Aktuelles Ortsgeschehen

Amtsblatt der Gemeinde Hartmannsdorf Nummer 244 mit Verteilung in Hartmannsdorf und der Nachbargemeinde Mühlau Aktuelles Ortsgeschehen Einweihung d...
Author: Dörte Hummel
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Amtsblatt der Gemeinde Hartmannsdorf

Nummer 244

mit Verteilung in Hartmannsdorf und der Nachbargemeinde Mühlau

Aktuelles Ortsgeschehen Einweihung des neuen Busbahnhofes

VORANKÜNDIGUNGEN „Die Mümmelmänner hoppeln wieder“ Wir laden ein zur Rassekaninchenschau am 22. und 23. November 2014 in die Turnhalle Turnstraße. Es ist die 49. Gemeinschaftsschau mit zehn Vereinen. Die Schau ist mit ca. 400 Tieren geplant.

VORANKÜNDIGUNG Am 4. November 2014 erfolgte die feierliche Inbetriebnahme des neu gebauten Busbahnhofes an der Geschwister-Scholl-Straße. Dieser hat nun die Form eines Pentagons, sodass der Busplatz fünf separate Abfahrtsbereiche aufweisen kann.

Lampionumzug zum Martinstag

Nach der zurückgelegten Wegstrecke sorgte unsere Schalmeienzunft auf dem Platz vor der Feuerwehr für beste Stimmung.

VORANKÜNDIGUNG Unser diesjähriger

WEIHNACHTSMARKT

findet am Samstag, den 06.12.2014 von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr an der Schule statt. Für Speisen und Getränke sorgen wie jedes Jahr unsere ortsansässigen Vereine.

Wir bieten auch in der Dezemberausgabe 2014 allen Inserentenkunden für ihre Weihnachts- und Neujahrsgrüße wieder einen Rabatt von 30 %.

Der Anzeigenschluss ist der 02.12.2014

Ausgabe 20. November 2014

Für das leibliche Wohl sorgte die Gaststätte „Elli Krößner“ und unsere Brauerei.

Der Bürgermeister informiert Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, nach 4-monatiger Bauzeit fand im Beisein zahlreicher Gäste sowie ca. 150 interessierter Bürger, am 04.11.2014 die feierliche Einweihung unseres neuen Busbahnhofes statt.

Entstanden ist eine bisher in dieser Form einmalige Anlage in Sachsen, die den modernen Ansprüchen des öffentlichen Personennahverkehrs gerecht wird. Ich danke allen beteiligten Firmen für die schnelle Verwirklichung dieses Projektes. Für 2015 sind noch weitere Bepflanzungen im Bereich des Busbahnhofes sowie die Errichtung von Fahrradständern geplant. Die Abbrucharbeiten am Objekt Friedrichstraße 8 sowie die Erneuerung der Zufahrt zum Hortgebäude sind weitestgehend beendet. Die erforderliche Geländeregulierung soll bis Ende November abgeschlossen sein.

Die Modernisierung des Hortgebäudes wird voraussichtlich im Dezember dieses Jahres erledigt sein. Die noch erforderlichen Arbeiten am Außengelände sind für 2015 vorgesehen.

Die REGIOBUS Mittelsachsen GmbH präsentierte sich dabei mit einem Oldtimerbus und einem modernen Hybridbus. Zur Fahrt mit dem Oldtimer wurde spontan eingeladen, viele Anwesende nutzten diese Gelegenheit zur Rundfahrt durch unseren Ort. Der Verein Schützengesellschaft 1888 Hartmannsdorf e.V. feuerte drei Böllerschüsse zu Ehren der Einweihung ab.

Die Behebung des Hochwasserschadens aus dem Jahr 2013 am Lipprichbach im Grundstück Plantagenstraße 22 (Foto Seite 3) ist abgeschlossen. Der Bachlauf wurde in diesem Bereich komplett saniert. Die dabei entstanden Kosten in Höhe von ca. 30.000 € werden zu 100% gefördert. Seite 2

Ausgabe 20. November 2014

Gemeindebote Hartmannsdorf

Es war mir auch in diesem Jahr wieder eine besondere Freude, die Vorsitzenden unserer Vereine zu einem gemeinsamen Essen einzuladen und mich, auch im Namen des Gemeinderates, für die geleistete Arbeit herzlich zu bedanken. Ich wünsche unseren Vereinsvorsitzenden auch weiterhin viel Erfolg im Ehrenamt.

Im Oktober besuchte ich die Vorschulgruppe im Gebäude Schulstraße 1a und den Kindergarten „Sonnenschein“. Einmal mehr konnte ich mich von der sehr guten Unterbringung und Betreuung unserer Kinder überzeugen.

Der Einkaufsbus, welcher bisher zweimal wöchentlich vom Wohngebiet „Kühnhaide“ ins Ortszentrum verkehrt, wird auf Wunsch der Fahrgäste ab 01.01.2015 nur noch am Donnerstag eingesetzt. Bitte beachten Sie dann die neuen Fahrzeiten. Gemeinsam mit der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH prüfe ich derzeit, ob ein zusätzlicher Haltepunkt für diesen Bus an der Chemnitzer Straße eingerichtet werden kann. In dieser Ausgabe erscheint wieder der Adventskalender mit Hinweisen auf Veranstaltungen in unserer Gemeinde zur Weihnachtszeit. Ich wünsche Ihnen eine schöne Adventszeit. Ihr Bürgermeister

Gemeindebote Hartmannsdorf

Ausgabe 20. November 2014

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Der neue Gemeinderat von Hartmannsdorf vorgestellt In der Oktober-Ausgabe ist uns ein Fehler unterlaufen. Richtig muss es heißen: Klaus Delling (BfH) Wir bitten um Entschuldigung.

Bekanntmachung über öffentliche Sitzungen Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt: am 27.11.2014, 18.30 Uhr und am 18.12.2014, 18.30 Uhr im Rathaus, Ratssaal Die weitere Tagesordnung wird gemäß Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf durch Anschlag an den Verkündungstafeln ortsüblich bekannt gemacht. Die Einladungen zu den Bau- und Finanzausschusssitzungen werden im Bedarfsfall öffentlich bekannt gemacht.

Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates vom 23.10.2014 Beschluss Nr. 54/14 Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung den Verkauf einer Teilfläche von ca. 640 m² aus dem Flurstück 682/213 an die HT PROTECT Feuerschutz und Sicherheitstechnik GmbH, An der alten Salzstraße 2 in 09232 Hartmannsdorf, zu einem Kaufpreis von ca. 11.520,00 €. Abstimmungsergebnis: von 16 Gemeinderäten 12 anwesend + Bürgermeister Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: Enthaltungen: Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Rufnummern des Gemeindeamtes und Öffnungszeiten der Bibliothek

Öffnungszeiten Gemeindeamt: Montag 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.00 - 11.00 Uhr Das Pass- und Meldewesen ist zusätzlich jeden 4. Samstag im Monat von 9.00 -11.00 Uhr geöffnet. Wir bitten um Beachtung, dass samstags keine EC-Kartenzahlung möglich ist.

Öffnungszeiten Gemeindebibliothek: Montag 09.00 - 11.00 Uhr Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Die Gemeindebibliothek bleibt vom 23.12.2014 bis 31.12.2014 geschlossen.

Bereitschaftsdienste Telefonnummern Wasser Abwasser Elt Gas Firma Fehr KG Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltung Ärztl. Bereitschaftsdienst oder (ohne Vorwahl) Telefonseelsorge: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

(0 37 63) 40 54 05 (0 37 24) 66 93 17 (01 80) 2 30 50 70 (03 71) 45 14 44 (03724) 130 10 (01 72) 7 92 45 07 (03741) 457232 zentrale Rufnr. 116117 (19 - 7 Uhr) bundesweite Rufnr. 0800-1110111 oder 0800-1110222 anonym, gebührenfrei, rund um die Uhr 08000 116 016

In eigener Sache Reklamationen bei der Zustellung des „Hartmannsdorfer Gemeindeboten“ bitten wir an die Firma City-Post Mittweida GmbH & Co. KG, Tel. 03727/96978-0 o. Fax: 03727/96978-10 zu richten. Die fehlenden Exemplare werden durch diese Firma nachgeliefert.

Gemeindeverwaltung Untere Hauptstraße 111 Tel: 0 37 22/4 02 30 09232 Hartmannsdorf Fax: 0 37 22/9 23 33 e-mail: [email protected] Zimmer Telefon Bürgermeister 11 4 02 30 Sekretariat / Gemeindebote 11 40 23 11

Der „Hartmannsdorfer Gemeindebote“ kann auch im Internet gelesen werden. Die pdf-Datei „Hartmannsdorfer Gemeindebote online“ ist abrufbar unter: http://www.gemeinde-hartmannsdorf.de.

Hauptamt Amtsleiter Pass- und Meldewesen Öffentliche Sicherheit und Ordnung Standesamt / Soziales Gewerbe / Gaststättenrecht Bauverwaltung Kämmerei Kämmerin Kassenverwalterin / Liegenschaften Gemeindekasse / Steuern Gemeindebibliothek/ Carl-Kirchhof-Str. 27 Hort / Schulstr. 1 a Hort / Schulstr. 20 a Grundschule Mittelschule

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 gemäß § 27 Abs. 3 – Festsetzung der Grundsteuer- des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl.I S.965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (BGBl. I 2000 S. 1790), wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2014 an die Gemeinde Hartmannsdorf zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt. Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2015 zugegangen wäre. Die Grundsteuer 2015 ist zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungsbescheid in dem Feld „Raten Folgejahr“ angegebenen Fälligkeitsterminen zu entrichten. Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern oder deren Vertreter jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide und einen Grundsteuerjahresbescheid im folgenden Jahr mitgeteilt. Der zuletzt erteilte Grundsteuerbescheid kann vom Grundstückseigentümer oder seinem Vertreter bzw. Zustellungsbevollmächtigtem in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, KämmereiSteuern, Zimmer 1, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf eingesehen werden.

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Amtsblatt online

Öffentliche Bekanntmachungen

Ausgabe 20. November 2014

Gemeindebote Hartmannsdorf

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, eingereicht bzw. erklärt werden. Bei schriftlicher Einlegung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Der angeforderte Betrag ist fristgemäß zu entrichten. Hartmannsdorf, den 05.11.2014

Bürgermeister

Informationen Aus den Ämtern H a u p t a m t / Pass- und Meldewesen Bitte überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Dokumente! Für eine Neuausstellung von Pässen oder Personalausweisen sind folgende Unterlagen vorzulegen: • alte Dokumente • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur zum Vergleich der Angaben) • 1 Passfoto je Antrag (für Reisepass/Personalausweis werden zwingend biometrie taugliche Passfotos benötigt)

Andere Behörden informieren Abwasserzweckverband „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 05.11.2014 Aufgrund von § 56 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in der Neufassung des Art. 1 Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.2009 (BGBl. I Seite 2585 ff.), zuletzt geändert durch Art. 2 und 4 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I Seite 3159, 3200) i. V. m. § 50 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Neufassung vom 12.07.2013 (SächsGVBl. Seite 503), zuletzt geändert durch Art. 1 Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBl. Seite 234); und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. Seite 146), zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBl. Seite 234 [237]); der § 47Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. Seite 196) in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. Seite 418; ber. SächsGVBl. 2005 Seite306), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 28.11.2013 (SächsGVBl. Seite 822 [840]) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz /Zwickauer Mulde“ am 05.11.2014 folgende Satzung beschlossen: 1. Teil – Allgemeines § 1 Öffentliche Einrichtung ( 1) Der Abwasserzweckverband „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ (im Folgenden: Zweckverband) betreibt die Beseitigung des in seinem Gebiet anfallenden Abwassers als eine einheitliche öffentliche Einrichtung. (2) Als angefallen gilt Abwasser, das - über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder - in abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen gesammelt wird oder - zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird. Gemeindebote Hartmannsdorf

(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser), das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser) sowie das sonstige in öffentliche Abwasseranlagen mit Schmutzwasser oder Niederschlagswasser fließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Zweckverbandsgebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Abwasserrohrleitungen, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Abwasserpumpwerke und Klärwerke sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch die Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur ersten Grundstücksgrenze (Anschlusskanäle im Sinne von § 11) und Abwasserhebeanlagen einschließlich deren Druckleitung, die zur Überwindung der Dorfbäche dienen. (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Anlagen, die der Sammlung, Behandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen (Grundleitungen), Hebeanlagen, die nicht zur Überwindung von Dorfbächen dienen, abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen. 2. Teil – Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung ( 1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Zweckverband im Rahmen des § 50 SächsWG zu überlassen, soweit der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist (Anschluss- und Benutzungszwang). Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Absatz 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3) Grundstücke sind, wenn sie mit einer baulichen Anlage versehen werden, anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. ( 5) Abwasser, das auf Grundstücken anfällt, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, hat der nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichtete dem vom Zweckverband beauftragten Unternehmen zu überlassen

