Genossenschaften

Leitfaden für Lehrer Sekundarstufe I · 9. / 10. Klasse

Gefördert durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Inhalt

1. Vorwort



2. Projektbeschreibung



3. Lehrplaneinbindung



4. Wirtschaft

5 Prignitzland e.V., Träger des Projektes







4.1. Grundbegriffe

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4.1.1. Wirtschaftssystem 4.1.2. Wirtschaftsordnung 4.1.3. Wirtschaftsverfassung 4.1.4. Wirtschaftssubjekte

4.2. Vergleich der Systeme 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3.

11 Freie Marktwirtschaft Zentralverwaltungs- / Planwirtschaft Soziale Marktwirtschaft

4.3. Wirtschaftseinheiten 4.3.1. Unternehmen



4.4. Rechtsformen 12 4.4.1. Unternehmensgründung



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10



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5. Genossenschaften



5.1. Die Idee



5.2. Die Grundsätze

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13 13



5.2.1. Selbsthilfe 5.2.2. Selbstverwaltung 5.2.3. Selbstverantwortung



5.3. Weitere Prinzipien 14 5.3.1. Freiwilligkeit 5.3.2. Mitgliederförderung 5.3.3. Offene Mitgliedschaft 5.3.4. Identitätsprinzip 5.3.5. Verbundprinzip 5.3.6. Überschaubarkeit/ Regionalität 5.3.7. Unabhängigkeit







5.4. Organe einer Genossenschaft 5.4.1. 5.4.2. 5.4.3.

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Der Vorstand Der Aufsichtsrat Die Generalversammlung

5.5. Geschichte der Genossenschaften 5.5.1. Zeitstrahl

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5.6. Bereiche 18 5.6.1. Genossenschaftsbanken 5.6.2. Wohnungsgenossenschaften 5.6.3. Raiffeisen-Genossenschaften 5.6.4. Gewerbliche Genossenschaften 5.6.5. Konsumgenossenschaften 5.7. Neue Ideen und Konzepte





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5.7.1. Energiegewinnung 5.7.2. Gesundheitswesen 5.7.3. Dorfläden 5.7.4. Städte und Gemeinden 5.7.5. Stadtmarketing

5.8. Zahlen und Fakten



5.8.1. 5.8.2.

23 Genossenschaften in Deutschland Genossenschaften weltweit



5.9. Genossenschaften regional

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6. Die Schülergenossenschaft

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6.1. Klärung der Rahmenbedingungen



7. Quellen / weiterführende Links



8. Anhang

26 27

29 Übersicht der Präsentationsfolien / PDF-Dateien

impre ssum Herausgeber

Regionalförderung Prignitzland e. V. Gartenstraße 12 · 16928 Pritzwalk Koordinatorin: Heike Zellmer Telefon: 0 33 95 . 70 08 36 · Fax: 0 33 95 . 30 96 76 E-Mail: [email protected] prignitzer-genossenschaften.de

Layout · Satz

Döring & Waesch GbR Agentur für Design und Marketing doeringwaesch.de

1. Vorwort Die Vereinten Nationen haben schon im Jahr 2012 der weltweiten Bedeutung von Genossenschaften mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht. Vor allem die Rolle von Genossenschaften für die wirtschaftliche und ­soziale Entwicklung einzelner Länder und Regionen sowie das Bewusstsein für das offensichtlich vorteilhafte Modell »Genossenschaft« sollen bei diesem Projekt im Mittelpunkt stehen. Die genossenschaftliche Idee ist kein neuer Gedanke, aber ein Gedanke, der nicht nur die Zeit, sondern auch Gesellschaftsformen überdauert hat. Schnell hatte sich diese Idee auf der ganzen Welt verbreitet. Heute gibt es in über 100 Ländern mehr als 900.000 Genossenschaften mit etwa 800 Millionen Mitgliedern. Die Grundsätze der Genossenschaften sind immer noch dieselben wie vor 150 Jahren: Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Allein in Deutschland gibt es über 7.500 Genossenschaften. In den letzten acht Jahren wurden rund 1.300 neue Gründungen verzeichnet. Wir, der Prignitzland e.V., möchten den genossenschaftlichen Gedanken in die öffentliche Wahrnehmung bringen sowie die regionalen Genossenschaften mit all ihren Facetten und Möglichkeiten erlebbar machen. Mit diesem Projekt möchten wir die individuelle Persönlichkeitsentwicklung unserer jungen Generation unterstützen. Wir möchten Hilfestellung geben, dass Schülerinnen und Schüler sich mit wirtschaftlichen Themen auseinandersetzen und diese hautnah erleben können. ­Lehrer haben die Möglichkeit, in praxisbezogenem Unterricht den regio­nalen Arbeitsmarkt zu analysieren und auf die berufliche Zukunft der Schüler einzuwirken. Insbesondere das Fach Politische Bildung in den Klassenstufen 9 / 10 und weiterführend in den Jahrgängen 11 / 12 bietet hierzu den nötigen Spielraum.

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2. Projektbeschreibung Wir, der Prignitzland e.V., möchten den genossenschaftlichen Gedanken frühzeitig an Schüler vermitteln. Der Verein zielt darauf hin, einen Unterrichtsservice bereitzustellen, die Lehrer zu sensibilisieren und allgemeingültige Unterrichtsmittel zum Thema »Genossenschaften« zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Projekt möchten wir das wissenschaftliche, wirtschaftliche und mediale Interesse der Schülerinnen und Schüler am alltäglichen Leben wecken. Nach intensiver Zusammenarbeit mit Fachlehrern für die Unterrichts­ fächer Politische Bildung, Geschichte, LER und WAT in den verschiedenen Klassenstufen und Schulformen hat sich herausgestellt, wie vielseitig das Thema Wirtschaft einsetzbar ist. Die Synergieeffekte zwischen diesen Fächern spielen dabei eine große Rolle. Herauskristallisiert hat sich aber auch, dass die Schülerinnen und Schüler fachliche und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Politik und Wirtschaft besitzen müssen. Deshalb empfehlen wir, das Projekt »Genossenschaften« in das Unterrichtsfach Politische Bildung in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie weiterführend in den Jahrgangsstufen 11 und 12 zu integrieren. Die Besonderheiten der Organisationsform »Genossenschaft« mit ihren Vorteilen und Möglichkeiten werden selbst bei großen Genossenschaften kaum noch wahrgenommen. Damit agieren die Genossenschaften weit unter ihren Möglichkeiten als Ausbildungsbetrieb, Arbeitgeber, Dienst­ leister und Geschäftspartner. Erfolgreiche Genossenschaften sind aber gerade gesamtgesellschaftlich sehr vorteilhaft für ihre Heimatregion. Im Vergleich zu rein privatwirtschaftlichen Unternehmensformen übernehmen sie mehr Verantwortung für Mitarbeiter und Mitglieder. In vielen Fällen fördern sie Vereine, die Kultur, den Sport und die Bildung. Zusammen­ genommen sind die Genossenschaften in Handel, Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft einer der stärksten Arbeitgeber und Ausbilder in ihrer Region. Besonders hier soll der Blick der Schulabgänger auf das Thema Arbeitsmarkt und die mit Genossenschaften verbundenen vielseitigen Chancen in Ausbildung und Beruf geschärft werden. Welche Bedeutung haben die Genossenschaften für die Prignitz, für Mitglieder, für Kunden, als Arbeitgeber und auch gesamtgesellschaftlich in der Region? Welche Potenziale stecken in dieser Organisationsform, die sich dem Kerngedanken »Hilfe zur Selbsthilfe« verschrieben hat? Der Lehrer hat mit diesem Projekt die Möglichkeit, den regionalen Arbeitsmarkt zu analysieren. Er kann Fragen wie »Was hat Wirtschaft mit mir und meinem Leben zu tun?«, »Wie kann ich Wirtschaft und Wirtschaftspolitik beeinflussen, mitbestimmen und gestalten?« oder »Welche Wirtschaftsunternehmen kenne ich in meiner Region?« gemeinsam mit den Beteiligten diskutieren und erläutern.

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Die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler ist heute in einem nie zuvor gekannten Ausmaß medial geprägt und strukturiert. Jugendliche nutzen verschiedene Medien kompetent, sachgerecht und produktiv zum Erschließen, Aufbereiten und Kommunizieren bestimmter Themen. Mit dem Internetportal »prignitzer-genossenschaften.de« schaffen wir die Basis für Informationen und Angebote, Firmenporträts und aktuelle Ausbildungsbetriebe. Durch den zielgruppenorientierten, sachgerechten, kreativen und produktiven Einsatz von Medien schaffen wir eine Voraussetzung für den Lernprozess unserer Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Projekten über die Fachgrenzen hinaus. Die Öffnung der Schule in das kommunale Umfeld ermöglicht den Schülern, Einsichten in wirtschaftliche Zusammenhänge sowie erste Erfahrungen in der Arbeits- und Berufswelt zu gewinnen. Hierzu erhält der Lehrer Ansprechpartner für einen Besuch mit seinen Schülern in Prignitzer Genossenschaften. Nachdem die Schülerinnen und Schüler ihr erworbenes Wissen über Genossenschaften vertieft haben, können sie in weiterführenden Qualifikationsphasen ihre Kompetenzen erweitern. Sie handeln zunehmend selbständig und wenden ihre erworbenen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen an. Für erfolgreiches Lernen ist die Phase des Anwendens, des Übens und des Systematisierens von großer Bedeutung. Im Rahmen von Projekten, an deren Planung und Organisation sich die Schülerinnen und Schüler aktiv beteiligen, werden Lernprozesse vollzogen und Lernprodukte erstellt. Außerhalb der Schule gesammelte Erfahrungen werden in die Unterrichtsarbeit einbezogen. Bei der Teilnahme an Projekten und Wettbewerben von externen Partnern nutzen die Schülerinnen und Schüler regionale und schulspezifische Besonderheiten, um ihren Erfahrungshorizont zu erweitern und ihre ­kreative Handlungsfähigkeit zu stärken.

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3. Lehrplaneinbindung Die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg herausgegebenen Rahmenlehrpläne für die Sekundarstufe I bilden die Grundlage für den Unterricht im Fach Politische Bildung in den Jahrgangsstufen 7 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I vertiefen ihre erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um sich intensiv auf die Anforderungen in ihrer zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. Die Lernenden werden zur Selbständigkeit und Mündigkeit bei der Aus­ einandersetzung mit wissenschaftlichen, medialen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Themenfeldern erzogen. Sie entwickeln ihre individuelle Persönlichkeit in Bezug auf das Weltverstehen weiter. Bei den Jugendlichen wird die Fähigkeit geschult, sich in der modernen Gesellschaft und Wirtschaft zu orientieren. Politische Mündigkeit ist aus der Sicht des Einzelnen eine Bedingung für erfolgreiche Partizipation. Die Entwicklung politischer Mündigkeit ist nicht allein die Aufgabe eines Schulfaches, sondern alle Fächer müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten politisches und wirtschaftliches Verständnis wecken. Hierbei sollen die Schülerinnen und Schüler vor allem eine Kompetenz­ entwicklung in folgenden Bereichen durchlaufen: • politische Urteilsfähigkeit • politische Handlungsfähigkeit • methodische Fähigkeiten Diese Kompetenzen müssen in ihren Zusammenhängen gesehen ­werden. Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihren Wissensstand in den Themen­ bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Recht. Insbesondere das Themenfeld »Wirtschaft« bietet im Rahmenlehrplan ausreichend Spielraum für das Erläutern von Grundlagen der Markt­ wirtschaft, Wirtschaftspolitik und des Arbeitsmarktes. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungspolitik an Beispielen aus der Region zu diskutieren. Hierzu beziehen sie ihre eigene Vorstellung über ihre berufliche Zukunft mit ein und erstellen eine Arbeitsmarktanalyse. Sie beobachten die ­Entwicklung des regionalen Wirtschaftsstandortes an Beispielen von Unternehmen im näheren Umkreis. Während der Doppeljahrgangsstufen sollen die Lernenden die ­Möglichkeit erhalten, im Rahmen des Unterrichts der g ­ esellschaftswissenschaftlichen Fächer außerschulische Lernorte zu besuchen. Die Projektarbeit im Unter­ richtsfach Politische Bildung ist für das erfahrungsbezogene Lernen unersetzlich. Der Rahmenlehrplan für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe im Land Brandenburg im Fach Politische Bildung führt die erworbenen Kompetenzen aus der Sekundärstufe I über die Einführungsphase bis zur Qualifikationsphase weiter fort.

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Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, ihre fachbezogenen Grundlagenkenntnisse weiterzuentwickeln und zunehmend selbständiger zu handeln. Je nach Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler erhalten sie die Gelegenheit zum exemplarischen Lernen, wobei stets der Bezug zur Erfahrungswelt der Lernenden im Vordergrund steht. Sie entfalten ihr komplexes und vernetztes Denken und Handeln als Grundlage für lebenslanges Lernen. Die so neu erworbenen Kompetenzen übertragen sie auf eigene Ziele in Schule, Studium, Beruf und Alltag. Von großer Bedeutung sind neben dem Neuen die Phasen des Anwendens, des Übens, des Systematisierens. Hier bieten sich die gemeinsame Suche nach Anwendungsbereichen und Übungssituationen in der näheren Lernumgebung der Schülerinnen und Schüler an. Im Rahmen von Projekten beteiligen sich die Lernenden aktiv mit ihren erworbenen fachübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten an neuen Lernprodukten. Sie diskutieren alternative Handlungsoptionen unter Beachtung der regionalen wirtschaftlichen Herausforderungen. An Beispielen von Wirtschaftsunternehmen aus der näheren Umgebung untersuchen und erläutern sie neue Handlungsmöglichkeiten der Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, mit dem Projekt »Genossenschaften« ökonomische Strukturen, Prozesse und ihre Ergebnisse hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ökologischen Nachhaltigkeit, politischen Stabilität und sozialen Gerechtigkeit zu untersuchen.

