BD-ZA 53

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Author: Curt Diefenbach
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Telefon: 11 - 4167 Telefax: 11 - 4168 Herr Kopp [email protected] opentransformer_renderer_input63914.doc

Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung IV Branddirektion Zentrale Angelegenheiten Koordination Katastrophenschutz KVR -IV/BD-ZA 53

Maßnahmen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes in der Landeshauptstadt München A. Sachstandsbericht B. Änderung des Fahrzeugkonzeptes C. Weitere, zusätzliche Maßnahmen Über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen beim UA 1400 i.H.v. insgesamt 465.000 €

Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 06.07.2004 (VB) Öffentliche Sitzung

I.

Vortrag des Referenten

Zu dieser Thematik war bereits eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom 11.05.2004 vorbereitet. Aufgrund eines bestehenden Erläuterungsbedarfs bei der Stadtratsfraktion der SPD wurde in dieser Sitzung jedoch lediglich Ziffer 5 des Referentenantrags (Wiederbereitstellung von Finanzmitteln für bereits erteilte Verpflichtungsermächtigungen, die irrtümlich bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2004 unterblieben ist) beschlossen. Die nicht behandelten Punkte wurden auf die Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses am 06.07.2004 vertagt. Diese Beschlussvorlage wurde um den bereits beschlossenen Punkt 5 bereinigt und ist im übrigen inhaltsgleich zur Beschlussvorlage für den Kreisverwaltungsausschuss vom 11.05.2004. In den Sitzungen des Kreisverwaltungsausschusses vom 01.07.2003 (bestätigt durch die Vollversammlung am 02.07.2003) und 22.07.2003 wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Katastrophenschutzes in München beschlossen. Derzeit ist folgender Stand der Umsetzung erreicht: A. Sachstandsbericht 1. Kommunikation I.1 Ersatzleitstelle (Not-ILSt) Die baulichen Maßnahmen sind zu 90% abgeschlossen. Die Informations- und Kommunikationstechnik befindet sich in Vorbereitung zur Ausschreibung. I.2 Abschnittsführungsstellen (AFüSt) Mit der Projektierung wird im 2. Quartal 2004 begonnen.

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I.3 EDV-Ergänzung im Katastrophen-Einsatzleitfahrzeug (KELF) Die EDV-Hardware ist bereits beschafft und wird mit Ablauf 2. Quartal 2004 installiert. Die EDV-Software befindet sich derzeit noch im Abstimmungsverfahren hinsichtlich der zur Anwendung notwendigen Softwaremodule, insbesondere für den Bedarf Einsatzmanagement im Zusammenhang mit den grafischen Informationssystemen (GIS-Module). I.4 Stabsdienstordnung „Information und Kommunikation“ (StDO-IuK) Die am 01.03.2002 in Kraft getretene StDO-IuK legt fest, wie die Funkkommunikation auch im Fall einer Katastrophe abzuwickeln ist. In Erfüllung der Inhalte der StDO-IuK müssen die Einsatzkräfte (auch die Freiwillige Feuerwehr München) mit entsprechenden, den derzeitigen Bestand ergänzenden, Kommunikationsmitteln ausgestattet werden. Nach der Lieferung von zertifizierten Handfunksprechgeräten im 2 m-Band kann die StDO-IuK etwa zum Ende des Jahres 2004 endgültig umgesetzt werden. I.5 Beschaffung von drei Kommunikationskoffern Die Auslieferung der drei Kommunikationskoffer durch das Bayerische Staatsministerium des Innern ist für das 3. Quartal 2004 geplant. I.6 Warnung der Bevölkerung Für die Warnung und Information der Bevölkerung wurden vier mobile Durchsageeinrichtungen „MOBELA 150 digital“ beschafft. Die Maßnahme ist abgeschlossen. 2. Datenübertragung und EDV-Ergänzungen 2.1 Videoübertragung per Hubschrauber Eine neue Digitaltechnik wurde von der Branddirektion beim Polizeipräsidium München begutachtet. Derzeit wird eine entsprechende Kostenanalyse erstellt und anschließend die Ausschreibung vorbereitet. Die voraussichtliche Beschaffung ist für das dritte Quartal 2004 geplant. 2.2 Videoübertragung aus den U-Bahnhöfen Mit dieser Maßnahme wird im 3. Quartal 2004 begonnen. 2.3 EDV-gestütztes Grafiksystem Im 1. Quartal 2004 wurde das Anforderungsprofil für ein EDV-gestütztes Grafiksystem erarbeitet. Derzeit wird die technische Umsetzung des Systems in einer Machbarkeitsstudie geprüft. Diese kann jedoch erst dann umgesetzt werden, wenn Planungssicherheit dahingehend besteht, welches Betriebssystem (möglicherweise Linux) zukünftig stadtweit benutzt werden soll. Eine endgültige Entscheidung wird der Stadtrat voraussichtlich Mitte Juni 2004 treffen. Des Weiteren ist der zur Zeit bei der Branddirektion verwendete File-Server nicht mehr erweiterbar und lässt keine weiteren serverbasierte Applikationen zu. Die für das Jahr 2004 vorgesehene Ersatzbeschaffung eines neuen File-Servers wird erst im 3. Quartal dieses Jahres zu verwirklichen sein, sodass eine Realisierung des Projektes frühestens zum 1. Quartal 2005 erfolgen kann. 2.4 Ergänzung div. EDV-Dateien Diese Maßnahme ist abgeschlossen.

