Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat

Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Ausgabe April 2015 Banntag Der Burgerrat und der Gemeinderat ...
Author: Bertold Hausler
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Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat

Ausgabe April 2015

Banntag Der Burgerrat und der Gemeinderat laden Sie recht herzlich ein zum diesjährigen Banntag, welcher am folgenden Termin stattfindet: Donnerstag, 14. Mai 2015, Auffahrt Abmarsch 13.30 Uhr vor dem Gemeindemagazin Der Zielort ist die „Weihern“. Diejenigen Personen, welche mit Kinderwagen unterwegs sind, können via den Breitenbachweg gut zum Festgelände gelangen. Anlässlich des Banntages wird die Tradition der Jungbürgeraufnahme (Jahrgang 1997) gelebt. Für Personen welche nicht marschieren können wird ein Abholdienst organisiert. Anmeldungen bitte am Donnerstag, 13. Mai 2015 ab 10.00 Uhr unter Telefon 077 / 462 16 85. Kuchen für das Dessert sind sehr willkommen und können unter der gleichen Telefonnummer angemeldet werden. Besten Dank im Voraus! Der Banntag findet bei jeder Witterung statt. Organisation Burgerrat und Gemeinderat

Teilzonenplan „Dorfkern“, Mutation Schulhaus Ausgangslage Der Gemeinderat hat auf Anraten der Baukommission „Schulhauserweiterung“ den auf Sommer 2015 geplanten Baustart auf den Herbst 2015 verschoben. Ursache der Terminverschiebung ist eine, aus Sicht des Bauinspektorats Basel-Landschaft, erforderliche Mutation an der Gestaltungsbaulinie am lokal geschützten Schulhaus. Diese geringfügige Änderung soll den Anbau des Verbindungstraktes baurechtlich sicherstellen. Öffentliche Mitwirkung Gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) wird durch die Gemeinde das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Mutation des Teilzonenplans „Dorfkern“ durchgeführt. Folgende Unterlagen werden vom Montag, 4. Mai 2015 bis Mittwoch, 13. Mai 2015 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt: • •

Teilzonenplan „Dorfkern“, Mutation Schulhaus Planungsbericht

Während der Dauer des Mitwirkungsverfahrens hat die Bevölkerung die Möglichkeit, schriftlich und begründet dem Gemeinderat Einwendungen und Vorschläge einzureichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Einsprachen sind im Mitwirkungsverfahren nicht möglich.

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Gemeinde Wahlen

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Baugesuch In den nächsten Tagen wird das Baugesuch „Schulhauserweiterung“ wegen einer Verschiebung des Anbaus gegen Süden nochmals publiziert werden. Baukommission und Gemeinderat

Nachwuchs für Wildtiere = Leinenpflicht für Hunde In § 35 des kantonalen Jagdgesetzes wird folgendes geregelt: Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen Während der Hauptsetz- und Brutzeit (April – Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit gilt die Leinenpflicht für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen. Der Gemeinderat kann weitere Einschränkungen beschliessen. Zudem schreibt das Hundereglement der Gemeinde Wahlen in § 4 Absatz 1 vor, dass Hunde a) auf verkehrsreichen Strassen und stark frequentierten Gehwegen innerhalb des Siedlungsgebietes b) auf landwirtschaftlich genutzten Parzellen c) in Naturschutzgebieten d) bei Menschenansammlungen e) auf dem Schulhausareal f) auf dem Areal der öffentlichen Gemeindeverwaltung an der Leine zu führen sind. Hundehalterinnen und Hundehalter sind gehalten, diesen Bestimmungen Folge zu leisten. Der Gemeinderat

