Bildung und Sport Sportamt RBS-SPA-V2

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Author: Axel Vogel
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Bildung und Sport Sportamt RBS-SPA-V2

Freizeitsportprogramm des Referats für Bildung und Sport (FreizeitSport) Zukünftige Ausrichtung des städtischen Sport- und Spielangebotes

„Fit im Park“ im Münchner Nordwesten Antrag Nr. 14-20 / A 03050 von Frau StRin Kristina Frank und Frau StRin Ulrike Grimm vom 19.04.2017 Hallensportkurse im Münchner Norden BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02408 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11 – Milbertshofen-Am Hart vom 23.05.2016 Spiel- und Sportaktionen der LHM auch im Pasinger Stadtpark BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01938 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 – PasingObermenzing vom 12.01.2016 Kostenlose Sportangebote im Freien für den 5. Stadtbezirk BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01109 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 05 – AuHaidhausen vom 18.03.2015 Gesundheitsförderung durch Sport Antrag Nr. 14-20 / A 00668 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Dr. Ingo Mittermaier, Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Christian Müller vom 06.02.2015

Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09120 5 Anlagen

Beschluss des Sportausschusses des Stadtrates vom 05.07.2017 (VB) Öffentliche Sitzung

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I. Vortrag der Referentin 1. Anträge aus dem Stadtrat und aus den Bezirksausschüssen Mit Antrag vom 06.02.2015 haben Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herr StR Dr. Ingo Mittermaier, Herr StR Alexander Reissl und Herr StR Christian Müller die Erstellung eines Konzepts beantragt, das ermöglicht, mehr gesundheitsfördernde und sportliche Angebote im öffentlichen Raum – zum Beispiel auf Grünflächen anzubieten. Dabei sollten auch Flächendeckung, stadtteilspezifische Bedürfnisse und die Einbeziehung des Netzwerks, insbesondere der Vereine berücksichtigt werden. Die beiliegenden Anträge der Bezirksausschüsse richten sich jeweils auf entsprechende Teilangebote im Sport- und Spielbereich in den jeweiligen Stadtbezirken.

2. Sportentwicklung und Bedeutung des Freizeitsportprogramms Die gesellschaftliche Rolle des Sports hat insbesondere in den letzten 10 Jahren eine sehr starke Veränderung erlebt. Während bis zu den 60iger Jahren der Wettkampfsport im Verein unter der Zielsetzung „höher, schneller und weiter“ im Vordergrund stand, hat sich der Sport seitdem vielschichtiger und differenzierter entwickelt. Heute sind Sport und Bewegung ein Massenphänomen, welches sich durch alle gesellschaftlichen Schichten und durch jede Altersgruppe zieht. Sie unterliegen keinen Einschränkungen, da sportliche oder körperliche Aktivitäten individuell sehr unterschiedlich interpretiert und betrieben werden können – vom Gelegenheits- über den Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport bis zum Leistungssport. Die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft wird aufgrund der schnellen Adaptionsfähigkeit an den Menschen zukünftig kontinuierlich steigen. Dabei wird Sport und Bewegung auch bei der Erfüllung kommunaler Ziele ein wichtiger Bestandteil bleiben. In diesem Sinn kann Sport gesellschaftliche Aufgaben übernehmen, denkt man bei richtiger Umsetzung an den aktiven Beitrag zur Gesundheitsförderung. Die oben dargestellten Anträge aus dem Stadtrat und den Bezirksausschüssen greifen das für die kommunale Sportentwicklung immer wichtiger werdende Thema gesundheitsfördernde Sport- und Spielangebote im öffentlichen Raum auf. Neben demografischen Entwicklungen sowie sich verändernde Motive zum Sporttreiben, beeinflusst vor allem das Bedürfnis nach individueller und ungebundener sportlicher Betätigung die Münchner Sportlandschaft. Dabei handelt es sich nicht um eine zeitlich begrenzte Phase, sondern vielmehr um eine längerfristige Veränderung des alltäglichen Sportverhaltens der Münchener Bevölkerung. Aus kommunaler Sicht bietet das Freizeitsportprogramm des Referats für Bildung und Sport (im Folgenden FreizeitSport genannt) hervorragende Chancen zur Förderung von Bewegung und Gesundheit.

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Das Programm erschließt neue Möglichkeiten hinsichtlich effektiver Nutzung öffentlicher Flächen (z.B. Parkgymnastik und Spielangebote in den städtischen Grünanlagen) und erreicht mit seinen Angeboten jährlich bis zu 200.000 Münchnerinnen und Münchner jeder Altersklasse. Dabei spricht der FreizeitSport diejenigen Menschen an, die nicht in Vereinen organisiert sind. Diese Menschen möchte der FreizeitSport erstmalig zum Sporttreiben motivieren. Somit ergänzt der FreizeitSport das Angebot der Vereine und anderer Sportanbieter. Das Ziel, Menschen langfristig für Bewegung, Sport und Spiel zu begeistern, verfolgen alle drei Akteure. Mit dem FreizeitSport steht der Landeshauptstadt München ein erfahrener kommunaler Sportdienstleister zur Verfügung, der in seiner Form und in seinem Umfang bundesweit immer noch einzigartig ist. Der Stadtrat soll mit dieser Vorlage die Gelegenheit erhalten, Zielsetzung und Aufgabenbereiche des Programms zu überprüfen und den FreizeitSport strukturell und inhaltlich neu auszurichten. Auf dieser Basis ist es möglich, das Konzept des FreizeitSports weiterzuentwickeln und zusätzliche Spiel- und Sportangebote im öffentlichen Raum anzubieten.

3. FreizeitSport – Sport- und Spielangebot der Landeshauptstadt München Seit über 50 Jahren existiert das offene Sport- und Spielprogramm der Landeshauptstadt München. Seitdem hat sich der FreizeitSport zu einem beliebten Sporttreffpunkt für Menschen aus München entwickelt. Der FreizeitSport als kommunaler Sportdienstleister verfolgt das vorrangige Ziel, ein zeitgemäßes, zielgruppenorientiertes, wohnortnahes, leicht zugängliches, bezahlbares bzw. teilweise kostenloses Sportangebot möglichst vielen Menschen anzubieten. 3.1 Module des FreizeitSports Aktuell setzt sich der FreizeitSport aus fünf Modulen zusammen, die im Folgenden kurz beschrieben werden:

Hallensport

Fit im Park

Feriensport

Spielgeräteverleih

Spielen

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3.1.1 Hallensport Unregelmäßige Arbeitszeiten, familiäre Verpflichtungen – nicht immer ist es heutzutage möglich, regelmäßig zu einer festgelegten Uhrzeit an einem bestimmten Sportangebot teilzunehmen. Der FreizeitSport bietet über ganz München verteilt ein niederschwelliges und flexibles Hallensportprogramm an. Die vielfältigen Angebote umfassen klassisches Fitnesstraining und Gesundheitsprogramme wie beispielsweise Wirbelsäulengymnastik und Qi Gong. Ebenso werden Zumba und Kickboxen, aber auch Ball- und Rückschlagspiele wie Volleyball und Badminton in das Programm aufgenommen. Diese Angebote (jährlich 6.000 Programmstunden, 24 Programminhalte in 42 Sporthallen) können spontan und ohne zeitliche und örtliche Verpflichtung mit dem FreizeitSport-Ticket besucht werden. Nach wie vor ist die Teilnahme am Hallensportprogramm für unter 21-Jährige kostenlos. Damit möchte der FreizeitSport den Jugendlichen und jungen Erwachsenen und insbesondere den Mädchen und Frauen einen zusätzlichen Anreiz bieten, sportlich aktiv zu werden und zu bleiben. Eine wichtige Säule des Hallensportprogramms sind die Vereine. Sie fungieren als Kooperationspartner und unterstützen das Angebot mit eigenen Sportstunden. Dabei generieren die Vereine Einnahmen, erhalten Aufmerksamkeit und können zugleich für ihre Angebote und ihren Verein werben.

