6856. Verzeichnis der Fragenden

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6856 16.12.2010 Anfragen zum Plenum vom 13. Dezember 2010 mit den dazu eingegangenen Antworten de...
Author: Gerburg Roth
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6856 16.12.2010

Anfragen zum Plenum vom 13. Dezember 2010 mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete

Nummer der Frage

Abgeordnete

Nummer der Frage

Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 47

Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW)................................24

Aiwanger, Hubert (FW) .............................................. 5

Pohl, Bernhard (FW)....................................................9

Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW) ................. 19

Pointner, Mannfred (FW)...........................................10

Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 20

Pranghofer, Karin (SPD)............................................11

Dr. Beyer, Thomas (SPD) ......................................... 36

Rinderspacher, Markus (SPD) .....................................3

Biedefeld, Susann (SPD)........................................... 48

Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..41

Dittmar, Sabine (SPD) ................................................ 6

Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)12

Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 28

Schindler, Franz (SPD) ..............................................18

Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW) ..................................... 37

Schmitt-Bussinger, Helga (SPD) .................................4

Felbinger, Günther (FW)........................................... 31

Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..42

Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........... 7

Schweiger, Tanja (FW)..............................................13

Prof. Dr. Gantzer, Peter Paul (SPD).......................... 29

Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......33

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ... 21

Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......34

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 1

Steiger, Christa (SPD)................................................50

Halbleib, Volkmar (SPD).......................................... 32

Streibl, Florian (FW)..................................................35

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....... 38

Strobl, Reinhold (SPD) ..............................................14

Dr. Herz, Leopold (FW)............................................ 43

Dr. Strohmayr, Simone (SPD) ...................................30

Jung, Claudia (FW) ..................................................... 2

Tausendfreund, Susanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)15

Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).... 49

Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .........25

Karl, Annette (SPD).................................................. 44

Weikert, Angelika (SPD) ...........................................26

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Bayerischer Landtag -16. Wahlperiode

König, Alexander (CSU)........................................... 39

Dr. Wengert, Paul (SPD) ...........................................16

Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 22

Werner-Muggendorfer, Johanna (SPD) .....................51

Muthmann, Alexander (FW)..................................... 40

Widmann, Jutta (FW).................................................17

Naaß, Christa (SPD).................................................... 8

Wild, Margit (SPD)....................................................27

Noichl, Maria (SPD) ................................................. 45

Wörner, Ludwig (SPD)..............................................46

Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) ................................. 23

Zacharias, Isabell (SPD) ............................................52

Seite III

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung

Geschäftsbereich der Staatskanzlei Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Jugendmedienschutzstaatsvertrag ........................1 Jung, Claudia (FW) Investitionen in den Digital-Rundfunk – DAB/DABplus.....................................................1 Rinderspacher, Markus (SPD) Konsequenzen aus der Veröffentlichung von Dokumenten in Wikileaks....................................2

Schweiger, Tanja (FW) Aktueller Planungsstand für die B 8 im Streckenabschnitt Weißmarter ............................ 8 Strobl, Reinhold (SPD) Bestandserhaltung im Bereich der Staatsstraßen und Brücken .................................. 8 Tausendfreund, Susanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Brand eines Seniorenheimes in Würzburg .............................. 9

Schmitt-Bussinger, Helga (SPD) Nutzung des Dienstwagens des ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber...........................3

Dr. Wengert, Paul (SPD) Sachstand zum Ausbau der BAB A 8 im Bereich der Anschlussstellen AugsburgWest und Leipheim ........................................... 10

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Widmann, Jutta (FW) Straßenunterhalt ................................................ 10

Aiwanger, Hubert (FW) Umgehung der B 299 Neuhausen – Weihmichl – Arth ................................................3

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Dittmar, Sabine (SPD) Sanierung der Staatsstraße St 2277 ......................4

Schindler, Franz (SPD) Umsetzung der Neuregelung der Sicherungsverwahrung...................................... 11

Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Brückenbau bei Triebenbach ...............................4

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Naaß, Christa (SPD) Standorte für Rettungstransporthubschrauber in Nordschwaben und Westmittelfranken............5

Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW) Rusam-Grundschule in Sachsen bei Ansbach ... 12

Pohl, Bernhard (FW) Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in Mittelzentren........................................................6 Pointner, Mannfred (FW) Verkehrsentwicklung auf der Staatsstraße 2084 im Gemeindegebiet Kranzberg ...................6 Pranghofer, Karin (SPD) Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen ...........7 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzausgleichsmittel für Ortsumgehungen in Sonderbaulast...................................................7

Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuschüsse für Träger privater Volksschulen..... 12 Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Probeunterricht im Rahmen des Übertrittsverfahrens........................................... 16 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nutzung von Schulgebäuden für Parteiveranstaltungen ........................................ 17 Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) Vorrücken auf Probe an bayerischen Gymnasien ........................................................ 18

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Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW) Einssatz von Gymnasiallehrkräften an den bayerischen Hochschulen...................................19

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Unterrichtsschichtbetrieb“ an der FriedrichFischer-Schule in Schweinfurt ...........................19

Dr. Beyer, Thomas (SPD) Erhöhung der Zugbegleiterquote im Ballungsraum Nürnberg .................................... 29

Weikert, Angelika (SPD) Vertrauensschutz im Rahmen der Förderung von Lehrernachwuchs ........................................20

Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW) Verringerung der CO2-Emissionen ................... 30

Wild, Margit (SPD) Jahrgangskombinierte Klassen an Grundschulen .....................................................21

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beteiligung des Freistaats an der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE) ................................................................ 31

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufsichts- und Steuerungsgremien nichtsstaatlicher Kultureinrichtungen ................22 Prof. Dr. Gantzer, Peter Paul (SPD) Gebührenerhebung für berufsbegleitende Studiengänge......................................................24 Dr. Strohmayr, Simone (SPD) Schlosssanierung in Friedberg/Schwaben..........25

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen Felbinger, Günther (FW) Nachnutzung des Steigenberger-Hotels in Bad Kissingen ....................................................26 Halbleib, Volkmar (SPD) Garantiegebühr für die Abschirmung der ABS-Portfolios...................................................26 Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsiedelung der Bayerische Landeskraftwerke GmbH...................................27 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schuldenbremse in die Bayerische Verfassung .........................................................28 Streibl, Florian (FW) Auswirkungen des Hofladenurteils auf landwirtschaftliche Betriebe ..............................28

König, Alexander (CSU) Ausgleichsmaßnahmen für den Abbau von Bundeswehrstandorten in Bayreuth, Ebern, Naila und Wunsiedel ......................................... 31 Muthmann, Alexander (FW) Finanzierung der Modellregion E-Wald............ 33 Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erweiterung des S-Bahn-Netzes im Großraum Nürnberg .......................................... 33

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Clearingstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ..................... 34

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Herz, Leopold (FW) Christbaumkulturen im Sinngrund (Landkreis Main-Spessart) ................................ 35 Karl, Annette (SPD) 30-Prozent-Regelung für den Anbau einer Hauptfruchtart ................................................... 36 Noichl, Maria (SPD) Befristete Mitarbeiterverträge im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten............................... 36 Wörner, Ludwig (SPD) Schießanlage im Forstenrieder Park.................. 37

Seite V

Bayerischer Landtag . Wahlperiode

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzielle Unstimmigkeiten bei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“......38 Biedefeld, Susann (SPD) Feststellungen des Grades der Behinderung durch das Sozialgericht Bayreuth ......................39 Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften ....40

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Steiger, Christa (SPD) Festlegung des Regelsatzbedarfs durch die Kommunen........................................................ 42 Werner-Muggendorfer, Johanna (SPD) Abschlagszahlung für den pädagogischpsychologischen Dienst in Kindertagesstätten ............................................. 43 Zacharias, Isabell (SPD) Förderung von Integrationsangeboten............... 44

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Geschäftsbereich der Staatskanzlei

1. Abgeordnete Ulrike Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie wird sie mit den Anforderungen durch die im 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehenen Alterskennzeichnungen von Telemedienangeboten umgehen, hat sie ihre Internetangebote bereits eingestuft, und mit welchem finanziellen Aufwand (dadurch gebundene Arbeitszeit) sind die Alterseinstufungen für die Staatsregierung verbunden?

Antwort der Staatskanzlei Internetanbieter waren schon bislang verpflichtet, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte für Kinder und Jugendliche unzugänglich darzustellen. Der geplante Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bietet mit der Möglichkeit der freiwilligen Alterskennzeichnung mehr Einheitlichkeit und Transparenz. Unabhängig davon, ƒ

ƒ

dass auf den Portalen der Bayerischen Staatskanzlei keine Inhalte angeboten werden, „die geeignet sind, die Entwicklung zu einem eigenverantwortlichen, sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden Menschen zu hemmen, zu unterbrechen oder zurückzuwerfen“ (Beschreibung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte laut FSM: http://www.fsm.de/de/Entwicklungsbeeintraechtigung) und dass eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht,

wird die Bayerische Staatskanzlei ƒ ƒ

die Alterskennzeichnung für die von ihr verantworteten Portale durchführen und den Ressorts als Betreiber eigener Portale die Alterskennzeichnung empfehlen.

Der Aufwand kann derzeit nicht beziffert werden, zumal das Altersklassifizierungssystem und die technischen Standards noch unter den beteiligten Institutionen abgestimmt werden. So, wie das KennzeichnungsVerfahren derzeit geplant ist, wird der Aufwand als gering eingestuft. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen.

2. Abgeordnete Claudia Jung (FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie viel hat der Freistaat seit dem Start des DABDienstes (Digital Audio Broadcasting – DAB) in Bayern insgesamt investiert, da bekanntlich die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) nur bis Mitte Dezember eine letzte Frist gelassen hat, in der sich die Verhandlungspartner auf einen DABplus-Vertragsabschluss einigen müssen oder die bereits zugesagten Gebührenmittel für den DAB-Neustart würden wieder gesperrt, wie viel an Subventionen wurden davon für Privatradiobetreiber aufgewendet und wie viel der Gelder wurden davon allein bis heute für den Neustart mit DABplus ausgegeben?

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Antwort der Staatskanzlei Beginnend 1987 wurde im Rahmen eines europäischen Forschungsvorhabens unter Federführung der Bundesrepublik Deutschland die Einführung des digitalen terrestrischen Hörfunks (DAB) erprobt. In Bayern wurde im Jahr 1995 bis 1999 im Zusammenwirken von Staatsregierung, Bayerischem Rundfunk und Bayerischer Landeszentrale für neue Medien ein Pilotprojekt mit einem Gesamtvolumen von 24,4 Mio. Euro zur Erprobung und Markteinführung des DAB-Systems initiiert. Davon stammten 9,1 Mio. Euro aus der „Offensive Zukunft Bayern“. Dieses Projekt war Gegenstand der Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (Jahresbericht 2002). Insgesamt wurden 2.135 DAB-Geräte mit einem durchschnittlichen Preis von 2.200 Euro pro Stück gefördert. Keine Mittel erhielten die Privatradiobetreiber. Es gibt keine erneute staatliche Förderung des DAB-Neustarts. Dies ist vielmehr ein Projekt der Landesrundfunkanstalten und der Landesmedienanstalten. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat erstmals im 10. Bericht das Entwicklungsprojekt DAB anerkannt. Im 16. Bericht befand die Kommission, dass eine Fortführung der DAB-Finanzierung nicht in Frage komme. Um einen erfolgreichen Neustart der Digitalisierung zu ermöglichen, anerkennt die Kommission jedoch im 17. Bericht (TZ. 258) für den Fall, dass die Landesrundfunkanstalten der ARD die DAB-Ausstrahlung nicht aus Mitteln des Programmaufwands fortsetzen wollten, für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 ein Projektbudget in Höhe von 30 Mio. Euro. Diese Mittel können aber erst dann benutzt werden, wenn ein entsprechend neues Entwicklungsprojekt erfolgreich beantragt wurde. Dafür hat die KEF zwölf Kriterien festgelegt (17. KEF-Bericht TZ. 259), unter anderem eine parallele Beteiligung der Privaten. Gemäß § 40 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag können Gebührenmittel bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur und zur Versorgung des Landes sowie zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken verwendet werden. Im Rahmen der Organisation des lokalen und regionalen Hörfunks fördert die Bayerische Landeszentrale für neue Medien seit Jahren die Einführung von DAB. Konkrete Zahlen zum Umfang dieser Förderung, insbesondere für den Neustart von DABplus, liegen der Staatsregierung nicht vor.

3. Abgeordneter Markus Rinderspacher (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen leitet sie ein, um den ominösen „State Secretary for Federal and European Issues“ ausfindig zu machen, der sich dezidiert despektierlich über die außenpolitischen Kompetenzen von Ministerpräsident Horst Seehofer geäußert hat, welche dienstrechtlichen und sonstigen Konsequenzen drohen dem „Maulwurf“, kann definitiv ausgeschlossen werden, dass die Beamten Neumeyer und Hoehenberger oder die Europaministerin Müller gegenüber Dritten die außenpolitischen Grundfähigkeiten des Ministerpräsidenten in Zweifel gezogen haben?

Antwort der Staatskanzlei In den von Wikileaks veröffentlichen Dokumenten ist ein Sachverhalt beschrieben, der die Staatskanzlei berührt. Da es die Funktion des „State Secretary for Federal and European Issues“ in Bayern nicht gibt, ist unklar, wer die angeblichen Äußerungen gemacht haben soll. Die Staatskanzlei hat sich bemüht, im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb der Staatsregierung, den Sachverhalt aufzuklären. Dazu wurden auch Gespräche mit möglichen Gesprächsbeteiligten geführt. Keiner der Befragten hat eine solche Aussage bestätigt. Weitere Fragen stellen sich damit nicht.

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4. Abgeordnete Helga SchmittBussinger (SPD)

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Seite 3

Nachdem die Antwort der Staatskanzlei auf meine Anfrage zum Plenum vom 25. Oktober 2010 gem. § 74 GO zur unrechtmäßigen Nutzung des Dienstwagens durch Frau Karin Stoiber m.E. eine Nichtbeantwortung darstellt, Herr Ministerpräsident Seehofer sich seiner parlamentarischen Verantwortung nicht dadurch entziehen kann, dass er auf eine ungeprüfte Auskunft des Büros des Herrn Dr. Stoiber verweist und im Übrigen diese Auskunft nach meiner Information nicht der Wahrheit entspricht, frage ich die Staatsregierung, wann hat Frau Stoiber den Dienstwagen, welcher Herrn Dr. Stoiber nach seinem Ausscheiden als Ministerpräsident vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt wurde, im Jahr 2009 und im Jahr 2010 allein benutzt und welches war das Ziel und der jeweilige Zweck der Fahrt?

Antwort der Staatskanzlei Die in der Frage enthaltenen Unterstellungen werden zurückgewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort vom 11. November 2010 verwiesen. Sie gilt insbesondere für die nachgefragten Jahre 2009 und 2010.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

5. Abgeordneter Hubert Aiwanger (FW)

Ist der Staatsregierung der Sachverhalt bekannt, dass bei der geplanten Umgehung der B 299 Neuhausen – Weihmichl – Arth im Landkreis Landshut am Kreuzungspunkt mit der Bahntrasse bei Arth eine sechs Meter hohe und 1,5 Mio. Euro teure Überführung geplant ist, obwohl die Bahnstrecke zwei Kilometer später im Nichts endet und die Bahnstrecke schon jahrelang brachliegt, und hält die Staatsregierung es nicht auch für vernünftig, diesen Schildbürgerstreich der Errichtung dieser Überführung zu verhindern, wie es lokale Politiker und das Staatliche Bauamt Landshut auch fordern, und was hat die Staatsregierung bereits getan bzw. beabsichtigt sie zu tun, um die Entwidmung der Bahnstrecke zumindest ab dem Kreuzungspunkt mit der geplanten Umgehungsstraße zu erreichen, um so diese m.E. unsinnige Überführung zu verhindern?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Die angesprochene Situation am Kreuzungspunkt der geplanten Umgehung Weihmichl im Zuge der B 299 mit der vorhandenen Bahnlinie ist der Staatsregierung bekannt. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, eine Entwidmung der Bahnlinie Landshut – Neuhausen zu erreichen, da ein privates Bahnunternehmen (Bayern-Bahn Betriebsgesellschaft mbH) Interesse an der Nutzung der Bahnlinie angemeldet und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Bahnlinie getroffen hat. Dem konkreten Antrag mehrerer betroffener Kommunen, die Bahnlinie zu entwidmen, konnte durch die Aufsichtsbehörden (Regierung von Oberbayern) nach Allgemeinen Eisenbahngesetz (Bundesgesetz) deshalb nicht entsprochen werden.

Seite 4

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6856

Um weitere Verzögerungen für die Ortsumgehung Arth – Weihmichl zu vermeiden, hat die Bayerische Straßenbauverwaltung eine Vorentwurfsplanung aufgestellt, die zunächst von einem Verbleib der Bahnlinie ausgeht. Da nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz neue Kreuzungen mit Bahnlinien grundsätzlich höhenfrei auszubilden sind, führt dies zu der dargestellten Brückenlösung. Die Vorentwurfsplanung wurde im Juli 2010 dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Einholung des „Gesehen-Vermerks“ zugeleitet. Im Rahmen des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens für die Umgehung Weihmichl – Arth im Zuge der B 299 wird die Straßenbauverwaltung abhängig von der Nutzung der Bahnlinie die vorliegende Planung nochmals überprüfen und ggf. auch Alternativen weiterverfolgen.

