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Amtsblatt der Gemeinde Cleebronn Woche 39/2013 Freitag, 27. September 2013 27.09.2013 Seite 2 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN Ärztlich...
Author: Käthe Kramer
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Amtsblatt der Gemeinde Cleebronn

Woche 39/2013

Freitag, 27. September 2013

27.09.2013

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der Bereitschaftsdienst ist nur zuständig für dringende Notfälle.

Ärztlicher Notdienst Unteres Zabergäu Bereitschaftsdienst täglich ab 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr am darauf folgenden Tag sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen durch die Notfallpraxis Bietigheim, direkt am Krankenhaus Bietigheim, Uhlandstraße 24, Tel. 07142/7779844 oder 01805/909190. An Werktagen von morgens 7 Uhr bis abends 18 Uhr ist der ärztliche Notdienst telefonisch unter der Nr. 01805/909190 zu erreichen. In lebensbedrohlichen Notfällen ist die Rettungsleitstelle Heilbronn unter der Telefonnummer 112 zu erreichen.

Tierärzte 28. bis 29.09.2013 Dr. Müller, Heilbronn TÄ Brandenburg, Heilbronn Dr. Bühler-Leuchte, Helfenberg

Telefon 07131/591790 07131/200276 07062/914448

Apothekennotdienst Freitag, 27. September Th.-Heuss-Apo., Georg-Kohl-Str. 21, Brackenheim 07135/4307 Bahnhof Apo., Bahnhofstraße 11, Besigheim 07143/35849 Freitag, 27. September Th.-Heuss-Apo., G.-Kohl-Str. 21, Brackenheim 07135/4307 Bahnhof Apotheke, Bahnhofstr. 11, Besigheim 07143/35849 Samstag, 28. September Rosen-Apotheke, Rathausplatz 34, Talheim 07133/98620 Sonntag, 29. September Neckar-Apotheke, Körnerstraße 5, Lauffen 07133/960197 Apotheke im Kaufland, Talstraße 4, Bietigheim 07142/788695 Montag, 30. September Mozart-Apotheke, Lauffener Str. 12, Nordheim 07133/7110 Dienstag, 1. Oktober Hirsch-Apo., König-Wilhelm-Str. 37, Ilsfeld 07062/62031 Rosen-Apotheke, Buchstraße 44, Bietigheim 07142/52011 Mittwoch, 2. Oktober Wackersche-Apotheke, Bahnhofstr. 10, Lauffen 07133/4357 Neckar-Enz-Apotheke Hauptstr. 16, Besigheim 07143/31416 Stromberg-Apotheke, Weilerer Str. 6, Zaberfeld 07046/930123 Donnerstag, 3. Oktober Burg-Apo., Heilbronner Str. 16, Untergruppenbach 07131/70757 Mörike-Apotheke, Bahnhofstraße 148, Bissingen 0142/776427 Freitag, 4. Oktober Stadt-Apotheke, Maulbronner Str. 3/1, Güglingen 07135/5377 Der Notdienst dauert jeweils von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Tages.

Veranstaltungskalender 28.09. 29.09. 29.09. 29.09.

Lichterprozession und Ökumenische Andacht Kath. Kirche, Michaelsberg, 20:30 Uhr Festgottesdienst zum Patrozinium, Kath. Kirche, Michaelsberg, 09:00 Uhr Patroziniumskonzert mit Quarteto Meginheim, Kath. Kirche, Michaelsberg, 17:00 Uhr Tanzcafé, Ev. Kirche, Gemeindehaus, 15:00 Uhr

Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch den Landkreis Heilbronn am 18.09.2013 Uhrzeit festgeZahl der Zahl der HöchstMessstellen/Straße setzte gemesse- ÜbergeschwinGeschwin- nen Fahr- schrei- digkeit digkeit zeuge tungen Hauptstraße 12.50 – 13.50 Uhr 50 km/h 51 0 53 km/h Eine differenziertere Aufschlüsselung der gemessenen Geschwindigkeiten ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Aus dem Gemeinderat Bericht aus der Sitzung vom 13.09.2013 Anwesend: 10 Gemeinderäte, 3 Besucher 1. Verbesserung der Breitbandversorgung – Ausschreibung eines Zuschusses Das Thema „schnelle Internetzugänge“ oder Breitbandversorgung ist für die Gemeinde Cleebronn ein wichtiger Aspekt der Standortqualität, sowohl für Privatpersonen als auch für die Gewerbetreibenden. Die derzeitige Versorgungslage in Cleebronn ist nicht gleichmäßig gut. Die möglichen Maßnahmen um für die Gemeinde hierbei eine Verbesserung herbeizuführen, sind durch komplexe Verfahren, Abläufe, Vorschriften und EU-Vorgaben geregelt. Um hierbei zügig, zielstrebig und möglichst effektiv Handlungen einzuleiten, hat sich die Gemeinde Cleebronn externe Hilfe durch ein erfahrenes Beratungsunternehmen eingeholt, das Unternehmen „Breitbandberatung Baden-Württemberg“. Die Handlungsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift der Breitbandinitiative II Baden-Württemberg aus dem Jahr 2012. Besonders im Fokus stehen die kurzfristigen Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinde, die durch Gewährung eines Zuschusses bei bestehenden Marktversagen möglich sind, um zumindest die BreitbandGrundversorgung von 2 Mbit/s flächendeckend zu erreichen. Eine Marktanalyse hat ergeben, dass diese Breitbandgrundversorgung in der Gemeinde nicht flächendeckend gegeben ist, dass ein entsprechend hoher Bedarf durch Rückmeldungen auf eine Befragung angezeigt wurde und dass ein Marktversagen besteht, da kein befragter Anbieter eine Ausbauplanung innerhalb der nächsten drei Jahre ohne Zuschuss der Gemeinde vorgelegt hat. Bei dieser Sachlage kann die Gemeinde, konform zu den Vorschriften, durch eine Ausschreibung mit Gewährung eines Zuschusses (von max. 150.000 Euro) einen Netzbetreiber suchen, um die Versorgungssituation im Gemeindegebiet zu verbessern. Mit der technologieneutralen Ausschreibung wird eine Lösung gesucht, die zumindest die Breitband-Grundversorgung flächendeckend bereitstellt. Bei dem Verfahren ist zu berücksichtigen, dass nach Ausschreibungsende nicht zwingend durch die Gemeinde vergeben werden muss, sondern die Ausschreibung auch niedergelegt werden kann. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Förderung in Höhe von 50 % der angezeigten Wirtschaftlichkeitslücke durch das Land zu erhalten, wenn die Gemeinde als ländlich geprägt eingestuft wird. Es wird beschlossen, zur Verbesserung der Breitbandversorgung im unterversorgten Gemeindegebiet, das vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren zur Suche eines Netzbetreibers durchzuführen und die Gewährung eines Zuschusses von max. 150.000 Euro anzuzeigen. Bedingung für eine spätere Vergabe ist zwingend ein positiver Förderbescheid. 2. Erlass von örtlichen Bauvorschriften über Dachfarbengestaltung – Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.05.2013 den Aufstellungsbeschluss für eine örtliche Bauvorschrift über Dachfarbengestaltung gefasst. Mit dieser Regelung soll den Bauantragstellern eine größere Flexibilität bei der Dachgestaltung ermöglicht werden und eine größere Gleichbehandlung in den verschiedenen Geltungsbereichen der Bebauungspläne erreicht werden. Der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift wurde in der Zeit vom 10.06.2013 bis 12.07.2013 öffentlich ausgelegt, es erfolgte parallel hierzu die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Zur Beschlussfassung lagen den Gemeinderäten die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bzw. aus der öffentlichen Auslegung mit Beschlussempfehlung zur Behandlung, der Textteil für die örtlichen Bauvorschriften, der Lageplan zu den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung vor. 1. Der Gemeinderat behandelt die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen entsprechend der Beschlussempfehlungen. 2. Der Gemeinderat fasst den Satzungsbeschluss für die örtlichen Bauvorschriften über Dachfarbengestaltungen gemäß § 10 Absatz 1 BauGB und § 74 Absatz 1 LBO in Verbindung mit § 74 Absatz 6 LBO. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die örtlichen Bauvorschriften ortsüblich bekannt zu machen.

