10. Newsletter "Trennung der Mischwasserkanalisation in Bomlitz" 22-Feb :19 ->

10. Newsletter "Trennung der Mischwasserkanalisation in Bomlitz" 22-Feb-2017 10:19 [email protected] -> [email protected] OK Sehr geehrte Da...
Author: Angela Esser
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10. Newsletter "Trennung der Mischwasserkanalisation in Bomlitz"

22-Feb-2017 10:19

[email protected] -> [email protected]

OK

Sehr geehrte Damen und Herren, der 2. Teil des 3. Bauabschnittes zur Trennung der Mischwasserkanalisation ist am 20.02.2017 gestartet. Mit diesem und dem 4. Bauabschnitt werden die Kreisstraßen „Fallingbosteler Straße“ und „Walsroder Straße“ zeit- und teilweise gesperrt. Der überörtliche Verkehr, insbesondere der LKW-Verkehr, wird durch die Beschilderung weiträumig umgeleitet. Trotzdem bzw. gerade deswegen wird es für die unmittelbaren Anlieger und die Anlieger auf den Umleitungsstrecken zu befristeten Mehrbelastungen durch die Baumaßnahme und den zusätzlichen Verkehr kommen. Im Hinblick, dass die nächste Kanalbaumaßnahme dieses Ausmaßes erst in 50 Jahren wieder ansteht, bitten wir alle Anlieger um Verständnis. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Abrechnung des 1. Bauabschnittes informieren, die Freigabe der privaten Umschlüsse im 2. Bauabschnitt bekannt geben, auf den Bauzeitenplan im 3. Bauabschnitt Teil 2 hinweisen, auf die Informationsveranstaltung zum 4. Bauabschnitt zurückblicken, nochmals auf die Möglichkeit der Untersuchung Ihrer privaten Leitungen hinweisen und über die Möglichkeiten zur Breitbandversorgung per Glasfaser informieren.

1. Abrechnung der Hausanschlussschächte im 1. Bauabschnitt Die Schlussrechnung für den 1. Bauabschnitt zur Trennung der Mischwasserkanalisation wurde Ende 2016 abgerechnet. Aktuell erfolgt die Abrechnung der Gemeinde Bomlitz mit den Anliegern des 1. Bauabschnittes, die neue Hausanschlussschächte erhalten haben. Diese Kosten sind der Gemeinde Bomlitz gemäß Satzung zu erstatten. Die Kosten belaufen sich im 1. Bauabschnitt in einer Bandbreite von 500,00 bis 650,00 Euro für einen Standardschacht. Damit bleiben die Kosten im 1. Bauabschnitt deutlich unter der Prognose, die im Rahmen der Informationsveranstaltung gegeben wurde. Eine pauschale Prognose für die weiteren Bauabschnitte kann davon jedoch nicht abgeleitet werden, da die Kosten sich nach den im Rahmen der Ausschreibung erzielten Preisen für die Schächte und der jeweiligen Tiefe der Schächte individuell bemessen werden. 2. Freigabe des Umschlusses privater Leitungen im 2. Bauabschnitt Nachdem die Abnahme der Bauleistungen erfolgt ist und die Protokolle über die Dichtigkeitsprüfungen sowie Drucktests vorliegen, konnte die Freigabe für den privaten Umschluss auf den Grundstücken des 2. Bauabschnittes erfolgen. Hier wurden die Anlieger des 2. Bauabschnittes am 20.02.2017 per Brief informiert, dass die Arbeiten zum Umschluss nun erfolgen können. Bevor ein Umschluss der privaten Leitungen erfolgt, ist ein Antrag auf Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zu stellen. Den Antrag haben Sie als Anlage zum Brief erhalten. Darüber hinaus haben wir Ihnen diesen auch als Download zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Umschlussarbeiten auf Ihrem Grundstück sollten Sie die Gelegenheit nutzen, um das bereits auf Ihrem Grundstück liegende Glasfaserkabel der KOMNEXX GmbH an bzw. in Ihr Haus legen zu lassen. Dieses bietet sich an, da Sie ohnehin den Tiefbau zur Trennung Ihrer Leitungen durchführen müssen und das Glasfaserkabel mitverlegen lassen können. Hier steht Ihnen die KOMNEXX GmbH gerne zur Verfügung, um Sie zu beraten und sofern Sie Kunde werden möchten, dabei zu unterstützen.

3. Baubeginn im 2. Teil des 3. Bauabschnittes mit Bauzeitenplan Der Teil 2 des 3. Bauabschnittes zur Trennung der Mischwasserkanalisation hat am 20.02.2017 begonnen. Wir haben auch für den 2. Teil den aktuellen Bauzeitenplan veröffentlicht. Wir bitten dabei zu berücksichtigen, dass es sich um einen vorläufigen Bauzeitenplan handelt, der sich im Verlauf der Baumaßnahme aufgrund von nicht prognostizierbaren Ereignissen ändern kann. Sobald eine Aktualisierung bekannt wird, werden wir sie ohne Vorankündigung unter der selben Internetadresse veröffentlichen.

Im Zuge der abschließenden Wiederherstellung der Fallingbosteler Straße haben sich der Landkreis Heidekreis und die Gemeinde Bomlitz darauf verständigt, die komplette Erneuerung der Asphaltdecke vornehmen zu lassen und nicht lediglich die Bereiche des Kanalbaus wiederherzustellen. Dieses bietet sich aufgrund der Belastung der Kreisstraße durch den Straßenverkehr und den aktuellen Zustand der Fallingbosteler Straße geradezu an.