6. Abgeordnete Sabine Dittmar (SPD)

Nachdem die neue Mainbrücke im Dezember 2009 fertig gestellt wurde und sich die Verkehrsbelastung der ohnehin sanierungsbedürftigen St 2277 – v.a. auch durch überregionalen Lkw-Verkehr, der die Ortsdurchfahrt als Abkürzung zwischen der BAB A3 und A 70 nutzt – erheblich gesteigert hat, frage ich die Staatsregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, diesen „Mautumgehungsverkehr“ zu unterbinden und ob sie sich vorstellen kann, ein nächtliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zu erlassen, und bis wann mit einer Realisierung der Sanierung der St 2277 zu rechnen ist?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der überregionale Lkw-Verkehr nach der Verkehrsfreigabe der neuen Mainbrücke in der Ortsdurchfahrt von Bergrheinfeld nicht zugenommen. Mit der neuen Westumfahrung steht auch eine bessere Alternative zur Verfügung. Ob eine besondere Gefahrenlage besteht, welche die Anordnung eines nächtlichen Fahrverbots für Lkw über 7,5 t gebietet, ist auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse zu beurteilen. Die Beurteilung muss durch das zuständige Landratsamt Schweinfurt erfolgen. Bis zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Bergrheinfeld wird dort jedoch eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Zudem wird die wegweisende Beschilderung verbessert. Mit der baulichen Sanierung der Ortsdurchfahrt ist aus heutiger Sicht ab der zweiten Jahreshälfte 2012 zu rechnen.

7. Abgeordnete Anne Franke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund des geplanten Brückenbaus bei Triebenbach frage ich die Staatsregierung, in welcher Form eine möglichst schnelle Entlastung der Anwohner der Schlossstraße in Laufen, in der die Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerte deutlich überschritten sind, durchführbar ist, in welchem Zeitraum mit dem Bau der Brücke bei Triebenbach zu rechnen ist und welche Chancen und Risiken durch den Bau der Brücke aus Sicht der Staatsregierung entstehen würden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Zur schnellen Entlastung der Anwohner der Schlossstraße von Feinstaub und Stickoxiden ist beabsichtigt, dort eine auf ein Jahr befristete Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h versuchsweise anzuordnen. Der Versuch soll durch das Landesamt für Umwelt zur Quantifizierung der Wirkungen begleitet werden.

Drucksache 16/6856

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Seite 5

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist das Projekt „Grenzbrücke südlich Laufen“ bisher in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ eingeordnet. Es wird deshalb derzeit nicht beplant. Voraussetzung für die Aufnahme der Planungen ist die Einordnung in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ anlässlich einer Fortschreibung des Bedarfsplans. Vorher können zum Zeitpunkt des Baus keine Angaben gemacht werden. Chancen des Brückenbaus: ƒ ƒ

Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Ortsdurchfahrt von Laufen, dadurch Entlastung von Staub und Abgasen sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit, Eröffnung von städtebaulichen Gestaltungsmöglichkeiten in Laufen (Schlossstraße).

Risiken des Brückenbaus: ƒ ƒ

FFH-Problematik (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet entlang der Salzach), bautechnische Schwierigkeiten aufgrund von schlechtem Baugrund (Seetone).

8. Abgeordnete Christa Naaß (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie teuer das Fachgutachten „Bedarfsanalyse zur Luftrettung in Bayern“ war, wie hoch die erforderlichen Investitionskosten für einen weiteren Rettungstransporthubschrauberstandort in Augsburg bzw. Donauwörth wären und welche aktuellen Planungen bestehen, im Falle eines Standortes Augsburg die „weißen Flecken“ in Nordschwaben und Westmittelfranken abzudecken?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Bedarfsanalyse zur Luftrettung in Bayern wurde auf der Grundlage eines Vertrags, der Gegenstand einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung war, vergeben. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sieht keine öffentliche Angebotsöffnung und auch keine allgemeine Veröffentlichung über das Vergabeverfahren vor. Vielmehr sind alle Angebote – auch nach der Vergabe – gemäß § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOL/A (Ausgabe 2006) sowie § 17 Abs. 3 VOL/A-EG (Ausgabe 2009) vertraulich zu behandeln. Die Höhe der Investitionskosten für die Einrichtung einer Rettungshubschrauberstation hängt von der örtlichen Infrastruktur ab und lässt sich erst bei der konkreten Planung der Bauausführung ermitteln. Da entsprechende Planungen bisher weder für Augsburg noch für Donauwörth vorliegen, kann die Frage nach der Höhe der Investitionskosten derzeit nicht beantwortet werden. Am 24. September 2010 habe ich daher mit der Sozialministerin Baden-Württembergs, Frau Dr. Stolz, in einem Gespräch beraten, ob durch eine Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann, da sich die nicht in die regelmäßigen 60-km-Einsatzradien von Rettungshubschraubern einbezogenen Gebiete Nordwest-Schwabens und Südwest-Mittelfrankens auf baden-württembergischer Seite fortsetzen. Gemeinsam mit den Krankenkassen soll geprüft werden, welche Verbesserungsmöglichkeiten insoweit bestehen und wie schnell diese umgesetzt werden können.

Seite 6

9. Abgeordneter Bernhard Pohl (FW)

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6856

Ich frage die Staatsregierung, wie bewertet sie das Modell eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in Mittelzentren als Alternative zur Fußgängerzone im Hinblick auf Machbarkeit, welche Erfahrungen bestehen bereits und welche rechtlichen Notwendigkeiten gibt es hier?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche sind eines von mehreren Instrumenten zur Verkehrsberuhigung in Ortschaften. Sie haben ebenso wie die Kennzeichnung als Fußgängerbereich ihre Grundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), vgl. insbesondere § 45 StVO. Daneben sind vor allem städtebauliche, straßenbauliche und straßenrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Mehrere bayerische Städte haben davon bereits Gebrauch gemacht. Die Erfahrungen dort sind weit überwiegend gut. Die Machbarkeit von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen kann jedoch nur im Einzelfall in Kenntnis der besonderen örtlichen Umstände beurteilt werden.

10. Abgeordneter Mannfred Pointner (FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie wird sich bei einem Bau der Westtangente Freising der Verkehr auf dem Teilstück der Staatsstraße 2084 durch das Gemeindegebiet von Kranzberg voraussichtlich entwickeln, mit welcher Zunahme von Lärmbelastung und Verkehrsproblemen ist dadurch zu rechnen und besteht nach dem Bau der Westtangente die Möglichkeit, die verkehrlichen Probleme, insbesondere die Situation der Fußgängerquerung im Ortsteil Thalhausen, mit Mitteln des Freistaats zu beheben?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Westtangente Freising ist ein Projekt der Stadt Freising. Die Staatsstraße 2084 war bei der letzten Straßenverkehrszählung 2005 im Gemeindegebiet von Kranzberg mit rd. 7.800 Kfz/24 h belastet. Ausweislich des im Rahmen der Planfeststellung erstellten Verkehrsgutachtens wird auf der Staatsstraße 2084 im Gemeindegebiet von Kranzberg für das Jahr 2025, jedoch ohne Westtangente Freising, eine Verkehrsbelastung von rd. 10.700 Kfz pro Tag erwartet. Mit Westtangente Freising wird eine Verkehrsbelastung von rd. 12.600 Kfz pro Tag prognostiziert. Damit wird jedoch keine hörbare Zunahme des Lärms verbunden sein, da das menschliche Ohr Lärmänderungen erst ab einer Verdoppelung des Verkehrs wahrnehmen kann. Die Staatsregierung erwartet durch den Bau der Westtangente Freising keine verkehrlichen Probleme auf der Staatsstraße 2084 im Gemeindebereich von Kranzberg. Sollten nach Fertigstellung der Westtangente Freising wider Erwarten Probleme bei der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Staatsstraße 2084 im Gemeindegebiet von Kranzberg, insbesondere im Ortsteil Thalhausen auftreten, wird die Bayerische Straßenbauverwaltung geeignete Maßnahme ergreifen, um die Situation zu verbessern.

Drucksache 16/6856

11. Abgeordnete Karin Pranghofer (SPD)

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Seite 7

Ich frage die Staatsregierung, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem vor etwa sieben Jahren eingerichteten Pilotprojekt, in Neu-Ulm und in München so genannte „Geschwindigkeitsmessanlagen“ aufzustellen und zu testen, und welche Gründe gibt es, diese Geschwindigkeitsmessanlagen in Bayern nicht zuzulassen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Grundsätzlich sind in Bayern alle Gemeinden ermächtigt, Geschwindigkeitsmessungen in ihrem Gemeindegebiet durchzuführen, sofern es sich bei den Überwachungsörtlichkeiten nicht um Bundesautobahnen oder Straßen mit mehreren Fahrbahnen für beide Richtungen mit baulicher Mitteltrennung handelt. Für die Geschwindigkeitsüberwachung an diesen Straßen ist die Genehmigung des Innenministeriums erforderlich. Der Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen („Starenkästen“) zur dauerhaften Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist aus fachlichen Gründen aber nur in Ausnahmefällen zu bejahen. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen entfalten erfahrungsgemäß nur in einem räumlich eng begrenzten Bereich positive Effekte auf das Geschwindigkeitsverhalten. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen die Standorte der Anlagen ortskundigen Fahrern sehr schnell bekannt sind. Auch durch den steigenden Ausrüstungsstandard von Fahrzeugen mit Navigationssystemen, in denen deutschlandweit eine Vielzahl von Standorten stationärerer Geschwindigkeitsmessanlagen geokodiert hinterlegt ist, wird diese Wirkung erzeugt. Dies zeigen auch die im Vergleich zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen in der Regel deutlich niedrigeren Beanstandungsquoten. In Bayern werden stationäre Geschwindigkeitsanlagen deshalb nur an Örtlichkeiten verwendet, an denen ein hohes Unfallrisiko bei einem gleichzeitig besonders hohen Verkehrsaufkommen besteht und eine dauerhafte Überwachung erforderlich oder eine andere Form von Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall im Aubinger Tunnel, einem Teilabschnitt des Autobahnrings BAB A 99, im Richard-Strauß-Tunnel als Teil des Mittleren Rings in der Landeshauptstadt München, auf einzelnen hoch belasteten Autobahnabschnitten oder auch im besonders unfallträchtigen Verflechtungsbereich des Autobahnendes der BAB A 8/Ost und des Mittleren Rings in München.

12. Abgeordnete Maria Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, welche Projekte wurden im Jahr 2010 in welcher Höhe aus dem Titel 883 01 in Kapitel 13 10 „Zuweisungen zum Bau von in gemeindlicher Sonderbaulast stehenden Ortsumfahrungen im Zuge von Staatsstraßen sowie zur Änderung von bestehenden Kreuzungen zwischen Staats- und Gemeindestraßen sowie zwischen Staats- und Gemeinde- und Kreisstraßen und zum Bau von unselbstständigen Radwegen sowie unselbstständigen Geh- und Radwegen an Staatsstraßen mit Übernahme der Änderungskosten bzw. Kosten durch die Gemeinde gemäß § 2 Abs. 3 FAG ÄndG 2009“ bezuschusst und wie hoch ist voraussichtlich der Haushaltsrest 2010?

Seite 8

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6856

Antwort des Staatsministeriums des Innern Im Jahr 2010 wurden bisher 149 Projekte in das FAG-Sonderbaulastprogramm aufgenommen und dabei Zuwendungen in Höhe von rd. 75 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Diese einzelnen Projekte können der beiliegenden Projektliste*) entnommen werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Baufortschritt. Ich gehe davon aus, dass abhängig von den Auszahlungsanträgen der Baulastträger, ein Haushaltsrest zum Jahresende 2010 von rd. 25 Mio. Euro verbleibt. Dieser Haushaltsrest ist bereits durch Förderzusagen bzw. Bewilligungsbescheide für laufende Projekte gebunden. *) von einem Abdruck der Anlage wurde abgesehen. Die Projektliste ist als pdf-Dokument hier einsehbar.

13. Abgeordnete Tanja Schweiger (FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie weit der aktuelle Planungsstand für die B 8 im Streckenabschnitt Weißmarter gediehen ist, wie die Staatsregierung vor dem Hintergrund erhöhter Unfallgefahr und der Lage des Streckenabschnitts in einem Wasserschutzgebiet die Notwendigkeit einer zusätzlichen „Kriechspur“ beurteilt und in welchem Umfang finanzielle Mittel für den Ausbau der B 8 eingeplant sind, damit diese Maßnahme ohne Verzögerung ergriffen werden kann?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Das Gesamtkonzept zum Ausbau des sog. „Weißmarter Berges“ im Zuge der B 8 umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Bundesstraße auf einer Länge von rund 4,3 km. Da der Straßenabschnitt im Einzugsgebiet der Trinkwasserversorgung der Stadt Neumarkt liegt, sind Schutzmaßnahmen nach den Richtlinien für Straßen in Wassergewinnungsgebieten vorgesehen. Für einen ersten Bereich mit einer Gesamtlänge von 550 Metern läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Nach Auslegung der Planunterlagen werden nun die Einwände zum Projekt beim Staatlichen Bauamt Regensburg bearbeitet. Dabei wird auch der Wunsch der Stadt Neumarkt nach Anlage einer zusätzlichen Kriechspur geprüft. Abschließend wird die Regierung der Oberpfalz als Planfeststellungsbehörde darüber entscheiden. Belastbare Aussagen zur späteren Finanzierung des Projekts können aus heutiger Sicht nicht getroffen werden. Inwieweit zum Zeitpunkt der Baureife Mittel für die Maßnahme zur Verfügung gestellt werden können, muss anhand der dann vorhandenen Haushaltsrahmen beurteilt werden.

14. Abgeordneter Reinhold Strobl (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie gedenkt sie der Bestandserhaltung im Bereich der Staatsstraßen und Brücken einen entsprechenden Stellenwert im kommenden Haushalt einzuräumen, nachdem der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 unter TNr. 17 festgestellt hat, dass mittlerweile 63 Prozent der Staatsstraßen in Bayern die Warn- bzw. Schwellenwerte für den Gesamtwert überschreiten und damit in einem so schlechten Zustand sind, dass Beobachtung bzw. unverzügliches Handeln notwendig sind?

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Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Staatsstraßen weisen in der Tat nicht überall einen Zustand auf, wie er der Netzbedeutung nach sein sollte. Deshalb wurden die Ausgaben für die Bestandserhaltung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert. Im Durchschnitt wurden in den Jahren 2006 bis 2009 für die Bestandserhaltung 90 Mio. Euro pro Jahr ausgegeben. Für 2010 werden ebenfalls Ausgaben in dieser Größenordnung erwartet. Das übergeordnete Ziel der Staatsregierung, auch in finanzpolitisch schwierigeren Zeiten dem Landtag einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen, führt jedoch auch zu Einschnitten bei den Investitionen im Staatsstraßenbau. Entsprechend der Bedeutung der Bestandserhaltung wollen wir in den kommenden Jahren den überwiegenden Teil der verfügbaren Mittel für die Bestandserhaltung einsetzen. Die Mittel für die Bestandserhaltung werden vor dem Hintergrund der regional unterschiedlichen Randbedingungen auf die Regierungsbezirke nach einem Schlüssel verteilt, der neben der Streckenlänge und der aktuellen Verkehrsbelastung vor allem den Erhaltungszustand sowie die Fläche und den Zustand der Brücken berücksichtigt. Damit wird ein möglichst bedarfsgerechter Einsatz der Mittel gewährleistet.

15. Abgeordnete Susanna Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, welche Konsequenzen aus dem Brand eines Seniorenheimes in Würzburg gezogen werden, in welchen Alten- und Pflegeheimen die baulichen Mindeststandards zur Einhaltung des Brandschutzes nicht erfüllt werden und welche landesweiten Regelungen zur Verwendung von Brandmeldeanlagen, Feuerund Rauchmeldern und für Fluchtwege in Alten- und Pflegeheimen die Staatsregierung auch im Hinblick auf die erschwerte Evakuierung für sinnvoll erachtet?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind Alten- und Pflegeheime Sonderbauten (Art. 2 Abs. 4 Nr. 9 BayBO), was bedeutet, dass die Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der Genehmigung über die Standardanforderungen der BayBO hinaus weitergehende Anforderungen stellen können, sofern dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren oder Nachteilen erforderlich ist (Art. 54 Abs. 3 Satz 1 BayBO). Bei Alten- und Pflegeheimen betrifft dies meist das Rettungswegsystem, da hier ein 2. Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr, der nach BayBO für Nicht-Sonderbauten regelmäßig ausreicht, wegen der Einschränkung der Mobilität der Heimbewohner nicht praktikabel ist. Eine eigene Rechtsverordnung (in Form einer Sonderbauverordnung oder -richtlinie), die spezielle Anforderungen nur für diesen Gebäudetyp enthielte, gibt es im bayerischen Bauordnungsrecht wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Fallgestaltungen nicht. Maßnahmen des anlagentechnischen Brandschutzes (Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen etc.) werden durch die BayBO regelmäßig nicht verlangt. Eine Forderung nach Brandmeldeanlagen für Alten- und Pflegeheime durch die Bauaufsichtsbehörden erfolgt bislang nur im Einzelfall. Sie sind dann meist erforderlich als Ausgleichsmaßnahme dafür, dass etwa von baulichen Anforderungen der BayBO abgewichen werden soll. In welchen Alten- bzw. Pflegeheimen die Mindestanforderungen der BayBO an den baulichen Brandschutz nicht eingehalten (bzw. Abweichungen vorliegen und diese nicht ausreichend kompensiert) werden, ließ sich in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln.

