Abgasuntersuchung (AU)

ABGASUNTERSUCHUNG (AU) Abgasuntersuchung (AU) Kurzinformation für anerkannte AU-Werkstätten zur AU-Durchführung an Euro 6-Pkw beziehungsweise Euro V...
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ABGASUNTERSUCHUNG (AU)

Abgasuntersuchung (AU)

Kurzinformation für anerkannte AU-Werkstätten zur AU-Durchführung an Euro 6-Pkw beziehungsweise Euro VI-Nutzfahrzeugen mit der Software-Version 4

DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Zentralverband (ZDK)

AU-DURCHFÜHRUNG AN EURO 6-/EURO VI-KRAFTFAHRZEUGEN

Inhaltsverzeichnis Seite

1

Einleitung.............................................................................................. 3

2

Identifizierung der Euro 6-Pkw beziehungsweise Euro VINutzfahrzeuge ...................................................................................... 3

3

Vorgehensweisen zur AU-Durchführung .......................................... 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3

4

AU-Durchführung an Euro 6-Pkw mit Ottomotor .......................................... 4 AU-Durchführung an Euro 6-Pkw mit Dieselmotor ....................................... 4 Euro 6-Pkw mit Dieselmotor ohne SCR-Technologie ................................... 4 Euro 6-Pkw mit Dieselmotor und SCR-Technologie ..................................... 5 AU-Durchführung an Nutzfahrzeugen (Euro VI) ........................................... 6

Zusammenfassung .............................................................................. 7

Herausgeber: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. Zentralverband (ZDK) Franz-Lohe-Straße 21, 53129 Bonn Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin Telefon: Telefax: E-Mail: Internet:

0228 9127-0 0228 9127-150 [email protected] www.kfzgewerbe.de

Verfasser: Hans-Walter Kaumanns Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden ist, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen übernommen werden. Copyright und Rechtsvorbehalt: Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Erscheinungsdatum: Juli 2014

2

AU-DURCHFÜHRUNG AN EURO 6-/EURO VI-KRAFTFAHRZEUGEN

1

Einleitung

Noch in diesem Jahr soll eine neue AU-Richtlinie im Verkehrsblatt veröffentlicht und anhand eines neuen AU-Geräteleitfadens (Software-Version 5) voraussichtlich ab Mitte/Ende 2015 verpflichtend zur Anwendung bei der Abgasuntersuchung (AU) festgeschrieben werden. Damit können dann die modernen OBD-Fahrzeuge - Euro 6-Pkw/Euro VI-Nutzfahrzeuge anhand des zweistufigen Prüfverfahrens (Funktionsprüfung OBD und gegebenenfalls Abgas) geprüft werden. Bis zur verpflichtenden Anwendung der neuen AU-Richtlinie in Verbindung mit einem neuen AU-Geräteleitfaden (Software-Version 5) können Euro 6-Pkw und Euro VINutzfahrzeuge im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) unter Beachtung bestimmter Punkte mit dem aktuellen AU-Geräteleitfaden (Software-Version 4) geprüft und anhand des AU-Nachweises dokumentiert werden. Die vorliegende Kurzinformation beschreibt eindeutig die verschiedenen Vorgehensweisen für die AU-Durchführung an Euro 6-Pkw und Euro VINutzfahrzeugen. So können die anerkannten AU-Werkstätten weiterhin eine ordnungsgemäße Abgasuntersuchung im Sinne des Verordnungsgebers an diesen Kraftfahrzeugen durchführen.

2

Identifizierung der Euro 6-Pkw beziehungsweise Euro VI-Nutzfahrzeuge

Als erstes muss das Kraftfahrzeug (Otto, Diesel) eindeutig als Euro 6-Pkw oder Euro VINutzfahrzeug identifiziert werden. Anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I ist dies über die Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse im Feld 14 möglich. Sofern dieses Feld nicht ausgefüllt ist, kann die Identifizierung des Kraftfahrzeuges über die EmissionsschlüsselNummer im Feld 14.1 erfolgen. Sollte auch dieses Feld nicht ausgefüllt sein, ist die Identifizierung

über

die

EG-Typgenehmigungsnummer

im

Feld

V.9

(maßgebliche

Emissionsklasse) möglich.

