Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

GRUNDLEGENDE ASPEKTE DES ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZES 1. humanitäres Anliegen, weil es die Pflicht jedes verantwortungsbewussten Unternehmers und...
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GRUNDLEGENDE ASPEKTE DES ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZES

1. humanitäres Anliegen, weil es die Pflicht jedes verantwortungsbewussten Unternehmers und jeder Führungskraft ist, auf Gesundheit und Wohlergehen der Mitarbeiter zu achten; 2. wirtschaftliche Notwendigkeit, weil jeder Arbeitsunfall für das Unternehmen ein Verlust ist und deshalb jeder Unternehmer und jede Führungskraft darauf achten muss, unnötige Arbeitskosten zu vermeiden; 3. gesetzlicher Zwang, weil Vorschriften zur Arbeitssicherheit – die befolgt werden müssen – Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und sichere Verhaltensweisen zwingend vorschreiben.

Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Korntal-Münchingen, 04. Juli 2013 Dipl.-Ing. Frank Grauer, ias Aktiengesellschaft © 2013 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de

DVW e.V. – Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit im Vermessungswesen

Die Grundsätze des Arbeitsschutzes finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und entsprechenden Verordnungen wieder. 1

VERSTÄNDNIS DES ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZES

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ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

Arbeits- und Gesundheitsschutz im modernen Verständnis… Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Bestandteil der Unternehmenskultur

− ist in der Unternehmenskultur verankert und mit einem Leitbild untersetzt. − ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und damit für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. − folgt zeitgemäßer anstelle tradierter Handlungsansätze. − wird systematisch, strukturiert und pro-aktiv betrieben. − erfordert die ganzheitliche Betrachtung von Arbeitssystemen (T-O-P). − wird von jeder Führungsebene aktiv gelebt (klare Verantwortungen). − erfolgt von jedem Mitarbeiter im gemeinsamen Handeln als Selbstverständlichkeit und gelebte Praxis. − ist in das betriebliche Handeln integriert.

Ein gesundes Unternehmen braucht gesunde und motivierte Mitarbeiter

− berücksichtigt auch die psychischen Gefährdungen und Belastungen. − bildet sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement ab. © 2013 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de

Bildquelle: Shutterstock 5

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SICHERHEIT UND GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ

UNFALLGESCHEHEN - UNFALLPYRAMIDE

Unfälle ereignen sich nicht, sie werden verursacht Ursachen für Unfälle sind in der Regel Mängel in der Sicherheitsorganisation, sicherheitswidrige Zustände und/oder nicht bestimmungsgemäßes Verhalten.

Jeder ist für die Sicherheit verantwortlich

Gemeinsam für konkreten Arbeitsschutz eintreten

Sicherheitsbestimmungen einhalten

Auf Versäumnisse aufmerksam machen

Quelle: SUVA Bildquelle: Shutterstock

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WANDEL DES BETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZHANDELNS

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SYSTEMATISCHES HANDELN IM ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ − verdeutlicht, welche rechtliche Vorgaben für das eigene Unternehmen gelten, wie diese Anforderungen auszulegen und in die betriebliche Praxis umzusetzen sind, − sorgt für klare Aufgabenverteilung und –zuständigkeit, − verbessert die Information und Schulung der Mitarbeiter, sorgt für kurze Informationswege und stärkt die Eigenverantwortung, − deckt Problemfelder auf, minimiert Risiken und beugt gefährlichen Situationen und Unfällen vor, minimiert berufsbedingte Krankheiten und Ausfallzeiten. In größeren Unternehmen bildet ein Arbeitsschutzmanagementsystem das Instrument, in kleineren Unternehmen kann eine vereinfachte Systematik ohne größeren Aufwand eingeführt werden.

Quelle: BG/GUV 80.0 Zeitgemäßer Arbeitsschutz

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GANZHEITLICHES ARBEITSSCHUTZVERSTÄNDNIS

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG AN DEN ANSATZPUNKTEN T–O–P

Quelle: BG/GUV 80.0 Zeitgemäßer Arbeitsschutz

Quelle: BG/GUV 80.0 Zeitgemäßer Arbeitsschutz

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VERANTWORTUNG DES UNTERNEHMERS UND SEINER FÜHRUNGSKRÄFTE

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GRUNDREGELN FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Führungskräfte haben in ihrem Zuständigkeitsbereich (nicht abschließend) — Anforderungen aus Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften zu erfüllen, — Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, — Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen zu treffen, — die Mitarbeiter auszuwählen, zu schulen und zu unterweisen, — die sichere Gestaltung des Arbeitsbereiches und der Arbeitsplätze zu gewährleisten, — erforderliche Mittel und PSA bereitzustellen und prüfen zu lassen, — Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, — Begehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen sicherzustellen, — erforderliche Dokumentationen und betriebliche Aushänge vorzuhalten, — die Beschäftigten bei Fehlverhalten anzusprechen, — die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen (incl. Unfallgeschehen) — und bei drohenden Gefahren die Arbeit einzustellen. Hierzu müssen sie — Anweisungen erteilen und — regelmäßige Kontrollen durchführen.

