Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN Nachrichten und Informationen Mitteilungsblatt der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein...
Author: Birgit Schäfer
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DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN

Nachrichten und Informationen

Mitteilungsblatt der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts

Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb Erneuerung Freibad Hohenwestedt Dieter Richter, Architekt BDA und Stadtplaner Im Umfeld der Beckenlandschaft werden des Weiteren ein Sandkasten sowie Wippfiguren für die Kleinkinder sowie ein Beachvolleyballfeld im hinteren Freibadabschnitt angeboten. Eine umfassende Sanierung ist aus technischen und gestalterischen Aspekten erforderlich.

Die Gemeinde Hohenwestedt verfügt über ein großzügiges Freibad, welches im Jahre 1966 errichtet und von den Gemeindewerken betrieben wird. Das Freibad Hohenwestedt weist wie viele Freibäder aus den 1960er Jahren einen erheblichen alters- und nutzungsbedingten Sanierungsbedarf auf. Verbunden mit der anstehenden Erneuerung soll ein zukunftsfähiges Konzept mit einer Angebotserweiterung sowie einer Attraktivierung der Aufenthaltsqualität erfolgen. Auch die barrierefreie Nutzung des Freibades muss zukünftig gewährleistet werden. Im Rahmen des Bund-Länder Programm „Kleine Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ hat die Gemeinde ein Zukunftskonzept zur Daseinsvorsorge erarbeiten lassen. Die Erneuerungsbedürftigkeit des Freibades wurde im Zukunftskonzept benannt und seine umfassende Erneuerung als wichtige Maßnahme zur Sicherung der Daseinsvorsorge festgelegt.

Projektziele Im Rahmen der Entwicklung des Nutzungs- und Sanierungskonzeptes wurden diverse Beckenkonzeptionen und Ausstattungen unter den finanziellen, betrieblichen und der Attraktivität berührenden Gesichtspunkten untersucht. In einer Vielzahl gemeinsamer Diskussionen mit dem Betreiber und den politischen Gremien, der Einbindung des Fördergebers, den Ergebnissen des Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge, der Auswertung des Bestandes sowie der Beiträge der Bürger ergab sich ein differenziertes Programm für die Erneuerung. Mit dem Wettbewerb wird eine neue Gesamtkonzeption für ein zeitgemäßes Freischwimmbad in Hohenwestedt gesucht. Aufgrund des guten Bauzustandes ist eine Sanierung des vorhandenen Eingangs- und Kioskgebäudes nicht erforderlich, eine bauliche Umnutzung/ Ergänzung jedoch grundsätzlich möglich. Das relativ neue Kinderbecken ist in die Bauplanung zu integrieren. Daneben ist die Anordnung weiterer Modulbausteine wie z.B. Spielgeräte am Sandkasten des Kinderbereiches, ein Kletterschiff oder ein großflächiges Trampolin, die Anordnung witterungsbeständiger Fitnessgeräte am Rand der Liegeweise gewünscht. In Ergänzung des bereits bestehenden Beach-Volleyballfeldes sind noch weitere Gemeinschaftsspiele vorstellbar. Zur Unterstützung der Aufenthaltsqualität ist auch das Angebot des Kiosks im Rahmen der Programmvorgaben zu erweitern. Das Ziel des Aus- und Umbaus des Freibades ist die

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Zur Gewinnung des bestmöglichen Entwurfs für diese Aufgabe wurde ein Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb – mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren – durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb hatten 15 Planungsteams Bewerbungsunterlagen eingereicht. Aus den Bewerbungen wurden 10 Teams durch ein Gremium ausgewählt und zur Abgabe von Entwurfsvorschlägen eingeladen. Wettbewerbsaufgabe Das Freibad in Hohenwestedt verfügt insgesamt über eine Wasserfläche von 2.035 m², die sich auf ein 50-m Schwimmerbecken mit einem direkt angeschlossenen wasserseitig verbundenen ebenso lang gestreckten Nichtschwimmerbecken sowie einem separaten Sprungbecken mit einem 1-m Brett und einer 3-m Sprunganlage sowie einem Kinderbecken erstreckt. 1

APRIL 2017

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN

1. Preis: Lehmann Architekten GmbH, w+p Landschaften Freie Landschaftsarchitekten, Ingenieurbüro Möller + Meyer Gotha GmbH

Das Preisgericht empfahl der Ausloberin, die Verfasser des 1. Preises mit der Kennzahl 1003 gemäß der Auslobung A 13 mit der weiteren Planung zu beauftragen. Die folgenden Empfehlungen sind dabei zu berücksichtigen: optimale Nutzung der begrenzten Platzverhältnisse bei einem zusätzlich deutlich verbesserten Angebot für die Besucher und effektiverem Arbeiten der Mitarbeiter.

