2 Grundlagen zur Bewertung von Energiesystemen 2.1 Einleitung

2 Grundlagen zur Bewertung von Energiesystemen 2.1 Einleitung Das Ziel der Bewertung von Energiesystemen besteht in einem möglichst umfassenden Vergl...
Author: Gerda Schenck
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2 Grundlagen zur Bewertung von Energiesystemen

2.1 Einleitung Das Ziel der Bewertung von Energiesystemen besteht in einem möglichst umfassenden Vergleich zwischen verschiedenen regenerativen Energiesystemen untereinander sowie zwischen regenerativen und konventionellen Energiesystemen. Die Gegenüberstellung verschiedener Umwandlungstechnologien ist problembehaftet. Es existieren zwar zahlreiche Bewertungskriterien, diese liefern aber nicht immer objektive Ergebnisse. Häufig werden ungeeignete Vergleichsmethoden verwendet oder einzelne Vergleichsparameter zusammenhangslos hervorgehoben. Eine vergleichende Betrachtung kann lediglich zwischen Technologien vorgenommen werden, die die gleiche Art von End- bzw. Nutzenergie bereitstellen, wie elektrische Energie oder Wärme. Im diesem Kapitel werden folgende Bewertungskriterien zum Vergleich von Energiesystemen erläutert: ƒ Mengenmäßige Verfügbarkeit der Primärenergie unter Berücksichtigung geografischer und zeitlicher Aspekte ƒ Technische Bewertungskriterien Anlagenleistung Technische Verfügbarkeit Betriebsstundenzahl Volllaststundenzahl Technische Lebensdauer ƒ Energetische Bewertungskriterien Wirkungsgrad Nutzungsgrad Energieerntefaktor Globalwirkungsgrad ƒ Ökonomische Bewertungskriterien Energetische Amortisationsdauer Gesamtkosten Kosten der bereitgestellten Sekundärenergie ƒ Ökologische Bewertungskriterien Emissionen Sonstige Umwelteffekte ƒ Potenziale, Entwicklungsperspektiven

G. Reich, M. Reppich, Regenerative Energietechnik, DOI 10.1007/978-3-8348-8614-9_2, © Springer Fachmedien Wiesbaden 2013

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Daneben existieren weitere, allerdings schwer quantifizierbare Kriterien, auf die nur am Rande hingewiesen wird.

2.2 Mengenmäßige Verfügbarkeit der Primärenergie Ein grundsätzlicher Nachteil erneuerbarer Energiesysteme im Vergleich zu konventionellen Umwandlungsanlagen besteht in ihrer geringeren durchschnittlichen Leistungsdichte. Die Leistungsdichte gibt die bereitgestellte Energie je Flächeneinheit einer Anlage an, die zur Energieumwandlung unter Berücksichtigung der eingesetzten Technologie benötigt wird, Tabelle 2.1. Eine geringere Leistungsdichte führt bei der Bereitstellung einer festgelegten Energiemenge zu einem größeren Flächen- und Materialbedarf. Tabelle 2.1 Durchschnittliche Leistungsdichten verschiedener Umwandlungsverfahren Energieträger (Erläuterungen)

Leistungsdichte [kW/m²]

Uran (Wärmestromdichte am Hüllrohr eines Brennelementes eines Kernreaktors)

650

Kohle (Wärmestromdichte an der Berohrung des Dampferzeugers eines Kohlekraftwerkes)

500

Wasserkraft (kinetische Energie bei einer Strömungsgeschwindigkeit von 6 m/s)

108

Gezeitenströmung (Mittelwert)

0,002

Wellenenergie (bei einer Wellenhöhe von 1,5 m)

14,5

Windenergie (kinetische Energie bei einer Strömungsgeschwindigkeit von 6 m/s)

