Bisher vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Bisher vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Art und Umfang der Berücksichtigung im Planentwurf zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan E 65, Bl...
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Bisher vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Art und Umfang der Berücksichtigung im Planentwurf zur öffentlichen Auslegung

Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stadtteil Troisdorf-Eschmar, Bereich Eschmar-West, westlich Max-Ernst-Straße, Noldestraße, Verlängerung Rembrandtstraße -

Erweiterung Gartenstadt -

Stadt Troisdorf Der Bürgermeister Bisher vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen - Art und Umfang der Berücksichtigung zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stadtteil Troisdorf-Eschmar, Bereich Eschmar-West, westlich Max-Ernst-Straße, Noldestraße, Verlängerung Rembrandtstraße

Zusammenstellung der zur Offenlegung bisher vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen mit Angaben über Art und Umfang der Berücksichtigung im Planentwurf. Die Stellungnahmen sind bei der Stadt Troisdorf während der öffentlichen Auslegung einsehbar. Lfd. Nr. 1

Absender

Datum

privat

09.03.2015 16.03.2014

Betroffenes Schutzgut Mensch

Zusammengefasster Inhalt

Art und Umfang der Berücksichtigung

Die Verkehrsanbindung über die Nolde-, Max-Ernst-, Rembrandt- und weiter über die Kapellenstraße an die Rheinstraße wird kritisiert, da die Straßen nicht über ausreichende Breiten verfügen. Das Linksabbiegen von der Kapellenstraße in die Rheinstraße erfordert heute enorme Geduld. Es wird ein Schleichverkehr über die Straßen „Jägersgarten“ und „Im Krug“ befürchtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kapellenstraße Kindergarten- und Schulweg ist. Eine andere Verkehrsführung wird angeregt.

Die Verkehrsanbindung über die Kapellenstraße wurde in einem Verkehrsgutachten überprüft. Für den Knotenpunkt Rheinstraße/Kapellenstraße empfiehlt der Gutachter die bestehende FußgängerBedarfsanlage zu einer vollwertigen Lichtsignalanlage zu erweitern. Sofern die Fertigstellung der L332n (1. und 2.BA gemäß Planfall 1 des VEP) mittel- bis kurzfristig erfolgt, ist auch die Aufstellung einer mobilen Lichtsignalanlage denkbar. Die betroffenen Straßen weisen folgende Fahrbahnbreiten (Gesamtbreiten) auf: • Noldestraße: ca. 5,25 m (ca. 8,50 m) • Max-Ernst-Straße: ca. 5,25 m (ca. 8,50 m) • Rembrandtstraße: ca. 6,25 m (ca. 10,50 m) • (südliche) Rubensstraße: ca. 5,00-5,25 m (ca. 8,50-9,00 m) • Kapellenstraße: ca. 5,00-5,25 m (ca. 9,509,75 m) Die Fahrbahnbreiten entsprechen weitgehend den empfohlenen Querschnitten gemäß RASt (Richtli-

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nien für die Anlage von Stadtstraßen) als „Wohnstraße (ohne ÖPNV/Linienbusverkehr)“: • Fahrbahnbreite 5,00 m (Gesamtbreite 10m) bzw. • Fahrbahnbreite 4,75 m (Gesamtbreite 12,25m incl. Längsparken). bzw. „mit Linienbusverkehr“: • Fahrbahnbreite 6,00 m (Gesamtbreite 14m incl. Längsparken). Die Straßenbreiten stellen einen annehmbaren Kompromiss dar, der bei bestehenden Straßen in bestehenden Quartieren oft getätigt werden muss. In der südlichen Rubensstraße und der westlichen Rembrandtstraße verengen bestehende Straßenbäume die Fahrbahn. Im Bereich der Baumscheiben südliche Rubensstraße (zwischen Rembrandtstraße und Bahnstrecke) beträgt hier die Fahrbahnbreite lediglich ca. 3,50m. Durch den Wegfall von 13 Bäumen (und 4 Parkplätzen) könnte hier der Verkehrsfluss verbessert werden. Die bestehende Esche hat jedoch laut Baumkataster eine sehr gute Vitalität 1. Da aber Einengungen auch immer eine Geschwindigkeitssenkende Wirkung haben, ist dies aus verkehrlicher Sicht gesamtheitlich abzuwägen. Im Bereich der Baumscheiben Rembrandtstraße beträgt hier die Fahrbahnbreite lediglich ca. 4,50m. Die Kapellenstraße ist heute durch zahlreiche (nicht markierte) alternierende Parkmöglichkeiten gekennzeichnet. Es wäre möglich den Verkehrsfluss durch Anpassung bzw. Reduzierung der Parkmöglichkeiten (durch Parkverbote) zu optimieren. Im Schulwegeplan der Stadt Troisdorf sind für die GGS Eschmar drei „Gefahrensituationen“ dargestellt: • Rheinstraße – Einfahrt Fa. Schwamborn Seite 2 Zur Offenlegung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stand: 31.03.2016

• Ampel Rheinstraße/Kapellenstraße • Kapellenstraße/Im Jägersgarten Der Schulwegeplan empfiehlt die Querung der Rheinstraße an der Ampel mit Elternlotsen (Rheinstraße/Kapellenstraße) oder am „empfohlenen Weg“ an der Ampel direkt vor der Schule GGS Rheinstraße. Die Kapellenstraße sollte ein Stück vor der Kreuzung Im Jägersgarten überquert werden. Durch die seit 2008 bestehende Wahlfreiheit der Grundschule bzw. der Wegfall der Bindung an die Bezirke ist das Einzugsgebiet jedoch größer geworden. Aus den Darstellungen im Schulwegeplan ergeben sich nach jetzigem Kenntnisstand keine besonderen Zwänge für die Planung der Gartenstadterweiterung. Durch die geplante Lichtsignalanlage am Knoten Kapellenstraße/Rheinstraße wird dessen Leistungsfähigkeit erhöht. Dadurch dass der Fahrwiderstand in den Straßen „Jägersgarten“ und „Im Krug“ eher höher ist, ist nicht mit (erheblichem) Schleichverkehr zu rechnen.