•  die

Barrierefreiheit muss verstärkt werden Wege und Bereiche (Grünfläche zwischen Umkleide und Badeplatte) sollen in ihren Dimensionen und Nutzung überprüft werden •  der Bereich für den Schwimmmeister soll im Gebäude positioniert werden, der Aufsichtsturm ist nicht ausreichend •  die Anlieferung zur Technik ist zu optimieren, ein Wendebereich sollte geschaffen werden •  die Steigerung der Aufenthaltsqualität am Kinderbecken ist gewünscht •  der Eingriff in den westlichen Hang und somit die Höhenlinien sind zu überprüfen •  der östliche Bereich sollte landschaftlicher werden, die Elemente für Sport und Spiel sind stärker zu integrieren •  Blickbeziehungen sind zu überprüfen •  schattenspendende Bepflanzung/Elemente sind zu entwickeln •  hochfrequentierte

Von den 10 zur Teilnahme aufgeforderten Entwurfteams wurden 8 Beiträge eingereicht. Das Preisgericht rügte die Unkollegialität der beiden Teams, die keinen Wettbewerbsbeitrag eingereicht hatten. Da keine Absage erfolgte, wurde den nachrückenden Teams die Chance einer Teilnahme genommen. Trotzdem hatte das Preisgericht in Anbetracht der unterschiedlichen, sowohl freiraumplanerischen, architektonischen als auch schwimmbadtechnischen interessanten Ansätze eine schwere Aufgabe zu lösen. Nach intensiven Diskussionen beschloss das Preisgericht unter Würdigung der Erkenntnisse zur Aufgabenstellung und den sich daraus ergebenden Anforderungen für die weitere Bearbeitung folgende Rangfolge: 1. Preis / Kennzahl 1003 Lehmann Architekten GmbH, w+p Landschaften Freie Landschaftsarchitekten, Ingenieurbüro Möller + Meyer Gotha GmbH, Offenburg

Mit dem abgeschlossenen Wettbewerb wurde ein entscheidender Schritt zur Realisierung des Vorhabens getan. Dank und Anerkennung gilt nicht nur den Preisträgern, sondern allen teilnehmenden Büros für ihre kreativen Wettbewerbsbeiträge. Die Umsetzung der Erneuerung des Freibades Hohenwestedt soll bis zur Saison 2018 erfolgt sein.

2. Preis / Kennzahl 1007 Planteam Ruhr, Gelsenkirchen 3. Preis / Kennzahl 1008 Krieger Architekten + Ingenieure, Landschaftsarchitekten + Ingenieure Schröder, DTF Ingenieure GmbH & Co. KG Ingenieure für technische Gebäudeausrüstung Velbert 2

APRIL 2017

Beurteilung des Preisgericht zur Arbeit 1003 / 1. Preis Die Anordnung und Einbindung der Becken in den Landschaftsraum und die behutsame Ergänzung der Bestandsgebäude werden begrüßt. Die Gesamtanlage ist gestalterisch und funktional überzeugend und ortsangemessen. Die gewählten technischen und betrieblichen Parameter sind gut umsetzbar. Bemängelt wird das Fehlen einer differenzierteren Freiraumgestaltung. Der halbkreisförmige Kinderspielbereich und die Anordnung der Beachvolleyballfelder sowie das Fehlen von schattenspendenden Gewächsen oder Objekten werden kritisiert. Eine weitgehende Barrierefreiheit ist grundsätzlich möglich. Die Grünfläche zwischen Umkleidegebäude und Nichtschwimmerbecken als reine Abstandsfläche wird bemängelt. Die Lage des Aufsichtsturmes für den Schwimmmeister ist richtig, kann jedoch funktional nicht ganz überzeugen. Der Aufwand für die bauliche Umsetzung sowie der Nutzwert und die Wirtschaftlichkeit im Betrieb und Unterhalt liegen im günstigen Bereich.

DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN

Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2016 mit Kurzkommentierung ordnung 2016 sowie weiterer für das Bauen in Schleswig-Holstein wesentlicher Vorschriften. Hervorzuheben ist die aktuelle Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Praktischen Anforderungen entsprechend wird die Textausgabe durch einen Anhang mit wichtigen bundesrechtlichen Regelungen ergänzt. Dazu gehören – auszugsweise – die wesentlichen Vorschriften des aktuellen Baugesetzbuchs (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in allen bisherigen Fassungen, weil diese für die in ihrem Geltungszeitraum aufgestellten bzw. geänderten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen weiter gelten.

Die LBO-Novelle 2016 enthält weitreichende Änderungen des Bauordnungsrechts. Themen der Gesetzesnovellierung sind u. a. mehr Eigenverantwortung für Bauherren, Entlastung der Kommunen, Änderungen der Regelungen über bautechnische Nachweise, Anpassung der bauproduktrechtlichen Regelungen, Erleichterungen nachträglicher energetischer Sanierungen, Verfahrensfreistellungen von kleinen Windkraftanlagen in bestimmten Gebieten, Sonderregelungen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden. Für alle am Bau Beteiligten, insbesondere für die Architekten und Ingenieure, die Aufsteller der bautechnischen Nachweise aus der Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ArchIngKG, die Prüfingenieure für Standsicherheit und Prüfingenieure für Brandschutz, ist die Kenntnis der aktuellen landesrechtlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts unverzichtbar. Gerd Möller und Jens Bebensee, beide erfahrene und bekannte Praktiker des Baurechts, geben eine vollständige und gleichzeitig handliche Übersicht über alle wichtigen Vorschriften der aktuellen Landesbauordnung Schleswig-Holstein an die Hand, die keine Fragen offenlässt. Die Kurzkommentierung greift alle wesentlichen Aspekte des Gesetzes sowie der Gesetzesnovellierung auf, um so zu einer verständigen Anwendung insbesondere der neuen Regelungen im Bauwesen beizutragen. Wesentliche Elemente des neuen Rechts werden darüber hinaus zeichnerisch erläutert.

Die Einführung vor dem Textteil gibt einen knappen und gleichzeitig umfassenden Überblick über die Schwerpunkte der LBO-Novelle.

Auf einen Blick: Möller/Bebensee Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2016 mit Kurzkommentierung 650 Seiten. Kohlhammer/ Deutscher Gemeindeverlag. € 42,00 ISBN 978-3-555-01854-6

Die Textausgabe mit Kurzkommentierung enthält eine aktuelle und umfassende Darstellung der Landesbau-

Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2016 mit Kurzkommentierung

Deutscher Brückenbaupreis 2018 Der Wettbewerb um den „Deutschen Brückenbaupreis 2018“ ist eröffnet. Zum siebten Mal werden Deutschlands beste Bauingenieurleistungen im Brückenbau gesucht. Auch 2018 vergeben der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und die Bundesingenieurkammer den Preis in den Wettbewerbskategorien „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ sowie „Fuß- und Radwegbrücken“ an jeweils ein konstruktiv und ästhetisch besonders gelungenes Bauwerk. Dabei können innovative Großprojekte genauso vorgeschlagen werden wie herausragende Sanierungen oder gelungene „kleine Schönheiten“. Der Wettbewerb würdigt außerordentliche Ingenieurleistungen sowie die besten Brücken, die in den vergangenen drei Jahren in Deutschland gebaut wurden. Eingereicht werden können Bauwerke, deren Fertigstellung, Umbau oder Instandsetzung zwischen dem 01. September 2014 und dem 01. September 2017 abgeschlossen worden ist. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist am 16. September 2017.

Die Ausschreibungsunterlagen zum Deutschen Brückenbaupreis 2018 stehen auf der Website www. brueckenbaupreis.de zum Download bereit. Der 2006 von VBI und Bundesingenieurkammer ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis entwickelte sich binnen weniger Jahre zu einer der bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieure in Deutschland. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernimmt die Schirmherrschaft und fördert den Preis. Hauptsponsor ist erneut die Deutsche Bahn AG. Alle weiteren Informationen zum Deutschen Brückenbaupreis einschließlich Bildmaterial der bisherigen Preisträgerbauwerke unter www.brueckenbaupreis.de. 3

APRIL 2017

LBO-Neuerscheinung

DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN

Neubau einer Kindertageseinrichtung in Kiel Verfahrensbetreuer ist das Büro Architektur + Stadtplanung Baum - Schwormstede GbR, Hamburg; Ansprechpartner ist Herr Christoph Stellmacher, Tel: 040/441419. Bei der Auswahl der 10 Architekturbüros sollen 2 „Junge Büros“ und 8 „Erfahrene Büros“ berücksichtigt werden. Interessierte Architekturbüros können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben.

Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit zwei Krippen- und fünf Elementargruppen. Diese soll auf dem Grundstück der vorhandenen Einrichtung „KTE Buschblick“ im Ortsbezirk Pries-Friedrichsort errichtet werden. Aus diesem Grunde wird ein hochbaulicher Wettbewerb für Architekt / Innen ausgelobt. Es soll ein qualitätsvoller Entwurf einer zeitgemäßen Kindertagesstätte, die den Anforderungen der Nutzer und Besucher gerecht wird, gefunden werden. Den Aufgabenschwerpunkt bildet die Objektplanung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass der Neubau auf dem Grundstück der vorhandenen Kindertageseinrichtung parallel zu deren Fortbetrieb stattfinden muss.

Die Bewerber werden von einem Auswahlgremium, das aus Vertretern der Ausloberin und vom Preisgericht unabhängigen Fachleuten besteht, ausgewählt. Sollten sich nach Sichtung des Auswahlgremiums mehr Bewerber als vorgesehen qualifizieren, entscheidet in beiden Kategorien das Los.

Die Ausloberin plant den Neubau mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 1.400 qm; die Bauwerkskosten (KG 300 und 400) werden auf ca. 1,9 Mio EUR netto geschätzt. Es wird ein einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für 10 Architekt/Innen ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssumme beträgt 15.000 EUR zuzügl. 19% MwSt. Nach Abschluss des Wettbewerbes werden mit dem Büro, das den 1. Preis erhalten hat, Vertragsverhandlungen aufgenommen. Ausloberin ist die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch die Abteilung Immobilienwirtschaft-60.4. Ansprechpartner ist Herr Markus Busch, Abteilungsleiter Planung und Durchführung von Bauten, Tel: 0431/901 3520.

Das Verfahren wird im März 2017 eingeleitet. Für die Bewerbung hat eine Registrierung auf der Homepage des Betreuerbüros unter http://wettbewerbe. archi-stadt.de zu erfolgen. Die Freischaltung des Teilnehmerbereiches erfolgt ab 15.03.2017. Bewerbungsschluss ist der 13.04.2017. Weitere Informationen zur Aufgabenstellung, Termine, Verfahren und Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer, geforderte Nachweise etc. sind der Auslobung und den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, die auf der o.g. Internetseite zur Verfügung gestellt werden.

Gewinnerworkshop:

Teilnehmerinnen des Gewinner-Workshops zum Schüler-Fotowettbewerb „Urlaubsarchitektur“ 2016 | Foto: VICO Kiel

Schüler-Fotowettbewerb „Urlaubsarchitektur“ 2016 Am 16. Februar 2017 trafen sich die Gewinner des Schüler-Fotowettbewerbes „Urlaubsarchitektur“ zum Fotoworkshop im Gebäude der AIK, der als Hauptpreis ausgelobt war. Unter professioneller Anleitung erlernten sie Grundlagen und Tricks bewussten Fotografierens und wurden nach einführender Theorie selbst aktiv. Wie fotografiert man Bewegung und bringt Aktion ins Bild? An die gewünschte Stelle und nicht nach dem Zufallsprinzip? Wie geht man mit künstlichen Lichtverhältnissen um? Welche Experimente bieten sich bei Licht und Schatten, Nähe und Distanz an? Die Gewinner waren sich einig: Es hat ihnen Freude gemacht, und alle haben viele bisher unbekannte Seiten an ihren Kameras entdeckt und aktiv zu nutzen gelernt. Sie werden auch zukünftig fotografieren und haben einen neuen Blick für Motive im Allgemeinen und Baukultur im Besonderen gefunden. 4