0,13

Solarenergie (global) Solarenergie (Mittelwert in Deutschland) Erdwärme

< 1,37 0,11 0,00006

Die diskontinuierliche Verfügbarkeit sowie die begrenzte Zuverlässigkeit des Energieangebotes aus erneuerbaren Primärenergiequellen stellen weitere Nachteile dar. Das Wettergeschehen beeinflusst die Verfügbarkeit und das Angebot der regenerativen Energiequellen Wasserkraft, Windenergie und Solarstrahlung. Das Angebot dieser regenerativen Energien besitzt aufgrund der Witterungsabhängigkeit einen mehr oder weniger stark ausgeprägten stochastischen Charakter, der sich nachteilig auf die Verfügbarkeit auswirkt. Unterschiede des Energieangebotes treten sowohl bezüglich der zeitlichen Angebotscharakteristik als auch der geografischen Verteilung auf. Zeitliche Variationen treten im Tages-, Monats- und Jahresverlauf auf. Demgegenüber sind einige erneuerbare Energiequellen wie Biomasse speicherbar; ihr Primärenergieangebot steht kontinuierlich zur Verfügung wie geothermische Energie, oder es kann zuverlässig vorhergesagt werden wie Gezeitenenergie. Im Gegensatz zu erneuerbaren Energiequellen weisen fossile Energieträger aufgrund ihrer Speicherbarkeit keine Abhängigkeit von der Primärenergieverfügbarkeit auf. Da diese Ener-

2.2 Mengenmäßige Verfügbarkeit der Primärenergie

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gieträger weltweit gehandelt werden, stehen sie – abgesehen von geopolitischen Einflüssen – kontinuierlich zur Verfügung. Fossile Energieträger bieten den wesentlichen Vorteil, Endbzw. Nutzenergie nachfrageabhängig bereitstellen zu können. Sie bilden deshalb bislang die Basis für eine planbare und zuverlässige Energieversorgung. Die Herausforderung eines nachhaltigen Energieversorgungssystems besteht darin, die mangelnde Verfügbarkeit erneuerbarer Energiesysteme durch intelligente Verknüpfung mit konventionellen oder anderen regenerativen Kraftwerksarten zu verbessern. Maßnahmen zur Verstetigung der bereitgestellten End- und Nutzenergien aus zeitlich veränderlichen Energiequellen sind: ƒ

die kombinierte Nutzung verschiedener regenerativer Energiequellen, deren zeitliche Angebotscharakteristiken sich teilweise ergänzen (z. B. an geeigneten Standorten Kombination aus Windkraft- und Photovoltaikanlage)

ƒ

die Verknüpfung von regenerativen und konventionellen Energiesystemen zu so genannten Hybridsystemen (z. B. Kombination aus Windkraftanlage und Dieselgenerator; Kombination aus Gas-Brennwertkessel und Solarkollektor)

ƒ

die Ausstattung regenerativer Energiesysteme mit Technologien zur Energiespeicherung (z. B. Verwendung von Salzspeichern in solarthermischen Kraftwerken; Pumpund Druckluftspeicher; Wasserstoff- und Methanspeicher)

ƒ

die Integration regenerativer Energiesysteme in bestehende Kraftwerksparks.

Das Beispiel der Windenergienutzung möge einige, aus der mengenmäßigen Primärenergieverfügbarkeit hervorgehende Probleme verdeutlichen. Ende 2010 war in Deutschland eine Gesamtkapazität an Kraftwerksleistung zur Stromerzeugung von 170 GW installiert. Hiervon entfielen 27,2 GW auf Windkraftanlagen, die vorrangig in Norddeutschland betrieben werden. Die elektrische Energie aus Windkraftanlagen wird zumindest teilweise fluktuierend erzeugt und in das Verteilungsnetz eingespeist. Im Falle von unvorhersehbaren Schwankungen des Windenergieangebotes wird zur kurzfristigen Anpassung der Energieerzeugung an den Energieverbrauch für die Dauer von einigen Minuten bis einigen Stunden Regelenergie benötigt, die in Deutschland hauptsächlich durch Gasturbinen- und Pumpspeicherkraftwerke bereitgestellt wird. Bei einem weiteren Ausbau der Windenergie ist ein Netzausbau unerlässlich, um die im Norddeutschen Tiefland sowie in Nord- und Ostsee erzeugte elektrische Energie zu den Verbrauchsschwerpunkten transportieren zu können. Weiterhin führen verbesserte Windprognosemodelle zu einer optimierten Betriebsplanung von Windkraftanlagen. In der Folge können die Fahrpläne aller Kraftwerke in einer Regelzone als kleinster Einheit des Verbundsystems exakter aufeinander abgestimmt werden. Meteorologische Prognosemodelle gestatten die Vorhersage der Windleistung für einen Zeitraum von 24 Stunden mit einem mittleren Fehler von weniger als 5 % der installierten Nennleistung bzw. für einen Vorhersagezeitraum von 72 Stunden mit einem mittleren Fehler von weniger als 10 % der installierten Nennleistung. Der erwartete Ausbau dezentraler regenerativer Energieerzeugungsanlagen in Deutschland sowie deren Integration in den bestehenden Kraftwerkspark erfordert eine weitreichende Umgestaltung des nationalen Verbundnetzes. Dessen Charakter eines bloßen Verteilungsnetzes, das elektrische Energie von zentralen Großkraftwerken zu Verbrauchern transportiert, muss sich zu einem anpassungfähigen Ausgleichsnetz wandeln. In intelligenten Netzen, so-