3.1.2 Fit im Park Die Idee, Menschen unter freiem Himmel zu Sport und Bewegung zu animieren, hat der FreizeitSport aus Skandinavien übernommen. Seit 1995 ist das Gymnastikangebot im Park ein Erfolgsmodell. Jedes Jahr nehmen mehr und mehr Münchnerinnen und Münchner am kostenlosen Sportprogramm unter freiem Himmel teil. Von Mai bis September bieten die Übungsleiterinnen und Übungsleiter im West-, Ost-, Luitpold- und Riemer Park abwechslungsreiche und motivierende Kurse wie beispielsweise Fitness-Training, Zumba, Yoga, Pilates oder Qi Gong an. Für die kleinen Sportler sorgt eine Mini Disco für Spaß an Bewegung. Auf der städtischen Schulsportanlage an der Sachsenstraße und auf dem städtischen Fitnessparcour in den Isarauen werden seit 2015 mit großem Erfolg erstmals neue Sporttrends (z.B. Funktionelles Training, Brain Fit, Boot Camp, Mama Boot Camp) in das Programm integriert. Zusätzlich gibt es in den Morgenstunden im Schyrenbad und Südbad kostenlose Qi Gong-Kurse.

3.1.3 Feriensport Das Konzept eines Feriensportprogrammes für Kinder und Jugendliche wurde 1981 in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität entworfen und seither kontinuierlich weiterentwickelt.

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Ob Skateboard fahren, Parkour, Hip-Hop, Fechten oder Reiten, in den Sommerferien können Kinder und Jugendliche bei den Feriensportangeboten des FreizeitSports unterschiedliche Sportarten ausprobieren und für sich entdecken. Über 150 verschiedene Kurse werden jährlich gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern angeboten. Darunter sind nicht nur klassische Sportarten, sondern wie beim Hallensportprogramm auch neue Sporttrends wie Mountainbike Kurse oder Wakeboarden auf dem Olympiasee. Aufgrund der veränderten gesellschaftlichen und familiären Rahmenbedingungen und hier insbesondere der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bietet der FreizeitSport in den Sommerferien vermehrt Halbtageskurse oder ganztägige Angebote inklusive Mittagessen an. Der FreizeitSport möchte einerseits ein verlässliches Betreuungsangebot für Münchner Eltern anbieten und andererseits die Kinder und Jugendlichen mit Abwechslung und Spaß zum regelmäßigen Sporttreiben motivieren.

3.1.4 Spielaktionen „Spiel“ ist für Kinder das zentrale Element des Erlebens und ihre Form der Wirklichkeit. Durch die sogenannte „offene und mobile“ Jugendarbeit ist es möglich, auf gesellschaftliche Veränderungen bedarfsgerecht zu reagieren. In München entstehen mit den Spielaktionen temporäre „Spielorte“ im öffentlichen Raum. Der FreizeitSport bietet Kindern und Jugendlichen und immer häufiger auch Erwachsenen, eine Vielzahl an unterschiedlichen Spielaktionen. Das Programm „Spiel“ folgt den Gedanken inklusiv, integrativ und für jedes Alter ohne viele Worte zu sein. Das Angebots- und Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen drei Bereiche: Spielnachmittage und Spielabende Bereits seit 30 Jahren führt der FreizeitSport, schönes Wetter vorausgesetzt, in öffentlichen Grünanlagen kostenlose Spielnachmittage durch. Erfahrene Spielleiterinnen und Spielleiter des FreizeitSports öffnen sonntags im Riemer-, Ost-, West- und Luitpoldpark von 14:30 bis 18:00 Uhr die Türen der Spielanhänger und laden zum gemeinsamen Spielen ein. Neu ist seit 2015 das Spielangebot an der Isar. Der Standort bei der Wittelsbacherbrücke hat bereits eine treue Spielgemeinde. Auch der Marienhof verwandelt sich sonntags von 17:00 bis 20:30 Uhr in eine Spieloase. Die langen Sommerabende und das internationale Publikum verleihen den Spielabenden mitten in der Stadt ein besonderes Flair. Die kalte Jahreszeit setzt den Spielaktionen des FreizeitSports kein Ende. Von November bis April gehen im Ost-, West- und Luitpoldpark die sonntäglichen Winterspielnachmittage von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr weiter. Spielgeräte und Bewegungsspiele halten alle warm. Bei Schnee wird gerodelt oder die Kinder bauen gemeinsam Schneeskulpturen und Iglus. Gut 45.000 Besucherinnen und Besucher jeden Alters beteiligen sich pro Jahr an den etwa 160 stattfindenden Spielnachmittagen.

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Spielaktionen bei Veranstaltungen Neben den regelmäßigen Spielnachmittagen beteiligt sich der FreizeitSport mit einem umfangreichen Spielangebot an zahlreichen Veranstaltungen in München. Sei es das Stadtgründungsfest, Da sein für München, Münchner Sportfestival, Munich MASH, Weltkindertag, Corso Leopold, Spielwiesn, Zirkuslust, Simsala, KIKS – der Kinder-KulturSommer oder Mini München. Insgesamt werden auch hier über 160 Veranstaltungstage durch den Freizeitsport mit Spielangeboten unterstützt. Schulklassenprogramme Seit den 90iger Jahren beteiligt sich der FreizeitSport an den „Schulhoföffnungen“ und bietet zusätzlich seit über 10 Jahren unterschiedliche Schulklassenprogramme an. Dabei kommen die Spielleiterinnen und Spielleiter mit dem jeweiligen Material direkt an die Schule und gestalten mit einer Klasse einen ganzen Tag. Rund 20 Klassen unterschiedlichster Schulen haben hier pro Jahr die Möglichkeit in verschiedene Sportarten reinzuschnuppern und Neues im Rahmen einer Schulveranstaltung zu erleben. Ein kleiner Auszug sei an dieser Stelle erlaubt: •

Mit „Gehen auf Rädern“, ab der 3. Klasse werden die Kinder für die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Körperbehinderung sensibilisiert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Antworten auf Fragen wie: „Welche Sportarten kann man im Rollstuhl machen und wie fährt man mit dem Rollstuhl eigentlich über eine kleine Kante?“ Das aktive Ausprobieren und Erleben steht im Mittelpunkt.



„Horizontal statt vertikal“ . Die Sportarten Bouldern und Slackline stehen hier im Fokus. Neben Klettern und Balance wird mit viel Bewegungserfahrung auch der Zusammenhalt der Klasse gestärkt.



„Über Stock und Stein“ ab der 5. Klasse. Die eigene Radbeherrschung, Bremsen, Steuern, Schalten, Radlcheck und Fahren über den MTB-Parcours – hier dreht sich alles rund um das (Mountain-) Bike.

