2017 MITSTARKEN PARTNERN GEMEINSAM ZUMZIEL

Franchise-Ratgeber 2016 / 2017 MIT STARKEN PARTNERN GEMEINSAMZIEL ZUM Unternehmer mit System „RE/MAX ist für mich gelebtes Netzwerk: mit regelmäßi...
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Franchise-Ratgeber 2016 / 2017

MIT STARKEN

PARTNERN GEMEINSAMZIEL ZUM

Unternehmer mit System „RE/MAX ist für mich gelebtes Netzwerk: mit regelmäßigem Austausch, gegenseitiger Unterstützung und Top-Informationsfluss. Der größte Vorteil ist das Gemeinschaftsgeschäft, bei dem alle Beteiligten kooperieren und profitieren. Bei RE/MAX gilt: Man ist selbstständig, aber nicht allein!“ Antje Herweling, Broker/Owner RE/MAX in Königstein

RE/MAX macht den Unterschied. Auch für Sie! • Im letzten Jahr haben weltweit 250 neue RE/MAX Immobilienshops eröffnet. • Gleichzeitig ist unser Netzwerk um mehr als 6.000 Immobilienmakler angewachsen. • Aktuell vertrauen Eigentümer uns ein Portfolio von über 750.000 Objekten an - somit betreut jeder Makler im Schnitt 7,2 Immobilien.

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Deutscher Franchise-Verband e. V.

Franchise-Ratgeber 2016 / 2017

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Vorwort von Dr. h. c. Dieter Fröhlich, Präsident des DFV

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Franchising: Themen und Fakten

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Franchising: Definition, Merkmale und Abgrenzung

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Franchising – Existenzgründung mit System

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Der Franchisevertrag

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Bürgschaftsnehmer als erfolgreiche Franchisepartner

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Träumen Sie nicht länger von Ihrer Zukunft!

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Der Steuerberater im Franchising: Zusatznutzen für Franchisegeber und Franchisenehmer

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Mobilienleasing kombiniert mit Bankfinanzierung und Eigenkapital

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Business Community – Eine Initiative des Deutschen Franchise-Verbandes e.V.

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Mediations- und Ombudsmannverfahren

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Praxisorientierte Bildungsangebote im Franchising

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Platzhalter für weiteren Rechtstext

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DFV-Services

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Häufig gestellte Fragen

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Checkliste für Franchisenehmer

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Der Franchisevertrag

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Vorvertragliche Aufklärungspflichten

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Deutscher Franchise-Verband e.V. – Aufgaben und Ziele

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DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer

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Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

105

Franchising in Bildern

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Weiterführende Informationen

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Assoziierte Experten: Rechtsanwälte

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Assoziierte Experten: Berater

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DFV-Mitgliederverzeichnis

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Glossar

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Impressum

Förderer des DFV

Partner des DFV

Deutsches Franchise-Institut GmbH (DFI) Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Deutsche Unternehmerbörse (DUB) Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) Franchise Campus franchiseERFOLGE FranchisePORTAL GmbH Für-Gründer.de ImmobilienScout24 Internationales Centrum für Franchising und Cooperation (F&C) Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.



    

  

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Dr. h. c. Dieter Fröhlich Präsident Deutscher Franchise-Verband e. V. und Gründer der Musikschule Fröhlich

Sie haben Interesse an einer beruflichen Zukunft im Franchising und möchten sich als Franchise-nehmer selbstständig machen? Da dürfte Ihnen mancher gute Rat von Nutzen sein. Als Spitzenverband der deutschen Franchisewirtschaft stellt Ihnen der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) für dieses Ziel kompetente und fachliche Unterstützung zur Verfügung. Und er gibt Ihnen mit diesem Ratgeber einen Überblick über qualitätsgeprüfte Franchisesysteme in Deutschland. Ob im Bereich Handel oder Dienstleistung: Kunden, Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird im Franchising viel geboten. Dieser Wirtschaftszweig umfasst in Deutschland eine große Zahl von Unternehmen der verschiedensten Bereiche, wie z. B. Systemgastronomie, Fitness und Ernährung oder Unterricht und Weiterbildung. Der Franchise-Ratgeber hilft Ihnen, die deutsche Franchisewirtschaft besser kennen zu lernen und gibt Ihnen auf Ihrem Weg zum Franchisenehmer wichtige Hilfestellungen bei folgenden Themen: DER FRANCHISEVERTRAG: Sie erfahren, was im Vertragswerk unbedingt zu beachten ist, um Fehler und Unklarheiten zu vermeiden. DIE FINANZIERUNG : Wie finanzieren Sie Ihr Franchiseprojekt schnell und problemlos und worauf sollten Sie besonders achten, damit es auf solider finanzieller Grundlage steht? DIE STEUERN: Wie gehen Sie mit Ihren Unternehmenssteuern richtig um, und wie können Sie zum Beispiel eine Minderung Ihrer Steuern oder eine Optimierung Ihrer Lohnkosten erreichen? AUS- UND WEITERBILDUNG IM FRANCHISING: Sie erfahren Wichtiges über

das Angebot des Deutschen Franchise-Verbandes und des Deutschen Franchise-Instituts zur Aus- und Weiterbildung im Franchising, zum Beispiel zum IHK-geprüften Franchise-Manager! CHECKLISTEN FÜR FRANCHISENEHMER: In den Checklisten sind alle wichti-

gen Fragen zum Franchisegeber-Gespräch, zum Franchisevertrag und zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht für Sie zusammengefasst. Dieser Ratgeber wird Ihnen als Wegweiser und hilfreicher Begleiter von besonderem Nutzen sein! Mit freundlichen Grüßen

Dr. h. c. Dieter Fröhlich

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Selbständig mit mobilcom-debitel Franchise-Ratgeber 2016/2017

Drei Fragen an Christian Hoffmann, Vertriebsleiter Franchise mobilcom-debitel Shop GmbH

Mit Franchise in die Selbständigkeit? Warum ist das ein guter Schritt? Franchising bietet die Möglichkeit, „sein eigener Herr zu werden“ und das mit weniger Risiko. Denn der Gründer hat einen starken Partner auf seiner Seite. Der Franchisegeber unterstützt mit Know-how und seiner Erfahrung am Markt, die bei uns inzwischen zwei Jahrzehnte zurückreicht. Fachliche Schulungen, Einkaufsvorteile und andere Service- und Dienstleistungen ergänzen das zusätzlich.

Was macht mobilcom-debitel als Franchisegeber aus? Mit 14 Millionen Mobilfunkkunden ist mobilcom-debitel der größte netzunabhängige Telekommunikationsanbieter in Deutschland. Daneben etabliert sich das Unternehmen im Bereich Digital Lifestyle als Anbieter von Lösungen für den Haushalt des Kunden, welche zur Telekommunikation nicht unmittelbar in Bezug stehen. Bei mobilcomdebitel finden die Kunden alles unter einem Dach: alle Netze, alle Tarife, alle Handys und viele Produkte aus der Welt des Digital Lifestyle. Durch diese Unabhängigkeit haben unsere Partner die Freiheit, den Kunden genau das anzubieten, was sie wirklich benötigen – das ist Selbständigkeit in ihrer ursprünglichen Form. In den letzten Jahren haben wir unser Sortiment zudem erweitert und so können sich unsere Partner im Durchschnitt über eine Verdoppelung der Zubehörumsätze freuen. Bei einigen Partnern fällt diese sogar noch höher aus. Neben diesen Facts sorgen unsere Marketingkampagnen und die damit verbundene Unterstützung am POS (Point of Sale) für die richtige Aufmerksamkeit und so von Anfang an für eine hohe Frequenz im Shop – die ideale

mobilcom-debitel Shop GmbH Ein Unternehmen der freenet Group Am Eichenring 1, 16727 Oberkrämer Telefon: 03304 - 2006 127 Telefax: 03304 - 2006 159 E-Mail: [email protected]

011115AZ_03.15

Internet: www.mobilcom-debitel.de

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Ausgangsposition für Existenzgründer. Oft sind wir sogar in der Lage mit neuen Partnern bereits eingeführte Standorte, die vorher als Filiale betrieben wurden, zu realisieren. Für uns als großer Franchisegeber kein Problem. Wir freuen uns über interessierte Unternehmer, die vor allem Freude am Verkaufen und im Umgang mit Menschen haben. Eine Affinität zum Thema Telekommunikation und Digital Lifestyle sollte gegeben sein, um unseren Kunden modernste Technik einfach und verständlich näher zu bringen.

Wie profitiert ein Franchiser von dem Know-how bei mobilcom-debitel? mobilcom-debitel verfügt über langjährige Erfahrung im Shop- und Franchisebereich. So sind wir mittlerweile fast 20 Jahre in diesem Segment erfolgreich – und geben dieses Knowhow eins zu eins an unsere Partner weiter. Diese jahrelange Erfahrung als renommierter Franchisegeber, unsere Position im Markt und ein partnerschaftliches Miteinander sind nur einige Gründe, die für eine Selbstständigkeit mit mobilcom-debitel sprechen und ganz wichtig, die wir täglich auch leben. mobilcom-debitel sorgt zusätzlich mit intensiven Schulungen, Programmen zur Leistungs- und Partnerentwicklung für einen kontinuierlichen Wissenstransfer zwischen Filiale, Franchisepartner und Zentrale. Darüber hinaus profitieren Existenzgründer von Franchise-Vorteilen wie geringem Startrisiko, umfassender Marketing-Unterstützung, fachgerechten Schulungen und stetigem Wissenstransfer zwischen Filiale und Franchisepartner. Zusätzlich erzielen die Partner Vorteile aus dem attraktiven Kommissionswarenmodelle und unserem modernen Kassensystem. Verschiedene Schulungskonzepte, die mobilcom-debitel Service- und Informationsinfrastruktur sowie Investitionen in den Shopauftritt sichern so unseren gemeinsamen Erfolg am Markt.

Sparkassen-Finanzgruppe

Befördern Sie sich lieber selbst zum Chef: Werden Sie Franchise-Nehmer. Mit Deutschlands wichtigstem Finanzierer von Existenzgründungen.

S Erfolg braucht starke Partner – auch bei der Finanzierung. Deshalb vertrauen so viele Franchise-Nehmer den Sparkassen. Mit unserer besonderen regionalen Erfahrung und exzellenten Branchenkenntnissen stehen wir auch Ihnen gern bei der Planung und Finanzierung Ihres Gewerbes zur Seite. Mehr dazu in Ihrer Geschäftsstelle oder unter www.sparkasse.de. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. 9

Franchising: Themen und Fakten

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Franchising: Definition, Merkmale und Abgrenzung

Franchising ist eine Vertriebsform, die auf Partnerschaft basiert. Dabei übernimmt der Franchisenehmer gegen Zahlung von Gebühren an den Franchisegeber ein bestehendes Franchisekonzept und setzt dieses vor Ort um. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlich operierender Unternehmer.

Wesentliche Merkmale des Franchisings Ein Franchisesystem ist ein kooperatives, arbeitsteiliges und straffes Vertriebssystem mit vertikaler Struktur. Als solches weist es folgende Merkmale auf: ABSATZSYSTEM: Ein Absatzsystem im Franchising be-

steht aus dezentralen Vertriebsstellen, das heißt, der Vertrieb wird nicht vom Franchisegeber reguliert, sondern von den jeweiligen Franchisenehmern vor Ort gesteuert. Das franchisespezifische Absatzsystem ermöglicht zudem eine systematische Potenzialausschöpfung. Der Franchisenehemer kann den Vertrieb abhängig von der Nachfrage in seinem Gebiet steuern; die Marktmasse bleibt flexibel. LEISTUNGSBEITRAG DES FRANCHISEGEBERS: Zu den Leistungen des Franchisegebers gehören unter Anderem das Erstellen von Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzepten sowie der Betriebsaufbau, die Ausbildung der Partner, ihre laufende aktive Unterstützung und die ständige Weiterentwicklung des Systems. LEISTUNGSBEITRAG DES FRANCHISENEHMERS: Die Leistungen des Franchisenehmers setzen sich zusammen aus seinem Arbeits- und Kapitaleinsatz sowie den Marktund Erfolgsinformationen, die er der Systemzentrale zur professionellen Auswertung übermittelt.

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RECHTLICHER STATUS: Sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer sind selbstständige Unternehmer. Sie arbeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Franchisegeber hat lediglich richtlinienähnliche Kompetenzen, die es ihm ermöglichen, systemkonformes Verhalten durchzusetzen. KLARE ORGANISATION: Die Organisation eines Franchisesystems zeichnet sich zum einen durch seine vertikale Struktur aus, das heißt, der Franchisegeber erstellt und überlässt dem Franchisenehmer das bewährte Geschäftskonzept, das wiederum dessen unternehmerischen Erfolg sichert. Für Franchisegeber und Franchisenehmer bedeutet dies eine faire Erfolgsbeteiligung. Zum anderen zeichnet sich die Organisation durch eine komplementäre Arbeitsteilung aus, die eine gruppeninterne Spezialisierung ermöglicht: jeder konzentriert sich auf das, was er am besten kann. Der Franchisegeber hat eine richtlinienähnliche Kompetenz inne, die das systemkonforme Verhalten aller Beteiligten ermöglicht. Die Selbstständigkeit des Franchisenehmers wird dadurch nicht berührt. EINHEITLICHES AUFTRETEN: Das einheitliche Auftreten des Systems stärkt nicht nur das Gesamterscheinungsbild, sondern auch die Marke und das Image des Systems. Zudem wird der Bekanntheitsgrad gesteigert. Der einheitliche Auftritt und das Image des Franchisesystems sind wesentliche Erfolgsfaktoren und tragen erheblich zum Vertrauensverhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer bei.

Franchising: Themen und Fakten

Auch das gibt es im Franchising:

SPORTARTIKEL

VERTRAGSRECHTLICHE UND MARKENSPEZIFISCHE BINDUNG DER PARTNER: Die vertragsrechtliche Bindung der Partner ist grundsätzlich auf eine längerfristige Zusammenarbeit ausgerichtet. Diese Dauerhaftigkeit schützt einerseits Franchisegeber und Franchisenehmer vor einer kurzfristigen ordentlichen Kündigung. In den meisten Fällen bedeutet gerade für den Franchisenehmer eine solche Kündigung den Entzug der Existenzgrundlage. Während der fest vereinbarten Laufzeit ist daher für beide Seiten nur eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Lange Vertragslaufzeiten ermöglichen dem Franchisegeber die längerfristige Planung des gesamten Systems. Dem Franchisenehmer ermöglichen sie die nachhaltige Existenzsicherung und, den eigenen Kapitaleinsatz zu erwirtschaften. Dem Franchisenehmer dient der – zuvor mit dem Franchisegeber abgestimmte – Verkauf seines Unternehmens als Altersvorsorge.

Ähnliche Vertriebsarten im Vergleich VERTRAGSHÄNDLERSYSTEM: Beim Vertragshändlersys-

tem bestehen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen. Diese Vertriebsart kommt vor allem im Bereich des Warenvertriebs vor. Im Vergleich zum Vertragshändler ist der Franchisenehmer stärker in das System eingebunden und es besteht für ihn die Möglichkeit bei Entscheidungsprozessen mitwirken zu können. Das Franchisesystem zeichnet sich hierbei durch ein wesentlich strafferes Management-, Organisations-, Marketing- und Werbekonzept aus, an dem der Franchisenehmer partizipieren und dadurch profitieren kann. HANDELSVERTRETER-/AGENTURSYSTEM: Der Handels-

vertreter bzw. Agent ist selbstständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen oder mehrere andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln

Franchising: Definition, Merkmale und Abgrenzung

oder in dessen bzw. deren Namen abzuschließen. Er arbeitet in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Als selbstständiger Unternehmer vermittelt der Franchisenehmer grundsätzlich keine Geschäfte, sondern handelt stets in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er ist Franchisepartner des Franchisegebers und arbeitet mit ihm bei der Weiterentwicklung des Franchisesystems eng zusammen. LIZENZSYSTEM: Ein Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten. In der Regel handelt es sich dabei um eine patentgeschützte Erfindung und/oder eine als Warenzeichen geschützte Marke. Der Einfluss des Lizenzgebers auf den Lizenznehmer ist sehr begrenzt. Reine Lizenzsysteme haben weder ein eigenes Dienstleistungsnoch ein eigenes Marketingkonzept. Das Franchisesystem hingegen besitzt z.B. ein einheitliches Marketingkonzept, das wesentlich zu einer Bindung aller Beteiligten an das System beiträgt und den einheitlichen Marktauftritt nach außen gewährt. Gemischte Lizenzsysteme bieten zum Teil kleinere Marketingkonzepte an, die meist jedoch weniger konsequent durchgesetzt werden. Die dort angebotenen Leistungen haben keinen für alle verpflichtenden Charakter. Nicht zuletzt aus diesem Grund übernimmt der Lizenzgeber auch keine „moralische Verantwortung“ für den Lizenznehmer, so wie der Franchisegeber dies in der Regel für seinen Franchisenehmer durch umfassende Betreuung zu realisieren versucht. FILIALSYSTEM: Der Filialbetrieb ist eine Unternehmung mit mehreren räumlich voneinander getrennten Niederlassungen (Filialen). Kennzeichnend sind eine zentrale Unternehmensführung (gemeinsame Preispolitik, Werbung, Ladengestaltung), ein zentrales Warenlager sowie eine einheitliche Beschaffung, Betriebsabrechnung und Kontrolle. Von einem zentralen Management wird die Unternehmenspolitik einheitlich festgelegt und teils zentral, von weisungsgebundenen Mitarbeitern der Zentrale, teils dezentral von Filialleitern durchgeführt. Anders als der Franchisenehmer ist der Filialleiter nicht rechtlich selbstständig, sondern Angestellter in der firmeneigenen Absatzorganisation und damit in jeglicher Hinsicht weisungsgebunden. Der Franchisenehmer führt sein Unternehmen auf der Grundlage des Franchisevertrages. Er hat seinen Betrieb in ein Franchisesystem eingegliedert, um von dem gemeinsamen Marketing und von dem Know-how des Franchisegebers zu profitieren. KOOPERATION: Franchisesysteme sind vertikale Kooperationen, das heißt, es besteht eine vertragliche Regelung, so dass der Franchisegeber dem Franchisenehmer Vorgaben machen darf, die dem Schutz und der Gewährleistung des einheitlichen Markenauftritts dienen.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Franchising – Existenzgründung mit System

Franchising heute Franchising ist eine auf Standards beruhende Expansionsform, durch die Waren und/oder Dienstleistungen vermarktet werden. Sie gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger und unabhängiger Unternehmen, dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern. So kann ein Existenzgründer, der heute ins Franchising einsteigt, gegen entsprechende Gebühren ein schlüsselfertiges Geschäftskonzept erwarten, das ihm von „A bis Z“ dessen erfolgreiche Vermarktung und mögliche Perspektiven aufzeigt. Damit gibt es zwei verschiedene Perspektiven. Für den Franchisenehmer ist Franchising eine Karrierestrategie. Für Franchisegeber ist Franchising durch die Multiplikation des Unternehmenskonzeptes eine Wachstumsstrategie, mit der sich der Heimmarkt durchdringen lässt und/oder neue geografische Märkte erobern lassen. Franchising vereint zudem alle Vorteile des direkten Vertriebsweges (z.B. einheitlicher Marktauftritt und direkte Marktnähe) mit den Vorteilen des indirekten Vertriebes (z.B. Einsatz von rechtlich selbstständigen Vertriebspartnern, den Franchisenehmern, die mit überdurchschnittlichem Engagement arbeiten). Zeitgemäßes Franchising, das auch Green Franchising1 genannt wird, geht sogar noch weiter und berücksichtigt nicht nur Einflüsse von Franchisenehmern, sondern ermutigt zur Mitgestaltung im Sinne einer breiteren Verantwortungsübernahme für das System und für die Gesellschaft.

Beitrag von Veronika Bellone, Professorin für Marketing und Geschäftsführerin Bellone FRANCHISE CONSULTING GmbH, Zug, Schweiz

Mit rund 950 Franchise-Systemen und gut 117.768 Franchise-Nehmern zählt Deutschland zu den europäischen

Ländern mit der größten Dichte an Franchisebetrieben, dicht gefolgt von Großbritannien und Frankreich. Als häufigste Branchen sind Dienstleistungen mit rund 39 Prozent und der Handel mit ca. 31 Prozent vertreten, gefolgt von der Gastronomie mit etwa 20 Prozent und Konzepten und dem Handwerk mit 10 Prozent2. Entsprechend den Megatrends Healthstyle, Demografischer Wandel und Greenomics entwickeln sich zunehmend Angebote in den Sparten Fitness/Gesundheit und Senioren-Betreuung wie -Entertainment. Grünes, nachhaltiges Wirtschaften im Franchising heißt Green Franchising. Das bedeutet einerseits, dass es zunehmend Franchise-Konzepte mit hohem nachhaltigen Anspruch gibt. Und das in allen Branchen und auf allen vier Nachhaltigkeitsebenen (der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen). Andererseits entwickeln sich vollkommen neue Franchise-Systeme, deren Geschäftsinhalte bereits einen nachhaltigen Charakter haben wie Sharing-Plattformen, Repair-Konzepte u.v.m. Die Perspektiven für das Franchising sind vielversprechend. Die Gründe: Das Franchisesystem hat als Rechtsverbund viele Marktvorteile gegenüber Einzelunternehmen. Durch die Konzentration auf Stärken beider Franchise-Partner (Franchisegeber und Franchisenehmer) und die stetige Optimierung von Geschäftsprozessen gehört Franchising zu den Vertriebsformen, die den jeweiligen Marktbedingungen am ehesten gerecht werden. Hinzu kommen die starken Globalisierungstendenzen und ein gesellschaftlicher Strukturwandel, die diese Vertriebsform begünstigen. Der Grundgedanke des Franchising „Einmal konzipieren und x-mal verkaufen“ macht die Dynamik dieser

1 Bellone, Matla: Green Franchising, München 2012, www.mi-wirtschaftsbuch.de

2 Quelle DFV, www.franchiseverband.com, Stand 13.1.2016

Die Franchise-Landschaft in Deutschland

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Franchising: Themen und Fakten

Wachstumsstrategie deutlich. Damit wird sie nicht nur in Deutschland, sondern auch international immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Warum wird Franchising in Deutschland weiter zunehmen? Die Attraktivität des Franchisings wird unter anderem durch den Globalisierungsdruck und die zunehmende Marktpräsenz überregionaler Großanbieter und internationaler Konzerne auf Seiten der potenziellen Franchisegeber wie Franchisenehmer steigen. Denn Franchising kann Unternehmen zu einer starken Wettbewerbsposition verhelfen und sich dennoch die so wichtige Nähe zu den Anspruchsgruppen bewahren.

Franchising gleich Marktnähe Die Ware „Information“ wird zunehmend zu einem ausschlaggebenden Erfolgsfaktor. Wer mehr weiß als andere, ist stärker. Wer schneller agiert und reagiert, dominiert. Umfangreiches und aktuelles Wissen über Kundenwünsche sowie Anforderungen an das Leistungsangebot bedeuten Marktnähe. Aber Wissen ist nur eine Facette der Marktnähe – eine passive. Noch wichtiger ist, dass man mit den Kunden und Vertriebspartnern interagiert und sie in Entwicklungsprozesse einbezieht, um adäquate Leistungen anzubieten. Die klassischen Absatzstrukturen wie Filialsysteme, Niederlassungen und Verbundgruppen erfüllen

Franchising – Existenzgründung mit System

diesen Zugriff nur gering, da Informationen in der Regel spärlich fließen und gefiltert sind. So wundert es nicht, wenn Hersteller, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe vermehrt darüber nachdenken, wie sie ihre Vertriebswege marktnäher und nachhaltiger gestalten können. Vor diesem Hintergrund wird Franchising immer attraktiver. Ein Franchisesystem ist eine Synthese der Vorteile selbstständiger Unternehmer und einer geführten, strukturierten Organisation. Die Franchise-Partner setzen ihre unternehmerische Energie für den Vertrieb der Produkte oder der Dienstleistungen ein. Sie nehmen umfassende Informationen über Kundenanforderungen, Wettbewerb und Vertriebserfolg auf und jeder von ihnen kann damit Teil der System- und Erfolgsentwicklung sein.

Starke Wettbewerbsposition National, wie international werden Innenstädte und Gewerbezonen durch bekannte Marken geprägt. Ob Dienstleistungs-, Handels-, Handwerk- oder Gastronomiebetriebe, Franchising zieht sich durch alle Branchen. In der komplexer werdenden Welt erzeugen Franchisesysteme, durch hohe Präsenz, Orientierung und Halt. Für KMU erschließt Franchising die Möglichkeit, durch den Partnerverbund die Marktmacht eines Großunternehmens zu erreichen hinsichtlich Marktdurchdringung und diverser Gruppenvorteile. Und damit nicht genug, auch der eigentliche Franchisierungs-Prozess3 trägt wesentlich zu einer Selbstbehauptung bei. Geht es doch um das Durchdenken aller Prozesse und Erfolgsfaktoren im Unternehmen sowie möglicher Risiken und Schwachstellen, um daraus Lösungen für ein ganzheitliches Geschäftskonzept zu 3 Bellone, Matla: Praxisbuch Franchising, 3. Aufl. 2013, www.mi-wirtschaftsbuch.de

Deutsche Franchisewirtschaft auf einen Blick Eckdaten 2015 Franchisesysteme Franchisepartner

Branchenaufteilung 950 117.768

+ 1,3 % zum Vorjahr

Franchisebetriebe

39% 10% 20%

686.166

31%

+ 1,3 % zum Vorjahr.

Umsatz (in Mrd. EUR)

Dienstleistung

156.662 +1,7%zum Vorjahr

Mitarbeiter

Handwerk, Bau und Sanierung

99,2 + 4,3 % zum Vorjahr

Gastronomie, Tourisitik und Freizeit

Handel

Quelle: Franchise-Monitor, Institut für Markenfranchise 2016 in Kooperation mit Deutscher Franchise-Verband e.V.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Konzentration der Kräfte

kreieren. Die Erfolgsfaktoren kleiner Unternehmen wie zum Beispiel Reaktionsschnelligkeit und Anpassungsfähigkeit bleiben dabei im Franchise-Konstrukt erhalten.

Als unternehmerischer Einzelkämpfer wird es immer schwerer, sich am Markt zu behaupten. Nicht nur der global zunehmende Wettbewerb, auch die sich temporeich verändernden Marktbedingungen erfordern eine finanzielle wie sach- und fachkompetente Stärke. Kommt hinzu, dass Produkte und Dienstleistungen zunehmend austauschbar und kurzlebiger werden. Wettbewerbsvorteile sind im kundennahen, zusätzlichen Service möglich. Als Einzelner ist das kaum zu bewältigen. Der Anschluss an ein Franchise-Unternehmen, das Konvertieren zu einem starken Verbund wie es in vielen Branchen bereits gelebt wird, kann nicht nur das Überleben sichern, sondern mehr Entwicklungsspielraum schaffen.

Nachhaltiges Vordenken im Verbund Im Moment erleben wir die gesamtgesellschaftliche Werteverschiebung hin zu mehr Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit umfasst dabei die langfristige Verträglichkeit der Bereiche Ökologie, Soziales, Kultur und Ökonomie. Treiber dieser Entwicklung waren die so genannten LOHAS (Lifestyle of Health und Sustainability). Das Phänomen LOHAS bezeichnet nicht so sehr eine gesellschaftliche Gruppierung, als eine Geisteshaltung, die sich mehr oder weniger stark durch alle gesellschaftlichen Schichten zieht. Heute gibt es diverse Kundengruppierungen, für die nachhaltiges Agieren von Unternehmen und Institutionen eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Und das nicht allein auf der Ebene von Konsumenten, sondern auch auf der von Geschäftspartnerschaften und Kooperationen. Für KMU eine Herausforderung, denn es gilt zu überprüfen, wo und wie man diesen Anforderungen in der Unternehmenskultur, im Angebot, den Lieferantenbeziehungen und im Auftritt gerecht werden kann. Die Struktur des Franchisings, die Kooperation mit selbstständigen Partnern birgt in diesem Fall große Vorteile. Zum einen können nachhaltige Aktivitäten über verantwortungsvolle Franchisenehmer eine vergleichsweise große Wirkung erzielen. Zum anderen ermöglicht deren Know-how als regional verankerte Partner/innen eine entsprechende Anbindung an relevante, gesellschaftliche Aktivitäten. Das so genannte Green Franchising erzeugt letztlich für alle Beteiligten mehr Identifikation, Motivation und Akzeptanz.

Folgende Umstände stärken den Franchisegedanken für Existenzgründer: Der Bürokratie-Dschungel stoppt das Engagement: Mit bis zu 70.000 Richtlinien für angehende Existenzgründer nimmt Deutschland auch hier eine Spitzenposition ein – allerdings eine traurige! Franchisegeber bereiten den Weg in die Selbstständigkeit für ihre Franchisenehmer vor und erleichtern damit wesentlich die Startbedingungen. Der selbstständige Einzelkämpfer überlebt nur als Multitalent: Den Anforderungen des Marktes gewachsen zu sein, heißt für den Selbstständigen das Beherr-

Beschäftigte in der Franchisewirtschaft Voll- und Teilzeit

Geringfügig Beschäftigte

500.000 400.000 300.000

0

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Quelle: Franchise-Monitor, Institut für Markenfranchise 2016 in Kooperation mit Deutscher Franchise-Verband e.V.

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280.005

406.162

285.158

392.253

303.555

393.407

303.745

401.095

304.770

388.862

296.002

100.000

385.272

200.000

Franchising: Themen und Fakten

Franchising – Existenzgründung mit System

Franchisewirtschaft nach Branchen

Handwerk, Bau und Sanierung

Dienstleistung

10%

39%

31% 20%

Handel

Gastronomie, Tourisitik und Freizeit

Quelle: Franchise-Monitor, Institut für Markenfranchise 2016 in Kooperation mit Deutscher Franchise-Verband e.V.

schen von diversen Rollen. Vom Marktforscher über den Einkäufer bis hin zum Marketingspezialisten und grandiosen Verkäufer reicht das Repertoire. Die überwältigenden Aufgaben können nur noch als Nebenrollen wahrgenommen werden. Franchising funktioniert nach dem Prinzip der Arbeitsteilung und berücksichtigt die Stärken der Vertragspartner. Es gibt keine Sicherheiten mehr! Waren früher die Jobs bei Großkonzernen und Staatsunternehmen noch Garanten für den Aufstieg und Erhalt des sozialen Status, so sind diese Werte heute geschwunden. Der Arbeitsplatz wird heute nicht mehr als sicher erlebt, daher ist der Sprung in die Selbstständigkeit mit all seinen Unsicherheiten nicht mehr die Hürde wie ehedem. Beim Franchising kommt hinzu, dass die Existenzgründung durch den vorgelebten Erfolg risikoärmer ist.

Die Vorteile des Franchisings Franchising birgt Vorteile für Unternehmen, Existenzgründer, Wirtschaft und Gesellschaft.

Vorteile für Unternehmen Franchisesysteme werden in der Regel von Herstellern, Handelsunternehmen, Verbundgruppen sowie von Innovatoren für Handel, Handwerk und Dienstleistungen aufgebaut. Ein Franchisegeber konzentriert seine Kraft hauptsächlich darauf, über seine eigentlichen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen hinaus ein neues, übergeordnetes Produkt zu entwickeln: ein erfolgrei-

ches und multiplizierbares Geschäftskonzept. Mit diesem Konzept, das er weiterverkauft, gelangt er schneller und effizienter an sein Ziel, und es bringt ihm zudem weitere Vorteile: Marktnähe und größere Akzeptanz durch Beziehungsmarketing: Franchising ist der Weg zu einem umfassenden Beziehungsmarketing: Über seine selbstständigen Franchisenehmer erreicht der Franchisegeber eine gute Kundenbindung und ist so über Kundenwünsche stets informiert. Reaktionsschnelligkeit und Anpassungsfähigkeit durch guten Informationsfluss: Durch die Kundennähe der engagierten Franchisenehmer kann ein Franchisesystem flexibler und schneller auf die Bedürfnisse der Endverbraucher reagieren als ein zentral gesteuertes Großunternehmen. Aufbau einer Marke: steigender Bekanntheitsgrad durch einheitlichen Auftritt: Als besonderes Merkmal im Franchising gilt das einheitliche Aussehen der Geschäftsstelle (Corporate Design) ebenso wie das einheitliche Verhaltensmuster (Corporate Behaviour). Dadurch wird den Endkunden ein standardisiertes Erscheinungsbild vermittelt, das gut in Erinnerung bleibt und der Unternehmenskette ein einprägsames Profil gibt. Das Franchisesystem bietet den Vorteil eines großen Unternehmens beim Marktanteil, erhält sich aber zudem die Vorzüge kleiner Unternehmen hinsichtlich Marktnähe und Flexibilität. Überdurchschnittliche Qualität durch klare Strukturen: Im Bestreben, Qualitätsmaßstäbe zu setzen, werden in einem Franchisesystem alle Normen und Werte, Abläufe und Handlungen standardisiert. Diese sind zwar in vielen Unternehmen rudimentär vorhanden, aber nicht im Einzelnen beschrieben. Die Übersichtlichkeit, die sich

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

durch diese Maßnahmen ergibt, erleichtert es dem Franchise-Unternehmen, Fehler im System schnell aufzudecken und Veränderungen vorzunehmen. Starke Position im Wettbewerb durch überregionale Präsenz: Der einheitliche Auftritt und der Wiedererkennungseffekt bewirken einen weiteren Vorteil: Das angebotene Leistungsprogramm lässt sich wirksamer bewerben. Die überregionale Präsenz der Franchisenehmer und die finanzielle Beteiligung in Form von Werbegebühren erlaubt Werbemaßnahmen, die wesentlich zur Imagebildung und zur Bekanntheit des Unternehmens beitragen.

Das Franchise-System bietet den Vorteil eines großen Unternehmens beim Marktanteil, erhält sich aber zudem die Vorzüge kleiner Unternehmen in Marktnähe und Flexibilität. Schnellere Expansion durch finanzielle Beteiligung der Franchisenehmer: Ein Filialsystem kann nur unter Einsatz erheblicher Investitionen und Lohnfixkosten aufgebaut werden. Diese Kosten sind beim Franchising wesentlich geringer, da der Franchisenehmer vorrangig in den eigenen Betrieb investiert und mit der Eintrittsgebühr und der laufenden Gebühr nur zu einem geringen Anteil den auch für ihn vorteilhaften Aufwand der Systemzentrale mitfinanziert. Mehr Dynamik durch unternehmerisch motivierte Partner: Das unternehmerische Potenzial von Franchisenehmern wird allgemein als hoch eingeschätzt, weil sie als Selbstständige stärker motiviert sind als vergleichsweise Filialleiter. Sie agieren zudem als Sensoren an der Verkaufsfront, nehmen Veränderungen sofort wahr und können damit entscheidend zur Weiterentwicklung des Systems beitragen. Franchising ermöglicht im Markt eine profilstarke Positionierung, die in Zukunft überlebenswichtig sein wird.

Vorteile für Existenzgründer Für Personen, die sich in ein Franchisesystem einkaufen, sind die Vorteile vielfältig. Die zum Teil bremsende Bürokratie macht es für einen „unabhängigen“ Existenzgründer in Deutschland schwer, den Schritt in die Selbstständigkeit zu schaffen. Franchisegeber bereiten den Weg in die Selbstständigkeit für ihre Franchisenehmer vor und erleichtern ihnen damit die Startbedingungen sehr. Der Franchisenehmer hat zwar durch die Systemzugehörigkeit keine uneingeschränkte Entscheidungsfrei-

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heit, er ist jedoch rechtlich selbstständig und verantwortlicher Inhaber seines Betriebes. Franchising ist vor allem dann eine gute Lösung, wenn zwar der Wunsch nach Selbstständigkeit vorhanden ist, aber eine Geschäftsidee fehlt. Der Weg zum wirtschaftlichen Erfolg ist geebnet: Ein Franchisenehmer profitiert von den Erfahrungen, die bereits mit dem Geschäftskonzept gewonnen wurden. Die Umsetzbarkeit des Konzeptes und die gute Position auf dem Markt sind die Eckpfeiler des Systems; so kann ein Franchisenehmer wesentlich sicherer und schneller zu wirtschaftlichem Erfolg gelangen. Denn: Erfolg ist planbar. Franchisenehmer können die „Überholspur“ nehmen: Franchisesysteme ermöglichen es durch ihre zentrale Konzeption und die partnerschaftliche Nutzung einer gemeinsamen Marke, mit einer bestimmten Marktmacht aufzutreten. Damit überspringt ein Franchisenehmer viele Anfangshürden und ist „auf einen Schlag bekannt“. Im Franchising gibt es „für jedes Töpfchen ein Deckelchen“: Zu den besonderen Vorzügen des Franchisings zählt, dass in den meisten Fällen auch branchenfremde Personen „einsteigen“ können. Durch eine entsprechende Grundausbildung erlangt ein Partner die Befähigung zur eigenständigen Betriebsführung. Für Franchise-Anwärter bietet sich damit eine Vielzahl von Geschäftsmöglichkeiten.

Franchising eröffnet neue Horizonte durch gut strukturierte Einführungsprogramme. Fortwährendes Coaching gehört zum Standard in Franchisesystemen: Zu den besonderen Leistungen des Franchisegebers gehört das Coaching: Der Franchisenehmer kann in bestimmten Geschäftsbereichen mit umfassender Unterstützung der Systemzentrale rechnen. Als Entgelt für diese Leistungen bezahlt er laufende Umsatzgebühren – auch Royalties genannt. Die Gruppenzugehörigkeit zahlt sich mehrfach aus: Zum einen sind es bessere Einkaufsbedingungen, die für die Gruppe ausgehandelt werden können. Zum anderen liegt der Vorteil im Gedankenaustausch. Im Gegensatz zum unternehmerischen Einzelkämpfer, der andere Unternehmer seiner Branche als Konkurrenten ansieht, profitieren Franchisenehmer vom Gruppenverbund, alle sitzen wortwörtlich „im gleichen Boot“. Der gemeinsame Werbepool zeigt Schlagkraft: Franchisesysteme sind auf Wachstum angelegt und funk-

Franchising: Themen und Fakten

Franchising – Existenzgründung mit System

Das Win-win-Verhältnis zwischen Franchisegeber

und

Geschäftsidee

Franchisenehmer Unternehmergeist

Markenname/Image

Loyalität

Marketing/Werbung

Regionale Vermarktung

Einrichtungs- und Sortimentsplanung Unternehmens-Know-how Erprobtes Geschäftskonzept Kontinuierliche Weiterentwicklung der

Lokales Know-how Unternehmerisches Engagement Kapital, Kundennähe Aktive Integration

Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen Nutzungsrecht des Geschäftskonzeptes Ausbildung/Schulung/Meetings Gruppenvorteile betreffend Einkauf/Versicherung Weiterentwicklung des Konzeptes

tionieren deshalb überregional. Erst dadurch werden umfassende Werbekampagnen sinnvoll. Da alle Franchise-Partner zu einem Beitrag an den Werbekosten verpflichtet sind, können mit dem größeren Werbebudget auch teurere, wirkungsvollere Werbemittel und -aktionen finanziert werden. Erfahrungszahlen, Budgetierungen und Businessplan können die Kapitalbeschaffung erleichtern: Wer ohne eigenes Kapital, ohne bekannten Namen und nur mit einem Projekt in der Tasche bei einer Bank vorspricht, wird kaum Aussicht auf Finanzierung haben. Im Franchising kann man zumindest von guten, erprobten Geschäftsideen ausgehen, welche die Plausibilität des Vorhabens unterstützen. Außerdem helfen viele Franchisegeber bei der Erstellung eines Businessplans und vermitteln die Kontaktaufnahme zu ausgewählten Kreditinstituten.

Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft In einem Franchisesystem übt jeder Beteiligte – ob Franchisenehmer, Lieferant oder Franchisegeber – die Funktion aus, die ihm aufgrund der Marktposition, seiner persönlichen Qualifikationen und seiner Mittel am besten entspricht. Das bedeutet, dass Ressourcen optimal eingesetzt und genutzt werden. Das Erfolgsrezept ist somit ebenso einfach wie effizient: Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation hat es sich gezeigt, dass Franchisesysteme, die eine gute Vernetzung und Planung vorweisen, auch überleben können. Und das sogar in Branchen, die von der Wirtschaftskrise arg gebeutelt werden, erzielen Umsatzsteigerungen. Schaffung neuer Arbeitsplätze: Dieser Vorteil liegt auf der Hand! Wo neue Unternehmen gegründet werden und auf gesunde Art expandieren, entstehen auch

Konformität betreffend Rahmenbedingungen Bereitschaft zu kontinuierlichem Wissenstransfer Teamfähigkeit/Offenheit Franchise-Gebühren

neue Arbeitsplätze. Da sich Franchisesysteme zudem gut auf dem Markt behaupten können, sind das in der Regel auch solide und planbare Arbeitsplätze.

In Deutschland haben die derzeit gut 950 Franchisesysteme mit etwa 117.768 Franchisenehmern fast 686.167 Arbeitsplätze geschaffen. Mittelstandspolitik und Chancengleichheit: Franchising unterstützt die Mittelstandspolitik, weil es die Gründung von Unternehmen fördert: Oft können kleinere oder mittlere Betriebe, die durch Konkurrenz- und Kostendruck in Bedrängnis geraten, durch ein zusätzliches Standbein oder durch den Anschluss an ein bestehendes System ihre Lage verbessern. Franchising fördert die Existenzgründer, indem es gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in die berufliche Selbstständigkeit schafft. Zudem haben aufgrund der guten Ausbildungskonzepte in Franchisesystemen Partner unterschiedlichster Vorbildung die gleichen Chancen. Konsumentennähe durch flexible Orientierung an den Forderungen des Marktes: Ein Franchisesystem besteht aus vielen ortskundigen Franchise-Partnern, welche die Wünsche ihrer Kunden gut kennen. Der laufende Informationsfluss zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern bewirkt, dass ein System sein Angebot flexibel halten und es an die Erfordernisse des jeweiligen Marktes anpassen kann. Ein aktives Partnermarketing

19

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Franchisepartner und Franchisebetriebe Partner

Betriebe

200.000

150.000

0

2010

2011

2012

2013

2014

156.662

117.768

154.002

116.248

151.535

114.838

147.461

112.510

141.724

109.232

135.144

50.000

105.472

100.000

2015

Quelle: Franchise-Monitor, Institut für Markenfranchise 2016 in Kooperation mit Deutscher Franchise-Verband e.V.

schafft entsprechende Plattformen für den erwähnten Informationsaustausch und sorgt für die kulturelle Basis des Systems. Damit wird nach innen und außen gelebt, was die Marke versprechen will. Für die Konsumenten leitet sich daraus einerseits eine einheitliche Markenqualität ab. Andererseits spiegeln sich deren Bedürfnisse nach adäquaten Leistungen in diesem interaktiv arbeitenden System. Ein Franchisesystem ist prädestiniert, um mit und über die Franchise-Partner kreativ und innovativ wirken zu können. Und das zum Wohle aller Beteiligten.

Worauf man beim Einstieg in ein System achten sollte Wichtig ist eine gute Vorbereitung, die auf realistischer Selbsteinschätzung beruht, auf sorgfältiger Auswahl des Systems und der Überprüfung, ob sich eigene Vorstellungen mit den Möglichkeiten des gewählten Geschäftskonzeptes decken.

Die Selbsteinschätzung Die Entscheidung für die berufliche Selbstständigkeit ist sehr bedeutend, bringt sie doch einschneidende Veränderungen mit sich. Sie beinhaltet nicht nur eine rein berufliche Neuorientierung, sondern hat auch wesentlichen Einfluss auf die Privatsphäre und das soziale Umfeld. Deshalb sollte sich jeder Bewerber genügend Zeit nehmen, um eine sichere Entscheidung zu treffen. Die

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berufliche Selbstständigkeit bietet viele Vorteile – bedeutet aber auch viel Engagement und Belastung.

Die Wahl des „richtigen Systems“ oder: Was muss Franchising leisten? Franchising ist trotz der erheblichen Unterstützung, die ein Franchisenehmer vom System erwarten kann, keineswegs eine Garantie für schnellen Wohlstand. Deshalb sollte man bei der Auswahl auf folgende Kriterien achten: Übertragbarkeit und Tragfähigkeit: Um die Tragfähigkeit eines Geschäftskonzeptes zu überprüfen, muss der Franchisegeber über weitreichende Erfahrung verfügen. Den Beweis für die Übertragbarkeit seines Konzeptes muss er in mindestens einem Pilot- bzw. Testbetrieb erbracht haben. Langfristiger und gesicherter Bedarf: Bietet der Markt genügend Absatzchancen oder hängt das Franchise-Konzept nur an einem aktuellen Trend? Wer an einem eher trendabhängigen Produkt (z. B. Dienstleistung) interessiert ist, sollte sich darüber informieren, ob der Franchisegeber technisch, personell, kulturell und finanziell in der Lage ist, sich neuen Gegebenheiten flexibel anzupassen. Wettbewerbsvorteile: Zur Marketingstrategie eines Franchise-Unternehmens gehören die klare Beschreibung seiner Leistungen und die Differenzierung von Mitbewerbern. Wodurch zeichnet sich das Produkt oder die Dienstleistung aus und worin bestehen Wettbewerbsvorteile? Liegen sie in der Spezialisierung des Angebotes, in der Exklusivität oder in der besonderen Wirkung durch partnerschaftliche Zusammenarbeit? Es ist empfehlenswert, eine Bedarfsanalyse durchzuführen, um die Akzeptanz der Produkte zu prüfen.

Franchising: Themen und Fakten

Warenbezug: Gerade in Systemen mit Produktvertrieb müssen Bezugsquellen und Belieferungsrhythmus gesichert sein. Aus diesem Grund sollte man die Situation mit Lieferanten abklären und nach gültigen Lieferantenverträgen fragen. Reichen die Kapazitäten auch bei Expansion der Franchise-Kette aus?

Franchising ist keine Garantie für schnellen Reichtum. Deshalb sollte man bei der Selektion sehr vorsichtig vorgehen. Einheitliches Erscheinungsbild oder Corporate Identity: Hat das Franchise-Unternehmen ein einheitliches Erscheinungsbild? Wie sieht sein Markenauftritt aus? Das sind Fragen, die darauf abzielen, die Marketing-Infrastruktur des Systems kennen zu lernen. Zudem muss für den Bewerber deutlich werden, ob er sich mit der Corporate Identity des Unternehmens identifizieren kann. Leistungspaket des Franchisegebers: Das Beziehungsverhältnis von Franchisegeber und Franchisenehmer muss sich neben dem Vertrag auch in zusätzlichen Leistungen darstellen. Das Franchise-Paket muss ein Handbuch enthalten, das nicht nur den funktionalen Betriebsablauf beschreibt, sondern auch die Kooperation der Zentrale mit den Partnern, die Rechte und Pflichten, unterstüt-

Franchising – Existenzgründung mit System

zende Maßnahmen, Betreuungs- und Kontrollmodule und vieles mehr. Rechtlicher Schutz: Der Schutz des Namens, des Signets oder möglicher Patente muss als wesentlicher Bestandteil im Franchise-Vertrag integriert sein. Ein Franchise-Vertrag ist ein komplexes, umfangreiches Dokument, das man von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen sollte. Finanzielle Bedingungen: Die Regelung der Konditionen ist ebenso wie die Höhe der Investitionssumme sehr unterschiedlich und richtet sich nach der Dimension der Geschäftsidee. Um abzuschätzen, ob die Konditionen gerechtfertigt sind, kann man nach dem Preis-LeistungsPrinzip vorgehen und zwischen dem Nutzen und der jeweiligen Gebühr abwägen. Unbedingt aber sollte man sich einen Überblick über die Kalkulation eines potenziellen Franchisenehmer-Betriebes verschaffen, die auf praxiserprobten Werten beruht. Dann kann man die Zahlen auf den vorgesehenen Betriebstyp (Miete, Standort, Infrastruktur) übertragen und das Eigenkapital und die übrigen Kosten einbeziehen. Expansion: Ein Franchisebewerber sollte auf die Expansionsvorhaben des Franchisegebers eingehen und in Erfahrung bringen, wann die nationale Marktabdeckung mit wie vielen Partnern abgeschlossen sein soll, ob und welche ausländischen Märkte angestrebt werden und in welchem Zeitraum. Aus diesen Plänen ist nicht nur die Seriosität des Franchisegebers hinsichtlich langfristiger Planung abzulesen, sondern auch seine Geschäftspolitik, von der die zukünftige Zusammenarbeit weitgehend abhängt.

Systemumsatz gesamt in Millionen Euro 100.000 80.000 60.000

87.019

90.905

95.077

99.197

0

84.321

20.000

77.307

40.000

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Quelle: Franchise-Monitor, Institut für Markenfranchise 2016 in Kooperation mit Deutscher Franchise-Verband e.V.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Der Franchisevertrag

Franchiserecht in Deutschland In der Regel erleichtert ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung beim Ausgestalten von Verträgen: nicht so beim Franchising. Diese moderne Vertriebsform für Waren und Dienstleistungen ist weder in Deutschland noch Österreich – im Gegensatz zu Belgien, Frankreich, Italien, Schweden und Spanien – gesetzlich geregelt, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelgesetze berücksichtigt werden müssen. Lediglich innerhalb der 28 Staaten der europäischen Gemeinschaft gibt es die sog. EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikale Vertriebsbindungen (VertikalGVO EU-VO 330/2010), wobei deren Anwendung durch sog. Guidelines (Richtlinien) erläutert wird1. Auch wenn sich der Regelungsinhalt der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen nur darauf bezieht, Franchise-Verträge vom Kartellverbot des Art. 101 (AUEV – Vertrag über die Arbeitsweise innerhalb der Europäischen Union – vormals Art. 81 I EG-Vertrag) freizustellen, kommt der derzeitigen Vertikal-GVO auch für die zivilrechtliche Beurteilung von Franchise-Verträgen in Deutschland zu. So hat das OLG Rostock in seinem Urteil vom 29. Juni 19952 festgestellt, dass die seinerzeitige Franchise-GVO auch zivilrechtlich in Deutschland Anforderungen an einen abzuschließenden Franchisevertrag festlegt; das heißt, Maßstab für die Frage der Sittenwidrigkeit eines Franchisevertrages nach § 138 I BGB (Gute Sitten) ist. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 13. Juli 20043 ausgeführt, dass bei einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle bei Absatzmittlungsverträgen und damit auch von Fran1 Umfassend zur Bedeutung der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen für die Gestaltung von Franchise-Verträgen: LIEBSCHER/FLOHR/PETSCHE, Handbuch der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen, 2. Auflage, München 2012, § 7 – Vertikal-GVO; § 14 – Franchise-GVO 2 DRsp. Nr. 1998/3987 3 WRP 2004, 1378 Citroen-Vertragshändler mit Anm. FLOHR ZAP 2005, 287

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Beitrag von RA Prof. Dr. Eckhard Flohr, LADMRechtsanwälte, Düsseldorf / Kitzbühel, Dozent FH Dortmund, FH München

chise-Verträgen die jeweilige Gruppenfreistellungsverordnung als Wertungsmaßstab i.S.v. § 307 I 1 BGB anzuwenden ist,.das heißt, Regelungen, die nach den jeweiligen Gruppenfreistellungsverordnungen unzulässig sind, sind nach § 307 I 1 unwirksam, da diese den Franchisenehmer unangemessen benachteiligen. Die derzeitige Vertikal-GVO ist damit zugleich einer der Maßstäbe zur AGB-rechtlichen Kontrolle von Franchise-Verträgen gem. § 307 I 1 BGB. Hilfreich für eine Beurteilung von Franchise-Verträgen ist der auf europäischer Ebene in Abstimmung mit der EU-Kommission erarbeitete „Verhaltenskodex für Franchising“4. Dieser Kodex enthält Leitsätze für eine ausgewogene Vertragsgestaltung für die Franchise-Praxis und wurde vom Deutschen Franchise-Verband übernommen, ist also für Franchisegeber, die Mitglied des Deutschen Franchise-Verbandes sind, verpflichtend. Allerdings hat dieser Ehrenkodex nur den Charakter einer „Selbstbindung“ für Mitglieder des Deutschen FranchiseVerbandes. Insoweit ist weder dessen Inhalt noch dessen Anwendung für Gerichte bei der rechtlichen Beurteilung von Franchise-Verträgen verbindlich. Ergänzt wird dieser Verhaltenskodex durch die „Richtlinien des Deutschen Franchise-Verbandes zur vorvertraglichen Aufklärung“, zur „Bildung des Beirats bei Franchisesystemen“ und zur „Mediation“5 und zur „Widerrufsbelehrung“6. Diese Richtlinien enthalten zusätzliche Regelwerke, aus denen sich eine Konkretisie4 European Code of Ethics for Franchising, abgedruckt in: Jahrbuch Franchising 2014/15, S. 279 ff. 5 Alle insgesamt abgedruckt in: Jahrbuch Franchising 2014/15, S. 295 ff.; S. 300 ff. und S. 307 ff. 6 Alle insgesamt abgedruckt in: Jahrbuch Franchising 2014/15, S. 295 ff.; S. 300 ff. und S. 307 ff.