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(Benutzungszwang). Dies gilt nicht für Niederschlagswasser, soweit dieses auf andere Weise ordnungsgemäß beseitigt wird. (6) Bei Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes nicht oder noch nicht an einen öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden können, kann der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete den Anschluss seines Grundstücks verlangen, wenn er den für den Bau des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. Einzelheiten, insbesondere die Frage, wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand trägt, werden durch Vereinbarung geregelt. (7) § 50 Abs.3 – 6 SächsWG bleibt unberührt. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss ( 1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächstliegende öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Zweckverband verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. ( 2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht erstellt, kann der Zweckverband den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Verpflichtung zur Benutzung deren Einrichtungen können die nach § 3 Abs. 1, 2 und 5 Verpflichteten auf Antrag insoweit und solange befreit werden, als ihnen der Anschluss oder die Benutzung wegen ihres, die öffentlichen Belange überwiegenden, privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse ( 1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, das Material der öffentlichen Abwasseranlagen und/oder Transportfahrzeuge angreifen, ihren Betrieb, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen: 1. Stoffe – auch in zerkleinertem Zustand –, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z.B. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester, hefehaltige Rückstände, Schlamm, Hautund Lederabfälle, Glas und Kunststoffe), 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe (z.B. Benzin, Karbid, Phenole, Öle und dgl.), Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe und radioaktive Stoffe, 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke, 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z.B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser), 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann, 6. farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung im Seite 6

Klärwerk nicht gewährleistet ist, 7. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht, 8. Abwasser, dessen chemische und physikalische Eigenschaften Werte aufweist, die über den allgemeinen Richtwerten für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien der Anlage I des Merkblattes DWA-M 115/2 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) in der jeweils gültigen Fassung liegen. (3) Der Zweckverband kann im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage erforderlich ist. (4) Der Zweckverband kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Zweckverband kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung, Drosselung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Abwasser darf durch den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten nur dann in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, eingeleitet werden, wenn dieses zuvor ausreichend und dem Stand der Technik entsprechend behandelt worden ist. Für vorhandene Einleitungen kann der Zweckverband die Einhaltung von bestimmten Einleitwerten festlegen und für die Erfüllung dieser Pflichten bestimmte Fristen setzen, um eine Begrenzung der kommunalen Einleitwerte nach dem Stand der Technik gemäß Satz 1 in den durch den Zweckverband festgelegten Zeiträumen sicherzustellen. Erfüllt der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete die Festlegungen innerhalb der gesetzten Frist nicht, kann der Zweckverband ihn von der Einleitung ausschließen. § 34 Abs. 1 bleibt unberührt. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung des Zweckverbandes. § 8 Eigenkontrolle und Wartung ( 1) Der Zweckverband kann verlangen, dass auf Kosten des Grundstückseigentümers oder des sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Die Eigenkontrolle und Wartung einer Kleinkläranlage bzw. einer abflusslosen Grube hat den Anforderungen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, über deren Eigenkontrolle und Wartung sowie deren Überwachung (Kleinkläranlagenverordnung) in der jeweils geltenden Fassung zu genügen. Danach erforderliche Wartungen einer Kleinkläranlage sind durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb (Fachkundigen gemäß Bauartzulassung) auszuführen. Das Betriebsbuch einer Kleinkläranlage bzw. einer abflusslosen Grube ist nach deren endgültiger Stilllegung bis zum Ende des 5. folgenden Kalenderjahres aufzubewahren. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Betriebsbuch bis zum Ablauf eines Jahres nach dessen rechtskräftigem Abschluss aufzubewahren.

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(3) Der Zweckverband kann – soweit Absatz 2 nicht zur Anwendung kommt – in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Art und Häufigkeit der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Eigenkontrollverordnung) in der jeweils geltenden Fassung auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuches verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens fünf Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Zweckverband auf Verlangen vorzulegen. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Betriebstagebuch bis zum Ablauf eines Jahres nach dessen rechtskräftigem Abschluss aufzubewahren. § 9 Abwasseruntersuchungen ( 1) Der Zweckverband kann bei Bedarf Abwasseruntersuchungen vornehmen. Er bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen die Proben zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 18 Abs. 2 entsprechend. (2) Die Kosten einer Abwasseruntersuchung trägt der Verpflichtete, wenn 1. die Ermittlungen ergeben, dass Vorschriften oder auferlegte Verpflichtungen nicht erfüllt worden sind oder 2. wegen der besonderen Verhältnisse eine ständige Überwachung geboten ist. (3) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 10 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer und sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete sind im Rahmen der Vorschrift der §§ 93 WHG, 95 SächsWG verpflichtet, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung gegen Entschädigung zu dulden. Sie haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlusskanäle zu ihren Grundstücken zu dulden. 3. Teil – Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen § 11 Anschlusskanäle (1) Anschlusskanäle (§ 2 Abs. 2 Satz 3) werden von dem Zweckverband hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Anschlusskanäle sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter und unter Wahrung ihrer berechtigten Interessen von dem Zweckverband bestimmt. (3) Der Zweckverband stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes notwendigen Anschlusskanäle bereit. Jedes Grundstück erhält mindestens einen Anschlusskanal. (4) In besonders begründeten Fällen (insbesondere bei Sammelgaragen, Reihenhäusern, Grundstücksteilung nach Verlegung des Anschlusskanals) kann der Zweckverband den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Anschlusskanal vorschreiben oder auf Antrag zulassen. (5) Werden Grundstücke im Trennsystem entwässert, gelten die Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranschlusskanäle als ein Anschlusskanal im Sinne des Absatzes 3 Satz 2. (6) In den nach dem Trennverfahren entwässerten Gebieten darf Niederschlagswasser und sonstiges Wasser nur in den Niederschlagswasserkanal und Schmutzwasser nur in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.

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§ 12 Sonstige Anschlüsse, Aufwandsersatz (1) Der Zweckverband kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten weitere sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlusskanäle herstellen. (2) Den tatsächlich entstandenen Aufwand für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Absatz 1 genannten Anschlusskanäle trägt derjenige, der im Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusskanals, im Übrigen im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme Grundstückseigentümer oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter ist, soweit die Herstellung oder die Maßnahmen von ihm zu vertreten sind oder ihm dadurch Vorteile zuwachsen. (3) Der Anspruch auf Ersatz des Aufwands entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. (4) Der Aufwandsersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 13 Genehmigungen ( 1) Der schriftlichen Genehmigung des Zweckverbandes bedürfen: 1. Die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung, 2. die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Für die den Anträgen beizufügenden Unterlagen gelten die Vorschriften des § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO-DurchführVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Kanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei dem Zweckverband einzuholen. § 14 Regeln der Technik für Grundstücksentwässerungsanlagen Die Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3) sind nach den gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen. § 15 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3) sind vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Zweckverband ist im technisch erforderlichen Umfang befugt, mit dem Bau der Anschlusskanäle einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen, einschließlich der Prüf-, Kontroll- und Übergabeschächte mit den gemäß § 8 Abs. 1 erforderlichen Messeinrichtungen, herzustellen und zu erneuern. Der Aufwand ist dem Zweckverband vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. § 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. (3) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete hat die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen mit den öffentlichen Abwasseranlagen im Einvernehmen mit dem Zweckverband herzustellen.

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Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen und so herzustellen, dass eine fachgerechte Verbindung zum Anschlusskanal möglich ist (§11 Abs. 1). (4) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten zu ändern, wenn Menge oder Art des Abwassers dies notwendig machen. (5) Änderungen an einer Grundstücksentwässerungsanlage, die infolge einer nicht vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten zu vertretenden Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt der Zweckverband auf seine Kosten aus, sofern nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlagen dem erstmaligen leitungsgebundenen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage dient oder für Grundstücke, die einen erstmaligen Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung erhalten. (6) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Zweckverband den Anschlusskanal verschließen oder beseitigen. Der Aufwand ist vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. § 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Der Zweckverband kann die Ausführung der in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten übertragen. § 16 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte, Toiletten mit Wasserspülung ( 1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Zweckverband schadenersatzpflichtig. Für die Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Zweckverband kann vom Grundstückseigentümer und dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen bei Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergl. dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. (4) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung mit Abwasserreinigung durch ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung zulässig. (5) § 14 gilt entsprechend. § 17 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, z.B. Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergl., die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 15 Seite 8

Abs. 5 gilt entsprechend. § 18 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht (1) Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme durch den Zweckverband in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Zweckverband ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung des Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung offen stehen. Grundstückseigentümer und die sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten sind verpflichtet, die Ermittlungen und Prüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer oder die sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. § 19 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben (1) Die Entsorgung des Schlammes aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe, des Inhalts abflussloser Gruben und aller anderen Anlagen erfolgt nach Bedarf ausschließlich durch ein vom Zweckverband beauftragtes Unternehmen. Der Zweckverband gibt das beauftragte Unternehmen mindestens einmal im Jahr öffentlich bekannt. (2) Die bedarfsgerechte Entsorgung erfolgt zu dem von dem Zweckverband für jede Kleinkläranlage und abflusslose Grube unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise, der DIN 4261 Teil 1 in der jeweils geltenden Ausgabe bzw. der DIN EN 12566 Teil 1 in der jeweils geltenden Ausgabe sowie den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegten Zeitpunkt oder mindestens in den in der wasserrechtlichen Entscheidung festgelegten Abständen. Die DIN und DIN EN-Normen sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt. Der Beauftragte des Zweckverbandes gibt die Entsorgungstermine bekannt. (3) Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung ist, dass der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete regelmäßig eine fachgerechte Schlammspiegelmessung durchführen lässt und dem Beauftragten des Zweckverbandes den etwaigen Bedarf für eine Entleerung unverzüglich anzeigt. Erfolgt anlässlich der Wartung einer Kleinkläranlage eine Schlammspiegelmessung, so ist das Messprotokoll dem Zweckverband unverzüglich zuzusenden; Abs. 8 lit. a) bleibt unberührt. Die Anzeige hat für abflusslose Gruben spätestens dann zu erfolgen, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf angefüllt sind. (4) Der Zweckverband kann die unter Abs. 1 fallenden Abwasseranlagen auch zwischen den nach Absatz 1 und 2 festgelegten Terminen und ohne Anzeige nach Absatz 3 entsorgen, wenn aus Gründen der Wasserwirtschaft ein sofortiges Leeren erforderlich ist. (5) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete ist dafür verantwortlich, dass die unter Abs. 1 fallenden Abwasseranlagen jederzeit zum Zwecke des

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Abfahrens des Abwassers zugänglich sind und sich der Zugang in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Zur Entsorgung und zur Überwachung der Abwasseranlagen nach Absätzen 7 und 8 ist den Beauftragten des Zweckverbandes ungehindert Zutritt zu allen Teilen der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zu gewähren. Die Überwachung der Eigenkontrolle und Wartung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt auf Grundlage der Kleinkläranlagenverordnung. Durch den Zweckverband festgestellte und gegenüber dem Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten beanstandete Mängel sind von diesem innerhalb der gesetzten Frist zu beheben; der Zweckverband ist hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Überwachung der Eigenkontrolle im Sinne des Absatzes 7 Satz 1 wird wie folgt durchgeführt: a Der Grundstückseigentümer bzw. der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete hat dem Zweckverband bei Kleinkläranlagen, für die die Wartung durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb vorgeschrieben ist, die Wartungsprotokolle zuzusenden. b Bei sonstigen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt die Überwachung durch Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Sichtkontrolle der Anlage. Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben und deren Nebeneinrichtungen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen ist. Den Aufwand für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete. § 18 Abs. 2 gilt entsprechend.

