COPD & Lunge - NEWSLETTER Ausgabe 32 - vom 10.10.2013

Die Themen in dieser Woche * Keuchhusten-Impfung– Seite 3 * Pflegestufen: Überblick und Tipps– Seite 6 * Therapien bei Muskelschwäche – Seite 10 * Lippenbremse: Atemtechnik bei Luftnot – Seite 12 * Rezept "Quiche Lorrainef" – Seite 14 *

NEWSLETTER Editors Choice Guten Tag liebe Leserinnen und Leser! Überall blitzt es heute in Deutschland, für 24 Stunden. Nicht vom Himmel wegen Gewitter, sondern weil die Polizei zu schnell fahrende an die Geschwindigkeitsvorgaben erinnern möchte. Fahrt bitte langsamer, nicht nur für euch, sondern für alle. Ist sicherer. Wer hätte das gedacht, Erwachsene mit Keuchhusten. Ich hätte damit nie gerechnet. Sprecht euren Arzt mal darauf an, gerade in unserer Situation wäre das ja fatal, wenn das auch noch dazu käme. Nun habe ich wieder gelabert und euch interessiert es vielleicht gar nicht, was der Ramsteiner für Probleme hat. Nun wünschen wir euch viel Spaß mit unserem Newsletter Liebe Grüße und einen schönen Tag

Heidi Witt & Wolfgang Ramsteiner

Herausgeber dieses Newsletters: COPD & Lunge e. V. und COPD & Lunge Selbsthilfegruppen Redaktion: Wolfgang Ramsteiner Copyrighthinweis: Verwendung von Texten und Fotos, nur innerhalb der Regeln des Urheberrechtsgesetzes. Alle Texte und Fotos sind geistiges Eigentum der Rechteinhaber und dürfen nicht ohne Genehmigung weiter verwertet werden. Fremdrechte, siehe Quellvermerk. © für die Texte und Fotos, Wolfgang Ramsteiner © für das Titelfoto, Heidi Scheddler.

NEWSLETTER Keuchhusten-Impfung *@uelle - OpenPR Heute sind mehr Erwachsene und Jugendliche von der so genannten Kinderkrankheit betroffen. Bei ihnen fehlen die typischen KeuchhustenSymptome und so wird oft nur eine Bronchitis oder ein hartnäckiger Husten diagnostiziert. Betroffene sind jedoch für nicht geimpfte Säuglinge und Kleinkinder ein hohes Risiko, denn bei ihnen kann eine PertussisInfektion zu lebensbedrohlichem Atemstillstand führen. Um eine Infektionskrankheit wie den Keuchhusten einzudämmen oder gar ganz auszumerzen, ist eine hohe Herdenimmunität erforderlich. Je mehr Menschen durch Impfung geschützt sind, umso geringer ist das Ansteckungsrisiko im Allgemeinen und für Ungeimpfte im Besonderen. Die Impfung vieler ist ein Schutzschild gegen Erreger getreu dem Motto der drei Musketiere: Alle für einen, einer für alle! Impfstrategie und Empfehlungen der STIKO, der Ständigen Impfkommis-

sion am Robert Koch-Institut, dienen der Gesundheit der gesamten Bevölkerung - vom Neugeborenen bis hin zum alten Menschen. Neugeborene - schutzlos und gefährdet... Gegen viele Krankheitserreger sind Neugeborene und Säuglinge gefeit, denn von der Mutter übernommene Antikörper schützen sie auch noch einige Wochen nach der Geburt. Bei Keuchhusten gibt es diesen so genannten Nestschutz nicht und die Schutzimpfung ist erst ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat möglich. Neugeborene sind daher bei einer Ansteckung besonders gefährdet, einen bedrohlichen Atemstillstand zu erleiden. Die Bakterien (Bordetella pertussis), die Keuchhusten verursachen, werden durch Tröpfchen übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können diese bis zu einem Meter weit fliegen. 80 bis 100 Prozent derjenigen, die mit den Keimen in Kontakt kommen, werden infiziert.

