Vorlesung Kreislaufwirtschaft im Bauwesen

Fachbereich Bauingenieurwesen Vorlesung Kreislaufwirtschaft Flächenrecycling Prof. Dr. Rolf Bracke Vorlesung Kreislaufwirtschaft im Bauwesen Kreisla...
Author: Eike Grosser
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Fachbereich Bauingenieurwesen

Vorlesung Kreislaufwirtschaft Flächenrecycling Prof. Dr. Rolf Bracke

Vorlesung Kreislaufwirtschaft im Bauwesen Kreislauf von Baustoffen, Bauwerken und bebauten Flächen

Dr. Rolf Nierhoff SS 2016

1 Nutzung nur zu Vorlesungszwecken!

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Gebäudeschadstoffe - baustofftypische Schadstoffe: • •

Asbest KMF – Künstliche Mineralfasern



PAK – Polyaromatische Kohlenwasserstoffe



PCB – Polychlorierte Biphenyle



PCP – Pentachlorphenole



Schwermetalle



FCKW - Fluorchlorkohlenwasserstoffe

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Asbest (altgriech. asbestos – "unvergänglich") : 





  

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Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale mit - großer Festigkeit (Zugfestigkeit > Stahldraht) - hitzebeständig bis etwa 1.000 °C - bei über 1.200 °C Umwandlung in Olivin - bei noch höheren Temperaturen sublimiert Asbest - säurebeständig Krokydolith = Amphibolasbest = Blauasbest typische Anwendung in Spritzasbest im Brandschutz Chrysotil = Serpentinasbest = Weißasbest (auch grün) typische Anwendung in Asbestzement in Wellasbestzementplatten Amosit = Brauner Asbest Anthophyllit Aktinolith Dr. Rolf Nierhoff

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Asbest (1942):

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Asbest - Herkunft:  



Natürliche Serpentinit-Vorkommen Abbau überwiegend in Tagebau-Minen: aktuell z. B. in Kanada, Brasilien, Russland, Indien, China größte Mine der Welt in Asbest, Russland:

© Matthias Walendy

Ehem. größte Mine der Welt in Asbestos, Kanada – Abbauende: 2011

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Asbest - Gesundheitsgefahren: •

lungengängige Asbestfasern: Länge L ≥ 5 µm Durchmesser D ≤ 3 µm Verhältnis L : D > 3 : 1

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Asbest - Gesundheitsgefahren: • • • •

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Asbestose (entdeckt 1900) und Lungenkrebs (seit 1943 anerkannte Berufskrankheit) durch lungengängige Asbestfasern seit 1970 Einstufung als krebsauslösend Auslöser des Pleuramesotheliom (Tumor des Rippen- und Lungenfells) wesentliches Expositionsrisiko durch Stäube in der Atemluft

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Asbest - Gesundheitsgefahren: •



• •

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Spritzasbest, Dämmplatten, Akustikplatten (Promabestplatten), Asbestschnüre = schwach gebundene Asbestprodukte mit Faseranteilen von >60 % und Dichte < 1.000 kg/m³, die leicht freigesetzt werden können (z.B. Erschütterungen, Türanschlag, Trittschwingungen – seit 1979 in (West-)Deutschland verboten Asbestzementprodukte (Dichte > 1.400 kg/m³) sind auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut und bei intakter Oberfläche (keine mechanische Bearbeitung, kein Bruch, keine Verwitterung) weitgehend ungefährlich = fest gebundene Asbestprodukte mit einem Faseranteil von bis zu 15 %. Seit 1993 ist in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest verboten (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Seit 2005 EU-weites Verbot.

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Asbest - Produkte und Einsatzgebiete: • •





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insgesamt über 3.000 Produkte Asbestzement (Hersteller: Bachl, Eternit, Fulgurit, Toschi, Wanit u.a.) in Wellplatten, Fassadenverkleidungen, Dachschindeln, Dachziegeln, Fensterbänke, Lüftungsrohre, verlorene Schalung im Betonbau Asbestpappen in Füllungen von FH-Türen, Zwischenlagen unter Elektro-Abzweigdosen und Vorschaltgeräten, hinter Öfen (vornehmlich in Holzgebäuden/Dachstuhlbereich) Elektrogeräte und –bauteile (ältere!) mit Hitzeentwicklung, z. B. Toaster, Elektrogrill, Fön, Bügeleisen, Kohlebogenlampen, Thermoelemente, Temperaturmesswiderstände, Hochlastwiderstände, Heizwiderstände, usw.)