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Drucksache 16/6856

Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügte das angesprochene Wohnstift bzw. Pflegeheim St. Paul in Würzburg über bauliche und anlagentechnische Einrichtungen (bauliche Rettungswege, Brandmeldeanlage, wenn auch ohne automatische Detektion), die über die Standardanforderungen der damaligen wie der heutigen BayBO hinausgehen. Ohne genauere Kenntnis des Einzelfalls ist aber eine abschließende Bewertung der brandschutztechnischen Beschaffenheit des Gebäudes und damit auch die Beantwortung der Frage, ob und welche Konsequenzen aus dem Brand in Würzburg für andere Alten- bzw. Pflegeheime zu ziehen sind, noch nicht möglich.

16. Abgeordneter Dr. Paul Wengert (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, ob es zutreffend ist, dass sich die Übergabe des Abschnitts der BAB A 8 zwischen den Anschlussstellen Augsburg-West und Leipheim für den sechsspurigen Ausbau an den künftigen Konzessionär entgegen der bisherigen Planung, die diese Übergabe für Januar 2011 vorsah, verzögert, aus welchen Gründen ergibt sich diese Verzögerung und wie lange wird diese dauern?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Für den Ausbau der BAB A 8 zwischen Ulm und Augsburg ist der Entscheidungsprozess für die Auftragserteilung noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, den Auftrag bis Mitte Januar 2011 zu erteilen.

17. Abgeordnete Jutta Widmann (FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch waren 2010 die finanziellen Mittel für den Unterhalt der Staatsstraßen in Niederbayern, trifft es zu, dass von diesen Mitteln auch Gelder für den Neubau von Straßen verwendet wurden, und in welcher Höhe stehen 2011 Mittel für den Straßenunterhalt im Landkreis Landshut zur Verfügung?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen stehen im Jahr 2010 bayernweit 89 Mio. Euro zur Verfügung, davon sind 17,4 Mio. Euro für Niederbayern vorgesehen. Diese Mittel werden nach derzeitigem Stand voll und ganz für die Bestandserhaltung ausgegeben. Eine Umschichtung zugunsten des Neubaus von Staatsstraßen findet nicht statt. Der Haushaltsplan 2011/2012 ist noch nicht beschlossen. Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden, in welcher Höhe 2011 Mittel für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen im Landkreis Landshut zur Verfügung stehen werden.

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

18. Abgeordneter Franz Schindler (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen wird sie zur Umsetzung der Neuregelung der Sicherungsverwahrung, insbesondere hinsichtlich der sog. Altfälle, ergreifen, welche landesgesetzlichen Änderungen hält sie für erforderlich und wie hoch schätzt sie den Aufwand für die Schaffung und Ausstattung sog. Hafthäuser und den zusätzlichen Bedarf an Mitarbeitern zur Erfüllung der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgegebenen Anforderungen an die Sicherungsverwahrung ein?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Die Anfrage unterscheidet nicht zwischen dem künftigen Vollzug der Sicherungsverwahrung und der Behandlung der so genannten Altfälle. Für Letztere gilt aber das voraussichtlich zum 1. Januar 2011 in Kraft tretende (Bundes-)Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz – ThUG). In diesem sind die Voraussetzungen an eine Unterbringung für den Fall geregelt, dass ein nach wie vor gefährlicher Sicherungsverwahrter in Folge der EGMR-Entscheidung aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen sein wird. Der Freistaat Bayern hat das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) nach Art. 83 GG als eigene Angelegenheit auszuführen. Da der Vollzug des ThUG einer gesetzlichen Grundlage auf Landesebene bedarf, wird durch das Sozialministerium derzeit mit hohem Zeitdruck ein Gesetzentwurf erarbeitet, der dem Landtag nach einer entsprechenden Beschlussfassung des Ministerrats umgehend zugeleitet werden soll. Die unverzügliche Umsetzung des ThUG soll durch eine Ergänzung des Unterbringungsgesetzes erfolgen. Da es Unterbringungsvoraussetzung ist, dass der Betroffene eine psychische Störung hat und der Gesetzentwurf zum ThUG mehrfach die Vergleichbarkeit mit dem Unterbringungsrecht der Länder betont, ist allein dieses Vorgehen sachgerecht. Für den Vollzug der Sicherungsverwahrung gelten nach wie vor die Regelungen des bayerischen Strafvollzugsgesetzes, insbesondere des vierten Teiles (Artikel 159 ff. BayStVollzG). Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt den Vollzug der Sicherungsverwahrung stetig weiter, um den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts, zu genügen. Im Jahr 2010 wurde die Unterbringung der Sicherungsverwahrten in baulicher Hinsicht weiter verbessert. So verfügen die Sicherungsverwahrten zwischenzeitlich über größere Hafträume als Strafgefangene. Ferner wurde u.a. das Therapieangebot zugunsten der Sicherungsverwahrten im Vergleich zum Dezember 2009 stetig weiter ausgebaut. Die Planungen für ein neues Gebäude zur Unterbringung der Sicherungsverwahrten werden zurzeit mit Nachdruck betrieben. Die konkreten Kosten können im momentanen Planungsstadium noch nicht abschließend beziffert werden. Gleiches gilt derzeit für einen zusätzlichen Personalbedarf.

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

19. Abgeordneter Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer (FW)

Ich frage die Staatsregierung, ob der Schulstandort der Rusam-Grundschule in Sachsen bei Ansbach langfristig erhalten bleibt, da die Kommune aufgrund der fehlenden Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II plant, die Schule in mehreren Teilschritten zu sanieren und diese Investition über mehrere Jahre nur Sinn macht, wenn der Standort über den Sanierungszeitraum hinaus auch verlässlich langfristig gesichert ist?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die Rusam-Grundschule in Sachsen hat derzeit insgesamt 103 Schüler in fünf Klassen. Nach der aktuellen Schülerprognose sind für die nächsten Schuljahre folgende Schulanfängerzahlen an der Schule zu erwarten: 2011/2012: 2012/2013: 2013/2014: 2014/2015:

22 19 19 27.

Für eine Gefährdung des Schulstandortes bestehen derzeit keine Anhaltspunkte. Soweit in späteren Schuljahren in einzelnen Jahrgängen die Mindestschülerzahl von 13 Schülern nicht erreicht wird, besteht die Möglichkeit, jahrgangskombinierte Klassen zu bilden.

20. Abgeordnete Margarete Bause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele und welche freien Träger von Volksschulen haben in den Jahren 2008 und 2009 Mietkostenzuschüsse und Zuschüsse zu den Beförderungskosten erhalten und wie hoch waren jeweils diese Zuschüsse, aufgeteilt auf 2008 und 2009 und Träger?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Staatliche Leistungen für notwendige Mietaufwendungen von Trägern privater Volksschulen werden im Rahmen der staatlichen Förderung des notwendigen Schulaufwands privater Volksschulen nach Art. 32 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) aus Kap. 05 03 Tit. 684 57 bzw. Tit. 684 61 gewährt; die Förderquote für schulisch notwendige Aufwendungen liegt bei 80 Prozent. Staatliche Leistungen zum Schulaufwand umfassen neben Zuschüssen für Mietaufwendungen auch Zuschüsse für andere Kostenarten (z.B. für Geschäftsbedarf der Schule, Heizung, Strom, Wasser bzw. Abwasser, Reinigung, Instandhaltung der Schulanlage, Hausmeister, Lehrmittel etc.). Eine Aufgliederung der staatlichen Zuschüsse speziell für Mietaufwendungen der einzelnen Schulträger liegt nicht vor. Die staatlichen Leistungen an die Träger privater Volksschulen in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 für Aufwendungen für notwendige Schülerbeförderungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle. Bei den Daten handelt es sich teilweise um vorläufige Zahlen bzw. Schätzungen, da die endgültige Abrechnung der Aufwendungen teilweise noch aussteht.

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Private Volksschulen: Leistungen für die Schülerbeförderung nach Art. 32 BaySchFG – Übersicht über die Kalenderjahre 2008 und 2009 1 Schulart und Schule je Regierungsbezirk

Oberbayern Arche Nova Mont. für Alle (GS) Montessori-Schule Grassau Günther-Krasnitzky-Schule, Walchensee Montessori-Schule Bad Reichenhall Montessori-Schule Gilching Montessori-Schule Eichstätt Montessori-Schule Unterschleißheim Imanuel-Volksschule München Montessori-Schule Hausham Montessori-Schule des EmiLe Mont.-Schulvereins München Aton-Schule München Montessori-Schule Penzberg Montessori-Schule Kösching Heimvolksschule Wartenberg Heimvolksschule St. Josef, Tüßling Freie Waldorfschule Rosenheim Freie Waldorfschule Ismaning Japanische Internat. Schule München Erdkinderschule Lohkirchen Freie Waldorfschule Landsberg Rudolf-Steiner-Schule Gröbenzell Montessori Volksschule Pfaffenhofen Freie Waldorfschule Chiemgau, Prien Sinai-Grundschule der Isr.Kultusgemeinde Rudolf-Steiner-Schule München-Schwabing Heimvolksschule im Franziskushaus, Altötting Private Volksschule Holzkirchen Mont. Balanstr. München Montessori Volksschule Inning Heimvolksschule im kath. Landschulheim Grunertshofen, Moorenweis Rudolf-Steiner-Schule München-Daglfing Montessori-Volksschule Traunstein Theresia-Gerhardinger-Grundschule der Armen Schulwestern, München Montessori-Schule Niederseeon, Moosach Montessori-Volksschule Olching Montessori-Schule Bad Tölz Montessori-Schule Biberkor Montessori-Volkschule Peißenberg Montessori-Schule Kaufering Montessori Volksschule Freising Montessori-Volksschule Starnberg Montessori-Volksschule Aufkirchen

2 3 Förderfähige Kosten der Schülerbeförderung Summe 2008 Summe 2009 in € in €

2.052,24 14.740,00 18.826,00 2.801,00 26.297,00 42.797,00 20.366,00 40.000,00 34.500,00 30.200,00 keine Förderung 2.920,95 23.761,00 5.622,00 30.000,00 19.000,00 33.000,00 178.000,00 89.024,00 90.000,00 62.000,00 141.666,00 97.000,00 126.000,00 26.000,00 52.746,00 65.714 keine Förderung 102.687,00 124.153,00 44.000,00 106.797,00 45.000,00 136.477,00 149.188,00 57.646,00 190.867,00 257.999,00 147.346,00 75.336,00 219.064,00 167.937,00

9.398,00 17.500,00 20.765,00 8.610,26 27.611,00 23.000,00 37.500 38.860,00 36.124,00 36.000,00 5.785,00 19.020,00 24.949,00 9.456,00 28.217,00 20.094,00 35.147,00 52.327,00 85.927,00 93.565,00 84.018,00 121.716,00 87.234,00 46.431,00 27.763,00 49.366,00 67.921 25.699,00 112.020,00 139.792,00 45.860,00 90.000,00 46.715,00 148.070,00 133.811,00 95.000,00 200.410,00 151.866,00 150.205,00 85.693,00 192.697,00 158.404,00

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Reinhard-Wallbrecher-Schule München Heimvolksschule Niedernfels, Marquartstein Montessori-Volksschule Dietramszell Montessori-Volksschule Unterneukirchen Montessori-Volksschule Dachau Montessori-Volkschule Hohenbrunn Montessori Volksschule München Montessori-Schule Rohrdorf Pater-Rupert-Mayer Volksschule Pullach Private Isar-Volksschule München Johann-Michael-Sailer Volksschule, Ingolstadt Lukas-Volksschule München Bavarian-International-School, Schloß Haimhausen Munich International School Schloß Buchhof, Starnberg/Percha 8 Griechische Volksschulen, München/Dachau

Drucksache 16/6856 115.284,00 133.000,00 222.812,00 199.790,00 200.330,00 194.780,00 229.311,00 260.053,00 252.000,00 110.429,00 122.808,00 380.611,00 350.410,00 514.617,00 867.928,00

152.454,00 148.333,00 173.976,00 209.779,00 210.346,00 203.847,00 240.776,00 240.920,00 288.084,00 115.950,00 137.425,00 399.641,00 327.630,00 479.720,00 857.764,00

68.264,80 192.186,71 162.865,51 keine Förderung 118.095,00 112.000,00 202.200,00 58.642,26 340.260,96 22.955,27 409.024,39 467.000,00

68.705,37 171.557,54 165.809,43 171.689,08 123.469,93 109.186,50 206.866,22 104.637,02 324.972,61 26.374,80 434.801,56 440.699,75

3.905,68 17.173,77 6.560,20 74.000,00 126.797,73 95.341,00

6.851,03 21.128,20 7.693,45 72.700,00 127.568,00 128.895,50

Oberfranken Freie Waldorfschule (GS) Wernstein Montessori - Schule (GS) Bamberg Rudolf-Steiner-Schule(GS) Coburg Montessori - Schule (VS) Hof / Berg Montessori - Schule (VS) Kronach / Mitwitz Evangelische Bekenntnisschule (VS) Hof Montessori - Schule (VS) Bayreuth Montessori - Schule (VS) Forchheim

21.576,00 21.576,00 24.198,00 70.290,00 40.803,00 36.604,00 65.067,00 70.678,00

28.000,00 24.563,65 26.767,91 94.885,93 42.393,50 50.584,40 71.227,70 87.971,62

Mittelfranken Montessori-Grundschule Herzogenaurach Montessori-Schule Neusitz / Rothenburg Jenaplan-Grundschule Nürnberg Grundschule der Waldorfschule Wendelstein

14.185,00 33.828,00 13.439,00 55.135,00

13.141,06 43.660,00 11.563,02 60.000,00

Niederbayern Aktive Montessorischule Bayerwald Oberried Schule für ganzheitl. Leben und Lernen Essing Montessorischule Vilshofen Montessorischule Rotthalmünster Montessorischule Landau a. d. Isar Hauptschule der Salesianerinnen Oberroning Montessorischule Eggenfelden Abt-Joscio-Schule Niederalteich Montessorischule Geisenhausen Volksschule Seligenthal Montessorischule Passau Heimvolksschule St. Maria Fürstenzell Oberpfalz Montessori Weiden i.d.OPf. (GS) Montessori Sünching (GS) private Volksschule der Regensburger Domspatzen in Pielenhofen Montessori Amberg Montessori Regensburg Bischof-Manfred-Müller-Schule

Drucksache 16/6856

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Grundschule der Waldorfschule Erlangen Grundschule der Maria-Ward-Schule Nürnberg Montessori-Schule Erlangen Grundschule der Rudolf-Steiner-Schule Nürnberg Volksschule im Liebfrauenhaus Herzogenaurach Montessori-Schule Nürnberg Evangelische Schule Ansbach Montessori-Schule Lauf Volksschule der Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg Volksschulen der Republik Griechenland in Nürnberg Unterfranken Freie Aktive Landschule „Blumenwiese“ in Hendungen International-School Mainfranken Freie Waldorfschule in den Mainauen Haßfurt Priv. Montessori Volksschule Sulzbach-Soden Freie Waldorfschule Würzburg Priv. Montessori Volksschule Kinderkram in Sandberg Jenaplan-Schule Würzburg Private Katholische Volksschule im Elisabethenheim Würzburg PrivateVolksschule „Lern mit mir im universellen Leben“ Esselbach Private Katholische Volksschule Vinzentinum Würzburg Priv. Montessori Volksschule Würzburg-Zell Priv. Montessori Volksschule Schweinfurt Private Paul-Gerhardt-Volksschule Kahl am Main Schwaben Montessori Volksschule Deiningen (GS) Montessori-Volksschule Sonthofen (GS, HS) Freie Montessori-Volksschule Allgäu (GS, HS), Oberstaufen-Kalzhofen Lichtenstein-Rother-Volksschule Augsburg des Evangelischen Schulvereins Augsburg e.V. (Grundschule) Montessori-Volkschule (GS, HS) Weißenhorn Freie Reformpädagogische Volksschule (GS, HS) Kempten (Allgäu) Freie Volksschule Lindau (GS, HS) Freie Waldorfschule Augsburg Private Montessori-Volksschule (GS, HS) Weltkinderschule Günzburg Kath. Freie Volksschule (Grundschule) St. Michael, Neu-Ulm Montessori-Volksschule (GS, HS) Augsburg Private Montessori-Volksschule Dinkelscherben (GS, HS) Private Montessori-Volksschule Neu-Ulm Private Montessori-Volksschule Wertingen Franz-von-Assisi-Schule, Katholische Freie Volksschule Augsburg Gesamtsumme

Seite 15 68.856,00 39.285,00 39.419,00 16.490,00 13.958,00 143.520,00 108.147,00 164.708,00 212.215,00 319.551,00

68.300,36 47.940,60 32.140,22 15.385,65 16.843,24 160.523,93 102.385,56 180.078,73 225.032,38 314.458,20

30.689,40 keine Förderung 39.715,00 62.054,10 111.289,28 76.000,00 keine Förderung 12.371,70 205.000,00 45.104,85 316.013,32 380.000,00 64.562,74

43.809,92 10.800,00 42.900,00 68.917,20 92.000,00 106.000,00 55.890,51 13.376,80 205.000,00 50.215,95 314.114,58 396.790,00 69.564,55

keine Förderung 3.500,00 55.000,00

7.624,45 7.500,00 55.000,00

19.793,90

20.728,55

keine Förderung 27.104,00 7.705,70 32.368,35 18.460,00 36.330,70 20.000,00 347.786,67 108.510,30 225.000,00 343.033,42