Franchising: Themen und Fakten

rung der Leistungsverpflichtungen des Franchisegebers ergibt, insbesondere im Hinblick auf die vor Abschluss eines Franchisevertrages gebotene vorvertragliche Aufklärung des Franchisenehmers. Allerdings sind diese Richtlinien nur als sog. self regulation anzusehen, das heißt, diese Richtlinien sind für die Gerichte bei Beurteilung von Streitigkeiten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer nicht verbindlich. Diese Richtlinien geben diesen allenfalls einen Anhaltspunkt dafür, welchen zulässigen Inhalt ein Franchisevertrag haben sollte, um so zu einem ausgeglichenen Verhältnis von Leistung (Know-how des Franchisegebers) und Gegenleistung (Gebühren des Franchisenehmers) zu kommen. Allerdings ist in einigen EU-Staaten die vorvertragliche Aufklärung beim Abschluss eines Franchisevertrages gesetzlich (sog. disclosure requirements) geregelt, derzeit in Belgien, Frankreich, Italien, Schweden und Spanien. Soweit in Deutschland die gesetzliche Normierung der vorvertraglichen Aufklärung diskutiert wurde7

Der Franchisevertrag

gilt es abzuwarten, ob diese Gesetzgebungsüberlegungen auch im Rahmen der laufenden Legislaturperiode neu diskutiert werden. Der Deutsche Franchise-Verband geht derzeit davon aus, dass eine solche gesetzliche Normierung angesichts der umfangreichen Kasuistik zur Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärung aber auch der „Self Regulation“ durch die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung nicht notwendig ist. Ob und inwieweit in Deutschland die vorvertragliche Aufklärung oder aber der Franchisevertrag insgesamt

geregelt wird, gilt es abzuwarten. Zurzeit wird dazu ein Gutachten im Auftrage des Bundesamt der Justiz ausgearbeitet8. Dem Laien fällt deswegen die Beurteilung eines Franchisevertrages so schwer, weil dieser als ein komplexes Vertragsmuster Gesetzesvorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten berücksichtigt, wie Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht, Schuldrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Verbraucherschutzrecht sowie das Arbeits- und Sozialrecht. Der Franchisevertrag stellt sich damit als ein so genannter Typenkombinationsvertrag dar, das heißt, ein Vertrag, der unter Anderem Regelungen der gesetzlich geregelten Vertragstypen, wie Kaufvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag, mit berücksichtigt. Da der Franchisevertrag die Rahmenregelung für die langjährige Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer darstellt, wird dieser auch als ein sog. „Dauerschuldverhältnis“ bezeichnet; auch deswegen, weil sich die Leistungen von Franchisegeber und Franchisenehmer nicht in einem einmaligen Leistungsaustausch – wie z.B. beim Kauf eines Pkw – erschöpfen. Aufgrund dieses Charakters des Franchisevertrages als eines „Dauerschuldverhältnisses“ ergeben sich auch gesteigerte „Treue- und Fürsorgepflichten“, das heißt, sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer und umgekehrt sind verpflichtet, bei der Umsetzung des abgeschlossenen Franchisevertrages die Interessen der jeweils anderen Vertragspartei zu berücksichtigen.

7 dazu flohr, ZVertriebsR 2013, 273.

8 Dazu Flohr, Editorial ZVertriebsR 2016, 1 ff.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Dies muss sich auch im abgeschlossenen Franchisevertrag abbilden, indem z.B. die Anpassung des Franchise-Handbuchs unter die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gestellt wird und entsprechende Rücksichtnahmen vom Franchisegeber auch zu verlangen sind, wenn es um die Änderung der im FranchiseOutlet abzusetzenden Produkte oder der zu erbringenden Dienstleistungen geht bzw. Marketingkonzepte umgesetzt werden sollen oder aber nicht unerhebliche Investitionen des Franchisenehmers aufgrund geänderter Corporate Identity des Franchisesystems in das jeweilige Franchise-Outlet notwendig sind. Von besonderer Bedeutung sind diese gesteigerten Treue- und Fürsorgepflichten insbesondere dann, wenn es um die fristlose Kündigung eines Franchisevertrages geht, wie die Entscheidung des OLG München vom 15. Oktober 20149 zeigt. Da jeder Franchisevertrag auf das jeweilige Franchisesystem abstellt wird, gibt es zwar keinen allgemein gültigen Mustervertrag, doch gibt es bestimmte Regelungen, die in allen Franchise-Verträgen enthalten sein sollten. Da der Franchisevertrag vom Franchisegeber in einer Vielzahl von Fällen verwendet wird, stellt dieser einen sog. Formularvertrag dar. Dieser unterliegt daher der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB. Insofern dürfen die Regelungen des Franchisevertrages zum einen den Franchisenehmer nicht gem. § 307 I 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unangemessen benachteiligen, sog. Benachteiligungsverbot10 und müssen zum anderen „klar und verständlich“ formuliert sein, um insoweit dem Transparenzgebot i.S.v. § 307 I 2 BGB zu genügen. Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Franchisevertrag als Formularvertrag der sog. „kundenfreundlichsten Auslegung“ unterliegt, das heißt, die Regeln des Franchisevertrages sind so auszulegen, wie diese ein verständiger Franchisenehmer verstehen darf. Dies ist vom BGH in den sog. APOLLO-Optik-Urteilen vom 20.5.200311 ausdrücklich festgestellt worden. Große Bedeutung kommt im Franchiserecht auch der Selbständigkeit des Franchisenehmers zu12. Die Selbständigkeit eines Franchisenehmers beurteilt sich grundsätzlich nach den Selbständigkeitskriterien des § 84 I HGB, da diese nach der Rechtsprechung des BGH als allgemeine gesetzgeberische Wertung anzusehen sind13. Insofern ist sicherzustellen, dass der Franchisenehmer das unternehmerische Risiko trägt und insbesondere nicht in dessen Organisations-, Preis- und Personalhoheit eingegriffen wird14. 9 ZVertriebsR 2015, 110 – Burger King mit Anm. FLOHR 10 BGH Urteil vom 13.7.2004 GRUR Int. 2005, 152 – Citroén 11 BB 2003, 2254, 2258. 12 Umfassend dazu: FLOHR ZVertriebsR 2012, 354. 13 BGH NJW-RR 2003, 277 – VOM FASS; siehe auch OLG Düsseldorf GWR 2010, 57. 14 Siehe dazu aus der neueren Rechtsprechung LAG Berlin-Brandenburg ZVertriebsR 2012, 381.

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Vorvertragliche Aufklärung Läuft der Kontakt zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer-Interessent auf den Abschluss eines Franchisevertrags hinaus bzw. liegt ein ähnlicher geschäftlicher Kontakt vor, ist der Franchisegeber verpflichtet, vorvertragliche Aufklärung zu leisten. Diese vorvertragliche Aufklärung ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt – wird somit von der Rechtsprechung, insbesondere von den Entscheidungen des OLG München15 bestimmt. Das zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer entstandene Vertrauensverhältnis verpflichtet den Franchisegeber in besonderem Maße, dem Franchisenehmer die für die spätere Zusammenarbeit erheblichen Informationen wahrheitsgemäß offen zu legen. Hierzu zählen etwa Angaben über: • Ergebnisse und Erfahrungen bestehender Franchise-Betriebe • Leistungen der Systemzentrale • Investitionssummen (Mindestkapital, Verhältnis zum Fremdkapital) • Notwendiger Arbeitseinsatz des Franchisenehmers • Durchschnittlicher Jahresumsatz der Franchisenehmer oder Pilotbetriebe • Angaben zum FranchisegeberBetrieb (Beginn, wirtschaftliche Entwicklung etc.) Durch diese Informationen soll der Franchisenehmer in den Stand versetzt werden, die mit dem Abschluss des Franchisevertrages verbundenen unternehmerischen Risiken einschätzen zu können16. Geprägt wurde die vorvertragliche Aufklärung beim Abschluss von Franchise-Verträge lange Zeit durch die Rechtsprechung des OLG München, beginnend mit dem Urteil vom 16. September 199317. Dieser Entscheidung stellte das OLG München zwei Leitsätze voran: 1. Der Franchisegeber muss den Franchisenehmer richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems unterrichten. 2. Der Franchisegeber, der wegen der vorvertraglichen Aufklärungspflicht schadensersatzpflichtig ist, kann dem Franchisenehmer nicht als Mitverschulden entge-

15 Vgl. Urteil vom 16.9.1993 NJW 1994, 667; Urteil vom 17.11.1996 NJW-RR 1997, 812; Urteil vom 24.4.2001, NJW 2001, 1759; Urteil vom 1.8.2002 BB 2003, 443; Urteil vom 27. Juli 2006, BB 2007, 14 mit Anm. FLOHR BB 2007, 6 ff. 16 Umfassend: flohr, in: Flohr/Wauschkuhn, Vertriebsrecht, München 2014 §§ 241, 311 BGB, Rn. 8 ff. m.w.N. 17 NJW 1994, 667.

Franchising: Themen und Fakten

genhalten, dass er leichtfertig den Anpreisungen des Franchisegebers vertraut hat. Diese Rechtsprechung fand dann Bestätigung durch die weiteren Entscheidungen des OLG München vom 17. November 199618 sowie vom 24. April 200119 sowie das Urteil vom 1. August 200220. Dabei war diese Rechtsprechung nicht Ausdruck eines „absoluten“ Franchisenehmer-Schutzes, sondern ging von der Überlegung aus, einen Franchisenehmer bei Abschluss der Vertragsverhandlungen so zu stellen, dass dieser aufgrund der vorvertraglich erteilten Informationen in der Lage ist, die mit dem Abschluss eines Franchisevertrages verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einzuschätzen. Dann deutete sich eine Tendenzwende in der Rechtsprechung an. Der Schutz der geschäftlichen Unerfahrenheit sollte nicht mehr so weit gehen, dass der Franchisegeber die Funktion eines Existenzgründungs- oder Unternehmensberater des Franchisenehmers übernahm21. Diesen Überlegungen schlossen sich das OLG Brandenburg (NJW-RR 2006, 51), das OLG Düsseldorf 22und zuletzt das OLG Lüneburg23 an. Danach stand fest, dass sich die Auskunftspflicht des Franchisegebers in der Regel darauf beschränkt, den Franchisenehmer über das Franchise-Konzept zu unterrichten und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe dieser sich einen Überblick über sein Kapital- und Arbeitseinsatz sowie die Rentabilität des beabsichtigten Franchise-Outlets verschaffen kann24. Diese im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung die unternehmerische Selbständigkeit des Franchisenehmers betonende Rechtsprechung ist erneut im Umbruch. Zunehmend steht wieder der Franchisenehmer-Schutz im Vordergrund. Ausgangspunkt für diese Diskussion ist das Urteil des OLG Hamm vom 22. Dezember 201125. Im 2. und 3. Leitsatz dieser Entscheidung heißt es: 2. Das zur Aufklärung über erzielbare Umsätze verwendete Datenmaterial muss auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und darf nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. 3. Einer Rentabilitätsvorausschau und den darin angegebenen Umsatzzahlen muss ein reelles Bezugssystem in der Form zugrunde liegen, dass die Modellrechnung auf nachvollziehbaren und einem Vergleich mit dem konkret vorgesehenen Standort zugänglichen Faktoren anderer Standorte basiert. 18 NJW-RR 1997, 812. 19 BB 2001, 1751 – Aufina. 20 BB 2003, 443 – Personal Total. 21 So OLG Schleswig NJW-RR 2009, 65. 22 Urteil vom 30. Juni 2004, U Kart. 40/02 n.v. 23 Urteil vom 21. August 2006 – 4 U 193/06 n.v. 24 Zum Ganzen FLOHR, Franchisevertrag, 4. Aufl., München 2010, S. 39 ff.; Flohr in: Flohr/Wauschkuhn, a.a.O., §§ 241, 305 BGB, insb. Rn. 15 ff., Rn. 19 ff. 25 ZVertriebsR 2012, 177.

Der Franchisevertrag

Auch das gibt es im Franchising:

SYSTEMGASTRONOMIE

Noch grundsätzlicher äußert sich das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25. Oktober 201326. Zwar betont das OLG Düsseldorf unter Anknüpfung an die Entscheidung des OLG Schleswig erneut, dass der Franchisegeber nicht Existenzgründungsberater des Franchisenehmers ist, verpflichtet den Franchisegeber dann aber zu einer umfassenden auf tatsächliche Feststellungen zurückgehenden Rentabilitätsanalyse für das in Aussicht genommene Franchise-Outlet. Insofern heißt es im 2. bis 3. Leitsatz der Entscheidung: 2. Der Franchisegeber ist nicht Existenzgründungsberater eines Franchisenehmers. Insofern dürfen die Anforderungen an die vorvertragliche Aufklärung des Franchisegebers aber auch nicht überdehnt werden. 3. Allerdings sind Franchisegeber zukünftig wieder verpflichtet, Franchisenehmer über die Rentabilität des Franchisesystems, und zwar die Rentabilität des Franchisesystems im Allgemeinen aber auch des geplanten Franchise-Outlets vor Ort zu unterrichten. Dabei darf die Rentabilitätsberechnung nicht den Charakter einer Schätzung aufweisen, sondern muss auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes bezogen auf den konkreten Standort beruhen, wobei, wenn im Rahmen der Rentabilitätsvorausschau Umsatzzahlen mitgeteilt werden, die Modellrechnung auf nachvollziehbaren und einem Vergleich mit anderen vergleichbaren Standorten des Franchisesystems standhalten muss. An diese Tendenz knüpft die Entscheidung das LG Hamburg mit seinem Urteil vom 17. Januar 2014 (332 O 49/12 n.v.) und die dieses Urteil bestätigende Entscheidung des OLG Hamburg vom 28. Juli 201427 an. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Leitsatz, den das OLG Hamburg seiner Entscheidung vorangestellt hat: „Ein Franchisegeber ist verpflichtet, in den von ihm vorgelegten Investmentproposels, welche Grundlage für die Entscheidung des Franchisenehmers sind, den Franchisevertrag abzuschließen, nur solche Angaben zu machen, die auf einer zutreffenden und nachvollziehbaren 26 ZVertriebsR 2014, 46. 27 ZVertriebsR 2015, 107

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Tatsachengrundlage bzw. auf Erfahrungswerten beruhen. Andernfalls haftet er auf den Ersatz des erlittenen Vertrauensschadens.“ Das LG Hamburg und das OLG Hamburg stellen damit in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Hamm und OLG Düsseldorf fest, dass eine im Rahmen der Vertragsverhandlungen dem Franchise-Nehmer dargestellte Umsatzprognose auf zutreffenden Daten oder einer nachvollziehbaren Modellrechnung und nicht auf Schätzungen beruhen darf. Andernfalls ist der Franchise-Nehmer ausdrücklich – auch ungefragt – auf den Schätzungscharakter des diesem dargestellten Zahlenmaterials hinzuweisen. Insofern ist eine vorvertragliche Aufklärung dann unzutreffend, wenn diese lediglich auf „Zukunftserwartungen“ beruht, insbesondere die einem Franchise-Nehmer-Interessenten mitgeteilten Zahlen auf „Annahmen, Hoffnungen und Gefühl“ beruhen. Das Urteil des LG Hamburg sowie das bestätigende des OLG Hamburg unterstreichen damit erneut, dass Franchisegeber im Rahmen von Umsatzprognosen und Rentabilitätsberechnungen, die einem potentiellen Franchisenehmer zur Verfügung gestellt werden, nicht auf gegriffenes Zahlenmaterial zurückgreifen darf, sondern nur solche Daten der vorvertraglichen Aufklärung zugrundeliegen dürfen, die auf einer sorgfältigen Analyse des jeweiligen Standortes des Franchisenehmers beruhen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, so ist jeder Franchisegeber verpflichtet, den Franchisenehmer – auch ungefragt – auf diesen Umstand hinzuweisen. Auch die den Franchisenehmer-Schutz betonende Rechtsprechung ändert aber nichts daran, dass der Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten, der gegenüber einem Franchisenehmer-Interessenten geboten ist, auch dessen Informationsstand und Wissen berücksichtigen muss. Ist der Franchisenehmer Existenzgründer, so bedarf dieser eines umfassenden Schutzes. Dies sind auch die Fälle, auf die die Entscheidungen des OLG Hamm und des OLD Düsseldorf aber auch des LG Hamburg abstellen. Ist der Franchisenehmer aber geschäftlich erfahren und ist der Abschluss des Franchisevertrages ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft, so wird man verlangen, dass dieser auch zu eigenen Feststellungen und Überprüfungen der Franchisegeber-Angaben in der Lage ist. Dies gilt erst Recht, wenn der Franchisenehmer schon ein oder mehrere Outlets des Franchisesystems betreibt und einen weiteren Franchisevertrag abschließt oder ein bestehendes Outlet eines anderen Franchisenehmers oder eine Eigenfiliale des Franchisegebers übernimmt28. Der Umfang der vorvertraglichen Aufklärung und der Schutz des Franchisenehmers hängen daher nach28 Allgemein dazu: flohr/Wauschkuhn, a.a.O., §§ 241, 311 BGB, Rn. 19–26 m.w.N.

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wievor vom Wissen des Franchisenehmers um das Franchisesystem ab. Nur bei gänzlich unerfahrenen Franchisenehmern (insbesondere Existenzgründern) bedarf es einer umfassenden vorvertraglichen Aufklärung zur Beseitigung der immer wieder beim Abschuss von Franchise-Verträgen gerügten Informationsasymmetrie zu Lasten des Franchisenehmers29.

Social-Media-Richtlinien Franchisesysteme sind zunehmend dazu übergegangen, Social-Media für das Franchisesystem zu nutzen. Nicht nur, dass über die Social-Media die Produkte des Franchisesystems angeboten werden, sondern die Social-Media dienen auch der Kommunikation des Franchisenehmers mit seinen Kunden. Um aber hier die Social-Media so anzuwenden, wie es zum einen im Interesse des Franchisesystems und zum anderen im Interesse sämtlicher Franchisenehmer geboten ist, ist es notwendig, dass eine Social-Media-Richtlinie ausgearbeitet wird. In einer solchen Social-Media-Richtlinie wird unter Anderem festgelegt, welche Social-Media von einem Franchisenehmer genutzt werden können, in welcher Weise er die SocialMedia für Werbezwecke und dem Verkauf seiner Produkte bzw. für die Werbung seiner Dienstleistungen einzusetzen hat, gleichzeitig wird ihm aber auch untersagt, über das Franchisesystem oder einzelne Franchisenehmer nachteilig zu berichten, insbesondere keine wahrheitswidrigen Behauptungen über das Franchisesystem aufzustellen. Verstöße gegen die Social-Media bzw. eine bei einem Franchisesystem bestehende Social-Media-Richtlinie bewirken, wenn diese gravierend sind und damit

29 Umfassend dazu FLOHR, in: Handbuch des Vertriebsrecht, 4. Auflage, München 2016, § 30, Rn. 1 – 35 mit umfassenden Nachweisen aus der neueren Rechtsprechung.

Franchising: Themen und Fakten

einen wichtigen Grund i. S. d. § 314 I BGB darstellen, dass die fristlose Kündigung des abgeschlossenen Franchisevertrages erklärt werden kann. Insgesamt sind die Grundsätze zur Behandlung von Social-Media-Richtlinien bei Franchisesystemen noch gänzlich ungeklärt. Teilweise wird, soweit es um die fristlose Kündigung eines Franchisevertrages wegen einer Social-Media-Darstellung geht, auf die arbeitsgerichtlichen Grundsätze zum sog. „Whistle Blowing“30 zurückgegriffen.

Regelungsinhalt eines Franchisevertrages Präambel Diese umschreibt die Grundlagen des Franchisesystems und sollte auch die bisherige Entwicklung des Franchisesystems erläutern. Zugleich sollte sich aus der Präambel die Anpassungsfähigkeit des Franchisesystems an Entwicklungen im jeweiligen Markt ergeben.

Gegenstand der Franchise Innerhalb der Regelungen zum Vertragsgegenstand werden das Leistungs- und Produktprogramm des Franchisegebers sowie die Nutzungsrechte für gewerbliche Schutzrechte des Franchisesystems (Marke/Domain) festgelegt. Dabei ist darauf zu achten, dass die angegebenen Schutzrechte auch tatsächlich auf den Franchisegeber einzutragen sind. Insofern empfiehlt es sich, darauf zu drängen, Kopien dieser gewerblichen Schutzrechte als Anlagen dem Franchisevertrag beizufügen, um auch so den Gegenstand der erteilten Schutzrechte genau zu umschreiben und festzulegen. Sollte der Franchisegeber nicht Inhaber, sondern nur Lizenznehmer der gewerblichen Schutzrechte sein, so muss zum einen der Lizenzvertrag zeitlich unbefristet und zum anderen dem Franchisegeber das Recht eingeräumt sein, Unterlizenzen an Franchisenehmer zu erteilen.

Vertragsgebiet Wird ein Gebietsschutz vereinbart, so müssen die Grenzen festgelegt werden, entweder durch eine Gebietskarte oder durch Bestimmung des Vertragsgebietes anhand von Postleitzahlen. Der Gebietsschutz ist aber kein „Muss“. Stattdessen kann dem Franchisenehmer auch ein Platz- oder Kundenschutz eingeräumt oder ein sog. Standortschutz vereinbart werden. Wird allerdings weder ein Vertragsgebiet eingeräumt, noch ein Kunden- oder Platzschutz 30 Vgl. dazu SIMON/SCHILLING BB 2011, 2421 ff.

Der Franchisevertrag

vereinbart, so kann auch nicht auf die Grundsätze des sog. „immanenten Gebietsschutzes“ zurückgegriffen werden, die das gewerbliche Mietrecht kennzeichnen. Die Grundsätze dieses immanenten Gebietsschutzes bzw. einer daraus abzuleitenden Konkurrenzschutzpflicht des Franchisegebers, können auf Franchise-Verträge nicht übertragen werden31. Doch selbst wenn man die Grundsätze des immanenten Gebietsschutzes auf Franchise-Verträge nicht anwendet, heißt dies nicht, dass der Franchisegeber Franchiserechte ohne Berücksichtigung der Interessen des Franchisenehmers in unmittelbarer Nähe vergeben darf. Gemäß § 242 BGB ist der Franchisegeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben in einem solchen Fall verpflichtet, auch die Franchisenehmer-Interessen zu sehen und insofern keine Franchiserechte für ein Franchise-Outlet zu vergeben, durch das der wirtschaftliche Erfolg des Franchisenehmers nachhaltig gefährdet ist. Umsatz- und Erlösverluste sind dann auszugleichen. Insoweit trifft den Franchisegeber eine sog. Konkurrenzabwendungspflicht32. Allerdings darf dem Franchisenehmer ein aktives Marketing außerhalb seines Vertragsgebietes nicht untersagt werden. Davon ausgenommen sind nur solche Vertragsgebiete, die bereits an einen anderen Franchisenehmer vergeben wurden oder vom Franchisegeber genutzt werden bzw. solche, die sich der Franchisegeber vorbehalten hat. Vermieden werden sollen damit Kannibalisierungseffekte. Diese Gebiete müssen auf Anforderung vom Franchisegeber bei den Vertragsverhandlungen dargestellt werden und sollten sich auch aus entsprechenden Anlagen zum Franchisevertrag ergeben.

Internetvertrieb Vertreibt der Franchisegeber Produkte über das Internet oder andere Vertriebswege, so muss darüber im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung informiert werden. Anderenfalls ist der abgeschlossene Franchisevertrag angreifbar, insbesondere dann, wenn dadurch in den Gebiets-, Kunden- oder Platzschutz des Franchisenehmers eingegriffen wird. Bei einer Verletzung kann der Franchisegeber möglicherweise die fristlose Kündigung gem. § 314 BGB oder die Anfechtung des Franchisevertrages wegen arglistiger Täuschung gem. §§ 123, 142 BGB erklären, verbunden mit der Forderung nach Schadensersatz gem. § 280 I BGB. Der vertragliche Ausschluss des sog. passiven Marketings außerhalb des Vertragsgebietes ist grundsätzlich unzulässig. Damit kann einem Franchisenehmer grundsätzlich nicht das Betreiben eines eigenen Internet-Shops untersagt werden. Zukünftig wird bei der vertraglichen Gestaltung der Regelungen zum 31 Umfassend dazu: LIESEGANG, BB 1999, 857; FRITZEMEYER, BB 2000, 472; BÖHNER, in: Gedächtnisschrift für Skaupy, München 2003, S. 15 ff. mit umfassenden Nachweisen zu einer etwaigen Konkurrenzschutzpflicht des Franchisegebers. 32 Umfassend dazu: FLOHR, Franchisevertrag, a.a.O., S. 114 ff. m.w.N.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Internetshop eines Franchisenehmers das Urteil des EuGH vom 13. Oktober 201133 zu beachten sein. Danach kann grundsätzlich ein Internetshop des Franchisenehmers nicht ausgeschlossen werden. Vielmehr können diesem nur die Vorgaben gemacht werden, die sich derzeit aus den Guidelines zur Vertikal-GVO (EU VO330/2010) ergeben. Unzulässig und damit nicht in einem Franchisevertrag ausschließbar sind entsprechend Tz. 55 der Guidelines zur Vertikal-GVO • die Pflicht des Franchisenehmers, seine Homepage nur in deutscher Sprache zu betreiben, • die Pflicht des Franchisenehmers, eine automatische Umleitung auf die Website des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer einzurichten, • die Pflicht des Franchisenehmers, Transaktionen zu unterbrechen, sobald die Kreditkarte einer Adresse erkennen lässt, die nicht im Vertragsgebiet des Franchisenehmers liegt, • die Pflicht des Franchisenehmers, den über das Internet getätigten Teil seiner Gesamtverkäufe zu begrenzen, • die Pflicht des Franchisenehmers, für Produkte, die er über seinen Internetshop absetzen will, einen höheren Preis zu verlangen, als für die Produkte, die von ihm in seinem Franchise-Outlet „off-line“ abgesetzt werden. Zulässig sind dem gegenüber nach Tz. 55 der Guidelines zur Vertikal-GVO: • das Verbot, Domain-Endungen anderer Länder zu benutzen, • das Verbot, E-Mails gezielt aktiv in andere Vertragsgebiete zu versenden oder versenden zu lassen, • die Pflicht, ein physisches Ladengeschäft zu betreiben, • die Pflicht des Franchisenehmers einen bestimmten Mindestumsatz in seinem Franchise-Outlet zu tätigen, • Qualitätsanforderungen an die Internetpräsenz und die Ausgestaltung des Vertriebs34 33 C-439/09 – Pierre Fabré, ZVertriebsR 2012, 56 mit Anmerkung RAHLMEYER; siehe in diesem Zusammenhang auch KG Berlin ZVertriebsR 2014, 104 und LG Frankfurt/Main, ZVertriebsR 2015, Heft 2 34 Umfassend dazu: FLOHR, Franchisevertrag, a.a.O., S. 18 ff. m.w.N.

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Soweit dem Franchisenehmer Standortschutz für sein stationäres Franchise-Outlet vertraglich eingeräumt wird, bezieht sich dieser Standortschutz nur auf den stationären Handel, nicht aber auf einen etwaigen Onlinehandel des Franchisegebers, der zur Belieferung von Kunden unmittelbar durch den Franchisegeber im geschützten Vertragsgebiet des Franchisenehmers und damit möglicherweise zu einer Vertragsverletzung durch den Franchisegeber führt. Dies ist zuletzt noch vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 15.10.201435 festgestellt worden. Insofern heißt es im ersten Leitsatz dieser Entscheidung: „Ist der Franchisegeber vertraglich verpflichtet, im unmittelbaren Einzugsgebiet des Franchise-Betriebs des Franchisenehmers ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den Franchisenehmer keinen weiteren Franchisevertrag abzuschließen, ist der Internetvertrieb hiervon sachlich nicht erfasst.“ Eine Ausnahme von diesem Grundsatz will das OLG Düsseldorf nur dann machen, wenn durch die konkurrierende Tätigkeit des Franchisegebers die wirtschaftliche Existenz des Franchisenehmers nachhaltig gefährdet ist. Dann greift die sog. „Konkurrenzschutzpflicht“ des Franchisegebers. Unzulässig ist es allerdings, einen Onlinehandel des Franchisenehmers vertraglich im Rahmen des Franchisevertrages auszuschließen. Dies wurde zuletzt noch vom LG Frankfurt mit Urteil vom 18.6.201436 festgestellt. Allerdings gilt es zu dem Problemkreis „Onlinehandel des Franchisegebers“ die weitere Entwicklung abzuwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Rechtsprechung ändert.

Bezugsbindung des Franchisenehmers Verschiedentlich sehen Franchise-Verträge eine 100%ige Bezugsbindung des Franchisenehmers vor. Dies ist nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.4.200737 nur zulässig, wenn eine Kontrolle der vom Franchisenehmer abzusetzenden Produkte anhand objektiver Qualitätsnormen nicht durchführbar ist oder wenn die Überwachung der Qualitätsnormen wegen der großen Zahl der Franchisenehmer zu einem übermäßig hohen Aufwand beim Franchisegeber führt. Dies entspricht der sog. Pronuptia-Entscheidung des EuGH vom 28.1.198638. Die Bezugsbindung eines Franchisenehmers sollte daher auf 80 % des EK-Umsatzes beschränkt sein. Insofern spricht sich mittlerweile das Schrifttum nahezu einhellig dafür aus, Franchise-Verträge nur noch mit einer 80 %-igen Bezugsbindung abzuschließen39. 35 ZVertriebsR 2016, 44. 36 ZVertriebsR 2014, 311. 37 VI U Kart. 13/06 n.v. 38 NJW 1986, 1415. 39 Siehe auch insoweit BÖHNER, Jahrbuch Franchising 2009, 258 ff.; FLOHR, BB 2009, 2159 ff.

Franchising: Themen und Fakten

Der Franchisevertrag

• Hat sich der Franchisegeber zur ständigen Weiterentwicklung des franchisespezifischen Know-hows verpflichtet? • Werden Schulungsmaßnahmen durchgeführt?

Auch das gibt es im Franchising:

BRANCHE?

Pflichten des Franchisegebers Die Rechte und Pflichten des Franchisegebers müssen im Franchisevertrag detailliert umschrieben werden. Dazu gehören nicht nur die dauernde Unterstützung des Franchisenehmers und die Weiterentwicklung des Franchisesystems und der Vertragsprodukte durch den Franchisegeber, sondern auch Leistungen wie Grundausbildung, Weiterbildung, Marketing- und Werbekonzepte, Controllingmaßnahmen, ein etwaiges Warenwirtschafts-system und ggf. die Belieferung des Franchisenehmers unmittelbar durch den Franchisegeber oder durch zum Franchisesystem gelistete Lieferanten. Eine der Hauptpflichten des Franchisegebers ist es, das unerlässliche Know-how des Franchisesystems so detailliert darzustellen, dass der Franchisenehmer daraus beim Betreiben seines Franchise-Outlets einen Nutzen ziehen kann40. Dabei ist aber immer darauf zu achten, dass die Regelungen des Handbuchs nur insoweit verpflichtend sein können, wie sie der Umsetzung des Franchisesystems und der Wahrung der corporate identity bzw. Qualitätsstandards dienen. Keinesfalls dürfen die Regelungen so verpflichtend sein, dass damit in die unternehmerische Selbstständigkeit des Franchisenehmers eingegriffen wird. Ist diese unternehmerische Selbstständigkeit nicht mehr gegeben, so besteht die Gefahr, dass ein so gebundener Franchisenehmer als Arbeitnehmer des Franchisegebers und nicht als selbstständiger und unabhängig tätiger Kaufmann angesehen wird. Als Checkliste kann hier gelten: • Sind die Pflichten des Franchisegebers detailliert aufgelistet? • Werden die Pflichten des Franchisegebers, so wie sie im Franchisevertrag festgeschrieben werden, auch tatsächlich umgesetzt? • Sind die Leistungsinhalte von Franchise-Handbuch und Franchisevertrag deckungsgleich? 40 So OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.1997, DStR 1998, 93.

Soweit im Rahmen des Franchisevertrages dem Franchisenehmer eine Bezugsverpflichtung auferlegt wird, das heißt, die im Rahmen des Franchise-Outlets abzusetzenden Produkte ausschließlich beim Franchisegeber bzw. bei den zum Franchisesystem gelisteten Lieferanten zu erwerben sind, sind folgende Grundsätze zu beachten: • Müssen sämtliche Vertragsprodukte beim Franchisegeber oder den zum Franchisesystem gelisteten Lieferanten gekauft werden oder besteht auch die Möglichkeit, frei gewählte Diversifikationsprodukte abzusetzen? • Ist der Umfang der Bezugsbindung im Franchisevertrag oder im Anlagenverzeichnis zum Franchisevertrag konkretisiert? • Ist die Lieferfähigkeit der Vertragsprodukte durch den Franchisegeber bzw. gelistete Lieferanten sichergestellt? • Ergibt ein Vergleich der Einkaufskonditionen auf dem Markt mit denen des Franchisegebers, dass die Einkaufskonditionen des Franchisesystems günstiger sind?

Preispolitik Werden dem Franchisenehmer die Verkaufspreise vorgegeben, so liegt darin eine unzulässige (und damit verbotene) Preisbindung i.S.v. § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Möglich sind (und dies ist die Regel) allerdings unverbindliche Verkaufspreisempfehlungen. Allerdings ist es dann dem Franchisegeber untersagt, sich im Nachhinein mit dem Franchisenehmer wegen dessen Preispolitik in Verbindung zu setzen, insbesondere nachzufragen, warum die vom Franchisenehmer vorgenommene Preisauszeichnung nicht der unverbindlichen Verkaufspreisempfehlung des Franchisegebers entspricht. Darin kann eine kartellrechtswidrige Absprache i.S.v. § 1 GWB liegen41. Entsprechendes gilt, wenn durch Außendienstmitarbeiter die Einhaltung der unverbindlichen Verkaufspreisempfehlungen nicht nur überprüft, sondern sogar Lieferstopp angedroht und letztlich umgesetzt wird, wenn der Franchisenehmer 41 Siehe dazu insbesondere: BGH, ZVertriebsR 2013, 163 – Scout-Rucksäcke

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

den Verkauf der Vertragsprodukte des Franchisesystems einen anderen Verkaufspreis als die vom Franchisegeber vorgegebene unverbindliche Verkaufspreisempfehlung. Auch dann liegt eine kartellrechtswidrige Absprache i.S.v. § 1 GWB vor42. Allerdings ist es dem Franchisegeber gestattet, bei Verkaufsförderungsaktionen die Preise dem Franchisenehmer vorzuschreiben, das heißt, hier eine Preisbindung zu vereinbaren, vorausgesetzt, die Verkaufsförderungsaktion dauert nur einen kurzen Zeitraum, bezieht sich nur auf einige ausgesuchte Produkte und beeinträchtigt ansonsten die Preishoheit des Franchisenehmers nicht spürbar. Entsprechendes gilt für die Einführung neuer Produkte43.

Weitere Verpflichtungen des Franchisenehmers Zahlungsverpflichtungen des Franchisenehmers Der Franchisenehmer ist verpflichtet, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, das heißt, eine Eintrittsgebühr, laufende Franchise-Gebühren und Werbeoder Marketinggebühren (fakultativ) zu leisten.

Gebühren Für die Franchise-Gebühren sollte folgende Checkliste beachtet werden: • Wie hoch sind die Eintritts- und laufende Franchise-Gebühren? • Wann ist die Eintrittsgebühr zur Zahlung fällig? • Sind die Gebühren angemessen (stehen diese in einem angemessenen und ausgewogenen Verhältnis zum Know-how und den Systemeingliederungsleistungen sowie den im Franchisevertrag festgelegten dauernden Leistungen des Franchisegebers)? • Wird eine monatliche Werbegebühr verlangt, die in einem Werbefonds einzuzahlen ist? • Wird jährlich über die Mittelverwendung aus dem Werbefonds Rechnung gelegt? • Sind die laufenden Franchise-Gebühren indexiert (problematisch, wenn die laufende Franchise-Gebühr umsatzabhängig ist, da dann ein entsprechender Inflationsausgleich gegebenenfalls schon über Erhöhung der EK-Preise erfolgt)?

42 Siehe insoweit: Bundeskartellamt, Beschluss vom 31. Juli 2013 – WALA-Kosmetik; Beschluss des Bundeskartellamtes vom 22. August 2014 – Schlaraffia; allerdings Einspruch beim OLG Düsseldorf eingelegt. 43 Siehe dazu BGH GRUR 2003, 637 – Duplo-Riegel unter Aufgabe der früheren entgegengesetzten Rechtsprechung.

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Des Weiteren besteht eine Verpflichtung, die erteilte Franchise anzuwenden, um das Franchise-Outlet zu betreiben (sog. Betreiberpflicht). Jeder Franchisenehmer kann auch verpflichtet werden, an den Schulungsmaßnahmen des Systems genauso teilzunehmen, wie dem Franchisegeber die notwendigen Daten und Informationen fristgemäß zur Verfügung zu stellen, die für so genannte Betriebsvergleiche (Vergleich der Daten der einzelnen Franchisenehmer-Betriebe untereinander gegebenenfalls auch im Abgleich mit companyeigenen Betrieben) notwendig sind.

Vertragsdauer Die Vertragsdauer ist unterschiedlich und kann nicht allgemein beurteilt werden. Allerdings ist in der Rechtsprechung derzeit eine Tendenz feststellbar, bei FranchiseVerträgen nur noch eine Erstlaufzeit von 5 Jahren zuzulassen und bei längeren Laufzeiten eine Einschränkung der unternehmerischen Selbständigkeit des Franchisenehmers anzunehmen, die zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Franchisevertrages gem. § 138 I BGB führen kann44. Ob dieser Grundsatz allerdings verallgemeinert werden kann, erscheint fraglich. Vielmehr ist die Laufzeit eines Franchisevertrages immer auf den jeweiligen Franchisevertrag bezogen zu sehen. Diese hängt daher zum einen davon ab, ob es sich um ein Einzelhandelsoder Dienstleistungs-Franchisesystem handelt; aber auch davon, welche Investitionen vom Franchisenehmer zu tätigen sind. Als Grundsatz gilt hier, dass sich die Investitionen des Franchisenehmers innerhalb der Vertragslaufzeit amortisieren müssen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Höhe der Investitionen und deren Amortisierung die Vertragsdauer eines Franchisevertrages bestimmt. Festzustellen ist allerdings, dass sich die rechtliche Beurteilung der Vertragsdauer eines Franchisevertrages zunehmend von einer Betrachtung nach § 138 BGB zu einer AGB-rechtlichen Betrachtung verlagert, das heißt, 44 So auch: OLG Hamm, NZG 2000, 1169 – Studienkreis

Franchising: Themen und Fakten

es wird geprüft, ob eine überlange Laufzeit des abgeschlossenen Franchisevertrages deswegen unwirksam ist, weil diese den Franchisenehmer i. S. v. § 307 I 2 BGB unangemessen benachteiligt. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in denen Franchiseverträge mit einer Erstlaufzeit von 15 oder mehr Jahren abgeschlossen werden, ohne dass vom Franchisenehmer nennenswerte Investitionen getätigt werden. Die entsprechende Regelung zur Vertragsdauer des Franchisevertrages ist unwirksam. Dies bedeutet, dass anstelle der vertraglichen Regelung der Vertragsdauer das gesetzliche Wertungsmodell des § 89 HGB eintritt und demgemäß der Franchisevertrag nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten zum Kalenderende gekündigt werden kann45. Daraus folgt aber nicht, dass grundsätzlich Franchiseverträge nur noch mit einer Erstlaufzeit von 5 oder möglicherweise 7 Jahren abgeschlossen werden. Entscheidend ist der jeweilige Einzelfall. Allgemein gilt der Grundsatz: Je höher die Investitionen des Franchisenehmers sind, desto länger können die Bindungen sein46. Handelt es sich um sehr umfangreiche Investitionen, so kann entgegen Art. 4 Vertikal-GVO auch ein Wettbewerbsverbot, das heißt, das Verbot an den Franchisenehmer, konkurrierende Produkte abzusetzen oder Dienstleistungen zu erbringen, für länger als fünf Jahre vereinbart werden. Bei der Vertragsgestaltung sind dann aber nicht nur die sog. „vertragsspezifischen Investitionen“ darzustellen, sondern auch, dass sich diese Investitionen innerhalb einer Frist von fünf Jahren nicht amortisieren und deswegen der Franchisevertrag über eine längere Erstlaufzeit als fünf Jahre abgeschlossen werden muss und demgemäß auch der Franchisenehmer verpflichtet ist, noch über die fünf Jahre hinaus ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot zu beachten. § 309 Ziff. 9 a BGB, wonach bei Dauerschuldverhältnissen nur eine Festlaufzeit von zwei Jahren vereinbart werden kann, findet auf sog. Gebrauchsüberlassungsverträge und daher auch auf Franchise-Verträge keine Anwendung47. Soweit neben dem Franchisevertrag ein Mietvertrag abgeschlossen wird, muss darauf geachtet werden, dass die Laufzeit des Mietvertrages der Laufzeit des Franchisevertrages entspricht. Dies gilt erst recht, wenn die Räumlichkeiten für das Franchise-Outlet aufgrund eines mit dem Franchisegeber abgeschlossenen Untermietvertrages genutzt werden. Hier muss vor Abschluss des Franchisevertrages überprüft werden, ob die Räumlichkeiten auch dem Franchisegeber für die gesamte Laufzeit des Franchisevertrages zur Verfügung stehen oder gegebenenfalls der Mietvertrag zu einem früheren Zeitpunkt 45 Grundsätzlich OLG Bamberg, Urteil vom 11. April 2012 – 3 U 215/11 n.v. 46 Dazu stoffels DB 2004, 1871; sowie FLOHR, Franchisevertrag, a.a.O., S. 14. 47 Vgl. ERDMANN, BB 1992, 795.

Der Franchisevertrag

endet als der abgeschlossene Franchisevertrag. Unterbleibt eine solche Überprüfung und wusste der Franchisegeber bei Abschluss des Franchisevertrages, dass der Mietvertrag nicht eine dem Franchisevertrag entsprechende Laufzeit hat und demgemäß auch der Untermietvertrag mit dem Franchisenehmer nicht auf die Dauer des Franchisevertrages abgeschlossen werden kann, so ist er verpflichtet, den Franchisenehmer im Rahmen der Vertragsverhandlungen darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so liegt darin eine Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten. Dies führt wiederum zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Franchisegeber nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo gem. §§ 280 I, 311 BGB. Entsprechendes gilt, wenn der Franchisegeber vergisst, eine Verlängerungsoption des Mietvertrages auszuüben, sodass infolge dieses Versäumnisses der Mietvertrag endet und damit auch gem. § 546 II BGB der mit dem Franchisenehmer abgeschlossene Untermietvertrag. Dieser ist dann zur Räumung und Herausgabe der Räumlichkeiten des Franchise-Outlets an den Vermieter verpflichtet.

Kündigung Trotz der vertraglich vereinbarten Festlaufzeit kann ein Franchisevertrag sowohl vom Franchisegeber als auch vom Franchisenehmer außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieses Recht zur fristlosen Kündigung eines Franchisevertrages ist gesetzlich in § 314 I BGB geregelt. Danach kann ein Franchisevertrag sowohl vom Franchisegeber als auch vom Franchisenehmer gekündigt werden, wenn aufgrund eines Grundes das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien so nachhaltig erschüttert ist, dass der kündigenden Vertragspartei (Franchisegeber oder Franchisenehmer) eine Fortsetzung des Franchisevertrages bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Festlaufzeit nicht zugemutet werden kann. Diese Kündigung ist gemäß § 314 III BGB innerhalb angemessener Frist zu erklären. Die Angemessenheit dieser Frist wird allerdings nicht im Gesetz definiert. Insofern kann auf die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht zurück-

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

gegriffen werden, da auch gegenüber einem Handelsvertreter die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages gem. § 89 a HGB innerhalb angemessener Frist zu erklären ist. Hier hat die Rechtsprechung festgelegt, dass die Angemessenheit der Frist überschritten ist, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Kenntnis des wichtigen Grundes und dem Ausspruch der fristlosen Kündigung ein zeitlicher Rahmen von mehr als zwei Monaten verstrichen ist48(). Die zweiwöchige Notfrist des § 626 II BGB findet auf Franchise-Verträge keine Anwendung49. Einer solchen fristlosen Kündigung hat in der Regel eine Abmahnung vorauszugehen. Die Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn eine der Fallgruppen des § 323 II BGB vorliegt, wie z.B., dass die Vertragspartei des Franchisevertrages, der gegenüber die fristlose Kündigung erklärt werden soll, zu erkennen gegeben hat, dass sie nicht bereit ist, den vertragsverletzenden Zustand abzustellen, sich also vertragskonform zu verhalten. Für diese Abmahnung ist aber die neuere Rechtsprechung des BGH, nämlich die Entscheidung vom 12. Oktober 201150 () zu berücksichtigen. Danach muss bei der Abmahnung nicht nur auf das vertragswidrige Verhalten hingewiesen werden (Rügefunktion der Abmahnung), sondern die Abmahnung muss auch folgenbezogen sein, das heißt, in der Abmahnung ist zu erklären, dass im Falle des Nichtabstellens des vertragswidrigen Zustandes die fristlose Kündigung des Franchisevertrages die Konsequenz ist (Warnfunktion der Abmahnung). Allerdings ist eine solche Abmahnung entbehrlich, wenn die Vertragsgrundlage durch die Intensität der Vertragsverstöße vollständig zerstört wurde51). Eine solche Abmahnung ist jedoch dann entbehrlich, wenn es sich um einen gravierenden Vertragsverstoß des Franchisenehmers handelt; dieser z.B. für ein Konkurrenzunternehmen tätig geworden ist, ohne insofern die Einwilligung (§ 187 BGB) des Franchisegebers eingeholt zu haben52. Seit den Apollo-Optik-Entscheidungen vom 20.5.2003 (BB 2003, 2254) steht fest, dass im Rahmen eines Franchisevertrages eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund nicht vereinbart werden kann, da eine solche Regelung gegen das gesetzliche Wertungsmodell des § 314 I BGB verfügt. Entsprechend sind auch sog. Sonderkündigungsrechte zu behandeln, das heißt, wenn diese zu einer vorzeitigen Beendigung des Franchisevertrages führen, müssen gleichwohl die Voraussetzungen des § 314 I BGB gegeben sein. Ist die Ausübung eines Sonderkündigungsrechts zugleich davon abhängig, dass 48 Vgl. zur Bestimmung der Kündigungsfrist: Flohr, in: Flohr/Wauschkuhn, a.a.O., § 314 BGB Rn. 27 – 31 ff; aus der Rechtsprechung siehe vor allem BGH ZVertriebsR 2012, 51 und OLG Düsseldorf ZVertriebsR 2012, 183. 49 BGH ZVertriebsR 2012, 51. 50 ZVertriebsR 2012, 109 mit Anm. metzlaff; siehe dazu auch flohr, in: Flohr/Wauschkuhn, a.a.O., § 314 BGB, Rn. 17 f. 51 So zu Recht OLG Düsseldorf ZVertriebR 2012, 183; umfassend dazu: flohr /Wauschkuhn, Vertriebsrecht, a.a.O., § 314 BGB, Rn. 17 f. 52 Grundsätzlich OLG München, BB 2009, 202.

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mit dem Franchisenehmer vereinbarte Absatzziele nicht erreicht wurden, so führt allein das Nichterreichen des Absatzzieles nicht dazu, dass der Franchisegeber zur Erklärung der fristlosen Kündigung berechtigt ist. Vielmehr ist nach der Rechtsprechung vor Ausspruch der Kündigung ausdrücklich festzustellen, dass der Franchisenehmer insoweit seiner sog. Bemühenspflicht nicht nachgekommen ist53. Allerdings muss nicht unbedingt, damit eine fristlose Kündigung i.S.v. § 314 I BGB erklärt werden kann, ein wichtiger Grund vorliegen; auch eine Mehrzahl von Gründen, können sich nach und nach zu einem wichtigen Grund i.S.v. § 314 I BGB verdichten, wie der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 198454 festgestellt hat und unlängst durch das OLG München mit Urteil vom 14. Oktober 201455 noch einmal unterstrichen wurde. Eines ist allerdings zu beachten: Auf der Grundlage der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 21. November 199756 ist eine fristlose Kündigung eines Franchisevertrages nur als „ultima ratio“ möglich; dabei gilt dieser Grundsatz gleichermaßen für eine erklärte fristlose Kündigung des Franchisegebers wie umgekehrt des Franchisenehmers57.

Auch das gibt es im Franchising:

BRANCHE?

Auf der Grundlage der Entscheidung des OLG München vom 14.10.2014 ist allerdings vor der Entscheidung, ob eine fristlose Kündigung des Franchisevertrages erklärt werden kann, zu prüfen, ob eine Gesamtschau aller Umstände die fristlose Kündigung „vertretbar“ erscheinen lässt. Diese Prüfung der Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Franchisevertrages erstreckt sich nicht nur auf die Feststellung der Pflichtverletzungen des Franchisenehmers als solche, sondern auch darauf, wie diese Pflichtverletzung das Ansehen des Franchisesystems in der Öffentlichkeit beeinträchtigt und gleich53 54 55 56 57

BGH Urteil vom 13.7.2004, GRUR Int. 2005, 152 – Citroén. NJW 1985, 1874 – mit Anm. BÖHNER, NJW 1985,2811. ZVertriebsR 2015, 110 mit Anm. FLOHR. BB 1998, 607 – BURGER KING. Siehe auch insoweit: flohr/wauschkuhn, a.a.O., § 314 BGB, Rn. 4–6.

Franchising: Themen und Fakten

zeitig die Gefahr mit sich bringt, dass andere Franchisenehmer des Franchisesystems geschädigt werden. Im Rahmen dieser Gesamtabwägung ist auch zu prüfen, ob gegenüber der vom Franchisegeber ausgesprochenen fristlosen Kündigung die „Interessen des Franchisenehmers am Fortbestand des Franchisevertrages“ zurücktreten oder nicht. Für die Prüfung dieser Frage kommt es nicht ausschließlich auf die die fristlose Kündigung rechtfertigenden wichtigen Gründe i.S.v. § 314 I BGB, sondern es ist insgesamt auf die Gefährdung des Markenimage des Franchisesystems abzustellen. Ist dieses Markenimage gefährdet, so haben die Interessen des Franchisenehmers gegenüber dem Fortbestand des Vertragsverhältnisses zurückzutreten – dies deswegen, weil die anderen Franchisenehmer dieses Franchisesystems darauf vertrauen dürfen, dass der Franchisegeber alle Maßnahmen ergreift, um eine Schädigung des Markenimage des Franchisesystems insgesamt zu verhindern. Letztlich darf jeder Franchisenehmer darauf vertrauen, dass bei der Frage, ob ihm gegenüber eine fristlose Kündigung eines Franchisevertrages erklärt werden kann, der „Grundsatz der Gleichbehandlung“ berücksichtigt wird. Insofern wird ebenfalls zukünftig vor jeder fristlosen Kündigung eines Franchisevertrages zu prüfen sein, wie der Franchisegeber in vergleichbaren Fällen entschieden hat, um hieraus dann Rückschlüsse auf die im konkreten Fall auszusprechende fristlose Kündigung eines Franchisevertrages gem. § 314 I BGB zu ziehen.

Rechtsfolgen der Beendigung des Franchisevertrages Möglich sind hier Regelungen, dass wechselseitige Forderungen innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Beendigung des Franchisevertrages unbeschadet anderweitiger Zahlungsziele auszugleichen sind. Auch sollte festgeschrieben werden, dass ein etwaiges Warenlager vom Franchisegeber zurückgenommen wird, wobei die Rechtsprechung Abschläge bis zu 40 % auf den EK-Preis anerkennt. Ob einem Franchisenehmer ein Ausgleichsanspruch für den von ihm aufgebauten Kundenstamm analog Handelsvertretergrundsätzen gem. § 89 b HGB (Handelsgesetzbuch) zusteht, ist problematisch und kann auch nicht allgemein beurteilt werden58. Dies hängt vom jeweiligen Franchisesystem, aber auch davon ab, ob der Franchisenehmer Einmalkunden oder so genannte Stammkunden akquiriert hat. Eine allgemeine Aussage ist daher wegen der Unterschiedlichkeit der FranchiseVerträge aber auch der Franchisesysteme nicht möglich. Allerdings hat der BGH mit Beschluss vom 29. April 201059 58 Siehe dazu die bisherige Rechtsprechung: LG Frankfurt, Urteil vom 10. Dezember 1999 – 3/8 O 28/99 n.v.; LG Hanau, Urteil vom 28. Mai 2005 – 6 O 106/01 n.v.; OLG Frankfurt/Main WIR § 89b HGB 1/04; OLG Celle BB 2007, 930 – city map. 59 GWR 2010, 523 = ZVertriebsR 2012, 55 – JOOP!

Der Franchisevertrag

festgestellt, dass eine entsprechende Anwendung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs bei Markenlizenzverträgen nicht in Betracht kommt. Insoweit heißt es in den beiden Leitsätzen der Entscheidung: 1. Dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrages kann bei Beendigung des Lizenzverhältnisses ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung des § 89 b HGB … zustehen. Eine entsprechende Anwendung des § 89 b HGB setzt demnach die Einbindung des Lizenznehmers in die Absatzorganisation des Lizenzgebers sowie die Verpflichtung des Lizenznehmers voraus, dem Lizenzgeber seinen Kundenstamm zu übertragen. 2. Ist der Markeninhaber und Lizenzgeber auf dem Gebiet der vom Lizenznehmer vertriebenen Waren selbst nicht tätig, so sind die Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung des § 89 b HGB im Regelfall nicht gegeben.“ Daraus folgt, dass dann bei Franchise-Verträgen kein Ausgleichsanspruch nach Handelsvertreterrecht zu gewähren ist, wenn der Schwerpunkt der vertraglichen Vereinbarungen lediglich in der Lizenzgewährung (Überlassung des Know-hows eines Franchisesystems, Nutzung der Markenrechte) liegt und übliche Absatzförderungspflichten des Franchisenehmers nicht zur Einbindung in die Absatzorganisation des Franchisegebers führen60. Auf der Linie der Entscheidung des BGH liegt auch der Beschluss des OLG Schleswig vom 11. Dezember 201461. Das OLG Schleswig hält ausdrücklich fest, dass eine analoge Anwendung von § 89b HGB auf FranchiseVerträge dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schwerpunkt der vertraglichen Tätigkeit des Franchisenehmers nicht im Vertrieb von Waren des Franchisegebers liegt, sondern lediglich in der Nutzung des ihm vom Franchisegeber überlassenen Know-hows. Insofern

60 So auch METZLAFF, ZVertriebsR 2012, 55 f.; siehe auch kroll ZVertriebsR 2014, 290. 61 ZVertriebsR 2015, 48 mit Anmerkung Erdmann.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Auch das gibt es im Franchising:

DESIGNERMÖBEL

scheint aufgrund der neueren Rechtsprechung sich die Tendenz abzuzeichnen, dass nur einem solchen Franchisenehmer ein Ausgleichsanspruch analog § 89b HGB zusteht, wenn dieser vom Franchisegeber produzierte Waren absetzt. Dies bedeutet, dass in der Regel bei allen Dienstleistungs-Franchisesystemen oder solchen Franchisesystemen, bei denen die Produkte, die vom Franchisenehmer abgesetzt werden von Dritten für das System produziert werden ein Ausgleichsanspruch analog § 89b HGB nicht gegeben ist. Damit knüpft die Rechtsprechung an das Wertungsmodell des Handelsvertreterrechts an. Dort wird einem Handelsvertreter deswegen ein Ausgleichsanspruch zugestanden, weil er Verträge für solche Produkte vermittelt, die vom Prinzipal (dem Unternehmen) hergestellt werden. Nur dann liegt die von § 89b HGB verlangte Eingliederung in die Unternehmensorganisation vor. Eine weitere Voraussetzung für den Ausgleichsanspruch ist, dass dem Franchisegeber der Kundenstamm zur Verfügung gestellt wird. In der Regel enthalten dazu die Franchise-Verträge entsprechende Regelungen bzw. die Verpflichtung zur Weitergabe der Kunden ergibt sich bereits mittelbar daraus, dass Stammkunden dem Franchisegeber für Marketingaktionen bekanntgegeben werden. Besteht allerdings keine Verpflichtung des Kundenstamms, so scheidet unabhängig von der Frage der Eingliederung in die Unternehmensorganisation schon aus diesem Grunde ein Ausgleichsanspruch analog § 89b HGB aus. Nach dem Beschluss des OLG Schleswig vom 11. Dezember 201462 kann eine solche Verpflichtung zur Weitergabe des Kundenstamms nicht bereits aus der Durchführung eines im Rahmen des Franchisesystems bestehenden Kundenkartenprogramms hergeleitet werden. Entsprechendes folgt nun aus der Rechtsprechung des BGH vom 5. Februar 201563. Danach rechtfertigt bei Franchise-Verträgen mit anonymen Massengeschäft die 62 ZVertriebsR 2015, 48. 63 ZVertriebsR 2015, 102 mit Anm. RAFSENDJANI; ausführlich auch dazu: LATZEL, ZVertriebsR 2015, 90 und früher schon: KROLL ZVertriebsR 2014, 290 – jeweils mit umfassenden Nachweisen.