3

Vorgehensweisen zur AU-Durchführung

In den nachfolgenden Kapiteln werden die verschiedenen Vorgehensweisen zur Durchführung der Abgasuntersuchung an Euro 6-Pkw beziehungsweise Euro VI-Nutzfahrzeugen beschrieben; folgende Fälle sind in diesem Zusammenhang zu unterscheiden:

3

AU-DURCHFÜHRUNG AN EURO 6-/EURO VI-KRAFTFAHRZEUGEN

AU-Durchführung an Euro 6-Pkw mit Ottomotor AU-Durchführung an Euro 6-Pkw mit Dieselmotor AU-Durchführung an Euro VI-Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor

3.1

AU-Durchführung an Euro 6-Pkw mit Ottomotor

Bei Euro 6-Pkw mit Ottomotor wird sich bei der Durchführung der Abgasuntersuchung mit dem aktuellen Geräteleitfaden (Software-Version 4) nichts ändern. Das heißt, dass diese Kraftfahrzeuge anhand des vorgeschriebenen AU-Prüfablaufes für Otto-Kraftfahrzeuge mit OBD-System (zweistufiges Prüfverfahren über eine Funktionsprüfung OBD und gegebenenfalls Abgas) zu prüfen sind. Die Abgasuntersuchung erstreckt sich dabei auf die Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (MIL), das Auslesen der OBD-Daten über die OBDSchnittstelle des Kraftfahrzeuges (Funktionsprüfung OBD) und, sofern nicht alle so genannten Readiness-Codes des OBD-Systems gesetzt sind, zusätzlich auf eine Funktionsprüfung Abgas (CO-Messung). Sofern alle Readiness-Codes des OBD-Systems gesetzt sind, welche die Prüfbereitschaft einzelner emissionsrelevanter Komponenten signalisieren, beschränkt sich die AU-Durchführung auf die Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (MIL) und das Auslesen der OBD-Daten über die OBD-Schnittstelle des Fahrzeuges (Funktionsprüfung OBD).

3.2

AU-Durchführung an Euro 6-Pkw mit Dieselmotor

Die richtige Vorgehensweise zur AU-Durchführung an Euro 6-Pkw mit Dieselmotor ist davon abhängig, ob das Kraftfahrzeug mit oder ohne einer SCR-Technologie (SCR-Katalysator mit AdBlue-Einspritzung) zur Absenkung der Stickoxidemissionen (NOx) ausgestattet ist. Somit sind folgende Kategorien in diesem Zusammenhang zu beachten: Kategorie 1: Euro 6-Pkw mit Dieselmotor ohne SCR-Technologie Kategorie 2: Euro 6-Pkw mit Dieselmotor und SCR-Technologie In den nachfolgenden Kapiteln werden diese zwei Kategorien näher erläutert.

3.2.1

Euro 6-Pkw mit Dieselmotor ohne SCR-Technologie

Bei Euro 6-Pkw mit Dieselmotor ohne SCR-Technologie wird sich bei der Durchführung der Abgasuntersuchung mit dem aktuellen Geräteleitfaden (Software-Version 4) nichts ändern.

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AU-DURCHFÜHRUNG AN EURO 6-/EURO VI-KRAFTFAHRZEUGEN

Das heißt, dass diese Kraftfahrzeuge anhand des vorgeschriebenen AU-Prüfablaufes für Diesel-Kraftfahrzeuge mit OBD-System (zweistufiges Prüfverfahren über eine Funktionsprüfung OBD und gegebenenfalls Abgas) im Rahmen der AU-Durchführung zu prüfen sind. Die Abgasuntersuchung erstreckt sich auf die Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose

(MIL),

das

Auslesen

der

OBD-Daten

über

die

OBD-Schnittstelle

des

Kraftfahrzeuges (Funktionsprüfung OBD) und, sofern nicht alle so genannten ReadinessCodes des OBD-Systems gesetzt sind, zusätzlich auf eine Funktionsprüfung Abgas (Trübungsmessung). Sofern alle Readiness-Codes des OBD-Systems gesetzt sind, welche die Prüfbereitschaft einzelner emissionsrelevanter Komponenten signalisieren, beschränkt sich die AU-Durchführung auf die Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (MIL) und das Auslesen der OBD-Daten über die OBD-Schnittstelle des Fahrzeuges (Funktionsprüfung OBD).

