25. ordentliche Hauptversammlung VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Wien, 13. Mai 2016
Tagesordnungspunkt
1. Vorlage des Konzernabschlusses 2015 samt dem Konzernlagebericht, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2015 samt dem Lagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Corporate Governance Bericht.
2
ZweitauCEEndundfünfzehn – 25 Jahre erfolgreich in CEE
1989 1990
1996
1998 1999
Tschechische Republik, Slowakei (damals Tschechoslowakei), Deutschland
Rumänien Liechtenstein, Kroatien, Italien Polen
Prämien: EUR 1,0 Mrd. Mitarbeiter: rd. 5.600 Gesellschaften: 3
2001 2002 2003 2004 2005
Ungarn
2007 2008
Georgien Slowenien, Ukraine Serbien
Bulgarien Weißrussland
2010 2011
2014
2015
Estland, Lettland, BosnienLitauen Herzegowina Montenegro Albanien, Mazedonien, Türkei
Moldau
Prämien: EUR 9,0 Mrd. Mitarbeiter: rd. 23.600 Gesellschaften: rd. 50 3
Regionaler Fokus auf Österreich und CEE Fortsetzung der bewährten Strategie
Lokales Unternehmertum
Mehrmarkenstrategie
Multikanalvertrieb
Kerngeschäft Versicherungen
Konservative Veranlagung / Konservative Rückversicherungspolitik
4
Die Basis des Erfolges – Lokales Unternehmertum Fortsetzung der bewährten Strategie
Lokales Unternehmertum
unterschiedliche Kulturen und Gegebenheiten
dezentrale Strukturen
regionale Besonderheiten richtig einschätzen
kurze Entscheidungswege
Best-PracticeAustausch/ Vernetzung
Konzernrichtlinien für Risikomanagement
5
Viele Marken ein Ziel – Kundenbindung Fortsetzung der bewährten Strategie VORTEIL • VIG-Konzerngesellschaften können ihren Marktauftritt individuell und entsprechend ihrer jeweiligen Zielgruppe gestalten • Etablierte Marken (die bereits im Kundenbewusstsein verankert sind) bleiben erhalten
Mehrmarkenstrategie
• Stärkung der regionalen Identität und des Engagements der lokalen Mitarbeiter
6
Diversifiziertes Vertriebsnetz Fortsetzung der bewährten Strategie
Strategische Partnerschaft mit der ERSTE GROUP
Multikanalvertrieb
7
Vertrauen verpflichtet Fortsetzung der bewährten Strategie Keine spekulativen Veranlagungen VIG veranlagt nicht in intransparente Investmentvehikel
per 31.12.2015
VIG Gesamt EUR 31,8 Mrd.*
Konservative Veranlagung * Ohne fonds- und indexgebundene Lebensversicherungen inkl. Zahlungsmittel
8
Aktienkursentwicklung seit der Kapitalerhöhung 2005 VIG im Vergleich zum ATX bis April 2016 VIG zu ATX (indiziert) 140,00 120,00 100,00
April 2016
80,00 60,00 40,00 20,00 Dez.05
Dez.06
Dez.07
Dez.08
Dez.09
Dez.10 VIG
Dez.11
Dez.12
Dez.13
Dez.14
Dez.15
ATX
9
KONZERNERGEBNIS 2015
Vienna Insurance Group
2015 im Überblick Prämienvolumen EUR 9 Mrd. (-1,4%)
Schaden/Unfallversicherung +0,8% Krankenversicherung +3,0% Lebensversicherung laufende Prämien +4,9% Bewusste starke Zurückhaltung bei Leben-Einmalerlägen -15,7%
Combined Ratio
mit 97,3% deutlich unter der 100% Marke
Gewinn vor Steuern
beträgt rund EUR 172 Mio. Ergebnis belastet durch das anhaltend niedrige Zinsniveau sowie weiteren einmaligen Effekten wie die Wertberichtigung der IT-Systeme sowie Wertminderungen von Firmenwerten und Versicherungsbeständen
11
PRÄMIENEINNAHMEN
Prämien Verrechnete Prämien nach Regionen, IFRS, in Mio. EUR STABIL BEI EUR 9 Mrd.