4. Anliegerinformationsveranstaltung für den 4. Bauabschnitt am 07.02.2017 Die Informationsveranstaltung am 07.02.2017, zu der die Anlieger des 4. Bauabschnittes eingeladen waren, war äußerst gut besucht. Im Rahmen der Veranstaltung wurden die Anlieger des 4. Bauabschnittes durch Herrn von der Ohe vom Ingenieurbüro Heidt+Peters, Celle, über die aktuellen Planungen informiert. Die Präsentation haben wir für Sie auf unserer Website veröffentlicht. Sofern Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten oder Fragen bestehen, die Sie direkt klären möchten, steht Ihnen Herr von der Ohe im Rahmen der Bürgersprechstunden, zu der Sie sich unter Tel. 05161 489 23 anmelden können, gerne zur Verfügung. Auch die Firma KOMNEXX GmbH hat im Rahmen der Informationsveranstaltung über die Möglichkeiten eines Glasfaseranschlusses berichtet. Auch diese Präsentation haben wir für Sie online zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sollten Sie sich spätestens mit dem Umschluss Ihrer privaten Anschlussleitungen mit diesem Thema abschließend befasst haben, um ggf. die Synergie einer gleichzeitigen Verlegung von Glasfaserkabel und Schmutzwasserleitung zu nutzen. Explizit möchten wir Sie hier auch nochmals darauf hinweisen, dass der Umschluss Ihrer privaten Leitungen erst nach Abschluss der Bautätigkeit im öffentlichen Bereich und ausdrücklicher Freigabe (per Brief) erfolgen kann.

5. Untersuchung privater Abwasserleitungen Aufgrund von Nachfragen auf der Bürgerinformationsveranstaltung, wie der Verlauf der privaten Abwasserleitungen dokumentiert bzw. gefunden werden könnte, möchten wir Sie auf das Schreiben der Gemeinde Bomlitz vom 07.02.2014 verweisen, das auch online noch abrufbar ist.

6. Breitbandversorgung per Glasfaser im Bereich des Kanalbaus und Baugebiet „In der Barckheide“ Die KOMNEXX GmbH hat angekündigt, das Glasfaserbreitbandnetz Mitte diesen Jahres schalten zu wollen. Damit wird es möglich, in den Bauabschnitten 1 und 2 sowie dem Bauabschnitt 3 Teil 1 und im Baugebiet „In der Barckheide“ einen Internet- und Telefonanschluss der nächsten Generation zu nutzen. Informieren Sie sich bei Interesse auf der Website der KOMNEXX GmbH über Ihre Möglichkeiten.

7. Einschränkungen durch Bautätigkeit in der Gemeinde Bomlitz Abschließend möchten wir Sie um Verständnis bitten. In Bomlitz und Umgebung werden zurzeit viele Infrastrukturprojekte bearbeitet. Alleine für die Gemeinde Bomlitz zählen wir voraussichtlich 7 große Projekte in 2017. Hierzu zählen u. a. die Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Uetzingen, die Erschließung des 2. Bauabschnittes des Baugebietes „In der Barckheide“, der 2. Teil des 3. Bauabschnittes (inkl. Erneuerung der Fallingbosteler Straße) und der 1. Teil des 4. Bauabschnittes zur Trennung der Mischwasserkanalisation, der Bau eines Radweges zwischen Benefeld und Westerharl mit Abbiegespuren in das Gewerbegebiet „Bayershofer Weg“, der Bau einer Glasfaserinfrastruktur für ein Breitbandnetz der nächsten Generation. Diese Projekte dienen der Erneuerung oder Verbesserung der Infrastruktur in der Gemeinde Bomlitz. Sie sind Investitionen in die Zukunft der Gemeinde Bomlitz und werden dazu beitragen, dass sich die Gemeinde Bomlitz als attraktiver Wohn- und Gewerbestandort entwickelt. Kurzfristig führen diese Baumaßnahmen zu Belastungen für den Verkehr und die betroffenen Anlieger. Langfristig dienen diese Projekte dazu, die Gemeinde Bomlitz weiter zu entwickeln. Für Ihr Verständnis möchten wir Ihnen ausdrücklich danken.

8. Ausblick auf den nächsten Newsletter Mit dem nächsten Newsletter werden wir Sie über den Beginn des 4. Bauabschnittes informieren, den Sachstand zum Bau des zentralen Regenrückhaltebeckens an der Bahnhofstraße präsentieren, von den ersten Erfahrungen mit einem Glasfaseranschluss berichten und einen Ausblick auf den weiteren Verlauf der Trennung der Mischwasserkanalisation wagen.

Sie finden weitere Informationen und auch die Newsletter unter www.bomlitz.de/kanal. Sollten Sie künftig keine Nachrichten mehr erhalten wollen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Betreff "Abmeldung" an [email protected]. Sie werden automatisch aus dem Verteiler entfernt.

Mit freundlichem Gruß aus dem Rathaus Ihre Gemeindeverwaltung

_____________________

Gemeinde Bomlitz Der Bürgermeister ________________________ Schulstraße 4 29699 Bomlitz Tel 05161 489 0 Fax 05161 489 19 Website: www.bomlitz.de E-Mail: [email protected]