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genannten Smart Grids, lassen sich unter Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien mehrere dezentrale Energieversorgungsanlagen zu virtuellen Kraftwerken zusammenschließen sowie mit anderen dezentralen aber auch zentralen Erzeugern sowie mit Speichern und Verbrauchern flexibel und effizient verknüpfen. Smart Grids sind Voraussetzung für die Integration und die intelligente Koordination aller Arten von Netzbenutzern, um die Energieversorgung wirtschaftlich, sicher und umweltfreundlich zu gestalten. Daneben ist die Integration der europäischen Elektrizitätsnetze voranzutreiben.

2.3 Technische Bewertungskriterien Die in diesem Kapitel behandelten technischen Bewertungskriterien werden im Anhang für konventionelle und regenerative Umwandlungsanlagen gegenübergestellt. Der Leser findet im Anhang detaillierte Angaben zu einem Steinkohlekraftwerk, einem erdgasbefeuerten GuD-Kraftwerk sowie zu Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen. Das Steinkohle- und das GuD-Kraftwerk dienen im Kapitel 2 als konventionelle Referenzanlagen.

2.3.1 Anlagenleistung Die in diesem Lehrbuch betrachteten Energieumwandlungsanlagen stellen entweder elektrische oder thermische Endenergie zur Verfügung. Die Anlagenleistung entspricht der installierten elektrischen Nennleistung Pel bzw. der installierten thermischen Nennleistung Pth der untersuchten Anlage. Fossil befeuerte Großkraftwerke und Kernkraftwerke erreichen in der Regel eine elektrische Nennleistung von mehreren Hundert Megawatt. Photovoltaikanlagen decken einen wesentlich kleineren, aber breiten Leistungsbereich von einigen Kilowatt bis in den zweistelligen Megawatt-Bereich ab. Windkraftanlagen sind mit einer Nennleistung bis 7,5 MWel erhältlich. Lediglich Wasserkraftanlagen erreichen und übertreffen den Leistungsbereich konventioneller Großkraftwerke. Das weltweit größte Kraftwerk stellt das Drei-Schluchten-Wasserkraftwerk am Jangtse in China mit einer Leistung von 18,2 GWel dar. Tabelle 2.2 gibt einen Überblick über die installierte elektrische Gesamtnennleistung aller regenerativen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland im Jahr 2011 sowie einen Ausblick auf deren Ausbau bis zum Jahr 2025. Tabelle 2.2 Installierte Bruttoleistung zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen in Deutschland im Jahr 2011 [2.1] und möglicher Ausbau bis 2025 [2.2] Kraftwerksart Biomassekraftwerke Geothermische Kraftwerke

Installierte Bruttoleistung [MWel] 2011 2025 5479,0

10000

7,5

k. A.

Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen

24820,0

39500

Windkraftanlagen

29075,0

57100

Wasserkraftwerke

4401,0

5200

2.3 Technische Bewertungskriterien

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2.3.2 Technische Verfügbarkeit Die technische Verfügbarkeit V beschreibt den Anteil eines Betrachtungszeitraums, innerhalb dessen eine Kraftwerksanlage bestimmungsgemäß zur Verfügung steht. Sie wird in Prozent angegeben und beschreibt die Zuverlässigkeit bzw. Störanfälligkeit der Anlage. Man unterscheidet die Zeitverfügbarkeit und die Arbeitsverfügbarkeit. Die Zeitverfügbarkeit ist ein Maß für die zeitliche Einsatzbereitschaft einer Anlage. Sie wird durch den Quotienten aus der Verfügbarkeitszeit und der Kalenderzeit berechnet. Somit berücksichtigt die Zeitverfügbarkeit zwar Anlagenstillstände jedoch keine Minderleistungen innerhalb des Betrachtungszeitraums. Die Arbeitsverfügbarkeit ist der Quotient aus verfügbarer Arbeit und der im gleichen Betrachtungszeitraum möglichen Nennarbeit, die aus dem Produkt aus Nennleistung und Kalenderzeit gebildet wird. Im Unterschied zur Zeitverfügbarkeit ist die Arbeitsverfügbarkeit geringer, da sie auch Minderleistungen aufgrund des technischen und betrieblichen Zustands einer Anlage einbezieht. Im Zeitraum von 2001 bis 2010 betrug die Zeitverfügbarkeit von fossil befeuerten Kraftwerksblöcken, deren Betreiber Mitgliedsunternehmen im Fachverband VGB PowerTech e. V. sind, durchschnittlich 86,6 % [2.3]. Die Arbeitsverfügbarkeit belief sich auf durchschnittlich 84,8 % [2.3]. Im Vergleich zu fossil befeuerten Kraftwerken erreichen regenerative Umwandlungsanlagen ähnlich hohe Zeitverfügbarkeiten. Demgegenüber hängt ihre Arbeitsverfügbarkeit wesentlich von der Primärenergieverfügbarkeit ab. Biomasseheizkraftwerke weisen eine Zeitverfügbarkeit von 95 % sowie eine geringfügig kleinere Arbeitsverfügbarkeit auf. Windkraftanlagen erzielen eine Zeitverfügbarkeit bis 98 %, dagegen liegt ihre Arbeitsverfügbarkeit je nach Standort zwischen 20 und 40 %. Ähnliche Eigenschaften besitzen andere Technologien, die witterungsabhängige Energiequellen nutzen: die Arbeitsverfügbarkeit von Photovoltaikanlagen beträgt 10 bis 15 %, die von Wasserkraftanlagen 30 bis 80 %.

2.3.3 Betriebsstundenzahl Die Betriebsstundenzahl tB gibt die Anzahl der Stunden an, die eine Anlage innerhalb eines Jahres in Betrieb ist. Sie ist aufgrund von notwendigen Revisionen und Wartungsstillständen üblicherweise kleiner als 8760 h/a.

2.3.4 Volllaststundenzahl Die Volllaststundenzahl tV ist der Quotient aus der abgegebenen Energiemenge in einem Betrachtungszeitraum [Wh/a, kWh/a, MWh/a] und der Nennleistung der Anlage [W, kW, MW], folglich wird sie in der Einheit h/a angegeben. Zur schnellstmöglichen Amortisation der Investitionskosten ist eine hohe Volllastundenzahl anzustreben. Die Volllaststundenzahl regenerativer Umwandlungsanlagen hängt wiederum von der Primärenergieverfügbarkeit am Anlagenstandort ab und ist in der Regel geringer als die Volllaststundenzahl konventioneller Kraftwerke, siehe Tabelle 2.3.

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2 Grundlagen zur Bewertung von Energiesystemen

Tabelle 2.3 Volllaststundenzahl deutscher Kraftwerke im Jahr 2010 [2.4] Kraftwerkstyp

Volllaststunden [h/a]

Kernkraftwerke

7330

Braunkohlekraftwerke

6600

Biomassekraftwerke (geschätzt)

6400

Steinkohlekraftwerke

3870

Lauf- und Speicherwasserkraftwerke

3820

Erdgasgefeuerte Gasturbinenkraftwerke

3180

Mineralölkraftwerke

1210

Windkraftanlagen (On-Shore)

