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NACHRICHTEN des Wiener Fußball-Verbandes und seiner Fachausschüsse Ernst Happel-Stadion, Sektor B Meiereistraße 7, 1020 Wien Telefon: 01/60 151 JAHRGA...
Author: Heidi Reuter
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NACHRICHTEN des Wiener Fußball-Verbandes und seiner Fachausschüsse Ernst Happel-Stadion, Sektor B Meiereistraße 7, 1020 Wien Telefon: 01/60 151 JAHRGANG 2011

WIEN, 4. Oktober

NUMMER

36

9. WIENER TAG DES MÄDCHENFUSSBALLS am 29. September 2011, Stadion Trainingsplätze Der Wiener Fußball- Verband lud ein, und nicht weniger als 600 Schülerinnen kamen gemeinsam mit ihren Lehrkräften auf die Trainingsplätze des Ernst Happel-Stadions. Um sich dort - am heurigen Wiener Mädchenfußballtag - fußballerisch auszutoben. Aber nicht nur das! Auch weitere - eigens vom WFV vorbereitete - "Sektionen" waren sehr gut frequentiert. WFV-Präsident Robert Sedlacek zeigte sich über das Engagement der Mädchen beeindruckt: "Die Schülerinnen spielten mit Begeisterung Fußball. Bei den anderen Stationen herrschte ebenfalls lebhaftes Treiben. Etwa beim Geschicklichkeitstest oder beim Frage- und Antwortspiel oder bei den Laufbewerben. Großer Beliebtheit erfreute sich auch Breakdance. Man sah, dass sich die Kinder bewegen wollen. Die Schülerinnen sind bestrebt, Sport zu betreiben. Der Mädchenfußballtag wird daher auch im nächsten Jahr über die Bühne gehen und somit sein zehnjähriges Jubiläum feiern. Diese bereits traditionelle Veranstaltung hat auch heuer wiederum unsere Erwartungen erfüllt. Sie hat all das gehalten, was wir uns vorgenommen haben. Wir sehen es daher als Verpflichtung an, diesen Event gemeinsam mit dem Wiener Stadtschulrat weiterhin zu organisieren. Zudem war der Fußballmädchentag ein würdiger Beitrag zur heurigen Frauenfußball-WM. Wir sind stolz darauf, dass wir der Zeit voraus waren und ihn schon etliche Male durchgeführt haben. Zudem installierte der Wiener Fußball- Verband bekanntlich ein Fußballzentrum für Mädchen. Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind." ************************ BUNDESLÄNDERNACHWUCHSMEISTERSCHAFT U 14 BURGENLAND – WIEN am 2.10.2011, Oberpullendorf Zweites Spiel für Wiens U14-Auswahlmannschaft bei der Bundesländernachwuchsmeisterschaft. Dabei trafen die Bundeshauptstädter auswärts auf Burgenland. In der ersten Halbzeit fiel kein Treffer. Nach Seitenwechsel holte Alexander Schmidt für das Gästeteam die Kastanien aus dem Feuer. Mit seinen beiden Treffern war er Matchwinner für die Wiener Auswahlmannschaft. WFV- Präsident Robert Sedlacek, der seine Elf ins "FenyösStadion" (Oberpullendorf) begleitete, meinte nach Spielende: "Das Erfreulichste der heutigen Begegnung war der Gewinn der drei Punkte."

Die Partner des Wiener Fußball-Verbandes 36/11

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U14-Bundesländernachwuchsmeisterschaft: Burgenland - Wien 0:2 (0:0) Torfolge: 0:1 Alexander Schmidt (46.) 0:2 Alexander Schmidt (79.) *************************

HALLENVERGABE DER STÄDTISCHEN SPORTHALLEN Die Hallenvergabe für Veranstaltungen wird wie folgt geregelt: Die Terminvergabe für die kommende Wintersaison (2011/2012) ist bereits abgeschlossen. Die Ansuchen für Hallentermine für die Wintersaison im nächsten Jahr (2012/2013) sind bis spätestens 31. März 2012 an den WFV zu übermitteln, der versuchen wird, in der Vergabesitzung der MA 51 im April 2012 die angesuchten Hallentermine zu bekommen. In weiterer Folge werden die Vereine vom WFV schriftlich verständigt, ob ihr Ansuchen positiv erledigt werden konnte. Die Trainingstermine Anfang Dezember 2011 bis Ende Februar 2012 in den Städtischen Sporthallen werden in einer der nächsten Verbandsnachrichten ausgeschrieben. ************************ PROTOKOLL DER SITZUNG DES KONTROLLAUSSCHUSSES VOM 27.9.2011 Anwesend: Hr. Gschwandtner, Fr. Schipek, Fr. Weinzettl Entschuldigt: Hr. Rogenhofer Akt-Nr.

