Allgemeine  Geschäftsbedingungen  der  Nebelhorn  GmbH     für  die  unentgeltliche  Nutzung  der  Applikation  „Blappsta“  sowie     für  den  Vertrieb  der  Applikation  durch  die  Nebelhorn  Medien  GmbH       1.

Geltungsbereich

1.1.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der Nebelhorn Medien GmbH (im Folgenden: Kunden) und der Nebelhorn Medien GmbH, Seilerstraße 15D, 30171 Hannover, vertreten durch den Geschäftsführer Dr.-Ing. Steven A. Zielke (im Folgenden: Nebelhorn). Diesen entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Nebelhorn nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Nebelhorn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt. Nebelhorn bietet auch die Möglichkeit, die Applikation selbst zu erwerben. Hierfür gelten jedoch gesonderte Bestimmungen, die die Sie bei Inanspruchnahme dieses Angebotes und Dienste zur Kenntnis nehmen und akzeptieren müssen.  

1.2.

1.3.

    2.

Vertragsgegenstand

2.1.

2.4.

Nebelhorn hat eine Software-Applikation namens „Blappsta“ (künftig: Applikation) entwickelt, die es Betreibern von Blogs oder Webseiten mittels eines PlugIns (insbesondere eines Wordpress Plugins) ermöglicht, die Inhalte ihres Blogs oder ihrer Website (im Folgenden: Blog) als App auf Android- oder iOS-Smartphones wiedergeben zu lassen. Die Applikation ist derzeit für das iPhone und Android-Geräte entwickelt. Nebelhorn stellt dem Kunden die Applikation in Form des Software-Applikation-Providing zur Verfügung. Die Applikation wird seitens Nebelhorn gehostet. Die Applikation mit den Inhalten des Kunden wird von Nebelhorn über einen Nebelhorn zugehörigen Account im GooglePlay und iTunesStores vertrieben. Der Kunde kann via Telekommunikationsverbindungen (Internet) mittels eines Browsers Zugriff auf die Software-Applikation nehmen und ihre Funktionalitäten nutzen. Dieser Vertrag regelt die daraus resultierende Rechte und Pflichten der Parteien.

3.

Leistungen von Nebelhorn, Funktionen der App

3.1.

Nebelhorn stellt dem Kunden gemäß diesen Vertrages sowie insbesondere der Nutzungsrechtevereinbarung in Ziffer 6 eine Applikation mit den folgenden Funktionalitäten bereit: 3.1.1. Abbildung des Inhalts des Blog, bzw. der Webseite des Kunden in der App über das gemäß Ziffer 3.1.2 herunterzuladende und zu installierende Wordpress-PlugIn, 3.1.2. Anpassung des Designs der App an das Design des Kunden durch Einbindung eines eigenen App-Icons, des Firmenlogos und das Bestimmen der Hauptfarbe der App, 3.1.3. Push-Funktion zur unmittelbaren Benachrichtigung des App-Users, wenn neue Inhalte dem Blog zugefügt werden, 3.1.4. Anlegen eines individuellen Homescreens durch den App-User, 3.1.5. Sharing-Funktion durch implementierte Social Media Sharing Buttons, 3.1.6. implementierte Werbeflächen, deren Inhalte von der Media-Agentur adMob oder Blogfoster über eine Schnittstelle bei Betrieb der App zugeliefert werden. Auf die Inhalte der Werbung hat Nebelhorn keinen Einfluss.

2.2. 2.3.

1/5    

3.1.7. 3.2.

3.3. 3.4.

4.

Die konkrete und vertragswesentliche Leistungsbeschreibung der Applikation ergibt sich aus der Produktbeschreibung, die unter diesem www.blappsta.com eingesehen werden kann. Darüber hinaus erbringt Nebelhorn die folgenden Leistungen: 3.2.1. Nebelhorn stellt eine Benutzerdokumentation in Form einer Q&A bereit, die unter diesem http://www.blappsta.com/questions-answers/ abgerufen und heruntergeladen werden kann. 3.2.2. Nebelhorn hostet die Applikation. Das Hosting erfolgt auf einem den Erfordernissen der Applikation entsprechenden Server. 3.2.3. Nebelhorn stellt die mit den Inhalten des Kunden versehene Applikation in die App-Stores von GooglePlay und iTunes ein. Da die mit den Inhalten des Kunden versehene Applikation von Nebelhorn in jeweils einem eigenen Entwickler-Account in die App-Stores einstellt, tritt Nebelhorn gegenüber iTunes und GooglePlay als Betreiber der Applikationen auf. Die Nutzung der Applikation sowie die weitere Inanspruchnahme der Leistungen Nebelhorns sind nach diesem Vertrag für den Kunden kostenlos. Nebelhorn bietet auch eine kostenpflichtige Premium-Applikationen an; hierfür gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Nutzungsvoraussetzungen, Registrierung, Vertragsschluss, Pflichten des Kunden

  4.1.

4.2.

4.3. 4.4. 4.5.

