5. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

5. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft 5.1 Formen der Elternarbeit Die Eltern wollen immer das Beste für ihr Kind - wir auch - tun wir es gemeinsa...
Author: Hajo Hermann
2 downloads 2 Views 93KB Size
5. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft 5.1

Formen der Elternarbeit

Die Eltern wollen immer das Beste für ihr Kind - wir auch - tun wir es gemeinsam! Wir wollen den Krippenkindern bestmögliche Rahmenbedingungen bieten, um die frühe Kindheit als wissbegierigste und lernintensivste Phase pädagogisch sinnvoll zu nutzen. Wir versuchen unsere Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen und zu entlasten und in Erziehungsfragen partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Auch wollen wir Frauen, die Familie und Erwerbstätigkeit miteinander verbinden möchten oder müssen, diesen Schritt erleichtern, ohne sich Sorgen zu machen, ihre Kinder erzieherisch zu vernachlässigen. 5.1.1 Information und Austausch Um eine gute Zusammenarbeit zu erreichen, bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Information und Verständigung an: -

Infowand im Eingangsbereich Flyer Konzeption Anmeldegespräch/Aufnahmegespräch Informationselternabend für die neuen Eltern Eingewöhnungszeit Abschlussgespräch nach Beendigung der Eingewöhnungsphase Entwicklungsgespräche 2 mal im Jahr Elternbriefe mit vielen Infos Hospitationsmöglichkeit Elternmitarbeit in der Kinderkrippe (z.B. Festvorbereitung) Elternabende (Elternbeiratswahl, Laternen basteln, thematische Elternabende) regelmäßige Tür- und Angelgespräche Fotodokumentation

Förderung der Kontakte unter den Eltern - Familienausflug - gruppeninterne Feste und Feiern sowie mit der gesamten Einrichtung - gemeinsame Projekte (Bau eines Weidentipis, Zaunfiguren aus Ton,…) Wir freuen uns, wenn sich die Eltern an den vielfältigen Aktivitäten beteiligen, unsere Arbeit unterstützen und Rückmeldung geben.

Konzeption der Kinderkrippe Zwergenschloss

5.1.2 Beschwerdemanagement Beschwerden und Kritik bringen uns weiter, denn wir erhalten dadurch die Chance, die Erwartungen unserer Eltern zu erkennen und darauf zu reagieren. Anliegen, die an uns herangetragen werden, versuchen wir in einem persönlichen Gespräch schnellstmöglich zu beantworten. Nicht immer kann sofort eine Lösung präsentiert werden und es ist manchmal auch von Nöten, sich mit Kolleginnen oder auch anderen Eltern zu beraten. Wir nehmen aber jede Beschwerde ernst und freuen uns auf ein direktes Gespräch. Unsere regelmäßig durchgeführten Reflexions- und Entwicklungsgespräche bieten Eltern die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Probleme anzusprechen. Außerdem dient der von den Eltern gewählte Elternbeirat unserer Kinderkrippe als Anlaufstelle, um persönliche Anliegen vorzubringen und vertreten zu lassen.

5.1.3 Beratung und Vermittlung von Fachdiensten und anderen Institutionen - Kindergarten - Gemeinde - Frühförderstellen - Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten - Jugendamt, KoKi - Gesundheitsamt

5.1.4 Elternbeirat

Mittendrin statt nur dabei – der Elternbeirat

Zu Beginn des Krippenjahres wird ein Beirat von den Eltern gewählt. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem pädagogischen Personal, dem Träger und anderen Einrichtungen zu fördern sowie die Interessen der Eltern zu vertreten. Der Austausch über pädagogische Inhalte, Projekte, Sorgen und Fragen von Eltern sowie die Unterstützung bei Festvorbereitungen sind für die Weiterentwicklung und Optimierung unserer Einrichtung sehr wichtig.