Mitteilung an die Vermieterinnen und Vermieter Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Anmeldungs- und Registergesetz des Kantons BaselLandschaft sowie die dazugehörende Verordnung in Kraft. Vermieterinnen und Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung haben der Gemeindeverwaltung von sich aus innert 14 Tagen den Mietantritt ihrer Mieterinnen und Mieter mitzuteilen. Gleichermassen haben diese auch einen Umzug innerhalb der Gemeinde oder des Hauses wie auch einen Wegzug zu melden. Wir bitten die Vermieterinnen und Vermieter, dieser Pflicht Rechnung zu tragen und unaufgefordert nachzukommen. Vielen Dank! Gemeindeverwaltung Wahlen

Ferien – Sind Ihre Ausweise noch gültig? Bitte kontrollieren Sie rechtzeitig vor Ihren Ferien, ob Ihre Ausweise noch gültig sind. Die Bestellung neuer Dokumente dauert ca. 10 Arbeitstage. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung 061 766 50 50 oder das Pass- und Patentbüro Basel-Landschaft in Liestal 061 552 58 69.

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Öffnungszeiten Passbüro (Frühling/Sommer) Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

durchgehend 08.00 bis 17.00 Uhr 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 18.00 Uhr 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.30 Uhr durchgehend 08.00 bis 16.30 Uhr

Gebühren und Gültigkeit der Ausweise Ausweisart Schweizer Pass 10

Erwachsene (ab 18 Jahren) Kinder/Jugendliche (unter 18 Jahren)

Pass 10 und IDK 03 (Kombiangebot)

Erwachsene (ab 18 Jahren) Kinder/Jugendliche (unter 18 Jahren)

Provisorischer Pass

Dauer der Reise (max. 12 Monate)

(Notpass)

Zuschlag Flughafen

Gültigkeit

Preis

10 Jahre

CHF 145.00

5 Jahre

CHF 65.00

10 Jahre

CHF 158.00

5 Jahre

CHF 78.00 CHF 100.00 CHF 50.00

Bitte vergessen Sie nicht: Bei der Gemeindeverwaltung können nur noch Identitätskarten beantragt werden. Pass- oder Kombianträge (Pass und- Identitätskarte) müssen Sie beim Pass- und Patentbüro in Liestal direkt beantragen unter Telefon 061 552 58 69 oder per Internet www.schweizerpass.admin.ch Haben Sie noch Fragen? Das Personal der Gemeindeverwaltung gibt Ihnen gerne die nötigen Auskünfte unter Telefon 061 766 50 50. Gemeindeverwaltung Wahlen

Papier- und Kartonsammlung Freitag, 22. Mai 2015, ab 07.00 Uhr Die Firma Bieli Transport AG wird am erwähnten Datum analog der Kehrrichttour das Altpapier und den Karton unserer Gemeinde einsammeln. Das Altpapier und der Karton ist gebündelt und verschnürt bereitzustellen. Die Bündel müssen am Sammeltag um 07.00 Uhr am Strassenrand, dort wo Sie auch Ihren Kehricht bereitstellen, deponiert sein. Es macht dabei nichts, wenn das Papier und der Karton nass wird. Nicht gebündeltes Papier und Karton, Papier in Plastiktaschen oder in Papiersäcken wird der Unfallgefahr wegen stehengelassen. Achtung! Das Papier darf keine Fremdstoffe enthalten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Regelung im Interesse einer reibungslosen Sammlung zu befolgen. Sollten wider Erwarten Mängel bei der Sammlung auftreten, bitten wir Sie, diese der Gemeindeverwaltung zu melden. Danke. Der Gemeinderat

