Workshop Bedrohliche Situationen im Betreuungsalltag
Intervenieren, deeskalieren oder schweigen?
Dr. med. Josef Sachs Königsfelden, 25. August 2016
Agenda 1.
Einführung ins Thema
Beschimpfungen – Ehrverletzung Was das Strafgesetzbuch dazu meint Ehrverletzung
Ehrverletzende Äusserung
Tatbestand
Verletzter selbst
Ehrverletzung in Form eines Werturteils
Beschimpfung (StGB 177). Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeit.
Drittperson
Ehrverletzung in Form von wahren oder unbewusst unwahren Tatsachenbehauptungen
Üble Nachrede (StGB 173) Rufschädigung durch vorsätzliche Verbreitung von wahren oder unwahren Tatsachen
Ehrverletzung in Form von bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen
Verleumdung (StGB 174) Rufschädigung durch bewusste Verbreitung von unwahren Tatsachen
25.08.2016
3
Art. 177 StGB - Beschimpfung 1
Wer jemanden in anderer Weise*) durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft. 2
Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien. 3
Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien *) als durch üble Nachrede oder Verleumdung
25.08.2016
4
Beschimpfung ist ein Ehrverletzungsdelikt Ehrverletzungsdelikte schützen vor Eingriffen in die Ehre einer Person. Unter Ehre versteht man den Ruf einer Person, ein ehrbarer Mensch zu sein und bei anderen als solcher bewertet zu werden. Keine Ehrverletzung liegt vor, wenn der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Ehre oder in seiner sozialen Stellung (als Geschäfts- oder Berufsperson, Sportler, Künstler, etc.) herabgesetzt wird. 25.08.2016
5
Beispiele für Beschimpfungen Wort und Schrift: Halunke, Luder, Psychopath, braune Marionette, etc Bild: Karikatur einer erkennbaren Person als Tier Gebärde: Anspucken einer Person, Zeigen des „Stinkefingers“, Entblössen des nackten Hinterns als Zeichen der Verachtung Tätlichkeiten: Ohrfeigen oder Beschmieren einer Person, Tritt ins Gesäss
25.08.2016
6
Art. 180 StGB - Drohung 1
Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2
Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er: a.
der Ehegatte des Opfers ist und die Drohung während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung begangen wurde; oder
abis. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Opfers ist und die Drohung während der eingetragenen Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach deren Auflösung begangen wurde; oder b. der hetero- oder homosexuelle Lebenspartner des Opfers ist, sofern sie auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt führen und die Drohung während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde.
Anzeige erstatten?
Haltung Jede Meldung von Grenzüberschreitungen wird ernst genommen. -Verletzung der persönlichen Integrität - Körperliche oder psychische Gewalt - Sexuelle Grenzverletzungen - Sachbeschädigung
Über Konsequenzen und Massnahmen wird im Einzelfall entschieden
Tätlichkeit oder Körperverletzung? Tätlichkeit • Geringfügige Beeinträchtigung des Körpers: • harmlose Kratzer, Schürfungen, Schläge, Stösse, Abführmittel, Bartoder Zopfabschneiden
Einfache Körperverletzung • • • •
Stark blutende Wunde Einschlagen eines Zahnes ausgedehnte Blutergüsse, bedeutsame Quetschungen Ausheilende Knochenbrüche oder Hirnerschütterungen
Schwere Körperverletzung • • • • 25. August 2016
Lebensgefährliche Verletzung Unbrauchbarmachung eines wichtigen Organs oder Glieds bleibende Arbeitsunfähigkeit Entstellung des Gesichts Seite 10