Besuchen Sie uns auf unserer Website und sehen Sie den Ort der Vielfalt…

www.bomlitz.de

Anlieger 1. Bauabschnitt - 2014 Objekt

Bauabschnitt

Am Eichenkamp 01 Am Eichenkamp 02 Am Eichenkamp 03 Am Eichenkamp 04 Am Eichenkamp 05 Am Eichenkamp 06 Am Eichenkamp 07 Am Eichenkamp 08 Am Eichenkamp 09 Am Eichenkamp 10 Am Eichenkamp 11 Am Eichenkamp 12 Am Eichenkamp 13 Am Eichenkamp 14 Am Eichenkamp 15 Am Eichenkamp 16 Am Eichenkamp 17 Am Eichenkamp 18 Am Eichenkamp 19 Am Eichenkamp 20 Am Eichenkamp 21 Am Eichenkamp 22 Am Eichenkamp 23 Am Eichenkamp 24 Am Eichenkamp 25 Am Eichenkamp 26 Am Eichenkamp 27 Am Eichenkamp 28 Am Eichenkamp 29 Am Eichenkamp 30 Am Eichenkamp 31 Am Eichenkamp 32 Am Eichenkamp 33 Am Eichenkamp 34 Am Eichenkamp 35 Am Eichenkamp 37 Am Eichenkamp 39 Am Eichenkamp 41 Am Eichenkamp -GarageAm Eichenkamp -Garage-

2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014

Am Hoop 01 Am Hoop 02 Am Hoop 04 Am Hoop 04a Am Hoop 05 Am Hoop 07 Am Hoop 09 Am Hoop 11

2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014

Objekt

Bauabschnitt

Amselsteig 01 Amselsteig 02 Amselsteig 03 Amselsteig 04 Amselsteig 05 Amselsteig 06 Amselsteig 07 Amselsteig 08 Amselsteig 09 Amselsteig 10 Amselsteig 11 Amselsteig 12 Amselsteig 13 Amselsteig 14 Amselsteig 15 Amselsteig 16 Amselsteig 17 Amselsteig 18 Amselsteig 19 Amselsteig 21 Amselsteig 23 Amselsteig 25 Amselsteig 27 Amselsteig 29 Amselsteig 31 Amselsteig 33 Amselsteig 35 Amselsteig 37 Amselsteig 39 Amselsteig 41 Amselsteig 43 Amselsteig 45 Amselsteig -Garage-

2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014

Friedhofsweg 02 Friedhofsweg 02a

2014 2014

Horststraße 1 - 10

2014

Kirchenweg 01 Kirchenweg 02 Kirchenweg 03 Kirchenweg 04 Kirchenweg 05 Kirchenweg 07 Kirchenweg 08

2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014

                         Anlieger 2. Bauabschnitt ‐ 2015

Objekt

Bauabschnitt

Objekt

Bauabschnitt

Am Anger 01 Am Anger 02 Am Anger 04 Am Anger 06 Am Anger 08 Am Anger 10

2015 2015 2015 2015 2015 2015

Hindenburgplatz 09 Hindenburgplatz 11 Hindenburgplatz 15 Hindenburgplatz 15a Kurze Straße 02 Neue Straße 01

2015 2015 2015 2015 2015 2015

Am Anger 12

2015

Neue Straße 02

2015

Am Anger 14

2015

Neue Straße 03

2015

Am Anger 15

2015

Neue Straße 04

2015

Am Anger 16 Am Anger 18 August‐Wolff‐Straße 01 August‐Wolff‐Straße 02 August‐Wolff‐Straße 03 August‐Wolff‐Straße 06 August‐Wolff‐Straße 09 August‐Wolff‐Straße 13 August‐Wolff‐Straße 15 August‐Wolff‐Straße 16 August‐Wolff‐Straße 18 August‐Wolff‐Straße 19 August‐Wolff‐Straße 21

2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015

Neue Straße 05 Neue Straße 06 Neue Straße 07 Neue Straße 08 Neue Straße 09 Neue Straße 10 Neue Straße 11 Neue Straße 12 Neue Straße 13 Neue Straße 14 Neue Straße 15 Neue Straße 16 Neue Straße 17

2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015

Bahnhofstraße 11 

2015

Neue Straße 18

2015

Bahnhofstraße 18/20

2015

Neue Straße 20

2015

Bahnhofstraße 22/24

2015

Neue Straße 22

2015

Bahnhofstraße 26

2015

Neue Straße 24

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 01

2015

Neue Straße 26

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 02

2015

Papiermacherkamp 03

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 03

2015

Papiermacherkamp 05

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 04

2015

Papiermacherkamp 06

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 05

2015

Papiermacherkamp 07

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 06

2015

Papiermacherkamp 08

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 07

2015

Papiermacherkamp 09

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 08

2015

Papiermacherkamp 10

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 09

2015

Papiermacherkamp 11

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 11

2015

Papiermacherkamp 12

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 12

2015

Papiermacherkamp 13

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 14

2015

Papiermacherkamp 14

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 14a

2015

Papiermacherkamp 15

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 16

2015

Papiermacherkamp 16

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 18

2015

Papiermacherkamp 17

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 20

2015

Papiermacherkamp 18

2015

Berthold‐Schwarz‐Straße 22

2015

Papiermacherkamp 20

2015

Hindenburgplatz 01

2015

Papiermacherkamp 27

2015

Hindenburgplatz 03

2015

Schulstraße 2

2015

Hindenburgplatz 3a

2015

Schulstraße 4

2015

Hindenburgplatz 05

2015

Schulstraße 10

2015

Hindenburgplatz 07

2015

Schulstraße 12

2015

GEMEINDE

BOMLITZ

Der Bürgermeister

Gemeinde Bomlitz, Postfach 11 55, 29694 Bomlitz

Hausanschrift: Rathaus, Schulstraße 4 29699 Bomlitz

«anrede» «vorname» «Nachname» «Straße» «Wohnort»

Telefon: (0 51 61) 4 89 - 0 Durchwahl: 4 89 – 23 Telefax: (0 51 61) 4 89 – 19 Email:

[email protected]

Website: www.bomlitz.de/kanal

Ihr Zeichen:

Ihr Schreiben vom:

Mein Zeichen: 60 Bei Antwort angeben

Bomlitz, 20.02.2017

Neubau eines Schmutzwasserkanals; Umschluss auf Ihren Grundstücken Objekt: «Objekt» Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bereich hat die Gemeinde Bomlitz einen neuen Schmutzwasserkanal bauen lassen, um die Trennung von Schmutz- und Regenwasser vorzunehmen. Sie können mit den Arbeiten für den Umschluss auf Ihren Grundstücken beginnen. Spätestens ist der Umschluss bis zum 30.06.2018 durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass vor Beginn der Arbeiten ein Antrag auf Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zu stellen ist und Ihnen die Genehmigung vorliegen muss. Den Antrag sende ich Ihnen anliegend in zweifacher Ausfertigung zu. Online erhalten Sie diesen unter http://www.bomlitz.de/kanalanschluss Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrages. Abschließend möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass Sie die einmalige Möglichkeit nutzen sollten und mit den Arbeiten zum Umschluss des Kanals auf Ihrem Grundstück gleichzeitig einen Glasfaserhausanschluss der KOMNEXX GmbH verlegen. In dem anliegenden Informationsschreiben der KOMNEXX finden Sie die Möglichkeiten aufgezeigt, die Sie in diesem Zusammenhang haben. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

Sonja Rose Sprechzeiten: Montag - Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.30 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konto der Gemeindekasse: Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode IBAN: DE14 2515 2375 0007 0400 82 BIC: NOLA DE 21 WAL

Allgemeine Hinweise Sämtliche Antragsunterlagen sind vom Anschlussberechtigten und von dem mit der Ausführung beauftragten zu unterschreiben und in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Zeichnungen sind auf dauerhaftem Papier herzustellen. Auf den Zeichnungen sind darzustellen: die vorhandenen Anlagen

schwarz

die neuen Anlagen

rot

abzubrechende Anlagen

gelb

Die Leitungen sind mit ausgezogenen Linien darzustellen. Ausschließlich für Niederschlagswasser vorgesehene Leitungen sind zu stricheln. Später auszuführende Leitungen sind zu punktieren. Wegen des Rückstaus aus der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird ausdrücklich auf § 13 der Abwasserbeseitigungssatzung vom 18.06.1992 hingewiesen. Die DIN-Normen für Grundstücksentwässerungsanlagen sind zu beachten.

Bomlitz, den ___________ Antrag auf Herstellung / Erweiterung / Änderung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Bomlitz Ich/Wir beantrage(n) für das Grundstück _____________________________ Straße und Hausnummer

____

_____________

_______________

Flur

Flurstück

Gemarkung

Eigentümer: _________________________________________________________ Anschrift des Eigentümers: _____________________________________________ den Anschluss / die Erweiterung / die Änderung des Anschlusses an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage, und zwar (

)

Schmutzwasserkanalisation

(

)

Niederschlagswasserkanalisation

(

)

Mischwasserkanalisation

Kellerentwässerung (

) ja

Rückstausicherung ( wird eingebaut

)

(

) nein

-2Dazu mache(n) ich/wir nach den mir/uns bekannten Bestimmungen der z. Zt. geltenden Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage folgende Angaben: 1. Beschreibung der auf dem Grundstück bestehenden/geplanten Wohngebäude und sonstigen Anlagen, deren Abwässer in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet werden sollen: a) Wohngebäude (

)

sonstige Gebäude (

)

b) Beschreibung sonstiges Gebäude: ___________________________________ _______________________________________________________________ c) Art der voraussichtlich anfallenden Abwässer: __________________________ ______________________________________________________________ 2. Beschreibung des gewerblichen Betriebes, dessen Abwasser eingeleitet werden soll: a) Art und Umfang der Produktion: _____________________________________ ______________________________________________________________ b) Anzahl der Beschäftigten: __________________________________________ ______________________________________________________________ c) Voraussichtliche Menge und Beschaffenheit des anfallenden Abwassers: ______________________________________________________________ 3. Bei Grundstücksentwässerungsanlagen mit Vorbehandlungsanlagen: a) Menge und Beschaffenheit des Abwassers: ______________________________________________________________ b) Funktionsbeschreibung der Vorbehandlungsanlage: ______________________________________________________________ c) Behandlung und Verbleib von anfallenden Rückständen (z. B. Schlämme, Feststoffe u. a.): ______________________________________________________________ c) Anfallstelle des Abwassers im Betrieb: ______________________________________________________________ 4. Ist eine Genehmigung nach der Indirekteinleiterverordnung für Abwasser mit gefährlichen Stoffen beantragt oder erteilt: (

) nicht erforderlich

(

) ja

(

) nein

-35. Erläuterung zu größeren Anschlüssen, insbesondere bei der Mischwasserkanalisation. Dimensionierung des Anschlusskanals durch Berechnung der Abwassermenge nach DIN 1986. _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ 6. Flächenangaben: a) befestigte Fläche (befestigt mit __________________________)

_____________ qm

b) Überbaute Fläche mit Gebäuden

_____________ qm

7. Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage auf dem Grundstück: (

) Eigenleistung

(

) Firma _______________________________________________________ Name und Anschrift

Mir/Uns ist bekannt, dass in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage die in § 9 der Abwasserbeseitigungssatzung aufgeführten Stoffe nicht eingeleitet werden dürfen. Sofern die Satzungsvorschriften für die auf meinem/unserem Grundstück anfallenden Abwässer eine Vorbehandlungsanlage vorschreiben, bin ich/sind wir davon unterrichtet, dass sie so zu betreiben, zu überwachen und zu unterhalten ist, dass die Schädlichkeit des Abwassers unter Beachtung und Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik so gering wie möglich gehalten wird. Die nachstehenden Ortssatzungen erkenne ich/erkennen wir an: 1. Abwasserbeseitigungssatzung vom 18.06.1992, 2. Abwasserabgabensatzung vom 22.04.1993. Mir/Uns ist bekannt, -

dass ohne Genehmigung mit dem Bau der Grundstücksentwässerungsanlage nicht begonnen werden darf,

-

dass die Grundstücksentwässerungsanlage erst nach der Abnahme gemäß § 11 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung in Betrieb genommen werden darf.