Herausgeber: Gemeinde Cleebronn – WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 49 – 55, Brackenheim, Tel. (07135) 104-200, Fax 104-160 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Vogl, Cleebronn – für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: WALTER Medien GmbH, Brackenheim

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3. Bebauungsplan „Klepperberg, 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Klepperberg, 1. Änderung“ beschlossen. Kerninhalt dieser Änderung ist der Wegfall der Brauchwasserzisternenpflicht im Plangebiet. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 10.06.2013 bis 12.07.2013 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Zur Beschlussfassung lagen den Gemeinderäten die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bzw. aus der öffentlichen Auslegung mit Beschlussempfehlung zur Behandlung, der Textteil zum Bebauungsplan, der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan sowie die Begründung vor. 1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. S. 1359) und des § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 05.03.2010 (Gesetzblatt S. 357) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581) beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Klepperberg, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung. 2. Der Bebauungsplan besteht aus nachstehend bezeichneten Anlagen, die Bestandteile der Satzung sind: Bebauungsplan mit textlichem und zeichnerischem Teil vom 03.05.2013 gefertigt vom Ingenieurbüro Koch+Käser, Untergruppenbach. Begründung zum Bebauungsplan bearbeitet vom Ingenieurbüro Koch+Käser, Untergruppenbach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans M=1:500, gefertigt vom Ingenieurbüro Koch-Käser, Untergruppenbach dargestellt. 3. Dieser Bebauungsplan tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt. 4. Feststellung der Jahresrechnung 2012 Die Jahresrechnung einer Gemeinde ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres. Die Jahresrechnung ist das formelle und inhaltliche Gegenstück zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan. In der Jahresrechnung ist Rechenschaft darüber abzulegen, inwieweit die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes von der Verwaltung eingehalten worden ist und ob bei Abweichungen die festlegten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Rechenschaft ist gegenüber dem Gemeinderat abzulegen, der die Jahresrechnung festzustellen hat und gegenüber der Öffentlichkeit, weil der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ortsüblich bekannt zu geben und die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen ist. Die Jahresrechnung setzt sich aus dem kassenmäßigen Abschluss, der Haushaltsrechnung, der Vermögensrechnung und den Anlagen zur Jahresrechnung zusammen. Von der Verwaltung wurde die Jahresrechnung erstellt. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Der Feststellungsbeschluss des Gemeinderats ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. 1. Der Gemeinderat stimmt den im Rechenschaftsbericht sowie in den sonstigen erläuternden Unterlagen gemachten Aussagen zu. Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 4 % festgesetzt. 2. Den in der Haushaltsrechnung 2012 ausgewiesenen und dargestellten Haushaltseinnahmeresten in Höhe von 244.100 € und Haushaltsausgaberesten von 1.174.442,66 € wird zugestimmt. 3. Den in der Jahresrechnung 2012 ausgewiesenen und dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt. 4. Die Jahresrechnung 2012 wird mit folgenden Abschlusszahlen festgestellt: 1. Soll-Einnahmen 2. Neue Haushaltseinnahmereste 3. Zwischensumme 4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 6. Soll-Ausgaben 7. Neue Haushaltsausgabereste 8. Zwischensumme 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 10. Bereinigte SollAusgaben 11. Differenz 10./. 5 (Fehlbetrag)

