4131. Verzeichnis der Fragenden

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4131 11.03.2010 Anfragen zum Plenum vom 8. März 2010 mit den dazu eingegangenen Antworten der Sta...
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

Drucksache

16/4131 11.03.2010

Anfragen zum Plenum vom 8. März 2010 mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete

Nummer der Frage

Abgeordnete

Nummer der Frage

Aiwanger, Hubert (FW) ............................................ 30

Naaß, Christa (SPD)...................................................31

Biedefeld, Susann (SPD)............................................. 1

Noichl, Maria (SPD) ..................................................13

Dittmar, Sabine (SPD) ................................................ 5

Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) ..................................14

Felbinger, Günther (FW)............................................. 6

Pranghofer, Karin (SPD)............................................15

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..... 7

Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .3

Glauber, Thorsten (FW).............................................. 2

Schindler, Franz (SPD) ................................................4

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 8

Schneider, Harald (SPD)............................................16

Güll, Martin (SPD)...................................................... 9

Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..28

Güller, Harald (SPD)................................................. 24

Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .........26

Halbleib, Volkmar (SPD).......................................... 19

Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......29

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....... 20

Steiger, Christa (SPD)................................................17

Jung, Claudia (FW) ................................................... 10

Dr. Strohmayr, Simone (SPD) ...................................22

Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).... 21

Widmann, Jutta (FW).................................................27

Meyer, Peter (FW) .................................................... 11

Wild, Margit (SPD)....................................................18

Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 12

Wörner, Ludwig (SPD)..............................................23

Muthmann, Alexander (FW)..................................... 25

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern Biedefeld, Susann (SPD) Alternativen zum Straßenausbaubeitrag ..............1 Glauber, Thorsten (FW) Einnahmen und Mittelfluss aus der Feuerschutzsteuer...........................................2 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Voraussetzungen für die Sperrung von Straßenabschnitten für den Mautausweichverkehr ..........................................2

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Schindler, Franz (SPD) Strafrechtliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen ....................................4

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Dittmar, Sabine (SPD) Personalaufstockung an Universitäten zulasten von Planstellen bei Gymnasien? ............5 Felbinger, Günther (FW) Aufrunden der mündlichen Noten im G8.............5 Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schließung der Pfisterschule in Fürth im Zuge der Hauptschulreform .................................6

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stundenbudget für Gymnasien – Unterrichtsversorgung des letzten G9-Jahrgangs ...................................................... 7 Güll, Martin (SPD) Schülerzahlen an Grund- und Hauptschulen für das Schuljahr 2009/2010 .................. 7 Jung, Claudia (FW) Intensivierungsstunden........................................ 8 Meyer, Peter (FW) Neues Schulverwaltungsprogramm..................... 8 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zulässigkeit der Erstellung von Tonband-, Video- und Photoaufnahmen im Unterricht zur Beurteilung von Lehrkräften ......................... 9 Noichl, Maria (SPD) Standorte für zukünftige staatliche Wirtschaftsschulen im Regierungsbezirk Oberbayern.......................................................... 9 Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) Notenvergabe zum Zwischenzeugnis bei G8- und G9-Jahrgängen .................................... 10 Pranghofer, Karin (SPD) Kürzungen im Nachtragshaushalt bei Grund- und Hauptschulen ................................. 10 Schneider, Harald (SPD) Ersatz des Prüfungsfaches Mathematik durch sog. MINT-Fächer im Abitur .................. 11 Steiger, Christa (SPD) Voraussetzungen für die Genehmigung einer Außenstelle der FOS in Kronach.............. 11 Wild, Margit (SPD) Gründe für den Abzug von Planstellen für Grund- und Hauptschulen im Nachtragshaushalt 2010 .................................... 12

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Infrastrukturelle Verbesserungen auf der Strecke Kempten – München ............................ 17

Halbleib, Volkmar (SPD) Haltung der Staatsregierung zur Abschaffung der Gewerbesteuer........................12

Widmann, Jutta (FW) Breitbandausbau und Telekom.......................... 18

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufarbeitung von Selbstanzeigen bzw. Fällen im Zusammenhang mit sog. Steuersünder-CDs durch die Finanzverwaltung...............................................13 Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sachstand Verkauf von GBW-Wohnungen .......13 Dr. Strohmayr, Simone (SPD) Leistungszulagen bzw. -prämien für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2008/2009...................................................15 Wörner, Ludwig (SPD) Haltung der Staatsregierung zu geplanten Steuersenkungen der Bundesregierung ..............15

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Güller, Harald (SPD) Finanzierung von Neu- und Ausbaumaßnahmen der Eisenbahninfrastruktur für den Zeitraum 2009 bis 2013...............................16 Muthmann, Alexander (FW) Aktuelle Zahlen über Anschlussmöglichkeiten an das Internet ............................17

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entsorgung von Altmedikamenten.................... 19 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erläuterung des Begriffs „Lebensministerium“ ........................................ 19

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Aiwanger, Hubert (FW) Rehwildabschussplanung .................................. 20

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Naaß, Christa (SPD) Errichtung von Pflegestützpunkten in Mittelfranken..................................................... 21

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

1. Abgeordnete Susann Biedefeld (SPD)

Nachdem immer mehr Bürgerinnen und Bürger aus finanziellen Gründen trotz Ratenzahlung, Stundung etc. nicht in der Lage sind, die kommunalen Straßenausbaubeiträge zu leisten, frage ich die Staatsregierung, ob sie zu der derzeit angewandten Straßenausbaubeitragssatzung der Kommunen eine sozial gerechtere Alternative sieht (z.B. Grundsteuer), ohne dabei die Kommunen finanziell zu belasten, und wenn ja, wie sieht diese Alternative aus?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Gemeinden in Bayern sollen für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen Straßenausbaubeiträge von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erheben (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz – KAG). Auch wenn Straßen von jedermann genutzt werden können, profitieren von den Straßenbaumaßnahmen am meisten die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke, da sich eine gute straßenmäßige Erschließung regelmäßig unmittelbar werterhöhend auf die anliegenden Grundstücke auswirkt. Würde man auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten, müssten die damit einhergehenden Einnahmeausfälle der Kommunen anderweitig kompensiert werden. Eine Finanzierung der Baumaßnahmen durch Steuererhöhungen, etwa durch die Erhöhung der Grundsteuer, wäre aber nicht gerechter als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Die mit dem guten baulichen Zustand der Straße einhergehende Werterhöhung eines Grundstücks käme dem Eigentümer dann ohne besondere Gegenleistung auf Kosten der Allgemeinheit zu. Da dies unbillig erscheint, gilt im Abgabenrecht der Grundsatz, dass Einnahmen, die ein besonderes Entgelt für gemeindliche Leistungen darstellen, vorrangig vor Steuern zu erheben sind (vgl. auch Art. 62 Abs. 2 Gemeindeordnung – GO). Darüber hinaus würde auch der mit einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und Erhöhung der Grundsteuer verbundene „Systemwechsel“ zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen. Den Anliegern, die bereits in den letzten Jahren Beiträge für den Ausbau ihrer Straße gezahlt haben, dürfte kaum zu vermitteln sein, dass sie nun auch noch den Ausbau weiterer Ortsstraßen durch eine erhöhte Grundsteuer mitfinanzieren müssten. Ferner käme es bei vermieteten Grundstücken durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu problematischen Kostenverschiebungen. Grundsteuern können nämlich im Gegensatz zu Straßenausbaubeiträgen vom Eigentümer als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden. Führt die Erhebung beim Beitragspflichtigen zu besonderen Härten, steht es bereits nach geltendem Recht im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinden, diese durch Billigkeitsmaßnahmen, wie z.B. Ratenzahlung, Stundung oder sogar Erlass (vgl. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5a KAG i.V.m. §§ 222, 227 Abgabenordnung – AO), sozialverträglich zu mildern.