Haydn Denis – ISS Admira Technopool Die Anmeldung des Spielers wird aufgrund des Arztbriefes abgelehnt.

Akt-Nr. 45

Cakmak Emre Die befristet Freigabe des Spielers wird aufgelöst. Der Spieler wird gem. § 8/5 des Regulativs an Red Star Penzing freigegeben.

Akt-Nr. 48

Nasaudean Adrian Vladut Der Spieler wird gem. § 12/1 des Regulativs – Domizilwechsel – an SC St.Peter-Freienstein StFV freigegeben.

AMTLICHE FREIGABEN GEMÄSS § 12/1 DES ÖFB-REGULATIVS (Schnupperjahr) NAME:

VORNAME:

Abgebender Verein:

ABD EL REHIM NINKOVIC NINKOVIC

Moaz Marko Mihailo

Young Stars Centimeter Red Star Penzing Ostbahn 11 Fav AC Ostbahn 11 Fav AC

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Anmeldender Verein:

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AMTLICHE FREIGABEN GEMÄSS § 12/4 DES ÖFB-REGULATIVS NAME:

VORNAME:

Abgebender Verein:

Anmeldender Verein:

ABRAMOV ANGSTER ATTEMS-GILLEIS BAUER BRAMREITER CSEJKA DANYLENKO DRUCKER EREN GAZI GHOBREYAL GRÜNEIS HAAS HANA HASIC HELM JOVICIC LOSEK MARKOVIC MAYER MEIXNER NEUDORFSKY ÖSMEN ÖZCAN POP PUTZ REZBAN SARIKAYA SCHOBER SCHWARZ SEIDL SLISKOVIC SOSIC TRWAL WADOWSKI WALLNER WOLF ZECHNER

Artem Stefan Alexander Stephanie Riccardo Benedikt Stanislav Stefanie Enes Taskin Mario Iris David Patrick Adnan Judith Aleksandar Daniel Marko Markus Oliver Paul Ferhat Gökhan Razvan Christian Cosmin Fatih Clemens Jakob Thomas Andre Dalibor Sebastian Christoph Phillip Manuel Julian

Donau DSG Altsimmering AS Koma KSC/FCB Donaustadt Cro-Vienna Florio ASV 13 Aspern USC Landhaus Simmering Donau FAC Team f. Wien Gr.-Russbach (NÖ) Union 12 Wr. Viktoria A11-R.Oberlaa Juwelen Janecka Cro-Vienna Florio Ostbahn 11 Elektra Red Star Penzing SV Schwechat Dyn. Meidling KE/Srbija 08 Slovan Siemens DSG Neusimmering Red Star Penzing Ankerbrot DSG Dyn. Donau Austria XIII Inzerdorf Austria Wien DSG Croatia Team Wr. Linien Mariahilf RB Marianum Lindenhof United DSG Stammtisch 04

Wienerfeld Wolfersberg DSG Salzburger Stiere USC Landhaus MAC DSG Strassl Donau Neusiedl/See (BFV) Ostbahn 11 DSG Dynamo Donau Aspern Young Stars Centimeter FC Inzersdorf DSG Milord RB Atletiko Wien 92 ASKÖ 23 BWH Janecka Yellow Star Donau DSG Elektrotechnik SC Mannswörth Juventus Wien DSG Eurasya Austria 13 LAC DSG Altsimmering DSG Chocola MAC DSG Elektrotechnik Young Stars Centimeter Inzersdorfer Jugend SC Celik Pötzleinsdorf Rot Weiss Wien Ankerbrot SV Hütteldorf DSG Nepomuk DSG Chaos 80 DSG Torpedo Wien

RECHTSMITTELBELEHRUNG In der Folge werden die gültigen Bestimmungen der ÖFB-Rechtspflegeordnung mit Gültigkeit ab 1.7.2011 - §§ 84–90 zitiert: § 84 Anfechtbare Entscheidungen (1) Entscheidungen der Straf- und Kontrollausschüsse können vor dem Protestkomitee angefochten werden. (2) Das Protestkomitee ist außerdem für die Behandlung von Protesten gegen resultatsgemäße Beglaubigungen von Meisterschaftsspielen gemäß den ÖFB-Meisterschaftsregeln zuständig.

