1. Zweck und Geltungsbereich

Studiengangreglement «Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS)...
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Studiengangreglement «Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinationals Corporations» der Universität Basel Vom 7. März 2016 Das Europainstitut der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat und gestützt auf die universitären Weiterbildungsbestimmungen folgendes Studiengangreglement.

§ 1. 1

Zweck und Geltungsbereich Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge

«Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» der Universität Basel. 2

Es gilt für alle Studierenden, die an der Universität Basel die Weiterbildungsstudiengänge

«Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» der Universität Basel studieren. 3

Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan.

§ 2.

Trägerschaft

1

Trägerin der Studiengänge ist das Europainstitut der Universität Basel.

2

Bezüglich administrativer und finanzieller Belange sind die Studiengänge den Advanced

Studies der Universität Basel zugeordnet.

§ 3.

Aufnahme zum Studium

1

Für die Aufnahme in die Studiengänge müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Hochschulabschluss auf Masterstufe bzw. äquivalente Bildungsvoraussetzungen, oder b) Bachelorabschluss zuzüglich einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Non-governmental Organizations (NGO). c) Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.

2

In begründeten Ausnahmefällen können Kandidatinnen oder Kandidaten zum Studium

zugelassen werden, die einen adäquaten beruflichen Werdegang und fachliche Qualifikation nachweisen.

§ 4.

Inhalt der Studiengänge

1

Schwerpunkte sind: Förderung und Vertiefung von Governance-Prozessen auf

europäischer und globaler Ebene durch die Vermittlung wirtschaftlicher, rechtswissenschaftlicher und gesellschaftswissenschaftlicher Spezialkompetenzen. Der Studiengang vermittelt zusätzlich angewandte Kenntnisse im Bereich Organisation und Management. 2

Die Studiengänge enthalten folgende Inhalte: a) Grundlagen der Europäischen Integration; b) Prognosen und Zukunftstrends in Europa; c) Grundlagen internationaler Organisationen und multinationaler Unternehmen; d) Merkmale europäischer und globaler Zivilgesellschaft

3

Die Studienganginhalte berücksichtigen den aktuellen Stand von Forschung, Lehre und

Anwendung. 4

Änderungen hinsichtlich der Inhalte bleiben der Studiengangkommission vorbehalten.

§ 5.

Umfang und Dauer der Studiengänge

1

Der Studiengang «Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance»

der Universität Basel umfasst 60 ECTS-Kreditpunkte mit einer Studienzeit von 2,5 Jahren. 2

Die Studiengänge «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal,

Economic and Political Factors», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary

Assessment», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» umfassen folgende Lernleistungen: «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors» (10 ECTS), «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations» (10 ECTS), «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges» (10 ECTS), «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment» (10 ECTS), «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» (10 ECTS). Die Studienzeit pro CAS beträgt jeweils ein Semester.

§ 6.

Aufbau der Studiengänge

1

Der Studiengang «Master of Advanced (MAS) Studies in European and Global Governance»

der Universität Basel umfasst Lehrveranstaltungen in folgenden Modulen: a) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors» b) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations» c) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges» d) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment» e) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» f) Schriftliche Abschlussarbeit 2

Die Lehrveranstaltungen der Module mit Angabe der damit erwerbbaren ECTS-Kreditpunkte

werden im Studienplan den Studierenden bekannt gegeben.

§ 7.

Bestehen des Studiums

1

Der Studiengang «Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance»

der Universität Basel ist bestanden, wenn folgende ECTS-Kreditpunkte erworben sind: a) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors»: 10 ECTS-Kreditpunkte b) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations»: 10 ECTS-Kreditpunkte c) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges»: 10 ECTS-Kreditpunkte d) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment»: 10 ECTS-Kreditpunkte

e) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» 10 ECTS-Kreditpunkte f) Abschlussarbeit: 10 ECTS-Kreditpunkte

§ 8.