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3. Beschaffung eines „Einsatzleitwagen Sanitätsdienst“ siehe gesonderte Ausführung unter Punkt „B“. 4. Katastrophenschutz-Zentren (a) 1. Standort Heßstr. 120 Die planungsrechtlichen Fragen sind geklärt. Da Kommunalreferat verhandelt auf der Basis vorliegender Bewertungsgutachten mit dem Bund über eine Ankauf. (b) 2. Standort Über die Ergebnisse der Suche für einen 2. Standort wird in einer gesonderten Bekanntgabe noch vor der Sommerpause berichtet. 5. Dekontaminationseinheit Im 4. Quartal 2003 wurde von der Branddirektion ein Konzept dahingehend erarbeitet, dass die Dekontaminationseinheiten aus zwei Teileinheiten, jeweils auf der Basis eines Abrollbehälters, bestehen sollen. Zur detaillierten Kostenabschätzung wurde im 1. Quartal 2004 ein Informationsangebot über eine derartige Dekontaminationseinrichtung eingeholt. Dieses liegt nun vor, so dass in Kürze eine entsprechende Ausschreibung erfolgen kann. Da derartige Dekontaminationseinheiten für die Einsatzbedürfnisse in einer Großstadt dringend benötigt werden, soll der geplante Termin für die Indienststellung im 4. Quartal 2004 unbedingt eingehalten werden. 6. Schutzkleidung Auf Bitte des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) ist die Bestellung der 5.000 Einheiten „Infektionsschutz-Sets“ insofern abwartend ausgesetzt worden, als das RGU weitere 2.000 Sets mitbeauftragen möchte. Nach Vorlage des entsprechenden Bedarfsscheines durch das RGU wird die Ausschreibung durchgeführt. Mit Beendigung der Maßnahme ist voraussichtlich im 3. Quartal 2004 zu rechnen. 7. Personal für Katastrophenschutz-Planung Im 2. Quartal 2004 wird die geforderte, zusätzliche Stelle beim Personal- und Organisationsreferat beantragt. 8. Personal für technische Betreuung Für das Personal im Bereich der technischen Betreuung werden im 2. Quartal 2004 die Anforderungsprofile abschließend beschrieben und einer Bewertung durch das Personal- und Organisationsreferat zugeführt. 9. Personal für Katastrophenschutz-Ausbildung Für die Katastrophenschutz Ausbildung ist bereits am 30.09.2003 dienststellenintern ein Mitarbeiter abgestellt worden. Die erforderliche Planstelle wird in den nächsten Tagen vom Perso-

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nal- und Organisationsreferat eingerichtet. Die zweite Planstelle ist bereits eingerichtet. Derzeit wird nach einem geeigneten Mitarbeiter gesucht. 10. Fahrzeugzuteilung durch den Bund Die Verteilungsaktion durch den Bund wurde für das Jahr 2004 auf die Auslieferung von Versorgungs-LKW`s begrenzt. Inwieweit die Stadt München davon begünstigt wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. 11. Warndienst Der Feldversuch des Bundes, die Alarmierung der Bevölkerung mittels DCF-77-Signal über Armbanduhren, Funkwecker und EDV-gestützte Systeme zu optimieren, ist abgeschlossen. Mit der Auswertung durch den Bund wurde begonnen.