3.1.5 Spielgeräteverleih Als weiteres bedarfsgerechtes und zielgruppenorientiertes Angebot des FreizeitSports gibt es seit dem Jahr 1985 den Spielgeräteverleih der Stadt München. Hüpfburgen, Klettertürme und verschiedene kleine Spielgeräte wie Taue, Bälle oder Kriechtunnel verleiten Kinder und Jugendliche wie von selbst zum Spielen und Bewegen. Viele Schulen, Kindergärten, Vereine, Firmen und Privatpersonen nutzen dieses kostengünstige und vielseitige Angebot des Spielgeräteverleihs. Die Hauptsaison liegt hierbei in den Sommermonaten zwischen den Pfingst- und Sommerferien. In dieser Zeit wird der großen Nachfrage entsprechend

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zusätzlich ein Verleih am Samstag angeboten. Mittlerweile ist das Programm des Spielgeräteverleihs als eigenständiges Produkt des FreizeitSports etabliert (z.B. eigene Flyer, Plakate und ein Sponsoringpartner). Die Zahl der Verleihvorgänge hat sich binnen weniger Jahre verdoppelt. Der Spielgeräteverleih steht trotz sozialverträglicher Preise finanziell auf eigenen Füßen.

4. FreizeitSport – Entwicklung mit Rückblick und Ausblick

4.1 Entwicklung des Sportverhaltens und Einordnung FreizeitSport Das Interesse der Münchner Bevölkerung an Sport-, Bewegungs- und Spielangeboten ist sehr groß. Laut Sportentwicklungsplan der Landeshauptstadt München aus 2008 sind 71,8% der Bevölkerung und damit auf den heutigen Stand angewendet über 1,1 Millionen Münchnerinnen und Münchner (1.542.886 Gesamtbevölkerung, Stand: 31.10.2016) regelmäßig sportlich aktiv. Die Zielgruppen und Motive in einer multikulturellen Gesellschaft sind in den letzten Jahren vielfältiger geworden. Damit einhergehend ist eine Differenzierung und das Bedürfnis zur individuellen, ungebundenen und selbst organisierten sportlichen Betätigung. Interessant ist, dass die Sportvereine in Ballungsgebieten durch das Bevölkerungswachstum in den letzten Jahren entgegen den früheren Erwartungen eine Zunahme an Mitgliederzahlen feststellen. Im Vergleich hierzu zeigt sich aber auch, dass in gleicher Zeit der informelle Sport insgesamt deutlich höheren prozentualen Zuwachs als der formelle Sport erfahren hat. Diese Entwicklung zeigt sich auch in München dominant (vgl. Breuer & Rittner, 2002; Sportstadt München 2000; Sportentwicklungsbericht München 2008). Damit lässt sich im Sportverhalten der Bevölkerung allgemein eine Entwicklung erkennen, die Rittner (2003) mit den Schlagworten „Individualisierung“ und „Pluralisierung“ beschreibt. Dadurch ergeben sich auch für den Bereich der Sportinfrastruktur ganz neue Herausforderungen. Die Sportaktivitäten finden heute einerseits in den traditionellen Vereinsund Wettkampfsportstätten statt, aber andererseits auch auf neuem Terrain. Diese Gruppe der Sportlerinnen und Sportler bevorzugen mehrheitlich informelle Sport- und Bewegungsräume bzw. Sportgelegenheiten (öffentliche Grünanlagen, Wege, Wald, Straßen, öffentliche Plätze, Schwimmbäder etc.). Dies eröffnet für eine Kommune neben dem differenzierten Sportangebot auch neue Sport- und Bewegungsräume anzubieten (vgl. Sport braucht Räume: Bundesinstitut für Sportwissenschaft und Architektenkammer, in Kooperation mit dem DOSB, 2014). Die Münchner Sportlandschaft steht somit vor der Herausforderung, dieser sportlichen Entwicklung gerecht zu werden. Die fast 700 Münchner Sportvereine leisten gemeinsam mit weiteren Sportanbietern (z.B. Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmbäder, Volkshochschule) den bedeutendsten Beitrag zur Bedarfsdeckung, können den Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung aber nicht vollumfänglich gerecht werden. Hier sieht der kommunale FreizeitSport seine Aufgabe, die sportliche Bedarfslücke zu schließen. Demnach leistet der

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FreizeitSport seinen Beitrag für eine moderne und vielfältige Münchner Sportlandschaft. 4.2 Entwicklung des FreizeitSports von 2006 bis 2016 Die folgenden Grafiken veranschaulichen die Entwicklung des FreizeitSports. Der besseren Übersicht halber werden die verschiedenen Zuwächse grafisch dargestellt.

4.2.1 Entwicklung der Teilnahmen im Hallensport Gymnastikkurse mit fast 100 und mehr Teilnahmen, davon über 90% Frauen, sind keine Seltenheit. Besonders beliebt bei Sportlerinnen und Sportlern ist Zumba, eine Mischung aus Aerobic und lateinamerikanischen sowie internationalen Tänzen. Der FreizeitSport stößt gerade bei diesen Angeboten an seine Kapazitätsgrenzen. Leider kam es in der Vergangenheit zudem vor, dass Teilnehmerinnen und / oder Teilnehmer aufgrund der Überfüllung nicht mitmachen konnten. Nach den allgemeinen Vergaberichtlinen von Sporthallen belegt der FreizeitSport grundsätzlich Einfachsporthallen und in einigen wenigen Ausnahmen Zweifach-Sporthallen. Größere Hallen sind den Vereinen und deren Ballsportprogrammen vorbehalten. In der Gesamtbetrachtung liegt der Frauenanteil am Hallensportprogramm bei ca. 83 %.

Entwicklung der Teilnahmen Hallensport

200000 180000 160000 140000 120000 100000 80000 60000 40000 20000 0

Gesamt Hallensport

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Die stetig steigenden Teilnehmerzahlen machen deutlich, dass der Bedarf an informellen und unverbindlichen Sportangeboten in München gewachsen ist. Die Teilnahmen gemessen an den FreizeitSport Tickets im Hallensport-Programm sind in den letzten zehn Jahren um ca. 100% von 90.000 auf ca. 180.000 Teilnahmen gestiegen (der leichte Rückgang an Teilnahmen in 2015 ist zurückzuführen auf den Wegfall attraktiver Angebote aufgrund von Hallenrenovierungen.)

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4.2.2 Entwicklung der Teilnahmen bei Fit im Park Die Teilnahmen an Fit im Park (Zählung durch die Trainerinnen und Trainer) sind im angegebenen Zeitraum um 100% gestiegen. Damit steigt die Akzeptanz der Parkgymnastik in München seit der Einführung 1995 kontinuierlich an. Zudem kann das Angebot weiter ausgebaut werden. Auf folgende zusätzliche Parks könnte das Gymnastikangebot ausgedehnt werden: Olympiapark, Hirschgarten, Pasinger Stadtpark, Südpark, Denninger Anger oder Freizeitpark Westkreuz. Dieses würde insbesondere zu einer besseren Verteilung der Angebote über das komplette Stadtgebiet beitragen und eine Zentralisierung entschärfen. Eine Übersicht der Angebote gibt folgende Grafik: Entwicklung der Teilnahmen Fit im Park

50000 45000 40000 35000 30000 25000 20000 15000 10000 5000 0

Fit im Park

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

4.2.3 Entwicklung Spielaktionen von 2006 bis 2016 Seit 30 Jahren (1987) ist der FreizeitSport regelmäßig jeden Sonntag in unterschiedlichen städtischen Grünanlagen mit kostenlosen Spielangeboten für Jung und Alt unterwegs. Ausgebildete Spielleiterinnen und Spielleiter geben zu den unterschiedlichen Bewegungsspielen sowie zu den zur Verfügung gestellten Geräten Tipps und Tricks. Mittlerweile wird von Mai bis Oktober jeden Sonntag an sechs unterschiedlichen Orten gespielt. Der FreizeitSport kann sogar an drei Spielorten die Zeit von November bis April abdecken. Zusammengefasst wurde festgestellt, dass das Thema „Spielen“ in den letzten Jahren in München immer populärer wurde. Neben den regelmäßigen Spielnachmittagen erweitert der FreizeitSport sein Angebot zunehmend auch auf Spielveranstaltungen. Die Anzahl der Spielnachmittage in Parks stieg von 120 (2006) auf 162 (2015).