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faktische Kontinuität des Kundenstamms keine entsprechende Anwendung von § 89b HGB. Insofern ist davon auszugehen, dass in vergleichbaren Fällen des sog. „Massengeschäftes“ einem Franchisenehmer kein Ausgleichsanspruch nach Handelsvertretergrundsätzen zusteht. Insofern wird der Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers, wenn überhaupt grundsätzlich § 89b HGB auf Franchise-Verträge Anwendung findet, nur noch dann von einem Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers auszugehen sein, wenn dieser Produkte in seinem Franchise-Outlet absetzt, die vom Franchisegeber hergestellt worden sind. Dann entspricht nämlich die Eingliederung eines Franchisenehmers in die Absatzorganisation der Eingliederung eines Handelsvertreters in die Organisation des Unternehmens. Teilweise finden sich in Franchise-Verträgen auch sog. „Abfindungsregelungen“, das heißt, es wird anhand im Franchisevertrag festgelegter Kriterien berechnet, welchen Anspruch der Franchisenehmer bei Beendigung des Franchisevertrages für den zu übergebenden Kundenstamm hat, wobei sich diese Kriterien in der Regel an den Grundsätzen der Unternehmensbewertung orientieren. Diese Lösung hat sicherlich den Vorteil, dass damit gar nicht erst die Diskussion ausgelöst wird, ob § 89b HGB auf Franchise-Verträge anzuwenden ist oder nicht, doch muss auch gesehen werden, dass Gerichte schon angedeutet haben, in einer solchen Abfindung eine Abweichung vom gesetzlichen Wertungsmodell des § 89b HGB zu sehen, sodass diese Abfindungsregelung dann wegen unangemessener Benachteiligung eines Franchisenehmers gem. § 307 I 1 BGB unwirksam ist. Insofern sind, soweit es um einen etwaigen Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers analog § 89b HGB geht, noch zahlreiche Fragen offen, die von der Rechtsprechung trotz der Entscheidungen des BGH vom 29.4.2010 und 5.2.2015 zu klären sind. Ob neben einem solchen Ausgleichsanspruch auch ein sog. Investitionserstattungsanspruch besteht, das heißt, ein Anspruch des Franchisenehmers, dass ihm die Investitionen erstattet werden, die sich bei Beendigung des Franchisevertrages noch nicht amortisiert haben, ist umstritten. Die Rechtsprechung hat bislang nur in Einzelfällen einen solchen Investitionserstattungsanspruch zugesprochen. Zuzuerkennen ist ein solcher Investitionserstattungsanspruch nach deutschem Recht nur dann, wenn es sich um nicht amortisierte Investitionen handelt, die vom Franchisegeber veranlasst worden sind (z.B. Anpassung des Showroom an die veränderte Corporate Identity des Franchisesystems drei Monate vor Beendigung des Franchisevertrages). In Österreich ist dies mittlerweile gesetzliche Verpflichtung, das heißt, der Franchisegeber hat gem. § 454 Unternehmergesetzbuch (UGB) dem Franchisenehmer solche Investitionen zu erstatten, die sich bei Beendigung des Franchisevertrages noch nicht amortisiert haben. Hier gilt es für Deutsch-

Franchising: Themen und Fakten

land die weitere Entwicklung in der Gesetzgebung zu beachten64.

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung Seit der Entscheidung des BGH vom 16. April 198665 stand fest, dass auf Franchise-Verträge Verbraucherschutzrechte dann anzuwenden sind, wenn der Franchisenehmer einer Bezugsbindung unterliegt. Insofern war der Franchisenehmer zunächst über sein Widerrufsrecht gem. § 1b Abzahlungsgesetz (AbzG) zu belehren. Danach haben sich die gesetzlichen Vorschriften zur Widerrufsbelehrung und die einzuräumenden Widerrufsfristen mehrmals geändert, sodass Unklarheit darüber bestand, wie eine „rechtsprechungsfeste“ Widerrufsbelehrung vorzunehmen ist66. Seit dem 13. Juni 2014 kommt das neue Recht der Widerrufsbelehrung, das auf das Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechte-Richtlinie67 zur Anwendung68. An den Voraussetzungen der Widerrufsbelehrung hat sich dem Grunde nach nichts gegenüber dem Rechtszustand bis zum 12. Juni 2014 geändert, das heißt, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung setzt voraus, dass • der Franchisenehmer eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält; • verbunden mit dem Hinweis auf eine Widerrufsfrist von 14 Tagen (bis zum 12. Juni 2014 zwei Wochen); • in der Widerrufsbelehrung zum Ausdruck gebracht wird, dass diese sich auf den abgeschlossenen Franchisevertrag bezieht; • Name und Anschrift des Franchisegebers angegeben werden, wobei eine Postfachanschrift nicht ausreichend ist; • der Beginn der Widerrufsfrist festgehalten wird; • ein Hinweis darauf erfolgt, dass der Widerruf nicht zu begründen ist und • zur Wahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs ausreicht69. 64 Siehe dazu FLOHR/petsche, Franchiserecht – Deutschland und Österreich, 2. Auflage, Recklinghausen 2010, Rn. 362 ff. 65 BGHZ 94, 226. 66 Umfassend dazu: flohr, ZVertriebsR 2012, 70 ff. mit umfassender Darstellung der Historie der Widerrufsbelehrung beim Abschluss von Franchise-Verträgen. 67 Richtlinie 2011/83 EU vom 25. Oktober 2011 EU-Abl. L 304/64 vom 22. November 2011. 68 BR-Drucks. 498/13. 69 Umfassend zu dieser seit dem 13. Juni 2014 geltenden Recht der Widerrufsbelehrung: flohr, in: Flohr/Wauschkuhn, a.a.O., §§ 355, 360 BGB, Rn. 23.

Der Franchisevertrag

Gegenüber dem bis zum 12. Juni 2014 geltenden Recht gibt es allerdings zwei gravierende Unterschiede: nach dem alten Recht konnte das Widerrufsrecht bei einer nicht den gesetzlichen Bestimmung entsprechenden oder unterbliebenen Widerrufsbelehrung gem. § 355 IV 2 BGB a.F. zeitlich unbefristet ausgeübt werden. Seit dem 13. Juni 2014 erlischt bei einer unzureichenden oder nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden oder vergessenen Widerrufsbelehrung das Widerrufsrecht ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss (§ 356 II 2 BGB n.F.). Der andere Unterschied liegt darin, dass bis zum 12. Juni 2014 in Anlage 2 zum EGBGB ein einheitliches Muster zur Widerrufsbelehrung mit Gesetzeskraft abgedruckt war. Nunmehr enthält das EGBGB unterschiedliche Möglichkeiten der Widerrufsbelehrung, jedoch kein Muster, das sich auf die Widerrufsbelehrung von Franchise-Verträgen bezieht. Insofern gibt es im Gegensatz zum alten Recht seit dem 13. Juni 2014 für FranchiseVerträge keine Widerrufsbelehrung nach einem amtlichen Muster, das Gesetzeskraft hat. Insofern könnte man bei einer unrichtigen Widerrufsbelehrung meinen, dass die alte Rechtsprechung zur Widerrufsbelehrung entsprechend Anlage 1 zu § 14 der BGB-InformationspflichtenVO wieder auflebt70. Allerdings hat der BGH in seiner Entscheidung vom 15. August 201271 dazu festgestellt, dass ein Unternehmen, das seine Widerrufsbelehrung auf der Grundlage von Anlage 2 gem. § 14 BGB-InfoVO vornimmt, Vertrauensschutz genießt, sich also auf die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung berufen kann, selbst wenn die Widerrufsbelehrung als solche und die Angaben zum Fristbeginn nicht § 187 I BGB entsprechen72. Diese Gedanken des Vertrauensschutzes finden in entsprechender Weise auf die jetzigen Muster zur Widerrufsbelehrung Anwendung. Ein weiterer Aspekt tritt aber hinzu: bis zum 12. Juni 2014 wurde aufgrund der zeitlich unbefristeten Widerrufbarkeit eine unrichtige oder aber vergessene Widerrufsbelehrung als Exit-Klausel genutzt, das heißt, der Widerruf wurde erklärt, um sich als erfolgreicher Franchisenehmer von einem Franchisevertrag trennen zu können, mit der Intension, das Franchise-Outlet im Anschluss in eigener Verantwortung nach dem Know-how des Franchisesystems jedoch ohne Verpflichtung zur Leistung von Franchise-Gebühren führen zu können. Da nunmehr die Verwirkungsgrenze von einem Jahr und 14 Tagen greift, entfällt diese Möglichkeit einer Exit-Klausel bei einer unzutreffenden oder unterbliebenen Widerrufsbelehrung. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass Fran70 Siehe dazu insbesondere LG Halle BB 2006, 1878 71 ZVertriebsR 2012, 378 mit Anm. flohr; umfassend zu den amtlichen Mustern zur Widerrufsbelehrung: flohr, in: Flohr/Wauschkuhn, a.a.O., §§ 355, 360 BGB, Rn. 61 – 73 mit umfassenden Nachweisen. 72 flohr, in: Flohr/Wauschkuhn, a.a.O., §§ 355, 360 BGB, Rn. 65 ff.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

chisenehmer in der Regel im ersten Vertragsjahr keinen Widerruf erklärt haben. Allerdings verbleibt ein Risiko, weil nunmehr eine Widerrufsbelehrung bei Franchise-Verträgen vorzunehmen ist, für die sich kein amtliches Muster im EGBGB mit Gesetzeskraft findet; die Widerrufsbelehrung damit der Verwerfungskompetenz der Instanzgerichte unterliegt. Weitere Voraussetzung ist, dass der Franchisenehmer Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Der Bundesgerichtshof hat zwar in seinem Beschluss vom 24.2.200573 festgestellt, dass bei einem der Existenzgründung dienenden Geschäft Unternehmer- und nicht Verbraucherhandeln vorliegt. Dies bedeutet, dass ein ExistenzgründungsFranchisenehmer mit Abschluss des Franchisevertrages seine Unternehmereigenschaft i.S.v. § 14 BGB erhält. Damit entfällt aber nicht die Verpflichtung zur Widerrufsbelehrung, wenn und soweit die Investitionssumme des Franchisenehmers einen Betrag i.H.v. € 75.000,-, sog. Widerrufswertgrenze (§ 512 BGB) nicht übersteigt. Die Ermittlung dieser Widerrufswertgrenze hat nach dem Urteil des Brandenburgischen OLG vom 31.8.200574 nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen, sondern bezogen auf den jeweiligen Vertrag zu erfolgen. Da in der Regel eine Eintrittsgebühr bei Abschluss eines Franchisevertrages € 75.000,- nicht übersteigt, bedeutet dies, dass grundsätzlich auch bei einem Existenzgründungs-Franchisenehmer bei einem Franchisevertrag mit Bezugsbindung weiterhin von der Notwendigkeit einer Widerrufsbelehrung gem. § 355 I BGB i.V.m. § 360 BGB auszugehen ist. Allerdings ist derzeit eine Tendenz feststellbar, die Widerrufswertgrenze nicht anhand der Investitionen und der vom Franchisenehmer zu leistenden Eintrittsgebühr zu beurteilen, sondern danach, welchen wirtschaftlichen Umfang die Bezugsbindung hochgerechnet auf die Zeitdauer des Franchisevertrages hat75. Ob sich diese Rechtsprechung durchsetzt, gilt es abzuwarten, da dies dem Grunde nach eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist und das OLG Brandenburg bereits mit seinem Urteil vom 31. August 200576 festgestellt hat, dass die Ermittlung der Widerrufswertgrenze nach § 512 BGB nach formellen aber nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen hat. Das neue seit dem 12.6.2014 geltende Recht bezieht sich allerdings nur auf solche Franchise-Verträge, die seit dem 13.6.2014 abgeschlossen werden. Da das Gesetz keine Übergangsregelung enthält, gilt insofern für Altverträge, das heißt, für bis zum 12.6.2014 geschlossene Franchise-Verträge das alte Recht noch fort und damit die Möglichkeit des Franchisenehmers, bei einer unterbliebenen oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Widerrufsbelehrung zeitlich unbefristet 73 74 75 76

NJW 2005, 1273. NJW 2006, 159. Vgl. LG Dortmund, ZVertriebsR 2013, 163. NJW 2006, 159.

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das Widerrufsrecht gem. § 355 IV 2 BGB a.F. in Anspruch zu nehmen. Diese Lücke soll nunmehr durch ein neues Gesetz geschlossen werden. Am 27.1.2016 wurde vom Bundeskabinett im Anschluss an den Vorschlag des Bundesrates77 eine Regelung beschlossen, wonach „ewige Widerrufsrechte“ auch im Zusammenhang mit Altfällen rückwirkend erlöschen, das heißt, auch für diese Verträge das Widerrufsrecht spätestens 1 Jahr und 14 Tage nach Abschluss des Franchisevertrages als verwirkt anzusehen ist. Damit würde für Altverträge die gleiche Regelung greifen, wie für Neuverträge. Ob es zu dieser Gesetzesänderung kommt, gilt es abzuwarten. Kritik wurde schon in genügender Weise geäußert, wobei diese sich dahingehend zusammenfassen lässt, es sei unzulässig die Verwirkung eines Widerrufsrechtes anzunehmen, von der derjenige, der den Widerruf erklären kann, überhaupt nichts weiß.

Rentenversicherung selbständiger Franchisenehmer Das BSG geht in seinem Urteil vom 4.11.200978 im Gegensatz zur Rechtsprechung der Landessozialgerichte (beispielhaft: LSG Bayern, BeckRS 2009, 55914) davon aus, dass der Franchisegeber alleiniger Auftraggeber des Franchisenehmers ist, da es Aufgabe des Franchisenehmers sei, das Franchise-Konzept an seinem Point of Sale umzusetzen. Insofern sei der Auftragsbegriff des Sozialversicherungsrecht weiter auszulegen, als der enge Auftraggeberbegriff des § 662 BGB, wonach Auftraggeber nur sein kann, wer „schwerpunktmäßig fremde Interessenverfolge“79. Aufgrund des Urteils des BSG vom 4.11.2009 muss nunmehr davon ausgegangen werden, dass im sozialversicherungsrechtlichen Sinne der Franchisegeber grundsätzlich alleiniger Auftraggeber des Franchisenehmers ist und daher schon durch den Abschluss des (Franchise-) Vertrages das erste Kriterium der Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchisenehmer i.S.v. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI erfüllt wird, nämlich das der Ausübung einer Tätigkeit für nur einen Auftraggeber. Allerdings weichen immer Sozialgerichte von der Entscheidung des BSG vom 4. November 2009 ab, wie das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 26. September 201380 zeigt. Insofern scheint bei der Anwendung von § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI nicht zwingend zu sein, dass der Franchisegeber als alleiniger Auftraggeber des Franchisenehmers mit der Konsequenz einer Rentenversicherungspflicht anzusehen ist. Hier gilt es also die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung zu beachten. Bleibt es bei dem Grundsatz des BSG, dass der Franchisegeber alleiniger Auftraggeber des Franchiseneh77 BR-Drucks. 359/19 B. 78 SGB 2011, 45 ff. 79 Vgl. dazu auch: FLOHR, BB 2006, 389, 391. 80 S 10 R 4020/13 – nicht rechtskräftig.

Franchising: Themen und Fakten

mers ist, so besteht nur dann keine Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI, wenn der Franchisenehmer regelmäßig mind. einen rentenversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, der eine monatliche Vergütung von mehr als EUR 400,00 entsprechend dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 200781 erhält. Jedem Franchisenehmer ist aber zu empfehlen, sich insoweit mit einem Rentenberater in Verbindung zu setzen, insbesondere wenn er durch die Deutsche Rentenversicherung Bund einen Fragebogen zur Abklärung seiner Rentenversicherungspflicht erhält. Es sollte dieser Fragebogen in einer sog. „Statusklärung“ mit dem Franchisegeber abgestimmt werden. Insofern besteht nur dann keine Rentenversicherungspflicht i.S.v. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI für selbständige Franchisenehmer, wenn diese nicht in ihrem FranchiseOutlet allein tätig sind, sondern regelmäßig mindestens einen rentenversicherungspflichtigen Mitarbeiter be81 BGBl. I 2007, 554.

Der Franchisevertrag

schäftigen, der eine monatliche Vergütung von mehr als EUR 450,00 erhält. Jedem Franchisenehmer wird aber empfohlen, sich insoweit mit einem Rentenberater in Verbindung zu setzen. Die Erfahrungen des DFV zeigen nämlich, dass generelle Aussagen nicht möglich sind, sondern es immer auf die jeweilige Vertragsgestaltung ankommt. Allerdings sollte im Rahmen eines jeden Franchisesystems den Franchisenehmern auch vorgegeben werden, dass diese unverzüglich die Franchise-Zentrale zu unterrichten haben, wenn sich im Hinblick auf die Voraussetzungen der etwaigen Rentenversicherungspflicht i. S. v. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI der jeweilige Rentenversicherungsträger an den jeweiligen Franchisenehmer wendet und von diesem verlangt, einen entsprechenden Fragebogen zur Statusklärung auszufüllen. Das Ausfüllen dieses Fragebogens muss innerhalb des Franchisesystems abgestimmt werden, um unterschiedliche Entscheidungen der Sozialversicherungspflicht von Franchisenehmern zu vermeiden, aber auch um dem Franchisegeber die Möglichkeit zu eröffnen, beratend einzugreifen.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Bürgschaftsnehmer als erfolgreiche Franchisepartner Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB)

ie deutsche Wirtschaft ist 2015 um 1,7 Prozent gewachsen, die Zahl der FranchiseBetriebe ebenfalls. Diese Zahlen belegen: Franchising ist attraktiv – für Gründungsinteressierte wie für bestehende Unternehmen. Das zeigen auch die steigenden Umsatzzahlen der Branche. Als Finanzierungspartner vieler Franchisenehmer interessiert die Bürgschaftsbanken wie sie sich finanzieren. Bei einer Umfrage des DFV antwortete knapp die Hälfte der Mitglieder Ende 2015, dass sie einen Mix aus Eigenund Fremdkapital nutzen. 83 Prozent dieses Fremdkapitals kamen von Geldinstituten und Förderinstitutionen wie den Bürgschaftsbanken. Dass die Finanzierung von Franchisevorhaben mit Bürgschaften so gut funktioniert, ist auch der Kooperation zwischen den vom VDB vertretenen Bürgschaftsbanken und dem DFV zu verdanken. 2009 haben beide Verbände mit einem Kooperationsvertrag die Basis für die erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt. Diese Kooperation bringt langfristige Finanzierungssicherheit für die Hausbanken – über eine Absicherung der Kredite durch Bürgschaften. Durch den Austausch der Bürgschaftsban-

ken untereinander haben die sie Vergleichszahlen anderer Betriebe aus dem ganzen Bundesgebiet. Davon profitieren die Franchisenehmer: Allein seit 2009 haben die Bürgschaftsbanken fast 500 Franchisesysteme und -nehmer finanziert. Ein Beispiel ist Rehman Akhtar. Im Dezember 2013 machte sich der heute 31-Jährige in Heilbronn mit einem „Hans im Glück“-Burgerrestaurant selbstständig. Mittlerweile ist er sogar mehrfacher Franchisenehmer. So eröffnete er im Oktober 2015 zusammen mit seinem Geschäftspartner Erdjan Terzici in Heidelberg ein zweites „Hans im Glück“-Restaurant. Seine Erfolgsgeschichte geht noch weiter: Neben seinen zwei Burgerrestaurants betreibt er in Stuttgart und Ludwigshafen drei „Immergrün“-Filialen. Er ist außerdem Partner bei „Pink Punk“ und hat eine Filiale in Ludwigshafen. Danach gefragt wie viele Standorte er noch eröffnen will sagt Akhtar: „Das hat mich meine Bank auch gefragt.“ Er liebt die Expansion und er liebt es, wenn er an einem neuen Standort ein Konzept umsetzen kann. „Ist ein Restaurant dann so richtig gut besucht und ich sehe, dass es super läuft, ist das ein tolles Erlebnis.“ Nach

Mehrfacher Franchise-Gründer: Rehman Akhtar in seiner Stuttgarter „Immergrün“Filiale im Milaneo Foto: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

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Franchising: Themen und Fakten

Bürgschaftsnehmer als erfolgreiche Franchisepartner

„Ich kaufe Erfahrung“. Das erleichtert ihm den Start und wenn die Investition größer ist, „dann kann ich mit dem jeweiligen System meist auch mehr Geld verdienen.“

seinen Expansionplänen hat ihn auch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gefragt, die seine „Immergrün“-Filiale in Stuttgart und sein zweites Burgerrestaurant mit Bürgschaften unterstützt hat. Er hat sie überzeugt und konnte sein Vorhaben umsetzen. Rehman Akhtar hat mit Franchising sein Erfolgsrezept gefunden. Seit fünf Jahren ist er nun Unternehmer. Vorher war er bei einem großen Fastfood-Anbieter. Dort hat er eine Ausbildung zum Systemgastronomen gemacht. Auf die Frage was er an Franchising gut findet antwortet er: „Ich kaufe Erfahrung“. Das erleichtert ihm den Start und wenn die Investition größer ist, „dann kann ich mit dem jeweiligen System meist auch mehr Geld verdienen.“ Heute ist er erfolgreich, doch der Anfang war für ihn nicht leicht. Zu Beginn seiner Selbstständigkeit ging

es Akhtar wie vielen Gründern: Er hatte nur wenig Eigenkapital und musste sich das Vertrauen seiner Hausbanken erst erarbeiten. „Für die Finanzierung meiner ersten „Immergrün“-Filiale habe ich zwei Jahre gebraucht. Familie und Freunde haben mich damals unterstützt“, erinnert er sich. Bei Filiale Nummer zwei im Stuttgarter Einkaufszentrum Milaneo und auch bei seinem zweiten Burgerrestaurant hat er dann auf Förderkredite der L-Bank gesetzt, für die Sicherheiten wurden Bürgschaften eingebunden. Überzeugt hat er die Bürgschaftsbank in Stuttgart mit Know-how und Engagement. Er hat gezeigt, dass er als Franchisenehmer neue Filialen aufbauen und führen kann. So wie Rehman Akhtar sollten Franchisegründer oder Franchisenehmer, die expandieren möchten, die Bürgschaftsbanken als Finanzierungspartner im Hinterkopf haben, wenn ihre Sicherheiten für einen Haus- oder Förderbankkredit nicht ausreichen. Mit einer Bürgschaft bekommt die Hausbank die Sicherheiten, die sie braucht. Der Franchisenehmer seinerseits bekommt günstigere Kreditkonditionen. Davon profitieren beide Seiten. Mit Bürgschaften steigen die Erfolgschancen für Franchisenehmer. Damit das weiter so bleibt, werden sich Bürgschaftsbanken und VDB auch zukünftig intensiv mit dem DFV austauschen und erfolgreiche Franchisegründungen mit dem vom VDB gesponserten DFV-Gründerpreis unterstützen. Sie sind an einer Bürgschaft interessiert? Kontaktdaten aller Bürgschaftsbanken gibt es unter: www.vdb-info.de/mitglieder

Rehman Akhtar (rechts) zusammen mit seinem Geschäftspartner und „Hans-im-Glück“Restaurantleiter Erdjan Terzici in Heilbronn Foto: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Träumen Sie nicht länger von Ihrer Zukunft! Zentrales Franchise-Informationssystem beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband

aben Sie Mut! Nutzen Sie Ihre Chance! Wir unterstützen Sie dabei! Sie fragen sich jetzt, wie kann ich mir meinen Traum gerade mit der Sparkasse erfüllen? Ganz einfach. Sie finden uns überall. Wir behandeln Sie fair, machen Ihnen Ihr Leben einfacher und gehen verantwortungsvoll mit Ihren Träumen um. Jedes Jahr ebnen wir zahlreichen Gründungswilligen in ganz Deutschland den Weg in die Selbständigkeit. Wir kennen Ihre Heimat und nehmen uns viel Zeit für Sie. Mit unserem Spezialwissen aus einem eigens entwickelten und in der Finanzwelt einmaligen Franchise-Informationssystem unterstützen wir Sie bei Ihrer Zukunftsgestaltung. Wir schaffen die Voraussetzungen, wenn Sie nur ein paar Dinge beachten. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihren Berater in der Sparkasse persönlich von Ihrem Zukunftskonzept überzeugen. Zeigen Sie ihm, was Sie alles für möglich halten und wie ausgereift Ihr Plan mit dem gewählten Franchisesystem ist. Seien Sie gut vorbereitet!

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Wirken weitere Personen mit (Gesellschafter)? Welche Stärken und Schwächen haben Sie und die weiteren Gründer? Passen Ihre persönlichen Voraussetzungen? In welchem Umfang Sind Sie bereit, Ihr vorhandenes Vermögen in Ihre Zukunft einzubringen?

4

Legen Sie schon beim ersten Gespräch mit Ihrem Berater Ihren sorgfältig ausgearbeiteten Businessplan vor. Er ist die Voraussetzung für Ihre Zukunft. Beschreiben Sie übersichtlich, wie Sie sich Ihr Vorhaben vorstellen:

1

Zusammenfassung Fassen Sie die wichtigsten Punkte Ihres Businessplanes zusammen!

2

Geschäftsidee Was ist Ihre Geschäftsidee? Welche Chancen sehen Sie, aber auch welches Risiko? Was kann Ihnen Ihr ausgewähltes Franchisesystem bieten und warum gerade dieses?

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Markt und Wettbewerber In welcher Branche und an welchem Standort sehen Sie Ihre Zukunft? Warum funktioniert mein Franchise-Konzept an eben diesem von mir gewählten Standort? Wie viele Kunden müssen Sie gewinnen? Welche Mitbewerber haben Sie? Und in welcher Form können Sie sich von Ihnen abheben?

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Marketing und Vertrieb Welchen Nutzen sehen Sie? Was soll es kosten? Wie bringen Sie es zum Kunden? Welche Werbung ist notwendig?

6

Punkten Sie mit Ihrem Businessplan

Gründerteam

Rechtsform Welche Rechtsform wählen Sie? Sagen Sie, warum Sie sich diese Rechtsform wünschen?

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Organisation Ihres Unternehmens Wie wollen Sie Ihr Unternehmen organisieren? Wie viele Mitarbeiter planen Sie – Voll- oder Teilzeit? Welche Qualifikation Ihrer Mitarbeiter erwarten Sie?

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Finanzierung KAPITALBEDARFSPLANUNG : Bestimmen Sie, wie viel Kredit Sie für Ihr Vorhaben benötigen! Unterscheiden Sie zwischen lang- und kurzfristigem Bedarf! Vergessen Sie die Anlaufkosten nicht! FINANZIERUNGSPLANUNG :Wie wollen Sie finanzieren! Können Sie eigenes Kapital einsetzen? RENTABILITÄTSPLANUNG : Geben Sie einen Ausblick auf Ihre Umsätze und Kosten! Seien Sie realistisch! LIQUIDITÄTSPLANUNG : Berechnen Sie alle Einnahmen und Ausgaben! Zeigen Sie, dass die langfristige Planung gesichert ist!

Franchising: Themen und Fakten

Träumen Sie nicht länger von Ihrer Zukunft!

Fragen Sie zusätzlich Ihren Franchisegeber, ob er Ihnen Hilfestellung bei der Ausarbeitung des Businessplanes geben kann. Aber erarbeiten Sie Ihren Businessplan selbst. Liefert Ihr Franchisegeber Teile des Businessplans, nehmen Sie bitte zu diesen Punkten verstärkt Stellung.

mieten Sie einfach die Fahrzeuge, Maschinen oder ganze Geschäftseinrichtungen statt sie zu kaufen. Ihre Vorteile liegen zum einen in dem geringeren Liquiditätsbedarf und zum anderen in der vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Leasingraten.

Gestalten Sie mit uns Ihre Zukunft

Informieren Sie sich umfassend

Die finanzielle Basis von Existenzgründungen ist in der Regel eine Mischung aus Eigenmitteln und verschiedenen Formen von Fremdkapital. Viele Sparkassen erwarten von Ihnen einen Eigenmittelanteil von mindestens 15 Prozent an der Gesamtinvestition. Damit weisen Sie nicht nur Ihre Kreditwürdigkeit nach, sondern vielmehr Ihre absolute Überzeugung von Ihrem Zukunftsprojekt. Flexibilität für Sie ist unser Ansatz: Neben einem Haus-

Lassen Sie sich von einem Franchisesystem begeistern. Einen Überblick über die unterschiedlichsten bewährten und zukunftsfähigen Konzepte erhalten Sie durch den Deutschen Franchise-Verband. Turnusmäßige QualitätsChecks im Rahmen einer Mitgliedschaft geben Ihnen eine Orientierung hinsichtlich Seriosität und Tragfähigkeit.

bankkredit bilden die öffentlichen Förderprogramme eine wichtige Säule Ihrer Finanzierung. Fragen Sie uns oder Ihre jeweilige Industrie- und Handelskammer. Nutzen Sie auch die Informationen unter www.foerderdatenbank.de. Manchmal ist Leasing eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zur Kreditfinanzierung für Sie. Hierbei

Finanzieren Sie schnell, problemlos und einfach Hat Sie ein Franchisekonzept überzeugt? Wollen Sie Ihre Zukunft damit langfristig planen? Dann haben Sie die besten Voraussetzungen erfolgreicher Franchisenehmer zu werden. Wir unterstützen Sie zusätzlich mit unserem eigenen Franchise-Informationssystem. Mit kompakten betriebswirtschaftlichen Informationen zu über 150 Franchisesystemen erleichtern und beschleunigen wir Ihre Finanzierung. Haben Sie weitere Fragen? Dann nutzen Sie bitte unsere Informationen zur Existenzgründung im Internet. Neben Antworten auf franchisespezifische Fragen finden Sie hier beispielsweise praktische Kontrolllisten zur Vorbereitung auf Ihr Finanzierungsgespräch. www.sparkasse.de/existenzgruendung Wollen Sie noch mehr erfahren oder haben Sie sich bereits für Ihren Weg in die Selbstständigkeit entschieden? Dann schauen Sie bei uns vorbei! Wir freuen uns auf Sie. Alles ist einfach – mit dem richtigen Finanzpartner!

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Der Steuerberater im Franchising: Zusatznutzen für Franchisegeber und Franchisenehmer

ie Steuerberatung ist eine notwendige und allgemein akzeptierte Dienstleistung, denn ohne kompetente Unterstützung sind die komplexen steuerlichen Aufgaben und Fragestellungen nicht zu bewältigen. Dies gilt selbstverständlich auch für einen Franchisegeber und die einzelnen angeschlossenen Franchisenehmer. Der Steuerberater ist daher üblicherweise zuständig für die Buchführung bzw. das Rechnungswesen, den Jahresabschluss und die Steuererklärung der Beteiligten. Im Franchising muss der Steuerberater aber zwingend weitere Leistungen anbieten, um den spezifischen Wünschen und Anforderungen von Franchisegeber und Franchisenehmer gerecht zu werden. Diese Anforderungen sind je nach Perspektive des Franchisegebers oder des Franchisenehmers zum Teil unterschiedlich gewichtet.

Anforderung aus Sicht des Franchisegebers EINHEITLICHKEIT DER DATEN: Die Steuerung eines Franchisesystems und die Führung eines einzelnen Franchisenehmers erfordern aussagefähige und im System vergleichbare Daten. Die Buchführungsdaten der Franchisenehmer sind daher nach einheitlichen Vorgaben des Franchisegebers für alle Franchisenehmer zu erstellen, insbesondere hinsichtlich Form und Zeitpunkt der Auswertungen. Nur eine solche Standardisierung der Buchführungen und Auswertungen ermöglicht es, die Ziele des Franchisesystems hinsichtlich Ergebnis und Liquidität zu erreichen und zu sichern. Einheitliche und aussagefähige Zahlen des Franchisesystems sind insbesondere für den einzelnen Franchisenehmer unverzichtbar, da sich die Wirksamkeit neuer Maßnahmen auf Ergebnis und Liquidität bestimmen lässt. Je stärker und ausgereifter das Franchisesystem ist, desto stärker ist der einzelne Franchisenehmer in seiner wirtschaftlichen Position. Nur was man messen kann, kann man auch steuern!

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Beitrag von StB Dr. Jürgen R. Karsten, Vorstand ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft, Abteilung Franchise und Jörn Grote, Repräsentant ETL Franchise

ENTWICKLUNG VON WEICHEN KENNZAHLEN: Franchisesysteme zeigen, wie jedes Unternehmen, bestimmte Kenngrößen (sogenannte „weiche Kennzahlen“), die unabhängig von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen frühzeitig Erfolg oder Misserfolg signalisieren. Diese branchen- und unternehmensabhängigen weichen Kennzahlen können zum Beispiel Lageraufbau, Fluktuation von Mitarbeitern, Krankentage und Reklamationen sein. Der Steuerberater kennt seinen Mandanten, den Franchisenehmer, sehr genau und hat regelmäßigen Kontakt. Er ist daher in der Lage, die gemeinsam mit dem Franchisegeber und mit dem Franchisenehmer identifizierten weichen Kennzahlen zu erheben und aufzubereiten. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Franchisenehmer bei den regelmäßigen Quartalsbesprechungen. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG DES FRANCHISENEHMERS: Bei den regelmäßigen Quartalsgesprä-

chen mit dem Franchisenehmer muss der Steuerberater Verlauf und erwartete Entwicklung seines Unternehmens erörtern und bei Fehlentwicklungen deren Ursachen und Lösungen besprechen. In einem Franchisesystem muss insbesondere diese Funktion mit den zentralen Vorgaben des Franchisegebers einheitlich für alle Franchisenehmer erfolgen: So können Strategie und Konzept des Systems verwirklicht werden. Wenn dagegen der Franchisenehmer in Hamburg eine andere Beratung erhält als der Franchisenehmer in München, kann das zu stark abweichenden Verhaltensweisen führen. Im Extremfall entsteht dann statt eines einheitlichen Franchisesystems eine Ansammlung von Einzel-Unternehmen. Ein wesentliches Ziel des Franchising würde so nicht erreicht werden.

Franchising: Themen und Fakten

Der Steuerberater im Franchising

ONLINE UNTERNEHMERPORTAL: Der Franchisenehmer

Einer wie alle! Nur die Einheitlichkeit von Daten gewährt Controlling

muss jederzeit die Möglichkeit haben, von jedem beliebigen Ort aus online auf seine Unterlagen und auf alle seine Belege, insbesondere die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), zugreifen zu können. STEUERMINIMIERUNG: Der Franchisenehmer verlangt die

systematische Ausschöpfung aller Steuerspar- und Gestaltungsmöglichkeiten durch Steueroptimierung im System.

Expansion als Ergebnis von wirtschaftlichem Erfolg Wirtschaftlicher Erfolg muss messbar sein Messbarkeit = Vergleichbarkeit = Einheitlichkeit

LOHNKOSTEN- UND ABGABENOPTIMIERUNG: Für die Arbeitnehmer des Franchisenehmers ist zum Beispiel die Besteuerung von Sachzuwendungen zu optimieren („Mehr Netto vom Brutto“). PERSÖNLICHE BETREUUNG: Der Steuerberater ist Kümmerer und Ansprechpartner in allen wirtschaftlichen Fragen.

Cockpit

EXISTENZGRÜNDUNGS-BERATUNG / FÖRDERMITTEL- UND BWA

FINANZIERUNGS-BERATUNG: Der Steuerberater unterstützt im Bankgespräch und unterstützt bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Kontenrahmen

BERATUNG AUS EINER HAND: Der Steuerberater bietet weitere optionale Leistungen, z. B. im Bereich Arbeitsrecht, Leasing oder Factoring.

Anforderungen aus Sicht des Franchisenehmers Der Franchisenehmer möchte einerseits in dem jeweiligen Franchisesystem erfolgreich werden, er möchte andererseits aber eine höchst persönliche und individuelle Beratung und Ansprache vor Ort haben. Der Franchisenehmer legt daher in der Regel Wert auf die persönliche Nähe und wünscht eine Beratung, die seine Steuerlast reduziert und die Führung seines Franchise-Unternehmens unterstützt und erleichtert. Aus Sicht des Franchisenehmers sind daher folgende Steuerberatungsleistungen besonders wünschenswert: STEUER-PROGNOSE UND LIQUIDITÄTS-MANAGEMENT:

Um den Franchisenehmer vor bösen Überraschungen zu schützen, benötigt er jederzeit Informationen über die zu leistenden Steuern. Dies betrifft insbesondere die zu erwartende Steuer-Nachzahlung für das laufende Jahr. SICHERHEIT VOR BETRIEBSPRÜFUNGEN: Die gewählten

steuerlichen Gestaltungen müssen prüfungssicher sein, und im Falle einer Betriebsprüfung muss die notwendige Expertise zur Verfügung stehen.

Fazit Der Steuerberater eines Franchisesystems und der Steuerberater der Franchisenehmer muss neben den üblichen Anforderungen, wie Fachwissen und Branchenkenntnisse, zusätzlichen Vorgaben gerecht werden. Er muss vor Ort tätig sein, um den Franchisenehmer persönlich betreuen zu können. Die Steuerberatung muss zudem zentral organisiert sein, um die notwendigen Vorgaben und Handlungsanweisungen des Franchisegebers aufzunehmen und einheitlich umzusetzen. Eine solche zentrale Organisation und Abstimmung ist mit einem Einzel-Steuerberater, der in der Regel lokal begrenzt ist, nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar. Größere Franchisesysteme oder solche, die überregional bzw. bundesweit agieren, werden daher mit einer Steuerberatungsgesellschaft oder einer Steuerberater-Gruppe zusammenarbeiten, die ebenfalls überregional bzw. bundesweit tätig ist und insbesondere über eine zentrale Organisation und Steuerung verfügt. Auf diese Weise gelingt die „Quadratur des Kreises“: Die Beratung erfolgt einerseits einheitlich, nach den Vorgaben des Franchisesystems; die Beratung des Franchisenehmers erfolgt in diesem Rahmen höchst individuell und ausgerichtet nach den speziellen, persönlichen Bedürfnissen. Der Franchisenehmer ist selbstständig, steht aber nicht allein.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Mobilienleasing kombiniert mit Bankfinanzierung und Eigenkapital

ei Existenzgründungen, Neuanschaffungen oder notwendigen Ersatzinvestitionen stellt sich für den Unternehmer immer die Frage nach der optimalen Finanzierungsweise. Grob beschrieben gibt es die Möglichkeiten der Innen- und der Außenfinanzierung. Bei der Innenfinanzierung wird die Investition mit Eigenkapital getätigt, bei der Außenfinanzierung mit Fremdkapital oder über alternative Finanzierungsformen. Selbst bei der Vorhaltung ausreichender Eigenmittel kann es aber, unter Betrachtung zum Beispiel des Liquiditätsgedankens oder steuerlicher Aspekte, sinnvoll sein, sich mit den Alternativen zu beschäftigen. Diese sind im Bereich der Außenfinanzierung üblicherweise Fremdmittel von Banken oder Miete (insbesondere von Leasinggesellschaften). Beide Alternativen sind liquiditätsschonend und bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit. Darüber hinaus haben beide Varianten ihre Besonderheiten: Bank- oder über die Hausbank durchgeleitete Förderdarlehen sind in der Regel, zumindest in der Betrachtung vor Steuern, etwas günstiger und ermöglichen Sondertilgungen. Da bei Banken üblicherweise mehrere Entscheidungsgremien eingebunden sind, kann die Kreditentscheidung einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Einbeziehung von Fördermitteln oder Bürgschaftsbanken, verlängert diesen Prozess.

Auch das gibt es im Franchising:

FITNESS

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Beitrag von Stefan Ziegler, UVW-Leasing GmbH

Bei Leasing verbleibt das Eigentum der Anlagegüter beim Leasinggeber, so dass sich die Bilanz des Leasingnehmers nicht verlängert und die für alle Kreditinstitute wichtige Eigenkapitalquote nicht ratingschädlich verändert. Leasingraten sind als Betriebsausgaben nahezu voll absetzbar. Zudem kann der Leasingvertrag bei einem Franchisenehmerwechsel relativ unkompliziert auf einen neuen Leasingnehmer umgeschrieben werden. Die Kreditentscheidung bei Leasinggesellschaften erfolgt normalerweise innerhalb weniger Arbeitstage. Soll sich der Unternehmer bei einer Außenfinanzierung nun für ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft entscheiden? Hier lohnt sich ein kurzer Mentalitätsvergleich: Kreditinstitute betrachten verstärkt die persönliche Bonität des Schuldners und bewerten eventuelle Drittsicherheiten. Leasinggesellschaften sind Objektfinanzierer und stützen ihre Entscheidungskriterien wesentlich auf die Objektqualität, dessen Wiederverkaufswert und die aus dem Objekt nachhaltig erzielbaren Erträge. Daneben gibt es oftmals Diskussionen über die Leasingfähigkeit eines Objektes. Grundvoraussetzung für eine Leasinglösung ist die Drittverwendungsfähigkeit des Wirtschaftsgutes. Nach dieser Definition sind zum Beispiel die Einstiegsgebühren in Franchisesysteme oder Betriebsmittel und Verbrauchsmaterialien nicht leasingfähig. Lizenzen, Werbeträger oder Software wären möglich, erfahrungsgemäß tun sich Leasinggesellschaften damit jedoch schwer, da sich in der Praxis kaum Käufer hierfür finden. Während nun bei kleineren Anschaffungen oder einzelnen Ersatzinvestitionen aufgrund der schnellen und unkomplizierten Abwicklung gerne auf Leasingge-

Franchising: Themen und Fakten

sellschaften zurückgegriffen wird, hat sich bei Neugründungen oder größeren Anschaffungen die Kombination aller drei Bausteine bewährt. Als Beispiel sei die Neugründung eines Franchisenehmers genannt. Oftmals fallen dabei in erheblichem Maß nicht leasingfähige Kosten für zum Beispiel Franchisegebühren, Dienstleistungen, Handwerkerkosten oder Betriebsmittel an. Hierfür bietet sich ein Bank- oder Förderdarlehen in Verbindung mit einem Kontokorrentkonto an. Die leasingfähigen Objekte werden von einer Leasinggesellschaft gemietet. Ein gewisser Eigenkapitaleinsatz mindert Darlehens- und Leasingraten. Ein positiver Nebeneffekt bei dieser Vorgehensweise: Sowohl die Bank als auch die Leasinggesellschaft sehen den Kreditnehmer und dessen Vorhaben durch das jeweils andere Institut zusätzlich geprüft und ihr eigenes Risiko dadurch entsprechend gemindert. Durch den Eigenkapitaleinsatz unterstreicht der Franchisenehmer zudem seinen Einsatzwillen.

Mobilienleasing

Diese Aufteilung zeigt deutlich, dass Banken und Leasinggesellschaften ein Projekt gemeinsam sinnvoll zum Wohl des Kunden finanzieren können, ohne in direkte Konkurrenz zu treten. Diese Vorgehensweise ist auch unter Betrachtung von Laufzeitaspekten optimal für den Unternehmer. Während Baukosten eher alle 10-15 Jahre anfallen, muss das technische Equipment und der Ladenbau (beispielsweise wegen der Umsetzung einer neuen Designlinie) in kürzeren Abständen ausgetauscht werden. Hier sind daher auch kürzere Finanzierungslaufzeiten (i.d.R. 60 Monate) nötig, die eher in den Zuständigkeitsbereich von Leasingunternehmen fallen. Auf diese Weise kann ein größeres Vorhaben, optimalerweise unterstützt durch eine aussagefähige Expertise des Franchisegebers, zügig, strukturiert und auf den Unternehmer zugeschnitten, durchfinanziert werden. www.uvw.de

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Franchising: Themen und Fakten

Mediations- und Ombudsmannverfahren

Mediations- und Ombudsmannverfahren Ein Angebot des DFV zur unbürokratischen und außergerichtlichen Konfliktlösung

ie in jeder zwischenmenschlichen Beziehung birgt auch eine Franchisepartnerschaft Potential für Meinungsverschiedenheiten und Divergenzen. Doch ist nicht immer gleich der Gang vor ein ordentliches Gericht eine Lösung. Dieser ist oft zeitintensiv, wie auch kostspielig. Daher sind die vom DFV eingerichteten Mediationsoder Ombudsmannverfahren alternative Wege zur Konfliktlösung. Beide Methoden ermöglichen es, bei einer Auseinandersetzung eine gütliche Lösung zu finden, ohne auf die staatliche Gerichtsbarkeit zurückgreifen zu müssen. Beide Schlichtungsverfahren können nur von DFV-Mitgliedern und deren Partnern genutzt werden.

Ombudsmann Ein Ombudsmann ist eine Art Vermittler oder Schlichter, der im Streitfalle zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber möglichst eine außergerichtliche Lösung herbeiführen soll. Der Ombudsmann ist unparteiisch. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen, welches durch einen sogenannten Schiedsspruch ein außergerichtliches Ergebnis erzielen soll, welchem sich die Parteien unterwerfen.

Mediation Die Mediation ist ein Verfahren, welches durch einen Mediator moderierend begleitet wird. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom

Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Ohne Zustimmung der Parteien kann keine verbindliche Entscheidung gefällt werden. Der Mediator überlässt die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten, also macht er auch keine Kompromissvorschläge.

Wer kann diese Verfahren beantragen und was sind die Voraussetzungen? Generell können nur Franchisepartner, ein solches Verfahren beantragen, deren Franchisegeber Mitglied im Deutschen Franchise-Verband e.V. ist. Der Beschwerdegegenstand muss franchisespezifischer, jedoch nicht unbedingt rechtlicher Natur sein. Das heißt, es können z.B. auch Beschwerden im Bereich der internen Kommunikation über ein solches Verfahren geregelt werden. Beide Franchisepartner, Franchisegeber und -nehmer, müssen sich auf ein Verfahren einigen, diesem zustimmen und es separat beim DFV beantragen. Der Verband prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Umsetzung eines solchen Verfahrens gegeben sind. Auf der Internetseite des DFV unter dem Menüpunkt „Der Verband“ in der Rubrik „Schlichtungsverfahren“ finden Sie weitere Informationen zur Beantragung dieser Verfahren. www.franchiseverband.com/ deutscher-franchise-verband/schlichtungsverfahren

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Praxisorientierte Bildungsangebote im Franchising

Deutsches Franchise-Institut GmbH: Franchise-Knowhow aus der Praxis für die Praxis Die Deutsche Franchise-Institut GmbH (DFI) wurde auf Initiative des Deutschen Franchise-Verbands e.V. im Jahr 1990 gegründet. Das DFI ist die Bildungsinstitution für die Franchisewirtschaft im deutschsprachigen Raum und bietet seit 25 Jahren Seminare, Fortbildungen, Workshops und exklusive Trainingseinheiten für alle im Franchising agierenden Personen an: vom Franchisegeber bis hin zum Mitarbeiter der Systemzentralen oder den Franchisenehmern. Die Themen umfassen das gesamte Spektrum der franchise-spezifischen Herausforderungen. Das DFI-Angebot reicht von ganzheitlichen Franchiseveranstaltungen, wie der „Schule des Franchising“, über exklusive Franchise-Fachseminare, wie Systemmanagement oder Engpass-Analysen, bis hin zu Workshops

mit franchise-relevantem Bezug zu den Themen Rechtsprechung, Finanzierung oder Controlling. Seit Anfang 2012 bietet das DFI zudem den einzigartigen IHK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager an. Seit Herbst 2013 kann für Seminare des Deutschen Franchise-Instituts (DFI) ein Prämiengutschein für eine Bildungsprämie von bis zu maximal 500 € beantragt werden. Dieser wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben und ist bundesweit in zahlreichen Beratungsstellen erhältlich. Das DFI ist eine 100-prozentige Tochter des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV). Auf diese Weise kann der DFV maßgeblich Einfluss auf Inhalte, Qualität und Nachhaltigkeit der (Weiter-)Bildungsangebote nehmen. Viele Franchise-Experten mit langjähriger Praxis-Erfahrung unterstützen das Deutsche Franchise-Institut als Referenten dabei, das Weiterbildungsangebot entsprechend der Themenschwerpunkte umzusetzen. Informationen zum Bildungsangebot und zu aktuellen Veranstaltungen des DFI erhalten Sie auf der Website unter: www.franchise-institut.de

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Franchising: Themen und Fakten

Praxisorientierte Bildungsangebote im Franchising

Franchise-Campus: Zukunft Franchising Der Franchise-Campus an der WKS in Weilburg bietet die praxisorientierte Qualifizierung zum Bachelor of Arts der Betriebswirtschaftslehre im Schwerpunkt Franchising. Die deutsche Franchise Wirtschaft wächst seit Jahren kontinuierlich und gilt als Zukunftsbranche. Der Franchise-Campus erkannte diesen positiven Trend und bietet seit 2006 als erste Aus- und Weiterbildungseinrichtung bundesweit das zweijährige, staatlich geförderte Vollzeit-Studium zum „Franchise-Betriebswirt“ an. Wer beruflich weiterkommen und mehr Verantwortung übernehmen möchte, kommt jedoch häufig an einem akademischen Abschluss nicht mehr vorbei. Die berufliche Praxis soll dabei aber auch im Blick behalten werden. Deshalb bietet der Franchise-Campus zwei akademische Qualifizierungsmodelle an. MODELL 1: Fachschulabsolventen können nach ihrer Qualifizierung zum Franchise-Betriebswirt in vier Semestern berufsbegleitend einen staatlich und international anerkannten Hochschulabschluss erwerben: den Bachelor of Arts MODELL 2: Neben dem Anschlussstudium bietet der Franchise-Campus ein berufsbegleitendes Fernstudium für Mitarbeiter in Franchise-Unternehmen. Die kompakten Präsenzveranstaltungen finden am Wochenende statt. Diese Qualifizierungsmodelle schließen eine seit langem bestehende Ausbildungslücke. Ziel der zusammen

Besonders hervorzuheben ist der hohe Praxisbezug der franchisespezifischen Qualifizierung. Mit Unterstützung des Deutschen Franchise-Verbandes und namhafter Unternehmen aus der Franchise-Wirtschaft werden eine Reihe unterrichtsbegleitender Praxismaßnahmen angeboten: Projekte mit Franchise-Unternehmen, Praktika, Praxisvorlesungen und Seminare mit Vertretern der Branche, Studienreisen in exemplarische Franchisesystemzentralen, Planung und Durchführung von Messeteilnahmen, Rhetorik- und Führungsseminare, Ausbilder-Eignungsprüfung. Diese Maßnahmen ermöglichen es den Studierenden, franchisespezifisches Wissen und Verständnis für übergreifende Zusammenhänge von Franchise-Unternehmen zu erlangen, und stellen somit den hohen Praxisbezug der Qualifizierung sicher. Informationen zum Bildungsangebot des FranchiseCampus erhalten Sie auf der Website unter: www.franchising-fachschule.de.

mit dem Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) initiierten Ausbildung ist es, die Studierenden für die speziellen Aufgaben in einem Franchisesystem zu qualifizieren.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Drum prüfe, wer sich ewig bindet …

… schrieb Schiller im Jahr 1800 im Lied von der Glocke. Auch heute noch gilt dieser Satz, nicht nur beim Glockengießen und auch nicht nur, wenn es um die Wahl zwischen „lieblichen Bräuten“ geht, von denen Schiller in den nächsten Zeilen schreibt und zwischen denen er sich lange nicht entscheiden konnte. Auch ein angehender Franchisenehmer ist sicher gut beraten, wenn er genau prüft, ob ein Franchisesystem zu ihm passt. Mit dem geplanten Franchiseverhältnis ist ja nicht nur eine Investition verbunden, die mehr oder weniger ertragreich sein kann. Mit der Franchise wird der Franchisenehmer auch Arbeit für sich und andere finden und aufbauen. Die Franchise wird zu einem gewissen Teil Inhalt und Aufgabe seines zukünftigen Lebens. Es müssen sehr viele Dinge passen, damit sich die Wahl als richtig herausstellt und die „Glocke“ den richtigen Klang gibt. Viele der Fragen, die sich ein zukünftiger Franchisenehmer stellen sollte, hat der Deutsche Franchise-Verband in seiner Franchise-Nehmer-Checkliste zusammengestellt. Diese ist sehr hilfreich und umfassend. Ich will aus meiner Erfahrung als Rechtsanwalt, der über viele Jahre sowohl Franchisegeber, wie Franchisenehmer beraten hat, nur einige Gesichtspunkte der Checkliste besonders beleuchten und illustrieren. In der Checkliste des Franchise-Verbandes ist davon die Rede, dass ein zukünftiger Franchisenehmer nicht nur darauf zu achten hat, dass die wirtschaftlichen Zahlen des Franchise-Konzepts stimmen, sondern auch, dass die Chemie stimmt. Mit dem Begriff der Chemie ist hier gemeint, dass das Franchise-Konzept, der Franchisegeber, die anderen Franchisenehmer und die Stimmung in dem Franchisesystem zu dem jeweiligen Franchisenehmer passen. Bei der Tätigkeit wird sich der zukünftige Franchisenehmer fragen müssen, ob er sich vorstellen kann, diese Tätigkeit in den nächsten Jahren auszuüben. Wer insgeheim oder auch offen nur daran denkt, die Tätigkeit zu delegieren und sich eher auf administrative Aufgaben zurückzuziehen, wird für die Franchise nur schwer das Interesse aufbringen können, das für eine wirklich erfolgreiche Tätigkeit notwendig ist.