Der Lkw-/Anlieferverkehr und Baulärm während der Ausbauphase wird problematisch gesehen. Es wird befürchtet, dass sich die Parkplatzsituation gravierend verändern wird. Es wird angeregt diesbezüglich an Projektentwickler akzeptable Bedingungen zu stellen. Da es in der Gartenstadt bis auf ein kleines Restaurant, einen Bäcker und ein Schreibwarengeschäft keine Geschäfte

Der Gutachter favorisiert die äußere Erschließung des Plangebietes über die Rembrandtstraße/Kapellenstraße und sieht für einen alternativen Anschluss der Rembrandtstraße an die Rheidter Straße keine Notwendigkeit. Den Anregungen wird nicht gefolgt. Die Beeinträchtigungen durch den Bau von Straßen und Häusern sind unvermeidbar, aber zeitlich begrenzt. Die Erschließung des Neubaugebietes für Baustellen- bzw. Anlieferverkehr während der Bauphase kann ggf. auch über eine Baustraße erfolgen. Hier lassen sich ggf. Synergieeffekte zur Baustelle der L332n erzielen. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Anforderungen an die Anzahl der notwendigen

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gibt, wird mit einem Anstieg des Verkehrs Stellplätze erfolgen auf Grundlage der Landesbauordnung (BauO NW). gerechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bürgerbus zum Hit nicht in Das Verkehrsgutachten beziffert den Anstieg des Eschmar hält. Verkehrs aus dem Wohngebiet auf 404 zusätzlichen Kfz-Fahrten/Tag. Das Konzept des (privat betriebenen) Bürgerbusses zum Hit in Sieglar ließe sich ggf. auch auf Eschmar Es wird angeregt, dass die Planungsbe- übertragen. teiligten Ortsbegehungen durchführen Kenntnisnahme. und nicht nur mit aktuellen Luftbildaufnahmen arbeiten. Es wurden mehrere Ortsbegehungen durchgeführt. 2

Privat (mehrere Einwendende)

18.03.2014

Mensch, Sachgü- Dem im Vorentwurf vorgeschlagenen ter, Luft und Kli- neuen Standort der Garage zum Haus ma Noldestraße (Nr. 20) stimmt der Eigentümer nicht zu, da sich der Weg zur Garage verlängert. Um auch den Bestandsgebäuden im Bereich Noldestraße/“Eichelchesweg“ eine Wohnhausnahe Parkmöglichkeit zu ermöglichen wird angeregt die Nachbarparzelle aufzuteilen, den Nachbargrundstücken zuzuschlagen und drei weitere Garagenplätze für neue Nachbarn zu ermöglichen, da in diesem Bereich Parkflächen fehlen. Es wird angeregt den Grünstreifen am bestehenden Wohnweg zu erhalten. Vor 40 Jahren wurde das Grundstück von der Stadt Troisdorf verkauft, mit der Aussage, dass in 2 bis 4 Jahren eine weitere Bebauung folgt.

Der vorgeschlagenen Aufteilung der Nachbarparzelle (südlich der Rembrandtstraße 20) wird zugestimmt. Der in der Anregung dargestellte kleine Garagenhof ist innerhalb der festgesetzten überbaubaren Fläche möglich. Die Anregung wird berücksichtigt.

Die Anregung wird aufgenommen und wenn möglich beim Straßenausbau berücksichtigt. Der Wohnweg wird auf eine Breite von 5,50 m ausgebaut. Der ursprüngliche städtebauliche Entwurf der gesamten Gartenstadt konnte vor ca. 40 Jahren aufgrund von nicht realisierbarem Grunderwerb nur bis zur Max-Ernst-Straße bzw. bis zum „Eichelchesweg“ realisiert werden. Die Aussage der Stadt Troisdorf beim Grundstücksverkauf konnte daher keine Zusicherung, sondern allenfalls ein Wunsch nach zu-

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sätzlichem Grunderwerb sein. Der 1973 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan E 65 umfasst nur den Bereich bis zum „Eichelchesweg“. Der Grunderwerb konnte erst ca. 2007 realisiert werden. In der Zwischenzeit haben sich jedoch gesellschaftliche Rahmenbedingungen und städtebauliche Leitbilder verändert, so dass eine Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs aus den 1970er Jahren nicht mehr möglich bzw. nicht wünschenswert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Firma ESKA eine erhebliche Staubund Lärmbelastung auch durch den LkwVerkehr ausgeht. Insb. bei Westwind sei die Staubbelastung gravierend, da einige große Pappeln an der ESKAGrundstücksgrenze entfernt wurden. 3

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Bezirksregierung 19.03.2014 Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Postfach 300865, 40408 Düsseldorf

Mensch/Sachgüt- Eine „Überprüfung der konkreten Verer dachte sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel“ mit Baubeginn wird empfohlen.

privat

Mensch, Boden, Luft und Klima, Wasser

23.03.2014

Bauträger sind auf die erforderlichen Untersuchungen hinzuweisen

Zur Bewertung der ESKA und die Auswirkungen auf das Gebiet des Bebauungsplans E65, Blatt 3 wurden ein „schalltechnisches Prognosegutachten“ und ein Gutachten zur „Prognose der Immissionen von Schwebstaub (PM-10)“ erstellt. Die Bedenken wurden fachgutachterlich nicht bestätigt. Kenntnisnahme Die Überprüfung bzw. die geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Flächen wird durch den KBD (Kampfmittelbeseitigungsdienst) durchgeführt. Die notwendigen Vorarbeiten (Ausflocken, etc.) wurden bereits ausgeführt.

Grundsätzliche Kritik zu folgenden TheKenntnisnahme der grundsätzlichen Kritikpunkte. men: • Zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft (L332n, L269) • Dadurch verursachte (erhöhte) Umweltbelastungen (Lärm, Abgase) durch Straßen; • Verlust von Flächen für die Landwirtschaft durch neue Wohn- und Gewerbegebiete (Krausacker, Junkersring), was einer regionalen Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten

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entgegenläuft; Umweltbelastungen durch Freizeit- und Sportanlagen (Golfplätze, Modellflugplatz Rheidt)

Ein Lärmschutzwall zwischen der L332n und der Gartenstadterweiterung hilft nach Ansicht des Einwendenden nur geringfügig, da „der Lärm durch den häufigen, nordwestlich geprägten Wind getragen wird“. Es wird die Forderung der neuen Anwohner nach eine weiteren Entlastungsstraße befürchtet.

Durch die Firma SPV SchallschutzProiekt Vogel wurde eine „Schalltechnische Stellungnahme“ erstellt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) - Tag 55 db(A), Nacht 45 db(A) – aufgrund des geplanten Lärmschutzwalls zur L332n eingehalten werden.

Über die Rheidter Straße erfolgt heute ein starker (illegaler) Schleichverkehr aus der Gartenstadt sowie zusätzlich eine intensive Nutzung der Straße durch die Landwirtschaft. Eine denkbare legale zusätzliche Öffnung als Zu- und Abfahrtsweg in die Gartenstadt würde diese Situation noch verstärken und wäre mit einem Rückstau auf der Rheinstraße verbunden. Zustimmung zu Variante 1 mit Erschließung der Gartenstadt-Erweiterung über die Rembrandtstraße und Anregung zur Schließung des Eichelchesweg.

Es ist keine Erschließung der Gartenstadt über die Rheidter Straße geplant. Die illegale Nutzung des „Eichelchesweg“ durch den motorisierten Individualverkehr wird durch die Erweiterung der Gartenstadt unterbunden.

Kenntnisnahme

Es wird angeregt den Lärmschutzwall der L332n bis zum Anschluss an die bisherige Trasse („Mondorfer Chaussee“) zu verlängern, um die bestehende Wohnbebauung an der Rheidter Straße stärker vor Lärm zu schützen.

Der Lärmschutz wurde im Planfeststellungsverfahren der L332n untersucht. Für die Bestandsbebauung ist der Lärmschutz durch Abstand (ca. 130m) als ausreichend bewertet worden. Der Lärmschutzwall wird lediglich benötigt, um die an die L332n neue „heranrückende“ Wohnbebauung zu schützen.

