Kammer-Report. Offizielle Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen der Ingenieurkammer

DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2013 Kammer-Report Offizielle Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen der Ingenieurk...
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Januar / Februar 2013

Kammer-Report Offizielle Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen der Ingenieurkammer

www.bbik.de

Unsere Kammer setzt verstärkt auf praxisbezogene Facharbeit Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder der im August 2012 für die kommenden fünf Jahre konstituierten Vertreterversammlung sind sich einig: Wir wollen über unsere Kammer verstärkt den kollektiven Erfahrungsaustausch, eine praxisgerechte Weiterbildung und den kollegialen Zusammenhalt fördern. Als maßgebliche Arbeitsplattform sehen wir dafür die Zusammenarbeit unserer Kammermitglieder, interessierter Nichtmitglieder (als potenzielle Neumitglieder) sowie externer Fachexperten in unseren Fachsektionen (FS). Mit einer Neuprofilierung der bisher bestehenden FS und deren Erweiterung um vorgeschlagene Fachgebiete sollen dazu die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nach Vorschlägen von Kammermitgliedern, Beratungen im Vorstand und Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung wurden bisher folgende zehn FS gebildet: ∙ ∙ ∙ ∙ ∙ ∙ ∙ ∙ ∙ ∙ #12

FS Hochbau und Denkmalschutz FS Konstruktiver Ingenieurbau FS Energie und Umwelt FS Infrastruktur und kommunaler Tiefbau FS Energetische Gebäudeplanung (Bauphysik) FS Brandschutz FS Sachverständigenwesen FS Elektro- und Informationstechnik FS Wertermittlung im Grundstücksverkehr FS Geodäsie

Foto: S. Hofschlaeger In einer ersten strategischen Beratung mit Vertretern aus den FS wurde am 26.10.12 die Arbeit der FS in

den letzten Jahren analysiert. Dabei mussten Defizite hinsichtlich einer breiten, organisierten und kontinu-

Inhalt 

VV  Vorstand  Geschäftsstelle Fachsektion Geodäsie gegründet Seite 2



Kammer aktuell Die BBIK würdigt die Gewinner des Fotowettbewerbs Seite 3



Alles was Recht ist ARGE Baurecht: Der Objektplaner muss an künstlerische und recht liche Rahmenbedingungen denken Seite 4 Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FIBauR) Seite 5

Berufshaftpflicht deckt nicht alles ab Seite 5 Unwissenheit schützt nicht immer… Seite 5 

Informatives Zum neuen Rundfunkbeitrag Seite 6 Regionale Mitgliederversammlungen 2013 Seite 6



Menschen, Daten, Fakten Die Kammer gratuliert

Seite 7



Termine Seminare und Termine

Seite 8

Weitere Informationen zu ingenieurrelevanten Themen erhalten Sie unter www.bbik.de.

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Fortsetzung von Seite 1 ierlichen Tätigkeit zu oben genannter Zielstellung festgestellt werden. Es gilt deshalb, bessere Organisationsformen zu finden, die zur Bündelung der zweifellos vorhandenen Kompetenzen unserer Ingenieure/ innen und deren Ausstrahlung auf breite Fachkreise sowie nach außen hin zu den potenziellen Auftraggebern führen. Hierzu wurden folgende Thesen und Empfehlungen formuliert: 1. FS sind Gremien des aktiven Erfahrungsaustausches auf ihren jeweiligen Spezialgebieten. Sie tauschen über regelmäßige Ingenieurtreffs Problemlösungen aus der Praxis aus, schlagen gewünschte Weiterbildungsmaßnahmen und Fachtagungen vor und tragen aufgetretene berufspolitische Konflikte an den Kammervorstand zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung heran. 2. FS organisieren ihre Zusammenkünfte eigenverantwortlich und ehrenamtlich. Ihre Arbeit wird durch Beiräte über jährliche Arbeitspläne organisiert. Die Beiräte bilden sich aus 3 aktiven Kammermitgliedern, die ihren Leiter und Stellvertreter selbstständig wählen. 3. Die Beiräte beraten in der Regel halbjährig an einem beliebigen Ort im Land Brandenburg, planen dort die weiteren Aktivitäten der FS mit Verantwortlichkeiten und Aufga-