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Schüler-U-Abos Liebe Eltern Das Bestell-Formular für die Schuljahres-Abonnemente wird im Anhang dieses Infoblattes angehängt. Sie haben aber auch die Möglichkeit das Formular auf unserer Homepage www.gemeinde-wahlen.ch/Aktuelles/Neuigkeiten herunter zu laden. Das Abo kostet CHF 500.00 inkl. MwSt. Es ist nicht übertragbar. Die Eltern haben sich an diesen Kosten mit CHF 250.00 zu beteiligen. Die Restkosten übernimmt nach Massgabe des UAbo-Reglementes die Gemeinde. Bitte beachten Sie, dass das Bestellformular bis spätestens am 15. Mai 2015 auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden muss. Nach diesem Termin können keine Bestellungen mehr entgegen genommen werden! Dieses Schuljahres-Abo kann ausschliesslich bei der Gemeindeverwaltung Wahlen bestellt werden. Da das Abonnement nicht übertragbar ist, benötigt jede/r Schüler/in eine Grundkarte mit Foto (bisherige Grundkarten behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum). Grundkarten können mit der Abo-Bestellung gleich mitbestellt werden. Hierzu ist ein Foto (Rückseite mit Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum versehen!) erforderlich. Das bestellte Schuljahres-Abonnement 2015/16 kann ab 15. Juni 2015 auf der Gemeindeverwaltung gegen Entrichtung von Fr. 250.00 in Bar bezogen werden. Ihre Gemeindeverwaltung

Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken Im Frühjahr und Sommer, wenn die Vegetation einsetzt, zeigen sich die Sträucher von ihrer schönsten Seite. Sträucher können aber auch eine Gefahr darstellen, wenn sie in den Strassenraum ragen oder die Sichtverhältnisse bei Einmündungen, Kurven und Kuppen behindern. Die LiegenschaftsbesitzerInnen sind dafür verantwortlich, dass auf ihrem Grundstück sich befindende Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Insbesondere sind die Pflanzen so zurück zu schneiden, dass folgende Punkte jederzeit erfüllt sind: •

• • •

Das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil wird eingehalten. Dieses muss mindestens 4.50 m über der Fahrbahn, bzw. 2.50 m über dem Trottoir gehalten werden. Das Lichtraumprofil bedrohende Astwerk (Sturm, Schneelast) ist entfernt. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung wird nicht beeinträchtigt. Die Sicht auf Strassensignale und –tafeln wird nicht beeinträchtigt.

Grünhecken dürfen gegen den Willen der nachbarlichen Grundeigentümerschaft nicht näher als 60 cm von der Grenze und nicht höher als ihre dreifache Distanz von derselben gehalten werden. Wir bitten Sie diesem Umstand Rechnung zu tragen und danken für deren Einhaltung! Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Einhaltung dieser Vorschrift ab dem 1. Juni 2015 durch den Rat kontrolliert wird. Wir danken für das Verständnis und die Kenntnisnahme. Der Gemeinderat

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Schwimmbad "Nau" – Saisonabonnemente Vorverkauf Das Schwimmbad Nau wird voraussichtlich am 9. Mai 2015 geöffnet. Die Einwohnerschaft von Wahlen hat auch in der Sommersaison 2015 die Möglichkeit, Saisonabonnemente für das Schwimmbad "Nau" in Laufen zum Einheimischentarif zu erstehen. Der Differenzbetrag zwischen dem Einheimischentarif und dem Tarif für Externe wird von der Einwohnergemeinde Wahlen getragen. Wie kommen Sie zu einem vergünstigten Abonnement im Vorverkauf? Ab Donnerstag, 23.04.2015 kann auf der Internetseite der Stadt Laufen via das aufgeschaltene Anmeldeformular ein Abonnement bestellt werden. Den entsprechenden „Link“ finden Sie auch über unsere Homepage. Der oder die Interessierte trägt seine Personalien sowie die Kategorie und Anzahl der Saisonabonnemente ein. Diese Anmeldung wird dann elektronisch an die Gemeinde Wahlen zur Kontrolle der Einwohnerdaten gesandt. Hat alles seine Richtigkeit, dann wird das Abonnement ausgestellt. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Anmeldung via die im Wochenblatt publizierte Anzeige zu tätigen. Dieses Formular ist auf der Gemeinde Wahlen abzugeben. Danke. Ihre Gemeindeverwaltung