4. Teil - Abwassergebühren § 20 Erhebungsgrundsatz Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Sie werden erhoben für 1. die Einleitung in öffentliche Kanäle und Reinigung durch ein Klärwerk als Grundgebühr und Verbrauchsgebühr, 2. für die Einleitung in öffentliche Kanäle, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind als Grundgebühr und Verbrauchsgebühr, 3. für die Entnahme aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen und die Reinigung in einem Klärwerk als Fäkalgebühren, 4. für sonstiges Abwasser als Verbrauchsgebühr. § 21 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte oder der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. (2) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück sind Gesamtschuldner. § 22 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt (§ 23 Abs. 1). (2) Bei Einleitungen nach § 7 Abs. 3 bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Wassermenge. (3) Für Abwasser, das aus Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben entnommen wird (§ 1 Abs. 2), bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des entnommenen Abwassers. § 23 Abwassermenge (1) In dem jeweiligen Veranlagungszeitraum (§ 29 Abs. 2) gilt im Sinne von § 20 Nr. 1 und 2 als angefallene Abwassermenge 1. bei öffentlicher Wasserversorgung, der der EntgeltGemeindebote Hartmannsdorf

berechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch, bei nichtöffentlicher Trink- und Brauchwasserversorgung, die dieser entnommene Wassermenge und 3. das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt und in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. (2) Auf Verlangen des Zweckverbandes hat der Gebührenschuldner bei Einleitungen nach § 7 Abs. 3, bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Absatz 1 Nummer 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Absatz 1 Nummer 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. 2

§ 24 Absetzungen (1) Nach § 23 ermittelte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Verbrauchsgebühr abgesetzt. (2) Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen eines besonderen Wasserzählers erbracht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur solche Frischwassermengen entnommen werden können, die in der Landwirtschaft verwendet werden und deren Einleitung als Abwasser nach § 6, insbesondere Absatz 2 Nummer 3, ausgeschlossen ist. (3) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. Je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 Kubikmeter/Jahr und 2. je Vieheinheit Geflügel 5 Kubikmeter/Jahr. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten gemäß § 51 des Bewertungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. Diese pauschal ermittelte, nicht eingeleitete Wassermenge wird von der gesamten verbrauchten Wassermenge im Sinne von § 23 abgesetzt. Die danach verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen einwohnermelderechtlich erfasste Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufgehalten hat, mindestens 25 Kubikmeter/Jahr betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Absetzung entsprechend zu verringern. (4) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 25 Höhe der Verbrauchsgebühren Die Verbrauchsgebühr beträgt je m³ Abwasser: 1. für die Einleitung in öffentliche Kanäle und Reinigung durch ein Klärwerk 3,75 Euro, 2. für die Einleitung in öffentliche Kanäle, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind 2,25 Euro, 3. für die Entnahme aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen und die Reinigung in einem Klärwerk 21,60 Euro. § 26 Grundgebühren (1) Neben der Verbrauchsgebühr nach § 22 wird eine Grundgebühr erhoben. (2) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße des Wasserzählers erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

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Maximaldurchfluss ( Q max ) in m³/h Nenndurchfluss ( Q n) in m³/h Bezeichnung * Betrag in Euro / Monat Nennweite ( NW ) in mm

5 2,5 G1 4,60 bis 80

12 6 G2 5,75

20 30 10 15 G4 G5 9,20 11,50 100 u. größer Bezeichnung * G6 G7 Betrag Euro/Monat 18,41 23,01 * Bei der Bezeichnung einer Grundgebühr nach § 20 Nr. 2 wird der Buchstabe (E) vorangestellt. Die Bezeichnung G3 wird nicht belegt. (3) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (4) Wird die Abwasserbeseitigung wegen Störung im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Gebührenschuldner zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung keine Grundgebühr berechnet. (5) Für jedes Grundstück wird nur eine Grundgebühr erhoben. (6) Wird ein Grundstück derart verändert, dass sich darauf befindliche Gebäude abgerissen werden und kein Trinkwasser mehr vorhanden ist, so wird ab dem darauffolgenden Monat des Abrisses oder Ausbaus keine Grundgebühr erhoben. (7) Verfügt ein bebautes, angeschlossenes Grundstück über keinen Trinkwasserzähler oder ist dieser ausgebaut, so wird die Grundgebühr entsprechend des fiktiv notwendigsten Trinkwasserzählers berechnet. (8) Sind mehrere Trinkwasserzähler auf einem Grundstück vorhanden, so wird bei der Bemessung der Grundgebühr der größte Zähler zu Grunde gelegt. § 27 Starkverschmutzerzuschläge Starkverschmutzerzuschläge werden nicht erhoben. § 28 Verschmutzungswerte Verschmutzungswerte werden nicht festgesetzt, da Starkverschmutzerzuschläge nicht erhoben werden. § 29 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum (1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht jeweils zu Beginn des Kalenderjahres, frühestens jedoch mit der lnbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen oder dem Beginn der tatsächlichen Nutzung. (2) Die Gebührenschuld entsteht 1. in den Fällen des § 20 Nr. 1 und 2 jeweils zum Ende eines Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) und 2. in den Fällen des § 20 Nummern 3 und 4 mit der Erbringung der Leistung. (3) Die Abwassergebühren nach Absatz 2 Nummer 1, sind einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2 wird die Gebühr mit der Anforderung fällig. § 30 Vorauszahlungen Jeweils zum 31. Mai, 31. August und 30. November eines jeden Jahres sind Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach § 29 zu leisten. Der Gesamtvorauszahlung ist jeweils 75 vom Hundert der Abwassermenge einschließlich der Grundgebühr des Vorjahres zu Grunde zu legen. 5. Teil - Anzeigepflicht, Anordnungsbefugnis, Haftung, Ordnungswidrigkeiten Seite 10

§ 31 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats haben der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte und der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte dem Zweckverband anzuzeigen: 1. Den Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks, 2. den Ein-, Ausbau und die Veränderung des Trinkwasserzählers, 3. die Errichtung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Eine Grundstücksübertragung ist vom Erwerber und vom Veräußerer anzuzeigen. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraums hat der Gebührenpflichtige dem Zweckverband anzuzeigen: 1. Die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage (§ 23 Abs. 2), 2. das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser verwendete Niederschlagswasser (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 ). (3) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen dem Zweckverband mitzuteilen: 1. Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers, 2. wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist, 3. den Entleerungsbedarf der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben gemäß § 19 Abs. 3, 4. die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigungen (§ 7 Abs. 3). (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Anschlusskanal rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. § 32 Haftung des Zweckverbandes (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Zweckverband nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen, wie Hochwasser, Starkregen, Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder Erlass von Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 17) bleibt unberührt. (3) Im Übrigen haftet der Zweckverband nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. (4) Eine Haftung nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes bzw. des Gesetzes über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz) bleibt unberührt. § 33 Anordnungsbefugnis, Haftung der Benutzer (1) Der Zweckverband kann nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen im Einzelfall anordnen, um rechtswidrige Zustände zu beseitigen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen dieser Satzung herbeigeführt worden oder entstanden sind. Er kann insbesondere Maßnahmen anordnen, um drohende Beeinträchtigungen öffentlicher Abwasseranlagen zu verhindern und um deren Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, um eingetretene Beeinträchtigungen zu minimieren und zu beenden sowie, um die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlagen wiederherzustellen.

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(2) Der Grundstückseigentümer und die sonstigen Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Zweckverband von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Grundstücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer oder Benutzer als Gesamtschuldner.

§ 36 In-Kraft-Treten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung, die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom 20.02.2013 außer Kraft. Burgstädt, den 06.11.2014 -SiegelNaumann, Verbandsvorsitzender

§ 34 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht dem Zweckverband überlässt, 2. entgegen § 3 Abs. 5 nicht dem vom AZV beauftragten Unternehmen überlässt, 3. entgegen den in § 11 Abs. 5 vorgeschriebenen Einleitungen entwässert, 4. entgegen § 6 Abs. 1 bis 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die vorgeschriebenen Grenzwerte für einleitbares Abwasser nicht einhält, 5. entgegen § 7 Abs. 1 Abwasser ohne Behandlung, Drosselung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, 6. entgegen § 7 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung des Zweckverbandes in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, 7. entgegen § 12 Abs. 1 einen vorläufigen oder vorübergehenden Anschluss nicht von dem Zweckverband herstellen lässt, 8. entgegen § 13 Abs. 1 einen Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen ohne schriftliche Genehmigung des Zweckverbandes herstellt, benutzt oder ändert, 9. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 14 und § 15 Abs. 3 herstellt, 10. die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage nicht nach § 15 Abs. 3 Satz 1 im Einvernehmen mit dem Zweckverband herstellt, 11. entgegen § 16 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt, 12. entgegen § 16 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte oder ähnliche Geräte an eine Grundstücksentwässerungsanlage anschließt, 13 entgegen § 18 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor Abnahme in Betrieb nimmt, 14 entgegen § 31 seinen Anzeigepflichten gegenüber dem Zweckverband nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Anzeigepflichten nach § 31 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. (3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt.

Heilungsvermerk nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, als ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder nur fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens–oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

5. Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen § 35 Unklare Rechtsverhältnisse Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) in der jeweils geltenden Fassung.

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Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBL. S. 234, 237) geändert worden ist, wird der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 des Abwasserzweckverbandes „Chemnitz/ Zwickauer Mulde“ in der Zeit vom Donnerstag, dem 27. November 2014 bis einschließlich Freitag, dem 05. Dezember 2014 öffentlich in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in 09249 Taura, Köthensdorfer Straße 1, 2. OG, Zimmer 201 a zu den Dienstzeiten ausgelegt. Dienstzeiten sind: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung. Burgstädt, den 06.11.2014 Naumann, Verbandsvorsitzender EKM informiert: Abfallkalender für 2015 Die Abfallkalender für das Jahr 2015 werden vom 17.-22. November 2014 vom BLICK an alle Haushalte verteilt. Pro Briefkasten wird ein Exemplar eingesteckt. Auch Briefkästen mit dem Werbeverbotsschild werden bedient. Wer bis zum 1. Dezember 2014 keinen Abfallkalender erhalten hat, kann diesen unter der Rufnummer 0371 656 22100 nachbestellen. Innerhalb einer Woche nach der Reklamation werden die Kalender nachverteilt bzw. zugesendet. Am 24. und 31. Dezember 2014 sowie am 2. Januar 2015 ist die

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Hotline nicht erreichbar. Außerdem liegen die Abfallkalender ab 8. Dezember 2014 in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und den Wertstoffhöfen aus. Ab 1. Januar können die neuen Leerungstermine über den online-Abfallkalender auf der Internetseite der EKM www.ekmmittelsachsen.de abgerufen werden. Ab sofort steht der komplette Kalender in pdfFormat zum Download auf derselben Seite im Bereich Service bereit. Der Druck der 193.000 Abfallkalender dauerte über eine Woche. Es wurden 26 Tonnen Recyclingpapier bedruckt. Anstelle von 78 Tonnen Holz für Frischfaserpapier konnten 29 Tonnen Altpapier eingesetzt werden. Ein zusätzliches Plus: Das Recyclingpapier wurde in unserer Region, der Papierfabrik Kriebstein, produziert. „Mit unserer Entscheidung für Recyclingpapier schonen wir Rohstoffe und handeln nachhaltig“, begründet Firmenchef Jens Irmer. Der ökologische Vorteil ist beeindruckend. Im Vergleich zur Produktion von Papier aus Holz werden 824.200 Liter Wasser, über 5.000 volle Badewannen, eingespart. Außerdem wurden 169.736 kWh Energie nicht verbraucht. Damit können beispielsweise 2,5 Mio. Hemden gebügelt werden. Es wurden 4.524 kg weniger CO2 in die Atmosphäre entlassen. (Angaben berechnet mit dem Nachhaltigkeitsrechner auf www.papiernetz.de und www.verivox.de )

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben informiert: Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wurde im März 2013 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingerichtet. Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 und über die barrierefreie Webseite www.hilfetelefon.de stehen mehr als 60 Beraterinnen betroffenen Frauen, Angehörigen und Fachkräften bei allen Fragen zur Seite. Als erstes bundesweites Beratungsangebot ist das Hilfetelefon Tag und Nacht erreichbar. Sprachbarrieren gibt es nicht: Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zu den Gesprächen zugeschaltet werden. Auch hörbeeinträchtigte Menschen können das Hilfetelefon mittels eines Gebärdensprachdolmetschdienstes kontaktieren. Allein 2013 gab es mehr als 47.000 Kontakte zum Hilfetelefon. Rund 19.000 Personen wurden per Telefon, Chat oder E-Mail beraten, darunter waren mehr als 12.000 betroffene Frauen, die Unterstützung suchten. Besonders häufig war häusliche Gewalt Anlass der Gespräche. Oft hatten die Ratsuchenden noch nie mit jemandem über ihr Problem gesprochen. Gewalt gegen Frauen ist ein gravierendes Problem in Deutschland. Rund 35 Prozent aller Frauen in Deutschland sind mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen – so das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Europäischen Grundrechteagentur. Doch nur circa 20 Prozent dieser Frauen wenden sich an eine Beratungsstelle. Das Hilfetelefon unterstützt, bestärkt und ermutigt Frauen, die nächsten Schritte zu gehen und sich aus der Gewaltsituation zu lösen. Seite 12