benverteilung sowie ihre Kontakte zur Leitung der Kammer bzw. ihrer Geschäftsstelle. 4. Die Beiräte präsentieren die Arbeit der FS auf der Webseite der BBIK, im Kammer-Report sowie über spezielle Fachveranstaltungen. Die Präsentationen sollen aussagefähig und anregend für eine breite Beteiligung unserer Mitglieder sowie Externer an Veranstaltungen und Diskussionen sein. 5. Die Mitwirkung unserer Mitglieder – sowie auch Gewinnung potenzieller Interessenten – muss durch thematisch ausgewogene Fachveranstaltungen/-diskussionen aus Theorie und Praxis stimuliert werden, die den aktuellen Fragen der beruflichen Tätigkeit entsprechen – kurz: Sie müssen Interesse wecken! 6. Vertreter der FS nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Bildungsausschusses der BBIK teil und bringen dort ihre Vorschläge ein. Diese werden dort koordiniert und gebündelt zur Vorbereitung an den Vorstand weiter vermittelt. Nach Beschlussfassung beauftragt dieser die Geschäftsstelle mit der organisatorischen und geschäftlichen Abwicklung. 7. Der Kammervorstand beauftragt ein Vorstandsmitglied mit der Koordinierung der FS. Dieses nimmt

jährlich an mind. einer Beiratssitzung aller FS teil und organisiert mind. 1x jährlich bzw. bei Bedarf eine Beratung mit Vertretern aller FS, auf der die Wirksamkeit ihrer Arbeit, die interdisziplinäre Vernetzung der FS, die Vermeidung von Doppelaktivitäten sowie eine Konzentration auf aktuelle fachbezogene Schwerpunkte besprochen werden. 8. Die Beiräte analysieren lfd. die Effektivität der FS und berichten darüber einmal jährlich in der Vertreterversammlung. Bis zum Redaktionsschluss hatten sich Beiräte zu den FS Hochbau, Geodäsie und Energetische Gebäudeplanung konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Ich bitte darum, dass dies jetzt noch kurzfristig in den übrigen FS erfolgt, damit die Aktivitäten für 2013 planmäßig organisiert und koordiniert werden können. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten des kollektiven Erfahrungsaustausches, zu Weiterbildungsvorschlägen sowie zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung! Ich bin überzeugt, dass sich die von Ihnen dazu aufzubringende Zeit auch gewinnbringend für Ihre Büros auswirken kann. Eine breite Resonanz wäre in unser aller Interesse! Bernd Packheiser, Vizepräsident

 VERTRETERVERSAMMLUNG  VORSTAND  GESCHÄFTSSTELLE

Fachsektion Geodäsie gegründet – Aufruf zur Mitarbeit Am 13. November 2012 wurde in der Brandenburischen Ingenieurkammer die Fachsektion Geodäsie gegründet, die nach Bestätigung

durch die Vertreterversammlung am 20. Dezember 2012 ihre Arbeit aufgenommen hat. Schwerpunkte der Arbeit in den 2

nächsten Jahren sollen Angebote zur Weiterbildung (u. a. Ingenieurvermessung), die Durchsetzung berufspolitischer Ziele

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(Honorarrecht und andere gesetzlichen Rahmenbedingungen), Kooperationen und der lockere Erfahrungsaustausch unter Kollegen sein. Die Leitung der Fachsektion hat der Kollege Peter Hartmann (Perleberg) gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern Thomas Gebbert (Panketal) und Uwe Kraus (Falkensee) übernommen.