Feiertage – Öffnungszeiten Verwaltung Die Gemeindeverwaltung ist an folgenden Tagen infolge Feiertagsregelung geschlossen: Freitag, 1. Mai 2015 Donnerstag (Auffahrt), 14. Mai 2015 und Freitag, 15. Mai 2015 Montag (Pfingsten), 25. Mai 2015 In dringenden Fällen (Todesfällen) wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer: 079 840 08 60 Wir danken für die Kenntnisnahme und das diesbezügliche Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung

Gut zu Wissen! Rund um das Bauen Auszug aus dem Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) § 92 Stützmauern und Einfriedigungen 1 Stützmauern und Einfriedigungen, welche die Höhe von 1,2 m nicht übersteigen, dürfen an die Grenze oder mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarschaft halbscheidig auf die Grenze gestellt werden. 2 Ohne schriftliche Zustimmung der Nachbarschaft müssen höhere Stützmauern und Einfriedigungen um das doppelte Mass ihrer Überhöhung von der Grenze zurückgestellt werden. 3 Für Stützmauern und Einfriedigungen, die keinen Durchblick gewähren und die Höhe von 2,5 m überschreiten, gelten die Abstandsvorschriften zwischen Nachbargrundstücken. 4 Die Höhe der Stützmauern und Einfriedigungen wird vom tiefer liegenden Terrain gemessen. 5 Für Grünhecken gelten die Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. 1504_Info

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§ 93 Abgrabungen und Aufschüttungen 1 Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht durch eine Stützmauer gesichert sind, dürfen das Nachbargrundstück nicht unzumutbar beeinträchtigen und müssen einen Abstand von 0,6 m zur Grenze einhalten. Mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarschaft kann von dieser Abstandsvorschrift abgewichen werden. 2 Stützmauern, steile Böschungen und sonstige bauliche Anlagen, bei denen eine Absturzgefahr besteht, sind mit den notwendigen Abschrankungen zu versehen. Diese unterliegen nicht den Abstandsvorschriften. Auszug aus der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV, SGS 400.11)

Bauten und Anlagen, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden unterstehen

§ 92 Zuständigkeit 1 Der Gemeinderat erteilt Baubewilligungen für: a. freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab bestehendem Terrain aufweist. b. Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmmung. c. Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers. d. Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang. e. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege. f. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan. g. Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken. 2

Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung.

Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen § 94 Bauten und Anlagen, die keiner Baubewilligung bedürfen 1

Keiner Baubewilligung bedürfen: a. Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen Gesetzgebung nicht der kantonalen Bauhoheit unterliegen. b. Unterhaltsarbeiten an Bauten und Anlagen, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan liegen oder an geschützten Gebäuden vorgenommen werden. c. Geringfügige bauliche Änderungen im Innern von Gebäuden (ohne Aussenwirkung); d. Der Einbau von Haushaltapparaten und von Inneneinrichtungen nicht gewerblicher Art; e. Sonnenkollektoren, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes, innerhalb einer Überbauung nach einheitlichem Plan oder an einem geschützten Gebäude errichtet werden sollen. f. Stützmauern bis maximal 1.20 m Höhe generell sowie geringfügige Terrainveränderungen im Rahmen der ortsüblichen Gartengestaltung. Liegen (bewilligungsfreie) Stützmauern an einer Strasse, ist die Zustimmung des Strasseneigentümers einzuholen. g. Im ortsüblichen Rahmen Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Treppen, Brunnen, Teiche, offene, ungedeckte Sitzplätze, Gartencheminées, Sandkästen und Planschbecken sowie ungedeckte Autoabstellpätze etc. h. Umnutzungen in Gewerbezonen, falls dies mit geringen Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt verbunden ist. Diese sind der Baubewilligungsbehörde anzuzeigen. 1504_Info

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Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Bauvorschriften.

Vereinskalender / Abfalldaten Mai

Anlass / Tätigkeit

Verein / Organisation

Ort

2.