2014
Erfreuliche Entwicklung in den “Übrigen Märkten” -1,4%
-0,5%
CEE-Anteil
4.077 4.056
50% -7,6% 1.683 1.555
Österreich
2015
Tschechische Republik
9.146 9.020
+12,0% -1,4%
-18,9%
727 716
1.034 839
Slowakei
Polen
+26,2%
1.156 1.294
340 429 Rumänien
Übrige Märkte*
VIG 13
Wachstumstreiber „Übrige Märkte“ Verrechnete Prämien, Veränderung im Vergleich zum Vorjahr
Baltikum
Bulgarien
Ungarn
Serbien
+15%
+15%
+14%
+14% CAGR 2010-15
Türkei
Albanien
Bosnien/ Herzegowina
Mazedonien
+12%
+11%
+8%
+2%
>8%
14
Prämien Verrechnete Prämien nach Geschäftsbereichen, IFRS, in Mio. EUR Solide Prämienentwicklung in einem herausfordernden Umfeld -1,4% +0,8%
+4,9%
-15,7%
4.199 4.023
2015
Lebensversicherung im Detail:
9.146 9.020
-4,2% 4.560 4.599
2014
2.341 2.455
1.845 1.555
+3,0%
386 398 Schaden/Unfall
Leben
Kranken
Leben EE
Leben laufend
VIG 15
Wachstum in präferierten Produktlinien Prämienanteil nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung CAGR
51%
45%
+3,3% 49%
55%
2010
2015
Lebensversicherung
FORCIERUNG DER SACHVERSICHERUNG • Potenziale werden in der Sachversicherung gehoben • Nachhaltige Umsetzung der Wachstumsstrategie im Segment der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
CAGR
43%
39%
+2,1% 57%
61%
2010
2015
• Reduktion Prämienvolumen in der Kfz-Versicherung in Ländern mit starkem Preiswettbewerb Kfz-Versicherung
Sachversicherung
• Steigerung der laufenden Prämien • Reduktion der Einmalerläge • Lebensversicherung stark von Niedrigzinsumfeld beeinflusst
Einmalerläge
Laufende Prämien 16
Lebensversicherung Verträge Bestandsentwicklung Jahr 2011
Jahr 2015
+10%
Risikoversicherung, Fonds- und indexgeb. Versicherung
Rentenvers., Kapitalvers. und Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Risikoversicherung, Fonds- und indexgeb. Versicherung
Rentenvers., Kapitalvers. und Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
44%
56%
54%
46%
-10% 17
Erfolgreiche Kooperation mit der Erste Group Prämienentwicklung der „Sparkassen Versicherung“ in der Lebensversicherung mit laufender Prämienzahlung in Mio. EUR (unkonsolidiert) Österreich +2% CZ
469
SK AT
HU
CEE
481
+58% 318
RO
HR
202
2009 *Stand: 1.-3. Quartal 2015, Neugeschäft
2015
2009
2015 18
GEWINN VOR STEUERN
Gewinn vor Steuern Nach Geschäftsbereichen, IFRS, in Mio. EUR 2014
-66,8%
Einflussfaktoren Impairments zu immateriellen Vermögensgegenständen infolge
518 -113,3%
310
2015
● Niedrigzinsumfeld ● IT
+0,8%
162 163
+7,1%
47
172
● einer Änderung der Cash
Generating Units ● der Berücksichtigung steuerlicher und
50
regulatorischer Änderungen in Polen ● einer vorsichtigeren Einschätzung der
-41 Schaden/Unfall
künftigen Entwicklung in Rumänien Leben
Kranken
VIG 20
Anhaltendes Niedrigzinsumfeld Entwicklung Leitzinssätze und Staatsanleihen seit 2000 7% 6%
5%
Eurozone 0,0%
4%
seit 2016
3%
2% 1% 0% 2000
2001
2002
2003
EZB - Leitzins Quelle: Bloomberg Stand 03.05.2016
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Europäische Staatsanleihen 10 J.
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Österreichische Staatsanleihen 10 J. 21
Niedrigzinsumfeld
Rückgang des ordentlichen Finanzergebnisses
Durch „quantitative easing“ sehr starke Einflussnahme der EZB
Einfluss auf Produktgestaltung sowie Schwerpunktsetzung im Lebensversicherungsvertrieb Lebensversicherung mit Garantiezins
Konzentration auf fonds- und indexgebundene Lebensversicherung sowie biometrische Risiken
Sinkendes Finanzergebnis auch 2016 eine große Herausforderung für die VIG 22
IT-Systeme
Überprüfung der Zukunftssicherheit der IT • Rasch ändernde Anforderungen des Marktes • Beschleunigter technologischer Wandel • Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (Solvency II)
Aktuell Fokussierung auf
Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllen bestimmte IT-Systeme die zukünftigen Anforderungen (wirtschaftlich und technologisch) nicht Daher Abschreibung von EUR 195 Mio.