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4. Wirtschaft Das Thema Wirtschaft sollte heute ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung sein. Dieses Thema durchdringt das gesamte Alltagsleben. Angefangen bei den täglichen Entscheidungen, wie das familiäre Haushaltsbudget verwendet werden soll, bis hin zu der Frage, wie die aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten künftig unser Leben beeinflussen werden. Immer wieder werden wir mit Wirtschaftsfragen konfrontiert und können bei den hochverschuldeten Ländern beobachten, was passieren kann, wenn man über seine Verhältnisse lebt. Wie können wir das in unserem kleinen Familienhaushalt vermeiden?

Wirtschaft

(Ökonomie) Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung der Nachfrage dienen Einrichtungen: Unternehmen, private und öffentliche Haushalte Handlungen: Herstellung, Werbung, Verbrauch, Umlauf, Verteilung und Recycling von Gütern 4. Wirtschaft 1

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Wirtschaft (Ökonomie): die Gesamtheit aller Einrichtungen und ­Handlungen, die der planvollen Deckung der Nachfrage dienen.

Budget

Ein meist in wertmäßigen Größen (Geldbeträgen) formulierter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen und Ausgaben

4. Wirtschaft 2

Budget: ein meist in wertmäßigen Größen (Geldbeträgen) formulierter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen und Ausgaben

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» wikipedia.de

4.1. Grundbegriffe 4.1.1.

• beschreibt die Grundstruktur des Produktions- und Verteilungsprozesses sowie der Eigentumsregelung

Wirtschaftssystem

• beschreibt die Grundstruktur des Produktionsund Verteilungsprozesses sowie der Eigentumsregelung • Idealtypische Wirtschaftssysteme sind die Marktwirtschaft und die Zentralverwaltungswirtschaft

4.1.1. Wirtschaftssystem

• Idealtypische Wirtschaftssysteme sind die freie Marktwirtschaft und die Zentralverwaltungswirtschaft

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4.1.2. • Leitidee der angestrebten wirtschaftlichen Ordnung in einer Gesellschaft • basiert auf Wirtschaftssystemen, beschreibt grundlegende Regeln und Mechanismen

• basiert auf Wirtschaftssystemen und beschreibt grundlegende Regeln und Mechanismen

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4.1.3. • Gesamtheit aller rechtlichen Regelungen für wirtschaftliches Handeln in einem Staat bzw. einer Gesellschaft

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4.1.4.

Wirtschaftssubjekte • wirtschaftlich handelnde Menschen

Wirtschaftssubjekte

• wirtschaftlich handelnde Menschen • treffen als Produzent, Konsument, Investor oder Sparer geplante Entscheidungen • davon abgeleitet auch private / öffentliche Haushalte und Unternehmen

4.1.4. Wirtschaftssubjekte

Wirtschaftsverfassung • Gesamtheit aller rechtlichen Regelungen für wirtschaftliches Handeln in einem Staat bzw. einer Gesellschaft

Wirtschaftsverfassung

4.1.3. Wirtschaftsverfassung

Wirtschaftsordnung • Leitidee der angestrebten wirtschaftlichen Ordnung in einer Gesellschaft

Wirtschaftsordnung

4.1.2. Wirtschaftsordnung

Wirtschaftssystem

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• treffen als Produzent, Konsument, Investor oder Sparer geplante Entscheidungen • davon abgeleitet auch private/öffentliche Haushalte und private/öffentliche Unternehmen

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4.2. Vergleich der Systeme 4.2.1.

• Elemente der Marktwirtschaft: Angebot · Nachfrage · Preis stehen in Abhängigkeit miteinander (Preisbildung)

Marktwirtschaft

›Markt‹

hf

ange

rage

pr e i s Angebot, Nachfrage und Preis stehen in Abhängigkeit zueinander

b

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c

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4.2.1. freie Marktwirtschaft

4.2.2.

pr e i s

ge

en

bed

›Plan‹

a

rf

Zentralverwaltungs- / Planwirtschaft • Elemente der Zentralverwaltungswirtschaft: Bedarfsermittlung, Planfestlegung und -durchführung, Preisfestsetzung basieren auf theoretischen Überlegungen und Schlussfolgerungen

Zentralverwaltungswirtschaft

Bedarfsermittlung, Planung und Preisfestsetzung basieren auf theoretischen Überlegungen und Schlussfolgerungen

Freie Marktwirtschaft

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4.2.2. Zentralverwaltungs / Planwirtschaft

Adam Smith (1723–1790), der »Vater« der freien Marktwirtschaft, ging davon aus, dass jeder einzelne bestrebt ist, den größtmöglichen Ertrag zu erzielen, ganz egozentrisch und ohne Rücksicht auf die Gemeinschaft. Durch Vermittlung des Marktes aber trage er gerade dadurch, wie von einer unsichtbaren Hand geleitet, zum Gemeinwohl bei. Leider funktionierte es nicht – die freie Marktwirtschaft scheiterte im 19. Jahrhundert an Monopolbildung und Massenarbeitslosigkeit.

4.2.3. Wirtschaftssysteme im Vergleich freie Marktwirtschaft Lenkungssystem

freies Spiel von Angebot und Nachfrage

Initiative

uneingeschränkte Unternehmerinitiative

soziale Marktwirtschaft

Zentralverwaltungs- bzw. Planwirtschaft

Marktangebot und Nachfrage; Konkurrenz-

imperative, zentrale Planung; Ausschalten

prinzip; unverbindliche staatliche Leitlinien;

des Marktes

Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik Unternehmerinitiative z. T. beschränkt

Verbindlichkeit des volkswirtschaftlichen

durch staatliche Auflagen (z. B. Kartell-

Gesamtplanes für alle Einzelunternehmen

gesetz, Preis- und Qualitätskontrollen, globale Eingriffe) Zielstellung

Unternehmergewinne

Unternehmergewinne; Vollbeschäftigung;

politische und ideologische Ziele

Preisstabilität; ausreichende Versorgung; Wachstum Preisbildung

Eigentums-

Angebot und Nachfrage; daneben adminis-

Festsetzung der Preise durch die Planungs-

Preisfestsetzung

Angebot und Nachfrage; monopolistiche

trierte Preise (z. B. Bahn und Post)

zentrale

Privateigentum an Produktionsmitteln

Privateigentum an Produktionsmitteln;

Vergesellschaftung; Verstaatlichung der

daneben staatliche Unternehmen; Sozial-

Produktionsmittel

verhältnisse

bindung des Eigentums Wettbewerb

uneingeschränkte Konkurrenz der Produ-

Konkurrenz der Produzenten auf dem Markt;

kein Wettbewerb auf dem Markt; Wett-

zenten; Gefahr von Monopolstellungen

Subventionen für schwächere Produzenten

bewerb um die Erfüllung/Übererfüllung

Bildung von marktbeherrschenden Mono-

Einkommens- und Vermögensunterschiede;

und Konkurrenten; Verteidigung des Konkur-

Soziale Marktwirtschaft • ist gewissermaßen eine Weiterentwicklung/Mischform, die den Wirtschaftssubjekten die Entscheidungsfreiheit so weit wie möglich erhält, in der der Staat aber als Lenkungs- und Kontrollorgan eingreifen kann.

der Normen

renzprinzips durch staatliche Interventionen Krisenpotenzial

polen und Kartellen; Verdrängung der wirtschaftlich Schwächeren; Absatzkrisen

Überproduktion/Unterkonsumption; Manipulation der Konsumenten durch Werbung;

Versorgungsengpässe; Unfähigkeit zur Anpassung an kurzfristige Trendveränderungen; politische Unfreiheit

Konjunkturkrisen

4.2.3. soziale Marktwirtschaft 1

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• ist die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Entstehen 1948/49, entwickelt und umgesetzt insbesondere von ­Alfred Müller-Armack (1901–1978) und Ludwig Ehrhardt (1897–1977). Sie ist auf ständige Weiterentwicklung angewiesen. • verbindet die liberalen Grundprinzipien der Marktwirtschaft (u. a. Leistung, Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb) mit sozialen Zielen.

» Uni Potsdam · Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät · Dr. Lutz Kleinwächter

Soziale Marktwirtschaft

Ziel der sozialen Marktwirtschaft ist es, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. (Alfred Müller-Armack, Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft, 1946)

4.2.3. soziale Marktwirtschaft 2

• beinhaltet eine aktive Rolle des Staates, insbesondere bei der Aufrechterhaltung des Wettbewerbes und zur Sicherung sozialer Stabilität. Der Staat ist »Schiedsrichter« und »Mitspieler«. Ziel der sozialen Marktwirtschaft ist es, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. (Alfred Müller-Armack, Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft, 1946)

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4.3. Wirtschaftseinheiten Wirtschaftseinheiten

• Öffentliche Haushalte (Staat)

Öffentliche Haushalte Privathaushalte

• Privathaushalte Betriebe

Banken

• Unternehmen

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4.3. Wirtschaftseinheiten

• Banken

4.3.1.

Unternehmen Ein Unternehmen ist ein spezieller Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen. Konstitutive Merkmale des Unternehmens sind nach Erich Gutenberg das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Streben nach Gewinn), das Prinzip des Privateigentums und das Autonomieprinzip (Selbst­ bestimmung des Wirtschaftsplans). Die Struktur eines Unternehmens wird in den sogenannten Geschäftsplan aufgenommen. In Deutschland gibt es rund 3,1 Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

» wikipedia.de

Unternehmen haben im ökonomischen Sinn die Aufgabe, Sachgüter oder/und Dienstleistungen bereitzustellen. Ihre Funktion dient der Produktion und Investition.

Unternehmen

Unternehmen haben im ökonomischen Sinn die Aufgabe, Sachgüter oder/und Dienstleistungen bereitzustellen. Ihre Funktion dient der Produktion und Investition.

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4.3.1. Unternehmen 1

Frage

Kann jeder ein Unternehmen gründen?

Rechtsperson

Rechtsperson: Ist in Deutschland eine Person, die rechtsfähig ist, also in eigenem Namen Verträge abschließen darf.

Eine Person, die rechtsfähig ist, also in eigenem Namen Verträge abschließen darf.

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4.3.1. Unternehmen 2

Unternehmen und ihre Rechtsformen Einzelunternehmen

Gesellschaftsunternehmen

Personengesellschaften

Genossenschaft

4.4. Rechtsformen

Kapitalgesellschaften

OHG

GbR

KG

AG

GmbH

Offene Handelsgesellschaft

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kommanditgesellschaft

Aktiengesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Rechtsform eines Unternehmens bestimmt die Organisationsform und Entscheidungsfindung des Unternehmens. Man unterscheidet ­grundsätzlich zwischen

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4.4. Rechtsformen 1

Unternehmen und ihre Rechtsformen 2 Einzelunternehmen

Gründung / Startkapital

Haftung

Allein durch Einzelunternehmer; kein Mindestkapital

Allein und vollkommen unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

Der Einzelunternehmer trifft alle Entscheidungen

Beschränkt auf Genossenschaftsvermögen

Vorstand von Generalversamm- Gewinn- und Verlustbeteililung gewählt; Aufsichtsrat gung nach Köpfen

Jeder Gesellschafter unmittelbar und unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

Jeder Gesellschafter ist zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet

Genossenschaft

Mindestens 7 Mitglieder

OHG

Mindestens 2 Personen; kein Mindestkapital

Offene Handelsgesellschaft

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

KG Kommanditgesellschaft

AG Aktiengesellschaft

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Geschäftsführung

Gewinn / Verlust Der Einzelunternehmer erhält den Gewinn und trägt den Verlust allein

Mindestens 2 Gesellschafter; kein Mindestkapital

Gesamtschuldnerisch (im Außenverhältnis haftet der einzelne Gesellschafter zunächst unbeschränkt mit Privatvermögen)

Gemeinsame Geschäftsführung der Gesellschafter

Gewinn und Verlust: gesetzliche Regelung nach Köpfen, kann aber frei gewählt werden

Mindestens 1 vollhaftender Komplementär und mindestens 1 teilhabender Gesellschafter (Kommanditist)

Komplementär: unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen, Kommanditist: mit seiner Einlage

Komplementär; Kontrollrecht für Kommanditisten

Gewinn: 4 Prozent des Kapitals für jeden Gesellschafter, der Rest nach Risikoanteilen; Verlust: nach Vertrag oder angemessenen Anteilen

Mindestens 1 Person; mindestens 50.000 Euro Grundkapital, zerlegt in Aktien

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, keine persönliche Haftung der Aktionäre

Vorstand, von Gesellschaft bestellt und kontrolliert; Aktionäre in Hauptversammlung bestellen Aufsichtsrat

Gewinn: Dividende an Aktionäre, Erhöhung der Rücklagen; Verlust: wird aus Rücklagen gedeckt

Mindestens 1 Person; mindestens 25.000 Euro Stammeinlagen

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen; Haftung nur mit den Stammeinlagen

Geschäftsführer, von der Gesellschafterversammlung bestellt

Gewinn: Beteiligung nach Geschäftsanteilen; Verlust: keine Gewinnausschüttung

4.4. Rechtsformen 2

• Personengesellschaften, z. B. OHG, GbR, KG

Gewinn: 4 Prozent seiner Kapitaleinlage als Verzinsung, der Rest nach Köpfen; Verlust: Aufteilung nach Köpfen

• Genossenschaften

prignitzer-genossenschaften.de

• Kapitalgesellschaften, z. B. AG, GmbH

» wirtschaftundschule.de

4.4.1. Unternehmensgründung

• Was soll in welchen Mengen produziert werden? • Wie sollen die Güter produziert werden?

Unternehmensgründung Bei Gründung eines Unternehmens ist die Auswahl der Rechtsform sehr bedeutend. Ausschlaggebende Fragen können sein:

• Für wen sollen die Güter produziert werden?

• Was soll in welchen Mengen produziert werden? 4.4.1. Unternehmensgründung

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• Wie sollen die Güter produziert werden? • Für wen sollen die Güter produziert werden? 12

5. Genossenschaften »Mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine große.«

Die Idee

(Hermann Schulze-Delitzsch)

»Mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine große.« (Hermann Schulze-Delitzsch · 1808–1883)

5. Genossenschaften

Frage

prignitzer-genossenschaften.de

Was könnte einer der Begründer der Genossenschaften damit gemeint haben?

5.1. Die Idee Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Eine ­genossenschaft­liche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirt­ schaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll. Mit Hilfe eines gemeinschaftlich betriebenen Unternehmens wird die wirt­ schaftliche Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder ergänzend unterstützt. Man tritt gemeinsam am Markt auf, etwa um günstige Absatz- und Beschaffungskonditionen zu erlangen oder aber betriebliche Funktionen effizienter und qualitativ besser ausüben zu können.