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Die Beteiligung an Spielveranstaltungen stieg von 50 Tagen im Jahr 2006 auf 161 Tage im Jahr 2016. Insgesamt stieg das Angebot des FreizeitSports im Bereich Spiel um 90% und erreichte ca. 250.000 spielbegeisterte Kinder, Jugendliche aber auch Erwachsene. Entwicklung der Spielaktionen

350

Gesamt

300

Spielnachmittage (Tage)

250

Spielveranstaltungen (Tage)

200 150 100 50 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Daneben ist eine enge Vernetzung in der „Spielszene“ in unterschiedlichen Gremien und Projekten in München erfolgt. Der FreizeitSport konnte sich als geschätzter und gefragter Partner im Bereich „Spiel“ für Kinder und Jugendliche etablieren.

4.2.4 Entwicklung Teilnahmen Feriensport Im Jahr 2016 nahmen insgesamt 1.890 Kinder und Jugendliche am Feriensportprogramm des FreizeitSports teil. Aufgrund der veränderten gesellschaftlichen und familiären Rahmenbedingungen wurden vermehrt in den Sommermonaten Halbtageskurse oder ganztägige Angebote inklusive Mittagessen angeboten. Dies führte dazu, dass die Kursanzahl von 2015 auf 2016 leicht abnahm, aber die Anzahl der angebotenen Stunden auf über 1800 anstieg. Insgesamt steigerte der FreizeitSport sein Ferienkursangebot in den letzten 10 Jahren um 100% (2006: 84 Feriensportkurse; 2015: 163 Feriensportkurse). Das Feriensportprogramm erfüllt hierbei nicht nur sportliche Aspekte, sondern gibt auch familiäre Lösungsvorschläge hinsichtlich Betreuung in den Sommerferien und leistet damit einen wichtigen Beitrag für berufstätige Eltern.

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Entwicklung des Feriensports

2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0

Sportstunden

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

4.2.5 Entwicklung Spielgeräteverleih Der Spielgeräteverleih hat sich in den letzten Jahren als eigenständiges Produkt des FreizeitSports etabliert (z.B. eigene Flyer, Plakate und ein eigener Sponsoringpartner). Die Zahl der Verleihvorgänge hat sich binnen weniger Jahre verdoppelt. Knapp 400 unterschiedliche Entleiher nutzten im Jahr 2016 das Angebot des Spielgeräteverleihs. Die meisten Spielgeräte wurden an Privatpersonen (46%), dann an Münchner Vereine (15%) und schließlich Münchner Schulen (14%) ausgeliehen. Das Kinderund Gartenparty-Set sowie der Wurfstand waren im Jahr 2016 am gefragtesten. Sehr begehrt sind auch die Münchner-Hüpfburgen. Im Rahmen von Kindergeburtstagen, Spielveranstaltungen sowie Kindergarten- und Schulfesten spielen eine Vielzahl an Kindern und Jugendlichen mit den verschiedenen Geräten – der Multiplikatoreffekt ist erheblich. Auch finanziell steht der Spielgeräteverleih als Betrieb gewerblicher Art auf eigenen Füßen und refinanziert sich aus den Gebühren der Vermietung selbst. Somit können die Spielgeräte ohne zusätzliche kommunale Finanzmittel gekauft beziehungsweise repariert werden.

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Entwicklung des Spielgeräteverleihs

Kunden Ausleihen

800 700 600 500 400 300 200 100 0

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Anmerkung: Seit 2013 ergibt sich ein erheblicher Anstieg, der einer wachsenden Nachfrage Rechnung trägt und sich auch im Jahr 2016 fortgesetzt hätte. Allerdings musste das Angebot wegen personeller Engpässe (s. Ziffer 5.4) reduziert werden, was zu vielen Absagen führte. 4.2.6 Entwicklung Verwaltung FreizeitSport Durch die Weiterentwicklung des FreizeitSports in allen Teilbereichen sind die Anforderungen und Bedarfe an die Verwaltungstätigkeit gestiegen. Neben den operativen Arbeitsvorgängen sind vermehrt Planung-, Beratungs- und vor allem Controlling-Tätigkeiten erforderlich, einhergehend mit einem gestiegenen Maß an Verantwortung und Selbständigkeit. Die Stelle ist verantwortlich für die umfassende Verwaltung der Personaldateien der ca. 250 Honorarkräfte inklusive Einholung und Kontrolle von Führungszeugnissen, Vertragserstellung in Abstimmung mit der Rechtsabteilung sowie Honorarabrechnungen. Eine persönliche Betreuung inkl. Beschwerdemanagement bezüglich auftretender Fragen in Sachen Honorarabrechnungen ist unerlässlich. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Planung, der Einsatz und die Kontrolle der Finanzmittel. Einerseits müssen Einnahmen verschiedener Institutionen (Stadtinformation, München Ticket, M-net, Münchner Bildungslokale) aus dem Verkauf von Teilnahmetickets verwaltet und kontrolliert werden, andererseits werden Ausgaben zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur getätigt.

4.3 Zusammenfassung Die gesellschaftliche und sportliche Entwicklung hat das Angebot des FreizeitSports stark beeinflusst. Zu einer gesteigerten Nachfrage nach informellem Sport und Bewegung kommt ein höheres Anspruchsverhalten der Bevölkerung. Diese Veränderungsprozesse lassen sich seit vielen Jahren beobachten und sind keineswegs abgeschlossen.

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Betrachtet man die einzelnen Aufgabenbereiche des FreizeitSports genauer, so wird deutlich, dass sich sowohl die Anzahl an Sport- und Spielangeboten als auch die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Zeitraum von 2006 bis 2015 verdoppelt hat. Zusätzlich zur Aufgabenmehrung erlebt der FreizeitSport wesentliche Veränderungen in der Arbeitserfüllung (Zeit, Qualität, Komplexität und Zielgruppen), in der Zusammenarbeit mit externen Partnern (z.B. Medien, Sponsoren) und in der Erwartungshaltung der Sportlerinnen und Sportler (Kommunikation, Internet, Flyer, Plakate). Ähnlich wie bei einem Wirtschaftsunternehmen ist es längst erforderlich, einzelne Aufgaben schnell, flexibel und kundenorientiert zu erfüllen (z.B. neue zielgruppenspezifische Angebote, Kommunikation, Vertretungssuche, Bestellungen, Abrechnung von Honorarrechnungen, etc.). Aufgrund dieser aufgezeigten Entwicklung und der neuen Aufgaben entspricht die aktuelle Personalausstattung in Höhe von 3,5 VZÄ seit mehreren Jahren nicht mehr den gestiegenen Aufgaben.