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Beitrag von XXXX

Bei der Person des Franchisegebers wird sich der Franchisenehmer fragen, ob er sich vorstellen kann, in den nächsten Jahren die Vorgaben von diesem Franchisegeber anzunehmen, auch dann, wenn der Franchisenehmer selbst schon sehr viel Erfahrung in der Führung seines Franchisebetriebes erworben haben sollte. Bei allem wird sich der Franchisenehmer auch überlegen müssen, wie lange er mit der Person des Franchisegebers oder des Managers des Franchisegebers zu tun haben wird. Es kommt in Franchisesystemen immer wieder vor, dass Franchisegeber ihr Unternehmen verkaufen oder die entscheidenden Manager die Systemzentrale verlassen. Bedeutsam für die Entscheidung für ein Franchisesystem ist auch die Stimmung und die Atmosphäre, die in einem Franchisesystem herrscht. Manche Franchisenehmer werden sich in einer eher harmonischen Atmosphäre wohlfühlen, die unter den Franchisenehmern untereinander herrscht, andere in einer eher wettbewerbsorientierten. Mehrfach habe ich erlebt, wie ein Franchisekandidat herausfinden mußte, dass in dem von ihm ausgewählten System die Franchisenehmer gegeneinander ausgespielt werden. Es herrschten Intrigen und ein Franchisenehmer, der seinem Franchisegeber Interna über den anderen Franchisenehmer berichtete, die einen Rauswurf dieses Franchisenehmers rechtfertigten, wurde damit belohnt, dessen Betriebe günstig übernehmen zu können. Den Franchisenehmerkandidaten foch-

Franchising: Themen und Fakten

ten diese Informationen nicht an. Er meinte vielmehr, er sei ein guter Intrigenspieler und werde sich deshalb in diesem System sicher gut durchsetzen können. Andere weniger robuste Charaktere werden sich bei solchen Informationen eher für ein anderes Franchisesystem entscheiden. Natürlich wird sich ein zukünftiger Franchisenehmer auch den Vertrag genauer anschauen und überprüfen, den er mit dem Franchisegeber abschließen soll. Die Bedeutung des Franchisevertrages bei der Entscheidung für oder gegen ein Franchisesystem wird häufig überschätzt. Genauso überschätzt wird aber auch die Fähigkeit vieler, nicht spezialisierter Rechtsanwälte, zu erkennen, ob ein Franchisevertrag gut oder schlecht ist. Franchising beruht ja bekanntermaßen auf dem Gedanken der Arbeitsteilung. Mit einer gewissen Vereinfachung übernimmt in einem Franchiseverhältnis der Franchisegeber die Aufgaben der Konzeptentwicklung und der Franchisenehmer die Aufgabe der Anwendung vor Ort. Zur richtigen Anwendung vor Ort und zum Schutz der übrigen Franchisenehmer ist es notwendig, dem Franchisegeber ein sehr hohes Maß an Entscheidungsgewalt und der Möglichkeit einzuräumen, verbindliche Vorgaben zu machen. Einem Rechtsanwalt, dem dies nicht bekannt ist, wird sich an diesen Dingen stoßen, während sie für einen mit dem Franchising bewanderten Rechtsanwalt als normal und üblich erscheinen. Genauso wird ein unerfahrener Rechtsanwalt meinen, über Gesichtspunkte mit dem Franchisegeber verhandeln zu sollen, über die ein guter und seriöser Franchisegeber nicht verhandeln soll und kann. Rechtliche Vorgaben und wirtschaftliche Überlegungen verpflichten einen Franchisegeber nämlich zu einer gewissen Gleichbehandlung unter seinen Franchisenehmern. Leider habe ich auch häufiger erleben müssen, dass Franchisegeber mit seriösen Absichten handwerklich er

Drum prüfe, wer sich ewig bindet …

minderwertige oder selbstgestrickte Franchiseverträge verwendeten. Dies muss nicht immer für die Unseriösität eines Franchisegebers sprechen. Es zeigt aber, dass der Franchisegeber an wichtigen Ausgaben spart. Der zukünftige Franchisenehmer wird sich die Frage stellen müssen, ob der Franchisegeber auch bei der weiteren Konzeptentwicklung, dem Marketing oder anderen wichtigen Aufgaben ebenso sparen wird. Ein handwerklich guter Franchisevertrag ist auf der anderen Seite nicht immer eine Garantie dafür, dass der zukünftige Franchisenehmer es mit einem seriösen Franchisegeber zu tun hat. Muster für handwerklich gute, ausgewogen klingende Franchiseverträge sind heutzutage leicht auf dem Markt erhältlich. Unseriöse Franchisegeber können sich solche Muster besorgen, sich in der Praxis dann aber nicht mehr an diese Verträge halten. Es kommt also bei der Prüfung des Vertrages, wie auch bei der Prüfung der wirtschaftlichen Eckdaten und allen übrigen Angaben darauf an, zu überprüfen, ob die Angaben sich in der Praxis auch bewahrheiten. Hierzu empfiehlt es sich, mit mehreren Franchisenehmern offene Gespräche ohne Aufsicht des Franchisegebers zu führen. Ein seriöser Franchisegeber wird diese Gespräche immer zulassen. Zeigt ein Franchisegeber Zurückhaltung bei der Übermittlung der Adressen der Franchisenehmer seines Systems oder will er die Gespräche nur unter seiner Aufsicht zulassen, so besteht zumindest die Gefahr, dass der Franchisegeber etwas zu verbergen hat. In einem solchen Fall erscheint besondere Vorsicht geboten und die Entscheidung für das Franchisesystem sollte noch einmal gut überdacht werden. Solange ein Franchisenehmerkandidat noch nicht vollständig überzeugt ist, sollte er sich nicht vorschnell in ein Abenteuer stürzen. Er sollte sich vor Augen halten, dass sich Schiller letztendlich für keine der beiden „lieblichen Bräute“ entschied, sondern für eine Dritte.

Auch das gibt es im Franchising:

FRAUENFITNESS

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

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DFV-Services

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Vorteile von Franchising? Der große Vorteil des Franchisings liegt in der Synergie beider Franchiseparteien: Franchising verbindet die Vorteile von großen Unternehmen (Marktmacht) mit denen von kleineren Unternehmen (Marktnähe). Der Franchisegeber ermöglicht Existenzgründern oder bestehenden Unternehmen die Übernahme und Umsetzung seines markterprobten Geschäftskonzeptes gegen Gebühr. Der Franchisenehmer profitiert von der etablierten Marke mit Schutzrechten, Einkaufsvorteilen, Schulungen und Dienstleistungen sowie Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen, in Marketing und PR. Dieses Know-how kann der Franchisenehmer als rechtlich selbstständiger Unternehmer an seinem Standort umsetzen. Dank des starken Partners an seiner Seite kann sich der Franchisenehmer ganz auf den Vertrieb vor Ort und auf seine Kunden konzentrieren. Der Franchisegeber ist für die Weiterentwicklung, Vermarktung und Kontrolle seines Betriebskonzeptes verantwortlich. Durch diese – erfolgsentscheidende – Aufgabenteilung zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber profitieren alle von den Erfahrungen der anderen.

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Wie viele Franchisesysteme gibt es in Deutschland? In Deutschland sind derzeit rund 950 Franchisesysteme auf dem Markt. Viele Systeme sind geprüfteMitglieder des DFV (siehe ab Seite 75).

Wie sind die Entwicklungschancen für Franchising in Deutschland? Die Stabilität des Franchisings hat dem Mittelstand gerade auch in den herausfordernden letzten Jahren Stärke verliehen. Darüber hinaus sind gute und professionelle Franchisesysteme ein Wachstumsmotor in wirtschaftlich guten Zeiten. Denn sie verfügen über ein profiliertes und sich eng an den Bedürfnissen des Kunden orientierenden Geschäftsmodell. Dadurch wird die Zugehörigkeit zu einem solchen Netzwerk ebenfalls immer attraktiver, sowohl für Existenzgründer, als auch für bestehende Unternehmen, die das Franchising noch nicht für sich nutzen.

Franchising – Unternehmertum ohne Risiko? Franchisegründer haben gute Erfolgsaussichten verglichen mit unabhängigen Gründern: Die

Ergebnisse der Studie „Franchising – Erfolgsgarant für Existenzgründungen?“ des Internationalen Centrums für Franchising und Cooperation (F&C) zeigt, dass Franchisenehmer in den ersten vier Jahren nach der Gründung deutlich seltener scheitern als Existenzgründer im Allgemeinen. Denn während sich unabhängige Existenzgründer den Zugang zur Kundschaft über mitunter kostenintensive Werbe- und Marketingmaßnahmen erarbeiten müssen, profitieren Franchisenehmer von Anfang an von der etablierten Marke und vom Marktanteil ihres Franchisesystems. Diese Grundvoraussetzungen erleichtern es, Kunden langfristig an sich zu binden, was sich wiederum positiv auf die Umsatzentwicklung auswirkt. Das durchdachte und am Markt erprobte Franchisekonzept reduziert also das Risiko für Unternehmer. Allerdings sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Erfolg auch wesentlich von der Persönlichkeit des Unternehmers abhängt. Eine realistische Selbsteinschätzung ist daher sehr wichtig, denn ohne ein solides finanzielles Polster, die Unterstützung der Familie, Spaß am selbständigen Unternehmertum und einem gewissen Organisationstalent kann ein Unternehmer kaum bestehen (vgl. Checkliste für Franchisenehmer, Seite 60).

DFV-Services

Was ist ein Franchisenehmer? Ein Franchisenehmer (auch Franchisepartner genannt) ist jemand, der sich einem Franchisesystem anschließt und das Geschäftskonzept des Franchisegebers selbstständig umsetzt.

Was ist ein Franchisegeber? Ein Franchisegeber ist der Initiator eines multiplizierbaren Geschäftskonzeptes, der Existenzgründern (Franchisenehmern) den Einstieg in das System gegen Gebühr ermöglicht.

Was ist ein MasterFranchisenehmer? Ein Master-Franchisenehmer (auch: Masterpartner) ist ein Franchisepartner, der im Ausland das Franchisesystem aufbaut. Der MasterFranchisenehmer wird in seinem Land selbst zum Franchisegeber und vergibt Franchisen. Dabei erhält er das Recht und die Verpflichtung, innerhalb eines ihm exklusiv überlassenen Territoriums weitere Franchisenehmer zu akquirieren und sie als Franchisegeber zu betreuen.

Sind Franchisenehmer Angestellte oder selbstständige Unternehmer? Franchisenehmer sind rechtlich selbstständige Unternehmer.

Ist jedes Geschäftskonzept franchisierbar? Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedes Geschäftskonzept franchisierbar. Die Leistungen des Franchisegebers müssen ein

geschlossenes Paket ergeben, dass sich vor allem auf den Bestand und die Entwicklung der besonderen Wettbewerbsvorteile von Produkt/ Dienstleistung bezieht. Grundsätzlich muss das Geschäftskonzept jedoch multiplizierbar sein. Ein Konzept zu multiplizieren bedeutet, es muss ‚einfach’ sein. Franchisierbare Leistungen (Produkte/Dienstleistungen und/oder Technologien) sollten über Immaterialgüterrechte wie eine Marke, ein Patent, ein Muster oder Modelle möglichst geschützt werden. Franchisierbare Geschäftskonzepte benötigen einen Markt, der aufnahmefähig ist. Das gilt nicht nur für den Kundenmarkt mit ausreichendem Volumen für eine größere Anzahl selbstständiger Partner. Das gilt gleichermaßen für die Möglichkeit, qualifizierte Franchisepartnerschaften mit geeigneten Franchisenehmern aufzubauen.

Wie finde ich das passende Franchisesystem? Ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Suche nach einem geeigneten Franchise-Unternehmen ist die gegenseitige „Chemie“. Geschäftskonzept, persönliche und fachliche Qualifikationen müssen miteinander harmonieren. Dabei kommt es besonders auf unternehmerische Eigenschaften und persönliches Engagement an. Mindestens ebenso wichtig ist das gegenseitige partnerschaftliche Vertrauen. Wer sich für ein Franchisesystem interessiert, sollte sich vorab bestmöglich informieren. Nur wer sich optimal mit dem Unternehmen identifizieren kann, vermag es auch erfolgreich zu vertreten (vgl. Checkliste für Franchisenehmer, Seite xx). Das DFV-Mitgliederverzeichnis hilft mit einer Kurzbeschreibung der Systeme und entsprechenden Kon-

Häufig gestellte Fragen

taktdaten bei der Suche. Wichtig ist, dass das Konzept tragfähig und erprobt sein sollte. Darüber hinaus sollte es deutliches Zukunftspotenzial mit Alleinstellungsmerkmalen und Wettbewerbsvorteilen besitzen und nicht nur einem kurzlebigen Trend folgen. (Die Kurzbeschreibungen der Vollmitglieder finden Sie auf den Seiten xx bis xx, das GesamtVerzeichnis der Voll- und Assoziierten Mitglieder ab Seite xx.)

Welche Voraussetzungen sollte ein Franchisenehmer mitbringen? Aufgrund der guten Ausbildungskonzepte in Franchisesystemen haben Interessenten unterschiedlichster Vorbildung gleiche Chancen. An selbstständige Unternehmer wird – auch innerhalb eines Franchisesystems – eine Reihe von Anforderungen gestellt. Wer diesen gewachsen ist, ist auf dem Weg zum erfolgreichen Franchisepartner einen guten Schritt näher: • Möchten Sie sich überwiegend auf Verkauf, Kundenbetreuung, Erschließung des regionalen Marktes und die Führung Ihrer Mitarbeiter konzentrieren? • Können Sie Menschen motivieren und führen? • Verfügen Sie über ausreichend kaufmännische und/oder fachliche Qualifikationen für die Selbstständigkeit? Sind Sie bereit, ständig dazuzulernen und sich in der Freizeit weiterzubilden? • Können Sie auf die volle Unterstützung Ihrer Familie bauen? • Können Sie gut im Team arbeiten und möchten Sie Ihre Ideen einbringen? • Können Sie sich vorstellen, im Rahmen eines Netzwerkes zu agieren und den einheitlichen Unternehmensauftritt loyal zu vertreten?

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

• Sind Sie bereit, mehr als 40 Stunden in der Woche zu arbeiten? • Reichen Ihre finanziellen Reserven, um bei Bedarf die ersten Monate zu überbrücken? • Verfügen Sie über ausreichend Selbstvertrauen, um eventuelle Rückschläge wegzustecken?

Welche Gebühren muss ein Franchisenehmer leisten? Eintritts-/Einstiegsgebühr Die Höhe der Eintrittsgebühren ist sehr unterschiedlich – manche Systeme erheben keine Eintrittsgebühren, haben dafür in der Regel allerdings höhere laufende Gebühren. Eintrittsgebühren ergeben sich aus den Vorleistungen des Franchisegebers wie • • • • •

• • • •

Entwicklung des Geschäftstyps Erprobung in Pilotbetrieben Dokumentation des Know-hows Image/Bekanntheitsgrad Aufbau-/Transferleistungen wie Suche/Auswahl der Franchisenehmer Standortanalysen Betriebsaufbau Erstschulung Unterstützung bei der Markteinführung

Laufende Gebühren Die Höhe der laufenden Gebühren – auch Franchisegebühr genannt – ist abhängig von den Leistungen, die der Franchisegeber dem Franchisenehmer bietet und errechnet sich in der Regel aus dem monatlichen Netto-Umsatz. Die laufenden Gebühren sollen die Vorleistungen amortisieren und werden gezahlt für die kontinuierliche Nutzung von • • • •

Know-how Training Markenschutz Werbemitteln

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• Kontinuierlicher Unternehmensberatung • Weiterentwicklung des Systems Neben der laufenden Gebühr können Franchisegeber auch Werbeumlagen berechnen. In diesem Fall empfiehlt es sich, nachzuprüfen, ob diese auch tatsächlich für überregionale Werbung und die allgemeine Marketingstrategie verwendet werden. Dabei haben Franchisenehmer gegenüber dem Franchisegeber Anspruch auf Rechnungsnachweis und Auskunftserteilung.

Wie hoch sind üblicherweise laufende Gebühren? Die laufenden Gebühren sollten sich im Rahmen von 1 bis 15 Prozent des Netto-Umsatzes halten. Sie sind abhängig von den Leistungen, die der Franchisegeber dem Franchisenehmer bietet.

Investitionssumme Die Gesamtinvestitionssumme ergibt sich aus der Eintrittsgebühr und den Investitionskosten für den Aufbau des Franchisebetriebs mit Ladenbau, Geschäftsausstattung, Warengrundstock, etc.

Wer hilft bei der Finanzierung? Eine Existenzgründung im Franchising, die gute unternehmerische Idee erfolgreich umzusetzen, erfordert meist eine solide Eigenkapitalausstattung. Diese Ausstattung erlaubt dem Existenzgründer die Möglichkeit, Chancen wahrzunehmen und vorhersehbaren und/oder unvorhergesehenen Herausforderungen gelassen zu begegnen. Das notwendige Eigenkapital berechnet sich prozentual aus dem Investitionsbedarf und bildet die Basis für das erste Gespräch mit dem Finanzinstitut. Existenzgründer wenden sich einfach an ihre

„Hausbank“, die kompetent weiterhilft. Häufig verfügen FranchiseUnternehmen auch über Kontakte zu Banken oder können ein Kreditinstitut zur Finanzierung empfehlen. Interessenten sollten bei einer Finanzierungsanfrage verschiedene Kreditinstitute aufsuchen und nach einer Einbindung von Eigenkapitalhilfe, ERP-Darlehen, Bürgschaftsbanken, Beteiligungsgesellschaften, Förderprogrammen etc. fragen. Ein kompetenter Berater kann umfassend informieren und eine maßgeschneiderte Finanzierung anbieten.

Gibt es MusterFranchiseverträge? In der Literatur lassen sich MusterFranchiseverträge finden, jedes System hat jedoch ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Vertragswerk. Deshalb ist es ratsam, immer einen spezialisierten Rechtsanwalt bei der Erstellung und Optimierung der Verträge hinzuzuziehen. Sie können sich z. B. an die im DFV als Assoziierte Experten gelisteten Rechtsanwälte wenden, die sich im komplexen Rechtsgebiet Franchising auskennen. Jeder Franchisevertrag sollte folgende Bestandteile aufweisen: (siehe auch: „Der Franchisevertrag“, Seite 22 ff. und Checkliste Franchisevertrag S. 62 f.) • Die dem Franchisegeber eingeräumten Rechte; • Die dem einzelnen Franchisenehmer eingeräumten Rechte; • Die dem einzelnen Franchisenehmer zur Verfügung zu stellenden Waren und/oder Dienstleistungen (soweit eine Bezugspflicht vereinbart wurde); • Pflichten des Franchisegebers; • Pflichten des einzelnen Franchisenehmers;

DFV-Services

Häufig gestellte Fragen

Auch das gibt es im Franchising:

BAUMÄRKTE

• Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Franchisenehmers; • Die befristete Vertragsdauer sollte es dem Franchisenehmer ermöglichen, seine Anfangsinvestitionen zu amortisieren und Gewinn zu erzielen; • Grundlagen für eine eventuelle Verlängerung des Vertrages; • Bedingungen, die den Franchisenehmern den Verkauf des Franchisegeschäfts oder die Übertragungsrechte ermöglichen und/oder Vorkaufsrechte des Franchisegebers aufzeigen; • Bestimmungen, die sich auf den Gebrauch des Firmennamens, der Marke, des Ladenschilds, des Logos oder anderer besonderer Identifikationsmerkmale des Franchisegebers beziehen; • Rechte des Franchisegebers, das Franchisesystem an veränderte Verhältnisse anzupassen; • Regelungen über die Beendigung des Vertrags; • Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen und immateriellen Eigentums des Franchisegebers oder eines anderen Inhabers nach Vertragsende; • Belehrung über das Widerrufsrecht, falls eine Bezugspflicht besteht.

Was bedeutet die vorvertragliche Aufklärungspflicht? Läuft der Kontakt zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer auf den Abschluss eines Vertrags hinaus bzw. liegt ein ähnlicher geschäftlicher Kontakt vor, ist der Franchisegeber verpflichtet, eine vorvertragliche Aufklärung zu leisten. Das zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer entstandene Vertrauensverhältnis verpflichtet den Franchisegeber in besonderem Maße, dem Franchisenehmer die für die spätere Zusammenarbeit erheblichen Informationen wahrheitsgemäß offenzulegen. Zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht zählen wahrheitsgemäße Informationen u.a. über: • Ergebnisse und Erfahrungen bestehender Franchisebetriebe • Leistungen der Systemzentrale • Investitionssummen (Mindestkapital, Verhältnis zum Fremdkapital) • Notwendiger Arbeitseinsatz des Franchisenehmers • Durchschnittlicher Jahresumsatz der Franchisenehmer oder Pilotbetriebe • Eine realistische Rentabilitätsvorschau, basierend auf richtigen

und nachvollziehbaren Angaben/ Zahlen • Angaben zum Franchisegeberbetrieb (Firmenname und Sitz des Franchisegeberbetriebs, Beginn, wirtschaftliche Entwicklung etc.) • Namen, Geschäftsadressen und –telefonnummern von anderen Franchisepartnern des Systems. Im Falle einer Verletzung der Aufklärungs- und Informationspflicht kann der Grundsatz über das Verschulden vor Vertragsabschluss („culpa in contrahendo“) des Zivilrechts vor Gericht angewandt werden. Daher ist es ratsam, die vorvertragliche Aufklärung von beiden Franchisepartnern (dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer) zu dokumentieren und einer entsprechenden Erklärung zu unterzeichnen (siehe auch: „Der Franchisevertrag“, Seite xx ff.).

Was ist ein FranchiseHandbuch? Ein Franchise-Handbuch ist die schriftliche Dokumentation des gesamten Know-hows des Franchisegebers zur Weitergabe an den Franchisenehmer mit dem Ziel der erfolgreichen Umsetzung des Geschäftskonzeptes.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Checkliste für Franchisenehmer

Franchise-Unternehmen bieten Gründern vielfältige Vorteile. Bevor Sie sich aber entscheiden und den Vertrag unterzeichnen, sollten Sie das Franchisesystem und das Geschäftskonzept sorgfältig überprüfen und sich bestmöglich über den Franchisegeber informieren. Jeder erfolgs- und partnerschaftlich orientierte Franchisegeber wird Ihnen gern Informationen über sich und sein Unternehmen geben. Denn Transparenz steht für Franchisesysteme an oberster Stelle. Das sind die wichtigsten Fragen, die Sie mit dem zukünftigen Franchisegeber klären sollten.

Ist das Franchisepaket „hieb und stichfest“? • Passen Idee, Produkt/Dienstleistungen, Franchisegeber und das System zu mir? • Ist Berufserfahrung und/oder Branchenkenntnis erforderlich? • Welche Schulungen erhalten Sie vor und nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit? • Steht der Franchisegeber mit Rat und Tat zur Seite? • Unterstützt der Franchisegeber mit kompletter Betriebsvorbereitung die schlüsselfertige Übergabe? • Welche laufenden Serviceleistungen werden geboten? • Sind Werbung und Verkaufsförderung effizient? • Ist im Vertrag verbrieft, was versprochen wird? • Weist der Franchisegeber die Eintragung von gewerblichen Schutzrechten (Marke, Warenzeichen, Dienstleistungsmarke, Wort-/Bildzeichen etc.) nach?

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• Existiert ein umfangreiches Handbuch zur Betriebsführung? • Gibt es im System institutionalisierte FranchisenehmerGremien (Beiräte, Erfahrungsaustauschgruppen, Ausschüsse etc.)? • Wie lange haben Sie Zeit, den Franchisevertrag vor Ihrer Unterschrift zu prüfen?

Welche Vorteile und Stärken hat das System am Markt, im Verkauf und Einkauf? • Wie sind die Produkte/Dienstleistungen am Markt positioniert? • Haben die Produkte/Dienstleistungen prägnante Alleinstellungsmerkmale? • Sind diese geschützt? • Gibt es rechtliche Verbote/Hindernisse? • Gibt es eine Bezugspflicht? Zu 100 Prozent? • Welche Preisvorschriften gibt es?

Situation des Franchisegebers? • Wie lange ist der Franchisegeber im Geschäft/am Markt? • Wie erfahren ist das Management? • Wie steht es mit dem Kapital und den persönlichen Verhältnissen und dem Firmenimage? • Wie viele Franchisenehmer hat das System? • Wie lange sind die Franchisenehmer bereits tätig? • Ist der Franchisegeber Mitglied im Deutschen Franchise-Verband? • Hat der Franchisegeber den DFVSystem-Check absolviert? • Gibt es einen Pilotbetrieb? • Legt der Franchisegeber Partnerlisten offen und ermöglicht Kontakt zu seinen Franchisenehmern? • Führt der Franchisegeber regelmäßig Franchisenehmer-Zufriedenheitsanalysen durch und ermöglicht er Ihnen Einblick in die Ergebnisse?

DFV-Services

• Worin bestehen die Wettbewerbsvorteile des Konzepts, werden sie nachgewiesen?

Stimmt das Zahlenwerk? • Was werde ich verdienen? • Wie kann der Erfolgsnachweis erbracht werden? • Sind alle Kosten enthalten, auch die kalkulatorischen? • Wie lange ist die Anlaufzeit/ Durststrecke? • Was ist in den Eintritts- und laufenden Gebühren enthalten? • Was ist extra zu zahlen (z. B. Werbegebühren)? • Ist in der Investitionsaufstellung auch Reservekapital enthalten? • Werden die Zahlen des Pilotbetriebes offen gelegt?

• Werden Marktdaten zur Verfügung gestellt? • Welchen Beitrag stellt der Franchisegeber selbst • nachweislich für Werbung zur Verfügung?

Standort und Finanzierung • Ist der Franchisegeber Standortspezialist oder hat er Zugriff auf Experten? • Hilft er bei der Lokalbeschaffung? • Gibt es ein Rücktrittsrecht? • Stimmt das Verhältnis von Miete und Umsatz? • Erhalte ich Finanzierungsmittel der öffentlichen Hand? • Welche laufenden Serviceleistungen werden vom Franchisegeber geboten?

Checkliste für Franchisenehmer

• Hat der Franchisegeber ein Finanzierungsmodell?

Wichtige weitere Vertragspunkte • Ist das Franchise-Angebot eine Hauptexistenz oder eher ein Nebenerwerb? • Wird Gebietsschutz gewährt? • Bekomme ich weitere FranchiseOptionen angeboten? • Wie sind die Kündigungsgründe/fristen? • Wie steht es um die Veräußerungsmöglichkeiten? • Gibt es eine Konkurrenzklausel? • Wie lang ist die Vertragsdauer? • Gibt es die Möglichkeiten der Vertragsverlängerung? • Wie und wo werden Streitigkeiten geregelt?

Unsere Franchisemanagerin freut sich von Ihnen zur hören!

kingdom of sports Franchise GmbH Konsul-Smidt-Str. 14 28217 Bremen

Telefon: 0421 69 10 65 119 E-Mail: [email protected] 61 www.kingdom-of-sports.de

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Der Franchisevertrag Checkliste für Franchisenehmer

s ist soweit: Sie sind bereit, sich mit einem starken Partner an Ihrer Seite als Franchisenehmer selbstständig zu machen. Dann ist es an der Zeit, sich dem Vertraglichen zuzuwenden. Mit dem folgenden Fragenkatalog zum Franchisevertrag bietet Ihnen der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) eine hilfreiche Unterstützung. Wenn Sie die folgenden Fragen überwiegend mit »Ja« beantworten, sind Sie einer Selbstständigkeit als Franchisenehmer einen wichtigen Schritt näher. Beachten Sie allerdings, dass die Fragen nur ergänzend herangezogen werden sollten. Entscheidend bleibt eine Beratung durch einen versierten und im Franchising erfahrenen Rechtsanwalt. Bei der Suche nach den passenden Ansprechpartnern hilft Ihnen der DFV gerne weiter.

in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Das zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer entstandene Vertrauensverhältnis verpflichtet den Franchisegeber in besonderem Maße, dem Franchisenehmer alle erheblichen Informationen für die spätere Zusammenarbeit wahrheitsgemäß offenzulegen. Dabei muss allerdings gesehen werden, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Franchisegeber nicht Existenzgründungsberater des Franchisenehmers ist, und dass der Franchisenehmer als selbständiger Unternehmer auch unternehmerisches Risiko zu tragen hat. Zur Vertiefung der Materie empfiehlt es sich, die DFV-Richtlinie »Vorvertragliche Aufklärungspflichten« auf S. 65 heranzuziehen.

Franchisevertrag Vorvertragliche Aufklärung Läuft der Kontakt zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer auf den Abschluss eines Franchisevertrages hinaus bzw. liegt ein ähnlicher geschäftlicher Kontakt vor, ist der Franchisegeber verpflichtet, vorvertragliche Aufklärung zu leisten. Die vorvertragliche Aufklärung ist

Auch das gibt es im Franchising:

HANDWERK

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Jeder Franchisevertrag wird auf das jeweilige Franchisesystem zugeschnitten. Es gibt aber bestimmte Regelungen, die in allen Franchiseverträgen enthalten sein sollten. Dabei dürfen die Bestimmungen des Franchisevertrages zum einen den Franchisenehmer nicht unangemessen benachteiligen und müssen zum anderen klar und verständlich formuliert sein, um dem Transparenzgebot zu genügen. Diese Themenbereiche werden in der Regel bei der Abfassung von Franchiseverträgen von Bedeutung sein. Wobei zu beachten ist, dass nicht alle Bereiche zwingender Bestandteil der Verträge sein müssen, sondern es auf das jeweilige Franchisesystem ankommt (bspw. verfügen manche Systeme nicht über Geschäftslokale oder schalten keine überregionale Werbung).

DFV-Services

Präambel • Sind die Grundlagen des Franchisesystems benannt (Charakteristika des Systems und Unternehmensphilosophie)?

Gegenstand der Franchise/Vertragsgegenstand • Werden die Leistungen des Franchisegeber benannt? • Werden die gewerblichen Schutzrechte des Franchisesystems (Marke/Domain) benannt und als Kopie beigefügt?

Vertragsgebiet/ Geschäftslokal • Wenn ein Gebietsschutz vereinbart wird: Sind die Grenzen (durch z. B. Gebietskarte oder Postleitzahl) genau festgelegt? • Gibt es Unterstützung von Seiten des Franchisegebers bei der Standortauswahl? • Ist im Franchisevertrag geregelt, wer Pächter des Geschäftslokals sein soll? • Falls das Geschäftslokal vom Franchisegeber gemietet wird, sind Franchisevertrag und Unterpachtvertrag aufeinander abgestimmt (z.B. Laufzeit, Kündigungsgründe)?

Pflichten des Franchisegebers • Sind die Pflichten des Franchisegebers aufgelistet? • Gibt es ein Franchise-Handbuch – dokumentiert dies das Knowhow des Franchisesystems und lässt insgesamt erkennen, wie Sie Ihr Franchise-Outlet betreiben können? • Hat sich der Franchisegeber zur ständigen Weiterentwicklung des franchisespezifischen

Know-hows und der Handbücher verpflichtet? • Werden Schulungsmaßnahmen (Erstschulung, laufende Schulungen) durchgeführt?

Wareneinkauf / -verkauf bei Bezugsverpflichtung • Besteht die Möglichkeit Vertragsprodukte, die nicht vom Franchisegeber oder dem vom Franchisegeber benannten Lieferanten angeboten werden, zu kaufen? • Besteht auch die Möglichkeit, frei gewählte Diversifikationsprodukte im geringen Umfang (bis zu 20%) abzusetzen? • Ist der Umfang der Bezugsbindung im Franchisevertrag oder im Anlageverzeichnis zum Franchisevertrag konkretisiert? • Haben Sie den Eindruck, dass die Einkaufskonditionen des Franchisegebers im Vergleich mit denen auf dem Markt, wettbewerbsfähiger sind?

Pflichten des Franchisenehmers / Zahlungsverpflichtung • Sind die Pflichten des Franchisenehmers aufgelistet? • Handelt der Franchisenehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung? • Ist in dem Franchisevertrag ausdrücklich geregelt, dass dem Franchisenehmer gegenüber den Endabnehmern die Preisbildungsfreiheit zusteht? • Besitzt der Franchisenehmer die Möglichkeit, eigenständige Personalentscheidungen zu treffen? • Sind die vom Franchisenehmer zu zahlenden Gebühren (z. B. Eintrittsgebühr, Franchisegebühr, Werbe- oder Marketinggebühr) vertraglich festgelegt?

Der Franchisevertrag

• Gibt es die Bestimmung, zu wann die Gebühren zur Zahlung fällig sind? • Sind die Gebühren angemessen, d. h. stehen diese in einem angemessenem und ausgewogenem Verhältnis zum Know-how und den Systemeingliederungsleistungen sowie im Franchisevertrag festgelegten laufenden Leistungen des Franchisegebers? • Haben Sie darauf geachtet, dass es keine unangemessene Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen gibt?

Werbung • Wird eine monatliche Werbegebühr verlangt und wird diese zweckbestimmt verwandt? • Ist die Verteilung der Werbeaktivitäten und der Kosten geregelt? • Gibt es Vorlagen und Vorgaben (bspw. für Druck und Layout) für regionale Werbung? • Gibt es überregionale Werbung?

Vertragsdauer und Kündigung • Gibt es eine Vertragslaufzeit? • Amortisiert sich das investierte Kapital innerhalb der Vertragsdauer? • Enthält der Franchisevertrag eine Verlängerungsoption? • Sieht der Franchisevertrag neben dem Recht zur ordentlichen Kündigung auch eine fristlose Kündigung des Franchisevertrages für beide Parteien vor? • Wird auf Seiten des Franchisegebers davon abgesehen, Mindestumsätze vom Franchisenehmer zu verlangen?

Beendigung des Franchisevertrages • Haben Sie darauf geachtet, dass die Verjährungsregeln nicht von

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist abweichen? • Werden nach Vertragsbeendigung gegenseitige Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist miteinander aufgerechnet? • Gibt es ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, falls ja, gibt es eine Entschädigungsregelung? • Sieht der Franchisevertrag eine Regelung zur Übertragbarkeit im Todesfall / bei dauerhafter Geschäftsunfähigkeit vor?

Regelung bei Streitigkeiten • Gibt es eine Gerichtsstandsvereinbarung? • Wird bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Mediation oder Ähnliches als Mittel der außergerichtlichen Streitschlichtung vorgeschaltet? • Ist eine außergerichtliche Schlichtung grundsätzlich vorgesehen?

Grundsätzliches • Befindet sich der Gerichtsstand in Deutschland? • Werden Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten entschieden? • Gibt es ein Schiedsgericht/Mediationsverfahren?

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• Ist der Vertrag in deutscher Sprache verfasst?

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung • Sind Name und Anschrift des Franchisegebers in der Widerrufsbelehrung angegeben? • Enthält die Widerrufsbelehrung den Hinweis, dass der Widerruf innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erklären ist und keiner Begründung bedarf? • Ist in der Widerrufsbelehrung festgehalten, dass zur Wahrung der Widerrufsfrist für die Erklärung des Widerrufs die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt?

Fragen für beide Vertragsparteien Die nun folgenden Fragen sind nicht nur für Sie als angehender Franchisenehmer, sondern auch für den Franchisegeber von Relevanz und sollten gemeinsam geklärt werden. Hier können die Antworten unterschiedlich ausfallen. Rückschlüsse auf eine positive, wie negative Bewertung des Franchisesystems sind nicht möglich. Lediglich in der Art und Ausgestaltung der Widerrufbe-

lehrung sind Besonderheiten zu beachten. • Stellt der Abschluss des Franchisevertrages für Sie als Existenzgründer den ersten Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit dar? • Falls Sie Existenzgründer sind: Enthält der von Ihnen abzuschließende Franchisevertrag eine Bezugsbindung (vertraglich vereinbarte Verpflichtung des Franchisenehmers, die bezugsgebundenen Produkte oder Dienstleistungen ausschließlich beim Franchisegeber zu beziehen) im Hinblick auf die Produkte des Franchisesystems oder aber Materialien für die von Ihnen zu erbringenden Dienstleistungen? • Falls eine solche Bezugsbindung besteht: Liegen die Investitionen, die Sie auf der Grundlage des Franchisevertrages zu tätigen haben, über oder unter EUR 75.000? • Besteht eine Bezugsbindung und liegen die Investitionen unter EUR 75.000: Erhalten Sie als Franchisenehmer eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht (ein befristetes Widerrufsrecht des Franchisenehmers kann sich aufgrund von Verbraucherschutzbestimmungen (§§ 355 BGB ff.) ergeben)?

DFV-Services

Vorvertragliche Aufklärungspflichten

Vorvertragliche Aufklärungspflichten Richtlinien des Deutschen Franchise-Verbandes e. V.

ährend andere Staaten (in Europa: Belgien, Frankreich, Italien, Schweden und Spanien) durch sogenannte disclosure-Regelungen den Umfang der Aufklärungspflichten des Franchisegebers gesetzlich festgeschrieben haben, beruht die Verpflichtung zur vorvertraglichen Aufklärung in Deutschland auf dem Gedanken von Treu und Glauben und der darauf beruhenden obergerichtlichen Rechtsprechung. Danach entsteht bereits durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das den Partner zur Sorgfalt und damit zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht verpflichtet, bei deren Verletzung er unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss (»culpa in contrahendo«) haftet. Die Pflicht zur vorvertraglichen Aufklärung beginnt in dem Augenblick, in dem der Franchisegeber mit dem potenziellen Franchisenehmer das erste Mal zu Vertragsverhandlungen in Kontakt tritt und ihm das Franchisesystem im Einzelnen darstellt. Dies kann z. B. durch eine Zeitungsanzeige, durch Informationsmaterial oder durch einen Messeauftritt geschehen, soweit diese der Vorbereitung von Vertragsverhandlungen dienen. Der Franchisegeber trägt die Beweislast dafür, dass er den Franchisenehmer richtig und vollständig über das Franchisesystem informiert hat. Verstöße gegen die vorvertragliche Aufklärungspflicht führen zu einem Schadenersatzanspruch des Franchisenehmers. Schadenersatzansprüche sind nicht nur gegen den Franchisegeber möglich, sondern auch gegen Dritte, sofern diese in besonderem Maße Vertrauen im Rahmen der Vertragsverhandlungen in Anspruch genommen haben und dadurch diese oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst haben. Insbesondere Geschäftsführer von Franchisegebern, die in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, können Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sein. Neben Schadenersatzansprüchen kommt die Rückgängigmachung eines Vertrages in Betracht, soweit dessen Anpassung an die veränderten Umstände nicht möglich ist. Denkbar ist auch die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Auch das gibt es im Franchising:

BACKSHOPS

Die European Franchise Federation (EFF) betont die Notwendigkeit dieses Franchisenehmer-Schutzes einer umfassenden vorvertraglichen Aufklärung seit mehr als zehn Jahren. Der Europäische Verhaltenskodex für Franchisevereinbarungen sieht unter Ziffer 3.3 vor, dass jeder Franchisegeber verpflichtet ist, dem Franchisenehmer die Informationen, die das Franchiseverhältnis betreffen, komplett und schriftlich offen zu legen, und zwar innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Unterzeichnung von bindenden Abmachungen, d. h. dem Abschluss eines Vor- oder eines Franchisevertrages.

Richtlinien zur vorvertraglichen Aufklärung Vor diesem Hintergrund und unter Zugrundelegung der deutschen Rechtsprechung hat der DFV die Richtlinien zur vorvertraglichen Aufklärung aufgestellt. Den Migliedern sowie Anwärtern des Deutschen Franchise-Verbandes e. V. wird empfohlen, diese Richtlinien bei Vertragsverhandlungen zu beachten und anzuwenden. 

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Leitsätze der vorvertraglichen Aufklärung 1. Bereits in der Phase der Vertragsanbahnung und der auf den Abschluss des Franchisevertrages in dessen Rahmen die Parteien wechselseitig im besonderen Maße zur Offenlegung der für die spätere Zusammenarbeit erheblichen Informationen gegenüber dem anderen Teil verpflichtet sind. 2. Franchisegeber, die Existenzgründer als Franchisenehmer werben, unterliegen besonders hohen Anforderungen an die vorvertragliche Aufklärungspflicht, auch wenn ein solcher Existenzgründer mit Abschluss des Franchisevertrages die Rechtstellung eines Unternehmers begründet. 3. Der Franchisegeber ist zur Offenlegung und Erläuterung der Erfolgsaussichten der Konzeption sowie zur Angabe von wahrheitsgemäßen Zahlen und Informationen über den voraussichtlichen Arbeits- und Kapitaleinsatz des Franchisenehmers verpflichtet. 4. Der Franchisegeber muss eine auf den bisherigen Erfahrungen von Franchisebetrieben bzw. Pilotbetrieben beruhende Kalkulationsgrundlage liefern und den Franchisenehmer-Interessenten in die Lage versetzen, die erforderlichen Aufwendungen, den Zeitraum der Anfangsverluste und die Chancen der Gewinnrealisierung eigenverantwortlich beurteilen zu können. Der Franchisenehmer muss auf Grund dieser Informationen die mit dem Abschluss des Franchisevertrages verbundenen Risiken aber auch unternehmerischen Chancen selbst einschätzen können.

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5. Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer-Interessenten vor Unterzeichnung von bindenden Abmachungen nicht nur Einblick in das Handbuch gewähren, sondern diesem auch das Handbuch zur Prüfung in den Räumen des Franchisegebers zur Verfügung stellen. 6. Der Franchisenehmer-Interessent muss die Möglichkeit haben, den Franchisevertrag sowie die weiteren Unterlagen (mit Ausnahme des Handbuchs) in einem angemessenen Zeitraum von mindestens 10 Tagen vor Vertragsunterzeichnung zu überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen zu lassen. 7. Alle Informationen müssen richtig, unmissverständlich und vollständig sein. 8. Die Offenlegung der Information muss schriftlich oder in anderer dokumentierter Form in deutscher Sprache erfolgen. 9. Der Franchisenehmer seinerseits muss den Franchisegeber richtig und vollständig über seine Aus- und Weiterbildung, seinen beruflichen Werdegang und seine Qualifikation und etwaiges Eigenkapital unterrichten.

Einzelkriterien der vorvertraglichen Aufklärung Mit der folgenden beispielhaften Aufzählung möchten wir Ihnen Anhaltspunkte an die Hand geben, welche Informationen bzw. Unterlagen Sie zukünftigen Franchisepartnern vor Vertragsschluss zukommen lassen sollten bzw. von diesem zu erwarten haben. 1. Informationen über das Franchisekonzept • Firmenname und Sitz des Franchisegebers

• Geschäftstätigkeit des Franchisegebers • Zeitpunkt der Gründung des Franchisegebers/ des Franchisesystems • Handelsregisterauszuge bzw. Gewerbeanmeldung • Anzahl der firmeneigenen Betriebe/Franchise- Outlets • Zeitpunkt des Beginns mit Franchising/ Eröffnung Pilotbetrieb • Anzahl der Franchisenehmer • die Namen, Geschäftsadressen und Geschäftstelefonnummern von Franchisenehmern des Franchisegebers in Deutschland • Fluktuationsrate • Auskunft über einen in den letzten fünf Jahren in dem betreffenden Vertragsgebiet des Interessenten vor Ablauf des Vertrages ausgeschiedenen Franchisenehmer • Eventuelle internationale Erfahrungen 2. Informationen über die mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Personen der Systemzentrale • Vorstand bzw. Geschäftsführer • evtl. Leiter der Franchise-Abteilung • Ansprechpartner für Franchisenehmer (Name, Position, Zuständigkeit) 3. Franchise-Angebot • Standort, Inhaber, Dauer des Pilotprojektes(wenn angebracht) • Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Pilotprojekt • (wenn angebracht) • Leistungen der Systemzentrale • Gewerbliche Schutzrechte des Franchisegebers • Marketingkonzept des Franchisegebers • Franchisegebühren • Erforderliche spezielle Vorbildung des Franchisenehmers • Angaben über den erforderlichen Kapitalbedarf des Franchisenehmers

DFV-Services

Vorvertragliche Aufklärungspflichten

• Genereller Arbeitseinsatz des Franchisenehmers (wenn angebracht) • Betriebswirtschaftliche Kennzahlen über vergleichbare Franchise-Outlets des Systems • Lieferantenrückvergütungssysteme

5. Rentenversicherungspflicht von Franchisenehmer • Voraussetzung einer Rentenversicherungspflicht gem. § 2 IX SGB VI • Vermeidungsstrategien

4. Kriterien für den Franchisenehmer zur • Aufstellung einer Rentabilitäts- und Liquiditätsrechnung • Ausarbeitung einer Standortanalyse

7. Bankreferenzen • Name und Anschrift der Bank • Bankverbindung

6. Franchisevertrag/Franchisehandbuch (zuzüglich aller standardisierten Anlagen)

8. Angaben über Mitgliedschaften in Verbänden/sonstige Mitgliedschaften

• Anschriften und Aufgaben der Verbände • Dauer der Mitgliedschaft • Status • sonstige Mitgliedschaften (z. B. Einkaufsverband) 9. Angaben über andere Vertriebswege der Franchiseprodukte oder Dienstleistungen • Filialen, Großhandel, Fachhandel, Versand, Strukturvertrieb, Internetvertrieb etc. • Firmenkunden- bzw. Großkundenbelieferung durch den Franchisegeber

ERFOLGREICH SELBSTSTÄNDIG MIT GENUSS Deutschlands führender Anbieter für Premium-Tee bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr eigenes Teefachgeschäft zu führen. Weitere Infos: www.teegschwendner.de/franchise

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Deutscher Franchise-Verband e.V. – Aufgaben und Ziele

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. ist der Spitzenverband der deutschen Franchisewirtschaft. Zur Hauptaufgabe des DFV zählt es, die Interessen der Franchisewirtschaft auf wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene zu vertreten. Hierzu bestehen enge Kontakte zu den entsprechenden Bundesministerien – vor allem dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – zum Deutschen Bundestag, zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag, zur Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Rentenversicherung Bund sowie zu anderen Verbänden, mit denen der DFV in einer großen Netzwerkgemeinschaft verbunden ist. Als Partner der Gründerwoche Deutschland, einer vom BMWi initiierten Aktionswoche rund um Unternehmertum und Existenzgründung, nimmt der DFV mit verschiedensten Aktionen und Veranstaltungen eine wichtige Rolle ein. Ein weiteres wichtiges Ziel des DFV ist es, den Bekanntheitsgrad und das Image des Franchisings in Deutschland nachhaltig und positiv zu fördern und die Finanzierung von Franchisenehmern und -gebern sicherzustellen. Auf internationaler Ebene profitiert der Verband vom intensiven Erfahrungsaustausch mit dem World Franchise Council (WFC).

Der DFV-Ethikkodex als Grundlage für seriöses Franchising Eine Grundlage der Verbandsarbeit ist der DFV-Ethikkodex. Dieser ist auf Basis des mit der EU-Kommission abgestimmten Verhaltenskodex der European Franchise Federation (EFF) entstanden. Der DFV-Ethikkodex definiert verbindlich die Spielregeln für kooperative, selbstständige Unternehmen im professionellen Franchising und benennt Rechte und Pflichten von Franchisegebern und

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-nehmern. Auf diese Weise wird die einheitliche Erscheinungsweise im Franchising ermöglicht. Franchisegeber, die DFV-Mitglied werden wollen, unterliegen einer strengen Aufnahmeordnung und müssen belegen, dass sie gemäß dem DFV-Ethikkodex agieren und handeln. Auf diese Weise wahrt der DFV seine Funktion als Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchisewirtschaft.

Der DFV-System-Check: Geprüfte Qualität Der DFV-System-Check ist ein weiteres, wichtiges Qualitätskriterium und maßgebliches Kennzeichen eines ordentlichen Verbandsmitglieds: Franchise-Unternehmen, die eine Vollmitgliedschaft anstreben, müssen den DFV-System-Check erfolgreich absolvieren. Eine regelmäßige Überprüfung alle drei Jahre garantiert zudem die dauerhafte Qualität des Systems. Die Überprüfung der Franchise-Unternehmen wird durch eine unabhängige Bewertungsgesellschaft unter wissenschaftlicher Aufsicht des Internationalen Centrum für Franchising und Cooperation (F&C) durchgeführt. Der Systemcheck beinhaltet unter anderem die Prüfung des Franchisevertrages, des Franchisehandbuches sowie der Strategie und des Managements. Ein weiterer, wesentlicher Aspekt der Überprüfung: das positive Abschneiden der Franchisenehmer-Zufriedenheit. Erst wenn alle Elemente des System-Checks erfüllt sind, erhalten Franchisesysteme das Qualitätssiegel, das als „TÜV“ des Franchisings gilt.

DFV-Services

Deutscher Franchise-Verband e.V. – Aufgaben und Ziele

Professionalität in der Aus- und Weiterbildung Im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Franchising nimmt der DFV maßgeblichen Einfluss auf die beiden einzigen Programme mit anerkannten Abschluss: Seit 2006 gibt es Franchise Campus in Weilburg die erste Franchise-Manager-Ausbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt mit Schwerpunkt Franchising. Die zweijährige Vollzeit-Ausbildung richtet sich an Personen, die ein Fachstudium amit betriebswirtschaftlichen Abschluss absolvieren wollen. Seit Ende 2011 hat der DFV über das ihm angeschlossene Deutsche Franchise-Institut zudem einen bundesweit einzigartigen IHK-Zertifikatslehrgang initiiert. Dieser richtet sich an Fachkräfte in den Franchisezentralen. Der berufsbegleitende Kurs besteht aus mehreren Modulen und umfasst 160 Lehrgangsstunden. Die Teilnehmer lernen dabei alle wichtigen Inhalte für eine berufliche Zukunft in diesem Wirtschaftszweig. Lesen Sie hierzu mehr auf S. XX

Auch das gibt es im Franchising:

GASTRONOMIE

tend im Franchising tätig sind. Sie stützen und fördern die Arbeit sowie die Ziele des Verbandes und wirken bei ihren Mandanten auf die Umsetzung und Einhaltung der DFV-Qualitätsstandards und Verbandsregeln hin.

Aktivitäten des DFV Verbandspublikationen informieren über wirtschaftliche und rechtlich relevante Aspekte des Franchisings

Mitgliedschaft Dem Deutschen Franchise-Verband e.V. gehören derzeit rund 280 Mitglieder an. Interessierten Franchise-Unternehmen stehen zwei unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft zur Verfügung: Für die Vollmitgliedschaft müssen Franchisegeber mindestens zwei Jahre erfolgreich am Markt tätig sein und mindestens zwei Franchisenehmer vertraglich gebunden haben. Hauptkennzeichen einer Vollmitgliedschaft ist die erfolgreiche Absolvierung des DFV-SystemChecks. Die Anwartschaft (Assoziierte Mitgliedschaft) ist die Vorstufe zur Vollmitgliedschaft, quasi eine Junior-Mitgliedschaft. Sie richtet sich vor allem an junge und kleine Franchisesysteme, die weniger als zwei Jahre am Markt aktiv sind und/oder maximal zwei vertraglich gebundene Franchisenehmer haben. Franchise-Unternehmen, die die Anwartschaft beantragen, müssen vor Aufnahme eine juristische Prüfung des Franchisevertrages sowie eine Einsichtnahme in das Franchisehandbuch ermöglichen. Anwärter verfügen über kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und dürfen das Mitgliedslogo des DFV nicht für Werbezwecke oder zur Qualitätsdokumentation nutzen. Ziel ist es, nach einer dauerhaften Etablierung am Markt, Vollmitglied im DFV zu werden. Assoziierte Experten sind Rechtsanwälte und/oder Unternehmensberater, die mindestens drei Jahren bera-

• Umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Beratung in franchisespezifischen Fragen • Informationsmaterialien, Checklisten, regelmäßige Blog-, Newsletter- und Twitterbeiträge, Intranet • Organisation des Erfahrungsaustausches innerhalb der Franchisewirtschaft • Förderung öffentlicher Finanzierungshilfen für Franchisenehmer und -geber; Kooperationen mit Kreditinstituten (z.B. mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. – VDB und dem Deutschen Sparkassen und Giroverband e.V. – DSGV) dienen der finanziellen Förderung von Existenzgründungen • Unterstützung bei der Gewinnung von Franchisenehmern • Rechtsdatenbank • Ombudsmann- und Mediationsverfahren • Kurator des Internationalen Centrums für Franchising und Cooperation (F&C) zur wissenschaftliche Begleitung des Franchisings in Deutschland

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Veranstaltungen

Organisation

Franchise-Forum mit der Vergabe der DFV-Franchise Awards, jährliche Tagung der deutschen Franchisewirtschaft

Die ordentliche Jahres-Mitglieder-Versammlung wählt jeweils für drei Jahre den Vorstand des DFV. Dieser besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Die Ausschüsse des Verbandes beschäftigen sich regelmäßig mit aktuellen Fachfragen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Qualität und Ethik, der Ausschuss Internationales sowie der Ausschuss für Marketing, PR und Social Media.