Das Gemeindeamt gratuliert nachträglich ganz herzlich den Jubilaren im Monat Oktober Zum 94. Geburtstag Frau Helene Schubert; Zum 92. Geburtstag Frau Gertrud Forkmann; zum 90. Geburtstag Frau Käte Scherf, Herrn Herbert Schulze, Frau Johanna Eckardt; zum 89. Geburtstag Frau Leonore Felgner, Frau Marianne Kunze; zum 88. Geburtstag Frau Anneliese Rathfelder; zum 87. Geburtstag Frau Magdalena Feilmeier; zum 86. Geburtstag Frau Irmgard Irmscher, Frau Anneliese Schütz; zum 85. Geburtstag Frau Gisela Richter, Frau Ingeborg Laux, Frau Ursula Vilotti; zum 84. Geburtstag Frau Margot Seidler, Frau Lise-Lotte Günther, Herrn Hans Nietzschmann, Herrn Kurt Grebarsche; zum 83. Geburtstag Frau Elsbeth Lindner, Frau Elfriede Engel, Herrn Michael Dick, Frau Christa Liesaus; zum 82. Geburtstag Frau Hella Epperlein, Herrn Sigurd Oelschlägel, Frau Renate Neuber; zum 81. Geburtstag Herrn Rolf Schröter, Frau Hildegard Sittner, Herrn Johannes Hößler, Frau Erika Schmidt; zum 80. Geburtstag Herrn Siegfried Rauschenbach, Frau Gerda Hartl, Frau Eleonore Neumeyer, Frau Irmgard Kluge, Frau Hanni Meinig, Frau Ilse Tittel; zum 79. Geburtstag Frau Renate Stopp, Herrn Rudolf Enge, Herrn Werner Taut, Herrn Dieter Hieck Herrn Joachim Senz; Zum 78. Geburtstag Frau Anita Müller, Herrn Bernd Graupner, Herrn Günter Kroll; Frau Hanna Kammer; zum 77. Geburtstag Herrn Irmgard Wildenhain, Herrn Heinz Naumann, Frau Lieselotte Blank, Frau Renate Heide; zum 76. Geburtstag Herrn Siegfried Baumgartner, Frau Herta Hofmann, Herrn Gerold Steingen, Frau Gisela Nötzold, Frau Gisela Seifert, Frau Ursula Aurich, Herrn Roland Schwitz, Frau Erika Bräuer, Herrn Bernhard Kuhn; zum 75. Geburtstag Frau Ilse Henschel, Frau Lotte Keil, Frau Gertraud Vogel, Frau Brigitte Hößler, Herrn Wilfried Roßner, Frau Monika Beck, Frau Renate Büttner; zum 74. Geburtstag Herrn Rolf Stein, Herrn Arndt Graichen, Frau Monika Hartmann, Frau Marion Riedel;

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zum 73. Geburtstag Frau Helga Güra, Frau Brigitte Lange, Herrn Jürgen Kühnert, Frau Karin Hoppe; zum 72. Geburtstag Herrn Dieter Elgas, Frau Hildegard Gelhard, Frau Jutta Bräuer, Frau Ursula Langhans, Frau Christel Härtig; zum 71. Geburtstag Frau Petra Oehme, Frau Doris Pöhlmann,

Herzlichen Glückwunsch.

Sonntag, 21. Dezember – 4. Advent 9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst Ev.-luth. Pfarramt Hartmannsdorf Kontakt: 03722-93788 · Info: www.kirchehartmannsdorf.de

Kircheninformationen Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde gibt bekannt: Sonntag, 23. November – Ewigkeitssonntag 9.30 Uhr Predigtgottesdienst mit Verlesung der im Kirchenjahr 2013/2014 verstorbenen Kirchgemeindeglieder - gleichzeitig Kindergottesdienst anschließend Feier des Heiligen Abendmahles 14.00 Uhr Blasen des Posaunenchors auf dem Friedhof Sonntag, 30. November – 1. Advent 9.30 Uhr FAMILIENGOTTESDIENST zu Beginn des neuen Kirchenjahres - mit Amtseinführung des neuen Kirchenvorstandes - anschließend Adventsgrillen Sonntag, 7. Dezember – 2. Advent 9.30 Uhr Weihnachtskonzert mit der Band „Adora“ aus Burgstädt Sonntag, 14. Dezember – 3. Advent - vormittags kein Gottesdienst 17.00 Uhr WEIHNACHTSKONZERT in unserer Kirche mit dem Chemnitzer Liederkreis e. V. Leitung: Uwe Weise - Eintritt frei Um eine Kollekte am Ausgang wird herzlich gebeten!

Die CDU-Ortsgruppe informiert: „Auf der Nominierungsveranstaltung der CDU-Ortsgruppe am 04.11.2014 wurde der amtierende Bürgermeister Uwe Weinert einstimmig als Kandidat für die Bürgermeisterwahl 2015 gewählt. Als CDU-Ortsgruppe sind wir ihm dankbar für seine Bereitschaft, erneut für das Amt des Bürgermeisters zu kandidieren, nachdem er in dieser Legislaturperiode mit seinem persönlichen Engagement sehr viel positiv in und für Hartmannsdorf bewegt hat, dies sowohl

Gemeindebote Hartmannsdorf

Frau Helga John, Frau Brigitte Neubert, Frau Hannelore Seerig, Frau Christine Herrmann; und zum 70. Geburtstag Herrn Dieter Jander, Herrn Klaus Liebert, Herrn Bernd Michael, Frau Marlies Müller, Frau Rita Münzner, Frau Barbara Steingen, Frau Dagmar Uhlich und Herrn Reiner Winkler.

Freikirchliche Christengemeinde Blumenweg 38 Zu folgenden Veranstaltungen laden wir herzlich ein: Samstag 29. November 9.30 Uhr Frauen Kreativ Brunch Sonntag 9.30 Uhr

30. November Gottesdienst

Sonntag 15.00 Uhr

07. Dezember Gottesdienst

Sonntag 9.30 Uhr

14. Dezember Gottesdienst mit Abendmahl

Montag 19.30 Uhr

15. Dezember Gebetsgottesdienst

Sonntag 9.30 Uhr

21. Dezember Gottesdienst

Mittwoch 15.30 Uhr

24. Dezember Weihnachtsmusical

Dienstags

19.30 Uhr Bibelgespräch

Sonntags ist gleichzeitig Kindergottesdienst Kontakt: 03722-80218 · Info: www.freikirche-hartmannsdorf.de

in sozialer als auch wirtschaftlicher Hinsicht. Beispielhaft seien die Sanierung von Schule und Hort samt Wiederinbetriebnahme der Mittelschule, die Unterstützung der Vereine und die vielen Gewerbeansiedlungen zu nennen.“ Reinhard Kluge CDU Ortsgruppe

Ausgabe 20. November 2014

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Bereitschaftsdienstplan der Apotheken in Hartmannsdorf und Umgebung für Dezember 2014 und Januar 2015

Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker

0800 00 22833 22833

kostenlos aus dem deutschen Festnetz. vom Handy (max. 69 Cent/Min.)

Der Notdienst beginnt wochentags 18 Uhr und an Feiertagen und Wochenenden 8 Uhr des angebebenen Tages. Er endet jeweils 8 Uhr am darauffolgenden Tag. Datum Wochentag Nr Apotheke 18.01.15 Sonntag 6 Chemnitztal Apo Taura/ 01.12.14 Montag 10 Kronen Apo Limbach-O. Mozart Apo Penig 02.12.14 Dienstag 11 Aesculap Apo Limbach-O./ 19.01.15 Montag 7 Moritz Apo Limbach-O. Mozart Apo Penig 20.01.15 Dienstag 8 Elefanten Apo Burgstädt 03.12.14 Mittwoch 12 Apo im Ärztehaus Limbach-O. 21.01.15 Mittwoch 9 Sonnen Apo Burgstädt 04.12.14 Donnerstag 13 Beethoven-Apotheke/ 22.01.15 Donnerstag 10 Kronen Apo Limbach-O. Marien Apo Lunzenau 23.01.15 Freitag 11 Aesculap Apo Limbach-O./ 05.12.14 Freitag 1 Apo Wittgensdorf/ Mozart Apo Penig Brücken Apo Penig 24.01.15 Samstag 12 Apo im Ärztehaus Limbach-O. 06.12.14 Samstag 2 Schwanen Apo Burgstädt 25.01.15 Sonntag 13 Beethoven-Apotheke/ 07.12.14 Sonntag 3 Rosen Apo Limbach-O. Marien Apo Lunzenau 08.12.14 Montag 4 Adler Apo Burgstädt 26.01.15 Montag 1 Brücken Apo Penig 09.12.14 Dienstag 5 Neue Apo Limbach-O. 27.01.15 Dienstag 2 Schwanen Apo Burgstädt 10.12.14 Mittwoch 6 Chemnitztal Apo Taura/ 28.01.15 Mittwoch 3 Rosen Apo Limbach-O. Mozart Apo Penig 29.01.15 Donnerstag 4 Adler Apo Burgstädt 11.12.14 Donnerstag 7 Moritz Apo Limbach-O. 30.01.15 Freitag 5 Neue Apo Limbach-O. 12.12.14 Freitag 8 Elefanten Apo Burgstädt 31.01.15 Samstag 6 Chemnitztal Apo Taura/ 13.12.14 Samstag 9 Sonnen Apo Burgstädt Mozart Apo Penig 14.12.14 Sonntag 10 Kronen Apo Limbach-O. 15.12.14 Montag 11 Aesculap Apo Limbach-O./ Mozart Apo Penig Alle Angaben ohne Gewähr! 16.12.14 Dienstag 12 Apo im Ärztehaus Limbach-O. Adressen/Telefonnummern der aufgeführten Apotheken 17.12.14 Mittwoch 13 Beethoven-Apotheke/ 1 Apotheke Wittgensdorf Brücken Apotheke Marien Apo Lunzenau Chemnitzer Straße 20 Brückenstraße 13 18.12.14 Donnerstag 1 Apo Wittgensdorf/ 09228 Wittgensdorf 09322 Penig Brücken Apo Penig Tel.:037200-88691 Tel.:037381-5688 19.12.14 Freitag 2 Schwanen Apo Burgstädt 2 Schwanen Apotheke Markt 14 20.12.14 Samstag 3 Rosen Apo Limbach-O. 09217 Burgstädt 21.12.14 Sonntag 4 Adler Apo Burgstädt Tel.:03724-14749 22.12.14 Montag 5 Neue Apo Limbach-O. 3 Rosen Apotheke Frohnbachstraße 26 23.12.14 Dienstag 6 Chemnitztal Apo Taura/ 09212 Limbach-Oberfrohna Mozart Apo Penig Tel .:03722-92072 24.12.14 Heiligabend 10 Kronen Apo Limbach-O. 4 Adler Apotheke 25.12.14 1.Weihn.tag 5 Neue Apo Limbach-O. Markt 19/21 09217 Burgstädt 26.12.14 2.Weihn.tag 6 Chemnitztal Apo Taura/ Tel.: 03724-2421 Mozart Apo Penig 5 Neue Apotheke 27.12.14 Samstag 10 Kronen Apo Limbach-O. Chemnitzer Straße 16 09212 Limbach-Oberfrohna 28.12.14 Sonntag 11 Aesculap Apo Limbach-O./ Tel.:03722-92092 Mozart Apo Penig 6 Chemnitztal Apotheke Mozart Apotheke 29.12.14 Montag 12 Apo im Ärztehaus Limbach-O. Schweizerthaler Straße 1 Waldstraße 18 30.12.14 Dienstag 13 Beethoven-Apotheke/ 09249 Taura 09322 Penig Tel.:03724-3272 Tel.:037381-85297 Marien Apo Lunzenau 7 Moritz Apoptheke 31.12.14 Silvester 12 Apo im Ärztehaus Limbach-O. Moritzstraße 18 01.01.15 Neujahr 1 Brücken Apo Penig 09212 Limbach-Oberfrohna 02.01.15 Freitag 3 Rosen Apo Limbach-O. Tel.:03722-83655 03.01.15 Samstag 4 Adler Apo Burgstädt 8 Elefanten Apotheke Bahnhofstraße 5 04. 01.15 Sonntag 5 Neue Apo Limbach-O. 09217 Burgstädt 05.01.15 Montag 6 Chemnitztal Apo Taura/ Tel.:03724-3007 Mozart Apo Penig 9 Sonnen Apotheke 09217 Burgstädt 06.01.15 Dienstag 7 Moritz Apo Limbach-O. Friedrich-Marschner-Straße 49 07.01.15 Mittwoch 8 Elefanten Apo Burgstädt Tel.: 03724-15772 08.01.15 Donnerstag 9 Sonnen Apo Burgstädt 10 Kronen Apotheke 09.01.15 Freitag 10 Kronen Apo Limbach-O. Jägerstraße 9 09212 Limbach-Oberfrohna 10.01.15 Samstag 11 Aesculap Apo Limbach-O./ Tel.:03722-94036 Mozart Apo Penig 11 Aesculap Apotheke Mozart Apotheke 11.01.15 Sonntag 12 Apo im Ärztehaus Limbach-O. Hauptstraße 28c, OT Kändler Waldstraße 18 09212 Limbach-Oberfrohna 09322 Penig 12.01.15 Montag 13 Beethoven-Apotheke/ Tel.:03722-87314 Tel.:037381-85297 Marien Apo Lunzenau 12 Apotheke im Ärztehaus 13.01.15 Dienstag 1 Brücken Apo Penig Ludwig-Richter-Straße 10 14.01.15 Mittwoch 2 Schwanen Apo Burgstädt 09212 Limbach-Oberfrohna Tel.:03722-87776 15.01.15 Donnerstag 3 Rosen Apo Limbach-O. 13 Beethoven-Apotheke Marien Apotheke 16.01.15 Freitag 4 Adler Apo Burgstädt Leipziger Straße 23b Am Ring 1 17.01.15 Samstag 5 Neue Apo Limbach-O. 09232 Hartmannsdorf 09328 Lunzenau Tel.: 03722-8904871