5. Finanzen und Personal 5.1 IST-Betrachtung nach Einnahmen und Ausgaben Die Einnahmen und Ausgaben des FreizeitSports stellen sich in den Jahren 2015/ 2016 wie folgt dar (jeweils in €): 2015

Spielaktionen

Sport/Fit im Park Feriensport

Spielgeräte

Einnahmen

24.000

283.000

102.000

35.000

Ausgaben

133.500

238.500

118.500

38.500

- 109.500

44.500

- 16.500

- 3.500

Defizit/Überschuss Gesamt

- 85.000

Kostendeckung

2016

84 %

Spielaktionen

Sport/Fit im Park Feriensport

Spielgeräte

Einnahmen

38.000

288.000

38.000

35.000

Ausgaben

133.500

213.500

53.500

33.500

Defizit/Überschuss

- 95.500

74.500

- 15.500

1.500

Gesamt Kostendeckung

Ergebnis 2016:

- 30.000 93 %

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Der FreizeitSport konnte sich auch im Jahr 2016 fast komplett selbst finanzieren. Die Kostendeckung lag bei 93 %. Der FreizeitSport verfügt über ein jährliches Sachmittelbudget i.H.v. 170.000 €, das wegen der erzielten Einnahmen nie ausgeschöpft werden muss. In der Einzelbetrachtung ist zu erkennen, dass der sog. Sportbereich des FreizeitSports (Hallensportprogramm und Fit im Park) Überschüsse erwirtschaftet und der Feriensport sowie der Spielgeräteverleih nahe an einer vollen Kostendeckung liegen (86 % bzw. 91 %). Lediglich die Spielaktionen sind aus logischen Gründen nicht in der Lage, nennenswerte Einnahmen zu generieren, da dieses Angebot mit Blick auf die Kinder und deren Eltern sowie auf die örtlichen Gegebenheiten kostenfrei ist. In die Betrachtung einbezogen sind auch die Personalzahlungen für die ca. 180 Honorarkräfte (Trainerinnen und Trainer, Spielleiterinnen und Spielleiter). Lediglich die Personalkosten für das zentrale Planungsteam (3,5 VZÄ) wurden hier nicht eingerechnet.

5.2 Sponsoring Um den Kostendeckungsgrad der Angebote des FreizeitSports zu erhöhen und um das Angebot sozialverträglich gestalten zu können, geht der FreizeitSport Kooperationen mit Sponsoren ein. So wurden exklusive Pakete mit individuellen Rechten der Vermarktung ins Leben gerufen. Aktuell ist das Angebot des FreizeitSports in vier Produkte mit je einem Sponsoringpartner unterteilt. Exklusiv vermarkteter Teilbereich

Sponsor

Fit im Park und Spielaktionen

Stadtsparkasse München

Hallensportprogramm

Stadtwerke München

Feriensport

M-Net Telekommunikations GmbH

Spielgeräteverleih

AOK

Die Gesamteinnahmen aus Sponsoring liegen bei derzeit 51.000 €. Diese Einnahmen wurden in die Gesamtergebnisse unter Ziffer 5.1 eingerechnet.

5.3

Barter-Vereinbarungen mit Medienpartnern

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Um das Angebot des FreizeitSports publik zu machen, sind kommunikative Maßnahmen erforderlich. Dabei nutzt der FreizeitSport Arrangements mit Medienunternehmen (sog. Barterdeals), bei denen keine Geldzahlungen geleistet werden. Der Sponsor erhält Vermarktungsrechte und kompensiert den dafür fälligen Geldbetrag mit einer Gegenleistung aus seinem Portfolio (Radiospots, Anzeigen, Printberichte). Sponsoring mit Kompensationsgeschäft (Radiopartner, Printmedien): Angebot

Partner

Kompensation

FreizeitSport - Radio

Radio Charivari 95,5

Radiospots

FreizeitSport – Anzeigen und Berichte

Münchner Merkur/tz

Anzeigen und Berichte

Der Gesamtwert aller Kompensationsleistungen liegt bei derzeit 36.000 €.

5.4

Personalbestand

Die Planung, Organisation und Koordination aller Module des FreizeitSports erfolgt durch 3,5 VZÄ. Davon sind 2,5 VZÄ in EGr. E 9C (Sportfachpersonal mit Hochschulabschluss) und 1 VZÄ in EGr. E 8 eingestuft (Verwaltungsfachkraft). Eine weitere halbe Stelle, welche den Spielgeräteverleih koordiniert, ist vorübergehend aus dem eigenen Referatsbudget finanziert und bis 31.12.2017 befristet. Die Entfristung der Stelle steht mit dieser Beschlussvorlage zur Entscheidung an. Im Innenverhältnis teilen sich die Personalressourcen wie folgt auf: • • • • •

Verwaltung: 1 VZÄ Spielangebote: 1 VZÄ Hallensportprogramm und Fit im Park-Programm: 0,75 VZÄ (zwei Teilzeitkräfte) Feriensport: 0,75 VZÄ Spielgeräteverleih: 0,5 VZÄ (befristete Stelle aus Referatsmitteln)

Angesichts der enormen Steigerung der Teilnahmezahlen und des Arbeitsaufwands ist diese Ausstattung sehr knapp bemessen.In den letzten Jahren konnte das Programm nur durch Mehrarbeit bzw. Überstunden der Kolleginnen und Kollegen im FreizeitSport und mit zusätzlicher Unterstützung von Honorarkräften gewährleistet werden. Insbesondere im Spielgeräteverleih war die personelle Situation bereits im Jahr 2014 sehr schwierig. Um den Verleih nicht kurzfristig schließen zu müssen, war dann als personelle Überbrückung die oben genannte befristete halbe Stelle, finanziert aus Referatsbestandsmitteln, eingerichtet worden. Da diese Mittel aber nicht dauerhaft zur Verfügung stehen, ist eine weitere Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs nur möglich, wenn die gegenständliche Stelle auf der

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Grundlage der Bewilligung zentraler Mittel entfristet wird. Anderenfalls müsste das entsprechende Angebot ersatzlos gestrichen werden.

6. Zusammenfassung und Verhältnis zu den Sportvereinen Das Kosten/Nutzen-Verhältnis des FreizeitSports stellt sich als sehr günstig dar. Mit vergleichsweise geringem finanziellen Einsatz wird ein vielseitiges und attraktives Sportund Spielangebot für viele Münchnerinnen und Münchner angeboten. Bis auf die Personalkosten für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (3,5 VZÄ) können alle weiteren Kosten wie Honorare für Trainer, Spielleiter und Sachmittel quer- bzw. refinanziert werden. Dabei ist es keinesfalls das originäre Ziel des FreizeitSports, am Ende des Jahres eine ausgeglichene Bilanz auszuweisen. Vielmehr handelt der FreizeitSport nach dem Ziel, möglichst vielen Menschen in München, u.a. zugeschnitten auf spezielle Zielgruppen wie z.B. Mädchen und Frauen, Kinder, Berufstätige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, ein passendes und niederschwelliges Angebot zu unterbreiten. So sollen auch „Bewegungsmuffel“ zum Sporttreiben motiviert werden. An dieser Stelle wird deutlich, dass der FreizeitSport keine kommerziellen Gewinnabsichten verfolgt, sondern die Lücken schließt, welche die Sportlandschaft in einer Großstadt noch aufweist. Soweit andere Sportanbieter (u.a. Sportvereine) den Bedürfnissen bereits gerecht werden, bedarf es keines Angebots im FreizeitSport. Sobald andere Sportanbieter ein erkanntes Feld übernehmen, kann der FreizeitSport sich wieder anderen Lücken zuwenden. Dabei ist es sehr wichtig, die Münchner Vereine miteinzubeziehen. Im Dialog und regelmäßigen Austausch ist und wird es möglich sein, Vorbehalte aufgrund möglicher Konkurrenz durch das Angebot des FreizeitSports zu besprechen und auszuräumen. Nach der Erfahrung des Sportamtes erreicht der FreizeitSport gerade die Menschen in München, die einen Vereinseintritt nicht in ihre Überlegung miteinbeziehen. In Zeiten allgemeiner Unverbindlichkeit wird vermehrt festgestellt, dass auch Vereine selbst diese Erkenntnis nutzen und ihr Angebot erweitern. Diese Entwicklung unterstützt das Sportamt mit den Vereinskooperationen aktiv und will diese Kooperationen unbedingt weiter ausbauen. Vereine können bei Übernahme der Grundkonditionen (Teilnahme ohne Anmeldung über FreizeitSport-Tickets) ihr Angebot über den Freizeit bewerben und abrechnen. Dieses Modell hat sich in der Reihe von Fällen bereits bewährt (z.B. in Kooperation mit dem TSV München-Ost, dem ESV Neuaubing, dem MTV München von 1879, dem SV Laim oder dem Deutschen Alpenverein Sektion München). Auf diesem Weg, aber auch allgemein über die Gewinnung neuer Sportlerinnen und Sportler,

