- und Freizeitheim „Berghorst“ in Oberibach zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit ca. 6 Wohneinheiten umbauen möchte. Gleichzeitig ist daran gedacht, auf Teilen des vorhandenen Grundstücks ein weiteres zusätzliches Wohngebäude zu schaffen. Hiermit soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, das Vorhaben entsprechend zu verwirklichen. Der Satzungsentwurf wurde in der Sitzung vom 22.09.2014 durch den Gemeinderat gebilligt und beschlossen, die Offenlage sowie die Behördenbenachrichtigung durchzuführen. Diese fand im Zeitraum vom 13.10.2014 bis 14.11.2014 statt. a) Bekanntgabe der im Rahmen der Offenlegung und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes wurde von Bürgern keine Anregungen vorgetra-

Seite 13

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

gen. Im Rahmen der Behördenanhörung gingen folgende Stellungnahmen ein: 1. Landratsamt Waldshut: Stellungnahme „Naturschutz“: - Landschaftsschutzgebiet: „Bereits im Rahmen einer Voranfrage haben wir als Naturschutzbehörde zu verstehen gegeben, dass die dort auf Lgb.Nr. 234 geplanten Maßnahmen grundsätzlich machbar sind und eine Verträglichkeit mit den Vorgaben der o.g. Schutzgebietsverordnung gegeben ist. Darauf hinweisen möchten wir aber, dass nach gültiger Rechtsprechung ein Bebauungsplan, dessen Festsetzungen den Regelungen einer Landschaftsschutzverordnung wiedersprechen, gegen bindendes Recht verstößt und somit nicht genehmigungsfähig ist. Weiterhin wird aber auch ausgeführt, dass es Fälle gibt, in denen die im Bebauungsplan festgesetzten zulässigen Nutzungen den Vorschriften einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht widersprechen und somit genehmigt werden können, ohne dass eine Befreiung o.ä. erteilt werden muss. Die vorliegende Planung widerspricht nicht den Vorschriften der Verordnung. Aus der Sicht des Naturschutzes wird somit der Planung zugestimmt.“ - Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme „Wasserschutz“: „Keine Bedenken und Anregungen, sofern das am südlichen Grundstücksbereich befindliche Fließgewässer unberührt bleibt.“ - Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem genannten Gewässer handelt es sich um einen Bach der in den Ibach einmündet. Das Gewässer wird nicht in Anspruch genommen. Das gesamte abfließende Niederschlagswasser kann durch eine breitflächige Versickerung auf dem Grundstück des Bauherrn beseitigt werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist dies durch einen Entwässerungsantrag vorzulegen und zu dokumentieren. Die Verwaltung wird den Bauherrn hierüber in Kenntnis setzen und informieren. Stellungnahme „Brandschutz“: 1. Die Flächen für die Feuerwehr sind nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) vom 17.09.2012 (GABL. 2012 S. 859) und nach DIN 14090 auszuführen. 2. Für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist eine Wassermenge von 96 m³/h (Wohnbebauung: 96 m³/h, Gewerbe/Industrie 192 m³/h) bei einem Mindestbetriebsdruck von 1,5 bar über mindestens zwei Stunden im Umkreis (Löschbezirk) von 300 m um das jeweilige Objekt erforderlich. 3. Wird im Planbereich als Ergänzung zur Verfügung gestellten Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz ein Löschwasserbehälter erforderlich, muss dieser ein Mindestvolumen von 100 m³ aufweisen und der DIN 14230 entsprechen. Der/die zur Löschwasserentnahme erforderliche/n Saugstutzen ist/sind so anzuordnen, dass diese/r mindestens 20 m und maximal 100 von den Gebäuden entfernt ist/sind.