16.494,00 27.104,13 7.668,75 60.636,17 44.099,30 35.921,50 45.000,00 310.118,65 63.828,76 200.000,00 356.523,72

13.911.887,90 14.236.272,40

Seite 16

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

21. Abgeordneter Thomas Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drucksache 16/6856

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse haben in diesem Jahr im Rahmen des Übertrittverfahrens einen Probeunterricht besucht, wie viele sind danach auf Hauptschule, Realschule oder Gymnasium übergetreten und wie viele sind aufgrund des Elternwillens, also zweimal Note 4, jeweils in Deutsch und Mathematik, übergetreten?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Für die Bestimmung der tatsächlichen Übertrittszahlen auf Landesebene wird auf die Abgängerdaten nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule aus dem Verfahren „Amtliche Schuldaten (ASD)“ zurückgegriffen. Diese werden stets zum Stichtag 1. Oktober erhoben. Dabei müssen diese Daten zunächst in einem komplizierten und sehr zeitaufwendigen Plausibilisierungsprozess auf mögliche Inkonsistenzen sowie Melde- bzw. Übertragungsfehler geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Nichtsdestotrotz kann auf eine derartige Datenplausibilisierung nicht verzichtet werden, da erst nach Abschluss dieses Verfahrens belastbare quantitative Aussagen aus dem Datenbestand abgeleitet werden können. Diese für die Beantwortung der Anfrage benötigten „Amtlichen Schuldaten“ liegen jedoch derzeit noch nicht vor, so dass alternativ auf die im Rahmen der Datenerhebungen zu den Ergebnissen des Probeunterrichts an Gymnasien bzw. Realschulen erhobenen Anmeldedaten zurückgegriffen wird. Diese Ende Mai 2010 erhobenen Anmeldedaten an Realschulen und Gymnasien entsprechen jedoch nicht in allen Fällen den tatsächlichen Übertritten bis Schuljahresbeginn 2010/2011, da beispielsweise die Ergebnisse des Nachtermins zum Probeunterricht nicht berücksichtigt sind bzw. es noch zu individuellen Änderungen bei der Übertrittsentscheidung bis Schuljahresanfang kommt. Probeunterricht an Realschulen (bezogen auf die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4): ƒ ƒ ƒ

Teilnehmer insgesamt: 10.276 Schülerinnen und Schüler, Probeunterricht mit Erfolg absolviert: 2.892 Schülerinnen und Schüler, Probeunterricht mit jeweils Note 4 in Deutsch und Mathematik absolviert (Möglichkeit zum Übertritt bei positivem Elternwillen): 1.686 Schülerinnen und Schüler.

Probeunterricht an Gymnasien (bezogen auf die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4): ƒ ƒ ƒ

Teilnehmer insgesamt: 2.731 Schülerinnen und Schüler, Probeunterricht mit Erfolg absolviert: 1.227 Schülerinnen und Schüler, Probeunterricht mit jeweils Note 4 in Deutsch und Mathematik absolviert (Möglichkeit zum Übertritt bei positivem Elternwillen): 290 Schülerinnen und Schüler.

Drucksache 16/6856

22. Abgeordneter Thomas Mütze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

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Da am 10. Dezember 2010 auf Einladung der lokalen Landtagsabgeordneten der CSU, Dr. Winfried Bausback und Peter Winter, am Friedrich-Dessauer-Gymnasium das „2. Aschaffenburger Schulforum“ mit dem Titel „Bayerisches Gymnasium – aktuelle Situation und Herausforderung“ mit Herrn Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle und den beiden einladenden Abgeordneten stattfinden soll, zu dem die Schulleiterinnen und Schulleiter, Mitglieder des Lehrerkollegiums, die Eltern- und Schülervertretungen der Gymnasien, Real- und Grundschulen in Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Referendare und Referendarinnen, interessierte Eltern und Schülerinnen und Schüler eingeladen sind, wobei es außerdem eine Ankündigung in der Lokalpresse gab, frage ich die Staatsregierung, ob eine solche Veranstaltung unter der Reihe „Schulforum“, was ja Überparteilichkeit suggeriert, hier aber nur CSU-Minister und -Abgeordnete an der Diskussion teilnehmen, abgehalten werden darf, ob der Veranstaltungsort, eine öffentliche Schule, für eine Parteiveranstaltung zulässig ist, und ob es nicht geboten ist, zu solchen Veranstaltungen alle lokalen Landtagsabgeordneten, zumindest Abgeordnete beider Regierungsparteien einzuladen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus An öffentlichen Schulen in Bayern gilt der Grundsatz politischer Neutralität. Politische Werbung ist demnach im Rahmen von Schulveranstaltungen nicht zulässig (Art. 84 Abs. 2 Gesetz über das Bayerisches Erziehungsund Unterrichtswesen – BayEUG). Die Schule darf nicht als Plattform für politische Werbung genutzt werden. Hiervon abzugrenzen sind reine Informationsveranstaltungen, die nicht den Charakter politischer Werbung tragen. Da die Schule auch den Auftrag zur politischen Bildung der Schülerinnen und Schüler hat, erfordert das Verbot politischer Werbung nicht „politische Abstinenz“ der Schule. Anders stellt sich die Situation bei der reinen Nutzung von Schulgebäuden für politische Veranstaltungen dar: Bei schulischen Veranstaltungen (originären oder vom Schulleiter ausdrücklich zu solchen erklärten) greift das Verbot der politischen Werbung nach Art. 84 Abs. 2 BayEUG. Außerhalb dieser schulischen Veranstaltungen kommt das Verfügungsrecht des zuständigen Aufwandsträgers zum Tragen, der auch schulfremde Nutzungen der Schulanlage, z.B. also politische Veranstaltungen, zulassen kann. Die als Schulaufwandsträger zuständigen kommunalen Körperschaften entscheiden dabei im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, ob und in welchem Umfang sie ihre Schulgebäude an politische Parteien und Wählergruppen überlassen. Aus dem Demokratieprinzip und aus dem Grundsatz der Freiheit der Wahl ergibt sich, dass sie dabei zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet sind und wegen des Gleichheitssatzes nicht einzelne Parteien oder Wählergruppen zulassen dürfen und andere dagegen nicht (vgl. für die insoweit privilegierten Parteien § 5 Parteiengesetz, im Übrigen Art. 3 Abs. 1 GG). Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass zu der Veranstaltung einer Partei auch Vertreter der anderen Parteien zuzulassen sind. Bei der Entscheidung über die Zulassung derartiger schulfremder Nutzungen hat der zuständige Aufwandsträger die schulischen Belange zu wahren und sich mit der Schulleitung insbesondere über gegebenenfalls entgegenstehende schulische Veranstaltungen abzustimmen (vgl. Art. 14 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz). Es wird darauf zu achten sein, dass die schulfremde Nutzung keine Auswirkungen auf den schulischen Bereich hat. Im konkreten Fall hat eine Nachfrage beim Schulleiter des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums Aschaffenburg ergeben, dass es sich bei der in Frage stehenden Veranstaltung nicht um eine Schulveranstaltung handele, sondern sie vielmehr auf Einladung der Landtagsabgeordneten Bausback und Winter außerhalb der Schulzeit stattfinde; Einladende sei mithin nicht die Schule. Die Abgeordneten hätten sich an den zuständigen Sachaufwandsträger gewandt und dort die Nutzung der Schulaula abgeklärt.

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

23. Abgeordneter Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD)

Drucksache 16/6856

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Schülerinnen und Schüler dürfen an den bayerischen Gymnasien in welchen Jahrgangsstufen auf Probe vorrücken (bitte nach MBBezirken aufgeteilt und im Verhältnis zur Gesamtzahl angeben)?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Jährlich werden zum Stichtag 1. Oktober an den allgemein bildenden Schulen im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ die Schülerdaten des laufenden Schuljahres sowie die Abgänger- und Absolventendaten für den vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum erhoben. Bevor belastbare quantitative Aussagen aus dem Datenbestand abgeleitet werden können, durchlaufen die erhobenen Daten zeitaufwändige Plausibilisierungsprozesse, die für die diesjährige Erhebung nicht vor Frühjahr 2011 abgeschlossen sein werden. Aus diesem Grund muss bei der Beantwortung der Frage auf die amtlichen Daten des Schuljahres 2009/2010 zurückgegriffen werden, die die am Ende des Schuljahres 2008/2009 auf Probe vorrückenden Schüler beinhalten. Nachfolgende Tabelle weist für das Schuljahr 2009/2010 in Aufgliederung nach MB-Bezirken für die Jahrgangsstufen 6 bis K12 die Anzahl der Schüler am Gymnasium und darunter die Anzahl der Schüler, die auf Probe in die entsprechende Jahrgangsstufe vorgerückt sind, aus. So sind in Bayern beispielsweise insgesamt 54 Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres 2008/2009 das Ziel der Jahrgangsstufe 5 nicht erreicht haben, zum Schuljahr 2009/2010 auf Probe in die Jahrgangsstufe 6 vorgerückt – gemessen an der Schülerzahl in Jahrgangsstufe 6 im Schuljahr 2009/2010 ergibt sich ein Anteil von 0,11 Prozent. Tabelle. Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis K12 am Gymnasum im Schuljahr 2009/10, die auf Probe vorgerückt sind Schüler am Gymnasium im Schuljahr 2009/10 im MB-Bezirk Jahrgangsstufe

6

7

8

9

10

11

K12

zusammen

Schülergruppe

Schüler insg. darunter auf Probe vorgerückt Anteil Schüler insg. darunter auf Probe vorgerückt Anteil Schüler insg. darunter auf Probe vorgerückt Anteil Schüler insg. darunter auf Probe vorgerückt Anteil Schüler insg. darunter auf Probe vorgerückt Anteil Schüler insg. darunter auf Probe vorgerückt Anteil Schüler insg. darunter auf Probe vorgerückt Anteil Schüler insg. darunter auf Probe vorgerückt Anteil

Oberbayern (Ost)

Oberbayern (West)

Niederbayern

9 543

9 509

4 176

23 0,24% 8 964

7 0,07% 8 808

1 0,02% 4 012

40 0,45% 8 338

10 0,11% 8 228

71 0,85% 7 702

Oberpfalz

Bayern insgesamt

Oberfranken

Mittelfranken

Unterfranken

3 980

4 114

7 264

5 121

6 425

50 132

3 0,08% 3 763

3 0,07% 4 112

12 0,17% 6 696

3 0,06% 4 779

2 0,03% 6 148

54 0,11% 47 282

5 0,12% 3 871

13 0,35% 3 498

13 0,32% 3 853

17 0,25% 6 381

8 0,17% 4 495

10 0,16% 5 512

116 0,25% 44 176

22 0,27% 7 861

2 0,05% 3 558

9 0,26% 3 204

13 0,34% 3 688

25 0,39% 6 142

15 0,33% 4 516

20 0,36% 5 377

177 0,40% 42 048

72 0,93% 7 362

44 0,56% 7 498

7 0,20% 3 461

9 0,28% 3 324

28 0,76% 3 786

37 0,60% 6 073

12 0,27% 4 520

30 0,56% 5 361

239 0,57% 41 385

40 0,54% 6 091

23 0,31% 5 995

7 0,20% 2 955

6 0,18% 2 787

15 0,40% 3 245

30 0,49% 5 017

8 0,18% 3 769

22 0,41% 4 568

151 0,36% 34 427

56 0,92% 6 603

47 0,78% 6 682

6 0,20% 3 150

3 0,11% 3 051

19 0,59% 3 649

26 0,52% 5 756

13 0,34% 4 242

29 0,63% 5 075

199 0,58% 38 208

86 1,30% 54 603

93 1,39% 54 581

14 0,44% 25 183

7 0,23% 23 607

26 0,71% 26 447

81 1,41% 43 329

20 0,47% 31 442

27 0,53% 38 466

354 0,93% 297 658

388 0,71%

246 0,45%

42 0,17%

50 0,21%

117 0,44%

228 0,53%

79 0,25%

140 0,36%

1 290 0,43%

Schwaben

Drucksache 16/6856

24. Abgeordneter Prof. Dr. Michael Piazolo (FW)

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

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Ich frage die Staatsregierung, inwieweit und in welchem personellen Umfang plant sie, angesichts steigender Studierendenzahlen im Zuge des doppelten Abiturjahrgangs und der Aussetzung der Wehrpflicht, tatsächlich Gymnasiallehrer an den bayerischen Hochschulen einzusetzen bzw. wird immer noch die stets genannte Zahl von 650 angestrebt oder verbleiben diese 650 Lehrer (nicht die Stellen!) weiterhin an den Gymnasien?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Es ist geplant, auf konkreten Wunsch der Universitäten hin Versetzungen von Gymnasiallehrkräften an die Hochschulen zu ermöglichen. Dies soll allerdings nicht in Form einer zentral durchgeführten Maßnahme, wie etwa durch eine Ausschreibung, initiiert werden. Vielmehr können Lehrkräfte nach einem vorausgehenden Kontakt und entsprechendem Interesse einer Universität für eine Versetzung freigegeben werden, wenn die Unterrichtsversorgung der abgebenden Schule dadurch nicht gefährdet wird. Eine bestimmte Größenordnung bei der Anzahl der Lehrkräfte wird dabei nicht angestrebt. Der Umfang der schließlich realisierten Versetzungen wird sich im Wesentlichen aus der Eignung der Lehrkräfte aus Sicht der Hochschulen und den tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten ergeben.

25. Abgeordnete Simone Tolle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem an der Friedrich-Fischer-Schule (FOS/BOS) in Schweinfurt seit Jahren die Schülerinnen- und Schülerzahlen steigen und permanente Raumnot herrscht, mittlerweile wird im Schichtbetrieb unterrichtet, frage ich die Staatsregierung, wie sie Unterrichtsschichtbetrieb als Instrument zur Behebung von Raumnot einschätzt (auch pädagogisch), welche Mittel der Staatsregierung als Rechtsaufsicht zur Verfügung stehen und unter welchen Voraussetzungen die Staatsregierung als Rechtsaufsicht zur Behebung der unhaltbaren Zustände und zur Wiederherstellung eines ordentlichen Unterrichtsbetriebes eingreifen wird?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Aktuelle Raumsituation an der Staatlichen Beruflichen Oberschule Schweinfurt Zurzeit werden an der Staatlichen Beruflichen Oberschule Schweinfurt zwei 11. Klassen der Fachoberschule montags und mittwochs von 13:15 Uhr bis 18:00 Uhr und an den übrigen Tagen von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr beschult. Diese Verlagerung der Unterrichtszeit in den Nachmittag ist nicht zufriedenstellend, deshalb wird von Landrat Leiterer (Landkreis Schweinfurt) und Oberbürgermeister Remmele (Stadt Schweinfurt) im Zusammenwirken mit der Schulleitung eine zeitnahe Lösung noch für dieses Schuljahr gesucht. Auf jeden Fall wird durch den kommunalen Zweckverband als zuständigem Schulaufwandsträger für das Schuljahr 2011/2012 eine dauerhafte Lösung für 10 bis 12 Klassenräume in Aussicht gestellt.

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6856

Verantwortung des kommunalen Schulaufwandsträgers und staatliche Rechtsaufsicht Die Bayerische Verfassung verpflichtet Staat und Kommunen, bei der Gründung und beim Schulbetrieb einer öffentlichen Schule zusammenzuwirken (Art. 133 Abs. 1 BV). Bei staatlichen Schulen bedeutet dies, dass entsprechend der Aufwandsverteilung zwischen Staat und kommunaler Gebietskörperschaft der Staat den Personalaufwand und die jeweilige Kommune den Schulaufwand zu tragen haben (Art. 6 und 8 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG). Den Schulaufwand für die Staatliche Berufliche Oberschule Schweinfurt trägt der kommunale Zweckverband FOS/BOS Schweinfurt (Stadt und Landkreis Schweinfurt). Im Hinblick auf staatliche Schulen hat der einzelne Schüler außerdem einen subjektiven Rechtsanspruch darauf, entsprechend seiner Eignung und Leistung die Schulart, Ausbildungsrichtung und Fachrichtung frei zu wählen (Art. 44 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG). Aus dem Gebot des Zusammenwirkens von Staat und Kommunen bei öffentlichen Schulen, der Aufgabenverteilung hinsichtlich Personal- und Schulaufwand bei staatlichen Schulen und dem gesetzlichen Rechtsanspruch des einzelnen Schülers auf freie Schulwahl unter den staatlichen Schulen folgt, dass Staat und Kommunen insgesamt gesehen ein ausreichendes Angebot an Schulen in der jeweiligen Schulart und Ausbildungsbzw. Fachrichtung bereitstellen müssen. Mittelbar hat dies für den einzelnen kommunalen Schulaufwandsträger zur Folge, dass er das entsprechende Angebot an Schulgebäuden auf seinem Gebiet vorzuhalten hat, wenn auf absehbare Zeit keine Ausweichmöglichkeiten zu anderen Schulstandorten bestehen. Die staatliche Aufsicht über die Staatliche Berufliche Oberschule Schweinfurt ist geteilt: Die Schulaufsicht, die für die Planung und den ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebs verantwortlich ist, hat ihren Schwerpunkt auf der pädagogischen Seite (Art. 111 Abs. 1 BayEUG). Demgegenüber ist die Verantwortung des kommunalen Zweckverbands für die Schulanlage an sich eine Aufgabe im eigenen kommunalen Wirkungskreis. Die aufsichtliche Überwachung dieser kommunalen Aufgabe ist Angelegenheit der kommunalen Rechtsaufsicht (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. BaySchFG; Art. 108 ff. Bayerische Gemeindeordnung – GO). Inwieweit der Zustand eines Schulgebäudes ein rechtsaufsichtliches Einschreiten erforderlich macht, kann allgemein nicht beantwortet werden. Im konkreten Einzelfall der Staatlichen Beruflichen Oberschule Schweinfurt ist dieser Zustand nicht gegeben, zumal vom Schulaufwandsträger eine zeitnahe Lösung der Raumprobleme in Aussicht gestellt wird.