Jahreskonzert & Theater

Musikverein

Gemeindesaal

9.

Jahreskonzert & Theater

Musikverein

Gemeindesaal

9.

Umrahmung MuttertagsGottesdienst

Männerchor

12.

Jassen

Pro Senectute

14.

Banntag

17.

Heiland in der Wies

20.

Essen

Pro Senectute

Rest. Traube

21.

Mütter- und Väterberatung

Mütter- und Väterberatung

Kindergarten 1. OG

21.

Redaktionsschluss Infoblatt

Gemeindeverwaltung

22.

Papier- und Kartonsammlung

KELSAG

Haus-zu-Haus Sammlung

27.

Abfuhr Kehricht (Verschiebe-Datum)

KELSAG

Haus-zu-Haus Sammlung

23.

Vorschiessen Feldschiessen

Feldschützen

29.

Fricktaler Cup

TSV WAHLEN

29.-31.

Feldschiessen

Feldschützen

30./31.

STV Indiacaturnier der Kantonalmeister

TSV WAHLEN Indiaca

31.

KMVW

TSV WAHLEN

Kirche Wahlen Rest. Traube

Burgerkorporation / Einwohnergemeinde Kirche / Musikverein / Männerchor

Obermumpf Olten Maisprach

Hände weg von toten Hasen Bei Feldhasen wurde die ansteckende Krankheit „Tularämie“ nachgewiesen. Bei einem in Dittingen tot aufgefundenen Feldhasen wurde „Tularämie“ (Hasenpest) nachgewiesen. Die ansteckende Erkrankung wird bei frei lebenden Nagetieren durch das Bakterium „Francisella tularensis“ ausgelöst und verläuft bei Feldhasen tödlich. „Tularämie“ (Hasenpest) gehört zu den zu überwachenden Seuchen und kann in seltenen Fällen auf den Menschen übertragen werden. Die Ansteckung erfolgt über direkten Kontakt oder Bisse von infizierten Tieren und kann auch von Zecken übertragen werden. Beim Menschen zeigt die Krankheit ein breites Spektrum an Symptomen, ist aber nicht tödlich. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Haustiere erkranken selten. Das Amt für Wald beider Basel bittet daher, tot aufgefundene Feldhasen nicht zu berühren und der Einsatzleitzentrale Polizei Basel-Landschaft in Liestal, Telefon 061 553 35 35 zu melden.

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Information für Trinkwasserbezüger Im Jahr 2014 wurde das Quell- und Netzwasser an drei verschiedenen, vom Kanton vorgeschriebenen Daten, durch den Brunnmeister entnommen, und vom kantonalen Laboratorium untersucht. Die Netzwasserproben wurden jeweils nach der Ultrafiltration und der Entkeimungsanlage an folgenden Standorten entnommen: • • •

beim Abgang Reservoir ins Dorf bei der Gemeindeverwaltung sowie im Schulhaus

Alle Netzproben entsprachen, soweit untersucht, den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung. • •

der Nitratgehalt betrug 5,4 mg/l (Die Lebensmittelgesetzgebung nennt einen Grenzwert von max. 40 mg/l) Die Wasserhärte betrug 26,5 französische Härtegrade.

Im Verbrauchsjahr 2014 konnte die Gemeinde Wahlen rund 85 % der verbrauchten Trinkwassermenge innerhalb des Dorfes mit dem eigenen Quellwasser von Wahlen bedienen. 15 % des benötigten Wassers wurde von Laufen bezogen. Weitere Auskünfte bezüglich Trinkwasser erhalten Sie beim Brunnmeister, Rainer Schmidlin – Natel 079 549 55 40 oder bei der Gemeindeverwaltung, Laufenstrasse 2, beim Gemeindeverwalter. Der Gemeinderat