3.2.2

Euro 6-Pkw mit Dieselmotor und SCR-Technologie

Ob ein Euro 6-Pkw mit Dieselmotor und einer SCR-Technologie ausgestattet ist, kann z.B. anhand der speziellen Fehlfunktionsanzeige "AdBlue" beziehungsweise an dem Tankverschluss des Reagensbehälters (AdBlue-Behälter) erkannt oder aus der technischen Dokumentation des Kraftfahrzeuges entnommen werden. Bei Euro 6-Pkw mit Dieselmotor, die eindeutig mit SCR-Technologie ausgerüstet sind, ist der Fehlerspeicher vor der eigentlichen AU-Durchführung auszulesen. Damit wird sichergestellt, dass es zu keiner Fehlbeurteilung bei der Abgasuntersuchung aufgrund eines möglichen Fehlereintrages kommt. Für den AU-Durchführenden (verantwortliche Person und Fachkraft) ist nämlich nicht direkt erkennbar, ob es sich bei einem Eintrag im Fehlerspeicher um einen nicht löschbaren NOx-Fehlereintrag oder um einen "normalen" OBD-Fehler handelt. Vorausgesetzt, im Fehlerspeicher sind keine abgasrelevanten Fehlereinträge vorhanden, muss die Abgasuntersuchung anhand des vorgeschriebenen AU-Prüfablaufes für DieselKraftfahrzeuge mit OBD-System (zweistufiges Prüfverfahren über eine Funktionsprüfung OBD und gegebenenfalls Abgas) durchgeführt werden. Die Abgasuntersuchung erstreckt sich auf die Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (MIL), das Auslesen der OBDDaten über die OBD-Schnittstelle des Kraftfahrzeuges (Funktionsprüfung OBD) und, sofern nicht alle so genannten Readiness-Codes des OBD-Systems gesetzt sind, zusätzlich auf

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AU-DURCHFÜHRUNG AN EURO 6-/EURO VI-KRAFTFAHRZEUGEN

eine Funktionsprüfung Abgas (Trübungsmessung). Sofern alle Readiness-Codes des OBDSystems

gesetzt

sind,

welche

die

Prüfbereitschaft

einzelner

emissionsrelevanter

Komponenten signalisieren, beschränkt sich die AU-Durchführung auf die Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (MIL) und das Auslesen der OBD-Daten über die OBDSchnittstelle des Fahrzeuges (Funktionsprüfung OBD). Sind im Fehlerspeicher jedoch abgasrelevante Fehlereinträge vorhanden, muss die Abgasuntersuchung

anhand

des

vorgeschriebenen

AU-Prüfablaufes

für

Diesel-

Kraftfahrzeuge ohne OBD-System (Funktionsprüfung Abgas) in Verbindung mit einer Sichtprüfung

der

Kontrollleuchte

Abgasuntersuchung

erstreckt

sich

Motordiagnose dabei

(MIL)

alleine

auf

durchgeführt die

werden.

Funktionsprüfung

Die

Abgas

(Trübungsmessung) inklusive einer Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (Vorhandensein

und

Funktion)

und

muss

anhand

des

AU-Nachweises

mit

fälschungserschwerenden Merkmalen (Nachweis-Siegel mit Zangenprägung) von der anerkannten AU-Werkstatt dokumentiert werden. Zusätzlich muss auf dem AU-Nachweis im Feld "Bemerkungen" der Hinweis "OBD-Verfahren nicht anwendbar" eingetragen werden. Zu beachten ist noch, dass, sofern für einen Euro 6-Pkw mit Dieselmotor und SCRTechnologie ein begutachtetes Ersatzverfahren vorliegt, dieses abweichend anzuwenden ist.

