Auslandsjahr. Land, Leute, Sprache und Kultur kennen lernen

Auslandsjahr Land, Leute, Sprache und Kultur kennen lernen Neuerungen seit 14/15 Beschluss der LR vom 3. Juni 2014, Nr 658 Erfahrungen zu erleicht...
Author: Nicole Fischer
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Auslandsjahr Land, Leute, Sprache und Kultur kennen lernen

Neuerungen seit 14/15 Beschluss der LR vom 3. Juni 2014, Nr 658

Erfahrungen zu erleichtern und zu unterstützen integrierender Teil des persönlichen Bildungswegs

Vor dem Aufenthalt  Bis 31. März Absicht mitteilen  Bis 15. Mai Schule, Klassenstufe und Fächerkanon angeben Vereinbarungen:  Fächer Auflistung  Informatonspflicht & Dokumentaton  Ergänzungsprüfungen

Neuerungen seit 14/15 Tutor Ansprech- und Beratungsperson Zulassung zur nächsten Klassenstufe

Auslandsschule muss bis die Bewertung bis 10. August ofziell mitteilen.

Kernfächer, welche an der Auslandsschule entweder nicht belegt wurden oder welche dort negativ bewertet wurden, müssen innerhalb 31. August durch eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden.

Wiedereingliederung + Schulguthaben KR

Aus schwerwiegenden Gründen kann die Ergänzungsprüfung bis spätestens 15. September verschoben werden.

Der Klassenrat legt im Gespräch erforderliche Unterstützungs- und Aufolmaßnahmen fest, welche verpflichtend sind.

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Regionalstpendium Intercultura EF anno scolastco all‘estero STS High School INTO Deutschland Gesetzesregelungen

Autonome Region Trentino-Südtirol TRIENT Rag.  SIEGLINDE SINN Referentin für Studienaufenthalte im Ausland Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe Gazzolettistraße 2 – 38122 Trient Montag – Freitag von 8.45 bis 12.30 Uhr Tel. 0461 201344 – Fax 0461 201410 [email protected] Was das Schuljahr 2015/2016 anbelangt, so werden die entsprechenden Informationen ab Dezember 2015 verfügbar sein. Informationen und Formulare Das Schuljahr 2015/2016 in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Irland und Frankreich Die Initiative richtet sich an Schüler und Schülerinnen, die Bürger der Europäischen Union sind und auch an Schüler/innen aus Nicht-EU-Ländern, die seit mindestens einem Jahr in der Region oder in den angrenzenden Gemeinden Pedemonte, Colle Santa Lucia, Cortina d’Ampezzo, Livinallongo del Col di Lana, Magasa und Valvestino ansässig sind und das dritte Schuljahr einer Oberschule der Region oder der angrenzenden Gebiete besuchen und an einer Verbesserung ihrer Deutsch-, Englisch oder Französischkenntnisse interessiert sind, Kultur und Brauchtum von Österreich, Deutschland, Großbritannien, Irland oder Frankreich eingehend kennen lernen und somit die europäische Integration fördern wollen. Folgendes wird für das Auslandsschuljahr 2015/2016 angeboten: - das Erlernen der englischen Sprache in Großbritannien (Bournemouth, Pool, New Milton, Christchurch) oder Irland (Carlow, Cork, Tipperary) - das Erlernen der französischen Sprache in Frankreich (Strassburg) - das Erlernen der deutschen Sprache in Österreich (Wien, Graz) oder Deutschland (Augsburg, Regensburg)

Einreichetermin 1. bis 29. Februar 2016  AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL  Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe  38122 Trient - Gazzolettistraße 2 – 4. Stock Frau Rag. Sieglinde Sinn Referentin Tel. 0461 201344 – Fax 0461 201410 [email protected]

oder:

AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL  Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe  39100 BOZEN - Universitätsplatz 3 - 1. Stock Herr Peter Vontavon Sekretariat Tel. 0471 322122 – Fax 0471 322128 [email protected]

Das Stipendium der Region, mit Ausnahme eventueller Selbstbeteiligung unter Punkt 11, deckt die Ausgaben für:  Unterkunft und gängige Verpflegung im Gastland  Schulgebühren, Schulbücher, Schulkleidung (das Formular zur Rückerstattung dieser Kosten finden Sie unter „ „ )  Benutzung sämtlicher Schuleinrichtungen  Transfer mit Bus von Bozen/Trient zu den Flughäfen und von den Flughäfen im Ausland zu den Schulen zu Beginn des Schuljahres (dies betrifft Großbritannien und Irland).  externe Mitarbeiter für Aufsicht und/oder Tutoring im Ausland Nicht inbegriffen sind: • Reisekosten • Fahrkarten oder Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel im Aufenthaltsort • Mensadienst und Essensgutscheine • Bücher und Textmaterialien • Nachhilfeunterricht • Schulausflüge • persönliche Ausgaben • das Waschen der persönlichen Wäsche bzw. Kleidung • weitere Auslagen Die Unterbringung der Schüler/innen erfolgt in Österreich, Deutschland und Frankreich in Heimen, in Großbritannien und Irland bei ausgewählten Familien.