» www.genossenschaften.de

5.2. Die Grundsätze Alle Genossenschaften werden nach den drei Kernprinzipien geführt: Genossenschaftliche Grundsätze

5.2.1.

Selbsthilfe – Menschen in gleicher oder ähnlicher wirtschaftlicher Situation schließen sich zusammen, sie bringen selber erforderliche finanzielle Mittel für einen gemeinsamen genossenschaftlichen Betrieb auf und erklären sich bereit, füreinander einzustehen. Sie erwarten, dass die Mitgliedschaft in der Genossenschaft den fehlenden Zugang zum Markt und Kapital im Wettbewerb ausgleicht, die eigene Marktposition verbessert und ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse besser befriedigt. Sie erwarten im weitesten Sinne Zugang zum Markt, Zugang zum Kapital.

5.2.2.

Selbstverwaltung – die Mitglieder ordnen die internen Verhältnisse der Genossenschaft selber. Sie schützen damit die Genossenschaft vor Fremdeinflüssen. Das bedeutet, Genossenschaften sind in ihrem Innenverhältnis keinen Weisungen Dritter unterworfen. Die Mitglieder bestimmen über ihre Organe die wirtschaftlichen Aktivitäten des gemeinsamen Unternehmens. Die Genossenschaft wird von Personen geführt (Vorstand und Aufsichtsrat), die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Die grundsätz­ lichen Entscheidungen werden in der Genossenschaft in der General­ versammlung der Mitglieder getroffen. Hier hat jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Diese innere Demokratie ist ein wesentliches Element.

5.2.3.

Selbstverantwortung – die Mitglieder selbst sind für die Existenz und die Erhaltung des Genossenschaftsunternehmens verantwortlich und haften auch dafür nach außen. Solidarische Haftung schafft Vertrauen gegenüber anderen Organisationen im Wirtschaftsleben.

• Selbsthilfe

5.2. Grundsätze 1

prignitzer-genossenschaften.de

Genossenschaftliche Grundsätze

• Selbsthilfe • Selbstverwaltung

5.2. Grundsätze 2

prignitzer-genossenschaften.de

» Dr. Hans-Detlef Wülker · www.iru.de

Genossenschaftliche Grundsätze

• Selbsthilfe • Selbstverwaltung • Selbstverantwortung

5.2. Grundsätze 3

prignitzer-genossenschaften.de

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5.3. Weitere Prinzipien Darüber hinaus wird der genossenschaftliche Gedanke von weiteren ­Prinzipien geprägt: Genossenschaftliche Grundsätze 2

5.3.1.

Freiwilligkeit – die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist freiwillig, wer sie eingeht, kann dies nur freiwillig tun, denn er übernimmt in einer Genossenschaft nicht nur Rechte, sondern auch wesentliche Pflichten. Jeder hat das Recht, einzutreten und jeder hat das Recht, auszutreten. Wer sich aber für eine Zusammenarbeit mit der Genossenschaft entschließt, hat die Pflicht, diese Zusammenarbeit zu praktizieren.

5.3.2.

Mitgliederförderung – im Mittelpunkt der Arbeit der Genossenschaft steht das Mitglied. Der Grundauftrag der Genossenschaft ist darauf ausgerichtet, dem Mitglied die Dienste anzubieten, die dieses Mitglied benötigt, d.h. dessen Bedürfnisorientierung steht im Vordergrund. Das Mitglied wird gefördert. Die Erfüllung dieses Förderauftrages ist nur dann dauerhaft, wenn Marktanteile erhalten und vergrößert werden, Wachstum erzielt wird und die Substanzerhaltung sowie die Liquidität gesichert sind. Deshalb: Zweck und Aufgabe der Genossenschaft kann es nicht sein, irgendwelche sozialpolitischen, gemeinwirtschaftlichen oder gar Aufträge von staatlichen Stellen zu erfüllen.

5.3.3.

Offene Mitgliedschaft – jeder, der als Mitglied in eine Genossenschaft eintreten will, hat die Möglichkeit, dies im Rahmen der gesetzlichen und statutarischen Regelungen zu tun. Genossenschaften gehen nicht von einer geschlossenen Mitgliederzahl aus, damit die Genossenschaft in ihrem Bestehen unabhängig vom Eintreten oder Austreten der Mitglieder ist.

5.3.4.

Identitätsprinzip – die Genossenschaft ist eine Personenvereinigung, ein Mitgliederverein und ein Unternehmen zugleich. Das Unternehmen wird gemeinsam getragen und genutzt. Somit besteht zwischen Mitglied und Genossenschaft eine dreifache Bindung. Das Mitglied ist finanzieller Träger, das Mitglied ist Träger von Entscheidungs- und Kontrollbefugnissen und das Mitglied ist Leistungsabnehmer. Die ökonomische Beziehung zwischen den Mitgliedern und die Beziehungen aus der sozialen Gruppe der Personenvereinigung hängen eng miteinander zusammen: Funktioniert das genossenschaftliche Unternehmen nicht, funktioniert auch die Personenvereinigung nicht und umgekehrt.

5.3.5.

Verbundprinzip – Genossenschaften schließen sich auf Grund ihrer Größe, Dezentralität und häufig nur regionalen Ausrichtung in Verbundeinrichtungen zusammen. Dadurch wird das Prinzip der Selbsthilfe erweitert. Durch den Verbund wird die Förderleistung der einzelnen dem Verbund angeschlossenen Genossenschaften gesteigert. Die Verlagerung von Aufgaben auf Verbundunternehmen führt dazu, dass die Überschaubarkeit beibehalten, andererseits aber die Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird. Diese unternehmensbezogenen Verbundsysteme, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen gebildet werden, werden durch administrative Verbundeinrichtungen ergänzt, die die Genossenschaften beraten, prüfen und deren Interessen wahrnehmen. Sie haben Koordinierungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Schulungsfunktionen. Von existenzieller Bedeutung für die Genossenschaften und ihre Organisationen ist die Prüfungstätigkeit dieser Verbundeinrichtungen. Verbundunternehmen

• Freiwilligkeit

5.3. Prinzipien 1

prignitzer-genossenschaften.de

Genossenschaftliche Grundsätze 2

• Freiwilligkeit • Mitgliederförderung

5.3. Prinzipien 2

prignitzer-genossenschaften.de

Genossenschaftliche Grundsätze 2

• Freiwilligkeit • Mitgliederförderung • Offene Mitgliedschaft

5.3. Prinzipien 3

prignitzer-genossenschaften.de

Genossenschaftliche Grundsätze 2

• Freiwilligkeit • Mitgliederförderung • Offene Mitgliedschaft • Identitätsprinzip

5.3. Prinzipien 4

prignitzer-genossenschaften.de

Genossenschaftliche Grundsätze 2

• Freiwilligkeit • Mitgliederförderung • Offene Mitgliedschaft • Identitätsprinzip • Verbundprinzip

5.3. Prinzipien 5

prignitzer-genossenschaften.de

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übernehmen nur die Aufgaben, die von den Ortsgenossenschaften nicht selbst wahrgenommen werden können. Das genossenschaftliche Subsidiaritätsprinzip ist die Grundlage auch der verbundwirtschaftlichen Zusammenarbeit. Genossenschaftliche Grundsätze 2

5.3.6.

Überschaubarkeit/ Regionalität – der Aktionsradius einer Genossenschaft soll möglichst überschaubar sein. Das Prinzip der Dezentralität fußt darauf, dass kleinere Einheiten hohe Beweglichkeit, größere Markt- und Kundennähe, größere Mitgliedernähe – daraus abgeleitet – strategische Wettbewerbsvorteile garantieren. So kann die Genossenschaft die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der Mitglieder erfüllen. Diese genauen Kenntnisse der Verhältnisse vor Ort im weiteren Sinne ermöglichen kurze Entscheidungswege und kurze Entscheidungszeiträume. Deshalb sind der persönliche Bezug und die soziale Kontrolle, die Mitgliedernähe auch dann zu wahren, wenn dieses Lokalitäts- oder Ortsprinzip im engeren Sinne überschritten wird.

5.3.7.

Unabhängigkeit – Genossenschaften gehören ihren Mitgliedern und sind diesen verpflichtet, sie sind unabhängig vom Staat. Genossenschaften sind kein Instrument zur Durchsetzung gesellschafts-, sozial- oder wirtschaftspolitischer Zielsetzungen. Sie können und wollen staatliches Handeln nicht ersetzen. Genossenschaften erwarten vom Staat lediglich, dass er Chancengleichheit, Wettbewerbsneutralität sowie klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen gewährleistet. Gesellschaftliche Funktionen erfüllen die Genossenschaften nur indirekt. Sie tragen zur Stärkung der Mitglieder bei durch eine breite Streuung des Eigentums. Sie verankern demokratische Prinzipien, sie stärken das selbstverantwortliche Handeln freier Bürger, sie bejahen den freien Wettbewerb, sie stellen den einzelnen Menschen und seine Leistung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Genossenschaften verlangen Solidarität, aber sie verneinen Kollektivismus. Sie erfüllen nicht Ziele des Allgemeinwohls und haben keinen öffentlichen Auftrag, sondern fördern allein die Wirtschaft und den Erwerb ihrer Mitglieder. Sie sind konfessionell und parteipolitisch unabhängig.

• Freiwilligkeit • Mitgliederförderung • Offene Mitgliedschaft • Identitätsprinzip • Verbundprinzip • Überschaubarkeit / Regionalität

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5.3. Prinzipien 6

Genossenschaftliche Grundsätze 2

• Freiwilligkeit • Mitgliederförderung • Offene Mitgliedschaft • Identitätsprinzip • Verbundprinzip • Überschaubarkeit / Regionalität • Unabhängigkeit prignitzer-genossenschaften.de

5.3. Prinzipien 7

» Dr. Hans-Detlef Wülker · www.iru.de » www.genossenschaften.de

Organe einer Genossenschaft Vorstand • wird durch die Generalversammlung gewählt

Aufsichtsrat • wird durch die Generalversammlung gewählt

Generalversammlung • ist die Versammlung aller Mitglieder der Genossenschaft; jedes Mitglied hat eine Stimme

• hat mindestens 2 Mitglieder

• hat mindestens 3 Mitglieder

• leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich (Geschäftsführung)

• überwacht die Leitungstätigkeit des Vorstandes (Kontrolle)

• findet innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt

• vertritt die Genossenschaft nach außen

• vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand

• beschließt über Satzungsänderungen, über Auflösung oder Verschmelzung der Genossenschaft

• hat die selbstständige Entscheidungsbefugnis • berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über Geschäftsentwicklung, Unternehmensplanung, Einhaltung der genossenschaftlichen Grundsätze

• ist dem Vorstand nicht übergeordnet • prüft den Jahresabschluss und berichtet der Generalversammlung

• erstellt den Jahresabschluss und Lagebericht

bei kleinen Genossenschaften (bis 20 Mitglieder) genügt 1 Vorstandsmitglied

5.4. Organe einer Genossenschaft

• wählt die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat • genehmigt den Jahresabschluss, beschließt über Verteilung von Gewinn und Verlust • entlastet Vorstand und Aufsichtsrat

bei kleinen Genossenschaften kann statt des Aufsichtsrates ein Bevollmächtigter gewählt werden

bei großen Genossenschaften (über 1.500 Mitglieder) kann statt der General- eine Vertreterversammlung einberufen werden

prignitzer-genossenschaften.de

5.4. Organe einer Genossenschaft 5.4.1.

Der Vorstand • wird durch die Generalversammlung gewählt • hat mindestens 2 Mitglieder (bei kleinen Genossenschaften – bis 20 Mitglieder – genügt 1 Vorstandsmitglied) • leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich (Geschäftsführung) • vertritt die Genossenschaft nach außen • hat die selbständige Entscheidungsbefugnis • berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über Geschäftsentwicklung, Unternehmensplanung, Einhaltung der genossenschaftlichen Grundsätze • erstellt den Jahresabschluss und Lagebericht 15

5.4.2.

Der Aufsichtsrat • wird durch die Generalversammlung gewählt • hat mindestens 3 Mitglieder (bei kleinen Genossenschaften kann statt des Aufsichtsrates ein Bevollmächtigter gewählt werden) • überwacht die Leitungstätigkeit des Vorstandes (Kontrolle) • vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand • ist dem Vorstand nicht übergeordnet • prüft den Jahresabschluss und berichtet der Generalversammlung

5.4.3.

Die Generalversammlung • ist die Versammlung aller Mitglieder der Genossenschaft; jedes Mitglied hat eine Stimme (bei großen Genossenschaften – über 1.500 Mitglieder – kann statt der General- eine Vertreterversammlung einberufen werden) • findet innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt • beschließt über Satzungsänderungen, über Auflösung / Verschmelzung der Genossenschaft • wählt die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat • genehmigt den Jahresabschluss, beschließt über Verteilung von Gewinn und Verlust • entlastet Vorstand und Aufsichtsrat

5.5. Geschichte der Genossenschaften ›Urväter‹ des Genossenschaftsgedankens

Hermann Schulze-Delitzsch 1808–1883

Friedrich Wilhelm Raiffeisen 1818–1888

5.5. Geschichte der Genossenschaften

» www.dgrv.de

prignitzer-genossenschaften.de

Die Erfolgsgeschichte der deutschen Genossenschaften ist untrennbar verbunden mit zwei Personen: Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888) und Hermann Schulze-Delitzsch (1808–1883). Die Idee zur Gründung erster genossenschaftlich geprägter Organisationen wurde buchstäblich aus der Not heraus geboren. Im Verlauf der Industriellen Revolution Mitte des 19. Jahrhunderts gerieten viele Bauern und kleine Handwerksbetriebe in finanzielle Notlagen. Diese Entwicklung war eng verknüpft mit den negativen Auswirkungen der Bauernbefreiung und der Einführung der Gewerbefreiheit. Während der Reform entstanden neue Strukturen, die die Besitzverhältnisse zugunsten der »kleinen« Leute verbessern sollten. In der Realität verschlechterte sich aber die Lage der Bauern spürbar. Sie wurden durch Abfindungszahlungen an ehemalige Gutsherren belastet und waren unerfahren in der eigenverantwortlichen Führung eines Betriebes. Missernten und Hungersnöte in den Jahren 1846 / 47 verschlimmerten die Situation zusätzlich.