Dem Antrag sind beigefügt: (

) Ein amtlicher Lageplan mit vorhandenem und geplantem Gebäudebestand und befestigten Flächen des anzuschließenden Grundstücks nicht kleiner als 1:500 mit Angabe der Himmelsrichtung und der Schmutzund Niederschlagsleitungen.

-4(

) Grundriss des Kellers und der Geschosse im Maßstab 1:100. Die Grundrisse müssen insbesondere die Bestimmung der einzelnen Räume und sämtliche in Frage kommenden Einläufe sowie die Ableitung unter Angabe der lichten Weite Erkennen lassen, ferner die Entlüftung der Leitungen und die Lage etwaiger Absperrschieber, Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen.

(

) Zutreffendes bitte ankreuzen

______________________________

_____________________________

Unterschrift Grundstückseigentümer

Unterschrift ausführende Firma

Betroffene Anlieger 4. Bauabschnitt in 2017

Objekt Ahornstraße 03 Ahornstraße 04 Ahornstraße 05 Ahornstraße 06 Ahornstraße 07 Ahornstraße 08 Ahornstraße 09 Ahornstraße 10 Ahornstraße 11 Ahornstraße 12 Ahornstraße 13 Ahornstraße 14 Ahornstraße 15 Ahornstraße 16 Ahornstraße 17 Ahornstraße 18 Ahornstraße 19 Ahornstraße 20 Ahornstraße 21 Ahornstraße 22 Ahornstraße 23 Ahornstraße 24 Ahornstraße 25 Ahornstraße 26 Ahornstraße 27 Ahornstraße 28 Ahornstraße 29 Ahornstraße 30 Ahornstraße 31 Ahornstraße 32 Ahornstraße 32 Ahornstraße 33 Ahornstraße 34 Ahornstraße 35 Ahornstraße 36 Ahornstraße 37 Ahornstraße 38 Ahornstraße 39 Ahornstraße 40 Ahornstraße 41 Ahornstraße 42 Ahornstraße 43 Ahornstraße 45 An den Buchen 01 An den Buchen 02 An den Buchen 03 An den Buchen 04 An den Buchen 05 An den Buchen 06 An den Buchen 07 An den Buchen 08 An den Buchen 09 An den Buchen 10

Objekt An den Buchen 11 An den Buchen 12 An den Buchen 13 An den Buchen 14 An den Buchen 15 An den Buchen 16 An den Buchen 17 An den Buchen 18 An den Buchen 19 An den Buchen 21 An den Buchen 23 An den Buchen 25 An den Buchen 27 Aspeloh 01 Aspeloh 02 Aspeloh 03 Aspeloh 04 Beim Ginsterfeld 01 Beim Ginsterfeld 02 Beim Ginsterfeld 03 Beim Ginsterfeld 04 Beim Ginsterfeld 05 Beim Ginsterfeld 06 Beim Ginsterfeld 07 Beim Ginsterfeld 08 Beim Ginsterfeld 09 Beim Ginsterfeld 10 Beim Ginsterfeld 11 Beim Ginsterfeld 12 Beim Ginsterfeld 13 Beim Ginsterfeld 14 Beim Ginsterfeld 15 Beim Ginsterfeld 17 Breslauer Straße 03 Breslauer Straße 04 Breslauer Straße 05 Breslauer Straße 06 Breslauer Straße 07 Breslauer Straße 08 Breslauer Straße 09 Breslauer Straße 10 Breslauer Straße 11 Breslauer Straße 13 Breslauer Straße 15 Breslauer Straße 17 Breslauer Straße 19 Breslauer Straße 21 Breslauer Straße 23

Objekt Erlenring 01 Erlenring 02 Erlenring 03 Erlenring 04 Erlenring 05 Erlenring 06 Erlenring 07 Erlenring 08 Erlenring 09 Erlenring 10 Erlenring 11 Erlenring 12 Erlenring 13 Erlenring 14 Erlenring 15 Erlenring 16 Erlenring 17 Erlenring 19 Erlenring 21 Erlenring 23 Erlenring 25 Erlenring 27 Erlenring 29 Erlenring 31 Hülsenbrook 01 Hülsenbrook 02 Hülsenbrook 03 Schlehenworth 01 Schlehenworth 02 Schlehenworth 03 Schlehenworth 04 Schlehenworth 05 Schlehenworth 06 Schlehenworth 07 Schlehenworth 08 Schlehenworth 09 Schlehenworth 10 Schlehenworth 11 Schlehenworth 12 Schlehenworth 13 Schlehenworth 14 Schlehenworth 15 Schlehenworth 16 Schlehenworth 18 Walsroder Straße 18 rückwärtig

Umgestaltung Mischwasserkanal in der Gemeinde Bomlitz Anliegerinformation 07.02.2017 4. Bauabschnitt Kanalbau

1

Gliederung

Top 1 – Vorstellung des Entwurfs 4. Bauabschnitt Top 2 – Baubeschreibung Top 3 – Zeitplan Top 4 – Umklemmarbeiten

2

Vorstellung des Entwurfs 4. Bauabschnitt

Allgemeines + Der 4. Bauabschnitt umfasst den Bereich südlich der Ahornstraße und  östlich der Walsroder Straße. + Es werden insgesamt 2.200 m Schmutzwasserkanal in Tiefen zwischen  2,00 m und 4,50 m verlegt. + Insgesamt werden 140 Schmutzwasserhausanschlüsse hergestellt. + Die Maßnahme wird in 2 Lose aufgeteilt und getrennt vergeben. + In der Breslauer Straße wird der Kanal in geschlossener Bauweise  hergestellt. + Neben den Kanälen werden Leerrohre zur Breitbandverkabelung  verlegt.