26. Abgeordnete Angelika Weikert (SPD)

Sind die Teilnehmer von Trainee-Programmen zur Gewinnung von Lehrernachwuchs in den Mangelfächern Mathematik, Physik und Informatik von der Absenkung der Eingangsbesoldung auf A 12 betroffen oder gibt es einen Vertrauensschutz für diese Gruppe und damit auf die Konditionen, die ihnen bei der Einstellung zugesichert wurden?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die Staatsregierung hat vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtags über den künftigen Doppelhaushalt beschlossen, dass Beamte, die zwischen dem 1. Mai 2011 und dem 30. April 2013 ihr erstes Amt verliehen bekommen, für eine bis zum 30. April 2013 befristete Übergangszeit ein betragsmäßig verringertes Grundgehalt beziehen. Für Personen, die sich derzeit in einem Trainee-Programm an beruflichen Schulen befinden, bedeutet dies, dass sie bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe zum September 2011 (20 Monate) bzw. September 2012 (acht Monate) befristet bis einschließlich April 2013 das Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe A 12 statt aus A 13 erhalten.

Drucksache 16/6856

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Das Statusamt bleibt von dieser Maßnahme unberührt, was sich auch auf alle mit dem Statusamt verknüpften Besoldungsleistungen außerhalb des Grundgehalts (Zulagen, Mehrarbeitsvergütung etc.) auswirkt. Den Trainees an beruflichen Schulen wurde in Aussicht gestellt, mit der erfolgreichen Beendigung der Trainee-Maßnahme die Lehramtsbefähigung für berufliche Schulen zu erlangen und somit im Statusamt des Studienrats in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden zu können. Weitergehende Zusicherungen, insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Grundgehalts, wurden ihnen nicht gegeben. Unabhängig davon ist aber auch bei einer temporären Absenkung des Grundgehalts davon auszugehen, dass sich der Nettobezug der Trainees in der Regel deutlich gegenüber ihrem derzeitigen Nettoeinkommen aus einem Arbeitsvertrag der Entgeltstufe E 13 (TV-L) erhöhen dürfte.

27. Abgeordnete Margit Wild (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, trifft es zu, dass sie darauf hinwirkt, dass an Grundschulen jahrgangskombinierte Klassen eingerichtet werden, auch wenn eine Reduzierung der Zahl der Klassen nicht erforderlich ist, welche Auswirkungen hat der Anstieg der Zahl von jahrgangskombinierten Klassen auf die Personalsituation an den Grundschulen und beabsichtigt die Staatsregierung, das Nebeneinander von jahrgangsreinen und jahrgangskombinierten Klassen zukünftig zugunsten einer einheitlichen jahrgangskombinierten Klassenstruktur aufzulösen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nach Art. 32 Abs. 2 S. 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) können an den Grundschulen sowohl Jahrgangsklassen geführt als auch zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Staatlichen Schulamt. Jahrgangskombinierte Klassen werden zunehmend auch dann errichtet, wenn dies keine Reduzierung der Klassenzahl zur Folge hat. Das Staatsministerium steht einer solchen Entwicklung aus pädagogischen Gründen positiv gegenüber. Die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden für Differenzierungsmaßnahmen erfolgt aus dem Personalbudget des Staatlichen Schulamts oder durch den Einsatz von Förderlehrern. Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, das Nebeneinander von jahrgangsreinen und jahrgangsgemischten Klassen in den Richtlinien zur Klassenbildung entgegen der gesetzlich verankerten Gleichrangigkeit der beiden Klassenbildungsformen zu verbieten.

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Drucksache 16/6856

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

28. Abgeordneter Dr. Sepp Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, bei welchen nichtstaatlichen Kultureinrichtungen in Bayern, die Zuwendungen aus dem Haushalt des Freistaats erhalten, sitzen Vertreterinnen und Vertreter des Freistaats in Aufsichts- oder Steuerungsgremien wie z.B. einem Stiftungsrat, Aufsichtsrat oder Vorstand, welche Rechtsform haben diese Kultureinrichtungen jeweils und in welcher Funktion übernehmen die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter des Freistaats diese Aufgabe?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst In folgenden nichtstaatlichen Kultureinrichtungen des Kunstbereichs sind Vertreterinnen bzw. Vertreter des Freistaats Bayern in Aufsichts- und Steuerungsgremien vertreten: Bayerische Landesstiftung, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts: Beschlussorgan der Landesstiftung ist der Stiftungsrat mit dem Ministerpräsidenten als Vorsitzenden, dem Staatsminister der Finanzen als stellvertretenden Vorsitzendem sowie Vertretern des Landtags und der Obersten Staatsbehörden. Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie, gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts: Vorsitzender des Stiftungsrats ist kraft Gesetzes der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Weiteres Mitglied im Stiftungsrat ist ein Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen. Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt-Gesellschaft mbH: Mitglieder im Aufsichtsrat sind die beiden Musikreferenten des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Ref. B 6 und B 7). Es war ausdrücklicher Wunsch des Bayerischen Musikrats, dass der Freistaat Bayern als Hauptzuwendungsgeber mit zwei von sieben Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten ist. Bayerische MusikAkademie Alteglofsheim: Träger der Musikakademie ist der Zweckverband Bayerische MusikAkademie Alteglofsheim. Verbandsmitglieder sind u.a. der Freistaat Bayern und der Bayerische Musikrat. Der Zweckverbandsversammlung gehört als Vertretung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ref. B 6 als Verbandsrat an (Stimmanteil des Freistaates: 50 Prozent). Bayerische Musikakademie Marktoberdorf: Träger der Musikakademie ist die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH. Das Kuratorium wird vom Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geleitet. Weiteres Mitglied im Kuratorium ist ein Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen.

Drucksache 16/6856

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Bayreuther Festspiele GmbH: Gesellschafter sind zu je einem Viertel die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Stadt Bayreuth und die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V.. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Leiter des Grundsatzreferats für Beteiligungen des Freistaats Bayern im Staatsministerium der Finanzen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst; weiteres Mitglied im Verwaltungsrat ist der Leiter der Haushaltsabteilung des Staatsministeriums der Finanzen. Richard-Wagner-Stiftung, Stiftung des privaten Rechts: Vorsitzender des Stiftungsrats ist der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Vorsitzender des Stiftungsvorstands ist der Theaterreferent (Ref. B 2) des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Stiftung Haus der Kunst gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH: Der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist gemäß Satzung kraft seines Amtes Vorsitzender des Aufsichtsrats. Von den übrigen neun Mitgliedern des Aufsichtsrats werden weitere vier auf Vorschlag des Freistaats Bayern, jeweils zwei auf Vorschlag der Jörg Schörghuber Stiftung und der Gesellschaft der Freunde der Stiftung Haus der Kunst e.V. und eines auf Vorschlag der Ausstellungsleitung Große Kunstausstellung im Haus der Kunst e.V. gewählt. Hofer Symphoniker gemeinnützige GmbH: Mitglied im Aufsichtsrat ist der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Germanisches Nationalmuseum, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts: Von den 26 Mitgliedern des Verwaltungsrats werden drei vom Freistaat Bayern benannt; dies sind der Leiter der Abt. B und der Museumsreferent (Ref. B 3) des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie die Generaldirektorin des Bayerischen Nationalmuseums. Deutsches Museum, Anstalt des öffentlichen Rechts: Dem Kuratorium, dessen Mitglieder die Zahl von 400 nicht überschreiten soll, gehören neben dem Ministerpräsidenten u.a. die Staatsminister der Finanzen sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst an. BF Medien GmbH: Alleiniger Gesellschafter ist die Bayreuther Festspiele GmbH. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Leiter des Grundsatzreferats für Beteiligungen des Freistaats Bayern im Staatsministerium der Finanzen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst; weiteres Mitglied ist der Leiter der Haushaltsabteilung des Staatsministeriums der Finanzen. FilmFernsehFonds Bayern (FFF), GmbH: Zu den Gesellschaftern gehört u.a. der Freistaat Bayern. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Leiter der Staatskanzlei, Herr Staatsminister Siegfried Schneider. Mitglieder im Aufsichtsrat sind der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Leiter der Abteilung V des Staatsministeriums der Finanzen.

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6856

Stiftung Staatstheater Nürnberg, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts: Die Stiftung wird je zur Hälfte von der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern getragen. Vorsitzender des Stiftungsrats ist der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Weitere Vertreter des Freistaats Bayern sind der Leiter der Abt. F des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der für den Epl. 15 zuständige Referent des Staatsministeriums der Finanzen. Landestheater Coburg: Träger des Theaters ist die Stadt Coburg. Vertreter des Freistaats Bayern im Verwaltungsausschuss sind der Leiter der für die Kunstförderung zuständigen Abteilung der Regierung von Oberfranken, Herr MdL Jürgen W. Heike als Wahlkreisabgeordneter und die Leiterin des Finanzamts Coburg. Theater Hof GmbH: Alleiniger Gesellschafter ist der Zweckverband Nordostöberfränkisches Städtebundtheater Hof. Vertreter des Freistaats Bayern im Aufsichtsrat ist der Theaterreferent (Ref. B 2) des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

29. Abgeordneter Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, auf Grundlage welcher Kriterien eine Gebührenhöhe von bis zu 2.000 Euro für berufsbegleitende Studiengänge vorgesehen ist, welche weiteren Bestimmungen und Befreiungstatbestände die Verordnung betreffend der Gebührenerhebung in berufsbegleitenden Studiengängen beinhalten soll, und ob sie die Einschätzung teilt, dass durch die im Gesetzesentwurf der Staatsregierung dargelegten Regelungen zum berufsbegleitenden Studium das Kaufen eines Studienplatzes ermöglicht würde?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes und des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (Drs. 16/6026 vom 19. Oktober 2010) sieht durch eine Änderung des Art. 71 Abs. 8 BayHSchG vor, dass die Höhe der Gebühren für eine berufsbegleitenden Studiengang nach dem Aufwand der Hochschule und nach der Bedeutung der Leistung für die Studierenden oder Gaststudierenden zu bemessen ist und das Nähere durch Rechtsverordnung bestimmt wird (§ 1 Nr. 23 des Gesetzentwurfs). Die in der Begründung zum Gesetzentwurf für das berufsbegleitende Studium genannte Gebührenhöhe von 2.000 Euro pro Semester berücksichtigt einerseits, dass im Hinblick auf verfassungsrechtliche Grundsätze zur Freiheit der Berufswahl und zum Sozialstaatsprinzip die Gebühr so zu bemessen ist, dass sie den Zugang zu dem Studienangebot auch faktisch ermöglicht. Andererseits orientiert sie sich am Aufwand der Hochschulen für die in berufsbegleitenden Studiengängen studiengangspezifisch zusätzlich erforderliche Infrastruktur. Dieser wurde im Rahmen der bereits erfolgten Einrichtung von berufsbegleitenden Modellstudiengängen zum WS 2010/2011 ermittelt. Der Berechnungsmaßstab, der der Gebührenbemessung zugrunde liegt, berücksichtigt dabei die gesamten zusätzlichen, der Hochschule insoweit entstehenden Personal- und Sachkosten, die z.B. die spezifische Organisationsform oder der zusätzlich anfallende Verwaltungsbedarf der Veranstaltungen verursacht. Die Gebühr dient ausschließlich der Finanzierung des konkreten mit dem Angebot verbundenen Mehraufwands.

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Der Entwurf einer vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen zu erlassenden Verordnung zur Änderung der Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) befindet sich derzeit in der Ressortanhörung. Sie soll zum 15. März 2011 in Kraft treten und ab dem Sommersemester 2011 Anwendung finden. Der Entwurf sieht betreffend der Gebührenerhebung in berufsbegleitenden Studiengängen folgende Bestimmungen und Befreiungstatbestände vor: ƒ

§ 1 Abs. 2 [neu] HSchGebV: „... Für das Studium in einem berufsbegleitenden Studiengang (Art. 56 Abs. 4 BayHSchG) können abweichend von Art. 71 Abs. 1 BayHSchG Gebühren erhoben werden. ...“

ƒ

§ 2 Abs. 4 [Neufassung] HSchGebV: „... Die Höhe der Gebühr für das berufsbegleitende Studium beträgt – unbeschadet der Regelung in Abs. 3 – höchstens 2.000 Euro pro Semester; in ingenieur- und naturwissenschaftlichen berufsbegleitenden Studiengängen, die einen erhöhten Ausbildungsaufwand erfordern, beträgt die Höhe der Gebühr höchstens 3.000 Euro pro Semester. Für die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen aus berufsbegleitenden Studiengängen im Rahmen eines Modulstudiums oder eines Gaststudiums werden anteilige Gebühren erhoben. Der Aufwand nach Abs. 1 Satz 1 besteht aus den gesamten zusätzlichen, für solche Veranstaltungen entstehenden Personal- und Sachkosten, wie sie z. B. durch die spezifische Organisationsform oder den zusätzlich anfallenden Verwaltungsbedarf der Veranstaltung verursacht werden. Über die entsprechenden Grundlagen für die Gebührenfestsetzung sowie die voraussichtliche Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Aufzeichnungen zu führen. ...“

ƒ

§ 3 Abs. 3 [neu] HSchGebV: „...Für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang ist die Gebühr zu ermäßigen oder von einer Gebührenerhebung abzusehen, wenn die Erhebung auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Regelungen in Art. 71 Abs. 8 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 7 BayHSchG eine unzumutbare Härte darstellt. ...“

ƒ

§ 4 Abs. 3 [neu] HSchGebV: „... Die Gebühr für die Teilnahme an berufsbegleitenden Studiengängen ist mit der Immatrikulation oder Rückmeldung zu entrichten. ...“

Die Einschätzung, dass durch die im Gesetzentwurf der Staatsregierung dargelegten Regelungen zum berufsbegleitenden Studium das „Kaufen eines Studienplatzes“ ermöglichen würde, wird nicht geteilt. Berufsbegleitende Studiengänge unterscheiden sich hinsichtlich des Zugangs und der Zulassung nicht von den bisherigen grundständigen Studiengängen. Bewerberinnen bzw. Bewerber, die einen solchen Studiengang aufnehmen möchten, müssten die für den jeweiligen Studiengang erforderlichen allgemeinen Qualifikations- und Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.

30. Abgeordnete Dr. Simone Strohmayr (SPD)

Vor dem Hintergrund der Schlosssanierung in Friedberg/Schwaben frage ich die Staatsregierung, ob für vorgenannte Maßnahme mit einer Unterstützung aus dem Entschädigungsfonds 2011/2012 zu rechnen ist, und wenn ja, wie hoch fällt der Betrag aus und in welcher Höhe beläuft sich die voraussichtliche Mittelausstattung für diesen Fonds?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Das Instandsetzungsprojekt Schloss Friedberg ist seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in der Planungsliste des Entschädigungsfonds für die Jahre 2012/2013 fest vorgemerkt. Es ist vorgesehen, den vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu ermittelnden denkmalpflegerischen Mehraufwand durch die denkmalrelevanten Fördergeber abzudecken (maximale Förderobergrenze). Die Angabe

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Drucksache 16/6856

einer genauen Zuwendungshöhe aus dem Entschädigungsfonds ist aber erst möglich, wenn eine belastbare Kostenunterlage nach DIN 276 vorliegt. Dies wurde der Stadt Friedberg zuletzt mit Schreiben vom 14. Oktober 2010 mitgeteilt. Die derzeitige Mittelausstattung des Entschädigungsfonds beträgt jährlich 23 Mio. Euro, die Mittel werden je zur Hälfte vom Staat und den Kommunen aufgebracht. Diese Höhe der jährlichen Ausstattung ist in einer Verordnung nach Art. 21 Abs. 2 Satz 4 Denkmalschutzgesetz (DSchG) bis zum Ende des Jahres 2011 festgelegt; die künftige Ausstattung wird durch den anstehenden Doppelhaushalt 2011/2012 und eine neue Verordnung festgelegt werden. Im Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2011/2012 ist eine Fortschreibung in unveränderter Höhe vorgesehen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

31. Abgeordneter Günther Felbinger (FW)

Ich frage die Staatsregierung, liegt das für den Herbst 2010 angekündigte Konzept des Freistaats Bayern für die Nachnutzung des Steigenberger-Hotels in Bad Kissingen, das von einem für die Staatsregierung tätigen Projektberater erstellt werden sollte, bereits vor, welchen Inhalt hat es und wie sieht darin eine Nachnutzung aus?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Zwischenzeitlich liegen die beiden in Auftrag gegebenen Gutachten der Projektentwickler zu den Realisierungschancen für ein Nachfolgehotel an diesem Standort vor. Beide Gutachten kommen zu dem Schluss, dass das untersuchte Areal für eine Hotelentwicklung der gehobenen Kategorie geeignet ist. Von den wirtschaftlichen Rahmendaten wird auch bei einem weitestgehenden Entgegenkommen des Freistaates beim Grundstückskaufpreis eine Finanzierungslücke in einer Größenordnung zwischen fünf und 6 Mio. Euro verbleiben. Ein Projektentwickler hält es für denkbar, die verbleibende Lücke durch die Implementierung von Arztpraxen, Verkaufsflächen für den gehobenen Einzelhandel sowie von etwa 30 Serviced-Apartments in den neu zu errichtenden Gebäudekomplex zumindest zum größeren Teil zu schließen. Hinsichtlich der von verschiedenen Seiten erhobenen Forderung, die gesamte Lücke durch einen staatlichen Investitionszuschuss zu schließen, stehen dem nach den Feststellungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie allerdings europarechtliche Vorgaben entgegen. Deshalb ist es weiterhin unverzichtbar, dass sich auch die Stadt bewegen muss. Insbesondere gilt dies für den seit 40 Jahren im Kern unveränderten Bebauungsplan „Sondergebiet Kur“. Dadurch können einem privatwirtschaftlichen Investor ertragsstärkere Refinanzierungsmöglichkeiten eröffnet werden, um den Forderungen des Kapitalmarktes gerecht zu werden.