Mahlzeitendienst (Neuerungen im Laufental) Das Seniorenzentrum Rosengarten stellt seinen Mahlzeitendienst per 31. Mai 2015 ein. Während über 20 Jahren hat das Seniorenzentrum diese Dienstleistung den Seniorinnen und Senioren der Gemeinden des Laufentals angeboten. Ab Rampe kann das Essen jedoch weiterhin abgeholt oder im Restaurant eingenommen werden. Die „Fachkommission Alter“ (FAKA) der Laufentaler Gemeinden informiert über Neuerungen, was den Mahlzeitendienst betrifft. Die Gemeinden sind verpflichtet zu sichern, dass Angebote vorhanden sind. In einzelnen Gemeinden funktioniert das bisher sehr gut, z.B. über Gastronomiebetriebe, und soll auch weiterhin so bestehen. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Angeboten machen wir Sie auf eine Erweiterung aufmerksam: So können Seniorinnen und Senioren des Laufentals via Keramik Laufen AG (Hüttenmoser Catering) täglich warmes Mittagessen nach Hause bestellen, welches nach Hause geliefert wird. Genauere Infos:

Telefon 061 765 74 09 oder Mobil 076 340 03 95.

Die Pro Senectute Breitenbach liefert ebenfalls Fertigessen ins Laufental. Details erhalten Sie unter: Telefon 061 783 91 50 oder Telefon 061 781 12 75.

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Umsetzung des neuen Polizeigesetzes – künftige Zusammenarbeit von Polizei und Gemeinden Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Polizeigesetz in Kraft, welches nun auch Bestimmungen zu den gemeindepolizeilichen Aufgaben enthält und damit die Kompetenzbereiche von Kanton und Gemeinden im polizeilichen Bereich regelt. Während die Polizei Basel-Landschaft insbesondere für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gefahrenabwehr zuständig ist, obliegt die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung den Gemeinden. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Gemeinden zu ihrer Entlastung bei der Polizei Basel-Landschaft entsprechende Leistungen einkaufen können. Die Gemeinden können wählen, ob sie eine Leistungsvereinbarung abschliessen wollen oder ob sie die in ihre Kompetenz fallenden Arbeiten selbständig bearbeiten wollen. Der Gemeinderat hat für die Gemeinde Wahlen (ohne Gemeindepolizei) entschieden, dass von Seiten der Gemeinde die Meldungen aus dem Bereich Ruhe und Ordnung unter der Woche zu Bürozeiten (Montag bis Freitag, jeweils 08.00 bis 17.00 Uhr) selbstständig abgedeckt werden. Die restliche Zeit soll durch die Polizei Basel-Landschaft abgedeckt werden. Dieses Modell kostet die Gemeinde Wahlen CHF 4.00 pro Einwohner und Jahr. Die entsprechende Vereinbarung wurde zwischen der Polizei Basel-Landschaft und der Gemeinde Wahlen ab 01. April 2015 befristet für ein Jahr abgeschlossen. Der Gemeinderat

Schalteröffnungszeit vom 21. Mai 2015 Am Donnerstag, 21. Mai 2015 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsteams Dittingen-Wahlen an einem externen Schulungsanlass. Aus diesem Grunde ist der Schalter am Donnerstagnachmittag ausnahmsweise nur bis um 17.00 Uhr bedient. Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und das diesbezügliche Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung

Neuzuzüger-Apéro Am Freitag, 10. April 2015 durfte der Gemeinderat 42 Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger im Gemeindesaal in Wahlen begrüssen. Der Präsident brachte den Anwesenden Wahlen mittels einer Präsentation näher und vermittelte Wissenswertes. Im Anschluss waren die Anwesenden zu einem kleinen Umdrunk mit Apéro im Restaurant zur Traube eingeladen. Ein guter Rahmen um sich besser kennen zu lernen und sich auszutauschen. Der Anlass wurde allerseits geschätzt und war aus Sicht des Gemeinderates ein gelungener Abend. Der Gemeinderat