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2. Abgeordneter Thorsten Glauber (FW)

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Ich frage die Staatsregierung, wie hoch waren bzw. sind die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer seit 2006 insgesamt, in welcher Höhe flossen die aus der für den Unterhalt von Feuerwehrschulen und Feuerwehrgerätschaften zweckgebundenen Mittel aus der Feuerschutzsteuer jeweils den kreisfreien Städten und Landkreisen seit 2006 zu und wie soll nach aktuellem Stand der Netzaufbau des Digitalfunks finanziert werden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer haben von 2006 bis einschließlich 2009 insgesamt 219,7 Mio. Euro betragen. Das endgültige Ergebnis für 2009 steht allerdings noch nicht fest, weil die Zerlegung des bundesweiten Gesamtaufkommens auf die Länder durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nach § 11 des Feuerschutzsteuergesetzes noch nicht erfolgt ist. Soweit die Anfrage dahingehend zu verstehen ist, in welcher Höhe die für den Unterhalt der Staatlichen Feuerwehrschulen und für die Feuerwehrförderung zweckgebundenen Feuerschutzsteuermittel von 2006 bis 2009 den einzelnen kreisfreien Städten und den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden zugeflossen sind, lässt sich dies ohne verwaltungsaufwändige Erhebungen bei den Regierungen als Förderbehörden und jedenfalls in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantworten. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Landkreise – anders als die Fragestellung vermuten lässt – staatliche Fördermittel nur für überörtliche Fahrzeuge und Gerätschaften erhalten. Insgesamt wurden jedenfalls in diesem Zeitraum allein für die Feuerwehrförderung 117,5 Mio. Euro vom Staat aus der Feuerschutzsteuer aufgewendet. Davon entfielen rund 69,5 Mio. Euro auf die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und -gerätschaften; die restlichen 48 Mio. Euro flossen in die Förderung von Feuerwehrgerätehäusern. Daneben wurden von 2006 bis 2010 unter anderem für die drei Staatlichen Feuerwehrschulen (Unterhalt und Baumaßnahmen) 58,3 Mio. Euro aus Feuerschutzsteuermitteln eingesetzt. Sofern Haushaltsreste entstehen, verbleiben diese uneingeschränkt auch in den Folgejahren für Feuerwehrzwecke. Der Netzaufbau für den Digitalfunk wird durch den Bund und die Länder finanziert. Der bayerische Anteil der Investitionskosten für den vollständigen Netzaufbau beläuft sich voraussichtlich auf 315,5 Mio. Euro. Die Haushaltsermächtigung für diesen Finanzierungsbedarf liegt vor (siehe Kap. 03 03 Titelgruppe 85 des Haushaltsplans 2009/2010). Feuerschutzsteuermittel werden hierfür nicht eingesetzt.

3. Abgeordnete Maria Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, in welchen Straßenabschnitten in der Oberpfalz ist die Menge des Mautausweichverkehrs gleich oder größer wie im Abschnitt der Bundesstraße 8 zwischen den Autobahnanschlussstellen Regensburg-Pfaffenstein und Nittendorf, welche dieser Straßenabschnitte erfüllen die in der Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2010 erläuterten Voraussetzungen, um sie für den Mautausweichverkehr sperren zu können, und für welche dieser Straßenabschnitte wurden seitens der Landkreise und kreisfreien Städte entsprechende Anträge gestellt?

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Antwort des Staatsministeriums des Innern Der Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Nittendorf der BAB A 3 und der Stadtgrenze von Regensburg weist nach der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Modellsimulation (Bericht der Bundesregierung vom 29. Juni 2009, BRDrs. 16/13739) auf einer kurzen Strecke einen Anteil an Mautausweichverkehr von 250 bis 400 Lkw in 24 Stunden, auf einer weiteren Teilstrecke von 50 bis 150 Lkw in 24 Stunden auf. Auf dem Abschnitt der Bundesstraße 8 östlich von Regensburg bis zur Grenze des Regierungsbezirks bei Schönach, für den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Abschnitt Rosenhof-Schönach die Rechtswidrigkeit der vom Landratsamt Regensburg verfügten Sperrung festgestellt hat, liegt die Belastung bei 150 bis 250 Lkw in 24 Stunden. Für die Bundesstraße 14 zwischen der Anschlussstelle Wernberg-Köblitz (BAB A 93) und der westlichen Grenze des Regierungsbezirks bei Weigendorf wird ein Verlagerungseffekt von 50 bis 150 Lkw in 24 Stunden ausgewiesen, der allerdings nicht mehr die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse wiedergibt. Die Mautsimulation bildet insbesondere den inzwischen erfolgten Lückenschluss der BAB A 6 zwischen der Anschlussstelle Amberg-Ost und dem Autobahnkreuz Oberpfälzer Wald und den daraus entstandenen Verlagerungseffekt auf die BAB A 6 nicht ab. Der Verlagerungseffekt von der Bundesstraße 22 (siehe unten) auf die B 15 hält von der Einmündung in die B 22 südwestlich von Neustadt an der Waldnaab bis zur Kreuzung mit der Staatsstraße 2181, also in etwa auf Höhe der Anschlussstelle Windischeschenbach der BAB A 93, an und endet dort. Im Zuge der B 16, zwischen der Anschlussstelle Regensburg-Süd der BAB A 93 und der südwestlichen Grenze des Regierungsbezirks bei Bad Abbach, liegt die Belastung bei 150 bis 250 Lkw in 24 Stunden. Auf der Bundesstraße 20 zwischen Cham und der südöstlichen Grenze des Regierungsbezirks bei Traitsching liegt die Belastung bei 150 bis 250 Lkw des Mautausweichverkehrs in 24 Stunden und sinkt nordöstlich von Cham bis zur Landesgrenze bei Furth im Wald auf 50 bis 150 Lkw in 24 Stunden ab. Im Abschnitt Cham – Anschlussstelle Leuchtenberg (BAB A 6) der Bundesstraße 22 beträgt die Belastung ebenfalls 150 bis 250 Lkw in 24 Stunden. Im weiteren Verlauf zwischen nordwestlich der Anschlussstelle Leuchtenberg der BAB A 6 bis Neustadt an der Waldnaab nimmt die Belastung auf 50 bis 150 Lkw in 24 Stunden ab. Von der Einmündung der B 15 in die B 22 südwestlich von Neustadt an der Waldnaab verlagert sich die Belastung vollständig auf die B 15. Die B 22 weist von da an keinen Mautausweichverkehr mehr auf. Ab der Kreuzung der Bundesstraße 85 mit der Bundesstraße 299 südwestlich von Amberg bis zur nördlichen Grenze des Regierungsbezirks bei Auerbach i. d. OPf. wird für die Bundesstraße 85 ein Anteil des Mautausweichverkehrs von 50 bis 150 Lkw in 24 Stunden ausgewiesen. Da in allen Fällen darüber hinaus eine Prüfung des Einzelfalles vorzunehmen ist, die sich insbesondere an den regionalen und überregionalen Belangen des Verkehrs ebenso zu orientieren hat wie an den Schutzbedürfnissen der Bürger und einer Reihe von anderen Kriterien, ist eine allgemeine Aussage darüber, welche der Straßenabschnitte für den Mautausweichverkehr gesperrt werden können, nicht möglich. Dabei ist von Bedeutung, dass nicht nur das Vorliegen von erheblichem Mautausweichverkehr zur Sperrung der betroffenen Strecke ausreicht, sondern erhebliche Auswirkungen des Mautausweichverkehrs vorliegen müssen, die durch die Sperrung abgemildert oder beseitigt werden können. Gleiches gilt für die Frage, welche dieser Streckenabschnitte die in den Gründen der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2010 erläuterten Voraussetzungen erfüllen. Anträge auf Sperrung eines der vorgenannten Straßenabschnitte liegen der Regierung der Oberpfalz als für die Zustimmung zuständige höhere Straßenverkehrsbehörde nicht vor.