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die dann den Sport teilweise in einem Verein weiter betreiben, werden Menschen für den Sport und auch für die Vereine gewonnen.

7. Bedarfsdarstellung zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen Mit den bestehenden personellen Ressourcen kann der FreizeitSport den gestiegenen quantitativen und qualitativen Ansprüchen der Münchner Bevölkerung nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden. Bereits in einer Bekanntgabe im Stadtrat am 01.02.2012 hat das Referat für Bildung und Sport auf diese Problematik hingewiesen. Die Bedarfsermittlung des Referats für Bildung und Sport auf Grundlage der in Ziffer 4 dargestellten Entwicklungen ergibt zusätzliche 1,0 VZÄ im Bereich Hallensport und Fit im Park, zu kleineren Anteilen auch für die Unterstützung der Spielaktionen, und 0,5 VZÄ im Bereich Spielgeräteverleih im Wege der Entfristung der sachmittelfinanzierten befristeten Stelle, um den aktuellen Status Quo zu erhalten.

7.1 Personalbedarf im Hallensportprogramm Das Hallensportprogramm und das Fit im Park-Programm wird aktuell durch zwei Teilzeitkräfte (gesamt nur 0,75 VZÄ) geplant, organisiert und koordiniert. Das Hallensportprogramm finanziert sich über die Ticket- und Sponsoringeinnahmen komplett selbst und erwirtschaftet einen deutlichen Überschuss. Unter sportfachlichen Gesichtspunkten, aber vor allem aufgrund der ohnehin bereits erfolgten Teilnahmesteigerung um ca. 100 %, empfiehlt das Referat für Bildung und Sport, diesen Aufgabenbereich des FreizeitSports personell zu verstärken um ab 2018 in begrenztem Umfang zusätzliche Hallensportangebote und Fit im Park Standorte (z.B. im Westen und Norden) anzubieten. Wichtig in der Zukunft wird sein, neue Trends im Sport zu erkennen und eine Integration in das Hallensportprogramm sicher zu stellen und die Angebote des Hallensportprogramms und des Programms „Fit im Park“ gerecht auf das komplette Stadtgebiet zu verteilen. Die angeführte Grafik zeigt deutlich das Ungleichgewicht bei den Angeboten in den verschiedenen Stadtgebieten. Die Anträge des Bezirksausschusses 5 vom 18.09.2015, des Bezirksausschusses 11 vom 11.05.2016 und der Antrag des Bezirksausschusses 21 vom 12.01.2016 nehmen diese Punkte auf und monieren ein zusätzliches Sportangebot durch den Münchner FreizeitSport in dem jeweiligen Stadtbezirk. Die folgende Grafik zeigt eindeutig, dass insbesondere im Norden und Westen allgemein und speziell in den Stadtgebieten Milbertshofen, Moosach, Fasanerie, Allach, Untermenzing, Obermenzing, Langwied und Aubing kaum ein Angebot existiert.

Die Stelle soll aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nicht kalkulierbaren tatsächlichen Entwicklung der Fallzahlen vorerst auf drei Jahre befristet werden. Erst nach Evaluierung des tat-

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sächlichen Bedarfes in diesem Zeitraum kann eine Aussage getroffen werden, ob eine dauerhafte Personalzuschaltung gerechtfertigt ist.

Übersicht der Standorte der Hallensportprogramme

Die Hallensportprogramme konzentrieren sich auf die innerstädtischen Bezirke, traditionell ein Gebiet mit höherem Grundeinkommen und einem höheren Singleanteil als in den Randgebieten Münchens. Dieser Konzentration und ungleicher Verteilung sollte aus Sicht des Referats für Bildung und Sport entgegen gesteuert werden. Das Referat für Bildung und Sport schlägt deshalb vor, eine Planstelle (1,0 VZÄ) in der 3. QE (BesGr. A10/E9C) für den Hallensport und Fit im Park befristet auf drei Jahre einzurichten. Die Stellenbewertung erfolgt nach Prüfung durch das Personal- und Organisationsreferat. Ohne Zuschaltung wäre weder die Umsetzung und Sicherung des Hallensports sowie des Fit im Park-Programms noch deren Ausweitung leistbar, da die anderen Dienstkräfte im FreizeitSport mit ihren Aufgaben Spielangebote und Feriensport bereits mehr als ausgelastet sind.

Zeitraum

Funktionsbezeichnung

VZÄ

Einwertung

Mittelbedarf jährlich

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Tarifb.

bis zu

Beamte Ab 01.01.2018 befristet bis zum 31.12.2020

48.580,-€/ 55.450,- € Sportfachkraft für Hallensport und Fit im Park

1

A10/E9C

7.2 Verlängerung des Personals im Spielgeräteverleih Die Entwicklung im Spielgeräteverleih wurde in Ziffer 4.2.5 und 5.4 dargestellt. Um den Spielgeräteverleih dauerhaft gewährleisten zu können, muss die temporär über Referatsbestandsmittel finanzierte Stelle entfristet werden. Mit weiteren Optimierungen wie Angebotsausweitung und Vereinfachung der Entleihvorgänge, kann eine Rückkehr zum Standardumfang des Spielgeräteverleihs erfolgen. Die Stelle soll aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nicht kalkulierbaren tatsächlichen Entwicklung der Fallzahlen vorerst auf drei Jahre befristet werden. Erst nach Evaluierung des tatsächlichen Bedarfes in diesem Zeitraum kann eine Aussage getroffen werden, ob eine dauerhafte Personalzuschaltung gerechtfertigt ist.

Zeitraum

Funktionsbezeichnung

VZÄ

Ab 01.01.2018 befristet bis zum 31.12.2020

Sportfachkraft für Spielgeräteverleih

0,5

Einwertung Tarifb. A8/E8

Mittelbedarf jährlich bis zu 20.400,-€/26.470,-€

7.3 Arbeitsplatz- und IT-Kosten Im Zusammenhang mit der erforderlichen Stellenzuschaltung fallen neben den Personalkosten für die Einrichtung und die Ausstattung der Stelle arbeitsplatzbezogene Sachkosten an. Für die Verlängerung der befristeten Stelle um drei weitere Jahre ist kein neuer Arbeitsplatz erforderlich. Die konsumtiven Arbeitsplatzkosten sind dauerhaft im Budget zu belassen.