• Teilnahme an Gründermessen, Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammern sowie der Arbeitsagenturen • Tagungen, Workshops, Fortbildungen und regionale „Round-tables“, die den Erfahrungsaustausch fördern • Weiterbildungsprogramme (verbandsintern und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Franchise-Institut) • Teilnahme an nationalen und internationalen Branchenmessen

Dem Vorstand des DFV gehören an: Dr. h. c. Dieter Fröhlich (Musikschule Fröhlich) – Präsident Holger Blaufuß (McDonald‘s) – Vize-Präsident Jürgen Dawo (Town & Country) Carsten Gerlach (Joey‘s Pizza Service) Kai Enders (Engel & Völkers) Matthias H. Lehner (Bodystreet) Dr. Walther Skaupy † und Prof. h. c. Manfred Maus – Ehrenpräsidenten

FISCH SUCHT UNTERNEHMER W E R D E N S I E U N S E R F R A N C H I S E PA R T N E R

Christopher Zillig ist mit NORDSEE aufgewachsen. Noch vor seinem Ausbildungsstart zum Systemgastronomen hatte er bei NORDSEE als Aushilfe gearbeitet und ist seit 2012 Franchisepartner in Berlin. Er leitet dort mittlerweile zwei Restaurants. Seine Devise lautet: „Unternehmer kommt von unternehmen“ – und das trifft auf den unermüdlichen Christopher Zillig definitiv zu. Er gehört zu denen, die selbst anpacken und ist mit dieser Einstellung als Franchisepartner bei NORDSEE genau richtig. Christopher Zillig, Fr a nC h ise pa rt n e r s e i t 2 012

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jETzT BEwERBEN: w w w. n o r d s e e . c o m /f r a n c h i s e

DFV-Services

DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer

DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer

Mit diesem Preis werden seit 2014 Franchisepartner aus Mitgliedsunternehmen des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. ausgezeichnet. Diese haben erfolgreich einen Franchisebetrieb gegründet, außerordentliche Leistungen erzielt und ihr eigenes Franchisenetzwerk dadurch positiv beeinflusst. Die Preisträger der letzten zwei Jahre überzeugten vor allem mit ihren Businessplänen und herausragenden wirtschaftlichen Erfolgen in der Anfangsphase. Gewonnen haben den Award bisher folgende Franchisenehmer:

2014: Die ISOTEC®-Partner Volker Kortholt und Ralf Stutz von Abdichtungstechnik Kortholt & Stutz GbR aus Dreieich

2015: Rico Tischer mit seinem Küche&Co-Betrieb aus Pforzheim

Der DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer wird jedes Jahr im Januar vom Deutschen Franchise-Verband e.V. ausgeschrieben und beim Franchise-Forum im Mai verliehen. Die Bewerbungen können entweder von der Franchisezentrale oder von den Franchisepartnern selbst eingereicht werden.

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Wir wachsen. Wachsen Sie mit.

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Werden Sie Franchise-Partner von KFC. Wer wir sind: 19.000 KFC Restaurants in 120 Ländern sprechen für sich: KFC ist eine Marke mit nachhaltigem Wachstum. In Deutschland sind in den nächsten Jahren noch viele weitere neue Restaurants geplant. Und schon das Nächste könnte Ihres sein.

Foto: Marc Neuhaus

Wir suchen: begeisterungsfähige Unternehmertypen mit hoher Dienstleistungsorientierung und/oder Berufserfahrung in der Gastronomie sowie ideralerweise Personalführungskenntnisse.

Interessiert? [email protected] YUM! Restaurants International Ltd. & Co. KG 72 Wanheimer Straße 49, 40472 Düsseldorf

Fax: +49 (0)211 4222 – 1080 Mehr Infos finden Sie unter www.kfc.de/franchise

Wir machen Sie fit für den Fitnessmarkt der Zukunft: Elektromuskelstimulation. Elektromuskelstimulation (EMS) „rockt“ die Fitnessszene und ist derzeit ihr dynamischstes Segment. Ergreifen Sie diese einmalige Chance! Als Franchisepartner des Systems, das durch sein optimiertes Mikrostudio-Konzept klarer Marktführer im deutschsprachigen Raum ist, mit bereits über 230 Standorten! Kein anderes EMS-Franchisesystem kann Ihnen vom Start weg so viel Erfahrung und Unterstützung bieten: bei Standortsuche, Mietverträgen, Finanzierung, Mitarbeitergewinnung, Mitarbeiterschulung, im kaufmännischen Bereich, im Marketing und im Internet. Kurz gesagt: der erfolgreichste Weg zum eigenen EMS-Studio. Noch warten auf der Landkarte viele „weiße“ Flecken auf entschlossene Einsteiger (Fitness-Background nicht nötig). Besuchen Sie uns im Internet unter: www.bodystreet.com

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Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Abacus Nachhilfeinstitut Franchise GmbH Schöngeisinger Straße 6 82256 Fürstenfeldbruck Telefon +49-8141-36370-0 Fax +49-8141-3637099

ACADEMY Holding AG Schwieberdinger Straße 60 71636 Ludwigsburg Telefon +49-7141-9346-0 Fax +49-7141-9346-69 www.academy-fahrschulen.de

Accor Hospitality Germany GmbH Hanns-Schwindt-Straße 2 81829 München Telefon +49-89-63002-0 Fax +49-89-63002-80332

www.abacus-franchisezentrale.de

Ansprechpartner:

www.abacus-nachhilfe.de

Michael Zirn

www.accorhotels-group.com/en/

Telefon +49-7141-9346-60

franchise-and-management.html

Ansprechpartner: Philip Müller [email protected]

Gründungsjahr: 1992 Franchisesystem seit: 1994 Anzahl der Franchisepartner (D): 83 Einstiegsgebühr: 20.000 € Laufende Gebühren: 7 % vom Bruttoumsatz

„Abacus Nachhilfeinstitut – für Schüler und Franchisepartner eine erfolgreiche Dienstleistung“ Seit über 20 Jahren ist ABACUS am Markt tätig. ABACUS-Nachhilfe bietet ausschließlich Einzelnachhilfe beim Schüler zu Hause an. Dies beinhaltet viele Vorteile für Schüler und Eltern. Aber auch den Institutsleitern erwachsen aus der häuslichen ABACUS-Einzelnachhilfe Vorteile. Es ist nicht nötig, Unterrichtsräume anzumieten, da der Förderunterricht von erfahrenen Nachhilfelehrern zu Hause beim Schüler durchgeführt wird. Aktuell existieren 103 ABACUS-Nachhilfeinstitute, davon 83 in Deutschland, vier in Österreich, fünf in der Schweiz, acht in den Niederlanden, eines in Ita-

[email protected]

www.accorhotels.com

Ansprechpartner:

Gründungsjahr: 1996

Volkmar Pfaff

Franchisesystem seit: 1999

Yannick Wagner

Anzahl der Franchisepartner (D): 161 (280 Betriebsstellen)

Einstiegsgebühr: 1.500 € Laufende Gebühren: 250 € / Mon. Investitionssumme §: 5.000 € (bei Neugründung ca. 25.000 – 50.000 €)

Einstiegsvoraussetzungen: Besitz der Fahrschulerlaubnis gem. Fahrlehrergesetz (FahrlG)

[email protected]

Gründungsjahr: 1975 Franchisesystem seit: 1995 Anzahl der Franchisepartner (D): 140 Einstiegsgebühr: 300 – 500 € pro Zimmer je nach Marke, nach Standort

Laufende Gebühren: 4,5 – 5,5 % vom Nettologis- / Gesamtumsatz

Werbegebühr: Marketingfee 1,5 – 2 %; DistribuDie ACADEMY Holding AG ist der Branchen-

tionfee je nach Marke 0,6 – 1,1 % vom Netto-

partner Nr. 1 auf dem Fahrschulmarkt in

logis-Umsatz; Variable Direkter Tars Umsatz

Deutschland. Die ACADEMY Fahrschulen sind

1,8 – 2,0 % / Indirekter Tars Umsatz: 2,25 – 3,15 %

der größte Verbund von selbstständigen Fahr-

Investitionssumme §: 5 – 30 Mio. €

schulen in der Bundesrepublik. Einzigartig ist

Notwendiges Eigenkapital: ca. 30 %

die Bandbreite der Dienstleistungsangebote der ACADEMY-Unternehmensgruppe. Die Angebote gehen von der Fahrlehreraus- und Fortbildung über die klassische Unternehmensberatung, das Factoring und bis hin zu einem umfassenden Unternehmenskonzept. Das ACADEMY-Partnerkonzept ist jung, innovativ, erfolgreich und bewährt.

AccorHotels – eine Unternehmensgruppe, die für vollendete Gastlichkeit steht unter der Einhaltung des vorbehaltlosen Versprechens: Feel Welcome. In 92 Ländern kümmern sich in 3.800 Hotels über 180.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihre Gäste. Der aus zwei Einheiten bestehende Konzern stellt seine doppelte Kom-

lien, eines in Luxemburg und eines in Frank-

petenz als Hotelbetreiber und Franchisegeber

reich. Neben dem kompletten Know-how-

(HotelServices) wie auch als Eigentümer und

Transfer und einem in der Praxis sehr erfolgrei-

Investor (HotelInvest) in den Dienst seiner

chen Marketingkonzept profitieren die ABA-

Kunden und Partner. Die Gruppe verfügt über

CUS-Franchisepartner auch von den Synergieef-

eine leistungsfähige digitale Struktur, u.a. das

fekten eines erfolgreichen Systems.

Buchungsportal accorhotels.com, und das Treueprogramm Le Club AccorHotels. In Deutschland ist AccorHotels mit rund 340 Hotels der Marken Sofitel, Pullman, MGallery, Novotel, Novotel Suites, Mercure, Adagio, ibis, ibis Styles, ibis budget und Adagio access vertreten. Gesellschaftliches Engagement, solidarisches Verhalten und nachhaltiges Wirtschaften ist für das Unternehmen wesentlicher Teil der Unternehmenskultur und wird im Rahmen des Programms PLANET 21 umgesetzt.

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Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG Wallenrodstraße 3 91126 Schwabach Telefon +49-9122-831-0 Fax +49-9122-831-259 www.apollo.de

Ansprechpartner: Jürgen Borgemeister Telefon +49-9122-831-345 [email protected]

Gründungsjahr: 1972 Franchisesystem seit: 1989 Anzahl der Franchisepartner (D): 240 Einstiegsqualifizierung: abgeschlossene Ausbildung als Augenoptikermeister

Einstiegsgebühr: 8.000 € Laufende Gebühren: 6,5 – 10 % Werbegebühr: 6 % Investitionssumme §: 200.000 – 250.000 €

arko GmbH Dr.-Hermann-Lindrath-Straße 28 23812 Wahlstedt Telefon +49-4554-906-0 Fax +49-4554-906-125 www.arko.de www.gluecklichmacherei.de

Ansprechpartner: Dorle Haßforth Telefon +49-4554-906-215 [email protected]

DFV-zertifizierte Unternehmen betreibt in Deutschland mehr als 800 AugenoptikGeschäfte – davon mehr als 240 mit Franchisepartnern – und bietet seinen Franchisepartnern attraktive Konditionen für eine Selbstständigkeit unter dem Dach einer erfolgreichen Marke, mit dem Ziel einer langfristigen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Voraussetzung für potenzielle Franchisepartner ist im Regelfall die bestandene Meisterprüfung im AugenoptikerHandwerk.

04103 Leipzig Telefon +49-341-651-2633 Fax +49-341-651-7095 www.asl-franchise.de www.asl-europaweit.com

Ansprechpartner: Cornelia Rössel Telefon +49-341-651-7092 [email protected]

Franchisesystem seit: 1972

Cornelia Glaß

Anzahl der Franchisepartner (D): 48

Telefon +49-341-2560-3822

Einstiegsqualifizierung: kaufmännische

[email protected]

Ausbildung

Gründungsjahr: 1993

Einstiegsgebühr: 11.000 € Laufende Gebühren: 4,5 % vom Nettoumsatz Investitionssumme §: 75.000 – 125.000 € für Einrichtung und Einbauten

Notwendiges Eigenkapital: 25 % der

Apollo-Optik gehört zu einem der weltweit führenden Optik-Konzerne, der Grand Vision

Inselstraße 26

Gründungsjahr: 1948

Investitionssumme

Gruppe mit Filialen in über 40 Ländern. Das

ASL – Alles Saubere Leistung GmbH

„Wir suchen innovative Franchisepartner/-innen!“ Willkommen in der Glücklichmacherei! Es gibt viele gute Gründe für einen Einstieg in die Selbständigkeit mit der arko GmbH mit Sitz in Norddeutschland. Als Confiserie-Spezialist stehen wir für langjährige Kaffee-Kompetenz und ein herausragendes Sortiment in Premiumqualität. Täglich überzeugen wir in rund 200 Filialen und Franchisegeschäften sowie 3500 Depotstandorten im Lebensmitteleinzelhandel mit einem einzigartigen Produktportfolio und unserem individuellen Service. Nutzen Sie Ihre Chance und werden Sie Teil eines dynamischen, unternehmerisch denkenden Teams. Arbeiten Sie mit uns am gemeinsamen Ziel, Aufgaben und tägliche Herausforderungen zum Erfolg zu führen. Als sympathische Verkaufspersönlichkeit verstehen Sie es, jeden Tag das Einkaufserlebnis unserer anspruchsvollen Kunden mit Ihrer kompetenten Ausstrahlung und unseren exquisiten Produkten zu versüßen.

Franchisesystem seit: 2003 Anzahl der Franchisepartner (D): 30 Einstiegsgebühr: 4.000 – 15.000 € (gebietsabhängig)

Investitionssumme §: keine pauschale Aussage möglich

ASL – das sind 3 Buchstaben die für Attraktivität, Seriosität und Leistung stehen und das bereits seit über 22 Jahren. Mit über 850 Mitarbeitern und ca. 14.500 Kunden gehört ASL zu den Marktführern in Deutschland im Dienstleistungsbereich für private Haushalte. Die Stärke besteht darin nur einen Ansprechpartner für viele Dienstleistungen zu haben. Es wird ein Rundum-Service für Haus und Garten angeboten: mit Hauswirtschaftshilfen, Kinder-, Senioren- und Tierbetreuern sowie Hausmeisterdiensten. Sie werden ASL als ein innovatives Franchise-Unternehmen kennen lernen. Wir erläutern Ihnen ausführlich unsere Produkte und Dienstleistungen, unser Marktumfeld mit der Marketing- und Vertriebsstrategie und unsere Zukunftsperspektiven. Ihnen, unserem zukünftigen Franchise-Partner, geben wir so einen aussagefähigen Einblick in unser etabliertes Franchise-System. Es soll es Ihnen Motivation und Instrument sein; zum Aufbau Ihres eigenen Unternehmens.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

AUTOMEISTER GmbH Röhrstraße 7 64372 Ober-Ramstadt Telefon +49-6154-639-0 Fax +49-6154-639-166 www.automeister.de

Ansprechpartner: Jörg Dölicke Telefon +49-6154-639-212 Fax +49-6154-639-29212 [email protected]

Gründungsjahr: 1993 Franchisesystem seit: 1993 Anzahl der Franchisepartner (D): 113 Laufende Gebühren: 375 € / Mon. Investitionssumme §: aufgrund unterschiedlicher Startbedingungen der Franchisenehmer keine pauschale Aussage möglich

AUTOMEISTER ist die freie Servicemarke für Autohäuser und kompetente freie Werkstätten. Für Sie als Kfz-Profi heißt das, dass Sie als AUTOMEISTER in Zeiten mit steigendem Wettbewerbsdruck, sinkendem Marktpotential und rasanter technologischer Entwicklung einen starken Partner an Ihrer Seite haben. Und dass, ohne sich in die Abhängigkeit eines Teilegroßhändlers zu begeben. Ob Sie ein Autohaus mit Markenvertrag haben, oder eine Alternative zum Herstellervertrag suchen oder eine markenunabhängige Werkstatt betreiben: Als Partner von AUTOMEISTER sichern Sie Ihre Existenz. Sie erhalten einen unverwechselbaren Auftritt und können sich so von Ihren Wettbewerbern differenzieren. Für alle betrieblichen Bereiche haben Sie einen Ansprechpartner in Ihrer AUTOMEISTER-Systemzentrale. Dabei behalten Sie Ihre Freiheit, denn Sie bleiben, was Sie sein wollen: selbstständiger Unternehmer.

BabyOne Franchise- und Systemzentrale GmbH Willy-Brandt-Weg 39 48155 Münster Telefon +49-251-7887-0 Fax +49-251-7887-50 www.babyone.de

Ansprechpartner: Wilhelm Weischer [email protected]

Gründungsjahr: 1988 Franchisesystem seit: 1992 Anzahl der Franchisepartner (D, A): 27 Einstiegsgebühr: 10.000 € Laufende Gebühren: 3 % vom Nettoumsatz Werbegebühr: 2 % vom Nettoumsatz Investitionssumme §: 430.000 € – 500.000 € Notwendiges Eigenkapital: 75.000 €

„Die Welt der Allerkleinsten ist für uns das Größte!“ BabyOne ist Deutschlands größte Fachmarkt-

Theodorstraße 42 – 90, Haus 3 22761 Hamburg Telefon +49-40-866257-800 Fax +49-40-866257-900 www.back-factory.de

Ansprechpartner: BACK-FACTORY Franchise-Zentrale Telefon +49-40-866257-880 [email protected]

Gründungsjahr: 2002 Franchisesystem seit: August 2002 Einstiegsgebühr: 2.900 € Laufende Gebühren: 4 % vom mtl. Nettoumsatz Werbegebühr: 0,5 % vom mtl. Nettoumsatz Investitionssumme §: ab 250.000 €, je nach Ladenobjekt

Notwendiges Eigenkapital: min. 30.000 €

Als Snack-Profi ist BACK-FACTORY bundesweit mit rund 100 Standorten am Markt aktiv. Von Beginn an setzen wir bei der Expansion auch auf Franchise-Partner, die selbstständig ihren

kette für Baby- und Kleinkindbedarf. Als famil-

lokalen Markt unter dem Markendach von

iengeführtes Franchise-Unternehmen expand-

BACK-FACTORY erobern. Seit 2009 haben wir

iert BabyOne erfolgreich seit mehr als 25 Jahren.

uns vom „Bäcker zum Snacker“ erfolgreich wei-

Zum Marktführer gehören insgesamt

terentwickelt. Dabei setzen wir auf Innovatio-

88 Fachmärkte in Deutschland und Österreich.

nen aus dem Gastro- und Snack-Bereich, um

Der erste Fachmarkt wurde 1988 in Freuden-

zukunftsorientiert Markt- und Umsatzpotenzi-

berg bei Siegen eröffnet. Seit 1992 expandiert

ale zu nutzen. 95 Prozent des Umsatzes haben

BabyOne via Franchising. Für das weitere Wach-

wir im Jahr 2015 mit herzhaften und süßen

stum werden Franchise-Partner gesucht, die

Snacks sowie Kaffeespezialitäten und kalten

neben einer kaufmännischen Ausbildung und

Getränken erlöst. Im Gastronomie-Segment

unternehmerischem Engagement ein Eigenkap-

Quickservice zählt BACK-FACTORY zu den Top

ital von rund 75.000 € mitbringen. Die Basis des

20 Unternehmen. Unser Snack-Konzept wird

Erfolgs bildet ein ausgewogenes Konzept: kom-

auf Flächen von bis zu 1.000 qm realisiert – in

petente Beratung, Kundenorientierung, quali-

hochfrequenten 1A-Innenstadtlagen sowie an

tativ hochwertige Markenartikel, Eigenmarken,

Knotenpunkten öffentlicher Verkehrsmittel.

sowie preisaktive Produkte und eine verkehrs-

Hinter BACK-FACTORY steht die Großbäckerei

günstige Lage außerhalb der überfüllten Innen-

Harry-Brot GmbH, die in zehnter Generation in

städte. Durch die Zentrale werden die Partner

Familienbesitz geführt wird und einer der größ-

so umfassend unterstützt, dass diese sich ganz

ten deutschen Backwarenhersteller ist.

auf das Verkaufen konzentrieren können. Hinzu kommen regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen, die aktuelles Know-how vermitteln.

78

BACKFACTORY GmbH

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

BackWerk Management GmbH Limbecker Straße 25 – 37 , (Eingang Schwarze Horn) 45127 Essen Telefon +49-201-20189-0

Bären Company GmbH Holzmattenstraße 22

Leineweberstraße 33

79336 Herbolzheim

31191 Groß Lobke (Algermissen)

Telefon +49-7643-801-64

Telefon +49-5126-970-0

Fax +49-7643-801-21

Fax +49-5126-970-97

www.baeren-company.de

www.franchisepartner.de

Fax +49-201-20189-200

Ansprechpartner:

www.back-werk.com

Jan Wahnschaff

Ansprechpartner: Nicole Mohrlüder Agnes Pazmandi [email protected]

Gründungsjahr: 2001 Franchisesystem seit: 2003 Anzahl der Franchisepartner (D): über 220 Einstiegsgebühr: 3.600 € Investitionssumme §: ca. 100.000 – 300.000 € Notwendiges Eigenkapital: min. 30.000 € (je nach Ladentyp)

BackWerk ist Erfinder der SB-Bäckereien und Brot, Brötchen, Snacks und Getränke werden laufend frisch zubereitet. In Selbstbedienung werden diese zu günstigen Preisen an den Kunden abgegeben. Das BackWerk-Sortiment umfasst rund 100 Artikel. Neben dem Preis gehören zur BackWerk-Philosophie die Qualität, die Frische, die Hygiene sowie ein kundenorientierter Service. In der deutschen Franchisewirtschaft ist BackWerk nach nur wenigen Unternehmensjahren fest etabliert. So erhielt BackWerk 2011 den Franchise-Geber-Preis und rangiert im impulse Ranking 2011 auf dem ersten Platz der 100 besten Franchisesysteme Deutschlands. In den Jahren 2013, 2014 und 2015 ist BackWerk dreimal in Folge Händler des Jahres in der Kategorie Brot-Backwaren. Fachliche Kenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung, um sich mit einem BackWerk selbstständig zu machen. Weitere Informationen und erfolgreiche Franchisepartner finden Sie unter

Ansprechpartner: Hannah-Lara Bendix

[email protected]

Telefon +49-5126-970-11

Gründungsjahr: 2003 Franchisesystem seit: 2003 Anzahl der Franchisepartner (D): 13 Einstiegsgebühr: 5.000 €

Jan Steggewentz Telefon +49-5126-970-16 [email protected]

Gründungsjahr: 1977

Investitionssumme §: ca. 40.000 €

Franchisesystem seit: 1999

Notwendiges Eigenkapital: ca. 15.000 €

Anzahl der Outlets (D, NL): 32 Einstiegsgebühr: 6.135 €

„Bären Company – Fruchtgummi vom Feinsten“

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz Investitionssumme §: 135.000 € Notwendiges Eigenkapital: min. 30.000 €

In den derzeit 24 Shops, die als FruchtgummiFachgeschäfte in ganz Deutschland zu finden

das führende Franchisesystem dieser Branche.

www.barrique.de

Mobil +49-162-2743230

Laufende Gebühren: 5,5 % vom Nettoumsatz (je nach Ladentyp)

Barrique GmbH

sind, wird das breite Sortiment im attraktiven Rahmen direkt erlebbar. Die gezielt gewählten Standorte in Fußgängerzonen, Einkaufszentren und Bahnhöfen von Großstädten oder Städten mit hohem Tourismusanteil garantieren eine hohe Besucherfrequenz zu allen Jahreszeiten. Die Bären Company wächst. Das Bären Company-Franchisekonzept bietet ein großes Maß an Originalität, mit der die Shops eine neue Nische besetzen können. Das Sortiment umfasst über 100 Artikel Premium-Fruchtgummi, die in eigener Produktion in Herbolzheim (in der Nähe von Freiburg) hergestellt werden. Hinzu kommen Geschenkartikel in ungefähr der gleichen Größenordnung, die die Bären Company Shops zur attraktiven Anlaufzone für die Kunden machen. Franchisepartner und geschultes Fachpersonal setzen das Erfolgskonzept vor Ort um. Existenzgründung mit einem seit über zehn Jahren bewährten Franchisesystem mit geringen Investitionen.

Mit einer großen Auswahl an edlen Weinen, losen Destillaten, feinen Essigen und Ölen und einem breiten Angebot an Feinkostprodukten präsentieren sich die Barrique-Geschäfte am Markt. Barrique steht für eine kompetente und herzliche Kundenberatung. Zahlreiche Verkostungsmöglichkeiten und ein umfassendes Service-Angebot vervollständigen ein Einkaufserlebnis der besonderen Art. Der verantwortungsvolle Umgang mit Franchise-Partnern, Mitarbeitern und der Umwelt ist uns genauso wichtig, wie die konsequente Weiterentwicklung des Geschäftskonzepts. Dazu zählt auch die umfassende Unterstützung der Partner, durch den zentralen Einkauf, eine ausgereifte Logistik, regelmäßige Schulungen, und effektive Marketingmaßnahmen. Wir laden Sie ein, an einem unserer Informationsgespräche teilzunehmen und freuen uns darauf, Ihnen unser Unternehmen persönlich vorzustellen. Liebe zum Genuss und Spaß am Umgang mit Menschen sind Voraussetzung um ein BarriqueGeschäft erfolgreich zu führen.

www.back-werk.com.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

BLUME 2000 Blumen-Handelsgesellschaft mbH

BoConcept Germany GmbH

Bodystreet GmbH

Vennhauser Allee 280

An der Steinernen Brücke 1

40627 Düsseldorf

85757 Karlsfeld bei München

Telefon +49-211-929676-0

Telefon +49-89-4522415-0

Gutenbergring 53

Fax +49-211-929676-49

Fax +49-89-4522415-29

22848 Norderstedt

www.boconcept.de

www.bodystreet.com

Telefon +49-40-52868-110 Fax +49-40-52868-100

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

www.blume2000.de

Hinrich Cordts

Alex Schön

[email protected]

Telefon +49-89-4522415-28

Ansprechpartner: Axel Bierbaum

Gründungsjahr: 1952

[email protected]

Anzahl der Franchisepartner (D): 18 (32 Stores)

Gründungsjahr: 1974 Franchisesystem seit: 1991 Anzahl der Franchisepartner (D): 30 Einstiegsqualifizierung: Leidenschaft für

Einstiegsgebühr: 25.000 €

Gründungsjahr: 2007

Investitionssumme §: 300.000 – 600.000 €

Anzahl der Franchisepartner (D): 151

Notwendiges Eigenkapital: min. 100.000 €

BoConcept steht für individuelle Designmöbel,

Laufende Gebühren: max. 15 %, abhängig von

die aus frei kombinierbaren Modulen zusam-

Investitionssumme §: 40.000 € bestehend aus: sicherheit

Notwendiges Eigenkapital: min. 20.000 €

(198 Standorte)

Anzahl der Franchisepartner (A, CH): A: 15

Einstiegsgebühr: 20.000 €

20.000 € Einstiegsgebühr und 20.000 € Waren-

[email protected]

Werbegebühr: 2 % vom Umsatz / Mon.

Blumen und Pflanzen, kfm. Grundkenntnisse

den Rahmenbedingungen der Filiale

Verena Fink Telefon +49-89-4522415-20

mengestellt werden. Die Kollektion richtet sich an Menschen, die Wert auf Design und ein urbanes Lebensgefühl legen. Als BoConcept Franchisepartner sind Sie Teil eines bewährten

(21 Standorte), CH: 1 (1 Standort)

Einstiegsgebühr: 14.900 € Laufende Gebühren: 7,5 % Werbegebühr: 2 % Investitionssumme §: 85.000 € Notwendiges Eigenkapital: 15.000 €

und zertifizierten Konzepts mit einem erfahrenen und soliden Franchisegeber. Die Zielgruppe ist klar definiert und wird mit einem dynami-

„Einzigartiges Konzept auf drei Säulen“

BLUME 2000 ist bundesweit der einzige Filialist

schen Sortiment bedient, das Design und Funk-

mit überregionaler Bedeutung im Blumen-/

tionalität mit individuellen Gestaltungsmög-

Nach intensiver Pilotphase machte Bodystreet

Pflanzenhandel. Unser Filialkonzept: bunt und

lichkeiten und einem exzellenten Preis-Leis-

2009 sein Fitnesskonzept zum Franchisemodell. Seine Erfolgsfaktoren: 1. die kostensparende

prächtig, frisch und sauber. Das System ist klar

tungs-Verhältnis vereint. Speziell in Deutsch-

und erfolgreich: Schnittblumen, Blüh- und

land steht Ihnen eine Länderorganisation zur

Betriebsform „Mikrostudio“, 2. die innovative

Topfpflanzen in Selbstbedienung sowie floristi-

Seite, die Sie aktiv und kontinuierlich mit ent-

Technologie Elektromuskelstimulation (EMS),

sche Dienstleistungen. Die stets frische Ware

sprechendem Support in den Bereichen Buch-

3. Top-Support durch die Franchisezentrale.

steht in den rund 200 Filialen im Vordergrund.

haltung, Controlling, Marketing, IT und Ver-

Niedrige Investitionen, eine effiziente Trai-

Ausgewählte Non-Flower-Artikel ergänzen das

trieb unterstützt. Werden Sie Teil des BoCon-

ningsmethode und überlegtes Franchising

Sortiment. Einer der Erfolgsbausteine sind die

cept Erfolgs: Heute gibt es mehr als 250 BoCon-

haben Bodystreet zum europäischen Marktfüh-

Franchisepartner, welche vorwiegend beste-

cept Brand Stores weltweit. Weitere Informati-

rer bei EMS-Mikrostudios gemacht. Herzstück

hende Filialen übernehmen und überdurch-

onen finden Sie auf www.boconcept.de.

ist die Bodystreet-Methode: Leichte Stromim-

schnittliche Wachstumsraten aufweisen. Als

pulse aktivieren die Muskulatur und erhöhen

Unternehmer vor Ort gestaltet der Franchise-

den Trainingseffekt; wissenschaftliche Studien,

partner mit hohem Engagement und Eigeniniti-

z.B. der Deutschen Sporthochschule Köln,

ative seinen Geschäftserfolg. Wir bieten Kon-

haben die hohe Wirksamkeit wiederholt nach-

zepte für Einkauf, Vertrieb, EDV, Logistik sowie

gewiesen. Franchisepartner starten in einen

Werbung und schulen die Franchisepartner in

nachfragestarken Markt: Rund 35.000 Kunden

den relevanten Themengebieten rund um die

trainieren heute bei Bodystreet – und täglich

Führung Ihres Standortes.

werden es mehr. Die persönliche Betreuung und das einzigartige Flair erzeugen starke Kundenbindung und sprechen auch Menschen an, die klassische Fitnessstudios meiden.

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Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Burgerfahrbrik Franchise Holding UG

CAP

city-map Internetmarketing AG

Humboldtstraße 40

Schiffertorsstraße 2

64658 Fürth

21682 Stade

Telefon +49-6253-238068

Telefon +49-4141-7894-0

www.burgerfahrbrik.de

Fax +49-4141-7894-22

www.burger-truck.com

www.franchise.city-map.de

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Niklas Geißler

Sabrina Abbenseth

[email protected]

Uwe Albrecht

Gründungsjahr: 2013 Franchisesystem seit: 2013

[email protected]

Gründungsjahr: 1997

Anzahl der Franchisepartner (D): 4

Franchisesystem seit: 1998

Einstiegsgebühr: 12.500 €

Anzahl der Franchisepartner (D): über 75

Laufende Gebühren: 1.500 € / Mon.

Einstiegsgebühr: 3.800 €

Investitionssumme §: 50.000 – 150.000 €

Laufende Gebühren: nach Umsatz

Notwendiges Eigenkapital: 50.000 € Food Truck, 80.000 € bei Delivery Store

Internetagenturen gibt es viele. Agenturen für Interneterfolg gibt es nur von city-map – und

BURGERFAHRBRIK – what else? Die BURGERFAHRBRIK, gegründet im Jahr 2013 durch Niklas Geißler, der zuvor erfolgreicher Franchisenehmer eines Delivery-Systems war, steht für einen partnerschaftlichen Umgang und faire Vertragskonditionen. Hier erhalten Sie eine beispielhafte Unterstützung, angefangen von der Möglichkeit eines Probearbeitens über die Begleitung bei der Standortsuche, Hilfe beim Ausbau ihres Stores & des Food Trucks und einem regelmäßigen Dialog während der gesamten Vertragslaufzeit. Attraktive Einstiegs- und Lizenzgebühren sollen unseren Partnern ein gesundes und nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Nach dem erfolgreichen Start unserer Store’s in Mannheim und Berlin und unserem Food Truck´s in Hessen und NRW freuen wir uns auf weitere Neueröffnungen. Unser dritter Burger Food Truck geht im Sommer 2016 an den Start. Ihr Wunschstandort könnte der nächste sein – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

eine davon könnte bald Ihre sein. Wir haben ein zukunftsweisendes Franchisekonzept entwickelt, das vom Deutschen Franchise-Verband e.V. zertifiziert wurde. city-map bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich attraktiv und optimal im Internet zu positionieren, um ihre Kundenzielgruppe direkt anzusprechen. Firmen werden selektierbar nach Branchen und / oder Orten auf einem zentralen, eigens entwickelten Kartensystem angezeigt und ebenso wie Informationen über Sehenswürdigkeiten werden die entsprechenden Standorte anhand von Geo-Koordinaten in der Karte dargestellt. Auf störende Bannerwerbung und Pop-ups wird dabei verzichtet. Niedrige Kosten zu Beginn der Partnerschaft erleichtern Existenzgründern den Einstieg in die Selbstständigkeit. Auch können Sie city-map zunächst als zweites Standbein betreiben. Bereits tätige Agenturen können Ihr bestehendes Angebot mit city-map optimal erweitern. Werden auch Sie erfolgreich mit city-map und informieren Sie sich jetzt!

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

cleanpark GmbH

clever fit GmbH

Coffee Fellows GmbH Feringastraße 12a

Friedrich-List-Straße 4

Augsburger Straße 52

71364 Winnenden

86899 Landsberg

85774 Unterföhring

Telefon +49-7195-903205-0

Telefon +49-8191-30526-00

Telefon +49-89-6899979-0

Fax +49-7195-903205-1

Fax +49-8191-30526-6

Fax +49-89-6899979-99

www.cleanpark.de

www.clever-fit.com

www.coffee-fellows.de

www.clever-fit-franchise.com

www.coffee-fellows.de/franchise

Rene Svoboda

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

[email protected]

Erik Nocht

Dr. Stefan Tewes

Ansprechpartner:

Gründungsjahr: 1986 Franchisesystem seit: 1986 Anzahl der Franchisepartner (D): 180

Telefon +49-8191-30526-07

[email protected]

[email protected]

Sven Ernst

Gründungsjahr: 2004

[email protected]

Gründungsjahr: 1999

(220 Anlagen)

Franchisesystem seit: 2007

Laufende Gebühren: 37 € pro Waschplatz und

Anzahl der Franchisepartner (D): über 150

Franchisesystem seit: 2003

Mon. (abnehmend, je mehr Waschplätze betrie-

Einstiegsgebühr: 9.990 € plus 3.490 € Vor-

Anzahl der Franchisepartner (D): 26

ben werden)

vertragsgebühr

Einstiegsgebühr: 15.000 € Franchiseeintritts-

Werbegebühr: 2 % vom Nettoumsatz

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz,

gebühr; 5.000 € Pachteintrittsgebühr

Investitionssumme §: 60.000 – 350.000 €

Das cleanpark Franchise-System existiert seit 1986 und betreut derzeit circa 220 SB-Fahrzeugwaschanlagen im gesamten Bundesgebiet. Als

min. 1.200 € / Mon.

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz

Werbegebühr: 500 € / Mon.

Werbegebühr: 2 % vom Nettoumsatz

Investitionssumme §: ca. 680.000 €

Investitionssumme §: 100.000 – 300.000 €

Notwendiges Eigenkapital: 60.000 € plus Schu-

Notwendiges Eigenkapital: 50.000 € für

lungsgebühr

Franchise; 25.000 € für Pacht

Partner einer 100%igen KÄRCHER-Tochter erhalten Sie modernste Reinigungstechnik aus dem

clever fit wurde Anfang 2007 von Geschäftsfüh-

Hause KÄRCHER. Die Leistungen des Fran-

rer Alfred Enzensberger gegründet. Der Pre-

chise-Systems reichen von der Eröffnungs- und

mium-Fitness-Discounter ist mit bundesweit

Folgewerbung bis hin zu Jubiläumsaktionen.

über 260 Studios mittlerweile die standort-

Technische Schulungen und die Partnerjahre-

stärkste Fitnessstudiokette Deutschlands.

stagung unterstützen den Partner im täglichen

Beginnend mit einem fünftägigen Start-up-

Betrieb und sorgen für einen regen Erfahrung-

Workshop werden neue Lizenzpartner Schritt

saustausch. Der cleanpark Beirat sorgt für eine

für Schritt ins System eingearbeitet. Für die

optimale Koordination zwischen Franchise-Neh-

Franchisenehmer und deren Mitarbeiter bietet

mer und -Geber. Der regelmäßig erscheinende

das System ein umfangreiches Schulungs- und

Newsletter sorgt für einen aktuellen Wissens-

Weiterbildungsprogramm in bundesweit acht

stand aller Partner. Im passwortgeschützten

Schulungszentren an. Im laufenden Betrieb

Intranet findet der Partner neben allen Unterla-

werden durch Quartalsbesuche des zugeteilten

gen für den täglichen Betrieb der Anlage, auch

Partnermanagers sowie durch halbjährliche

digitale Ersatzteillisten sowie ein internet-

Netzwerktreffen bzw. regionale Erfahrungsaus-

basiertes Druckportal für die Bestellung von

tauschtage die Kommunikation und Vernet-

Werbeunterlagen. Betreut werden die Partner

zung innerhalb des Franchisesystems gefördert.

durch einen cleanpark-Anlagenberater in der

clever fit bietet vor allem branchenfremden

Region.

Interessenten ein einfach umsetzbares Konzept. Eine Vielzahl an vordefinierten Richtlinien ermöglicht es dem neuen Lizenznehmer, einerseits eine systemgerechte Umsetzung zu gewährleisten und andererseits seine unternehmerische Freiheit zu bewahren.

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„Das Coffeeshop-Unternehmen der ersten Generation“ Kaffee von hervorragender Qualität in entspannter Atmosphäre. Mit dieser Idee brachte Coffee Fellows 1999 frischen Wind nach Bayern. Wir eröffneten unseren Shop in der Leopoldstraße in München. Mittlerweile ist Coffee Fellows aus der Coffeeshop-Szene nicht mehr wegzudenken. Heute beschäftigen wir an die 700 Mitarbeiter in 110 Shops. Unsere Kernprodukte sind heiße Kaffeespezialitäten, leckere Bagelsandwichs und köstliche amerikanische Snacks wie z. B. Muffins, Donuts, Brownies und Pies. Unsere Kunden sind anspruchsvoll und wollen gern Neues ausprobieren. Deshalb überarbeiten wir das Sortiment halbjährlich und bieten saisonale Specials an.

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Schärf Coffeeshop GmbH Dr.-Alexander-Schärf-Platz

CUP&CINO KaffeesystemVertrieb GmbH & Co. KG

DAHLER & COMPANY Franchise GmbH & Co. KG

7100 Neusiedl

Paderborner Straße 33

Österreich

Großer Grasbrook 9

33161 Hövelhof

www.coffeeshopcompany.com

20457 Hamburg

Telefon +49-5257-9898-0

Telefon +49-40-600037-300

Fax +49-5257-9898-98

Fax +49-40-600037-301

www.cupcino.com

www.dahlercompany.de

Telefon +43-590-104-30

Ansprechpartner:

Fax +43-590-104-31

Ansprechpartner:

Thorsten Wichmann

[email protected]

Falco Feindt

[email protected]

Telefon +49-40-600037-371

Gründungsjahr: 1999

Gründungsjahr: 1995

Ansprechpartner: Reinhold Schärf

Anzahl der Franchisepartner (D): 8 (23 Stand-

Franchisesystem seit: 2001

orte) Einstiegsqualifizierung: Leidenschaft für

Anzahl der Franchisepartner (D): 10

das Thema Kaffee, Unternehmertum, bevor-

Einstiegsgebühr: 20.000 €

zugt gastronomische Ausbildung oder Erfahrung

Einstiegsgebühr: 25.000 € Laufende Gebühren: 5 % v. Nettoumsatz Werbegebühr: 1 % vom Nettoumsatz Investitionssumme §: 150.000–300.000 €

Franchisesystem seit: 2000 Anzahl der Franchisepartner (A, D, E): 41

Werbegebühr: 1,5 % vom Nettoumsatz / Mon.

(28 Standorte)

Investitionssumme §: 250.000 – 400.000 €

Einstiegsqualifizierung: profunde Markt- und

Notwendiges Eigenkapital: ca. 35 %

Fachkenntnisse in der Vermittlung von Wohnimmobilien; sofern nicht vorhanden, durch

CUP&CINO ist ein internationaler Premium-KafKaffeesystemen wurde 2001 das erste Coffee House eröffnet. Das Franchisekonzept auf

den 50er Jahren, ist ein österreichisches Famili-

150 – 300 m² bietet ein gastronomisches Vollsor-

enunternehmen, das sich intensiv der Espresso-

timent in einem schönen mediterranen Ambi-

zubereitung verschrieben hat und dessen Stär-

ente. Im Angebot finden Sie eine umfangreiche

ken in der langjährigen Expertise, den Kompe-

Auswahl an Kaffeespezialitäten, leckeren

tenzen und Ressourcen im eigenen Haus liegen.

Snacks, Pizza, cremigen Eissorten und Geträn-

Die Erzeugung hochwertiger Espressomaschi-

ken. Am Abend wandelt sich dann das Coffee

nen, die Röstung eigener Kaffeespezialitäten

House mit wenigen Handgriffen zum Cocktail

„Schärf Kaffee“ und „Coffeeshop Company“

House und bietet eine Vielzahl an Cocktails,

sowie die Entwicklung gesamtheitlicher Gastro-

Bieren und Weinen. Erfolgreiche CUP&CINO

nomie-Projekte zählen zu den Schwerpunkten.

Standorte finden Sie in Deutschland, Österreich,

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Schärf-

Lettland, Taiwan und Saudi-Arabien. Zudem hat

Gruppe von einem lokalen Anbieter zu einem

CUP&CINO ein neues Lifestyle-Gastronomie-

international agierenden Unternehmen entwi-

konzept mit Namen Pantiamo entwickelt. Mit

ckelt. Der Fokus der 1999 gegründeten Schärf

Liebe hausgemacht, spiegelt Pantiamo die itali-

Coffeeshop GmbH liegt im Aufbau und Betrieb

enische Lebensart mit einer feinen Auswahl von

eines internationalen Franchisekonzeptes mit

kleinen Speisen, frisch gebackenem Brot und

Eigen- oder Franchiseshops. Das Konzept stellt

erstklassigen Getränken wider. Pantiamo

eine optimale Verlängerung der Wertschöp-

finden Sie in Lippstadt, Paderborn und

fungskette der Schärf-Gruppe rund um die

Schwerte. Wir freuen uns über Ihre Kontaktauf-

Kernkompetenz „Kaffee“ dar. International

nahme mit uns!

wurden bereits rund 300 Coffeeshops eröffnet wobei sich der Großteil der Shops in Österreich, Russland, Zentral- und Osteuropa, sowie Nordafrika und im Nahen Osten befindet.

Gründungsjahr: 1993

satz / Mon.

feekonzept-Anbieter. Neben dem Vertrieb von Die Schärf-Unternehmensgruppe, gegründet in

[email protected]

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoum-

Notwendiges Eigenkapital: 50 % der Investitionssumme

Benjamin Schütze Telefon +49-40-600037-372

die Anstellung eines versierten Büroleiters zu kompensieren

Einstiegsgebühr: 20.000 € Laufende Gebühren: 10 %, zzgl. 1 % als Spende im Rahmen des CSR

Werbegebühr: 3.000 € / Jahr Investitionssumme §: ab 30.000 € Notwendiges Eigenkapital: min. 30 % der Investitionssumme

DAHLER & COMPANY ist eines der bekanntesten und erfolgreichsten Unternehmen in der Welt der Premiumimmobilien und steht seinen Kunden mit derzeit 41 Filialen an 28 Standorten in Deutschland, Österreich und Spanien mit erstklassig ausgebildeten Mitarbeitern und einem umfangreichen Leistungsangebot zur Verfügung. Seinen Lizenzpartnern bietet D&C ein professionelles Netzwerk, eine starke Marke und klare Spezialisierung. Sie profitieren von den Erfahrungen der vergangenen Jahre und dem gebündelten Know-how in Gestalt bewährter Arbeitsweisen, der unternehmenseigenen Real Estate School und einem innovativen Shopkonzept. Ein intelligentes Marketingportfolio sowie die Unterstützung durch die Systemzentrale in den Gebieten Marketing, PR, Aus- und Weiterbildung, Coaching und Systemcontrolling garantiert, dass Sie sich als Lizenzpartner zu 100 % auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können: die Vermittlung von hochwerti83

gen Immobilien und die Erbringung von Serviceund Beratungsleistungen rund um die Immobilie.

Franchise-Ratgeber 2016/2017

DAS FUTTERHAUS Franchise GmbH & Co. KG Ramskamp 87 25337 Elmshorn Telefon +49-4121-4397-454 Fax +49-4121-4397-911 www.futterhaus.de

Ansprechpartner: Christian Kraus

Domino’s Deutschland Holzdamm 57

Hansestraße 14

20099 Hamburg

23558 Lübeck

Telefon +49-40-450233-0

Telefon +49-451-1408-3400

Fax +49-40-450233-33

Fax +49-1408-283400

www.dominos.de

www.drklein.de

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Karsten Freigang

Reinhard Straub (Finanzierungen)

[email protected]

Telefon +49-451-1408-3408

[email protected]

Gründungsjahr: 1960

Gründungsjahr: 1987

Anzahl der Franchisepartner (D): 130

Franchisesystem seit: 1993 Anzahl der Franchisepartner (D): über 116 Einstiegsqualifizierung: gute kaufmännische Kenntnisse, Erfahrung im Handel wünschenswert

Franchisegebühr: 1 % Werbegebühr: 0,5 %

(200 Standorte)

Einstiegsgebühr: 12.500 € Laufende Gebühren: 5,5 % vom Nettoumsatz

Investitionssumme §: ca. 165.000 – 190.000 €

ter

Notwendiges Eigenkapital: min. 30.000 €

Kunden täglich mit frischer, heißer Pizza und

Herzen von Heimtierfreunden erobert. Kunden finden in den Märkten mit gelbem Hund als Logo nicht nur eine einmalig große Auswahl an Futter und Zubehör rund ums Tier. DAS FUTTERHAUS steht ebenso für gute kompetente Beratung in Heimtierfragen. Aktuell ist DAS FUTTERHAUS an über 320 Standorten in Deutschland und Österreich vertreten. Zur Unternehmensgruppe zählen mehr als 116 Franchisepartner. DAS FUTTERHAUS gehört in Deutschland zu den am stärksten expandierenden Unternehmen seiner Branche. Mittelfristig soll die Anzahl der Märkte in Deutschland auf mehr als 500, in Österreich auf 50 steigen. Expansionsschwerpunkte liegen dabei in Mittel-, Ost- und Süddeutschland sowie in Österreich. Weitere Infos unter www.futterhaus.de.

Einstiegsqualifizierung: Baufinanzierungsspezialist bzw. Finanz- und Versicherungsmak-

über 12.100 Stores in mehr als 80 Ländern die

seiner Gründung 1987 einen festen Platz im

Gründungsjahr: 1954 Franchisesystem seit: 2001

1960 gegründet, begeistert Domino’s heute mit

hat sich das familiengeführte Unternehmen seit

[email protected]

Anzahl der Franchisepartner (D): rund 650 Bera-

Notwendiges Eigenkapital: 20 – 25 % der

hör. Mit seinem sympathischen Marktauftritt

Telefon +49-451-1408-3414

lokale Werbekosten

Investitionssumme

Fachhandelskette für Tiernahrung und -zube-

[email protected] Patrick Luchetta (Versicherungen)

Werbegebühr: 5 % vom Netto-Umsatz, zzgl.

Investitionssumme §: min. 250.000 €

DAS FUTTERHAUS ist Deutschlands zweitgrößte

Dr. Klein & Co. AG

technischen Innovationen. Domino’s ist die weltweite Nr. 1 der Pizza Home Delivery Branche. Mit der Übernahme des deutschen

ler

Einstiegsgebühr: Baufinanzierungsspezialisten: 5.000 €; Finanz- und Versicherungsmakler: 500 €

Laufende Gebühren: 150 € Netto für Finanzund Versicherungsmakler

Investitionssumme §: 10.000 – 20.000 €

Marktführers Joey’s Pizza zum Jahresbeginn 2016 wächst die Anzahl der Betriebe auf rund

Dr. Klein ist ein internetbasierter Anbieter von

220 Stores. 28 Jahre Erfahrung und Know-how

Finanzdienstleistungen für Privatkunden und

in Deutschland verschmelzen mit der interna-

Unternehmen. Privatkunden finden bei

tionalen Expertise des Weltmarktführers. Mit

Dr. Klein zu allen Fragen rund um ihre Finanzen

der Überführung der neuen Betriebe in ein

die individuell passende Lösung. Über das Inter-

modernes Domino’s Design und ein überarbeit-

net und an mehr als 200 Standorten beraten

etes Sortiment stellt sich der Spitzenreiter neu

rund 650 Spezialisten anbieterungebunden und

auf. Das bewährte Franchisesystem will weiter-

ganzheitlich zu den Themen Immobilienfinan-

hin erfolgreich wachsen und neue Standorte

zierung, Versicherungen und Vorsorge. Die

eröffnen. Nutzen Sie die geballte Power für

kundenorientierte Beratungskompetenz und

Ihren persönlichen Erfolgsweg und starten Sie

die langjährigen, vertrauensvollen Beziehun-

mit dem Weltmarktführer voll durch! Weitere

gen zu allen namhaften Kredit- und Versiche-

Informationen unter www.dominos.de/fran-

rungsinstituten sichern den Kunden von

chise

Dr. Klein stets den einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten technologiebasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG. Partnerschaft und Kommunikation auf Augenhöhe das ist für uns besonders wichtig. Denn nur dann ist gemeinsamer Erfolg möglich. Profitieren auch Sie von unserem Franchisesystem und werden Sie Partner von Dr. Klein.

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Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Duden Institute für Lerntherapie DI Lerntherapie GmbH

Einer.Alles.Sauber. Systemzentrale AG

rehaConsult Beratungsgesellschaft mbH

Bouchéstraße 12, Haus 11

Karolingerstraße 2

Elsa-Buchwitz-Straße 2

12435 Berlin

59872 Meschede

31785 Hameln

Telefon +49-30-5331-1822

www.eas-system.de

Telefon +49-5151-987891

Fax +49-30-5331-1829

www.einer-alles-sauber.de

Fax +49-5151-987892

www.duden-institute.de

Ansprechpartner:

www.elithera.de

Ansprechpartner:

Josef Berchtold

Ansprechpartner:

Dr. Gerd-Dietrich Schmidt

Telefon +49-291-122790-0

Julia Jedamski

Mobil +49-176-13311802

Fax +49-291-122790-99

[email protected]

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1992

Gründungsjahr: 1995

Gründungsjahr: 2006 Anzahl der Franchisepartner (D): 35

Franchisesystem seit: 1995

Franchisesystem seit: 1997

(50 Standorte)

Anzahl der Franchisepartner (D): ca. 40

Anzahl der Franchisepartner (D): 98

Anzahl der Franchisepartner (A): 1 (4 Standorte)

Einstiegsqualifizierung: min. ein abgeschlosse-

Einstiegsqualifizierung: Meisterprüfung im

Einstiegsgebühr: je nach Modul ab 6.900 €

nes Hochschulstudium, am besten in einem

Zimmerer-, Bau- oder Stuckateurhandwerk,

Laufende Gebühren: Festgebühr oder

pädagogisch-psychologischen Bereich

bestehender Betrieb mit einer Betriebsgröße

prozentuale Gebühr

Einstiegsgebühr: 10.000 € netto

von 3 – 12 Mitarbeitern

Werbegebühr: Festpreis pro Mon.

Laufende Gebühren: Gestaffelt von 11,5 – 8 %

Einstiegsgebühr: 9.990 €

vom Nettoumsatz

Laufende Gebühren: Lizenzgebühr 444 € / Mon.

Investitionssumme §: 40.000 – 50.000 € (inkl.

Investitionssumme §: 2.000 – 4.000 €

Lebenshaltungskosten in der Anlaufphase)

Notwendiges Eigenkapital: 5.000 – 7.000 €

Elithera ist das einzige Franchise-System/NetzDas Franchisesystem EINER.ALLES.SAUBER. ist mit zurzeit 98 Partnerbetrieben Marktführer im

Die Duden Institute für Lerntherapie fördern

Bereich handwerklicher Komplettmodernisie-

erfolgreich Kinder und Jugendliche mit Rechen-

rung. Die aus den Branchen Bau, Zimmerer und

schwäche, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder

Stuckateur stammenden Partner renovieren

Englisch-Schwäche. Das erste Duden Institut für

bewohnte Eigenheime zum Festpreis nach vor-

Lerntherapie wurde 1992 gegründet. Seit 2004

gegebenen Standards in regional abgegrenzten

gehören die Institute zur Marke Duden und zur

Gebieten. Die Partner werden in Marketing und

Duden-Lernwelt. Wir arbeiten seit 1995 daran,

Betriebswirtschaft von spezialisierten Beratern

das Konzept und die Materialien zur Durchfüh-

unterstützt und schätzen den Informationsvor-

rung integrativer Lerntherapien im Rahmen

sprung und den Konkurrenzausschluss. Das vom

eines bundesweiten Franchisesystems zu ver-

Deutschen Franchise-Verband in Berlin bereits

markten. Gegenwärtig sind ca. 40 Franchise-

mehrfach ausgezeichnete Konzept verhilft den

nehmer an nahezu 70 Standorten in Deutsch-

Partnerbetrieben zu lukrativen Aufträgen und

land aktiv. Unser Franchisesystem bietet Ihnen

ganzjähriger Auslastung.

die Möglichkeit, mit dem Know-How des Stamminstituts, einem einheitlichem Konzept, einer umfassenden theoretischen und praktischen Ausbildung, einem breiten Materialangebot, einem Ausbildungsprogramm für eigene Honorarkräfte, der Marke „Duden“ sowie den jahre-

„Das Beste aus Therapie und Training“ werk für effiziente Führung von Physiotherapie – und Gesundheitssportzentren auf höchstem Qualitätsniveau im deutschsprachigen Raum. Das Elithera Geschäftskonzept wird seit 1993 in eigenen Standorten angewendet und optimiert. Ein Pilotbetrieb, in dem das Konzept unter Elithera Partnerbedingungen betrieben wird, besteht seit 2009. Elithera bietet mit der schlüsselfertigen Neubauplanung einen optimalen Einstieg in die Selbstständigkeit. Das Elithera Konzept eignet sich auch für bestehende bereits im Markt etablierte Praxen, die sich dem System über eine Lizenz anschließen wollen. Der Aufbau einer Praxiskette ist ebenfalls möglich. Ärztezentren und Kliniken können ihre Physiotherapie outsourcen oder ihre eigene Physiotherapie au fbauen. Fachfremde Investoren benötigen einen Therapeut als Betriebsleiter zur operativen Führung der Einrichtungen und zur Erlangung der Zulassungen bei den Kostenträgern.

langen Erfahrungen in der individuellen Betreuung von Franchisepartnern ein eigenes Institut aufzubauen. Damit können Sie eine Dienstleistung auf höchstem Niveau anbieten.