Nummer 26

Es ist zu gewährleisten, dass die Löschwasserentnahmestelle ganzjährig mit Löschfahrzeugen anfahrbar ist. Für die Zufahrt ist die VwV-Feuerwehrflächen einzuhalten. Die Löschwasserentnahmestelle ist entsprechend DIN 4066 zu kennzeichnen. 4. Bei einer vorgesehenen Bepflanzung mit Bäumen und beim Aufstellen der Masten für die Straßenbeleuchtung ist darauf zu achten, dass Aufstellund Bewegungsflächen für die Feuerwehr nicht tangiert werden. - Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregungen und Bedenken des Kreisbrandmeisters werden entsprechend wie folgt in die Begründung zur Außenbereichssatzung aufgenommen und berücksichtigt: Punkt 4. der Begründung „Versorgung und Erschließung“ wird wie folgt ergänzt: - Brandschutz: Zu 1: Die Flächen für die Feuerwehr sind nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) vom 17.09.2012 (GABL. 2012 S. 859) und nach DIN 14090 auszuführen. Zu 2: Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung wurde überprüft. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis das die Löschwasserversorgung mit einer Wassermenge von 96 m³/h bei einem Wasserdruck von 3,0 bar am vorhandenen Hydrant über mindestens zwei Stunden im Löschbezirk sichergestellt werden kann. Hiermit werden die üblichen Anforderungen (>1,5 bar) erfüllt. Zu 3: Wie unter Punkt 2 angeführt kann die Löschwasserversorgung im betreffenden Bereich aus dem Trinkwassernetz sichergestellt werden. Die Errichtung eines Löschwasserbehälters ist nicht erforderlich. Ergänzend wir darauf hinweisen, das die Möglichkeit besteht im Bedarfsfall einen vorhandenen Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 40 m³, in ca. 350 m Entfernung zu nutzen. In entgegengesetzter Richtung, ca. 340 m entfernt, befindet sich ein Löschwasserteich mit einem Fassungsvermögen von ebenfalls mindestens 40 m³ Inhalt. Zu 4.: Bei einer vorgesehenen Bepflanzung mit Bäumen und beim Aufstellen der Masten für die Straßenbeleuchtung ist darauf zu achten, dass Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nicht tangiert werden. Die Verwaltung wird den Bauherrn hierüber in Kenntnis setzen und informieren. Stellungnahme „Straßenverkehrsrecht“: „Gegen den Erlass der Außenbereichssatzung werden aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht keine Bedenken und Anregungen erhoben. Etwaige Belange des Straßenverkehrsamtes sind in der Begründung der Satzung ausreichend berücksichtigt.“ - Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme „Straßenbau“:

Seite 14

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Der Unterschreitung des Mindestabstandes für Hochbauten von 15,00 m zur K 6525 kann aus unserer Sicht zugestimmt werden. Das geplante Vorhaben muss jedoch einen Mindestabstand von 5,00 m aufweisen. Das geplante Gebäude befindet sich in der Innenkurve. Falls eine zusätzliche Zufahrt zur K 6525 erforderlich wird, muss dies ein Sichtdreieck von 3 x 70 m aufweisen.“ - Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis der Straßenbauverwaltung wird wie folgt in die Begründung zur Außenbereichssatzung aufgenommen: Punkt 4 der Begründung „Grundstückszufahrt von Flurst. Nr. 234 auf die K 6525“ wird wie folgt ergänzt: „Die bestehende Privatausfahrt auf die K 6525 muss beidseitig ein Sichtdreieck von mindestens 3 x 70 m ausweisen. Ebenfalls muss dieses Sichtdreieck ab einer Höhe von 0,8 m ab Fahrbahnoberkante von jeglicher Bepflanzung freigehalten werden. Das geplante Gebäude befindet sich in der Innenkurve. Falls eine zusätzliche Zufahrt zur K 6525 erforderlich wird, muss diese ein Sichtdreieck von 3 x 70 m aufweisen. Hierauf wird hingewiesen. Bei geplanten Bauvorhaben in den genannten Bereichen ist daher das Landratsamt Waldshut, Straßenverkehrsamt, im Rahmen der Einzelfallprüfung zu beteiligen.“ Folgende Festsetzung wird unter Punkt 4 der Begründung neu aufgenommen und ergänzt: - Anbauverbot zur Kreisstraße Für Hochbauten besteht ein Mindestabstand von 15,00 m zur K 6525. Dem konkret vorliegenden Bauvorhaben (Frohm) kann einer Unterschreitung aus Sicht des Straßenbauamtes zugestimmt werden. Das geplante Vorhaben auf Grundstück Flurst. Nr. 234 muss jedoch einen Mindestabstand von 5,00 m aufweisen. Hierauf wird hingewiesen. Bei weiteren Bauvorhaben in den genannten Bereichen ist daher das Landratsamt Waldshut, Straßenbauamt, im Rahmen der Einzelfallprüfung zu beteiligen. Die Verwaltung wird den Bauherrn hierüber in Kenntnis setzen und informieren. Stellungnahme „Landwirtschaft“: „Landwirtschaftliche Belange werden in der Begründung ausreichend unter dem Spiegelstrich „Landwirtschaftliche Prägung“ dargelegt. Gegen die vorgelegte Außenbereichssatzung besehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, da landwirtschaftliche Belange nicht beeinträchtigt werden. - Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 2. Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg: Stellungnahme „Geotechnik“: „Nach den Ergebnissen der Geologischen Landesaufnahme bilden unterhalb der natürlichen Hangschuttauflage Albtalgranit bzw. im Osten Gneisanatexite des kristallinen Grundgebirges den Untergrund. Sofern eine Versickerung der anfallenden Oberflächenwässer geplant bzw. wasserwirtschaftlich zulässig ist, wird auf das Arbeitsblatt DWA-A 138 (2005) verwiesen und im Einzelfall die Erstellung eines entsprechenden hydrologischen Versickerungsgutachtens empfohlen.

Nummer 26

Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.“ - Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und nachrichtlich in der Begründung und Erläuterung zur Satzung angeführt. Stellungnahme „Geotopschutz“ „Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tangiert. Wir verweisen auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrbbw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRBMapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann. Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrbbw.de) entnommen werden.“ - Stellungnahme der Verwaltung Die Gemeindeverwaltung hat den Hinweis überprüft. Der Geotop-Kataster enthält im Planungsbereich keine Kartierungen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme „Denkmalschutz“ Die Stellungnahme ist nachträglich bei der Verwaltung eingegangen und daher nicht in der Sitzungsvorlage bzw. Beschlussempfehlung der Verwaltung enthalten. Das Amt für Denkmalschutz weist auf folgende hin: „Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Hof Oberibach 23, Flst. Nr. 179 um ein Kulturdenkmal i.S.d. § 2 DSchG handelt. Wir bitten Sie, es im Plan entsprechend zu kennzeichnen bzw. in der Begründung darauf hinzuweisen.“ -Stellungnahme der Verwaltung Bei dem genannten Objekt handelt es sich um das Anwesen „Alpenblick 42“. Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen sowie eine entsprechende Kennzeichnung des Objektes im Planteil angebracht. Die Begründung zur Außenbereichssatzung wird wie folgt ergänzt: 5. Denkmalschutz Das Regierungspräsidium Freiburg, Amt für Denkmalwesen, weist darauf hin, dass es sich bei dem Hof Oberibach 23, neu Alpenblick 42, Flst. Nr. 179 um ein Kulturdenkmal i.S.d. § 2 DSchG handelt. Die Vorgaben des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sind daher zu beachten und anzuwenden. 3. Stellungnahme Gemeindeverwaltungsverband St. Blasien: „Seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes St. Blasien werden keine Einwendungen gegen die