Tel.:037383-6208

Das DIAKOMED Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH informiert: Bei uns sind u.a. folgende Kinder im Oktober 2014 zur Welt gekommen. Lennert Uhlig, geb. am 03.10.2014 • Laurin Jonas Di Carlo, geb. am 04.10.2014 • Pepe Kühn, geb. am 11.10.2014 • Tamara Hedrich, geb. am 11.10.2014 • Ron Warzel, geb. am 18.10.2014 •

Veranstaltungen des Seniorenvereins Hartmannsdorf e.V. Freitag, 28.11.14

Rundfahrt mit Kleinbus (Hofräucherei Franken), Abfahrt ca. 11:00 Uhr Donnerstag, 04.12.14 weihnachtliches Programm mit Evi Wetzel im „Filou“, Beginn 14:00 Uhr (Mittagessen vorher möglich) Samstag, 06.12.14 Silbertherme Warmbad, Abfahrt ca. 8:00 Uhr Donnerstag, 18.12.14 Weihnachtsprogramm mit dem Duo „De Haamitleit“ im Landgasthof Wemmer. In Großrückerswalde. Die Rückfahrt wird als Lichterfahrt gestaltet. Abfahrt ca. 10:00 Uhr 25.-27. Dezember 2014 3-Tagefahrt ins Hotel „Atrium“ (Fahrstuhl vorhanden) in Crimmitschau - Interessenten können sich noch gern melden! Sonntag, 04.01.15 Caféfahrt nach Irgendwo Abfahrt ca. 13:00 Uhr Samstag, 10.01.15 Silbertherme Warmbad, Abfahrt ca. 8:00 Uhr Dienstag, 20.01.15 Bauernspektakel (Schlachtfest) im Meißener Land (Spektakelhaus) Abfahrt ca. 10:00 Uhr Theaterbesuche: Sonntag, 25.01 2015 15.00 Uhr „La Cenerentola“ („Aschenputtel“), Oper Sonntag, 22.02.2015 15:00 Uhr „My fair Lady“, Musical Sonntag, 22. 06 2014 15:00 Uhr „Der Graf von Luxemburg“, Operette Mehrtagesfahrten 2015: 03. - 07. April (Ostern) Hotel „Seeblick“ in Bernried am Starnberger See 09. Juni - 02. Juli IFA Hotel & Ferienpark Schöneck 14. - 18. September Aparthotel „Am Rennsteig“ (in Wurzbach Thüringen) Meldungen bitte bei Gräfe • Tel. 03722 / 90 710

Schützengesellschaft e.V. 1888 teilt mit Das Schützenhaus der SG 1888 e.V. Hartmannsdorf in der Oststr. 16 (Ochsengrund) ist nur am 2. Mittwoch eines jeden Monats von 18 - 20 Uhr zum öffentlichen Schießen für Jedermann geöffnet! Des Weiteren steht Ihnen unser Haus für Ihre vorbestellten Feierlichkeiten zur Verfügung. Vereinsinternes Schießen mit anschließender Versammlung findet wie gewohnt am letzten Montag des Monats, ab 18 Uhr im Schützenhaus statt. Für Schießtermine außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner - zu erreichen unter: Tel. Nr.: 0162-8426871; 0162-7763699; 0163 7677545 oder www.schuetzengesellschaft-hartmannsdorf.de (Rubrik - Der Vorstand) Seite 16

Maily Bui, geb. am 21.10.2014 • Stev Tayler Baier, geb. am 22.10.2014 • Maximilian Alexander Wunderlich, geb. am 26.10.2014 • Moritz Baum, geb. am 29.10.2014 . Wir gratulieren ganz herzlich zur Geburt des Kindes und wünschen für die Zukunft vor allem Gottes Segen und Gesundheit. (Die Anzahl ist nicht vollständig. Wir veröffentlichen nur die Namen der Neugeborenen, deren Eltern dies wünschen.)

Hundesportverein Hartmannsdorf e.V. informiert: Auf unserem Vereinshundeplatz in Hartmannsdorf, Limbacher Straße 36b, ist jeder herzlich willkommen, der Interesse hat, seinen Hund ausbilden zu lassen. Um welche Rasse es sich dabei handelt, ist völlig egal. Sie bilden Ihren Hund mit unserer Unterstützung selber aus. Unser fachkundiges Personal steht Ihnen mit guten Ratschlägen und Hilfe zur Seite. Unsere Ausbildungserfolge beruhen auf GEWALTFREIHEIT. Folgende Leistungen werden angeboten: - Ausbildung zum Begleithund - Durchführung von Welpenspielen - Hindernisbewältigung für den Turniersport Der Verein führt keinen Schutzhundesport durch. Öffnungszeiten: jeden Sonntag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 10:30 Uhr Welpenspiele Gruppenunterordnung: 9:30 Uhr erste Gruppe 10:30 Uhr zweite Gruppe Kommen Sie einfach vorbei und lernen Sie uns kennen. Adelbert Schauland, Vorsitzender

Der Heimatverein lädt ein: Freitag, 28. November 2014, 19.00 Uhr Gaststätte Sportlerheim 120 Jahre neue Kirche in Hartmannsdorf, Kirchengeschichte seit den Anfängen. Gäste sind herzlich eingeladen! Der Vorstand Adventsfahrt des Heimatvereins ins vorweihnachtliche Erzgebirge: Freitag, 05. Dezember 2014, 12.00 Uhr ab Busbahnhof über Obere Hauptstraße und Bahnhofstraße. Unser Heimatmuseum Carl-Kirchhof-Straße 27 (Eingang gegenüber von REGIOBUS) hat am 29. Nov. 2014 von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Zu sehen ist u.a. die Sonderausstellung „Hartmannsdorf im 1. Weltkrieg“. Junghans, Vors.

Kaninchenzüchterverein e. V. S 211 Hartmannsdorf lädt ein Die nächste Zuchtbesprechung findet statt: am 12.12.2014, 20.00 Uhr in der „Gaststätte Bergschlösschen“ Thomas, Vorsitzender Rassekaninchenschau am 22./23.11.2014 (siehe Titel)

DRK-Ortsverein e. V. Hartmannsdorf, Schulstr. 20 a lädt ein Jugendrotkreuz ab sofort: Donnerstag Stufe 1 17.45 Uhr bis 18.45 Uhr Stufe 2 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr Ausbildungsabende ab 16 Jahre donnerstags, 19.00 Uhr jede gerade Kalenderwoche. Gäste sind herzlich willkommen! www.drk-hartmannsdorf.de Der Vorstand

Ausgabe 20. November 2014

Gemeindebote Hartmannsdorf

Bürgerinitiative für Hartmannsdorf (parteilos) e.V. – BfH informiert Unsere letzte Mitgliederversammlung in diesem Jahr findet am Mittwoch, 26. November 2014, 19.30 Uhr bei der „Elli“statt. Wir wollen auf das Jahr 2014 zurückblicken und uns über die kommenden Vorhaben Gedanken machen. Sabine Delling, Vorsitzende Kontakt: Tel. 91879 oder 0160/91409244 eMail: [email protected]

Musikverein „Young Life“ informiert:

Die Schalmeienzunft Hartmannsdorf e. V. informiert. Die Spielsaison 2014 neigt sich dem Ende. Für die Zunft war es ein erfolgreiches Jahr. Zahlreiche Auftritte gab es von Westewitz zum Drachenbootrennen auf der Mulde in der Nähe von Döbeln bis hinauf ins obere Erzgebirge nach Eibenstock an den Adlerfelsen und weiter nach Lauterbach zum Vugelbeerfast. Erstmals traten wir dieses Jahr auf dem Sachsenring zum Verkehrssicherheitstag auf und auch die Lausitz wurde zum zweiten Mal bereist. Der Vorstand dankt an dieser Stelle allen Spielerinnen und Spielern für ihr Engagement und wünscht allen eine schöne Vorweihnachtszeit mit ihren Familien und Freunden.

Verein Historische Nutzfahrzeuge Hartmannsdorf e.V. informiert Am Freitag, dem 28.11.2014 findet 18.00 Uhr im Sächsischen Nutzfahrzeugmuseum Hartmannsdorf eine Buchlesung statt. Das Vereinsmitglied Reinhold Schubert stellt als Schreibmaschinensammler sein neues Buch "Sächsische Schreibmaschinen" vor. In dem Buch werden neben geschichtlichen Rückblicken auf die Entwicklung der Schrift und des Schreibens sämtliche sächsischen Schreibmaschinenhersteller und die produzierten Maschinen beschrieben. In unserer näheren Umgebung waren das die GROMA in Markersdorf und die Wanderer-Werke Chemnitz. Aber auch Dresden und Leipzig waren Schwerpunkte der Büromaschinenindustrie. Das Buch kann an dem Abend, auf Wunsch mit persönlicher Widmung des Autors, für 16,00 € erworben werden. Bestellungen sind möglich per e-mail: [email protected] oder unter der Telefonnummer: 03722/80711. Reinhold Schubert Gemeindebote Hartmannsdorf

In der Weihnachtsbäckerei Am Nikolaustag, dem 6. Dezember, verwandeln sich die Vereinsräume der Schalmeienzunft für die Mitglieder und deren Kinder in eine Weihnachtsbäckerei. Den Teig bringt uns der Kirchbäck aus Herrenhaide mit seinem Schlitten in die »Schleife«. Alle weiteren Zutaten und die tollen Ideen für die Plätzchenformen bringen die Vereinsmitglieder und natürlich deren Kinder mit. Am Nachmittag lädt die Schalmeienzunft Hartmannsdorf alle an die Lichtelbude auf den Hartmannsdorfer Weihnachtsmarkt rund um die Schule ein. Neben Heißgetränken mit und ohne Promille haben wir dieses Jahr einen kleinen Restbestand an leckeren Schokoladenosterhasen für alle Naschkatzen retten können. Wer die Schalmeien noch einmal hören möchte, kommt zum Weihnachtsmarkt auch auf seine Kosten. Also seien Sie willkommen. Pressesprecher Michael Mucke

Ausgabe 20. November 2014

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Mit den Senioren unterwegs! Am 13. Oktober bestiegen 49 Senioren um 7:00 Uhr früh den Bus zu unserer Herbstfahrt auf die Insel Fehmarn. Voller Erwartung ging es dem Ziel entgegen. Auf der Autobahn erst einmal Stau. Aber gegen 18:00 Uhr war das Ziel erreicht. Nach dem Überqueren der Fehmarnsundbrücke winkten 3 große Kästen von weitem unser Fahrer sagte: unser Hotel. Der erste Eindruck, „die passen nicht in die Landschaft“. Angekommen, freundliche Begrüßung, Schlüssel verteilt und Zimmer bezogen. Appartements zwischen 1. und 15. Stock mit Seeblick - herrlich!

