Wandel in der Arbeitswelt prozessbezogene Ausbildung

Berufliche Bildung • Berufskonzept (berufliche Handlungskompetenz als Ausbildungsziel) • Orientierung des Ausbildungsniveaus an den künftigen beruflic...
Author: Jutta Kalb
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Berufliche Bildung • Berufskonzept (berufliche Handlungskompetenz als Ausbildungsziel) • Orientierung des Ausbildungsniveaus an den künftigen beruflichen Anforderungen • Offenheit des Zugangs (unabhängig von formaler Vorbildung) • Qualifikation der Ausbilder • Konsensprinzip bei Planung, Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsbildung (AG, AN, Staat)

Berufliche Bildung  Systematische Verbindung von Arbeiten und

Lernen (Verzahnung der Lernorte Betrieb und Schule)  Sicherung einer breiten beruflichen Grundbildung (Grundlage für Weiterbildungsfähigkeit)  Erwerb von Berufserfahrung bereits während der Ausbildung  Faktoren für Leistungsfähigkeit des dualen Systems der Berufsausbildung

Wandel in der Arbeitswelt – prozessbezogene Ausbildung Neue Organisationskonzepte in Unternehmen führen zu komplexeren Arbeitsaufgaben (Selbstorganisationsfähigkeit, Eigenverantwortung) Schnelle Technologieentwicklung verbietet reaktive/adaptive Entwicklung von Ausbildungsberufen Qualitätssicherung durch Festlegung von Prozessen, statt Kontrolle von Ergebnissen Ausbildung erfolgt in Arbeitszusamenhängen

Neue Berufe – Was ist das Neue daran? Beschreibung des Qualifikationsprofils erfolgt technikoffen und geschäftsprozessorientiert (keine detaillierten Lernzielbeschreibungen mehr) Lehrpläne der Berufschule nicht mehr nach Unterrichtsfächern, sondern nach Lernfeldern geordnet offene Formulierung der Unterrichtsinhalte Nachweis beruflicher Handlungsfähigkeit anstelle nur von Fertigkeiten und Kenntnissen in der IHKAbschlussprüfung

Herkömmliche Prüfungsstruktur

Fachwissen, Kenntnisse

Fertigkeiten

Handlungsorientierte Prüfungen Kommunikationsfähigkeit

Berufliche Handlungsfähigkeit

Fachwissen, Kenntnisse

Problemanalyse Logisches Denken

weitere Schlüsselqualifikationen Fertigkeiten

Struktur beruflicher Qualifikation

Neue Berufe – Was ändert sich für den Betrieb? Ausbildung kann/muss am Arbeitsplatz bzw. im Projekteinsatz erfolgen Neue Aufgabe für den betrieblichen Ausbilder: Organisator und Begleiter des Lernprozesses über die gesamte Ausbildungszeit hinweg Ausbildungsordnung liefert weniger Anhaltspunkte für die konkrete Umsetzung im Betrieb Abstimmungsbedarf mit der Berufsschule über die fachlichen Unterrichtsschwerpunkte und die Tiefe der Behandlung von Inhalten

Neue Berufe – Was ändert sich für die Berufsschule? Integrierte Fachräume statt Klassenzimmer Lehrkräfte müssen im Kollegium Absprachen treffen und sich weit intensiver um die Unterrichtsorganisation Gedanken machen Anforderungen an fachliches Können und Wissen steigen, ebenso die erforderliche Methodenkompetenz Abstimmung mit dem betrieblichen Ausbildungsgeschehen ist Daueraufgabe Druck in Richtung Profilbildung und Mehrzügigkeit bei den Berufsschulen (Standortfrage)

Was IHK-Prüfungen leisten sollen: • • • • • •

gute Ergebnisse erbringen gerechte Leistungsbeurteilung liefern objektive Leistungsermittlung sicherstellen Kontrolle des Lernprozesses ermöglichen der betrieblichen Ausbildung entsprechen das Leistungsvermögen umfassend beschreiben • den Berufsschulunterricht unterstützen • einfach zu organisieren sein • möglichst niedrige Kosten verursachen

IHK-Prüfungszeugnisse als Kompetenzzertifikate Berufsabschlussprüfungen sind von ihrer Entstehungsgeschichte, ihrer Organisation (lernortunabhängig) und von den rechtlichen Voraussetzungen her ein anerkanntes Verfahren zur Zertifizierung der Berufsfähigkeit. Die IHK-Prüfungszeugnisse beinhalten eine Aussage über vorhandene Kompetenzen im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit der Zertifikatsinhaber als Fachkraft in einem Betrieb. Somit sind IHK-Prüfungen ein Dienstleistungsangebot an die Unternehmen.

IHK-Prüfungszeugnisse als Kompetenzzertifikate  Die Abschlusszertifikate, die aufgrund der Prüfung vergeben werden, erhalten ihren Wert durch ihre Aussagekraft für den Arbeitsmarkt bzw. das Beschäftigungssystem.  In diesem Sinne sind die Prüfungen eine Berufseingangsprüfung, die es den Unternehmen ermöglicht, bei der Einstellung von Fachkräften auf eine eigene Qualifikationsüberprüfung zu verzichten.