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

4. Abgeordneter Franz Schindler (SPD)

Was hat die Staatsregierung bisher unternommen und was gedenkt sie zu tun, um zu erreichen, dass in Fällen von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen durch kirchliche Amtsträger und in kirchlichen Einrichtungen Verdachtsfälle angezeigt werden und die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ermitteln können?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz In Deutschland kann jedes Opfer und jeder Zeuge selbst entscheiden, ob es sein Wissen über eine bereits begangene Straftat an die Strafverfolgungsbehörden weitergibt. Personen, die als Garanten für das Wohl des Opfers verantwortlich sind – wie etwa die Eltern des Kindes –, können sich wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch durch Unterlassen strafbar machen, wenn sie gegen sexuelle Übergriffe nicht einschreiten. Strafbar ist darüber hinaus grundsätzlich nur die Nichtanzeige geplanter, also künftiger Straftaten und zwar bei bestimmten Verbrechen wie etwa Mord, Raub oder Landesverrat (§138 StGB), beim sexuellen Missbrauch von Kindern besteht bislang keine Anzeigepflicht. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung von 2003 sah allerdings als Kernstück vor, dass Personen über 18 Jahren, insbesondere Angehörige und Nachbarn, den noch andauernden oder bevorstehenden Missbrauch eines Kindes der Polizei melden mussten. Von der Anzeigepflicht sollten u.a. Beratungsstellen – auch kirchliche – ausgenommen sein. Die Forderung nach einer Anzeigepflicht wurde fallen gelassen, nachdem sich die Fachwelt damals überwiegend dagegen ausgesprochen hatte. Die Opfer sollten sich insbesondere an vertraute Personen wenden können, ohne damit einen Automatismus strafrechtlicher Verfolgung auszulösen. Vor diesem Hintergrund bestand keine Aussicht für eine entsprechende gesetzliche Regelung im Strafgesetzbuch. Die bayerischen Gesetzesinitiativen zielten insbesondere darauf ab, auch den Grundfall des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen einzustufen, um so die besondere Schwere des Delikts und des Schuldvorwurfs hervorzuheben. Aus Anlass der zahlreichen, jetzt – überwiegend erst nach langer Zeit – an die Öffentlichkeit gebrachten Fälle prüft die Staatsregierung nunmehr erneut, ob Personen, denen Missbrauchstaten bekannt werden, gesetzlich dazu verpflichtet werden können und sollen, diese Taten den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Zur Anzeige gebrachte Taten werden von den bayerischen Strafverfolgungsbehörden konsequent und mit Nachdruck verfolgt. Die derzeit anhängigen Ermittlungen werden von den Verantwortlichen betroffener kirchlicher Einrichtungen unterstützt. Speziell für den schulischen Bereich gilt Folgendes: In Ziffer 5 der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. Mai 1982 betreffend „Hinweise an die öffentlichen Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes“ ist geregelt, dass bei Verdacht strafbarer Handlungen an Schülern die Schule unverzüglich die Polizei und – soweit die strafbaren Handlungen nicht von den Erziehungsberechtigten ausgehen – die Erziehungsberechtigten zu verständigen hat. Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern bereits im Jahr 2008 mit den Kirchen vereinbart, dass die von ihnen im Religionsunterricht eingesetzten Pfarrer, Theologen und Religionslehrer gegenüber dem Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Erklärung abgeben müssen, dass gegen sie keine polizeilichen Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch laufen.

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Ferner erarbeiten die katholische und die evangelische Kirche in Bayern derzeit in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus Maßgaben, um verstärkt präventiv tätig zu werden Die Staatsregierung hat außerdem die Initiative für einen runden Tisch mit Verantwortlichen von Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht sowie Experten aus Wissenschaft und Gesellschaft ergriffen, der die Prävention gegen Missbrauch und Gewalt an Schulen unterstützen soll. Ein weiteres Ziel ist es, insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler für nicht adäquates Verhalten mit sexuellem Bezug zu sensibilisieren, damit dieses zur Anzeige kommt. Schließlich werden die aktuellen Ereignisse auch Anlass für die Schulaufsicht sein, das Thema in Schulleiterbesprechungen aufzugreifen. Gleiches gilt für die Schulleiter in Bezug auf das Kollegium.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

5. Abgeordnete Sabine Dittmar (SPD)

Trifft es zu, dass nach Entlassung des letzten G9-Jahrgangs 2011/2012 1.400 Lehrerinnen und Lehrer oder Planstellen vom Gymnasium abgezogen werden und zur Personalaufstockung an den bayerischen Universitäten verwendet werden, um dort die Versorgung des doppelten Abiturjahrgangs zu gewährleisten?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die Staatsregierung hat am 12. Juni 2007 beschlossen, dass die durch die rückläufigen Schülerzahlen im Schulbereich frei werdenden Stellen ab dem Jahr 2011 zur Bewältigung des Studierendenaufwuchses in den Hochschulbereich transferiert werden. Damit werden die zur Überbrückung des Schülerbergs mit kwVermerk versehenen Stellen im Einzelplan 05 dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Verfügung gestellt. Im Doppelhaushalt 2009/2010 ist diesbezüglich folgender Vermerk enthalten: 462 Stellen kw ab 1. August 2011. Weitere Festlegungen werden in den künftigen Haushaltsverhandlungen getroffen. Dabei werden auch Gesichtspunkte wie die Stundenrückgabe im Rahmen des Arbeitszeitkontos, ein angemessener Einstellungskorridor für eine verträgliche Altersentwicklung des Lehrkörpers sowie der weitere Abbau großer Klassen berücksichtigt werden.

6. Abgeordneter Günther Felbinger (FW)

Ich frage die Staatsregierung, ob bei der Berechnung der Halbjahresnote für die G8Schüler zum aktuellen Halbjahreszeugnis den Lehrkräften die Möglichkeit eröffnet wurde, dass die mündliche Note aufgerundet werden kann, um dadurch die Ergebnisse im Gegensatz zu den G9-Schülern aufzuwerten, und gab es hierzu eine Anweisung oder Ermächtigung des Kultusministeriums und wie wird in den übrigen Halbjahren bei der Möglichkeit des Aufrundens der mündlichen Note verfahren?

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Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die Halbjahresleistungen ergeben sich nach § 61 Abs. 2 der Gymnasialschulordnung (GSO) als Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe sowie aus dem (ungerundeten) Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise (1:1). (Erst) Das Ergebnis wird nach Satz 4 Halbsatz 1 gerundet. Die Halbjahresleistung wird dann in einer Endpunktzahl von höchstens 15 Punkten ausgedrückt. Vor dem Hintergrund, dass (auch mit Blick auf die Eingabemöglichkeit in die Schulsoftware WinQD und die entsprechende Darstellung in der Handreichung für die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren) in Informationsveranstaltungen und Beratungsgesprächen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten fälschlicherweise zunächst die Auskunft gegeben wurde, es sei bei der Ermittlung des Durchschnitts der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise auf eine ganze Zahl zu runden, war es gerechtfertigt und geboten, für den Ausbildungsabschnitt 11/1 (im Schuljahr 2009/2010) insoweit Vertrauensschutz zu gewähren. Das Staatsministerium hat die Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs mit Schreiben vom 26. Januar 2010 entsprechend informiert. Im laufenden Ausbildungsabschnitt 11/2 und in den folgenden Ausbildungsabschnitten 12/1 und 12/2 werden die Halbjahresleistungen wie in § 61 GSO vorgeschrieben gebildet.

7. Abgeordneter Thomas Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beurteilt die Staatsregierung die Schließung der Pfisterschule in Fürth einhergehend mit der Einführung der Mittelschulverbünde zum kommenden Schuljahr 2010/2011, welche juristischen und organisatorischen Formalien müssen bei der Schulschließung eingehalten und mit den Betroffenen kommuniziert werden, und in welcher geeigneten Weise soll die Übergangssituation für die betroffenen Schülerinnen und Schüler gestaltet werden?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Der Stadtrat der Stadt Fürth hat Ende Februar 2010 entschieden, die Hauptschule an der Pfisterstraße mit derzeit 165 Schülerinnen und Schülern aufgeben zu wollen. Maßgeblich für diese Entscheidung sind insbesondere rückläufige Schülerzahlen an den Fürther Hauptschulen und der große Sanierungsbedarf beim Schulgebäude. Zudem fehlen an der Schule die räumlichen Voraussetzungen für ein Ganztagesangebot. Die Stadt wird dementsprechend einen Antrag an die Regierung von Mittelfranken richten mit dem Ziel, die Hauptschule an der Pfisterstraße zum Schuljahr 2010/2011 aufzulösen und den Sprengel der Schule benachbarten Schulen zuzuschlagen. Die Regierung von Mittelfranken wird das in Art. 26 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) vorgesehene Verfahren durchführen. Zunächst ist ein Anhörungsverfahren einzuleiten, bei dem neben dem Schulaufwandsträger insbesondere der Elternbeirat und die kirchlichen Oberbehörden zu beteiligen sind. Ferner ist die Personalvertretung zu beteiligen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wird die Regierung eine endgültige planerische Entscheidung treffen, ob dem Antrag der Stadt entsprochen werden kann. Eine Entscheidung, die Hauptschule an der Pfisterstraße in Fürth aufzulösen und die entsprechenden Sprengeländerungen vorzunehmen, müsste formell im Wege einer Rechtsverordnung der Regierung erfolgen. Für den Fall der Auflösung der Hauptschule an der Pfisterstraße zum Schuljahr 2010/2011 ist vorgesehen, dass die derzeit an dieser Schule bestehenden Klassen jeweils geschlossen an benachbarte Hauptschulen

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übergehen sollen; dies entspricht den Vorstellungen von Eltern und Schülern. Die Einteilung der Schüler nach den neuen Sprengelgrenzen soll erst für die Schüler gelten, die ab kommendem Schuljahr erstmalig die Hauptschule besuchen. Ein konkreter Antrag der Stadt zur Gestaltung von Mittelschulverbünden in Fürth liegt der Regierung noch nicht vor.