Verwaltungshaushalt 5.993.770,73 €

Vermögenshaushalt 1.194.669,41 €

Gesamthaushalt 7.188.440,14 €

0,00 € 5.993.770,73 €

244.100,00 € 1.438.769,41 €

244.100,00 € 7.432.540,14 €

0,00 € 5.993.770,73 € 5.830.931,06 €

355.200,00 € 1.083.569,41 € 1.248,839,91 €

355.200,00 € 7.077.340,14 € 7.079.770,97 €

238.600,00 € 6.069.531,06 €

935.842,66 € 2.184.682,57 €

1.174.442,66 € 8.254.213,63 €

75.760,33 €

1.101.113,16 €

1.176.873,49 €

5.993.770,73 €

1.083.569,41 €

7.077.340,14 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

5. Der kassenmäßige Abschluss wird mit einer Ist-Mehreinnahme von 1.593.242,91 € festgestellt. Die Solleinnahmen des kassenmäßigen Abschlusses werden mit 7.725.828,98 € und die Sollausgaben mit 7.617.159,81 festgestellt. 6. Die Vermögensrechnung wird zum 31.12.2012 wie folgt festgestellt: Kapitalvermögen 942.209,59 € 1.380.000,00 € Geldanlagen Kredite 783.157,88 € Allgemeine Rücklage 818.643,38 € 7. Die Vermögensübersicht (kostenrechnende Einrichtungen) wird zum 31.12.2012 festgestellt mit 10.146.695,46 € 5. Sanierung des Auslaufbereichs des Ruitbachs – Vergabe Welche Maßnahmen im Auslaufbereich der Verdolung des Ruitbachs im Hinblick auf den Haushaltsansatz in Höhe von 29.000 Euro gemacht werden müssen, wurden bereits in der Sitzung vom 22. Februar 2013, bei der Haushaltsvorberatung, von Herrn Martin vom Ingenieurbüro Ippich erläutert. Die notwendigen Sanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden drei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot mit einer Angebotssumme von 19.167,33 € brutto hat uns die Firma Rolf Scheuermann GmbH aus Heilbronn eingereicht. Sanierungsarbeiten Geprüfte Angebotssumme brutto Rolf Scheuermann GmbH 19.167,33 € Anbieter 2 21.429,13 € Anbieter 3 23.401,11 € Die Durchführung der Sanierungsarbeiten im Auslaufbereich des Ruitbachs werden mit einer Auftragssumme von 19.167,33 € an die Firma Rolf Scheuermann GmbH aus Heilbronn vergeben. 6. 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn Mit Beschluss des Gemeinderates Brackenheim am 25. Oktober 2012 und des Gemeinderats Cleebronn vom 23. November 2013, wurde der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn mit der Durchführung des Verfahrens zur 3. Änderung der 2. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans beauftragt. Der Einleitungsbeschluss als auch der Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung, erfolgte sodann in der Sitzung des gemeinsamen Ausschusses am 18. Dezember 2012. Die Planunterlagen zur 3. Änderung konnten in der Zeit vom 21. Januar bis einschließlich 21. Februar 2013, öffentlich eingesehen werden. Parallel dazu fand im gleichen Zeitraum die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Im Rahmen der genannten Beteiligung gingen zahlreiche Anregungen und Bedenken ein. Für die Gemarkung Dürrenzimmern, haben sich nun während des Verfahrens veränderte Umstände entwickelt. Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Abrundung der Ortsrandslage mit in die 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden. Für die Neuausweisung von Wohnbaufläche muss an anderer Stelle eine Fläche in ungefähr gleicher Größe gestrichen werden. Dafür ist in der Anlage die vorgeschlagene Streichfläche im Gewann „Saumarkt“, südlicher Ortsrand Botenheim, dargestellt. Auch die Gemeinde Cleebronn wird eine neue Fläche in die laufende 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufnehmen. Es handelt sich dabei um einen Fläche für den Weintourismus „Weintourismus Steinbruch Näser“. Im Rahmen der Richtlinie des Landratsamtes Heilbronn zu Weinausschankhütten aus dem Jahr 2011, kann über Duldung pro Gemeinde nur eine Weinausschankhütte zugelassen werden. Alle weiteren Ausschankhütten im Außenbereich müssen über die Bauleitplanung eine planungsrechtliche Absicherung erhalten. In Cleebronn handelt es sich um die Ausweisung einer ca. 0,26 ha großen Fläche als Sondergebiet für den Weintourismus auf dem Flst. Nr. 6696 am Michaelsberg, südwestlich von Cleebronn gelegen. Hier besteht bereits eine Weinausschankhütte, für die nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen. Der erste Schritt dazu ist die Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan. In der Anlage ist ein Deckblatt enthalten, der das Gebiet darstellt. Verfahren: Nach Abstimmung mit dem LRA Heilbronn können die genannten Flächen in Cleebronn und Dürrenzimmern noch mit in das laufende Verfahren aufgenommen werden. Da bisher nur die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgt ist, steht einer Aufnahme der Flächen in der noch folgenden Öffentlichkeitsbeteiligung (erneute öffentliche Auslage und Beteiligung) gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, nichts entgegen. Der gemeinsame

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Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn, soll in seiner nächsten Sitzung die Entwürfe als auch die öffentliche Auslegung beschließen. Eine Beauftragung des gemeinsamen Ausschusses erfolgte bereits in den jeweiligen Gemeinderatssitzungen (siehe vorstehend) und ist somit nicht mehr notwendig. Um die Durchführung des weiteren Verfahrens abzusichern, werden die neu aufzunehmenden Flächen zunächst den Gemeinderäten vorgelegt. Grundsätzlich ist der Ausschuss gemäß § 3 der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes“ berechtigt, für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn anstelle des Gemeinderats die Bauleitplanung für das gemeinsame Verwaltungsgebiet zu beschließen. Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Neuaufnahme der Fläche „Weintourismus Steinbruch Näser“ in Cleebronn wird befürwortet. 2. Der gemeinsame Ausschuss wird gemäß § 3 der „Öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes“ mit der Weiterverfolgung des Verfahrens betraut. 3. Die Neuaufnahme der Gemarkung Dürrenzimmern wird zur Kenntnis genommen. 7. Bausachen 7.1 Abbruch der Scheune und Erhaltung der integrierten Garage mit Verlängerung sowie Aufsatz eines Satteldachs, Bönnigheimer Straße 8 – Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB Die Bauherrschaft plant einen Abbruch der Scheune und Erhaltung der in ihr integrierten Garage sowie deren Verlängerung und Aufsatz eines Satteldachs zur Nutzung als Abstellraum auf dem Grundstück Bönnigheimer Straße 8, Flst. Nr. 99 in 74389 Cleebronn. Auf die Zusatzinformation der Bauherrschaft zum Abbruch wird verwiesen. Die in der Scheune vorhandene Garage soll erhalten bleiben und nach Norden verlängert werden. Auf die Garage einschließlich Verlängerung soll ein Satteldach aus Ziegeln mit ca. 45 ° Dachneigung errichtet werden. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Da städtebaulich keine Bedenken bestehen, beschließt der Gemeinderat für die geplante Verlängerung der bestehenden Garage und dem Aufsatz eines Satteldachs sein Einvernehmen zu erteilen. 7.2 Umbau des bestehenden Wohnhauses und der Scheune als Mehrfamilienwohnhaus mit vier Wohneinheiten, Alte Steige 3 und 5 – Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB Der Bauherr plant einen Umbau des bestehenden Wohngebäudes und der Scheune als Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Alte Steige 3 und 5, Flst. Nr. 135 in 74389 Cleebronn. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar, auch lässt sich kein Widerspruch zur Umgebungsbebauung feststellen. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat dem geplanten Umbau des bestehenden Wohngebäudes und der Scheune als Mehrfamilienwohnhaus mit vier Wohneinheiten sein Einvernehmen zu erteilen. 8. Bekanntgaben 8.1 Optimiertes Buskonzept Zabergäu Es wird bekannt gegeben, dass es für das Zabergäu ein optimiertes Buskonzept geben wird. Dieses solle Vorteile für die Kommunen bringen. Allerdings werden auch wichtige Verbindungen für Cleebronn wegfallen. Hierzu wird die Verwaltung Stellung nehmen und der Landkreisverwaltung, die später über dieses Konzept entscheiden wird, weiterleiten.