85

Franchise-Ratgeber 2016/2017

enerix Franchise GmbH & Co. KG

Engel & Völkers Residential GmbH

Franz-Mayer-Straße 1

Stadthausbrücke 5

93053 Regensburg

20355 Hamburg

www.franchise4me.de

Telefon +49-40-36131-0

Ansprechpartner:

www.enerix.de

Fax +49-40-36131-152

Andreas Derscheid

www.engelvoelkers.com

Telefon +49-211-440376-80

Ansprechpartner: Peter Knuth Telefon +49-941-462971-00

www.engelvoelkers.de

Ansprechpartner:

Fax +49-941-462971-09

Sonja Pflüster

[email protected]

Telefon +49-40-36131-231

Gründungsjahr: 2007 Anzahl der Franchisepartner (D): 23

[email protected]

Gründungsjahr: 1977

Einstiegsgebühr: 5.000 €

Franchisesystem seit: 1998

Laufende Gebühren: 350 € / Mon.

Anzahl der Franchisepartner (D): 176

Investitionssumme §: 40.000 €

Einstiegsgebühr: 32.500 € zzgl. USt. Lizenzgebühr: 12,5 % von der Nettocourtage

Das Thema Energie ist allgegenwärtig und berührt wichtige Teile des täglichen Lebens. Strom selber herstellen, speichern und verbrau-

Laufzeit: 10 Jahre (Verlängerungsoption auf weitere 5 Jahre)

Investitio-nssumme §: 180.000 €

chen, Geräte bequem steuern und zugleich die Energiekosten senken, das sind die Wünsche

Engel & Völkers ist ein weltweit führendes

unserer Kunden. Die Energielandschaft steht

Dienstleistungsunternehmen in der Vermitt-

mit der Energiewende und der Elektromobilität

lung von hochwertigen Wohn- und Gewerbeim-

vor ihrem größten Umbruch, weg von einer

mobilien sowie von Yachten und Flugzeugen im

zentralen und umweltbelastenden, hin zu einer

Premium-Segment. An insgesamt mehr als 700

dezentralen und nachhaltigen Energieversor-

Standorten bietet Engel & Völkers privaten und

gung. Fachbetriebe spielen bei diesem Umbau

institutionellen Kunden eine professionell

eine entscheidende Rolle. enerix ist die erste

abgestimmte Dienstleistungspalette. Beratung,

Fachbetriebskette für dezentrale und nachhal-

Vermietung, Verkauf oder Bewertungen rund

tige Energielösungen. Mit derzeit 23 Fachbe-

um Immobilientransaktionen sind die Kernkom-

trieben in Deutschland und Österreich und mit

petenzen der über 7.000 Mitarbeiter/innen.

über 6.000 Referenzen gehören wir zu den füh-

Derzeit ist Engel & Völkers in 37 Ländern auf

renden Anbietern (Stand März 2016). Wir lie-

vier Kontinenten präsent. Seinen Lizenzpart-

fern seit 2007 Privat- und Geschäftskunden

nern bietet Engel & Völkers mit der Nutzung

schlüsselfertige Lösungen aus einer Hand.

seines renommierten Markennamens und dem

Wollen Sie Teil der Energiewende werden und

Zugriff auf das internationale Netzwerk die

Ihren Lebenstraum vom eigenen Unternehmen

Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbststän-

verwirklichen? Dann werden Sie Partner einer

digkeit. Das ganzheitliche Aus- und Weiterbil-

stetig wachsenden Gemeinschaft und nutzen

dungsspektrum der Engel & Völkers Akademie

Sie als enerix Franchise-Partner die Chancen der

ist auf die individuellen Bedürfnisse der Lizenz-

Energiewende und der Elektromobilität. Gestal-

partner und ihres Teams abgestimmt und

ten Sie die Energiewelt von morgen mit und

gewährleist eine fundierte, bedarfsgerechte

steigen Sie in den Zukunftsmarkt ein. enerix-

Ausbildung.

Partner sind in der Regel interessierte Quereinsteiger mit Freude am Verkaufen und mit einer Affinität zum Thema Technik und Energie.

86

ERA Deutschland GmbH Jägerhofstraße 31 – 32 40479 Düsseldorf www.era-franchise.de

Fax +49-211-440376-89 [email protected]

Gründungsjahr: 2004 Franchisesystem seit: 2004 Anzahl der Franchisepartner (D): 30 Einstiegsqualifizierung: Management-/ Vertriebserfahrung von Vorteil, Freude am Kundenkontakt, Engagement

Einstiegsgebühr: 9.900 € Servicegebühr: 6 % Marketinggebühr: 3 % Investitionssumme §: ab 50.000 € Notwendiges Eigenkapital: 10.000 €

Präsentieren Sie sich von Anfang an als professioneller Immobilienmakler! ERA bietet Ihnen Aus- und Weiterbildungen an, standardisierte Arbeitsprozesse, ein schlüssiges Marketingkonzept, persönliche Beratung und Betreuung sowie neueste Technologien und innovative Produkte. Nutzen Sie das Know-how aus über 40 Jahren Erfahrung, um als Immobilienmakler erfolgreich am regionalen Markt durchzustarten. So erreichen Sie kurzfristig mehr Verkäuferkontakte, mehr Alleinverkaufsaufträge, mehr Abschlüsse, eine höhere Kundenzufriedenheit und kommen ans Ziel mit höheren Erträgen. ERA Partner heben sich vom Wettbewerb durch bestmögliche Dienstleistung beim Immobilienkauf und -verkauf ab. Eine individuelle Vermarktungsstrategie, transparente Leistungen und diverse Garantieprodukte bieten dem Auftraggeber Mehrwert und sorgen für hohe Kundenzufriedenheit. Wenn auch Sie von den Erfahrungen von weltweit mehr als 2.600 ERA Partnern profitieren möchten und Ihr eigenes Immobilienbüro eröffnen möchten, sprechen Sie uns an!

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Expense Reduction Analysts GmbH

Fressnapf Tiernahrungs GmbH

global office Deutschland GmbH

Spichernstraße 10

Westpreußenstraße 32 – 38

Robert-Bosch-Straße 10, Haus III

50672 Köln

47809 Krefeld

56410 Montabaur

Telefon +49-221-922957-0

Telefon +49-2151-5191-0

Telefon +49-2602-95004-0

Fax +49-221-922957-29

Fax +49-2151-5191-299

Fax +49-2602-95004-29

www.erafranchise.com

www.fressnapf.com

www.global-office.de/referenzen-partner

www.expensereduction.com

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Jochen Huppert

Anke Westerveld

Silja Schwamberger

Telefon +49-2151-5191-1316

Telefon +49-2602-95004-17

Telefon +49-221-922957-26

[email protected]

[email protected] Christian Becker Telefon +49-221-922957-14

Gründungsjahr: 1990 Franchisesystem seit: 1992

Mobil +49-171-1889635 [email protected]

Gründungsjahr: 2008

Anzahl der Franchisepartner (D): 254

Franchisesystem seit: 2011

Einstiegsgebühr: 5.000 €

Anzahl der Franchisepartner (D): 41

Gründungsjahr: 1992

Laufende Gebühren: 1,1 % vom Netto-

Einstiegsgebühr: 50.000 €

Franchisesystem seit: 1992 (UK), 2007 (D)

umsatz / Mon.

Laufende Gebühren: 180 € Technikkosten-

Anzahl der Franchisepartner (D): 115

Werbegebühr: 0,75 % vom Nettoumsatz / Mon.

zuschuss pro Mon.

Einstiegsqualifizierung: abgeschlossenes

Notwendiges Eigenkapital: 50.000 €

[email protected]

Studium (z. B. BWL/VWL/Ingenieur), umfangreiche Berufserfahrung in Führungspositionen, Einkauf, Controlling oder Beratung sowie gute Englischkenntnisse

Einstiegsgebühr: 54.900 € Laufende Gebühren: 15 % vom Umsatz Werbegebühr: 3 % vom Umsatz Notwendiges Eigenkapital: 25.000 €

Investitionssumme §: 65.000 – 80.000 € Notwendiges Eigenkapital: min.

Die Fressnapf-Gruppe ist mit rund 1.318 Märk-

10.000 – 15.000 €

ten (Stand Dezember 2015) in zwölf Ländern Europas die größte und marktführende Fach-

Als Spezialist im Bereich Kundendialog entlas-

marktkette für Tiernahrung und -zubehör. 1990

ten wir den Mittelstand bei operativen Aufga-

von Inhaber Torsten Toeller in Erkelenz (NRW)

ben & stellen die telefonische Erreichbarkeit

gegründet, starteten 1992 die ersten Märkte im

der Unternehmen über ein innovatives Kunden-

bis heute bewährten und erfolgreichen Franchi-

portal zuverlässig sicher. So können sich diese

sesystem. Die Märkte in den elf weiteren Län-

besser um wertschöpfende Kernaufgaben küm-

Expense Reduction Analysts ist spezialisiert auf

dern der Fressnapf-Gruppe werden im Filialsys-

mern. Vertriebsprofis, die sich für zeitgemäße

die Beratung von Unternehmen in Kosten-, Ein-

tem betrieben. Die Unternehmenszentrale mit

Business-Lösungen begeistern, investieren in

kaufs- und Supply-Chain-Management. Unsere

Sitz in Krefeld (NRW) versteht sich als Dienst-

ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit intensi-

Partner optimieren die indirekten Kosten und

leister für die Franchisepartner und die Landes-

vem Support durch die Zentrale. Die Aufgaben-

setzen gemeinsam mit dem Kunden nachhal-

gesellschaften. Die Fressnapf-Gruppe wurde

stellung der Partner/innen stellt eine Kombina-

tige Einkaufslösungen um. Hierbei werden im

mehrfach ausgezeichnet, z. B. jüngst mit dem

tion aus Analyse, Consulting & Vertrieb dar – durch nachhaltige Beziehungen zu Unterneh-

Durchschnitt Einsparungen von 5 – 25 %

F&C Award in Gold in der Kategorie Franchise-

erreicht. Mit Experten in über 30 Ländern bietet

partner-Zufriedenheit 2013. Demnach würden

men auf regionaler oder nationaler Ebene. Im

Expense Reduction Analysts Unternehmen und

sich 93 % aller Franchisepartner wieder für

Bereich Kundendialog übernehmen wir die

öffentlichen Einrichtungen einen einzigartigen

Fressnapf entscheiden. Ein tolles Ergebnis. Das

Kommunikation in individuellen Bearbeitungs-

Beratungsansatz. Die weltweit über 700 Exper-

Unternehmermagazin „impulse“ wählte Fress-

stufen – von Beratung &Terminierung bis zur

ten von Expense Reduction Analysts verfügen

napf 2010 außerdem zum vierten Mal in Folge

konkreten Buchung. Der Nutzen ist einfach

über langjähriges Know-how in Kostenkatego-

unter die drei besten Franchisegeber Deutsch-

kommuniziert, messbar & motiviert unsere Part-

rien wie Energie, Versicherung, Logistik,

lands. Um den eigenen Fressnapf-Markt zu rea-

ner/innen durch fortlaufende Provisionsansprü-

Telekommunikation, Entsorgung, Marketing

lisieren, ist ein Gesamtkapital von zirka 250.000

che auch finanziell. In 2015 wurden wir als

und Fuhrparkmanagement.

EUR notwendig, mindestens 50.000 EUR sollte der Partner als Eigenkapital einbringen.

„bestes junges DFV-Franchisesystem der letzten 5 Jahre“ ausgezeichnet.

87

Franchise-Ratgeber 2016/2017

GCM Gastro Concept Management GmbH

General Mills GmbH Häagen-Dazs Shops

ZEUS Zentrale für Einkauf und Service GmbH & Co. KG

Hansekai 3

Osterbekstraße 90c

Celler Straße 47

50735 Köln

22083 Hamburg

29614 Soltau

Telefon +49-221-778714-10

www.haagen-dazs.de

www.zeus-online.de

Fax +49-221-778714-15 www.gcm-online.de

Ansprechpartner:

www.hagebau.com

Philip Misan

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Telefon +49-40-689414-0

Thomas Krämer

Susanne Witzmann

Fax +49-40-689414-9951

Telefon +49-5191-802-644

Telefon +49-221-778714-13

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1976

Fax +49-5191-98664-644 [email protected]

Gründungsjahr: 2011

Anzahl der Franchisepartner (D): 16

Gründungsjahr: 1998

Franchisesystem seit: 2011

Investitionssumme §: 150.000 – 500.000 €

Anzahl der Franchisepartner (D): 307

Anzahl der Franchisepartner (D): 40

Notwendiges Eigenkapital: 30 % der

Laufende Gebühren: 0,25 – 0,15 % vom

Einstiegsgebühr: 15.000 €

Investitionssumme

Nettoumsatz

Laufende Gebühren: zwischen 500 und 1.000 €

Franchisegebühr: 25.000 €

Werbegebühr: 0,25 % vom Nettoumsatz

Notwendiges Eigenkapital: ca. 30.000 € Häagen-Dazs ist die weltweit führende Super-

Im Jahr 2013 erhielt das hagebaumarktsystem

In der Welt der Schnellgastronomie ist die Cur-

Premium-Eiscreme-Marke. Um dem Genusser-

den F&C-AWARD GOLD. 98 % der Franchise-

rywurst noch immer das Maß aller Dinge. Das

lebnis ein entsprechendes Ambiente zu verlei-

nehmer würden das hagebaumarktsystem auf-

war so. Das ist so. Das wird auch in Zukunft so

hen, gibt es die Häagen-Dazs Shops. Hier

grund der außerordentlich guten Erfahrungen wieder wählen. Die hagebaumärkte gehören

bleiben. Die Gastro Concept Management

begegnet den Gästen ein einzigartiges Zusam-

GmbH ist auf die Vermarktung systemgastrono-

menspiel aus Produktqualität, Servicequalität

heute mit über 325 Standorten in Deutschland

mischer Konzepte spezialisiert. Viele Produkte

und Lifestylequalität. Mit weltweit mehr als

zu den Top 4 im deutschen Branchenranking. Die durchschnittliche Verkaufsfläche eines

wie z. B. die Bratwurstspezialitäten und Currys-

800 Shops ist Häagen-Dazs eine starke Marke in

aucen werden nach mit dem TV- und Sterne-

einem internationalen Netzwerk. Wir bieten

hagebaumarktes liegt gewichtet bei 5.000 m².

koch Mario Kotaska zusammen kreiert und

unseren Franchisepartnern unterschiedliche

Die Positionierung der hagebaumärkte setzt

nach seiner Rezeptur unter der Marke „brat-

Shoptypen zur Auswahl, um so ganz individuell

auf die Stärken des Franchisesystems und die

werk by mario kotaska“ produziert. Ab Mai

auf regionale Vor-Ort-Gegebenheiten reagie-

Leistungsfähigkeit regionaler Unternehmer.

2016 wird die Produktpalette rund um brat-

ren zu können. Als unser Partner profitieren Sie

hagebaumärkte sind Anbieter von Komplettlö-

werk by mario kotaska mit super leckeren

von exzellenter Produktqualität, einer umsatz-

sungen rund um die Themen Bauen, Garten

Steakhouse Pommes, der Domstädter Frikadelle,

starken Marke, einer individuellen Beratung

und Heimwerken. Im hagebau Online-Shop

Ketchup, Senf & Mayonnaise erweitert. Speziell

und Planung sowie einem starken internationa-

unter www.hagebau.de können Heimwerker

dafür konzipierte Premium-Imbisscontainer mit

len Vertriebsnetz. Wir profitieren vom Einsatz,

zusätzlich unter 25.000 Artikeln aus den Berei-

gehobener Geräteausstattung bieten optimale

der Markenkenntnis und dem überlegenen

chen Bauen, Wohnen, Garten, Heizung und Bad

Präsentationsmöglichkeiten zu dem Produkt-

Kundenservice unserer Franchisepartner vor

wählen. Hier wird in dem Joint Venture bau-

portfolio. Es gibt viele Gründe in unser Franchi-

Ort. Sie sind nicht nur Partner von Häagen-Dazs,

markt direkt die Kompetenz der hagebau-

sesystem einzusteigen, hier nur ein paar:

sondern auch Botschafter eines ganz besonde-

märkte mit dem kundenfreundlichen Bestell-

ren Super-Premium-Produktes.

und Lieferservice von OTTO vereint. Das hage-

• optimal funktionierende, optisch ansprechende Imbisscontainer • frequentierte Standorte mit Konkurrenzschutz • Alleinstellung im Markt aufgrund eigener Produkte nach den Rezepturen von TV- und Sternekoch Mario Kotaska • systematische Abläufe geschult durch regionale Standortbetreuer • Qualitätssicherung durch ein durchdachtes System

88

baumarktsystem stellt sich als kompetenter Cross-Channel-Anbieter dar, der die Kanäle Online, Stationär (Markt) und Katalog optimal miteinander verknüpft.

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Hallo Pizza GmbH Hans-Böckler-Straße 48 40764 Langenfeld www.hallopizza.de

Ansprechpartner: Dennis Loosen Telefon +49-2173-3943-0 Fax +49-2173-3943-122 [email protected]

Gründungsjahr: 1989 Franchisesystem seit: 1990 Anzahl der Franchisepartner (D): ca. 140 Einstiegsgebühr: 8.000 € netto Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz Werbegebühr: 1 % vom Nettoumsatz Investitionssumme §: 120.000 – 160.000 € Notwendiges Eigenkapital: min. 35.000 – 50.000 €

Mit über 160 Betrieben ist Hallo Pizza eines der

HOL’AB! Getränkemarkt GmbH

Home Instead GmbH & Co. KG

Industriestraße 15

Toyota Allee 47

28832 Achim

50858 Köln

www.holab.de

www.homeinstead.de

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Detlef Tillwick

Katja Kleine

Telefon +49-4202-759-170

Telefon +49-2234-209099-12

Fax +49-4202-759-175

Fax +49-2234-209099-19

E-Mail: [email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1978

Gründungsjahr: 2008

Franchisesystem seit: 2007

Franchisesystem seit: 2011

Anzahl der Franchisepartner (D): 56

Anzahl der Franchisepartner (D): 39

Einstiegsgebühr: 5.000 €

Märkte in Deutschland: 40

Laufende Gebühren: 1 % vom Nettoumsatz

Einstiegsgebühr: 27.900 €

Werbegebühr: 1,5 % vom Nettoumsatz

Laufende Gebühren: 7,5 % vom Nettoumsatz

Investitionssumme §: min. 80.000 € inkl.

Investitionssumme §: ca. 150.000 €

Warenbestand

Notwendiges Eigenkapital: ca. 50.000 €

Notwendiges Eigenkapital: min. 15.000 €

großen Unternehmen im Bereich Pizza-HomeDelivery. Schon seit 1989, als Axel Fassbach den ersten Hallo-Pizza-Betrieb in Düsseldorf eröffnete, ist Hallo Pizza erfolgreich am Markt tätig. Mit einer Erfahrung von 25 Jahren überzeugt Hallo Pizza nicht nur durch sein ausgezeichnetes gastronomisches Konzept, sondern auch durch seine kompetente Betreuung der Franchisepartner. Dabei setzt das Hallo-Pizza-Franchisesystem auf Offenheit, Fairness und Unterstützung der Partner. Sie erhalten von uns das nötige erprobte Know-how sowie eine starke Marke sorgt dafür, dass Hallo Pizza immer wieder anders und frisch in Szene gesetzt wird und sich dabei deutlich vom Wettbewerb abhebt. Dabei können wir nicht nur dank unserer Kooperation mit namhaften Marken wie Freixenet oder Ben&Jerry´s regelmäßig für Furore sorgen sondern mit frechen und innovativen Aktionen unseren Kunden stets etwas Neues bieten. Im Mittelpunkt dabei steht der Botschafter: „Billy Bronx“!

Mit über 1.000 Betrieben in 14 Ländern ist Das HOL’AB!-Franchisekonzept bietet die Mög-

Home Instead weltweiter Marktführer in der

lichkeit, einen bereits etablierten, modernen

stundenweisen Seniorenbetreuung zu Hause.

HOL’AB!-Getränkemarkt zu übernehmen und

Seit 2008 auch in Deutschland aktiv, richtet sich

als selbstständiger HOL’AB!-Franchisepartner zu

Home Instead mit seinem erprobten Konzept

betreiben und weiterzuentwickeln; hierdurch

an Führungskräfte und Manager, die ein eige-

wird eine hohe Planungssicherheit für den

nes Unternehmen im Wachstumsmarkt der

Gründer geschaffen. HOL’AB! gehört mit über

Seniorenbetreuung aufbauen möchten. Hilfe-

200 Märkten zu den größten Getränkemarkt-

und pflegebedürftigen Menschen bietet Home

ketten Deutschlands und ist Marktführer im

Instead Unterstützung im Alltag, im Haushalt

Norden. Über 35 Jahre Know-how im Getränke-

und bei der Grundpflege. Schwerpunkte bilden

einzelhandel und ein mehrfach ausgezeichne-

die Demenzbetreuung und die Entlastung pfle-

tes Franchisekonzept sichern dem Partner eine

gender Angehöriger. Home Instead arbeitet mit

ideale Basis für seine Selbstständigkeit. Das

geschulten, ortsansässigen Betreuungskräften

Konzept umfasst neben einer umfassenden

unter Leitung einer fachlich ausgebildeten Pfle-

Unterstützung in der Gründungsphase ein

gedienstleitung. Leistungen sind mit den Pfle-

erprobtes Schulungs- und Weiterbildungskon-

gekassen abrechenbar. Franchisepartner profi-

zept. Nach der Übernahme eines Getränke-

tieren beim Auf- und Ausbau ihres Unterneh-

marktes erfolgt ein kontinuierliches, intensives

mens von zahlreichen Unterstützungsleistun-

Coaching am POS. Eine professionelle System-

gen. Dazu zählen u. a. eine kontinuierliche Aus-

zentrale bietet u. a. Support für Finanzierung,

und Fortbildung, Betriebsberatung, EDV-

Marketing, Controlling, Buchführung, Einkauf

gestützte Geschäftsprozesse sowie ein bewähr-

und Sortimentsentwicklung sowie monatliches

tes Marketingkonzept zur Kundengewinnung.

Coaching am POS.

89

Franchise-Ratgeber 2016/2017

INJOY Quality Cooperation GmbH INJOY International Sports- & Wellnessclubs Borkener Straße 64 46284 Dorsten www.injoy.de www.injoy.at

Ansprechpartner: Carina Sandhu Telefon +49-2362-966048 Fax +49-2362-946023 [email protected]

ISOTEC GmbH

Janny’s Eis Franchise GmbH

Cliev 21

Hittfelder Kirchweg 21, Haus A

51515 Kürten-Herweg

21220 Seevetal-Maschen

Telefon +49-2207-8476-0

Telefon +49-4105-69219-0

Fax +49-2207-8476-511

Fax +49-4105-69219-69

www.franchise.isotec.de

www.jannys-eis.com

www.isotec.de

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Markus Elberg

Sonja Schmitz

Thomas Steputat

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1990

Gründungsjahr: 1982

Franchisesystem seit: 1990

Franchisesystem seit: 1983

Anzahl der Franchisepartner (D): 85

Anzahl der Franchisepartner (D): 130

Einstiegsgebühr: 27.500 €

Einstiegsgebühr: 1.500 €

Gründungsjahr: 2001

Laufende Gebühren: 5 % vom Umsatz

Laufende Gebühren: 1.000 €

Franchisesystem seit: 2002

Werbegebühr: 1 % vom Umsatz

Werbegebühr: 0,10 € pro Liter Eis eingerechnet

Anzahl der Franchisepartner (D): 158

Investitionssumme §: 150.000 – 180.000 €

Investitionssumme §: min. 50.000 €

Einstiegsqualifizierung: diverse interne

Notwendiges Eigenkapital: 40.000 €

Notwendiges Eigenkapital: ca. 15.000 €

Schulungen, Coachings und Beratung

Einstiegsgebühr: 15.000 € netto Laufende Gebühren: 1.025 € netto / Mon. Marketinggebühr: 700 € / Mon. Auditierungsgebühr: 620 € / Jahr plus Spesen Investitionssumme §: abhängig von Standortund Ladengröße sowie INJOY-Betriebstyp

ISOTEC gehört zu den führenden Franchisesys-

Die Janny‘s Eis Franchise GmbH ist mit über

temen in Deutschland und bietet hochwertige

130 Betrieben in neun Bundesländern und rund

Dienstleistungen im Bereich der Modernisie-

1.100 Mitarbeitern das größte europäische

rung und Instandsetzung von Wohngebäuden

Franchisesystem im Eisbereich und seit über 30

an.

Jahren am Markt. Als Tochterunternehmen der

Notwendiges Eigenkapital: wird individuell

Das ISOTEC-System: Sie helfen Immobilienbesit-

kalkuliert

zern dabei, sich in den eigenen vier Wänden wieder wohlzufühlen und bauen ein Unterneh-

INJOY International Sports- & Wellnessclubs ist eine der führenden Fitness- und Wellnessmarken in Europa. INJOY versteht sich als Qualitätsverbund von mehr als 200 inhabergeführten Fitnessanlagen in Deutschland, Österreich,

men auf, das sich innerhalb von drei bis fünf Jahren zum regionalen Marktführer in der Branche entwickeln soll. Sie führen ein leistungsfähiges Team von Kundenberatern und technischen Mitarbeitern.

Nestlé Schöller GmbH verfügt das erprobte System mit einem Gesamtvolumen von durchschnittlich 1 Mio Litern Eis pro Jahr über eine eigene Produktion, Entwicklung und Logistik. Das Janny’s Eis Konzept bietet eine abwechslungsreiche Produktpalette aus Eis, Kaffeespezialitäten, Backwaren und Snacks. Janny’s Eis ist 100 % frei von künstlichen Farbund Aromastoffen. Das moderne Eisshop-

Schweiz und Belgien. Die gemeinsame Philoso-

Wen sucht ISOTEC? Quereinsteiger mit folgen-

konzept kann individuell auf die jeweiligen

phie lautet „Gesundheitsorientiertes Muskel-

dem Profil sind bei uns willkommen:

Standorte zugeschnitten werden, mit dem

• Sie sind eine erfahrene Führungskraft mit

tionssumme. Franchisepartner erhalten neben

training mit qualifizierter, persönlicher Betreuung“. Ein Ambiente zum Wohlfühlen, moderne Trainingsausstattung, umfassende persönliche Betreuung durch bestausgebildetes Personal sind die Basis der gemeinsamen Qualitätsstandards. Das Besondere am INJOY Franchisesystem ist - neben der Marketingstrategie, Positionierung und dem Qualitätsmanagement - der Support durch die INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen. Diese stellt flächendeckend eine hochwertige Beratung, Caoching sowie ein umfangreiches Schulungsangebot über eine hauseigene Akademie für jeden Franchisepartner zur Verfügung. INJOY ist sowohl für Existenzgründer als auch für bestehende, qualitativ hochwertige Fitness-

90

anlagen eine Möglichkeit, sich stärker am Markt, in einer starken Gemeinschaft und unter einer gemeinsamen Dachmarke zu positionie-

neuen Light System schon ab 35.000 € InvestiVertriebsaffinität. • Sie sind ein Organisationstalent mit viel Projekterfahrung. • Sie haben Spaß am Umgang mit Menschen. • Sie haben Freude an Immobilien und Technik. • Sie haben ein hohes Qualitäts- und Dienstleistungsbewusstsein.

Aus- und Weiterbildung, Management und Marketingmaßnahmen ein schlüsselfertiges Geschäftskonzept mit einer sehr positiven Markenidentität.

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Joe Peñas Franchise GmbH Kollwitzstraße 1 73728 Esslingen Telefon +49-711-9012464 Fax +49-711-9012465 www.joepenas.de

Ansprechpartner: Fotios Anastasiou [email protected]

Joey‘s Pizza Service (Deutschland) GmbH Holzdamm 57 20099 Hamburg www.joeys.de www.joeys.de/franchise

Ansprechpartner: Karsten Freigang Telefon +49-40-450233-0

Gründungsjahr: 2011

Fax +49-40-450233-33

Franchisesystem seit: 1999

[email protected]

Anzahl der Franchisepartner (D): 9 Einstiegsgebühr: 25.000 € Laufende Gebühren: 4 % Werbegebühr: 1 % Investitionssumme §: 450.000 € Notwendiges Eigenkapital: 80.000 €

Gründungsjahr: 1988 Anzahl der Franchisepartner (D): über 130 (200 Standorte)

Einstiegsgebühr: 12.500 € Laufende Gebühren: 5,5 % vom Nettoumsatz Werbegebühr: 5 % vom Nettoumsatz, zzgl. lokaler Werbekosten

Eines der ersten mexikanischen Restaurants

Investitionssumme §: 150.000 – 170.000 €

seiner Art in Deutschland – und Ideengeber für

Notwendiges Eigenkapital: min. 30.000 €

viele, die später kamen. Eine hochwertige Ausstattung und unverwechselbare Wiedererkennungsmerkmale sind eine unserer Stärken. Unsere Fähigkeit zur Anpassung an unterschiedlichste Gegebenheiten, Märkte und Menschen sind unsere andere. Deshalb sind wir auch an Standorten erfolgreich, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Von Schorndorf / Baden Württemberg bis Beirut / Libanon, von 40.000 Einwohnern bis 1,5 Mio. Eine breit sortimentierte Cocktailbar, unsere mexikanischen Spezialitäten und unsere außergewöhnlichen Steaks, was immer wir herstellen – wir machen es frisch. Keine Convenience-Produkte, keine Abkürzungen. Wir streben nachhaltiges Wachstum an, für jeden Standort und für die Gemeinschaft unserer Partner. Unsere hohe Wirtschaftlichkeit ist unserem Streben nach „mehr Wert“ geschuldet. Mehr Wert für unsere Gäste, mehr Wert für unsere Partner. Und unsere Philosophie ist ganz einfach: „Our business is about people.“

Kamps GmbH Auf dem Mutzer 11 41366 Schwalmtal Telefon +49-2163-947-700 Fax +49-1805-673717-4746 www.kamps-franchise.de www.kamps.de

Ansprechpartner: Iris Bierbaum Telefon +49-2163-947-746 Fax +49-2163-947-7013-7746 [email protected]

Gründungsjahr: 1982 Anzahl der Franchisepartner (D): 320 Einstiegsgebühr Soft-Franchising: 5.000 € netto Laufende Gebühren Soft-Franchising: 5 % vom Bruttoumsatz (zzgl. Pachtgebühr); 7 % vom Netto-Umsatz (zzgl. Pachtgebühr); 10 % vom „sonstigen Umsatz“ (nur Bäckerei)

Investitionssumme Soft-Franchising: Sicherheit (Bankbürgschaft oder verpfändetes Sparbuch) in Höhe von min. 10.000 – 20.000 €;

Joey’s Pizza gehört mit über 200 Betrieben,

Startinvestition (Anfangswarenbestand, Hard-

mehr als 130 Franchisepartnern sowie ca. 5.000

ware) ca. 5.000 – 10.000 €

Mitarbeitern zu den zehn größten Gastro-Franchise-Gebern in Deutschland. Die Marke liefert jährlich über 10 Mio. Pizzen aus und erzielte 2015 einen Netto-Umsatz von 143,5 Mio. Euro. Das Sortiment umfasst neben Pizza auch Pasta, Baguettes und Salate. Der Erfolg bleibt auch auf dem internationalen Markt nicht unbemerkt: Mit Wirkung zum 01.02.2016 übernahmen Domino‘s Pizza Enterprises aus Australien und Domino‘s Pizza Group plc aus Großbritannien in einem Joint Venture den deutschen Marktführer. Unter der neuen Marke Domino’s und mit großen Marketinginvestitionen wird die Wettbewerbsposition im deutschen PizzaMarkt gestärkt. Das Franchisesystem expandiert auch zukünftig und ist stetig auf der Suche nach engagierten Partnern. Nutzen Sie die geballte Power für Ihren persönlichen Erfolgsweg und starten Sie mit dem Weltmarktführer voll durch! Weitere Informationen gibt es unter www.joeys.de/franchise

Franchising verbindet in idealer Weise die Vorteile kleiner und großer Unternehmen miteinander. Der Franchisepartner kann sich voll auf seinen Standort und den optimalen Verkaufserfolg konzentrieren. Viele andere Dimensionen der Selbstständigkeit wie Ladenbau, Logistik, Werbung und die Warenwirtschaft werden vom Franchisegeber übernommen. Bundesweit gibt es rund 470 Kamps Bäckereien und Backstuben, die handwerklich hergestellte, frische, regionale Backwaren anbieten. Kamps bietet den Franchisepartnern einen einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit mit geringen finanziellen Investitionen. Kamps übernimmt die Standortsuche, schließt den Mietvertrag ab und richtet die Bäckerei ein. Die intensive Aus- und Weiterbildung findet in unserer eigenen Akademie statt. Mit unserer intensiven Unterstützung führen Sie eine eigene Kamps Bäckerei (nur NRW) oder Backstube als selbstständiger Unternehmer. Durch die Kombination unserer Leistungen mit dem Engagement und dem Verkaufsgeschick unserer Franchisepartner bauen wir gemeinsam unseren Erfolg aus.

91

Franchise-Ratgeber 2016/2017

YUM! Restaurants International Ltd. Co. KG Wanheimer Straße 49 40472 Düsseldorf www.kfc.de

Ansprechpartner: Ralf Lenger Telefon +49-211-4222-2846 Fax +49-211-4222-1080 [email protected]

Gründungsjahr: 1939 (USA) Franchisesystem seit: 1967 Anzahl der Franchisepartner (D): 28 (134 Standorte)

Einstiegsgebühr: 48.800 $ Laufende Gebühren: 6 % Werbegebühr: 6 % Investitionssumme §: 850.000 € im Business Rental Model

Notwendiges Eigenkapital: min. 200.000 €

Kochlöffel GmbH

Küche&Co GmbH

Herzforder Straße 9

Werner-Otto-Straße 1 – 7

49808 Lingen

22179 Hamburg

Telefon +49-591-9160-03

Telefon +49-40-6461-7001

Fax +49-591-1200

Fax +49-40-6461-7271

www.kochloeffel.de

www.kueche-co.de

www.kochlöffel.de

www.kueche-franchise.de

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Torsten Hessler

Markus Tkocz

Telefon +49-591-9160-270

Judith Beierlein

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1961

Gründungsjahr: 1989

Franchisesystem seit: 1995

Franchisesystem seit: 1989

Anzahl der Franchisepartner (D): 19

Franchise-Gebühr: 2 % vom Netto-VK-

(26 Standorte)

Umsatz / Mon.

Einstiegsgebühr: 15.000 €

Investitionssumme §: 40.000 – 90.000 €

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz

Notwendiges Eigenkapital: 20 % des

Werbegebühr: 3 % vom Nettoumsatz

Investitionsvolumens (bei Existenzgründung)

Investitionssumme §: 60.000 – 340.000 € Notwendiges Eigenkapital: 20.000 €

Als Unternehmen der Otto Group ist Küche&Co ein erfolgserprobtes und professionelles Fran-

Seit über 70 Jahren steht KFC für „good food, fast zubereitet“ – aus hochwertigen Zutaten, „handmade“ frisch vor Ort, nach traditioneller Rezeptur und von sorgfältig ausgebildeten KFC Köchen. Die spezielle Art der Zubereitung von bestem, natürlich gewachsenem Hähnchenfleisch, die Unternehmensgründer Harland Sanders (1890 – 1980) bereits 1939 erfunden hat, sowie seine geheime Rezeptur aus elf Kräutern und Gewürzen sind die Grundlage für den ganz besonderen KFC Geschmack. Zudem wird das Fleisch nur von Lieferanten bezogen, die nicht nur den gesetzlichen Standards, sondern auch den KFC Qualitätsanforderungen gerecht werden. Weltweit sorgen schon heute mehr als 19.000 KFC Restaurants in über 120 Ländern für nachhaltiges Wachstum. In vielen Regionen ist KFC bereits die Nr. 1 der Branche. Bundesweit ist KFC mit über 130 Restaurants, sowohl Filialals auch Franchisebetrieben, vertreten und es sollen noch mehr werden. Die Mehrzahl der Stores soll von Franchisepartnern selbstständig geführt werden.

Kochlöffel ist das Schnellrestaurant für die

chisesystem mit einem starken Mutterkonzern

ganze Familie. Unter dem Slogan „So geht

im Rücken. Mit einem bundesweiten Netz von

lecker!“ erwartet die Gäste ein breit gefächer-

rund 100 Küchenstudios zählt das Franchiseun-

tes Produktangebot – von Imbiss-Klassikern wie

ternehmen zu den größten deutschen Fach-

der Currywurst über eine Auswahl saftiger

händlern für Einbauküchen. Küche&Co bietet

Burger bis hin zu knackigen Salaten und dem

seinen Partnern beste Voraussetzungen für

berühmten Kochlöffel-Grill-Hähnchen. Kochlöf-

unternehmerische Erfolge und hohe Renditen.

fel ist seit 55 Jahren am Markt aktiv. Das Famili-

Durch Kooperationen mit Unternehmen der

enunternehmen betreibt an rund 90 Standor-

Otto Group spricht Küche&Co den attraktiven

ten in Deutschland eigene sowie Franchise-

Kundenstamm des Konzerns an und ist damit in

Betriebe in zentralen Innenstadtlagen und Ein-

Deutschland das einzige Franchisesystem mit

kaufszentren. Wir suchen Franchise-

Kundenzuführung. Durch die umfassende

Partnerinnen/-Partner die Teil unseres Netzwer-

Betreuung hilft Küche&Co den Franchisepart-

kes sein wollen und deren Ziel es ist ihr eigenes

nern, ihr Geschäft sicher zu führen, und bietet

Kochlöffel-Restaurant zu betreiben. Durch ein

ihnen als vertrauenswürdiger Franchisegeber

ausgereiftes, inzwischen vielfach erprobtes

Zugehörigkeit im Verbund. Das Sortiment

Konzept, erfahrenes Systemmanagement und

umfasst qualitativ hochwertige und individuell

erstklassiges Marketing ermöglichen wir den

gefertigte Markenküchen „Made in Germany“,

abgefederten Sprung in eine erfolgreiche Selb-

die von preisbewussten Einstiegsvarianten bis

ständigkeit. Mit Kochlöffel haben Sie eine bun-

hin zu hochpreisigen Designerstücken reichen.

desweite, starke Marke, jahrzehntelange Erfah-

Weitere Informationen: www.kueche-co.de

rungen und gute Produkte als ständige Begleiter für Ihren Erfolg. Wir sorgen dafür, dass Sie das notwendige Werkzeug und Know-how an die Hand bekommen und stellen unser erfolgreiches Marken- und Geschäftskonzept zur Verfügung.

92

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Kunst & Kreativ Franchise GmbH

Linde AG Geschäftsbereich Linde Gas

Locatec Ortungstechnik GmbH

Von-Humboldt-Straße 5

Seitnerstraße 70

Roßfelder Straße 65/5

25746 Wesseln

82049 Pullach

74564 Crailsheim

Telefon +49-481-61010

www.gasandmore.de

www.locatec.com

Fax +49-481-683049

www.linde-gas.de

www.kuk-markt.de

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Dieter Kirschner

Ansprechpartner:

Olaf Drews

Sascha Reinders Telefon +49-7951-297999-0

Dieter Schumacher

Telefon +49-89-6137266-31

Mobil +49-171-4832122

Fax +49-89-6137266-25

Fax +49-7951-297999-55

[email protected]

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1986

Gründungsjahr: 2005

Gründungsjahr: 2000

Franchisesystem seit: 2004

Franchisesystem seit: 2005

Franchisesystem seit: 2005

Anzahl der Franchisepartner (D): 22, 1 in A

Anzahl der Franchisepartner (D): 25

Anzahl der Franchisepartner (D): 49

Einstiegsgebühr: 2.500 €

Einstiegsqualifizierung: Erfahrung im Verkauf

Anzahl der Franchisepartner (A): 7

Laufende Gebühren: 250 €

und Vertrieb techn. Produkte und techn. Inves-

Eintrittsgebühr: 12.500 €

Werbegebühr: max. 1,5 % vom Umsatz,

titionsgüter; Kenntnisse in den Bereichen techn.

Start-up-Gebühren: 15.000 € (Businessplanung,

aktuell 60 €

Gase, Schweißtechnik und Schweißzubehör;

Schulungen, Unterstützung bei Gründung und

Investitionssumme §: 120.000 €

vertriebliche/kaufmännische Kenntnisse

Beschaffungen, Finanzierungsberatung, Star-

Einstiegsgebühr: 10.000 €

ter-Kit etc.)

Notwendiges Eigenkapital: 20.000 €

Die Kunst & Kreativ Franchise GmbH hat ein Dienstleistungs- und Warensystem konzipiert, welches es ermöglicht, einen nach modernsten Grundsätzen funktionierenden Fachmarkt im kreativen Hobbybereich zu betreiben. Mit dem Namen Kunst & Kreativ verbindet sich ein quali-

Laufende Gebühren: 30 % des Rohertrages

Laufende Gebühren: 7 – 4 % vom Netto-

aus dem Bereich der Handelswaren im MORE-

umsatz (Staffel)

Sortiment

Marketinggebühr: 2 % vom Nettoumsatz

Werbegebühr: 1 % vom Nettoumsatz

Investitionssumme §: 90.000 – 105.000 €

(min. 5.000 € / Jahr)

Notwendiges Eigenkapital: 20.000 – 25.000 €

Investitionssumme §: 40.000 – 50.000 € Notwendiges Eigenkapital: 30 %

tativ hochwertiges Image. Der Franchisegeber

LOCATEC ist der führende Anbieter von SchadenERSTservices bei Feuchte- und Leitungswas-

verfügt über ein spezielles Know-How für die

Gas & More ist ein Franchisekonzept der Linde

serschäden, Leck- und Leitungsortung in

Eröffnung und Betreibung von Kreativmärkten,

AG, Geschäftsbereich Linde Gas Deutschland.

Deutschland und Österreich. Der große Erfolg unseres Konzeptes und die ständig wachsende

welches auf eigenen Erfahrungen beruht.

Mit über 30 Standorten in Deutschland und

Durch die Ausweitung des Kunst & Kreativ

Österreich bietet Gas & More in seinen Fach-

Nachfrage nach Services in unseren Geschäfts-

Franchisesystems wird der Name Kunst & Krea-

märkten ein komplettes Sortiment an techni-

feldern bestätigt die Zufriedenheit unserer lokalen sowie nationalen Kunden. Wir sind

tiv für den Verbraucher zu einem festen Begriff

schen und medizinischen Gasen, gasnahem

und durch die Art seiner Verwendung eine

Zubehör, Schweißtechnik sowie Service und

ständig auf der Suche nach Existenzgründern

besondere Kennzeichnungskraft erlangen. Eine

Beratung für Privat- und Geschäftskunden. Für

mit technischem Verständnis und Vertriebsorientierung, die den Kundenkontakt nicht

eigene Kundenzeitschrift, Betrieb eines Web-

Franchisenehmer bietet das System eine seit

Video-Portals sowie regionale und bundesweite

Langem gut eingeführte Marke und einen eta-

scheuen und bereit sind, sich motiviert und

Marketing-Kampagnen unterstützen hier. Die

bliertem Kundenstamm direkt zum Geschäfts-

engagiert einer zentralen Idee und einem star-

Vertragspartner sind selbständige Unternehmer

start. Bereits mit einem geringen Investitions-

ken Konzept anzuschließen. Branchenkennt-

und werden vertrauensvoll zusammenarbeiten,

aufwand kann in die Selbstständigkeit gestar-

nisse sind von Vorteil jedoch nicht Bedingung,

mit dem gemeinsamen Ziel, eine aktive Absatz-

tet werden. Alle Partner werden von Beginn an

da Sie von uns intensiv geschult und betreut

politik zu betreiben und ein erfolgreiches

gezielt unterstützt, umfangreich geschult und

werden. Als Partner von Locatec sind Sie in

Geschäft aufzubauen.

kontinuierlich auch im Tagesgeschäft beraten.

einem weitgehend konjunkturunabhängigen und krisensicheren Umfeld in einem exklusiv an Sie vergebenen Lizenz-Gebiet tätig. Das Locatec Franchise-Konzept zeichnet sich durch eine Vielzahl von Leistungen aus, die wir zentral für Sie erbringen.

93

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Mail Boxes Etc. MBE Deutschland GmbH

McDonald‘s Deutschland Inc.

Checkpoint Systems International GmbH

Grolmanstraße 40

Zweigniederlassung München

Ersheimer Straße 69

10623 Berlin

Drygalski-Allee 51

69434 Hirschhorn

Telefon +49-30-726209-0

81477 München

Fax +49-30-726209-250

Telefon +49-89-78594-0

www.mbe.de

Fax +49-89-78594-493

www.mbe-franchising.de

www.mcdonalds.de

Ansprechpartner:

www.ichliebees.de

Ute Petrenko

Ansprechpartner:

Claudia Griessel

Holger Blaufuß

[email protected]

Telefon +49-89-78594-656

Gründungsjahr: 2001

[email protected]

Ansprechpartner: Georg Wahlicht Telefon +49-6272-928-0 Fax +49-6272-928-204 [email protected] www.meto.com

Gründungsjahr: 1969 Anzahl der Franchisepartner (D): über 30 Einstiegsqualifizierung: Erfahrungen im

Gründungsjahr: 1971 (D), 1955 (USA)

Vertrieb, hohe Kundenorientierung

Anzahl der Franchisepartner (D, A): 200

Franchisesystem seit: 1975 (D), 1956 (USA)

Einstiegsgebühr: 15.000 €

Einstiegsgebühr: 21.900 €

Anzahl der Franchisepartner (D): 238

Laufende Gebühren: 3 % vom Nettoumsatz

Laufende Gebühren: 6 % vom Nettoumsatz

(1.289 Restaurants)

Werbegebühr: 1,5 % vom Nettoumsatz

Werbegebühr: 4 % vom Nettoumsatz

Einstiegsgebühr: 46.000 €

Investitionssumme §: 65.000 €

Investitionssumme §: ca. 15.000 – 30.000 €

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz

Notwendiges Eigenkapital: min. 30 % des

Werbegebühr: 5 % vom Nettoumsatz

anfänglichen Kapitalbedarfs

Basispacht in € oder Prozentpacht: abhängig

Franchisesystem seit: 1980

vom Standort Mail Boxes Etc. (MBE) ist weltweit mit mehr als 1.500 MBE Centern, davon allein 200 Standorten in Deutschland und Österreich einer der führenden Outsourcing-Partner rund um Versandlogistik, Grafik und Druck. Dabei unter-

Investitionssumme §: neu zu eröffnendes Restaurant ca. 760.000 €; Übernahme bestehender Restaurants wird ein Fair Market Value Kaufpreis ermittelt

Notwendiges Eigenkapital: min. 500.000 €

„Wenn es im Einzelhandel darum geht, Waren verkaufsfördernd zu präsentieren und sie zudem gegen Diebstahl zu schützen, gehört Checkpoint Systems zur Weltspitze.“ Seit 2005 wird der Markt für kleine und mittlere Unternehmen aus Handel, Industrie und

stützt MBE vorrangig kleine und mittlere

Dienstleistung von Franchisepartnern erobert.

Unternehmen darin, ihre Produktivität durch

Der Big Mac® ist auf der ganzen Welt ein

Outsourcing von Aufgaben und Prozessen zu

Begriff und jeder kennt McDonald‘s. 1971

erhöhen, die nicht zum Kerngeschäft des Unter-

lange Markterfahrung und Tradition mit der

eröffnete McDonald‘s das erste Restaurant

nehmens gehören. Durch die bundesweite Prä-

Innovationsstärke eines global erfolgreichen

Deutschlands in München und per 31.12.2015

senz, seit Jahren zweistellige Wachstumsraten

Unternehmens. Über 30 Franchisepartner sind

gab es bereits 1.478 Restaurants. Jedoch

und starke börsennotierte Kooperationspartner,

heute bundesweit am Markt aktiv. Für ver-

werden nicht alle Restaurants von dem Unter-

triebsstarke Gründer hat Checkpoint zwei

Dabei vereint Checkpoint seine jahrzehnte-

bauen wir unseren Vorsprung aus. Unser MBE

nehmen McDonald‘s Deutschland Inc. in Eigen-

Netzwerk ermöglicht mit gut erreichbaren

Unternehmenskonzepte entwickelt: 1. Aus- und

regie geführt. 1975 wurden die Franchise-

Standorten, dass das einzigartige Angebot an

Kennzeichnung sowie zur Verkaufsförderung:

Rechte zum ersten Mal an die eigenständigen

professionellen Versand- und Druckdienstleis-

Mit METO setzen die Franchisepartner dabei

Unternehmer Johann Hovan und Rudi Weber

auf eine im Handel seit über 55 Jahren etab-

tungen den Unternehmen und deren Kunden

übertragen und Johann Hovan ist heute noch

vor Ort schnell und flexibel zur Verfügung steht.

lierte Marke. 2. Warensicherungslösungen:

aktiver Franchise-Partner ist. Aktuell werden

Als Partner von MBE starten Sie mit einem welt-

Wenn es darum geht, Ladendiebstahl nachhal-

1.289 der McDonald‘s Restaurants von insge-

weit erfolgreichen Geschäftsmodell in einem

tig einzudämmen, ist Checkpoint Systems welt-

samt 238 eigenständigen Franchise-Nehmern

konjunkturunabhängigen Wachstumsmarkt.

weit einer der führenden Anbieter. Zur Förde-

(Stand 31.12.2015) erfolgreich betrieben, das

Wir möchten weiter expandieren und freuen

rung ihrer wirtschaftlich positiven Entwicklung

sind mehr als 87% aller Restaurants in Deutsch-

uns auf Sie unter www.mbe-franchising.de!

profitieren Franchisepartner von einem

land. Dabei arbeitet McDonald‘s sehr eng mit

umfangreichen Dienstleistungspaket: Neben

den Franchise-Partnern zusammen. Das

Schulungen und einem EDV-System zum

McDonald‘s Restaurant System hat sich stetig

Kunden- und Auftragsmanagement gehören

durch den Gedankenaustausch mit seinen Fran-

dazu vor allem Marketing- und Werbeaktivitä-

chise-Partnern weiterentwickelt und ist seit

ten.

vielen Jahren auch in Deutschland Marktführer

94

der Gastronomie.

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

MINIT Deutschland GmbH & Co. KG

mobilcom-debitel Shop GmbH

Morgengold Frühstücksdienste Franchise GmbH

Vogelsanger Weg 91

Ein Unternehmen der freenet Group

Hohenzollernstraße 24

40470 Düsseldorf

Am Eichenring 1

70178 Stuttgart

www.misterminit.de

16727 Oberkrämer

Telefon +49-711-658307-0

www.mobilcom-debitel.de

Fax +49-711-658307-69

www.freenet-group.de

www.morgengold.de

Ansprechpartner: Karl-Heinz Lauster Telefon +49-151-15032610

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Fax +49-211-239524217

Andrea Schumann

Jürgen Rudolph

[email protected]

Telefon +49-3304-2006-126

[email protected]

Gründungsjahr: 1957 Franchisesystem seit: 2001 Anzahl der Franchisepartner (D): 60

Fax +49-3304-2006-158 [email protected]

Gründungsjahr: 1993

Gründungsjahr: 1991 Franchisesystem seit: 1991 Anzahl der Franchisepartner (D): 100

Einstiegsgebühr: 2.975 € Brutto

Franchisesystem seit: 1995

Einstiegsgebühr: 19.500 €

Laufende Gebühren: abhängig vom Umsatz

Anzahl der Franchisepartner (D): 224

(Regio-Konzept: 9.500 €)

Investitionssumme §: ca. 15.000 € brutto kon-

Eigenbetriebene Filialen: 328

Laufende Gebühren: 10 % vom Nettoumsatz

ventionelles Franchising; ca. 50.000 – 70.000 €

Lizenzgebühr: 3.570 € (einmalig)

Werbegebühr: 0,5 % vom Nettoumsatz

brutto First-Day-Franchise

Sicherheitsleistung: 5.000 € (einmalig) Investitionssumme §: 10.000 – 20.000 €

MISTER MINIT betreibt deutschlandweit ca.