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(3) Die Bundesliga ist für Beglaubigungen von Meisterschaftsspielen ermächtigt, in ihrem eigenen Wirkungsbereich sowohl hinsichtlich der Protestberechtigung als auch hinsichtlich der Fristen eigene Regeln zu erlassen. § 85 Berechtigung zum Protest (1) Jede beschwerte Partei des Verfahrens kann Protest erheben. (2) Die Vereine können gegen Entscheidungen, die ihre Spieler, Offiziellen oder Mitglieder betreffen, Protest einlegen. Sie benötigen dazu das Einverständnis der betreffenden Person. (3) Die Verbände können in Disziplinarangelegenheiten vorsehen, dass das Leitungsgremium eines Verbandes oder eine von ihm ermächtigte Person berechtigt ist, gegen eine erstinstanzliche Entscheidung Protest zu erheben. § 86 Protestfrist (1) Eine Partei, die Protest einlegen möchte, muss ihre entsprechende Absicht innerhalb von drei Tagen nach mündlicher Verkündung in der Verhandlung, verbandsüblicher Verlautbarung oder wirksamer Zustellung der Entscheidung beim in erster Instanz entscheidenden Gremium schriftlich anmelden. Bei Anmeldung des Protestes kann die Ausfertigung der Entscheidung in der Langform beantragt werden. (2) Der Protest ist innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Anmeldung des Protestes schriftlich zu begründen (Protestschrift). (3) Wurde bei Anmeldung des Protestes gleichzeitig die Ausfertigung der Entscheidung in der Langform beantragt, beginnt die Frist zur Einbringung der Protestschrift erst mit wirksamer Zustellung der Langform der Entscheidung zu laufen. (4) Nach einer automatischen resultatsgemäßen Beglaubigung beträgt die Protestfrist 7 Tage ab Beglaubigung. Eine Protestanmeldung nach Abs. 1 ist nicht notwendig. (5) Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist der Protest zurückzuweisen. § 87 Protestgründe Der Protest kann sich gegen eine fehlerhafte Feststellung des Sachverhaltes, eine unrichtige rechtliche Beurteilung und/oder die Höhe der verhängten Strafe richten. § 88 Protestschrift (1) Die Protestschrift muss die genaue Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung, die Darstellung, in welchen Punkten die Entscheidung angefochten wird, den Rechtsmittelantrag, die Begründung und die notwendigen Beweismittel enthalten. (2) Der Protest muss von der den Protest einlegenden Partei oder ihrem Vertreter unterzeichnet sein. (3) Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Protest zurückzuweisen. § 89 Protestgebühr (1) Die Höhe der Protestgebühr wird vom Verband festgelegt. (2) Im Falle der Erfolglosigkeit des Protestes verfällt diese zugunsten des Verbandes. (3) Wird dem Protest auch nur teilweise stattgegeben, wird die Protestgebühr der Protest einlegenden Partei zur Gänze oder anteilsmäßig gutgeschrieben oder auf Antrag zurück bezahlt. (4) Ein Protest, der ohne Bezahlung der Protestgebühr oder verspätet eingebracht wird, ist vom Protestkomitee zurückzuweisen. § 90 Auswirkungen des Protestes (1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird. (2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

************************ PROTOKOLL DER SITZUNG DES STRAFAUSSCHUSSES VOM 28.9.2011 Anwesend: Schneider, Bannert, Domin, Kraushofer A., Kraushofer W., Malik, Ing. Oberleitner, Resch, Riegler, Trappl, Mag. Weber 36/11

4

Strafa-Beschlüsse unter:

www.wfv.at SPIELBETRIEB Aktuelle Strafen

Nachfolgend werden die Bestimmungen des § Rechtspflegeordnung des ÖFB in Erinnerung gebracht:

67

Abs.