Dann Abendessen, warmes und kaltes Büffet – was will man mehr! Am 2. Tag: Ein reichhaltiges Frühstücksbüffet. Nachdem sich alle gestärkt hatten, erwartete uns ein ortskundiger Führer und zeigte uns seine Insel. Er erzählte viel über Land und Leute. Wir bummelten durch die Stadt Burg mit den schönen Backsteinbauten. Die Wende hat auch auf der Insel Veränderungen gebracht. So haben sich vor allem die Bauern mehrmals den Gegebenheiten angepasst. Anstelle der Viehhaltung sind Ferienwohnungen entstanden. Und eins ist erwähnenswert – die Hotelkästen stören überhaupt nicht – sie stehen außerhalb der Inselbebauung am Südstrand. Man soll also nicht voreilig urteilen. Wir besuchten noch den Fährhafen Puttgarden und schauten dem Beladen der Fähre zu: 150 PKW, 35 LKW und ein ganzer Zug fuhren hinein. Am Nachmittag gingen wir selbst an Bord zu einer Fahrt nach Dänemark und zurück mit Kaffeetrinken an Bord. Am 3. Tag: Ein Besuch im Meeresaquarium. Ohne Taucherbrille taucht man in die Unterwasserwelt der Meereskorallen, Fische,

Muscheln und Seesterne ein, alles kann man in Ruhe beobachten. Eindrucksvoll ein großer Wassertunnel, hier schwimmen die Fische über den Köpfen und sind zum Greifen nah. Haie, Rochen und Muränen schwimmen in einem riesigen Becken – faszinierend! Danach ging die Fahrt, wieder mit Führung, in die Holsteinische Schweiz. Kleine Hügel, Wälder und Felder und hübsche kleine Orte prägen die Landschaft - aber auch Kurorte, wie Eutin und Malente. Eine Schinkenräucherei wurde auch besucht, viel gekostet und anschließend eingekauft. Am 4. Tag: Lübeck – eine herrliche Stadt und nicht vom Krieg zerstört. Liebevoll werden die Bauten aus dem Mittelalter erhalten. Wir besichtigten das Heiligengeist-Hospital mit seiner Kirche und einen jahrhundertealten Bürgersaal mit seinen wundervollen Wandschnitzereien aus dem 13. Jahrhundert. Wir erfuhren, dass die reichen Kaufleute und Reeder für die Armen und Kranken sorgten und auch heute noch verantwortlich sind. Den Abschluss bildete ein Besuch im Cafe Niederegger, dem Hersteller des berühmten Lübecker Marzipans. Gestärkt mit Kaffee und Marzipantorte besichtigten wir noch die Manufaktur - am Ende wurde uns ein Souvenir überreicht. Am 5. Tag: Nun hieß es wieder die Koffer packen – ein paar schöne Ostseetage waren zu Ende. Die Heimfahrt verlief reibungslos ohne Stau. Der Familie Gräfe, unserem Fahrer Herrn Schmidt und allen Helfern ein herzliches Danke. Ursula Frank

DIE GEMEINDEBIBLIOTHEK INFORMIERT Veranstaltungshinweis - 9. Dezember 2014 In der Bibliothek Hartmannsdorf findet am Dienstag, dem 09. Dezember 2014, Beginn 18.30 Uhr, die nächste Veranstaltung statt. Erleben Sie Frau Regina Röhner bei einer literarischkulinarischen Veranstaltung der besonderen Art – einer Lesung mit live Bildvortrag, Kochvorführung und Verkostung eines kleinen 3-GangMenüs. Zu den herzhaften und süßen Spezialitäten der kursächsischen Küche des 16. Jahrhunderts, passend zur Vorweihnachtszeit, wird Würzwein à la Anna von Sachsen gereicht. Wegen der begrenzten Platzkapazität geben Sie bitte rechtzeitig Ihre Vorbestellung in der Bibliothek ab. Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 5,- € je Person. Regina Zeiske Seite 18

Ausgabe 20. November 2014

Gemeindebote Hartmannsdorf

Die „Schützengesellschaft 1888 Hartmannsdorf e.V.“ teilt mit: Leistungsvergleichs - Schießen zwischen SV „Zur Bärenhöhle“ Markersdorf e.V. und SG 1888 Hartmannsdorf e.V. Am 01. November 2014 um 13.30 Uhr begann im Schützenhaus des Schützenvereins „Zur Bärenhöhle“ Markersdorf das Vergleichsschießen mit Großkaliber – Kurzwaffen Pistole oder Revolver. Dazu standen sich gegenüber – SV „Bärenhöhle“ Markersdorf, mit zwei Schützenkameradinnen und zehn Schützenkameraden – und SG 1888 Hartmannsdorf mit neun Schützenkameraden. Von den Markersdorfer Schützen schossen alle zwölf, von denen aber nur die besten neun in die Wertung kamen, wegen der Gleichstandsgewährleistung! Diese traditionellen jährlichen Wettkämpfe sind wichtig, um den schießsportlichen Leistungsstand der Schützen festzustellen und vor allem aber Spaß an der Sache zu haben. Wir danken den Markersdorfer Gastgebern für ihre Einladung und Ausrichtung des Vergleichsschießens und allen Teilnehmern für ihr Kommen und ihre Leistung! Bis wiederum im nächsten Jahr in Hartmannsdorf! Folgende Ergebnisse wurden erzielt: SV „Bärenhöhle“ SG 1888 Markersdorf Hartmannsdorf 1. Rang Dietenhofen, Jens 1. Rang Korb, Andreas 174 Ringe 153 Ringe 2. Rang Sauerbrey Diana 2. Rang Schlag, Olaf 158 Ringe 152 Ringe 3. Rang Graf, Sven 3. Rang Weise, Thomas 157 Ringe 144 Ringe

4. Rang Sauerbrey, Heiko 141 Ringe 5. Rang Hoppe, Albrecht 137 Ringe 6. Rang Piayda, W. 134 Ringe 7. Rang Koal, Steffen 128 Ringe 8. Rang Buff, Lothar 125 Ringe 9. Rang Portz, Steffen 103 Ringe 1257 Ringe

4. Rang Steege, Klaus 140 Ringe 5. Rang Schönfeld, Stefan 123 Ringe 6. Rang Gerlach, Joachim 116 Ringe 7. Rang Schramm, Thomas 106 Ringe 8. Rang Dietrich, Thomas 70 Ringe 9. Rang Etzold, Uwe 32 Ringe 1036 Ringe

Gesamtwertungsplätze – Schützen 1. - 6. Rang 1. Rang Dietenhofen, Jens 174 Ringe Markersdorf 2. Rang Sauerbrey, Diana 158 Ringe Markersdorf 3. Rang Graf, Sven 157 Ringe Markersdorf 4. Rang Korb, Andreas 153 Ringe Hartmannsdorf 5. Rang Schlag, Olaf 152 Ringe Hartmannsdorf 6. Rang Weise, Thomas 154 Ringe Hartmannsdorf Gesamtwertung – Vereine: 1. Rang SV „Bärenhöhle“ Markersdorf mit gesamt 1257 Ringen 2. Rang SG 1888 Hartmannsdorf e.V. mit gesamt 1036 Ringen Unseren „Bärenhöhlen“-Gastgebern „Herzlichen Glückwunsch“ zum Sieg und weiterhin „Gut Schuss“! Steege von den 1888ern

Modelleisenbahnclub Göhrener Brücke e.V. Hartmannsdorf informiert:

Wir bedanken uns bei den vielen Besuchern und Unterstützern unserer Modelleisenbahnausstellung. Die Veranstaltung ist gut angenommen wurden, besonders auch unser Imbissangebot mit Kaffee und Kuchen.

Gemeindebote Hartmannsdorf

Wir haben wieder viele Fragen beantworten können und hoffen, dass bei dem Einen oder Anderen die Lust an der Modellbahn geweckt wurde. Bis zum nächsten Mal.

Ausgabe 20. November 2014

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Bürgerinitiative für Hartmannsdorf (parteilos) e. V. – BfH berichtet

Zu unserer Oktoberversammlung am 29.10.14 fand die Wahl des neuen Vorstands für den Zeitraum 2014 - 2019 statt. Die Vorsitzende der BfH ist weiterhin Sabine Delling, ihre Stellvertreter sind Frank Mattheuer und Axel Oehme. Weiterhin gehören zum Vorstand Martina Kurucz, Klaus Delling, Heiko Hoyer, Christian Lange, Johannes Mehnert und Jörg Schlenzig. Ein herzliches Dankeschön den Mitgliedern, die – meist aus beruflichen Gründen – aus dem Vorstand ausgeschieden sind! Und natürlich dem neuen Vorstand viel Erfolg und Freude bei der Arbeit. Im weiteren Verlauf der Versammlung wurde u. a. festgelegt, dass ab 2015 die Mitgliederversammlungen bereits am 2. Mittwoch eines Monats (außer Juli/August/Dezember) stattfinden werden. An dieser Stelle laden wir alle Interessierten ein, diese öffentlichen Versammlungen zu besuchen und uns durch ihre Anregungen bei unseren kommunalpolitischen Aktivitäten zu unterstützen – für Hartmannsdorf! Sabine Delling Vorsitzende

Rainer Wieland bei Diamant Fahrradwerke GmbH Der Besuch von Rainer Wieland (MdEP - Vize-Präsident des Europäischen Parlaments, Präsident der Europa-Union Deutschland) bei den Diamant Fahrradwerken war für uns eine große Ehre. Nach einer kurzen Sitzung, wobei ihm Fakten der Geschichte und der aktuellen Situation näher gebracht wurden, wurde Herr Wieland von Herrn Söll (Einkaufsleiter und Prokurist) durch die Produktionshallen geführt. Obwohl Herr Wieland zugab, privat kein „Fahrrad-Fan“ zu sein, konnte er sich sichtlich für unsere Produkte und Produktionsprozesse begeistern. In diesem Sinne möchten wir uns im Namen aller Mitarbeiter der Diamant Fahrradwerke beim Bürgermeister von Hartmannsdorf, Herrn Weinert, bedanken, dass er uns immer wieder die Gelegenheit gibt, das Werk der Traditionsräder zu präsentieren. Susann Morgenstern

Aufgepasst! - Adventsnachmittag in der Kükengruppe der Kita „Sonnenschein“

Neues aus der Kita „Sonnenschein“ 1. Weihnachtsmarkt in der Kita „Sonnenschein“ Donnerstag, den 27.11.2014 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr in den Räumen der Kita „Sonnenschein“ In diesem Jahr laden wir alle Kinder mit ihren Familien recht herzlich zu unserem zum ersten Mal stattfindenden Weihnachtsmarkt ein. Es werden Bastelzimmer geöffnet sein, in denen kleine weihnachtliche Geschenke gefertigt werden können, in einem anderen Raum können die Kinder Wunschzettel gestalten und diese auf die Reise schicken und wem das zu viel ist oder wer eine kleine Auszeit benötigt, kann in einem warmen Ruhezimmer unserer Märchenoma beim Erzählen der schönsten Märchen lauschen. In dieser Zeit ist den Erwachsenen die Möglichkeit gegeben, über einen kleinen Flohmarkt zu schlendern und vielleicht sogar noch ein kleines Weihnachtsgeschenk für die Lieben zu erhaschen. Bei diesem großen Angebot sollte nur eins nicht vergessen werden: die Zeit miteinander, in Ruhe mit der Familie und Freunden. Bei Kaffee, Kuchen und einer frischen Waffel sollte dies jedoch leicht wieder zurück ins Gedächtnis zu rufen sein. Gespannt warten wir auf den Weihnachtsmann! Das Team der Kita. „Sonnenschein“ Seite 20

Liebe Eltern, am 02.12.2014 um 15:00Uhr laden wir Sie zu einer Spielstunde im Krippenbereich der Kita „Sonnenschein“ ein. Dies betrifft die kleinen Erdenbürger unter einem Jahr, welche noch nicht unsere Einrichtung besuchen. Wir bitten um telefonische Voranmeldung bei der Leiterin Frau Türpe unter der Telefonnummer 03722/ 92338.

Ausgabe 20. November 2014

Die Erzieherinnen der Kükengruppe

Gemeindebote Hartmannsdorf

Wandertag Klasse 2

Abschlusskontrollfahrt der Klasse 4 im Sachkundeunterricht der Grundschule Hartmannsdorf Eifrig lernten die Schüler der Klasse 4 Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Verhaltensweisen im Straßenverkehr und legten einen theoretischen Test ab. Nun hieß es auch zu beweisen, dass man die Theorie in die Praxis umsetzen kann.