Notwendiges Eigenkapital: 10.000 – 20.000 €

Notwendiges Eigenkapital: 10.000 € (Regio-Konzept: 5.000 €)

220 Shops, von denen rund 60 von selbstständigen Partnern betrieben werden. Die Partner

Investitionssumme §: 25.000 € (Regio-Konzept: 11.500 €)

Die freenet Group bietet unter der Marke

werden von MISTER MINIT vertrieblich, kauf-

mobilcom-debitel als Digital-Lifestyle-Provider

An sieben Tagen in der Woche liefern Morgen-

männisch und handwerklich-technisch ausgebil-

eine große Bandbreite unterschiedlicher eige-

gold-Frühstücksdienste frische Backwaren

det. Die Ausbildung erfolgt im MISTER MINIT-

ner Mobilfunk- und Datenangebote, Dienste

pünktlich zum Frühstück bis 6.30 Uhr an die

Trainingscenter und als „training on the job“ in

und weitere Produkte, die der Vereinfachung

Haustür – zu Preisen fast wie beim Bäcker. Franchisepartner bauen ihren Frühstücksdienst nach

den Shops. Die Ausbildung dauert drei bis sechs

des Alltags durch technische Hilfsmittel via

Monate. Der Partner wird besonders in der

Internet und/oder Smartphones dienen. Dazu

dem Morgengold-Konzept am lokalen Markt

Anfangsphase intensiv betreut und gegebenen-

gehören auch Energie- und Zubehörangebote

auf und aus. Dafür sind sie u. a. für die Kunden-

falls nachgeschult. Die Shops liegen ausschließ-

sowie Mobilfunk- und Datenprodukte der deut-

gewinnung und -bindung sowie die Akquisition

lich in Lagen mit hoher Lauffrequenz. Das

schen Netzbetreiber. Das Unternehmen bietet

und Führung ihrer ausliefernden Logistikpart-

ermöglicht den Sofortdienst am Kunden, der

in seinen Shops sowie in den Filialen der Marke

ner und Lieferanten zuständig. Herzstück des

entweder auf die Dienstleistung wartet oder

GRAVIS und in breiter Präsenz in Fachhandel,

Vertriebssystems ist das systemeigene Morgen-

zwischenzeitlich eine andere Besorgung erle-

Elektronik- und Flächenmärkten sowie bei der

gold Websystem, das sämtliche Prozesse von

digt. Als MISTER MINIT-Partner sollten Sie Spaß

Kundenbetreuung Unabhängigkeit und Kom-

der Bestellung über Tourenplanung bis zur

am Verkaufen und am Umgang mit Menschen

petenz bei der Beratung und Auswahl der Pro-

Rechnungsstellung automatisiert. Zusätzlich

haben. Sie sollten kundenorientiert arbeiten

dukte.

und leistungsstark sein.

profitieren Morgengold-Partner von den Leistungen der Zentrale, wie z. B. Schulungen, Betriebsvergleichen, Systemhandbüchern und Unterstützung im Marketing. Halbtags selbstständig: Das Regio-Konzept von Morgengold ist speziell auf die Besetzung kleinerer Gebiete mit ca. 60.000 Einwohnern und max. 300 Kunden zugeschnitten und bietet die Möglichkeit eines attraktiven Zusatzeinkommens.

95

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Mortimer Franchise GmbH

Mrs.Sporty GmbH

Mundfein GmbH

Auf dem Hof 13

Helmholtzstraße 2 – 9

Hülsenbergweg 103

58849 Herscheid

10587 Berlin

40885 Ratingen

www.mortimer-english.com

www.mrssporty-franchise.de

Telefon +49-2102-93976-00

www.mrssporty.de

Fax +49-2102-93976-17

Ansprechpartner: Tanja Schröter

Ansprechpartner:

www.mundfein.de

Telefon +49-2357-6019-0

Valerie Bönström

Ansprechpartner:

Fax +49-2357-6019-20

Telefon +49-30-308305-360

Thorsten Laudy

[email protected]

Gründungsjahr: 1990

Fax +49-30-308305-4

Telefon +49-2102-93976-10

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 2008

Franchisesystem seit: 1999

Gründungsjahr: 2004

Anzahl der Franchisepartner (D): 300

Franchisesystem seit: 2005

Franchisesystem seit: 2008

Einstiegsqualifizierung: kaufmännische Kennt-

Anzahl der Franchisepartner (D): 430

Anzahl der Franchisepartner (D): 19 (26 Filialen) Einstiegsgebühr: 7.500 €

nisse, Organisationstalent, großes Interesse im

Einstiegsgebühr: 17.900 €

Bereich „Bildung“

Laufende Gebühren: mtl. 5,7 % vom Nettoum-

Laufende Gebühren: 1.500 €

Einstiegsgebühr: 900 €

satz

Werbegebühr: 250 €

Laufende Gebühren: 9 – 20 %

Werbegebühr: mtl. 2,3 % vom Nettoumsatz

Durchschnittliche Investitionssumme:

Werbegebühr: 500 €

Investitionssumme §: ab 42.900 €

150.000 – 190.000 €

Investitionssumme §: ca. 5.000 – 10.000 €

Notwendiges Eigenkapital: ab 10.000 €

Notwendiges Eigenkapital: 30.000 €

Bei uns geschieht alles mit viel Spaß – deshalb

Möchten Sie Ihre Leidenschaft für Sport und

Eröffnen Sie mit uns Ihre eigene Pizzawerk-

sind wir so erfolgreich! Gute Englischkenntnisse

Ernährung auch beruflich ausleben und damit

statt! MUNDFEIN ist frisch. MUNDFEIN kommt

sind heutzutage im Privat- und Geschäftsleben

Frauen ein besseres Lebensgefühl geben?

an. MUNDFEIN klingt gut. MUNDFEIN wird

unerlässlich und der Bedarf an Englischunter-

Können Sie sich vorstellen, mit einem erprob-

größer und will mit Ihnen weiter expandieren.

richt wächst ständig. Anbieter von Sprachkur-

ten Geschäftskonzept unter dem Markendach

Wir von MUNDFEIN freuen uns auf neue indivi-

sen liegen damit voll im Trend und verzeichnen

Deutschlands führender Frauensportclubkette

duelle Charaktere, die mit Einsatzwillen und

ein rasantes Wachstum. Mit Mortimer English

ein eigenes Unternehmen aufzubauen? Dann

Teamfähigkeit mit uns neue Wege gehen möch-

Club können Sie an diesen tollen Zukunftsaus-

werden Sie Teil der mehrfach ausgezeichneten

ten. Wir fördern Ihren Erfolg und verbinden

sichten teilhaben! Mortimer English Club

Erfolgsstory von Mrs.Sporty und gründen Sie

Ihre Stärken und Ihr Know-How mit der MUND-

wurde gegründet, um Kindern und Erwachse-

mit uns in Ihrer Region einen oder mehrere

FEIN Pizzawerkstatt! MUNDFEIN ist ein junges

nen die Möglichkeit zu geben, Englisch mit

Mrs.Sporty-Clubs. Als Franchisepartner können

Unternehmen in der Pizza-Lieferservice-Bran-

Spiel, Spaß und ohne Leistungsdruck zu lernen

Sie von unserem großen Erfahrungsschatz pro-

che. Erst Ende 2008 gegründet ist es bereits mit

– so wie wir alle unsere Muttersprache erlernten.

fitieren. Mrs.Sporty unterstützt Sie u. a. bei der

fast 30 Pizzawerkstätten in Deutschland vertre-

Mortimer English Club ist mittlerweile in über

Finanzierung, Businessplanung und Standort-

ten. Der Fokus von MUNDFEIN liegt auf Frische

20 Ländern vertreten und wächst weiter. Mit

auswahl und gibt Ihnen ein erprobtes Marke-

und Qualität der gelieferten Produkte und

unserem umfangreichen Kursangebot verfügen

ting- und Werbekonzept an die Hand. Regelmä-

Transparenz bei der Herstellung. Offene Küche,

wir über die größte Bandbreite an Englischun-

ßige Schulungen und Weiterbildungen für Sie

frische Produkte, Kreativität bei den Rezepten

terricht im internationalen Markt! Wir stellen

und Ihre Mitarbeiter halten Sie auf dem neues-

und vieles mehr sind Teil der MUNDFEIN-Philo-

Ihnen das fachliche Know-how zur Verfügung,

ten Stand. Mit Mrs.Sporty setzen Sie auf ein

sophie. Pizzerien mit Lieferservice gibt es viele.

indem wir Ihnen ein zeitgemäßes und bewähr-

expansives Konzept in einem dynamischen

Aber einen Pizza-Pasta-Salat-Delivery wie

tes Konzept vermitteln. Wir schulen Sie bezüg-

Wachstumsmarkt rund um die Themen Fitness,

diesen gibt es erst seit MUNDFEIN!

lich der betriebswirtschaftlichen Aspekte sowie

Gesundheit und Ernährung. Fragen Sie jetzt

in der Unterrichtsmethodik! Mit Mortimer Eng-

unverbindlich nach Ihrem Wunschstandort!

lish Club wird auch Ihre Existenzgründung zum Erfolg!

96

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Musikschule Fröhlich Am Forsthaus 1 35713 Eschenburg www.musikschule-froehlich.com

New Horizons Computer Learning Centers in Germany GmbH

Nordsee Franchise GmbH Prinzenallee 13 40549 Düsseldorf Telefon +49-211-310627-31

Wandsbeker Königstraße 21

Ansprechpartner:

Fax +49-211-310627-11

22041 Hamburg

Claudia Meister

www.nordsee.com/franchise

www.newhorizons.de

Ansprechpartner:

Telefon +49-2774-9277-33 Fax +49-2774-9277-31 [email protected]

Ansprechpartnerin:

Anja Haverkamp

Christine Schremb

[email protected]

Telefon +49-40-300600-69

Gründungsjahr: 1977

Fax +49-40-300600-18

Anzahl der Franchisepartner (D): 305

[email protected]

Laufende Gebühren: 7,5 – 15 % nur vom

Gründungsjahr: 1896 Franchisesystem seit: 2001 Anzahl der Franchisepartner (D): 20

Dienstleistungsumsatz

Gründungsjahr: 1996

Investitionssumme §: 6.000 €

Anzahl der Franchisepartner (D): 17

Einstiegsgebühr: 30.000 € plus Warenkaution

Einstiegsgebühr: 25.000 €

von 20.000 €

Gegründet wurde die Musikschule Fröhlich 1977 von Dr. h.c. Dieter Fröhlich und bietet seit fast 40 Jahren gehirngerechten Musikunterricht an. 1997 erhielt sie den Deutschen FranchisePreis, wurde 2006 mit dem Strategie-Preis und

(99 Standorte)

(Erweiterungsgebühr bei Expansion)

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz

Laufende Gebühren: 6 % vom Nettoumsatz

Werbegebühr: 2 % vom Nettoumsatz

Werbegebühr: 1 % vom Nettoumsatz

Investitionssumme §: ab 60.000 € (Standort-

Investitionssumme §: ca. 150.000 € inkl. Erst-

Übernahme) bzw. ab 450.000€ (Neueröffnung)

ausstattung, Startkapital und Eintrittsgebühr

Notwendiges Eigenkapital: ab 70.000 €

2014 mit dem „Fair Family Gütesiegel“ für familienfreundliche Produkte oder Angebote ausge-

Bieten Sie Unternehmen neue Horizonte! Der

zeichnet. Durch eine Vielzahl von Seminaren

stetige Erneuerungsprozess in der IT-Entwick-

und Schulungen werden die Franchisepartner

lung stellt Unternehmen und Mitarbeiter vor

auf ihre Aufgabe vorbereitet und später fit

große Herausforderungen. Wettbewerbsent-

gehalten, um den hohen Qualitätsmerkmalen

scheidend ist dabei oft, wie gut die Kenntnisse

gerecht zu werden. Das wichtigste Ziel ist die

der Mitarbeiter in Bezug auf die verwendete

langfristige Aufgabe, Menschen den Zugang

Software und die jeweils aktuellen Versionen

zur Musik zu ebnen. „Musik macht fröhlich.

sind. New Horizons bietet Unternehmern Lizen-

Und klüger.“ Das erleichtert Kindern die Ent-

zen zum Führen von IT-Trainingszentren in fest

wicklung in der Schule und im späteren Leben.

definierten Gebieten, exklusiv nach dem New

Dienstleistungen: gehirngerechtes Unterrichts-

Horizons Franchisekonzept: New Horizons Fran-

material, Mietinstrumente, Werbeartikel,

chisenehmer verstehen sich als Generalanbieter

Begleit-CDs, Spezialnoten, kaufmännische

für IT Trainings. Sie differenzieren sich durch

Unterstützung u.v.m.

den Einsatz der innovativen und nachhaltigen Blended-Trainingslösungen. Die berufsbegleitenden und flexiblen Lernlösungen passen sich dem Zeitplan, Wissensstand und Lernziel des Lernenden an und liefern einen zeitnahen Return on Investment: WalkInTM - Seminarstart jederzeit. Die Teilnehmer bestimmen Zeit und Lerninhalte. Am Connected Classroom können die Teilnehmer direkt oder virtuell teilnehmen und sind somit örtlich flexibel. Ebenfalls Teil von New Horizons Franchising ist das erprobte

Die NORDSEE GmbH ist die europaweite Nr. 1 in der Fischsystemgastronomie. Als einziges Unternehmen deckt NORDSEE die gesamte Bandbreite von Frischfisch über Feinkostsalate und Delikatessen bis hin zum umfassenden Restaurantgericht ab. Hinzu kommt das variantenreiche Snacksortiment für das trendige „Togo“-Geschäft. Damit hält das traditionsreiche Bremerhavener Unternehmen eine einzigartige Marktposition. NORDSEE hat weltweit rund 400 Filialen. Seit 2001 bietet der Systemgastronom ein eigenes Franchisemodell. Bereits heute wird jede vierte Filiale von einem Franchisepartner betrieben – Tendenz steigend. Dem zukünftigen Franchisepartner bietet NORDSEE neben der Marke und einem bewährten Betriebstyp eine Standortanalyse, Werbemaßnahmen, Zentraleinkauf, System- und IT-Beratung, umfassendes Know-how, Ausbildung und fortlaufende persönliche Betreuung. In einer anonymisierten Zufriedenheitsanalyse würden sich 100 % der aktuellen NORDSEE Franchisepartner noch einmal für das System entscheiden.

aktive Vertriebskonzept. Mit diesem System konnte sich New Horizons zu einem der größten unabhängigen Anbieter hochqualifizierter Trainings weltweit entwickeln. Neben autorisierten Microsoft Trainings bieten New Horizons Franchisenehmer Trainings für die Software von Top-Technologie Herstellern, wie u.a. Adobe, Cisco, Citrix und VMware, an.

97

Franchise-Ratgeber 2016/2017

OBI GmbH & Co. Deutschland KG Albert-Einstein-Straße 7 – 9 42929 Wermelskirchen Telefon +49-2196-762-425 Fax +49-2196-762-970 www.obi.de www.obi.com

Ansprechpartner: Elena Ottaviano Telefon +49-2196-762494

PANDORA Jewelry GmbH

PIRTEK Deutschland GmbH

Hans-Duncker-Straße 14

Maarweg 143

21035 Hamburg

50825 Köln

Telefon +49-40-248756-0

www.pirtek.de

Fax +49-40-248756-402 www.pandora.net www.pandoragroup.com

Ansprechpartner: Bernd Weber Joachim Gasper

Ansprechpartner:

Telefon +49-221-94544-0

Eike Christian Radtke

Fax +49-221-94544-55

Telefon +49-40-248756-104

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1996

[email protected]

Gründungsjahr (D): 2004

Dieter Hermanns

Franchisesystem seit: 1998

Franchisesystem seit: 2006

Anzahl der Franchisepartner (D): 39

Telefon +49-2196-762630 [email protected]

Gründungsjahr: 1970 Franchisesystem seit: 1970 Laufende Gebühren: 2,5 % vom Nettoumsatz Werbegebühr: 0,25 % vom Nettoumsatz

„OBI – die führende Marke im deutschen und osteuropäischen DIY-Markt“ OBI ist der deutsche Marktführer der Baumarktbranche. 1970 wurde der erste Markt in Deutschland eröffnet, 1991 begann OBI seinen Erfolgskurs im Ausland. Nach nur knapp fünf Jahren Auslandsaktivitäten war OBI bereits in großen Teilen Europas eines der führenden Unternehmen in der Do-it-yourself-Branche. Die Marke OBI ist heute europaweit mit mehr als 650 Märkten aufgestellt. Neben dem deutschen Heimatmarkt mit über 350 Märkten ist OBI auch in weiteren zehn europäischen Ländern vertreten: Bosnien-Herzegowina, Italien, Österreich, Polen, Russland, Schweiz, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. OBI, ein Unternehmen der Tengelmann Gruppe, beschäftigt aktuell mehr als 46.000 Mitarbeiter. Der Gesamtumsatz im Geschäftsjahr 2015 belief sich auf 6,7 Mrd. €.

Anzahl der Franchisepartner (D): 6

(65 Standorte)

Einstiegsgebühr: 25.000 €,

Anzahl der Franchisepartner (A): 3

weitere Stores 5.000 – 15.000 €

(3 Standorte)

Laufende Gebühren: 3 %

Einstiegsgebühr: 30.000 €

Investitionssumme §: ab 300.000 €

Laufende Gebühren: 4,5 % vom Nettoumsatz

Notwendiges Eigenkapital: 15 – 20 % der

Investitionssumme §: min. 390.000 €

Investitionssumme

Notwendiges Eigenkapital: ab 50.000 €

PANDORA ist weltbekannt für qualitativ hoch-

Der 24h-Hydraulikservice Pirtek ist seit Ende

wertigen und handveredelten Echtschmuck zu

1996 auf dem deutschen Markt aktiv. Pirtek

erschwinglichen Preisen. Die dänische Schmuck-

kombiniert handwerkliche Arbeit mit einer

marke inspiriert Frauen dazu, ihre Individuali-

hohen Servicebereitschaft beim Kunden vor Ort.

tät auszudrücken und ihren persönlichen Stil zu

Bei einer Verfügbarkeit innerhalb einer Stunde

unterstreichen. Die einzigartigen und detaillier-

(50 km Radius um das Pirtek Center) reduzieren

ten PANDORA Designs vereinen Handverede-

die mobilen Pirtek-Werkstätten (pro Center

lung mit moderner Technologie und werden in

mind. 3), Stillstandszeiten defekter Maschinen

mehr als 100 Ländern auf sechs Kontinenten

und Anlagen erheblich: Der benötigte Hydrau-

verkauft. Auch in Deutschland ist PANDORA

likschlauch wird vor Ort hergestellt und mon-

weiter auf Wachstumskurs. Nach der Eröffnung

tiert. Outsourcing in der Industrie und ein

des ersten Concept Store weltweit im Jahr 2006

wachsendes Bewusstsein für Maschinenausfall-

in Hamburg durch einen Franchisepartner ist

zeiten und damit verbundenen Kosten machen

die Zahl Ende 2015 auf rund 160 angestiegen.

das Netzwerk weiter erfolgreich. Mit rund 270

PANDORA möchte in Deutschland mit Franchi-

Werkstattwagen an 68 Standorten in Deutsch-

separtnern in den nächsten Jahren weiter

land und Österreich ist Pirtek Marktführer, wei-

wachsen. Der Franchisepartner profitiert von

tere 15 Standorte sind bis Ende 2017 geplant.

einer starken Marke, einem erstklassigen Storekonzept, regelmäßigen Schulungen, Unterstützung und Coaching durch den Außendienst, umfangreichen Marketing-Paketen und nicht zuletzt durch ein einzigartiges Produktsortiment mit sieben neuen Kollektionen im Jahr.

98

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

PLAMECO Systems B. V. Van Voordenpark 20 5301 KP Zaltbommel Niederlande Telefon +31-418-575040

PORTAS DEUTSCHLAND Folien GmbH & Co. Fabrikations KG

GD Handelssysteme GmbH Xantener Straße 105 50733 Köln www.gdhs.de

Dieselstraße 1 – 3

Fax +31-418-575049

63128 Dietzenbach

Ansprechpartner:

www.plameco.com

Telefon +49-6074-404-0

Jochen Clahsen

Fax +49-6074-404-190

Telefon +49-221-97666-368

Ansprechpartner:

www.portas.de

Jan van Westreenen Telefon +31-418-575040 [email protected]

Gründungsjahr: 1982

Fax +49-221-97666-200 [email protected]

Ansprechpartner: Matthias Scholz [email protected]

Gründungsjahr: 1982, seit 1996 unter Premio Franchisesystem seit: 1982 Anzahl der Franchisepartner (D): 283

Franchisesystem seit: 1985

Gründungsjahr: 1974

Einstiegsqualifizierung: kaufmännische

Anzahl der Franchisepartner (D): 129

Franchisesystem seit: 1976

Grundausbildung des Inhabers, mindestens

Einstiegsgebühr: 15.000 € (plus obligatorisches

Anzahl der Franchisepartner (D): 149

ein Kfz-Meister

Starterpaket)

(171 Standorte)

Laufende Gebühren: abhängig vom Umsatz-

Einstiegsgebühr: 15.000 €

volumen, 5.200 – 12.800 € / Standort

Investitionssumme §: 50.000 €

Patentiertes Decken-Renovierungssystem. Dieses System ermöglicht den Einbau einer

Laufende Gebühren: 3 % vom Nettoumsatz

Werbegebühr: gestaffelt bis max. 2.000 € zur

Investitionssumme §: 22.000 – 48.000 €

Unterstützung des nationalen Auftritt

Notwendiges Eigenkapital: 15.000 €

Notwendiges Eigenkapital: min. 50.000 €

PORTAS wurde 1974 gegründet und ist heute

Premio Reifen + Autoservice ist das Reifenfach-

neuen Raumdecke an nur einem Tag, sowohl für Privatkunden als auch für gewerbliche Gebäude. Komplett montiert mit Beleuchtung und Zierleisten, alles aus einer Hand. Während der Montage können größere Möbel sogar im Raum bleiben. Besonders geeignet als Existenzsicherung für Handwerksbetriebe (zweites Standbein). Die wichtigsten Daten: • Kommissionsbezogene Lieferung kurz vor der Montage, also keine Lagerhaltung, sprich Kapitalbindung • Exklusivität dank dem patentierten System und dem exklusiven Gebiet (Gebietsschutz) • Keine Außenstände • Vertriebsunterstützung mittels Marketingund Vertriebsschulungen und ständigen Erfahrungsaustauschs.

in 14 Ländern Europas mit mehreren Hundert Franchisenehmern vertreten. Handwerksbetriebe nutzen die Zugkraft der starken Marke PORTAS und expandieren in den Markt für qualitativ hochwertige Lösungen der Renovierung und Modernisierung bei Privatkunden. Mit jedem PORTAS-Fachbetrieb wird ein individueller Entwicklungsplan für die schrittweise Integration der PORTAS-Leistungsvielfalt in den bestehenden Betrieb erarbeitet. Die ständige Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Marketing/Vertrieb und in der handwerklichen Fertigung der Renovierungen hat bei PORTAS ein großes Gewicht. Hilfestellung in technischen und kaufmännischen Fragen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PORTAS-Zentrale und persönlich vor Ort die regionalen Verkaufsleiter. PORTAS gehört zu den bekannten Marken in Deutschland. In der Enzyklopädie “Marken des Jahrhunderts” ist PORTAS in den Jahren 2004, 2007, 2010 und 2013 mit dem Beitrag “PORTAS – die Tür” vertreten.

handelssystem der Goodyear Dunlop Handelssysteme (GDHS). Der Anspruch der Marke Premio ist es, die „persönlichste“ Reifen- und Autoservice-Kette im Markt zu sein. Kunden von Premio vertrauen auf eine individuelle Beratung, eine moderne Werkstatt und ein breites Sortiment erstklassiger Markenprodukte in einer Preisspanne, die für jeden Anspruch genau das Richtige bietet. Premio ist ein FullService-Konzept rund um Reifen und KfzDienstleistungen. Die international aufgestellte Servicemarke pflegt bei Angeboten und Marktauftritt verbindliche Standards und richtet sich vor allem an serviceorientierte Konsumenten. Bewerber mit einem bestehenden Reifenhandel müssen über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 750.000 € verfügen, einen Reifenabsatz von rund 5.000 Stück pro Jahr vorweisen, min. 250 m² Lagerkapazität anbieten und 100%ige Kundenzufriedenheit sicherstellen. Eine kaufmännische Grundausbildung des Inhabers ist ebenso Voraussetzung wie min. ein KfzMeister.

99

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Rainbow International Systemzentrale Deutschland GmbH

RE/MAX Deutschland Mitte

Flözstraße 18

www.remax.de

73433 Aalen Telefon +49-7361-9777-0 Fax +49-7361-9777-550 www.rainbow-international.de www.management-franchisekonzept.de

Real Estate F ranchise AG Kreuzberger Ring 44a 65205 Wiesbaden

Telefon +49-6103-391-0 Fax +49-6103-391-199

Nicolas Scheidt

www.reddy.de

Dr. Werner Groß Telefon +49-611-723999-0

Nadine Brenner

[email protected]

Gründungsjahr: 2003 Franchisesystem seit: 1978

Gründungsjahr: 1992

Anzahl der Franchisepartner in Bayern, Hessen,

Franchisesystem seit: 1993

Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen: 70

Anzahl der Franchisepartner (D): 20

Einstiegsqualifizierung: Unternehmerprofil,

Einstiegsgebühr: 22.900 €

Teamfähigkeit, Vertriebsstärke, Kommunika-

Laufende Gebühren: 8 – 5 % vom Bruttoumsatz

tionsfreude

Werbegebühr: 2 % vom Bruttoumsatz

Einstiegsgebühr: ab 7.500 €

Investitionssumme §: 140.000 €

Laufende Gebühren: 6 % plus min. 300 €

Betriebsmittel: 120.000 €

Werbegebühr: 3 % vom Nettoumsatz

Notwendiges Eigenkapital: ab 78.000 €

Im Gefierth 9a 63303 Dreieich

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

[email protected]

Internationale Franchise GmbH

Andreas Scheidt

Fax +49-611-723999-29

Telefon +49-7361-9777-474

REDDY Küchen & ElektroWelt

Investitionssumme §: ab 50.000 € – 80.000 €

Ansprechpartner: Frank Schütz Telefon +49-6103-391-117 [email protected]

Gründungsjahr: 1994 Franchisesystem seit: 1995 Anzahl der Franchisepartner (D): 53 Einstiegsqualifizierung: Erfahrung im Küchenverkauf

Laufende Gebühren: 1,2 % vom Netto-VKUmsatz

Werbegebühr: 3 % vom Netto-VK-Umsatz Investitionssumme §: min. 75.000 € Notwendiges Eigenkapital: 25.000 €

inkl. Franchisegebühr, Franchisenehmer-AusbilRainbow International Deutschland ist Teil der US-amerikanischen Dwyer Group Inc. (www. dwyergroup.com), dem Weltmarktführer von

dung und schlüsselfertigem RE/MAX Immobilienshop.

Notwendiges Eigenkapital: ab 30.000 €

REDDY zählt zu den führenden Franchise-

Franchisesystemen im haushaltsnahen Dienstleistungsbereich. Das Franchisenetzwerk

Unsere Philosophie, unser System und das Netz-

besteht derzeit aus 13 Franchisemarken und

werk sind seit der Gründung im Jahr 1973 in

agiert mit über 2500 Standorten in insgesamt

den USA so erfolgreich, dass mittlerweile welt-

10 Ländern. Im Geschäftsjahr 2015 erreichte das

weit niemand mehr Immobilien vermittelt als

Unternehmen einen Rekordumsatz von 1.3 Mil-

RE/MAX. Weltweit arbeiten bei RE/MAX über

liarden $. Der Sanierungsexperte Rainbow

103.000 Immobilienmakler in rund 95 Ländern.

International ist seit 1992 auf dem deutschen

Deutschlandweit mehr als 700 Makler in ca. 200

Markt aktiv und gehört zu den führenden Pre-

Büros. Sie übernehmen eine anspruchsvolle und

mium-Dienstleistern in der konjunkturunab-

spannende Schlüsselposition als Unternehmer

hängigen Branche der Sanierung von Wasser-,

in einem interessanten Wachstumsmarkt – der

Brand- und Schimmelschäden. Das Unterneh-

Immobilienbranche. Als Franchisepartner

men ist in den vergangenen Jahren zu einem

haben Sie ein breites Betätigungsfeld mit viel

der wichtigsten Ansprechpartner für die Versi-

Freiraum und gemeinsam entwickelten Zielvor-

cherungs- und Immobilienwirtschaft im Bereich

gaben. Sie bauen dabei Ihr Netzwerk auf und

Schadenmanagement gereift. Für die bundes-

etablieren Ihren RE/MAX Immobilienshop vor

weite Expansion, die seit Mitte 2015 forciert

Ort. Zudem bieten Sie Ihrem Maklerteam ein

wird, sucht das Franchisesystem echte Unter-

angenehmes Arbeitsumfeld mit einer attrakti-

nehmerpersönlichkeiten. Weitere Informatio-

ven und modernen RE/MAX Immobilienshop-

nen: www.management-franchisekonzept.de

einrichtung, die Sie bei einem professionellen Shopeinrichter beziehen können. Wir bieten Ihnen ein erprobtes Konzept mit hohem Bekanntheitsgrad und einem überdurchschnittlich interessanten Provisionsmodell.

100

„Clever gemacht – in der Küche alles REDDY“ Unternehmen des Küchenhandels. REDDY verbindet die Stärken des inhabergeführten Geschäfts mit den Vorteilen einer starken Gruppe. Gerade in der heutigen Zeit vieler vergleichbarer Produkte macht die Persönlichkeit des Inhabers den Unterschied aus. Beratung, Verkauf und Serviceleistungen – das sind die einmaligen Stärken des Fachgeschäfts. Damit der Franchisenehmer die Möglichkeit hat, sich voll und ganz auf diese Stärken zu konzentrieren, unterstützt ihn die Franchisezentrale bei: Einkaufsverhandlungen, Sortimentsauswahl, Produktion von Werbekonzepten (Funkspots, Prospekt- /Anzeigenwerbung, Internet: www. reddy.de, Social Media). Kräfte werden gebündelt und zu besten Konditionen erledigt. Zusätzlich stehen je nach Bedarf weitere Dienstleistungen von der Betriebsberatung über Finanzdienstleistungen bis zur Steuerberatung zur Verfügung.

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Reisswolf International AG

RENO Schuh GmbH

Wendenstraße 403

Industriegebiet West

20537 Hamburg

66987 Thaleischweiler-Fröschen

Telefon +49-40-211018-76

Telefon +49-541-9584-9702

www.reisswolf.net

Fax +49-541-9584-9221

Ansprechpartner:

www.reno.de

Michael Witte

Ansprechpartner:

Telefon +49-40-211018-76

Jens Rauschen

[email protected]

[email protected]

Tomas Kehde Telefon +49-40-211018-32 [email protected]

Rentas GmbH Werkzeugvermietung + Service Wilhelm-Beckmann-Straße 6 45307 Essen www.rentas-franchise.de www.rentas.de

Ansprechpartner: Stefan Trippler Bettina Grote

Gründungsjahr: 1977

Telefon +49-201-615466-12

Franchisesystem seit: 1993

Fax +49-201-615466-10

Anzahl der Franchisepartner (D): 56

[email protected]

Gründungsjahr: 1997

Einstiegsgebühr: 7.000 € netto

Franchisesystem seit: 1997

Laufende Gebühren: 0 – 8 % vom Nettoumsatz

Gründungsjahr: 1988

Einstiegsgebühr: ab 15.000 € (1 Lizenz,

(je nach Vertragsvariante)

EU außerhalb Deutschlands)

Investitionssumme §: 15.000 – 50.000 €

Laufende Gebühren: 4,5 % vom Nettoumsatz (fix: 1.500 € jährlich)

Investitionssumme §: ca. 100.000 € Notwendiges Eigenkapital: 50.000 €

REISSWOLF ist der einzige Anbieter für 360° Datenmanagement: digitale Archivierung inklusive Workflows, physische Archivierung sowie zertifizierte Vernichtung von Datenträgern. Übrigens gehen die Materialien aus der Datenvernichtung ins Recycling! In den meisten europäischen Ländern, aber auch außerhalb Europas sind Franchisenehmer von REISSWOLF führend. REISSWOLF ist 2016 in 35 Ländern mit Partnern vertreten. Als Technologieführer entwickelt REISSWOLF seine exklusiven SoftwareLösungen selbst! REISSWOLF Partner können einzelne Lizenzen erwerben für: • Daten- und Aktenvernichtung • Physische Archivierung (P-RMS) • Digitales Archivierung (D-RMS)

Franchisesystem seit: 1997 Anzahl der Franchisepartner (D): 39 (41 Standorte)

Einstiegsgebühr: 9.400 €

Gehen Sie Ihren eigenen Weg, mit Schuhen von RENO!

jedoch 807 €, jährliche Steigerung um 2,5 %

Der Schuhfilialist Reno ist ein Unternehmen der

bei 1.000 €

Laufende Gebühren: 7 % vom Umsatz, min. Werbegebühr: 0,5 % vom Umsatz, gedeckelt

Hamm Reno Group, die im Jahr 2005 aus dem

Investitionssumme §: 110.000 €

Zusammenschluss der Unternehmensgruppen

Notwendiges Eigenkapital: 15.000 €

Hamm (Osnabrück) und Reno (Thaleischweiler-Fröschen) entstanden ist. Damit verfügt die Gruppe über eine mittlerweile 125-jährige Expertise im Schuhhandel. Mit derzeit rund 490 Filialen in Deutschland ist Reno eine Topadresse für Schuhliebhaber. Reno bietet eine große Auswahl internationaler Lifestyle- und bekannter Modemarken zu besten Preisen und in geprüfter Qualität. Accessoires und Textilien runden das Angebot vielerorts ab. Das Reno Franchisekonzept bietet Branchenkennern und Quereinsteigern mit Einzelhandelserfahrungen “schlüsselfertige”, moderne Schuhfachgeschäfte mit professioneller Unterstützung, z. B. in Marketing und zentraler Warensteuerung, ob ein eigener Standort vorhanden ist oder dieser von Reno gestellt wird! Nahezu 30 Jahre Erfahrung im Schuheinzelhandel mit sehr hohem Bekanntheitsgrad sind Garanten für den erfolgreichen Start mit Deutschlands größtem Anbieter von Markenschuhen!

Rentas, laut der Zeitschrift „ForSystems“ eines der Premium Franchise-Systeme in Deutschland, hat ein kundenfreundliches Service-Center für Mietgeräte, Reparaturannahme, Ersatzteilbestellung und Schärfservice konzipiert, das den Kundenvorstellungen von gutem Service gerecht wird und als „Shop-in-Shop-System“ in frequenzstarken Baumärkten bereits sehr erfolgreich betrieben wird. Bedingt dadurch, dass jeden Tag ca. 1.000 Kunden die PartnerBaumarktunternehmen, in denen Rentas platziert ist, besuchen, können Werbe- und Akquisekosten sehr gering gehalten und eine schnelle Anlaufphase ohne Vorlaufverluste geboten werden. Die Wettbewerbsstärke von Rentas ist die konsequente Ausrichtung auf Privat- und Gewerbekunden, die sehr gute Zusammenarbeit mit Geldinstituten zur Sicherung der Finanzierung und die vorhandene Kundenfrequenz des Baumarktes, die Kunden zum Rentas Franchise-Nehmer führt. Unterstützt durch einen 132 Seiten starken, anwenderorientierten Mietgerätekatalog, fällt die Kundenakquise sehr leicht.

101

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Salädchen Franchise GmbH & Co. KG Stümpelstal 2 35041 Marburg Telefon +49-6420-907-95 Fax +49-6420-907-0 www.salaedchen.com

Ansprechpartner: Helena Pauls Telefon +49-6420-907-97 [email protected]

Gründungsjahr: 2010 Franchisesystem seit: 2011 Anzahl der Franchisepartner (D): 8 Einstiegsgebühr: 9.500 € Laufende Gebühren: 5,5 % Werbegebühr: 2 %

SANIFAIR GmbH

Sausalitos Holding GmbH

Andreas-Hermes-Straße 7 – 9

St.-Martin-Straße 62

53175 Bonn

81541 München

Telefon +49-228-922-0

www.sausalitos-holding.de

Fax +49-228-922-4305

www.sausalitos.de

www.sanifair.de

Thomas Berger

Stefan Karl

Telefon +49-89-66078-660

Telefon +49-228-922-1551

Fax +49-89-66078-689

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 2004

Gründungsjahr: 1994

Franchisesystem seit: 2004

Franchisesystem seit: 1994

Anzahl der Franchisepartner (D): ca. 140

Anzahl der Franchisepartner (D): 6

Einstiegsgebühr: ab 15.000 €

Einstiegsgebühr: 25.000 € bei Vertragsabschluss

Laufende Gebühren: variabel in Abhängigkeit

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoum-

vom Umsatz

satz / Mon.

Investitionssumme §: auf Anfrage

Werbegebühr: 2 % vom Nettoumsatz Investitionssumme §: 750.000 €

Investitionssumme §: ca. 120.000 € Notwendiges Eigenkapital: 20.000 – 30.000 €

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Die SANIFAIR GmbH wurde 2004 als 100%ige

Notwendiges Eigenkapital: 20 %

Tochter der Autobahn Tank & Rast GmbH Salädchen ist eine etwas andere Salat- und Suppenbar: Salädchen wurde von Freunden gegründet, die eine Leidenschaft für gute und frische Lebensmittel besitzen und sich gefragt haben, wie man gesunde Ernährung einfacher und selbstverständlicher in den Alltag integrieren kann. Hier kannst du dein Essen ganz nach deinen Vorstellungen zusammenstellen lassen. Wähle aus bis zu 45 frischen und leckeren Zutaten in deinem Salat, auf deiner Ofenknolle oder als Einlage in deiner Suppe/Eintopf. Die Salädchen-Gemeinde wächst und wir freuen uns, dass wir unsere Leidenschaft bereits in vielen Städten teilen können. Wir bieten die Möglichkeit, vergleichsweise sicher und kostengünstig dein eigener Chef zu sein. Steig ein in ein erprobtes System, das durch viele Details überzeugt. Du erfährst von uns Unterstützung durch persönliche Schulungen und Zugriff auf unser Salädchen-Intranet inklusive digitales Handbuch beim Führen Deines eigenen „LieblingsLädchens“ und arbeitest in einem Team mit zuverlässigen, professionellen Partnern.

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gegründet, um ein innovatives und leistungsfä-

Die Marke SAUSALITOS (www.sausalitos.de)

higes Sanitärsystem zu entwickeln. Rund 480

steht für eine reichhaltige Auswahl der kons-

Anlagen in acht europäischen Ländern spre-

tant hochwertigen kalifornisch-mexikanischen

chen für den Erfolg von SANIFAIR. Das SANIFAIR

Küche sowie das umfassende Angebot an inter-

Konzept bietet Kunden ein Höchstmaß an Sau-

nationalen Getränken und einzigartigen Eigen-

berkeit und Komfort u. a. durch automatische

kreationen der vielen Cocktails sowie Speisen.

WC-Sitz-Reinigung, wasserlose Urinale und

Seit 1994 ist das System am Markt erfolgreich

berührungsfreie Armaturen. Moderne Behin-

und stetig gewachsen. Unterstützung erfahren

derten-WCs und Babywickelräume runden das

die Filialen und ihre Partner hierbei durch die

Angebot ab. Die Anlagen werden von qualifi-

Sausalitos Holding GmbH (www.sausalitos-hol-

ziertem Reinigungspersonal betreut, das regel-

ding.de). Das Aufgabenfeld der Zentrale

mäßig an speziellen Schulungen teilnimmt.

umfasst die regelmäßige Überprüfung der Sys-

Kunden erhalten einen SANIFAIR Wertbon, der

temstandards, den Einkauf, die Optimierung

bei teilnehmenden Partnerunternehmen auf

der einzelnen Betriebsabläufe, einheitliches

den Einkauf angerechnet wird. Das SANIFAIR

Musikmanagement, F&B-Entwicklung sowie

Konzept gibt es an deutschen Autobahnen, in

Marketing und Kommunikation. Im Rahmen

modernen Einkaufszentren, in Bahnhöfen, an

der Expansion sucht die Sausalitos Holding nach

ausgewählten Standorten der Systemgastrono-

motivierten Franchisenehmern und Franchise-

mie und im europäischen Ausland.

nehmerinnen, die sich mit diesem etablierten Geschäftskonzept identifizieren können und ihre eigene SAUSALITOS-Filiale eröffnen möchten.

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Schülerhilfe (ZGS BildungsGmbH) Ludwig-Erhard-Straße 2 45891 Gelsenkirchen www.schuelerhilfe.de www.schuelerhilfe-franchise.de

Ansprechpartner: Michael Ganschow Telefon +49-209-3606-201 Fax +49-209-3606-275 [email protected] [email protected]

Gründungsjahr: 1974 Franchisesystem seit: 1983 Anzahl der Franchisepartner (D, A): ca. 350 Einstiegsqualifizierung: Wir suchen kommunikative Quereinsteiger mit Interesse an Bildungsthemen, die sich mit einer oder mehreren Schülerhilfen selbstständig machen wollen.

Einstiegsgebühr: 14.000 € netto Laufende Gebühren: ca. 540 – 900 € / Mon. netto,

ServiceStore DB DB Station&Service AG

Willhoop 1

Systemführung ServiceStore

22453 Hamburg

Europaplatz 1

Telefon +49-40-8197276-0

10557 Berlin

Fax +49-40-819276-27

Telefon +49-30-297-65141

www.smileys.de

Fax +49-30-297-65142 www.servicestoredb.de

Ingo Graetz [email protected]

Thomas Kost

Andrea Schemion

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1997

Gründungsjahr: 1988

Franchisesystem seit: 2001

Franchisesystem seit: 1990

Anzahl der Franchisepartner (D): 38

Anzahl der Franchisepartner (D): 59

Einstiegsgebühr: 8.000 €

Einstiegsgebühr: 7.500 €

Laufende Gebühren: 2,3% vom Nettoumsatz

Laufende Gebühren: 3,5 – 4 % vom Nettoumsatz

Werbegebühr: 0,5 % vom Umsatz (Franchise-

Werbegebühr: 1 – 1,5 % vom Nettoumsatz / Mon.

nehmer investiert in lokale Werbung)

Investitionssumme §: 40.000 – 70.000 €

Investitionssumme §: 120.000 – 150.000 € Notwendiges Eigenkapital: 50.000 €

(formatabhängig)

Notwendiges Eigenkapital: 40.000 €

umsatz von 80.000 €

ServiceStores sind Convenience Stores der Bahn,

Marketinggebühr: ca. 487,60 € / Mon. netto

die Pendlern und Reisenden an mittelgroßen Bahnhöfen sowie an innerstädtischen Regional-

(inkl. Unternehmerlohn in der Anlaufphase)

und S-Bahnhöfen ein umfangreiches Sortiment

Notwendiges Eigenkapital: 10.000 – 15.000 €

für die Reise und den täglichen Bedarf bieten. Zeitsparend, einfach und bequem erhält man

„Vom Erfolg profitieren: eine berufliche Perspektive mit Zukunft“

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

je nach Standortgröße; 9% Gebühr auf Mehr-

Investitionssumme §: 40.000 – 70.000 €

Smiley’s Franchise GmbH

alles aus einer Hand. Zum Angebot gehören frische Backwaren und Snacks, Kaffeespezialitäten, Getränke, Tabakwaren und Zeitungen

Die Schülerhilfe ist einer der führenden Nach-

sowie Fahrkarten und Lotto (standortabhän-

hilfe-Anbieter mit ca. 1.100 Standorten in

gig). Im Jahr 2001 wurde der erste Store im

Deutschland und Österreich. Die Schülerhilfe ist

Franchising eröffnet. Das kontinuierliche

der größte Franchisegeber im Bildungsbereich

Wachstum betätigt den Erfolg des Geschäfts-

im deutschsprachigen Raum. Rund 350 Franchi-

konzepts. Rund 120 ServiceStores zählen heute

separtnerinnen und Partner haben sich bereits

zum System, die von 38 Franchisenehmern

für eine erfolgreiche Zukunft mit der Schüler-

betrieben werden. Mit der weiteren Expansion

hilfe entschieden. Jeder vierte Schüler in

werden bundesweit Franchisenehmer gesucht.

Deutschland nimmt im Laufe seines Schullebens

Angeboten wird der Einstieg mit der Über-

Nachhilfeunterricht – Tendenz steigend. Beste

nahme eines einzelnen Stores, bei hoher Inves-

Voraussetzungen, um sich als Franchisepartner

titionsbereitschaft auch mit der Vergabe einer

im Bildungssegment selbstständig zu machen.

Multi-Franchise, bei dem gleich mehrere Stand-

Die Systemzentrale bietet ein umfangreiches

orte in einem sogenannten „Standort-Paket“

Leistungspaket für die Franchisepartner: Von

übernommen werden können.

„Etabliert, aber nicht spießig“ Die „Smiley‘s Pizza Profis“ haben sich als Marke mit zurzeit über 50 Betrieben in Deutschland als erfolgreiches Delivery-Franchisesystem etabliert. Seit der Gründung 1988 in Hamburg wird in Qualitätsoptimierung investiert und auf ein solides Wachstum Wert gelegt. Seit einiger Zeit wird die bundesweite Vergabe von Franchisepartnerschaften vorangetrieben, und Smiley’s ist schon in zwölf Bundesländern vertreten. Die Smiley‘s Franchise GmbH misst den Erfolg des Systems an dem Erfolg ihrer Franchisepartner. Deshalb sind die Umsatzsteigerungen in den Betrieben ihr Erfolgsmaßstab. Der durchschnittliche Umsatz pro Monat in T€ ist der Smiley‘sIndex. Seine Entwicklung: 1988: 9,97, 2000: 33,41, 2012: 52,01. Auch mit der Abschlussgebühr von 7.500 €, der monatlichen Franchisegebühr von nur 3,5 – 4 % und dem geringen Werbepoolanteil von 1 – 1,5 % des Umsatzes setzt Smiley‘s klare partnerschaftliche Maßstäbe.

der Standortbewertung über betriebswirtschaftliche Beratung und Unterrichtskonzeption bis hin zur Aus- und Fortbildung des Partners in den Bereichen Pädagogik, Personal, Marketing und Vertrieb.

103

Franchise-Ratgeber 2016/2017

SNA Germany GmbH

Sonderpreis-Baumarkt

Geschäftsbereich Snap-on Tools

Liebigstraße 7

Gewerbering 1

96465 Neustadt b. Coburg

09337 Hohenstein-Ernstthal OT Wüstenbrand

Telefon +49-9568-897270-0

www.snapon.de

Fax +49-9568-897270-8888

www.snapon.com

www.sonderpreis-baumarkt.de

Ansprechpartner:

Ansprechpartner:

Holger Zibulka

Klaus Wittmann

Telefon +49-3723-66820-0

Telefon +49-9561-319252

Fax +49-3723-66820-11

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 2005

Gründungsjahr: 1920 (USA), 1977 (D)

Franchisesystem seit: 2009

Anzahl der Franchisepartner (D): 50

Anzahl der Franchisepartner (D): 65

Einstiegsgebühr: 7.500 €

Einstiegsgebühr: 20.000 €

Investitionssumme §: 20.000 €

Laufende Gebühren: 2,5 % vom Nettoumsatz

Notwendiges Eigenkapital: 10.000 €

Notwendiges Eigenkapital: 40.000 €

Stagecoach Theatre Arts Schools Kupferstraße 36 70565 Stuttgart www.stagecoach.de

Ansprechpartner: Christian Million Telefon +49-711-78251931 Fax +49-911-567758-18 [email protected]

Gründungsjahr: 1988 (GB), 1998 (D) Franchisesystem seit: 1994 (GB), 2004 (D) Anzahl der Franchisepartner (D): 13 Einstiegsqualifizierung: Unternehmerisch denkende Selbständige mit Affinität zu den darstellenden Künsten oder selbst Erfahrung aus den darstellenden Künsten (Tanz, Gesang, Schauspiel) als Bühnenkünstler/-in oder

SNA Germany GmbH, Geschäftsbereich Snap-on

Im Jahr 2009 erfolgte der Startschuss für das

Tools, ist die deutsche Tochtergesellschaft der

Sonderpreis-Baumarkt Franchisekonzept. 2014

Pädagoge/-in

Snap-on Tools Corporation in den USA, die sich

wurde das System von den Franchisenehmern

Einstiegsgebühr: 15.000 €

seit ihrer Gründung im Jahr 1920 zum größten

mit dem F&C-AWARD GOLD für die Franchise-

Laufende Gebühren: 12,5 %

Handwerkzeughersteller entwickelt hat. Snap-

system-Zufriedenheit ausgezeichnet. Über 97 %

Werbegebühr: 2,5 %

on Tools steht für höchste Präzision, Hightech-

unserer Franchisenehmer empfehlen Sonder-

Investitionssumme §: 25.000 – 30.000 €

Werkzeug und den amerikanischen „way of

preis-Baumarkt demnach weiter. Der Erfolg ist

Notwendiges Eigenkapital: 20.000 €

life“. Ihre Produkte werden weltweit in 120

schnell erklärt: Sonderpreis-Baumarkt handelt

Ländern verkauft. Der Erfolg beruht auf spezi-

auf Flächen von 600 – 800 m² die gängigsten

ellen Konzepten in der Werkzeugherstellung

Artikel für Heimwerker und Renovierer. Durch

und den fortwährenden Innovationen sowie

eine straffe Kostenstruktur können diese Arti-

dem Vertrieb über mobile Verkaufseinheiten.

kel zu sehr günstigen Verkaufspreisen an den

Der Franchisenehmer profitiert von einer inter-

Mann / die Frau gebracht werden. Zielgerich-

national geschützten Marke und ihrem einzig-

tete Sortimente, kleine überschaubare Flächen

artigen Auftritt, 1.100 aktiven Patenten und

sparen unseren Kunden Zeit und führen zu ein-

den langjährigen Erfahrungen des Unterneh-

fachen Entscheidungskriterien beim Kauf. Mit

mens als Franchisegeber.

unseren Eigenmarken FISHBULL, Germania, DECOPRO und Oakwood können wir unser Preis-Leistungs-Verhältnis in besonderer Weise herausstellen. Unter www.sonderpreis-baumarkt24.de können unsere Kunden fast auf unser gesamtes Sortiment zugreifen. Sonderpreis-Baumarkt stellt sich damit den Herausforderungen an die Zukunft, auch im Sinne unserer Franchisepartner.

Die Stagecoach-Ausbildung bereitet Kinder auf ihre zukünftige Rolle im Leben vor. Wie auch immer diese Rolle im Leben aussehen wird, Kinder können sie spielerisch erfahren und einüben, während sie bei Stagecoach mit viel Spaß an sich arbeiten. Stagecoach ist das größte Franchisenetzwerk für darstellende Künste in Deutschland und Europa mit Hauptsitz im Ursprungsland Großbritannien. Das Stagecoach-Franchise richtet sich an künstlerisch denkende Selbstständige, die schrittweise eine eigene Schule für darstellende Künste oder ein Netzwerk von Schulen aufbauen wollen, oder Menschen mit Erfahrung aus den darstellenden Künsten, sei es als Darsteller, Regisseure, Choreographen oder Pädagogen. Durch den schrittweisen Aufbau des Systems kann stufenweise vom Teilzeit- bis zum Vollzeiterwerb ausgebaut werden. Als Franchisegeber bildet Stagecoach die Franchisenehmer für die Errichtung und den Betrieb einer eigenen Schule, die sie dann selbstständig führen, aus. Weiterhin unterstützt das Stagecoach-Netzwerk bei der Werbung und allen wichtigen Schritten zum eigenen Unternehmen wie auch bei der Auswahl der

104

richtigen Räume und Lehrer.

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Studienkreis Partnersysteme GmbH Universitätsstraße 104 44799 Bochum www.studienkreis.de

Ansprechpartner: Dr. Karl Heusch Telefon +49-234-9760-415 Fax +49-234-9760-100 [email protected]

Gründungsjahr: 1974 Franchisesystem seit: 1986 Anzahl der Franchisepartner (D): ca. 160 Einstiegsgebühr: 11.500 € Laufende Gebühren: durchschnittlich 800 € / Mon.

Werbegebühr: durchschnittlich 200 € / Mon. Investitionssumme §: ca. 30.000 € in Abhängigkeit vom Standort

TeeGschwendner GmbH Heidestraße 26 53340 Meckenheim www.teegschwendner.de

Industrieweg 110 48155 Münster

Ansprechpartner:

Telefon +49-251-6613-69

Melanie Sommerhof

Fax +49-251-6613-79

Telefon +49-2225-9214-0

www.terres.de

Fax +49-2225-9214-20 [email protected]

Gründungsjahr: 1978 Franchisesystem seit: 1982 Anzahl der Franchisepartner (D): 111 (126 Geschäfte)

Einstiegsgebühr: 10.000 € Werbeumlage: 4 % vom Nettoteeeinkauf Investitionssumme §: 70.000 – 100.000 € Notwendiges Eigenkapital: erfahrungsgemäß 20 % der Investitionssumme (je nach Bankvorgaben)

Notwendiges Eigenkapital: min. 10.000 € „Handeln und Tee trinken!“ heißt es bei

„Studienkreis – die Nachhilfe“

TERRES Marketing + Consulting GmbH

TeeGschwendner, Gewinner des „Deutschen Franchisegeber-Preis 2005“. In den Jahren 2005,

Der Studienkreis gehört zu den führenden pri-

2009 und 2013 erhielt TeeGschwendner die

vaten Bildungsanbietern im deutschsprachigen

Auszeichnung „Bestes System“ bei der F&C

Raum und zu den größten Franchisegebern in

Franchisenehmer-Zufriedenheitsstudie. Quali-

Deutschland. An rund 1.000 Standorten, von

tät und Fachkompetenz zeichnen das Unter-

denen rund ein Drittel von selbstständigen

nehmen aus. Die solide Marktführerschaft

Partnern geführt wird, macht der Studienkreis

belegt den Erfolg der Geschäftsidee. Bundes-

Kinder und Jugendliche fit für den Erfolg in

weit ist TeeGschwendner mit 126 Fachgeschäf-

Schule und Beruf. Seit 1986 ermöglicht der Stu-

ten vertreten. International findet man die Tee-

dienkreis Existenzgründern den Weg in eine

spezialisten in Luxemburg, Österreich, Brasilien,

wirtschaftlich gesicherte Selbstständigkeit. Stu-

USA, Saudi-Arabien und Kuwait. 1976 entstand

dienkreispartner übernehmen ein langfristig

das erste Fachgeschäft der Gschwendners. Der

erprobtes Konzept, das das unternehmerische

Kern der Geschäftsidee lautet unverändert: Tee

Risiko deutlich reduziert. Kompetente Unter-

in Premium-Qualität verkaufen. 1982 begann

stützung, Schulungsangebote sowie Marketing-

das Unternehmen mit Franchising und ist seit-

und Serviceleistungen des Systems fördern den

dem Anbieter maßgeschneiderter Existenzen.