3

und

4

der

§ 67 Mitwirkung von Parteien (3) Ein Spieler, der eine Rote Karte oder eine Anzeige erhält, hat, sofern in den Bestimmungen der Verbände nichts anderes normiert wird, ohne weitere Vorladung zur nächsten Sitzung des Strafausschusses zu erscheinen. (4) Wenn die Parteien nicht mitwirken, insbesondere wenn sie die ihnen gesetzten Fristen nicht beachten oder trotz ordnungsgemäßer Ladung (Ausnahme Abs. 3) zu der Verhandlung nicht erscheinen, entscheiden die Rechtsorgane auf der Grundlage der vorliegenden Akten. Verfahrenskosten: € 10,--:

A11-R.Oberlaa ISS Admira Technopool Ankerbrot – Monte Laa Antonshof ASV 13 Austria XIII BWH Juwelen Janecka Cro-Vienna Florio Dinamo Ottakring DSG Celtic Salmannsdorf Dynamo Meidling ESV Südost FAC Team für Wien Gradisce Inzersdorf Juventus Wien Kaiserebersdorf/Srbija 08 AS Koma L.A. Riverside NAC NAFA WS Ottakring FC Polska Post SV Simmering Süssenbrunn Union Mauer Wacker Wien Wienerberg Wild Dragon Wolfersberg Yellow Star Simmering Young Stars/Centimeter

€ 20,--:

Aspern Donau Großfeld MAC Währing/Döbling

€ 30,--:

Fach-Donaufeld

€ 40,--:

Vorwärts Brigittenau

€ 60,--:

Kalksburg Rodaun

Gerasdorf/Stammersdorf Gersthofer SV Makedonien Mautner Markhof Ostbahn XI KSC/FCB Donaustadt

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Spielberechtigungen von Nachwuchsspielern Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die ÖFB – Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb - § 14 Spielberechtigung hinweisen: (1) In den Spielklassen U15, U14, U13 sind Mädchen und Knaben gemeinsam in einer Mannschaft spielberechtigt. In gemischten Mannschaften wird in den Spielklassen U13 und U14 zur Förderung des Mädchenfußballs der Stichtag der Mädchen um ein Jahr hinuntergesetzt. (z.B.: U14-Mädchen in U13-Mannschaften, U15-Mädchen in U14-Mannschaften)

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(2) Ein Nachwuchsspieler darf nur in seiner und in den beiden nächsthöheren Spielklassen eingesetzt werden (Bsp.: Ein U9-Spieler darf auch in den Spielklassen U10, U11 eingesetzt werden). (3) Ein U15-Spieler, (bezogen auf den aktuellen Stichtag), darf in seiner und in allen höheren Spielklassen (U16 bis U19) eingesetzt werden. Ausnahmsweise dürfen Mädchen, die am Spieltag ihr 15. Lebensjahr vollendet haben, in allen höheren Spielklassen (U15 bis U19; auch Erwachsenenmannschaft) eingesetzt werden, wobei in der Saison 2011/12 Mädchen, die ihr 14. Lebensjahr vollendet haben, noch in der zweithöchsten sowie den darunter liegenden Leistungsstufen eingesetzt werden dürfen. (4) Wird in einem Landesverband auch in den Zwischenjahrgängen Meisterschaft gespielt, darf ein U13-Spieler in seiner und in den Spielklassen U14, U15, U16 eingesetzt werden. *******************************

TERMINE 04.10.2011

18.00 - 20.00 LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 - 19.30 V-LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 - 19.30 MLZ/V-MLZ-Training, Hirschstetten

05.10.2011

18.00 - 20.00 LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 Training U16-Mädchenauswahl, Hirschstetten

06.10.2011

18.00 - 20.00 LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 - 19.30 V-LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 - 19.30 MLZ/V-MLZ-Training, Hirschstetten

7. – 15.10.11 09.00

Beginn 2. Nachwuchsbetreuerlehrgang des WFV 2011 (7. - 15.10.2011, Ernst Happel-Stadion)

10.10.2011

18.00 - 20.00 LAZ-Training, Stadion TR-Plätze

11.10.2011

18.00 - 20.00 LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 - 19.30 V-LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 - 19.30 MLZ/V-MLZ-Training, Hirschstetten

12.10.2011

18.00 - 20.00 LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 Training U16-Mädchenauswahl, Hirschstetten

13.10.2011

18.00 - 20.00 LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 - 19.30 V-LAZ-Training, Stadion TR-Plätze 18.00 - 19.30 MLZ/V-MLZ-Training, Hirschstetten

Wiener Fußball-Verband, Ernst Happel-Stadion, Sektor B, Meiereistraße 7, 1020 Wien ZVR 453878232 Tel.: 01/60 151-0, Fax: 01/60 151-44 Homepage: www.wfv.at , E-Mail: [email protected]

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