3

Vorstellung des Entwurfs

Bereich des  4. Bauabschnitts

Los 1

Los 2 (Quelle: Google Maps)

4

Vorstellung des Entwurfs

Lageplanausschnitt Erlenring

5

Vorstellung des Entwurfs

Lageplanausschnitt Ahornstraße

6

Baubeschreibung

Wie wird gebaut? + Zuerst wird die Fahrbahn geschnitten. + Danach erfolgt der Straßenaufbruch. + Anschließend wird der Rohrgraben                                              ausgehoben. + Im nächsten Schritt werden die Rohre  verlegt. + Abschließend wird die Fahrbahn hergestellt.

´ wieder 

7

Baubeschreibung

Beeinträchtigungen während der Bauzeit + Verkehrsbehinderungen sollen möglichst gering gehalten werden.  + Vorbeifahrt an der Baustelle kaum möglich, jedoch Zufahrt von beiden  Seiten meistens möglich. + In der Breslauer Straße soll wegen der langen Sackgasse der Kanal in  geschlossener Bauweise ausgeführt werden. + Nach Verfüllung des Rohrgrabens wird die Fahrbahn provisorisch  verschlossen. Das Befahren der Straße ist dann wieder möglich. + Vor dem Winter soll die Fahrbahn komplett wieder hergestellt  werden.

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Baubeschreibung

Beeinträchtigungen während der Bauzeit + Der Parkraum wird enger.  + Die Baufirma unterstützt Sie bei der Müllentsorgung. + Lärm, Staub und Dreck lassen sich nicht vermeiden. + Grundsätzlich gilt: Je ungehinderter eine Baufirma arbeiten kann, desto schneller wird  die Maßnahme ausgeführt.

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Zeitplan

Terminkette + Zur Zeit läuft das Ausschreibungsverfahren. + Die Submission zur Ausschreibung findet Ende März 2017 statt. + Die Beauftragung  der Baufirma erfolgt im April 2017. + Baubeginn ist für den Mai 2017 geplant. + Das Bauende ist für den Mai 2018 vorgesehen. + Die Umklemmarbeiten auf den Privatgrundstücken erfolgen nach  Freigabe durch die Gemeinde.

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Umklemmarbeiten

Was ist beim Umklemmen zu beachten? + Die Umklemmarbeiten auf den Privatgrundstücken müssen nach  Freigabe durch die Gemeinde durchgeführt werden. + Sie erhalten einen Übergabekontrollschacht für Schmutzwasser auf  Ihr Grundstück. Dieser muss von Ihnen abgelöst werden. + Auf die Lage des Schmutzwasseranschlusses können Sie Einfluss  nehmen. Wenn nicht, dann wird der neue Schacht möglichst neben  dem alten Anschluss gesetzt. + Sie müssen die Grundstücksentwässerungsleitungen auf Ihrem  Grundstück so umbauen, dass nur noch Schmutzwasser in den  Schmutzwasserkanal und nur noch Regenwasser in den  Regenwasserkanal gelangt.

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Umklemmarbeiten

Was ist beim Umklemmen zu beachten? + Vor Ausführung der Arbeiten ist ein Entwässerungsantrag bei der  Gemeinde einzureichen. + Die neue Schmutzwassergrundleitung wird von der Gemeinde  abgenommen. + Die Gemeinde wird Sie schriftlich über den Zeitraum der  Umklemmarbeiten informieren. Vorher darf nicht in den  Schmutzwasserkanal eingeleitet werden!

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Umklemmarbeiten

Umklemmarbeiten auf dem Grundstück

Öffentl. Schmutzwasserkanal

+ Jeder Anlieger erhält                                                                                         einen SW‐Anschluss. Öffentl. Regenwasserkanal

+ Der MW‐Anschluss                                                                                            kann als RW‐Anschluss                                                                                    genutzt werden. + Die SW‐Grundleitung                                                                                       Regenwasser‐ grundleitung muss an den SW‐An‐ schluss angebunden                                                                                         werden.

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Umklemmarbeiten

Übergabekontrollschacht + Die Gemeinde wird einen Übergabekontrollschacht auf Ihr  Grundstück setzen.   + Aus Kostengründen hat sich die Gemeinde                                              für einen Schacht DN 400 entschieden. Mit                                      diesem Schacht kann die Anschlussleitung                                                          gespült und inspiziert werden.                                                     Sanierungsverfahren können nach dem der‐ zeitigen Stand nur eingeschränkt ausgeführt                                   werden.   + Auf Ihren Wunsch können wir auch einen Kon‐ trollschacht DN 1000 setzen, der alle gängigen                 Sanierungsverfahren zulässt.

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Umklemmarbeiten

Bürgersprechstunde + Wann?                                                                                                                  Vom 20. Februar bis zum 14. März,                                                                       Montags und Dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.                               Bitte unbedingt vorher anmelden ! + Wo?                                                                                                                       Im Rathaus der Gemeinde Bomlitz im kleinen Sitzungssaal (Zi. 2.01) + Was?                                                                                                                    Allgemeine Fragen zur Grundstücksentwässerung und zu den  Umklemmarbeiten,                                                                                            konkrete Planungen können dort nicht gemacht werden.

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Umgestaltung Mischwasserkanal in der Gemeinde Bomlitz

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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Herzlich willkommen! Bürgerinformationsveranstaltung 7.2.2017

Agenda 1.

Die KOMNEXX GmbH

2.

Das Morgen heute.