NEWSLETTER Keuchhusten-Impfung Impfung - sicherer Schutz für alle Altersstufen... Nur ein wirksamer Impfschutz kann vor dem belastenden, gefährlichen und langwierigen Keuchhusten schützen. Dabei kommt es darauf an, dass zum Schutz der ganz Kleinen, alle Familienmitglieder gegen eine Keuchhusteninfektion geimpft sind: Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel und, und. Da sich Nachwuchs nicht immer genau planen lässt, sollten alle Frauen grundsätzlich auf einen ausreichenden Impfschutz achten. Kein lebenslanger Schutz - Auffrischung wichtig... Die Grundimmunisierung der Babys gegen Keuchhusten erfolgt im Rahmen einer Sechsfach-Impfung ab dem vollendeten 2. Lebensmonat in vier Impfdurchgängen, die spätestens mit dem 14. Lebensmonat abgeschlossen sein sollte. Weil der Impfschutz aber nicht lebenslang hält, sind regelmäßige Auffrischungen ebenso wichtig: Sie sollen zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr

sowie zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr erfolgen. Seit 2009 empfiehlt die STIKO - die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut zudem, dass sich auch alle Erwachsenen gegen Keuchhusten impfen lassen sollen. Für alle Auffrischungsbzw. Booster-Impfungen wird ein Dreifach-Impfstoff eingesetzt, der gleichzeitig auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt. Die STIKO will mit der Empfehlung zur Impfung Erwachsener eine Lücke im Impfplan schließen und damit die Herdenimmunität erhöhen, denn das Durchschnittsalter an Keuchhusten Erkrankter liegt bei 42 Jahren. Erwachsene stellen somit das höchste Ansteckungsrisiko dar. Die aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene sowie alle wichtigen Informationen über Keuchhusten & Co. kann man auch im Internet nachlesen unter www.gesundes-kind.de (www.gesundes-kind.de)oder www.kinderaerzte-im-netz.de (www.kinderaerzte-im-netz.de).

NEWSLETTER Keuchhusten-Impfung Die Website www.gesundes-kind.de bietet außerdem einen praktischen "Vergissmeinnicht-Service" an. Einmal eingerichtet erinnert er rechtzeitig an alle wichtigen Impftermine der

ganzen Familie per SMS aufs Handy oder per Mail auf den Computer. Sogar fürs iPhone gibt es eine App zum Download auf der Startseite.

Alle unsere Angebote werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Dir gefällt unsere Arbeit? Du möchtest unsere Arbeit unterstützen?

Eine Spende an unseren Verein Spendenkonto COPD & Lunge e. V. bei der Sparkasse Aachen BLZ 390 500 00; - Konto-Nr.: 1070982606 SWIFT/BI>C-Code: AACSDE33 IBAN: DE12390500001070982606

NEWSLETTER Pflegestufen: Überblick und Tipps *@uelle - senioren-ratgeber.de Ein Überblick, welche Pflegestufen es gibt, wie Sie den Antrag stellen und sich auf den Besuch des MDK richtig vorbereiten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren im Jahr 2011 rund zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Das bedeutet einen Anstieg um sieben Prozent im Vergleich zur letzten Erhebung zwei Jahre zuvor. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind nicht völlig auf sich allein gestellt. Sie können bei der Pflegekasse Unterstützung in Form von Geld- und Sachleistungen beantragen. Wie viel es gibt, hängt davon ab, welche Pflegestufe die Kasse einem zuweist. Bei der Antragstellung gibt es einige Fallstricke. Dieser Überblick hilft Ihnen, sie zu vermeiden und die Pflegestufe zu erhalten, die Ihnen zusteht.

Pflegebedürftigkeit setzt demnach voraus, dass jemand über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aufgrund einer körperlichen oder seelischen Krankheit nicht in der Lage ist, tägliche Verrichtungen alleine auszuführen und deshalb auf fremde Hilfe angewiesen ist. Welche Pflegestufen gibt es? Welche Pflegestufe jemand erhält, hängt davon ab, wie groß der zeitliche Aufwand für die Pflege ist. Für die Einstufung relevant sind dabei die hauswirtschaftliche Grundversorgung, zu der zum Beispiel Einkaufen, Kochen und Putzen gehört, sowie die sogenannte Grundpflege. Diese besteht aus den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Mit den verschiedenen Pflegestufen sind unterschiedliche Ansprüche verbunden. Je höher die Stufe, desto mehr Geld und Sachleistungen gibt es.

Pflegebedürftig: Was heißt das überhaupt?

Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig

Wer eine Pflegestufe und die damit verbundenen Leistungen erhalten möchte, muss im rechtlichen Sinne als pflegebedürftig gelten. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt:

Diese Pflegestufe erhält, wer täglich im Durchschnitt mindestens 90 Minuten Pflege benötigt. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten entfallen.