IHK-Prüfungen: Im Spannungsfeld zwischen Prüfungsaufwand und Prüfungsaussage

• Durchführung der Praktischen Prüfungen liegt in den Händen ehrenamtlicher Prüfer, deren Mitarbeit nicht erzwungen werden kann, Belastungsgrenzen des Ehrenamtes sind zu berücksichtigen • Komplexere Prüfungsstrukturen zur “Verbesserung” der Prüfungen können rechtlich einwandfreie Abwicklung der Prüfung infrage stellen, wenn Prüfer überfordert werden (z.B. Arbeitsprobe, betriebliche Projektarbeit) Statt theoretischer Qualitätssteigerung, faktische Qualitätsminderung

IHK-Prüfungen : Rahmenbedingungen im Umbruch • Neue Berufe bringen zeitlich umfangreichere, komplexere Prüfungsverfahren mit sich • Rechtsprechung fordert Nachvollziehbarkeit der Leistungsbewertung • Unternehmen stehen unter erheblichem Kostendruck und sind weniger bereit bzw. in der Lage Prüfer freizustellen  Prüfungsaufgabenerstellung und Prüfungsorganisation stehen unter erheblichem Effizienzdruck

IHK-Prüfungen in der Diskussion: Die Aktionsfelder • Prüfungsformen: Projektaufträge, geschäftsprozessorientierte/ganzheitliche Aufgaben, Arbeitsproben, integrierte Prüfung • Prüfungsstruktur: gestreckte Abschlussprüfungen, gestufte Zulassung • Prüfungssystem: Akkreditierung von Betrieben, Personalzertifizierung, Anrechnung von Berufsschulleistungen

IHK-Prüfungen: Kernstück des gesetzlichen Kammerauftrages IHK´n sind vom Gesetzgeber beauftragt, Prüfungen in der beruflichen Bildung durchzuführen  Kammern sind öffentlich-rechtlich verfasst, gesetzliche Mitgliedschaft der Unternehmen  Ehrenamtlichkeit der Prüfertätigkeit ist konkrete Ausformung der Selbstverwaltung der Wirtschaft (§ 40 Abs. 4 BBiG)

IHK-Aufgaben in der Prüfungsorganisation (nach BBiG) • Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung erlassen (§ 47) • Prüfungsausschussmitglieder berufen und Prüfungsausschüsse bilden (§ 39) • Über Zulassung des Auszubildenden/Umschülers zur Abschlussprüfung entscheiden (§§ 43 bis 46) • Abschlussprüfungen durchführen, Zeugnis ausstellen (§ 37)

Aufgaben der Prüferinnen und Prüfer (1) • Feststellen, ob Fertigkeiten und Kenntnisse bei den Kandidaten vorhanden sind (§ 42) bzw. ob berufliche Handlungskompetenz nachgewiesen werden kann • Im paritätisch zusammengesetzten Prüfungssauschuss Entscheidungen treffen • Kriterien und Maßstäbe für die Leistungsbewertung entwickeln und anwenden

Aufgaben der Prüferinnen und Prüfer (2) • Beschließen von Prüfungsaufgaben, soweit keine überregional von einem paritätisch besetzten Ausschuss erstellten Aufgaben vorhanden sind • Dokumentation des Prüfungsablaufes und der wesentlichen/entscheidungsrelevanten Inhalte der mündlichen Prüfungsleistungen • Mitwirkung bei Einsichtnahmen in schriftliche Prüfungsarbeiten • Begründen von Leistungsbewertungen bei Widersprüchen/Einsprüchen

Aufgabenabgrenzung Prüfungsausschüsse /IHK

(1)

• IHK trägt Verantwortung für ein rechtlich einwandfreies Prüfungsverfahren und haftet bei Verfahrensfehlern (ordnungsgemäße Prüfungsaufgaben, rechtzeitige und vollständige Einladung, sachkundige Prüfer, geeignete Prüforte etc.)

• Entscheidungen der IHK über Zulassung zur Prüfung, Mitteilungen der Prüfungsergebnisse (incl. Zeugnisse) sind Verwaltungsakte, die von den Verwaltungsgerichten überprüft werden können (Verfahrensfehler führen in der Regel zur Aufhebung der Prüfung)

Aufgabenabgrenzung Prüfungsausschüsse /IHK

(2)

• Prüfungsausschuss trägt Verantwortung für die fachliche Bewertung der schriftlichen/mündlichen Prüfungsleistungen (Nachvollziehbarkeit der Leistungsbewertung, Willkürverbot, fachliche Begründung der getroffenen Bewertungen)

• Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind keine eigenständigen Verwaltungsakte, sind aber der sachliche Kern der Verwaltungsakte der IHK • Verwaltungsgericht kann nicht die Prüfungsbewertung ersetzen (Strittige Bewertungsfragen führen in der Regel nicht zur Aufhebung der Prüfung des Klagenden)

Prüfungsmethode betriebliches Projekt • Praxisnähe ist bei betrieblichen Projekten sehr gut erreichbar • Bewertung der Leistung nicht unmittelbar durch Beobachtung möglich; sie erfolgt mit Hilfe von Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch • Das Fachgespräch ist dabei entscheidend. Die Kunst der PrüferInnen besteht darin, das Fachgespräch so zu führen, dass objektive und zuverlässige Rückschlüsse auf die fachgerechte Arbeitserledigung möglich werden.

Prüfungsmethode Fachgespräch • Im Fachgespräch erfolgt die Bewertung der für die Berufsfähigkeit (employability) notwendigen Kompetenzen • Es muss der Prüfungsausschuss komplett anwesend sein • Alle Prüfer wirken an der Bewertung mit • Prüfer fällen ihr Urteil anhand von gemeinsamen Beobachtungs- / Bewertungskriterien (analytisches Bewertungsverfahren) • Objektivtität des Fachgesprächs kann durch Urteilsfehler leiden