Das war die Bundestagswahl 2013: Um 19:49 Uhr war es am vergangenen Sonntag geschafft: Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag war in Cleebronn ausgezählt. Hauptamtsleiterin Julia Lang, die für die Organisation und Vorbereitung der Wahl verantwortlich war, konnte alle Ergebnisse an den zuständigen Kreiswahlleiter in Ludwigsburg weiter leiten. Die dortige Prüfung der Zahlen ergab, dass die Auszählung korrekt durchgeführt wurde – Feierabend für die 22 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die teilweise seit 07:30 Uhr an diesem Tag im Einsatz waren. Mit 77,84 % lag die Wahlbeteiligung etwas höher, als bei der Bundestagswahl 2009. Die Werte aus den Jahren 1998 (83 %), 2002 (83 %) und 2005 (80 %) konnten allerdings nicht erreicht werden. So war in den Wahllokalen ein munteres Kommen und Gehen zu verzeichnen, das sicher auch mit dem herrlichen Herbstwetter dieses Tages im Zusammenhang stand.

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Bezüglich des Wahlergebnisses schafften die Cleebronner Wählerinnen und Wähler klare Verhältnisse: Mit 62,93 % der Erststimmen und 54,75 % der Zweitstimmen belegte die CDU den ersten Platz. Mit 18,73 % bei den Erststimmen und 15,55 % bei den Zweitstimmen folgt mit großem Abstand die SPD. Platz drei belegen mit 7,33 % bzw. 8,31 % die Grünen vor der FDP mit 3,6 % und 7,18 %.

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Die genauen Ergebnisse der Stimmabgaben in den beiden Wahllokalen und bei der Briefwahl können der separaten Tabelle entnommen werden. Allen Mitarbeitern und Wahlhelfern, die sich an diesem Sonntag in den Dienst der Gemeinschaft gestellt haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ein Dank geht aber auch an die Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimmabgabe unsere Demokratie aktiv unterstützen. Zweitstimmenergebnisse Bundestagswahlen 1998 - 2002 - 2005 - 2009 - 2013 in Cleebronn 60,00

50,00

40,00

30,00

20,00

10,00

CDU

SPD

FDP

Grüne

Die Linke

NPD

Sonstige

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Bereits am 25. Mai 2014 werden die Cleebronner wieder zur Urne gerufen. An diesem Tag erfolgen die Europawahlen und die Gemeinderatsund Kreistagswahlen.

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Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde Cleebronn Die Gemeinde Cleebronn sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Cleebronn eine Beihilfe an einen Netzbetreiber zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarkts ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist. Die Gemeinde Cleebronn fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke ohne weitere Nebenleistungen abzugeben. I. Angaben zur auswählenden Körperschaft Name und Anschrift: Gemeinde Cleebronn, Keltergasse 2, D-74389 Cleebronn Kontaktstelle und weitere Auskünfte: Gemeinde Cleebronn, Leiterin Hauptamt, Frau Julia Lang, Tel. 07135/9856-15; E-Mail: [email protected] oder Breitbandberatung Baden-Württemberg, Herr Waldemar Weiss, Tel. 0171/539 8011; E-Mail: [email protected] Anforderung der Ergebnisse der durchgeführten Marktanalyse inkl. Kartenmaterial elektronisch per E-Mail unter: [email protected] oder [email protected] Stelle bei der die Angebote einzureichen sind: Gemeinde Cleebronn, Leiterin Hauptamt, Frau Julia Lang, Keltergasse 2, D-74389 Cleebronn oder per E-Mail: [email protected] II. Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Cleebronn, auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Hierfür wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt. Die Gemeinde Cleebronn hat ca. 2700 Einwohner und ca. 1080 Haushalte und Gewerbe (Stand 2012). 1. Leistungsanforderung Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Cleebronn besteht entsprechend des in der Marktanalyse der Gemeinde Cleebronn festgelegten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend zur Marktanalyse aus dem entsprechenden Kartenmaterial. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: – Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial. – Der Versorgungsbedarf besteht für eine flächendeckende Grundversorgung der Haushalte mit mind. 2 Mbit/s im Download. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren.

