Information für Erstwähler

NÖ Landtag

3.3.2013 Der Tag, an dem Du Niederösterreich wählen kannst.

. g a t l h Wa . g a t d n La . g a T n Dei www.landtag-noe.at

wen oder was wähle ich eigentlich?

Muss man wählen? Wer darf wählen? Alle, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind und in Niederösterreich einen ordentlichen Wohnsitz haben. Das kann ein Hauptwohnsitz oder auch ein gemeldeter Zweitwohnsitz sein. Wer nicht sicher ist: einfach bei der Gemeinde fragen. Dort liegt das sogenannte Wählerverzeichnis auf, in dem alle drinstehen, die wählen dürfen. Übrigens: Niederösterreich ist das erste Bundesland, das „Wählen ab 16“ eingeführt hat.

Was heißt „Wahlrecht“? Es gibt ein aktives und ein passives Wahlrecht. Aktives Wahlrecht heißt, dass man wählen darf (ab 16). Passives Wahlrecht heißt, dass man gewählt werden kann, also selbst Kandidat ist. Letzteres darf man erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Kurze Antwort: Den Niederösterreichischen Landtag – und zwar für die nächsten 5 Jahre. Längere Antwort: Das niederösterreichische Landesparlament. Das sind insgesamt 56 Abgeordnete, die von verschiedenen Parteien nominiert und von den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern gewählt werden. Dank eines modernen Persönlichkeitswahlrechts können in Niederösterreich übrigens nicht nur Parteien oder Listen gewählt werden. Man kann auch einzelne Personen mit einer Vorzugsstimme unterstützen.

Die 56 Sitze im Landtag werden so aufgeteilt, wie es dem Verhältnis der für die Parteien im ganzen Land abgegebenen Stimmen entspricht. Je mehr Stimmen eine wahlwerbende Partei landesweit bekommt, umso mehr Sitze hat sie im Landtag. Voraussetzung für den Einzug in den Landtag ist, dass sie landesweit mindestens 4 % der Stimmen oder ein Grundmandat (Bezirksmandat) erreicht.

Gesetzliche Wahlpflicht gibt es in Niederösterreich keine. Aber das Wahlrecht ist ein so wichtiges Recht, dass man es in jedem Fall wahrnehmen sollte. Denn wer nicht wählt, für den bestimmen andere. Und je weniger zur Wahl gehen, umso mehr gewinnen die Stimmen derer an Gewicht, die hingehen.

Alle reden vom Persönlichkeitswahlrecht. Niederösterreich hat es bereits. Nach dem niederösterreichischen Wahlrecht muss man nicht unbedingt Parteien oder Listen wählen. Man kann auch Personen direkt wählen – mit einer persönlichen Vorzugsstimme.

Wählen im Wahllokal. Am besten nimmt man einfach die „Wahl­mitteilung“ mit, in der auch das zuständige Wahllokal steht. In jedem Fall aber bitte einen amtlichen Lichtbildausweis

Wie wähle ich richtig.

mitbringen. Und dann: Im Wahllokal den Ausweis

Wird eine Person angekreuzt, dann gilt diese

nehmen, in die Wahlkabine gehen, Stimmzettel

vorlegen, Stimmzettel und Kuvert in Empfang ausfüllen, Kuvert verschließen – und einwerfen.

Vorzugsstimme auf jeden Fall. Auch dann, wenn

Übrigens: Beim Wählen sollte man sich ruhig Zeit

unter „Partei“ etwas anderes angekreuzt wurde.

lassen. Und wenn man sich vertan hat, keine Scheu:

Es gilt die Regel: Name vor Partei.

Einfach einen neuen Stimmzettel verlangen.

Wichtig: Wird eine Vorzugsstimme auf der „Landesliste“ und eine auf der „Wahlkreisliste“ vergeben, dürfen diese nicht in unterschiedlichen Spalten sein. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Die Stimme für die Partei: Hier wird die Partei oder Liste angekreuzt. Der Stimmzettel ist auch dann gültig, wenn hier keine Partei angekreuzt wird, sondern nur eine persönliche Vorzugsstimme vergeben wurde (siehe nächste zwei Pfeile).