Diese sind im Einzelnen:

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Haushaltsjahr

Arbeitsplatz- und ITKosten

e/d/b* k/i*

Menge Pauschale Mittelbedarf jährlich

2018

investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes

e

i

1

2.370,00 €

2.370,00 €

2018

investive Kosten für die ITAusstattung

e

i

1

1.500,00 €

1.500,00 €

2018

konsumtive Arbeitsplatzkosten

b

k

1

800,00 €

800,00 €

* e: einmalig, d: dauerhaft, b: befristet, k: konsumtiv, i: investiv Die beantragte Stelle muss in den Verwaltungsgebäuden des RBS untergebracht werden. Das zusätzlich beantragte Personal kann aus Sicht des RBS nicht mehr in den bereits zugewiesenen Flächen untergebracht werden. Es werden daher voraussichtlich zusätzliche Flächen für einen Arbeitsplatz benötigt.

8. Darstellung der Kosten und der Finanzierung sowie der Erlöse 8.1 Zahlungswirksame Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit

Vortragsziffer

dauerhaft

einmalig

Summe zahlungswirksame Kosten

befristet Bis zu 56.250,--ab 2018 - 2020

davon: Personalauszahlungen (Zeile 9)*

-

bis zu 55.450,,-ab 2018 - 2020

-

800,-ab 2018 - 2020

(die Personalauszahlungen für die Entfristung sind bereits im Personalkostenbudget des RBS enthalten)

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 11)** Transferauszahlungen (Zeile 12) Sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 13)

Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen (Zeile 14) Nachrichtlich Vollzeitäquivalente

1,0

* Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten ) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden.

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Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entsteht im Ergebnishaushalt zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beilhilferückstellungen in Höhe von etwa 40 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** ohne arbeitsplatzbezogene IT-Kosten Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich. Sonstige IT-Kosten, wie z.B. Zahlungen an externe Dritte, sind hier mit aufzunehmen!

8.2 Zahlungswirksame Kosten im Bereich der Investitionstätigkeit Vortragszi ffer Summe zahlungswirksame Kosten (entspr. Zeile S5 des Finanzrechnungsrechnungsschemas)

dauerhaft

einmalig

befristet

3.870,in 2018

davon: Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 20) Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 21) Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögen (Zeile 22)

3.870,in 2018

Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 23) Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 24) Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit (Zeile 25)

8.3 Nutzen Der Nutzen besteht in der unter Ziffer 4 und 8 dargestellten Sicherung und teilweise flächendeckenden Ausweitung des FreizeitSports. Im Zuge dessen werden Münchnerinnen und Münchner in steigender Zahl für den Sport und das Spiel begeistert und in hohem Maße Wirkung in Bezug auf die Gesundheitsförderung, die Integration und die persönliche Entwicklung erzeugt. Ein weiterer Nutzen besteht in der rechtlich unabdingbaren Vermeidung von „Scheinselbständigkeiten“ (s. Ziffer 5.4). Zudem werden durch die Reduzierung von Honorarzahlungen für Externe beim Spielgeräteverleih ab 2018 jährlich 15.000 € Honorarkosten eingespart.

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Monetärer Nutzen entsteht durch die in Ziffer 8.4 dargelegte komplette Refinanzierung der Kosten durch Einsparungen, vor allem aber durch die Erhöhung von Einnahmen im Bereich Hallensport und Spielgeräteverleih.

Vortrags ziffer

einmalig in 2018

Erlöse

,--

Summe der zahlungswirksamen Erlöse

,--

Einmalig in 2019

ab 2020 dauerhaft

davon: Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2)

,--

Sonstige Transfereinzahlungen (Zeile 3)

,--

Öffentlich – rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4)

,--

Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5)

60.0000,--

0Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6)

,--

Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 7)

,--

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen (Zeile 8)

,--

Vortrags ziffer

dauerhaft

95.000,--

einmalig

105.000,--

befristet

Einsparungen Summe Einsparungen von zahlungswirksamen Kosten

15.000,--

,--

8.4 Finanzierung Die Finanzierung erfolgt durch die in Ziffer 8 dargestellten Einsparungen und Einnahmenerhöhungen. Eine endgültige Entscheidung über die Finanzierung soll in der Vollversammlung des Stadtrats im November 2017 im Rahmen der Gesamtaufstellung aller

,--

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bisher gefassten Empfehlungs- und Finanzierungsbeschlüsse erfolgen. Die zusätzlich benötigten Auszahlungsmittel sollen nach positiver Beschlussfassung in den Haushaltsplan 2018 aufgenommen werden. Der FreizeitSport bietet die Option, mit sehr verträglichen Maßnahmen eine Refinanzierung steigender Personalkosten sicher zu stellen. Die jährlichen Mehrkosten für die benötigten 1,5 VZÄ liegen bei derzeit gesamt bis zu ca. 82.000 €. Zur Refinanzierung tragen folgende Schritte bei: Leichte Anhebung der Tickets für den Hallensport Das Referat für Bildung und Sport Sportamt schlägt deshalb vor, die Ticketpreise ab 01.01.2018 moderat anzuheben. Bei der Streifenkarte von 2,50 € auf 3,00 €, bei den Einzeltickets von 2,60 € auf 3,20 €. Nachdem die Preise seit dem Jahr 1998 stabil geblieben sind, wird eine allgemeine Akzeptanz der Münchnerinnen und Münchner erwartet. Diese Anhebung liegt weiterhin deutlich unter der Preisgestaltung von Fitnessstudios und erbringt gesicherte Mehreinnahmen i.H.v. ca. 50.000 €. Einsparung der Honorar im Spielgeräteverleih Eine weitere gesicherte Einnahme ergibt sich aus der Abwicklung von Tätigkeiten über ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, weil hierdurch beachtliche Honorarkosten gespart werden. Nach Berechnung des Sportamtes würden 2018 ca. 15.000 € nicht mehr aufgewendet werden. Optimierungen im Hallensportprogramm Mit der personellen Verstärkung können Optimierungen des Hallensportprogramms (Sichtung, Evaluierung und Stornierung von Kursen, Einrichtung weiterer lukrativer Kurse in neuen Sport-räumen) erfolgen, die im Laufe der Jahre Zusatzeinnahmen i.H.v. ca. 25.000 – 35.000 € im Zuge von weiteren Teilnahmesteigerungen (anfangs 5 %, ab 2019 mindestens 10 %) erwarten lassen. Ab Stellenschaffung in 2018 würden Kurse umstrukturiert und neue Trends in das Programm aufgenommen. Diese prognostizierten Mehreinnahmen werden deshalb erst ab 2019 finanzwirksam.

Die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter muss sich erst einen Überblick verschaffen, Maßnahmen ableiten und abstimmen, Räume und Trainerinnen und Trainer finden, um diese dann 2019 in das Hallensportprogramm zu integrieren. Die dafür erwartetenZuwächse an Teilnahmen werden für die Folgejahre fortgeschrieben.