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– Die Versorgung soll ab dem 31.12.2014 sichergestellt sein. – Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). In allen unter- bzw. unversorgten Bereichen des Versorgungsgebiets muss jedoch eine Grundversorgung von mind. 2 Mbit/s im Download garantiert werden. – Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. „Ping-Zeit“) darf 150 ms nicht überschreiten. – Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Betreiber eine feste IP-Adresse beziehen können. – Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden. Ebenfalls sind die Kosten hierfür darzustellen. – Es muss die Möglichkeit bestehen, dass vorhandene Telefone weiter zum Telefonieren benutzt werden können. – Auf Verlangen verpflichtet sich der Bieter auf eigene Kosten zur Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank zur Sicherung der gewährten Beihilfebeträge. Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen: 1. Technische Angaben, Konzept: – technisches Konzept und Umsetzung – Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Backbone) sowie der Verteilung der Dienste (Access), falls Bandbreite eingekauft wird, Benennung des Anbieters – Höhe der verfügbaren, flächendeckenden Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes – Versorgungs- und Erschließungsgrad unter Berücksichtigung auch des Backbones – Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten – Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens – Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereiche (Verteilung, Richtfunk), max. Strahlungsleistung (EIRP) – Zukunftsfähigkeit, zukünftiger Ausbau des Netzes und erwartete Bandbreiten – Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes – Vorgabe eines realistischen Terminsplans zur Realisierung 2. Wirtschaftlichkeitslücke: – Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke, insbesondere Gesamtinvestitionen, erwartete Einnahmen, Kalkulationszeitraum, geforderter Zuschussbedarf 3. Diensteangebot: – Angaben zum Diensteangebot des Bieters – Angaben zum privaten und gewerblichen Tarifmodell des Betreibers – Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“) – Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse – Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses inkl. der Kosten hierfür – Möglichkeit der Weiterbenutzung vorhandener Telefone – Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline etc. – Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes 4. Referenzen: – Bestehende Netze in der Umgebung des Auftraggebers – Referenzen ähnlich gelagerter Projekte Die Marktanalyse und das Kartenmaterial können bei der oben genannten Kontaktstelle der Gemeinde Cleebronn angefordert werden. 2. Bedingungen der Beihilfegewährung Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung ist auf eine Höhe von maximal 150.000 € je Einzelvorhaben beschränkt.

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Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von 2 Jahren beizubehalten. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. Offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zulegen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise. III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend § 6 Abs. 5 und § 16 Abs. 3 VOL/A Persönliche Eignung zur Leistungserbringung entsprechend § 16 Abs. 5 VOL/A: Der Teilnehmer versichert mit seinem Angebot, dass er die technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen Ergänzende Vorschriften: „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II“ vom 22.05.2012 – Az.: 42-8433.12 Regelungen (www.rp.baden-wuerttemberg.de) Vergabe in Losen: nein Nebenangebote: nicht zulässig Wertungskriterien: Gewichtung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 55 % 2. Übertragungsleistung und Übertragungsqualität, als Parameter hierfür die Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“) 10 % 3. Asymmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat/ 15 % sog. „Grundgebühr“) (Bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung mit 2 Mbit/s im Download) 4. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis 10 % (Bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung mit 2 Mbit/s im Download) 5. Bereitstellung einer über 2 Mbit/s im Download hinausgehenden Versorgung, Versorgungsqualität von 95 % des Tages und 99,5 % der Jahres 10 % Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehr- oder Minderleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist. Es wird weiterhin darauf verwiesen, dass die Gemeinde von den Bietern Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung gemäß § 15 VOL/A verlangen kann. IV. Verfahren Art des Verfahrens: Öffentliches Auswahlverfahren Schlusstermin für die Abgabe von Angeboten: 20.11.2013, 12:00 Uhr Art der Angebotsabgabe: Schriftlich über den Postweg oder elektronisch per E-Mail in deutscher Sprache Zuschlags- und Bindefrist des Angebots: 31.03.2014, 12:00 Uhr V. Zusätzliche Informationen Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission grundsätzlich gebilligt worden. Die Vorgaben der Kommission wurden in Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative II vom 22. Mai 2012 umgesetzt. Die dortigen Vorgaben sind zwingend zu beachten. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung

eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Die Beihilfevergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei. Gemeinde Cleebronn, den 19.09.2013 Thomas Vogl, Bürgermeister

Abholung der Reisepässe Die bis 15.09.2013 beantragten Reisepässe können ab sofort während der Sprechstunden auf dem Rathaus, Zimmer 2, abgeholt werden. Wichtig: Der bei der Antragstellung noch belassene Reisepass ist mitzubringen.

Schornsteinreinigung in Cleebronn Ab Mittwoch, 02.10.2013, werden die Schornsteine gereinigt. Betroffen sind sämtliche Gebäude, in denen mit Öleinzelöfen und überwiegend mit festen Brennstoffen geheizt wird. Ihr Schornsteinfegermeister Ulrich Heidinger, Blankenhornstr. 12, 74336 Brackenheim, Tel. 07135/3226, Fax 962454 [email protected]

Weinevent zur Traubenlese Steigen Sie ein in den St. Michael-Express und genießen Sie mit Weinerlebnisführerin Rosemarie Seyb am Donnerstag, 3. Oktober, den Ausblick über das schöne Zabergäu bei einem Gläschen Wein. Dazu gibt’s Infos über die vielfältigen Traubensorten und ihre Verarbeitung. Treffpunkt: 14 Uhr am Parkplatz der WG Cleebronn-Güglingen, Dauer ca. 3 Stunden. Kosten: 24 € pro Person. Leistungen: Fahrt mit dem St. Michael-Express, 3er-Weinprobe, Mineralwasser, süße und herzhafte Snacks. Begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung unter Tel. 0151 11980754.

Naturparkinfo Wildkatzenfest am Naturparkzentrum Der BUND Baden-Württemberg bedankt sich am 29. September, 13.30 – 17.00 Uhr, bei allen Helfern und Helferinnen der Lockstockbeprobung 2013 im laufenden Projekt „Wildkatzensprung“ für ihre tatkräftige Unterstützung mit einem Wildkatzenfest am Naturparkzentrum in Zaberfeld. Am Naturparkzentrum werden dabei die Wildkatzenausstellung des BUND und der Wildkatzenfilm des Naturparkzentrums präsentiert. Seitens des BUND werden zudem die neuesten Ergebnisse des Wildkatzenmonitorings vorgestellt. Auch der Naturpark Stromberg-Heuchelberg führte im Frühjahr 2013 eine Lockstockaktion gemeinsam mit dem BUND durch, um weitere Hinweise zum Wildkatzenvorkommen im Stromberg zu gewinnen. Die hiesige Bevölkerung ist zu diesem Wildkatzenfest herzlich eingeladen. Rund um das Naturparkzentrum werden wir Sie mit weiteren kleinen Aktionen überraschen. Hibgucker ist eine riesige aufblasbare Wildkatze. Und nicht nur die die Kleinen dürfen sich auf eine Theateraufführung von „Fräulein Brehm“ freuen. Beginn 13:30 Uhr Begrüßung der Teilnehmer durch die Projektkoordinatorin Julia Taubmann, BUND Baden-Württemberg und Naturparkgeschäftsführer Dietmar Gretter 14:00 – 15:00 Uhr Fräulein Brehms Tierleben: Felis silvestris silvestris – Die Wildkatze; ab 8 Jahren. Text und Regie: Barbara Geiger, in der Rolle des Fräulein Brehm: Deborah Klein 15:30 – 16:30 Uhr Zwischenstand und Ergebnisse des bundes- und landesweiten Wildkatzen-Monitorings durch Projektkoordinator und WildkatzenExperte Thomas Mölich, BUND Thüringen

Geänderter Redaktionsschluss Wegen des Feiertages in der kommenden Woche wird der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt auf Montag, 30. September 2013, 10.00 Uhr, vorverlegt. Wir bitten um Beachtung!