Erfolg der Studienkreispartner im stabilen

Ein starker Verbund, der kompetente Unter-

Markt der außerschulischen Förderung. Sie

stützung leistet, professionelle Seminare und

möchten eigenverantwortlich arbeiten und

ein umfangreiches Know-how-Paket schaffen

eigene Entscheidungen treffen? Wenn Sie kauf-

die Grundlage zum Erfolg in Selbstständigkeit.

Ansprechpartner: Herbert Möller [email protected]

Gründungsjahr: 1993 Anzahl der Franchisepartner (D): 302 Einstiegsgebühr: 1. Markt 5.200 €, 2. Markt 3.800 €, ab 3. Markt 2.600 €

Laufende Gebühren: 1,5 % vom Netto Einzelhandelsumsatz

Investitionssumme §: 180.000 € für die Einrichtung ohne Immobilie

Terres ist Franchisegeber mit über 20 Jahren Erfahrung im Einzelhandel. Mit unserem Knowhow in den Sortimentsbereichen Garten/Gartentechnik, Heimtierbedarf, Textilien, Reitsport-, Haus- und Heimwerkerbedarf sorgen wir dafür, dass unsere über 300 Partnermärkte unverwechselbar sind und bleiben. Dabei haben wir den regionalen Markt fest im Visier, denn hier entscheidet sich die Wettbewerbsfähigkeit unserer Partner – und zwar nicht über den Preis, sondern über Kundenorientierung, Service und Fachkompetenz.

männische Kenntnisse haben oder die Motivation haben, diese zu erwerben, Interesse an pädagogischer Arbeit, organisatorisches Talent sowie Teamfähigkeit und hohe soziale Kompetenz besitzen, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen!

105

Franchise-Ratgeber 2016/2017

The Body Shop

Tiroler Bauernstandl GmbH

TopaTeam AG

Velbenstraße 60

Hopfenstraße 57

6380 St. Johann in Tirol

85283 Wolnzach

Österreich

www.topateam.com

Telefon (D) +49-2841-881-160 Telefon (A) +43-664-2037-120 Fax +49-2841-881-161 www.tiroler.eu

Ansprechpartner: Karin Schützler (D) [email protected] Wolfgang Obermüller (A)

Michael Ritz Telefon +49-8442-9282-0 Fax +49-8442-9282-22 [email protected]

Gründungsjahr: 1990 Franchisesystem seit: 1990

[email protected]

Einstiegsqualifizierung: Schreiner- / Tischler-

Gründungsjahr: 1986

nehmensgründer

meister mit eigenem Betrieb oder Unter-

Franchisesystem seit: 1993

Anzahl der Franchisepartner (D): 111 (von 333

Anzahl der Franchisepartner (D): 41

Betrieben)

Einstiegsgebühr: 5.000 €

Einstiegsgebühr: 6.500 €, auch Vertriebspart-

Laufende Gebühren: ca. 8 % vom Brutto-VK-

nerschaft für 5.000 €

Umsatz – Bezahlung über Produktlieferung

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz

Investitionssumme §: ab 30.000 €

Werbegebühr: 50 € / Mon.

Notwendiges Eigenkapital: ca. 8.000 €

Investitionssumme §: 40.000 €

„Tiroler Bauernstandl ist der Spezialist für die besten bäuerlich-hand werklichen Schmankerl aus der Europaregion Tirol.“ Es handelt sich um einen profitablen und

Mit TopaTeam HANDWERK & HANDEL wird in dem bestehenden Schreiner- / Tischlerbetrieb ein zweites Standbein integriert. Durch die Kombination der Eigenproduktion in der Werkstatt mit dem Zukauf von (halb) fertigen Wohnraumlösungen aus allen Bereichen

ethisch wertvollen Mobilhandel in Verantwor-

(Wohnen, Kochen, Essen, Schlafen etc.) inkl.

tung für Umwelt, Produzent und Konsument.

Zubehör und Accessoires wird das Leistungs-

Wir verkaufen herausragende Produktqualität

spektrum des Unternehmens erweitert. Zusätz-

von ausgewählten Tiroler Topproduzenten. Die

lich erhält der Betrieb branchenspezifische

Produktherkunft ist gesichert – es handelt sich

Unterstützung in den Bereichen Verkauf, Mar-

um wirklich echte Tiroler Schmankerl. Die abso-

keting, Werbung und Betriebswirtschaft, um

lute Frische der Produkte garantiert Kraftver-

den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens

kehr Nagel – der Spezialist für Lebensmittello-

nachhaltig zu erweitern.

gistik. Ein straffes Lebensmittelsortiment und ein starkes Sortimentsprofil mit hoher Differenzierung zeichnen das Geschäftskonzept aus. Nutzen Sie die starke Marke des Originals und des Marktführers im Marktsegment „Mobiler Verkauf von Tiroler Spezialitäten“. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer persönlichen Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten. Ihre individuelle Unterstützung gibt Ihnen den sicheren Halt eines guten Franchisesystems.

106

Ansprechpartner:

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH Hauptstraße 90E 99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen Telefon +49-36254-75-0 Fax +49-36254-75-140

Treppenmeister GmbH Emminger Straße 38 71131 Jettingen Telefon +49-7452-886-0 Fax +49-7452-886-200 www.treppenmeister.com

Vapiano Franchising GmbH & Co. KG Willy-Brandt-Platz 2 12529 Schönefeld Telefon +49-3379-359-2390 Fax +49-3379-359-2399

www.franchisepartnerschaft.de

Ansprechpartner:

www.vapiano.de

www.hausausstellung.de

Andrea Köcher

www.vapiano.com

Ansprechpartner: Benjamin Dawo Telefon +49-36254-75-271

[email protected] Thomas Köcher [email protected]

Fax +49-36254-75-170

Gründungsjahr: 1974

[email protected]

Franchisesystem seit: 1975

Gründungsjahr: 1997 Franchisesystem seit: 1997 Anzahl der Franchisepartner (D): 120 bauende und 200 verkaufende Partner

Einstiegsgebühr: Partner Hausverkauf: 500 €; Partner Hausbau: 10.000 € zzgl. 10.000 € Stiftungskapital (Town & Country Stiftung)

Anzahl der Franchisepartner (D): 43 Einstiegsqualifizierung: Tischler-, Schreineroder Zimmerermeister

Einstiegsgebühr: 10.000 € Laufende Gebühren: 1,5 – 5 % vom Umsatz Werbegebühr: 1 % vom Umsatz Investitionssumme §: ca. 50.000 €

Laufende Gebühren: Partner Hausverkauf: 0 €, Partner Hausbau: ab3 % pro gebautem Haus

Werbegebühr: Partner Hausverkauf: 0 €; Partner Hausbau: 350 € / Mon. zzgl. 257 € Werbekostenzuschlag pro gebautem Haus

Bestehen von Treppenmeister wurden bereits über 550.000 Treppen verkauft. Zu den Erfolgs-

bietet seinen Kunden das sicherste Haus vor, während und nach dem Bau zu einem fairen Preis. Mit der Erfahrung von mehr als 22.000 gebauten Häusern bietet Town & Country Haus den Bauherren damit die größtmögliche Sicher-

Laufende Gebühren: 6 – 7,5 % vom Nettoumsatz

tionssumme, davon 1∕ 2 in liquiden Mitteln

patentierten Treppensystem Bucher. Seit dem

durch das einmalige Sicherheitspaket und

Eintrittsgebühr: 50.000 €

meister ist auf die Erfindung des einzigartigen

1975 startete die Partnergemeinschaft mit dem

unterscheidet sich von allen Hausanbietern

Einstiegsqualifizierung: Unternehmertyp, Gastronomieerfahrung, Gastgebermentalität

Konstruktionsprinzips „System Bucher“ zurück-

Notwendiges Eigenkapital: Partner Haus-

tes Markenhaus. 2014 wurden erstmals über

(37 Restaurants)

Investitionssumme §: 2 – 2,3 Mio. €

verkauf: ab 10.000 €; Partner Hausbau:

3800 Häuser verkauft. Town & Country Haus

Franchisesystem seit: 2004 Anzahl der Franchisepartner (D): 23

Notwendiges Eigenkapital: ca. 1∕ 3 der Investi-

nal basierend ständig neue Treppenvarianten.

ist Town & Country Deutschlands meistgekauf-

Gründungsjahr: 2002

Holztreppen. Der Ursprung der Marke Treppen-

zuführen. Seit 1964 entstehen auf diesem Origi-

Seit der Unternehmensgründung 1997 wächst

[email protected]

Treppenmeister ist die führende Marke für

Investitionssumme §: Partner Hausverkauf:

Town & Country Haus kontinuierlich, seit 2007

Florian Schneider Telefon +49-3379-359-2390

Werbegebühr: 1 % vom Nettoumsatz

10.000 €; Partner Hausbau: 150.000 €

ab 50.000 €

Ansprechpartner:

prinzipien der Gemeinschaft gehören ein gemeinsames Forschungszentrum für Produktentwicklung, Qualitätsprüfung und Schallmesstechnik und eine eigene Designwerkstatt. Jeder Treppenmeister Partner ist Treppenbauspezialist in seiner Region. Doch die Stärke des Einzelnen liegt im Netzwerk. Das wurde bei Treppenmeister schon früh erkannt. Deshalb arbeiten europaweit über 85 eigenständige Treppenmeister Partnerunternehmen mit gemeinsamer Zielausrichtung und konzentriertem Know-how an immer neuen Treppenideen.

Wer sich für ein Franchising-Modell bei VAPIANO entscheidet, entscheidet sich nicht nur für ein System, das für Frische, Schnelligkeit und Leichtigkeit steht, sondern profitiert auch von der fundierten Erfahrung und den Ressourcen von Vapiano im Bereich des Franchising. Für das Einzel-Franchising sucht VAPIANO Franchisenehmer, die zunächst ein einzelnes Restaurant eröffnen möchten. Hierbei werden bevorzugt Städte ab 100.000 bis 350.000 Einwohnern als Zielgebiet vorgesehen. Die Eröffnung weiterer Restaurants ist, sofern die VAPIANO Kriterien erfüllt werden, möglich. Das Gebiets-Franchising ermöglicht dem Franchisenehmer eine Stadt oder Region außerhalb Deutschlands komplett zu entwickeln. Vorab wird mit VAPIANO ein Entwicklungsplan vereinbart. Der Franchisenehmer erhält einen dem Abkommen

heit und seinen Partnern ein finanziell hoch-

entsprechenden umfangreichen Gebiets- und

spannendes Geschäftsmodell. Town & Country

Entwicklungsschutz. Gerne stehen wir für wei-

Haus ist kein Franchise-System nur für Bran-

tere Auskünfte zur Verfügung.

chenkenner, sondern für Führungskräfte aus allen Branchen. Die Aufgaben eines Partners liegen mehr in der Führung und der Organisation als in technischen Belangen. Menschen die bereits berufliche Erfolge in Ihrem Leben feiern konnten, finden bei Town & Country Haus die Möglichkeit ihr eigenes nachhaltig und gesund wachsendes Unternehmen aufzubauen.

107

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Varia Franchise GmbH

VBC

VOM FASS AG Am Langholz 17

Mollenbachstraße 2

Enzersdorferstraße 12a

71229 Leonberg

2340 Mödling

88289 Waldburg

Telefon +49-7152-6097-827

Österreich

Telefon +49-7529-9745-0

Fax +49-7152-6097-800

www.vbc.biz

Fax +49-7529-9745-45

www.varia.de www.varia-franchise.de

Ansprechpartner: Dinah Krimmer

www.vomfass.de www.franchise.vomfass.com

Ansprechpartner:

Telefon +43-2236-908107-41

Ansprechpartner:

Walter Greil

Fax +43-2236-908-60

Gunther Veit

[email protected]

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1997

Gründungsjahr: 1997

Gründungsjahr: 1994

Franchisesystem seit: 1998

Franchisesystem seit: 2001

Anzahl der Franchisepartner (D): über 150

Anzahl der Franchisepartner (D): 120

Anzahl der Franchisepartner (D): 6

Einstiegsgebühr: 6.800 €

Laufende Gebühren: 130 € / Mon.

(international 16)

Laufende Gebühren: max. 200 €

Investitionssumme §: abhängig von der Größe

Einstiegsgebühr: 37.400 €

Investitionssumme §: 95.000 €

des Objektes, z. B. 200 m²: 50.000 €

Franchisegebühr: 14,7 %

(standortabhängig)

Werbeumlage: 3 %

Notwendiges Eigenkapital: 25.000 €

Markt- und Standortanalyse, Immobiliensuche, Investitionsplanung und Rentabilitätsvorschau,

Investitionssumme §: 45.000 – 50.000 € Notwendiges Eigenkapital: 45.000 – 50.000 €

Finanzierungs-, Ladenbau- und Einrichtungs-

Mit dem innovativen Geschäftskonzept, Essige, Öle, Spirituosen und Weine offen anzubieten

konzept, Geschäftsausstattung, Werbung und

Als Marktführer im Verkaufstraining machen

und lose zu verkaufen, hat sich das 1994

Verkaufsförderung, Profiseminare und Schulun-

wir Verkäufer und Führungskräfte noch erfolg-

gegründete Franchise-Unternehmen zu einem

gen, Rechtsberatung, betriebswirtschaftliche

reicher, indem wir sie bis zur Umsetzung des

der großen Marktführer entwickelt. Die VOM

Beratung und Betriebsvergleich, Absatzfinan-

Gelernten in ihrer Praxis begleiten. Gegründet

FASS AG mit Sitz in Waldburg (Bodenseeregion)

zierung, Zentralregulierung, Marktplatz für

1997, haben wir als wachsendes Franchisesys-

ist mittlerweile an über 280 Standorten welt-

Ausstellungsküchen, interaktives Portal für Mit-

tem Büros im deutschsprachigen Raum und

weit erfolgreich tätig. Der Name bei VOM FASS

glieder zur topaktuellen Werbegestaltung, Pro-

wickeln europaweit Trainings ab. Als VBC Part-

ist Programm: Essige und Öle, Weine, Spirituo-

fishop – professionelles Online-Shopsystem,

ner beraten Sie die Kunden und verkaufen

sen und Liköre allerfeinster Qualität werden

fünf Jahre Garantie für Elektroeinbaugeräte,

nachhaltige Personalentwicklungsprogramme

hier direkt aus dem Fass, Glasballon oder Ton-

Konzept für regionale Verbrauchermessen, Top-

für VerkäuferInnen. Von VBC eigens ausgebil-

krug abgezapft. Doch nicht nur die große Pro-

konditionen.

dete Trainer führen die Trainings durch – und

duktvielfalt macht den Besuch in einem VOM

sorgen dafür, dass die Teilnehmer begeistert

FASS Geschäft zu einer kulinarischen Entde-

sind. Damit limitieren Sie Ihr maximales

ckungsreise und einem besonderen Einkaufser-

Umsatzpotential nicht wie tausende Trainer am

lebnis. Dabei wird der Kunde intensiv beraten,

Markt, sondern wickeln zahlreiche Personalent-

wie man mit den feinen Essigen und Ölen von

wicklungsprogramme für unsere Kunden paral-

VOM FASS in der Küche zaubern kann und dazu

lel ab. Somit gestalten Sie Ihre Konjunktur,

auf seine Gesundheit achtet und seine Fitness

Ihren Umsatz und Ertrag selbst. Ihre Erfolgsfak-

steigern kann.

toren als VBC-Franchiseunternehmer: • Klare Fokussierung auf Beratung und Verkauf • Gemeinsame Werbeaktivitäten • Top-Referenzkunden • Überschaubare Startinvestition • Kollegiales Netzwerk

108

Die DFV-Mitglieder im Kurzporträt

Nilfisk GmbH Wap® WaschBär Partnersystem

Wintec AG

Ytong Bausatzhaus GmbH

Diezer Straße 104

Düsseldorfer Landstraße 395

65549 Limburg/Lahn

47259 Duisburg

www.wintec.de

www.ytong-bausatzhaus.com

Guido-Oberdorfer-Straße 2 – 10 89287 Bellenberg

Ansprechpartner:

Telefon +49-7306-72-444

Natascha Jakuschin

Fax +49-7306-72-735

Telefon +49-6431-9837-18

www.wap-waschbaer.org

Fax +49-6431-9837-37

Ansprechpartner: Steffen Glöckler Telefon +49-7306-72-192 [email protected] Martina Sailer Telefon +49-7306-72-187 [email protected]

Gründungsjahr: 1985

[email protected]

[email protected]

Anzahl der Franchisepartner (D): 50 Einstiegsgebühr: 15.000 €

Einstiegsgebühr: 9.000 €

Werbegebühr: abhängig von den

Laufende Gebühren: 8 % vom Nettoumsatz

Baugenehmigungszahlen

der Steinschlagreparaturen, 5 % vom

Investitionssumme §: 50.000 – 100.000 €

Nettoumsatz der Neuverglasungen bis zur max. Umsatzgrenze von 10.000 € pro 100.000 Kfz

Werbegebühr: 2,5 % des mon. Nettoumsatzes,

Laufende Gebühren: 36 € pro SB-Waschplatz

min. 175 € zzgl. MwSt.

und Mon., für Automatikwaschsysteme

Investitionssumme §: 30.000 €

individuell nach Größe und Ausstattung

Notwendiges Eigenkapital: 30 %

Fax +49-203-28097-7500

Franchisepartner in D: 150

Anzahl der Franchisepartner (D): 150

(je nach Anlagengröße und Standortpotential)

Sebastian Klug Telefon +49-203-60880-7500

Gründungsjahr: 1997 Gründungsjahr: 1988

Franchisesystem seit: 1985

Investitionssumme §: 30.000 – 1.500.000 €

Ansprechpartner:

„Ytong Bausatzhaus – gemeinsam gut gebaut!“ Die Ytong Bausatzhaus GmbH ist als Tochterunternehmen der Xella Deutschland GmbH Anbieter von massiven Häusern aus Porenbeton. In

Wintec Autoglas verfügt über 300 mobile und

ganz Deutschland und Österreich stehen mehr

feste Stationen bundesweit und ist täglich

als 55 Ytong Bausatzhaus Partner allen aktiven

24 Stunden unter der freecall 0800-0003-000 zu

Bauherren zur Seite, die ihren Traum vom eige-

erreichen. Wir beheben Glasschäden schnell

nen Haus mit Ytong Porenbeton realisieren

Die Nilfisk GmbH ist ein Unternehmen der Nil-

und zuverlässig. Unser Dienstleistungsangebot:

wollen. Jedes Jahr erfüllen sich mehrere Hun-

fisk A/S, einem der weltweit größten Anbieter

Freundlich. Fair. Und Überall. Fachgerechte

dert Bauherren diesen Traum. Ytong Bausatz-

von Reinigungsgeräten mit einem Umsatz von

Reparatur und Kratzerbeseitigung beschädigter

haus bietet zahlreiche Vorteile, u. a. kann der

972 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2015 und

Windschutzscheiben, Austausch von Scheiben

Bauherr durch Eigenleistung bis zu 60.000 €

mehr als 5.500 Mitarbeitern. Im Partnersystem

an Pkw, Lkw und Bus, Maßzuschnitt bei Sonder-

sparen. Die Ytong Bausatzhaus Partner sind die

Wap®WaschBär sind die Partner zwar selbst-

modellen, Folienbeschichtung an Fahrzeug-

direkten Ansprechpartner der Bauherren. Sie

ständige Unternehmer, doch nicht auf sich

und Gebäudescheiben. Qualität und Kundenzu-

übernehmen die individuelle Planung mit dem

allein gestellt: Sie profitieren von Anfang an

friedenheit sind für uns sehr wichtig. Alle Part-

Bauherrn, der ein hochwertiges Haus erhält –

vom Know-how des erfolgreichen Netzwerks.

nerbetriebe sind durch den TÜV Rheinland

nach seinen Vorstellungen geplant oder aus der

Die Systemzentrale begleitet und unterstützt

nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Wintec

Ytong Hausgalerie ausgewählt.

die Partner und bietet so die optimalen Voraus-

Autoglas – Partnerbetrieb der führenden Versi-

setzungen für den erfolgreichen Start in das

cherungen.

Geschäft mit der Fahrzeugwäsche und -pflege.

Durch die Zusammenarbeit mit dem europäi-

Attraktive Sonderleistungen der Systemzentrale

schen Automobilglas-Verbund EAVAA können

wie Gebietsschutz, Kostenzuschüsse, Unterstüt-

wir unseren Kunden auch im Ausland schnell

zung bei behördlichen Belangen, Bonus-pro-

und unbürokratisch helfen. EAVAA hat über

grammen usw. heben den Partner in seiner Leis-

800 feste und 1.500 mobile Stationen in Europa.

tungsfähigkeit weit über den Durchschnitt von Einzelbetreibern.

109

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Yves Rocher GmbH

Zaunteam Franchise AG

Albstadtweg 10

Im Alexander 4

Eugen-Richter-Straße 1

70567 Stuttgart

8500 Frauenfeld

34131 Kassel

Telefon +49-711-7834-0

Schweiz

www.zooundco.de

Fax +49-711-7834-619

Telefon +41-52-234000-0

www.sagaflor.de

www.yves-rocher.de/franchise

Mobil +41-178-8893272

www.yvesrocher-franchise.de

www.zaunteam.com

Ansprechpartner:

www.zaunteam.de

SAGAFLOR AG

Ansprechpartner: Matthias Schacher Telefon +49-561-58599-202

Antoine Robert du Boislouveau

Ansprechpartner:

Mobil +49-151-44144901

Telefon +49-711-7834-607

Philipp Scheibli

Fax +49-561-5859955-202

[email protected]

[email protected]

[email protected]

Gründungsjahr: 1974 Franchisesystem seit: 1981

Oliver Hajek Mobil +41-173-2806509 [email protected]

Anzahl der Franchisepartner (D): 55

Gründungsjahr: 2001 Franchisesystem seit: 2001 Anzahl der Franchisepartner (D): 74

Laufende Gebühren: 5 % vom Nettoumsatz

Gründungsjahr: 1989

Anzahl der Märkte: 157

Werbegebühr: lokale Marketingmaßnahmen in

Franchisesystem seit: 1998

Einstiegsqualifizierung: Erfahrung im Einzel-

Höhe von 0,5 % des Umsatzes

Einstiegsqualifizierung: Handwerker

handel, Erfahrung in der Heimtierbranche,

Notwendiges Eigenkapital: min. 15.000 €

(Gartenlandschaftsbauer, Zaunbauer, Schlosser,

kaufmännisches Denken und Handeln, Tierliebe

(standortabhängig)

Metallbauer, Gerüstbauer, Polier), Landwirt,

Einstiegsgebühr: 5.000 €

In Deutschland ist die Yves Rocher GmbH bereits mit über 100 Filialen an 1-a-Standorten präsent. Davon werden derzeit 70 YVES ROCHER Schönheitsgeschäfte sehr erfolgreich von Franchisenehmern geführt. Unsere Partner erhalten bei Vertragsabschluss ein komplett

Kaufmann, Vertrieb

Laufende Gebühren: 0,4 – 1 % (umsatzabhän-

Anzahl der Franchisepartner (D): 57

gig)

Einstiegsgebühr: 19.800 € (reduzierte Gebühr

Werbegebühr: 0,5 % (Abschlag)

für Unternehmer)

Laufende Gebühren: 4 – 7 % vom Umsatz Investitionssumme §: 30.000 – 70.000 € Notwendiges Eigenkapital: 10.000 – 25.000 €

eingerichtetes Schönheitsgeschäft. YVES

Investitionssumme §: 300.000 – 350.000 € Notwendiges Eigenkapital: min. 50.000 €

ZOO & Co. ist Ihr Partner, um im Zoofachhandel erfolgreich selbstständig zu werden. Wir sind

ROCHER übernimmt die Kaltmiete und stellt die

Seit über 25 Jahren verkauft und montiert das

ein Franchisesystem der SAGAFLOR AG mit Sitz

Schönheitsprodukte in Konsignation zur Verfü-

Zaunteam Zaun- und Torsysteme und hat sich

in der documenta-Stadt Kassel und der Experte

gung. Durch eine intensive Einarbeitung in

als kompetenter Anbieter von Zäunen und

im Bereich des tierführenden Zoofachhandels.

unserer Zentrale, umfassende Schulungspro-

Toren etabliert. Speziell in den Bereichen Heim

Für klug kalkulierende Zoofachhändler und

gramme und laufendes Coaching vor Ort

und Garten, Sicht- und Lärmschutz, Industrie

qualifizierte Quereinsteiger lohnt es sich, Part-

gewährleisten wir eine intensive Betreuung

und Sicherheit sowie Tierhaltung bieten wir

ner von ZOO & Co. zu werden, denn wir expan-

unserer Partner. Kaufmännische Qualifikation

unseren Kunden die größte Auswahl an Zäunen

dieren auch weiterhin – gemeinsam mit Ihnen.

und Erfahrung in Unternehmens- und Personal-

und Toren. Unsere Partner profitieren von der

Wir helfen bei der Standortsuche, den Mietver-

führung, idealerweise im Einzelhandel, zeich-

langjährigen Erfahrung, dem starken Marktauf-

tragsverhandlungen und unterstützen Sie bei

nen Sie aus. Ihr Verkaufstalent und Ihre soziale

tritt, umfassender Aus- und Weiterbildung in

der Finanzierung. Neben Ihren Vorteilen als

Kompetenz stehen für Ihren erfolgreichen

der eigenen Akademie, regionaler Marktbear-

Mitglied einer starken Einkaufsgemeinschaft

Umgang mit Kunden und Mitarbeitern. Sie

beitung mit Gebietsschutz, eigens angefertigter

profitieren Sie u. a. von unserem leistungsstar-

identifizieren sich 100%ig mit den Markenwer-

Warenwirtschaft, günstigen Einkaufskonditio-

ken Marketing. Von der hohen Zufriedenheit

ten von YVES ROCHER und durch Ihr unterneh-

nen bei freier Lieferantenwahl sowie einem

mit ZOO & Co. zeugen die begeisterten Inhaber

merisches Denken und Handeln behaupten Sie

starken Team im Rücken. Über 80 zufriedene

von 157 selbstständigen ZOO & Co. Fachmärk-

sich mit Ihrem Fachgeschäft im lokalen Markt.

Franchisepartner in Deutschland, Österreich

ten, elf davon in Österreich. Seit 2010 ist ZOO &

und aus der Schweiz sind hierfür unsere beste

Co. Vollmitglied im Deutschen Franchise-Ver-

Referenz. Begeistern Sie sich für einen krisen-

band und hat die Franchisenehmer-Zufrieden-

festen Wachstumsmarkt mit einem vielfach prä-

heitsstudie mit dem F&C-AWARD GOLD 2013

mierten und verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

bestanden. 92 % unserer Partner würden ZOO

Ob als Einsteiger oder als zweites Standbein für

& Co. weiterempfehlen. Rufen Sie uns an – wir

Ihr Unternehmen: Das Zaunteam bietet Ihnen

freuen uns, Sie kennenzulernen!

ein spannendes Aufgabenfeld.

110

Franchising in Bildern

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Der Wettbewerb ist härter geworden. Das wirtschaftliche Überleben eines Unternehmers hängt ab von seiner Vielseitigkeit und Flexibilität. Er muss oft seine Erfahrungen selbst machen und teuer bezahlen. Da hilft Gemeinsamkeit statt Einsamkeit, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern.

114

Franchising in Bildern

Der Kunde erwartet mehr als Qualität und günstige Preise. Am liebsten hätte er täglich und an sieben Tagen die Woche einen 24-Stunden-Service. Er ist gut informiert und vergleicht die Preise. Im Bemühen, den Erwartungen der Kunden zu entsprechen, ist der einzelne Unternehmer meist überfordert.

115

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Will in Deutschland ein Existenzgründer ein Unternehmen gründen, muss er sich durch Tausende von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln kämpfen. Ohne einen Stab von Beratern ist das fast unmöglich.

116

Franchising in Bildern

Viele Existenzgründer arbeiten mit vollem Einsatz, verzetteln sich aber bereits zu Beginn.

117

Franchise-Ratgeber 2016/2017

So werden nicht nur manche Lebensträume begraben, es entsteht auch ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden.

118

Franchising in Bildern

53 % der Gründungswilligen geben nach einer Untersuchung der Uni Köln noch vor Geschäftseröffnung auf: Sie scheuen das Risiko der Selbstständigkeit.

119

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Wege durch das Labyrinth des Unternehmertums kann nur jemand weisen, der selbst schon Irrwege erfolgreich gemeistert hat.

120

Franchising in Bildern

Ein Franchisegeber liest seinem zukünftigen Franchisenehmer nicht aus der Hand, doch er prüft sorgfältig, in dessen eigenem Interesse, die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten seines Interessenten.

121

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Der Franchisegeber stellt seinem Franchisepartner ein ausgewähltes Paket von Wissen, Kompetenzen, Hilfen und Dienstleistungen zur Verfügung.

122

Franchising in Bildern

Der zukünftige Unternehmer muss auch beim Franchising seine persönlichen Chancen und Risiken genau abwägen.

123

Franchise-Ratgeber 2016/2017

In einem Franchisesystem verteilen sich viele Risiken auf mehrere Schultern.

124

Franchising in Bildern

Jeder Unternehmer hat eigene Ideen und Vorstellungen, kann aber damit nur innerhalb des gemeinsamen Rahmens erfolgreich sein. Der Kunde erwartet vom Unternehmen ein einheitliches Bild unter einer gemeinsamen Marke.

125

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Eine Franchisepartnerschaft bedeutet ein ausgewogenes Verhältnis von Geben und Nehmen und echten Nutzen für beide Seiten.

126

Franchising in Bildern

Ein ausgewogener und fairer Franchisevertrag nach den Grundsätzen und Richtlinien des DFV (www.franchiseverband.com) schützt den Franchisenehmer vor nachteiligen Vereinbarungen.

127

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Das vom Franchisegeber im Handbuch niedergelegte Know-how stellt die genaue „Betriebsanleitung“ für den geschäftlichen Erfolg des Franchisenehmers dar.

128

Franchising in Bildern

Spitzenleistungen müssen auch beim Franchising hart erarbeitet werden. Die Zauberformel heißt „Ständiges Training unter fachkundiger Anleitung“.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Selbst beim Franchising ist der Weg zum Gipfel mühsam. Aber er lohnt sich. Der Franchisegeber kennt den besten Weg und sichert den Aufstieg zum Erfolg ab.

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Franchising in Bildern

Nur beim Franchising ist durch optimale Vorbereitung ein „Katapultstart“ ins erfolgreiche Unternehmertum möglich.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Schwierigkeiten und Probleme bleiben in keinem Unternehmen aus. Hilfe zur Selbsthilfe kommt vom Franchisegeber.

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Franchising in Bildern

Heute liegt die „Messlatte“ für dauerhaften unternehmerischen Erfolg sehr hoch. Der Franchisegeber sorgt dafür, dass der Franchisenehmer seine Ziele richtig setzt und auch erreicht.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Geschäftliche „Fehltritte“ sind bei jedem Unternehmen möglich. Ein Franchisenehmer weiß das. Er sorgt selbst vor und erhält zusätzliche Sicherung durch das System.

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Franchising in Bildern

Trotz größter Aufmerksamkeit kann ein Franchisenehmer einmal eine Fallgrube übersehen. Davor schützen kann ihn das bewährte Frühwarnsystem seines Franchisegebers.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Franchising heißt: „Einmal gedacht, vielfach erprobt, 100 Mal gemacht.“

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Franchising in Bildern

Am Ende zählt der wirtschaftliche Erfolg des Franchisenehmers, denn nur so kommt auch der Franchisegeber auf seine Kosten.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Franchising ist eine Partnerschaft mit Menschen. Herz und Gefühl bleiben nicht außen vor.

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Franchising in Bildern

Nur in der gelebten Gemeinschaft sind die Franchisenehmer stark und können gegen die Attacken der Wettbewerber und die Widrigkeiten des Marktes bestehen.

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Stillstand ist Rückschritt. Beim Franchising planen und organisieren Franchisegeber und Franchisenehmer den Aufbruch zu neuen Möglichkeiten.

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Franchising in Bildern

Siegerehrung einmal anders!

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Weiterführende Informationen

Franchise-Ratgeber 2016/2017

Assoziierte Experten: Rechtsanwälte Althaus, Dr. Dietmar Rechtsanwalt Erstberatung DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Habsburgerring 2 Westgate 50674 Köln Telefon +49-221-534098-0 Fax +49-221-534098-28 [email protected] www.dwf.law

Becker, Horst Christian Rechtsanwalt Erstberatung ARIATHES Rechtsanwälte Prinzregentenplatz 14 81675 München Tel.: +49-89-980-314 Fax: +49-89-980-317 [email protected] www.ariathes.eu Billing, Dr. Tom Rechtsanwalt Erstberatung Noerr LLP Charlottenstraße 57 10117 Berlin Telefon +49-30-2094-2178 Fax +49-30-2094-2094 [email protected] www.noerr.com Böhner, Reinhard Rechtsanwalt Mitglied Rechtsausschuss DFV SGP Rechtsanwälte Prinzregentenplatz 21 81675 München Telefon +49-89-2885285-32 Fax +49-89-2885285-11 [email protected] www.sgp-legal.de Boeminghaus, Christoph Rechtsanwalt Erstberatung Osborne Clarke

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Innere Kanalstraße 15 50823 Köln Tel. +49 221 5108 4036 Fax +49 221 5108 4037 christoph.boeminghaus@ osborneclarke.com www.osborneclarke.com Braun, Frank Rechtsanwalt Erstberatung Rechtsanwälte Braun & Partner Kriegerhofstraße 6 50769 Köln Telefon +49-221-970313-0 Fax +49-221-970313-33 [email protected] www.braunpartner.net

D‘Avis, Rita Rechtsanwältin Erstberatung TIGGES Rechtsanwälte Zollhof 8 40221 Düsseldorf Telefon +49-211-8687-114 Fax +49-211-8687-100 [email protected] www.tigges-info.de Doeser, Thomas Rechtsanwalt Mitglied Rechtsausschuss DFV Doeser, Thomas Robert-Gradmann-Weg 1 72076 Tübingen Telefon +49-7071-600630 Fax +49-7071-600345 [email protected] www.franchiseanwalt.de Dünisch, Ruth Rechtsanwältin Erstberatung Mitglied Rechtsausschuss DFV TCI Rechtsanwälte München Martiusstraße 5 80802 München Telefon +49-89-3836788-0 Fax +49-89-3836788-99

[email protected] www.tcilaw.de

Endres, Peter Rechtsanwalt CMS Hasche Sigle Nymphenburger Straße 12 80335 München Telefon +49-89-23807-250 Fax +49-89-23807-290 [email protected] www.cms-hs.com Erdmann, Günter Rechtsanwalt Erstberatung Mitglied Rechtsausschuss DFV SCHLARMANNvonGEYSO Bergstraße 28 20095 Hamburg Telefon +49-40-697989-691 Fax +49-40-697989-521 [email protected] www.schlarmannvongeyso.de

Flohr, Prof. Dr. Eckhard Rechtsanwalt Erstberatung Mitglied Rechtsausschuss DFV LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner Düsseldorf: Neuer Zollhof 1 40221 Düsseldorf Telefon +43-5352-61753-21 Gasteig/Kirchdorf i.T.: Bärnbichl 11 6382 Gasteig / Kirchdorf i.T. Österreich Telefon +43-5352-61753-20 Fax +43-5352-61753-27 [email protected] www.ladm.com

Giesler, Dr. Jan Patrick Rechtsanwalt Erstberatung BUSSE & MIESSEN

Weiterführende Informationen

Rechtsanwälte Partnerschaft mbH Friedensplatz 1 53111 Bonn Telefon +49-228-98391-26 Fax +49-228-630283 [email protected] www.busse-miessen.de Güntzel, Dr. Volker Rechtsanwalt Erstberatung Mitglied Rechtsausschuss DFV BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbH Friedensplatz 1 53111 Bonn Telefon +4-228-98391-77 Fax +49-228-630283 [email protected] www.busse-miessen.de

Fax +49-89-189496-18 [email protected] www.kanzlei-hellhake.de Hero, Marco Rechtsanwalt Erstberatung SGP Rechtsanwälte Prinzregentenplatz 21 81675 München Telefon +49-89-2885285-10 Fax +49-89-2885285-11 [email protected] www.sgp-legal.de

Heebing, Ton Rechtsanwalt ROSS Advocaten Mercurion 22, Postbus 243 6900 AE Zevenaar Niederlande Telefon +31-316-527752 Fax +31-316-525340 [email protected] www.ross.nl

Jacobsen, Dr. Kay Rechtsanwalt Erstberatung Jacobsen & Confurius Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaftsgesellschaft mbB Hamburg: Pinnasberg 47 20359 Hamburg Berlin: Eisenzahnstraße 64 10709 Berlin Telefon +49-40-302003-12 Fax +49-40-337820 [email protected] www.jacobsen-confurius.de

Heil, Dr. Ulf Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Schiedermair Rechtsanwälte Eschersheimer Landstraße 60 60322 Frankfurt a. M. Telefon +49-69-95508-0 Fax +49-69-95508-100 [email protected] www.schiedermair.com

Klapperich, Joachim Rechtsanwalt STEDING Rechtsanwälte Rüttenscheider Stern 5 45130 Essen Telefon +49-201-820050 Fax +49-201-234243 [email protected] www.steding-rae.de

Hellhake, Thomas Rechtsanwalt Erstberatung Rechtsanwälte Hellhake & Oettl St.-Paul- Straße 9 80336 München Telefon +49-89-189496-0

Köhne, Dr. Hans-Clemens Rechtsanwalt CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB Im Zollhafen 18 50678 Köln

Assoziierte Experten: Rechtsanwälte

Telefon +49-221-7716-127 Fax +49-221-7716-233 [email protected] www.cms-hs.com Kreutzer, Andreas Th. E. Rechtsanwalt Erstberatung SCHLARMANNvonGEYSO Bergstraße 28 20095 Hamburg Telefon +49-40-697989-692 Fax :+49-40-697989-519 [email protected] www.schlarmannvongeyso.de

Liesegang, Dr. Helmuth Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfung Erstberatung Mitglied Rechtsausschuss DFV LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner Düsseldorf: Neuer Zollhof 1 40221 Düsseldorf Telefon +49-211-300490-0 Fax +49-211-300490-10 Wuppertal: Briller Straße 2 42103 Wuppertal Telefon +49-202-38906-21 Fax +49-202-38906-22 [email protected] www.ladm.com Lindhorst, Dr. Hermann Rechtsanwalt SCHLARMANNvonGEYSO Bergstraße 28 20095 Hamburg Telefon +49-40-697989-691 Fax :+49-40-697989-521 [email protected] www.schlarmannvongeyso.de

Metzlaff, Prof. Dr. Karsten Rechtsanwalt Erstberatung Mitglied Rechtsausschuss DFV

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Noerr LLP Charlottenstraße 57 10117 Berlin Telefon +49-30-2094-2067 Fax +49-30-2094-2094 [email protected] www.noerr.com

Niklas, Martin Rechtsanwalt Erstberatung Anwaltskanzlei Niklas Lindenallee 74 45127 Essen Telefon +49-201-201688-0 [email protected] www.anwaltskanzlei-niklas.de

Pott, Karl-Erhard Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprüfer Erstberatung Behnke, Königsmann, Artzinger-Bolten Altenberger Straße 2 – 4 51399 Burscheid Telefon +49-2174-766-0 Fax : +49-2174-766-150 [email protected] www.behnke-koenigsmann.de

Reif, Dr. Mathias Rechtsanwalt Erstberatung DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Habsburgerring 2, Westgate 50674 Köln Telefon +49-221-534098-0 Fax +49-221-534098-28 [email protected] www.bridgehouselaw.de

Stangier, H. Michael Rechtsanwalt Stadthaus Rüttenscheid

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Rosastraße 42 45130 Essen Telefon +49-201-472045 Fax +49-201-470682 [email protected] Stein, Gabriele Rechtsanwältin Erstberatung Stein & Schüttfort Schwanenwall 23 44135 Dortmund Telefon +49-231-9508240 Fax +49-231-551376 [email protected] www.stein-rechtsanwalt.de Stummel, Dr. Dieter Rechtsanwalt Erstberatung Dr. Dieter Stummel Goltsteinstraße 76A 50968 Köln Telefon +49-221-423645-80 Fax +49-221-423645-81 Mobil +49-175-7225502 [email protected] www.stummel-franchise.com

Treumann, Christian Rechtsanwalt Rechts- und Strategieberatung Anger 55/56 99084 Erfurt Telefon +49-361-663690-0 Fax : +49-361-663690-25 [email protected] www.treumann.eu

Ullmann, Jörg Rechtsanwalt Erstberatung Kanzlei Wack & Ullmann Ebelstraße 14 35392 Gießen Telefon +49-641-931126-83 Fax +49-641-931126-89 [email protected] www.ra-ullmann.de

Waldzus, Dr. Dagmar Rechtsanwältin Erstberatung BUSE HEBERER FROMM Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB Harvestehuder Weg 23 20149 Hamburg Telefon +49-40-41999-0 Fax +49-40-41999-269 [email protected] www.buse.de Wulf, Dr. Julia Rechtsanwältin Notarin Taylor Wessing Partnergesellschaft mbB Senckenberganlage 20 – 22 60325 Frankfurt am Main Telefon +49-69-97130-150 Fax +49-69-97130-107 [email protected] www.taylorwessing.com

Zwecker, Prof. Dr. Kai-Thorsten Rechtsanwalt Erstberatung SGP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Hörvelsingerweg 51 89081 Ulm (Donau) Telefon +49-731-14007-0 Fax +49-731-14007-20 [email protected] www.sgp-legal.de

Weiterführende Informationen

Assoziierte Experten: Berater

Assoziierte Experten: Berater Bellone, Prof. Veronika Franchiseberatung Erstberatung Bellone FRANCHISE CONSULTING GmbH Poststrasse 24 6300 Zug Schweiz Schweiz: Telefon +41-41-7122211 Mobil +41-79-2111267 Fax +41-41-7122210 [email protected] www.bellone-franchise.com Berlin: Telefon +49-30-39881937 Mobil +49-177-5036368 [email protected] www.greenfranchiselab.com Boehm, Dr. Hubertus Franchiseberatung Erstberatung SYNCON GmbH Nördliche Auffahrtsallee 25 80638 München Telefon +49-89-159166-30 Fax +49-89-159166-34 [email protected] www.syncon.de Bohs, Peter Kostenfreie Beratung Gründungsberatung Franchiseberatung FranNet Norddeutschland Am Deich 28 25335 Raa-Besenbek Telefon +49-4121-7898008 Mobil +49-172-4553868 [email protected] www.frannet.de Brinkel, Dr. Gerlinde Franchiseberatung Strategiezentrum Franchise und Verbundgruppen An der Fleischbrücke 2 90403 Nürnberg Telefon +49-911-99287097 [email protected] www.szfv.de

Dammann, Dr. Johannes B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Erstberatung TREUBUCH-Colonia Potberg-Rath Partnerschaft Schleefstraße 32 44287 Dortmund Telefon +49-231-4506-0 Fax +49-231-4506-275 [email protected] www.treubuch-colonia.de Deska, Christian Marketing- und Unternehmensberatung Punkt.Landung Arminstraße 4 59071 Hamm Telefon +49-2381-97244-86 Fax +49-2381-972644-9 [email protected] www.punkt-landung.de

Eckhold, Jörg T. Unternehmensberatung Erstberatung Eckhold Consultants GmbH Gut Groß-Lind Kehner Weg 144 47918 Tönisvorst Telefon +49-2156-49191-10 Fax +49-2156-49191-20 [email protected] www.eckhold-consultants.de Erden, Eva Kostenfreie Beratung Gründungsberatung Franchiseberatung FranNet Global Germany Kastor & Pollux Platz der Einheit 1 60327 Frankfurt am Main Telefon +49-69-247567-930 Fax +49-69-247567-939 Mobil +49 176 29114756 [email protected] www.frannet.de

Friedrich, Dipl. Kfm. Oliver Beratung internationaler Franchisekonzepte Erstberatung Food Concepts Berlin Heerstraße 2 14052 Berlin Telefon +49-30-60988-750 Fax +49-30-60988-751 [email protected] www.food-concepts-berlin.de Fürsattel, Andreas C. Erstberatung BEITRAINING® Deutschland BEIGROUP® GmbH Bucher Straße 79a 90419 Nürnberg Telefon +49-911-20600-0 Fax +49-911-20600-14 [email protected] www.bei-training.de

Grote, Jörn Erstberatung ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft Abteilung Franchise Mauerstraße 86 – 88 10117 Berlin Telefon +49-30-2264-3210 Fax +49-30-2264-1235 [email protected] www.etl-franchise.de

Karsten, Dr. Jürgen R. Erstberatung ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft Abteilung Franchise Mauerstraße 86 – 88 10117 Berlin Telefon +49-30-2264-1240 Fax +49-30-2264-1235 [email protected] www.etl-franchise.de Knigge, Dr. Jürgen Franchise- & Filialvertrieb-

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

Management- Consulting Erstberatung Widenmayerstraße 25 80538 München Telefon +49-89-227202 Fax +49-89-225979 [email protected] www.franchise-knigge.de Kühn, Thomas Berater audalis NOTAX Charlottenstraße 65 10117 Berlin Telefon +49-30-206137-20 Fax +49-30-206137-21 [email protected] www.audalis.de Kuppig, Christian Personalberater Selbständigkeit Kostenfreie Erstberatung IoE – Institute of Entrepreneurship Deutschland GmbH Poststraße 33 20354 Hamburg Telefon +49-40-35085375 [email protected] www.IoE-Deutschland.de

Lüdemann, Prof. Dr. Peter Rechtsanwalt Steuerberater ETL LÜDEMANN, WILDFEUER & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft Sonnenstraße 9 80331 München Telefon +49-89-8905555-0 Fax +49-89-8905555-20 [email protected] lw-muenchen.etl-global.com/de

Martius, Mag. Waltraud Franchiseberatung Erstberatung SYNCON International Franchise Consultants Deutschland:

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Nördliche Auffahrtsallee 25 80638 München Telefon +49-89-159166-33 Fax +49-89-159166-34 Österreich: Josef-Mayburger-Kai 82 5020 Salzburg Telefon +43-662-87424-50 Fax +43-662-87424-55 [email protected] www.syncon-international.com Momm, Bettina Franchiseberatung Erstberatung SYNCON International Franchise Consultants Nerotal 18 65193 Wiesbaden Telefon +49-162-2749027 Fax: +49-611-174536710 [email protected] www.syncon.de

Neuhorst, Frank Steuerberatungsgesellschaft Erstberatung ADS – Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH New-York- Ring 6 22297 Hamburg Telefon +49-40-63772-761 Fax +49-40-63772-554 [email protected] www.ads-steuer.de Neuschulten, Stephan Gründungsberatung, Finanzierungsberatung, Unternehmensberatung Erstberatung Neuschulten Unternehmensberatung GmbH Vohwinkeler Straße 58 42329 Wuppertal Telefon +49-202-25790-44 Fax :+49-202-25790-45 [email protected] www.neuschultenunternehmensberatung.de

Peckert, Felix Auf- und Ausbau von Markenfranchise, Partnerführung und -bindung, Markenaufbau und -führung, Corporate Communication und Pressearbeit Erstberatung :peckert gruppe Schumannstraße 2 B 53113 Bonn Telefon +49-228-91158-0 Fax +49-228-91158-99 [email protected] www.peckert.de

Reif, Sebastian Unternehmensberatung im Bereich Markenentwicklung Erstberatung RFM – MediaMix AG Schleusinger Straße 28a 98527 Suhl Telefon +49-361-6795600 Fax +49-361-6795600 Mobil +49-172-7916179 [email protected] www.mediamixag.de

Schute, Johannes Unternehmensberatung Erstberatung Franchise System Beratung® Pionierstraße 11 40215 Düsseldorf Telefon +49-211-60289-80 Fax +49-211-60289-82 [email protected] www.franchise-system-beratung.de Skowronek, Iris Verkaufs- und Strategieberatung Erstberatung Unternehmenserfolg²¹ – Mit System zum Gewinn Waldalgesheimer Straße 55 55545 Bad Kreuznach Telefon +49-671-2104268 [email protected] www.unternehmenserfolg21.de

Weiterführende Informationen

Steenken, Sylvia Unternehmensberatung für den Auf- und Ausbau von Franchisesystemen. Schwerpunkte: Vertrieb, Marketing & Social Media Erstberatung FranchiseForYou Unternehmensberatung Nierster Straße 3 47809 Krefeld Telefon +49-2151-78993-10 Fax +49-2151-78993-11 [email protected] www.franchiseforyou.de

Watzke, Ruth Kostenfreie Beratung Gründungsberatung Franchiseberatung

Assoziierte Experten: Berater

FranNet Bayern Watzke-Consulting GmbH Feichtestraße 29 82343 Pöcking Telefon +49-69-247567-930 Mobil +49-176-29114756 [email protected] www.frannet.com Wichert, Thomas von Erstberatung FranchiseWerk GmbH Almenrauschstraße 19 85521 München-Ottobrunn Telefon +49-89-215523551 Telefon +49-89-66557941 Mobil +49-173-3860025 [email protected] www.franchisewerk.de

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

DFV-Mitgliederverzeichnis

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○ Vollmitglieder

○␣ Assoziierte Mitglieder

Weiterführende Informationen

DFV-Mitgliederverzeichnis

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

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Weiterführende Informationen

DFV-Mitgliederverzeichnis

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Franchise-Ratgeber 2016/2017

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Weiterführende Informationen

Glossar

Glossar Beirat (Franchisenehmer-Beirat): Eine Interessenvertretung, die sich aus Partnern eines Franchisesystems zusammensetzt. Corporate Identity: Einheitlicher Auftritt eines Unternehmens, der die Kommunikation, das Design und das Verhalten umfasst. Einstiegsgebühr: Einmalige Gebühr, die für den Einstieg in ein Franchisesystem erhoben wird. ERFA-Tagung: Partnertreffen für den Erfahrungsaustausch, das vom Franchisegeber organisiert wird. Franchisegeber: Initiator eines multiplizierbaren Geschäftskonzeptes, der Existenzgründern den Einstieg in das System ermöglicht. Franchisehandbuch: Dokumentation des gesamten Know-hows zur erfolgreichen Umsetzung des Geschäftskonzeptes. Franchisemanager: Verantwortlicher der Systemzentrale, zuständig für die Betreuung und häufig auch für die Akquisition von Franchisenehmern. Franchisenehmer (oder Franchisepartner): Existenzgründer, der sich einem Franchisesystem anschließt und dieses Geschäftskonzept selbstständig umsetzt. Franchisepaket: Das Franchisepaket beinhaltet die Leistungen, die der Franchisegeber dem Franchisenehmer im Gegenzug

zu den Franchisegebühren zur Verfügung stellt. Dies sind u. a. die Marke, das Knowhow, das Vertriebs- und Marketingkonzept, das Handbuch sowie umfangreiche und permanente Schulungen und laufende Unterstützung. Franchisevertrag: Vereinbarung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Franchise- oder Systemzentrale: Zentrale des Franchisegebers, von dort aus werden systeminterne Abläufe zur Weiterentwicklung des Systems und die Unterstützung der Franchisenehmer initiiert. Franchising: Bezeichnet die Vertriebsform, abgeleitet aus historischen Abgabeverordnungen in Frankreich. Laufende Franchisegebühr (auch Royalties): In der Regel eine umsatzabhängige Gebühr, die für die unterstützenden Leistungen des Franchisegebers anfällt. Master-Franchising: Eine Vorgehensweise bei grenzüberschreitender Expansion eines Franchisesystems. Master-Franchisenehmer (oder Masterpartner): Franchisepartner mit der Funktion das Franchisesystem im Ausland aufzubauen. Mediation: Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Schlichtung bei Streitigkeiten, welches durch einen Mediator moderierend begleitet wird. Der Medi-

ator ist verantwortlich für den Schlichtungsprozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt und damit Herren des Verfahrens. Ombudsmann: Ein Ombudsmann ist eine Art unparteiischer Vermittler oder Schlichter, der im Streitfalle zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber möglichst eine außergerichtliche Lösung herbeiführen soll, die durch den Ombudsmannspruch erzielt werden soll. Pilotbetrieb: Testbetrieb zur Überprüfung der Franchisierbarkeit eines Konzeptes. Rahmenbedingungen: Standardisierte Elemente eines Franchisesystems. Synergieeffekte: Das Zusammenwirken mehrerer Leistungen ist größer als die Summe der Einzelleistungen – einer der Kerngedanken des Franchisings. Vorvertragliche Aufklärungspflicht: Aufklärungspflicht des Franchisegebers bei Vertragsverhandlungen mit Franchisenehmern. Werbegebühr: Umsatzabhängige Gebühr, die Franchisenehmer für gemeinsame Werbeaktionen des Franchisesystems bezahlen. Widerrufsrecht: Gesetzlich festgelegte befristete Rücktrittsmöglichkeit nach Unterzeichnung z. B. eines Franchisevertrages.

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Impressum Franchise-Ratgeber 2016 / 2017 Herausgeber Deutscher Franchise-Verband e. V. Luisenstraße 41 10117 Berlin Telefon +49-30-278902-0 Fax +49-30-278902-15 [email protected] www.franchiseverband.com Präsident Dr. h. c. Dieter Fröhlich Geschäftsführung Torben Leif Brodersen Vorstand Dr. h. c. Dieter Fröhlich Holger Blaufuß Jürgen Dawo Carsten Gerlach Kai Enders Matthias H. Lehner Gestaltung GOLDLAND MEDIA GmbH, Berlin Druck Gutenberghaus Druck & Medien GmbH & Co. KG, Stadtlohn Auflage: 2.000 Stück Schutzgebühr: 12,50 € Fotos: DFV-Mitglieder Stand: April 2016 Alle hier gemachten Angaben basieren auf Recherchen sowie Auskünften Dritter. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Ausgabe einschließlich aller Ab bildungen ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung und Vervielfältigung außerhalb des Urhebergesetzes sind ohne Zustimmung durch den Deutschen Franchise-Verband e. V. verboten.

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