16

Unter der Umstrukturierung litten aber auch die Handwerksbetriebe, da der Zugang zu Bankdienstleistungen fehlte und sie auf private Geldverleiher angewiesen waren. Sie verschuldeten sich immer mehr und verloren oftmals ihre wirtschaftliche Existenz. 1847 rief Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Weyer­busch (Westerwald) den ersten Hilfsverein zur Unterstützung der Not leidenden ländlichen Bevölkerung ins Leben. Er gründete schließlich 1864 den »Heddesdorfer Darlehnskassenverein«, der heute als erste Genossenschaft im Raiffeisenschen Sinne gilt. Unabhängig von Raiffeisen rief Hermann Schulze in Delitzsch zeitgleich eine Hilfsaktion ins Leben, die den in Not geratenen Handwerkern zugutekommen sollte. Nach Auffassung von Schulze-Delitzsch war eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen nur durch den Zusammenschluss einzelner, schwacher Einheiten und den Abbau von Fremdbestimmung zu erreichen. Nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gründete er 1847 die erste »Rohstoffassoziation« für Tischler und Schuhmacher und 1850 den ersten »Vorschussverein« – den Vorläufer der heutigen Volksbanken. 5.5.1.

Genossenschaftliche Geschichte im Mittelalter entstehen erste Zusammenschlüsse für einen gemeinsamen Zweck, z.B. Deich- oder Beerdigungs-Genossenschaften, im Bergbau Knappschaften, im Alpenraum Alpgenossenschaften 1799

Robert Owen führt in seiner Baumwollspinnerei im schottischen New Lanark menschenwürdigere Arbeitsbedingungen ein. Er verkürzt die Arbeitszeit von den sonst üblichen 13 bis 14 auf 10,5 Stunden und verbietet Kinderarbeit unter 10 Jahren. Er richtet Kranken- und Altersrentenversicherung ein, lässt erträgliche Unterkünfte bauen und räumt Mietvergünstigungen ein. Güter des täglichen Bedarfs werden zu niedrigen, aber rentablen Preisen gehandelt. Robert Owen gilt heute mit seinen Ideen als Begründer der Genossenschaftsbewegung.

1844

Gründung der ersten Arbeiter-Genossenschaft, der »Rochdale Equitable Pioneers Society«, durch 28 Arbeiter einer nordenglischen Baumwollspinnerei. Die Einkaufsgenossenschaft soll durch ihre größere Marktmacht niedrigere Preise garantieren.

1847

In Deutschland gründen zwei Personen unabhängig voneinander die ersten Genossenschaften: Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründet in Weyerbusch den ersten »Hilfsverein zur Unterstützung der notleidenden ländlichen Bevölkerung«.

Zeitstrahl im Mittelalter entstehen erste Zusammenschlüsse für einen gemein­ samen Zweck, z. B. Deich- oder Beerdigungs-Genossenschaften, im Bergbau Knappschaften, im Alpenraum Alpgenossenschaften. 1799

Robert Owen führt in seiner Baumwollspinnerei im schotti­schen New Lanark menschenwürdigere Arbeits­ bedingungen ein. Er verkürzt die Arbeitszeit von den sonst üblichen 13 bis 14 auf 10,5 Stunden und verbietet Kinderarbeit unter 10 Jahren. Er richtet Kranken- und Altersrenten­ versicherung ein, lässt erträgliche Unterkünfte bauen und räumt Mietvergünstigungen ein. Güter des täglichen Bedarfs werden zu niedrigen, aber rentablen Preisen gehandelt. Robert Owen gilt heute mit seinen Ideen als Begründer der Genossenschaftsbewegung.

1844

Gründung der ersten Arbeiter-Genossenschaft, der ­»Rochdale Equitable Pioneers Society«, durch 28 Arbeiter einer nordenglischen Baumwollspinnerei. Die Einkaufs­ genossenschaft soll durch ihre größere Marktmacht ­niedrigere Preise garantieren.

1847

In Deutschland gründen zwei Personen unabhängig ­ oneinander die ersten Genossenschaften: v



Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründet in Weyerbusch den ersten »Hilfsverein zur Unterstützung der notleidenden ländlichen Bevölkerung«.



Hermann Schulze-Delitzsch ruft in Delitzsch eine Hilfsaktion ins Leben, die den in Not geratenen Handwerkern dient. Er gründet die »Rohstoffassoziation« für Tischler und Schuhmacher.

Hermann Schulze-Delitzsch ruft in Delitzsch eine Hilfsaktion ins Leben, die den in Not geratenen Handwerkern dient. Er gründet die »Rohstoffassoziation« für Tischler und Schuhmacher. 1850

Schulze-Delitzsch gründet den »Vorschussverein«, den Vorgänger der heutigen Volksbanken. In der sächsischen Kleinstadt Eilenburg entsteht durch Handwerker und Arbeiter die erste Konsumgenossenschaft im Einzelhandel, die »Lebensmittelassociation«

ab 1860

finden in der neugegründeten deutschen Arbeiterbewegung die Grundsätze von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung großen Zuspruch.

1862

Raiffeisen gründet den »Heddersdorfer Darlehenskassenverein«. Er gilt als erste Genossenschaft im Raiffeisenschen Sinne.

1889

Am 20.Mai wird in Deutschland die gesetzliche Grundlage im Genossenschaftsgesetz beschlossen. Nach Gesetzesänderungen in 1890er Jahren kommt es zu einer größeren Gründungswelle sozialistischer Genossenschaften.

1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg und während der Teilung Deutschlands passen sich die genossenschaftlichen Systeme den jeweiligen politischen Verhältnissen an. Im Westen wie auch im Osten werden noch 1945 die Voraussetzungen zur Wiedereinrichtung bzw. Neugründung von Konsumgenossenschaften geschaffen. In der sowjetischen Besatzungszone gibt es Ende des Jahres bereits wieder 5.380 Verkaufsstellen

ab 1952

In der DDR werden die Prinzipien von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen nicht weiterverfolgt, hier wird der Genossenschaftsgedanke in das planwirtschaftliche System integriert. Nach einem Parteibeschluss der SED entstehen unter anderem LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften), PGH (Produktionsgenossenschaften des Handwerks) und ab 1953 AWG (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften).

1973

In der BRD wird am 9. Oktober das Genossenschaftsgesetz von 1889 durch ein Bundesgesetz umfassend geändert.

2006

Nach einer am 18. August in Kraft getretenen Novellierung können sich auch Sozial- und Kulturgenossenschaften der eG-Rechtsform bedienen.

5.5.1. Zeitstrahl

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1850

Schulze-Delitzsch gründet den »Vorschussverein«, den Vorgänger der heutigen Volksbanken.



In der sächsischen Kleinstadt Eilenburg entsteht durch Handwerker und Arbeiter die erste Konsumgenossenschaft im Einzelhandel, die »Lebensmittelassociation«.

ab 1860

finden in der neugegründeten deutschen Arbeiterbewegung die Grundsätze von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung großen Zuspruch.

1862

Raiffeisen gründet den »Heddersdorfer Darlehenskassenverein«. Er gilt als erste Genossenschaft im Raiffeisenschen Sinne.

1889

Am 20.Mai wird in Deutschland die gesetzliche Grundlage im Genossenschaftsgesetz beschlossen.



Nach Gesetzesänderungen in 1890er Jahren kommt es zu einer größeren Gründungswelle sozialistischer Genossenschaften.

1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg und während der Teilung Deutschlands passen sich die genossenschaftlichen ­Systeme den jeweiligen politischen Verhältnissen an.



Im Westen wie auch im Osten werden noch 1945 die Voraussetzungen zur Wiedereinrichtung bzw. Neugründung von Konsumgenossenschaften geschaffen. In der sowjeti­ schen Besatzungszone gibt es Ende des Jahres bereits wieder 5.380 Verkaufsstellen

ab 1952

In der DDR werden die Prinzipien von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen nicht weiterverfolgt, hier wird der Genossen­ schaftsgedanke in das planwirtschaftliche System integriert. Nach einem Parteibeschluss der SED entstehen unter anderem LPG (Landwirtschaftliche Produktions­genossen­ schaften), PGH (Produktionsgenossenschaften des Hand­werks) und ab 1953 AWG (Arbeiterwohnungsbau­ genossenschaften).

1973

In der BRD wird am 9. Oktober das Genossenschaftsgesetz von 1889 durch ein Bundesgesetz umfassend geändert.

2006

Nach einer am 18. August in Kraft getretenen Novellierung können sich auch Sozial- und Kulturgenossenschaften der eG-Rechtsform bedienen.

» wikipedia.de

5.6. Bereiche Die Genossenschaftsgruppe ist die bei weitem mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation in Deutschland. Mit 20 Millionen Mitgliedern und mehr als 800.000 Mitarbeitern in über 7.500 Genossenschaften sind sie eine treibende Kraft für Wirtschaft und Gesellschaft. Jeder vierte Bundesbürger ist – statistisch gesehen – Mitglied einer Genossenschaft. 18

Genossenschaften gibt es in vielen verschiedenen Bereichen und Branchen, die in fünf Sparten zusammengefasst werden können: Genossenschaftsbanken, Wohnungsgenossenschaften, Raiffeisen-Genossenschaften, gewerbliche Genossenschaften und Konsumgenossenschaften. 5.6.1.

• Die 1.101 deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken betreuen mit rund 13.200 Bankstellen und 190.000 Mitarbeitern etwa 30 Mio. Kunden mit Finanzdienstleistungen

Genossenschaftsbanken • Die 1.101 deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken betreuen mit rund 13.200 Bankstellen und 190.000 Mitarbeitern etwa 30 Mio. Kunden mit Finanzdienstleistungen • Die Grundsätze: Nähe zum Kunden – Verantwortung in der Region – Partner des Mittelstandes • Mit rund 17, 4 Mio. Mitgliedern sind über die Hälfte aller Kunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken gleichzeitig Teilhaber ihrer Banken. • Das Gesamtvolumen der von Volksbanken und Raiffeisenbanken vergebenen Kredite erreichte Ende 2012 rund 443,2 Mrd. Euro, ihnen standen Einlagen von rund 558,5 Mrd. Euro gegenüber, davon allein 187 Mrd. als Spareinlagen. 5.6.1. Genossenschaftsbanken

Genossenschaftsbanken

• Die Grundsätze: Nähe zum Kunden – Verantwortung in der Region – Partner des Mittelstandes

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• Mit rund 17, 4 Mio. Mitgliedern sind über die Hälfte aller Kunden von Volksbanken und Raiffeisen­banken gleichzeitig Teilhaber ihrer Banken. • Das Gesamtvolumen der von Volksbanken und Raiffeisenbanken ­vergebenen Kredite erreichte Ende 2012 rund 443,2 Mrd. Euro, ihnen standen Einlagen von rund 558,5 Mrd. Euro gegenüber, davon allein 187 Mrd. Euro als Spareinlagen.

5.6.2. Wohnungsgenossenschaften • Primäres Ziel ihres genossenschaftlichen Förderauftrages ist es, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. • Sie gewähren ihren Mitgliedern lebenslanges Wohnen zu Nutzungsentgelten, die in einem günstigen Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stehen. • Sie bieten zahlreiche Dienstleistungen rund um die Immobilie – betreutes Wohnen für ältere und behinderte Bewohner, Nachbarschaftstreffs, Einkaufshilfen, Mitgliederfeste und auch besondere Wohnungsangebote für junge Mitglieder und Familien. • Die Mitglieder sind nicht nur Mieter, sondern Kapitalgeber und Bewohner zugleich. 5.6.2. Wohnungsgenossenschaften 1

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Wohnungsgenossenschaften • Primäres Ziel ihres genossenschaftlichen Förderauftrages ist es, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. • Sie gewähren ihren Mitgliedern lebenslanges Wohnen zu Nutzungs­ entgelten, die in einem günstigen Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stehen.

Wohnungsgenossenschaften 2 • Mit ihren etwa 2,2 Mio. Wohnungen bieten die rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften mehr als 5 Mio. Menschen bezahlbares und sicheres Wohnen. • Der Anteil der Genossenschaftswohnungen am Bestand von 24 Mio. Mietwohnungen in Deutschland beträgt ca. 10 %. • Rund 2,8 Mio. Menschen sind Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft. Sie haben rund 3,3 Mrd. Euro Geschäftsanteile gezeichnet. • Das Investitionsvolumen der Wohnungsgenossenschaften beläuft sich derzeit auf rund 3,4 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Summe bewirkt vielfältige Folgeinvestitionen und sichert im erheblichen Maße Arbeitsplätze. 5.6.2. Wohnungsgenossenschaften 2

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• Sie bieten zahlreiche Dienstleistungen rund um die Immobilie – ­betreutes Wohnen für ältere und behinderte Bewohner, Nachbarschafts­ treffs, Einkaufshilfen, Mitgliederfeste und auch besondere Wohnungsangebote für junge Mitglieder und Familien. • Die Mitglieder sind nicht nur Mieter, sondern Kapitalgeber und Bewohner zugleich. • Mit ihren etwa 2,2 Mio. Wohnungen bieten die rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften mehr als 5 Mio. Menschen bezahlbares und sicheres Wohnen. • Der Anteil der Genossenschaftswohnungen am Bestand von 24 Mio. Mietwohnungen in Deutschland beträgt ca. 10 %. • Rund 2,8 Mio. Menschen sind Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft. Sie haben rund 3,3 Mrd. Euro Geschäftsanteile gezeichnet. • Das Investitionsvolumen der Wohnungsgenossenschaften beläuft sich derzeit auf rund 3,4 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Summe bewirkt vielfältige Folgeinvestitionen und sichert in erheblichem Maße Arbeitsplätze.

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5.6.3.

• 2.452 landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit 1,5 Millionen Mitgliedern berufen sich auf Grundsätze und Ideen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Nahezu alle Landwirte, Gärtner und Winzer sind Mitglieder von ländlichen Genossenschaften.

