Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat

Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Ausgabe April 2016 Banntag Der Burgerrat und der Gemeinderat ...
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Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat

Ausgabe April 2016

Banntag Der Burgerrat und der Gemeinderat laden Sie recht herzlich ein zum diesjährigen Banntag, welcher am folgenden Termin stattfindet: Donnerstag, 5. Mai 2016, Auffahrt Abmarsch 13.30 Uhr vor dem Gemeindemagazin Der Zielort ist Nettenberg. Für diejenigen Personen, welche mit Kinderwagen unterwegs sind, ist der Weg zum Festgelände markiert. Anlässlich des Banntages wird die Tradition der Jungbürgeraufnahme (Jahrgang 1998) gelebt. Für Personen welche nicht marschieren können wird ein Abholdienst organisiert. Anmeldungen bitte am Donnerstag, 5. Mai 2016 ab 10.00 Uhr unter Telefon 077 / 462 16 85. Kuchen für das Dessert sind sehr willkommen und können unter der gleichen Telefonnummer angemeldet werden. Besten Dank im Voraus! Der Banntag findet bei jeder Witterung statt. Bei schlechter Witterung wie üblich Weidhütte! Organisation Burgerrat und Gemeinderat

Nachwuchs für Wildtiere = Leinenpflicht für Hunde In § 35 des kantonalen Jagdgesetzes wird folgendes geregelt: Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen Während der Hauptsetz- und Brutzeit (April – Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit gilt die Leinenpflicht für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen. Der Gemeinderat kann weitere Einschränkungen beschliessen. Zudem schreibt das Hundereglement der Gemeinde Wahlen in § 4 Absatz 1 vor, dass Hunde a) auf verkehrsreichen Strassen und stark frequentierten Gehwegen innerhalb des Siedlungsgebietes b) auf landwirtschaftlich genutzten Parzellen c) in Naturschutzgebieten d) bei Menschenansammlungen e) auf dem Schulhausareal f) auf dem Areal der öffentlichen Gemeindeverwaltung an der Leine zu führen sind. Hundehalterinnen und Hundehalter sind gehalten, diesen Bestimmungen Folge zu leisten. Der Gemeinderat

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Gemeinde Wahlen

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Erneuerungswahlen – Abstimmung vom 5. Juni 2016 Schulrat Für die Schulratswahl sind bei der Gemeindeverwaltung folgende Wahlvorschläge fristgerecht eingegangen: Jermann-Häring Britta

bisher

ohne Listenbezeichnung

Straumann-Nüesch Rosemarie

bisher

ohne Listenbezeichnung

Dreier Denise

neu

freie bürgerliche Liste

Furrer-Borer Franziska

neu

freie bürgerliche Liste

Da mehr Kandidatinnen zur Verfügung stehen als Sitze zu vergeben sind, kommt es am Sonntag vom 5. Juni 2016 zu einem Urnengang, bei welchem zwei Mitglieder des Schulrates zu wählen sind. Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Wahlen. Die Mitglieder des Schulrates werden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem) gewählt. Gewählt ist, wer das Absolute Mehr erreicht. Erreichen mehr Personen als zu wählen sind das Absolute Mehr, sind diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Zur Ermittlung des Absoluten Mehr werden die gültigen Stimmen durch die doppelte Anzahl der zu Wählenden geteilt. Die auf den ermittelten Quotienten folgende höhere, ganze Zahl ist das Absolute Mehr. Leere und ungültige Stimmen (Linien) fallen ausser Betracht. •

Es kann nur mit dem offiziellen, amtlichen Wahlzettel gewählt werden.



Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen.



Die Kandidatennamen müssen klar identifizierbar sein. Da wir in Wahlen mehrere zum Teil gleichlautende - Familiennamen haben.



Im Wahlbüro geben Sie den Stimmrechtsausweis ab, lassen den Wahlzettel abstempeln und legen ihn in die Urne.



Bei brieflicher Stimmabgabe bitte unbedingt die Anweisungen auf dem Stimmrechts-Couvert beachten (eigenhändige Unterschrift, Abgabetermin, usw.)