Die Vorzugsstimme im Land: Hier, im oberen Teil des Stimmzettels, kann eine persönliche Vorzugsstimme auf einer Landesliste angekreuzt werden.

Die Vorzugsstimme im Bezirk: Hier, im unteren Teil des Stimmzettels, kann eine persönliche Vorzugsstimme im Wahlkreis (Bezirk) vergeben werden. So können auch Personen ein Mandat bekommen, die auf der Liste nicht ganz vorne stehen.

Listen-Nr. Parteibezeichnung

Kurzbezeichnung

Wählen per Briefwahl. Wer am Wahltag nicht in seiner Heimatgemeinde

wann und wie kann ich wählen?

ist, muss trotzdem nicht aufs Wählen verzichten. Die Briefwahl­unterlagen können auf der Gemeinde persönlich beantragt werden – oder per E-Mail VORZUGSSTIMME FÜR DIE LANDESLISTE 1 Mustername Vorname, 0000 2 Mustername Vorname, 0000 3 Mustername Vorname, 0000 4 Mustername Vorname, 0000

VORZUGSSTIMME FÜR DIE WAHLKREISLISTE 1 Beispielname Vorname, 0000 2 Beispielname Vorname, 0000 3 Beispielname Vorname, 0000 4 Beispielname Vorname, 0000

(mit Scan vom Ausweis oder Nummer des Reisepasses). Sie werden persönlich ausgehändigt oder zugeschickt. Die ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens bis 06.30 Uhr des Wahltags bei der Gemeinde eingelangt sein, die sie ausgestellt hat.

Entweder mit Stimmzettel im Wahllokal oder mit Wahlkarte per Briefwahl. Ort und Öffnungszeiten des Wahllokals werden durch Kundmachung mitgeteilt – per Post und auf der Gemeinde (sicher auch auf der Homepage). Für die Briefwahl müssen die Unterlagen rechtzeitig angefordert werden.

warum und wofür wählen wir einen Landtag?

Was machen Abgeordnete? Die Aufgaben der Abgeordneten bestehen nicht nur aus der Teilnahme an den Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse. Als Vertreter ihrer Wahlkreise und der dort lebenden Bevölkerung kommen den Abgeordneten viele andere Aufgaben zu. Dazu gehören z. B. Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger sowie Kontakte mit Kommunalpolitikern, Institutionen und Vereinen. Die Landtagsabgeordneten sind mitverantwortlich für die regionale Entwicklung ihres Bezirkes. Im ständigen Kontakt mit der Bevölkerung informieren sie sich über ihre Probleme und Anliegen und bringen diese im Landtag ein.

Welche Aufgaben hat der Landtag? Die wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung des Landes, die Beschlussfassung des Landesbudgets sowie die Wahl und die Kontrolle der Landesregierung. Dazu kommen viele weitere – hier im Schnelldurchlauf: Wahl des Landeshauptmannes, seiner zwei Stellvertreter und der sechs Landesräte, Rechnungskontrolle, Wahl der Landtagspräsidenten, Wahl der Ausschüsse, Wahl des Landesrechnungshofdirektors, Wahl der niederösterreichischen Mitglieder des Bundesrates. Und viele mehr.

Der Landtag ist die wichtigste politische Instanz in Niederösterreich. Seine 56 Abgeordneten repräsentieren die Bevölkerung des Landes. Zu den Aufgaben des Landtages zählen neben der Gesetzgebung des Landes die Wahl und die Kontrolle der Landesregierung und die Bewilligung des Landesbudgets.

Was ist die Landesregierung? Die Landesregierung ist das oberste Verwaltungsorgan des Landes. Sie besteht aus neun Mitgliedern (Landeshauptmann, zwei Landeshauptmann-Stellvertreter, sechs Landesräte) und wird vom Landtag gewählt. Für die Zusammensetzung der Landesregierung gilt in Niederösterreich die Proporzregel. Das heißt: Die Regierung setzt sich im gleichen Verhältnis der Parteien zusammen wie der Landtag. Impressum Herausgeber: NÖ Landtagsdirektion, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten. Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Thomas Obernosterer. Bildnachweis: NÖ Landespressedienst, iStockphoto. Druck: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Gebäudeverwaltung – Amtsdruckerei.

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„Ich entscheide lieber selbst. Sonst tun es andere für mich.“