32. Abgeordneter Volkmar Halbleib (SPD)

Da im Nachtragshaushalt 2010 im Kapitel 13 60 und dort im Titel 129 01 der Betrag von 251.978,4 Tsd. Euro in Erwartung einer von der BayernLB zu leistenden höheren Garantiegebühr für die Abschirmung des ABS-Portfolios durch den Freistaat eingestellt ist, frage ich die Staatsregierung, ist der Betrag schon an den Freistaat geflossen bzw. wann wird er fließen, und falls nein, warum kann er nicht vereinnahmt werden?

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Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Zur erwarteten Erhöhung der Garantiegebühr für die Abschirmung des ABS-Portfolios durch den Freistaat wurde dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 25. November 2010 bereits ausführlich berichtet: Die Erhöhung der Garantiegebühr steht unter dem Vorbehalt einer abschließenden EU-Entscheidung. Im Rahmen des laufenden EU-Beihilfeverfahrens ist zwar weiterhin mit einer Anhebung der Garantiegebühr auf einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag zu rechnen. Entgegen der im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2010 bestehenden Erwartungen kann das EU-Beihilfeverfahren jedoch in 2010 nicht mehr abgeschlossen werden. Eine Rückführung der stillen Einlage des Freistaats kam wegen der damit verbundenen Schwächung der Kapitalausstattung der BayernLB vor dem Hintergrund des regulatorischen Umfelds (Basel III, Bankenabgabe) kurzfristig ebenfalls nicht in Betracht. Der Einnahmeausfall kann allerdings im Vollzug durch Steuermehreinnahmen ausgeglichen werden.

33. Abgeordnete Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, welche Pläne gibt es, die bisher in Regensburg ansässige und zu 100 Prozent im Besitz des Freistaats Bayern befindliche Bayerische Landeskraftwerke GmbH – beispielsweise nach Nürnberg – zu verlagern, welche zusätzlichen Stellen werden hierbei möglicherweise geschaffen und was sind gegebenenfalls die Gründe für Verlagerung und Stellenschaffung?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Die Antwort erfolgt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Der Freistaat Bayern ist an der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH zu 100 Prozent beteiligt. Die Gesellschafterrechte des Freistaats Bayern werden gemeinsam von den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen sowie für Umwelt und Gesundheit ausgeübt. Es gibt Überlegungen, den Standort der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH von Regensburg nach Nürnberg zu verlegen. Gründe hierfür sind: ƒ ƒ ƒ

Der Standort Nürnberg ist im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zu den bereits bestehenden Kraftwerksanlagen im Fränkischen Seenland bzw. zu dem Kraftwerk Hilpoltstein am Main-Donau-Kanal von Vorteil. Zudem sind mehrere Neubaumaßnahmen im Raum Nürnberg geplant – wie z.B. der Bau von Kraftwerksanlagen an der Schwarzach, am Rothsee sowie in Leerstetten am Main-Donau-Kanal. Bei diesen Baumaßnahmen obliegt die Bauoberleitung der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH. Beim Wasserwirtschaftsamt Regenburg, in dessen Räumen die Bayerische Landeskraftwerke GmbH derzeit untergebracht ist, besteht darüber hinaus Raumnot.

Die Gesellschafterversammlung hat im Rahmen ihrer ordentlichen Sitzung am 9. Dezember 2010 der Sitzverlagerung grundsätzlich zugestimmt. Die Geschäftsführung der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH hat noch über wirtschaftliche und organisatorische Aspekte zu berichten.

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Die Bayerische Landeskraftwerke GmbH beschäftigt neben dem Geschäftsführer derzeit lediglich einen Mitarbeiter für das Controlling sowie eine Assistentin für die Geschäftsleitung. Für den Betrieb der Kraftwerksanlagen bedient sie sich des Personals der Wasserwirtschaftsämter, die bei den jeweiligen Kraftwerksanlagen eingesetzt sind und deren Leistungen auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags vergütet werden. Stellenmehrungen sind nach heutigem Kenntnisstand mit einer Verlegung des Standorts nicht verbunden. Davon unabhängig wird die Stelle des Geschäftsführers nach Auslaufen des bisherigen Geschäftsführeranstellungsvertrags zum 28. Februar 2011 – statt wie bisher mit einem Zeitanteil von 0,75 – zukünftig als 1,0 Stelle ausgewiesen und besetzt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Aufgaben der Geschäftsleitung z.B. durch die Einspeisungsregelungen nach dem EEG erheblich angewachsen sind. Auch soll eine beschleunigte Umsetzung der anstehenden Neubauprojekte zur Gewinnung erneuerbarer Energie dadurch ermöglicht werden.

34. Abgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, plant sie eine Initiative, um die grundgesetzliche Schuldenbremse auch in der Bayerischen Verfassung zu verankern, wenn ja, wie soll die Änderung der Verfassung nach Ansicht der Staatsregierung inhaltlich ausgestaltet sein, und wie beurteilt die Staatsregierung inhaltlich die geplante Verfassungsänderung in Hessen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Der Entwurf zur Änderung der Hessischen Verfassung hinsichtlich der Schuldenbremse (Drs.-Nr. 18/2732 des Hessischen Landtags) wiederholt im Wesentlichen die grundgesetzlichen Regelungen. Die konkrete Ausgestaltung der Schuldenbremse bleibt einer einfachgesetzlichen Regelung im hessischen Landesrecht vorbehalten. In Bayern gilt mit Art. 18 der Bayerischen Haushaltsordnung bereits seit 2006 eine strenge Regelung, die – wie nun auch das Grundgesetz in Art. 109 Abs. 3 GG – im Regelfall die Aufnahme von Schulden verbietet. Dementsprechend wird auch der Gesetzentwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2011/2012 ohne Nettokreditermächtigung auskommen. Die Anpassung des bayerischen Landesrechts an die Details der grundgesetzlichen Regelung bis spätestens zum Haushaltsjahr 2020 bedarf noch einer sorgfältigen Prüfung. Die Diskussion über Inhalt und Umfang der landesrechtlichen Umsetzung hat gerade erst eingesetzt. Dies gilt vor allem hinsichtlich einer möglichen Konjunkturkomponente, wie sie in Art. 109 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz GG vorgezeichnet ist. Auch die Prüfung, ob zur Umsetzung die Bayerische Verfassung geändert werden soll, ist demgemäß noch nicht abgeschlossen.

35. Abgeordneter Florian Streibl (FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie wirkt sich die neue Rechtsauffassung der Finanzbehörden zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe in Anwendung des Bundesfinanzhof-Urteils vom 25. März 2009 allgemein und besonders die Neufestlegung der Höchstgrenze beim Umsatz mit zugekauften Produkten auf 51.500 Euro auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aus und wie viele Betriebe in Bayern sind dabei voraussichtlich negativ von der Neuregelung betroffen?

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Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25. März 2009, IV R 21/06 (BStBl II 2010, S. 113) entschieden, dass eine auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder ein auf dem Hof befindliches Handelsgeschäft (Hofladen) und ebenso das räumlich getrennte Handelsgeschäft Bestandteile des landwirtschaftlichen Betriebs sind, wenn darin ausschließlich Eigenprodukte vertrieben werden. Werden in dem Hofladen neben den Eigenerzeugnissen auch zugekaufte Produkte abgesetzt, so führt dies zu der Entstehung eines selbständigen Gewerbebetriebs, der neben den landwirtschaftlichen Betrieb tritt, wenn der Nettoumsatzanteil aus den zugekauften Produkten ein Drittel des Nettogesamtumsatzes des Hofladens oder 51.500 Euro im Wirtschaftsjahr nachhaltig übersteigt. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung zur ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft von einem Handelsgeschäft kann an der bisherigen Rechtsauffassung der Steuerverwaltung in Richtlinie 15 Absatz 5 und 6 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) nicht mehr festgehalten werden. Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben) vom 18. Januar 2010, IV D 4 – S 2230/09/ 10001 wurde bestimmt, dass bei der Beurteilung eines Strukturwandels nach Richtlinie 15.5 Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 EStR für eine Übergangszeit die bisherigen Richtlinien-Regelungen angewendet werden können, soweit sich für einen Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der bisherigen bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung ergeben. Gemäß ergänzendem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2010, IV D 4 – S 2230/09/10001 besteht diese Möglichkeit nicht mehr für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2011 beginnen. Der Vorschlag des bayerischen Vertreters im Bund-Länder-Gremium, das o.a. BFH-Urteil nicht allgemein anzuwenden und ein Nicht-Anwendungsschreiben zu veröffentlichen, fand keine Mehrheit. Zur Klärung der noch offenen Rechtsfragen zur Umsetzung der o.a. BFH-Rechtsprechung wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder eingesetzt. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bleiben abzuwarten. Der Staatsregierung ist es auch im Hinblick auf die noch offenen Rechtsfragen nicht möglich, Aussagen zu den Auswirkungen der Umsetzung der Rechtsprechung zu treffen. Dies gilt insbesondere auch für die mögliche Anzahl der von der Neuregelung negativ betroffenen Betriebe in Bayern.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

36. Abgeordneter Dr. Thomas Beyer (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, damit über die Bayerische Eisenbahngesellschaft auch im Ballungsraum Nürnberg eine Erhöhung der Zugbegleiterquote in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs erfolgt, ist sie bereit, der Resolution der Betriebsversammlung des Verkehrsbetriebes Franken von DB Regio vom 21. Oktober 2010 zu folgen, die Zugbegleiterquote auch in Mittelfranken an das Niveau der Beauftragung mit Schienenleistungen durch die BEG im so genannten Werdenfels-Netz mit einer 100-prozentigen Zugbegleiterquote anzupassen, und falls nein, wie rechtfertigt die Staatsregierung die dann festzustellende eklatante Benachteiligung der Fahrgäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DB Regio in Mittelfranken gegenüber dem genannten Teil Oberbayerns?

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Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Die Vorgabe von Zugbegleiterquoten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH orientiert sich an betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. So werden Zugbegleiter vor allem dort zwingend vorgegeben, wo dies wegen des Fahrgastaufkommens, wegen der Zuglänge oder wegen der Unterstützungsbedürftigkeit der Fahrgäste in besonderem Maß erforderlich ist. Die Zugbegleiterquote ist daher auf langlaufenden Strecken wie z.B. der in der Anfrage genannten Relation München – Garmisch-Partenkirchen anders als in Ballungsraumverkehren. Weder für die S-Bahn München noch für die S-Bahn Nürnberg ist eine 100-prozentige Zugbegleiterquote vorgesehen und finanzierbar. Über die künftige Zugbegleiterquote im noch nicht im Wettbewerb vergebenen von DB Regio betriebenen Regionalverkehr wird im Zuge des Dritten „großen“ Verkehrsdurchführungsvertrages verhandelt. Hier wird der Umfang der Besetzung von Zügen mit Zugbegleitern letztlich vom Angebotspreis abhängen, den DB Regio unterbreitet. Insofern ist DB Regio der richtige Adressat der Resolution der Betriebsversammlung des Verkehrsbetriebes Franken von DB Regio.

37. Abgeordneter Dr. Hans Jürgen Fahn (FW)

Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass sich die CO2-Emissionen im Freistaat von 1990 bis 2006 nur gering verringerten (von 84.544 t auf 81.879 t) und dann von 2006 auf 2007 auf nunmehr 74.972 t sanken, welche konkreten Ursachen bzw. Gründe sind für diesen erheblichen Rückgang verantwortlich?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Im Rahmen der Energiebilanz Bayern werden auch die energiebedingten CO2-Emissionen ermittelt, indem die Verbrauchswerte der einzelnen Energieträger mit den jeweiligen CO2-Emissionsfaktoren multipliziert werden. Der CO2-Ausstoß in Bayern erreichte in der zweiten Hälfte der 90er Jahre sein Maximum. Von 1998 bis 2007 hat sich dieser dann um 19 Prozent verringert (vgl. Grafik).

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Der Rückgang des CO2-Gesamtwerts von rd. 81,7 Mio. t im Jahr 2006 auf rd. 75,0 Mio. t im Jahr 2007 ist vor allem auf eine Reduzierung beim leichten Heizöl (von 17,3 Mio. t auf 10,7 Mio. t) im Bereich Haushalte und sonstige Verbraucher zurückzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass beim leichten Heizöl (HEL) in der Energiebilanz Bayern – wie auch in den Energiebilanz des Bundes und der übrigen Länder – nicht der tatsächliche Verbrauch der Haushalte und sonstigen Verbraucher ausgewiesen wird, sondern die vom Heizölhandel verkauften Mengen, da nur diese Zahlen zur Verfügung stehen. Im Jahr 2007 ging der HEL-Absatz in Bayern – wie auch im Bundesgebiet – um fast 40 Prozent gegenüber 2006 zurück. Hauptursachen waren vorgezogene Käufe wegen der zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen MwSt-Erhöhung, die durch die milde Witterung im I. Quartal 2007 begünstigte Versorgung der Verbraucher aus ihren Beständen sowie eine Kaufzurückhaltung wegen der im zweiten Halbjahr 2007 deutlich gestiegenen Preise. Im Jahr 2008 dürften nach einer Prognose des Leipziger Instituts für Energie die HEL-Verkäufe wieder um rd. 40 Prozent über dem Wert von 2007 gelegen haben.

38. Abgeordneter Eike Hallitzky (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Freistaat Bayern ist an der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE), die bei der Reform der deutschen Entwicklungshilfeorganisationen mit der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) zur Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) fusioniert, beteiligt, dazu frage ich die Staatsregierung, wie hoch der Anteil ist, den der Freistaat Bayern an der DSE hält, wie sie die organisatorischen Änderungen in der Entwicklungshilfe grundsätzlich einschätzt und wie sie zu den Änderungen der Standorte bzw. der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten bislang einen Anteil an der DSE von 2.500 Euro, den sie am 9. Dezember 2010 an den Bund (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) verschenkt haben, mit der Maßgabe, dass sie a) im Aufsichtsrat der GIZ einen Sitz und b) im zu schaffenden Kuratorium der GIZ maximal sieben Vertreter erhalten sowie c) ihr bisheriges Geschäft in diesem Bereich weiter betreiben können. Die Staatsregierung schätzt die organisatorischen Änderungen in der Entwicklungshilfe des Bundes grundsätzlich positiv ein. Die Standorte (in Bayern Feldafing) ändern sich nicht. Die Änderungen der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier nicht näher bekannt

39. Abgeordneter Alexander König (CSU)

Ich frage die Staatsregierung, welche Ausgleichsmaßnahmen mit jeweils welchem finanziellen Volumen erfolgten insbesondere seitens der Staatsregierung infolge des Abbaus der Bundeswehrstandorte in Bayreuth, Ebern, Naila und Wunsiedel für die Städte Bayreuth, Ebern, Naila und Wunsiedel und wie viele Ersatzarbeitsplätze konnten durch diese Maßnahmen in den betreffenden Wirtschaftsräumen geschaffen werden?

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Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Entsprechend den Vorgaben des Landtags und des Ministerrats werden seit Beginn der 90er Jahre von Standortschließungen betroffene Kommunen bei ihren Konversionsaktivitäten durch eine Prioritätensetzung im Rahmen bestehender Förderprogramme unterstützt. Als besonders effizientes Verfahrens- und Förderinstrument hat sich in Bayern dabei die Städtebauförderung erwiesen. Städtebauförderung Seit Beginn der 90er Jahre hat das Staatsministerium des Innern im Rahmen der bestehenden Städtebauförderprogramme einen Förderschwerpunkt Militärkonversion eingerichtet. Seit 2004 werden alle Militärkonversionen im Bund-Länder-Programm Stadtumbau West gebündelt. Zur Bewältigung der strukturellen Folgen werden gerade bei Standortschließungen im ländlichen Raum neben der militärischen Konversionsfläche auch weitere Stadtumbaubereiche, beispielsweise die Innenstädte bzw. Ortszentren und Gewerbebrachen, einbezogen.