8. Abgeordnete Ulrike Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, ob sie den Schülerinnen und Schülern des letzten G9Jahrgangs garantieren kann, dass sie alle Fächer ihrer Wahl, also auch die sog. „kleinen Fächer“ (z.B. Sozialkunde, Geschichte, Erdkunde, Kunst), die im Schuljahr 2009/2010 häufig jahrgangsübergreifend zwischen K12 und K13 oder in Kooperation mehrerer Schulen angeboten wurden, im kommenden Schuljahr weiter belegen können und in diesen auch eine Abiturprüfung ablegen können, und wird die Staatsregierung hierfür bei Bedarf das Stundenbudget für einzelne Gymnasien kurzfristig erhöhen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die Stundenzuweisung erfolgt bei der Budgetierung ausschließlich anhand der Schülerzahl und ist dabei nicht auf bestimmte Fächer bezogen. Wie im laufenden Schuljahr wird auch für 2010/2011 ein gemeinsames Teilbudget für die Jahrgangsstufen 11 bis 13 ausgewiesen. Zwar können dann keine jahrgangsstufenübergreifenden Kurse mehr in der bisherigen Kollegstufe (K12/13) eingerichtet werden, dafür eröffnet sich diese Option dann erstmals in der neuen Oberstufe (Q11/12). Diesbezüglich findet hier also ein Ausgleich statt. Die Einrichtung der verschiedenen Kurse und Seminare erfolgt allerdings grundsätzlich eigenverantwortlich von den Schulen nach ihrem pädagogischen Ermessen und unter Abwägung aller schulorganisatorischen Aspekte. Darin besteht keine Änderung zwischen der Kurseinrichtung im Kollegstufensystem und in der neuen Oberstufe.

9. Abgeordneter Martin Güll (SPD)

Welche Schülerzahlen wurden von der Staatsregierung bei Aufstellung des Doppelhaushalts 2009/2010 für das Schuljahr 2009/2010 an Grund- und Hauptschulen (bitte getrennt ausweisen) erwartet und wie fielen die Zahlen dann zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 tatsächlich aus?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Der Aufstellung des Doppelhaushalts für 2009/2010 lag die Schülerprognose 2007 zugrunde. Danach waren folgende Schülerzahlen prognostiziert: für die Grundschule und für die Hauptschule

2009/2010

2010/2011

473.000 233.200

462.200 228.500

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Nach der vorläufigen amtlichen Statistik vom 1. Oktober 2009 betrug die Zahl der Grundschüler und die Zahl der Hauptschüler

10. Abgeordnete Claudia Jung (FW)

465 050 230 880.

Ich frage die Staatsregierung, ob derzeit im bayerischen G8 für alle Schüler gewährleistet ist, dass jedes Gymnasium, um die verpflichtende Anzahl von Intensivierungsstunden für alle Schüler ab der 5. Klasse bis zum Abitur zu erlangen und im Sinne der Differenzierung in sogenannte Pluskurse und Förderkurse für schwächere Schüler zu unterteilen, diese Kurse in jeder Altersstufe anbieten kann und dabei in allen Intensivierungsstunden maximal die Schüler einer halben Klasse zusammen unterrichtet werden?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Grundsätzlich findet die Gesamtzuweisung des Stundenbudgets an die Gymnasien auf der Bemessungsgrundlage der jeweiligen Schülerzahlen statt. Dabei werden für jede Intensivierungsstunde, die in der Stundentafel ausgewiesen ist, je zwei Lehrerwochenstunden angesetzt. Damit ist vonseiten der Budgetzuweisung sichergestellt, dass in jeder Klasse die vorgesehenen Intensivierungsstunden in halber Klassenstärke eingerichtet werden können. Die Verwendung der Intensivierungsstunden liegt in der Verantwortung der Schulen. Die Gymnasien, d.h. die Schulleitung im Einvernehmen mit Lehrerkonferenz und Elternbeirat (vgl. § 43 Abs. 1 Satz 5 Gymnasialschulordnung –GSO), haben die Möglichkeit bzw. die Aufgabe, schulspezifische Intensivierungskonzepte zu entwickeln, die dem Förderbedarf in den einzelnen Jahrgangsstufen am besten gerecht werden. Die Gymnasien haben darüber hinaus ein zusätzliches Budget zur Einrichtung von Wahlunterricht oder auch Pluskursen. Des Weiteren stehen den einzelnen Gymnasien Mittel zur eigenen Bewirtschaftung im Umfang von 20.000 bis 40.000 Euro (je nach Schulgröße) zur Verfügung, die ebenfalls für Maßnahmen zur individuellen Förderung eingesetzt werden können.

11. Abgeordneter Peter Meyer (FW)

Ich frage die Staatsregierung, in welchem zeitlichen Umfang und an welchen Örtlichkeiten ist die Schulung bzw. Fortbildung der Verwaltungsangestellten der verschiedenen Schularten für das neue Schulverwaltungsprogramm, das ab dem neuen Schuljahr 2010/2011 Anwendung finden soll, geplant und wer kann daran teilnehmen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Das neue Schulverwaltungsprogramm ASV soll ab dem Schuljahr 2010/2011 nicht sofort produktiv eingesetzt, sondern zunächst in einer Testphase erprobt werden. Um die Verwaltungsangestellten in den einzelnen Schulen zeitnah zum Einführungstermin mit dem Programm vertraut zu machen, werden 2010 im Herbst dieses Jahres erste eintägige Schulungen dezentral je nach Schulart von den einzelnen Regierungen bzw. MB-

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Dienststellen organisiert. Weitere Schulungen sollen im Laufe des Jahres 2011 folgen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen steht den Verwaltungsangestellten sowohl der staatlichen als auch der nichtstaatlichen Schulen offen. Die Schulungen werden von mehr als 200 Multiplikatoren aller Schularten aus allen Regierungsbezirken durchgeführt, die dazu im Laufe der letzten drei Jahre im Rahmen regelmäßiger Fortbildungen an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen ausgebildet wurden. Veranstaltungsort sind ausgewählte Schulen in den von den Multiplikatoren betreuten Schulamts- bzw. MB-Bezirken. Ziel ist es, in der ersten Schulungswelle bis zur Produktivsetzung von ASV zunächst mindestens eine Verwaltungsangestellte je Schule fortzubilden. Weitere Schulungen werden in den darauffolgenden Schuljahren folgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Programm in seinen Kernfunktionalitäten stark den bisherigen staatlichen Schulverwaltungsprogrammen gleicht, die bereits an mehr als 90 Prozent der bayerischen Schulen im Einsatz sind. Daher werden diejenigen Verwaltungsangestellten, die bereits jetzt mit den Programmen arbeiten, die zentralen Programminhalte in einer vertrauten Form vorfinden.