Alle Kollegen, die sich für die Arbeit der Fachsektion interessieren, sind zur Mitarbeit aufgerufen! Das gilt insbesondere auch für die Kollegen, die Vermessung nicht als Schwerpunkt ihrer Arbeit angeben. Bei Interesse an einer Mitarbeit in der Fachsektion wenden Sie sich bitte an den Fachsektionsleiter Herrn Hartmann. Ihn können Sie

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über folgende Kontaktdaten erreichen: Telefon 038 76 – 61 63 54 oder per E-Mail an hartmann@ vermessung-hartmann.de Die Interessenten erhalten zu den jeweiligen Fachveranstaltungen direkte Einladungen. Darüber hinaus bitten wir, auf entsprechende Veröffentlichungen im KammerReport zu achten.

 KAMMER AKTUELL

Die BBIK würdigt die Gewinner des Fotowettbewerbs „Dein Blick – dein Klick – dein Foto gewinnt!“ Im März vergangenen Jahres lobte die Brandenburgische Ingenieurkammer unter Schirmherrschaft des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburgs einen Fotowettbewerb „Dein Blick • dein Klick • dein Foto gewinnt!“ für junge Hobbyfotografen zwischen 14 und 25 Jahren aus. Eingebettet in die Kampagne zur IngenieurNachwuchsgewinnung „Ingenieure treffen Schule“ waren diese aufgerufen, ihren ganz eigenen Blickwinkel von ingenieurtechnischen Leistungen im täglichen Leben bildlich festzuhalten. Mehr als 300 Fotos sind bis zum 30. Oktober 2012 eingegangen. Eine Resonanz, die die Brandenburgische Ingenieurkammer hoffen lässt, dass sich immer mehr junge Menschen auch technischen Themen zuwenden. Die Jury hat die Gewinner in den beiden Altersklassen 14 – 18 Jahre und 19 – 25 Jahre ermittelt. Am 15. Januar2013 fand im Gubener Stadt- und Industriemuseum die offizielle Preisverleihung mit

mehr als 40 Preisen im Gesamtwert von über 5.000 Euro für beide Altersgruppen statt. Gleichzeitig wurde an diesem Tag eine vierwöchige Ausstellung mit den Siegerfotos und weiteren ausgewählten Wettbewerbsbeiträgen in Anwesenheit des Präsidenten der Brandenburgischen Ingenieurkammer, Dipl.-Ing. Matthias Krebs sowie des Vorsitzenden der Gube-

ner Stadtverordnetenversammlung, Klaus-Dieter Fuhrmann und des amtierenden Bürgermeisters der Stadt Guben, Fred Mahro, eröffnet. BBIK-Präsident Matthias Krebs freut sich über die Resonanz des zweiten Schülerwettbewerbs, den die Brandenburgische Ingenieurkammer auslobte: „In der heutigen schnelllebigen Zeit mit wachem Blick die eigene Umwelt wahrzu-

Die Preisträger des Fotowettbewerbes Foto: Bernd Ziegler, Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit 3

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Fortsetzung von Seite 3 nehmen und genau hinzuschauen, wie mit Ideen, Wissen und Können ein lebenswertes Umfeld geschaffen wird, war Motivation für die jungen Fotografen, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Die Bilder zeigen, dass es uns als Kammer gelungen ist, jungen Menschen eine manchmal völlig andere Sichtweise auf ihre Umwelt zu bieten, eine, die sie sich mit ihren Bildern selbst erarbeitet haben. Jetzt warten attraktive Preise auf die jungen Leute, Preise, die von vielen Partnern zur Verfügung gestellt wurden und ihnen hoffentlich viel Spaß bereiten.“ Matthias Bärmann, Geschäftsfüh-