Am 17. Oktober 2014 war es dann soweit. Wir hatten in der Woche schon 4 Stunden mit der Polizei geübt. Was waren wir aufgeregt! Nach kurzem Einfahren begann die Abschlusskontrollfahrt. Alle strengten sich an. Man konnte förmlich die Spannung spüren. Aber dem Auge der Polizei entging nichts. Bei der Auswertung mussten wir noch einmal genau zuhören, welche Fahrfehler uns trotz großer Anstrengung passiert waren. Große Freude herrschte bei den Kindern, die die Abschlusskontrollfahrt bestanden hatten. Die Kinder der Klasse 4 und Frau Türk

Besuch in der Erlebnismosterei Am 17.10. ging es für die Erstklässler der Grundschule Hartmannsdorf zum ersten Wandertag. Ziel war die Erlebnismosterei Saftapfel am Ortsrand. Dazu brachte jeder der Schüler von zu Hause einige Äpfel mit. Nach einer kurzen Einführung durften die Kinder anschließend zusehen, wie aus ihren eigenen Äpfeln mit Hilfe der Entsaftungsmaschine frisch gepresster Apfelsaft entstand. Dieser konnte auch gleich vor Ort verkostet werden. Der Rest des entstandenen Saftes wurde abgefüllt und mit zur Schule genommen. Ein besonderer Dank gilt hierbei Familie Wünsch, welche uns mit vielen weiteren Äpfeln und dem Rücktransport des Saftes zur Schule tatkräftig unterstützte. Die Kinder der Klassen 1a und 1b Gemeindebote Hartmannsdorf

Ausgabe 20. November 2014

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Besuch bei „Saftapfel“ Am Freitag, den 17.10.2014 der letzte Schultag vor den Herbstferien stand bei den Klassen 1 und bei der Klasse 3 ein Wandertag auf dem Plan. Ziel war die Erlebnismosterei Saftapfel in Hartmannsdorf. Start war früh in der Schule, zuerst wanderten die Klassen 1a und b mit Frau Günzel und Frau Preißler Richtung Ortsausgang Chemnitzer Straße, nach der Frühstückspause machte sich die Klasse 3 von Frau Kasten auf den Weg. Jedes Kind hatte einen Rucksack voll mit Äpfeln dabei, welche im Vorfeld von jedem gesammelt wurden.

Waldexkursion Klasse 4 im November 2014

Pünktlich nach den Ferien, am ersten Schultag, starteten wir im Sachkundeunterricht unsere Waldexkursion. Frau Türk hatte Herrn Marian Pflücke als „Waldexperten“ zu unserer Exkursion

Zuerst wurden alle Äpfel auf ein Förderband gelegt und aussortiert, danach ging es in die Presse und raus kam der fertige Apfelsaft. Alle durften sofort eine Kostprobe nehmen und diese war lecker. Jede Klasse konnte mehrere 5 Liter Kanister mitnehmen, welche es nun in der Schule in der Pause gibt. Vielen Dank auch an Familie Köhler, welche diesen Wandertag unterstützte. Dana Gräfe-Aurich und Heidi Wünsch

eingeladen. Wir lernten, dass der Wald viele kleine eigene Systeme beherbergt und untersuchten besonders bei Totholz die Lebensgemeinschaft Wald. Was gab es da nicht alles zu entdecken! Mit Lupen untersuchten wir alte Baumstämme und das Leben unter Steinen. Wir wissen nun auch, warum man Birkenholz auch bei Nässe für ein Feuer verwenden kann und warum das Innere eines umgefallenen Birkenbaumes vollkommen zersetzt sein kann und die Rinde komplett erhalten ist. Eine echt spannende Exkursion mit vielen kleinen Schätzen, welche wir aus dem Wald mitbrachten. So macht Sachkundeunterricht Spaß. Vielen Dank auch Frau Madeleine Kubill für die Begleitung. Die Kinder der Klasse 4 und Frau Türk

Grundschule Hartmannsdorf – Vorschau Dezember Tag der offenen Tür

3. Dezember 2014 15.00 bis 18.00 Uhr

Am 3. Dezember 2014 wollen wir Sie ganz herzlich zum Tag der offenen Tür in unsere Grundschule einladen. Bei uns kann man von 15.00 bis 18.00 Uhr Filzen, Bienenwachskerzen verzieren, Traumfänger basteln und an einem großen Basar „fast alle“ Geschenke kaufen. In unserem „Café zur Waldfee“ können Sie sich wärmen und leckeren Kuchen genießen. Für alle Kleinen und Großen wird das Märchen Aschenputtel vom Theaterclub aufgeführt. Die Schüler und Lehrerinnen der Grundschule Hartmannsdorf freuen sich ganz sehr auf Ihr Kommen. Bis dahin eine schöne Zeit! Bitte beachten Sie, dass an diesem Tag kaum Parkmöglichkeiten bestehen!

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Gemeindebote Hartmannsdorf

Herbstferien bei den “Crazy Kids” Sehnsüchtig erwartet begannen am 20. Oktober endlich die Herbstferien. Alle haben wir uns darauf gefreut und im Hort war ein buntes Ferienprogramm geplant. Mit Frau Mädger haben wir Musik mal auf eine ganz andere Art gemacht: Wir haben Flaschen mit verschiedenen Wassermengen gefüllt und so Töne erzeugt. Wir haben es sogar geschafft, eine Melodie zu spielen. Es wurde viel gebastelt und ein leckerer Obstsalat zubereitet. Susan und Theresa haben uns gezeigt, wie Erste Hilfe funktioniert und was man im DRK so macht – ein paar von uns überlegen nun, ob die Arbeit im DRK ein neues Hobby werden kann. Leider war das Herbstwetter auch in diesem Jahr wieder nicht zum Drachen steigen lassen geeignet. Aber wir haben uns die Laune nicht verderben lassen und wer schnell genug war, konnte seinen Drachen trotzdem fliegen sehen. Die zweite Woche begann bei uns mit einem Besuch bei den Clowns im Wohnheim der Stadtmission. Die Bewohner hatten ein lustiges Zirkusprogramm einstudiert und die Vorschul- und Hortkinder waren das Publikum. Allen hat das super gefallen und wir haben viel gelacht. Vielen lieben Dank für die Einladung. Wir werden uns revanchieren. Wir danken wiederum Herrn Hempel, der uns seine schönen Fotos zur Verfügung gestellt hat. In der Sportfabrik Hartmannsdorf haben wir einen lustigen, sportlichen Vormittag erlebt. Am Mittwoch waren wir dann zu Besuch im “Kraftwerk e. V Chemnitz“, wo wir alles rund um den Igel erfahren haben. Wissenswertes, Spiele und Basteleien haben die Zeit ganz schnell vergehen lassen. Und passend zum Thema haben wir dann in Windeseile in unseren Garten geschaut, ob der Igel, den wir am Vortag im Laubhaufen entdeckt hatten, noch da war. Hurra, er war es und wir hoffen, er hält seinen Winterschlaf in diesem Jahr bei uns. Am Donnerstag war dann Frau Arnold wieder bei uns zum Lesen. Auch wenn zwei, drei Kinder lieber Nintendo spielen wollten, den anderen hat es wieder super gut gefallen und ein ganz liebes Dankeschön an dieser Stelle an Familie Arnold, die immer wieder Zeit für uns findet, um uns das Lesen schmackhaft zu machen. Leider sind die zwei Wochen wieder viel zu schnell vergangen, aber wir haben viel erlebt, haben uns, so oft es ging den Wind um die Nase wehen lassen und sind nun wieder fit für die Schule.

Die Europäische Mittelschule als Gastgeber für den Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“

Gemeindebote Hartmannsdorf

Ein besonderer Dank für den Hartmannsdorfer Sportverein (HSV), der den Fußballplatz zur Verfügung stellte. In der ersten Oktoberwoche fand ein Fußballturnier der 12- bis 13jährigen Schüler statt. Alle Teilnehmer fieberten den Spielen mit Begeisterung entgegen. Sie konnten dabei ihr Können mit den Oberschülern aus Penig und Burgstädt sowie mit den Gymnasiasten aus Rochlitz messen. In spannenden und fairen Auseinandersetzungen war der Kampf um den Turniersieg heiß umkämpft. Besonders erfolgreich waren die Hartmannsdorfer Spieler gegen die Mannschaft der OS Burgstädt mit 4:0 Toren. Leider wurde das entscheidende Spiel gegen das Team Gymnasium Rochlitz nach einer sehr guten Leistung mit 1:0 verloren, sodass sie den dritten Platz belegten. Gleichzeitig ist das Ansporn für unsere Sportler, bis zum nächsten Turnier fleißig zu trainieren und noch besser abzuschneiden.

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„Wilhelm-Busch-Abend“ in unserer Kirche Am Sonntag, dem 9. November, fand anlässlich des 120. Kirchweihfestes in der Hartmannsdorfer Kirche eine musikalischliterarische Veranstaltung statt. Sie stand unter dem Titel „Wie wohl ist dem, der dann und wann sich etwas Schönes dichten kann“. Fünfunddreißig Frauen und Männer hörten aus dem Werk des großen alten Moralisten Wilhelm Busch bis heute Nachdenkliches und hintergründig Humorvolles, jenseits der bekannten Bildgeschichten von Max und Moritz.

Zwischen den Textbeiträgen, die von Judith und Matthias Hermsdorf zu Gehör gebracht wurden, spielte Angelika Smyschlajew aus Chemnitz auf dem Klavier kurze und stimmungsvolle Stücke aus leichter Klassik und Filmmusik. Der Applaus der Zuhörer am Ende der knapp neunzigminütigen Darbietung zeugte davon, dass es der Mehrheit des Publikums vermutlich gefallen hat. M. Hermsdorf

Wenn sich die Männer der Kirchgemeinde Hartmannsdorf jeden zweiten Donnerstag im Monat treffen, so tun sie dies für gewöhnlich im Kirchgemeindehaus. Anders am 13. November. An diesem Tag ging man zu den "Gesprächen unter Männern" aus der Kirche ins Sportlerheim Hartmannsdorf. Dafür gab es auch einen besonderen Grund. Die Kirchgemeinde hatte sich für diesen Abend den Referenten Karsten Schriever (links) eingeladen, seines Zeichens Diplomreligionspädagoge und Reisesekretär der Evangelischen Männerarbeit. In den Begrüßungsworten von Christian Bätz (sitzend) kam unter anderem die Freude darüber zum Ausdruck, dass so viele männliche Erdenbürger den Weg an die Limbacher Straße gefunden hatten. Getreu dem Motto "Die Mischung machts" setzte sich erfreulicherweise das interessierte Publikum aus jungen Männern, gestandenen Familienvätern sowie junggebliebenen und erfahrenen Opas zusammen. Zu Beginn seiner Ausführungen bat der Referent die Anwesenden ihm ein paar Dinge aufzuzeigen, die man als Mann braucht. Genannt wurden u. a. Arbeit, Familie, Freunde, Freizeit, Gesundheit, Geld, Charakter... Diese zugerufenen Stichworte nahm Karsten Schriever dankend an und stellte sein aus sieben Punkten bestehendes "brauchen" vor: Freunde, Charakter, Familie, Gemeinde (Gemeinschaft, Verein), Zivilcourage, einen Auftrag (Aufgabe) und Gott. Der Referent verwies darauf, dass sich viele Männer allzu oft über ihre Arbeit definieren, Statussymbole wie schnelle, starke Autos bemühen und mit dem Besitz von vielen und guten Werkzeugen so manches Klischee bedienen. Im Gegensatz dazu steht der Umgang mit der eigenen Gesundheit. Der Körper wird als Maschine gesehen. Zeichen die uns unser Körper gibt, werden ignoriert und ein Arzt nur im äußersten Notfall konsultiert - von Vorsorge ganz zu schweigen. Mit einigen rhetorische Fragen, wie z.B. "Hast du einen Freund, mit dem du über alles reden kannst?"; "Wieviel Zeit planst du für deine Familie bzw. Enkelkinder ein?"; "In welchen Gruppen triffst du dich mit anderen?"; "In welchen Situationen hast du schon mal Zivilcourage (Bürgermut) gezeigt"; "Wozu brauchen Männer Gott Seite 24

- es gibt doch schon alles?" gab Karsten Schriever den Zuhörern weitere Impulse zum Nachdenken und Diskutieren.