Gemeinderatspräsidium Innert der gesetzlichen Frist vor der Wahl, also bis am 18. April 2016, 17:00 Uhr wurde bei der Gemeindeverwaltung für folgende Person ein Wahlvorschlag eingereicht: - Willy Asprion, geb. 1. März 1950, von Wahlen BL, whft. Laufenstrasse 16, 4246 Wahlen Der Wahlvorschlag ist gültig und die Anzahl der vorgeschlagenen Personen stimmt mit der Anzahl zu besetzenden Sitze überein. Somit ist die Urnenwahl zu widerrufen und der Vorgeschlagene ist als in Stiller Wahl gewählt zu erklären. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission wird die Wahl nach der 3-tätigen Einsprachefrist als endgültig zustande gekommen erwahren. 1604_Info

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Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Innert der gesetzlichen Frist vor der Wahl, also bis am 18. April 2016, 17:00 Uhr wurde bei der Gemeindeverwaltung für folgende Personen Wahlvorschläge eingereicht: - Karrer Pascal, geb. 18.11.1975, von Röschenz BL, whft. Bifangweg 33, 4246 Wahlen - Grolimund Pascal, geb. 01.04.1980, von Beinwil SO, whft. Wolfgarten 3, 4246 Wahlen - Schmidlin-Hänggi Sabine, geb. 27.08.1978, von Wahlen BL, Frutigen BE & Meltingen SO, whft. Sennweg 27, 4246 Wahlen Die Wahlvorschläge sind gültig und die Anzahl der vorgeschlagenen Personen stimmt mit der Anzahl zu besetzenden Sitze überein. Somit wird die Urnenwahl widerrufen und die Vorgeschlagenen als in Stiller Wahl gewählt erklärt. Die Wahl gilt nach Ablauf der 3-tägigen Beschwerdefrist als endgültig zustande gekommen. Der Gemeinderat

Illegale Abfallentsorgung – Gebiet Bännli Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass illegal Material entsorgt wird.

Dies sind Fotos aus dem Gebiet Kehrplatz Bännli.

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Weiter wird immer wieder festgestellt, dass Windeln in den Robidogs (Hunde-WC) entsorgt werden. Der Gemeinderat wird solchen Fällen nachgehen und wenn immer möglich entsprechende Verzeigungen durchführen. In dieser Angelegenheit ist der Gemeinderat froh, wenn allfällige Hinweise der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Der Gemeinderat

Kehrrichtabfuhr vom Pfingstmontag, 16. Mai 2016 Am Pfingstmontag, 16. Mai 2016 findet keine Kehrrichtabfuhr statt. Das Datum wird auf Mittwoch, 18. Mai 2016 verschoben. Bitte seien Sie darauf bedacht, dass die Abfallsäcke ab 07.00 Uhr deponiert sind. Besten Dank. Der Gemeinderat

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten Die Gemeindeverwaltung ist über die Auffahrt am Donnerstag, 5. Mai und Freitag, 6. Mai 2016 infolge Feiertagsregelung ganztags geschlossen. Auch am Pfingstmontag, 16. Mai 2016 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme. Der Gemeinderat

Mitteilung an die Vermieterinnen und Vermieter Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Anmeldungs- und Registergesetz des Kantons BaselLandschaft sowie die dazugehörende Verordnung in Kraft. Vermieterinnen und Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung haben der Gemeindeverwaltung von sich aus innert 14 Tagen den Mietantritt ihrer Mieterinnen und Mieter mitzuteilen. Gleichermassen haben diese auch einen Umzug innerhalb der Gemeinde oder des Hauses wie auch einen Wegzug zu melden. Wir bitten die Vermieterinnen und Vermieter, dieser Pflicht Rechnung zu tragen und unaufgefordert nachzukommen. Vielen Dank! Gemeindeverwaltung Wahlen

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Ferien – Sind Ihre Ausweise noch gültig? Bitte kontrollieren Sie rechtzeitig vor Ihren Ferien, ob Ihre Ausweise noch gültig sind. Die Bestellung neuer Dokumente dauert ca. 10 Arbeitstage. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung 061 766 50 50 oder das Pass- und Patentbüro Basel-Landschaft in Liestal 061 552 58 69. Öffnungszeiten Passbüro (Frühling/Sommer) Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

durchgehend 08.00 bis 17.00 Uhr 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 18.00 Uhr 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.30 Uhr durchgehend 08.00 bis 16.30 Uhr