APRIL 2017

Wettbewerbsbekanntmachung

DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN APRIL 2017

Wohnen neu denken! Prof. D.-J. Mehlhorn, Architekt und Stadtplaner Dass es vor allem in den größeren Städten immer weniger preisgünstige Wohnungen gibt, ist hinlänglich bekannt. Von der Bauindustrie, den Berufsverbänden und einigen Politikern wird auf die zahlreichen Bauvorschriften verwiesen, die das Bauen erschweren und vor allem verteuern würden. Unisono wird die Forderung erhoben: „Wir brauchen weniger Bürokratie beim Bauen“, so u.a. auch Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Zugleich fordert sie die stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Abschaffung von Vorschriften und Übernahme der Baukosten durch den Staat und die Kommunen sind jedoch nur bedingt geeignet, die Kosten tatsächlich zu mindern und das „Wohnungsproblem“ in den Griff zu bekommen. Soll die bundesweite Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Höhen von Treppenläufen in den LBO´n wirklich ein Beitrag sein, die Kosten zu beschränken, wie die Ministerin anregt? Der relativ hohe Standard der Wohnungen, auch der geförderten, ist ein sozialpolitischer Fortschritt, der offenbar einigen ein Dorn im Auge ist. Alle diese Vorschläge sind wohl eher geeignet, ein paar Symptome zu beheben, nicht jedoch die Lage grundlegend zu verändern. Man denke nur an die enormen Preissteigerungen auf dem Grundstücksmarkt, auf die weder Bauordnung noch Bürokratie Einfluss haben.

von den in den letzten Jahren entwickelten Modellen integrativen Wohnens für Flüchtlinge aus. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Stadt auf Dauer nachhaltig und sozial organisiert werden kann. Also: weg von der Einzelhausbetrachtung hin zur sozialverträglichen, integrativen und kooperativen Stadt! Wie im ersten Buch werden konkrete Beispiele analysiert, wobei es nicht ausbleiben kann, dass sich einige wie das Ausbauhaus in Berlin von Praeger Richter Architekten oder das Magdas Hotel in Wien von AllesWirdGut ZT GmbH in beiden Büchern wiederfinden. Ergänzt werden die Beispiele durch studentische Entwürfe. Schlüsselbegriffe für eine Realisierung sind Modularisierung, Verdichtung, Transformation bestehender Wohngebäude und wiederum die Partizipation der Nutzer.

Es gibt seit einiger Zeit eine Reihe von Veröffentlichungen, die das „Wohnen“ grundsätzlich in den Blick nehmen und Strategien entwickeln, wie auch für Menschen mit geringem Einkommen wieder erschwinglicher Wohnraum ohne Verlust an Wohnwert geschaffen werden kann. „Denn Wohnen ist nicht nur eine dem liberalen Markt unterworfene Ware, sondern ein soziales Totalphänomen existentieller Art […] Einsparungen bei den Baukosten haben nur noch einen geringen Einfluss auf die Gesamtkosten.“ (Dömer, S. 262) Schlüsselbegriffe sind für Dömer: Partizipation (bis zu Rohbauregalen mit individuellen Ausbauoptionen), selbst bestimmter Ausbaustandard, Minderung von Wohnflächen durch Auslagerung einzelner Funktionen zugunsten von gemeinschaftlichen Räumen, Vorfertigung und Massenwohnungsbau. Dömer und seine Koautoren entwickeln in ihrem Buch eine komplexe Strategie auf der Basis einer systematischen Untersuchung von gebauten Beispielen bis hin zur Qualifizierung von bisher geschmähten Plattenbauten in Bordeaux.

Auf einen Blick: Klaus Dömer, Hans Drexler und Joachim Schultz-Gramberg: Bezahlbar.Gut. Wohnen; Strategien für erschwinglichen Wohnraum. 295 Seiten mit zahlreichen Abbildungen. 25 €. jovis Verlag. Berlin 2016. Jovis Verlag

Im Vorsatz des Buches „Zukunft: Wohnen“ wird Albert Einstein zitiert. Das Zitat trifft nicht nur auf beide Bücher zu, sondern auch generell auf die aktuelle Notwendigkeit, nicht nur ein paar überflüssige Vorschriften abzuschaffen, sondern über das Wohnen wieder grundsätzlich nachzudenken: „Probleme lassen sich nicht mit den Denkweisen lösen, die zu ihnen geführt haben.“ Wie wahr – siehe oben!

Jörg Friedrich, Peter Haslinger, Simon Takasaki u.a. (Hg): Zukunft: Wohnen; Migration als Impuls für die kooperative Stadt. 318 Seiten mit zahlreichen Abbildungen. 32 €. jovis Verlag. Berlin 2017 Jovis Verlag

„Zukunft: Wohnen“ richtet den Fokus ebenfalls auf die Wohnraumfrage, erweitert jedoch zugleich den Blick auf die Stadt als Ganzes. Die Autoren fragen nach den Anforderungen der sich verändernden Gesellschaft an zukunftsfähige Wohnungen und gehen

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DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN

BKI Nutzungskosten Gebäude 2017/ 2018 – Sichere Ermittlung der Kosten für Betrieb und Instandsetzung Schulen, Kindergärten und -tagesstätten, Sporthallen, Mehrzweckhallen, Feuerwachen, Wohngebäude und Sakralgebäude. Insgesamt dokumentiert der neue BKI Band über 270 Vergleichsobjekte im Bestand unterteilt in 28 Gebäudearten. Alle abgebildeten Referenzobjekte sind mit farbigen Fotos, Zeichnungen und Beschreibungen dargestellt.