Lehrveranstaltungsformate

1

In den Studiengängen werden folgende Lehrveranstaltungsformate angeboten a) Seminare b) Gruppenarbeiten vor Ort und online c) e-Learning Module d) Fallbearbeitungen

2

Die Kurssprache ist Englisch.

§ 9.

Leistungsüberprüfungsformate

1

In den Studiengängen finden folgende Leistungsüberprüfungsformen Anwendung: a) Modulprüfungen b) Seminarleistungen c) Schriftliche Abschlussarbeit (für MAS)

2

Negative Leistungsüberprüfungen können einmal wiederholt werden.

§ 10.

Modulprüfungen

1

Nach einem Modul gemäss § 6 lit. a) bis e) wird ein Leistungsnachweis in Form einer

schriftlichen oder mündlichen Prüfung erbracht.

§ 11.

Seminarleistungen

1

Die Seminarleistungen werden von der jeweils verantwortlichen Dozentin oder dem

verantwortlichen Dozenten festgelegt. Sie können das Verfassen einer Seminararbeit, einen Vortrag, ein Koreferat und/oder die aktive Diskussionsteilnahme umfassen. 2

Eine Seminarleistung wird von der jeweils verantwortlichen Dozentin oder dem

verantwortlichen Dozenten bewertet. 3

Form,

Umfang

und

Zeitpunkt

der

Seminarleistung

sowie

allfällige

Überarbeitungsmöglichkeiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung schriftlich bekanntgegeben. 4

Seminarleistungen werden im Rahmen der in §8 genannten Lehrveranstaltungsformate

verfasst und in der Veranstaltung vorgetragen. Details regelt der Studienplan.

§ 12.

Schriftliche Abschlussarbeit

1

Studierende verfassen eine schriftliche Abschlussarbeit vorzugsweise am Ende des MAS. Sie

werden frühestens zur Abschlussarbeit zugelassen, wenn sie mindestens 50 ECTS-Kreditpunkte aus den in § 6 lit. a) bis e) genannten Modulen erworben haben und wenn die Betreuerin oder der Betreuer bereit ist, die schriftliche Abschlussarbeit auf der Basis der vorhandenen Kenntnisse der Studentin oder des Studenten im konkreten Themenbereich zu betreuen. 2

Die schriftliche Abschlussarbeit wird unter der Betreuung einer von der Studiengangleiterin

oder dem Studiengangleiter ermächtigten Dozentin oder eines Dozenten verfasst. Diese oder dieser setzt das Thema der schriftlichen Abschlussarbeit in Absprache mit der Studentin oder dem Studenten fest. Es wird ein Studienvertrag für die schriftliche Abschlussarbeit unterzeichnet. 3

Die schriftliche Abschlussarbeit erfordert einen Arbeitsaufwand von 300 Stunden, 20 Stunden

sind als Kontaktstunden (Kolloquium und individuelle Besprechungen) vorgesehen. 4

Die schriftliche Abschlussarbeit wird von der Dozentin oder dem Dozenten bewertet oder

benotet. Eine schriftliche Abschlussarbeit kann einmal nachgebessert werden. 5

Eine als ungenügend bewertete schriftliche Abschlussarbeit wird von einem von der

Studiengangleiterin oder dem Studiengangleiter ausgewählten anderen Mitglied des Europa Instituts oder einem auswärtigen Experten oder einer auswärtigen Expertin begutachtet und benotet. Die endgültige Note der schriftlichen Abschlussarbeit bildet das Mittel dieser beiden Noten. 6

Eine nicht bestandene schriftliche Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Ein

zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Weiterbildungsstudiengang «Master of Advanced Studies in European and Global Governance» der Universität Basel.

§ 13.

Leistungsbewertung

1

Studentische Leistungen werden benotet oder mit bestanden/nicht bestanden (pass/fail)

bewertet. Dies wird den Studierenden spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltung schriftlich mitgeteilt. 2

Die Notenskala reicht von 6 bis 1, wobei 4 genügend ist.