Gebühren und Gültigkeit der Ausweise Ausweisart Schweizer Pass 10

Erwachsene (ab 18 Jahren) Kinder/Jugendliche (unter 18 Jahren)

Pass 10 und IDK 03 (Kombiangebot)

Erwachsene (ab 18 Jahren) Kinder/Jugendliche (unter 18 Jahren)

Provisorischer Pass

Dauer der Reise (max. 12 Monate)

(Notpass)

Zuschlag Flughafen

Gültigkeit

Preis

10 Jahre

CHF 145.00

5 Jahre

CHF 65.00

10 Jahre

CHF 158.00

5 Jahre

CHF 78.00 CHF 100.00 CHF 50.00

Bitte vergessen Sie nicht: Bei der Gemeindeverwaltung können nur noch Identitätskarten beantragt werden. Pass- oder Kombianträge (Pass und- Identitätskarte) müssen Sie beim Pass- und Patentbüro in Liestal direkt beantragen unter Telefon 061 552 58 69 oder per Internet www.schweizerpass.admin.ch Haben Sie noch Fragen? Das Personal der Gemeindeverwaltung gibt Ihnen gerne die nötigen Auskünfte unter Telefon 061 766 50 50. Gemeindeverwaltung Wahlen

Schüler-U-Abos Liebe Eltern Das Bestell-Formular für die Schuljahres-Abonnemente wird im Anhang dieses Infoblattes angehängt. Sie haben aber auch die Möglichkeit das Formular auf unserer Homepage www.gemeinde-wahlen.ch/Aktuelles/Neuigkeiten herunter zu laden. Das Abo kostet CHF 500.00 inkl. MwSt. Es ist nicht übertragbar. Die Eltern haben sich an diesen Kosten mit CHF 250.00 zu beteiligen. Die Restkosten übernimmt nach Massgabe des UAbo-Reglementes die Gemeinde. Bitte beachten Sie, dass das Bestellformular bis spätestens am 13. Mai 2016 auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden muss. Nach diesem Termin können keine Bestellungen mehr entgegen genommen werden!

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Gemeinde Wahlen

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Dieses Schuljahres-Abo kann ausschliesslich bei der Gemeindeverwaltung Wahlen bestellt werden. Da das Abonnement nicht übertragbar ist, benötigt jede/r Schüler/in eine Grundkarte mit Foto (bisherige Grundkarten behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum). Grundkarten können mit der Abo-Bestellung gleich mitbestellt werden. Hierzu ist ein Foto (Rückseite mit Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum versehen!) erforderlich. Das bestellte Schuljahres-Abonnement 2016/17 kann ab 13. Juni 2016 auf der Gemeindeverwaltung gegen Entrichtung von Fr. 250.00 in Bar bezogen werden. Ihre Gemeindeverwaltung

Schwimmbad "Nau" – Saisonabonnemente Vorverkauf Das Schwimmbad Nau wird voraussichtlich am 14. Mai 2016 geöffnet. Die Einwohnerschaft von Wahlen hat auch in der Sommersaison 2016 die Möglichkeit, Saisonabonnemente für das Schwimmbad "Nau" in Laufen zum Einheimischentarif zu erstehen. Der Differenzbetrag zwischen dem Einheimischentarif und dem Tarif für Externe wird von der Einwohnergemeinde Wahlen getragen. Wie kommen Sie zu einem vergünstigten Abonnement im Vorverkauf? Ab Montag, 2. Mai 2016 kann auf der Internetseite der Stadt Laufen via das aufgeschaltene Anmeldeformular ein Abonnement bestellt werden. Den entsprechenden „Link“ finden Sie auch über unsere Homepage. Der oder die Interessierte trägt seine Personalien sowie die Kategorie und Anzahl der Saisonabonnemente ein. Diese Anmeldung wird dann elektronisch an die Gemeinde Wahlen zur Kontrolle der Einwohnerdaten gesandt. Hat alles seine Richtigkeit, dann wird das Abonnement ausgestellt. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Anmeldung via die im Wochenblatt publizierte Anzeige zu tätigen. Dieses Formular ist auf der Gemeinde Wahlen abzugeben. Danke. Ihre Gemeindeverwaltung