NEWSLETTER Pflegestufen: Überblick und Tipps Pflegestufe dürftig

II:

Schwerpflegebe-

Für Pflegestufe II muss ein Angehöriger oder eine professionelle Pflegekraft mindestens drei Stunden (180 Minuten) täglich mit der Pflege beschäftigt sein. Darunter zumindest zwei Stunden (120 Minuten) für die Grundpflege. Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig Für die höchste Pflegestufe muss der tägliche Aufwand mindestens fünf Stunden (300 Minuten) umfassen. Für die Grundpflege müssen dabei mindestens vier Stunden (240 Minuten) anfallen. Außerdem gibt es noch Leistungen für Menschen mit Demenz oder anderen „erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz“. Diese Leistungen und Zuschläge gibt es auch für hilfebedürftige Personen ohne Pflegestufe – die sogenannte Pflegestufe 0. Wie beantrage ich eine Pflegestufe? Einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt man direkt bei seiner Pflegekas-

se. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Prinzipiell genügt dazu ein Anruf. Pflegeexpertin Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät aber dazu, den Antrag unbedingt schriftlich zu stellen. So lässt sich der Verlauf später im Zweifelsfall besser nachweisen. Ein formloses Schriftstück genügt. Nähere Informationen findet man zum Beispiel auf den Internetseiten seiner Kranken- und Pflegekasse. Danach ist die Pflegekasse am Zug. Sie beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ein Gutachten zu erstellen. Der MDK vereinbart mit dem Antragsteller einen Termin, an dem er diesen zu Hause aufsucht, um den aktuellen Pflegebedarf einzuschätzen. Auf der Basis dieses Besuchs erstellt der MDK sein Gutachten, das er an die Kasse weiterleitet. Diese wiederum schickt nun den Bescheid mit der entsprechenden Einstufung an den Pflegebedürftigen. Die Kasse muss den Antragsteller außerdem darauf hinweisen, dass er Anspruch auf Einsicht in das Gutachten hat.

NEWSLETTER Pflegestufen: Überblick und Tipps Wie kann ich mich auf den Besuch des MDK vorbereiten? Vom Gutachten des MDK hängt letztlich ab, welche Pflegestufe jemand erhält. „Bereiten Sie sich auf den Besuch des Gutachters deshalb gut vor“, rät Nordmann. Der Antragsteller sollte im Vorfeld unbedingt ein Pflegetagebuch führen, in dem er festhält, welche Tätigkeiten für die Pflege anfallen und wie groß der zeitliche Aufwand dafür ist. Manche Pflegekassen schicken einem ein solches Pflegetagebuch von sich aus zu. Auch die Verbraucherzentralen oder Pflegestützpunkte bieten Pflegetagebücher an. An diese Beratungsstellen können Angehörige sich außerdem bei Fragen zum MDK-Besuch wenden. Mindestens eine Woche lang sollte man für den Gutachter alle anfallenden Hilfeleistungen im Pflegetagebuch sorgfältig festhalten. Beim Besuch des MDK sollten der Pflegebedürftige oder sein Angehöriger eventuell vorhandene ärztliche Befunde bereithalten, die nachweisen, dass eine Beeinträchtigung besteht. Zum Beispiel den Bescheid eines Neurologen, dass eine Demenz vorliegt.

Der Gutachter des MDK prüft beim Termin die vorhandenen Aufzeichnungen und Bescheide. Außerdem befragt er den Pflegebedürftigen und seine Familienmitglieder persönlich nach dem Pflegeaufwand. Ein Tipp von Verbraucherberaterin Nordmann: „Den Pflegebedürftigen nie mit dem Gutachter allein lassen.“ Denn vielen Betroffenen ist es peinlich, auf Hilfe angewiesen zu sein. Im Gespräch mit dem Gutachter neigen sie dann dazu, den tatsächlichen Aufwand herunterzuspielen. Das kann dazu führen, dass die Kasse eine zu niedrige Pflegestufe zuteilt. Ist der Angehörige beim MDK-Besuch immer anwesend, kann er entsprechende Bemerkungen schnell richtigstellen. Kann ich gegen meine Einstufung Widerspruch erheben? Wer den Brief der Pflegekasse mit der Einstufung öffnet, erlebt bisweilen eine böse Überraschung. Nicht immer weist die Kasse einem die Pflegestufe zu, die man im Vorfeld erhofft hat. Gesetzlich Versicherte können innerhalb des ersten Monats bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Darauf muss die Kasse den MDK erneut damit beauftragen, ein Gutachten über den Pflegebedarf zu erstellen.