Raiffeisen-Genossenschaften • 2.452 landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit 1,5 Millionen Mitgliedern berufen sich auf Grundsätze und Ideen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Nahezu alle Landwirte, Gärtner und Winzer sind Mitglieder von ländlichen Genossenschaften. • Sie sind wichtige Handels- und Vertragspartner der Landwirte, besonders bei der Vermarktung tierischer und pflanzlicher Erzeugnisse sowie beim Einkauf von Betriebsmitteln. Die Geschäftstätigkeit umfasst zudem Service- und Beratungsleistungen, wie die Reparatur von Landmaschinen und die Beratung beim Ausbau der markt- und umweltgerechten Produktion..

5.6.3. Raiffeisengenossenschaften 1

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• Sie sind wichtige Handels- und Vertragspartner der Landwirte, besonders bei der Vermarktung tierischer und pflanzlicher Erzeugnisse sowie beim Einkauf von Betriebsmitteln. Die Geschäftstätigkeit umfasst zudem Service- und Beratungsleistungen, wie die Reparatur von Landmaschinen und die Beratung beim Ausbau der markt- und umweltgerechten Produktion.

Raiffeisen-Genossenschaften 2 • Für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Bedarfsgütern sind die Genossenschaften besonders wichtig. Sie liefern Heizöl und Kraftstoffe an gewerbliche, landwirtschaftliche und private Kunden und betreiben über 670 Bau-Fachmärkte. Über 1.600 Raiffeisen-Märkte stellen ein breites, hochwertiges Sortiment für Haus, Garten und Tiernahrung bereit. • Sie beschäftigen gegenwärtig rund 95.000 Menschen und erzielten 2012 einen Gesamtumsatz in Deutschland von 50,1 Mrd. Euro. • Zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften gehören seit der Deutschen Wiedervereinigung auch die Agrargenossenschaften. Insbesondere in den neuen Bundesländern gibt es fast 800 dieser genossenschaftlichen Zusammenschlüsse. 5.6.3. Raiffeisengenossenschaften 2

Raiffeisen-Genossenschaften

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• Für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Bedarfsgütern sind die Genossenschaften besonders wichtig. Sie liefern Heizöl und Kraftstoffe an gewerbliche, landwirtschaftliche und private Kunden und betreiben über 670 Bau-Fachmärkte. Über 1.600 Raiffeisen-Märkte stellen ein breites, hochwertiges Sortiment für Haus, Garten und Tiernahrung bereit • Sie beschäftigen gegenwärtig rund 95.000 Menschen und erzielten 2012 einen Gesamtumsatz in Deutschland von 50,1 Mrd. Euro. • Zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften gehören seit der Deutschen Wiedervereinigung auch die Agrargenossenschaften. ­Insbesondere in den neuen Bundesländern gibt es fast 800 dieser genossenschaftlichen Zusammenschlüsse.

5.6.4. Gewerbliche Genossenschaften • In Deutschland gibt es derzeit 1.962 gewerbliche Warenund Dienstleistungsgenossenschaften mit rund 380.000 Mitgliedern und einem Jahresumsatz von etwa 115 Mrd. Euro. • Die Grundidee ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder – Händler, Handwerker, Freiberufler – zu fördern • Sie vereinen und bündeln die unternehmerische Schaffenskraft, die gemeinschaftliche Stärke ihrer Mitglieder • Flexibilität, Selbstständigkeit und Mitbestimmung sichern Halt, Stabilität und Stärke im Verbund

5.6.4. Gewerbliche Genossenschaften 1

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Gewerbliche Genossenschaften • In Deutschland gibt es derzeit 1.962 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit rund 380.000 Mitgliedern und einem Jahresumsatz von etwa 115 Mrd. Euro. • Die Grundidee ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder – Händler, Handwerker, Freiberufler – zu fördern.

Gewerbliche Genossenschaften 2 • Sie sind in über 45 Branchen tätig und damit Partner in vielen Bereichen des Handwerks und Handels sowie der freien Berufe • Nahrungs- und Genussmittelhandel • Konsumgüterhandel • Nahrungsmittelhandwerk und Dienstleistungen • sonstiges Handwerk

5.6.4. Gewerbliche Genossenschaften 2

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• Sie vereinen und bündeln die unternehmerische Schaffenskraft, die gemeinschaftliche Stärke ihrer Mitglieder. • Flexibilität, Selbständigkeit und Mitbestimmung sichern Halt, ­Stabilität und Stärke im Verbund. • Sie sind in über 45 Branchen tätig und damit Partner in vielen Bereichen des Handwerks und Handels sowie der freien Berufe. • Nahrungs- und Genussmittelhandel • Konsumgüterhandel • Nahrungsmittelhandwerk und Dienstleistungen • sonstiges Handwerk

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5.6.5.

• Das ist ein Zusammenschluss von Verbrauchern zum gemeinsamen Einkauf

Konsumgenossenschaften • Das ist ein Zusammenschluss von Verbrauchern zum gemeinsamen Einkauf. • Die 215 deutschen Konsumgenossenschaften mit etwa 500.000 Mitgliedern erzielen einen Jahresumsatz von rund 2 Mrd. Euro. • Die Genossenschaft übernimmt die Funktion eines Einzelhandelsunternehmens, beschafft die Waren im Großhandel und gibt sie dann in den Verkauf an die Mitglieder im eigenen Ladenlokal weiter.

• Die 215 deutschen Konsumgenossenschaften mit etwa 500.000 Mitgliedern erzielen einen Jahresumsatz von rund 2 Mrd. Euro.

• Hier können die Mitglieder die Geschäftspolitik mitbestimmen, durch ihre Kenntnisse auf dem regionalen Markt den Einkauf beeinflussen. 5.6.5. Konsumgenossenschaften 1

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• Die Genossenschaft übernimmt die Funktion eines Einzelhandels­ unternehmens, beschafft die Waren im Großhandel und gibt sie dann in den Verkauf an die Mitglieder im eigenen Ladenlokal weiter.

Konsumgenossenschaften 2 • Qualität, Frische, feste Lieferbeziehungen mit Produzenten aus der Region, bewusste Orientierung auf Kundenwünsche und das Kaufverhalten sind Grundpfeiler der Idee. • Dazu kommt traditionell die eigene Produktion aus den Möglichkeiten der Mitglieder.

5.6.5. Konsumgenossenschaften 2

Konsumgenossenschaften

• Hier können die Mitglieder die Geschäftspolitik mitbestimmen, durch ihre Kenntnisse auf dem regionalen Markt den Einkauf ­beeinflussen.

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• Qualität, Frische, feste Lieferbeziehungen mit Produzenten aus der Region, bewusste Orientierung auf Kundenwünsche und das Kauf­ verhalten sind Grundpfeiler der Idee. • Dazu kommt traditionell die eigene Produktion aus den Möglichkeiten der Mitglieder.

» www.dgrv.de » www.genossenschaften.de

Diskussion

Kann sich das Genossenschaftsmodell in der heutigen hochtechnologisierten Wirtschaftswelt durchsetzen?

5.7. Neue Ideen und Konzepte Bei der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes 2006 wurde der Förder­ zweck ausgedehnt: auch kulturelle und soziale Belange können seitdem genossenschaft­liche Zusammenschlüsse begründen. In den vergangenen acht Jahren sind in Deutschland rund 1.300 neue Genossenschaften gegründet worden. Mit neuen Konzepten werden ­Herausforderungen der heutigen Zeit gemeinsam angegangen. 5.7.1.

• Privatpersonen und Unternehmen betreiben gemeinsam dezentrale Kraftwerke, mit denen aus erneuerbaren Energieressourcen Strom und Wärme erzeugt werden. Investitionsrisiko und Betreiber-Know-how werden über die Genossenschaft gebündelt.

Neue Ideen und Konzepte Energiegewinnung • Privatpersonen und Unternehmen betreiben gemeinsam dezentrale Kraftwerke, mit denen aus erneuerbaren Energieressourcen Strom und Wärme erzeugt werden. Investitionsrisiko und Betreiber-Know-how werden über die Genossenschaft gebündelt. • In genossenschaftlich organisierten Bioenergiedörfern wird der Wärme- und Strombedarf einer Kommune vollständig durch nachwachsende Rohstoffe gedeckt.

5.7.1. Energiegewinnung

Energiegewinnung

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• In genossenschaftlich organisierten Bioenergiedörfern wird der ­Wärme- und Strombedarf einer Kommune vollständig durch nach­ wachsende Rohstoffe gedeckt.

5.7.2. Neue Ideen und Konzepte 2 Gesundheitswesen • Mediziner, Apotheker oder Krankenhäuser schließen sich in Genossenschaften zusammen, um gemeinsam Produkte und Dienstleistungen einzukaufen. Durch Kooperation wird eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Industrie und Großhandel erreicht. • Ärzte kooperieren im Rahmen der Integrierten Versorgung und bieten gemeinsam mit Berufskollegen aus verschiedenen Fachrichtungen Gesundheitsleistungen an.

5.7.2. Gesundheitswesen

Gesundheitswesen • Mediziner, Apotheker oder Krankenhäuser schließen sich in Genossenschaften zusammen, um gemeinsam Produkte und Dienstleistungen einzukaufen. Durch Kooperation wird eine bessere Verhandlungs­ position gegenüber Industrie und Großhandel erreicht.

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• Ärzte kooperieren im Rahmen der Integrierten Versorgung und bieten gemeinsam mit Berufskollegen aus verschiedenen Fachrichtungen Gesundheitsleistungen an.

5.7.3.

• In vielen ländlichen Regionen ist eine wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs nicht mehr gegeben. Bürger einer Kommune organisieren sich deshalb in Genossenschaften, um gemeinsam einen Dorfladen zu betreiben.

Neue Ideen und Konzepte 3 Dorfläden • In vielen ländlichen Regionen ist eine wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs nicht mehr gegeben. Bürger einer Kommune organisieren sich deshalb in Genossenschaften, um gemeinsam einen Dorfladen zu betreiben. • In dem Einkaufsladen wird zumeist ein Vollsortiment angeboten und ein Schwerpunkt auf regionale Produkte gelegt. Viele Kunden sind Mitglied der Genossenschaft. Durch die demokratische Beteiligung identifizieren sie sich mit ihrem Laden, das stärkt die Kundenbindung. Mit dem Dorfladen wird zudem wieder ein kommunikativer Treffpunkt für die Einwohner geschaffen. 5.7.3. Dorfläden

Dorfläden

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• In dem Einkaufsladen wird zumeist ein Vollsortiment angeboten und ein Schwerpunkt auf regionale Produkte gelegt. Viele Kunden sind Mitglied der Genossenschaft. Durch die demokratische Beteiligung identifizieren sie sich mit ihrem Laden, das stärkt die Kundenbindung. Mit dem Dorfladen wird zudem wieder ein kommunikativer Treffpunkt für die Einwohner geschaffen.

5.7.4.

• Für Kommunen bietet die Kooperation in Genossenschaften viele Möglichkeiten. So können Versorgungs­unternehmen oder kulturelle und soziale Einrichtungen trotz der angespannten Haushaltslage erhalten werden.

Neue Ideen und Konzepte 4 Städte und Gemeinden • Für Kommunen bietet die Kooperation in Genossenschaften viele Möglichkeiten. So können Versorgungsunternehmen oder kulturelle und soziale Einrichtungen trotz der angespannten Haushaltslage erhalten werden. • Durch ein Bündnis von Bürgern, Wirtschaft und Kommune werden z. B. Hallenbäder vor der Schließung bewahrt. Mit der Genossenschaft wird ein tragfähiges Nutzungskonzept umgesetzt, das das Engagement der Bürger und Unternehmen sowie die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde ideal verbindet. Von dem Ergebnis profitiert die Kommune in zweifacher Hinsicht: Sie reduziert ihre Kosten und fördert weiterhin den lokalen Standort. 5.7.4. Städte und Gemeinden

Städte und Gemeinden

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• Durch ein Bündnis von Bürgern, Wirtschaft und Kommune ­werden z. B. Hallenbäder vor der Schließung bewahrt. Mit der Genossenschaft wird ein tragfähiges Nutzungskonzept ­umgesetzt, das das Engagement der Bürger und Unternehmen sowie die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde ideal verbindet. Von dem Ergebnis profitiert die Kommune in zweifacher Hinsicht: Sie reduziert ihre Kosten und fördert weiterhin den lokalen Standort..

5.7.5. Neue Ideen und Konzepte 5 Stadtmarketing • Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen kooperieren, um gemeinsam für die Angebote der Stadt zu werben. Im Rahmen des Stadtmarketing werden Feste und Märkte organisiert oder Existenzgründertage durchgeführt. Über die Produkte und Dienstleistungen der Region wird mit einer gemeinsamen Internetseite informiert. Die Gewerbetreibenden können sich zudem regelmäßig auf einer Messe präsentieren, die von der Genossenschaft organisiert wird. • Damit werden nicht nur die Mitgliedsbetriebe unterstützt, es wird auch das persönliche Netzwerk von Unternehmern, Bürgern und den kommunalen Entscheidungsträgern gestärkt, der regionale Wirtschafts- und Tourismusstandort gefördert. 5.7.5. Stadtmarketing

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» www.genossenschaften.de

Stadtmarketing • Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen kooperieren, um gemeinsam für die Angebote der Stadt zu werben. Im Rahmen des Stadtmarketing werden Feste und Märkte organisiert oder Existenzgründertage durchgeführt. Über die Produkte und Dienstleistungen der Region wird mit einer gemeinsamen Internetseite informiert. Die Gewerbetreibenden können sich zudem regelmäßig auf einer Messe präsentieren, die von der Genossenschaft organisiert wird. • Damit werden nicht nur die Mitgliedsbetriebe unterstützt, es wird auch das persönliche Netzwerk von Unternehmern, Bürgern und den kommunalen Entscheidungsträgern gestärkt, der regionale Wirtschafts- und Tourismusstandort gefördert.

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5.8. Zahlen und Fakten 5.8.1.

Genossenschaften in Deutschland • bieten 600.000 Menschen einen Arbeitsplatz

Genossenschaften in Deutschland • bieten 600.000 Menschen einen Arbeitsplatz • stellen 35.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung

• stellen 35.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung

• 60% aller Handwerker, 75% aller Einzelhandelskaufleute, 90% aller Bäcker und Metzger, 65% aller Steuerberater sind Genossenschaftsmitglieder

5.8.1. Genossenschaften in Deutschland

• 60% aller Handwerker, 75% aller Einzelhandelskaufleute, 90% aller Bäcker und Metzger, 65% aller Steuerberater sind Genossenschaftsmitglieder

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» www.dgrv.de

5.8.2.