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Asbest - Produkte und Einsatzgebiete: • • • • •

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Vinylasbestplatten ("Flexplatten"- Floorflex aus PVC mit 5-20% Asbestfasergehalt) Asbest als Bestandteil von Bremsbelägen, Dichtungen (Flansche, Ofenbau) Asbestmatten, -schnüre und –gewebe für den Feuerfest-Einsatz z. B. in Labors, Spezialkleidung (Feuerwehr) etc. Faserbeimengungen in Bodenbelägen, Klebermaterialien, Farben Anwendungen in Knöpfen, Telefongehäusen, Postsäcken, Zahnpasta, Bombenfallschirme u v. m.

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Asbest - Produkte und Einsatzgebiete:

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Asbest:

Die Allgegenwart von Asbest: Asbest war und ist noch und auch in Zukunft ein allgegenwärtiger ( ubiquitärer ) Stoff. Asbest ist aus unserer Umwelt nicht wegzudenken: festgestellte Fasern je m³ Luft Reinluftgebiete, z.B. Bergischer Wald 10 - 50 Luft in Belastungsgebieten ( z.B. Großstadt) 100 - 500 Luft in unmittelbarer Nähe verwitterter Asbestzementplatten 500 - 1300 Luft beim Reinigen von Asbestzementplatten - bei Hochdruckwasser- oder Dampfstrahlen bis 500.000 - bei Trockenbürsten bis 1.300.000 - Trinkwasser in Einzelproben (ERLAUBT!) bis 1.000.000 - Bearbeiten von Asbestmaterial mit Bohrer oder Schleifer bis 100.000.000

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Asbest:

Amphibolasbestfasern im REM SS 2016

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lungengängige Asbestfasern: Länge L ≥ 5 µm Durchmesser D ≤ 3 µm Verhältnis L : D > 3 : 1

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Asbest: lungengängige Asbestfasern: Länge L ≥ 5 µm Durchmesser D ≤ 3 µm Verhältnis L : D > 3 : 1

Chrysotilasbestfasern im REM (3.000 fach) SS 2016

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Referenz: menschl. Haar 14 Nutzung nur zu Vorlesungszwecken!

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Asbest:

Dacheindeckung aus Wellasbestzementplatten SS 2016

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Asbest:

zerstörte Wellasbestzementplatten SS 2016

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Asbest:

Dachpappe

AZ-Platten

Dacheindeckung aus Wellasbestzementplatten SS 2016

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Asbest:

Trapezblech-Dacheindeckung mit Asbestzement-Ortgangplatten

Fassadenverkleidung aus Wellasbestzementplatten SS 2016

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Asbest:

Asbestzementschindeln SS 2016

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Asbest:

Lüftungsrohr aus Asbestzement ("Toshi-Rohr")

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Asbest:

Kamin

Fensterbänke Eintrittplatte Fassadenschindeln Asbestzementprodukte SS 2016

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Asbest:

Blumenkübel aus Asbestzement

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Asbest:

AZ-Abwasserrohre (Kanalrohre bis DN 1500; Druckrohre bis DN 2000)

Asbestzementlüftungsrohr SS 2016

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Asbest:

Asbestzementplatten als Treppenbrüstung und Fensterfüllung (grüne Lackierung) SS 2016

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Asbest:

Fulgupal

Asbestzementplatten als Fensterfüllung (unlackiert) SS 2016

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Asbest:

Asbestzement-Fensterbank SS 2016

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Asbest: Litaflex

Keramikschaumstoff (TRGS521!)