rer der Ingenieurgesellschaft Bärmann und Partner GbR, unterstützte die BBIK-Kampagne mit Blick auf den brandenburgischen Ingenieurnachwuchs im Rahmen eines Schulprojekts am PestalozziGymnasium Guben in den vergangenen Monaten besonders aktiv und erlebte die jungen Fotografen in Aktion: „Wenn junge Menschen erleben, dass ein Engagement über das Normale hinaus nicht nur Spaß macht, sondern auch noch eine besondere Würdigung erfährt, dann haben wir viel erreicht. Den Blick für das Außergewöhnliche, das architektonisch Wertvolle, stilistisch Beeindruckende, das in je-

der Stadt zuhause ist, mit einer solchen Aktion zu fördern, unterstützt die Heimatverbundenheit und vielleicht auch den entsprechenden Berufswunsch. Dazu wollten wir die Schüler motivieren, und das gelang uns ganz hervorragend.“ Heike Rochlitz, die Museumsleiterin des Industrie- und Stadtmuseums Gubens freut sich über die Sonderausstellung in „ihrem“ Museum. Sie betrachtet diese als „wichtigen Teil der vielfältigen Museumspädagogik, die die Stadt Guben regelmäßig bietet“. Die Siegerfotos sind auf der Kammerhomepage zu sehen. weitermann/ peter

 ALLES WAS RECHT IST

ARGE Baurecht: Der Objektplaner muss an künstlerische und rechtliche Rahmenbedingungen denken 25. September 2012, BERLIN (DAV) – Nachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. „Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungsplan“, weiß aus Erfahrung Baurechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): „In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen‘.“

„Bauen nach § 34 klingt einfach, birgt aber enorme Risiken. Architekten und Ingenieure neigen dazu, die Frage des Einfügens unter städtebaulichen und architektonischen Gesichtspunkten zu beurteilen: Wie hoch sind die Nachbarhäuser? Wie viele Stockwerke haben sie? Wie steil sind die Dächer? Aus den Ergebnissen ermitteln sie Durchschnittswerte und angepasste Gestaltung und versuchen damit – weil vertraglich so mit dem Bauherrn vereinbart – den Bauplatz maximal auszunutzen. Das geht oft schief.“ Nachbarn wehren sich nämlich häufig gegen die nachträgliche Verdichtung der Bebauung vor ihrer Haustür. Der Fall geht vor Gericht, die Pläne werden abgelehnt. „Vor Gericht“, erläutert die Frankfurter Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, „werden die Baupläne nämlich nicht vom Pla4

ner beurteilt, sondern von Juristen, und die fragen zunächst immer, ob ein Bauvorhaben geeignet ist, bodenrechtliche Spannungen zu verursachen.“ Wird der Plan abgelehnt, hat der Objektplaner ein Problem, denn er hat ja den Auftrag, das Grundstück maximal auszunutzen. Kann er seinen Vertrag aber nicht erfüllen, bezahlt ihn der Auftraggeber häufig nicht. Das Ergebnis ist Ärger für alle Parteien. „Architekten und Ingenieure dürfen sich beim Bauen nach § 34 keinesfalls nur an gestalterischen und städtebaulichen Vorgaben orientieren, sondern sie müssen auch rechtliche Rahmenbedingungen ins Kalkül ziehen und ihren Bauherrn über die Risiken aufklären. Der Baurechtsanwalt berät sie dabei.“ ARGE Baurecht

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Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FIBauR) vom 30.11.2012 Die Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 71 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung und gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, sowie für Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 m2. Die Regelungen dieser Richtlinie für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in andere Fliegenden Bauten. - veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg vom 27.12.2012, Nr. 51, Seite 2153 Zu Fliegenden Bauten zählen u. a. Abschrankungen, Zäune, Umwehrungen, Tragluftbauten und Tribünen.

Berufshaftpflicht deckt nicht alles ab Viele Architekten und Ingenieure betreiben nebenbei und oft unwissentlich eine "kleine Baufirma". Sie übernehmen über ihre berufstypischen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen hinaus zusätzliche Arbeiten. Gemeinsam mit ihnen bekannten Firmen erledigen sie kleinere Sanierungen bis hin zur Realisierung kompletter Bauvorhaben. Dabei, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) schließen viele bewusst oder unbewusst einen Bauvertrag mit dem Auftraggeber und treten als Generalunternehmer oder Bauträger auf.