Gut zu Wissen! Rund um das Bauen Auszug aus dem Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) § 92 Stützmauern und Einfriedigungen 1 Stützmauern und Einfriedigungen, welche die Höhe von 1,2 m nicht übersteigen, dürfen an die Grenze oder mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarschaft halbscheidig auf die Grenze gestellt werden. 2 Ohne schriftliche Zustimmung der Nachbarschaft müssen höhere Stützmauern und Einfriedigungen um das doppelte Mass ihrer Überhöhung von der Grenze zurückgestellt werden. 3 Für Stützmauern und Einfriedigungen, die keinen Durchblick gewähren und die Höhe von 2,5 m überschreiten, gelten die Abstandsvorschriften zwischen Nachbargrundstücken. 4 Die Höhe der Stützmauern und Einfriedigungen wird vom tiefer liegenden Terrain gemessen. 5 Für Grünhecken gelten die Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. § 93 Abgrabungen und Aufschüttungen 1 Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht durch eine Stützmauer gesichert sind, dürfen das Nachbargrundstück nicht unzumutbar beeinträchtigen und müssen einen Abstand von 0,6 m zur Grenze einhalten. Mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarschaft kann von dieser Abstandsvorschrift abgewichen werden. 2 Stützmauern, steile Böschungen und sonstige bauliche Anlagen, bei denen eine 1604_Info

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Absturzgefahr besteht, sind mit den notwendigen Abschrankungen zu versehen. Diese unterliegen nicht den Abstandsvorschriften. Auszug aus der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV, SGS 400.11)

Bauten und Anlagen, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden unterstehen

§ 92 Zuständigkeit 1 Der Gemeinderat erteilt Baubewilligungen für: a. freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab bestehendem Terrain aufweist. b. Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmmung. c. Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers. d. Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang. e. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege. f. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan. g. Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken. Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung. 2

Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen § 94 Bauten und Anlagen, die keiner Baubewilligung bedürfen Keiner Baubewilligung bedürfen: a. Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen Gesetzgebung nicht der kantonalen Bauhoheit unterliegen. 1

b. Unterhaltsarbeiten an Bauten und Anlagen, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan liegen oder an geschützten Gebäuden vorgenommen werden. c. Geringfügige bauliche Änderungen im Innern von Gebäuden (ohne Aussenwirkung); d. Der Einbau von Haushaltapparaten und von Inneneinrichtungen nicht gewerblicher Art; e. Sonnenkollektoren, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes, innerhalb einer Überbauung nach einheitlichem Plan oder an einem geschützten Gebäude errichtet werden sollen. f. Stützmauern bis maximal 1.20 m Höhe generell sowie geringfügige Terrainveränderungen im Rahmen der ortsüblichen Gartengestaltung. Liegen (bewilligungsfreie) Stützmauern an einer Strasse, ist die Zustimmung des Strasseneigentümers einzuholen. g. Im ortsüblichen Rahmen Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Treppen, Brunnen, Teiche, offene, ungedeckte Sitzplätze, Gartencheminées, Sandkästen und Planschbecken sowie ungedeckte Autoabstellpätze etc. h. Umnutzungen in Gewerbezonen, falls dies mit geringen Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt verbunden ist. Diese sind der Baubewilligungsbehörde anzuzeigen. 2 Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Bauvorschriften. Der Gemeinderat

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Vereinskalender / Abfalldaten Mai

Anlass / Tätigkeit

Verein / Organisation

Ort

02.05.

BLTV Präsidentenkonferenz

TSV

Maisprach

05.05.

Banntag

Burgerkorporation / Einwohnergemeinde

07.05.

Jahreskonzert & Theater

Musikverein

Gemeindesaal

07.05.

Muttertag

Kirche / Männerchor

Kirche Wahlen

10.05.

Jassen

Pro Senectute

Rest. Traube

16.05.

Kehricht Verschiebedatum, neu: Mittwoch, 18.05.2016

KELSAG

18.05.

Essen

19.05.

Mütter- und Väterberatung

19.05.

Rest. Traube

Redaktionsschluss Infoblatt

Pro Senectute Mütter- und Väterberatung Gemeindeverwaltung

20.05.

Fricktaler Cup

TSV

Laufenburg

21.05.

Vorschiessen Feldschiessen

Feldschützen

Fluh Laufen

21./22.05.

STV Indiaca Turnier der Kantonalmeister

TSV Indiaca

21.05.