Quelle: BG ETEM Arbeitsschutz im Betrieb Unterweisungshilfe für Führungskräfte © 2013 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de

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FÜHRUNG UND VERANTWORTUNG

WER TRÄGT VERANTWORTUNG

Unternehmer

Faustregel

Arbeitsschutz

Verhalten Sie sich so, wie es ein pflichtbewusster „Familienvater“ (oder „Familienmutter“) seiner Familie gegenüber tut!

Geschäftsleitung Bereichsleitung

Stellen Sie sich selbst die Frage:

Teamleiter / Abteilungsleiter

„Hätte ich mehr getan, wenn es nicht meine Mitarbeiter, sondern meine Kinder gewesen wären.“

Meister Jeder mit Weisungsrecht

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FÜHRUNG UND VERANTWORTUNG

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

„Führung und Verantwortung“ ist ein Megathema des Managements.

§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ (1)

„Weniger als 1% der Managementliteratur, die in

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Fachzeitschriften in den letzten zwei Jahrzehnten publiziert wurde, beschäftigte sich mit Themen der Arbeitssicherheit.“ (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(Barling, Loughlin & Kelloway, 2002 in Zimolong, 2006)

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (3)

UNTERWEISUNG

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. 2. 3.

4. 5.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Unterweisung

die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Sie ist eine keine Belehrung, sondern Methode zur Vermittlung von

— Wissen (Information) — Können (Fertigkeit) — Wollen (Motivation) als Voraussetzung für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten

§ 6 ArbSchG „Dokumentation“ (1)

Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten………

Durch eine Unterweisung wird der Mitarbeiter erst richtig aktiv in den Arbeitsschutz eingebunden.

Wichtig: Erfolgskontrolle (Kontrolle der Wirksamkeit) © 2013 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de

Unterweisungen sollen effektiv, nachhaltig, kontrollierbar und rechtssicher sein. 19

UNTERWEISUNG

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ASPEKTE DES ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZES sind als integrale Bestandteile aller betrieblichen Aufgaben und Funktionen zu betrachten. Leitgedanken sind:

Erstunterweisungen (vor Arbeitsaufnahme) -> Allgemeine Information über den Betriebsablauf, Erläuterung der für alle Beschäftigten verbindlichen betrieblichen Regelungen und Anweisungen, Hinweise auf allgemeine Betriebsgefahren, Überblick über die betriebliche Sicherheitsorganisation, spezielle Einweisung am Arbeitsplatz

— Arbeits- und Gesundheitsschutz muss ganzheitlich aufgefasst werden. — Alle Faktoren, die zu Arbeitsunfällen und arbeitsb. Erkrankungen führen, und alle Faktoren, die zur Gesundheitsförderung beitragen können, sind zu beachten.

Wiederholungsunterweisungen (mind. jährlich)

— Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen sind durch ganzheitliche Gestaltung zu gewährleisten.

Unterweisungen aus besonderem Anlass, z.B. -> -> -> -> -> -> ->

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— Als Bestandteil des Arbeitsschutzes ist Gesundheitsförderung in die Gestaltung von Arbeitssystemen einzuordnen.

ungewöhnlichen bzw. selten vorkommenden Arbeiten, Arbeitsplatzwechsel, Einsatz einer neuen Maschine, Verwendung eines neuen Arbeitsstoffes, Einführung eines neuen Arbeitsverfahrens, festgestelltem sicherheits- und gesundheitswidrigem Verhalten, Arbeitsunfall oder Beinaheunfall.

— Die Gestaltung liegt in der Eigenverantwortung des Betriebes. — Arbeits- und Gesundheitsschutz ist auf ständige Verbesserung angelegt. — Der Prozess erfordert eine konsequent präventive Ausrichtung. — Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in die betriebliche Organisation zu integrieren und erfordert eine pro-aktive Funktion. — Neue Rolle der Beschäftigten: Betroffene werden zu Beteiligten. — Ein integriertes Arbeitsschutzsystem ist ständig zu bewerten und weiter zu entwickeln.

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BESTEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT

FRANK GRAUER Sicherheitsingenieur Zentrumsleiter Technik Leiter Kompetenzfeld Technik

ias Aktiengesellschaft Steinhäuserstraße 19 · D - 76135 Karlsruhe Telefon 0721 / 82 04- 318 -30 · Fax 03221 / 1085 - 322 Mobil 0160 / 90 62 81 46 · [email protected] www.ias-gruppe.de

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