Es wird angeregt in der „Senke“ keine Spielgelegenheiten anzuordnen, da die

Im Bereich der planfestgestellten Ausgleichsflächen der L332n kann kein Spielplatz angelegt werden.

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Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle RSK Gartenstraße 11a 50765 Köln

25.03.2014

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Privat (mehrere Einwendende)

01.03.2014

unmittelbaren Anwohner durch den Spielbetrieb gestört würden. Spielgelegenheiten sollten im Bereich der Ausgleichsflächen entstehen. Die „Senke“ wäre, sofern möglich und notwendig, für abwassertechnische Bedarfe zu verwenden (Regenversickerung).

Ein genauer Standort für einen ggf. möglichen kleinen Spielplatz innerhalb der öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) ist noch nicht definiert.

Der Einwendende spricht sich bezüglich der Bebauungsdichte für Variante 2 mit 65 WE aus.

Kenntnisnahme

Landschaft

Vorschlag die notwendigen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Rheinische Kulturlandschaft“ über produktionsintegrierte Maßnahmen im Ackerbau zu realisieren. Alternativ wird angeregt bei der Planung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen Möglichkeiten der Zusammenlegung mit Maßnahmen der EUWasserrahmenrichtlinie (z.B. untere Sieg) zu berücksichtigen. Mensch, Sachgü- Anregungen zur Vorzugsvariante (Variter ante 1): Aufgrund der befürchteten Beschattung des Bestandsgebäude (Rembrandtstraße 22) durch die in der Vorentwurfs-Variante 1 dargestellte II-geschossige Bebauung wird angeregt die ersten zwei Häuser auf der nördlichen und südöstlichen Seite der verlängerten Rembrandtstraße als eingeschossige Gebäude vorzusehen.

Kindergeräusche werden nicht als „Lärm“ beurteilt.

Es ist beabsichtigt Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stiftung „Rheinische Kulturlandschaft“ zu realisieren.

Die Anregung wird teilweise berücksichtigt: Im direkten Anschluss an die bestehende Bebauung im Bereich westlich Max-Ernst-Straße 13-16 bzw. Rembrandtstraße 18-22 erfolgt die neue Bebauung in I-geschossiger Bauweise.

Die Vorentwurfs-Varianten 1 und 2 sehen vor den bestehenden Wohnweg Noldestraße 18-20 in eine (verkehrsberuhigSeite 7 Zur Offenlegung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stand: 31.03.2016

te) Stichstraße mit einer Breite von 55,50 m umzuwandeln, um dadurch 5 neue Wohneinheiten zu erschließen. Das Grundstück/Gebäude Noldestraße 18 grenzt direkt an diesen Wohnweg bzw. die geplante Wohnstraße. An der Ecke Rembrandtstraße/neue Stichstraße ist ein II-geschossiges Reihenhaus dargestellt. Der Einwendende spricht sich dagegen aus, da die Wohnstraße die Sicherheit und Wohnqualität beeinträchtigt und weil der Charakter der Gartenstadt gestört wird. Der II-geschossige Neubau würde das Gebäude Noldestraße 18 verschatten. Der alte Baumbestand Ecke Rembrandtstraße/Wohnweg Noldestraße 18 sollte erhalten bleiben. Die Garagenparzelle zum Grundstück Noldestraße 20 ist im Bebauungsplan E 65 (Blatt 1) Teil eines (teilw. außerhalb des Geltungsbereichs liegenden) Garagenhofs. Die bestehende Garage ist zum angedachten Garagenhof orientiert. Die Eigentümer haben sich verpflichtet bei einer weitergehenden Erschließung ein Eigentumsanteil am Garagenhof zu erwerben und den Bestand des am Wohnweg vorgelagerten Grünstreifens Auch ohne Garagenhof ist eine Zufahrt zur bestehenden Garage notwendig. Der Einwendende spricht sich – bei Bestehen der Garage - für eine Erschließung von der Rembrandtstraße her aus. Der Einwendende ist offen für eine einvernehmliche Lösung.

Dem eingegangen Vorschlag die Nachbarparzelle (südlich der Rembrandtstraße 20) aufzuteilen, um dort Platz für mehrere Garagen zu schaffen wird zugestimmt. Der in der Anregung (Nr.2) dargestellte kleine Garagenhof ist innerhalb der festgesetzten überbaubaren Fläche möglich. Die Anregung wird berücksichtigt, da es sich um eine einvernehmliche Lösung handelt.

Der Einwendende spricht sich gegen

Der bestehende Wohnweg wird auf ca. 5,50 m Brei-

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eine Erschließung für die neuen 5 Einfamilienhäuser über den bestehenden drei Meter breiten Wohnweg aus. Am Verbindungsweg zwischen Rembrandtstraße und Eichelchesweg wurde in der Vergangenheit aus Sicherheitsgründen ein Metallpoller gesetzt. Vor 40 Jahren wurden die Grundstücke von der Stadt Troisdorf verkauft, mit der „mehrmaligen Versicherung“, dass in 2 bis 4 Jahren eine weitere Bebauung in eingeschossiger Bauweise erfolgt. Es wird angeregt die Erweiterung der Gartenstadt in eingeschossiger Bauweise realisiert wird, weil dadurch die Beschattung der bestehenden Bebauung verringert wird, und weil der Kauf der Grundstücke in den 1970er Jahren unter anderen Voraussetzungen erfolgte.

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Privat

27.03.2014

te (Mischverkehrsfläche) ausgebaut. Der Metallpoller wurde wohl im Zusammenhang mit dem illegalen Schleichverkehr über den „Eichelchesweg“ gesetzt. Dies wird durch die Planung unterbunden.

Der ursprüngliche städtebauliche Entwurf der gesamten Gartenstadt konnte vor ca. 40 Jahren aufgrund von nicht realisierbarem Grunderwerb nur bis zur Max-Ernst-Straße bzw. bis zum „Eichelchesweg“ realisiert werden. Die Aussage der Stadt Troisdorf beim Grundstücksverkauf konnte daher keine Zusicherung, sondern allenfalls ein Wunsch nach zusätzlichem Grunderwerb sein. Der 1973 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan E 65 umfasst nur den Bereich bis zum „Eichelchesweg“. Der Grunderwerb konnte erst ca. 2007 realisiert werden. In der Zwischenzeit haben sich jedoch gesellschaftliche Rahmenbedingungen und städtebauliche Leitbilder verändert, so dass eine Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs aus den 1970er Jahren nicht mehr möglich bzw. nicht wünschenswert ist.