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70. Geburtstag 27.09.1943 Inge Marie Mayer, Friedhofstraße 5 76. Geburtstag 02.10.1937 Waltraud Frieda Schellenbauer, Gabelberg 4 76. Geburtstag 04.10.1937 Gertrud Luise Neuwirth, Rosenberg 5 Den Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen ihr Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch an all diejenigen, die hier nicht genannt werden wollen.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN Allgemeine kirchliche Nachrichten Von Raphael zu Michael – mit Engeln unterwegs Ökumenischer Lichtergang von der Raphaelskirche auf den Michaelsberg „Engel, das sind doch diese weiße Gestalten mit Flügel …“ – Aber stimmt das wirklich? Um die Botschaften der Engel aus christlicher Perspektive zu entdecken, machen sich evangelische und katholische Christen gemeinsam auf den Weg. Der ökumenische Lichtergang startet am Samstag, 28.09.13, um 19.30 Uhr in der evangelischen Raphaelskirche und führt über mehrere Stationen zur katholischen Michaelskirche auf dem Michaelsberg. Trotz Erhellung durch Kerzen und Fackeln wäre die eine oder andere Taschenlampe sicher sinnvoll. Am Ende der Veranstaltung wird ein Rückfahrdienst vom Berg in den Ort angeboten. Dauer: ca. 2 Stunden. Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde Cleebronn und Kath. Kirchengemeinde Cleebronn-Güglingen

Evangelische Kirchengemeinde Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt auch seinen Bruder lieben soll. 1. Joh 4, 21 Freitag, 27.9.: 14.30 Uhr Kinderstunde „Goldfischle“; kein Chor für Kids; 16.30 Uhr Bubenjungschar „bärenstark“; 17.30 Uhr Jungbläser Sonntag, 29.9.: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikant Dreißigacker. Das Opfer ist je zur Hälfte für die Jugendarbeit in Cleebronn und im Bezirk; 11.00 Uhr fish & chips bei Fam. Oesterling, Michaelsberger Weg 1; 15.00 – 18.00 Uhr Tanzcafé im Gemeindehaus; 18.00 – 20.00 Uhr Beginn Alphakurs für Jugendliche im Gemeindehaus Dienstag, 1.10.: 20.00 Uhr Kirchenchor Mittwoch, 2.10.: 17.30 Uhr Mädchenjungschar „Cleeblättle“ Freitag, 4.10.: 14.30 Uhr Kinderstunde „Goldfischle“; kein Chor für Kids; 16.30 Uhr Bubenjungschar „bärenstark“; 17.30 Uhr Jungbläser Hinweise: Vertretung Pfr. Schuster Pfr. Schuster ist bis zum 18. Oktober 2013 auf einer geistlich-theologischen Fortbildung. Die Kasualvertretung hat bis 15.10.2013 Pfr. i. R. Wandel, Tel. 07143/407784. Chor für Kids Achtung! Keine Probe am 25.10.2013 und am 20.12.2013. In den Schulferien finden ebenfalls keine Proben statt. Unser neues Projekt heißt: „Jona, unterwegs im Auftrag des Herrn“. Voraussichtlicher Aufführungstermin ist der 5./6. April 2014. Alle Kinder sind zu den Proben freitags im Gemeindehaus von 15.30 – 16.30 Uhr herzlich eingeladen.

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Erntedankfest Am Sonntag, 6. Oktober 2013, ist Erntedankfest. Für den Erntedankaltar in der Kirche sind unsere Mesnerinnen auf Nahrungsmittelspenden angewiesen: Nüsse, Kürbisse, Obst und Gemüse aller Art. Aber auch haltbare Lebensmittel wie Nutella, Müsli, Nudeln, Honig, Reis ... ist herzlich willkommen. Die Vielfalt der Lebensmittel drückt etwas von der Vielfalt der Gaben Gottes aus, von denen wir leben. Die Lebensmittelspenden können Sie am Freitag, 4.10.2013 von 17 – 18 Uhr oder am Samstag, 5.10.2013, von 9 – 13 Uhr in der Raphaelskirche abgeben. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihr Pfarrer Dietmar Schuster Mit herzlichen Segenswünschen! Weitere Informationen und Berichte finden Sie im Internet unter www.kirche-cleebronn.de

Evangelisch-methodistische Kirche Gemeindebüro und Kontakt: Pastor Uwe Kietzke, Güglingen, Tel. 07135/6615; Homepage: www.emk.de/botenheim, E-Mail: [email protected]

Herzlich willkommen zu unseren Veranstaltungen Freitag, 27.09.: 20:15 Uhr Eudokia ChorPop in Güglingen Samstag, 28.09.: 18:00 Uhr Teeniekreis; 20:00 Uhr Jugendkreis Sonntag, 29.09.: 10:15 Uhr Gebetstreff; 10:30 Uhr Gottesdienst; parallel findet Sonntagschule und Kleinkinderbetreuung statt Montag, 30.09.: 19:00 Uhr Gebetskreis Dienstag, 01.10: 09:00 Uhr Mütter beten für ihre Kinder bei Anita Stengel, Dürrenzimmern; 17:00 Uhr Kindertreff Kunterbunt; 19:30 Uhr Hauskreis bei Fam. Norbert Kuhn Samstag, 5.10.: 18:00 Uhr Teeniekreis; 20:00 Uhr Jugendkreis; 20:00 Uhr Hauskreis KJE bei Fam. Martin Schard, Güglingen HORIZONT Unter dem Thema „Spieglein, Spieglein an der Wand...“ findet am So., 06.10., um 10:30 Uhr der nächste HORIZONT-Gottesdienst statt. Herzliche Einladung!