Seite 15

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

geplante Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Oberibach, Bereich Hofrain, erhoben“. - Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 4. Stellungnahme Kabel BW: „Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant.“ -Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Beschuss des Gemeinderates: Über die Einwendungen wurde wie von der Verwaltung dargelegt abgewogen und beschlossen. Der Gemeinderat stimmte den vorgenannten Beschlussempfehlungen der Verwaltung entsprechend der Sitzungsvorlage zu. (Abstimmung einstimmig) b) Beschluss der Satzung Beschluss des Gemeinderates: Bürgermeister Kaiser trug die Satzung vor und verwies auf die einzelnen Anlagen zur Satzung über welche Beschluss gefasst werden. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „OberibachHofrain“ der Gemeinde Ibach aus der Sitzung vom 22.09.2014, wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Beschlussfassung der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken, als Satzung beschlossen. (Abstimmung einstimmig) 9. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung von Agnes und Gerhard Kühn, Oberibach, Alpenblick 35, Neubau einer Garage im Erdgeschoss und eines Abstellraumes im Kellergeschoss auf Grundstück Flurst. Nr. 1, Gemarkung Ibach, sowie Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Gemeinde Ibach, Beratung und Beschlussfassung über das Einvernehmen der Gemeinde Bürgermeister Kaiser erläuterte die Planung zur Errichtung einer freistehenden zweigeschossigen Garage für welche eine Baugenehmigung vom 20.03.2012 vorliegt. Diese soll nun verlängert werden. Veränderungen gegenüber der erstmaligen Antragstellung liegen nicht vor. Der Gemeinderat hält daher an seinem Beschluss vom 14.02.2012 fest und erteilt dem vorliegenden Antrag auf dieser Grundlage seine Zustimmung. Dieser beinhaltet auch den Hinweis dass die Farbe der Bedachung dem Hauptgebäude anzupassen ist. (Abstimmung einstimmig) 10. Verschiedenes und Bekanntgaben, Wünsche und Anträge - Öffentliche Petition zur Unterstützung der häuslichen Krankenpflege Für eine häusliche Pflege im Alter sorgen engagierte Pflegefachkräfte mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz. Dieser qualifizierten und anspruchsvollen Aufgabe gebührt eine angemessene, tarifliche Bezahlung der Pflegefachkräfte. Der Gemeinderat schließt sich dieser Forderung an und unterstützt eine entsprechend Unterschriftenaktion in Form einer Unterschriftenliste welche auf dem Rathaus ausliegt. - Kluse am Winkelbach