Zulassung zum Bettbewerb: Ende 1. Halbjahr 3. Klasse nicht mehr als eine negative Note. Bei einer  negativen Note im Abschlusszeugns der 3. Klasse kein Anspruch auf Stipendium. Die Bewerber müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Ein Bewertungskomitee wird die Bewerber/innen hinsichtlich ihrer Deutsch-, Englisch bzw. Französischkenntnisse (B1) und ihre Kenntnisse in Bezug auf die Europäische Union, das Gastland und dessen Schulsystem prüfen. Das Auswahlverfahren sieht eine schriftliche und eine mündliche Prüfung vor. Die Prüfung betreffend die Kenntnisse über „Europa“ erfolgt durch einen Fragebogen mit Multiple-ChoiseAntworten in der Muttersprache. Dieser Prüfung werden 30% der Gesamtbenotung zugewiesen; Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt mit einer Gesamtpunktzahl von 51/100 oder höher. Auf jeden Fall muss die Prüfung zur Feststellung der Sprachkenntnisse bestanden werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Um das Stipendium zu erhalten, müssen sowohl die Prüfung betreffend die Sprachkenntnisse als auch die Prüfung über die EU bestanden werden. Zur Vorbereitung der Prüfung über die EU gibt es zwei Veröffentlichungen, die beim Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe der Region (Amtssitze Trient und Bozen) oder unter http://www.region.tnst.it/europa/default_d.aspx zu erhalten sind. Das Datum der Prüfungen wird rechtzeitig mitgeteilt.

Als Garantie, dass der Empfänger/die Empfängerin des Stipendiums der eingegangenen Verpflichtung ernsthaft nachkommt, muss die Familie eine Kaution von 1.000,00 Euro in zwei  Raten zu je 500 Euro an die Region entrichten. Am Ende des Studienaufenthaltes im Ausland wird das Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe überprüfen, ob alle vorgesehenen Bedingungen beachtet wurden. Die zinslose Rückgabe der Kaution und falls keine Strafgelder von Seiten des oben genannten Amtes berechnet wurden, wird auf Antrag (das entsprechende Formular finden Sie unter „ „ ) und nach Vorlage der Bescheinigung betreffend den Besuch des 5.  Studienjahres erfolgen. Falls der Schüler/die Schülerin das Studium aus Gründen abbrechen sollte, die vom Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe als nicht triftig betrachtet werden, oder falls der Schüler/die Schülerin die Verpflichtungen und Verhaltensregeln nicht einhalten sollte, die vom Amt für europäische Integration für eine korrekte Durchführung der Initiative festgesetzt wurden, werden genannte Beträge einbehalten. Die Region behält sich vor, für sämtliche Kosten, die aus einem Verzicht oder aus dem Abbruch des Studienaufenthaltes entstehen, Ersatzanspruch zu stellen.

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Kontaktperson Intercultura Matteo Barricelli, Bozen mobile 3475574110 (studio all'estero)

[email protected] Irmgard Karbacher, Meran 3483575223 (ospitalità in Italia) Ansuchen Stpendium innerhalb 10. November 2015 Informatonstreffen

Mo 26. Oktober 2015 um 20.00 Uhr im Auditorium des POLO TECNOLOGICO „Galileo Galilei“, Cadornastr. 14, Bozen Di 27. Oktober 2015 um 20.00 Uhr im Auditorium des POLO SCOLASTICO „Gandhi“, Karl-Wolfstr. 38, Meran

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Tipps für die Entscheidung • Möglichkeiten überprüfen • gut informieren, persönlicher Erfahrungsaustausch • Bestimmungsziel klären und Preis-Leistungsvergleich anstreben • Finanzielle Situation berücksichtigen • alle Kosten erheben wie z.B. auch Taschengeld, Extras, Versicherung, Reise • Stipendium ausloten • Alternativen (ein Jahr in Italien, italienische Schule Meran, kürzere Aufenthalte) • gute Entscheidung mit Eltern treffen • rechtzeitig anmelden Good Luck!

Prof. Waldner