Körperverletzung und Tätlichkeit Einfache oder schwere Körperverletzung - Immer Strafanzeige erstatten - Entbindung von der Schweigepflicht nicht notwendig - Versicherungsleistungen → Dokumentation Tätlichkeit -Opfer entscheidet über Strafanzeige - Ev. Entbindung von der Schweigepflicht notwendig
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Fotografieren, Filmen Veröffentlichung von illegal erstelltem Bildmaterial Üble Nachreden, Verleumdung Beschimpfung und Ehrverletzung
Opfer entscheidet über Strafanzeige
25. August 2016
Seite 12
Unterscheide: Anzeige und Strafantrag Anzeige - Mitteilung eines Straftatbestandes an die Strafverfolgungsbehörde - Kann jedermann - Kann nicht zurückgezogen werden Strafantrag – Ist Prozessvoraussetzung bei Antragsdelikten – Kann bei Offizialdelikten nicht zurückgezogen werden – Muss durch den Geschädigten selber erfolgen 25. August 2016
Seite 13
Strafantrag Strafantrag ist zu stellen, • wenn Person wegen einer Tat strafrechtlich verfolgt werden soll • wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt • Strafantrag ist in diesem Fall Prozessvoraussetzung
• Strafantrag kann jede Person stellen, welche geschädigt wurde • Strafantragsrecht ist ein höchstpersönliches Recht • Vertretung bei urteilsfähigen Personen ist nicht möglich • Antragsberechtigte Person kann ihren Strafantrag zurückziehen, wenn Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht verkündet ist • Rückzug ist unwiderruflich
25. August 2016
Seite 14
Offizialdelikt • Straftat wird von Amtes wegen verfolgt • Schwerere Tat • kein Strafantrag der betroffenen Person notwendig
• Tötungsdelikte, sexuelle Handlungen mit Kindern • Schwere Körperverletzung, häusliche Drohungen • Sachbeschädigungen > CHF 10‘000 • Diebstahl > CHF 300 • Bombendrohungen, etc.
25. August 2016
Seite 15
Antragsdelikt leichtere Straftaten
•
Strafverfolgung kommt erst in Gang, wenn ein Strafantrag der von der Straftat unmittelbar betroffenen Person vorliegt
• Sachbeschädigung, Ehrverletzungen • einfache Körperverletzung • Tätlichkeiten, geringfügige Vermögensdelikte etc. • Strafantrag innerhalb von 3 Monaten schriftlich oder mündlich
25. August 2016
Seite 16
Verbrechen, Vergehen und Übertretungen • Verbrechen • Höchststrafe ist eine Freiheitsstrafe > 3 Jahre. Beispiel: Tötungsdelikt
• Vergehen • Höchststrafe ist eine Freiheitsstrafe < 3 Jahre oder eine Geldstrafe. Beispiel: Körperverletzung
• Übertretungen • Höchststrafe ist eine Busse. Beispiele: Tätlichkeit (Ohrfeige etc.),
Drogenkonsum 25. August 2016
Seite 17
Sachbeschädigung und Diebstahl Zum Nachteil der Institution •
Entscheid liegt bei der Leitung -> Strafanzeige
•
Strafantrag kann nur die Institution vornehmen • Vorsätzliche Zerstörung • Ausmass des Schadens -> Haftpflichtversicherung •
Zustand des Täters in die Erwägungen einbeziehen
Zum Nachteil des Personals • Entscheidet Opfer oder gesetzlicher Vertreter • Vorsätzliche Zerstörung • Verzeigung oder einen Strafantrag
25. August 2016
Seite 18
Anzeigerecht und Anzeigepflicht
Allgemeine Anzeigepflicht gibt es nicht Ausnahme: Behörden und Beamte Ärzte bei aussergewöhnlichen Todesfällen und Seuchen Anzeigerecht: Medizinalpersonen bei Verdacht auf Vergehen und Verbrechen und bei Zweifel an der Fahreignung
25. August 2016
Seite 19
Psychische Krankheit & Bedrohung
4 Beispiele Psychotische Symptome Depressive Symptome Suchtverhalten Persönlichkeitsstörung & Querulanz 25. August 2016 Seite 20
Menschen mit psychischer Störung als Gewaltopfer Männer
Frauen
Gewaltverbrechen
8.5 ↑
15.6 ↑