78. Verbandsgesangsfest TLD

Männerchor

22.05.

Heiland in der Wies

Kirche / Männerchor

22.05.

Kantonaler Musiktag

Musikverein

Basel

27.-29.05.

Feldschiessen

Feldschützen

Fluh Laufen

28.05.

Gym Day

TSV

Grosswangen

29.05.

KMVW

TSV

Liestal

Kindergarten 1. OG

Pratteln Nunningen

Information für Trinkwasserbezüger Im Jahr 2015 wurde das Quell- und Netzwasser an vier verschiedenen, vom Kanton vorgeschriebenen Daten, durch den Brunnmeister entnommen, und vom kantonalen Laboratorium untersucht. Die Netzwasserproben wurden jeweils nach der Ultrafiltration und der Entkeimungsanlage an folgenden Standorten entnommen: • • •

beim Abgang Reservoir ins Dorf bei der Gemeindeverwaltung sowie im Schulhaus

Alle Netzproben entsprachen, soweit untersucht, den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung. • •

der Nitratgehalt betrug 5,4 mg/l (Die Lebensmittelgesetzgebung nennt einen Grenzwert von max. 40 mg/l) Die Wasserhärte betrug 26,5 französische Härtegrade.

Im Verbrauchsjahr 2015 konnte die Gemeinde Wahlen rund 2/3 Drittel der verbrauchten Trinkwassermenge innerhalb des Dorfes mit dem eigenen Quellwasser von Wahlen bedienen. 1/3 Drittel des benötigten Wassers wurde von Laufen bezogen. Der grosse Wasserbezug war durch den trockenen Sommer bedingt. 1604_Info

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Gemeinde Wahlen

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Weitere Auskünfte bezüglich Trinkwasser erhalten Sie beim Brunnmeister, Rainer Schmidlin – Natel 079 549 55 40 oder bei der Gemeindeverwaltung, Laufenstrasse 2, beim Gemeindeverwalter. Der Gemeinderat

Redaktionsschluss Ausgabe Mai

19. Mai 2016

Gemeindeverwaltung Wahlen Laufenstrasse 2 4246 Wahlen

Öffnungszeiten:

Telefon Fax E-Mail

Beilagen

061 766 50 50 061 766 50 59 [email protected]

Montag

10.00 – 11.30

Dienstag

10.00 – 11.30

Mittwoch

10.00 – 11.30

Donnerstag

10.00 – 11.30

Donnerstag

16.00 – 18.00

Baukommission – Zwischenbericht zur Schulhauserweiterung Primarschule Wahlen – Bericht Ostermusical Musikverein Wahlen – Information Jahreskonzert Musikverein Wahlen – Aufruf TSV Wahlen – Einladung SG Wahlen Laufen Freizeitclub Wahlen – Information Dorfgrümpeli Waldspielgruppe - Information Gemeinde Wahlen – Anmeldeformular TNW-Abo 2016-2017