3.2.3

AU-Durchführung an Nutzfahrzeugen (Euro VI)

Die Durchführung der Abgasuntersuchung an Euro VI-Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor ist anhand des zweistufigen Prüfverfahrens (Funktionsprüfung OBD und gegebenenfalls Abgas) mit der heutigen AU-Messgerätetechnik aufgrund der fehlenden Implementierung der Kommunikationsprotokolle (ISO 27145 (World Wide Harmonized On-Board-Diagnostic (WWH-OBD) und SAE J1939 (9-polige Diagnosedose mit Gewinde für SAE Protokoll J1939)) nicht möglich. Daher müssen die Euro VI-Nutzfahrzeuge anhand des AUPrüfablaufes für Diesel-Kraftfahrzeuge ohne OBD-System (Funktionsprüfung Abgas) in Verbindung mit einer Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (MIL) geprüft werden. Dazu ist eine Trübungsmessung in Verbindung mit einer Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (Vorhandensein und Funktion) durchzuführen. Zusätzlich muss auf dem AUNachweis im Feld "Bemerkungen" der Hinweis "OBD-Verfahren nicht anwendbar" eingetragen werden.

6

AU-DURCHFÜHRUNG AN EURO 6-/EURO VI-KRAFTFAHRZEUGEN

4

Zusammenfassung

Die nachfolgende Abbildung 4-1 stellt die unterschiedlichen Vorgehensweisen zur AUDurchführung an modernen OBD-Kraftfahrzeugen, beginnend ab der Abgasnorm Euro 6/VI, zusammenfassend dar. Die anzuwendenden Prüfverfahren dürfen - bis zur verpflichtenden Anwendung des neuen AU-Geräteleitfadens (Software-Version 5) - von den anerkannten AU-Werkstätten

mit

den

heute

vorhandenen

AU-Messgeräten

mit

dem

aktuellen

Geräteleitfaden (Software-Version 4) im Rahmen der AU durchgeführt werden.

EmissionsKraftfahrzeug schlüssel- Antriebsart Nummer

Pkw (Euro 6)

Nutzfahrzeug (Euro VI)

36N0, 36O0, 36P0, 36Q0, 36R0, 36S0, 36T0, 36U0, 36V0, 36W0, 36X0, 36Y0, 36ZA, 36ZB, 36ZC, 36ZD, 36ZE, 36ZF, 36ZX, 36ZY, 36ZZ

66A0, 66B0, 66C0

Abbildung 4-1:

Otto

Prüfverfahren nach

Anmerkungen

Das Prüfverfahren beinhaltet eine Nummer 3.4 der AU-Richtlinie Funktionsprüfung OBD und gegebenen(Otto mit OBD) falls Abgas (zweistufiges Prüfverfahren).

Diesel Das Prüfverfahren beinhaltet eine Nummer 3.6 der AU-Richtlinie ohne SCRFunktionsprüfung OBD und gegebenen(Diesel mit OBD) Technologie falls Abgas (zweistufiges Prüfverfahren). Nummer 3.6 der AU-Richtlinie (Diesel mit OBD), sofern im Das Prüfverfahren beinhaltet eine Fehlerspeicher keine abgas- Funktionsprüfung OBD und gegebenenrelevanten Fehlereinträge falls Abgas (zweistufiges Prüfverfahren). vorhanden sind Diesel Das Prüfverfahren beinhaltet eine Funkmit SCRNummer 3.5 der AU-Richtlinie tionsprüfung Abgas in Verbindung mit Technologie (Diesel ohne OBD), sofern im einer Sichtprüfung der Kontrollleuchte Fehlerspeicher abgasMotordiagnose (MIL). Im AU-Nachweis relevante Fehlereinträge ist zusätzlich im Feld "Bemerkungen" der vorhanden sind Hinweis "OBD-Verfahren nicht anwendbar" einzutragen.

Diesel

Das Prüfverfahren beinhaltet eine Funktionsprüfung Abgas in Verbindung mit einer Sichtprüfung der Kontrollleuchte Nummer 3.5 der AU-Richtlinie Motordiagnose (MIL). Im AU-Nachweis (Diesel ohne OBD) ist zusätzlich im Feld "Bemerkungen" der Hinweis "OBD-Verfahren nicht anwendbar" einzutragen.

Vorgehensweisen zur AU-Durchführung an modernen OBD-Fahrzeugen (Euro 6-Pkw/Euro VI-Nutzfahrzeuge)

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DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Zentralverband (ZDK)