PUR Promabestplatten zum Vergleich: Schaumstoffplatten SS 2016

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Asbest:

Promabestplatten im Schutt SS 2016

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Asbest:

Leichte Asbestplatten zwischen Lampen und Holz und als Dichtung SS 2016

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Asbest:

FH-Tür (Brandschutztür) mit Asbestausstattung SS 2016

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Asbest:

Brandschutzklappe mit Asbestpappe Kaminklappe mit Asbestpappe SS 2016

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Asbest:

Brandschutzklappen SS 2016

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Asbest:

Bitumenbahnen 96% Asbest! SS 2016

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Asbest:

Asbesthaltige Kabelummantelung

Asbestplatte als Heizkörperabdeckung SS 2016

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Asbest:

Asbesthaltiger Fensterkitt SS 2016

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Asbest:

Ölofen SS 2016

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Asbest:

Asbestpappe in Ölofen SS 2016

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Asbest:

Bodenplatten aus Nachtspeicherofen

Nachtspeicherofen mit Asbestpappen SS 2016

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Nachtspeicherheizgerätedatei VWEW – Verlag (CD ROM) Liste s. Anhang

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Asbest:

NH-Sicherungen

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Asbest:

Asbestpappe /leichte Dämmplatte in Ständerwerk SS 2016

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Asbest:

Akustik-Deckenplatten ("Armstrong-Platten")

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Asbest:

Flexplatten mit Asbestfasern SS 2016

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Asbest:

Morinol-Fugendichtmasse (1963 – ca. 1984 – DDR-Produkt) SS 2016

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Asbest:

Asbestschnüre als Stopfdichtung in einer Brandschutzwand SS 2016

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Asbest:

Asbestschnüre SS 2016

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Asbest:

Asbesthaltige Dichtungen / Isolierungen (Baujahr 1966) SS 2016

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Asbest:

Flanschdichtungen SS 2016

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Asbest:

Spritzasbest auf Stahlträger SS 2016

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Asbest:

Amphibolasbest als Spritzasbest (blau) SS 2016

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Asbest:

Amphibolasbest in Sekundärkontamination SS 2016

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Asbest:

Amphibolasbest als Spritzasbest (blau) als Sekundärkontamination SS 2016

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Asbest:

Amphibolasbest als Spritzasbest (blau) als Sekundärkontamination SS 2016

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Asbest:

Fassadenverkleidung aus Trapezblechen SS 2016

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Asbest / KMF: Mineralwolle vor Trapezblechplatten, deren Lackbeschichtung mit Asbestfasern ausgestattet ist

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Asbest / KMF:

Asbestrohr und KMF-Dämmung hinter Wandverkleidung SS 2016

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Asbest / KMF:

KMF ("Glaswolle") in Dämmplatten, Sekundärkontamination durch Asbest SS 2016

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Asbest / KMF:

KMF ("Glaswolle") in Dämmplatten, Sekundärkontamination durch Asbest SS 2016

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Asbest - Sanierungsbeispiele: •

Palast der Republik in Berlin - Baujahr: 1976 - 5.000 t Spritzasbest - Sanierungskosten 75 Mio. € - Abriss 2006 – 2008



SS 2016

Deutsche Welle in Köln - Baujahr: 1974 - 1980 - Sicherung: 6,18 Mio. DM - Leerstand seit 2003 - Schätzung Sanierungskosten: 10 Mio. €

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Asbest - Ermittlungspflicht des Bauherren: •

Baurecht: ArbSchG / BaustellV BGR 128 (überführt in TRGS 524) 8 Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen 8.1 Bereiche mit unbekannten Belastungen Vor dem Beginn von Arbeiten in Bereichen, in denen eine Kontaminierung nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Auftraggeber eine Erkundung der vermuteten Gefahrstoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe und eine Abschätzung der von diesen im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes möglicherweise ausgehenden Gefährdung vorzunehmen oder durchführen zu lassen.