Konzeption der Kinderkrippe Zwergenschloss

5.2

Übergänge in die Tageseinrichtungen

5.2.1 Übergang von der Familie in die Kinderkrippe – die Eingewöhnungszeit Der Übergang von der außerfamiliären Betreuung in die Kinderkrippe braucht Zeit, um das Gefühl von Desorientierung zu reduzieren und zu bewältigen, bis die Kinder neue Sicherheit gewonnen haben. Abrupte plötzliche Veränderungen versetzen das Kind in eine passive und hilflose Position. Das heißt, Kinder sollen bei der Eingewöhnung keine Objekte sein, über die bestimmt wird, sondern sie entwickeln sich an der Herausforderung, wenn sie aktive Partner ihrer Eingewöhnung sein können, also selber Einfluss haben auf das was geschieht. Das setzt eine enge Abstimmung aller Beteiligten voraus. Die Eingewöhnungsphase ist eine besonders wichtige Phase für Kinder, Eltern und Erzieherinnen.

Vorbereitung der Eingewöhnungsphase Direkt nach der Zusage für einen Krippenplatz, werden die Eltern über die Bedeutung der Eingewöhnungszeit informiert. Die Erzieherin, die während der Eingewöhnung die wichtigste Bezugsperson für Kind und Eltern sein wird, lädt zu ersten Gesprächen ein, in denen die Eltern über Vorlieben und Stärken des Kindes sowie über eigene pädagogische Vorstellungen berichten, gewünschte Informationen einholen, aber auch ihre Sorgen und Ängste äußern können. Für die Eingewöhnungszeit werden klare Absprachen getroffen.

Mutter oder Vater begleiten das Kind in die Kinderkrippe Für die erste Zeit in der Gruppe werden den Eltern Empfehlungen ausgesprochen, wie sie dem Kind die Eingewöhnung erleichtern können. Das Kind kann sich nach eigenem Wunsch im Raum bewegen und jederzeit zur Bezugsperson zurückkehren. Diese kann jederzeit Blickkontakt mit dem Kind aufnehmen. Wickeln und Füttern übernimmt die Mutter/Vater. Auf diese Weise kann die Erzieherin die Gewohnheiten und Vorlieben des Kindes kennenlernen. Die Erzieherin bietet dem Kind Kontakte an, wobei das Kind entscheidet, wie viel Nähe bzw. Distanz es möchte. Für den Zeitraum der Anwesenheit des Elternteils in der Gruppe gibt es keine feste Regel. Fünf Tage sollten aber nicht unterschritten werden.

Konzeption der Kinderkrippe Zwergenschloss

Die erste Trennung Der erste Zeitraum der Trennung von Mutter oder Vater wird nur sehr kurz und für das Kleinkind überschaubar gestaltet. Er erfolgt erst dann, wenn es dem Kind gut geht, es Kontakt zu anderen Kindern aufgenommen hat und sich von der Erzieherin trösten lässt. Auch die Eltern müssen dafür bereit sein. Mutter oder Vater verabschieden sich bewusst und deutlich. Sie halten sich in der Nähe auf, so dass sie jederzeit zurückkehren können, wenn das Kind weint und sich noch nicht trösten lässt. Die Eltern erhalten Gelegenheit darüber zu sprechen, wie sie den Tag erlebt haben.

Hineinwachsen in den Alltag der Kinderkrippe Das Kind hat inzwischen erfahren, dass es in der Kinderkrippe willkommen ist und dass es Spielgefährten hat. Ebenso hat es mittlerweile zu mindestens einer erwachsenen Person eine Beziehung aufgebaut. Die Zeiten, die das Kind ohne Eltern in der Kinderkrippe verbringt, werden allmählich ausgedehnt. Genau vereinbarte Bring- und Abholzeiten, kleine Rituale im Alltag und evtl. ein Übergangsobjekt, wie ein Kuscheltier oder ein Tuch, helfen dabei. Wichtig ist, dass das Kind beim Bringen und Abholen erlebt, dass sich auch zwischen seinen Eltern und den Erziehern eine vertrauensvolle Beziehung entwickelt hat. In der folgenden Zeit werden sich Eltern und Erzieherin immer wieder darüber austauschen, wie es dem Kind in der Einrichtung und zu Hause geht. Die Kinder erleben nun ihren Krippenalltag. Sie werden nicht immer und ununterbrochen fröhlich sein, sie werden manchmal auch missmutig sein. Es wird Tage geben, an denen sie sehr freudig und andere Tage, an denen sie nur ungern in die Kinderkrippe gehen. Auch Erwachsene sind nicht jeden Tag gleich. Stimmungsschwankungen sollten wir auch unseren Kindern zugestehen.