1380

Pumpspeicherkraftwerke

1100

Photovoltaikanlagen

900

Bei fossil befeuerten Kraftwerken, bei Kernkraftwerken aber auch bei Laufwasser- und Pumpspeicherkraftwerken stimmen die Volllaststundenzahl und die Betriebsstundenzahl nahezu überein, da sie vorzugsweise mit Nennleistung betrieben werden. Dagegen weisen Windkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der Solarenergie höhere Betriebsstundenzahlen als Volllaststundenzahlen auf; diese Anlagen können aufgrund der unsteten Primärenergieträgerverfügbarkeit häufig nur eine Leistung abgeben, die kleiner als ihre Nennleistung ist. Die Volllaststundenzahl beeinflusst maßgeblich die bereitgestellte Endenergie einer Umwandlungstechnologie. Beispielsweise betrug in Deutschland im Jahr 2011 die Bruttostromerzeugung durch Photovoltaikanlagen, die nach Tabelle 2.2 über eine installierte elektrische Nennleistung von insgesamt 24,82 GWp verfügten, aufgrund der unter hiesigen klimatischen Bedingungen erreichbaren relativ geringen Volllaststundenzahl 19 TWh. Demgegenüber wurde in Wasserkraftwerken, deren installierte Gesamtleistung nur 4,4 GW betrug, im Jahr 2011 wegen der höheren Vollaststundenzahl nahezu die gleiche Strommenge von 19,5 TWh bereit gestellt [2.1].

2.3.5 Technische Lebensdauer Die technische Lebensdauer L kennzeichnet den Zeitraum, in dem eine Anlage physisch zur Verfügung steht und die geforderten Aufgaben zur Energieumwandlung ohne Einschränkungen erfüllt. Sie wird in Jahren angegeben. Während des Betriebs unterliegen eine Anlage und ihre Komponenten Alterung und Verschleiß. Daher sind innerhalb der technischen Lebensdauer Wartungsarbeiten erforderlich. Nach Erreichen der technischen Lebensdauer werden Kraftwerke entweder grundlegend modernisiert, durch Neubauten ersetzt oder stillgelegt und zurück gebaut.

2.4 Energetische Bewertungskriterien

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2.4 Energetische Bewertungskriterien 2.4.1 Wirkungsgrad Zur Bereitstellung einer gewünschten Endenergieform E wird einem Umwandlungsprozess gemäß Bild 2.1 die Primärenergie Ezu zugeführt. Während des Umwandlungsprozesses treten verschiedenartige Energieverluste Evi auf, die im Wesentlichen durch physikalische Einschränkungen der eigentlichen Umwandlung von Primärenergie in Endenergie, durch den Eigenenergieverbrauch der Konversionsanlage sowie durch Verteilungsverluste verursacht werden. Daher ist die abgegebene Endenergie stets kleiner als die zugeführte Primärenergie. Als Kriterium zur energetischen Bewertung eines Umwandlungsprozesses wird der Wirkungsgrad K eingeführt. Er ist ein Maß für die momentane Prozessgüte der Energieumwandlung und hängt vom jeweiligen Betriebszustand der Anlage sowie von einer Reihe von Betriebsparametern ab. Während des Anlagenbetriebs verhalten sich die zugeführte Primärenergie E, die abgegebene Endenergie Ezu und die Energieverluste EV variabel. Der Wirkungsgrad unterliegt zeitlichen Schwankungen. Er wird deshalb für definierte Auslegungsbedingungen angegeben, z. B. für die Nennleistung der Anlage.

Bild 2.1 Vereinfachte Darstellung eines Energieumwandlungsprozesses

In Anlehnung an Bild 2.1 ergibt sich der Wirkungsgrad aus

Ș

momentaner Nutzen momentaner Aufwand

E E zu

E zu  EV E zu

1

EV , 0 d Ș 1 . E zu

(2.1)

2.4.2 Nutzungsgrad Da der Wirkungsgrad K aufgrund variabler Betriebsbedingungen zeitlichen Änderungen unterliegt, wird der Nutzungsgrad eingeführt. Er ist der Quotient aus der in einem bestimmten Zeitraum, z. B. innerhalb eines Jahres oder der gesamten technischen Lebensdauer, abgegebenen Endenergie und der im gleichen Zeitraum zugeführten Primärenergie. Falls der Nutzungsgrad während der gesamten technischen Lebensdauer konstant ist, gilt:

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2 Grundlagen zur Bewertung von Energiesystemen

³E Ș

L

³ Ezu

, 0 d Ș 1 .