Genossenschaften weltweit Weltweit sind große Teile der Bevölkerung Genossenschaftsmitglieder.

Genossenschaften weltweit • In Kanada ist jeder 3. Mitglied einer Genossenschaft, in den USA ist es jeder 4. • In Japan ist eine von 3 Familien Mitglied einer Genossenschaft. • In Indien sind mehr als 239 Mio. Menschen Genossenschaftsmitglied. • In Kenia ist jeder 5. Mitglied einer Genossenschaft (5,9 Mio. Menschen); die Lebensgrundlage von 20 Mio. Kenianern hängt direkt oder indirekt von Genossenschaften ab. • In Malaysia sind 5,5 Mio. Menschen oder 20 % der Bevölkerung Mitglied einer Genossenschaft.

5.8.2. Genossenschaften weltweit 1

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• In Kanada ist jeder dritte Staatsbürger Mitglied einer Genossenschaft, in den USA ist ein Viertel der Bevölkerung Genossenschaftsmitglied. • In Japan ist eine von 3 Familien Mitglied einer Genossenschaft. • In Indien sind mehr als 239 Millionen Menschen Genossenschaftsmitglied. • In Kenia ist jeder 5. Mitglied einer Genossenschaft (5,9 Millionen Menschen) und die Lebensgrundlage von 20 Millionen Kenianern hängt direkt oder indirekt von Genossenschaften ab. • In Malaysia sind 5,5 Millionen Menschen oder 20 % der Bevölkerung Mitglied einer Genossenschaft. Genossenschaften sind wichtige wirtschaftliche Akteure

Genossenschaften weltweit 2 • In Belgien haben die genossenschaftlichen Apotheken einen Marktanteil von mehr als 19,5 %. • In Bolivien verwaltete die Genossenschaft »Cooperativa de Ahorro y Crédito ›Jesús Nazareno‹ Ltda.« im Jahr 2002 mehr als ein Viertel der nationalen Ersparnisse. • In der Elfenbeinküste investierten Genossenschaften 26 Mio. US$ für Schulen, Straßenbau und Frauenkliniken. • In Dänemark hielten Konsumgenossenschaften im Jahr 2004 37 % des Marktes. • In Japan verzeichnen die landwirtschaftlichen Genossenschaften einen Ertrag von 90 Mrd. US$ und vereinen 91 % aller japanischen Landwirte als Mitglieder. 5.8.2. Genossenschaften weltweit 2

prignitzer-genossenschaften.de

• In Belgien haben die genossenschaftlichen Apotheken einen Markt­anteil von mehr als 19,5 %. • In Bolivien verwaltete die Genossenschaft »Cooperativa de Ahorro y Crédito ›Jesús Nazareno‹ Ltda.« im Jahr 2002 mehr als ein Viertel der nationalen Ersparnisse. • In der Elfenbeinküste investierten Genossenschaften 26 Millionen USD für Schulen, ländlichen Straßenbau und Frauenkliniken. • In Dänemark hielten Konsumgenossenschaften im Jahr 2004 37 % des Marktes. • In Japan verzeichnen die landwirtschaftlichen Genossenschaften einen Ertrag von 90 Milliarden USD und vereinen 91 % aller japanischen Landwirte als Mitglieder.

Genossenschaften weltweit 3 • In Kenia sind Genossenschaften verantwortlich für 45 % des Bruttoinlandproduktes und 31 % der nationalen Ersparnisse und Einlagen. Sie halten 70 % des Kaffee-, 76 % des Getreide- und 95 % des Baumwollmarktes. • In Kuwait verantworten die Konsumgenossenschaften 80 % des Einzelhandels. • In Norwegen sind die landwirtschaftlichen Genossenschaften verantwortlich für 99 % der Milchproduktion. • In Großbritannien ist das größte unabhängige Reisebüro eine Genossenschaft.

5.8.2. Genossenschaften weltweit 3

• In Kenia sind Genossenschaften verantwortlich für 45 % des Bruttoinlandproduktes und 31 % der nationalen Ersparnisse und Einlagen. Sie halten 70 % des Kaffee-, 76 % des Getreide- und 95 % des Baumwollmarktes.

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• In Kuwait verantworten die Konsumgenossenschaften 80 % des Einzelhandels.

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• In Norwegen sind die landwirtschaftlichen Genossenschaften verantwortlich für 99 % der Milchproduktion. • In Großbritannien ist das größte unabhängige Reisebüro eine Genossenschaft. Genossenschaften schaffen und erhalten Beschäftigung

Genossenschaften weltweit 4 • Genossenschaften schaffen weltweit mehr als 100 Mio. Arbeitsplätze, 20 % mehr als multinationale Großunternehmen.

• Genossenschaften schaffen weltweit mehr als 100 Millionen Arbeitsplätze, 20 % mehr als multinationale Großunternehmen.

• In Kanada beschäftigen Genossenschaften und Kreditvereinigungen mehr als 160.000 Menschen. Die Spar- und Kreditgenossenschaften der Desjardins-Gruppe sind der größte Arbeitgeber in Québec. • In Kolumbien beschäftigen Genossenschaften 109.000 Menschen und zusätzlich 379.000 sogenannte »ownerworkers«. • In Frankreich schaffen 21.000 Genossenschaften Arbeitsplätze für 700.000 Menschen. 5.8.2. Genossenschaften weltweit 4

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• In Kanada beschäftigen Genossenschaften und Kreditvereinigungen mehr als 160.000 Menschen. Die Spar- und Kreditgenossenschaften der Desjardins-Gruppe sind der größte Arbeitgeber in Québec. • In Kolumbien beschäftigen Genossenschaften 109.000 Menschen und zusätzlich 379.000 sogenannte »owner-workers«. • In Frankreich schaffen 21.000 Genossenschaften Arbeitsplätze für 700.000 Menschen.

» www.genossenschaften.de

Das deutsche Genossenschaftsmodell ist Vorbild für viele Länder auf der ganzen Welt.

5.9. Genossenschaften regional Die Schülerinnen und Schüler haben sich umfassend in dem Themenfeld Wirtschaft informiert und somit mit den Grundlagen in der Marktwirtschaft, Wirtschaftspolitik und auf dem Arbeitsmarkt ihrer Region theoretisch beschäftigt. Gemeinsam konnten sie ihr Wissen über Genossenschaften vertiefen und erweitern. Sie haben durch die Betrachtung des regionalen Arbeitsmarktes die eigenen Vorstellungen über ihre berufliche Zukunft präzisieren können. Um den Unterricht jetzt praxisnäher zu gestalten, können außerschulische Lernorte in der Region besucht werden. Ansprechpartner finden sie auf www.prignitzer-genossenschaften.de.

Aufgabe

Die Schülerinnen und Schüler überlegen sich Fragen, die sie dem Vorstand und den Mitarbeitern der Genossenschaft zu folgenden Themenbereichen stellen wollen: • Ziele und Vorteile der Genossenschaft • Produktpalette • Vorhaben in der Zukunft, Entwicklung • Berufe • Ausbildungsplätze

24

6. Die Schülergenossenschaft Für das Lernen ist die Phase des Anwendens, des Übens und des Systema­ tisierens sehr wichtig. Der Rahmenlehrplan in den meisten Fächern lässt hierfür genug Spielraum. Vor allem im Rahmen von Projekten können Schülerinnen und Schüler sich aktiv an der Planung und Organisation beteiligen und Lernprozesse und Lernprodukte erstellen. Bei der Teilnahme an Projekten können die Lernenden ihre verschiedensten Interessenlagen nutzen, um ihren Erfahrungshorizont zu erweitern und ihre kreative Handlungsfähigkeit zu stärken. Den Schülerinnen und Schülern wird ökonomische Bildung vermittelt. Sie machen praktische Erfahrungen auf der persönlichen, der sozialen und der betriebswirtschaftlichen Ebene. Bei der Herstellung von Angeboten, Gütern oder Dienst­ leistungen wird ihnen aufgezeigt, wie aus solidarischem Handeln, Teamwork und demokratischem Handeln persönlicher Erfolg entsteht. Wir, der Prignitzland e.V., möchten mit der Weiterführung unseres Projektes »Prignitzer Genossenschaften« die Praxisnähe zu außerschulischen Partnern fördern. Die Gründung von Schülergenossenschaften sehen wir als nicht unbedeutsamen Bestandteil des Unterrichts an. In diesem Zusammenhang eignen sich die Schülerinnen und Schüler praxisnahe, soziale, persönliche, methodische, fachliche Kompetenzen an. Die hierbei entstehenden Geschäftsideen fördern die Verantwortungsbereitschaft und das genossenschaftliche Prinzip der Selbstverantwortung. Gemeinsame Ziele erwirken eine kooperative Einstellung bei den Beteiligten, die wiederum die gemeinsam erarbeiteten Erfolge und den Spaß bei der Arbeit in Schülergenossenschaften haben. Diese Erfahrungen sind wichtige Grundlagen für die Berufsorientierung unserer Jugendlichen und eine gute Vorbereitung für einen erfolgreichen Weg in das spätere Berufsleben. Schülerinnen und Schüler erleben Selbständigkeit und Solidarität. Sie gründen Schülerunternehmen in genossenschaftlicher Form und erfahren, was es heißt, sich selbst zu helfen, ihr Vorhaben selbst zu verwalten und ihr Handeln selbst zu verantworten. Jede Schülergenossenschaft wird zudem von einer Genossenschaft vor Ort und vom Prignitzland e.V. ideell und personell unterstützt. Gleichzeitig empfehlen wir, die Gründung von Schülergenossenschaften überwiegend als Jahrgangs- und damit altersübergreifendes Angebot umzusetzen. Einmal, um die Kontaktmöglichkeiten innerhalb der Schule zu fördern, aber auch, um der kontinuierlichen Wissenserweiterung über Genossenschaften nicht im Weg zu stehen. Bei einem Einbau des Projektes in den Schulbetrieb bietet sich eine Ein­ beziehung in den laufenden Unterricht oder die Einrichtung von AGs, sowie die Integration in das Wahlpflicht- oder Ganztagsangebot an. In Bezug auf die haftungsrechtlichen Faktoren bei der Gründung einer Schülergenossenschaft ist es förderlich, das Projekt in das Schulgesamtkonzept mit einzubeziehen. Es ist ratsam, die Schulleitung, Schulkonferenz und den Schulträger zu informieren.

25

Schülergenossenschaften werden seit geraumer Zeit in den verschiedensten Bundesländern in vielfältigen Projekten gegründet. Beispiele dafür sind Schülergenossenschaften, die mit Schulmaterialien und Transferprodukten handeln, die Catering in den Schulen anbieten, PC-Beratung für Senioren durchführen, Webseiten gestalten oder Unterstützung im Haushalt anbieten. Wir, der Prignitzland e.V., möchten den genossenschaftlichen Gedanken in unserer Region mit unseren regionalen Genossenschaften im speziellen wirtschaftlichen Umfeld der Prignitz erlebbar machen.

6.1. Klärung der Rahmenbedingungen Einige Fragen und Vorbedingungen müssen vorab geklärt bzw. geschaffen werden, da diese hauptsächlich den Träger (Schule) und die verantwortlichen Lehrkräfte betreffen und weniger mit dem eigentlichen Geschäftsbetrieb der zu gründenden Schülergenossenschaft zu tun haben: • In welchem Arbeitsbereich führen wir die Gründung und den Betrieb einer Schülergenossenschaft durch? • Unterricht/Fach • Wahlpflichtbereich • Arbeitsgemeinschaften • Ganztagsangebot • Räume • Betreuung • Der Geschäftsplan der Schülergenossenschaft muss in den Projektplan der Schule eingebunden werden. • Die Genehmigung durch Schulleitung und Schulkonferenz muss vorliegen. • Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sollte eine Schülergenossenschaft nicht bzw. nur geringfügig in Konkurrenz zu »echten« Firmen treten. Um hier Probleme zu vermeiden, ist z. B. eine Absprache mit der IHK und eine Kooperation zwischen Schule/Schülergenossenschaft und einer Partnergenossenschaft aus der Region empfehlenswert. • Soll die Schülergenossenschaft wie eine »echte« Genossenschaft einer jährlichen Prüfung unterzogen werden, müssen entsprechende Verein­barungen mit dem Genossenschaftsverband getroffen und evtl. Kosten einkalkuliert werden. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Bei Führung einer Schülergenossenschaft als Schulveranstaltung/ Schulprojekt entstehen keine gesonderten aufsichts-, haftungs- und versicherungsrechtlichen Anforderungen. • Schülerinnen und Schüler sind wie bei einer Schulveranstaltung durch den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. • Je nach Betriebsart sind evtl. lebensmittelrechtliche und Hygiene­ vorschriften zu beachtet. In diesem Falle wird eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt empfohlen. 26

• Produkte, die die Schülergenossenschaft herstellt, unterliegen der Produkthaftung. • Eine Schülergenossenschaft sollte bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten, da sonst Steuern anfallen und die Schülergenossenschaft möglicherweise nicht mehr als Schulveranstaltung anerkannt wird. Da einige Details regional unterschiedlich gehandhabt werden (und auch von der Art der Trägerschaft abhängen), muss Auskunft beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden. • Die Schülergenossenschaft muss Namens-, Marken- und Urheber­rechte beachten. Außerdem muss sie durch ihren Namen und ihre Außendarstellung (Werbung, Geschäftspapiere) eindeutig als Schüler­firma erkennbar sein. Fragen, die den eigentlichen Geschäftsbetrieb der Schülergenossenschaft betreffen, gehören hingegen schon zum Unterrichtsstoff. Unterstützung finden Sie bei der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG in Perleberg, bitte wenden Sie sich an die Marketingabteilung – Telefon (0 38 76) 780-245.