12. Abgeordneter Thomas Mütze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach meinen Informationen gibt es Fälle, in denen Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen von Beurteilungen von Lehrerinnen und Lehrern Tonband-, Video- und Photoaufnahmen des gehaltenen Unterrichts erstellen, dazu frage ich die Staatsregierung, ob ihr die Erstellung solcher Aufnahmen bekannt ist, wie die Erstellung dieser Aufnahmen legitimiert ist und ob sich betroffene Lehrerinnen und Lehrer unter datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Aspekten dagegen verwehren können?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Der Staatsregierung ist genau ein Fall aus dem Bereich der Volksschulen bekannt, in dem sich eine Lehrkraft an den Hauptpersonalrat gewandt hatte, weil der Rektor ihrer Schule zu den Unterrichtsbesuchen mit einem Fotoapparat erschien und Fotos des Klassenzimmers u.a. anfertigte. Auf Veranlassung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat die für diese Schule zuständige Regierung alle staatlichen Schulämter in ihrem Bezirk darauf hingewiesen, dass bei Unterrichtsbesuchen im Zusammenhang mit dienstlichen Beurteilungen weder die Lehrkräfte und Schüler noch die Klassenzimmer fotografiert werden dürfen. Nach Ansicht des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus verstößt es gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Lehrkräfte und der Schüler, wenn von diesen ohne deren Einverständnis Fotografien angefertigt werden. Die Beurteilungsrichtlinien enthalten Vorgaben zur Gewinnung von Erkenntnissen bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilungen. Diese sind von den Vorgesetzten und Dienstvorgesetzten zu beachten. Das Fotografieren bei Unterrichtsbesuchen ist kein Mittel zur Erkenntnisgewinnung für die dienstliche Beurteilung und wird vom Staatsministerium abgelehnt.

13. Abgeordnete Maria Noichl (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, welche Standorte für zukünftige staatliche Wirtschaftsschulen im Regierungsbezirk Oberbayern geplant sind?

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Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Im Regierungsbezirk Oberbayern sind im Rahmen des Kooperationsmodells Hauptschule und Wirtschaftsschule folgende Standorte für staatliche dreistufige Wirtschaftsschulen geplant: •

Standort Freilassing Partnerschulen: Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land und Hauptschule Freilassing



Standort Oberhaching Partnerschulen: Staatliche Wirtschaftsschule München und Hauptschule Oberhaching



Standort Altötting Die endgültige Konfiguration befindet sich in der Feinabstimmung.

14. Abgeordneter Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass, wie u.a. die „Süddeutsche Zeitung“ am 25. Februar 2010 berichtet, das Kultusministerium Druck auf Schulleiter ausgeübt hat, bei der Notenvergabe zum Zwischenzeugnis den G8- und G9-Jahrgang möglichst gleich abschneiden zu lassen und dass dadurch die Objektivität der Notenvergabe anhand von nachvollziehbaren Leistungsnachweisen nicht mehr gegeben ist, und trifft es weiterhin zu, dass vom Kultusministerium bei den G8-Schülern eher eine Hebung der Noten und bei den G9-Schülern eher eine Absenkung der Noten empfohlen worden ist?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nein. Zu beiden Frageteilen.

15. Abgeordnete Karin Pranghofer (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie sie die Kürzungen im Nachtragshaushalt bei den Grund- und Hauptschulen im Epl. 05, Kap. 05 12, Tit. 42201-3 angesichts der Tatsache begründet, dass mehrfach versprochen wurde, die sog. demographische Rendite im Umfang von 1.300 Planstellen vollständig an den Grundschulen zu belassen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Aufgrund des zunächst für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 prognostizierten Rückgangs der Schülerzahlen in der Volksschule haben sich Kapazitätsüberhänge ergeben. Diese im Doppelhaushalt 2009/2010 im Stellenplan der Volksschulen (Kap. 05 12) dokumentierte sog. demographische Rendite bleibt den Volksschulen (nicht nur den Grundschulen) erhalten.

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Die Entwicklung der tatsächlichen Schülerströme führt aber zu einem weiteren Schülerrückgang in der Volksschule. Die daraus resultierenden weiteren Kapazitätsüberhänge erfordern den Schülerströmen folgend die Umschichtung von Planstellen in andere Schularten. Diese Stellenumschichtung geht also nicht zu Lasten der ursprünglich zugesicherten demographischen Rendite von insgesamt 1.269 Planstellen.

16. Abgeordneter Harald Schneider (SPD)

Ich frage die Staatsregierung. ob es zutrifft, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) das Fünf-Fächer-Abitur grundsätzlich festgeschrieben hat, aber in einigen Bundesländern Mathematik durch die MINT-Fächer ersetzt werden kann?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Gemäß der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i.d.F. vom 24. Oktober 2008) umfasst die Abiturprüfung vier oder fünf Prüfungsfächer. Bei der Umsetzung der Vorgabe hat sich Bayern wie die überwiegende Mehrheit der anderen Länder für fünf Prüfungsfächer entschieden. Unabhängig von der Anzahl der Abiturprüfungsfächer schreibt die KMK-Richtlinie vor, dass unter den Abiturprüfungsfächern • • •

mindestens zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau, zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik, mindestens ein Fach aus jedem Aufgabenfeld des Pflichtbereichs, d.h. aus dem sprachlich-literarischkünstlerischen, dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlichtechnischen Aufgabenfeld

sein müssen. In Bayern erfolgte, wie z.B. auch in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt, die Festlegung auf das Abiturfach Mathematik aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld. Mathematik gilt neben Deutsch und den Fremdsprachen als Grundlagenfach, in dem Kompetenzen vermittelt werden, die für die Studierfähigkeit im Allgemeinen, d.h. die allgemeine Hochschulreife, von wesentlicher Bedeutung sind. Mathematik ist dementsprechend auch an anderen Schularten – Hauptschule, Realschule, FOS, BOS – traditionsgemäß Pflichtfach der jeweiligen Abschlussprüfung.

17. Abgeordnete Christa Steiger (SPD)

Unter welchen Voraussetzungen (insbesondere Anzahl der Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrerinnen- bzw. Lehrerstellen) ist die Staatsregierung bereit, eine Außenstelle der FOS Kulmbach in Kronach zu genehmigen und, da die Einschreibungsfrist am 12. März 2010 endet, bis wann wird sie eine Entscheidung treffen?

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Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Durch die vom 1. bis 12. März 2010 durchgeführte Probeeinschreibung soll das dauerhafte Schülerpotenzial für die Errichtung einer Außenstelle der Fachoberschule Kulmbach am Standort Kronach festgestellt werden. Grundlegende Voraussetzung für die Errichtung einer Außenstelle der Fachoberschule Kulmbach in Kronach ist, dass eine sichere Zweizügigkeit in der/den jeweiligen Ausbildungsrichtung(en) in den Eingangsklassen erreicht wird und zugleich die Zweizügigkeit an den bestehenden Standorten in Kulmbach und Coburg nicht gefährdet ist. Eine Entscheidung wird nach Auswertung der Ergebnisse der Probeeinschreibung erfolgen.

18. Abgeordnete Margit Wild (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, rechtfertigt die Veränderung der Schülerzahlen von der Erstellung des Doppelhaushalts 2009/2010 bis zur Erstellung des Nachtragshaushalts 2010 einen Abzug von über 400 Planstellen von den Grund- und Hauptschulen in Epl. 05 Kap. 05 12 Tit. 422 01-3 und bleibt die demographische Rendite von 1.300 Lehrerplanstellen an Grund- und Hauptschulen dennoch vollständig erhalten?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Aufgrund des zunächst für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 prognostizierten Rückgangs der Schülerzahlen in der Volksschule haben sich Kapazitätsüberhänge ergeben. Diese im Doppelhaushalt 2009/2010 im Stellenplan der Volksschulen (Kap. 05 12) dokumentierte sog. demographische Rendite von 1.269 Planstellen bleibt den Volksschulen erhalten. Die Entwicklung der tatsächlichen Schülerströme führt darüber hinaus zu einem weiteren Schülerrückgang in der Volksschule. Die daraus resultierenden weiteren Kapazitätsüberhänge erfordern den Schülerströmen folgend die Umschichtung von Planstellen in andere Schularten. Diese Stellenumschichtung geht aber nicht zulasten der 1.269 Planstellen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

19. Abgeordneter Volkmar Halbleib (SPD)

Nachdem die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag im Rahmen einer Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen auch die Abschaffung der Gewerbesteuer und deren Ersetzung durch kommunale Zuschläge zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer prüft, frage ich die Staatsregierung, ob sie einer Abschaffung der Gewerbesteuer zustimmen wird?