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Zwischenbericht der Baukommission zur Schulhauserweiterung Nachdem die langersehnte Baubewilligung im September 2015 eingetroffen ist, wurde in den Herbstferien mit den Aushubarbeiten des Erweiterungsbaus begonnen. Ein Teil des Aushubmaterials konnte zur Sanierung des Scheibenstandes verwendet werden. Nun ging es Schritt für Schritt vorwärts mit den Rohbauarbeiten. Es wurden Kanalisationsrohre verlegt. Schalungen für Wände und Decken wurden erstellt, Armierung, Rohre und Leitungen für die haustechnischen Installationen eingelegt, danach betoniert. Bis Ende 2015 war das Untergeschoss bis auf die Decke betoniert. Dank der milden Temperaturen dieses Winters konnte bereits Anfang Januar mit den Bauarbeiten weitergefahren werden, so dass zum heutigen Zeitpunkt die Rohbauarbeiten des Erweiterungsbaus bis auf einige Restarbeiten abgeschlossen werden konnten und in den Frühlingsferien wurde im bestehenden Gebäude bereits der Durchbruch zum neuen Verbindungsgang sowie die Liftunterfahrt erstellt. Die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten ist gut und konstruktiv. In regelmässig stattfindenden Baukommissionssitzungen werden die zu treffenden Entscheide diskutiert, hinterfragt und verabschiedet. Um den Baufortschritt detailliert zu erläutern ist zusätzlich ein Jour-Fixe auf der Baustelle etabliert. Kosten und Termine: Bis auf die unvorhergesehenen Aufwendungen zum Aushub und der Böschungssicherung entsprechen die Gesamtbaukosten dem Kostenvoranschlag. Bei den Terminen ist momentan ein Verzug von ca. 1.5 Wochen vorhanden. Bei den Ausbauarbeiten sollte dies jedoch wieder eingeholt werden können, so dass das Bauvorhaben termingerecht fertig gestellt werden kann. Ausblick: Als nächstes erfolgen die Fenstermontage sowie die Abdichtung des Flachdaches. Gegen Anfang Mai wird das Gebäude soweit dicht sein, dass mit den Ausbauarbeiten begonnen werden kann. In den Sommerschulferien wird es eine intensive Zeit geben, da im bestehenden Gebäude der Liftschacht erstellt wird und sämtliche Installationen vom bestehenden Technikraum in den neuen Technikraum eingebaut werden. Zudem befasst sich die Baukommission, Schulleitung und die Lehrerschaft zurzeit mit der technischen Ausstattung und Möblierung der neuen Klassenzimmer. Smartboards werden einen zeitgerechten modernen Unterricht ermöglichen. Auch die Pausenplatzneugestaltung geht voran. Hier wurden auch die Schüler miteinbezogen und von ihnen gewünschte Anpassungen wurden bereits berücksichtigt. Dokumentation: Der Baufortschritt wird laufend auf der Website www.projekte-wahlen.ch dokumentiert.

Jour-Fixe auf der Baustelle

Erweiterungsbau Stand 22.03.2016

Osterstimmung+am+16.März+2016+im+Gemeindesaal+ „Jetz+isch+Oschterzyt+...“+ !

Noch!kurz!vor!den!Frühlingsferien!führten!die!Erst?und+Zweitklässler!ihr! Osterhasenmusical!„Ig+bi+stark“!vom!bekannten!Kinderliedermacher!Rolf! Zuckowsky!einem!breiten!Wahlener@Publikum!vor.!Die!tiefgründige! Ostergeschichte!von!einem!kranken!Häslein,!das!zusammen!mit!der!Familie! über!den!Verlust!des!Grossvaters!durch!gemeinsame!Trauerarbeit!wieder! gesund!wird,!meisterten!die!Kinder!auf!und!unter!der!Bühne!mit!viel!Hingabe! und!Begeisterung.! Besinnliche!wie!auch!fröhliche!Lieder!mussten!die!beiden!Klassen!bereits!nach! dem!Jahreswechsel!regelmässig!in!einem!gemeinsamen!Morgenritual!proben.! Für!den!Sologesang!von!einigen!mutigen!Zweitklasskindern!wurde!im! Musikgrundkurs!noch!weiter!an!den!Stimmen!gefeilt!und!geübt.!! Die!Osterhäslein!freuten!sich,!ihre!passenden!Kostüme!und!geschminkten! Hasengesichter!vor!der!selbst!gestalteten!Frühlingskulisse!zu!präsentieren.!Bei! einigen!Kindern!blieb!sogar!die!Hasenschminke!von!der!Hauptprobe!bis!zur! Abendvorstellung!auf!ihren!Gesichtern,!so!dass!vor!der!Hauptaufführung!ein! paar!Pinselstriche!weniger!nötig!waren.! Dank!der!Hilfe!von!einigen!„Heinzelmännchen“!der!Familien!P.!Stebler,!U.!Hofer! und!K.!Hügli!konnte!das!Musical!mit!den!nötigen!Requisiten,!Kulissen!und! hilfreichen!Arbeiten,!zu!einem!unvergesslichen!Erlebnis!werden.!! Nochmals!allen!Eltern!ein!herzliches!Dankeschön!für!die!Unterstützung!ihrer! Kinder!beim!Einstudieren!der!Theaterrollen.!! Im!Schlusslied!hiess!es!denn!auch:!!Schöni+Oschtere!! ! !

!Der!Erstklass@Singchor!

!

Die+Schauspieler+und+Schauspielerinnen:! ! Erzählerinnen!–!Hasengrossmami! ! krankes!Häsli!@!Tante! !! Hasenpapi!!@!Hasenmami! ! Hasendoktor!@!!Hasenkinder! !