Nummer 26

Die Untere Denkmalschutzbehörde teilt mit, dass die Kluse am Winkelbach nicht nur als Kulturdenkmal (Bauund Kunstdenkmal)sondern auch als Kulturdenkmal der Archäologie eingestuft wurde. Eigentümer des Geländes ist das Land Baden-Württemberg. - Verkauf Frässchleuder Bürgermeister Kaiser informierte, dass die Frässchleuder der Gemeinde im Internet sowie der Bauernzeitung zum Verkauf ausgeschrieben wurde. In den letzten Jahren wurde diese öfters ausgeschrieben, ein Verkauf scheiterte jedoch bisher an unterschiedlichen Preisvorstellungen. - Aufstellung von Altkleidercontainern Der Malteser-Hilfsdienst beantragt am Feuerwehrgerätehaus in Ibach einen Altkleidercontainer aufstellen zu dürfen. Derzeit übernimmt für den Bereich der Gemeinde Ibach das Deutsche Rote Kreuz die Altkleidersammlung, gleichzeitig gibt es eine Kleiderkammer bei der die Altkleider abgegeben werden können. Der Gemeinderat sieht daher kein Bedarf für die Aufstellung eines Containers. - Alpencup 2015 in Ofterschwang im Allgäu Bürgermeister Kaiser gab die Einladung zum Alpencup 2015 in Ofterschwang bekannt. Der Alpencup ist ein Wettbewerb für amtierende Gemeindeund Stadtratsmitglieder. - Gesprächs- und Diskussionsrunde „Fakt-was bringt es den Schwarzwaldbauern?“ Landtagsabgeordneter Reinhold Pix lädt zu dieser Informationsveranstaltung am 18.12.2014 in St. Märgen ein. - Durchführung von Mulcharbeiten Gemeinderat Edgar Blasi erkundigte sich ob in Ibach auch Grundstücke durch die Gemeinde gemulcht wurden. Bürgermeister Kaiser erklärte, dass hierauf ein Hinweis im Amtsblatt erfolgte. Grundstücke wurden jedoch nicht zur Mulchung angemeldet. Im kommenden Jahr soll ein Augenmerk verstärkt auf unbewirtschaftete Grundstücke in den Ortsbereichen gelegt und zur Bewirtschaftung aufgefordert werden. - DSL-Versorgung Gemeinderat Edgar Blasi erkundigte sich nach dem Sachstand zur DSL-Versorgung in der Gemeinde. Bürgermeister Kaiser erklärte dass die Gemeinde mit den entsprechenden Stellen in Kontakt stehe. Der aktuelle Planungsstand ist jedoch noch wage und der Informationssand zur Veröffentlichung noch unzureichend. Sofern konkrete Ergebnisse vorliegen wird hierüber informiert. - Zeltlager für Pfadfinder-Gruppe Gemeinderat Martin Stoll teilt mit, dass eine PfadfinderGruppe im Zeitraum vom 31.07.-09.08.2015 ein Zeltlager in der Gemeinde durchführen möchte. Die genannten Standorte erfordern jedoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung. Diese ist über die untere Naturschutzbehörde, bzw. über den Naturschutzbeauftragten durch die Gruppe einzuholen. - Frederick-Tag Gemeinderätin Christina Müller bedankte sich für die Nutzung und Zurverfügungstellung der Kohlhütte im Rahmen des Frederick-Tages. Die Veranstaltung war sehr gut von Jugendlichen aus Ibach, Dachsberg und Umgebung besucht.

Seite 16

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Ä Ärrzzttlliicchheerr NNoottffaallllddiieennsstt

Nummer 26

DDiiee T Toouurriisstt--IInnffoorrm maattiioonn

Notruf 112 Ihre Verbindung zu DRK-Rettungsdienst und Feuerwehr bei Gefahr Die Notrufnummer 112 ohne Vorwahl ist in ganz Deutschland und vielen weiteren europäischen Ländern Ihre direkte Verbindung zur Integrierten Leitstelle. Bei Feuer, bei Unfall mit Verletzten oder bei plötzlichen schweren gesundheitlichen Problemen erreichen Sie mit der Telefonnummer 112 am Tag und in der Nacht die Integrierte Leitstelle, welche sofort Hilfe zu Ihnen schickt. Bitte machen Sie folgende Angaben: - Wo ist der Notfall/Unfall/Brand? - Was ist geschehen? - Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen? - Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen? - Warten Sie immer auf Rückfragen der integrierten Leitstelle! Missbrauch des Notrufes, etwa für Scherze, wird bestraft. Wenn Sie nicht in direkter Gefahr sind, aber eine Fahrt mit dem Krankenwagen anfordern wollen, wählen Sie bitte die Nummer 19222. Vom Mobilfunknetz aus sollten Sie in diesem Fall davor die Vorwahl der integrierten Leitstelle wählen, im Kreis Waldshut ist das die Vorwahl 07751. Informationen erhalten Sie über den kassenärztlichen Notdienst im Landkreis Waldshut: Telefon 01805-19292430.

An allen Tagen ist der ärztliche 24-StundenNotfalldienst über die Telefonnummer des DRK – 01805/19292-430 – zu erfragen Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden über 0180 3 222 555-30 zu erfragen.