7. Quellen / weiterführende Links Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. http://genossenschaften.de http://www.dgrv.de Internationale Raiffeisen-Union e. V. http://www.iru.de Deutscher Raiffeisenverband e. V. http://www.raiffeisen.de Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft

Schülergenossenschaften kobra.net – Servicestelle Schülerfirmen in Brandenburg http://www.kobranet.de/kobranet/index.php?uid=1238 Material: http://www.kobranet.de/kobranet/index.php?uid=788 Fortbildung von betreuenden Lehrkräften, Partnergenossenschaften und Genossenschaftsverbänden http://www.genoatschool.de/ Regionale Kooperation zwischen Schülerfirmen und Unternehmen in Brandenburg http://www.verbindungbefluegelt.de Nachhaltig wirtschaftende Schülerfirmen in Brandenburg http://www.wegefinden.net/tl_files/BL/brandenburg/ Steckbrief_NaWi_BB_ohneMittel.pdf 27

Platzeck unterstützt Gründung von Schülergenossenschaften: http://www.stk.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.325027.de Handbuch für Lehrkräfte zur Gründung einer Schülerfirma: http://www.bildung.koeln.de/berufswahl/artikel/artikel_03841.html Know-how-Kiste Schülerfirmen (Materialien): http://www.nasch21.de/kiste/kiste_00.html Rechtliches, Steuern und Versicherungen für Schülerfirmen: http://www.schuelerfirmen-sbh.de/service/faqs.html http://www.hannover.de/content/download/221543/3497117/ version/2/file/Broschüre--Alles-was-Recht-ist-.pdf Schülergenossenschaften: http://cms.partner-fuer-schule.nrw.de/schuelergenossenschaften/ schuelergenossenschaften.html

28

8. Anhang Übersicht der Präsentationsfolien / PDF-Dateien

Wirtschaft

(Ökonomie) Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung der Nachfrage dienen Einrichtungen: Unternehmen, private und öffentliche Haushalte Handlungen: Herstellung, Werbung, Verbrauch, Umlauf, Verteilung und Recycling von Gütern prignitzer-genossenschaften.de

4. Wirtschaft 1

Budget

Ein meist in wertmäßigen Größen (Geldbeträgen) formulierter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen und Ausgaben

prignitzer-genossenschaften.de

4. Wirtschaft 2

29

Wirtschaftssystem

• beschreibt die Grundstruktur des Produktionsund Verteilungsprozesses sowie der Eigentumsregelung • Idealtypische Wirtschaftssysteme sind die Marktwirtschaft und die Zentralverwaltungswirtschaft

prignitzer-genossenschaften.de

4.1.1. Wirtschaftssystem

Wirtschaftsordnung

• Leitidee der angestrebten wirtschaftlichen Ordnung in einer Gesellschaft • basiert auf Wirtschaftssystemen, beschreibt grundlegende Regeln und Mechanismen

4.1.2. Wirtschaftsordnung

30

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Wirtschaftsverfassung

• Gesamtheit aller rechtlichen Regelungen für wirtschaftliches Handeln in einem Staat bzw. einer Gesellschaft

4.1.3. Wirtschaftsverfassung

prignitzer-genossenschaften.de

Wirtschaftssubjekte

• wirtschaftlich handelnde Menschen • treffen als Produzent, Konsument, Investor oder Sparer geplante Entscheidungen • davon abgeleitet auch private / öffentliche Haushalte und Unternehmen

4.1.4. Wirtschaftssubjekte

31

prignitzer-genossenschaften.de

Marktwirtschaft

›Markt‹

b

ot

hf

ange

Angebot, Nachfrage und Preis stehen in Abhängigkeit zueinander

rage

pr e i s

na

c

prignitzer-genossenschaften.de

4.2.1. freie Marktwirtschaft

Zentralverwaltungswirtschaft

32

ge

›Plan‹

en

rf

a

4.2.2. Zentralverwaltungs / Planwirtschaft

bed

Bedarfsermittlung, Planung und Preisfestsetzung basieren auf theoretischen Überlegungen und Schlussfolgerungen

pr e i s

m

prignitzer-genossenschaften.de

Wirtschaftssysteme im Vergleich freie Marktwirtschaft Lenkungssystem

freies Spiel von Angebot und Nachfrage

soziale Marktwirtschaft

Zentralverwaltungs- bzw. Planwirtschaft

Marktangebot und Nachfrage; Konkurrenz-

imperative, zentrale Planung; Ausschalten

prinzip; unverbindliche staatliche Leitlinien;

des Marktes

Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik Initiative

uneingeschränkte Unternehmerinitiative

Unternehmerinitiative z. T. beschränkt

Verbindlichkeit des volkswirtschaftlichen

durch staatliche Auflagen (z. B. Kartell-

Gesamtplanes für alle Einzelunternehmen

gesetz, Preis- und Qualitätskontrollen, globale Eingriffe) Zielstellung

Unternehmergewinne

Unternehmergewinne; Vollbeschäftigung;

politische und ideologische Ziele

Preisstabilität; ausreichende Versorgung; Wachstum Preisbildung

Eigentums-

Angebot und Nachfrage; monopolistiche

Angebot und Nachfrage; daneben adminis-

Festsetzung der Preise durch die Planungs-

Preisfestsetzung

trierte Preise (z. B. Bahn und Post)

zentrale

Privateigentum an Produktionsmitteln

Privateigentum an Produktionsmitteln;

Vergesellschaftung; Verstaatlichung der

daneben staatliche Unternehmen; Sozial-

Produktionsmittel

verhältnisse

bindung des Eigentums Wettbewerb

uneingeschränkte Konkurrenz der Produ-

Konkurrenz der Produzenten auf dem Markt;

kein Wettbewerb auf dem Markt; Wett-

zenten; Gefahr von Monopolstellungen

Subventionen für schwächere Produzenten

bewerb um die Erfüllung/Übererfüllung

und Konkurrenten; Verteidigung des Konkur-

der Normen

renzprinzips durch staatliche Interventionen Krisenpotenzial

Bildung von marktbeherrschenden Mono-

Einkommens- und Vermögensunterschiede;

Versorgungsengpässe; Unfähigkeit zur

polen und Kartellen; Verdrängung der wirt-

Überproduktion/Unterkonsumption; Mani-

Anpassung an kurzfristige Trendveränderun-

schaftlich Schwächeren; Absatzkrisen

pulation der Konsumenten durch Werbung;

gen; politische Unfreiheit

Konjunkturkrisen

4.2.3. soziale Marktwirtschaft 1

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Soziale Marktwirtschaft

Ziel der sozialen Marktwirtschaft ist es, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. (Alfred Müller-Armack, Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft, 1946)

4.2.3. soziale Marktwirtschaft 2

33

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Wirtschaftseinheiten Öffentliche Haushalte Privathaushalte

Betriebe

Banken

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4.3. Wirtschaftseinheiten

Unternehmen

Unternehmen haben im ökonomischen Sinn die Aufgabe, Sachgüter oder/und Dienstleistungen bereitzustellen. Ihre Funktion dient der Produktion und Investition.

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4.3.1. Unternehmen 1

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Rechtsperson

Eine Person, die rechtsfähig ist, also in eigenem Namen Verträge abschließen darf.

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4.3.1. Unternehmen 2

Unternehmen und ihre Rechtsformen Einzelunternehmen

Gesellschaftsunternehmen

Personengesellschaften

Genossenschaft

Kapitalgesellschaften

OHG

GbR

KG

AG

GmbH

Offene Handelsgesellschaft

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kommanditgesellschaft

Aktiengesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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4.4. Rechtsformen 1

35

Unternehmen und ihre Rechtsformen 2 Gründung / Startkapital

Haftung

Geschäftsführung

Gewinn / Verlust

Einzelunternehmen

Allein durch Einzelunternehmer; kein Mindestkapital

Allein und vollkommen unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

Der Einzelunternehmer trifft alle Entscheidungen

Der Einzelunternehmer erhält den Gewinn und trägt den Verlust allein

Genossenschaft

Mindestens 7 Mitglieder

Beschränkt auf Genossenschaftsvermögen

Vorstand von Generalversamm- Gewinn- und Verlustbeteililung gewählt; Aufsichtsrat gung nach Köpfen

OHG

Mindestens 2 Personen; kein Mindestkapital

Jeder Gesellschafter unmittelbar und unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

Jeder Gesellschafter ist zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet

Gewinn: 4 Prozent seiner Kapitaleinlage als Verzinsung, der Rest nach Köpfen; Verlust: Aufteilung nach Köpfen

Mindestens 2 Gesellschafter; kein Mindestkapital

Gesamtschuldnerisch (im Außenverhältnis haftet der einzelne Gesellschafter zunächst unbeschränkt mit Privatvermögen)

Gemeinsame Geschäftsführung der Gesellschafter

Gewinn und Verlust: gesetzliche Regelung nach Köpfen, kann aber frei gewählt werden

Mindestens 1 vollhaftender Komplementär und mindestens 1 teilhabender Gesellschafter (Kommanditist)

Komplementär: unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen, Kommanditist: mit seiner Einlage

Komplementär; Kontrollrecht für Kommanditisten

Gewinn: 4 Prozent des Kapitals für jeden Gesellschafter, der Rest nach Risikoanteilen; Verlust: nach Vertrag oder angemessenen Anteilen

Mindestens 1 Person; mindestens 50.000 Euro Grundkapital, zerlegt in Aktien

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, keine persönliche Haftung der Aktionäre

Vorstand, von Gesellschaft bestellt und kontrolliert; Aktionäre in Hauptversammlung bestellen Aufsichtsrat

Gewinn: Dividende an Aktionäre, Erhöhung der Rücklagen; Verlust: wird aus Rücklagen gedeckt

Mindestens 1 Person; mindestens 25.000 Euro Stammeinlagen

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen; Haftung nur mit den Stammeinlagen

Geschäftsführer, von der Gesellschafterversammlung bestellt

Gewinn: Beteiligung nach Geschäftsanteilen; Verlust: keine Gewinnausschüttung

Offene Handelsgesellschaft

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

KG Kommanditgesellschaft

AG Aktiengesellschaft

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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4.4. Rechtsformen 2

Unternehmensgründung

• Was soll in welchen Mengen produziert werden? • Wie sollen die Güter produziert werden? • Für wen sollen die Güter produziert werden?

4.4.1. Unternehmensgründung

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Die Idee

»Mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine große.« (Hermann Schulze-Delitzsch · 1808–1883)

prignitzer-genossenschaften.de

5. Genossenschaften

Genossenschaftliche Grundsätze

• Selbsthilfe • Selbstverwaltung • Selbstverantwortung

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5.2. Grundsätze 3

37

Genossenschaftliche Grundsätze 2

• Freiwilligkeit • Mitgliederförderung • Offene Mitgliedschaft • Identitätsprinzip • Verbundprinzip • Überschaubarkeit / Regionalität • Unabhängigkeit prignitzer-genossenschaften.de

5.3. Prinzipien 7

Organe einer Genossenschaft Vorstand • wird durch die Generalversammlung gewählt

Aufsichtsrat • wird durch die Generalversammlung gewählt

• hat mindestens 2 Mitglieder

• hat mindestens 3 Mitglieder

• leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich (Geschäftsführung)

• überwacht die Leitungstätigkeit des Vorstandes (Kontrolle)

• vertritt die Genossenschaft nach außen

• vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand

• hat die selbstständige Entscheidungsbefugnis

• ist dem Vorstand nicht übergeordnet

• berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über Geschäftsentwicklung, Unterneh-

• prüft den Jahresabschluss und berichtet der Generalversammlung

mensplanung, Einhaltung der genossenschaftlichen Grundsätze

5.4. Organe einer Genossenschaft

38

• ist die Versammlung aller Mitglieder der Genossenschaft; jedes Mitglied hat eine Stimme • findet innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt • beschließt über Satzungsänderungen, über Auflösung oder Verschmelzung der Genossenschaft • wählt die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat • genehmigt den Jahresabschluss, beschließt über Verteilung von Gewinn und Verlust

• erstellt den Jahresabschluss und Lagebericht

bei kleinen Genossenschaften (bis 20 Mitglieder) genügt 1 Vorstandsmitglied

Generalversammlung

• entlastet Vorstand und Aufsichtsrat

bei kleinen Genossenschaften kann statt des Aufsichtsrates ein Bevollmächtigter gewählt werden

bei großen Genossenschaften (über 1.500 Mitglieder) kann statt der General- eine Vertreterversammlung einberufen werden

prignitzer-genossenschaften.de

›Urväter‹ des Genossenschaftsgedankens

Hermann Schulze-Delitzsch 1808–1883

5.5. Geschichte der Genossenschaften

39

Friedrich Wilhelm Raiffeisen 1818–1888

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1862

Raiffeisen gründet den »Heddersdorfer Darlehenskassenverein«. Er gilt als erste Genossenschaft im Raiffeisenschen Sinne.

1889

Am 20.Mai wird in Deutschland die gesetzliche Grundlage im Genossenschaftsgesetz beschlossen. Nach Gesetzesänderungen in 1890er Jahren Genossenschaftliche Geschichte kommt es zu einer größeren Gründungswelle sozialistischer Genossenschaften.

im Mittelalter entstehen erste Zusammenschlüsse für 1945 Nach dem Zweiten Weltkrieg und während einen gemeinsamen Zweck, z.B. Deichoder der Teilung Deutschlands passen sich die Beerdigungs-Genossenschaften, im Bergbau genossenschaftlichen SystemeAlpgenossenden jeweiliKnapp schaften, im Alpenraum gen politischen Verhältnissen an. schaften Im Westen wieführt auchinimseiner Osten werden noch Robert Owen 1945 die Voraussetzungen zur WiedereinBaumwoll spinnerei im schotrichtung bzw. Neugründung ti schen New Lanark menschen-von Konsumgenossenschaften geschaffen. In der sowjetiwürdigere Arbeitsbedingungen schen gibt es Ende des ein. ErBesatzungszone verkürzt die ArbeitsJahres bereits wieder 5.380 Verkaufsstellen zeit von den sonst üblichen

1799

ab 1952

1844

13 bis 14 auf 10,5 Stunden In derverbietet DDR werden und Kinderarbeit unter 10 Jahren. die Prinzipien von und AltersrentenverEr richtet KrankenSchulze-Delitzsch sicherung ein, lässt erträgliche Unterkünfte und Raiffeisen bauen und räumt Mietvergünstigungen ein. nicht weiter verGüter des täglichen Bedarfs werden zu folgt, hier wird niedrigen, aber rentablen Preisen gehandelt. der Genossenschafts gedanke in dasIdeen plan-als Robert Owen gilt heute mit seinen wirtschaftliche System integriert. Nach Begründer der Genossenschaftsbewegung. einem Parteibeschluss der SED entstehen unter anderem LPG (Landwirtschaftliche Gründung der ersten Arbeiter-GenossenProduktionsgenossenschaften), (Proschaft, der »Rochdale Equitable PGH Pioneers duktionsgenossenschaften des Handwerks) Society«, durch 28 Arbeiter einer nordengund ab 1953 AWG (Arbeiterwohnungsbaulischen Baumwollspinnerei. Die Einkaufsgenossenschaften). genossenschaft soll durch ihre größere

Marktmacht niedrigere Preise garantieren. In der BRD wird am 9. Oktober das Genossenschafts gesetz von 1889 durch BundesIn Deutschland gründen zwei ein Personen gesetz umfassend geändert. unabhängig voneinander die ersten

1973 1847

Genossenschaften: Nach einerWilhelm am 18. August in Kraft getretenen Friedrich Raiffeisen Novellierung können sich auch Sozial- und gründet in Weyerbusch den Kulturgenossenschaften der eG-Rechtsform ersten »Hilfsverein zur Unterbedienen.der notleidenden stützung ländlichen Bevölkerung«.