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Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Am 4. März 2010 fand die konstituierende Sitzung der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Neuordnung der Kommunalfinanzen statt, in der der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Auftrag der Gemeindefinanzkommission ist es auch, einen Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz zu prüfen. Das Problem der Gewerbesteuer ist ihre hohe Volatilität. Im Rahmen der Kommission sollen Wege diskutiert werden, wie sie wirtschaftsverträglich stabilisiert werden kann. Ebenso wichtig wie die Stabilisierung der Einnahmenseite der Kommunen ist auch die Begrenzung des Zuwachses an Aufgabenlasten für die Kommunen, insbesondere im Bereich der Sozialaufgaben. Bis zum Sommer werden erste Ergebnisse von Arbeitsgruppen der Kommission zur Neuordnung der Kommunalfinanzen erwartet. Erst auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommission kann entschieden werden, ob die Staatsregierung einer Abschaffung der Gewerbesteuer zustimmen kann. Jedenfalls steht für die Staatsregierung fest, dass eine Neuordnung der Kommunalfinanzen nur gemeinsam mit den Städten und Gemeinden erfolgen kann und keine Reform gegen den Willen der Kommunen Gesetz werden wird.

20. Abgeordneter Eike Hallitzky (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Zeitbedarf erwartet die Staatsregierung in der Finanzverwaltung für die Abarbeitung der in den vergangenen Wochen vermehrt eingegangenen Selbstanzeigen von Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern und kann die Staatsregierung mit Sicherheit dafür sorgen, dass diese und noch weiter erwartete Selbstanzeigen und die neuen Fälle, die mit dem Ankauf der so genannten Steuersünder-CD zusammenhängen, innerhalb der Verjährungsfrist abgearbeitet werden können?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Der Zeitbedarf für die Abarbeitung der eingegangenen Selbstanzeigen lässt sich (noch) nicht beziffern. Steueransprüche verjähren bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung grundsätzlich in zehn Jahren. Bei wirksamen Selbstanzeigen der Steuerhinterzieher endet die Frist im Steuerverfahren nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige (§ 171 Abs. 9 Abgabenordnung). Leiten die Ermittlungsbehörden aufgrund von Informationen einer angekauften Steuerdaten-CD im Einzelfall ein Strafverfahren ein, ist für den betroffenen Steuerpflichtigen eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Dann wird bis zum Abschluss des Strafverfahrens die steuerliche Verjährungsfrist gehemmt. Sie läuft nicht ab (§ 171 Abs. 5 Abgabenordnung). Selbstanzeigen und Erkenntnisse aus einer Steuerdaten-CD werden zeitnah bearbeitet. Verjährungen drohen deshalb nicht.

21. Abgeordnete Christine Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Wohnungen wurden seit dem 1. Januar 2009 durch die GBW verkauft oder in Eigentum umgewandelt, an welche Bedingungen wurde der Verkauf jeweils geknüpft, und wie wurden hierbei die Interessen der Mieterinnen und Mieter über das geltende Mietrecht hinaus gewahrt?

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Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Nach § 74 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (GeschOLT) sind Anfragen zum Plenum nur zulässig für Angelegenheiten, in denen die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar zuständig ist. Diese Beschränkung ergibt sich aus der Funktion des Fragerechts, das in erster Linie der Informationsgewinnung zum Zwecke der Kontrolle der Staatsregierung dient. Die vorliegende Anfrage betrifft Vorgänge aus dem Bereich der GBW AG. Hierbei handelt es sich um eine privatrechtliche Gesellschaft, an der die Bayerische Landesbank eine Mehrheitsbeteiligung hält. Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Juli 2006 (Vf. 11 – IVa – 5) unterliegt das Tätigwerden einer Anstalt des öffentlichen Rechts nur insoweit dem parlamentarischen Fragerecht, als die Staatsregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht hierfür verantwortlich ist. Die Rechtsaufsicht über die Bayerische Landesbank als öffentlich-rechtliche Anstalt ist jedoch auf die Überwachung des rechtmäßigen Geschäftsbetriebs der Anstalt beschränkt und greift daher nicht auf private Gesellschaften durch, an denen sich die Bayerische Landesbank beteiligt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Beteiligung eine beherrschende Stellung vermittelt. Insofern fehlt es, entsprechend den Grundsätzen aus der oben genannten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, an einer direkten Legitimationskette zwischen der Staatsregierung und der privaten Gesellschaft, was Voraussetzung für die Zulässigkeit einer parlamentarischen Kontrolle dieser Gesellschaft und ihrer Organe wäre. Es besteht daher keine Auskunftspflicht der Staatsregierung. Im Übrigen hat die Staatsregierung auch keine umfassende Kenntnis über von der GBW AG durchgeführte Wohnungsverkäufe. Unabhängig hiervon kann zu der Thematik Folgendes mitgeteilt werden: Die BayernLB muss sich in den nächsten Jahren sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Kommission im Zusammenhang mit den Stabilisierungsmaßnahmen auf ihre Kernaufgaben beschränken und ihre Geschäftstätigkeit einschränken. In diesem Zusammenhang werden auch die knapp 130 Beteiligungen der BayernLB kritisch auf den Prüfstand gestellt. Dies gilt auch für die Beteiligung der BayernLB an der GBW AG. Die Beteiligung an Wohnungsunternehmen zählt nicht zu den originären Aufgaben einer Bank. Um der Forderung der EU-Kommission nach einer deutlichen Verkleinerung der BayernLB Rechnung zu tragen, geht die BayernLB daher davon aus, sich mittelfristig von ihrer Beteiligung an der GBW AG zu trennen. Aktuell finden hierzu jedoch keine konkreten Verkaufsmaßnahmen oder Verhandlungen statt. Von einem Verkauf der Beteiligung an der GBW AG als solcher zu trennen ist der Kauf bzw. Verkauf von einzelnen Wohnungen und Wohnanlagen im Sinne eines aktiven Portfoliomanagements. Die GBW AG kauft und verkauft im Rahmen des aktiven Portfoliomanagements zur Optimierung ihrer Bestände regelmäßig Wohnanlagen. Die Entscheidungen hierüber werden von den hierfür zuständigen Gremien der GBW AG und nicht der BayernLB getroffen. Hierbei handelt es sich um operative Entscheidungen des Managements der GBW AG, das primär den Interessen der Gesellschaft verpflichtet ist, zumal auch außenstehende Aktionäre von den Entscheidungen tangiert werden. Im Übrigen wird auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum Mieterschutz im Falle eines Wohnungsverkaufs hingewiesen: •

Der Teil der Wohnungen der GBW AG, der staatlich gefördert ist, unterliegt der so genannten Belegungsbindung. Diese schreibt den Mietzins entsprechend den Bewilligungsbescheiden und den zugrunde liegenden Fördergesetzen (i.W. II. WoBauG, WoFG und BayWoFG) verbindlich vor. Die Belegungsbindung endet im Übrigen auch nicht durch vorzeitige Rückzahlung des Förderdarlehens oder durch Verkauf der Wohnungen.

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Ferner ist auf den Mieterschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu verweisen. Gemäß § 566 BGB gilt im Mietrecht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, d.h. der Käufer einer vermieteten Wohnung ist insbesondere an die Mietzinsvereinbarung zwischen Veräußerer und Mieter gebunden und muss auch die sonstigen dem Veräußerer gegenüber dem Mieter obliegenden Pflichten erfüllen. Außerdem ist der Mieter nach §§ 558 ff. BGB nur in engen Grenzen zur Zustimmung zu einer vom Vermieter verlangten Mieterhöhung verpflichtet.



Bei Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung bestehen zugunsten des Mieters besondere Kündigungsbeschränkungen gem. § 577a BGB. Beim Verkauf einer solchen Wohnung hat der Mieter zudem ein Vorkaufsrecht gem. 577 BGB.