Bayreuth Ebern

Naila

Konversionsmaßnahme Markgrafenkaserne Konversionsmaßnahme BalthasarNeumann-Kaserne und Innenstadt Konversionsmaßnahme Frankenwaldkaserne Altstadt, Gewerbebrachen

Förderzeitraum

Programme

2007-2010

Stadtumbau West

2003 2005-2010 1993 – 99

EU-Programm Stadtumbau West EU-Programme Bayer. Programm Bayer. Programm Stadtumbau West erfolgte ohne Städtebauförderung Stadtumbau West

2000-2010

Konversion Fichtelgebirgskaserne Wunsiedel Altstadt

2004-2010

Summe Finanzhilfen 0,52 Mio. € 1,3 Mio. € 0,3 Mio. € 1,4 Mio. €

2,4 Mio. €

Wirtschaftsförderung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) Das StMWIVT kann bei Vorliegen aller notwendigen Fördervoraussetzungen im Rahmen seiner regionalen Wirtschaftsförderung betriebliche Investitionen unterstützen. In die genannten Städte sind seit dem Jahre 2000 Fördermittel i.H.v. insgesamt rd. 12 Mio. Euro geflossen, hierdurch konnten rd. 490 Arbeitsplätze geschaffen und rd. 3.000 Arbeitsplätze gesichert werden (auf Landkreisebene: rd. 160 Mio. Euro Fördermittel; rd. 3.380 Arbeitsplätze geschaffen; rd. 26.720 Arbeitsplätze gesichert; für eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Städte und Landkreise wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen)

Bayreuth Landkreis Bayreuth

10 30

Zuwendungen in Mio. € 1,56 2,96

Ebern Landkreis Haßberge

2 57

0,28 6,91

23 274

74 1.677

Naila Landkreis Hof

8 120

2,73 71,95

66 1.842

268 12.690

Wunsiedel Landkreis Wunsiedel

15 103

7,47 76,54

104 1.150

1.867 11.528

Region

Zahl Fälle

der

geschaffen 297 115

Arbeitsplätze gesichert 787 825

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Sonstiges Das StMWIVT fördert in allen o.g. Landkreisen zudem Regionalmanagements (Regionalmanagements für: Region Bayreuth, Hochfranken [umfasst die Landkreise Hof und Wunsiedel sowie die kreisfreie Stadt Hof] und Lkr. Haßberge). Das Regionalmanagement als Instrument der Landesentwicklung zielt darauf ab, durch die Bildung von fachübergreifenden Netzwerken vorhandene Entwicklungspotenziale zu erschließen und die regionale Entwicklung zu fördern. Auch dieses Instrument liefert damit einen Beitrag, um die wirtschaftlichen Standortbedingungen zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

40. Abgeordneter Alexander Muthmann (FW)

Bezugnehmend auf die Ankündigung des Ministerrats vom 12. Oktober 2010, sich mit der Finanzierung der Modellregion E-Wald und der anderen Modellstädte Bad Neustadt a.d. Saale sowie Garmisch-Partenkirchen voraussichtlich im November zu beschäftigten, frage ich die Staatsregierung, zu welchen Ergebnissen sie hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten (Umfang und Dauer der Förderung, Herkunft der Mittel, Verankerung im Doppelhaushalt 2011/2012) für die einzelnen Projekte gekommen ist, wie sich jeweils das Verhältnis zwischen vorgesehener Förderung der Staatsregierung und angemeldetem Bedarf der Modellregion bzw. -städte gestaltet und welche Eigenmittel die Modellregion bzw. -städte jeweils aufbringen müssen, um ihre Projektvorhaben umsetzen zu können?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Der Ministerrat hat am 12. Oktober 2010 beschlossen, dass die Modellstadtinitiative für Elektromobilität eine der tragenden Säulen des Zukunftsprogramms „Aufbruch Bayern“ ist. Im Rahmen der Kabinettsklausur am 6. und 7. November wurde der Beschluss gefasst, dass das Zukunftsprojekt „Aufbruch Bayern“ mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 gestartet wird. Konkrete Inhalte werden in der Ministerratssitzung am 21. Dezember 2010 beraten. Erst danach können vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung des Landtags über den Doppelhaushalt 2011/2012 weitere Einzelheiten der Förderung der Modellstadtinitiative festgelegt werden.

41. Abgeordneter Dr. Martin Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu welchem Zeitpunkt war klar, dass der Haltepunkt Vach mit Start des erweiterten S-Bahn-Netzes im Großraum Nürnberg am 12. Dezember 2010 nicht von der S-Bahn bedient werden kann, da die Bahnsteighöhe mit S-Bahn-Zügen nicht kompatibel ist, weshalb wurde nicht frühzeitiger auf eine „provisorische Bahnsteigerhöhung“ hingearbeitet und wann wurde die Entscheidung getroffen, für ca. ein dreiviertel Jahr Schienenersatzverkehr einzurichten?

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Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Die Deutsche Bahn AG hat ursprünglich geplant, bis zur Inbetriebnahme der Verschwenktrasse die Bahnsteige in Vach auf die Einstiegshöhe der S-Bahnzüge mit einer einfachen Holzkonstruktion zu erhöhen. Da sich jedoch das Planfeststellungsverfahren im Bereich Verschwenk Fürth weiter verzögert, musste wegen der zu erwartenden längeren Nutzung des Bauzustandes auf eine Stahlkonstruktion umgeplant werden. Diese Planung muss genehmigt und die Bauleistung öffentlich ausgeschrieben und entsprechend vergeben werden. Aus diesen Gründen kann der Bau der Behelfsbahnsteige unter Beachtung der betrieblichen Zwangspunkte des neuen Fahrplans – für den Bau sind Gleissperrungen erforderlich – erst im Mai 2011 beginnen. Ende Juni 2011 soll der provisorische Haltepunkt in Vach fertiggestellt sein. Die Deutsche Bahn AG hat das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hiervon am 5. Oktober 2010 verständigt. Die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, Schienenersatzverkehr einzurichten, wurde Ende Oktober 2010 getroffen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

42. Abgeordneter Theresa Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Falls die Clearingstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mittlerweile eingerichtet ist, frage ich die Staatsregierung, wie viele Fälle mit welchen Vorwürfen wurden hier in der Zeit von Juli 2010 bis heute geklärt und dann wie sanktioniert?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit Die Bayerische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Bayerische Krankenhausgesellschaft haben eine Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen sektorenübergreifenden Clearingstelle Rechtskonformität erarbeitet. Danach soll die Clearingstelle auf Antrag bestehende oder zukünftig beabsichtigte Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auf ihre Vereinbarkeit mit einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Normen überprüfen und dazu eine entsprechende Beurteilung erstellen. Die Vereinbarung ist noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet worden. Deshalb hat die Clearingstelle ihre Arbeit noch nicht aufgenommen.

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

43. Abgeordneter Dr. Leopold Herz (FW)

Ich frage die Staatsregierung, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. Verwaltungsvorschrift können Christbaumkulturen, die wie die stetig wachsenden Christbaumkulturen im Sinngrund (Landkreis Main-Spessart), die aufgrund der großflächigen Einzäunungen, der zunehmenden Verwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln und der naturbeeinträchtigenden Gestaltung in der Bevölkerung und bei politisch Verantwortlichen für eine zunehmende Beunruhigung sorgen, bis zu welcher Größenordnung angelegt werden und sind diese nach dem Bayerischen Waldgesetz für die Rodung von Waldflächen und die anschließende Anlage von Christbaumkulturen genehmigungsfähig?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Sinngrund ist eine Landschaft im Landkreis Main-Spessart, der seine Prägung durch jahrhundertelange Nutzung des Menschen erhielt. Typisch war eine kleinbäuerliche Wirtschaftsweise. Durch den Wegfall der landwirtschaftlichen Nutzung früher genutzter Wiesen und Äcker ab den 70iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts fielen viele landwirtschaftliche Nutzflächen brach u.a mit der Folge, dass die ehemals offenen Spessarttäler zuzuwachsen drohten. Es stellt sich die Frage nach alternativen Nutzungsmöglichkeiten, u.a. durch Christbaumkulturen. Dadurch kam und kommt es auch zu Zielkonflikten mit Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Zur Genehmigungsproblematik ist festzustellen, dass für Christbaumkulturen auf bisher nicht forstlich genutzten Flächen eine Erlaubnispflicht nach dem Waldgesetz für Bayern besteht. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens werden auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege geprüft. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die untere Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erteilt. Daneben können je nach Lage der Kultur auch andere rechtliche Instrumente, z.B. die Landschaftsschutzgebietsverordnung Spessart, einschlägig sein. Zur Steuerung der Anlage von Christbaumkulturen auf landwirtschaftlichen Flächen besteht somit derzeit eine ausreichende rechtliche Handhabe. Werden Christbaumkulturen im Wald angelegt, ist die Lage komplizierter. Diese gelten rechtlich als Wald. Ihre Anlage bedarf daher keiner Rodungserlaubnis. Diese Regelung hat seit Jahrzehnten Bestand. Sie setzt darauf, dass die Waldbesitzer mit der Freiheit, kleinflächig Christbäume in ihren Wäldern einzustreuen, verantwortungsvoll umgehen. Bayernweit hat dies sich bewährt. Eventuelle Überlegungen für eine Gesetzesänderung wären daher zumindest verfrüht. Zunächst ist im Interesse der Subsidiarität zu prüfen, ob für dieses regionale Problem nicht auch eine regionale Lösung gefunden werden kann. Nach Information der Staatsregierung sind die Behörden vor Ort intensiv dabei, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Steuerung des Geschehens zu prüfen und auch einzusetzen. Dies reicht von der waldgesetzlichen Erlaubnispflicht für die Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen und die Landschaftsschutzgebietsverordnung bis hin zur Bauleitplanung. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist abzuwarten, bevor Überlegungen für neue Erlaubnispflichten und damit auch neue Bürokratie angestellt werden.

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44. Abgeordnete Annette Karl (SPD)

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6856

Angesichts der Tatsache, dass viele Bauern wegen der Wildschweinproblematik und wegen des nötigen Erosionsschutzes bemüht sind, den Anteil des Maisanbaus auf ihren Feldern zu reduzieren, und angesichts der Tatsache, dass bei KULAP-A 31 nur 30 Prozent Anbau einer Hauptfruchtart erlaubt sind, frage ich die Staatsregierung, warum fällt z.B. ein Klee-Luzerne-Gemisch unter der Codierung NC 422 unter diese 30Prozent-Regelung, warum wird der Kleegrasanteil, obwohl ökologisch von großem Vorteil, auf 30 Prozent begrenzt und werden diese Vorschriften des A 31 im Sinne einer flexibleren Handhabung und weniger Bürokratie überprüft, auch im Hinblick auf die nächste Förderperiode?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zielsetzung der Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge auf der gesamten Ackerfläche des Betriebs“ (A 31) ist es, eine möglichst abwechslungsreiche und vielgliedrige Fruchtfolge in Ackerbaugebieten zu erreichen. Mit der Maßnahme soll auch ein Beitrag zur Biodiversität mittels Fruchtartendifferenzierung in der Feldflur und zum Erhalt einer vielgestaltigen und abwechslungsreichen Kulturlandschaft in Ackerbaugebieten geleistet werden. Die differenzierten Fruchtfolgebeschränkungen (z.B. mindestens 10 Prozent und höchstens 30 Prozent Flächenanteil bei jeder Hauptfruchtart) sollen dazu beitragen, dass diese Zielsetzungen anhand konkreter Vorgaben auf den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden können. Diese Restriktionen entsprechen auch den Vorgaben des entsprechenden Fördergrundsatzes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Mit der Beschränkung der Hauptfruchtarten auf höchstens 30 Prozent wird sichergestellt, dass dem konzentrierten Anbau von nur wenigen wirtschaftlich vorteilhaften Feldfrüchten entgegengewirkt wird. Ohne die Begrenzung wird die Zielsetzung der Maßnahme nicht mehr ausreichend erreicht. Bezüglich der Ausgestaltung der Maßnahme in der kommenden Förderperiode können derzeit keine Aussagen gemacht werden, da die Rahmenbedingungen noch nicht feststehen. Bayern ist aber bestrebt, bei der künftigen Ausgestaltung von Fördermaßnahmen hinsichtlich mehr Flexibilität und weniger Bürokratie den verfügbaren Handlungsspielraum nach Kräften zu nutzen.

45. Abgeordnete Maria Noichl (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie ist die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit befristeten Verträgen seit 2000, mit welchen Zahlen rechnet das Ministerium für 2011/2012 und ggf. darüber hinaus und wie vielen Vollzeitstellen entspricht die Zahl der dadurch geleisteten Arbeitsstunden jeweils?

Drucksache 16/6856

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Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nachfolgend aufgelistet die Anzahl der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten jeweils zum Stichtag 1. Juli sowie in Klammern die entsprechenden Mitarbeiterkapazitäten (MAK) bei Berücksichtigung der Teilzeitkräfte: 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

7 befristete Arbeitnehmer/-innen 10 befristete Arbeitnehmer/-innen 13 befristete Arbeitnehmer/-innen 11 befristete Arbeitnehmer/-innen 9 befristete Arbeitnehmer/-innen 7 befristete Arbeitnehmer/-innen 7 befristete Arbeitnehmer/-innen 12 befristete Arbeitnehmer/-innen 16 befristete Arbeitnehmer/-innen 20 befristete Arbeitnehmer/-innen 21 befristete Arbeitnehmer/-innen

(7,00 MAK) (10,00 MAK) (11,04 MAK) (8,21 MAK) (7,18 MAK) (5,94 MAK) (6,28 MAK) (10,46 MAK) (14,65 MAK) (18,15 MAK) (19,07 MAK)

Für die Jahre 2011/2012 ist von ähnlichen Zahlen wie 2009/2010 auszugehen.

46. Abgeordneter Ludwig Wörner (SPD)

Nachdem das Gelände, auf dem die umstrittene Schießanlage im Forstenrieder Park geplant ist, offensichtlich erweitert werden soll, frage ich die Staatsregierung, ob es Veränderungen im Pachtvertrag zwischen den Bayerischen Staatsforsten und dem Schießanlagenbetreiber gab oder gibt und welche betroffenen Stellen im Falle einer geplanten Anpassung des Grundstückszuschnitts in welchem Umfang einbezogen wurden?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nach Mitteilung der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) wurde in jüngster Zeit Seitens des Vereins Hubertus ein möglicher Neuzuschnitt des Vertragsgrundstückes aus sicherheits-technischen Gründen erörtert. Die BaySF stellten einen Neuzuschnitt in Aussicht, falls die Sicherheitsbestimmungen nicht durch neue zumutbare schießtechnische Maßnahmen eingehalten werden können, keine forstbetrieblichen Belange entgegenstehen und soweit ggf. die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für den Neuzuschnitt gegeben sind. Der Verein solle eventuelle neue schießtechnische Maßnahmen prüfen und ggf. den Bedarf des Neuzuschnitts im Gelände konkretisieren. Dies wurde bisher vom Verein noch nicht erledigt. Dem Verein wurde außerdem mitgeteilt, dass ein eventueller Neuzuschnitt nicht gleichbedeutend mit einer Verlängerung des bestehenden Vertrages ist. Des Weiteren würde einer Verlängerung des bestehenden Vertrages bzw. der Abschluss eines Neuvertrages seitens der BaySF nur zugestimmt werden, wenn die öffentlichrechtlichen Voraussetzungen für eine umweltgerechte Neuplanung des Schießgeländes vorliegen und ein tragbarer Kompromiss bzgl. der Interessen der Anwohner hergestellt wurde.

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Drucksache 16/6856

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

47. Abgeordnete Renate Ackermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angesichts des Jahresberichtes des Obersten Rechnungshofes, der bei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ erhebliche finanzielle Unstimmigkeiten aufdeckte, wie z.B. dass Teile des Stiftungsvermögens in risikoreiche Geldanlagen geflossen sind, dass ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen fehlt, dass die Mittelvergabe ohne ausreichende Kontrolle erfolgte, dass die Landesstiftung staatliche Zuschüsse durch Verschweigen von Einnahmen und Geltendmachung von nicht zuwendungsfähigen Ausgaben erschlichen hat, frage ich die Staatsregierung, wie konnten bei einer Stiftung, die jährlich 19 Mio. Euro ausschüttet, ein Grundstockvermögen von ca. 60 Mio. Euro hat und in dessen Stiftungsrat die Sozialministerin, der Staatssekretär bzw. die Staatssekretärin und die Leiterin des Fachreferats sind und die vom Zentrum Bayern Familie und Soziales verwaltet wird, solch erhebliche Unregelmäßigkeiten jahrelang ohne Beanstandung vor sich gehen, wer trägt hierfür die Verantwortung und kann jemand für die erlittenen Verluste haftbar gemacht werden?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Die Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ sind ein unverzichtbarer Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens. Mit den finanziellen Mitteln, die die Stiftung in den 32 Jahren ihres Bestehens ausgereicht hat, konnten mehr als 340.000 Frauen mit 464 Mio. Euro unterstützt und ihnen eine Perspektive für das Leben mit ihrem Kind eröffnet werden. Risikoreiche Geldanlagen Mit Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes hat der Gesetzgeber ab 1996 die Festlegung auf mündelsichere Wertpapieren abgeschafft. Höhere Renditeerwartungen gaben den Ausschlag, dass auch risikobehaftete Anlageformen gewählt werden konnten. Die vom Obersten Rechnungshof (ORH) festgestellte Schmälerung des Grundstockvermögens in Höhe von 4 Mio. Euro bezieht sich auf den Kurswert der Aktien zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2008, der im Zeichen der Wirtschaftskrise stand. Es handelt sich also lediglich um einen Buchwert zu genau diesem Stichtag, nicht um einen realisierten Verlust. Aufgrund der zwischenzeitlichen Erholung der Kurse belief sich die Schmälerung des Buchwerts bereits Ende 2009 auf rund 500.000 Euro – es fand bis heute keine Realisierung statt. Die Stiftung ist mittlerweise zu einer stärker sicherheitsorientierten Anlagestrategie zurückgekehrt und wird durch externe Vermögensverwalter nun auch stärker überwacht. Fehlendes ordnungsgemäßes Rechnungswesen Die wichtigsten Anmerkungen der Prüfungsmitteilung bezüglich des Rechnungswesens sind bereits längst umgesetzt. Der Stiftungsrat hat am 28. Oktober 2009 beschlossen, die Buchführung ab dem Jahr 2010 extern zu vergeben und auf die Doppik umzustellen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Konten des Betriebs- und Grundstockvermögens buchhalterisch erfasst werden und eine korrekte Bewertung des Wertpapierbestandes erfolgt. Mittelvergabe Die Stiftungsverwaltung hat immer wieder (Rundschreiben, Leitfaden) die Notwendigkeit einer detaillierten, nachvollziehbaren Begründung für die Hilfegesuche dargestellt und in regelmäßigen Schulungen und Besprechungen auf die Einhaltung dieser Forderung gedrungen. Trotzdem ist dies bei 149 verschiedenen Beratungsstellen und der großen Zahl der Gesuche in einer Reihe von Fällen nicht geschehen.