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Asbest - Ermittlungspflicht des Bauherren: •

Gefahrstoffrecht: GefStoffV - § 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung: • •

Untersuchung / Bewertung gem. Asbest-Richtlinie wesentliche Arbeitsgrundlage TRGS 519:

Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

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Asbestrichtlinie NRW:

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Asbestrichtlinie NRW:

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Asbestrichtlinie NRW:

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Asbestrichtlinie NRW:

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Asbestrichtlinie NRW:

ERLÄUTERUNGEN: Das Formblatt "Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung" soll als Checkliste zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit dieser Produkte dienen. In den Tabellen-Legenden sind sieben Gruppen mit Bewertungskriterien (I bis VII) aufgeführt. Die zutreffenden Bewertungen sind in der vorletzten Spalte durch Ankreuzen vorzunehmen. Diese haben Bewertungszahlen zwischen 0 und 25 (letzte Spalte). Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste Bewertungszahl berücksichtigt werden. Diese sieben Bewertungszahlen werden in Zeile 30 summiert und ergeben nach Einordnung die Dringlichkeit der Sanierung (Zeilen 31 bis 33). I Art der Asbestverwendung (Zeilen 1 bis 4) Spritzasbest ist ein weißgraues, graues oder graublaues, in der Regel weiches, mit dem Finger eindrückbares Material. Die Oberfläche ist zumeist genarbt, auch wenn sie mit einer Zementschlemme oder mit einem Farbanstrich geschützt ist. Asbesthaltiger Putz und leichte asbesthaltige Platten sind meist weißgrau, jedoch auch grau bis graubraun. Das Material ist relativ weich und brüchig und lässt sich mit dem Fingernagel an der Oberfläche leicht ankratzen. Sonstige asbesthaltige Produkte wie Pappe, Schnüre oder auch Schaumstoffe sind in der Regel ebenfalls weißgrau bis grau und weisen eine geringe Festigkeit auf.

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Asbestrichtlinie NRW:

Bei sämtlichen asbesthaltigen Produkten sind an den Bruchstellen sehr feine, abstehende Fasern zu erkennen. Eine definitive Aussage, ob das Produkt Asbest enthält, ist selbst für den Fachmann nicht immer einfach. Bevor eine Sanierung in Angriff genommen wird, sollte daher das als asbesthaltig vermutete Produkt einer Materialanalyse unterzogen werden. In Gruppe I, Zeile 3 - Leichte Asbesthaltige Platten -, sind Platten, bei denen Faserfreisetzungen aufgrund von Pumpeffekten oder Schwingungen nicht auftreten können, mit 5 Punkten zu bewerten. Dies gilt in der Regel für kleinformatige Platten (Platten mit Plattengrößen unter 0,4 qm) und für großformatige Platten, die ausreichend biegesteif über engrastrige Unterkonstruktionen oder unmittelbar an massiven Bauteilen befestigt sind. Großformatige Platten, bei denen Faserfreisetzungen aufgrund von Pumpeffekten oder Schwingungen möglich sind **), sind je nach deren Intensität mit 10 oder 15 Punkten zu bewerten.

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Asbestrichtlinie NRW:

In Gruppe I, Zeile 4 - Sonstige asbesthaltige Produkte-, ist in der Regel von folgenden Bewertungszahlen auszugehen: Bewertungszahl a. Asbestkitt, Asbestschaumstoff, Asbestspachtelmasse 5 b. Asbestpappe 10 c. Asbestgewebematte, Asbestschnur 15 d. Ungebundene Asbeststopfmassen 20 II Asbestart (Zeilen 5 und 6) Amphibol-Asbeste weisen ein ungünstigeres Verstaubungsverhalten auf als Chrysotil. Das Vorhandensein von Amphibol-Asbesten ist nur mittels Materialanalyse feststellbar. III Struktur der Oberflache des Asbestprodukts (Zeilen 7 bis 9) Eine aufgelockerte Faserstruktur kann in der Regel bei Spritzasbest und Asbestschnur angenommen werden. Eine feste Faserstruktur ist bei asbesthaltigem Putz, asbesthaltigem Schaumstoff und bei Spritzasbest mit zusätzlichem geschlossenem Deckanstrich gegeben. Bei asbesthaltigen Platten ist zwar in der Regel auch eine feste Faserstruktur anzunehmen, im Einzelfall kann aber auch eine aufgelockerte Faserstruktur vorliegen, z.B. bei Ausblühungen. Eine Kunststoffummantelung, ein Gipsmantel oder dergleichen kann als beschichtete, dichte Oberfläche gelten, wenn die Ummantelung keine Beschädigungen oder undichte Stellen aufweist.