(2.2)

L

Die in Gl. (2.2) betrachtete technische Lebensdauer L schließt Leerlauf-, Teillast-, Anfahrund Abfahrphasen ein. Daher ist der Nutzungsgrad kleiner als der Wirkungsgrad bei Auslegungsbedingungen. Zur energetischen Gesamtbewertung einer Umwandlungsanlage reichen die ingenieurtechnischen Kriterien Wirkungsgrad und Nutzungsgrad nicht aus, da beide Kennzahlen lediglich den eigentlichen Umwandlungsprozess bewerten, nicht aber Energieaufwendungen für die Realisierung der Umwandlungsanlage sowie für notwendige vor- und nachgelagerte Prozesse berücksichtigen.

2.4.3 Energieerntefaktor Der Energieerntefaktor beschreibt die Güte der technischen Realisierung des gesamten Energiewandlungsprozesses. Es gilt: H

³E L

³ E ein

, wobei

H 1

.

(2.3)

L

Falls die bereitgestellte Endenergie E [kWh, GJ] während der gesamten technischen Lebensdauer konstant ist, erfolgt deren Berechnung unter den Annahmen V = konst., tV = konst. vereinfacht nach:

EL

³E

P ˜ V ˜ tV ˜ L

.

(2.4)

L

Der Energieerntefaktor nach Gl. (2.3) stellt das Verhältnis der durch eine Technologie während ihrer Lebensdauer zur Verfügung gestellten Endenergie zum notwendigen energetischen Aufwand für den Bau, den Betrieb und die Entsorgung der Umwandlungsanlage dar. Sein Zahlenwert muss größer als eins sein; Systeme mit H d 1 sind unbrauchbar. Gl. (2.3) erfordert eine Bilanzierung über die gesamte technische Lebensdauer einer Konversionsanlage; die Bestimmung des Energieerntefaktors erfordert deshalb eine Lebenszyklusanalyse1, deren Erstellung seit 2006 in DIN EN ISO 14040 geregelt ist. Die eingesetzte Energie Eein setzt sich nach Gl. (2.5) aus verschiedenen energetischen Bestandteilen zusammen: E ein

EB  EH  EN  EE

.

(2.5)

Während für konventionelle Energiesysteme stets EB > 0 gilt, entsteht für bestimmte regenerative Energiesysteme wie solarthermische Anlagen, Photovoltaik- oder Windkraftanlagen kein energetischer Aufwand für die Bereitstellung des Primärenergieträgers, d. h. EB | 0. Bei 1

Alternative Begriffe sind Ökobilanz, Life Cycle Analysis oder Life Cycle Assessment (LCA). Nähere Erläuterungen folgen in Kapitel 2.6.

2.4 Energetische Bewertungskriterien

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Anlagen zur Nutzung von Biomasse und bei geothermischen Anlagen entsteht dagegen ein solcher Aufwand, sodass auch hier EB > 0 gilt. Zur Gewährleistung der Kompatibilität zwischen Nutzungsgrad und Energieerntefaktor sind in beiden Definitionen nach Gln. (2.2) und (2.3) nach ihrem Umwandlungsgrad gleichartige Energieformen einzusetzen. Aus Gl. (2.3) folgt unter Berücksichtigung von Gl. (2.2): H

³ Ezu L



³ Eein

H ! 1, 0 d K  1

,

.

(2.6)

L

Da in Gl. (2.2) Ezu die einem Umwandlungsprozess zugeführte Primärenergie darstellt (siehe Bild 2.1), muss die zur Realisierung des Umwandlungsprozesses aufgewendete Energie Eein ebenfalls in Form von Primärenergie ausgedrückt werden. Unter vereinfachten Annahmen gilt: K ˜ Eein pr

Eein

.

(2.7)

In Gl. (2.7) kennzeichnet die Größe Eein pr die erforderliche Primärenergie in kWhpr bzw. GJpr, aus der während des Lebenszyklus einer Konversionsanlage mittels geeigneter Umwandlungsprozesse die Bestandteile der eingesetzten Energie Eein gemäß Gl. (2.5) bereit gestellt werden. Die vereinfachte Betrachtung nach Gl. (2.7) setzt voraus, dass ƒ

alle einzubeziehenden Teilprozesse den gleichen Nutzungsgrad aufweisen und dass dieser Nutzungsgrad über die gesamte Nutzungsdauer unveränderlich ist, K konst.