Katholische Kirchengemeinde Güglingen-Cleebronn Wir sind für Sie da: Pfarrer Oliver Westerhold, Tel. 07135/5304, [email protected]; Jugendpfarrer Stefan Fischer, Tel. 07135/980731, [email protected]; Vikar Andreas Braun, Tel. 07135/9362046; Diakon Willi Forstner, Tel. 07135/932668, [email protected]; Diakon Hans Gronover, Tel. 07135/9361136; Kath. Pfarramt Heilige Dreifaltigkeit, Tel. 07135/98080, [email protected]; Öffnungszeiten: Mi., 17–19 Uhr, Fr. 9–11 Uhr Unsere Homepage: www.kath-kirche-zabergaeu.de

Samstag, 28.09.: 19.00 Uhr Eucharistie zum Sonntag, Brackenheim; 19.30 Uhr Ökumenische Lichterprozession zur Kirche St. Michael, Michaelsberg, Beginn: ev. Raphaelskirche, Cleebronn Sonntag, 29.09.: 9.00 Uhr Festgottesdienst zum Patrozinium, mitgestaltet vom Gesangverein Concordia Bönnigheim, Michaelsberg Dienstag, 01.10.: 19.00 Uhr Eucharistie, Stockheim Mittwoch, 02.10.: 19.00 Uhr Eucharistie, Güglingen Donnerstag, 03.10.: 19.00 Uhr Eucharistie, Brackenheim Freitag, 04.10.: 19.00 Uhr Eucharistie, Michaelsberg Sonntag, 06.10.: 9.00 Uhr Eucharistie, Michaelsberg; 9.00 Uhr Eucharistie, Brackenheim; 10.30 Uhr Eucharistie zum Erntedank, mitgestaltet vom Kindergarten, Stockheim; 10.30 Uhr Eucharistie zum Erntedank, gleichzeitig Kindergottesdienst im Gemeindehaus, Güglingen; 17.00 Uhr Rosenkranzandacht, Michaelsberg Termine: Dienstag, 01.10.: 9.00 Uhr Ökumenisches Frauenfrühstück, Brackenheim, Gruppenraum Mittwoch, 02.10.: 20.00 Uhr Öffentliche Sitzung des Kirchengemeinderats Güglingen Patrozinium St. Michael Cleebronn Das Patrozinium unserer Kirche St. Michael auf dem Michaelsberg begehen wir in diesem Jahr am 28./29. September. Wir beginnen die Feierlichkeiten am Samstagabend um 19.30 Uhr mit einer ökumenischen Lichterprozession von der evangelischen Raphaelskirche in der Cleebronner Ortsmitte zu unserer Michaelskirche. Der eigentliche Festtag wird mit der Eucharistiefeier, die vom Chor Concordia Bönnigheim mitgestaltet wird, um 9.00 Uhr eröffnet. Im Anschluss sind alle ganz herzlich ins Jugendhaus zum Kirchencafé eingeladen. Den Abschluss bildet ein Patroziniumskonzert um 17 Uhr in St. Michael, zu dem wir gemeinsam mit der Kulturstiftung Schloss Magenheim einladen.

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Jehovas Zeugen, Versammlung Brackenheim Hirnerweg 12, www.jw.org Bei Gott Schutz suchen Donnerstag, 3.10.: 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium anhand des Buches Was Gott uns durch Jeremia sagen lässt, Kapitel 14: Was der neue Bund für dich bedeutet. 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule – Bibellesen Galater 1 bis 6 – Warum gibt es so viele Religionen? – Warum Jehova die Anbetung gebührt 20.05 Uhr: Dienstzusammenkunft Sonntag, 6.10.: 9.30 Uhr Biblischer Vortrag Warum sollten wir bei Jehova Zuflucht suchen? 10.05 Uhr Bibelbetrachtung mit Zuhörerbeteiligung anhand des Wachtturm-Artikels Ihr seid geheiligt worden (1. Korinther 6:11). Programm in russischer Sprache Freitag, 4.10.: 19.15 Uhr Versammlungsbibelstudium; 19.45 Uhr Theokr. Predigtdienstschule; 20.20 Uhr Dienstzusammenkunft Sonntag, 6.10.: 12.30 Uhr Biblischer Vortrag. 13.05 Uhr Bibelbetrachtung anhand des Wachtturm-Artikels. Special für junge Leute: Was hab ich davon, anderen Gutes zu tun? Vorteile auf www.jw.org > Bibel und Praxis > TEENAGER.

VEREINSNACHRICHTEN

Abteilung Wandern 29.09.2013 Filderstadt-Plattenhardt (ohne VZ) Wanderfreunde Harthausen e. V. (BW-Süd) W, 6, 10, 20 km Start: 7.00 – 17.00 Uhr

Abteilung Tischtennis Spfr. Stockheim – TSV Cleebronn 8:8 In unserem ersten Auswärtsspiel erwartete uns gleich einer der Kandidaten für Platz eins bis drei in der Saison aus Stockheim. Nach einem schwächeren Start in den Doppeln und knapp im fünften Satz verlorenen Spielen konnten wir uns wieder aufrappeln und lagen somit zu Ende der ersten Runde nur mit 5:4 zurück. Mit viel Mut und Wille gelang uns die Wende und erreichten ein 8:7 für uns. Somit kam es auf das Schlussdoppel an, das die Sportfreunde aus Stockheim leider mit einer starken Leistung für sich entschieden. Dennoch können wir uns über das unerwartete Unentschieden und den Punktgewinn freuen. Für Cleebronn spielten: Fischer (1:1), Roth (0:2), Siegel (1:1), Döffinger R. (2:0), Böhringer (2:0), Wyrich (1:1) Doppel: Fischer/Siegel (1:1), Roth/Wyrich(0:1), Döffinger R./Böhringer (0:1) Vorschau: Nächstes Spiel am Samstag, dem 28.09.2013, in Dürrenzimmern. Spielbeginn ist 17:00 Uhr.

Geänderter Redaktionsschluss

Musikverein Cleebronn e. V.

Wegen des Feiertages in der kommenden Woche wird der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt auf Montag, 30. September 2013, 10.00 Uhr, vorverlegt. Wir bitten um Beachtung.