Mensch, Sachgü- Die Gartenstadt Eschmar ist geprägt von Die Gartenstadt ist geprägt von eingeschossigen ter der typischen eingeschossigen Bauweise Gartenhofhäusern aber auch von zweigeschossigen Reihenhäusern und von vier- bis sechsgeschossimit Flachdach. gen Wohngebäuden des Geschosswohnungsbaus. Das geplante II-geschossigen Gebäude im Anschluss an die bestehende Bebau- Die Anregung wird teilweise berücksichtigt: ung im nordwestlichen Bereich der Max- im direkten Anschluss an die Bebauung aus den Ernst-Straße wird aus Gründen der Ein1970er Jahren entstehen im Anschluss an die bestehenden eingeschossigen Einfamilienhäuser der sicht in den privaten Garten und in Wohn- und Schlafräume als rücksichtslos Gartenstadt weitere Einfamilienhäuser in eingeempfunden. schossiger Bauweise. Zweigeschossige Gebäude Es wird angeregt eine Hausgruppe in IIentstehen auf den weiter entfernten Grundstücken. geschossiger Bauweise mit entsprechendem Abstand anzuordnen. Der Einwendende sieht seine WohnqualiSeite 9 Zur Offenlegung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stand: 31.03.2016

tät und die Sichtverhältnisse durch die Verkehrsführung in Form einer Ringstraße im Anschluss an die Max-ErnstStraße und die dadurch bedingte Erschließung der Bebauung von dieser neuen Straße beeinträchtigt. 9-31

Mehrere gleichförmige

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Mensch, Sachgü- Die Einwendenden regen an die Baufelter der für den Geschosswohnungsbau in mind. 5 verschiedene, voneinander getrennte Baufelder aufzuteilen. Es soll dadurch vermieden werden, dass übergroße Baukörper auf zusammenhängenden Baufeldern in einseitiger Nutzung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Durch diese Gliederung soll sichergestellt werden, dass ein Wohnungsmix aus öffentlich gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau entsteht. Es sollen so Grundstücksflächen für verschiedene Wohnformen entstehen, die an verschiedene Investoren verkauft werden sollen. Es soll ein Mix aus Eigentums- und Mietwohnungen.. --• für geförderten Wohnungsbau, • für Eigentumswohnungen und • auch altengerechte Wohnformen entstehen.

Der Aufteilung des Grundstücks in 5 Baufelder wird nicht gefolgt, da für die weitere Planung und Vermarktung des Grundstücks eine hohe Flexibilität gewünscht wird. Die Anregungen werden aber zur Kenntnis genommen und entsprechen teilweise den städtebaulichen Zielen. Bei der Vergabe des Grundstücks soll auf eine architektonische Gliederung des max. 42 m langen Gebäudes oder eine Unterteilung in mehrere Gebäude geachtet werden. Durch die Festsetzung allgemeines Wohngebiet wird einer einseitigen Nutzung entgegengewirkt. Vorstellbar ist z.B. eine Erdgeschosseinheit am Quartiersplatz, die z.B. für Dienstleistungen, Läden oder einer kleinen Kindebetreuungseinheit genutzt werden kann. Es wird angestrebt auf dem Grundstück einen Wohnungsmix aus schwerpunktmäßig kleinen und mittelgroßen Wohnungen zu realisieren. Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zur Art der Finanzierung des Wohnungsbaus.

Es soll ein angemessener und ausgewogener Ausgleich der Interessen der Altund Neubewohner entstehen.

Kenntnisnahme

Es wird angeregt den Parkplatzschlüssel für den Bereich Geschosswohnungsbau auf 1,2 Stellplätze pro Wohneinheit zu erhöhen.

Anforderungen an die Anzahl der notwendigen Stellplätze erfolgen auf Grundlage der Landesbauordnung (BauO NW).

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Mehrere gleichförmige

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Mehrere gleichförmige

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Die Einwendenden sprechen sich gegen die Verlagerung einer Ersatzgarage auf den Standort Noldestraße aus, da dadurch 5 öffentliche Parkplätze entfallen würden, da die Parkplatzsituation insb. in den Abendstunden und am Wochenende überlastet ist.

Die Garage soll nicht mehr am Standort Noldestraße realisiert werden, sondern auf der Parzelle südlich der Rembrandtstraße 20. Die Anregung wird berücksichtigt.

Da die Eigentümer der Noldestraße ihre Grundstücke und Häuser auf Basis der bestehenden Rechtslage (im Bebauungsplan festgesetzte Sackgasse mit Wendehammer) erworben haben, ist die neue Planung ein Verstoß gegen die bisherige Rechtslage. Die Neuplanung stellt einen Wertverlust der Grundstücke dar.

Der Geltungsbereich des 1973 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans E 65 umfasst nur den Bereich bis zum „Eichelchesweg“. Der in der Planzeichnung dargestellte Vorentwurf für den Bereich westlich des Eichelchesweg hat nur einen unverbindlichen Charakter.

Der Einwendende spricht sich gegen die geplante „Durchgangsstraße“ aus, da sie die Wohnqualität mindert.

Durch ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge (vorhandene Parkbuchten) auf den Straßen Rembrandt-, Rubens- und Kapellenstraße ist dort keine zweispurige Fahrbahn gegeben. Die heute bereits notwendige „lückenausnutzende“ Fahrweise gefährdet die dort spielenden Kinder. Eine zusätzliche Bebauung erhöht das Risiko für spielende Kinder und die Lärmbelastung. Es wird angeregt das neue Baugebiet über die Rheidter Straße zu erschließen,

In der Erschließungsschleife ist zumindest durchschnittlich auf den ganzen Abschnitt betrachtet nicht mit mehr Verkehr zu rechnen, wie in einer Sackgasse, da die Erschließungsschleife lediglich an die Rembrandtstraße anschließt. Es ist kein durchgehender Verkehr (z.B. zur Rheidter Straße) möglich. In der südlichen Rubensstraße und der westlichen Rembrandtstraße verengen bestehende Straßenbäume die Fahrbahn. Im Bereich der Baumscheiben Rembrandtstraße beträgt hier die Fahrbahnbreite lediglich ca. 4,50m. Im Bereich der Baumscheiben südliche Rubensstraße (zwischen Rembrandtstraße und Bahnstrecke) beträgt hier die Fahrbahnbreite lediglich ca. 3,50m. Durch den Wegfall von 1-3 Bäumen (und 4 Parkplätzen) könnte hier der Verkehrsfluss verbessert werden. Da aber Einengungen auch immer eine Geschwindigkeitssenkende Wirkung haben, ist dies aus verkehrlicher Sicht gesamtheitlich abzuwägen. Eine Fahrbahn frei von

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da sie die kürzeste Verbindung zur nächsten Hauptverkehrsstraße (Rheinstraße) darstellt und daher aus ökologischen und ökonomischen Gründen zu bevorzugen wäre. Diese zweite Zufahrt zur (alten und neuen) Gartenstadt wäre durchgehend zweispurig befahrbar, auch bei ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen. Bei einer Anbindung über die Rheidter Straße wären weniger Anwohner betroffen. Weniger bzw. keine Kinder wären einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Es wird angemerkt, dass die ausschließliche Verkehrsführung über die Rembrandtstraße zu Einschränkungen für Rettungseinsätze führt. Durch eine Anbindung der Gartenstadt Eschmar an die Rheidter Straße wäre eine kurze Anbindung an den ÖPNV (Buslinien 556/501) möglich. Eine Anbindung der Gartenstadt Eschmar an die Rheidter Straße würde den Bauverkehr zum Neubaugebiet erleichtern.

Hindernissen stellt aufgrund der dann zu erwartenden höheren Geschwindigkeit ein höheres Risiko dar. Das Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan favorisiert die äußere Erschließung des Plangebietes über die Rembrandtstraße/Kapellenstraße und sieht für einen alternativen Anschluss der Rembrandtstraße an die Rheidter Straße keine Notwendigkeit. Ein Anschluss der Rembrandtstraße an die Rheidter Straße würde auch die bestehende Bahnlinie kreuzen. Den Anregungen wird nicht gefolgt.