22. Abgeordnete Dr. Simone Strohmayr (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Beamtinnen und Beamte (getrennt dargestellt) im Jahr 2008/2009 in Bayern eine Leistungszulage bzw. -prämie erhalten haben (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Nach den dem Staatsministerium der Finanzen vorliegenden Zahlen wurden insgesamt an 23.761 Beamtinnen und 32.618 Beamten Leistungszulagen/-prämien in den Jahren 2008 und 2009 im staatlichen Bereich gewährt. Die jeweilige Anzahl von Beamtinnen und Beamten mit Beschäftigungsdienststelle im dargestellten Regierungsbezirk sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Regierungsbezirk Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben

23. Abgeordneter Ludwig Wörner (SPD)

2008 Beamtinnen 4.004 995 1.002 915 1.723 1.290 1.609

2009 Beamte 5.441 1.581 1.576 1.565 2.178 1.790 1.947

Beamtinnen 4.265 1.150 977 988 1.802 1.302 1.739

Beamte 5.581 1.623 1.746 1.628 2.159 1.747 2.056

Ich frage die Staatsregierung, wie sie zu weiteren geplanten Steuersenkungen steht, die die Bundesregierung für diese Legislaturperiode angekündigt hat, wird sie weiteren Steuersenkungen zustimmen und welche Vorkehrungen trifft sie, um mit Steuersenkungen einhergehende Steuerausfälle für die Kommunen zu kompensieren?

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Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch die Bundesrepublik Deutschland nicht verschont und zur schwersten Rezession in der Nachkriegszeit geführt. Das entschlossene Handeln der Politik in Bund und Ländern – insbesondere durch die Konjunkturpakete I und II – hat maßgeblich zur konjunkturellen Stabilisierung beigetragen. Ein durchgreifender Aufschwung zeichnet sich allerdings noch nicht ab. Die Folgen der Krise – Einbruch des Wachstums, erheblicher Rückgang der Steuereinnahmen und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit – werden noch einige Zeit zu spüren sein. Daher müssen nach Überzeugung der Staatsregierung weitere gezielte Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung gesetzt werden. Dazu gehört auch eine wachstumsorientierte Steuer- und Wirtschaftspolitik. Die Bundesregierung hat sich eine gerechte und soziale Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer zum Ziel gesetzt, die insbesondere auch dem Normalverdiener mehr von seinem Einkommen belässt. Nach dem Koalitionsvertrag sollen weitere Lohn- und Einkommensteuer-Tarifsenkungen möglichst mit Wirkung zu Beginn des Jahres 2011 wirksam werden. Damit können gleichzeitig für breite Schichten der Bevölkerung gezielt weitere Nachfrage und damit Wachstumsimpulse eintreten. Die Größenordnung der Entlastungen und deren Finanzierung müssen jedoch zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen passen. Deshalb sollen zunächst die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie die Ergebnisse der Steuerschätzung im Mai 2010 abgewartet werden, die auch die mittelfristige Perspektive der Entwicklung der Steuereinnahmen für alle Gebietskörperschaften beinhaltet. Auf einer dann soliden Basis werden die weiteren Schritte zu prüfen sein. Dabei wird auch – ggf. bereits unter Berücksichtigung von ersten Ergebnissen der Gemeindefinanzkommission – die zu erwartende Einnahmensituation der Städte und Gemeinden für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung eine entscheidende Rolle spielen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

24. Abgeordneter Harald Güller (SPD)

Nachdem die Staatsregierung auf meine Anfrage zum Plenum vom 19. Oktober 2009, welche konkreten Maßnahmen mit welcher tatsächlichen einzelnen Planungssumme aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (§ 8 Abs. 2 des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes, BSWAG) für den Zeitraum 2009 bis 2013 in Bayern und insbesondere in Schwaben angemeldet sind, keine inhaltliche Antwort gegeben, sondern darauf verwiesen hat, dass die Projektliste nichtöffentlich sei, nunmehr aber bei einem Besuch von Herrn Staatsminister Zeil im Kreistag von Augsburg am 28. Januar 2010 ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung auf eine Frage der SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Simone Strohmayr geantwortet hat, dass es kein Problem sei, dass Landtagsabgeordnete die angesprochene Liste einsehen könnten, frage ich die Staatsregierung unter Berücksichtigung dieser Aussage erneut, welche konkreten Maßnahmen mit welcher tatsächlichen einzelnen Planungssumme aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (§ 8 Abs. 2 BSWAG) für den Zeitraum 2009 bis 2013 in Bayern und insbesondere in Schwaben angemeldet sind?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bei der angesprochenen Maßnahmenliste handelt es sich um ein nichtöffentliches Arbeitspapier, das von der Deutschen Bahn AG geführt und auf Grundlage der Vereinbarungen im Rahmen der Ländergespräche laufend

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fortgeschrieben wird. Sowohl mit den Infrastrukturunternehmen als auch mit dem Bund und den anderen Ländern ist die Vertraulichkeit der Maßnahmenliste vereinbart. Für Neu- und Ausbaumaßnahmen an bayerischen Nahverkehrsstrecken stellt der Bund der Deutschen Bahn AG insgesamt rund 120 Mio. Euro für die Jahre 2009 bis 2013 zur Verfügung, also etwa 24 Mio. Euro pro Jahr. Das Budget ist im genannten Zeitraum für laufende oder fest disponierte Vorhaben verplant. Die in der Anfrage genannte Aussage eines Mitarbeiters des Wirtschaftsministeriums bezog sich auf die Bereitschaft, ungeachtet der grundsätzlichen Vertraulichkeit der Maßnahmenliste die auf den Regierungsbezirk Schwaben entfallenden Maßnahmen zu benennen. Insgesamt entfällt über die Hälfte der Mittel aus der aktuellen Liste auf Vorhaben in Schwaben. In Abstimmung mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG sollen im Zeitraum bis 2013 die Mittel in Schwaben hauptsächlich für den Bau des Bahnsteigs F im Augsburger Hauptbahnhof nebst einiger Zusammenhangsmaßnahmen, für anteilige Maßnahmen beim Ausbau der Strecke München – Memmingen – Lindau sowie für die Neigetechnik-Ertüchtigung weiterer Strecken im Allgäu eingesetzt werden. Hinzu kommen weitere kleine Maßnahmen.

25. Abgeordneter Alexander Muthmann (FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch derzeit oder zum aktuellsten verfügbaren Zeitpunkt der prozentuale Anteil derjenigen Haushalte in den Landkreisen Regen, Freyung-Grafenau und Passau ist (bitte getrennt auflisten), die über eine Anschlussmöglichkeit an das Internet mit einer Geschwindigkeit von mindestens einem Mbit/s im Upstream und im Downstream verfügen?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 1 MBit/s sind laut Breitbandatlas der Bundesregierung im Landkreis Regen im Landkreis Passau im Landkreis Freyung/Grafenau

rd. 79,3 Prozent aller Haushalte, rd. 74,5 Prozent aller Haushalte und rd. 72,7 Prozent aller Haushalte versorgbar.

Daten über Upload-Bandbreiten sind nicht verfügbar.

26. Abgeordneter Adi Sprinkart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem Wirtschaftsminister Zeil in seinem Bericht zum Landtagsbeschluss Drs. 16/1031 darauf hingewiesen hat, dass mögliche infrastrukturelle Verbesserungen zur Stabilisierung der Fahrzeit auf der Strecke Kempten – Memmingen evtl. in Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Strecke München – Memmingen – Lindau umgesetzt werden, frage ich die Staatsregierung, gibt es neue Überlegungen, wie diese infrastrukturellen Verbesserungen aussehen?

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Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Wie im angeführten Bericht dargestellt, hängt die Notwendigkeit und ggf. Art möglicher infrastruktureller Verbesserungen vor allem von der Entwicklung der Betriebsqualität und zukünftigen Angebotskonzepten ab. Mit Blick auf die Pünktlichkeitswerte lassen sich derzeit keine infrastrukturell bedingten Besonderheiten feststellen, die Betriebsqualität bewegt sich insgesamt – auch gemessen am bayerischen Durchschnitt – auf einem guten Niveau. Bezüglich der Weiterentwicklung des Angebots auf der Illertalbahn finden derzeit bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Untersuchungen unter Berücksichtigung neuer Angebotskonzeptionen nach Elektrifizierung der Strecke Geltendorf – Memmingen – Lindau statt. Hierbei werden nötigenfalls auch Optionen für Infrastrukturanpassungen geprüft.