Problematisch wird das spätestens dann, wenn Baumängel auftauchen und die Berufshaftpflicht dafür eintreten soll. Die Architektenhaftpflichtversicherung ist ein komplexes Feld mit vielen Regularien und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den sogenannten "Besonderen Bedingungen und Beschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und beratenden Ingenieuren" kurz: "BBR/Arch", die zudem in verschiedenen Ausgaben existieren, werden die berufstypischen Tätigkeiten des Architekten oder Ingenieurs beschrieben. Und nur diese Tätigkeiten, die in der

Regel nur aus Planung und Überwachung bestehen, werden von der Versicherung auch abgedeckt. Nicht versichert sind hingegen alle Arbeiten, die über dieses Berufsbild hinausgehen. Dazu gehören vor allem die Erstellung von Bauwerken, die Durchführung von Baumaßnahmen oder die Lieferung von Baustoffen. Architekten und Ingenieure sollten also genau darauf achten, was sie tun, zu welchen Leistungen sie sich verpflichten und welche Verträge sie eingehen, damit sie immer auch versichert sind. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.

Unwissenheit schützt nicht immer… Das AG Neustadt hat in Urteil vom 21.06.12 darüber zu entscheiden, ob sich ein Auftraggeber darauf berufen kann eine Honorarvereinbarung nicht verstanden zu haben. Ein Sachverständiger hatte auf der Rückseite eines unterzeichneten Antragsformulars eine konkrete Honorarvereinbarung abgedruckt. Nach Abschluss der Leistungen und Rechnungsstel-

lung kam es zum Streit. Der Auftraggeber hielt die Forderung für überhöht und zahlte nur einen Teil. Er begründete das damit, er habe die Honorarvereinbarung damals bei Unterzeichnung nicht wahrgenommen bzw. nicht vollständig verstanden. | Das ließ das Gericht nicht gelten. Vereinbarung ist Vereinbarung. Nach der vorliegenden Entschei5

dung kommt es nicht darauf an, ob ein Vertragspartner eine Vergütungsvereinbarung versteht. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall die Pflicht sich rechtzeitig vor Vereinbarung eines Honorars zu erkundigen bzw. nachzufragen (AG Neustadt/Aisch, Urteil vom 21.6.2012, Az. 1 C 29/12).

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 INFORMATIVES

Zum neuen Rundfunkbeitrag Die BBIK weist auf aktuellem Anlass auf die ab 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkgebühren hin. Selbstständige, die zu Hause arbeiten und die für die genutzte Wohnung bereits einen Beitrag leisten, müssen keinen Beitrag für eine Betriebsstätte zahlen. Es ist aber der Beitrag für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge von monatlich 5,99 € je Kfz zu entrichten. Haben Selbstständige außerhalb

ihres Wohnsitzes eine eigene Betriebsstätte, so ist der Beitrag nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt zu entrichten. Dazu gehören alle sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Nicht dazu gehören Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weite-

Foto: www.german.alibaba.com re Fahrzeug ist ein Drittel des Beitrages zu entrichten – monatlich 5,99 €.

Staffel

Beschäftigte pro Betriebsstätte

Anzahl der Beiträge

Beitragshöhe / Monat

1

0 bis 8

1/3

5,99 €

2

9 bis 19

1

17,98 €

3

20 bis 49

2

35,96 €

4

50 bis 249

5

89,90 €

Regionale Mitgliederversammlungen 2013 Auch in diesem Jahr wird die BBIK sieben regionale Mitgliederversammlungen (RMV) durchführen und ihren Mitgliedern dabei wieder verschiedene berufspolitische Informationen mit auf den Weg geben. Als erste der Veranstaltungen fand am 23. Januar 2013 die RMV für die Regionen Uckermark und Barnim an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde statt. Zunächst wurde die Mitgliederversammlung wieder mit einem Fachvortrag begonnen, welcher sich in diesem Jahr auf den aktueller Stand zur Einführung der Eurocodes, den ersten Erfahrungen bei der Umsetzung in der Praxis