!

!

!Hasenkinder!und!krankes!Häsli!

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

!!!Die!ganze!Hasenfamilie!(2.!Klasse)!

!

!

Erst@und!Zweitklasskinder!am!Ende!der!Vorstellung!–!Wir!haben!es!geschafft!! !

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Geschätzte Bevölkerung von Wahlen

Unterstützen Sie uns! Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen! Der Musikverein Wahlen besteht seit dem Jahre 1949. In dieser Zeit hat er unsere kulturellen Anlässe im Dorf bei weltlichen und kirchlichen Anlässen mit seiner Musik stets bereichert. Wer schon einmal ein Jahres- oder Adventskonzert besucht hat weiss, dass vor allem bekannte Unterhaltungsmusik dargeboten wird. Mit dieser Musik wollen wir Ihnen Freude bereiten, Euer Wohlbefinden steigern und Sie auch den Alltagsstress vergessen lassen. Für uns Musikanten ist der Verein, das Musizieren und auch die Kameradschaft ein Garant um gemeinsam etwas erreichen zu können. Dies stärkt unsere sozialen Bindungen und hilft Menschen sich zu entfalten. Es erfüllt uns mit Stolz, unser Dorf bei auswärtigen Auftritten vertreten zu dürfen. Leider ist es uns in den letzten Jahren trotz massiver Bemühungen nicht gelungen unsere Reihen im Verein zu füllen. Das heisst, der Musikverein wird in naher Zukunft nicht mehr in der Lage sein, seine bisherigen Aktivitäten in der jetzigen Form auszuüben. Wollen wir ein Dorf ohne Musikverein? Oder finden sich Einwohnerinnen und Einwohner, die bereit sind, sich unserem Verein anzuschliessen? Wir sind dringend auf Ihre Unterstützung und Ihre Bereitschaft angewiesen, um unseren Verein am Leben zu erhalten. Liebe Erwachsene: Spielen Sie ein Instrument, haben Sie eines gespielt oder möchten Sie eines spielen lernen? Haben Sie Verwandte, Freunde, Bekannte aus der Umgebung, die solche Ambitionen haben? Sie sind herzlich willkommen! Liebe Eltern: Begeistern Sie Ihre Kinder, ein Instrument spielen zu wollen. Im Verein lernen sie auch, sich sozial zu verhalten und sich in eine Gruppe einzufügen. Liebe Kinder: Lasst Euch begeistern! Bildet im Dorf eine Gruppe bereitwilliger Kinder und Jugendlicher. Denn in einer Gruppe ein Instrument spielen zu lernen macht unheimlich Spass. In einigen anderen Vereinen machen Kinder und Jugendliche mit Begeisterung mit und spornen sich gegenseitig an.

Wichtige Informationen: Der Musikverein Wahlen spielt in einer Brass-Band Formation, das heisst, folgende Instrumente werden gespielt (der Verein stellt diese zum Mitspielen und zum Erlernen zur Verfügung): Cornet / ES-Cornet / Repiano-Cornet / Flügelhorn / Bariton / Euphonium / Posaune / ES- Horn / B-Bass / ES-Bass und natürlich das Schlagzeug. Das Erlernen des Schlagzeugs beinhaltet auch das Beherrschen von Kesselpauken, Pauke, Tschinellen, Glockenspiel und noch diverser anderer Schlaginstrumente. Um zu Hause zu üben können das Schlagzeug und auch die Schlaginstrumente aus Kostengründen allerdings nicht zur Verfügung gestellt werden. Es können aber Occasion-Schlagzeuge für wenig Geld gekauft werden, wofür sich viele Eltern schlussendlich auch entscheiden. Ab 9 Jahren werden die Jungmusikantinnen und -musikanten von uns in die Musikschule geschickt und auch dort ausgebildet. Einen Teil der Kosten übernimmt der Musikverein. An der Musikschule werden kleine Formationen gebildet. Diese treten dann an verschiedenen Veranstaltungen auf, so dass die Schüler und Schülerinnen schon einmal Bühnenerfahrungen sammeln können. Nach einiger Zeit werden sie nach Absprache mit dem Musiklehrer/der Musiklehrerin langsam in den Verein integriert. Begleitet werden die Schüler und Schülerinnen auch durch ein Mitglied des Vereins. Schon etwas Ältere oder Junggebliebene können auch eine Ausbildung im Verein bekommen. Ansprechperson/Kontaktperson: Reto Burri Selmattweg 35 4246 Wahlen Tel. 061 761 10 05 Montag bis Freitag ab 18.00h Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Wahlen, helfen Sie mit, unseren Verein am Leben zu erhalten. Denken Sie nicht viel darüber nach, kommen Sie einfach zu uns und erleben Sie, wie schön es sein kann, selbst Melodien zu spielen, die jeder kennt und allen Freude bereiten. Nehmen Sie sich die Zeit, unser Jahreskonzert vom Samstag 07. Mai im Gemeindezentrum zu besuchen oder schauen Sie unverbindlich einmal in einer Probe vorbei, die meistens am Dienstag um 20.00h anfängt. Wir zählen auf Sie! Hoffentlich bis bald! Ihr Musikverein Wahlen