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Asbestrichtlinie NRW:

IV Oberflächenzustand des Asbestprodukts (Zeilen 10 bis 12) Der Grad der Beschädigungen ist entsprechend den drei genannten Abstufungen einzuordnen. V Beeinträchtigung des Asbestprodukts von außen (Zeilen 12 bis 21) Eine Beeinträchtigung ist beispielsweise gegeben, - wenn das Produkt direkt zugänglich ist und dadurch sehr leicht beschädigt wird, - wenn bei Abschottungen Kabel nachgezogen werden, - wenn an oder unter beschichteten Decken Leitungen befestigt, Dekoration aufgehängt, abgehängte Decken geöffnet werden, - wenn Blechverkleidungen am Produkt scheuern, - wenn ein bewegliches Produkt Abrieb ausgesetzt ist, - wenn ummantelte Lüftungskanäle Erschütterungen ausgesetzt sind, z.B. auch durch Ein- und Ausschalten der Lüftungsanlage, - wenn beschichtete Decken, Wände, oder Stützen Erschütterungen oder mechanischen Einwirkungen, z.B. durch Ballwurf, ausgesetzt sind, - wenn Beschichtungen von Dächern oder Wänden starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt sind, z.B. Innenbeschichtung ohne äußere Wärmedämmung, - wenn das Produkt von einer Lüftungsanlage direkt angeblasen wird, - wenn in dem Raum mit dem Produkt starke Luftbewegungen vorhanden sind. Bei beweglichen Produkten, wie z.B. Warmerückgewinnungsanlagen, kann bei unsachgemäßem Betrieb oder bei Störung Abrieb auftreten. 70 SS 2016 Dr. Rolf Nierhoff Nutzung nur zu Vorlesungszwecken!

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Asbestrichtlinie NRW:

VI Raumnutzung (Zeilen 22 bis 25) Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Hallenbäder werden vorwiegend von Kindern, Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen benutzt. Diese Altersgruppen sind wegen der langen Latenzzeit der asbestbedingten Krankheiten besonders gefährdet. Zu den dauernd oder häufig benutzten Räumen zählen alle Raume, die regelmäßig über einen Zeitraum von mehreren Stunden benutzt werden. Zeitweise benutzte Räume sind z.B. Technikräume, Lagerräume, Dachräume, Kellerräume, sonstige Nebenräume. Selten benutzte Räume sind Technikschächte, Kriechgänge usw. Die in der ehemaligen DDR hergestellten asbesthaltigen Platten wurden dort auch in Wohnungen verwendet. Räume und Wohnungen sind in Zeile 22 einzustufen. VII Lage des Produkts (Zeilen 26 bis 29) Als unmittelbar im Raum liegend sind alle Produkte einzustufen, die zwischen dem Rohfußboden und der untersten Decke (Zwischendecke) angeordnet sind. Ummantelungen oder Auskleidungen von Lüftungskanälen sind grundsätzlich für sämtliche von dieser Lüftungsanlage belüfteten Räume zu berücksichtigen. Bei Ummantelungen kann bei nachgewiesener Dichtheit der Lüftungskanäle oder Lüftungsgeräte von einer Nichtbeeinträchtigung der belüfteten Räume ausgegangen werden. Abgehängte undichte Decken oder Bekleidungen sind sämtlich nicht luftdichte Konstruktionen oder Materialien.

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Bewertung der Dringlichkeit einer Asbestsanierung gem. Asbest-Richtlinie (1) Dringlichkeitsstufe I (≥ 80 Punkte): Sanierung unverzüglich erforderlich oder unverzüglich vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum ergriffen werden, wenn er weiter genutzt werden soll. Endgültige Sanierung nach spätestens drei Jahren. (2) Dringlichkeitsstufe II (70-79 Punkte): Neubewertung in Abständen von höchstens zwei Jahren erforderlich. (3) Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte): Neubewertung in Abständen von höchstens fünf Jahren erforderlich.