Apothekenbereitschaft Freitag, 12.12.2014 ð Dom-Apotheke St. Blasien ' 07672/1417 Samstag, 13.12.2014 ð Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen ' 07761/7321 Sonntag, 14.12.2014 ð Engel-Apotheke Waldshut ' 07751/83930 Montag, 15.12.2014 ð Kur-Apotheke Höchenschwand ' 07672/890 Dienstag, 16.12.2014 ð Klettgau-Apotheke Lauchringen ' 07741/2703 Mittwoch, 17.12.2014 ð Markt-Apotheke Tiengen ' 07741/4686 Donnerstag, 18.12.2014 ð Apotheke Dr. Kammerer St. Blasien ' 07672/515 Freitag, 19.12.2014 ð Apotheke am Seidenhof Tiengen ' 07741/7551

in Herrischried, Tel. 07764/9335894 Montag und Dienstag Ruhetag Mittwoch 11.00 – 21.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 16.00 Uhr Freitag 11.00 – 21.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr Sonn- u. Feiertag 10.00 – 18.00 Uhr Während den Weihnachtsferien erweiterte Öffnungszeiten in Görwihl, Tel. 07754/351 Montag und Mittwoch 15.00 – 21.00 Uhr Dienstag und Donnerstag geschlossene Badegruppen Freitag 16.00 – 20.00 Uhr Samstag 14.30 – 17.30 Uhr Sonn- und Feiertage 14.30 – 17.30 Uhr in Menzenschwand, Tel. 07675/929104 Revital Bewegungsbad täglich 10.00 – 21.00 Uhr immer mittwochs ab 17.00 Uhr ist Damensauna

12.12.2014 / 14.12.2014 – St. Blasien 19.00 Uhr KINO IM KURSAAL Der Verein Kino und Kultur präsentiert die französische Erfolgskomödie „Monsieur Claude und seine Töchter“ FSK ohne Altersbeschränkung, 97 Minuten 17.12.2014 – Görwihl „Boll’s Speck-Tour“ Metzgerei Boll Görwihl, Hauptstraße 48, ' 07754/226 Erleben Sie die Herstellung von Hotzenwälder SpeckSpezialitäten und vieles andere mehr, bei einer SPECKFÜHRUNG verbunden mit einer Gratis-Verkostung. Die Führung ist kostenlos, bitte um tel. Anmeldung. 18.12.2014– Görwihl 14.30 Uhr Seniorenkreis Hotzenwald Weihnachtsfeier im Pfarrsaal St. Martin, Görwihl

Seite 17

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

VVeerreeiinnssnnaacchhrriicchhtteenn uunndd VVeerraannssttaallttuunnggeenn

Nummer 26

Info & Anmeldung sowie alle auch individuellen Angebote: Zentrum Neuenzell, Hochtal 30, 79837 Ibach 07672.1283, [email protected], www.neuenzell.de

Gästejournal Februar 2015 Jetzt Termine melden Bereits jetzt weist die Tourist-Info darauf hin, dass die Termine, die in der Februar-Ausgabe des Gästejournals veröffentlicht werden sollen, bis zum 30. Dezember in der Tourist-Info vorliegen müssen. Für die Darstellung im Terminkalender werden der Titel der Veranstaltung, die Uhrzeit des Beginns, der Veranstaltungsort, die Eintrittskosten und der Veranstalter benötigt. Zu jedem Termin sollte mindestens ein Foto in guter Druckqualität (300 dpi) werden geliefert werden. Wenn das Bild auch im OnlineVeranstaltungskalender Verwendung finden soll, muss es Querformat (3:2) haben. Hinweise zur Veröffentlichung von Veranstaltungen in den Tourismus-Medien gibt es auf www.feriensuedschwarzwald.de im FS-net (Link auf jeder Seite unten rechts) unter dem Titel „Für Veranstalter“. Wir bitten, die dort hinterlegten Infos zu lesen uns zu beachten.