Sexueller Übergriff
32.5 ↑
18.5 ↑
Raub
6.8 ↑
8.8 ↑
Diebstahl
80.7 ↑
238.3 ↑ Teplin et al, 2005
25. August 2016 Seite 21
Psychotische Symptome
25.08.2016
22
Beispiel „Grosimord“ in Aarau am 14. Januar 2014
Der Täter, Michael B. (27) litt an einer paranoiden Schizophrenie. «Mein Sohn leidet seit Jahren an Schizophrenie», sagt die Mutter. «Er war seit 2006 mehrmals in stationärer Behandlung.» 25. August 2016 Seite 23
Positive Symptom sind prognostisch ungünstig
Was Stimmen befehlen
52%
Suizid
5%
Homizid
12%
Sich oder andere verletzen
14%
Nicht gewalttätige Handlungen
17%
Unspezifisch
Wahnideen sind prognostisch besonders ungünstig
Riskant
Verfolgungswahn/ pathologisches Misstrauen Grössenwahn Halluzinationen, die verbunden sind mit negativen Emotionen
Patienten mit paranoider Psychose
Werden eher gewalttätig im öffentlichen Raum und in der Familie
Werden weniger gewalttätig in einer Institution
Planen Gewalthandlungen
Üben Gewalt aus gegen Personen, von denen sie sich verfolgt wähnen
Patienten mit desorganisierter Psychose Werden eher gewalttätig in einer Institution Planen ihre Gewalthandlungen nicht Fügen den Opfern weniger schwere Verletzungen zu
Schlagen oft unüberlegt zu
Thomas Theorem
If people define situations as real, they are real in their consequences
Schizophrenie und Delinquenz Wallace et al (1998) Alle Fälle von Schizophrenie
Schizophrenie ohne Substanzabusus
Schizophrenie mit Substanzabusus
Alle Delikte
3.2
1.9
12.4
Gewaltdelikte Eigentumsdelikte
4.4
2.4
18.8
2.8
N.S.
13.4
10.1
7.1
28.8
Tötungsdelikte
Opfer von aggressiven Psychiatriepatienten Am häufigsten die eigene Familie!
Häufigkeit
Opfer
43%
Familien- und Bekanntenkreis
22%
Professionelle Bezugspersonen (Beamte, Therapeuten, Sozialarbeitende) Fremde
31% Nordström & Kullgren, 2003
25. August 2016 Seite 32
Erkennen der Frühwarnzeichen für aggressives Verhalten bei psychotischen Patienten (Hummer et al, 2006)
Indirekt
Direkt
Paranoide Inhalte Misstrauen Rückzug Gewaltfantasien Denk- und Konzentrationsstörungen Verweigerung der Kontaktaufnahme Psychotische Ängste
Lautere Stimme Gereizter, drohender Tonfall Verlängerter Augenkontakt Irritation, Wut, Ärger Drohende Gesten Verbale Drohungen Sachbeschädigungen Blockieren von Fluchtwegen
25.08.2016
33
Umgang mit psychotischen Patienten 1. Reizabschirmung (Ruhe, keine grelle Beleuchtung, Rückzugsmöglichkeiten) 2. Einfache und klare Verhältnisse schaffen (sich vorstellen mit Funktion, einfache Sätze) 3. Vertrauen schaffen (fürsorgliche Haltung, keine zu persönlichen Fragen, offene Fragen) 4. Vorsicht mit Humor 5. Wahnideen weder anzweifeln noch bestätigen 6. Keinen Druck aufbauen (keine Konfrontation, lange Schweigepausen vermeiden, Deutungen vermeiden) 25.08.2016
34
Depressive Symptome
Die Krankheit mit dem höchsten Suizidrisiko (15% nehmen sich das Leben, 50% versuchen‘s)
25.08.2016
35
Suizid und Parasuizid Sui caedes = Tötung seiner selbst
• Parasuizid – –
Parasuizidale Pause
Parasuizidale Geste –
Parasuizidale Handlung
25. August 2016 Seite 36
Suizidmethoden
25. August 2016 Seite 37
Vom Suizidgedanken zur Suizidhandlung
In welcher Phase finden die meisten Kriseninterventionen statt?
25. August 2016 Seite 38
Typische Fehler • • • • • •
Nicht Ansprechen der Suizidalität Zeitdruck, Ungeduld Unterschätzung des Suizidrisikos Fehlinterpretation der „Ruhe vor dem Sturm“ Unsorgfältige Medikamentenabgabe Innere Haltung
25.08.2016
39
Beurteilung des Suizidrisikos Waren Sie schon so verzweifelt, dass Sie nicht mehr leben wollten?