3.

Warum Glasfaser?

4.

Breitbandausbau - aber wie?

5.

Unsere Produktpalette

2

1. Die KOMNEXX GmbH

ƒ

Unternehmen der Telekommunikations- und IT-Branche mit innovativen Technologien und anspruchsvollen Lösungen

ƒ

von der BNetzA zugelassener und lizenzierter Carrier und Internet Service Provider

ƒ

Slogan: „Kommunikation nächster Generation“

ƒ

Netzbetreiber mit eigenen Glasfaser-Breitbandnetzen, z.Z. hauptsächlich in Nord- und Ostdeutschland

ƒ

Tochterfirma der INEXIO-Gruppe

3

1. Die KOMNEXX GmbH „Fiber-Gebiete“

4

1. Die KOMNEXX GmbH Mission „Unsere Mission ist die Ermöglichung von Kommunikation der nächsten technologischen Generation in Regionen Deutschlands, die bisher diesbezüglich aufgrund ihrer wirtschaftlichen und demografischen Struktur stark benachteiligt sind.“

5

Agenda 1.

Die KOMNEXX GmbH

2.

Das Morgen heute.

3.

Warum Glasfaser?

4.

Breitbandausbau - aber wie?

5.

Unsere Produktpalette

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2. Das Morgen heute. Früher war alles besser?

Erschienen um 1929!

7

2. Das Morgen heute.

8

2. Das Morgen heute.

Papstwahl 2005: Via Della Conciliazione Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/bild-889031-473266.html.2014

9

2. Das Morgen heute.

Papstwahl 2013: Via Della Conciliazione Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/bild-889031-473242.html, 2014

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2. Das Morgen heute. Möglichkeiten für die Bürger ƒ Behördengänge (eGouvernment)

INTERNET

11

2. Das Morgen heute.

Auszug aus der Homepage der Gemeinde Bomlitz

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2. Das Morgen heute. Möglichkeiten für die Bürger ƒ Behördengänge (eGouvernment) ƒ Arbeiten von daheim (Homeoffice)

INTERNET

13

2. Das Morgen heute

Home Office im Garten

14

2. Das Morgen heute. Möglichkeiten für die Bürger ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ

Behördengänge (eGouvernment) Arbeiten von daheim (Homeoffice) Einkaufen Freizeit, Information Unterhaltung (z.B. Telefon, Internet, IPTV) Schule (z.B. Hausaufgaben) Services (z.B. Online Banking) Smart Home

INTERNET

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2. Das Morgen heute

Smart Home

16

2. Das Morgen heute. Möglichkeiten für die Bürger ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ

Behördengänge (eGouvernment) Arbeiten von daheim (Homeoffice) Einkaufen Freizeit, Information Unterhaltung (z.B. Telefon, Internet, IPTV) Schule (z.B. Hausaufgaben) Services (z.B. Online Banking) Smart Home Soziale Netze u.a.

INTERNET

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2. Das Morgen heute. Möglichkeiten für die Unternehmen ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ

Datentransfer (z.B. gruppenintern, extern, Behörden) Electronic Data Interchange (z.B. Abrechnungssysteme, Warenabruf, just-in-time) eSourcing (z.B. Ausschreibungen, Auktionen, Bestellungen) Fernwartung+Steuerung von Maschinen und Anlagen Home Office Machine-to-Machine Videokonferenz, Telefonie, Internet Weiterbildung (z.B. Webinare) INTERNET Services (Updates) u.a

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Agenda 1.

Die KOMNEXX GmbH

2.

Das Morgen heute.

3.

Warum Glasfaser?

4.

Breitbandausbau - aber wie?

5.

Unsere Produktpalette

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3. Warum Glasfaser? ƒ

Übertragung der Daten: optisch, mit Lichtgeschwindigkeit

ƒ

Entfernungen: bis 120 km ohne Verstärker, mit Verstärker über 1.000 km

ƒ

Bandbreiten: möglich sind 10 Gbit/s (in Tests erreicht: 1 Petabit/s (= 1.048.576 Gbit/s)

ƒ

Kapazitäten: sind physikalisch in absehbarer Zeit nicht ausreizbar

ƒ

Technologische Lebensdauer: nach Expertenmeinungen mind. 50 Jahre

ƒ

Störungen: keine Überspannung oder Blitzschläge Quelle: Schreiner, Rüdiger. Computernetzwerke (4. Aufl. 2012). München: Hanser Verlag

20

3. Warum Glasfaser? Anschlussmöglichkeiten:

21

3. Warum Glasfaser?

Quelle: http://www.axians.de/ps/tools/download.php?file=/internet/live/dms/psfile/docfile/65/14_Keymile5267b856d7259.pdf&name=Keymile_Bick_Ausbaustrategie%20Breitbandnetze& disposition=attachment, 2014

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Agenda 1.

Die KOMNEXX GmbH

2.

Das Morgen heute.

3.

Warum Breitband und Glas?

4.

Breitbandausbau - aber wie?

5.

Unsere Produktpalette

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4. Breitbandausbau - aber wie?

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4. Breitbandausbau - aber wie? Installationsbeispiel: Bestehende Telefonverteilung wird weiter benutzt. Bestehender W-LAN Router wird weiter benutzt.

Glasfaser-Hausanschluss W-LAN

Alter Telefon-Anschluss Quelle: Online. Gemeinde Bargfeld-Stegen

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4. Breitbandausbau - aber wie? Routereinsatz - schnelles Internet und mehr! FRITZ!Box 3272

-

Standardfunktionen Preis- & Leistungsverhältnis WLAN weniger störanfällig keine Anschlussmöglichkeit Telefonie

FRITZ!Box 7490

- Anschlussmöglichkeit für 6 Schnurlostelefone - WLAN weniger störanfällig - höhere Datenübertragung - Speicher bereits integriert 26

Agenda 1.