27. Abgeordnete Jutta Widmann (FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie es rechtlich möglich sein kann, dass die Deutsche Telekom beim Breitbandausbau Drittanbietern den Ausbau verweigern kann, wenn die Telekom selbst im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens kein Angebot für einen Ausbau bei der betreffenden Gemeinde abgegeben hat, welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung gegenüber diesem Vorgehen der Telekom und wie sollen die betroffenen Kommunen nach Meinung der Staatsregierung in diesem Fall handeln?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Der Fragestellung lässt sich nicht entnehmen durch welche Maßnahmen der Deutschen Telekom AG (DTAG) die Wettbewerber konkret in ihren Ausbaubemühungen behindert werden. Allgemein ist aber festzuhalten, dass die DTAG durch mittlerweile mehrere Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur verpflichtet wurde, den Wettbewerbern Zugang zu wichtigen Infrastrukturbestandteilen wie dem Schaltverteiler, den Kabelschächten, der unbeschalteten Glasfaser etc. zu gewähren. Mittlerweile liegen aber Rückmeldungen durch die Wettbewerber vor, wonach die DTAG gerade den Zugang zum Schaltverteiler weiter behindern würde. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) hat daraufhin umgehend Kontakt zu den betroffenen Unternehmen aufgenommen und seine Unterstützung zugesagt. Die Bundesnetzagentur hat die DTAG im Übrigen aus aktuellem Anlass aufgefordert, den Wettbewerbern unverzüglich Zugang zu den Schaltverteilern zu gewähren. Der weitere Verlauf bleibt abzuwarten. Das StMWIVT wird diesbezüglich weiterhin seine Einflussmöglichkeiten über den Beirat der Bundesnetzagentur nutzen, um Hindernisse beim Breitbandausbau für Wettbewerber der DTAG abzubauen. Betroffenen Wettbewerbern und Gemeinden ist in jedem Fall zu raten, etwaige Fälle unverzüglich der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

28. Abgeordneter Theresa Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem mit der Einführung der 5. Novelle der Verpackungsordnung die von den Apotheken bislang kostenfreie, flächendeckende Rücknahme von Altmedikamenten und von Medikamentenresten nicht mehr gewährleistet ist, frage ich die Staatsregierung, wie sie damit umgeht, dass laut einer Umfrage des bayerischen Apothekenverbandes drei Viertel der bayerischen Apotheken die Medikamente weiterhin zurücknehmen und die nun anfallenden Kosten für die Entsorgung momentan selber tragen, wie sind die Pläne für eine bayerische Lösung im Umgang mit der Entsorgung von Altmedikamenten und welche Empfehlung, die sich an der aktuellen Situation orientiert, spricht die Staatsregierung in der Übergangszeit bis zur neuen Regelung für die Bevölkerung und für die Apotheken aus?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit Die Entsorgung haushaltsüblicher Altmedikamente kann in den einzelnen Kommunen grundsätzlich über die Restmülltonnen oder über Problemmüllsammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen, erfolgen. Die bisherige Altarzneimittelrücknahme in Apotheken durch Vfw REMEDICA, Köln, wurde aufgrund der Änderungen in den abfallrechtlichen Rahmenbedingungen zum 1. Juni 2009 eingestellt. Gleichwohl können Apotheken ihren Kunden als Service auch weiterhin die Rücknahme von Altarzneimitteln anbieten, obwohl keine Rücknahmeverpflichtung für sie besteht. Den Apotheken stehen dabei die lokalen Entsorgungsmöglichkeiten in Müllverbrennungsanlagen über die entsorgungspflichtigen Körperschaften zur Verfügung. Darüber hinaus hat Vfw REMEDICA inzwischen ein alternatives, kostenpflichtiges Rücknahmesystem für Altmedikamente in Apotheken eingerichtet. Die dargestellten Wege gewährleisten eine sichere Entsorgung der Altmedikamente. Handlungsbedarf für eine „neue Regelung“ besteht nicht.

29. Abgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sich auf offiziellen Unterlagen als „Lebensministerium“ bezeichnet, frage ich die Staatsregierung, welches ist die genaue Begründung, dass das Staatsministerium sich „Lebensministerium“ nennen darf, wer hat das Corporate Design „Lebensministerium“ bezahlt bzw. genehmigt und wird es in Zukunft andere Staatsministerien geben, die sich eigenmächtig umbenennen können?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit führt den Namen, wie es der Landtag zur Bestätigung der vom Ministerpräsidenten bestimmten Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche gemäß Art. 49 der Bayeri-

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schen Verfassung beschlossen hat (Drs. 16/26 vom 30. Oktober 2008). Der Zusatz „Lebensministerium“ soll dem Bürger die Themen des Geschäftsbereichs Umwelt und Gesundheit als Lebensthemen versinnbildlichen. Der Begriff „Lebensministerium“ steht dabei nicht allein, sondern wird in Kombination mit der Ministeriumsbezeichnung „Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit“ verwendet. Das Corporate Design „Lebensministerium“, also das „Lebensbaum“-Logo, hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit selbst entwickelt. Externe Kosten sind hierfür nicht angefallen. Eine „Genehmigung“ war nicht notwendig.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

30. Abgeordneter Hubert Aiwanger (FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche Rolle kommt dem Mitspracherecht der Grundeigentümer bei der Rehwildabschussplanung im Abschlussbericht der im Auftrag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten arbeitenden Projektgruppe „Waldumbau-Klimawandel“ vom 23. Oktober 2008 zu, wie wird das gute Einvernehmen zwischen Grundeigentümern und Jägern in diesem Abschlussbericht bewertet und wie untergliederten sich die Ausgabeposten innerhalb des Kap. 1331 TG 72 (Waldumbau) im Haushaltsjahr 2009 genau?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Abschlussbericht der Projektgruppe wurde weder Herrn Staatsminister Helmut Brunner noch seinem Amtsvorgänger jemals vorgelegt, geschweige denn von ihnen gebilligt. Herr Staatsminister Brunner hat dieses Arbeitspapier mittlerweile für nichtig erklärt, sodass es keine Relevanz mehr für politische und fachliche Entscheidungen entfaltet. Eine inhaltliche Beantwortung der oben genannten Fragen ist damit hinfällig. Die Ausgabeposten werden innerhalb des Kap. 13 31 TG 72 (Waldumbau) im Haushaltsjahr 2009 wie folgt untergliedert: Kap./Tit.

Zweckbestimmung

Ausgaben (Euro)

13 31 429 72

Personalausgaben für die Planung und Durchführung von Waldumbaumaßnahmen Sachaufwand und Unternehmerleistungen für die Planung und Durchführung von Waldumbaumaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Planung und Durchführung von Waldumbaumaßnahmen Zuschüsse zur finanziellen Förderung für Waldumbaumaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald

885.296,41

1331 547 72 1331 812 72 1331 892 72

415.873,27 126.408,84 1.529.955,00

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Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

31. Abgeordnete Christa Naaß (SPD)

Nachdem das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Herbst vergangenen Jahres die Errichtung von 60 Pflegestützpunkten in allen bayerischen Regierungsbezirken, sowohl in ländlich strukturierten Regionen als auch in städtischen Ballungsräumen, angeordnet hat, frage ich die Staatsregierung, welche Kommunen in Mittelfranken sich um die Errichtung von Pflegestützpunkten beworben haben und ob damit ein umfassendes Betreuungsangebot gewährleistet werden kann?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Die Errichtung der Pflegestützpunkte liegt in der Verantwortung der Kranken- und Pflegekassen in Bayern. In ganz Bayern haben sich 25 Kommunen um die Errichtung eines Pflegestützpunktes beworben. Davon entfallen sechs Anträge auf die Region Mittelfranken (Stadt Erlangen, Stadt Fürth, Stadt Nürnberg (2), Stadt Schwabach und Landkreis Roth). Der Antrag der Stadt Nürnberg beinhaltet die Umwandlung des bereits bestehenden bayerischen Modellpflegestützpunkts in einen regulären Pflegestützpunkt. Ziel der Gesamtkonzeption ist es, dass sich die Kommunen als Stellen der örtlichen Altenhilfe und der Hilfe zur Pflege an den Pflegestützpunkten beteiligen, da nur so ein Gesamtangebot an Beratung und Begleitung für die pflegebedürftigen Menschen vorgehalten werden kann. Darüber bestand im Vorfeld der Errichtung der Pflegestützpunkte zwischen der Staatsregierung, den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden Einigkeit. Da die Kommunen den Pflegestützpunkten teilweise zurückhaltend, teilweise ablehnend gegenüberstehen, kann in einer ersten Phase höchstwahrscheinlich keine flächendeckende Versorgung erreicht werden.