Termin

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Turn- und Sportverein Cleebronn

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Freitag, 27. September 2013: Musikalische Umrahmung der Eröffnungsfeierlichkeiten zum Cannstatter Wasen im Weinzelt der Familie Zaiß. Abfahrt um 16:45 Uhr; Treffpunkt beim Feuerwehrgerätehaus. Daniela Mayer-Hamp

N ON BR EE 3 CL 190

Aktiven Fußball SGM Meimsheim – TSV 4:1 Erneut eine viel zu hohe Niederlage für den TSV. In den Anfangsminuten ist zwar die SGM die bessere Mannschaft, jedoch bekommt der TSV mit laufe der Begegnung die Partie besser in den Griff und kann das Spiel ausgeglichen gestalten. Sodass es mit einem 1:1 gerecht in die Pause geht. Nach Wiederanpfiff ist dann der TSV besser, ohne aber gefährlich vor das Tor der SGM zu kommen. In einer Phase, in der man dachte, dass etwas Zählbares drin ist, sticht der Gastgeber eiskalt zu. Aufgrund der zu vielen individuellen Fehler eine verdiente, jedoch eine zu hohe Niederlage. Tore: (1:1) A.Schäufele Reserve: 4:0 Vorschau: 29.09.13 spielfrei, Donnerstag, 03.10.13, Heimspiel gegen TSV Niederhofen 15.00 Uhr, Reserve 13.15 Uhr, Sonntag 06.10.13 Auswärtsspiel bei Union Heilbronn II, Reserve spielfrei

LandFrauen Cleebronn Tripsdrill mit Kürbisausstellung Am Mittwoch, 30. Oktober, besuchen wir den Erlebnispark Tripsdrill. Wir treffen uns um 12.15 Uhr an der alten Schule. Dort bilden wir Fahrgemeinschaften. Wir werden um 12.30 Uhr im Park erwartet. Dort werden wir gemeinsam zu Mittag essen. Das Essen ist im reduzierten Eintrittspreis von 14.00 € bereits enthalten. Anschließend kann man, ganz nach Lust und Laune, mit allen Attraktionen fahren oder nur im Park mit Kürbisausstellung spazieren gehen. Anmeldungen durch Einzahlung von 14 € auf das Konto des Landfrauenvereins Cleebronn Konto Nr.: 25346008, BLZ 62091400, bei der Volksbank Brackenheim-Güglingen, bis zum 18.10.13.

Schützenverein Cleebronn e. V.

Abteilung Jugendfußball A-Jugend: SGM Brackenheim gegen SGM 1:2 Der Gegner beherrschte die Anfangsphase und ging mit 1:0 in Führung. Mit zunehmender Spieldauer kam man besser in Spiel und konnte noch vor der Halbzeit ausgleichen. In der zweiten Hälfte wurde mit einer geschlossene Mannschaftleistung durch einen Distanzschuss das Spiel entschieden. Tore: Sebastian K., Matis V. Vorschau: Sa., 28.09., um 16.15 Uhr gegen SGM Unteres Kochertal in Botenheim (Heide) Mi., 02.10., um 19.00 Uhr gegen SGM Unteres Jagsttal in Botenheim (Heide) E-Jugend SGM: SGM II – SGM Nordhausen I 0: 11 Spielbericht vom Samstag, 21.09.2013 Leider waren unsere jungen Kicker mit diesem Spiel überfordert. Doch daraus können wir nur lernen. Kopf hoch und weiter Jungs! SGM I – SGM Nordhausen II 1: 2 Trotz hochkarätiger Chancen konnten wir in der zweiten Halbzeit den spielerischen Vorteil nicht nutzen und verloren unglücklich knapp. Tor: Marco Vorschau: Samstag 28.09.2013 12.00 Uhr, SGM Güglingen I – SGM II 13.00 Uhr, FC Union Heilbronn III – SGM I

Wettkampf Sportpistole Die Rundenwettkämpfe Sportpistole haben wieder begonnen. Die Mannschaft ist im 1. Wettkampf gegen die Schützen des SSV Stetten 1 angetreten. Die Stettener konnten sich durchsetzen und haben den Wettkampf klar mit 822:765 Ringen gewonnen. Nach dem ersten Durchgang konnte sich die Mannschaft im Mittelfeld platzieren und ist auf dem 13. Platz der Tabelle. Ergebnisse der einzelnen Schützen: Daniel Wagner 273 Sascha Büchele 248 Eric Flammer 244 Jürgen Flammer 239 Bernd Öhler 234 Gesamtergebnis: SV Cleebronn 1 765 – SSV Stetten 1 822

Naturschutzbund Ortsgruppe Cleebronn Vorschau – Turmfalken Am Samstag, 12. Oktober, gg. 9.00 Uhr starten die Turmfalken mit dem Thema Waldabenteuer. Näheres zu unserem Treffen erfahrt ihr nächste Woche. Eure Betreuer Karin, Gerald, Thomas, Henning und Eberhard

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JAHRGÄNGE Jahrgang 1937 Bitte 3. Oktober nicht vergessen. Treffpunkt Näserparkplatz um 11:00 Uhr. Rolf Storz

PARTEIEN BERICHTEN Bündnis 90 – DIE GRÜNEN, OV Zabergäu www.gruene-zabergaeu.de

In der Woche vom 30. September bis 4. Oktober sind das Kreisbüro von Bündnis 90/Die Grünen und das Wahlkreisbüro von Ulrich Schneider, Kaiserstraße 17 in Heilbronn, geschlossen. Ab Montag, 7. Oktober, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Mailadresse [email protected]. Annette Gast-Prior

SONSTIGES Ausnahmen von den SchALVO-Auflagen in Wasserschutzgebieten Der Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e. V. weist darauf hin, dass, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, Ausnahmen von den Auflagen der SchALVO in Wasserschutzgebieten beantragt werden können. Relevant für den Herbst sind die Auflagen bezüglich des Pflugverbots bei Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten und bei Mais vor der Einsaat von Wintergetreide sowie die unterschiedlichen Termine zur Bodenbearbeitung für nachfolgende Sommerungen. Zu beachten sind aber weiterhin die Vorgaben der Erosionsschutzverordnung. Die entsprechenden Informationen und Unterlagen sind beim Bauernverband, Geschäftsstelle Heilbronn, Gartenstraße 54, 74072 Heilbronn, Tel. 07131/88829-0, Fax 07131/88829-20 erhältlich.

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