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Stützpunktfeuerwehr Laufental – Tag der offenen Tore Am Samstag, 25. April 2015 und Sonntag, 26. April 2015 besteht die Möglichkeit zur Besichtigung des neuen Feuerwehrmagazins (Tag der offenen Tore). Programm: 25. April 2015 Zeit:

10:00 – 18:00 Uhr 16:00 Uhr

Führungen mit Festwirtschaft und Spielen offizieller Festakt

Programm: 26. April 2015 Zeit:

10:00 Uhr

Gottesdienst mit anschliessendem Apéro

Transportmöglichkeiten ab 09.30 Uhr (Parkplatz Kirche Hinterfeld Laufen)

Redaktionsschluss Ausgabe Mai

21. Mai 2015

Gemeindeverwaltung Wahlen Laufenstrasse 2 4246 Wahlen

Öffnungszeiten:

Telefon Fax E-Mail

Beilagen

061 766 50 50 061 766 50 59 [email protected]

Montag

10.00 – 11.30

Dienstag

10.00 – 11.30

Donnerstag

10.00 – 11.30

Donnerstag

16.00 – 18.00

Musikverein Wahlen – Information Jahreskonzert TSV Wahlen – Information Jugendturnfest in Breitenbach FDP Ortspartei Wahlen - Informationsflyer Flurgottesdienst Fichtenhofkapelle - Einladung Gemeinde Wahlen – Anmeldeformular TNW-Abo 2015-2016

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Das Programm steht Baselbieter Kantonal-Jugendturnfest Sonntag, 7. Juni 2015 in Breitenbach – 2‘600 teilnehmende Kinder Zurzeit ist das OK mit der Fein- und Detailplanung dieses Grossanlasses beschäftigt. Dies betrifft die Zeiteinteilung der Wettkämpfe, die Organisation des Transportes der 2600 Kinder mit dem ÖV nach Breitenbach, die Vorbereitung der Festwirtschaft mit verschiedenen Verpflegungsständen, die Gestaltung des Empfangs der Ehrengäste (mit der Umrahmung durch den Musikverein Wahlen), den Ablauf der Schlussfeier mit der Rangverkündigung, der Planung der über 30 Wettkampfanlagen und und……. Der grosse Festführer steht kurz vor der „Druckreife“. Hier möchten wir uns bereits jetzt für die grosse Unterstützung durch die Geschäfte und Firmen in der ganzen Region bedanken.

Grobprogramm 08.00 Uhr

Wettkampfbeginn der Vereinswettkämpfe Jugend

09.00 Uhr

Wettkampfbeginn der Vereinswettkämpfe KITU

12.10 Uhr

Vorläufe Pendelstafette KITU

12.30 Uhr

Empfang der Ehrengäste

14.30 Uhr

Finalläufe Pendelstafette KITU

15.15 Uhr

Freie Vorführungen

15.45 Uhr

Festakt mit Ansprachen

16.00 Uhr

Rangverkündigung

17.15 Uhr

Ende des Turnfestes

Freizeitprogramm Damit wir neben den spannenden Wettkämpfen, die Wartezeiten verkürzen und somit den Bedürfnissen unseren kleinen Besucher und Turner gerecht werden, haben wir ein vielfältiges und abwechslungsreiches Freizeitprogramm zusammengestellt. Sämtliche Freizeitaktivitäten sind durch Erwachsene betreut und auf dem ganzen Festgelände verteilt. Einige Wettbewerbe locken sogar mit attraktiven Preisen. Betriebszeit:

10.00 bis 14.30 Uhr

Freizeitprogramm für alle Kinder: Während den Betriebszeiten können sich die Kinder beim Schlittschuhlaufen auf der Kunsteisbahn, beim Austoben in den Hüpfburgen, beim Dosenschiessen und Zielwerfen in den Rivella-Zelten, beim Fussballspielen im XXL Töggelikasten sowie auch beim Concordia-Spiel verweilen. Wir freuen uns auf viele lachende und fröhliche Gesichter. Freizeitprogramm nur für Kinder im KITU-Alter: Während den selben Betriebszeiten können die Kinder im KITU-Alter (Jahrgang 2008 und jünger) den 5-teiligen Postenlauf absolvieren und dort ihr Können und ihren Spass am Sport unter Beweis stellen. Wir freuen uns, möglichst viele Kinder begrüssen zu dürfen.