B. Änderung des Fahrzeugkonzeptes Neben den o.a. Maßnahmen wurde am 01.07.2003 vom Kreisverwaltungsausschuss beschlossen: „3. Beschaffung eines Einsatzleitwagen Sanitätsdienst (ELW 2) In den letzten Jahren wurde für die Einsatzleitung des Sanitätsdienstes, die ab Einsatzstufe II (mehr als fünf Verletzte und drei oder mehr Notärzte im Einsatz) alarmiert wurde, ein organisationseigenes Fahrzeug des Arbeiter Samariter Bundes eingesetzt. Dieses Fahrzeug ist altersbedingt nicht mehr verwendbar. Um auch beim Massenanfall von Verletzten, der Maßnahmen nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz erforderlich macht, ein geeignetes Führungsmittel zur Verfügung zu haben und den Standard, den das Bayerische Staatsministerium des Innern in einer Bekanntmachung vom 01.09.1999 gefordert hat, wieder einführen zu können, ist die Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den Sanitätsdienst bzw. für die „Unterstützungsgruppe Sanitäts-Einsatzleitung“ (UG SanEL) zwingend notwendig. Die Anschaffungskosten werden sich auf ca. 170.000 € belaufen. Die jährlichen Sachkosten betragen 2.500 € “. Nachdem das Bayerische Staatsministerium des Innern ein Förderprogramm „Einsatzleitwagen für die UG-SanEL“ aufgelegt hat, hat sich das Bayerische Rote Kreuz (BRK) grundsätzlich bereit erklärt, ein derartiges Fahrzeug selbst anzuschaffen und in Zusammenarbeit mit den anderen Hilfsorganisationen die Besetzung sicher zu stellen. Voraussetzung für die Anschaffung durch das BRK sei allerdings, dass die Stadt München den Differenzbetrag zwischen Anschaffungskosten und Förderbeitrag, das sind ca. 20.000 €; übernimmt. Die Branddirektion schlägt nun folgende Vorgehensweise vor: 1. Aus dem für die Beschaffung des ELW UG-SanEL vorgesehene Betrag in Höhe von 170.000 € bei HST 1400.935.0340.1 wird der Zuschuss an das BRK in Höhe von ca. 20.000 € bereitgestellt. 2. Großeinsätze haben die Notwendigkeit aufgezeigt, von den Einsatzleitfahrzeugen in Form von PKW`s auf den nächst größeren Typ umzustellen, um im Bedarfsfall von einer Einsatzleitung eines Löschzuges ohne zusätzliche Vorhaltung weiterer Fahrzeuge auf Abschnittsführungen vor Ort umstellen zu können. Durch den täglichen Einsatz ist zudem gewährleistet, dass im Großschadensfall, aber auch bei einer Katastrophe, ausreichend Praxis in der Handhabung der Führungsmittel gegeben ist. Der Restbetrag (ca. 150.000 €) wird deshalb zur Beschaffung von 2 Einsatzleitwagen ELW 1 (je. ca. 70.000 €) für die Ein-

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satzabschnittsführungsstellen verwendet. Da es sich dabei um eine Umstellung des Fahrzeugtyps handelt, erfolgt insgesamt keine Fahrzeugmehrung.

C. Weitere, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes in München C 1.neu: Verbesserung des Feldkabelbaues im KELF Um den Feldkabelbau als Kommunikationsmittel bei Großschadenslagen nutzen zu können ist es nötig, die vorhandene Ausstattung um Feldsprecher und Netzkoppler zu erweitern. Derzeit ist auf dem KELF eine Mindestausrüstung an Feldkabel und diversen Übergangssteckern verlastet, um die dortige Telekommunikationsanlage mit Feldtelefonen und/oder privaten Telefonanschlüssen verbinden zu können. Die Längen der Feldkabel müssen allerdings sehr zeitaufwändig angepasst werden. Durch eine induktive Ankopplung können deutlich kürzere Rüstzeiten und, durch die Möglichkeit des „Übersprechens“ in das konventionelle Telefon- oder Mobilfunknetz, somit eine effektivere Kommunikationsmöglichkeit erreicht werden. Sie ist zudem die einzige Möglichkeit des Kommunikationsaufbaus bei fehlender Infrastruktur. Anzuschaffen wären 20 AWITEL Endgeräte, 4 AWINAP Vermittlungsstellen und dazugehöriges Feldkabel. Die voraussichtlichen Kosten hierfür betragen ca. 55.000 €. C 2. neu: Mittelbedarf für Ausstattung der Stabsräume Bei der Katastrophenschutz-Stabsrahmenübung „Odeon“ am 07. November 2002 aber auch bei den Vorbereitungen für die WM 2006 haben sich deutliche Mängel bei der Ausstattung der Führungsräume von Gefahrenabwehrleitung (GAL) und Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) gezeigt. Es ist daher die Einrichtung von 16 PC-Arbeitsplätzen (mit Zubehör und grafischen Informationssystemen) zwingend notwendig. Es ergibt sich somit ein Gesamtbedarf von ca. 330.000 €. Bezüglich der erforderlichen Softwareausstattungen ist, wie bereits unter Punkt 2.3 aufgezeigt, die Installation eines neuen File-Servers im 3. Quartal 2004 erforderlich. C.3. neu: Richtfunkanbindung von Relaisfunkstellen Um beim Betrieb der Ersatzleitstelle (siehe Punkt 1.1) die Relaisfunkstellen nutzen zu können, ist eine Richtfunkanbindung von 4 Relaisfunkstellen erforderlich. Um eine Datenkonsistenz der aktuellen Einsatzdaten zwischen ILSt und Notleitstelle zu erhalten und die Funkkommunikation von der Not-ILSt zu den Relaisfunkstellen der AFüSt gewährleisten zu können, wird das wirtschaftlichere System einer Richtfunkstrecke gegenüber einer Drahtanbindung bevorzugt. Die Kosten hierfür betragen ca. 70.000 €. C.4. neu: Kosten für Ausbildung und Übungen für den Katastrophenschutz Planspiele sind zwingend erforderliche Module der Katastrophenschutz-Ausbildung. Um hier adäquates Unterrichtsmaterial vorzuhalten, ist es erforderlich, die bereits bestehenden plastischen Lagedarstellungen auf den neuesten Stand zu bringen. Die Kosten für die Ergänzungen und Erneuerungen betragen ca. 10.000 €. Der oben (Ziffer C1 – C 4)dargestellte zusätzliche Mittelbedarf verteilt sich wie folgt: a) HST 1400.520.0000.1 Einrichtung-, Ausstattungsgegenstände i.H.v. 10.000 € b) HST 1400.563.0000.1 Fortbildung des Personals i.H.v. 10.000 € c) HST 1400.935.0330.2 Einrichtungs-, Ausstattungsgegenstände i.H.v. 135.000 € d) HST 1400.935.0364.1 DV-Anlagen, Software i.H.v. 310.000 € Die Deckung erfolgt für a) und b) in Form einer Veranschlagungsberichtigung aus HST