Jede natürliche oder juristische Person, die einen Blog mittels Wordpress betreibt, kann die Applikation unter den Folgenden Voraussetzungen nutzen: 4.1.1. Der Kunde muss volljährig sein, bzw. von einer volljährigen, ggf. vertretungsberechtigten natürlichen Person vertreten werden. 4.1.2. Der Kunde ist verpflichtet, eine wahrheitsgemäße Erklärung bezüglich der Inhalte des Blogs gemäß Ziffer 5 abzugeben. 4.1.3. Der Kunde muss das kostenfreie Wordpress-PlugIn „yournewsapp“ herunterladen (Download unter: http://wordpress.org/plugins/yournewsapp/) und im eigenen Blog installieren. 4.1.4. Der Kunde kann darauf hin die Inhalte testweise über einen Nebelhorn-Server generieren und ansehen. 4.1.5. Der Kunde kann daraufhin unentgeltlich das Recht erwerben, die Applikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen; hierzu muss sich der Kunde bei Nebelhorn unter http://www.your-newsapp.com mittels eines Online-Formulars registrieren. 4.1.6. Zur vollständigen Registrierung ist durch die registrierende Person per Online-Formular anzugeben 4.1.6.1. Vorname und Name, 4.1.6.2. Vollständige, ladungsfähige Adresse des Wohn- bzw. Firmensitzes, 4.1.6.3. Email-Adresse, 4.1.6.4. frei wählbares, möglichst sicheres Passwort und 4.1.6.5. diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung per Opt-In zuzustimmen sowie 4.1.6.6. den Wahrheitsgehalt der nach Ziffer 4.1.2 gemachten Erklärung zu bestätigen. 4.1.7. Nach Absendung des Online-Formulars erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat zur Bestätigung seiner Registrierung auf den dort enthaltenen Registrierungslink zu klicken (sog. Double-Opt-In). Mit der Aktivierung des Registrierungslinks kommt der Nutzungsvertrag mit Nebelhorn und dem Kunden zustande; die Applikation wird darauf hin binnen 14 Tagen in die App-Stores von GooglePlay und iTunes gestellt. Aktiviert der Kunde nicht den Registrierungslink binnen zwei Wochen nach Zusendung, werden die bis dahin eingegebenen Daten des Nutzers wieder gelöscht; bitte lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung. Der Kunde verpflichtet sich, die Daten stets aktuell und richtig zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich bei Abschluss dieses Vertrages, die Inhalte seines Blogs fortwährend konform mit den unter Ziffer 5 genannten Richtlinien und Voraussetzungen zu halten.

2/5    

5.

Erklärung bezüglich der Inhalte des Blogs des Kunden, Rechtsfolgen bei unwahrer Erklärung: Kündigung und Schadensersatz

5.1. 5.2.

Der Kunde verpflichtet sich, eine Erklärung bezüglich der Inhalte seines Blogs abzugeben. Der Kunde erklärt mit dieser Erklärung verbindlich, ob die Inhalte seines Blogs möglicherweise gegen 5.2.1. die Google-Play-Programmrichtlinien für Entwickler und 5.2.2. die App Store Review Guidelines von iTunes und andere dort genannte Richtlinien verstoßen. Dies bedeutet, dass der Kunde erklärt, ob sein Blog und damit letztlich die Applikation Inhalte enthalten werden, wie insbesondere 5.2.3. jegliche sexuellen und sonst kinder- und jugendgefährdenden Darstellungen, Äußerungen und sonstige Materialien, 5.2.4. Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, sonstige diffamierende Äußerungen und Darstellungen, 5.2.5. gewalt- und kriegsverherrlichende Darstellungen und Äußerungen, 5.2.6. diskriminierende Äußerungen und Darstellungen in Bezug auf die ethnische Herkunft, die Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung, 5.2.7. sonstige Beleidigungen und Diffamierungen Dritter, 5.2.8. die Ent-Psyseudonymisierung und Ent-Anonymisierung von anderen Nutzern, 5.2.9. die sonst unbefugte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, 5.2.10. die Verletzung von Schutzrechten Dritter (u.a. Urheberrechte, Marken-, Kennzeichen- und Patentrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte). Erklärt der Kunde, dass sein Blogs möglicherweise derartige Inhalte enthält und damit möglicherweise gegen die vorgenannten Richtlinien verstößt, so kann der Kunde die Applikation nicht gemäß diesen Vertrages nutzen, der Kunde kann die Applikation jedoch „gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den (kostenpflichtigen) Erwerb der Applikation“ erwerben. In diesem Fall muss der Kunde seine Applikation jedoch unter eigenen Entwickler-Accounts im Google Play und/oder iTunes Store unter eigener Verantwortung einstellen. Erklärt der Kunde hinsichtlich der Inhalte seines Blogs, dass die Inhalte nicht gegen die oben genannten Richtlinien verstoßen würden und erhält Nebelhorn entgegen dieser Erklärung von einem derartigen Verstoß in irgendeiner Form Kenntnis, so ist Nebelhorn berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die betreffenden Applikation aus den App-Stores zu entfernen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, jeden aus dieser Pflichtverletzung resultierenden Schaden, insbesondere den aus der möglichen Schließung des Entwickler-Accounts von Nebelhorn resultierenden Schaden, Nebelhorn zu ersetzen.