Welche durchschnittlichen Kosten sind jährlich für Betrieb und Instandsetzung bei Pflegeheimen je Pflegeplatz zu veranschlagen? Welche jährlichen Gebäudekosten sind bei Verwaltungsgebäuden je Arbeitsplatz anzusetzen? Und mit welchen laufenden Kosten ist bei Wohnbauten je Quadratmeter Wohnfläche zu kalkulieren. Diese Fragen stellen sich häufig Planer, Bauherrn, Investoren, Eigentümer und Käufer von Immobilien. Gerade diese Nutzungskosten von Immobilien überschreiten häufig bereits nach wenigen Jahren die Investitionskosten. Das neue BKI-Fachbuch „Nutzungskosten Gebäude 2017/2018 – Statistische Kostenkennwerte“ liefert zu den vorherigen Fragen die passenden Antworten. Auf ca. 350 Seiten finden Nutzer Vergleichskosten zu Betrieb- und Instandsetzungskosten für: Büro- und Verwaltungsgebäude, Instituts- und Laborgebäude,

Die neue BKI-Publikation „Nutzungskosten Gebäude 2017/2018 – Statistische Kostenkennwerte“ kann zum Preis von 99,- Euro (zzgl. Versandkosten) beim BKI vier Wochen zur Ansicht mit Rückgabegarantie angefordert werden, Tel: 0711 / 954 854-0, Email: [email protected].

Aus der Rechtsprechung Nur mit Überwachung der Mängelbeseitigung beauftragt: Sekundärhaftung des Architekten? OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2016 - 4 U 30/15

3. Eine Haftung wegen Verletzung bestehender Untersuchungs- und Beratungspflichten scheidet aus, wenn es an der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden fehlt.

1. Wird ein Architekt mit der „Überwachung Mängelbeseitigung einschließlich Fristenkontrolle“ beauftragt „bis mängelfreie Übergabe an Auftraggeber und Mieter“, schuldet der Architekt keine Überwachung der Mängelbeseitigung bis zum Ende der Gewährleistungsfristen gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sondern nur eine Überwachung der Mängelbeseitigung bis zur Abarbeitung der durch die Mieter bei den jeweiligen Übergaben geltend gemachten Mängel. 2. Die für die Sekundärhaftung entscheidende Sachwalterfunktion trifft nicht nur den mit einer Vollarchitektur beauftragten Architekten oder Ingenieur; besondere Betreuungsaufgaben und die sich daraus ergebende Sachwalterstellung im Hinblick auf aufgetretene Mängel sowie die damit zusammenhängende eigene Verantwortung folgen gerade aus den Aufgaben im Rahmen der Objektüberwachung und/ oder der Objektbetreuung, wobei auch die isolierte Übertragung derartiger Leistungen ausreichend ist.

Ingenieur klagt aus Vergleich: Welches Gericht ist örtlich zuständig? OLG Celle, Beschluss vom 01.09.2016 - 14 U 57/16 1. Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bestimmt sich nach dem Ort, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (sog. Erfüllungsort). 2. Der Gerichtsstand des Bauvorhabens als Erfüllungsort ist für eine Klage aus einem Ingenieurvertrag jedenfalls dann nicht gegeben, wenn es in dem Rechtsstreit nicht mehr um die Verpflichtungen aus dem ursprünglich geschlossenen Ingenieurvertrag geht, sondern um einen Anspruch auf Stellung einer Sicherheit gem. § 648a BGB aus einem Vergleich. 3. Die Verpflichtungen aus einem Vergleich zwischen Auftraggeber und Ingenieur hat der Auftraggeber – sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben – an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu erfüllen. Quelle: ibr-online.de

Impressum Herausgeber: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsternbrooker Weg 71 • 24105 Kiel • Tel.: 0431 / 57 06 50 • Fax: 0431 / 570 65 25 E-Mail: [email protected] • Internet: www.aik-sh.de • Geschäftsführerin und Justitiarin Simone Schmid 6

APRIL 2017

BKI Neuerscheinung

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