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Folgende Verwendungen lassen sich mit Hilfe des Formblattes der AsbestRichtlinie nicht beurteilen und werden prinzipiell eingestuft in die Dringlichkeitsstufe III: - asbesthaltige Brandschutzklappen - asbesthaltige Brandschutztüren, bei denen die Asbestprodukte vom Blechkörper - mit Ausnahme notwendiger Öffnungen zum Öffnen und Schließen – dicht eingeschlossen sind -

asbesthaltige Dichtungen zwischen Flanschen in technischen Anlagen

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Grundsätze für die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte: 1. geschlossenes Konzept 2. nur durch Fachfirmen mit entsprechender Zulassung (TRGS 519 Nr. 3.1, GefStoffV Anhang III, Nr. 2.4.2 Abs. 3) 3. stets Schutzmaßnahmen während der Sanierung erforderlich

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Vorläufige Maßnahmen Können Asbestprodukte mit der Bewertung "Dringlichkeitsstufe I" nicht sofort saniert werden und soll der Raum trotzdem weiterhin genutzt werden, so muss durch geeignete Maßnahmen das potenzielle Risiko der erhöhten Faserfreisetzung soweit minimiert werden, dass eine weitere Nutzung des Raumes ohne konkrete Gesundheitsgefährdung möglich ist: -

Maßnahmen betrieblicher Art (z. B. Nutzungsänderung) Maßnahmen und baulicher Art (z. B. Verkleidung)

halbjährliche messtechnische Kontrollen!

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Endgültige Maßnahmen (Sanierungsverfahren) - Entfernen (Methode 1) - Beschichten (Methode 2) - Räumliche Trennung (Methode 3)

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Entfernen (Methode 1) -

absaugfähige Asbestprodukte (z. B. Spritzasbest) in der Regel in nassem Zustand vom Untergrund ablösen und direkt in staubdichte Behälter absaugen

-

nicht absaugfähige Asbestprodukte (z. B. Platten) in der Regel in nassem Zustand möglichst zerstörungsfrei ausbauen und in staubdichte Behälter verpacken

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Beschichten (Methode 2) -

Asbestprodukt durch eine Beschichtung staubdicht einschließen Bei stark aufgelockerter Faserstruktur (z.B. Spritzasbest) vorherige Oberflächenverfestigung

-

Verfestigungs- und Beschichtungsstoffe aus Kunststoffen mit bauaufsichtlichem Prüfzeugnis

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Räumliche Trennung (Methode 3) -

staubdichte Trennung zwischen Asbestprodukt und Raum mit zusätzlichen, dauerhaft staubdichten Bauteilen

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Schutzmaßnahmen während der Sanierung (Methoden 1 – 3) -

-

Schutzmaßnahmen innerhalb als auch außerhalb des Arbeitsbereich Arbeitsbereiche möglichst klein staubdichte Abschottung (außer bei Arbeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519 und bei Anwendung geprüfter Arbeitsverfahren gemäß TRGS 519) wenn staubdichte Abschottung nicht möglich (Regelfall!) ist der Arbeitsbereich ständig unter Unterdruck zu halten Verbindungen zum Arbeitsbereich durch Schleusen Bei Sanierung durch Absaugen muss das gesamte Saugsystem unter Unterdruck stehen. Die abgesaugte Luft muss über bauaufsichtlich zugelassene Filter abgeführt werden

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Personenschleuse

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Materialschleuse

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Abschließende Arbeiten -

Reinigen aller Oberflächen (z.B. durch Absaugen) visuelle Kontrolle Binden der Restfasern auf allen schwer zu reinigenden Oberflächen Messen der Asbestfaserkonzentration (sofern in TRGS 519 bestimmt) Abbau der Abschottung Erfolgskontrolle Asbestprodukte kennzeichnen, die nach Methode 2 oder 3 saniert wurden Abfallentsorgung

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Erfolgskontrolle der Sanierung -

Messungen der Konzentration von Asbestfasern in der Raumluft nach Richtlinie VDI 3492 (17.09.2004): Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messen von Immissionen – Messen anorganischer faserförmiger Partikeln – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Erfolgskontrolle der Sanierung -

Asbestfaserkonzentration (lungengängig!) wird aus der auf dem Messfilter beobachteten Faseranzahl berechnet. Jeder Messwert muss weniger als 500 F/m³ betragen (1.000 F/m³ bei vorläufigen Maßnahmen und während der Sanierung außerhalb des Arbeitsbereichs!).