und die Vorstellung der Initiative PraxisRegelnBau bezieht. Dr.-Ing. Lutz Lehmann vom Büro Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH übernahm den ersten Teil des Vortrags und erhielt im zweiten Teil Unterstützung durch Manfred Tiedemann, Geschäftsführer VPI, welcher in der Thematik ebenfalls integriert ist. Der Vortrag steht über die BBIKHomepage unter „Downloads“ zur Verfügung. Im Anschluss berichtete Vizepräsident Bernd Packheiser u. a. über die Aktivitäten zur Entwicklung und Intensivierung der Fachsektionsarbeiten. Die BBIK wird sich in Zukunft noch ausführlicher auf die fachliche Arbeit konzentrie6

ren und damit die Facharbeit in den Büros unterstützen. Mit den Fachsektionen ist dazu ein Podium geschaffen, welches sich zum Erfahrungsaustausch und zur dauerhaften Behandlung von ingenieurtechnischen Fachthemen und anderen Schwerpunktfragen anbietet. Im Leitartikel auf Seite 1 des Kammerreportes wird ausführlicher darauf eingegangen. Mitglieder, die Interesse an einer Mitarbeit in einer Fachsektion haben, können sich an die jeweiligen Fachsektionsleiter oder an die Geschäftsstelle der BBIK wenden. Kammerpräsident Matthias Krebs wies im weiteren Verlauf der Mitgliederversammlung auf die Ziele der BBIK hin und stimmte die Gäs-

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te auf die Aufgaben der kommenden Periode ein. Dabei spielen die Novellierungen verschiedener gesetzlicher Gegebenheiten genauso eine Rolle (Brandenburgische Bauordnung oder Ingenieurgesetz) wie die Energiewende und die damit verbundenen Chancen für alle Ingenieure. Auf den regionalen Mitgliederversammlungen besteht für alle Mitglieder der BBIK wieder die Möglichkeit zu Fragen, Anregun-

gen und zum Gedankenaustausch mit Mitgliedern der Regionen. Die BBIK möchte, wie schon in den Vorjahren, alle Mitglieder dazu anregen, Fragen zu berufspolitischen Themen schon im Vorfeld der Veranstaltungen an die Geschäftsstelle der BBIK zu richten. Durch deren vorherige Übermittlung kann in der Versammlung darauf gezielter und ergebnisreicher eingegangen werden. Die nächsten Mitgliederversamm-

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lungen finden am 13. Februar 2013 für die Regionen Potsdam und Potsdam-Mittelmark an der Fachhochschule Potsdam sowie am 27. Februar 2013 an der Hochschule Lausitz für die Regionen Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße statt. Alle Termine erhalten Sie auch über die Homepage der BBIK unter der Rubrik „Weiterbildung“. peter

 MENSCHEN  DATEN  FAKTEN

Die Kammer gratuliert Allen, die zwischen dem 16. Februar und dem 15. März 2013 einen runden Geburtstag über dem halben Jahrhundert feiern, gratulieren wir herzlich zum 50. Geburtstag Frau Dipl.-Ing. (FH) Gabriela Mörbe, Potsdam Frau Dipl.-Ing. (FH) Kordula Rein, Eisenhüttenstadt Herr Dipl.-Ing. Eiko Trömel, Cottbus-Kahren 55. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Eckehard Krüger, Cottbus Herr Dipl.-Ing. Ernst-Wilhelm Lehmann, Tauche Herr Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Masternak, Berlin Herr Dipl.-Ing. Andreas Adam, Woltersdorf