3

Die Benotung kann in ganzen oder halben Noten erfolgen.

§ 14.

Einsichtsrecht

1

Nach Abschluss der schriftlichen Leistungsüberprüfungen wird der Kandidatin oder dem

Kandidaten auf Verlangen und im Rahmen der zeitlich beschränkten Einsichtsperiode Einsicht gewährt.

§ 15.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

1

Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von ECTS-Kreditpunkten,

die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden oder werden, entscheidet die Studiengangkommission. 2

Eine allfällige Anerkennung führt zu keiner Reduktion der Studiengebühr.

§ 16.

Urkunden «Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance» der

Universität Basel, «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» der Universität Basel 1

Studierenden, die den «Master of Advanced (MAS) Studies in European and Global

Governance» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes

Diploma

Supplement

ausgestellt.

Dieses

enthält

Angaben

über

die

Lehrveranstaltungen und Module, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS-Kreditpunkte, das Thema der schriftlichen Abschlussarbeit sowie die Abschlussnote des Studiums. 2

Studierenden, die den «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal,

Economic and Political Factors» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. 3

Studierenden, die den «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International

Organisations» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. 4

Studierenden, die den «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and

Challenges» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. 5

Studierenden, die den «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU

Law. An Interdisciplinary Assessment» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. 6

Studierenden, die den «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and

Multinational Corporations» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate

of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. 7

Allfällige Certificate of Advanced Studies (CAS)-Abschlussurkunden der Universität Basel,

welche in Modulen des Weiterbildungsstudiengangs «Master of Advanced Studies in European and Global Governance» der Universität Basel bereits erworben wurden, sind vor Übergabe der MASAbschlussurkunde der Studiengangleiterin oder dem Studiengangleiter zurückzugeben. 8

Studierende, die das Studium nicht bestanden haben, erhalten einen Nachweis über die

erbrachten Leistungen.

§ 17.

Härtefälle

1

In Härtefällen kann die Studiengangkommission begründete Ausnahmen von den in diesem

Reglement genannten Regelungen gewähren, soweit diese grundsätzlich in die

Kompetenz des

Europainstituts fallen.

§ 18.

Ausschluss

1

Studentinnen oder Studenten können vom Studiengang «Master of Advanced Studies (MAS)

in European and Global Governance», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Practices of International Organisations», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Europe 2050. Trends and Challenges», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Contemporary Issues of EU Law. An Interdisciplinary Assessment», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in EU Regulations and Multinational Corporations» der Universität Basel ausgeschlossen werden, wenn sie die universitären Bestimmungen nicht befolgen oder die Leistungsüberprüfungen dieses Studiengangreglements definitiv nicht bestanden haben.

§ 19.

Kosten

1

Die Studiengebühr für den Studiengang «Master of Advanced Studies in European and Global

Governance» betragen CHF 30’500 CHF. Sie setzen sich aus 5’900 CHF pro CAS, sowie einer Gebühr von 1'000 CHF für die Betreuung einer Masterarbeit zusammen. Die Zahlungsmodalitäten werden im Studienplan festgelegt. 2

Die Studiengebühr schliesst Gebühren für Prüfungen, online Lehr- und Lernmaterialien mit

ein, nicht aber Kosten für spezielle Leistungen wie bspw. für Reisen oder Unterkunft. 3

Im Falle des Nicht-Bestehens eines geforderten Leistungselements oder einer

Prüfungsleistung im zweiten Versuch und der damit verbundenen vorzeitigen Beendigung des Studiums oder im Falle eines Abbruchs des Studiengangs oder Ausschluss von diesem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühr oder Teilgebühren.

§ 20.

Inkrafttreten

1

Dieses Studiengangreglement tritt sofort nach Genehmigung durch das Rektorat der

Universität Basel in Kraft und ersetzt das Studiengangreglement vom 27. 5. 2014. 1

1

Genehmigt am 12.04.2016, wirksam seit 13.04.2016.