CHANCEN NUTZE N Z U K U N F T G E S TAL T E N
Berufsfachschule I (BF I) Fachrichtungen : Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen Gesundheit und Pflege Gewerbe und Technik Wirtschaft und Verwaltung
Berufsbildende Schule August-Croissant-Straße 27 76829 Landau in der Pfalz
Fon +49 (0) 6341 9671-0 Fax +49 (0) 6341 63902 E-mail:
[email protected] www.bbs-landau.de
Öffnungszeiten des Sekretariats: Während der Schulzeit:
Mo. – Do. Fr.
In den Ferien:
Mo. – Fr.
von 7:30 – 12:30 Uhr von 13:00 – 16:00 Uhr von 7:30 – 12:30 Uhr von 13:00 – 15:00 Uhr von 10:00 – 12:00 Uhr
In den beiden mittleren Wochen der Sommerferien ist das Sekretariat geschlossen.
Zielsetzungen Die Berufsfachschule I führt zu einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung. Sie vermittelt berufsbezogene und allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zur Förderung der beruflichen Handlungskompetenz und unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei dem Erkennen und Stärken individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Berufsfachschule I fördert die Entwicklung eigener Lerntechniken und Lernstrategien. Dauer Die Berufsfachschule I wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Jahr. Die Berufsfachschule I kann nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Beschluss der Klassenkonferenz einmal wiederholt werden. Aufnahmebedingungen Aufnahmevoraussetzung ist das Zeugnis der Berufsreife (Hauptschulabschluss) oder ein gleichwertiges Zeugnis. Die Berufsfachschule I muss besuchen • wer das Zeugnis der Berufsreife besitzt, • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis steht und • die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat. Kosten Es besteht Schulgeldfreiheit, jedoch keine Lernmittelfreiheit. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist möglich. Anmeldung Die Anmeldung für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr sollte bis spätestens 1. März im Sekretariat der BBS Landau unter Vorlage einer beglaubigten Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses erfolgen. Später eingehende Anmeldungen werden in einer Nachrückliste erfasst, aus der freie Plätze nachträglich belegt werden. Anmeldevordrucke können schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Unter www.bbs-landau.de können Sie sich das Anmeldeformular direkt ausdrucken. Schulpflicht Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I besucht haben, können von der weiteren Schulpflicht befreit werden. Sofern sie nach dem Besuch der Berufsfachschule I ein Ausbildungsverhältnis beginnen, lebt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule wieder auf.
Erwerb beruflicher Grundkompetenzen, Dokumentation der Leistungen Die Schülerinnen und Schüler erhalten die folgenden Nachweise zu den erworbenen Qualifikationen: Bezeichnung Qualifizierungsnachweis über die Teilnahme und die Ergebnisse der stärkenorientierten Methode
Inhalte Zeitpunkt Nachweis über die Teilnahme und Ende des ersten die Ergebnisse der durchgeführten Schulhalbjahres stärkenorientierten Methode (Kompetenzwerkstatt) Projektthema
Halbjahresinformation über die Leistungen in den berufsübergreifenden und berufsbezogenen Fächern
Zertifikat über den Erwerb beruflicher Grundkompetenzen
Beobachtete individuelle Stärken Leistungen in den berufsübergrei- Ende des ersten fenden Pflichtfächern mit Aus- Schulhalbjahres nahme des Faches Stärkenorientierte Methode Leistung im Fach Berufsbezogene Grundbildung/ Methodentraining Leistungen im Wahlfach Dokumentation aller abgeschlos- Schuljahresende senen Praxismodule als Einzelqualifikation mit einer Auflistung der Inhalte in Kurzform
Bescheinigung der Teilnahme am Praktikum Dokumentation der Leis- Bezeichnungen und Noten der be- Schuljahresende tungen in den berufs- rufsübergreifenden Pflichtfächer übergreifenden Fächern mit Ausnahme des Faches Stärkenorientierte Methode Bezeichnung und Note des besuchten Wahlfaches
Besuch weiterführender Schulen Im Anschluss an die Berufsfachschule I kann die Berufsfachschule II zum Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I besucht werden. Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule II sind • mindestens ausreichende Leistungen in allen Praxismodulen der besuchten Berufsfachschule I, • ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den berufsübergreifenden Fächern (Dokumentation der Leistungen in den berufsübergreifenden Fächern) und • in wenigstens zwei der Fächer Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Mathematik mindestens die Note befriedigend. Die Wahl der zu besuchenden Fachrichtung richtet sich nach der in der Berufsfachschule I besuchten Fachrichtung. Ein Wechsel der Fachrichtung ist daher beim Übergang von der Berufsfachschule I zur Berufsfachschule II nicht möglich.
(1) Ein Übergang zur BOS I oder zur dualen BOS ist für Auszubildende, die zuvor die BF I besucht haben nur möglich, wenn sie mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule auch den „qualifizierten Sekundarabschluss I“ bestätigt bekommen.
Hochschule Universität
BOS II Fachhochschule
BOS I
duale BOS
(3)
(2) Der Übergang zur Fachhochschule ist nur möglich, wenn zusätzlich der Fachhochschulreifeunterricht besucht und die entsprechende Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
(2)
(1)
Berufsausbildungsverhältnis
Praktikum
Höhere Berufsfachschule
Berufliches Gymnasium
Berufsfachschule II Fachrichtung nach BF I
(3) Der Übergang in die BOS II setzt neben den Bedingungen von (2) auch entsprechende Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache voraus.
führt in 3 Jahren zum Abitur
1 Jahr
„Mittlere Reife“ bzw. qualifizierter Sekundarabschluss I
berufliche Grundbildung
Berufsfachschule I
1 Jahr
Fachrichtung nach BF I
Stundentafel der Berufsfachschule I A Pflichtfächer Deutsch / Kommunikation (K) Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde / Wirtschaftslehre (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung /Sport (G) Stärkenorientierte Methode (G) Berufsbezogene Grundbildung / Methodentraining (K, Fpr)1 Praxismodule (K, Fpr)1,2
Std. 3 2 3 1 2 2 1 6 12
B Förderunterricht
3
C Wahlunterricht Biologie, Chemie oder Physik ( G ) Textverarbeitung (G) Arbeitsgemeinschaft (G)
2
Pflichtstundenzahl
37
1
Der Unterricht wird in der von der Schule festgelegten Differenzierung erteilt. Er enthält sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Lerninhalte.
2
In den Praxismodulen werden die beiden Lernorte Schule und Betrieb verknüpft. Die Umsetzung der Praxismodule erfolgt nach den Möglichkeiten der Schule in der Schule selbst und in Praktikumsbetrieben.