Musikverein Albtal lädt zum Weihnachtskonzert ein Nach intensiver Probenarbeit ist es wieder soweit: Der Musikverein Albtal lädt Sie herzlich ein zum traditionellen Weihnachtskonzert. Unter dem Motto „Sternenreise“ wird Dirigent Martin Kaiser mit den Musikanten ein temperamentvolles und abwechslungsreiches Blasmusikprogramm auf die Bühne bringen, das neben Polka und Marsch auch neuzeitliche Musik und weitere interessante Titel enthält. Neben dem Konzertprogramm darf natürlich die ebenfalls traditionelle Tombola mit schönen Preisen nicht fehlen. Ein spannender Abend wartet auf Sie. Das Konzert findet statt am Samstag, 13. Dezember 2014, 20.00 Uhr Albtalhalle Immeneich. Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Musikverein Albtal e.V.

Bürger für Bürger wir sind persönlich für Sie erreichbar: montags 17 - 18 Uhr im Vereinsraum Rathaus Wittenschwand Tel. 07672/9905-29 (außerhalb dieser Sprechzeit bitte auf AB sprechen).

Weihnachtstreffen beim Adventskalender Am Sonntag, den 21. Dezember 2014 ab 18:00 Uhr beim Museum im „Alten Rathaus“ in Ibach Zu einem gemütlichen Beisammensein am Adventskalender beim „Alten Rathaus“ in Oberibach laden wir Alle recht herzlich ein. Die Landfrauen haben wieder einen schönen Adventskalender an die Fenster gebastelt, die Freiwillige Feuerwehr sorgt für das leibliche Wohl und ein Ensemble der Trachtenkapelle unterhält mit weihnachtlichen Liedern. Bei Glühwein, Punsch, Wurst und Wecken wollen wir ein paar schöne Stunden verbringen. Auf Euer Kommen freuen sich die Landfrauen Ibach sowie die Freiwillige Feuerwehr Ibach.

Trachtenkapelle Häusern e.V. Weihnachtskonzert am 26.12.2014 um 17 Uhr in der St. Fridolinskirche Hierzu laden wir herzlichst ein! Eine tolle Geschenkidee für Weihnachten – Vorverkaufskarten: Fridolinskonzert am 08.03.2015 um 20 Uhr (€ 6.-, Abendkasse € 7.-) Viera Blech, „Blasmusik der Spitzenklasse aus Tirol“ am 01.08.2015 um 21 Uhr im Festzelt (€ 10.-, Abendkasse € 12.-) Erhältlich bei: Touristinfo Häusern, Getränke Ebner, Birgit Arzet (Tel. 07672-906258) & bei jedem Musiker Wir freuen uns auf Euch! Trachtenkapelle Häusern www.mv-häusern.de

Schulführungen am Kolleg Zentrum Neuenzell Körperorientierte Spirituelle Wegbegleitung

Regelmäßige Gruppenangebote Dezember 2014 Tanz und Bewegung 20 – 21.30 Uhr mit Frouke Kuiken, Kosten 15 € 16.12. / 23.12. / 30.12 Kreative Körperarbeit „Was mich bewegt“ 20 – 21.30 Uhr mit Silka Neumeister, Kosten 15 € 18.12.

Die Schulleitung des Kolleg St. Blasien bietet Hausführungen an. Das Angebot richtet sich vor allem an Eltern der Grundschülerinnen und -schüler (Klassen 4) mit ihren Kindern sowie an Interessenten für das neue Aufbaugymnasium, die ausgehend vom mittleren Bildungsabschluss in drei Jahren das allgemeinbildende Abitur erreichen wollen. Die Schulführungen finden am Freitag, 9. Januar, 23. Januar und 30. Januar jeweils um 16 Uhr statt. Treffpunkt ist die Pforte des Kollegs. Wir bitten um eine kurze Anmeldung unter Telefon 07672–270 (Kollegspforte).