NEWSLETTER Pflegestufen: Überblick und Tipps Bei diesem zweiten Besuch kommt in der Regel ein anderer Gutachter zum Antragsteller nach Hause als beim ersten Mal. Auf Basis des neuen Gutachtens verschickt die Kasse erneut einen Bescheid. Ein solcher Widerspruch hat durchaus Aussichten auf Erfolg: In vielen Fällen korrigiert die Pflegekasse ihre erste Einschätzung. Vorausgesetzt natürlich, der Pflegebedarf ist tatsächlich höher, als der MDK zunächst festgestellt hatte. Fällt die Einstufung auch beim zweiten Mal nicht zur Zufriedenheit des Betroffenen aus, bleibt eine letzte Möglichkeit: Die Klage beim Sozialgericht. Privat Versicherte müssen im Übrigen von vornherein diesen Weg gehen. Ein Recht auf Widerspruch besitzen sie nicht. Die Klage will gut

überlegt sein. Es lohnt sich, vorher mit einer Pflegeberatung oder Verbraucherzentrale zu sprechen. Für die Klage beim Sozialgericht besteht ebenfalls eine Frist von einem Monat. Kann ich eine Höherstufung bei der Pflegestufe beantragen? Der Pflegebedarf kann sich mit der Zeit ändern – etwa, weil eine Demenz voranschreitet oder ein Pflegebedürftiger einen Schlaganfall hatte. Wer in einem solchen Fall eine höhere Pflegestufe erhalten möchte, muss ähnlich wie bei einem Erstantrag vorgehen: Bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen. Diese gibt darauf beim MDK ein entsprechendes Gutachten in Auftrag.

Welche Themen erwarten Dich auf unserer Internetseite? Informationen zu Lungenerkrankungen Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten Informationen zum Sozialrecht Informationen rund um Heilmethoden bei Lungenerkrankungen Soziale Kontakte mit anderen Betroffenen Interviews mit Fachleute aus den medizinischen Bereichen Gespräche in unserem Chat mit anderen Frühere Newsletter herunterladen oder online lesen

NEWSLETTER Therapien bei Muskelschwäche *@uelle - apotheken-umschau.de Muskelschwäche (Myasthenie) macht sich häufig durch müde Augenmuskeln bemerkbar. Die Krankheit verläuft meist chronisch. Doch es gibt vielfältige und neue Therapieansätze. Die Symptome machen sich zu Anfang kaum bemerkbar, ihr Muster ist jedoch typisch: schnelle Ermüdbarkeit kleiner Muskeln, hängende Augenlider, Doppelbilder. Fachleute vermögen eine Myasthenie meist leicht zu diagnostizieren. Schwieriger hingegen kann sich die Behandlung der Muskelschwäche gestalten. Übertragungsfehler lässt Muskeln ermüden „Etwa ein Drittel der Betroffenen spricht nicht gut auf die Standardtherapie an“, sagt Professor Heinz Wiendl, Direktor der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Münster. Zum Glück stehen auch für diese Fälle zunehmend Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei Myasthenie liegt eine Übertragungsstörung an der sogenannten motorischen Endplatte vor – jener Struktur des Muskels, die das elektri-

sche Signal des Nervs in mechanische Arbeit übersetzt. Betroffene Muskeln ermüden schnell. Das kann zu fortschreitender Behinderung führen oder sogar zum Tod des Patienten, wenn die Krankheit die Atemmuskulatur erreicht. In den meisten Fällen verursacht ein Autoimmunprozess die Störung: Antikörper besetzen und zerstören langfristig die Andockstellen auf der Endplatte für die Überträgersubstanz Acetylcholin. Die Standardtherapie besteht darin, die Wirkung des Signalstoffs an den beeinträchtigten Schaltstellen wieder zu verbessern. Greift die Erkrankung auf viele Muskelgruppen über, kommen außerdem Medikamente zum Einsatz, die das Abwehrsystem unterdrücken. Die Entnahme der Thymusdrüse kann den Autoimmunprozess ebenfalls günstig beeinflussen. Medikamente gegen müde Muskeln „Für die Fälle, die sich so nicht befriedigend einstellen lassen, gibt es aber weitere Möglichkeiten“, berichtet Heinz Wiendl. So stünden heute Medikamente wie der Antikörper Rituximab zur Verfügung.