• Modernisierung
• Ausbau Kundenportale und Front-End-Systeme • Fortführung und Intensivierung der Digitalisierungsprojekte
23
Gewinn vor Steuern Nach Regionen, IFRS, in Mio. EUR CEE-Anteil +25.5%
213 170
2014
2015
55% -8.4%
178
163 -12.8%
-21.3%
59
55
52
43
-17.2% -7.1%
6 Österreich Tschechische Republik
Slowakei
Polen
52
43
6
Rumänien
Übrige Märkte* 24
COMBINED RATIO
Combined Ratio 2015 Netto, in %
Deutlich unter der 100% Marke
30,6
66,7
97,3
Kostenquote
Schadenquote
Combined Ratio
26
GROUP EMBEDDED VALUE
Group Embedded Value 2015 in Mio. EUR EUR 485 Mio. (+8,1%)
Return on Group Embedded Value
6.455 5.971
…weiterhin Wertgenerierung
im Niedrigzinsumfeld
2014*
*Adjusted Group Embedded Value
2015
28
Group Embedded Value 2015 Neugeschäftsmarge in %
CEE Neugeschäftsmarge
Spitzenwert im internationalen Vergleich
7,5
Österreich/Deutschland
6,5
CEE Total 4,0 3,4
1,3
1,0
2014
2015
29
HIGHLIGHTS 2015
VIG setzt Expansionsschritte im Baltikum Stärkung und Ausbau der Marktposition durch Mehrmarkenstrategie
Estland Erwerb
Lettland
Litauen
Finsaltas • Größter Lebensversicherungsvertrieb • rd. 300 Versicherungsvermittler
Gründung Compensa Nichtleben • Lizenz von den Behörden erhalten 31
VIG setzt Expansionsschritte im Baltikum Stärkung und Ausbau der Marktposition durch Mehrmarkenstrategie
Estland
Lettland
Litauen
Erwerb der BTA Baltic Insurance Company AAS (BTA Baltic) • Sitz in Lettland, Niederlassungen in Litauen und Estland • Marktanteil: Litauen 14% (2. Marktrang Nichtleben) Lettland 20% (2. Marktrang Nichtleben) Estland 6% (7. Marktrang)
Zukauf des Sachversicherers Baltikums • Nichtlebensversicherer • Marktanteil: 8% (Marktrang: 6) • Niederlassung in Litauen 32
Fusion Sachversicherer
Polen
Stärkung des Marktauftritts und Nutzung von Synergien in Polen
33
VIG erhöht Vertriebschance in Bulgarien Stärkung Absatzpotenzial durch Multikanalvertriebsstrategie
Bulgarien Erwerb
UBB-AIG
Kooperationsvertrag mit der United Bulgarien Bank (UBB)
• Umbenennung in Insurance Company Nova Ins Ead (kurz Nova) • 2006 als Bankassurance-Gesellschaft für die United Bulgarian Bank (UBB) gegründet
• Drittgrößte bulgarische Retail-Bank • Filialnetz umfasst mehr als 200 Zweigstellen, bedienen über 1 Mio. Kunden 34
Grünes Licht für Solvency II Eigene partielle Modellierung (PIM)
Genehmigtes Partialmodell VIG
Vorreiter
Solvenzrate VIG gemäß PIM
in einer Größenordnung von rd. 200% Interne Modellierung im Bereich Schaden/Unfall und Immobilienveranlagung
VIG als einzige österreichische Versicherungsgruppe mit genehmigtem internen Modell
Ausgezeichnete Kapitalstärke
35
Grünes Licht für Solvency II Eigene partielle Modellierung – Umfang des Modells Das per 1.1.2016 genehmigte partielle interne Modell der VIG besteht aus zwei Modellansätzen: •
Schaden/Unfall
•
Immobilien