Die Bushaltestelle „Eschmar Bergheimer Straße“ (südlich der Rheidter Straße) befindet sich in ca. 600-800m Entfernung zur geplanten Gartenstadterweiterung. Die Beeinträchtigungen durch den Bau von Straßen und Häusern sind unvermeidbar, aber zeitlich begrenzt. Die Erschließung des Neubaugebietes für Baustellen- bzw. Anlieferverkehr während der Bauphase kann ggf. auch über eine Baustraße erfolgen. Hier lassen sich ggf. Synergieeffekte zur Baustelle der L332n erzielen. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

Durch die Benennung der Variante 1 als „Vorzugsvariante“ wird der Eindruck erweckt die Öffentlichkeit soll nur noch „pro Die entwickelten Varianten wurden aus städtebauliforma“ informiert anstatt beteiligt werden. cher Sicht bewertet. Es wird angeregt die bestehenden Garagen bzw. Stellplätze und die vorhandenen Kraftfahrzeuge innerhalb der Gartenstadt zu zählen. Es wird angeregt den Stellplatzschlüssel für das Neubaugebiet auf mind. 1,75 Stellplätze pro Wohnein-

Anforderungen an die Anzahl der notwendigen Stellplätze erfolgen auf Grundlage der Landesbauordnung (BauO NW).

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heit zu erhöhen, da dies dem tatsächlichen Bedarf (durch Zählung) entspricht. Da sich das Neubaugebiet EschmarWest in einem Wasserschutzgebiet befindet, wären Umweltverträglichkeitsprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen zu benennen, (was im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht geschehen ist).

Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III b (äußerer Bereich der sog. „Weiteren Schutzzone“) der Wassergewinnungsanlage Zündorf. Verweis auf den Umweltbericht, in dem Umweltbelange geprüft und Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt sind.

Es wird angezweifelt, dass die Stadtpla- Kenntnisnahme ner der Stadt Troisdorf in der Gartenstadt bzw. im Plangebiet eine Ortsbesichtigung durchgeführt haben. Es wird vermutet, dass „einflussreiche Personen“ eine geplante Anbindung über die Rheidter Straße gestoppt hätten. 35

Unitymedia NRW GmbH Postfach 102028 34020 Kassel

24.03.2014

Es besteht ein grundsätzliches Interesse, Kenntnisnahme das glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebiete zu erweitern.

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RSVG Rhein-SiegVerkehrsgesellschaft mbH Steinstraße 31 53844 Troisdorf

20.03.2014

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Rhein Netzplanung Rheinische NETZGesellschaft mbH Maarweg 159-161 50825 Köln

01.04.2014

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RSAG AöR 53719 Siegburg

01.04.2014

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Wasser, Boden

Aus eisenbahntechnischer Hinsicht bestehen keine Bedenken, wenn das Erweiterungsgebiet über die Rembrandtstraße erschlossen wird. Bei einer Nutzung des Bahnübergangs Rheidter Straße zur Erschließung des Baugebietes muss an der südlichen Spitze des Geländes das unbedingt notwendige Sichtdreieck vorhanden sein. Bei hohem Verkehrsaufkommen muss die Schaffung einer Lichtzeichenanlage einkalkuliert werden, um ein gefahrloses Zusammenspiel zwischen Eisenbahnund Kraftverkehr zu gewährleisten. Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Wasserschutzzone III b der Wassergewinnungsanlage Zündorf sind die genehmigungspflichtigen Tatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.

Die Erschließung (mit Straßen, Wohnwegen und Wendehämmern) ist so anzulegen, dass die Fahrbahnbreite eine reibungslose Abfallentsorgung auch mit Dreiachser und Vierachser Abfallsammelfahrzeuge gewährleistet. Anliegerstraßen (oder –wege) ohne Begegnungsverkehr müssen eine Breite von mind. 3,55 m, mit Anliegerverkehr eine Breite von mind. 4,75 m aufweisen. Wendekreise müssen einen Mindestdurchmesser von 22 m aufweisen. Die Schleppkurven und eine Zufahrtsbreite von 5,50 m sind zu berücksichti-

Kenntnisnahme. Es erfolgt keine Erschließung des Baugebietes über den Bahnübergang Rheidter Straße. Es ist eine Erschließung über die Kapellen- / Rembrandtstraße geplant.

Kenntnisnahme

Kenntnisnahme Geplante Straßenbreiten: Ringstraßen: 6,50 m (Verlängerung der Rembrandt/Max-Ernst-Straße) bzw. 7,50 m (im Anschluss an die Noldestraße) Stichstraßen: 5,50 m bzw. 5,00 m (im Bestand)

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gen. 39

Private Einwendungen

07-04.2014

Mensch, Luft und Der Einwendende begrüßt das grundKlima, Boden sätzliche Vorhaben die Gartenstadt Eschmar nach Westen zu erweitern und zur geplanten Umgehungsstraße abzuschließen und die „introvertierte“ Bebauung der 70er Jahre „aufzulösen“. Der Einwendende gibt folgende Anregungen für die weitere Planung:

Kenntnisnahme

Die planfestgestellte Trasse der L332n befindet sich - soweit möglich – auf Abstand zur Bebauung. Die geplante Wohnbebauung wird nun näher an die Umgehungsstraße gebaut. Der Einwendende fragt inwieweit die problematischen Thematiken Lärmschutz und der Schutz vor Feinstaubbelastung beachtet werden und ob die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität bzw. bestmöglicher Lärmschutz bei der Abwägung eine untergeordnete Rolle spielt. Es wird angeregt ein Gutachten zur Immissionsbelastung durch die L332n für die Erweiterung der Gartenstadt zu erstellen. Es wird angeregt den nach § 50 BImSchG erforderlichen Lärmund Feinstaubschutz des zukünftigen Wohngebietes durch Abstandhaltung zur Umgehungsstraße und luftsäuberndes Grün zwischen den neuen Wohnnutzungen und der Umgehungsstraße zu gewährleisten.

Zwischen dem Neubaugebiet und der L332n entsteht ein Lärmschutzwall, der den Immissionsschutz sicherstellt. Durch die Firma SPV SchallschutzProiekt Vogel wurde eine „Schalltechnische Stellungnahme“ erstellt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) - Tag 55 db(A), Nacht 45 db(A) - eingehalten werden.

Frage nach den Kosten des Immissionsschutzes und die Auswirkungen für den städtischen Haushalt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten für den Lärmschutzwall entlang der L332n maximal 900.000 €.

Eine Siedlungsentwicklung, die ausschließlich auf Abstandhaltung zur verkehrlichen Infrastruktur erfolgt, widerspräche dem Ziel der flächensparenden Siedlungsentwicklung. Zwischen dem Wohngebiet und der L332n entstehen ein begrünter Lärmschutzwall, Ausgleichs- und Grünflächen.