NEWSLETTER Therapien bei Muskelschwäche Als aussichtsreich schätzt der Experte auch den Einsatz der noch in der Erprobung befindlichen Substanz Tirasemtiv ein. Sie soll die Kalziumverwertung an den Muskelfasern verbessern und so deren Kraftentwicklung steigern. Einige Medikamente stehen mittlerweile auch für die kleine Gruppe jener Patienten zur Verfügung, bei denen die Myasthenie eine genetische Ursache hat. „Man muss die Untergruppe genau differenzie-

ren“, sagt Professorin Ulrike Schara vom Universitätsklinikum Essen, „dann lässt sich vieles tun.“ Die Therapie: Mehr Signal am Muskel Bei Myasthenie mangelt es an Rezeptoren für den Überträgerstoff Acetylcholin. Unterdrückt ein sogenannter Acetylcholinesterasehemmer den Abbau des Signalstoffs, verbessert das die Übertragung wieder.

Alle unsere Angebote werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Dir gefällt unsere Arbeit? Du möchtest unsere Arbeit unterstützen? Mitgliedschaft in unserem Verein Vollmitglieder zahlen 25 Euro/Jahr, jedes weitere Familienmitglied nur 10 Euro/Jahr und Mitglieder mit Grundversorgung zahlen nur 15 Euro/Jahr. Unseren Aufnahmeantrag findest Du auf unserer Internetseite. www.copdundlunge.de

NEWSLETTER Lippenbremse: Atemtechnik bei Luftnot *@uelle - senioren-ratgeber.de Menschen mit chronischen Atembeschwerden können von der sogenannten Lippenbremse profitieren. Die Technik hilft zum Beispiel gegen Atemnot bei körperlicher Anstrengung. Vor allem Patienten mit chronischen Atembeschwerden profitieren von der „dosierten Lippenbremse“. Dabei atmen sie gleichmäßig und langsam gegen die fast geschlossenen Lippen aus. Der dabei entstehende Gegen-

druck in den Atemwegen verhindert, dass die Bronchien in sich zusammenfallen und die Atemluft nicht mehr aus der Lunge entweichen kann. Die Technik ist zum Beispiel hilfreich, wenn Patienten bei körperlicher Anstrengung leicht in Atemnot geraten. Sie kann in Kursen erlernt werden; die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Sie sollte – wie andere Atemtechniken auch – immer wieder geübt werden, damit sie perfekt funktioniert, wenn die Luft knapp wird.

Kennst Du schon unsere Internetseite? www.copdundlunge.de Alle registrierten Teilnehmer können sich dort in unserem Forum mit anderen Betroffenen austauschen. Ein Gespräch in unserem integrierten Chat mit einem Freund oder einfach einem mit den gleichen Interessen, kannst Du auch bei uns im internen Bereich führen. Alle unsere Angebote sind für alle Interessierten völlig kostenlos!

NEWSLETTER Rezept "Quiche Lorrainef" Heute wird mal wieder gebacken. VielSpaß und guten Hunger. Zutaten: 200 g Mehl 100 g Butter 4 EL Milch 1/4 TL Salz 100 g Speck 2 Zwiebeln 150 g Sahne 1 Tasse Milch 3 Eier 100 g geriebenen Käse Zubereitung:

Aus dem Mehl, Butter, Milch und Salz einen Teig herstellen und anschließend ca. 30 Min. kalt stellen. Den Speck in Streifen schneiden, die Zwiebel schälen und dann in Würfel schneiden. Beides zusammen in ein bisschen Fett anbraten und auskühlen lassen. Die Sahne, Milch, Eier und den geriebenen Käse verquirlen und den Speck mit den Zwiebeln dazu geben. Den Teig in einer runden Form auswellen und die Zwiebelmasse darauf verteilen. Im vorgeheizten Backofen bei 200°C ca. 30 Min. backen.

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COPD & Lunge e. V. * Lindenstraße 56 * 52080 Aachen * Vereinsregister: VR 4997 Vorsitzender W. Ramsteiner; Stellvertretende Vorsitzende H. Witt Rufnummer 0241 - 6084981 © by WR - 2013