Im Bereich Schaden/Unfall werden auf Gruppenebene die fünf Kernländer der VIG (Österreich, Tschechien, Slowakei, Polen und Rumänien) abgedeckt Im Bereich Immobilien wird das Portfolio der österreichischen Versicherungen Wiener Städtische, Donau und VIG abgedeckt
36
VIG Rating
Weiterhin bestes Rating im ATX Standard & Poor's ● Die Kapitalausstattung ist exzellent und übertrifft die S&P-Richtgröße für AAA von 2014. ● Der Konzern verfügt über ein gut über alle Geschäftsbereiche diversifiziertes Portfolio und eine solide verankerte
Multikanalvertriebsstrategie. ● Die sehr gute Wettbewerbsposition der Gruppe ergibt sich aus der Marktführerschaft in Österreich und
Zentral- und Osteuropa. ● VIG's Unternehmensleitung und -kontrolle sind überzeugend…wir glauben, dass die Gruppe ihre
Restrukturierungsmaßnahmen in Rumänien und Italien erfolgreich umgesetzt hat. Auszug aus dem veröffentlichten Ratingbericht vom 30. Juli 2015, Übersetzung aus dem Englischen
A+ Ausblick stabil 37
AUSZEICHNUNGEN
Auszeichnungen Beispielhafte Anführungen Tschechische Republik
Auf Platz 3 bei Preisverleihung „Czech 100 Best“ und damit das beste Finanzunternehmen in der Tschechischen Republik
Deutschland
Zweimal auf Platz 1 gekürt: „Die besten Versicherer 2015“ in Schaden/-Unfallversicherung und Lebensversicherung von FOCUS-MONEY Rumänien
Beim prestigeträchtigen Wettbewerb „Zlatá koruna” (Goldene Krone), auszeichnet in den Kategorien „Unternehmensversicherung“ und „Nichtleben“
Zum dritten Jahr in Folge, gewann die Omniasig den Preis als „Beste Sachversicherung des Jahres“ 39
Auszeichnungen Beispielhafte Anführungen Österreich
Beim begehrten Recommender Award in der Kategorie „Bankenversicherung“ zum vierten Mal auf Platz 1
Tschechische Republik
Prämiert für Lebensversicherungsprodukt „Flexi life insurance“ und „Flexi Life Insurance Junior„ bei Verleihung Goldene Krone Slowakei
Silbermedaille beim prestigeträchtigen Wettbewerb TREND Top Versicherung des Jahres 2015 errungen 40
SOZIALES ENGAGEMENT
Social Active Day 2015
37
20
33.000
>4.000
Partizipierende Gesellschaften
Unterstützende Länder
Geleistete Arbeitsstunden
MitarbeiterInnen teilgenommen
42
Bereits zum 6. Mal – VIG Kids Camp
VIG
Camp
Soziales Engagement und generationenübergreifende Begegnungen
Kids
2 Wochen Sommerspaß für 500 Kinder aus 22 Nationen in 3 Camps
Kinder singen und tanzen für österreichische SeniorInnen
Diese Aktivitäten werden vom Hauptaktionär Wiener Städtische Versicherungsverein unterstützt.
43
AUSBLICK
ZweitauCEEndundfünfzehn – 25 Jahre erfolgreich in CEE
1989 1990
1996
1998 1999
Tschechische Republik, Slowakei (damals Tschechoslowakei), Deutschland
Rumänien Liechtenstein, Kroatien, Italien Polen
Prämien: EUR 1,0 Mrd. Mitarbeiter: rd. 5.600 Gesellschaften: 3
2001 2002 2003 2004 2005
Ungarn
2007 2008
Georgien Slowenien, Ukraine Serbien
Bulgarien Weißrussland
2010 2011
2014
2015
Estland, Lettland, BosnienLitauen Herzegowina Montenegro Albanien, Mazedonien, Türkei