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Die Planung lässt erkennen, dass das Ausbaugebiet sowohl räumlich wie auch im Hinblick auf die städtebauliche Dichte maximal ausgebaut werden soll, mit einem finanztechnischen Nutzungskonzept, was auf Kostendeckung, wenn nicht sogar auf Maximierung der Bodenrendite ausgelegt ist. Dies widerspräche der proklamierten Nachhaltigkeit und würde das Schutzbedürfnis des Menschen vor Immissionsschäden nicht ausreichend beachten.

Neben Wohnbauflächen sollen im Plangebiet auch neue öffentliche Grünflächen realisiert werden. Die städtebauliche Dichte orientiert sich auch an der durchschnittlichen Dichte der Gartenstadt, wobei der Schwerpunkt auf Wohngebäuden einer „mittleren Dichte“ (zwei Vollgeschosse) liegt. Eine flächensparende Bauweise, die sich aber auch an dem Wohnbedarf von Familien, Senioren und anderen Haushalten mit kleiner bzw. mittlerer Größe orientiert entspricht der angesprochenen Nachhaltigkeit.

Der Einwendende vermutet, dass das beabsichtigte Parallelverfahren zur FNPNeuaufstellung zu erheblichen Erkenntnislücken und in der Folge zu Mängeln in der Ausführungsplanung führt, insb. In Bezug auf den Immissionsschutz.

Gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan (neu) aufgestellt werden (Parallelverfahren). Inhaltlich ergeben sich dadurch keine Änderungen im Vergleich zu einem nachgelagerten Bebauungsplanverfahren.

Mit Bezug auf die „Leitlinien einer nachhaltigen Stadtentwicklung“ der FNPNeuaufstellung der Stadt Troisdorf wird angeregt bei der Erweiterung der Gartenstadt die Flächeninanspruchnahme mit Blick auf den Immissionsschutz zu begrenzen und so einen flächensparenderen Siedlungsabschluss zu kommen.

Dem Leitbild flächensparendes Bauen wird durch die überwiegend zweigeschossige Bauweise – eine mittlere städtebauliche Dichte – entsprochen. Dadurch wird deutlich weniger Fläche für Wohnnutzungen in Anspruch genommen, wie bei einer eingeschossigen Bebauung.

Der Parkierungsbedarf in der Gartenstadt Eschmar übersteigt den geplanten Faktor von 1 Stellplatz je WE, was insbesondere zu Verkehrsstoßzeiten zu kritischen verkehrlichen Zuständen führt. Die Erweiterung der Gartenstadt neuen Verkehr in die ohnehin beengten Erschließungsverhältnisse mit bereits vorhandener hoher Verkehrsbelastung bringen.

Anforderungen an die Anzahl der notwendigen Stellplätze erfolgen auf Grundlage der Landesbauordnung (BauO NW). Die Verkehrsbelastung wurde im Verkehrsgutachten untersucht. Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.

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Es wird angeregt den Stellplatzschlüssel auf 2 Stellplätze je WE zu erhöhen, um den ruhenden Verkehr auf privaten Grundstücken unterzubringen.

Die Einschätzung der Flächengröße im Handlungskonzept Wohnen 2025 liegt bei 62-65 zu realisierende Wohneinheiten und damit unter den beabsichtigten 86 WE der Vorzugsvariante.

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ABT Abwasserbetrieb 11.04.2014 Troisdorf Postfach 1705 53827 Troisdorf

Wasser, Boden

Das anfallende Niederschlagwasser ist nach Möglichkeit auf den Grundstücken zu versickern. Dies ist bei der Aufteilung in Bauparzellen zu beachten. Die notwendigen Versickerungsflächen müssen auf den einzelnen Grundstücken vorgehalten werden. Ein entsprechendes Versickerungsgutachten ist in Bearbeitung. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei Starkregenereignissen der Wasserstand bis zur Straßenoberkante über den Anschlusspunkt an der öffentlichen Kanalisation ansteigen kann. Somit sollte

Im Handlungskonzept Wohnen 2025 wurden Standortbereiche im Stadtgebiet identifiziert, die im Hinblick auf die Flächengröße und die Zahl realisierbarer Wohneinheiten grob eingeschätzt wurden. Da die realisierbaren Wohneinheiten sehr abhängig vom städtebaulichen Konzept sind, können in dem Konzept grob bezifferte Wohneinheiten nur ein Anhaltspunkt sein. Für die Fläche „Eschmar-West“ („westlich Max-Ernst-Straße“) ist das Handlungskonzept Wohnen von einer ausschließlichen Einfamilienhausbebauung (Einzelhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser) in einer durchschnittlichen Dichte ausgegangen. Das Handlungskonzept Wohnen 2025 bezifferte die Anzahl der Wohneinheiten mit ca. 65 Einfamilienhäusern. Da das städtebauliche Konzept auch Mehrfamilienhäuser vorsieht, ist die Anzahl an realisierbaren Wohneinheiten auch entsprechend höher. Der Bebauungsplanentwurf ermöglicht ca. 80 WE. Ein Versickerungsgutachten wurde erstellt. Als Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen ist festgestellt worden, dass eine oberflächennahe Versickerung im Bereich der geplanten Grundstücke aufgrund der Bodeneigenschaften nicht möglich ist. Nach weiteren Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Untergrund südlich des geplanten Baugebietes ab einer Tiefe von ca. 2,0 m versickerungsfähig ist. Daher ist das anfallende Niederschlagswasser gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG) zentral über eine Versickerungsanlage abzuleiten. Das Kanalnetz im Baugebiet soll als Trennsystem ausgebildet und eine ausreichend dimensionierte Versicke-

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bei der Planung der Straßenoberkanten eine Höhe von 56,50 müNN als spätere Rückstauebene (Schacht Nr. 77292012, Rembrandtstraße) berücksichtigt werden, um weitreichende Auswirkungen auf das bestehende Kanalnetz zu vermeiden.

rungsanlage im beschriebenen Bereich geplant werden. Kenntnisnahme und Informationstransfer an das Amt für Straßenbau, Erschließung und Verkehr.

Bitte um frühzeitige Einbeziehung des ABT in die Erschließungsplanung. 41

Bezirksregierung Köln 11.04.2014 50606 Köln Dezernat 33

Landschaft

Der Geltungsbereich liegt im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Sieglar/Eschmar. Es bestehen Bedenken gegen die Planung: Die Verbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr zwischen der (durch den LB Straßen NRW) geplanten Wirtschaftswegegbrücke am Hohner Weg und der Ortslage Eschmar wird durch die Planung getrennt. Bisher floss der landwirtschaftlichen Verkehr über die MaxErnst-Straße und den Eichelcheswweg zur Rheidter Straße. Die landwirtschaftliche Wegeverbindung sollte erhalten bleiben.

Die Anregung wird berücksichtigt. Die Lage des Wirtschaftsweges wurde in einer intensiven Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln Dezernat 33 und dem Landesbetrieb Straßen NRW erarbeitet. Die Trasse des neuen Wirtschaftsweges verläuft nun direkt westlich der geplanten Parkanlage und des neuen Wohngebietes, da eine Führung durch das Wohngebiet aus verkehrlichen Gründen und auf Wunsch der Landwirtschaft nicht gewünscht war. Eine Führung entlang des Lärmschutzwalls war auch nicht möglich, da so die Grünflächen des Lärmschutzwalls und die planfestgestellten Ausgleichsflächen der L332n zerschnitten würden. Die Grünflächen des Lärmschutzwalls werden nun anteilig auf die Ausgleichsflächen der L332n angerechnet.