-

Obergrenze des nach der Poisson-Verteilung berechneten 95 %Vertrauensbereichs der Asbestfaserkonzentration (lungengängig!) muss unterhalb von 1.000 F/m³ liegen.

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Aufhebung der Schutzmaßnahmen -

nach erfolgreicher Freimessung und Abbau der Schutzmaßnahmen ist die gefahrlose Nutzung der Räume erst nach rd. 12 Stunden und einer erneuten Feuchtreinigung aller Oberflächen gegeben.

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung: TRGS 519

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

personelle Anforderungen -

sachkundige Person (nach Lehrgang gem. TRGS 519)* Verantwortlicher + Vertreter (beide sachkundige Personen) Aufsichtsführender (sachkundige Person mit mind. 1 jähriger praktischer Erfahrung und schriftlicher Beauftragung)

*:

Die TRGS 519 (2014) und die Gefahrstoffverordnung schreiben eine Auffrischung der Sachkunde für alle AsbestSachkundige vor. Aktuell erworbene Sachkundenachweise haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden gelten noch bis zum 30.Juni 2016. Bis dahin ist die Sachkunde in einem 1tägigen Seminar aufzufrischen.

behördlich zugelassene Fachfirma -

Anzeige ("Asbestarbeiten") bei der Arbeitsschutzverwaltung und der Berufsgenossenschaft mind. 14 Tage vor Arbeitsbeginn Beschäftigte mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

TRGS 519 – Anlage 1.4: Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan -

mit Angaben zu Arbeitsort, Arbeitsdauer, Asbestvorkommen, Arbeitsweise, Personaleinsatz, Schutzeinrichtungen, Schleusen, Dekontaminationseinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung, Unfallanweisungen, Notfallanweisungen

TRGS 519 - Anlage 1.6/1.7: Betriebsanweisungen nach §14 GefStoffV -

1.6: Fassadenplatten; 1.7: Brandschutzplatten (Muster) mit tätigkeits- und Einsatzort bezogenen Anweisungen Unterweisung der Beschäftigten mit entsprechender arbeitsmedizinischer Voruntersuchung vor Arbeitsbeginn

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

TRGS 519 – Nr. 7 Organisatorische und Nr. 8 Sicherheitstechnische Maßnahmen -

staubdichte Abschottung der Arbeitsbereiche mit Risiken der Asbestfaserfreisetzung: "Schwarz-Bereich"

-

Einrichtung von Personen- und Materialschleusen

-

Kennzeichnung, Warntafeln

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

TRGS 519 – Nr. 14 – schwach gebundene Asbestprodukte -

da eine staubdichte Abschottung in der Praxis nie realisierbar ist, muss im Arbeitsbereich eine Unterdruckhaltung betrieben werden!

-

Abluftreinigung der Unterdruckhalteanlagen über zugelassene Feinfilter

-

5-facher Luftwechsel je Stunde

-

während der Arbeiten: Unterdruck 20 Pa nach Feierabend: Unterdruck 10 Pa

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Geräteeinsatz -

Hochleistungs-Vakuum-Sauggeräte (HVS) für Spritzasbestsanierung: Unterdruck > 35 kPa Sammelbehälter, 2 Feinfilter Reinluft < 1.000 F/m³

-

Industriestaubsauger mit Bauartzulassung (K1-Sauger mit C-Filter) Filterleistung: 99,995 %

-

Spezialschleifgeräte für Böden (GSA) einschl. Saugeinheit mit BIA-Zulassung (Berufsgenossenschaftl. Inst. f. Arbeitsschutz; jetzt: IFA – Institut f. Arbeitsschutz der gesetzl. Unfallversicherung) SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

abschließende Arbeiten -

Endreinigung (nass wischen und/oder absaugen)

-

sorgfältige visuelle Kontrolle

-

ggfs. Restfaserbindemittel (nutzungsabhängig)

-

ca. 50-facher Raumluftwechsel mit Unterdruckhalteanlage (nicht durch bloßes Lüften!)