Moldau
Prämien: EUR 9,0 Mrd. Mitarbeiter: rd. 23.600 Gesellschaften: rd. 50 45
Führender Versicherer Marktanteil Marktanteil in % AT
23,7
4 Polen CZ
32,7
SK
33,7
PL
1 Tschechische Rep.
6,4
RO 13,2
HR
8,2
RS
9,3
HU
1 Slowakei
22,6
BG
UA
2 Ukraine
4,4 7,4
1 Österreich
Nr. 1
6 Ungarn 1 Rumänien
18% Marktanteil*
4 Kroatien 4 Serbien 2 Bulgarien
Marktrang Gesamt
* Berücksichtigte Märkte: Datenbasis Q4 2015; Österreich, Tschechische Rep., Polen, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Ukraine: Q3 2015; Serbien: Q4 2014; Slowakei
46
Weiterhin deutliches Potenzial in CEE Im Jahr 2015
BIP-Wachstum in CEE 2004-2014 pro Kopf in CEE
Wachstum der Versicherungsausgaben In CEE Region
registrierte Fahrzeuge
aller Unternehmen in CEE sind Kleinund Mittelbetriebe
potenzielle Kunden in der CEE-Region 47
Wirtschaftswachstum CEE vs. EU-15 12%
Weiterhin deutliches Potenzial in CEE
10% 8% 6% 4% 2% 0%
-2% -4% -6% 2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
EU-15 Quelle: IMF WEO Database, 4/2016
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
CEE 48
Wachstum in ausgewählten Märkten Mittelfristige Ziele
Mindestens 10% Markanteil
Polen
Steigerung Marktanteil
Ungarn Kroatien Serbien
49
Mit Innovation in die Zukunft Mittelfristige Ziele
Innovation
Digitalisierung
DigitalisierungsSchwerpunkte in den Bereichen Produkt und Service
50
Weitere Diversifizierung – Stärkung Krankenversicherung Mittelfristige Ziele 2000
2012
Seit dem Jahr 2000 haben sich die gesamten Gesundheitsausgaben pro Kopf in CEE und Österreich zumindest verdoppelt
Stärkung Krankenversicherung
4.996
5.206
2.387 2.406
1.411
1.377 994
999
AT
DE
UA
TR
SK
RS
RO
PL
MNE
LT
LV
HU
GE
EE
CZ
HR
BG
BA
AL
950 859 820 939 103 522 569 472 468 556 208 211 446 220 333 326 290 371 361 247 213 196 197 36 118 98 70 73 64 45
Potenzial anhand des Anstiegs der totalen Gesundheitsausgaben pro Kopf (in US$), 2000 – 2012
51
Ausblick 2016
Angestrebte Entwicklung in einem herausfordernden Umfeld Gewinn vor Steuern
Trotz anhaltendem Niedrigzinsniveau wird mindestens eine Verdoppelung des Ergebnisses auf bis zu
EUR 400 Mio. in 2016 angestrebt Combined Ratio
mittelfristig Verbesserung der Combined Ratio in Richtung 95% geplant 52
Tagesordnungspunkt
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
53
Tagesordnungspunkt
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.
54
Tagesordnungspunkt
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
55
Tagesordnungspunkt
5. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in den §§ 8, 10, 12, 13, 20.
56
Gegenüberstellung §8 der Satzung ALT ... 1. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft nach
Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Geschäftsordnung so zu leiten, wie das Wohl der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer es erfordert. der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3 …
NEU …
1. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Geschäftsordnung so zu leiten, wie das Wohl der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert. Auch die Verfolgung von sachgerechten sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Vorhaben und Zielen dient dem Wohl der Gesellschaft.
2. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn sich das Vorstandsmitglied bei seiner unternehmerischen Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten lässt und auf Grundlage angemessener Information annehmen darf, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Dabei dürfen nicht nur rein wirtschaftliche, sondern insbesondere auch sachgerechte soziale sowie wissenschaftliche oder kulturelle Aspekte berücksichtigt werden. der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3 …
57
Gegenüberstellung § 10 Absatz 1 der SATZUNG ALT
NEU
...
…
1. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung der Gesellschaft.
1. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung der Gesellschaft. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gelten die Vorschriften über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.
…
…
58
Gegenüberstellung § 12 Absatz 1 und 2 der SATZUNG ALT
NEU
...
…
1. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der alle von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt worden sind, in einer Sitzung, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sollen tunlichst aus den Reihen der gem. § 10 Abs. 3 dieser Satzung entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden. Die Wahl ist jeweils vorzunehmen, sobald eines dieser Ämter zur Erledigung kommt sowie dann, wenn gem. § 10 Abs. 3 dieser Satzung Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet wurden und daher – in Erfüllung der Vorschrift des zweiten Satzes - der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemäß zweiter Satz tunlichst aus den Reihen der entsendeten Mitglieder gewählt werden sollen. … 3. Dritten gegenüber wird der Aufsichtsrat durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter vertreten.
1. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der alle von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt worden sind, in einer Sitzung, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sollen tunlichst aus den Reihen der gem. § 10 Abs. 3 dieser Satzung entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden. Die Wahl ist jeweils vorzunehmen, sobald eines dieser Ämter zur Erledigung kommt sowie dann, wenn gem. § 10 Abs. 3 dieser Satzung Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet wurden und daher – in Erfüllung der Vorschrift des zweiten Satzes - der Vorsitzende und seine Stellvertreter gemäß zweiter Satz tunlichst aus den Reihen der entsendeten Mitglieder gewählt werden sollen. … 3. Dritten gegenüber wird der Aufsichtsrat durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter vertreten.…
…
59
Gegenüberstellung § 13 Absatz 1, 2, 5 und 7 der SATZUNG ALT ... 1. Der Aufsichtsrat wird zu seinen Sitzungen vom Vorsitzenden oder von seinem Stellvertreter schriftlich, fernmündlich, per Telekopie oder Email einberufen. § 94 des Aktiengesetzes wird hiedurch nicht berührt. 2. Den Vorsitz in den Sitzungen des Aufsichtsrates führt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Zur Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters erforderlich, wobei als weiteres Erfordernis auch mindestens die Hälfte der entsendeten Mitglieder anwesend sein muss, es sei denn, dass keine Mitglieder entsendet wurden. … 5. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Mitglieder, wobei als weiteres Erfordernis für die gültige Beschlussfassung die Zustimmung der anwesenden gem. § 10 Abs. 3 dieser Satzung entsendeten Mitglieder erforderlich ist, es sei denn, dass keine Mitglieder entsendet wurden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters. … 7. Über Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates wird eine Niederschrift angefertigt und vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterzeichnet. …
NEU … 1. Der Aufsichtsrat wird zu seinen Sitzungen vom Vorsitzenden oder von einem seiner Stellvertreter schriftlich, fernmündlich, per Telekopie oder Email einberufen. § 94 des Aktiengesetzes wird hiedurch nicht berührt. 2. Den Vorsitz in den Sitzungen des Aufsichtsrates führt der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter. Zur Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden oder eines seiner Stellvertreter erforderlich, wobei als weiteres Erfordernis auch mindestens die Hälfte der entsendeten Mitglieder anwesend sein muss, es sei denn, dass keine Mitglieder entsendet wurden. … 5. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Mitglieder, wobei als weiteres Erfordernis für die gültige Beschlussfassung die Zustimmung der anwesenden gem. § 10 Abs. 3 dieser Satzung entsendeten Mitglieder erforderlich ist, es sei denn, dass keine Mitglieder entsendet wurden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Sitzung. … 7. Über Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates wird eine Niederschrift angefertigt und vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter unterzeichnet. …
60
Gegenüberstellung § 20 Absatz 1 der SATZUNG ALT ... 1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter. Ist keiner von ihnen erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl eines Vorsitzenden. …
NEU … 1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder einer seiner Stellvertreter. Ist keiner von ihnen erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl eines Vorsitzenden. …
61
Gegenüberstellung § 20 Absatz 1 der SATZUNG ALT ... Zuletzt geändert in der 22. ordentl.Hauptversammlung am 3. Mai 2013 und genehmigt von der Finanzmarktaufsicht / Bereich Versicherungs- & Pensionskassenaufsicht mit Bescheid vom 27. Juni 2013, GZ. FMAVU174.340/0001-VPR/2013, in der Sitzung des Aufsichtsrates am 3. Dezember 2014, genehmigt von der Finanzmarktaufsicht/Bereich Versicherungs- & Pensionskassenaufsicht mit Bescheid vom 13. März 2015, GZ. FMA VU174.340/0001-VPR/2015 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrates am 2. Dezember 2015, genehmigt von der Finanzmarktaufsicht/Bereich Versicherungs& Pensionskassenaufsicht mit Bescheid vom XX. XXXXXX 2016, GZ. FMA XXXXXXXXX/2016.
NEU … Zuletzt geändert in der 25. ordentl. Hauptversammlung am 13. Mai 2016 und genehmigt von der Finanzmarktaufsicht/Bereich Versicherungs& Pensionskassenaufsicht mit Bescheid vom XX. XXXXX 2016, GZ. FMA XXXXXXXXXXX/2016.
62
Tagesordnungspunkt
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.
63
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Österreich und CEE – das ist unsere Heimat
65