AK-Konsumentenschutzbilanz 2013

Pressegespräch, Mittwoch 19. Februar 2014 AK-Konsumentenschutzbilanz 2013 TEILNEHMER: Günther GOACH, Präsident Dr. Winfried HAIDER, Direktor Mag. Su...
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Pressegespräch, Mittwoch 19. Februar 2014

AK-Konsumentenschutzbilanz 2013

TEILNEHMER: Günther GOACH, Präsident Dr. Winfried HAIDER, Direktor Mag. Susanne KALENSKY, Leiterin Konsumentenschutz

Pressegespräch: AK-Konsumentenschutzbilanz

Klagenfurt, 19. Februar 2014

AK-Konsumentenschützer ersparten den Kärntner Verbrauchern in fünf Jahren rund 6,7 Millionen Euro (AK) – Im Zuge von 176.513 Beratungen erstritten die AK-Konsumentenschützer in den vergangenen fünf Jahren 6,7 Millionen Euro. Auch im Vorjahr ist die Zahl der Anfragen wieder deutlich gestiegen – nämlich um 13,2 Prozent. Das kostenlose Service des AKKonsumentenschutzes können alle Kärntner, unabhängig von einer AK-Mitgliedschaft, beanspruchen. Bei einem Blick auf die Fünf-Jahres-Statistik des AK-Konsumentenschutzes wird schnell klar: Vor allem die Kärntner Mieter benötigen Hilfe. 41.032 Beratungen betrafen das Miet- und Wohnrecht. An zweiter Stelle rangieren 25.982 Anfragen zu Garantiefällen, Verträgen, Gutscheinen und Dienstleistungen. Am dritthäufigsten geht es um Internetabzocke mit 17.706 Beratungen.

Immer mehr Beratungen Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Zahl der Beratungen stetig steigt. Im Vorjahr verzeichneten die Experten 37.460 Anfragen. Das sind um 4.366 Anfragen oder 13,2 Prozent mehr als noch im Jahr 2012. Insgesamt 15.459 Mal wurde per Telefon geholfen, 13.175 Mal per E-Mail, Brief oder Fax und 8.826 Konsumenten wurden persönlich beraten. Die Bilanz kann sich sehen lassen: Im Vorjahr intervenierte die AK in 1.842 Fällen und ersparte den Konsumenten rund 610.000 Euro. Der Großteil der Klienten, rund 60 Prozent, sind übrigens keine AK-Mitglieder. „Der Konsumentenschutz steht allen Kärntnern kostenlos zur Verfügung. Ob jemand AK-Mitglied ist oder nicht, spielt keine Rolle“, sagt AK-Präsident Günther GOACH.

Mieter stark verunsichert Wie in der Fünf-Jahres-Bilanz verzeichneten die AK-Experten auch im Vorjahr die meisten Anfragen zum Miet- und Wohnrecht. In den meisten der über 9.200 Fälle gab es Probleme bei der Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten, den Wohnungszustand bei der Rückgabe, Maklerprovisionen oder der Kautionshöhe. Knapp 8.000 Anfragen wurden im Zusammenhang mit Werk- und Dienstleistungsverträgen gestellt, wie zum Beispiel Verträge mit Handwerkern, Partnerinstituten oder Fitnesscentern. 3.623 Beratungsgespräche drehten sich um überhöhte Handyrechnungen, horrende Summen für Datendienste sowie ungebetene Werbeanrufe.

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Online-Helfer für Konsumenten Neben der Beratungstätigkeit bietet der AK-Konsumentenschutz aber auch Hilfe zur Selbsthilfe. Im Internet stehen zahlreiche Rechner und Ratgeber zur Verfügung. Der Bankenrechner zum Beispiel gibt Auskunft über die höchsten Sparzinsen, den besten Bausparvertrag und die geringsten Bankspesen. Gerne genutzt werden auch die verschiedenen Tarifrechner für Internet, Festnetz und Handy. Eine wichtige Aufgabe des AK-Konsumentenschutzes ist es aber auch, die Kunden zu informieren. Das erfolgt über eine Vielzahl von Broschüren und Aktionen wie zum Beispiel die Verteilaktion am Flughafen „Tipps für den Urlaub“. Um Jugendliche vor der Schuldenfalle zu bewahren, fand im Vorjahr erstmals der Finanz-Workshop „Jugend und Schulden“ statt. „Das Ziel ist es, die Konsumenten zu gleichberechtigten Partnern der Wirtschaft zu machen“, sagt die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, Susanne KALENSKY.

Hilfe beim Sparen Weiters werden vom AK-Konsumentenschutz jedes Jahr zahlreiche Lebensmitteluntersuchungen und Preiserhebungen durchgeführt. Im Vorjahr wurden Frischfleisch aus dem Supermarkt, Schlagobers in Kaffeehäusern und verpackter Räucherfisch getestet. Hinzukommen die Verpackungsgrößenerhebung, die monatlichen Pelletspreiserhebungen und das Bankenmonitoring.

Positive Effekte Äußerst positiv ist der Rückgang der Beschwerden bei Werbefahrten zu bemerken. „Das rigorose Vorgehen der AK hat dazu geführt, dass es immer weniger solcher dubiosen Angebote gibt. Viel weniger Konsumenten tappen in die Abzock-Falle“, sagt KALENSKY. Auf Drängen der AK-Konsumentenschützer hat der Gesetzgeber auch die 60-Euro-Grenze bei Roaming-Gebühren im EU-Inland eingeführt. Seit die Konsumenten über die Kosten informiert werden, sinkt die Zahl der Beschwerden. Das Problem besteht im EU-Ausland aber weiter.