-

Restfasermessung unter "Schwarz-Bedingungen" rel. Luftfeuchtigkeit: < 70 % Raumlufttemperatur > 5°C SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

TRGS 519 - Sonderregelungen -

Arbeiten mit geringer Exposition (Nr. 2.8): < 10.000 F/m³ Emissionsarme Verfahren (geprüft und anerkannt!) Arbeiten geringen Umfangs: Arbeitsdauer für max. 2 Beschäftigte < 4 Std. mit max. Faserkonzentration < 100.000 F/m³ mit vereinfachenden Verfahren (z. B. Ausbau von Asbestschnüren / Rohrisolierungen mit Glove-bags ("Handschuhbeutel") und Lockerungen der Regelungen (z. B. Abschottungsverzicht unter bestimmten Randbedingungen) SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Entsorgung -

Kennzeichnungspflicht:

-

Abfallschlüssel: 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält

-

Abfallschlüssel: 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe

-

Einbau auf zugelassenen Deponien mit umgehender (Boden-)abdeckung

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

PSA-Sortiment SS 2016

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Atemschutzfilter: Kennzeichnung von Atemschutzfiltern Kennfarbe

Typ

Hauptanwendungsbereich

braun

A

Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C

grau

B

Anorganische Gase und Dämpfe z. B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure)

gelb

E

Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase

grün

K

Ammoniak und organische Ammoniakderivate

braun

AX

Niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt ≤ 65 °C) der Niedrigsiedergruppen 1 und 2

blau

NO

Nitrose Gase (Stickoxide) z. B. NO, NO2, NOX

rot

Hg

Quecksilber

schwarz

CO

Kohlenmonoxid

orange

Reaktor

weiß

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P

Radioaktives Jod einschließlich radioaktives Iodmethan Partikel

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Atemschutzfilter:

Quelle: M. Seifert, Uni Düsseldorf

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Atemschutzfilter:

Quelle: M. Seifert, Uni Düsseldorf

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Atemschutzfilter:

Quelle: M. Seifert, Uni Düsseldorf

s. a. BGBau-PSA-C107

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Glove-bag im Einsatz SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Demontage von AZ-Wellplatten, Verpackung in big-bags SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Eingang Personenschleuse SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung: Spritzasbest Raumabdichtung zur Unterdruckhaltung PSA

Absauganlage mit Abluft-Feinfilter

Spritzasbestsanierung SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Unterdruckhalteanlagen SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Spritzasbestabsaugung mit direkter Bigbag-Befüllung nach Zyklonabscheidung

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

SO BITTE NICHT! SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

ohne Worte SS 2016

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Gebäudeschadstoffe - Asbestsanierung:

Asbestzementschindeln in gekennzeichneten big-bags SS 2016

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BGBau: • • • • • • • • • •

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bgbau_A_7_gefahrstoffe bgbau_A_178_arbeitsmed_vorsorge bgbau_A_209_gefaehrdungsbeurteilung bgbau_arbeitsverfahren_D_150_bgr128 bgbau_arbeitsverfahren_D_37_az bgbau_arbeitsverfahren_D_80_schwach_geb_asbest bgbau_i_abbruch_und_asbest bgbau_psa_C_107_atem bgbau_psa_C_193_schutzkleidung BGI 664 – Verfahren mit geringer Exposition (FloorFlex: BT11)

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Asbest - Internetinfos:

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www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_9_asbest.pdf www.vis.bayern.de/produktsicherheit/technik_chemie_basis/gefahrstoffe/as best.htm www.lfu.bayern.de/altlasten/schadstoffratgeber_gebaeuderueckbau/suchre gister/doc/501.pdf www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-519.pdf http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BerichteKompakt/2 010/BK022010.html http://www.bzr-institut.de/downloads.html https://www.hwk-freiburg.de/web/adb/output/asset/1881 (Liste Nachtspeicheröfen) http://www.bgbau-medien.de/zh/z511/inhalt.htm

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