Herr Dipl.-Ing. Jörg Stiller, Bad Freienwalde Herr Dipl.-Ing. (FH) Jörg Jeske, Kloster Lehnin 60. Geburtstag Frau Dipl.-Ing. Monika Kocanek, Fürstenwalde Frau Ing. Burglind Pundrich, Luckau Frau Dipl.-Ing. (FH) Ellen Buchholz, Triglitz Herr Dipl.-Ing. (FH) Horst Richter, Wandlitz Herr Dipl.-Ing. Jürgen Eisold, Teltow Herr Dipl.-Ing. Eckhard Frenz, Bad Freienwalde Herr Dr.-Ing. Reinhard Zeiler, Neuruppin Herr Dipl.-Ing. Stefan Kunigam, Frankfurt (Oder) Herr Dipl.-Ing. Volker Grundmann, Gallinchen

65. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. (FH) Karlheinz Müller, Groß Kreutz (Havel) Herr Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Hamann, Lübben Herr Dipl.-Ing. Burkhard-Wolfram Welters, Brandenburg (Havel) 70. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Klaus Witzke, Bad Freienwalde/Hohenwutzen Herr Dipl.-Ing. Rainer Blumentritt, Michendorf Herr Dipl.-Ing. (FH) Karl-Heinz Schmidt, Rangsdorf 75. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. (FH) Wieland Sommer, Potsdam Die Brandenburgische Ingenieurkammer wünscht allen Jubilaren Glück und Gesundheit im neuen Lebensjahr.

Die BBIK veröffentlicht an dieser Stelle ausschließlich Daten von Personen, die einer Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.

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 TERMINE  VERANSTALTUNGEN  BILDUNG

Kammertermine

(Aktueller Stand siehe www.bbik.de)

Datum

Veranstaltung

Ort

13.02.2013

Arbeitskreis Verkehr

Potsdam

13.02.2013

Mitgliederversammlung Regionen Potsdam/Potsdam Mittelmark

Potsdam

22.02.2013

5. Vorstandssitzung der 5. VV

Potsdam

27.02.2013

Mitgliederversammlung Regionen Cottbus, EE, Spree-Neiße, OSL

Cottbus

13.03.2013

Arbeitskreis Verkehr

Potsdam

22.03.2013

6. Vorstandssitzung der 5. VV

Potsdam

22.03.2013

3. Sitzung der 5. Vertreterversammlung

Potsdam

Seminare Datum / Uhrzeit 21.02.2013 09:00-15:00 22.02.2013 09:00-14:30 27.02.2013 16:00-19:00 28.02.2013 09:00-17:00 01.03.2013 10:00-16:00

(Aktueller Stand siehe www.bbik.de) Seminar / Referent

Ort

Preis in Euro

Feuerlöschanlagen (FLA)

Haus der Wirtschaft Schlaatzweg 1 14473 Potsdam "Kleiner Saal"

Regionale Mitgliederversammlung Regionen CB, EE, OSL, SPN

Hochschule Lausitz Hörsaal im Laborgebäude Gebäude 15 - Raum 15V.110 Lipezker Str. 47 03048 Cottbus

M: 20,00 € N: 20,00 € Sen: 10,00 €

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Potsdam n.n.

M: 500,00 € N: 500,00 €

M: 500,00 € N: 500,00 €

Impressum: Deutsches Ingenieurblatt Regionalausgabe Brandenburg (Beilage) Herausgeber: Brandenburgische Ingenieurkammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Schlaatzweg 1 (Haus der Wirtschaft), 14473 Potsdam, Tel.: 0331 / 7 43 18-0, Fax.: 0331 / 7 43 18-30, www.bbik.de, [email protected] Redaktion: Daniel Petersen (B.A.) BBIK, Layout: Presse & Marketing •Agentur für integrierte Kommunikation Ines Weitermann • E-Mail: [email protected], Tel. 03329 - 69 18 47 Redaktionsschluss: 15.1.2013. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder. Wir danken allen, die zum Gelingen dieser Ausgabe beigetragen haben.

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