Reflexionsgespräch mit den Eltern Zum Abschluss der Eingewöhnungszeit findet ein Reflexionsgespräch statt. Es kommt hierbei zum Erfahrungsaustausch zwischen Bezugserzieherin, die den Eingewöhnungsverlauf aus Sicht der Einrichtung schildert und den Eltern, die ihr Erleben darstellen können.

Konzeption der Kinderkrippe Zwergenschloss

5.2.2 Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten Übergänge sind Veränderungsprozesse im Leben eines Kindes, die mit erhöhten Belastungsfaktoren einhergehen. Übergänge begleiten das menschliche Leben von Geburt an bis zum Alter. Es ist von großer Wichtigkeit, wie sie bewältigt werden. Übergänge sind gelungen, wenn sie gut vorbereitet und begleitet werden. Um den Krippenkindern den Übergang in den Kindergarten zu erleichtern, haben wir mit den pädagogischen Fachkräften des Kindergartens ein Übergangskonzept erarbeitet. Gemeinsame Aktionen, wie Tag der offenen Tür, Sommerfest,… ermöglichen dem Kind Einblicke in den Kindergarten zu bekommen. In den letzten Krippenwochen besuchen die zukünftigen Kindergartenkinder „ihre“ Kindergartengruppe, um den Alltag in der neuen Umgebung besser kennen zu lernen und sich vertraut zu machen. Bei gegenseitigen Besuchen entstehen erste Kontakte zwischen Krippenkindern, Kindergartenkindern und den Betreuern. Der begleitete Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten wird grundsätzlich mit Ende des Kindertagesstättenjahres vollzogen. Dadurch kann das pädagogische Personal den Ablösungsprozess von Bekannten und Eingewöhnung in Neues begleiten. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Wechsel in den Kindergarten während des Jahres möglich und bedarf der Zustimmung der Einrichtungsleiter von Kinderkrippe und Kindergarten. Für die Eingruppierung als „Krippenkind“ ist als Stichtag der 01.10. maßgeblich. Das bedeutet, ist das Kind am 01.10. noch keine 3 Jahre alt, gilt es das gesamte anschließende Kindertagesstättenjahr noch als Krippenkind.

Konzeption der Kinderkrippe Zwergenschloss

5.3 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 5.3.1 Definition der Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes (Deutsches Jugendinstitut – Handbuch, September 2004).

5.3.2 Vorgehensweise bei der Vermutung einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung Nach § 8a SGB VIII, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung das zuständige Jugendamt zu informieren. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung werden nach Möglichkeit die Personensorgeberechtigten in einem vertraulichen Gespräch über die wahrgenommenen Gefährdungsmomente informiert, wenn hierdurch der Schutz des Kindes nicht zusätzlich gefährdet wird. In diesem persönlichen Gespräch wollen wir Möglichkeiten aufzeigen und auf Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken, um selbständig die gefährdenden Aspekte abzustellen. Wenn angebotene Hilfen nicht ausreichen, die Gefährdung abzuwenden und wenn sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erhärtet, müssen wir die Hinweise an das Jugendamt weiterleiten. Dabei gilt für uns der Grundsatz, je jünger das Kind ist, desto schneller muss gehandelt werden. Im Zweifelsfall entscheiden wir uns immer für den Kinderschutz!

Konzeption der Kinderkrippe Zwergenschloss

Suggest Documents