Toll wäre es, wenn unsere Jugend auch von der Dorfbevölkerung in Breitenbach unterstützt würde. Wir führen auch eine grosse Festwirtschaft. Reserviert Euch den Sonntag, 7. Juni 2015. Ueli Schmidlin OK-Präsident

Herzliche Einladung zum Flurgottesdienst bei der Fichtenhofkapelle

Am Sonntag, 17. Mai 2015 feiern die Kirchgemeinden/Pfarreien Brislach und Wahlen einen gemeinsamen Flurgottesdienst bei der Fichtenhofkapelle, sog. „Heiland in der Wies“. Gottesdienst:

10.30 Uhr bei der Fichtenhofkapelle unter Mitwirkung des Musikvereins Wahlen und den Pfarreiangehörigen der beiden Gemeinden.

Besammlung:

Wir treffen uns um 10.00 Uhr vor dem Pfarrhaus und wandern dann gemeinsam zum „Fichtenhofkäpelli“.

Fahrdienst:

Es besteht auch die Möglichkeit, unseren Fahrdienst zu nutzen. Treffpunkt um 10.10 Uhr auf dem Parkplatz bei der Kirche in Wahlen.

Im Anschluss an den Gottesdienst haben Sie die Möglichkeit, sich in der Festwirtschaft zu verpflegen, die vom Bruuch- und Kulturverein und vom Verschönerungsverein Brislach durchgeführt wird.

Mit freundlichen Grüssen Kirchgemeinde/Pfarrei Wahlen

FDP Information Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich informieren! Besuchen Sie uns im Internet! www.fdp-wahlen.ch

FDP Wahlen

TNW-Schuljahresabonnement 2015/16 Liebe Eltern Nach den Sommerferien geht Ihr Kind vielleicht ausserhalb des Dorfes zur Schule. Das Kind muss seine Schule möglichst problemlos und sicher erreichen können. Am einfachsten geht das mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, dem Postauto. Ein TNW-Jahresabonnement für Junioren kann üblicherweise nur pro Kalenderjahr, also von Januar bis Dezember, gelöst werden. Dieser Zeitraum entspricht nicht einem Schuljahr. Die Gemeindeverwaltung Wahlen bietet auf das neue Schuljahr 2015/2016 ein

TNW-Schuljahresabonnement an, das wahlweise vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 oder vom 1. August 2015 bis zum 31. Juli 2016 gültig ist. Dieses Angebot gilt nur für Schülerinnen und Schüler aus Wahlen. Das TNW-Schuljahresabonnement kostet Fr. 500.— inkl. MWSt, das heisst, Sie sparen die Kosten für zwei Monate. Es wird auf den Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Das Abo berechtigt zu Fahrten 2. Klasse im ganzen Tarifverbundgebiet Nordwestschweiz. Das bei der Gemeindeverwaltung bestellte Schuljahres-Abonnement 2015/16 kann gegen Bezahlung des Anteils von Fr. 250.— (bar), ab 15. Juni 2015 auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Unten stehenden Talon bitte abtrennen und bis spätestens am 15. Mai 2015 auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Nach diesem Termin können keine Bestellungen mehr entgegen genommen werden!

Bestellschein für Schuljahresabonnement Gewünschtes Abonnement:



1. Juli 15 – 30. Juni 16



1. August 15 – 31. Juli 16

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Klasse & Schule:

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Adresse: ……………………………………………………………..

Unterschrift Erziehungsberechtigte: ………………………………………………………………………….