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Bei der anstehenden Überarbeitung der Vergabegrundsätze wird die Frage, ob das Vorliegen einer seelischen Notlage seriös nachgewiesen werden kann oder ob eine Neuregelung der Vergabe unter Verzicht auf das Erfordernis der seelischen Notlage erfolgen sollte, geprüft. Die Anzahl der Prüfungen bei den Vergabestellen wird in Zukunft erhöht. In die Prüfung werden die Vergabestellen bei den Kommunen und den Landratsämtern einbezogen. Zwischenkonten Die Landesstiftung hat zu keiner Zeit Erträgnisse des Grundstockvermögens vorenthalten bzw. verschwiegen, da diese spätestens im darauffolgenden Jahr nach Transfer auf die Konten des Betriebsvermögens gebucht wurden. Es handelt sich also nur um Transfer- bzw. Zwischenkonten. Im Ergebnis ergab sich dadurch unbeabsichtigt eine Verschiebung zwischen den Haushaltsjahren, es wurden aber keine Erträge verschleiert oder gar zweckfremd verwendet. Selbstverständlich hat sich mit Einführung der doppelten Buchführung die frühere Praxis der Transferkonten erledigt. Da dem Freistaat Bayern kein Schaden entstanden ist, ergeben sich keine haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die staatlichen Zuwendungen sind in eine öffentlich-rechtliche Stiftung geflossen, die allein dem Freistaat Bayern gehört. Die zu Unrecht erhaltenen Zuschüsse einschließlich Zinsen wurden von der Stiftung bereits in voller Höhe an den Freistaat Bayern zurückgezahlt. Alle wesentlichen vom ORH beanstandeten Mängel wurden bereits behoben.

48. Abgeordnete Susann Biedefeld (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Fälle nach Kalenderjahren wurden in den letzten fünf Jahren am Sozialgericht Bayreuth im Hinblick auf den Grad einer Behinderung verhandelt, wie viele Untersuchungen wurden im Vorfeld der Verhandlungen von wie viel Ärzten vorgenommen?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Entsprechende Statistiken werden am Sozialgericht Bayreuth nicht geführt, so dass in der Kürze der Zeit nur überschlägig folgende Zahlen mitgeteilt werden können:

Schwerbehinderung - Verhandelte Fälle (Streitgegenstand Grad der Behinderung) Untersuchungen im Vorfeld Anzahl der Gutachter

2006

2007

2008

2009

2010

479

365

592

484

585

526 102

401 169

651 122

532 103

643 143

Die Daten wurden anhand der Gerichtstagesordnungen der letzten fünf Jahre ermittelt. Da in Streitigkeiten um den Grad der Behinderung fast in allen Fällen Termingutachten erstellt werden, wurden die zum Gerichtstermin geladenen Gutachter gezählt.

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49. Abgeordnete Christine Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drucksache 16/6856

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber befinden sich in Bayern derzeit jeweils in den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. sind in den einzelnen kreisfreien Städten und den einzelnen Landkreisen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, wie hoch stieg die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften Bayerns leben müssen, seit Beginn dieses Jahres an und wie hoch ist die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, denen 2010 per Ausnahmegenehmigung (siehe Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ mit Frau Staatsministerin Haderthauer) oder Aufenthaltstitel freie Wohnsitznahme ermöglicht wurde?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Zum Stand 30. November 2010 hielten sich in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Zirndorf 603 und in der Aufnahmeeinrichtung München 574 Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf. In den Gemeinschaftsunterkünften waren zu diesem Stichtag insgesamt 8.638 Bewohner untergebracht. Darunter befanden sich 4.592 Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten der nachfolgenden Liste entnommen werden kann:

RBZ OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB NB NB NB NB

Unterkunft GU Dachau GU Denkendorf GU Engelsberg GU Germering GU Grassau GU Höhenkirchen GU München Franz-Mader-Str. GU München Hintermeier Str. GU München Karl-Schmid-Str. GU München Kronwinklerstr. GU München Landsberger Str. GU München Max-Proebstl-Str. GU München Pariser Str. GU München Schwanthaler Str. GU München St.-Veit-Str. GU München Tischlerstr. GU Neuburg GU Neuötting GU Schongau GU Böbrach GU Bogen GU Breitenberg GU Deggendorf

Asylbewerber 78 24 22 39 24 28 38 36 64 4 63 18 37 13 45 21 236 83 11 42 25 22 91

KS/LK Dachau Eichstätt Traunstein Fürstenfeldbruck Traunstein München München München München München München München München München München München Neuburg-Schrobenhausen Altötting Weilheim-Schongau Regen Straubing-Bogen Passau Deggendorf

Drucksache 16/6856 NB NB NB NB NB NB NB NB NB NB NB OPf. OPf. OPf. OPf. OPf. OPf. OPf. OPf. OPf. OPf. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr.

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

GU Grafenau GU Hauzenberg GU Landshut 4 GU Mainburg GU Obermotzing GU Passau-Rittsteig GU Passau-Schalding GU Plattling GU Schöllnstein GU Wallersdorf TGU Landshut GU Amberg I GU Cham I GU Regensburg X GU Regensburg XI GU Teublitz GU Tirschenreuth GU Weiden TGU Amberg-Gailoh TGU Cham II TGU Cham III GU Bamberg I GU Bayreuth III (AE) GU Coburg I GU Coburg III GU Forchheim GU Hof GU Kulmbach GU Lichtenfels GU Weidenberg GU Wunsiedel AWU Brandner Hof GU Ansbach GU Dietenhofen GU Erlangen-Heusteg GU Erlangen-Keltsch GU Erlangen-Michael-Vogel GU Fürth-Fronmüller GU Höchstadt/Aisch GU Nürnberg-Friedrich GU Nürnberg-Fugger GU Nürnberg-Gerber GU Nürnberg-Hintermayr GU Nürnberg-Industrie GU Nürnberg-Kunigunden GU Nürnberg-Regensburger GU Nürnberg-Schafhof GU Sachsen b. Ansbach GU Uffenheim

99 32 55 33 15 38 24 27 65 30 9 97 15 31 87 38 71 50 0 11 8 7 149 28 41 30 113 18 40 16 34 17 7 35 7 16 25 12 49 3 46 17 20 27 60 86 76 4 13

Freyung-Grafenau Passau Landshut Kelheim Straubing-Bogen Passau Passau Deggendorf Deggendorf Dingolfing-Landau Landshut Amberg Cham Regensburg Regensburg Schwandorf Tirschenreuth Weiden i.d.OPf. Amberg Cham Cham Bamberg Bayreuth Coburg Coburg Forchheim Hof Kulmbach Lichtenfels Bayreuth Wunsiedel i.Fichtelgebirge Weißenburg-Gunzenhausen Ansbach Ansbach Erlangen Erlangen Erlangen Fürth Erlangen-Höchstadt Nürnberg Nürnberg Nürnberg Nürnberg Nürnberg Nürnberg Nürnberg Nürnberg Ansbach Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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Seite 42 Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw.

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode GU Wassertrüdingen GU Windsbach TGU Bechhofen TGU Ipsheim GU Aschaffenburg I GU Bad Königshofen GU Eltmann GU Münnerstadt GU Schweinfurt I GU Würzburg I TGU Aub TGU Kitzingen TGU Münnerstadt TGU Röthlein II TGU Schweinfurt II TGU Zeil GU Augsburg (Proviantbachstr.) GU Augsburg IX (Neusässer Str) GU Augsburg VIII (Calmbergstr) GU Augsburg X (Schülestr) GU Augsburg XI (Windprechtstr) GU Gersthofen GU Höchstädt GU Kaufbeuren GU Kempten (Allgäu) GU Leipheim GU Lindau GU Neu-Ulm GU Nördlingen GU Rieden GU Scheidegg GU Schwabmünchen GU Sonthofen

4 26 17 10 167 45 32 46 46 228 47 21 14 17 7 30 25 288 69 147 71 15 30 19 43 27 35 33 71 13 23 30 1

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Ansbach Ansbach Ansbach Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aschaffenburg Rhön-Grabfeld Haßberge Bad Kissingen Schweinfurt Würzburg Würzburg Kitzingen Bad Kissingen Schweinfurt Schweinfurt Haßberge Augsburg Augsburg Augsburg Augsburg Augsburg Augsburg Dillingen a.d.Donau Kaufbeuren Kempten (Allgäu) Günzburg Lindau (Bodensee) Neu-Ulm Donau-Ries Ostallgäu Lindau (Bodensee) Augsburg Oberallgäu

Die Zahl der untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist seit Beginn des Jahres von 3.042 um rd. 51 Prozent auf 4.592 Personen (Stand 30. November 2010) gestiegen. Hinsichtlich der Zahl der Asylbewerberinnen, die per Ausnahmegenehmigung oder Aufenthaltstitel freie Wohnsitznahme ermöglicht wurde, kann in der Kürze der Zeit keine Aussage getroffen werden.

50. Abgeordnete Christa Steiger (SPD)

Nachdem auch nach dem vorliegenden Entwurf zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) die Möglichkeit bestünde, dass bei gutachterlich festgestelltem erhöhten Regelsatzbedarf (z.B. für die Landeshauptstadt München, die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck und München) die Kommunen als Sozialhilfeträger diesen festlegen und auch weiter auszahlen dürften, frage ich die Staatsregierung aus welchem Grund sie dies ablehnt?

Drucksache 16/6856

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

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Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Nach dem Urteil des BVerfG vom Februar 2010 sind alle bisherigen Regelsätze ab 1. Januar 2011 verfassungswidrig. Ab 1. Januar 2011 besteht also keine Rechtsgrundlage mehr für abweichende Regelsätze auf Grundlage der bisherigen Gutachten. Die bisherigen Gutachten der vier bayerischen Kommunen hätten ab 1. Januar 2011 auch bei Erlass einer Landesverordnung keine ausreichende Grundlage mehr, da sie den Bedarf nach einer verfassungswidrigen Methode ermittelt haben. Neue, den bindenden Vorgaben ab 1. Januar 2011 entsprechende Gutachten wurden von keiner dieser Kommunen bisher in Auftrag gegeben. Notwendig ist nämlich nach den Vorgaben des BVerfG eine repräsentative Ermittlung des Verbraucherverhaltens über mindestens drei Monate hinweg mit dem Ziel, dass die Regelsätze sich daran orientieren, was vergleichbare Einkommensgruppen ohne Sozialbezüge tatsächlich ausgeben. Eine Kommune, die vom Regelsatz abweichen möchte, müsste zunächst eine eigene regionale EVS für ihr Gebiet durchführen und auswerten. Wenn eine Kommune tatsächlich weiter erhöhte Regelsätze hätte leisten und den Übergang nahtlos gewährleisten wollen, hätte sie schon vor Monaten reagieren und eine spezielle EVS für ihr Gebiet in Auftrag geben müssen. Nur unter diesen Voraussetzungen hätte es tatsächlich nur noch der Landesversordnung bedurft, um über den 1. Januar 2011 hinaus erhöhte Regelsätze zu zahlen. Da aber diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, besteht derzeit kein Anlass, eine Landesverordnung zu erlassen. Kein Bundesland hat bisher eine entsprechende Landesverordnung erlassen; auch in Stuttgart, Hamburg oder Hannover erhalten Sozialhilfeempfänger den gleichen Regelsatz wie Hartz-IV-Empfänger. Im Übrigen bestehen Unterschiede im Preisniveau vor allem bei den Unterkunftskosten. Diese werden jedoch separat bezahlt und müssen daher für die Berechnung der Lebenshaltungskosten außer Betracht bleiben. Der Erlass einer Landesverordnung ist darüber hinaus vor der Verabschiedung des entsprechenden Bundesgesetzes nicht möglich.

51. Abgeordnete Johanna WernerMuggendorfer (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie kann sie sicherstellen, dass die Abschlagszahlung für den pädagogisch-psychologischen Dienst in Kindertagesstätten für dieses Jahr noch in diesem Jahr ausbezahlt wird (also nicht verfällt) und wie kann für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Ausbezahlung zeitgleich mit den Zuschüssen für die Kindertagesstätten erfolgt?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Die Anfrage bezieht sich auf den „Pädagogisch-Psychologischer Dienst“ (PPD) des Caritasverbands für die Diözese Passau e.V.. Ein Rechtsverhältnis bzw. ein Förderanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern besteht hier nicht, somit auch kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Der PPD stellt Personal im Rahmen der Integration von Kindern in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung und wird von den betreffenden Kommunen über die kindbezogene Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Gewichtungsfaktor 4,5 + x) finanziert. Die entsprechende Refinanzierung der Kommunen wurde durch die Regierung von Niederbayern am 13. Dezember 2010 bereits veranlasst. Die Gelder wurden nach Auskunft der Regierung von Niederbayern zur Auszahlung angewiesen.

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6856

Die Berechnung der Mittel für den PPD erfolgt in einem Sonderverfahren, das wegen Wegfalls einer integrativen Einrichtung neu gestaltet werden musste und daher zu der Verzögerung der Auszahlung führte. Solche Vorkommnisse und damit verbundene zeitliche Abweichungen von der Auszahlung der üblichen Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen können deshalb für die Zukunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

52. Abgeordnete Isabell Zacharias (SPD)

Da im Staatshaushalt im Kapitel 10 50 und dort im Titel 684 52 für die Förderung von Integrationsangeboten im Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 4.246,6 Tsd. Euro eingestellt sind, frage ich die Staatsregierung, in welchem Umfang wurden diese Gelder auf welche Projekte bzw. Maßnahmen nach welchem Verfahren bzw. Schlüssel verteilt?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Im Haushaltsjahr 2010 wurden aus Kap. 10 50 Tit. 684 52 folgende Maßnahmen und Projekte gefördert: Förderung gem. Hausaufgaben-Richtlinie Förderung von Beratungsstellen gem. Migrationsberatungsrichtlinie Kinderferienbetreuungsmaßnahmen in München, Ingolstadt und Augsburg, LILALU e. V. Türkische Elternkurse, DKSB LV Bayern Russische Elternkurse, DKSB LV Bayern Integration durch Sport in Unterfranken, BLSV KIMUS, Arbeitsgemeinschaft christlich-islamischer Begegnung e.V., Würzburg Interkulturelle Öffnung, Kolping LV Mehr Erfolg mit Integration durch Partizipation und Aufwandsentschädigung djo-Deutsche Jugend in Europa e. V. Canto Migrando, IG München e. V. Fortbildungsangebote in der Migrationsberatung, Caritas LV Begleitung und Betreuung, Caritas LV Besondere Maßnahmen, Caritas LV Integra e.V., Neustadt/Aisch Bayerisches Netzwerk Integration und interkultureller Dialog, VIA Bayern e.V. Gemeinsam engagiert, LNBE e.V. und AGABY, Nürnberg Vereint in Bewegung, BLSV + DKSB LV Bayern Interkulturelle Öffnung der Jugendarbeit in Bayern, bjr Angekommen und integriert in Bayern Fortbildung der Ehrenamtlichen und Aufwandsentschädigung Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V Projekt Interkulturelle Organisationsentwicklung, Diakonisches Werk Bayern Evaluierung der Migrationsberatung efms, Bamberg

255.000,00 Euro 2.406.959,50 Euro 100.000,00 Euro 60.000,00 Euro 40.700,00 Euro 20.000,00 Euro 45.000,00 Euro 15.000,00 Euro 36.000,00 Euro 5.000,00 Euro 20.000,00 Euro 56.200,00 Euro 87.560,00 Euro 30.500,00 Euro 15.000,00 Euro 27.000,00 Euro 97.317,10 Euro 20.000,00 Euro 20.858,00 Euro 48.000,00 Euro 10.000,00 Euro 20.000,00 Euro 33.752,00 Euro 10.000,00 Euro

Das Zuwendungs- und Bewilligungsverfahren liegt bei der Regierung von Mittelfranken. Ein Personal- oder sonstiger Verteilungsschlüssel liegt den zugewendeten Beträgen nicht zugrunde.