Schlüsselfrage
Haben Sie schon daran gedacht, sich das Leben zu nehmen? Ja: Wie oft haben sie diese Gedanken? Wann kommen sie? Wie lange dauern sie? Haben Sie konkrete Suizidpläne? Wie nahe waren Sie am Suizid?
nein
Nein: Viele Menschen haben Suizidgedanken. Warum haben Sie sich entschieden, sich das Leben nicht zu nehmen?
Interventionsmöglichkeiten •
Beziehung
•
Rund-um-die-Uhr-Kontakt
•
Geduld – keine vorschnellen Lösungen anbieten
25. August 2016
Seite 41
Suchtverhalten
25. August 2016
Seite 42
Alkohol und Gewalt Bis zu 2 von 3 Gewalthandlungen werden von Betrunkenen verübt
. . . . und die Rückfallquote ist beunruhigend hoch (50%)
25. August 2016 Seite 43
Enthemmung führt zu reaktiver Gewalt Ungeplant
Impulsiv Erinnerungslücke Brutal Sinnlos 25. August 2016 Seite 44
Persönlichkeitsstörungen
Beispiel: dissoziale Persönlichkeitsstörung
Können sich an keine Regeln halten
• Lügen • Stehlen • Schule schwänzen • Schlägereien
• Tiere quälen
Eskalation ab 14-jährig Life-Course-Persistent Perpetrators Instrumentelle Aggression Gewalt Suchtmittelkonsum Unbeeinflussbar durch Erziehung, Therapie und Strafe
Folgen
Gegenwartsbezogenheit Kein Lernen aus Erfahrung Keine Erziehung und keine Therapie möglich
Fehlende Tiefe der Gefühle Alles bleibt für sie oberflächlich, öde, langweilig Viele Kollegen, aber keine Freunde
Keine Furcht, keine Angst
Of all passions, that which inclineth men least zu break the laws ist fear (Thomas Hobbes, Leviathan)
Unfähigkeit zu klugem Handeln mangels
• • • •
Voraussicht Empathiefähigkeit Beurteilungsvermögen Fähigkeit zu Belohnungsaufschub
(kluges Handeln ist eine – wenn auch nicht hinreichende – Voraussetzung für moralisches Handeln)
Beschränkung auf konkretes Denken • Gefangen im Hier und Jetzt, Unfähigkeit zur Antizipation, den die Zukunft ist unvorstellbar • Unfähigkeit zum Belohnungsaufschub, da nur die Gegenwart zählt Unfähigkeit aus Erfahrung zu lernen, denn jede Erfahrung ist eine neue Erfahrung, die Vergangenheit ist nicht vorstellbar
=>
25.08.2016
Querulatorisches Verhalten
54
Symptome von paranoider Persönlichkeitsstörung und Querulanz •
Ziehen sich wie ein roter Faden durch das ganze Leben des betroffenen Menschen Übertriebenes Misstrauen Überempfindlich auf Kränkungen und Zurückweisungen Nachtragend Erleben freundliche und neutrale Äusserungen als herablassend, berechnend oder hinterhältig
25. August 2016
Seite 55
Unterscheide: Querulantenwahn • • • • • •
Wahnhafte Störung Beginn im mittleren Alter Schlüsselerlebnis Gefühl, dass sich alle öffentlichen Instanzen gegen sie verschworen habe Überzeugung erscheint verworren, unnachvollziehbar Ausserhalb dieses Wahn ist das Denken dieser Menschen unauffällig 25. August 2016
Seite 56
. . . wenn Querulanten drohen fühlen sie sich angegriffen glauben sie, sich verteidigen zu müssen fühlen sie sich in die Enge getrieben
25. August 2016
Seite 57
Der Mensch entscheidet auf Grund seines Erlebens, nicht auf Grund einer „objektiven“ Realität. Deshalb: Einen „Querulanten“ nie • In die Enge treiben. Es muss aus seiner Sicht immer einen Ausweg geben • Blossstellen oder beschämen Harte Konfrontation mag oft hilfreich sein, aber sicher nicht bei „Querulanten“ 25. August 2016
Seite 58
Betty Bossi Rezept für den Umgang mit „Querulanten“
Gesprächsinhalten im Voraus festlegen Fürsorgliche Haltung einnehmen Eher Fragen stellen als Anweisungen geben Klar und verbindlich auftreten, aber nie rechthaberisch und verbissen wirken Stress reduzieren Rechtsmittel aufzeigen
25. August 2016
Seite 59
Einschätzung der Gefährlichkeit von Drohungen: 5 Dimensionen Person OpferVerhalten
OpferBezug Gefahr!