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18.04.2014

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Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Troisdorf

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Bund für Umwelt und 17.04.2014 Naturschutz Deutschland LV NRW (B.U.N.D.) e.V. Sprecher der Kreisgruppe Steinkreuzstraße 10/14 53757 Sankt Augustin

Favorisiert Variante 1 (Vorzugsvariante).

Mensch, Landschaft, Boden, Klima

Kenntnisnahme

Die erneute Konfliktlage aufgrund der räumlichen Annäherung an die Ortsumfahrung wird kritisiert, da im Rahmen der Planung der L332n eine siedlungsnähere Trassenführung verworfen wurde.

Die Fläche zwischen der L332n und der bestehende Siedlung hätte aufgrund der Lärmimmissionen nur eine beschränkte Nutzbarkeit. Durch den Lärmschutzwall kann einerseits eine (schon in den 1970er Jahren angedachte) Erweiterung der Gartenstadt Eschmar erfolgen. Andererseits entstehen Hinweis auf die Naherholungsansprüche neue öffentliche Grünflächen mit einer erhöhten der Bevölkerung. Aufenthaltsqualität. Dies kommt allen Bewohner Eschmars zugute. Es wird angeregt GeschosswohnungsDie Erweiterung der Gartenstadt Eschmar trägt zu bau (wenigstens drei bis vier Geschosse) einer flächensparenden Siedlungsentwicklung bei, umzusetzen, anstatt die vergleichsweise weil dadurch andere Bereiche im Außenbereich ineffektive Einzel- und Doppelhausstruk- unbebaut bleiben können. tur, da Troisdorf nur über begrenzte Bau- Es ist ein Anteil an Geschosswohnungsbau geplant, landreserven verfügt und aufgrund des der dem Bedarf am Wohnungsmarkt in Eschmar bewussten Umfangs mit Flächen. entspricht. Auf geförderte Mustersiedlungen des Geschosswohnungsbaus in verdichteter Bauweise (z.B. Siedlung Schafbrühl) und auf anspruchsvolle Wohnprojekte in verdichteter Bauweise in den Niederlanden wird hingewiesen.

Bei der angeführten Siedlung Schafbrühl handelt es sich um Miet-Geschosswohnungsbau. Die Zielgruppe für das Baugebiet Eschmar-West umfasst überwiegend Einfamilienhäuser – in verschiedenen Bauformen (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen, etc.). Auch in den Niederlanden gibt es in Mittelstädten an vergleichbaren Standorten am Siedlungsrand Wohnbaugebiete mit vergleichbaren Dichten.

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Stadtwerke Troisdorf GmbH Postfach 1705 53827 Troisdorf

15.04.2014

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Rhein-Sieg-Kreis Amt 61-Planung Abtl. 61.2-Regional/ Bauleitplanung Postfach 1551 53705 Siegburg

14.04.2014

Für die Versorgung des Plangebietes mit Kenntnisnahme Wärme werden alternative Wärmequellen (Grundwasser, Abwasser) geprüft.

Mensch, Landschaft, Boden, Wasser, Luft und Klima, Tier- und Pflanzenwelt

ÖPNV Gemäß Nahverkehrsplan des RheinSieg-Kreises gelten geschlossen bebaute Gebiete als erschlossen, wenn die Luftlinienentfernung zur nächsten Bushaltestelle maximal 500 m beträgt. Bereits für den nördlichen und westlichen Rand der bestehenden „Gartenstadt Eschmar“ ist dies nicht gegeben. Im Zusammenhang mit der laufenden Planung zur Optimierung des Busnetzes Troisdorf wurde Anfang 2014 im Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Troisdorf ein politischer Antrag zur Verbesserung der Busanbindung eingebracht.

Im Bereich der geplanten Gartenstadterweiterung sind die Verkehrsflächen so dimensioniert, dass eine (optionale) Wendemöglichkeit für einen Linienbus besteht. Die notwendigen Anpassungen entlang der Rembrandtstraße wurden in dem Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan E65, Blatt 3 untersucht. Durch die Anpassung des Straßenquerschnitts würden 7 Straßenbäume und ca. 20-25 Parkplätze entfallen.

Mit der geplanten Erweiterung der Siedlung wird sich diese Situation verschärfen. Daher ist eine zusätzliche ÖPNVErschließung grundsätzlich zu erwägen. Bislang scheiterte eine interne ÖPNVAnbindung der Gartenstadt Eschmar daran, dass innerhalb des Stadtteils keine geeignete Infrastruktur für Busse zur Verfügung steht. Die einzige Straße mit ausreichend breitem Querschnitt (vorbehaltlich Anpassungen am Parkraum) ist die Rembrandtstraße, an deren westliSeite 20 Zur Offenlegung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stand: 31.03.2016

chem Ende aber keine Wendemöglichkeit existiert. Mit der Erweiterung der Siedlung könnten ggf. die baulichen Voraussetzungen für einen Busbetrieb geschaffen werden. Es wird angeregt, die zukünftige Ausgestaltung der Straßeninfrastruktur frühzeitig mit dem Planungsamt des RheinSieg-Kreises, Abtl. Öffentlicher Personennahverkehr, abzustimmen, um Entwicklungspotenziale nicht zu verbauen.

Kenntnisnahme

Natur- und Landschaftsschutz Es wurde eine „Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Der Planbereich befindet sich außerhalb incl. CEF-Konzeption „Feldlerche“ zum Bebauungsvon Landschafts- bzw. Naturschutzgebieplan E65, Blatt 3 „Eschmar-West“ erstellt ten. In der Rhein-Sieg-Kreis-Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (zum Thema Artenschutz) wurde darauf hingewiesen, dass sich auf diesen Flächen planungsrelevante Arten, hier Kreuz- und Wechselkröte, befinden können und daher vertiefende Untersuchungen erforderlich sind. Abfallwirtschaft Das im Rahmen der Baureifmachung der Grundstücke anfallende bauschutthaltige oder organoleptisch auffällige Bodenmaterial (z. B. aus Bodenauffüllungen) ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungswege des abzufahrenden Bodenaushubs sind vor der Abfuhr dem Kenntnisnahme Rhein-Sieg-Kreis, Sachgebiet „Gewerbliche Abfallwirtschaft“, anzuzeigen. Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen als Hinweis. Trinkwasserschutz Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes ZünSeite 21 Zur Offenlegung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stand: 31.03.2016

dorf der GEW Rheinenergie AG Köln. Die genehmigungspflichtigen Tatbestände und Verbote der Wasserschutzzonenverordnung sind zu beachten. Die Stellplätze und die befahrbaren Flächen im Wasserschutzgebiet sind wasserundurchlässig zu befestigen. Der Einbau von Recyclingbaustoffen ist im Wasserschutzgebiet – nach vorhergehender wasserrechtlicher Erlaubnis - nur unter versiegelten Flächen zulässig. Abwasserbeseitigung Das anfallende unbelastete Niederschlagswasser kann nach § 3 (2) Absatz 3 der Wasserschutzgebietsverordnung Zündorf über die belebte Bodenzone versickert werden. Die Beseitigung des belasteten Niederschlagswassers von Hof- und Wegeflächen ist hier gesondert zu prüfen