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Flexibilisierung im Spielgeräteverleih Aus Gründen der Personalknappheit wurde das Verleihangebot seit dem Jahr 2016 verringert und auf Pakete umgestellt, wodurch ein Rückgang der Verleihvorgänge entstanden ist. Im Spielgeräteverleih könnte das Angebot wieder flexibler gestaltet werden, wodurch die Zahl der Vorgänge erhöht wird und die Einnahmen um ca. 10.000 € steigen. Die folgende Grafik fasst die Kostenreduzierungen und Einnahmenerhöhungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 zusammen:

Fazit Schon im ersten Jahr (2018) werden die höheren Personalkosten (82.000 €) bereits zu ca. 90 % durch die Erhöhung von Einnahmen und die Reduzierung von Kosten refinanziert. In den Folgejahren übersteigen die wirtschaftlichen Vorteile bereits die Kosten für das zusätzliche Personal. Das Referat für Bildung und Sport wird die Mehreinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen für die Jahre 2018 ff anmelden.

8.5 Kontierungstabellen 8.5.1 Personalkosten Die Kontierung der unter Gliederungspunkt 7.1 und 7.2 aufgeführten Personalkosten erfolgt

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unter: Kosten für

Vortragsziffer

Antragsziffer

1,0 VZÄ bei RBS-S-V, Freizeitsport Sportfachkraft

7.1 und 7.2

2

Fipo 5500.410.0000.5 5500.414.0000.7

Kostenstelle

Kosten -art

19062222

601101 602000

8.5.2 Sachkosten und Erlöse Die Kontierung der unter Gliederungsziffer 7.3 dargestellten Arbeitsplatz-, IT-Kosten und weiteren Sachkosten erfolgt: Kosten / Erlöse für

Vortragsziffer

Einmalig investive Kosten zur APErstausstattung

7.3

Einmalig investive Kosten zur ITErstausstattung

Antragsziffer

Fipo

Kostenstelle/ Innenauftrag

Kostenart

4 5500.935.9330.3

--

--

7.3

4 5500.935.9364.2

--

--

Dauerhafte Arbeitsplatzkosten

7.3

4 5500.650.0000.6

19062222

670100

Einnahmen für privatrechtliche Leistungsentgelte Spielgeräteverleih

8.3

7 5500.150.0000.7

1596001

421302

Einnahmen für privatrechtliche Leistungsentgelte für Hallensport

8.3

6 5500.150.0000.7

1596029

421302

Dauerhafte Einsparung im Spielgeräteverleih

7.4

10 5500.610.0000.0

1596001

421302

8.6. Produktzuordnung Das Produktkostenbudget des Produkts 39421100 Förderung von Sportveranstaltungen, Sportprogrammen, Gesundheitsförderung erhöht sich um bis zu 41.250 €, davon sind 41.250 € zahlungswirksam. Die Stellenentfristung erhöht das Produktkostenbudget nicht.

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Das Produkterlösbudget erhöht sich in 2018 aufgrund der Mehreinnahmen aus privatrechtliche Leistungsentgelten des Spielgeräteverleih und des Hallensportprogrammes um 60.000 €, in 2019 um 95.000 € und dauerhaft ab 2020 um 105.000 €.

9. Abstimmung Diese Beschlussvorlage wurde mit dem Personal- und Organisationsreferat, der Stadtkämmerei und dem Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt. Das Personal- und Organisationsreferat hat dem zunächst unbefristet geltend gemachten Personalbedarf mit der Maßgabe der weiteren Befristung für drei Jahre zugestimmt, um den tatsächlichen Bedarf in diesem Zeitraum zu evaluieren. Die Stadtkämmerei schließt sich der Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferates vom 29.05.2017 an und stimmt dem geltend gemachten Mehrbedarf lediglich befristet zu. Der Dienstellenpersonalrat des Referates für Bildung und Sport hat einen Abdruck der Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme erhalten. Ein Anhörungsrecht nach der Satzung für die Bezirksausschüsse besteht nicht. Die Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Gabriele Neff, und die Verwaltungsbeirätin des Sportamtes, Frau Stadträtin Verena Dietl, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

II. Antrag der Referentin 1. Der Stadtrat nimmt die Entwicklung des FreizeitSports und dessen Ausrichtung zur Kenntnis und stimmt der Aufrechterhaltung der Handlungsschwerpunkte Hallensportprogramm, Fit im Park, Spielaktionen, Feriensport und Spielgeräteverleih zu.

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2. Der Stadtrat stimmt der Erhöhung der Ticketpreise bei der Streifenkarte von 2,50 € auf 3,00 €, bei den Einzeltickets von 2,60 € auf 3,20 € zu. 3. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die Einrichtung von 1,0 VZÄ befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung zum 01.01.2018 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 55.450,- € anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten / -innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 19.432 € (40 % des JMB). 4. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die befristete Planstelle der 0,5 VZÄ Sportfachkraft für Spielgeräteverleih bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Die Personalauszahlungsmittel sind vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 im Budget des RBS zu belassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten / -innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 8.160 € (40 % des JMB). 5. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die einmaligen investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 2.370€ und die IT- Erstbeschaffungskosten in Höhe von 1.500€ sowie die konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von jährlich 800€ befristet für drei Jahre im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die dauerhaft zu erwartenden Mehreinzahlungen beim Freizeitsport infolge der Ticketpreiserhöhung in Höhe von 50.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 7. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die dauerhaft zu erwartenden Mehreinzahlungen beim Spielgeräteverleih in Höhe von 10.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 bei der Stadtkämmerei anzumelden.

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8. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die einmalig in 2019 zu erwartenden Mehreinzahlungen beim Hallensportprogramm in Höhe von 25.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 und die dauerhaft ab 2020 zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 35.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 9. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die weiteren dauerhaft ab 2019 zu erwartenden Mehreinzahlungen bei den Spielaktionen in Höhe von 10.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 10. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Sportausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die dauerhaft zu erwartenden Minderausgaben in Höhe von 15.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 11. Das Produktkostenbudget beim Produkt 39421100 Förderung von Sportveranstaltungen, Sportprogrammen, Gesundheitsförderung erhöht sich ab 2018 vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 um bis zu 41.250 €. Davon sind 41.250 € zahlungswirksam. 12. Das Produkterlösbudget bei den Produkten Hallensport und Spielgeräteverleih erhöht sich vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 einmalig in 2018 um 60.000 €, davon sind 60.0000 € zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget), einmalig in 2019 um 95.000 €, davon sind 95.0000 € zahlungswirksam und dauerhaft ab 2020 um 105.000 €, davon sind 105.0000 € zahlungswirksam. 13. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im November 2017 empfiehlt der Bildungsausschuss, das Referat für Bildung und Sport zu beauftragen, die aus seiner Sicht unter Ziffer 7.3 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen.

14. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 03050 von Frau StRin Kristina Frank und Frau StRin Ulrike Grimm vom 19.04.2017 ist somit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

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15. Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02408 des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen - Am Hart vom 23.05.2016 ist somit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 16. Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 01938 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing – Obermenzing vom 12.01.2016 ist somit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 17. Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 01109 des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes Au – Haidhausen vom 18.03.2015 ist somit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 18. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 00668 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Dr. Ingo Mittermaier, Herrn StR Alexander Reissl und Herrn StR Christian Müller vom 06.02.2015 ist somit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 19. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende

Die Referentin

Christine Strobl 3. Bürgermeisterin

Beatrix Zurek Stadtschulrätin

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IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium D-II/V-SP (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K.

V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - Sportamt 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Personal- und Organisationsreferat An RBS – PKC An RBS – GL 2 An RBS - GL 10.2 An RBS- SpA/L An RBS- SpA/V An RBS - SpA/G z. K. Am