Form
Motiv
1. Dimension: Persönlichkeit (Der Mensch bleibt sich selber)
• Neigung zu Gewalt • Affinität zu Waffen • Paranoide Züge • Dissoziale Züge • Alkohol- und Drogen
2. Dimension: Beziehung zum Opfer
Grundsatz Je intensiver die Beziehung, desto grösser die Ausführungsgefahr
3. Dimension: Motiv von Drohungen 1.
Flüchtiges Motiv → situationsbezogen, impulsiv, einmalig
2.
Langfristiges Motiv → beschäftigt den Täter dauernd
4. Dimension: Formulierung der Drohung Unterscheide:
Einschüchterung (instrumental threats)
Drohungen i.e.S. (expressive threats)
Wichtig!
Verbindlichkeit der Formulierung Art der Übermittlung Gezeigte Emotionen Konkretisierungsgrad
5. Dimension: Verhalten des Opfers Gefahren-Sensorium des Opfers ist besser als man denkt
Wichtig bei indirekten Drohungen Drohenden zu präzisen Aussagen zwingen („Was genau meinen Sie damit, es werde etwas passieren?“) Ziel in Erfahrung bringen („Was wollen Sie mit dieser Drohung erreichen?“) Verbindlichkeit herstellen: Dem Drohenden klar machen, dass seine Aussagen so verstanden werden, wie sie gesagt werden.
Stalking Definition
Stalking ist das absichtliche, böswillige und mutwillige Verfolgen und Belästigen einer anderen Person, deren Sicherheit bedroht ist. In ⅓ der Fälle äussern die Täter explizit Drohungen
Aus der Mannheimer Studie (2005)
Stalker ≠ Stalker:
Wir unterscheiden 5 Stalker-Typen . . . ..
25.08.2016
70
Typus 3 „sozial inkompetenter Stalker“
(Incompetent Stalker) • Suchen meist eher lose Kontakte und flüchtige sexuelle Abenteuer.
• Sind wenig ausdauernd und geben oft schnell auf.
Regeln für den Umgang mit Stalking 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
Management schwerer Fälle im Team Opfer ist für die eigene Sicherheit selber verantwortlich Dokumente (Brief, Mails etc.) aufbewahren Einmalige Stellungnahme, dann Kontakt vermeiden Umfeld informieren („Petzen erlaubt“) Strafanzeige bei schweren Fällen Schutzmassnahmen Kritische Zeiträume beachten
Bedrohung am Arbeitsplatz - Präventiv
1. Entspannte Wachsamkeit • • • •
Gefahrensituationen erkennen Eskalation frühzeitig bemerken Selbstkontrolle Körperhaltung
2. • • • • •
Respekt und vertrauensvoller Kontakt Alles, was Respekt fördert, hemmt Gewalt: Raumgestaltung, Kleidung, Verhalten Körperhaltung Respektlosigkeit und Willkür von Anfang an unterbinden Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz Beachte: maximale Gefahr entsteht aus dem enttäuschten Vertrauen
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen:
Aussehen und Kleidung sind wichtige Faktoren für die Bildung von Vertrauenswürdigkeit, Glaubhaftigkeit und Autorität
Respektvermindernde Sprache •
Verstärker (sehr, massiv, katastrophal, wirklich)
•
Abschwächungen (ich denke, ich vermute, eine Art, wie)
•
Verlegenheitsausdrücke (eh, also, wie Sie wissen)
•
Übermässige formale Sprache
•
Fragende Satzmelodie
•
Gestikulationen 25. August 2016
Seite 76
3. Respekt vor kritischen Situationen • Identifizierung von potenziell gefährlichen Klienten • Schwierige Gespräche nicht allein führen • Sitzordnung beachten
Verhalten bei persönlicher Bedrohung Situativ 1.
Früh reagieren – Selbstkontrolle!
2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
Drohenden von Begleitpersonen trennen Pokerface Laute Stimme vermeiden Blickkontakt ohne Anstarren Reden lassen, nicht widersprechen Distanz wahren, nicht duzen Gespräch möglichst rasch abbrechen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Seite 79