Die KOMNEXX GmbH

2.

Das Morgen heute.

3.

Warum Breitband und Glas?

4.

Breitbandausbau - aber wie?

5.

Unsere Produktpalette

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5. Wie werde ich Kunde? Unsere Tarife im Überblick Telefon

Internet

Telefon + Internet

Tele Private Fiber S – M

Net Private Fiber L – XL

Combi Private Fiber S - XXL

14,95 € mtl. – 19,95 € mtl.

34,95 € mtl. – 39,95 € mtl.

24,95 € mtl. - 59,95 € mtl.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den ausgeteilten Unterlagen.

28

5. Wie werde ich Kunde?

Frühbucherrabatt!

Wer sich bis zum 28.2. für einen Vertrag  bei der KOMNEXX entscheidet, zahlt  die ersten 12 Monate nur die halbe  Grundgebühr – egal auf welches  Produkt!

29

5. Wie werde ich Kunde? Lichtgeschwindigkeit - Direkt in Ihr Haus!

Wichtig ist: Was ist schon vorhanden? ƒ

Liegt das Leerrohr schon bis ans Haus?

ƒ

Muss noch Tiefbau betrieben werden?

ƒ

Kann der Anschluss ohne weitere Arbeiten erfolgen?

* Der Preis gilt für den Anschluss im Vermarktungszeitraum bis max. 15 m zwischen Straße und Hausanschlussstelle. Preise für größere Distanzen auf Nachfrage. Einmalige Schaltungsgebühr pro Anschluss 99,- EUR.

30

31

32

5. Wie werde ich Kunde? Häufig gestellte Fragen: ƒ Ich habe noch eine Laufzeit bei meinem alten Anbieter. Also brauche ich doch im Moment noch keinen Vertrag ausfüllen? ƒ Was muss ich tun, um meine alte Nummer zu behalten? ƒ Kann ich meinen Tarif während der Laufzeit ändern? ƒ In meinem Haus müssen noch Verkabelungen und Installationen erfolgen. Wer muss diese Arbeiten in Auftrag geben? ƒ Ich habe einen separaten Internetvertrag. Was passiert mit diesem? ƒ Kann ich in der Übergangsphase schon das Internet nutzen? ƒ Wie lange dauert die Bearbeitung meines Auftrages?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Das Morgen heute. Mit Lösungen von KOMNEXX. Ihr Ansprechpartner Mario Stickfort Leitung Kundenservice Tel.: +49 5494 916 43 0 Hotline: + 49 5494 916 43 40 E-Mail: [email protected] Website: www.komnexx.de

35

GEMEINDE

BOMLITZ

Der Bürgermeister

Gemeinde Bomlitz, Postfach 11 55, 29694 Bomlitz Hausanschrift: Rathaus, Schulstraße 4 29699 Bomlitz

An die Eigentümer

Telefon: (0 51 61) 4 89 - 0

der betroffenen Grundstücke

Telefax: (0 51 61) 4 89 – 19

E-Mail:

[email protected]

Website: www.bomlitz.de/kanal

Ihr Zeichen:

Ihr Schreiben vom:

Mein Zeichen: 10.2 – Jo. Bei Antwort angeben

Bomlitz, 07.02.2014

Umgestaltung der Mischwasserkanalisation in Bomlitz; Inspektion der Anschlussleitungen

Sehr geehrte Damen und Herren, wie auf den Bürgerinformationsveranstaltungen im November 2013 angekündigt, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Gemeinde Bomlitz in Kürze einen Auftrag für die Inspektion der gemeindeeigenen Anschlussleitungen erteilen wird. Der Auftrag wird an die Firma Abwasser-Anlagen Analyse Ingenieurbüro von Bestenbostel, Lindwedel, erteilt. Sollten Sie den Verlauf Ihrer Anschlussleitungen nicht kennen, können Sie mit einer Firma Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen, um ggf. einen Einzelauftrag für die Befahrung und Dokumentation Ihrer privaten Leitungen zu erteilen. Der Vollständigkeit halber habe ich Ihnen daher eine Liste von Unternehmen beigefügt, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben. Damit wir Sie künftig über aktuelle Informationen unterrichten können, bieten wir Ihnen einen „Newsletter“ per E-Mail an. Dieser „Newsletter“ informiert Sie, sobald neue Informationen auf unserer Website http://www.bomlitz.de/kanal veröffentlicht worden sind. Um sich für den Newsletter anzumelden, genügt eine leere E-Mail an [email protected].

Mit freundlichem Gruß Ihre Gemeindeverwaltung -2Sprechzeiten: Montag - Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.30 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konto der Gemeindekasse: Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode IBAN: DE14 2515 2375 0007 0400 82 BIC: NOLA DE 21 WAL

-2-

Abwasser-Anlagen Analyse Ingenieurbüro von Bestenbostel Mittelstraße 2a 29690 Lindwedel Tel. 05073/923168 http://www.vonbestenbostel.de

Biermann Städtereinigung GmbH & Co. KG Klein Eilstorf 50 29664 Walsrode Tel. 05166/5048 http://www.biermann-staedtereinigung.de

Ingenieurbüro Garbach & Kastner GmbH Goebelstraße 38 28865 Lilienthal Tel. 04298/41042 http://www.igk-lilienthal.de/

Onyx Rohr- und Kanal-Service GmbH Vahrenwalder Straße 217 30165 Hannover Tel. 0511/96690 http://www.veolia-umweltservice.de

Peter Sigusch GmbH Am Katendeich 21 21436 Marschacht Tel. 04133/6085 http://www.buhck.de/sigusch/home/index.php