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Pressegespräch: AK-Konsumentenschutzbilanz

Klagenfurt, 19. Februar 2014

Forderung der AK KÄRNTEN: Mehr Rechte für die Konsumenten, wenn Produkte kaputt werden (AK) – Wenn Waren mangelhaft sind, müssen nach einer sechsmonatigen Frist die Kunden beweisen, dass das Produkt bereits beim Kauf defekt war. „Viele Konsumenten scheuen aber die Kosten eines Rechtsstreits und gehen deshalb leer aus. Das muss sich ändern. In Zukunft müssen die Unternehmer nachweisen, dass das Produkt beim Kauf in Ordnung war“, fordert AK-Präsident Günther GOACH. Wird zum Beispiel der neue Fernseher nach sechs Monaten kaputt, ist es extrem schwer dafür eine Entschädigung zu erhalten. Nach der sechsmonatigen Frist muss nämlich der Kunde selbst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Ein Rechtsstreit inklusive Gutachten kostet aber Geld und deshalb verzichten die meisten Konsumenten darauf. Die Problematik verschärft sich durch die „geplante Obsoleszenz“. Das bedeutet, dass der Hersteller einen Defekt einplant, weil er will, dass der Konsument ein neues Produkt kauft oder die Reparatur bezahlt. Die AK fordert deshalb, dass in jedem Fall nicht der Konsument sondern der Unternehmer im Streitfall beweisen muss, dass das Produkt beim Kauf frei von Mängeln war. Das würde die Chancen für den Konsumenten, zu seinem Recht zu kommen, wesentlich verbessern. Durch so eine Regelung würde außerdem erreicht, dass die Händler einen gewissen Druck gegenüber den Herstellern aufbauen." Weitere Forderungen der AK-Konsumentenschützer sind:

 Schriftliche Bestätigung für Telefon-Verträge Alle Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sollen nur gültig werden, wenn sie vom Konsumenten schriftlich bestätigt werden. Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie ermöglicht EU-Staaten ausdrücklich, eine derartige Regelung vorzusehen. Im aktuellen Gesetzesentwurf sind allerdings nur Cold Calling-Telefonate (unerwünschte Werbeanrufe) enthalten, die Regelung muss aber alle Telefon-Verträge umfassen.

 Keine undurchsichtigen Vertragsverlängerungen Wenn der Kunde ein weiteres Jahr an einen Vertrag gebunden sein soll, muss eine schriftliche Vereinbarung vorliegen. Fehlt die Vereinbarung, muss der Vertag jederzeit unter Einhaltung einer höchstens zweimonatigen Kündigungsfrist kündbar sein.

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 Gruppenklage endlich umsetzen Durch Gruppenklagen könnten Konsumenten, die gleichartige Ansprüche gegenüber Firmen haben, diese einfacher durchsetzen. Das im Regierungsprogramm 2008 verankerte Vorhaben ist noch immer nicht umgesetzt.

 Verbraucherbildung in den Schulen Die AK fordert die Einrichtung des Unterrichtsfaches Verbraucherbildung, zumal dies bereits im Regierungsübereinkommen 2008 festgehalten wurde.

 Sicherung von Anzahlungen bei Firmeninsolvenzen Konsumenten müssen im Falle der Insolvenz von Firmen besser geschützt werden. Anzahlungen sollen (ähnlich der Regelung bei Reiseveranstaltern) gesichert sein.

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Klagenfurt, 19. Februar 2014

AK Kärnten und Verein für Konsumenteninformation gewinnen Verbandsklage gegen die Paybox Bank (AK) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der ARBEITERKAMMER KÄRNTEN eine Verbandsklage gegen die Paybox Bank eingebracht und in erster Instanz vollinhaltlich Recht bekommen. Konkret ging es um eine Klage auf Unterlassung der Verwendung einer „Zustimmungsklausel“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Einen Sieg gegen die Paybox Bank haben jetzt die AK KÄRNTEN und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor Gericht errungen. Das Geldinstitut hatte im Oktober 2013 Vertrags- und Entgeltänderungen angekündigt und in der Folge auch durchgeführt. Laut den AKKonsumentenschützern hätten den Kunden dadurch erhebliche Verschlechterungen gedroht, weshalb der VKI damit beauftragt wurde, eine Verbandsklage einzureichen.

Schweigen als Zustimmung In der umstrittenen Klausel ging es darum, dass das Unternehmen Änderungen des Vertrages, insbesondere auch der Höhe der Kosten, durchführen darf. Der Kunde wurde nur zwei Monate zuvor verständigt und die Änderung würden wirksam, wenn sich der Kunde nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausdrücklich dagegen ausspreche. Ein Schweigen würde somit als Zustimmung gelten.

„Benachteiligend und intransparent“ Das Handelsgericht Wien sieht diese Klausel als „gröblich benachteiligend und intransparent“ an. Hier handle es sich um einen Missbrauch der Privatautonomie und somit einer Äquivalenzstörung zwischen wirtschaftlich nicht gleichgestellten Partnern. Darüber hinaus sei die Klausel intransparent, da der Umfang der auf diese Weise zu vereinbarenden Änderungen nicht absehbar sei, heißt es in dem erstinstanzlichen Urteil. Wird das Urteil rechtskräftig, so sind die bereits durchgeführten Änderungen ohne Vertragsbasis und daher unwirksam. Das würde auch für die bereits ausgesprochenen Vertragskündigungen gelten.

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