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9100.850.0000.8 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft; Deckungsreserve gemäß § 11 KommHV“, für c) und d) durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (HST 9100.310.0000.3). Die Mittelbereitstellung wurde unter Nr. 3031/4 in der Stadtkämmerei vorgemerkt.

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Es ist, wie bereits in der Beschlussvorlage am 01.07.2003 angedeutet, nach wie vor darauf hinzuweisen, dass auch jetzt noch nicht alle notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Katastrophenschutzes bekannt sind. Gerade die in den nächsten Jahren in München anstehenden Großereignisse könnten noch finanzielle Aufwendungen notwendig machen. Die Stadtkämmerei hat der Beschlussvorlage zugestimmt. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und der Verwaltungsbeirat der Branddirektion, Herr Stadtrat Hierl, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Ein Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse besteht in dieser Angelegenheit nicht. II.

Antrag des Referenten 1. Vom Sachstandsbericht (Ziff. A.) wird Kenntnis genommen. 2. Der Änderung des Fahrzeugkonzeptes (Ziff. B.: Zuschuss an das BRK in Höhe von ca. 20.000 € und Beschaffung von 2 Einsatzleitfahrzeugen ELW 1 in Höhe von ca. 140.000 €) wird zugestimmt. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, im Benehmen mit der Stadtkämmerei die unter Ziff. C. zur weiteren Verbesserung des Katastrophenschutzes in München dargestellten Maßnahmen durchzuführen. 4. Zur Finanzierung der unter Punkt C. dargestellten Maßnahmen werden die dafür erforderlichen zusätzlichen Ausgabemittel bei a) HST 1400.520.0000.1 Einrichtung-, Ausstattungsgegenstände i.H.v. 10.000 € b) HST 1400.563.0000.1 Fortbildung des Personals i.H.v. 10.000 € c) HST 1400.935.0330.2 Einrichtungs-, Ausstattungsgegenstände i.H.v. 135.000 € d) HST 1400.935.0364.1 DV-Anlagen, Software i.H.v. 310.000 € überplanmäßig bzw. außerplanmäßig (Buchst. b) im HPL 2004 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt für a) und b) in Form einer Veranschlagungsberichtigung aus HST 9100.850.0000.8 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft; Deckungsreserve gemäß § 11 KommHV“, für c) und d) durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (HST 9100.310.0000.3).

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III.

Beschluss nach Antrag. Stadtrat der Landeshauptstadt München

IV.

Der/Die Vorsitzende

Der Referent

Oberbürgermeister 2. Bürgermeisterin 3. Bürgermeister

Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat

Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei II/12 (NHPL) an die Stadtkämmerei II/13 an das Kassen- und Steueramt - BWA an das Kommunalreferat – (KR-GV) an das Kommunalreferat – (KR-BewA-L) an das Personal- und Organisationsreferat (2x) z.K. V. Wv. KVR – IV/BD ZA