2006

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5.5.1. Zeitstrahl

40

Hermann Schulze-Delitzsch ruft in Delitzsch eine Hilfsaktion ins Leben, die den in Not geratenen Handwerkern dient. Er gründet die »Rohstoffassoziation« für Tischler

Genossenschaftsbanken • Die 1.101 deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken betreuen mit rund 13.200 Bankstellen und 190.000 Mitarbeitern etwa 30 Mio. Kunden mit Finanzdienstleistungen • Die Grundsätze: Nähe zum Kunden – Verantwortung in der Region – Partner des Mittelstandes • Mit rund 17, 4 Mio. Mitgliedern sind über die Hälfte aller Kunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken gleichzeitig Teilhaber ihrer Banken. • Das Gesamtvolumen der von Volksbanken und Raiffeisenbanken vergebenen Kredite erreichte Ende 2012 rund 443,2 Mrd. Euro, ihnen standen Einlagen von rund 558,5 Mrd. Euro gegenüber, davon allein 187 Mrd. als Spareinlagen. 5.6.1. Genossenschaftsbanken

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Wohnungsgenossenschaften • Primäres Ziel ihres genossenschaftlichen Förderauftrages ist es, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. • Sie gewähren ihren Mitgliedern lebenslanges Wohnen zu Nutzungsentgelten, die in einem günstigen Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stehen. • Sie bieten zahlreiche Dienstleistungen rund um die Immobilie – betreutes Wohnen für ältere und behinderte Bewohner, Nachbarschaftstreffs, Einkaufshilfen, Mitgliederfeste und auch besondere Wohnungsangebote für junge Mitglieder und Familien. • Die Mitglieder sind nicht nur Mieter, sondern Kapitalgeber und Bewohner zugleich. 5.6.2. Wohnungsgenossenschaften 1

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Wohnungsgenossenschaften 2 • Mit ihren etwa 2,2 Mio. Wohnungen bieten die rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften mehr als 5 Mio. Menschen bezahlbares und sicheres Wohnen. • Der Anteil der Genossenschaftswohnungen am Bestand von 24 Mio. Mietwohnungen in Deutschland beträgt ca. 10 %. • Rund 2,8 Mio. Menschen sind Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft. Sie haben rund 3,3 Mrd. Euro Geschäftsanteile gezeichnet. • Das Investitionsvolumen der Wohnungsgenossenschaften beläuft sich derzeit auf rund 3,4 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Summe bewirkt vielfältige Folgeinvestitionen und sichert im erheblichen Maße Arbeitsplätze. 5.6.2. Wohnungsgenossenschaften 2

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Raiffeisen-Genossenschaften • 2.452 landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit 1,5 Millionen Mitgliedern berufen sich auf Grundsätze und Ideen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Nahezu alle Landwirte, Gärtner und Winzer sind Mitglieder von ländlichen Genossenschaften. • Sie sind wichtige Handels- und Vertragspartner der Landwirte, besonders bei der Vermarktung tierischer und pflanzlicher Erzeugnisse sowie beim Einkauf von Betriebsmitteln. Die Geschäftstätigkeit umfasst zudem Service- und Beratungsleistungen, wie die Reparatur von Landmaschinen und die Beratung beim Ausbau der markt- und umweltgerechten Produktion..

5.6.3. Raiffeisengenossenschaften 1

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Raiffeisen-Genossenschaften 2 • Für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Bedarfsgütern sind die Genossenschaften besonders wichtig. Sie liefern Heizöl und Kraftstoffe an gewerbliche, landwirtschaftliche und private Kunden und betreiben über 670 Bau-Fachmärkte. Über 1.600 Raiffeisen-Märkte stellen ein breites, hochwertiges Sortiment für Haus, Garten und Tiernahrung bereit. • Sie beschäftigen gegenwärtig rund 95.000 Menschen und erzielten 2012 einen Gesamtumsatz in Deutschland von 50,1 Mrd. Euro. • Zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften gehören seit der Deutschen Wiedervereinigung auch die Agrargenossenschaften. Insbesondere in den neuen Bundesländern gibt es fast 800 dieser genossenschaftlichen Zusammenschlüsse. 5.6.3. Raiffeisengenossenschaften 2

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Gewerbliche Genossenschaften • In Deutschland gibt es derzeit 1.962 gewerbliche Warenund Dienstleistungsgenossenschaften mit rund 380.000 Mitgliedern und einem Jahresumsatz von etwa 115 Mrd. Euro. • Die Grundidee ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder – Händler, Handwerker, Freiberufler – zu fördern • Sie vereinen und bündeln die unternehmerische Schaffenskraft, die gemeinschaftliche Stärke ihrer Mitglieder • Flexibilität, Selbstständigkeit und Mitbestimmung sichern Halt, Stabilität und Stärke im Verbund

5.6.4. Gewerbliche Genossenschaften 1

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Gewerbliche Genossenschaften 2 • Sie sind in über 45 Branchen tätig und damit Partner in vielen Bereichen des Handwerks und Handels sowie der freien Berufe • Nahrungs- und Genussmittelhandel • Konsumgüterhandel • Nahrungsmittelhandwerk und Dienstleistungen • sonstiges Handwerk

5.6.4. Gewerbliche Genossenschaften 2

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Konsumgenossenschaften • Das ist ein Zusammenschluss von Verbrauchern zum gemeinsamen Einkauf. • Die 215 deutschen Konsumgenossenschaften mit etwa 500.000 Mitgliedern erzielen einen Jahresumsatz von rund 2 Mrd. Euro. • Die Genossenschaft übernimmt die Funktion eines Einzelhandelsunternehmens, beschafft die Waren im Großhandel und gibt sie dann in den Verkauf an die Mitglieder im eigenen Ladenlokal weiter. • Hier können die Mitglieder die Geschäftspolitik mitbestimmen, durch ihre Kenntnisse auf dem regionalen Markt den Einkauf beeinflussen. 5.6.5. Konsumgenossenschaften 1

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Konsumgenossenschaften 2 • Qualität, Frische, feste Lieferbeziehungen mit Produzenten aus der Region, bewusste Orientierung auf Kundenwünsche und das Kaufverhalten sind Grundpfeiler der Idee. • Dazu kommt traditionell die eigene Produktion aus den Möglichkeiten der Mitglieder.

5.6.5. Konsumgenossenschaften 2

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Neue Ideen und Konzepte Energiegewinnung • Privatpersonen und Unternehmen betreiben gemeinsam dezentrale Kraftwerke, mit denen aus erneuerbaren Energieressourcen Strom und Wärme erzeugt werden. Investitionsrisiko und Betreiber-Know-how werden über die Genossenschaft gebündelt. • In genossenschaftlich organisierten Bioenergiedörfern wird der Wärme- und Strombedarf einer Kommune vollständig durch nachwachsende Rohstoffe gedeckt.

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5.7.1. Energiegewinnung

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Neue Ideen und Konzepte 2 Gesundheitswesen • Mediziner, Apotheker oder Krankenhäuser schließen sich in Genossenschaften zusammen, um gemeinsam Produkte und Dienstleistungen einzukaufen. Durch Kooperation wird eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Industrie und Großhandel erreicht. • Ärzte kooperieren im Rahmen der Integrierten Versorgung und bieten gemeinsam mit Berufskollegen aus verschiedenen Fachrichtungen Gesundheitsleistungen an.

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5.7.2. Gesundheitswesen

Neue Ideen und Konzepte 3 Dorfläden • In vielen ländlichen Regionen ist eine wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs nicht mehr gegeben. Bürger einer Kommune organisieren sich deshalb in Genossenschaften, um gemeinsam einen Dorfladen zu betreiben. • In dem Einkaufsladen wird zumeist ein Vollsortiment angeboten und ein Schwerpunkt auf regionale Produkte gelegt. Viele Kunden sind Mitglied der Genossenschaft. Durch die demokratische Beteiligung identifizieren sie sich mit ihrem Laden, das stärkt die Kundenbindung. Mit dem Dorfladen wird zudem wieder ein kommunikativer Treffpunkt für die Einwohner geschaffen. prignitzer-genossenschaften.de

5.7.3. Dorfläden

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Neue Ideen und Konzepte 4 Städte und Gemeinden • Für Kommunen bietet die Kooperation in Genossenschaften viele Möglichkeiten. So können Versorgungsunternehmen oder kulturelle und soziale Einrichtungen trotz der angespannten Haushaltslage erhalten werden. • Durch ein Bündnis von Bürgern, Wirtschaft und Kommune werden z. B. Hallenbäder vor der Schließung bewahrt. Mit der Genossenschaft wird ein tragfähiges Nutzungskonzept umgesetzt, das das Engagement der Bürger und Unternehmen sowie die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde ideal verbindet. Von dem Ergebnis profitiert die Kommune in zweifacher Hinsicht: Sie reduziert ihre Kosten und fördert weiterhin den lokalen Standort. 5.7.4. Städte und Gemeinden

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Neue Ideen und Konzepte 5 Stadtmarketing • Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen kooperieren, um gemeinsam für die Angebote der Stadt zu werben. Im Rahmen des Stadtmarketing werden Feste und Märkte organisiert oder Existenzgründertage durchgeführt. Über die Produkte und Dienstleistungen der Region wird mit einer gemeinsamen Internetseite informiert. Die Gewerbetreibenden können sich zudem regelmäßig auf einer Messe präsentieren, die von der Genossenschaft organisiert wird. • Damit werden nicht nur die Mitgliedsbetriebe unterstützt, es wird auch das persönliche Netzwerk von Unternehmern, Bürgern und den kommunalen Entscheidungsträgern gestärkt, der regionale Wirtschafts- und Tourismusstandort gefördert. prignitzer-genossenschaften.de

5.7.5. Stadtmarketing

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Genossenschaften in Deutschland • bieten 600.000 Menschen einen Arbeitsplatz • stellen 35.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung • 60% aller Handwerker, 75% aller Einzelhandelskaufleute, 90% aller Bäcker und Metzger, 65% aller Steuerberater sind Genossenschaftsmitglieder

5.8.1. Genossenschaften in Deutschland

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Genossenschaften weltweit • In Kanada ist jeder 3. Mitglied einer Genossenschaft, in den USA ist es jeder 4. • In Japan ist eine von 3 Familien Mitglied einer Genossenschaft. • In Indien sind mehr als 239 Mio. Menschen Genossenschaftsmitglied. • In Kenia ist jeder 5. Mitglied einer Genossenschaft (5,9 Mio. Menschen); die Lebensgrundlage von 20 Mio. Kenianern hängt direkt oder indirekt von Genossenschaften ab. • In Malaysia sind 5,5 Mio. Menschen oder 20 % der Bevölkerung Mitglied einer Genossenschaft.

5.8.2. Genossenschaften weltweit 1

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Genossenschaften weltweit 2 • In Belgien haben die genossenschaftlichen Apotheken einen Marktanteil von mehr als 19,5 %. • In Bolivien verwaltete die Genossenschaft »Cooperativa de Ahorro y Crédito ›Jesús Nazareno‹ Ltda.« im Jahr 2002 mehr als ein Viertel der nationalen Ersparnisse. • In der Elfenbeinküste investierten Genossenschaften 26 Mio. US$ für Schulen, Straßenbau und Frauenkliniken. • In Dänemark hielten Konsumgenossenschaften im Jahr 2004 37 % des Marktes. • In Japan verzeichnen die landwirtschaftlichen Genossenschaften einen Ertrag von 90 Mrd. US$ und vereinen 91 % aller japanischen Landwirte als Mitglieder. 5.8.2. Genossenschaften weltweit 2

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Genossenschaften weltweit 3 • In Kenia sind Genossenschaften verantwortlich für 45 % des Bruttoinlandproduktes und 31 % der nationalen Ersparnisse und Einlagen. Sie halten 70 % des Kaffee-, 76 % des Getreide- und 95 % des Baumwollmarktes. • In Kuwait verantworten die Konsumgenossenschaften 80 % des Einzelhandels. • In Norwegen sind die landwirtschaftlichen Genossenschaften verantwortlich für 99 % der Milchproduktion. • In Großbritannien ist das größte unabhängige Reisebüro eine Genossenschaft.

5.8.2. Genossenschaften weltweit 3

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Genossenschaften weltweit 4 • Genossenschaften schaffen weltweit mehr als 100 Mio. Arbeitsplätze, 20 % mehr als multinationale Großunternehmen. • In Kanada beschäftigen Genossenschaften und Kreditvereinigungen mehr als 160.000 Menschen. Die Spar- und Kreditgenossenschaften der Desjardins-Gruppe sind der größte Arbeitgeber in Québec. • In Kolumbien beschäftigen Genossenschaften 109.000 Menschen und zusätzlich 379.000 sogenannte »ownerworkers«. • In Frankreich schaffen 21.000 Genossenschaften Arbeitsplätze für 700.000 Menschen. 5.8.2. Genossenschaften weltweit 4

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