Kenntnisnahme

Kenntnisnahme Verweis auf den Umweltbericht

Bodenschutz Ziel der „Bodenschutzklausel“ (§ 1a Die Ausgleichsmaßnahmen werden vor bzw. zur Abs.2 BauGB) ist die Verringerung der Offenlage mit dem Amt für Technischen UmweltFlächeninanspruchnahme insb. auch von schutz abgestimmt. landwirtschaftlich genutzten Flächen (wie vorliegend der Fall) durch planerische Optimierung. Ist der Wegfall von schutzwürdigen Bodenfunktionen nach dem Ergebnis der planerischen Abwägung unvermeidbar, besteht gem. § 1a (3) BauGB die Verpflichtung zur Festsetzung und Darstellung von Ausgleichsund/oder Ersatzmaßnahmen auf Grundlage der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Zum Ausgleich sind im Sinne des § 15 (2) Sätze 2 und 3 BNatSchG vorzugsweise bodenSeite 22 Zur Offenlegung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stand: 31.03.2016

bezogene Kompensationsmaßnahmen festzusetzen. Es wird angeregt, die beabsichtigten Festsetzungen / Maßnahmen zum Ausgleich vor Offenlage mit der Unteren Bodenschutzbehörde (Amt für Technischen Umweltschutz) abzustimmen. Weitergehende Ausführungen und ein detaillierter Prüfkatalog finden sich in dem Leitfaden „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ LABO 2009 der mit gemeinsamem Erlass des MBV und MUNLV vom 31.05.2010 in NRW eingeführt wurde. Es wird angeregt im Rahmen der Umweltprüfung folgende Verfahrensschritte zu bearbeiten: •

Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes der Böden und der flächenhaften Verteilung der Böden im Plangebiet



Beschreibung der Auswirkungen des Planvorhabens auf den Boden



Prüfung von Planungsalternativen



Ermittlung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich von Beeinträchtigungen



Auswahl und Planung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen



Maßnahmen zum Schutz von Böden im Bereich von FreifläSeite 23 Zur Offenlegung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Bebauungsplan E 65, Blatt 3 Stand: 31.03.2016

chen und zur Überwachung Immissionsschutz In der Kiesgrube am Eschmarer See wird eine Anlage zum Brechen von natürlichem Gestein und Bauschutt betrieben. Diese ist nach der Abstandsliste 2007 der Abstandsklasse V zugeordnet. Um den Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG zu beachten, ist ein Schutzabstand von 300 m zur nächsten Wohnbebauung erforderlich. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dieser Abstand mit dem o. a. Planvorhaben gegeben. Damit stehen dem Planvorhaben aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken entgegen. erneuerbare Energien Es wird angeregt, bei der Aufstellung des Bebauungsplans auch die Energieeffizienz möglicher Baumaßnahmen zu berücksichtigen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur dezentralen Erzeugung von Wärme und Strom im Baugebiet zu prüfen. Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.

Kenntnisnahme Zur Bewertung der ESKA und die Auswirkungen auf das Gebiet des Bebauungsplans E65, Blatt 3 wurden ein „schalltechnisches Prognosegutachten“ und ein Gutachten zur „Prognose der Immissionen von Schwebstaub (PM-10)“ erstellt.

Für die Versorgung des Plangebietes mit Wärme werden alternative Wärmequellen (Grundwasser, Abwasser) geprüft. Die Baukörperstellung berücksichtigt weit möglichst die Erfordernisse des Solaren Städtebaus unter Beachtung des städtebaulichen Gesamtkonzepts. Der neue Quartiersplatz und die neuen öffentliche Grünflächen haben auch eine positive Wirkung auf das Stadtklima.

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LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 53115 Bonn

16.05.2014, 10.03.2016

Kulturgüter

Zur Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation durch archäologische Prospektion (Begehung, Einmessung von Fundmaterial, Prüfung des Bodenaufbaus) soll eine Archäologische Fachfirma beauftragt werden. Im Süden des Planungsareals wurden Befunde einer vorgeschichtlichen Siedlung aufgedeckt.

Die Prospektion wurde durch die Firma „Archäologie.de“ aus Duisburg durchgeführt. Eine Sicherung der Quellen für die Forschung durch Ausgrabung wird vorgenommen. Vor dem Bau der Erschließung für das Wohngebiet werden archäologische Maßnahmen durchgeführt.

Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen

Belange des Bodendenkmalschutzes stehen der festgesetzte Nutzung gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht entgegen, vor Bodeneingriffen eine wissenschaftliche Untersuchung nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 13 Denkmalschutzgesetz NW durchgeführt wird. Es besteht die Notwendigkeit der Ausgrabung des geschlossenen archäologischen Befundes. Die archäologischen Sicherungsmaßnahmen sind durch eine Fachfirma in enger Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege Bonn durchzuführen, das nach dem Stand der Arbeiten die Freigabe der Flächen oder Teilflächen erteilt. 50

Landesbetrieb Straßen NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg Aussenstelle Köln Sachgebiet Anbau/Recht Deutz-Kalker-Straße 18-26 50679 Köln

06.06.2014

Mensch

Die erforderlichen Abstände des erweiterten Wohngebietes zur L332n müssen eingehalten werden. Die Lage der geplanten Straßentrasse der L332n kann nicht mehr verändert werden. Hinweis auf die Ausgleichsflächen entlang der L 332 n, die derzeit noch angepasst werden. Es wird empfohlen, dass die Stadt sich weiterhin planerisch eng mit der Straßenbauverwaltung abstimmt.

Kenntnisnahme Die Abstände des erweiterten Wohngebietes zur L332n werden eingehalten. Die Lage des Wirtschaftsweges und die Berücksichtigung der Ausgleichsflächen wurde in einer intensiven Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln Dezernat 33 und dem Landesbetrieb Straßen NRW berücksichtigt.

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Bürger für lebenswertes Wohnen e.V. Initiative pro EL 332 Flachtenstraße 20 53844 Troisdorf

16.12.2014

Mensch

Es wird angeregt das Planverfahren zurück zu stellen, bis die beiden Bauabschnitte der L332n fertiggestellt und voll befahrbar sind, da die beiden Verbindungsstraßen Vorgebirgsblick und Rathausstraße bereits stärker befahren sind und mit der Ortsentlastung Kriegsdorf K29n eine Mehrbelastung zu erwarten ist. Durch das neue Wohngebiet und die Bauverkehre würde sich diese Belastung nochmals erhöhen.

Nach derzeitigem Stand ist der Beginn der Streckenbau des 1. Bauabschnitts der L332n für 20162018 vorgesehen. Eine Fertigstellung des 2.BA ist nicht absehbar. Die Verkehrsbelastungen auf den beiden Sieglarer Straßen erhöhen sich durch das Baugebiet Eschmar-West nicht wesentlich. Der Anregung wird nicht gefolgt.

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