ƒ

alle einzubeziehenden Teilprozesse die gleiche Primärenergieart verwenden

ƒ

alle einzubeziehenden Teilprozesse die gleiche Nutzenergieart liefern.

Aus Gl. (2.6) folgt unter Berücksichtigung von Gl. (2.7) der primärenergetisch bewertete Energieerntefaktor H: H

K˜ H



³E

³E

³ Eein

³ Eein pr

L

L

L

.

(2.8)

L

Die Relation zwischen primärenergetisch bewertetem Energieerntefaktor und Nutzungsgrad lautet: H

³E L

³ Eein pr L

 K

³E L

³ Ezu

t 0

.

(2.9)

L

Der Nutzungsgrad K beschreibt nach Gl. (2.2) die Umwandlung der während der gesamten Nutzungsdauer einer Konversionsanlage zugeführten Primärenergie in Endenergie. Demgegenüber vergleicht der primärenergetisch bewertete Energieerntefaktor H nach Gl. (2.8) die während der gesamten Nutzungsdauer bereitgestellte Endenergie mit der erforderlichen Pri-

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2 Grundlagen zur Bewertung von Energiesystemen

märenergie zur Realisierung des Umwandlungsprozesses von der Errichtung der Konversionsanlage bis zu deren Entsorgung. Bei der Berechnung des Energieerntefaktors wird der Energieinhalt zugeführter Primärenergieträger zur Umwandlung in Endenergie nicht berücksichtigt, sondern nur der komplementäre Energieanteil Eein pr zur Realisierung des Umwandlungsprozesses, der in die Definition des Nutzungsgrades nicht einfließt. Gl. (2.8) nimmt nach Einsetzen der primärenergetisch bewerteten Energieaufwendungen unter Berücksichtigung von Gl. (2.5) folgende Form an:

³E H

L

(2.10)

³ E B pr  E H pr  E N pr  E E pr L

bzw. İ

1 kB  kH  kN  kE

(2.11)

mit den Koeffizienten

³ E B pr kB

L

³

L

E

³ E H pr ,

kH

L

³

L

E

³ E N pr ,

kN

L

³

L

E

³ E E pr und k E

L

³E

.

(2.12)

L

Zur Lebenszyklusanalyse einer Konversionsanlage eignen sich im Wesentlichen drei verschiedene Methoden der ganzheitlichen Bilanzierung [2.5]: Prozesskettenanalyse, Input-Output-Analyse, Hybridmethoden. Bei der Prozesskettenanalyse wird das betrachtete Energieumwandlungssystem in endlich viele, überschaubare Teilsysteme zerlegt. In jedem Teilsystem finden Stoff- und Energieumwandlungen statt, die zu bilanzieren sind. Hierbei werden alle Teilprozesse bis zur Rohstoffgewinnung zurück verfolgt. Die Prozesskettenanalyse zeichnet sich durch eine hohe Genauigkeit aus, die allerdings in starkem Maße von der Datenverfügbarkeit abhängt. Ihr Nachteil besteht im hohen Arbeitsaufwand, insbesondere bei zunehmendem Detaillierungsgrad. In der Praxis ist es notwendig, sinnvolle Abbruchkriterien zu formulieren, um nicht relevante Stoff- und Energieströme auszuschließen und somit den Arbeitsaufwand der Prozesskettenanalyse zu begrenzen. Die Input-Output-Analyse beruht auf statistischen Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Die mit einem Energieumwandlungssystem zusammenhängenden Stoff- und Energieströme werden sektoralen Produktionswerten zugeordnet. Dabei werden sämtliche Vorleistungen erfasst, da alle volkswirtschaftlichen Verflechtungen eines Produktionszweiges in die Bilanzierung einfließen. Die Input-Output-Analyse erfordert einen wesentlich geringeren Arbeitsaufwand als die Prozesskettenanalyse. Sie besitzt demgegenüber aber eine geringere Genauigkeit, da bei der Bilanzierung eine Mittelwertbildung über teilweise unbekannte Prozesse vorgenommen wird.

http://www.springer.com/978-3-8348-0981-0

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