5.3.

5.4.

6. 6.1.

6.2.

Rechteeinräumung Nebelhorn räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit diesen Vertrages beschränkte und räumlich unbeschränkte Recht ein, auf die Applikation mittels Telekommunikationsverbindungen (über das Internet) zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Applikation verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält Kunde nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Applikation über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen; insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Applikation oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt Dritten zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder in sonstiger Weise Rechte an dieser einzuräumen, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das Vorstehende gilt in dem Fall nicht, in dem ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen Nebelhorn dem Kunden getroffen wurde.

3/5    

6.3.

7. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4.

8. 8.1.

8.2.

8.3.

9. 9.1.

9.2. 9.3.

Für jeden Fall, in dem der Kunde entgegen diesen Vereinbarungen die Nutzung der Applikation durch nicht vom Kunden benannte Nutzer oder Dritte vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht, ist vom Kunden gegenüber Nebelhorn eine Vertragsstrafe zu leisten. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Nebelhorn im Verhältnis zur konkreten Vertragsverletzung angemessen festgesetzt. Die Vertragsstrafe wird fällig sobald Nebelhorn eine Vertragsverletzung im vorstehenden Sinne bekannt wird und Nebelhorn die im Einzelfall angemessene Vertragsstrafe dem Kunden zur Kenntnis gibt. Unberührt bleiben von der Vertragsstrafe weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere der Anspruch auf Ersatz jeglichen Schadens, der Nebelhorn durch Verstöße der nutzenden Dritten im Sinne von Ziffer 5.4 entsteht. Haftung des Kunden für die Inhalte, Freistellung Unabhängig von der Erklärung gemäß Ziffer 5 haftet der Kunde für sämtliche Inhalte der zu seinem Blog gehörigen Applikation. Der Kunde stellt Nebelhorn von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung Ihrer Rechte aufgrund der Inhalte der Applikation gegenüber Nebelhorn geltend macht. Der Kunde übernimmt im Fall der Ziffer 7.2. auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) von Nebelhorn. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, Nebelhorn für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

Löschung der Applikation aus den App-Stores, Sperrung Nebelhorn behält sich für den Fall, dass ein Kunde gesetzliche Vorschriften, die Rechte Dritter oder diese AGB verletzt, vorbehaltlich der fristlosen, außerordentlichen Kündigung vor, 8.1.1. den Kunden zu verwarnen, 8.1.2. die Applikation des Kunden aus den App-Stores zu entfernen, 8.1.3. die Applikation für die weitere Nutzung durch den Kunden zu sperren. Diese Maßnahmen stehen soweit sie nicht gesetzlich notwendig sind, im billigen Ermessen von Nebelhorn, allerdings berücksichtigt Nebelhorn die berechtigten Interessen des Nutzers sowie alle Umstände des Verstoßes, insbesondere den Grad des Verschuldens. Sobald der Kunde für die Nutzung der Applikation gesperrt und/oder ihm gekündigt wurde, darf sich der Kunde auch nicht mit einem neuem Kundenkonto anmelden oder über ein anderes Kundenkonto die Leistungen nutzen. Haftung, Gewährleistung Nebelhorn haftet unbeschränkt für die durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für sonstige Schäden haftet Nebelhorn aufgrund der Unentgeltlichkeit der Leistung nicht. Nebelhorn leistet aufgrund der Unentgeltlichkeit der Leistung keine Gewähr auf die Funktionalität der Applikation.

10. Laufzeit, Kündigung 10.1. Der Nutzungsvertrag läuft ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Ziffer 4 auf unbestimmte Zeit. 10.2. Kunden können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung erfolgt mit Löschen des Accounts.

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10.3. Das Recht zur Sperrung und zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

11. Änderung der Nutzungsbedingungen 11.1. Nebelhorn behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern: 11.1.1. Wenn und soweit sich die Marktlage nach Vertragsschluss in kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht von Nebelhorn in triftiger Art und Weise verändert hat, behält sich Nebelhorn vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Entgeltlichkeit in zumutbarer Weise für die Nutzer zu ändern. 11.1.2. Wenn Nebelhorn das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zu Gunsten der User verändern möchte, behält sich Nebelhorn eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 11.1.3. Wenn und soweit Gesetzgebung oder Rechtsprechung eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich Nebelhorn eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 11.2. Die Änderungen der AGB werden mit einer Frist von vier Wochen im Voraus geändert und zuvor innerhalb der vierwöchigen Frist auf der Website bekanntgegeben. Zeitgleich werden Nutzer über die Änderung per E-Mail informiert. 11.3. Bei der nächsten Anmeldung im Nutzerkonto wird der Nutzer an die AGB-Änderung erinnert und gebeten, den Änderungen per Opt-In zuzustimmen. 11.4. Erfolgt binnen der vierwöchigen Frist keine Zustimmung zu den vorgenommenen Änderungen seitens des Nutzers wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgeführt. Das Recht zur Kündigung durch Nebelhornbleibt unberührt.

12. Schlussbestimmungen 12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Geschäftsleitung von Nebelhorn. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 12.3. Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 12.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

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