Handballer sind Regionalmeister und steigen in die 1. Liga auf!!

Unterstütze unsere Teams in der letzten Heimspielrunde am Samstag, 23. April im Gymnasium Laufen Wir präsentieren Ihnen und unseren Sponsoren unseren Verein mit einem interessanten Programm: 13.30 Uhr 15.00 Uhr

Junioren U15 SG Wahlen Laufen Junioren U17 SG Wahlen Laufen

- HB Blau Boys Binningen - SG GTV Basel/TV Birsfelden

16.45 Uhr Auftritt Kids Dance Gruppe TSV Wahlen 17.00 Uhr Herren 2. Liga SG Wahlen Laufen - SG HC Oberwil/Therwil (Präsentation des Fanionteams mit U11 Junioren) 17.40 Uhr Auftritt Gymnastik Freestyle B TSV Wahlen 17.45 Uhr Auftritt Gymnastik Freestyle A TSV Wahlen 19.00 Uhr

Herren 3. Liga SG Wahlen Laufen

- HC Vikings Liestal

Wir führen eine kleine Festwirtschaft Beim Gymnasium sind Parkplätze an diesem Anlass knapp – ev. beim Schwimmbad parkieren!!

Aufsteiger in die 1. Liga (Foto Fredy Schmidlin)

Wir hoffen auf die Unterstützung der Dorfbevölkerung und unserer Fan’s

TNW-Schuljahresabonnement 2016/17 Liebe Eltern Nach den Sommerferien geht Ihr Kind vielleicht ausserhalb des Dorfes zur Schule. Das Kind muss seine Schule möglichst problemlos und sicher erreichen können. Am einfachsten geht das mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, dem Postauto. Ein TNW-Jahresabonnement für Junioren kann üblicherweise nur pro Kalenderjahr, also von Januar bis Dezember, gelöst werden. Dieser Zeitraum entspricht nicht einem Schuljahr. Die Gemeindeverwaltung Wahlen bietet auf das neue Schuljahr 2016/2017 ein

TNW-Schuljahresabonnement an, das wahlweise vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 oder vom 1. August 2016 bis zum 31. Juli 2017 gültig ist. Dieses Angebot gilt nur für Schülerinnen und Schüler aus Wahlen. Das TNW-Schuljahresabonnement kostet Fr. 500.— inkl. MWSt, das heisst, Sie sparen die Kosten für zwei Monate. Es wird auf den Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Das Abo berechtigt zu Fahrten 2. Klasse im ganzen Tarifverbundgebiet Nordwestschweiz. Das bei der Gemeindeverwaltung bestellte Schuljahres-Abonnement 2016/17 kann gegen Bezahlung des Anteils von Fr. 250.— (bar), ab 13. Juni 2016 auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Unten stehenden Talon bitte abtrennen und bis spätestens am 13. Mai 2016 auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Nach diesem Termin können keine Bestellungen mehr entgegen genommen werden!

Bestellschein für Schuljahresabonnement

Gewünschtes Abonnement:  1. Juli 16 - 30. Juni 17 Name:

Vorname:

 1. August 16 - 31. Juli 17

Geburtsdatum:

Klasse & Schule:

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Unterschrift Erziehungsberechtigte: …………………………………………….