Seite 18

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

KKiirrcchhlliicchhee NNaacchhrriicchhtteenn

Nummer 26

UUnnsseerree JJuubbiillaarree

Ä Ärz

Kath. Gottesdienste Freitaq, 12.12.2014 16.00 Uhr Wilfingen – Hl. Messe Samstag, 13.12.2014 19.30 Uhr Hierbach – Messfeier Sonntag, 14.12.2014 (3. Adventssonntag) 8.30 Uhr Urberg – Messfeier 10.00 Uhr Ibach – Messfeier -Vorstellung der ErstkommunionkinderDienstag, 16.12.2014 7.50 Uhr Wittenschwand – Schulgottesdienst 19.30 Uhr Hierbach – Bußgottesdienst im Advent Mittwoch, 17.12.2014 18.30 Uhr Wittenschwand – Hl. Messe Donnerstag, 18.12.2014 19.00 Uhr Urberg – Bußgottesdienst im Advent Freitag, 19.12.2014 19.00 Uhr Ibach – Bußgottesdienst im Advent Samstag, 20.12.2014 19.30 Uhr Ibach – VAM Sonntag, 21.12.2014 (4. Adventssonntag) 8.30 Uhr Hierbach – Messfeier 10.00 Uhr Urberg – Messfeier 17.00 Uhr Konzert –Weihnachtslieder und Werke von Bach, Torelli, Telemann, Händel und Mozart. Eintritt frei, um eine Spende wird gebeten.

In der kommenden Woche kann folgende Jubilarin ihren Geburtstag feiern: Am Sonntag, den 14. Dezember wird Maria Anna Jahn in Lindau 72 Jahre alt und

Der Jubilarin herzlichen Glückwunsch !!!

Frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches Jahr 2015 verbunden mit dem Dank für das erwiesene Vertrauen . Gerne verwöhnen wir Sie auch im nächsten Jahr wieder. Ihre Familie Starkloff mit Team Samstag, 13.12.2014

Dezember

17.00 Uhr Kindergottesdienst im Dom

20.12.2014 Gänseessen ab 12°°Uhr bis 14°°Uhr

Gottesdienste in der Christuskirche St. Blasien Sonntag, 14.12.2014, 3. Advent 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weber)

Veranstaltungen finden in der kommenden Woche keine statt. Das Pfarramtsbüro ist dienstags bis freitags von 9.00 – 11.00 Uhr geöffnet (Tel. 07672/906009). Pfr. Weber erreichen Sie unter der Telefonnummer 07672/906010.

nur mit Anmeldung bis zum 16.12.

24.12.2012 ab 18°° Uhr 5 Gänge Weihnachtsmenue Hauptgang Pute 32,00€ 29.12. ab 19°°Uhr Glühweinparty die Party zum Mitsingen Eintritt frei 31.12. ab 19°°Uhr Silvesterbuffet Wenn Sie Silvester lecker essen möchten , dann sind Sie bei uns richtig.Wir verwöhnen Sie mit warmen/kalten Buffet (Vorspeisen, Salate , 2 Hauptgänge ,Käsevarianten und Dessertauswahl ) .um 24°°Uhr kleines Feuerwerk p.Pers 48,- € Neujahrsbrunch von 9°°Uhr bis 14°°Uhr - Wir freuen uns auf Ihre Reservierung Hotel Dachsberger Hof Telef. 07672/2647 /[email protected]

Seite 19

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Nummer 26

Grundstück / kleines Haus / Hütte zu kaufen / mieten gesucht. Tel: 0157 71728447 oder 07762/709891

Seite 20

Mitteilungsblatt der Gemeinde Ibach

Zur Verstärkung unseres Teams stellen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt neue Mitarbeiter ein.

- Zimmermann Vorarbeiter - Zimmermann Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Zimmerei Biehler e.K. Herrischriederstr. 11 79737 Herrischried Tel.: 0 77 64 - 62 99 Fax: 0 77 64 - 66 61 E-Mail.: [email protected] Homepage: www.zimmerei-biehler.de

Nummer 26