In kleinen Gruppen zu viert oder zu fünft wurde sich im Anschluss über die Dinge die man (MANN) braucht und über Themen die den Einzelnen bewegen recht intensiv ausgetauscht. Und, ohne hier aus dem "Nähkästchen" zu plaudern, dabei ging es natürlich auch um Frauen, die ja bekanntlich am besten zu Wissen glauben, wie Kommunikation geht... – aber Männer eben auch. Nach über zwei Stunden ging dann eine sehr gelungene Veranstaltung zu Ende. Hier noch der Versuch den Abend auf einen Satz zu reduzieren: "Die wichtigsten Dinge im Leben sind keine Dinge." (jt)

BILDNACHWEIS

Offener Stammtisch für "JederMann"

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Ausgabe 20. November 2014

CONTURA CONTURA/A. Schmieder (1) CONTURA Verein Nutzfahrzeuge/Schalmeien Seniorenverein Bibliothek CONTURA BfH Diamant Fahrradwerke Kita Sonnenschein Grundschule Hort/EMS CONTURA Verein TSV 1862 / HSV 05 HSV 05 / Tierheim Röhrsdorf www.organmodelle.de

Gemeindebote Hartmannsdorf

TSV 1862 - Abteilung Turnen informiert: Turnerinnen gewinnen Relegationswettkampf zur 2. Landesliga Ein verdammt langer aber supererfolgreicher 8. November in Markkleeberg liegt hinter uns. Beim Kampf um den Einzug in die zweite Landesliga errang unsere Kindermannschaft in der Besetzung Isabel Gersdorf, Estelle Wünsche, Melanie Eisold, Annika Hoyer, Lucy Weise, Ronja Hofmann und Julia Fleischer den Sieg und ist damit in der 2. Landesliga im kommenden Jahr startberechtigt. An den Geräten Boden, Sprung und Stufenbarren konnten wir jeweils den Mannschaftshöchstwert erturnen. Nur am Balken mussten unsere Turnerinnen der Mannschaft von Pirna den Vortritt lassen. Ronny Hofmann siegte zudem noch in der Einzelwertung. Glückwunsch an die Mädels, die ihre Sache souverän gemeistert haben und Dank an unser Trainerteam, besonders an Sylke Esche, Franka Hofmann und Martina Koch, ohne deren Einsatz dieses Ergebnis nicht möglich gewesen wäre. Dank aber auch an alle hier nicht Erwähnten, die uns sonst in irgendeiner Form unterstützen.

Hinter den Kulissen des HSV Monat für Monat haben wir immer von unseren Mädels und Jungs auf dem Platz berichtet, die mit viel Freude und Begeisterung Fußball spielen. Aber das mit der Freude und Begeisterung ist nur möglich, wenn da im Hintergrund 'ne Menge dafür getan wird. Da bedarf es schon eines gewissen Wohlfühlfaktors und der kommt zum Glück noch nicht aus dem „Netz“, sondern ist solide Handarbeit von Menschen, die man kennt, mit denen man einfach mal so quatschen kann und die dem Spiel auf die zwei Tore genauso verfallen sind, wie diejenigen, die dem runden Leder just noch nachjagen.

Baumverschnitt auf HSV-Gelände

HSV 05 - Abteilung Fußball informiert

Auf dem Traktor zu Hause

Gemeindebote Hartmannsdorf

Jetzt wo das Jahr langsam wieder zu Ende geht, die Punktspielpause vor der Tür steht, sollte all denen Dank gesagt werden, ohne die es nicht möglich wäre das „Ding“ mit dem Ball am Laufen zu halten. Da geht es nicht um das Außergewöhnliche. Nein, da geht’s um basiskulturelle Hygienefragen, wie wöchentliches Rasenmähen, Platz abkreiden, Tore auf den Platz, wieder runter, Kabinen reinigen, Fahnen stecken, Bockwurst warm machen, Eintritt kassieren, Dresse waschen, Limo oder Bierchen trinken, vorher aber holen !!! … und, und, und. Da sind die Trainer, Mannschaftsleiter, Schiedsrichter, die Jungs und Mädels aus dem Vorstand, die so manche ungesehene Stunde drehen.

Wohlfühlfaktor HSV - Bude

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Ja und dies sehen die wenigsten, aber dies hält einen Verein zusammen, dies macht ihn aus, wenn da wie von Zauberhand vieles, mit Sicherheit nicht alles, hinter den Kulissen gerichtet wird. Dabei Dank an alle, die uns gewogen sind, ob als Sponsor oder Sympathisant, an die Gemeinde, ohne die dies alles nicht in der Art und Weise möglich wäre. Und wie im Theater der Applaus für die Künstler, so sind für alle die fleißigen „HSV-Männchen“ die geschossenen Tore unserer Jüngsten, der Mädels und Herren der schönste Lohn. In diesem Zusammenhang ist es uns nach vielen Jahren mal wieder gelungen mit unserer ersten Herrenmannschaft im Pokalwettbewerb zu „überwintern“. Gegen Langhennersdorf konnte mit einer soliden Leistung und zwei Toren gewonnen werden und somit sind wir im Achtelfinale, welches im März des kommenden Jahres ausgetragen wird. Alle Spiele und Trainingszeiten findet ihr wie gewohnt auf der Webseite unter HSV05.de. Vorstand HSV 05

Nach dem Pokalspiel gibt es doch noch Gesprächsbedarf

Tierweihnacht im Tierheim Röhrsdorf am 07.12.2014 Auch in diesem Jahr konnte der Tierschutzverein „Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V.“ wieder vielen Tieren zu einem neuen Zuhause verhelfen und möchte sich bei der Bevölkerung für die Unterstützung bedanken! In diesem Jahr wurden bis zum heutigen Zeitpunkt rund 450 Tiere aufgenommen und in tierliebe Familien vermittelt. Die Situation war besonders im Oktober in diesem Jahr wieder sehr dramatisch bei den Katzen und das Tierheim musste deshalb sogar ein Aufnahme-Stopp für Katzen aussprechen, weil es einfach keinen einzigen freien Platz mehr gab. Es wurden wäschekörbeweise Katzenkinder im Tierheim abgegeben und derzeit warten noch ca. 40 Katzen auf ein neues Zuhause. Ohne die Hilfe und Spenden tierlieber Menschen wäre es nicht möglich gewesen, so vielen Tieren in Not zu helfen. Am 07.12.2014 in der Zeit von 14.00-16.00 Uhr veranstaltet der Tierschutzverein deshalb wieder seine traditionelle Tierweihnacht, zu der Sach- & Geldspenden direkt im Tierheim abgeben werden können und natürlich auch das Tierheim und seine Bewohner kennengelernt werden können. Wir laden Sie recht herzlich ein, bei einer Tasse Glühwein oder Tee und einem Stück Stollen oder Gebäck, unsere Tierheimtiere zu besuchen und zu bescheren. Bitte denken Sie auch in der besinnlichen Weihnachtszeit an Tiere in Not – für jede noch so kleine Unterstützung sagen wir DANKE im Namen unserer Tiere!

Wir wünschen allen Tierfreunden ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest! TSV Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V. Goetheweg 127 · 09247 Chemnitz OT Röhrsdorf Tel. 03722/5927040

DIAKOMED - Diakoniekranken Chemnitzer Land gGmbH lädt ein Tag der Inneren Medizin im DIAKOMED – Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH -Erstmalig in Hartmannsdorf ein begehbares DarmmodellLassen Sie sich am 29. November 2014 von 9 bis 12 Uhr von dem bunten Programm –zum Tag der Inneren Medizin – überraschen. Erstmalig in Hartmannsdorf! Ein begehbares Darmmodell – so nah haben Sie einen Darm noch nie erlebt. Auf 7 Meter Länge können Sie einen Darm näher betrachten. Herr Chefarzt Dr. med. Ziegler hält für Sie 09.30 Uhr einen Vortrag zum Thema „Diäten bei Magen-Darm-Erkrankungen – Sinn oder Unsinn?“ und Frau Chefärztin Dr. med. Hermsdorf hat für Sie 10.30 Uhr einen Vortrag zum Thema „Aus dem Takt – Leben mit Herzrhythmusstörungen“ vorbereitet. Außerdem können Sie unsere Endoskopieabteilung besichtigen sowie stellen wir Ihnen unsere Stroke unit und die Herzschrittmachertherapie etwas genauer vor. Ab 12.00 Uhr laden wir unsere Besucher recht herzlich zu einer Seite 26

warmen Speise ein. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher! Das vollständige Programm finden Sie auf unserer Homepage www.diakomed.de. Stefanie Weigelt Öffentlichkeitsarbeit Diakoniekrankenhaus

Ausgabe 20. November 2014

Gemeindebote Hartmannsdorf

DANKSAGUNG

DANKSAGUNG

Ich habe Abschied genommen von Frau

Nach dem plötzlichen Tod meines Vaters

Renate Hüttl

Herrn

geb. 28.02.1944

geb.: 14.03.1918

gest. 17.09.2014

Auf diesem Wege möchte ich mich bei allen für die gegebene Unterstützung recht herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt den Mitarbeitern der ITS und der Station 9 vom DIAKOMED Krankenhaus Hartmannsdorf, der Rednerin Frau Walther sowie Frau Seyffert vom Bestattungshaus Hannuschka.

Kurt Liebert gest.: 24.09.2014

möchte ich mich für die Anteilnahme, ganz gleich welcher Form, herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt der Gemeinschaftspraxis Dr. Teubner für die jahrelange Betreuung, Herrn Pfarrer Hermsdorf für die tröstenden Worte und dem Bestattungshaus Hannuschka. In stiller Trauer Sohn Klaus und Angehörige

In stiller Trauer dein Heinz Hartmannsdorf, im Oktober 2014 Bestattungshaus Hannuschka

DANKSAGUNG Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren. Goethe

Wir haben Abschied genommen von unserer lieben Mutti, Omi und Uromi, Frau

Edith Müller geb. Reißig T

26. November 1924

= 2. Oktober 2014

Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. In stiller Trauer Tochter Sabine mit Reinhard Enkelin Nadine mit Sascha Urenkel Henri und Helene Bestattungshaus Hannuschka

DANKSAGUNG

DANKSAGUNG In Liebe und Dankbarkeit nahm ich Abschied von meinem lieben Ehemann, Herrn

Herrn

Siegfried Huster T

10. Juni 1928

Rudolf Czichos T

28. Oktober 1925

= 19. September 2014

= 10. Oktober 2014

Für die liebevollen Beweise der aufrichtigen Anteilnahme möchte ich mich recht herzlich bei allen Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn und ehemaligen Kollegen bedanken. Besonderer Dank gilt den Nachbarn für die Hilfe und Unterstützung, dem Pflegedienst Kändler, Herrn Dr. Stibenz mit seinem gesamten Team sowie dem Bestattungshaus Hannuschka. In stiller Trauer Ehefrau Renate Hartmannsdorf, im November 2014

Wir haben Abschied genommen von unserem Onkel

Bestattungshaus Hannuschka

Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt der Hausgemeinschaft Feldstraße 24 und 26 sowie dem Bestattungshaus Hannuschka. In stillem Gedenken Günter Worpitz Karl Güldner im Namen aller Angehörigen Hartmannsdorf, im November 2014

Bestattungshaus Hannuschka

DANKSAGUNG Stets freundlich und bescheiden, allen helfend, so hat jeder Dich gekannt. Ruhe sei Dir nun gegeben, hab‘ für alles vielen Dank. In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von meinem lieben Ehemann, unserem guten Vati, Schwiegervati, Opa und Uropa

Werner Klotz T

09.03.1929

= 27.10.2014

Für die liebevollen Beweise aufrichtiger Anteilnahme möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten auf das Herzlichste bedanken. Besonderer Dank gilt den Mitarbeitern des Pflegeheimes Kändler. In stiller Trauer Deine Gerda Tochter Elke mit Reiner Tochter Martina mit Gerd Enkel Philipp Enkel Ronny mit Jacqueline Urenkel Nick und Sara

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Hartmannsdorf, im November 2014

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Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Bürgermeister Uwe Weinert, Untere Hauptstraße 111, Tel.: 03722/40 23 0, Fax: 9 23 33

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Verantwortlich für den nicht amtlichen Teil: Der jeweilige Verfasser Verantwortlich für Satz, Anzeigen und Verlagssonderveröffentlichungen sowie für die Gesamtherstellung: Firma Contura, Paul-Seydel-Str. 13, 09212 Limbach-Oberfrohna, Tel.: 03722/60 02 60, Fax: 60 02 79, [email protected] Vertrieb: City-Post Mittweida GmbH & Co. KG, Tel.: 03727/96 97 80

Redaktionsschluss Dezember:

02.12.2014

12.00 Uhr

Erscheinen: am 11.12.2014